Bleiben Sie gut organisiert: Entdecken Sie praxisnahe Tool-Tipps und Impulse für eine zeitgemäße Schulentwicklung und Schulorganisation. Informieren Sie sich über digitale Anwendungen, hilfreiche Plattformen und alltagsnahe Angebote, die Unterricht, Kommunikation, Informationsbeschaffung und schulische Abläufe sinnvoll unterstützen können. So gewinnen Sie neue Anregungen, um schulische Prozesse effizienter zu gestalten und Ihre Schule zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

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TikTok und Co. verstehen und Lernende begleiten

Selbstlernkurs

Dieser digitale Selbstlernkurs bietet einen Einblick in die Welt von TikTok und erklärt, warum die App bei Jugendlichen so beliebt ist. Neben der Funktionsweise von TikTok werden vor allem die Chancen und Risiken der Plattform im pädagogischen Kontext thematisiert. Die Teilnehmenden werden befähigt zu erkennen, wie TikTok als Lernfeld für einen kompetenten und zielgruppengerechten Umgang mit Social Media im Unterricht genutzt werden kann. Der Kurs ist in den offiziellen Fortbildungsportalen mehrerer Bundesländer gelistet. TikTok ist eine der beliebtesten Apps unter Jugendlichen – und die Nutzerzahlen steigen stetig. Wie können Lehrkräfte TikTok im Unterricht auf Augenhöhe mit Jugendlichen thematisieren und für Gefahren und Risiken sensibilisieren? Ganz einfach: Indem sie sich mit der App auseinandersetzen und sie selbst (besser) kennenlernen. In den drei Lernschritten dieses Selbstlernkurses werden die Teilnehmenden durch die Funktionsweise der Plattform geführt, erhalten wertvolle Impulse für den gezielten Einsatz von TikTok im Unterricht und lernen, wie sie ihre Schülerinnen und Schüler für Risiken wie Hate Speech , Fake News und Populismus sensibilisieren können. Dabei gilt: Die Jugendlichen dort abholen, wo sie stehen und ihre digitalen Kompetenzen als Gewinn für die Medienkompetenzförderung nutzen. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 3.1 Lehren 3.2 Lernbegleitung 5.3 Aktive Einbindung der Lernenden 6.1 Informations- und Medienkompetenz 6.2 Digitale Kommunikation und Zusammenarbeit 6.4 Verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien

  • 3 Lernschritte
  • 2 Stunden

Feedback digital gestalten (Teil 2)

Selbstlernkurs

Dieser digitale Selbstlernkurs vermittelt praxisnahe Einblicke in die Grundlagen von digitalem Feedback. Behandelt werden Voraussetzungen für wertschätzendes digitales Feedback, passende Tools für unterschiedliche Formate sowie die Chancen und Herausforderungen der digitalen Feedbackkultur. Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Anregungen für die effiziente Gestaltung und Umsetzung von digitalem Feedback in der Lehre. Der Kurs ist in den offiziellen Fortbildungsportalen mehrerer Bundesländer gelistet. Feedback ist ein wichtiges Element für erfolgreiches und eigenverantwortliches Lernen. Es hilft nicht nur, Lernprozesse gezielt zu steuern und zu reflektieren, sondern steigert auch die Motivation der Lernenden, ihre eigenen Ziele zu erreichen. Digitales Feedback bietet hier besondere Möglichkeiten: Es kann in vielfältigen Formaten gegeben werden und entlastet die Lehrkraft. In diesem Kurs werden die Grundlagen für eine effektive digitale Feedbackkultur vermittelt – von den Chancen über einsetzbare Tools bis hin zu den Herausforderungen, die mit der digitalen Umsetzung verbunden sind. Den ersten Teil der Fortbildung zu diesem Thema finden Sie hier . Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 2.2 Erstellen und Anpassen digitaler Ressourcen 3.4 Selbstgesteuertes Lernen 4.3 Feedback und Planung 5.2 Differenzierung und Individualisierung

