Tipp der Redaktion

Fächerübergreifend

Schule der Zukunft
Tipp der Redaktion

Fächerübergreifend

In einem Interview klärt Berufsschullehrer und Lehrkräftefortbilder Dr. Jens Soemers darüber auf, wie zukunftsorientierter Unterricht aussehen kann.

Tipp der Redaktion

Stop-Motion-Filmabenteuer gestalten

Aufnahme eines Handys, mit dem ein Stop-Motion-Film erstellt wird
Tipp der Redaktion

Stop-Motion-Filmabenteuer gestalten

In dieser Unterrichtsreihe zum Thema Stop-Motion-Filme arbeiten die Lernenden in Animations-Filmteams und erwecken ihre eigenen Zeichnungen zum Leben.

Tipp der Redaktion

Überfischung und Verschmutzung stoppen

Fischerboot wirft Netze aus
Tipp der Redaktion

Überfischung und Verschmutzung stoppen

In dieser Unterrichtseinheit zum UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Ozeane, Meere und Meeresressourcen nachhaltig erhalten und nutzen" erkunden die Lernenden eigenständig die Bedrohungen der Weltmeere und…

  • Schulstufe2
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp11
  • Quelle8
Sortierung nach Datum
Kacheln     Liste

Holzwerkstatt: Grundwissen für Auszubildende

Unterrichtseinheit

Wer zum ersten Mal eine Holzwerkstatt betritt, muss sich darüber im Klaren sein, dass es hier ernst zu nehmende Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken geben kann. Gut, wenn man die wichtigsten Grundregeln zur Unfallverhütung kennt und befolgt. Schülerinnen und Schüler, die zum ersten Mal in einer Holzwerkstatt stehen, müssen über mögliche Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden. Schließlich sind die Verletzungsgefahren in solch einem gewerblichen Bereich nicht unerheblich. Dazu kommt die Tatsache, dass die Anzahl an jungen Leuten steigt, die über keinerlei handwerkliches Vorwissen, zum Beispiel durch eine Mitarbeit in der heimischen Hobbywerkstatt, verfügen und wirklich zum ersten Mal in einer Werkstatt oder an einer Werkbank stehen. Ihre Unfall- und Verletzungsgefahr ist ungleich höher als bei Schülerinnen und Schülern mit handwerklichen Grundkenntnissen. Die Unterrichtsmaterialien dienen dazu, die Lernenden für ausgewählte Unfallrisiken in einer Werkstatt zu sensibilisieren und ihnen die theoretischen Grundkenntnisse der Unfallverhütung anhand der wichtigsten Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zu vermitteln. Die Materialien können entweder im Werkraum oder in der Lehrwerkstatt selbst oder aber auch vorbereitend vor dem ersten Besuch der Werkstatt im Klassenraum bearbeitet werden. Diese Lerneinheit ersetzt nicht die Unterweisung der Schülerinnen und Schüler in der praktischen Handhabung der unterschiedlichen Holzbearbeitungs- und Handmaschinen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass eine Holzwerkstatt ein Arbeitsplatz mit unterschiedlichen Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken ist. ordnen die wichtigsten Sicherheitshinweise den entsprechenden Sicherheitszeichen zu. erarbeiten und benennen selbstständig Gefahren und Schutzmaßnahmen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lesen einen Sachtext und erfassen die Kernbotschaften. ordnen in einem interaktiven Lerntool online die passenden Sicherheitszeichen den richtigen Schutzmaßnahmen zu. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler diskutieren in der Kleingruppe und lernen, für ihre Ansichten zu argumentieren. einigen sich auf ein gemeinsames Ergebnis. erweitern und vertiefen ihre Kommunikations- und Präsentationskompetenz.

  • Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Sekundarstufe II

Hey everybody, I'm your new English teacher!

Blog

Hallo Ihr Lieben, es gibt wieder viel zu berichten, denn die letzte Zeit im Referendariat war so unglaublich aufregend für mich! Ich habe meine ersten eigenen Klassen kennengelernt: eine 7. Klasse in Englisch und einen EF-Kurs in Französisch.

  • Fächerübergreifend

Motivieren statt sanktionieren: Müllvermeidung durch Nudging?

