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Burnout und Erschöpfungsdepressionen bei Lehrkräften

Fachartikel
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Dieser Fachartikel beantwortet Fragen zu Burnout und Erschöpfungsdepressionen bei Lehrkräften und zeigt Möglichkeiten der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung auf. Was sind die Ursachen und Symptome eines Burnouts beziehungsweise einer Erschöpfungsdepression? Ist die Berufsgruppe der Lehrkräfte besonders gefährdet? Warum? Wie können Lehrkräfte einem Burnout vorbeugen, und wo finden betroffene Lehrkräfte Hilfe? Diese und weitere Fragen hat uns Diplom-Psychologe Timo Schiele, der leitende Psychologe der Psychosomatischen Klinik Kloster Dießen , im Interview beantwortet. Was genau versteht man unter einem "Burnout" beziehungsweise einer "Erschöpfungsdepression"? Was sind die Symptome, was die Ursachen? Wie äußert sich die Krankheit im Alltag? Auch wenn der Begriff "Burn-Out" in den vergangenen Jahren immer häufiger als Entstehungs- und Erklärungsmodell für einen belastungsbedingten Erschöpfungszustand verwendet wird, stellt er doch keine Diagnose im Sinne der WHO (Weltgesundheitsorganisation) dar. Häufig leiden Betroffene unter Symptomen einer Depression oder einer anderen psychischen Erkrankung. Typisch für ein Burnout sind anhaltende Erschöpfung, ein zunehmender innerer Widerwillen gegenüber der Arbeit sowie ein Verlust an Leistungsfähigkeit, der häufig auch mit einem Verlust an Sinnerleben einhergeht. Liegt eine Depression vor, leiden Betroffene nicht nur unter permanenter Niedergeschlagenheit, sondern auch häufig unter einer inneren Leere, einem Gefühl der Gefühllosigkeit. Sie verzweifeln daran, weder Freude noch Traurigkeit zu verspüren. Neben dieser Teilnahmslosigkeit leiden die Betroffenen auch unter Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, Grübeln und Konzentrationsstörungen. Manchmal versteckt sich eine Depressivität auch hinter einer Reihe körperlicher Beschwerden. Menschen mit Erschöpfungsdepressionen leiden nicht selten unter Lebensmüdigkeit und schlagen sich manchmal mit konkreten Gedanken herum, sich das Leben zu nehmen. Wie häufig sind Burnouts bei Lehrkräften? Ist diese Berufsgruppe besonders gefährdet? Welche weiteren Berufsgruppen sind besonders betroffen? Hier gehen die aktuellen Zahlen etwas auseinander. Es gibt Hinweise darauf, dass bei bis zu einem Drittel aller Lehrkräfte ein Burnout beziehungsweise zumindest einige Anzeichen dafür vorliegen. Das erhöht natürlich das Risiko, eine psychische oder körperliche Folgeerkrankung wie zum Beispiel eine Depression zu erleiden. Die verhältnismäßig geringe Zahl der Lehrer, die den Altersruhestand erreicht, lässt vermuten, dass es sich hier um eine besonders belastete Berufsgruppe handelt. Der Lehrberuf fordert neben Belastungsfaktoren wie intensivem und andauerndem Lärm, hoher emotionaler Beteiligung und einem häufig bestehenden Mangel an ausreichenden personellen Ressourcen auch einiges an Selbststrukturierung ab. Die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern findet ja nicht nur im Unterricht statt, sondern auch außerhalb. Durch Unterrichtsvor- und -nachbereitungen, Kontakte mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, außercurriculären Aktivitäten und anderen entsteht eine zusätzliche Belastung, die zum erhöhten