  • 4 Lernschritte
  • 2 Stunden

Digitale Kommunikation und Kooperation

Selbstlernkurs

Digitale Kommunikation ist aus dem heutigen Schulalltag nicht mehr wegzudenken und prägt das Miteinander in der Schulgemeinschaft. Der Selbstlernkurs "Digitale Kommunikation und Kooperation" zeigt Wege auf, wie digitale Werkzeuge den Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern und Lernenden erleichtern – von Elterngesprächen per Videokonferenz bis hin zum Umgang mit digitalem Stress. Im Fokus stehen Möglichkeiten, digitale Medien sinnvoll und gesundheitsbewusst einzusetzen und so die Zusammenarbeit im schulischen Kontext zu stärken. Der Kurs orientiert sich an den Herausforderungen und Chancen, die der digitale Schulalltag mit sich bringt, und unterstützt dabei, neue Formen der Kommunikation konstruktiv zu gestalten. Der digitale Selbstlernkurs beschäftigt sich mit Fragen der digitalen Kommunikation und Zusammenarbeit im schulischen Umfeld. Er umfasst drei aufeinander aufbauende Lernschritte, die Impulse zur Weiterentwicklung der eigenen Kommunikationspraxis geben und Raum für Reflexion bieten. Die Kursinhalte basieren auf dem Projekt LeadCom , das im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Kompetenzverbundes lernen:digital entwickelt wurde. Das Projekt gliedert sich in zwei zentrale Themenbereiche: Digitale Kommunikation und Kooperation sowie Digital Leadership. Während sich dieser Kurs auf den ersten Schwerpunkt konzentriert – unter anderem auf Videosysteme, KI-Anwendungen und Digital Well-Being – stehen im Teilprojekt und dem dazugehörigen Kurs "Digital Leadership" moderne Führungsinstrumente und Wege der digitalen Teamarbeit im Fokus. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompEdu ): 1.1 Berufliche Kommunikation 1.2 Berufliche Zusammenarbeit 1.3 Reflektierte Praxis 1.4 Digitale Weiterbildung 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 2.3 Organisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen Zugang zu den LeadCom-Modulen Um Zugang zu den LeadCom-Modulen zu erhalten, melden Sie sich bitte über die Funktion "Anmelden als Gast" auf der Moodle-Plattform an. Den direkten Zugang zur Plattform finden Sie über die Links in den Lernschritten und hier aufgelistet:

  • 3 Lernschritte
  • 1,5 Stunden
Männliche und weibliche Person, die sich unterhalten, Sprechblasen über dem Kopf

Digitale Sprechanlässe im Unterricht

Selbstlernkurs
15,00 €

Der digitale Selbstlernkurs zeigt, wie digitale Werkzeuge und Methoden genutzt werden können, um Sprechanlässe gezielt in den Unterricht zu integrieren. Dabei liegt der Fokus auf authentischen und lebensweltnahen Situationen, die die Sprechkompetenz nachhaltig fördern. Anhand verschiedener Praxisbeispiele werden Wege aufgezeigt, wie mündliche Kommunikationsfähigkeiten systematisch gestärkt und der Unterricht kommunikativ gestaltet werden können. Die sinnvolle Nutzung digitaler Medien im schulischen Alltag steht dabei im Mittelpunkt. Der Kurs bietet einen kompakten und vielseitigen Überblick über digitale Möglichkeiten zur Förderung der Sprech- und Kommunikationskompetenzen im Unterricht. Vorgestellt werden konkrete Unterrichtsbeispiele, die sich auf verschiedene Fächer, Klassenstufen und Schulformen übertragen lassen. Die praxisorientierten Ansätze ermöglichen es, digitale Tools direkt auszuprobieren und passgenaue Aufgaben für den eigenen Unterricht zu entwickeln. Für jede Anwendung wird der jeweilige Schwierigkeitsgrad angegeben, sodass eingeschätzt werden kann, ob das Tool für die jeweilige Lerngruppe geeignet ist. So lässt sich die Auswahl gezielt auf die Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Lernenden abstimmen. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden (DigCompEdu): 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 3.4 Selbstgesteuertes Lernen 5.2 Differenzierung und Individualisierung 6.3 Erstellung digitaler Inhalte

