Klickhit des Jahres 2024 im fächerübergreifenden Unterricht

Unterrichtsmaterial für Vertretungsstunden: Sekundarstufen

Vertretungsunterricht Schule
Klickhit des Jahres 2024 im fächerübergreifenden Unterricht

Unterrichtsmaterial für Vertretungsstunden: Sekundarstufen

Entdecken Sie den Klickhit des Jahres 2024 im fächerübergreifenden Unterricht! In der Materialsammlung für den Vertretungsunterricht sind Anregungen für spontane Stunden zwischendurch in den…

Tipp der Redaktion

Vorbereitung und Durchführung eines Elternabends – mit Checkliste

Elternabend in Kalender eingetragen
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Vorbereitung und Durchführung eines Elternabends – mit Checkliste

Hier finden Sie eine strukturierte Anleitung zur Planung und erfolgreichen Durchführung eines Elternabends – inklusive ausführlicher Checkliste für eine stressfreie Organisation mit praktischen Tipps.

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Der KI-Inzest

KI ChatGPT
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Der KI-Inzest

Wie entstehen Risiken durch selbstlernende künstliche Intelligenz? Die Unterrichtseinheit beleuchtet anschaulich das Phänomen und bietet Einblicke in Gegenmaßnahmen.

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Unterrichtsideen zur Berufsorientierung

Auszubildende Metallbau
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Unterrichtsideen zur Berufsorientierung

Die Unterrichtseinheit unterstützt Lernende dabei, mithilfe von Online-Medien ihre Berufswahl zu erkunden und eigene Stärken zu reflektieren.

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Gewalt im Klassenzimmer – wie weit darf die Schule gehen?