Unterrichtseinheit
14,99 €

Diese Unterrichtseinheit befasst sich mit der Methode des Nudgings, mit der das Verhalten von Menschen durch "anstupsen" (anstelle von Verboten, Geboten oder ökonomischen Anreizen) beeinflusst werden soll. Die Einheit präsentiert und hinterfragt diesen Ansatz der Verhaltensökonomie in mehreren Lernrunden für den Bereich der Umweltpolitik mit Schwerpunkt Verpackungsmüll. Wie kann man Menschen dazu bewegen, etwas Gutes zu tun? Trotz zahlreichen Aufklärungen und Mahnungen kaufen die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor Billigfleisch im Supermarkt und eben nicht Bio-Fleisch beim "Metzger ihres Vertrauens". Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen bringen die meisten Konsumentinnen und Konsumenten noch immer keine Tasche mit, sondern lassen sich an der Supermarkt-Kasse eine Plastiktüte aushändigen. Wer verwendet schon Mehrwegbecher für Kaffee oder achtet beim Shoppen darauf, ob ein Kleidungsstück nachhaltig produziert wurde? Die meisten Menschen sind für den Umweltschutz, die wenigsten handeln aber danach. Wie bringt man also Menschen dazu, sich umweltverträglich zu verhalten? Durch Gebote und Verbote, durch höhere Strafen, durch Subventionen von Bio-Produkten? Eine verhaltensökonomische Methode namens "Nudging" (englisch für "Stups" oder "Schubs") will die Menschen durch kleine Impulse dazu bringen, sich an ihre eigenen Aussagen zu erinnern, sie vor Fehlverhalten warnen, ihnen positive Verhaltensweisen zu erleichtern und sie auf negative Folgen ihrer Handlungen oder Entscheidungen hinweisen. Die Impulse können im einfachsten Fall ein farbiger Strich auf dem Boden, eine andere Farbgebung für bestimmte Parkplätze, ein greller Ton, ein Warnhinweis oder eine gezielte Information sein. Die Unterrichtseinheit "Motivieren statt sanktionieren: Müllvermeidung durch Nudging?" thematisiert und hinterfragt diesen Ansatz der Verhaltensökonomie in mehreren Lernrunden für den Bereich der Umweltpolitik mit Schwerpunkt Verpackungsmüll. Thematischer Hintergrund: Verhaltensökonomie und Nudging "Nudging", das sanfte Anstupsen von Menschen, erschien in den letzten Jahren vielen Regierungen, Politikerinnen und Politikern als neue Wunderwaffe gegen Politik- und Demokratieverdrossenheit: keine Zwangsmaßnahmen mehr, kein Unmut der Bürgerinnen und Bürger über forderndes Regierungshandeln, statt dessen zarte Impulse, die die Menschen zu Verhaltensänderungen bewegen, die sie selbst möchten. Der "böse Staat" wird zum fürsorglichen Partner, der seine Bürgerinnen und Bürger im Daseinskampf begleitet… Der Wirtschaftswissenschaftler Richard Thaler und der Rechtswissenschaftler Cass Sunstein haben hierfür den Begriff "libertärer Paternalismus" geprägt. Er will zwei Prinzipien vereinen: Die Bürgerinnen und Bürger sollen nach wie vor frei in ihrem Handeln sein, allerdings unter der schützenden Hand eines staatlichen Vormunds. Aus Sicht der Regierenden ist dieser Ansatz, zudem noch wissenschaftlich begründet, äußerst reizvoll. Die alte staatliche Bevormundung kommt im neuen Gewand der Freiwilligkeit daher. Der Staat gibt bei seinem Versuch, das menschliche Verhalten lenken zu wollen, das Versprechen ab, dieses Mal viel "humaner" vorzugehen. Der Öffentlichkeit wird damit suggeriert, staatliches Handeln sei mit libertären Ideen vereinbar. Gleichzeitig wird den staatlichen Regelungen ein positives Image verliehen. Für Cass Sunstein handelt es sich bei Nudging daher um einen völlig neuen politischen Ansatz, bei dem der Staat in letzter Konsequenz seine Ziele auch ohne Gesetze und Verordnungen erreichen kann. Kritiker wenden demgegenüber ein, dass Nudging letztlich nichts anderes als den Versuch einer Manipulation beinhalten würde. Die Bürgerinnen und Bürger sollen veranlasst werden, genau so zu handeln, wie der Staat dies möchte. Dass es sich in vielen Fällen dabei um positive, wünschenswerte und sinnvolle Zielsetzungen (zum Beispiel mehr Umweltschutz) handelt, sei dabei zweitrangig. Die Unterrichtseinheit "Motivieren statt sanktionieren: Müllvermeidung durch Nudging?" möchte den Schülerinnen und Schülern die Idee des Nudging näher bringen. Hierzu erarbeiten sie konkrete und praktische Lösungsansätze zur Vermeidung von Plastikverpackungen und Plastikbeuteln und stellen diese zur Diskussion. Gleichzeitig können sie dabei deutlich machen, wo die Grenzen und Risiken von Nudging liegen. Intention der Unterrichtseinheit Die Menschheit ist gerade dabei, ihren Heimatplaneten Erde schwerwiegend zu schädigen. Dies geschieht auf vielfältige Weise, in nicht geringem Umfang auch durch Verpackungsabfälle, vor allem aus Plastik. Schon heute schwimmen in den Weltmeeren mehrere riesige Plastikstrudel. Nicht nur die Meere, sondern auch das Trinkwasser sind bereits durch Mikroplastik verunreinigt. Dies tötet nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern birgt auch enorme gesundheitliche Risiken für den Menschen selbst. Da es nach Aussagen aller ernstzunehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei diesem Selbstzerstörungsprozess der Menschheit bereits "5 nach 12" ist, gilt es die Menschen nicht nur aufzurütteln, sondern endlich zu praktischem Handeln anzuleiten. Dazu aber sind konkrete Vorstellungen und Konzepte und notwendig. Soll man Mitmenschen, die einen Plastikbecher auf die Straße werfen, bestrafen? Wenn ja, wie? Soll man die Plastikbecher so verteuern, dass sie am Ende gar unerschwinglich werden? Oder soll der Staat andere Methoden versuchen, um die Bürgerinnen und Bürger zu umweltverträglichem Verhalten zu zwingen. Nudging könnten einen sozialverträglichen Beitrag dazu leisten. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Aufgabe der Schülerinnen und Schüler ist es, die Verwendungsmöglichkeit von Nudging-Methoden für die Bereiche Umweltschutz im weiteren und Verpackungsvermeidung im engeren Sinne zu durchdenken und Vorschläge für den Alltag zu entwickeln. Die fünf Lernrunden reichen von Bildinterpretationen über Internet-Recherchen, Tabellen- und Textinterpretationen bis hin zu Präsentationen, Abstimmungen und einer Meinungsbildung mittels der Dissonanzmethode. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erklären Richard Thalers Nudging-Theorie. entwickeln Nudging-Konzepte für Müllprobleme. bilden sich eine Meinung zu Nudging als politischer Steuerungsmethode und können diese im öffentlichen Raum vertreten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zielgerichtet im Netz. rufen Videoclips im Netz auf, analysieren und bewerten sie. visualisieren eigene Präsentationen und bereiten Abstimmungsergebnisse grafisch auf. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten in einer Gruppe zielgerichtet Informationen aus, bereiten diese auf und entwickeln daraus eigene Konzepte für Praxis-Probleme. bereiten diese Praxis-Probleme für eine Präsentation auf und visualisieren sie. präsentieren adressatenadäquat im Team adressatenadäquat. behaupten sich in unterschiedlichen Kommunikationssituationen und bringen sich konstruktiv in die Gruppenarbeit ein.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Merkmale von Märchen erkennen