  • 1 Lernschritte
  • 45 Minuten

Die Arbeit in PLGs

Selbstlernkurs

Professionelle Lerngemeinschaften (PLGs) bieten eine großartige Möglichkeit, die Zusammenarbeit und Fortbildung im Kollegium nachhaltig zu stärken. Sie können ein entscheidender Schlüssel sein, um Herausforderungen des Schulalltags gemeinsam zu meistern. In diesem Selbstlernkurs erfahren Sie, wie Professionelle Lerngemeinschaften (PLGs) die Zusammenarbeit in Schulen nachhaltig stärken können. Anhand praktischer Beispiele lernen Sie, wie Sie im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eigene Unterrichtserfahrungen und methodisches Wissen gewinnbringend einbringen und gemeinsam neue Ideen entwickeln. Dabei wird deutlich, welche Vorteile PLGs gegenüber klassischer Team- oder Fachschaftsarbeit bieten. Sie erhalten Einblicke in Methoden, die eine effektive, kollegiale Zusammenarbeit fördern und lernen agile sowie iterative Prozesse kennen, mit denen schulische Entwicklungsziele gezielt und effizient umgesetzt werden können. Der Selbstlernkurs zeigt praxisnah, wie gemeinsames Lernen im Team nicht nur die Unterrichtsqualität verbessert, sondern auch Motivation und Innovationskraft im Kollegium stärkt. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompEdu ): 1.1 Berufliche Kommunikation 1.2 Berufliche Zusammenarbeit 1.3 Reflektierte Praxis 2.2 Erstellen und Anpassen digitaler Ressourcen 3.1 Lehren

  • 1 Lernschritte
  • 1 Stunde

Digital Leadership

Selbstlernkurs

Dieser digitale Selbstlernkurs vermittelt Grundlagen und Strategien von Digital Leadership im Schulkontext. Er stellt praxisnahe Methoden zur agilen und zukunftsfähigen Schulführung vor und zeigt, wie digitale Veränderungsprozesse an der eigenen Schule erfolgreich gestaltet werden können. Dieser Selbstlernkurs beschäftigt sich mit der Bedeutung digitaler Führung im schulischen Kontext und zeigt auf, wie Schulen zukunftsfähig gestaltet werden können. Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung grundlegender Konzepte des Digital Leadership, moderne Führungsinstrumente sowie Wege der digitalen Teamarbeit. Der Kurs unterstützt die Entwicklung einer individuellen Vision für Schulführung, vermittelt Konzepte agiler Führung und konkrete Strategien der digitalen Transformation. Ziel ist es, Impulse für die eigene Schul- und Führungspraxis zu geben, verschiedene Führungsmodelle vorzustellen und Methoden zur Gestaltung digitaler Veränderungsprozesse zu erproben. Die Kursinhalte basieren auf dem Projekt LeadCom , das im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Kompetenzverbundes lernen:digital entwickelt wurde. LeadCom gliedert sich in zwei zentrale Themenbereiche: Digitale Kommunikation und Kooperation sowie Digital Leadership. Dieser Kurs legt den Fokus auf den zweiten Schwerpunkt. Der erste Schwerpunkt ist im folgenden Kurs "Digitale Kommunikation und Kooperation" mit dem Fokus unter anderem auf Videosysteme, KI-Anwendungen und Digital Well-Being zusammengefasst. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompEdu ): 1.1 Berufliche Kommunikation 1.2 Berufliche Zusammenarbeit 1.3 Reflektierte Praxis 1.4 Digitale Weiterbildung 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 2.3 Organisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen Zugang zu den LeadCom-Modulen Um Zugang zu den LeadCom-Modulen zu erhalten, melden Sie sich bitte über die Funktion "Anmelden als Gast" auf der Moodle-Plattform an. Den direkten Zugang zur Plattform finden Sie über die Links in den Lernschritten und hier aufgelistet:

  • 3 Lernschritte
  • 2,25 Stunden
Latop mit einem Klassenzimmer auf dem Bildschirm