Gefährdungsniveau beiträgt. Auch die eher diffuse räumliche und zeitliche Trennung von Arbeit und Freizeit sind Aspekte, die für manche Lehrkräfte das Risiko steigen lässt, in einen behandlungsbedürftigen Erschöpfungszustand zu geraten. Menschen in anderen sozialen und helfenden Berufen, beispielsweise in Medizin und Pflege, sind ebenfalls besonders gefährdet, ein Burnout zu erleiden. Basierend auf Berichten aus diesen Berufsfeldern wurde das Phänomen Burnout in den 1970er-Jahren auch erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Gibt es innerhalb der Berufsgruppe der Lehrkräfte Personengruppen, die mehr oder weniger gefährdet sind als ihre Kolleginnen und Kollegen? In wissenschaftlichen Arbeiten finden sich Faktoren, die dazu beitragen können, dass manche Lehrkräfte gefährdeter sind als andere. Da ist einerseits eine geringe Distanzierungsfähigkeit von der Arbeitssituation zu nennen. Das heißt, dass es Betroffenen schwer fällt, abzuschalten und die Freizeit ohne permanente Gedanken an die Arbeit zu verbringen. Andererseits scheinen gefährdete Lehrkräfte eine stärkere Resignationstendenz bei Misserfolgen zu haben. Außerdem, und das scheint besonders wichtig, zeigen sich in der genannten Risikogruppe Menschen, die sich mit dem Einholen sozialer Unterstützung schwer tun. Die Haltung, Dinge alleine lösen zu müssen, scheint weiterhin stark verbreitet und ist an dieser Stelle besonders gefährlich. Nehmen Burnouts allgemein / in der Berufsgruppe der Lehrkräfte zu? Wenn ja, woran liegt das? Insgesamt nehmen zumindest die Anzahl der Behandlungen und die Krankheitstage in Bezug auf diese Diagnosen zu. Ob diese Entwicklung an einer tatsächlich erhöhten Erkrankungsrate liegt, ist umstritten. Die Betroffenen haben heute durch die verbesserten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, genauso aber auch durch die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, weniger Angst, sich in Behandlung zu begeben. Vieles spricht allerdings dafür, dass Depressionen durch die veränderten Lebensbedingungen tatsächlich zunehmen. Wie wird ein Burnout diagnostiziert? Was kann ich tun, wenn ich Symptome bei mir selbst oder bei einer Kollegin / einem Kollegen erkenne? Eine Möglichkeit eines schnellen Screenings auf das Vorliegen einer depressiven Erkrankung bietet zum Beispiel der sogenannte Zwei-Fragen-Test: Fühlten Sie sich im letzten Monat häufig niedergeschlagen, traurig bedrückt oder hoffnungslos? Hatten Sie im letzten Monat deutlich weniger Lust und Freude an Dingen, die Sie sonst gerne tun? Werden beide Fragen mit "Ja" beantwortet, ist die ausführliche klinische Erfassung der diagnostischen Kriterien angebracht. Das geschieht im Rahmen von intensiven und ausgiebigen Gesprächen mit medizinisch-therapeutischem Fachpersonal. Im Kontakt mit möglicherweise betroffenen Kolleginnen und Kollegen bietet es sich an, in einem ruhigen Moment ein Gesprächsangebot zu machen - vorausgesetzt dass die eigenen Ressourcen das derzeit zulassen. Hier kann es hilfreich sein, zunächst abzuklären, ob überhaupt ein Interesse an einer Rückmeldung besteht. Ist das vorhanden, geht es darum, möglichst wertschätzend die Dinge, die Ihnen aufgefallen sind, anzusprechen und Sorge auszudrücken. Dabei ist es für Betroffene wichtig, nicht ungefragt mit Ratschlägen überhäuft zu werden, sondern zunächst einmal ein offenes Ohr angeboten zu