Kopiervorlage

Mit dem Unterrichtsmaterial "Merkmale von Märchen erkennen" wenden die Lernenden ihr literarisches Wissen zu Märchen an, indem sie an Bildern von Rotkäppchen, Rapunzel und Hänsel und Gretel die typischen Eigenschaften der Figuren sowie den Aufbau und feste sprachliche Formeln von Märchen beschreiben. Durch das Vorlesen zu Hause sind die Schülerinnen und Schüler der Grundschule und Sekundarstufe I bereits mit Märchen der Gebrüder Grimm oder auch von Hans Christian Andersen vertraut. Aus diesem Grund eignet sich dieses Material sowohl im Rahmen des Literaturunterrichts im Fach Deutsch für eine Stunde zwischendurch als auch in besonderem Maße für den spontanen (fachfremden) Vertretungsunterricht. Die Abbildungen von bereits bekannten Märchen geben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, durch ihre Vorkenntnisse die Merkmale von Märchen am Beispiel von "Rotkäppchen", "Rapunzel" und "Hänsel und Gretel" herauszuarbeiten. Dazu gehören beispielsweise der Aufbau eines Märchens, die typischen Figuren und ihre Eigenschaften. Darüber hinaus werden feste sprachliche Formeln im Märchen wie "Es war einmal..." oder "Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute" ebenso thematisiert wie die magischen Zahlen 3, 7 und 12. Lösungen stehen der Lehrkraft bereit und können auch den Schülerinnen und Schülern im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens zur Selbstkorrektur zur Verfügung gestellt werden.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Spezieller Förderbedarf

Arbeitsheft: Sozialpolitik – Grundwissen soziales Europa

Kopiervorlage

In dem Arbeitsheft "Sozialpolitik – Grundwissen soziales Europa" (16 Seiten) werden Grundkenntnisse zur Sozialpolitik in Europa vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler setzten sich mit den Herausforderungen und Chancen in Alltag und Berufswelt in der Europäischen Union auseinander.Mithilfe von Fallbeispielen, Informationstexten sowie Grafiken und Karikaturen können die Schülerinnen und Schüler Orientierungswissen zum Leben, Ausbilden und Arbeiten in der Europäischen Union erlangen sowie zu den Themen Europäische Werte, Grundrechte und -freiheiten, soziale Sicherheit und Mitbestimmung. Das Arbeitsmaterial ist eingeteilt in die Kapitel: Europa und wir Der Weg nach Europa Lernen und Arbeiten in Europa Soziale Sicherheit in Europa Mitmachen in Europa Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die gemeinsamen Werte und wichtigsten sozialpolitischen Regelungen in der Europäischen Union kennen. stellen einen Bezug zwischen der Wirtschaftskraft und den sozialen Sicherungssystemen in den Mitgliedsstaaten her. erfassen das Spannungsfeld zwischen nationalstaatlicher Unabhängigkeit und Regelungskompetenzen der EU. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig mit Computer und Internet. rufen die angebotenen Internetseiten auf und navigieren dort. nutzen das Internet als Informationsquelle. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig oder mit einer Kleingruppe zusammen. kommunizieren mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern konstruktiv und zielgerichtet. treffen Absprachen mit den Mitschülerinnen und Mitschülern.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Erde bei Nacht - Energieverbrauch um Rhein, Ruhr, Maas und Schelde

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit thematisiert die Energiegewinnung und den Energieverbrauch in den benachbarten Regionen Belgien und Nordrhein-Westfalen. Dabei werden tatsächliche Auswirkungen des in NRW intensiven Braunkohletagebaus und potenzielle Auswirkungen des in Belgien bevorzugten Atomstroms anhand von animiertem Kartenmaterial verglichen.In diesem Modul zum Thema "Erde bei Nacht" befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Vergleich von Energiegewinnung und -verbrauch zwischen Belgien und dem Land Nordrhein-Westfalen mit besonderem Bezug zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Die beiden Gebiete bieten sich für den Vergleich besonders an, da die Metropolregion eine mit Belgien vergleichbare Einwohnerzahl und Verstädterungsgrad aufweist, es jedoch grundlegende Unterschiede in ihrer Energiegewinnung und -verbrauch gibt. Ein Video der Region bei Nacht, aufgenommen von der ISS, verdeutlicht den Energieverbrauch ebenso wie die unterschiedlich entwickelte Siedlungsstruktur. Ergänzend zur Unterrichtseinheit "Erde bei Nacht - Energieverbrauch um Rhein, Ruhr, Maas und Schelde" bietet sich eine Behandlung der Unterrichtseinheit "Erde bei Nacht – Lichtverschmutzung in Mitteleuropa" aus dem Projekt "Columbus Eye" an. Lehrplanbezug Das Unterrichtsmaterial zum Energieverbrauch um Rhein, Ruhr, Maas und Schelde passt in mehrere Inhaltsfelder der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe im Fach Erdkunde beziehungsweise Geographie. Es bietet sich daher dazu an, im jeweils letzten Themenfeld behandelt zu werden. Beispielsweise verbindet das Material im Land Nordrhein-Westfalen die Themenfelder "Lebensräume und ihre naturbedingte anthropogen bedingte Gefährdung" und "Raumwirksamkeit von Energieträgern und Raumnnutzung", in Bayern "Rohstofflagerstätten und deren Nutzung" und "Bevölkerungsentwicklung und Verstädterung", während es in Berlin und Brandenburg im Themenfeld "Strukturräumliche Gliederung Europas" eingesetzt werden kann. Zusammenarbeit der Universitäten Bochum und Bonn Diese Unterrichtsmaterialien sind im Rahmen des Projektes "Fernerkundung in Schulen" (FIS) entstanden. Das Projekt FIS wird von der Raumfahrt-Agentur des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages unter dem Förderkennzeichen 50EE1703 gefördert. Das übergeordnete Projektziel besteht in der Erarbeitung eines umfassenden Angebots an digitalen Lernmaterialien für den Einsatz im Schulunterricht. Dieses Angebot umfasst interaktive Lernmodule sowie Recherche- und Analysetools, die über ein umfassendes und internetgestütztes Lernportal zur Verfügung gestellt werden.Die Schülerinnen und Schüler erkennen Unterschiede in der Stadtstrukturentwicklung basierend auf naturräumlichen Gegebenheiten. erkennen Einflüsse der räumlichen Verteilung von fossilen Energieträgern auf die lokale Wirtschaft. erkennen anthropogene Gefährdungen durch Energiegewinnung und Energieverbrauch, schätzen sie ein und suchen nach Alternativen.