Digitale Klassenzimmer gestalten

Selbstlernkurs
35,00 €

Im Rahmen dieses Selbstlernkurses lernen Lehrkräfte, sich selbst ein digitales Klassenzimmer zu erstellen. Mithilfe von Genially, dem Einbinden anderer bekannter Webseiten und eigenen Avataren kann ein vielfältiges und personalisiertes Lernerlebnis geschaffen werden. Der Selbstlernkurs bietet Lehrkräften die Möglichkeit, ein virtuelles Klassenzimmer zu erstellen, um den Schülerinnen und Schülern eine interaktive und abwechslungsreiche Lernumgebung zur Verfügung zu stellen. Dies ist besonders nützlich für den Fall, dass planmäßiger Unterricht ausfällt. Der Kurs führt verständlich in die Grundlagen digitaler Klassenzimmer ein. Gleichzeitig wird der konkrete Nutzen für den Unterricht aufgezeigt – von der klaren Strukturierung bis zur effizienten Materialbereitstellung. Im Anschluss entsteht ein fachspezifisches digitales Klassenzimmer, das mithilfe der zentralen Funktionen von Genially praktisch umgesetzt wird. Abschließend wird der Unterrichtsraum um interaktive und spielerische Elemente wie Avatare, LearningApps und kreative Vorlagen erweitert. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompEdu ): 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 2.2 Erstellen und Anpassen digitaler Ressourcen 2.3 Organisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen 3.2 Lernbegleitung 3.4 Selbstgesteuertes Lernen 5.2 Differenzierung und Individualisierung

  • 3 Lernschritte
  • 1,5 Stunden

Wie sieht die Schule der Zukunft aus?

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel geht der Frage nach, wie sich Schule, Unterricht und Lernen in Zukunft verändern werden. Ein Schüler und ein Lehrer präsentieren ihre Visionen von der Schule der Zukunft. Schule und Unterricht befinden sich aktuell in einer großen Umbruchphase, vor allem seit der Bund den DigitalPakt final verabschiedet hat, der Schulen mit Milliardenhilfen zur Digitalisierung verhelfen soll. Seitdem diskutieren Expertinnen und Experten verstärkt, wie das Lernen der Zukunft ausschauen muss. Welche Lernmodelle sind zeitgemäß? Was brauchen Schülerinnen und Schüler? Wie verändert sich die Rolle der Lehrkraft? Wir haben einen Schüler und einen Lehrer zu ihren Vorstellungen von zeitgemäßem Unterricht befragt. "Die Schule der Zukunft" aus Sicht eines Schülers Benjamin Hadrigan , 2001 in Österreich geboren, besuchte ein Gymnasium in Wien und begann parallel bereits mit 15 Jahren ein Studium des Wirtschaftsrechts. Zu verdanken hat er seinen Lernerfolg nach eigenen Angaben einem Lernmodell, das er selbst entwickelt und in einem Buch veröffentlicht hat: #Lernsieg. Erfolgreich lernen mit Snapchat, Instagram und WhatsApp . Schulsystem nicht mehr zeitgemäß Das Schulsystem, wie wir es kennen, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Während in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens Digitalisierung und technologischer Fortschritt mit offenen Armen empfangen werden, haben wir in unseren Klassenzimmern teilweise noch Zustände wie zu Zeiten Maria Theresias. Dabei steckt in einer radikalen Modernisierung der Schule ein enormes Potenzial – sowohl für Lernende als auch Lehrende.

  • Fächerübergreifend

Mobbing an der Schule: Wer ist bei Schutzmaßnahmen der richtige Adressat?