Schulrechtsfall

Der Schulalltag kann oft herausfordernd sein. Lehrkräfte sind nicht nur Wissensvermittler, sondern oft auch Schlichter, Bezugspersonen und, im schlimmsten Fall, Adressaten oder Zeugen von Konflikten. Besonders schwer wiegen Situationen, in denen körperliche Gewalt ins Spiel kommt. Solche Vorfälle stellen nicht nur eine unmittelbare Gefahr dar, sondern erfordern auch konsequente Reaktionen seitens der Schule, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und klare Grenzen aufzuzeigen. Doch welche Ordnungsmaßnahmen sind rechtlich zulässig und haltbar, wenn Schüler gegen Regeln verstoßen? Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gibt hierzu wichtige Orientierung. Gewalt in der Schule: Gericht bestätigt Unterrichtsausschluss und Entlassungsandrohung Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat am 05. Mai 2025 (AZ: 19 A 1077/23) die Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen gegen einen Schüler bestätigt, der Mitschüler gewürgt und getreten haben soll. Die Entscheidung stärkt die Handlungsfähigkeit von Schulen bei schwerwiegendem Fehlverhalten und zeigt die Grenzen rechtlicher Anfechtungen auf. Die Richter sahen keinen Grund, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zuzulassen, das die Klage des Schülers und seiner Eltern abgewiesen hatte. Damit bleiben die vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigten Ordnungsmaßnahmen – ein Unterrichtsausschluss und die Androhung der Entlassung von der Schule – bestehen. Gewalt an der Schule - Schulverweis Am 20. Mai 2022 kam es zu einem Vorfall an einer Schule in Nordrhein-Westfalen, bei dem der Kläger, ein Schüler, zwei Mitschüler schwer verletzte. Laut den Berichten des Lehrpersonals und Zeugenaussagen aus der Schülerschaft reagierte der Kläger übermäßig auf einen Papierflieger, der ihn traf, und setzte einen Mitschüler durch Würgen in einen hilfebedürftigen Zustand. Ein weiterer Mitschüler wurde durch einen Fußtritt verletzt. Infolge dieses Vorfalls entschloss sich die Schulleitung zu einer fünf Tage andauernden Ordnungsmaßnahme, einem Unterrichtsausschluss, und drohte dem Schüler mit einer möglichen Entlassung. Der betroffene Schüler und seine Eltern bestritten diese Darstellung. Sie behaupteten, der Schüler habe sich lediglich verteidigt, nachdem er provoziert worden sei, und er habe keine Erinnerung an den Vorfall. Sie bemängelten zudem die Sachverhaltsermittlung und Dokumentation durch die Schule als unzureichend und nicht objektiv. Schule hat mit ihren Ordnungsmaßnahmen richtig gehandelt Das OVG NRW bestätigte die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die verhängten Ordnungsmaßnahmen rechtmäßig waren. Tatsachenfeststellung und Beweisführung: Das Gericht hielt die Sachverhaltsdarstellung der Schule für überzeugend und die Ermittlung durch die Klassenlehrerin für ausreichend. Es betonte, dass die Sachverhaltsermittlung bei pädagogischen Ordnungsmaßnahmen nicht denselben strengen Formen wie im Strafprozessrecht unterliege. Die Schule habe die Aussagen mehrerer Schülerinnen und Schüler unabhängig voneinander eingeholt und dokumentiert. Die eigene Wahrnehmung der Lehrerin vom Zustand des gewürgten Schülers sei ebenfalls berücksichtigt worden. Die abweichende Darstellung des Klägers sei nicht glaubhaft. Die Kläger hätten auch im Zulassungsverfahren keine konkreten Tatsachen geliefert, die die Schulschilderung widerlegen könnten, sondern seien bei bloßen Behauptungen geblieben. Anhörung des Schülers/der Eltern: Die Kläger hatten argumentiert, die notwendige vorherige Anhörung sei nicht erfolgt. Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht in der Annahme, dass die Klägerin (die Mutter) die Möglichkeit gehabt habe, per E-Mail auf die Ankündigung des Unterrichtsausschlusses durch die Schulleiterin zu reagieren, was als ausreichende Anhörung gelte. Unabhängig davon, so das Gericht weiter, habe hier ein "dringender Fall" im Sinne des Schulgesetzes vorgelegen. Angesichts der feststehenden gewalttätigen Reaktion aus geringfügigen Anlass, der Schwere der Verletzungen und der fehlenden Einsicht des Schülers sei die Annahme gerechtfertigt gewesen, dass weitere körperliche Übergriffe drohen könnten. In einer solchen akuten Gefährdungssituation dürfe auf die vorherige Anhörung verzichtet werden. Rechtfertigung der Maßnahmen: Das Gericht sah das Verhalten des Schülers als klare Pflichtverletzung im Sinne des Schulgesetzes an. Die Behauptung der Kläger, es habe sich um Notwehr gehandelt, wurde angesichts der vom Gericht als erwiesen angesehenen Tatsachen (Würgen und Treten) zurückgewiesen. Das Verhalten sei zudem schwerwiegend und geeignet, eine Androhung der Entlassung zu rechtfertigen. Mehrere Ordnungsmaßnahmen für dasselbe Fehlverhalten: Ein wichtiger Punkt für die schulische Praxis: Das OVG bestätigte, dass das im Strafrecht geltende Verbot der Doppelbestrafung im Schulrecht keine Anwendung findet. Schwerwiegendes Fehlverhalten eines Schülers kann unter Umständen neben einer unmittelbaren "Akutmaßnahme" wie einem Unterrichtsausschluss auch eine weitere, strengere Maßnahme wie die Androhung der Entlassung nach sich ziehen, auch wenn sich beide auf denselben Vorfall beziehen. Die Rechtmäßigkeit jeder Maßnahme müsse eigenständig geprüft werden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass unterschiedliche schulische Gremien für verschiedene Ordnungsmaßnahmen zuständig seien (Schulleitung für Ausschluss bis 2 Wochen, Teilkonferenz für Androhung/Entlassung), was ebenfalls getrennte Entscheidungen erfordere. Das Gericht stellte zudem klar, dass im vorliegenden Fall keine Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts vorlagen. Insbesondere sei die Aufklärungspflicht nicht verletzt worden, da die Kläger keine Beweisanträge gestellt hätten und sich weitere Ermittlungen dem Gericht auch sonst nicht aufdrängen mussten. Auch die richterliche Überzeugungsbildung und die Gewährung rechtlichen Gehörs wurden nicht beanstandet. Diese Entscheidung unterstreicht die Möglichkeit von Schulen, bei schwerwiegenden gewalttätigen Übergriffen von Schülerinnen und Schülern konsequent durchzugreifen. Sie bestätigt, dass die schulische Sachverhaltsermittlung bei Ordnungsmaßnahmen eigenen Maßstäben folgt, und verdeutlicht, dass auch mehrere Disziplinarmaßnahmen für einen einzelnen, gravierenden Vorfall zulässig sein können, um der Schwere des Fehlverhaltens und der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen gerecht zu werden. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf

Prompting mit dem PREPARE-Prinzip

Fachartikel
1,99 €

Im digitalen Zeitalter ist es für Lehrerinnen und Lehrer essenziell zu wissen, wie man KI-Tools effektiv nutzt. Das PREPARE-Prinzip bietet eine strukturierte Methode, um klare und präzise Anfragen an KI-Systeme zu stellen und so den Unterricht zu bereichern.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I, Berufliche Bildung

Wenn Stühle fliegen: Schulische Sicherung und Rechte von Lehrkräften

Schulrechtsfall

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Klassenzimmer herrscht angespannte Stille, plötzlich schleudert ein Schüler in Wut einen Stuhl durch den Raum. Glücklicherweise wird niemand verletzt, aber die Situation eskaliert. Wie reagiert die Schule in dieser Situation adäquat? Darf ein Schüler oder eine Schülerin in solchen Fällen umgehend vom Unterricht ausgeschlossen werden? Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2025 (AZ: 7 CS 24.2156) beleuchtet diese brisante Frage und liefert wichtige Erkenntnisse für Lehrkräfte und Schulleitungen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de fasst die wesentlichen Aspekte dieser Entscheidung zusammen. Eskalation im Klassenzimmer führt zum vorläufigen Ausschluss Das war passiert: Ein Schüler der 6. Jahrgangsstufe einer Grund- und Mittelschule in Bayern zeigte bereits im Vorfeld wiederholt aggressives Verhalten. Mehrere Ordnungsmaßnahmen waren bereits erforderlich. Am 13. November 2024 eskalierte die Situation erneut: Aus Wut über einen Eintrag im Hausaufgabenheft schleuderte der Schüler einen Stuhl in Richtung anderer Schülerinnen und Schüler in der nachfolgenden Reihe. Nur durch das Einschreiten des Konrektors und beruhigende Worte konnte der Schüler davon abgehalten werden, einen weiteren Stuhl zu werfen, welchen er bereits ergriffen hatte. Die Schule reagierte unverzüglich und verfügte noch am selben Tag mündlich den vorläufigen Ausschluss des Schülers vom Schulbesuch. Diese Maßnahme wurde wenige Tage später durch ein an die Eltern gerichtetes Schreiben schriftlich bestätigt und begründet. Die Eltern des Schülers erhoben Klage gegen diesen Ausschluss und beantragten beim Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage – jedoch ohne Erfolg. Auch ihre Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Handlungsfähigkeit der Schulen bei akuter Gefährdung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt und die Beschwerde der Eltern eines vorläufig vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schülers zurückgewiesen. Kern der Entscheidung: Bei einer erheblichen konkreten Gesundheitsgefährdung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte durch eine Schülerin oder einen Schüler ist ein sofortiger, vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch gerechtfertigt, ohne dass zwingend eine vorherige Anhörung der Schülerin oder des Schülers beziehungsweise der Eltern erforderlich ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Schulen, in Gefahrensituationen schnell und effektiv intervenieren zu können, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Schutz der Gesundheit und Sicherheit überwiegt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung primär mit dem Vorrang des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der übrigen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Schülers – das Werfen eines Stuhls in einem besetzten Klassenzimmer – eine konkrete Gefahr für Leib und Gesundheit der Anwesenden darstellte. Dabei sei es unerheblich, dass durch den Stuhlwurf am 13. November 2024 niemand tatsächlich verletzt wurde; maßgeblich sei die objektiv zu bewertende Gefährdungslage an sich. Anhörungspflicht: Schutz vor Gefährdung überwiegt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich auch mit der Frage, ob die Schule vor der Entscheidung über den Ausschluss des Schülers eine Anhörung der Eltern oder des Schülers hätte durchführen müssen. Das Gericht stellte fest, dass gemäß Art. 88 Abs. 3 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) keine solche Anhörung erforderlich war. Diese Bestimmung verdrängt die allgemeine Vorschrift des Art. 28 BayVwVfG, die normalerweise eine Anhörungspflicht bei Verwaltungsmaßnahmen vorschreibt. In Fällen wie diesem, in denen eine unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit besteht, geht das Gesetz davon aus, dass der schnelle Schutz der Betroffenen Vorrang hat. Das Gericht argumentierte weiter, dass der vorläufige Ausschluss des Schülers auch im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung der anderen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gerechtfertigt war. Laut Art. 87 Abs. 1 BayEUG kann eine Schülerin oder ein Schüler bei Gefahr für die Gesundheit anderer vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen werden, selbst wenn die Gefahr noch nicht zu einer tatsächlichen Verletzung geführt hat. Diese Präventivmaßnahme wurde als notwendig erachtet, da das Verhalten des Schülers in der Vergangenheit bereits wiederholt zu gefährlichen Situationen geführt hatte, die nicht anders abwendbar waren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte, dass die Entscheidung der Schule im Einklang mit der rechtlichen Verantwortung für den Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte stand und die Maßnahme aufgrund der fortgesetzten Aggression des Schülers angemessen war. Präventiver Schutz in Schulen Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bietet Lehrkräften und Schulleitungen eine wichtige Orientierung im Umgang mit eskalierenden Situationen und bekräftigt die Befugnis der Schulen, bei einer konkreten Gefährdungslage zum Schutz aller Beteiligten auch ohne vorherige Anhörung zeitnah zu intervenieren. Es verdeutlicht jedoch ebenso die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation der Vorfälle sowie einer nachvollziehbaren und rechtssicheren Begründung der getroffenen Maßnahmen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Umgang mit Social Media