  • Geographie / Jahreszeiten
  • Sekundarstufe II

Ein Datenschutz-Konzept für Schulen gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Der Fachartikel "Ein Datenschutzkonzept für Schulen" informiert Schulleitende und Lehrkräfte über die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Vergessenwerden Artikel 17. Abs.1 der EU-DSGVO stellt die Schulleitungen und Verantwortlichen in der Auftragsdatenverarbeitung vor vielfältige Aufgaben, denn personenbezogene Daten sind künftig unverzüglich zu löschen, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dabei müssen die Löschungsfristen für alle Schüler-Lehrer- und Elterndaten eingehalten werden. Das gilt für Klassenarbeiten, Notenhefte, Fotos, Zeugnisse und so weiter. die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt. Sind zum Beispiel irrtümlich Fotos von Personen auf Schulfesten erstellt worden oder gab es Einwilligungen für die Unterschriften auf Klassenlisten, die die betroffene Person zurückziehen möchte, so muss die Schulleitung diesem Ansinnen Folge leisten. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen (siehe oben). die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (keine Einwilligungserklärung vorlag). die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist (Verbot von Direktwerbung und so weiter). die personenbezogenen Daten eines Kindes in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft , das heißt Internetangebote wie Webshops oder Online-Spiele, erhoben wurden (ein besonders sensibler Bereich, auf den die Schulleitung zu achten hat). Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden in der Schule Die Umsetzung des Artikels 17. Abs. 1 kann aber nur erfolgen, wenn die Schulleitung, als für den Datenschutz Verantwortliche, darüber informiert ist, welche Daten von wem zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Weiterhin ist entscheidend, ob von den Betroffenen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) Einwilligungen zur Datenverarbeitung eingefordert wurden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die Schulen ein internes Verfahrensverzeichnis erarbeiten, aus dem Folgendes ersichtlich ist: der Name und die Kontaktdaten aller Verantwortlichen, deren Vertreter sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten der Zweck der Verarbeitung die Kategorien betroffener Personen und die Kategorien personenbezogener Daten die Kategorien von Empfängern , gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland und die Dokumentierung geeigneter Garantien für den Datenschutz sowie, wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Dieses Verfahrensverzeichnis dient der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten und kann der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass auch die oder der Auftragsverarbeitende die Verpflichtungen erfüllt, die sich aus Artikel 17 Abs. 1 EU-DSGVO ergeben. Für die Schulleitung stellt sich die Frage, ob alle von den Datentransfers betroffenen internen Funktionsträger und Abteilungen beteiligt wurden. Weiterhin ist auf die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung zu achten. Das sind bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: 1. die Zweckbindung, 2. die Datensparsamkeit, 3. die Richtigkeit, 4. die Transparenz, 5. die Begrenzung der Speicherdauer, 6. die Integrität und 7. die Vertraulichkeit der Datenverarbeitung. Vorschläge zur Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden Lernplattformen Die Nutzung von pädagogischen Lernplattformen, wie zum Beispiel Moodle, ist in manchen Schulen das zentrale Kommunikationsmedium für die Beschäftigten, die Schulleitungen, für Schülerinnen und Schüler und auch Eltern. Hierauf werden Stunden- und Vertretungspläne, sonstige dienstliche Mitteilungen, unter Umständen Anweisungen, Unterrichtsprogramme, Arbeitsmaterialien für den Unterricht (die zum Teil durch Urheberrechte geschützt sind) und anderes veröffentlicht und gespeichert. Oft gibt es keine Löschroutinen und persönliche Daten, wie sie zum Beispiel in Vertretungsplänen erscheinen, sind noch lange einsehbar. Damit wird es zum Beispiel ermöglicht, Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen, aber auch das Arbeits- und Leistungsverhalten nachzuzeichnen. Die Arbeitsschritte jedes Users können von den Administratoren, teilweise auch von Usern mit Teiladministrationsrechten, genau verfolgt werden. Die Auswahl der Administratoren und die Zugriffsrechte sind teilweise völlig willkürlich geregelt. Daher ist die strikte Trennung von pädagogischer Lernplattform und schulorganisatorischen Verwaltungsaufgaben vorzunehmen . Die Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung muss bei allen Betroffenen schriftlich eingeholt werden. Vordrucke und Hinweisblätter für Lehrkräfte, Lernende und Erziehungsberechtigte finden sich zum Download auf den verschiedenen Landesbildungsservern der 16 Bundesländer. Personenbezogene Daten dürfen nur zeitlich begrenzt gespeichert werden und müssen nach einem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum gelöscht werden. Log-Dateien müssen in einem entsprechend festgelegten Intervall automatisch gelöscht werden. Der Zugang von außen auf die Schul-Lernplattform sollte gegenüber fremden Usern abgeschottet werden. Der Administrator vergibt passwortgeschützte Zugangsrechte. Es sollte keine Möglichkeit der Selbsteinschreibung geben. Nur der Einsatz von Open-Source-Lernplattformen wie Moodle ermöglicht die Nutzung der Auftragsdatenverarbeitung durch kommunale Rechenzentren, die Schulen das Hosten der Lernplattformen anbieten. Hier ist Datenschutz sowie Service (Sicherungen, Beratung und so weiter) gewährleistet. Auf keinen Fall darf ein solcher Server auf einem privaten Rechner einer Lehrkraft laufen. Administratoren von Lernplattformen können unter Umständen die dortige Lehrer-Schüler-Kommunikation ohne deren Wissen einsehen. Um die Gefahr zu verringern, dass so gewonnene Daten zur Überprüfung des Lehrerverhaltens oder zur Bewertung der Lehrerleistung herangezogen werden, sollte schulintern vereinbart werden, dass Schulleitende auf Administrationsrechte in Lernplattformen verzichten. Schulhomepage Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf der Schulhomepage beziehungsweise im Internet ist nur mit (schriftlicher) Einwilligung der Betroffenen zulässig . Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer können diese Einwilligung jederzeit zurückziehen. Bei der Veröffentlichung eines Vertretungsplans sollte nur der Ort, das Fach und der Zeitraum der Veranstaltung angegeben werden (Fotos, private Kontaktadressen et cetera) sind besonders sensible Daten . Hierzu muss vor der Veröffentlichung grundsätzlich eine (schriftliche) Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine pauschale Abfrage oder eine Zustimmung per Konferenzbeschluss sind keine wirksamen Einwilligungen. Soziale Netzwerke In den Zeiten von Smartphones mit Internet-Flatrats sind viele Schülerinnen und Schüler permanent online und kommunizieren zunehmend in sozialen Netzwerken oder Internet-Plattformen wie Instragram oder Facebook. Dementsprechend erhalten auch Lehrkräfte, die sich in sozialen Netzwerken aufhalten, öfters sogenannte Freundschaftsanfragen von Lernenden. Aufgrund der Vermischung von privater Kommunikation mit schulischen beziehungsweise dienstlichen Belangen birgt der Umgang mit sozialen Netzwerken für Lehrkräfte aus der Sicht des Datenschutzes eine Reihe von Risiken und Gefahren . Die Nutzung dieser Angebote ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Hier sollten sich die Lehrerinnen und Lehrer umfänglich informieren, um nicht das Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes zu verletzen. Zusammenfassung Für die Umsetzung des Artikels 17 Abs. 1 der EU-DSGVO ist die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses dringend erforderlich. Hierbei kann die Schulleitung die Beratung durch behördliche Datenschutzbeauftragte in Anspruch nehmen. Bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sind die Grundsätze der Datenverarbeitung zu beachten. Die strikte Trennung von pädagogischem und Verwaltungsnetz sollte unbedingt beachtet werden. Hierfür sollten Administratoren gewählt werden, die nicht der Schulleitung angehören.