Fall des Monats

Mobbing an der Schule setzt Betroffene oft massiv unter Druck, sodass schnelles Handeln gefragt ist. Eine Schülerin fordert Schutz vor Übergriffen. Doch vor Gericht entscheidet nicht nur der Inhalt, sondern eine entscheidende Formalie: Wer ist überhaupt der richtige Adressat? Wenn Schülerinnen oder Schüler im Schulalltag Opfer von Mobbing oder Gewalt werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Oftmals suchen Eltern den rechtlichen Weg, um Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbote oder pädagogische Konsequenzen gegenüber beteiligten Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern zu erzwingen. In der juristischen Praxis stellt sich dabei jedoch eine entscheidende Hürde: Gegen wen muss sich der gerichtliche Eilantrag richten? Die Unterscheidung zwischen dem Schulträger, meist der Stadt, und dem Land als Dienstherr der Lehrkräfte ist für den Erfolg eines Verfahrens essenziell. Ein falscher Adressat kann dazu führen, dass selbst inhaltlich begründete Schutzersuchen allein aus formalen Gründen scheitern. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 24. Februar 2026 entschieden, dass Schutzmaßnahmen gegen Mobbing und körperliche Übergriffe im Schulbetrieb nicht gegen den Schulträger gerichtet werden können (AZ: 19 B 34/26, 19 E 17/26). Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, wies das Gericht die Beschwerde einer Schülerin zurück. Das Gericht stellte klar, dass eine Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht vorliegt, wenn ein anwaltlich vertretener Antragsteller trotz deutlicher Signale des Gerichts keine Korrektur des Antragsgegners vornimmt. Streit um Zuständigkeit bei Mobbing-Vorwürfen an Sekundarschule In dem Verfahren hatte eine Schülerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, dass Schutzmaßnahmen gegen Mobbing, körperliche Übergriffe und psychische Belastungen im Schulbetrieb getroffen werden. Außerdem sollte erreicht werden, dass zwei Mitarbeiterinnen einer Sekundarschule bis zur Entscheidung in der Hauptsache keinen pädagogischen oder betreuenden Kontakt mehr zu ihr haben. Die Antragstellerin richtete ihren Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Stadt Gelsenkirchen in ihrer Funktion als Schulträgerin. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies den Antrag in erster Instanz ab, da die Stadt für schulfachliche Angelegenheiten nicht die richtige Antragsgegnerin sei. Im Beschwerdeverfahren rügte die Schülerin unter anderem, das Gericht hätte sie deutlicher auf den notwendigen Wechsel des Antragsgegners hinweisen müssen. Innere Schulangelegenheiten liegen im Verantwortungsbereich des Landes Das Oberverwaltungsgericht folgte der Argumentation der Vorinstanz. In den Urteilsgründen hieß es, das Verwaltungsgericht habe bereits in der Eingangsverfügung darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit der Stadt als Schulträgerin zweifelhaft sei. Rechtlich müsse strikt zwischen äußeren Schulangelegenheiten, für die der Schulträger zuständig ist (z. B. Gebäude, Sachausstattung), und inneren Schulangelegenheiten unterschieden werden. Schutz- und Unterlassungsansprüche, die den pädagogischen Kernbereich und das Schulverhältnis betreffen, fallen in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Beteiligtenwechsel im laufenden Beschwerdeverfahren wurde als nicht sachdienlich abgelehnt, da dies den Rechtsstreit erheblich verzögert hätte. Was bedeutet das für Betroffene? Die Entscheidung verdeutlicht die Komplexität des Schulrechts bei Haftungs- und Schutzfragen. Für die Durchsetzung von Rechten im Schulalltag ist die korrekte Bestimmung des Antragsgegners entscheidend. Ansprüche, die auf das Verhalten von Lehrkräften oder die Gestaltung des Unterrichts abzielen, müssen gegen das jeweilige Bundesland gerichtet werden. Ein Irrtum in dieser Frage kann, wie der vorliegende Fall zeigt, auch bei dringenden Schutzbedarfen zum Prozessverlust führen, wenn Hinweise des Gerichts nicht unmittelbar zur Antragsänderung genutzt werden. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Korrekturtool für das Mathematik Abitur ab 2026