Selbstlernkurs
15,00 €

Was steckt hinter Mechanismen wie Likes, Dark Patterns und FOMO? Der digitale Selbstlernkurs vermittelt, wie Social-Media-Plattformen gestaltet sind, um Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange zu binden, und erklärt, warum es vielen Jugendlichen schwerfällt, nach angemessener Nutzungszeit aufzuhören. Ergänzend werden Handlungsstrategien vorgestellt, die im Unterricht genutzt werden können, um einen reflektierten und sicheren Umgang mit Social Media zu fördern. Social Media ist heutzutage ein fester Bestandteil unseres Lebens, aber für viele Kinder und Jugendliche kann der ständige Online-Druck zu Stress führen. In diesem Selbstlernkurs lernen die Teilnehmenden, wie sie Social Media bewusst und selbstbestimmt nutzen können. Sie erfahren mehr über die Wirkung der verschiedenen Apps und erhalten Handlungsstrategien, um den Umgang mit Social Media zu verbessern. Zudem werden sie für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen sensibilisiert, um diese zu unterstützen und ihnen zu helfen, ihr Nutzungsverhalten eigenverantwortlich zu gestalten. Dieser Kurs baut auf dem Grundlagenkurs "Von Trends zu Themen: TikTok und Co. verstehen und Lernende begleiten" auf. Nach Bestehen des Kurses erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompEdu ): 1.3 Reflektierte Praxis 1.4 Digitale Weiterbildung 3.2 Lernbegleitung 5.3 Aktive Einbindung der Lernenden 6.4 Verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien

  • 1 Lernschritte
  • 1 Stunde

Entspannt planen, sorgenfrei reisen: Klassenreise organisieren

Fachartikel

Ob Rom, Barcelona oder London: Mit Eurowings steht der nächsten Klassenreise nichts mehr im Weg. Und dank des neuen Gruppenbuchungstools ist die Suche nach dem richtigen Flug so einfach wie nie zuvor. Speziell für Schulgruppen bietet Eurowings eine Vielfalt an Vorteilen, damit die Reise noch entspannter wird.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Steckbrief für die neue Klassenleitung