bekommen. In der Folge ist es zielführend, die kollegiale Ebene nicht zu verlassen, sondern frühzeitig auf die Möglichkeiten professioneller Gesprächspartnerinnen und -partner sowie Behandlungen zu verweisen. Schließlich sollten Sie auch ihre eigenen Ressourcen im Blick behalten. Wie kann ein Burnout beziehungsweise eine Erschöpfungsdepression behandelt werden? In welchen Fällen sollte womöglich über einen Berufswechsel nachgedacht werden? Depressionen beziehungsweise ein Burnout sind gut behandelbar, aber der Behandlungs­prozess verlangt den Betroffenen zumeist viel Zeit und Geduld ab. Manche Patientinnen und Patienten profitieren von Antidepressiva, also von Psycho­pharmaka. Aber das Mittel der Wahl ist in jedem Fall eine Psycho­therapie. Wenn eine ambulante Psychotherapie nicht zielführend und ausreichend ist, sollte eine stationäre Behandlung erwogen werden. Derartige stationäre Behandlungen beinhalten zumeist ein deutlich größeres Repertoire an unterschiedlichen Therapien und ermöglichen es den Betroffenen, für eine gewisse Zeit möglichst frei vom belastenden Arbeitsalltag intensiv eigenen Bedürfnissen und Wertvorstellungen nachzuspüren, um ihr Leben wieder neu auszurichten und genießen zu können. Die Frage nach einem Berufswechsel ist bei Lehrkräften auch vor dem Hintergrund des Beschäftigungsverhältnisses eine besondere. Der Beamtenstatus, der ja auch viel Sicherheit bringt, kann hier auch zum Problem werden, weil ein Berufswechsel zumeist keine Option darstellt. Wo finden Lehrkräfte mit Burnout Hilfe und Unterstützung? Hilfreich ist es, zunächst eine ambulante Psychiaterin beziehungsweise einen ambulanten Psychiater, eine Fachärztin beziehungsweise einen Facharzt für Psychosomatik oder eine psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise einen psychologischen Psychotherapeuten aufzusuchen. Diese Berufsgruppen haben sich im Besonderen auf die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen spezialisiert und können bei Bedarf auch weitere Expertinnen und Experten hinzuziehen und Betroffene über sinnvolle Behandlungsoptionen beraten. Ob dann eben eine medikamentöse Therapie zielführend ist und in welchem Rahmen eine Psychotherapie stattfindet – das sind Dinge, die dann im Einzelfall gemeinsam entschieden werden. Wie können Lehrkräfte selbst einem Burnout vorbeugen? Ein zentraler Aspekt ist die Stärkung des sozialen Netzes, also die Pflege von Freund- und Bekanntschaften. Diese Menschen können in schwierigen Phasen Rückhalt und Sicherheit bieten. Außerdem ist es wichtig, einen sinnvollen Ausgleich vom Berufsleben zu etablieren. Der Lehrberuf ist besonders anfällig für eine Auflösung klarer Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Wer Arbeit mit nach Hause nehmen kann und nimmt, muss sich klar und gut strukturieren können, um nicht in einer permanenten Arbeitshaltung zu verbleiben. Deshalb sind Pausen, die belastende Phasen unterbrechen und die Akkus aufladen lassen, in der Vorbeugung eines Burnouts unabdingbar. Nicht zuletzt lohnt es sich, auch die eigene Erwartungshaltung kritisch unter die Lupe zu nehmen. Gerade in der Unterrichtsvorbereitung oder im Kontakt mit Eltern, Schülerinnen und Schülern gäbe es sicherlich immer noch mehr zu tun; dennoch liegt es ein Stück weit auch in der ganz persönlichen Verantwortung, sich hier selbst Grenzen zu setzen und sich zu schützen.