  • Fächerübergreifend

Selbstachtung und Würde: Respekt vor sich und anderen lernen

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Selbstachtung und Würde: Respekt vor sich und anderen lernen" erkennen die Lernenden ausgehend von Immanuel Kant und Gerald Hüther die Achtung vor sich selbst als lebensnotwendige Kompetenz und grenzen die Würde eines Menschen von Mitläufertum und Ignoranz ab. Das Thema Selbstachtung ist für die Jugendlichen zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sowie der Entwicklung eines starken Selbstwertgefühls ebenso wichtig wie Respekt gegenüber anderen. Eng verbunden ist damit die Menschenwürde, die im Unterricht in Ethik oder Philosophie vor dem theoretischen Hintergrund mit Immanuel Kants Kategorischem Imperativ näher erläutert werden kann. Ausgehend von Kant ist Selbstachtung Grundlage sittlicher Reife und wird so auch von dem Neurobiologen Gerald Hüther verstanden. Sein Bestseller "Würde" ergänzt Kants philosophische Gedanken anhand moderner Hirnforschung. Auf der Grundlage eines konkreten Beispiels aus der Schule, das bei der Bewertung einer Leistung Ungerechtigkeit suggeriert, unterscheiden die Lernenden in dieser Unterrichtseinheit Affekte und Werte als Handlungsgrundlagen. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten, in welchem Rahmen Affekte ihre Berechtigung haben und Vernunft zur Gewährleistung von Moralität einer Handlung angebracht ist. Das Thema "Selbstachtung und Würde" im Unterricht Themen wie die Würde des Menschen spielen im Zusammenhang der Menschenrechte eine große Rolle. Im Unterricht der Sekundarstufe gehört die "Menschheitszweckformel" von Kants kategorischem Imperativ zum Bildungsstandard im Gymnasium. In diesen Rahmen fügt sich die vorliegende Unterrichtseinheit ein. Dass es "würdevoll" ist, wenn Menschen reflektieren, bevor sie handeln, sich selbst und andere nicht benutzen, ist heute wieder - wie beispielsweise das Buch "Würde" von Gerald Hüther zeigt - ein aktuelles Thema. Vorkenntnisse Die durchführende Lehrkraft sollte mit Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten vertraut sein und Erfahrung im Erläutern des "Kategorischen Imperativs" haben. Die Schülerinnen und Schüler sollten den Begriff "Person" behandelt haben und sich grob in Kants Denkwelt auskennen. Didaktische Analyse Mit diesem Unterrichtsmaterial können die Lernenden erkennen, dass Gefühle zwar auf Bedürfnisse aufmerksam machen, aber nicht unbedingt Handlungsgrundlagen sein können, wenn andere Menschen von diesen betroffen sind. Menschliche Würde ist das Ergebnis von der Achtung vor Gefühl und Vernunft. Viele Jugendliche sind heute auch angesichts der Verführung durch Medien und Werbung wenig geübt in Impulskontrolle. Zudem erleben sie, wie selten Politik- und Wirtschaftsgrößen "würdevoll" handeln. Die Diskrepanz zwischen "ethischem Ideal" und erlebtem Alltag kann überfordern. Methodische Analyse In dieser Einheit nähern sich die Lernenden dem Thema in Gruppenarbeit und einem Rollenspiel. Beides kann zumindest zeitlich begrenzt aus der "ethischen Isolation" herausführen und die Entscheidung für Würde oder Profit bewusster machen. Darüber hinaus hilft die Methode des Brainwritings dabei, sich ganz persönlich mit den entsprechenden Werten auseinanderzusetzen. Dem Prinzip der Schüleraktivierung wird in besonderer Weise Rechnung getragen, da ein Beispiel aus der Lebenswelt der Lernenden vergleichend herangezogen wird. Eine PowerPoint-Präsentation kann den Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der philosophischen Fragestellungen helfen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten den Unterschied von Gefühl und Vernunft in Bezug auf Handlungen. lernen die Begrifflichkeit und den Denkansatz von Immanuel Kant kennen. leisten den Transfer auf eine moderne Theorie. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können Texte aufbereiten und sich dazu Hilfe holen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler folgen einem Lehrervortrag. arbeiten ergebnisorientiert in Kleingruppen. Hüther, Gerald (2018): "Würde", München.