Kopiervorlage

Dieser Steckbrief für die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer unterstützt bei der Einführung in die 5. Klasse der weiterführenden Schule. Die Klassenleitung einer 5. Klasse erfordert einiges an Vorbereitung. Zunächst einmal stellen Sie sich als künftige Klassenlehrerin oder als künftiger Klassenlehrer sicher die Frage, wie Sie die neuen Schülerinnen und Schüler begrüßen können. Frisch aus der Grundschule entlassen sind die Kinder ganz bestimmt sehr aufgeregt. Viele Gedanken gehen ihnen durch den Kopf: Was kommt an der großen neuen Schule auf mich zu? Wie finde ich mich in diesem riesigen Gebäude bloß zurecht? Welche anderen Kinder sind in meiner Klasse? Und vor allem: Wie ist meine neue Klassenlehrerin oder mein neuer Klassenlehrer? Um den neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern vor dem Schulstart ein wenig Aufregung zu nehmen , hilft ihnen möglicherweise ein Kennenlerntag vor Beginn der Sommerferien. An diesem Tag lernen die Kinder sich untereinander sowie die neuen Klassenleitungen schon einmal kennen. Nicht immer werden dabei allerdings die Einteilungen der Klassen schon bekanntgegeben. Vielmehr geht es meist um die erste Begegnung mit der künftigen Schule als Vorbereitung auf diesen wichtigen neuen Lebensabschnitt. Um den Übergang aus der Grundschule auf die weiterführende Schule zu einem positiven Erlebnis werden zu lassen, können Sie Ihrer neuen Klasse dann einen kleinen Gruß vor oder in den großen Ferien schicken, mit dem Sie sich als Person zunächst näher vorstellen. Mit dieser Vorlage gestalten Sie allein oder als Klassenleiter-Team im Handumdrehen einen persönlichen Steckbrief , den Sie dann klassisch per Post oder per E-Mail versenden. Fordern Sie Ihre Lernenden doch dazu auf, auch selbst einen Steckbrief von sich anzufertigen, den Sie dann zurückschicken oder am ersten Tag zur Einschulung mitbringen. Wenn Sie alles in Ihrer neuen Klasse aufhängen, verleihen Sie dem neuen Klassenraum gleich eine persönliche Note. Und Gesprächsstoff zum Kennenlernen in der Gruppe gibt es auch genug! ;-)

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Kinderfotos im Netz: Ein Ratgeber für verantwortungsbewusstes Teilen

Tool-Tipp

Kinderfotos im Netz? Nicht immer eine gute Idee! "Sharing is not caring" zeigt anschaulich die Risiken des Sharenting und gibt praktische Tipps für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kinderbildern in sozialen Medien.

  • Fächerübergreifend
  • Erwachsenenbildung, Berufliche Bildung

Das Hilfetelefon vom Bündnis "Schule für mehr Demokratie"

Tool-Tipp

Das Hilfetelefon des Bündnisses "Schule für mehr Demokratie" bietet Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Bezugspersonen schnelle und vertrauliche Unterstützung. An zwei Tagen in der Woche können Menschen, die mit Diskriminierungserfahrung konfrontiert sind, dort kostenlose Unterstützung und Beratung erhalten.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I, Primarstufe, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung

Lernfeld Baustelle im Unterricht

Fachartikel

Innovation, Digitalisierung und Fortschritt prägen gesellschaftliche Prozesse und somit auch den Alltag und die Zukunft der Lernenden. Deshalb ist es von Bedeutung, diese Themen in den schulischen Diskurs einzubinden. Besonders in technisch und wirtschaftlich ausgerichteten Fächern spielen sie in verschiedenen Lernfeldern eine Rolle. Sie bieten Anknüpfungspunkte, um aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen kritisch zu analysieren und zu reflektieren. Dieser Fachartikel beleuchtet, wie die Baustelle – insbesondere mit dem Fokus auf das Gerüstbau-Handwerk – als Lernfeld genutzt werden kann, um die gesellschaftliche Relevanz von Innovation, Fortschritt und Digitalisierung praxisnah und anschaulich zu vermitteln. Die Bedeutung der Baustelle als praxisorientiertes Lernfeld Innovation, Fortschritt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit prägen gesellschaftliche Prozesse und damit den Alltag und die Zukunft der Lernenden. Auch in der Schule, unter sich ändernden Bedingungen, werden Innovation, Fortschritt und insbesondere Digitalisierungsprozesse sichtbar. Um Prozesse im Kontext von Innovation, Fortschritt und Digitalisierung im Unterricht aufzugreifen und zu thematisieren, bietet sich ein handlungsorientierter Unterricht an, der zahlreiche Vorteile und Chancen birgt. Eine Möglichkeit, diese Potenziale auszuschöpfen und praxisnahes Lernen zu ermöglichen, liegt in der Auseinandersetzung mit einem Bereich, in dem diese Themen konkret erlebbar werden. Ein solches Beispiel, das als Lernfeld genutzt werden kann, ist die Baustelle und insbesondere das Gerüstbau-Handwerk. In diesem Bereich spielen Fortschritt, Innovation und Digitalisierung nicht nur im wirtschaftlichen Kontext, sondern auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zukunftsweisende Technologien eine zentrale Rolle. Am Beispiel des Gerüstbaus wird deutlich, dass praxisorientierte Lernfelder den Unterricht nicht nur anschaulicher und motivierender gestalten können, sondern auch das Verständnis und die nachhaltige Verankerung des erworbenen Wissens fördern. Durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird ein besseres Verständnis für die Relevanz von Innovation, Fortschritt und Digitalisierung geschaffen, was nicht zuletzt auch zur Entwicklung von Kompetenzen beiträgt, die für die zukünftige Lebens- und Arbeitswelt der Lernenden relevant sind. Um Schülerinnen und Schüler an solche fächerübergreifenden Themen heranzuführen, bieten sich verschiedene Ansätze an. Ein effektiver Weg ist das projektbasierte Lernen, bei dem die Lernenden verschiedene Rollen einnehmen können und – etwa in Bezug auf das Beispiel der Baustelle – die Rolle der Bauleitung, der Sicherheitsbeauftragten oder der Nachhaltigkeitsbeauftragten einnehmen können. Durch Aufgaben wie das Erstellen eines Gerüstbauplans oder die Organisation der Arbeitsvorbereitung entdecken die Schülerinnen und Schüler die zahlreichen und vielseitigen Tätigkeitsfelder einer Baustelle. Sie erleben realistische Arbeitsbedingungen und erfahren, welche Herausforderungen und Aufgaben der Alltag auf einer Baustelle mit sich bringt, welche Lösungen entwickelt werden und wie diese Lösungen mit Fortschritt und Innovation verbunden sind. Gleichzeitig können gesellschaftliche Veränderungen anhand des Lernfeldes reflektiert werden, wie etwa der technische Fortschritt, ein wachsendes Bewusstsein für Nachhaltigkeit oder die Entwicklung und Umsetzung relevanter Regularien. Dieser Ansatz fördert nicht nur das Verständnis der thematischen Zusammenhänge, sondern auch die Übernahme von Verantwortung und die Entwicklung zukünftig immer relevanter werdender Schlüsselkompetenzen wie Selbstorganisation, Selbstreflexion und eigenständiges Lernen. Darüber hinaus lernen die Schülerinnen und Schüler, fächerübergreifende Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und ihr Wissen auf praxisnahe Herausforderungen anzuwenden. Dabei bietet gerade das Lernfeld Baustelle den Vorteil, dass hier zahlreiche Handwerke zusammenarbeiten und so ein entsprechend breites Spektrum an handwerklichen und technischen Berufen betrachtet werden kann. Der Gerüstbau zeigt exemplarisch, wie entscheidend die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gewerken ist, denn Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer arbeiten oft insbesondere mit Dachdeckerinnen und Dachdeckern sowie Malerinnen und Malern Hand in Hand. Durch die Veranschaulichung der Zusammenarbeit, die sich gut in verschiedenen Rollenspielen umsetzen lässt, können bei den Lernenden Fähigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Kooperation und interdisziplinäres Arbeiten und Denken entwickelt werden. Baustellen eignen sich auch deshalb gut als Lernfeld, weil die Lernenden auf dem Weg zur Schule die Baustellen täglich im Stadtbild wahrnehmen, die dahinter liegenden Prozesse in den Bereichen Fortschritt, Nachhaltigkeit und Innovation aber oft unbemerkt bleiben. Durch Einblicke in diese Prozesse erhalten die Lernenden die Möglichkeit, abstrakte Themen wie technologische Entwicklungen oder nachhaltiges Bauen mit einem konkreten Beispiel zu verbinden. Der Einblick in die digitale Transformation von Baustellen bietet zudem die Gelegenheit, zentrale Fragestellungen im Kontext der Digitalisierung zu behandeln: Wie sieht Digitalisierung auf der Baustelle aus? Welche Technologien und Arbeitsprozesse werden eingesetzt, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu fördern? Diese Reflexion kann direkt mit dem Schulalltag der Lernenden verknüpft werden. So ergeben sich Anknüpfungspunkte, um Parallelen zwischen den digitalen Herausforderungen auf Baustellen und denen im schulischen Umfeld zu ziehen: Welche Schnittmengen gibt es zwischen der Digitalisierung im Bausektor, konkreter Gerüstbau-Handwerk, und der Digitalisierung im Bildungsbereich? Indem Lernende Digitalisierung in einem für sie greifbaren Kontext kennenlernen, wird nicht nur ihr Verständnis für diese komplexen Themen vertieft, sondern auch die Relevanz des Themas für die eigene Zukunft verdeutlicht. Das Themenfeld Baustelle kann neben den oben genannten Rollenspielen auch durch Praktika, Workshops oder Gastvorträge von beispielsweise Gerüstbauerinnen und Gerüstbauern in den Unterricht integriert werden.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Wenn verbeamtete Lehrkräfte freiwillig gehen – was ist mit der Altersversorgung?