  • Fächerübergreifend

Die Sommerferien sind vorbei... Auf in ein neues Schuljahr!

Blog

Hallo meine Lieben, die Ferien sind leider schon wieder vorbei. Verrückt, wie schnell die Zeit verflogen ist. :( Aber es waren schöne und auch erholsame sechs Wochen - und ja, zum Ende sogar noch produktiv! Ich habe tatsächlich den Unterricht für meine beiden Klassen (zumindest für die ersten Wochen) geplant und vorbereitet! Die ersten Schulwochen können also kommen…

  • Fächerübergreifend

Poetry Slams: Die moderne Form der Poesie

Tool-Tipp

Eine altertümliche Sprache und Autorinnen oder Autoren, die längst gestorben sind – oft ist es schwierig, Jugendliche für Literatur zu begeistern. Mit Poetry Slams wird Poesie nahbar gemacht, denn bei diesen Veranstaltungen tragen junge Künstlerinnen und Künstler ihre eigenen Texte vor. Erfahren Sie in unserem Fundstück der Woche Wissenswertes rund um diese moderne Art der Poesie.

  • Deutsch / Kunst

Typische Lernendenfrage: "Können wir es nicht einfach abfotografieren?"

Cartoon

Das digitale Zeitalter bringt für den Unterricht zwar viele Vorteile mit sich, diese Frage aber gehört definitiv nicht dazu. Eigentlich sollen die Lernenden den Stoff von der Tafel abschreiben, um sich die Unterrichtsinhalte besser einzuprägen, aber so manch eine Schülerin oder ein Schüler erkennt darin einfach keinen Sinn mehr, denn das Abfotografieren "geht doch so viel schneller" – und es ist doch zeitgemäß(er), oder? ;-)

  • Fächerübergreifend

Zeitreisen mit Google Earth

Tool-Tipp

Mithilfe einer gänzlich neuen Funktion auf Google Earth ist es nunmehr möglich, die Welt auf Basis von historischem Kartenmaterial neu zu entdecken und spielerisch einen Blick in vergangene Zeiten zu werfen: Mehr als 400 Jahre kann man so de facto in der Zeit zurückreisen – bis in das Jahr 1587 hinein, als Rumold Mercator seine weltbekannte Karte entwarf.

  • Geographie / Jahreszeiten / Geschichte / Früher & Heute / Fächerübergreifend

Nähe zu Reichsbürger-Szene: Kein Ruhegehalt für pensionierte Lehrerin?

Fall des Monats

Lehrkräfte müssen für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen – dies gilt auch für beamtete Lehrkräfte im Ruhestand. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert seine Pension. Dies musste auch eine früher beamtete Lehrerin erfahren. Der konkrete Fall Eine ehemalige Lehrerin hatte sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt und das Gedankengut der sogenannten Reichsbürger-Bewegung verinnerlicht sowie aktiv nach außen getragen. Die ehemalige Beamtin war bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin vom Land beschäftigt. Etwa zehn Jahre später äußerte sich die Ruhestandsbeamtin in zwei Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden und bekam dafür vom Land Rheinland-Pfalz eine Disziplinarklage. Die Entscheidung des Gerichts Das Ruhegehalt wurde ihr zu Recht aberkannt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 11. März 2022 (AZ: 3 A 10615/21.OVG), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins anwaltauskunft.de mitteilt: Die Disziplinarkammer erkannte der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt ab. Sie habe sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt. Es komme nicht darauf an, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre. Ihre Äußerungen seien jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Die ehemalige Beamtin legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Sie machte unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und "kritische Demokratin" getätigt. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Berufung zurück. Pensionierte Lehrerin – Reichsbürgerin bekommt kein Ruhegehalt In den Äußerungen kam geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck, so das Gericht. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Die frühere Lehrerin hatte einen ehemaligen Bundespräsidenten als "Geschäftsführer" und das demokratische Wahlsystem als "Partei-Wahldiktatur" bezeichnet. Für das Gericht hatte sie die Verfassungsordnung als "ungültig" abgelehnt. Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen. Diese gehe auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus. Die Treuepflicht stelle einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die pensionierte Beamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen, so die Richter.

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Corona-Pandemie: Anspruch auf Befreiung vom Präsenz-Unterricht?