Fachartikel

Die Excel-Vorlage mit VBA-Makros soll die Korrektur des Mathematik-Abiturs (in Bayern) erleichtern. Die Anpassung an neue Abiturprüfungen und die Punkteingabe sind per Klick möglich. Die Vorlage wurde für das Abitur ab 2026 entwickelt. Was kann das Tool? Schnelle Punkteingabe per Klick (auch mit Touchscreen) Anpassung an neue Abituraufgaben per Klick (kein Layouten nötig) Automatische Summen, Tendenzen und Noten Farbige Hervorhebung von Abweichungen (Erst-/Zweitkorrektur) Vergleichstabelle mit Differenzen Automatischer Ausdruck für Schülerinnen und Schüler (A4, fertig formatiert, wahlweise Erst- oder Zweitkorrektur) Wie funktioniert die Korrektur? Punkte werden über ein Eingabefenster vergeben (inkl. Tendenzen +/?). Dadurch entfällt das ständige manuelle Springen in der Tabelle. Eine Korrekturschleife erlaubt das schnelle Abarbeiten (z.B. die Aufgaben 1 bis 4 für alle Schülerinnen und Schüler hintereinander). Im Wahlteil werden die gewählten Aufgaben einmal festgelegt und automatisch berücksichtigt.

  • Mathematik / Rechnen & Logik
  • Sekundarstufe II

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 2

Fachartikel
5,99 €

Wie lässt sich Rechtswissen im Schulunterricht verständlich, praxisnah und ohne juristische Überforderung vermitteln? Der Beitrag zeigt, warum Rechtsbildung nicht an Hochschulen enden darf und welche didaktischen Wege Lehrkräfte nutzen können, um Rechtskunde alltagsnah, interaktiv und lernendengerecht in den Unterricht zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen Praxisbezug, klare Vereinfachung, geeignete Methoden und sinnvolle Leistungsnachweise. Dass eine verstärkte Rechtsbildung in unseren Schulen Sinn macht und dass dazu didaktische Wege geebnet werden müssen, wurde schon vor Augen geführt. Nun geht es konkreter darum, was zu tun ist. Vereinfacht: Teil 1 betraf das 'ob' mit Schwerpunkt auf Nutzen und Herausforderungen, Teil 2 betrifft das 'wie' mit Schwerpunkt auf Didaktik. Warum ist Jura den Hochschulen vorbehalten? An Hochschulen ist Jura weitaus präsenter als in unseren Schulen. Vergleichen wir Fakultäten und Lehrpläne fällt Folgendes auf: Mathematik ist Fakultät und Lehrplanstoff, Religion auch, Physik, Chemie und Biologie ohnehin. Hinzugekommen ist Wirtschaftskunde als Essenz der betriebs- und volkswirtschaftlichen Studiengänge sowie IT als komprimierte Lehre basierende auf der Fakultät Informatik. Erkenntnis: Rechtswissenschaften haben es ausnahmsweise nicht vermocht, in die schulischen Lehrpläne Einzug zu nehmen. Rechtswissenschaften ist sogar eine der ältesten Fakultäten an den Universitäten. An den Fachhochschulen, heute "Universities of Applied Science" genannt, ist das anders. Während unter anderem die Wirtschaftswissenschaft dort breit unterrichtet werden. Warum? Weil dort nicht zum juristischen Staatsexamen vorbereitet wird. Das ist aber erforderlich, um entweder rechtlich beraten zu dürfen oder für den Staat im Richteramt und Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Rechtsunterricht ist nicht Rechtsberatung oder –sprechung Im Rechtsunterricht muss gelten: "to the point", ohne "wenn und aber", Nachfragen sind zugelassen. Wir schauen uns hier nämlich Pädagogik an, deren Ziel der Wissenstransfer ist. Würden wir uns die Rechtsberatung anschauen, sähe das ganz anders aus. Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen natürlich viel mehr aufpassen, dass die Informationen zutreffen. Ihnen droht sonst Anwaltshaftung. Dafür gibt es zwar eine Pflichtversicherung, aber angenehm ist das jedenfalls nicht und auch nicht gut für das Image. Bei einem Mandatsvertrag kann eine Falschberatung einen Schaden und damit eine Haftung auslösen. Um hier auf der halbwegs sicheren Seite zu sein, empfehlen sich Nachfragen und Präzisierungen. Der Mandantschaft zu raten, einen Kaufpreis zu zahlen, aber zu übersehen, dass die Kaufpreisforderung verjährt ist und die Zahlung deshalb hätte vermieden werden können, kann Probleme auslösen. Bei Pädagogik ist das weniger streng. Es liegt keine vertragliche Verpflichtung vor. Es wird kein Geld unmittelbar mit der Wissensvermittlung verdient. Nach dem Unterricht bekommen die Schülerinnen und Schüler keine Honorarrechnung. Außerdem ist die Haftung von Staatsbediensteten ohnehin begrenzt. Letztlich gibt es auch den Grundsatz, dass bei Gefälligkeiten kein strenger Haftungsmaßstab gilt. Wer beispielsweise ehrenamtlich die Jugendarbeit fördert, ist insoweit auf einer deutlich sicheren Seite. Letztlich kann es auch helfen, auf den Bedarf an Vertiefung hinzuweisen. Rechtsunterricht ist auch nicht Rechtsprechung. Auch gegenüber Richterinnen und Richtern haben Lehrkräfte eine vollkommen andere Aufgabe. Praxisbezug mit Alltag Die zu "beschulenden" müssen dort abgeholt werden, wo sie sind. Im Mittelpunkt sollte deren Leben stehen. Nur durch praxisnahe Didaktik wird der Sinn des Zuhörens klar. Eigentlich könnte jeder Unterricht mit Erlebnissen aus dem Alltag begonnen werden, etwa: "Also vorhin beim Bäcker ist mir etwas passiert, was meint Ihr denn dazu? Die wollten mir das Brot nicht zu dem Preis in der Auslage verkaufen, sondern einfach mehr haben. Das finde ich total ungerecht und wir sollten darüber mal sprechen, denn das kann Euch genauso passieren." So könnte ein "Aufhänger" für das Unterrichten der sogenannte Invitatio ad offerendum, also der Unverbindlichkeit von Preisschildern ausschauen. Erfahrungsgemäß haben damit Viele Erfahrungen gemacht. Wer lehrt hat nicht selten einen hohen Bildungsanspruch. Dem müssen aber die Lehrkraft nicht gerecht werden, wenn sie Rechtswissen vermitteln. Präzision vermeiden Ganz wichtig: In der juristischen Didaktik muss Mut zur Lücke bestehen. Es ist Schlimmer nichts zu vermitteln, als Halbwissen. Das halbe Wissen ist mehr wert als Nichtwissen, wie beim Geld. Beispiel: Muss ich etwas bezahlen, wenn ich es gekauft habe? Einfache Antwort: Ja Mit dem Gesetz begründete Antwort: "Schaut bitte in § 433 II BGB", denn dort steht: "Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen." Juristische akkurate Antwort: "Es kommt darauf an" und dann wird es komplex. Nur wenn Du schon geschäftsfähig bist oder zumindest beschränkt geschäftsfähig und Deine Eltern vorab eingewilligt oder im Nachhinein genehmigt haben, es sei denn, durch hast dies mit eigenen Mitteln bewirkt. Außerdem darf kein Zurückbehaltungsrecht bestehen und auch der Hinweis auf Erfüllung "zug und zug" darf nicht greifen. Vielleicht ist aber auch die Vorleistungspflicht der verkaufenden Person zu beachten. Noch Grundsätzliches: Kann den der Kaufvertrag überhaupt wirksam durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande? Es kann doch sein, dass entweder die Käuferin, der Käufer oder die verkaufendende Person kein Handlungsbewusstsein hatte, vielleicht fehlte auch das Erklärungsbewusst sein oder der Geschäftsbindungswille war nicht vorhanden. Denkbar ist natürlich auch, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Recht in Einklang ist. Dazu müsste man wissen, ob es sittenwidrig war, vielleicht sogar gesetzeswidrig. Und dann ist das noch die Problematik mit den Formen, möglicherweise musste notariell protokolliert werden, dann schließt sich die Frage an, ob das Notariat nach der Notarordnung ordnungsgemäß protokolliert hat. Ach so, verjährt könnte die Kaufpreisforderung doch auch schon sein, aber dabei ist wichtig, wann die Verjährung begann. Es kann allerdings auch sein, dass sie gehemmt wurde. Das geht durch Klage und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Ist vielleicht eine Meinung ausreichend? Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlen magst, kommt eine Anfechtung in Betracht, wegen Irrtum, aber nicht jeder Irrtum genügt. Täuschung ist auch ein Argument. Überhaupt, ob deutsches Recht gilt, muss vorab geprüft werden. Didaktische Hilfsmittel "Guten Morgen, was ist eigentlich Recht?". So könnte eine erste Unterrichtsstunde beginnen. Jura muss anders vermittelt werden als bislang. Der klassische Weg des Erläuterns und Kommentierens von Paragraphen und Artikels ist zu praxisfremd. Die Idee ist nicht neu. Ein Großteil der Welt ist davon geprägt, dass Recht nicht anhand von Normen angewendet wird. Lehrmethoden, die an juristischen Fakultäten nicht stattfinden, können im Unterricht nutzen. Eine Möglichkeit ist es, Sachverhalte vorzuspielen. Eine Veranschaulichung kann dabei durch Rollenspiele erleichtert werden. Sachverhalte mit juristischen Problemen können so in einer Gruppe interaktiv im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt werden. Die Nutzung von Fotos ist ebenfalls sinnvoll. Entsprechendes gilt für Videos. Damit das haptische Element nicht zu kurz kommt, bietet es sich ferner an, Gegenstände mitzubringen. Beispielsweise das Mitbringen von Haustieren erfreut sich traditionell der Beliebtheit bei Schülerinnen und Schüler, zumindest solange die Tierchen ungefährlich sind. So kann es auch anregen, beispielsweise ein defektes Mobiltelefon herumzureichen, bevor die rechtliche Frage der Gewährleistung diskutiert wird. Es ist dann schlicht vorstellbarer. Interaktiv ist es auch, die Gruppe stets nach deren Einschätzung zu fragen. Nachdem beispielsweise ein rechtlich relevanter Sachverhalt dargestellt und die Frage aufgeworfen wurde, wer "im Recht ist", kann abgestimmt werden. Nach der "Auflösung" aus rechtlicher Sicht kann dies zu einem kleinen Erfolgserlebnis führen. Leistungsnachweise Im Jurastudium ist beim Leistungsnachweis der sogenannte Gutachtenstil im Vordergrund. Basierend auf einem Sachverhalt soll herausgefunden werden, welche Norm quasi dazu passt, denn der Gesetzgeber hat natürlich nie konkrete Lebenssituationen beschrieben, sondern viele ähnliche Konstellationen "unter einen Hut gebracht". Also müssen Studierende nachweisen, dass sie "subsumieren" können. Hierbei wird der Sachverhalt Stück für Stück mit den in Betracht kommenden gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Ist ein Schraubenzieher eine Waffe? Hat die Polizei eine "Gefahr" abgewendet? Um das zu prüfen, verwenden Studierende den sogenannten Gutachtenstil. Dabei wird zunächst die Annahme in den Raum gestellt, im Konjunktiv formuliert, beispielsweise: "A könnte gegen B Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben". Dann wird geprüft, ob ein Kaufvertrag vorliegt usw., also systematisch "abgeklopft", ob die Annahme passt. Auch wenn im Ergebnis die Annahme abgelehnt ist, ist es eine gute Leistung, sofern die entscheidenden Aspekte erörtert wurden. Im Schulunterricht oder bei sonstiger Wissensvermittlung muss die Form der Leistungsnachweise nicht übernommen werden. Hier bietet sich ebenfalls an, Lebenssituationen zu beschrieben, damit dies rechtlich zugeordnet werden. Der Gutachtenstil sollte aber nicht verlangt werden, weil er teils als formalistisch empfunden wird, obwohl er durchaus zu einer kritischen Analyse zwingt. Besser wäre es, Fließtext zuzulassen. Dabei sollte auch weniger auf die Wiedergabe von Gesetzestext geachtet werden und eher darauf, ob Beschulte den Sinn verstehen, etwa, wenn sich jemand im Geschäft vergriffen hat.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

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  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf

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