Schulrechtsfall

Was passiert mit der Altersversorgung von verbeamteten Lehrkräften, die sich für einen Wechsel in die Privatwirtschaft oder ins Ausland entscheiden? Ein aktuelles Urteil des OVG Hamburg beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und zeigt, welche finanziellen Folgen ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis haben kann. Ein wichtiger Fall für alle, die über einen Berufswechsel nachdenken! Urteil: Altersbezüge von Beamten sind Bonus für Staatstreue. Wer vorher geht, hat Pech! Der Wechsel einer verbeamteten Lehrkraft in die private Wirtschaft oder in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates ist nicht immer problemlos. Was passiert beispielsweise mit der Altersversorgung von verbeamteten Personen, die sich für eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst entscheiden? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) in einem aktuellen Urteil auseinandergesetzt. Das OVG Hamburg entschied am 24. September 2024 (AZ: 5 Bf 169/23.Z), dass die unterschiedliche Behandlung von verbeamteten Personen, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, um im Inland einer anderen Beschäftigung nachzugehen, gegenüber solchen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Tätigkeit aufnehmen, rechtmäßig ist. Eine Inländerdiskriminierung liegt nicht vor. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert die Hintergründe des Falls und die rechtlichen Konsequenzen. Warum klagte ein ehemaliger Lehrer? Der Kläger war als Oberstudiendirektor im Beamtenverhältnis tätig und wurde auf eigenen Wunsch zum 31. Juli 2007 entlassen, nachdem ihm eine weitere Beurlaubung zur Arbeit in der Privatwirtschaft verwehrt wurde. Nach seiner Entlassung erfolgte die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung Bund, jedoch nicht im hamburgischen Zusatzversorgungssystem für Arbeitnehmer. Nach Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger Zusatzversorgung, da er seine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung als unzureichend empfand. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso seine anschließende Klage. Das Urteil: Warum ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt? Das OVG Hamburg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab und verwies darauf, dass das Unionsrecht nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Zusatzversorgung, da er nicht ins Ausland gewechselt, sondern in der deutschen Privatwirtschaft tätig gewesen sei. Zudem sei eine Ungleichbehandlung von ehemaligen Beamten gegenüber Angestellten sachlich gerechtfertigt. Beamte erhalten ihre Altersversorgung als Teil eines lebenslangen Treueverhältnisses zum Staat. Wer freiwillig aus diesem Verhältnis ausscheidet, verliert diesen Anspruch. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sei ein angemessener Ausgleich. Bedeutung für Lehrkräfte und den öffentlichen Dienst Die Entscheidung des OVG Hamburg hat weitreichende Auswirkungen für Lehrkräfte und andere verbeamtete Personen, die einen Wechsel in die Privatwirtschaft erwägen. Sie verdeutlicht, dass ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Wer eine Karriere in der Privatwirtschaft plant, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein und gegebenenfalls Alternativen wie das Altersgeld prüfen. Dazu gehört aber nicht nur die finanzielle Situation im Alter, sondern auch die Auswirkungen auf andere Bereiche, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit Experten zu suchen, um die individuelle Situation zu analysieren und gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen. Für den öffentlichen Dienst bedeutet das Urteil, dass die bestehende Regelung der Nachversicherung bestätigt wurde. Eine grundlegende Reform der Altersversorgung von ehemaligen verbeamteten Personen bleibt damit weiterhin eine politische Frage, die nicht durch die Gerichte entschieden wird. Beim Rechtsportal anwaltauskunft.de können Ratsuchende über die Anwaltssuche einen spezialisierten Anwalt in ihrer Nähe finden, der sie in allen Fragen rund um das Beamtenrecht kompetent berät. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Wirtschaftliches Denken und Handeln