Fall des Monats

Der Präsenz-Unterricht läuft vielerorts wieder an. Die Teststrategien sind aber noch nicht alle ausgereift, das Impfprogramm kommt nur langsam voran. Manche Familien fürchten nun, dass ihre Kinder sich in der Schule anstecken und das Virus nach Hause tragen könnten. Vielleicht nahmen manche Schülerinnen und Schüler deshalb auch in der Vergangenheit nicht an den Angeboten in den Schulen teil. Reicht es, dies damit zu begründen, dass ein Elternteil das Risiko hat, schwer an Covid-19 zu erkranken? Der konkrete Fall Die Antragstellenden wollten ihre Tochter vom Präsenz-Unterricht befreien lassen. Sie sollte die Angebote im Distanz-Unterricht wahrnehmen. Sie begründeten dies mit einer Grunderkrankung eines Elternteils. Dadurch sei ein Risiko für einen möglicherweise schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) gegeben. Die Schule lehnte dies aber ab. Das vorgelegte Attest bezüglich eines Elternteils enthalte keine individuelle Risikobewertung und sei daher nicht ausreichend im Sinne des Rahmenhygiene-Plans. Auch sei die Tochter seit Mitte Oktober 2020 ohne genehmigte Befreiung vom Unterricht ferngeblieben. Die Entscheidung des Gerichts Den Antrag der Eltern lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg ab. Am 03. Dezember 2020 hat es entschieden: Eine Schülerin kann sich nicht vom Präsenz-Unterricht befreien lassen, wenn das vorgelegte Attest bezüglich eines Elternteils keine individuelle Risikobewertung enthält (AZ: W 8 E 20.1838). Auf die Entscheidung weist das Rechtsportal anwaltsauskunft.de des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin. Schulbefreiung: Risiko-Prognose muss konkret sein Es besteht demnach kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenz-Unterricht. Das Gericht erkannte keinen Ausnahmefall für eine Befreiung der Tochter vom Präsenz-Unterricht als vorrangiger Unterrichtsform. Auch in Zeiten der Pandemie muss ein gewichtiger Grund für eine Befreiung vom Schulunterricht vorliegen. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen des Rahmenhygiene-Plans ist dies nur dann der Fall, wenn eine "über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende, medizinisch indizierte, besondere Gefährdungslage" für die Schülerin selbst oder aber – wie hier – in ihrem unmittelbaren häuslichen Umfeld vorliegt. Ob diese Gefährdungslage gegeben ist oder nicht, wird anhand einer individuellen Risikobewertung geprüft. Dies hatten die Antragstellenden aber nicht dargelegt, auch nicht durch eine insoweit aussagekräftige ärztliche Bescheinigung. Sie enthielt nur pauschale Angaben. Das Gericht verwies auch auf die sowohl im Schulbereich getroffenen Schutz- und Hygiene-Maßnahmen als auch auf die außerschulischen Vorsorge- und Schutz-Maßnahmen.

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Ein Jahr Referendariat und das Examen rückt näher

Blog

Salut, meine Lieben! Die ersten drei Wochen nach den Sommerferien sind vorbei und es gibt schon wieder jede Menge zu berichten… Direkt in der ersten Woche hatte unser kompletter Refi-Durchgang eine Vollversammlung in der Aula. Ich hatte noch überlegt, was da wohl kommt... Der Anlass hätte tatsächlich nicht wichtiger sein können, es ging nämlich um das Examen, welches für unseren Jahrgang im März 2020 stattfinden soll. Die Vorbereitung aufs Examen beginnt aber jetzt schon – im September. So müssen wir bis Ende September den Examenstag festgelegt haben. Die Listen dafür wurden letzten Montag ausgehängt. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie groß der Andrang vor den Listen bereits um 8 Uhr morgens war! Ich persönlich bin es ein bisschen ruhiger angegangen und habe mich erst am nächsten Tag eingetragen. Als ich meinen Namen in die Liste geschrieben habe, sind mir so viele Gedanken durch den Kopf gegangen... Allein die Vorstellung, dass die ganze bisherige berufliche Laufbahn von einem Tag (!) abhängig sein kann, ist schon heftig!!! An diesem Tag wird entschieden, ob man den Lehrerberuf ausüben darf oder eben nicht. Das Referendariat ist einfach ein so verrücktes System – oder wie seht ihr das? ;-) Zusätzlich mussten wir uns auch schon für einen Fachleiter entscheiden, der uns am Examenstag begleitet. Es ist nämlich so, dass wir nur einen von unseren beiden Fachleitern mitnehmen dürfen; für das andere Fach wird dann ein Fremdprüfer eingesetzt. Mir ist die Entscheidung überhaupt nicht schwergefallen: Ich habe mir überlegt, welcher der beiden mir am Prüfungstag wohl ein besseres Gefühl geben würde und schon war die Wahl getroffen. :-) Letztendlich wird es sich aber erst am Examenstag zeigen, ob ich mich richtig entschieden habe... Ihr merkt schon, auch wenn das Examen noch so weit weg ist, es mussten jetzt schon weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um ehrlich zu sein, kann ich es gar nicht glauben, dass schon fast ein ganzes Ref-Jahr hinter mir liegt. Die Zeit fliegt nur so... Geht es euch auch so? Einerseits ist es super, dass diese stressige Zeit so schnell vorübergeht, andererseits, wenn ich an das Examen denke, fühle ich mich noch gar nicht so richtig vorbereitet. Ich hoffe, dass mein Gefühl nach den letzten drei UBs besser wird. Mal schauen, ich werde euch berichten! :-) Liebe Grüße, eure Anna

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Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes unfallversichert?