  • Religion / Ethik
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II, Sekundarstufe I, Erwachsenenbildung

Datenschutz auf der Schulhomepage gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Das Thema "Datenschutz" spielt für Schulen nicht nur im Unterricht eine Rolle: Fast jede Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Schulhomepage. Neben der Außendarstellung dient sie auch als Kommunikationsmedium, mit dem Eltern, Lernende und Lehrkräfte informiert werden. Was dabei nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtlich für Schulleiter zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert. Die Schulhomepage ist das Medium, über das die Schule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit kommuniziert. Für die Inhalte ist allein die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe delegieren kann. Im Rahmen der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ist bei der Erstellung und Pflege einer Website einiges zu beachten: Entscheidend hierbei, ist das Impressum, das den Anforderungen der EU-DSGVO genügen muss. Was hat sich für die Erstellung der Schulhomepage nach Einführung der EU-DSGVO geändert? Nach wie vor ist ein vollständiges und korrektes Impressum laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin muss das Impressum die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung und die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten enthalten. Für die rechtssichere Erstellung des Impressums ist der Schulträger verantwortlich. Neben dem Impressum ist die personenbezogene Verarbeitung von Daten bei der Erstellung von Videos und Fotografien zu beachten. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Umsetzung des Datenschutzes bezüglich der Schulhomepage allein die Schulleitung verantwortlich ist. Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten Zum besseren Verständnis in Bezug auf den Datenschutz werden die entsprechenden Begrifflichkeiten vorab erläutert: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung (zum Beispiel eines Fotos) zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (zum Beispiel Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. Pseudonymisierung entspricht einer Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Profiling meint jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, sexueller Orientierung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, (zum Beispiel die Schulleitung) die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Firma oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, also den Server betreibt, auf dem die Schulhomepage gehostet wird. Als "Cookies" werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu den Nutzern (beziehungsweise dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, beziehungsweise "Session-Cookies" oder "transiente Cookies" werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem die Nutzer ein Onlineangebot verlassen und den Browser schließen. Der Aufbau des Impressums der Schulhomepage Im Folgenden wird der Aufbau des Impressums sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters der Datenverarbeitung im Auftrag erläutert. Folgende Punkte müssen in einem Impressum unbedingt genannt werden: Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten? Wie lauten die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? Ein Hinweis auf Haftung für Links ist erforderlich: Die Schulhomepage enthält möglicherweise Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die verantwortliche Stelle (Schulleitung) keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten sollten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft worden sein. Rechtswidrige Inhalte dürfen zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar gewesen sein. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung der Schulleitung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen müssen derartige Links umgehend entfernen werden. Wie erfolgt die Nennung der Arten der verarbeiteten Daten? Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, ...), Nutzungsdaten (besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten, ...) sowie Meta-/Kommunikationsdaten (Geräte-Informationen, IP-Adressen) müssen genannt werden. Die Nennung der Kategorien betroffener Personen (Besuchende und Nutzende) sowie die Nennung des Verarbeitungszweckes (Zurverfügungstellung der Homepage, seiner Funktionen und Inhalte, Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern, Sicherheitsmaßnahmen sowie Reichweitenmessung/Marketing) müssen erfolgen. Aufgaben der Auftragsdatenverarbeitung Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung ist die EU-DSGVO: Der Art. 13 DSGVO ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen im Auftrag. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen des Auftragsdatenverarbeiters sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Auftragsdatenverarbeiters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsdatenverarbeiter oder die Auftragsdatenverarbeiterin gewährleisten muss: Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren müssen Verantwortliche Verfahren einrichten, die eine Wahrnehmung von Betroffenen Rechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner sollte der Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, beziehungsweise der Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch eine entsprechende Datenschutz freundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) sichergestellt sein. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten: Sofern bei der Auftragsdatenverarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen offenbart, übermittelt oder Zugriff auf die Daten ermöglicht werden sollen, sollte dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (zum Beispiel wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist) möglich sein. Sofern die Auftragsdatenverarbeiterin oder der Auftragsdatenverarbeiter Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sogenannten "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer: Sofern Daten in einem Drittland (das heißt außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet werden sollen oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, beziehungsweise der Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, sollte dies nur zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, (Schulträger, Schulleitung), aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage der berechtigten Interessen des Auftragnehmers erfolgen. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, sollten die Auftragnehmenden die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten lassen können. Das heißt die Verarbeitung würde dann zum Beispiel auf Grundlage besonderer Garantien erfolgen - wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (zum Beispiel für die USA durch das "Privacy Shield") oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte "Standardvertragsklauseln"). Rechte der betroffenen Personen: Die Schulleitung sowie die Nutzer der Homepage haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Die Schulleitung, bzw. die Nutzer der Homepage haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten, oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden , bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie dem Auftragnehmer bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung a n andere Verantwortliche zu fordern. Nutzer und Schulleitung haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht: Nutzer und Schulleitung haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht : Nutzer und Schulleitung können der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: In einem "Cookie" kann zum Beispiel der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als "permanent" oder "persistent" werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann zum Beispiel der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als "Third-Party-Cookie" werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind, spricht man von "First-Party Cookies"). Der Auftragsdatenverarbeiter sollte folgendes Angebot unterbreiten: Falls die Nutzer und die Schulleitung nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden diese gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies könnte dann allerdings zu Funktionseinschränkungen eines Onlineangebotes (hier der Schulhomepage) führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite oder die EU-Seite erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Löschung von Daten: Die auf der Schulhomepage verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, sollten die auf der Schulhomepage gespeicherten Daten gelöscht werden, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, sollte deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden. Hosting und E-Mail-Versand: Die von den meisten Auftragsdienstleistern in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die der Auftragsdienstleister zum Zwecke des Betriebs z.B. der Homepage einsetzt. Hierbei verarbeitet der Auftragnehmer, bzw. dessen Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes ( Schulhomepage) auf Grundlage deren berechtigter Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung des entsprechenden Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Hostinganbieter erhebt auf Grundlage seiner berechtigten Interessen ( z.B. Verhinderung eines Missbrauchs) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, der URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Zusammenfassung Abschließend lässt sich noch einmal zusammenfassend festhalten, dass im Impressum der Schulhomepage die Verantwortlichen für die verarbeiteten Daten, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Arten der verarbeiteten Daten sowie der Zweck der Verarbeitung genannt werden müssen. Weiterhin muss über die Rechte der Nutzergruppe der Schulhomepage sowie über die Verwendung der Cookies informiert werden. Es muss ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Schulhomepage und dem Auftragsverarbeiter vorliegen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt sind.