Fachartikel

Wenn es darum geht, wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich und praxisnah zu vermitteln, gelingt dies am besten durch anschauliche und lebensnahe Beispiele. Das Kfz-Gewerbe prägt die Mobilität im Alltag der Schülerinnen und Schüler – was diesen Bereich zu einem interessanten Lehrbeispiel macht. Dieser Fachartikel zeigt, welche Anknüpfungspunkte zwischen lehrplanrelevanten Themen aus Politik und Wirtschaft der Sekundarstufe I und II und dem Kfz-Gewerbe bestehen. Wirtschaftliche Herausforderungen: Gewinne, Kosten, Leistung Die Automobilbranche ist vielleicht in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik. Diese Herausforderung legt schonungslos offen, dass auch das Kfz-Gewerb e marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterliegt. Jedes Unternehmen, so auch handwerkliche Betriebe, muss Gewinne erzielen, um bestehen zu können. Gewinne wiederum sind abhängig von den Einnahmen des Unternehmens einerseits, den Kosten andererseits. Betriebe müssen zudem fähig sein, ihre Leistungen überhaupt zu erbringen, was wiederum von Personal, Arbeitsmitteln, Rohstoffen und vielen anderen Faktoren wie beispielsweise gesetzlichen Auflagen abhängig ist. Kfz-Betriebe können daher auf Dauer nur bestehen, wenn ihre Einnahmen größer als die Ausgaben für Arbeitskräfte, Fahrzeuge, Werkstattausrüstung, Werkzeuge, Materialverbrauch, Werbung, Lizenzen und Kredite sind und noch ein finanzieller Spielraum für neue Investitionen, Rücklagen für Krisenzeiten und den Gewinn dem Unternehmen verbleibt.

  • Wirtschaft / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Menschen mit Hörbeeinträchtigung in Film, Literatur und Musik – Anregungen für den Unterricht

Fachartikel

Wie können Filme, Songs und Literatur dazu beitragen, Inklusion im Unterricht sichtbar zu machen? Dieser Fachartikel stellt eine Auswahl an Medien vor, die Lehrkräfte im Unterricht einsetzen können, um das Reflexionsvermögen und die Empathie der Lernenden zu fördern und den Austausch über Inklusion anzuregen. Die vorgestellten Beispiele zeigen, wie der bewusste Einsatz solcher Materialien den Schulalltag bereichert, neue Perspektiven eröffnet und verdeutlicht, warum es wertvoll ist, mit Schülerinnen und Schülern über unterschiedliche Lebensrealitäten zu sprechen. Inklusion als gesellschaftlicher Auftrag Menschen mit beeinträchtigtem Hörsinn gibt es in allen Altersstufen. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Zu dem Bildungsauftrag der Schulen gehört es, zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen. Dies kann verwirklicht werden, indem das Thema Hörminderung im schulischen Kontext thematisiert wird, Sensibilität für die Bedürfnisse der Betroffenen geweckt und Empathie gefördert wird. Die Vermittlung durch Filme, Musik und Literatur ist dafür besonders geeignet. Inklusion als gesellschaftlicher und damit auch bildungspolitischer Auftrag ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 rechtsverbindlich geworden. Seitdem die Konvention ratifiziert wurde, ist der Anteil der Lernenden mit Hörbeeinträchtigung, die eine allgemeine Schule statt eine Förderschule besuchen, von circa 23 Prozent (2007) auf circa 52 Prozent (2018) gestiegen (Leonhardt o.D.). Im gemeinsamen Unterricht leben und lernen junge Menschen mit und ohne Hörbeeinträchtigung, so Inklusion. Ein zentraler Aspekt einer inklusiven und fördernden Gesellschaft ist die Schaffung von Bedingungen, die allen Menschen gleiche Teilhabe ermöglichen.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Unterrichtsmaterial und News für den fächerübergreifenden Unterricht in den Sekundarstufen

Hier finden Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht oder in Vertretungsstunden. Die Materialien verbinden Fächer miteinander oder thematisieren überfachliche Kompetenzen und Inhalte wie Medienkompetenz, Digitalisierung, Umwelterziehung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Dieser Fachbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren Unterricht. 

Nutzen Sie unsere Suche mit ihren zahlreichen Filterfunktionen, um einfach und schnell lehrplanrelevante Arbeitsmaterialien für Ihren Unterricht zu finden.

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Aktuelle News für den fächerübergreifenden Unterricht in den Sekundarstufen

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