Fall des Monats

Viele Schülerinnen und Schüler möchten während ihrer Pause rauchen. Meist ist dies auf dem Schulgelände untersagt. Daher mal schnell raus – ob erlaubt oder nicht. Während der Schulzeit gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kommt es in dieser Zeit zum Unfall, läge also ein "Arbeitsunfall" vor. Gilt dies auch, wenn man während der Hofpause das Schulgelände verlässt? Der konkrete Fall Der Fall ereignete sich in Hamburg. Ein volljähriger Schüler ging mit zwei Mitschülern in der Pause zum Rauchen in den schulnahen Stadtpark. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Vor Gericht ging es um die Frage, ob der Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Das Sozialgericht gab dem Kläger noch Recht, das Landessozialgericht wies die Klage ab. Die Entscheidung des Gerichts Diese Entscheidung bestätigte das Bundessozialgericht. Es läge kein Arbeitsunfall vor und daher auch kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule beschränke sich auf das Schulgelände. Er ende ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit am Schultor. Der Stadtpark könne nicht als erweiterter Schulhof angesehen werden und der Aufenthalt dort stehe daher nicht unter dem Versicherungsschutz. Diese Entscheidung steht einem früheren Richterspruch entgegen, auf den der Schüler in seiner Klage noch Bezug genommen hatte. Das Bundessozialgericht hatte am 23. Januar 2018 (AZ: B 2 U 8/16 R) einem Kläger Recht gegeben, der Unfallversicherungsschutz außerhalb der Schule geltend gemacht hatte. In diesem Fall hatten mehrere Schüler eine Arbeit in der Gruppe daheim erledigt. Auf dem Heimweg von dort war einer der Beteiligten gestürzt – das Gericht erkannte darin einen versicherten Unfall außerhalb der Schule. Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch Per Gesetz stehen Schülerinnen und Schüler unter dem Versicherungsschutz, erläutert anwaltauskunft.de und verweist auf das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Es ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Darin heißt es unter anderem: "Kraft Gesetzes sind versichert […] Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen."

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Instrumentenkunde I: Instrumente und Instrumentengruppen