  • Fächerübergreifend

Upcycling im Physikunterricht: Energieumwandlung und Bernoulli-Effekt am Kaffeebecher

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Upcycling im Physikunterricht: Energieumwandlung und Bernoulli-Effekt am Kaffeebecher" erarbeiten die Lernenden an einem selbst gebauten Hubschrauber physikalische Phänomene und setzen sich mit der Umweltverschmutzung durch Plastikmüll auseinander. Müll ohne Ende: In Deutschland werden stündlich ungefähr 32000 Einweg-Kaffeebecher weggeworfen. Zur Herstellung der Becher werden jährlich 42000 Bäume benötigt und eine Wassermenge verbraucht, die dem Konsum von 32000 Deutschen entspricht. Zudem wird Strom eingesetzt, mit dem man 100000 Musterhaushalte ein Jahr lang versorgen könnte. Dabei beträgt die Lebensdauer (Nutzwertzeit) nur 15 Minuten. Bei der Verwendung von Mehrwegbechern könnte jede Person 34 Coffee to go-Becher einsparen. Einmal weggeworfen, wird der Becher möglicherweise vom Wind erfasst, landet dort, wo er nicht hingehört. Er ist damit nicht nur klimaschädlich, sondern trägt auch zur Verschmutzung der Umwelt bei. In der vorliegenden Einheit hingegen wird durch Upcycling zum "Hubschrauber" aus einem wertlosen Gegenstand Unterrichtsmaterial, an dem physikalische Phänomene dargestellt und Diskussionen zur Lösung der Umweltproblematik ausgelöst werden können. Physikalische Phänomene sind zum einen die Umwandlung von Spannungsenergie, die in den Gummis gespeichert ist, in Bewegungsenergie, die die Rotorblätter antreibt. Zum anderen wird der Bernoulli Effekt sichtbar. Luft, die über einen gebogenen Flügel fließt, erzeugt an der Oberfläche des Flügels einen Sog. Unterhalb des Flügels entsteht ein Überdruck, beides zusammen ergibt den Auftrieb, der nötig ist, um Flugzeuge oder wie in diesen Fall einen Hubschrauber mit seinen Drehflügeln fliegen zu lassen. Das Thema "Upcycling im Physikunterricht" im Unterricht Sobald der Einweg-Kaffeebecher ausgetrunken ist, wird er weggeworfen. Er ist nicht recyclebar. Das heißt, seine Bestandteile werden nicht zu einem neuen, sinnvollen Produkt zusammengefügt. Wenn der Kaffeebecher in einer Abfalltonne endet, wird der entstandene Müll verbrannt. Die Abwärme dient dann maximal zum Heizen eines Schwimmbades, oder eines Haushaltes. Dies ist eine klimaschädliche Ressourcenverschwendung, die nicht mehr akzeptiert werden sollte. Upcycling hingegen verwendet Müll, um sie einer neuen Verwendung zuzuführen. Mülltüten werden zu Umhängetaschen, Plastikschalen zu Blumenkübeln und in unserem Fall wird ein Kaffeebecher zu Unterrichtsmaterial für die Bereiche Physik, Technik und Umwelt. Die Lehrkraft sollte sich mit den physikalischen Phänomenen des Auftriebs durch Flügel sowie mit den Energieumwandlungsketten auskennen. Aus der Spannenergie des Gummis wird Bewegungsenergie. Vorkenntnisse Der Umgang mit einfachen Werkzeugen wie Schere, Zange und Heißklebepistole wird für diese Unterrichtseinheit vorausgesetzt. Der Aufbau und die Durchführung eines einfachen Versuchs sollten bekannt sein. Die Schülerinnen und Schüler sollten im Umgang mit Youtube-Videos und PDF-Dateien vertraut sein. Andernfalls müsste eine entsprechende Begleitung eingeplant werden. Didaktische Analyse Folgende Fragen können im Rahmen des Physik-, Technik- und Umwelt-Unterrichts zum Thema gemacht werden: Wie funktioniert ein Gummimotorantrieb? Welche Energieumwandlung findet statt? Wie entsteht der Auftrieb bei einem Hubschrauber? Wie hoch ist der Ressourcenverbrauch bei der Verwendung eines Einweg Kaffeebechers? Welche sinnvollen Alternativen gibt es zum Einweg-Kaffeebecher? Methodische Analyse Durch eine arbeitsteilige Gruppenarbeit sowie die Methode des Gruppenpuzzles ist in dieser Unterrichtseinheit eine hohe Schüleraktivität gewährleistet. Dadurch, dass alle Schülerinnen und Schüler zu Experten für einen Bereich werden, arbeiten sie in besonderem Maße eigenverantwortlich und zielorientiert in Kleingruppen zusammen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen den Bernoulli-Effekt kennen. erarbeiten Energieumwandlungsketten. setzen sich mit dem Ressourcenverbrauch bei der Verwendung von Einweg-Kaffeebechern auseinander. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen einem Youtube-Video die wesentlichen Informationen. werten eine Quelle im Internet aus. stellen Unterrichtsmedien selbst her. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten konzentriert in Gruppen zusammen.