Kopiervorlage / Interaktives / Video

Instrumente und Instrumentengruppen kennen und erkennen lernen – so einfach wie ein C-Dur Akkord? Vermitteln Sie Instrumente und Instrumentengruppen anschaulich und interaktiv für Ihre Lernenden. Beginnen Sie mit einer Präsentation, bauen Sie ein kurzes Video ein, schaffen Sie den Transfer mit einer Kopiervorlage und enden Sie mit einem digitalen Quiz. Das Unterrichtsmaterial richtet sich an die Klassenstufen fünf und sechs und führt grundlegend in Instrumente und Instrumentengruppen ein. Dabei geht es einführend und exemplarisch vor, indem es Bilder, Hörbeispiele sowie Übungen mit einbezieht. Durch das zugehörige Video kann eine grundlegende begriffliche und definitorische Einordnung des Themas audio-visuell vermittelt werden. Die Kopiervorlage geht gesondert auf das Thema Aufbau und Spielweise ein und schafft den Transfer mit einer Rechercheaufgabe für die Schülerinnen und Schüler. Der H5P-Inhalt kann als abschließende, spielerische Überprüfung und zur Diskussion genutzt werden. Die PowerPoint-Präsentation kann als theoretischer Input zur Thematik genutzt werden. Sie enthält folgende Inhalte: Einführung, Instrumente und Instrumentengruppen, Instrumente im Orchester; Exkurs: Elektronische Instrumente. Das Video kann zusätzlich zur Präsentation oder als Hausaufgabe zur Festigung/Wiederholung des Wissens angesehen werden. Es stellt zunächst den Begriff Instrument vor und, warum man Instrumentenkunde betreibt. Weiterhin werden Beispiele gebracht, die die Wichtigkeit des Wissens um Instrumente verdeutlichen. Die Kopiervorlage kann zur Vervielfältigung genutzt und für Lernende ausgeteilt werden. Die Lösung derer kann präsentiert und anschließend gemeinsam besprochen werden. Hier geht es konkret um das Tamburin und die Gitarre sowie bei der Recherche-Aufgabe um ein eigens gewähltes Instrument. Zudem kann sie als Verbindung von theoretischem Input und praktischen Anteilen zur Erarbeitung eines bestimmten Instruments dienen. Der interaktive H5P-Inhalt kann am Ende eingesetzt werden, um das Gelernte zu überprüfen. Alternativ kann dieser auch zu Beginn und am Ende eingesetzt werden, damit Lernverläufe und -zuwächse verdeutlicht werden. Er bündelt dabei Fragen, die sich auf die Präsentation beziehen. Außerdem geht er auch darüber hinaus, indem er beispielsweise weitere interessante Fragen (zum Beispiel welcher Instrumentengruppe der Dudelsack zugehörig sein könnte) aufwirft und somit fortführendes Interesse am Thema wecken kann. Die übergeordneten Lernziele sind: Instrumente und Instrumentengruppen vom Aussehen und Klang erkennen, sie zu Gruppen zuordnen zu können, sie generell beschreiben und deren Funktionsweise erklären zu können, Beispiele deren Einsatzes in der Praxis kennen/erklären zu können (zum Beispiel im Orchester / als Soloinstrument / in der Band). Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können theoretisches Wissen anwenden. lernen den Unterrichtsgegenstand praktisch kennen und wiederzuerkennen. können ihre eigene Erfahrung (zum Beispiel durch das Musizieren in einer Musikschule) mit in den fachbezogenen Unterricht einfließen lassen und ihn damit bereichern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können digital selbst nach Instrumenten suchen sowie relevante Informationen fokussieren und diese entsprechend aufbereiten. können audio-visuelle Elemente als spielerische Vermittlungsform von theoretischen Inhalten erleben. können selbst den Umgang mit interaktiven Lernmedien (wie H5P) lernen oder diesen gemeinsam in der Klasse anwenden. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wertschätzen und akzeptieren sich, beim Erraten der Hörbeispiele und beim Lösen des Quiz. lernen andere Meinungen zu akzeptieren oder über diese konstruktiv zu diskutieren. erfahren ein Teamgefühl/Teamgeist, indem die Recherchearbeit vorgetragen und durch aktive Diskussion und Interesse am Thema gewürdigt wird. Instrumentenkunde: unterrichtsbegleitendes Video