  • Physik / Astronomie
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Erde bei Nacht - Lichtverschmutzung in Mitteleuropa

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zur Lichtverschmutzung in Mitteleuropa bringt den Schülerinnen und Schülern das Thema anhand eines Videos von der ISS und Satellitenbilddaten näher. Es werden naturräumliche Gegebenheiten und Siedlungsstrukturen beleuchtet.Diese Unterrichtsmaterialien sind im Rahmen des Projektes "Columbus Eye – Live-Bilder von der ISS im Schulunterricht" entstanden. Das Projekt Columbus Eye wird von der Raumfahrt-Agentur des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages unter dem Förderkennzeichen 50 JR 1701 gefördert. Das übergeordnete Projektziel besteht in der Erarbeitung eines umfassenden Angebots an digitalen Lernmaterialien für den Einsatz im Schulunterricht. Dieses Angebot umfasst interaktive Lerntools und Arbeitsblätter, die über ein Lernportal zur Verfügung gestellt werden. Der Nachthimmel gleicht heute in vielen Regionen der Welt eher einer Dämmerung, da Städte, Industrieanlagen und Straßen an vielen Orten mit ihrem Licht die Nacht erhellen und die Sterne überleuchten. Wirkliche Dunkelheit findet sich nachts nur noch in dünn- oder gar nicht besiedelten Gebieten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf unsere eigene Gesundheit, sondern auch auf unsere Ökosysteme. Die Luftverschmutzung in Mitteleuropa ist gut dokumentiert, und viele Gegenmaßnahmen wurden bereits eingeführt. Obwohl sie dennoch zunimmt, wird sie nur von wenigen beachtet. Dieses Lernmaterial bringt den Schülerinnen und Schülern das Thema anhand eines Videos von der ISS und Satellitenbilddaten näher, die zwei Nachbarregionen mit sehr unterschiedlichen Beleuchtungsansätzen und den Gründen hierfür vergleichen. Dabei werden auch die naturräumlichen Gegebenheiten und die Siedlungsstrukturen beleuchtet. Ergänzend zur Unterrichtseinheit "Erde bei Nacht - Lichtverschmutzung in Mitteleuropa" bietet sich eine Behandlung der Unterrichtseinheit "Erde bei Nacht – Energieverbrauch um Rhein, Ruhr, Maas und Schelde" aus dem Projekt "Fernerkundung in Schulen" an. In dieser werden dieselben Regionen betrachtet, jedoch unter dem Gesichtspunkt von Energieerzeugung und -verbrauch. Im dazugehörigen Lehrermaterial finden sich auch Informationen zu Fernerkundung im Allgemeinen und dem verwendeten Satellitenbild aus Marker 1 und dem zugehörigen Video. Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Satellitenbilder und ordnen sie räumlich zu. erkennen Unterschiede in der Stadtstrukturentwicklung basierend auf naturräumlichen Gegebenheiten. erkennen und analysieren das Konfliktpotential Mensch-Natur. diskutieren Nutzen und Probleme extensiver nächtlicher Beleuchtung.

  • Geographie / Jahreszeiten
  • Sekundarstufe II

Unterrichtsmaterial und News für die Sekundarstufen

In diesem Schulstufenportal finden Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im Fach- und fächerübergreifenden Unterricht sowie in Vertretungsstunden. Ob für das Fach Deutsch, Mathematik, Kunst, Sport, oder Englisch: Dieser Schulstufenbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge lehrplanorientierter Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren Unterricht. 

Nutzen Sie unsere Suche mit ihren zahlreichen Filterfunktionen, um einfach und schnell lehrplanrelevante Arbeitsmaterialien für Ihren Unterricht zu finden.

ANZEIGE

Aktuelle News für die Sekundarstufen