  • Musik
  • Sekundarstufe I

Weihnachtsbingo: Begriffe sammeln und spielerisch festigen

Kopiervorlage

Bei dieser Spielidee eines Weihnachtsbingos für die Vorweihnachtszeit werden Weihnachtsbegriffe gesammelt und anschließend in einem Spielfeld notiert. Wer die richtigen Begriffe aufschreibt, gewinnt mit etwas Glück das Klassen-Bingo! Die Kopiervorlage bietet Lehrkräften ein flexibel einsetzbares Lernspiel für die Vorweihnachtszeit . Die Schülerinnen und Schüler sammeln zunächst Weihnachtsbegriffe und tragen diese anschließend in ein Bingo-Spielfeld ein. Je nach Schwierigkeitsstufe stehen Vorlagen mit 9 oder 16 Bingo-Feldern zur Verfügung. Gewonnen wird, wenn passende Begriffe aufgerufen oder über Bildkarten eingebunden werden und sich daraus ein vollständiges Bingo ergibt. Das Material ist fächerübergreifend angelegt und für Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II und berufliche Bildung ausgewiesen. Besonders geeignet ist es für Klassenleiterstunden, Vertretungsstunden oder den Unterricht kurz vor Weihnachten, wenn eine aktivierende, kommunikative und zugleich strukturierte Lernphase gefragt ist. Auch im Fremdsprachen-Unterricht lässt sich die Spielidee nutzen, etwa zur Wiederholung thematischer Wortfelder oder zur Festigung von Vokabeln. Neben der weihnachtlichen Variante eröffnet das Bingo weitere Einsatzmöglichkeiten: Die Spielidee kann mit anderen Bildkarten zu Festen und Feiertagen wie Karneval, Ostern oder Halloween umgesetzt werden. Ebenso sind fachliche Anpassungen denkbar, etwa mit Tierarten im Biologie- oder Sachkunde-Unterricht oder mit Wortfeldern wie Lebensmitteln in Englisch, Spanisch oder Französisch. Lehrkräfte erhalten mit dem Weihnachtsbingo ein niedrigschwelliges Material, das Wortschatzarbeit , Kommunikation, Konzentration und spielerische Wiederholung verbindet. Die ausgedruckten Bingo-Vorlagen, Bildkarten sowie einfache Zusatzmaterialien wie Magnete oder Klebeknete ermöglichen einen schnellen Einsatz im Unterricht. Vorbereitung des Bingospiels Kleben Sie die Bildkarten mit etwas Platz an die Tafel. Lassen Sie die Schülerinnen und Schüler im Anschluss alle Bilder beschriften. Ideal ist diese Übung im Fremdsprachen-Unterricht, da man hier die Begriffe und damit neues Vokabular in der Fremdsprache sammeln kann. Aber ebenso gut lassen sich damit auch in anderen Fächern beispielsweise Fachbegriffe üben. Spielanleitung Erklären Sie der Klasse anschließend die Spielregeln des Weihnachtsbingos: Jeder Lernende muss in sein Bingo-Feld 9 oder 16 Begriffe von der Tafel eintragen. Kein Begriff darf doppelt vorkommen. In der ersten Runde ist die Lehrkraft die Spielleitung und nennt einen ersten Begriff. Alle Lernenden, die den Begriff auf ihrem Bingo-Feld notiert hatten, dürfen diesen nun mit einem Kreuz durchstreichen. Im Anschluss folgt ein zweiter Begriff. Wieder dürfen alle Schülerinnen und Schüler ihr Kreuz setzen, wenn Sie den Begriff notiert hatten. Dies wird solange fortgesetzt, bis ein Lernender drei Begriffe in einer Reihe -entweder horizontal, vertikal oder diagonal - durchstreichen konnte. Dieser Lernende ruft nun laut "BINGO!" und zeigt der Lehrkraft das ausgefüllte Bingo-Feld. Ist das Blatt richtig ausgefüllt, so kürt die Lehrkraft den Gewinner. Der Lernende darf nun entweder neuer Spielleiter beziehungsweise neue Spielleiterin werden oder sich einen Gewinn aussuchen. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sammeln thematisch passende Weihnachtsbegriffe und ordnen sie einem Bingo-Spielfeld zu. festigen bekannten Wortschatz durch spielerische Wiederholung und gezielte Auswahl. übertragen die Bingo-Spielidee auf weitere Themenfelder, Feste, Fachinhalte oder Fremdsprachen. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler nutzen Bingo-Vorlagen und Bildkarten strukturiert für ein regelgeleitetes Lernspiel. entnehmen Bildkarten oder aufgerufenen Begriffen relevante Informationen für das eigene Spielfeld. dokumentieren ausgewählte Begriffe übersichtlich in einem 9er- oder 16er-Bingo-Raster. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler spielen nach vereinbarten Regeln fair und aufmerksam in der Lerngruppe. vergleichen eigene Begriffsauswahlen mit denen anderer Lernender. stärken durch gemeinsames Spielen, Zuhören und Mitfiebern die Klassengemeinschaft in der Adventszeit.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

"Sportlehrer, man, hast du es gut!"

Blog

Sport-Unterricht. Im Allgemeinen kann man vermuten, dass es Sportlehrkräfte ganz einfach haben: kaum Vor- und Nachbereitung, keine ewigen Klausur-Kontrollen, Bewegung – eine rundum entspannte und zugleich gesunde Sache. Nur fehlt bei dieser Betrachtungsweise die chaotische Komponente: die Kinder. Eine Turnhalle ist groß. Da kann viel passieren. Und es passiert. Nicht immer ist das etwas Gutes. Laut ist es dabei immer. Das ist nicht zu verhindern. Und das wäre auch nicht im Sinne des Erfinders.

  • Fächerübergreifend
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