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Sprichwörter aus dem Mittelalter

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit "Sprichwörter aus dem Mittelalter" lernen die Schülerinnen und Schüler an sieben Stationen die Herkunft und die Bedeutung mittelalterlicher Sprichwörter kennen.Viele Sprichwörter aus dem Mittelalter sind uns zwar in unserem sprachlichen Alltag präsent, ihre Bedeutung und Herkunft jedoch kennen wir häufig nicht. Interessant sind sie für den Unterricht, weil sie in vielfältiger Weise aus dem Alltag des Mittelalters berichten und etwas von den Lebensweisheiten dieser Zeit preis geben. Zu Beginn der Unterrichtseinheit inszeniert die Lehrkraft eine Situation, die sie mit einem mittelalterlichen Sprichwort kommentiert. Beispiel: (Sollte es zufällig an diesem Tag regnen): "So ein Scheißwetter!" – das normalerweise aus pädagogischen Gründen zu vermeidende Vulgärwort "Scheiße" legitimiert sich durch eine ganz andere Bedeutung. "Scheiße" und Unrat, Müll und Abfall gab es im Mittelalter reichlich – aber niemanden, der für die Entsorgung verantwortlich war. Es muss fürchterlich gestunken haben. Aus diesem Grund waren die Menschen froh, wenn es regnete und der ganze Dreck weggespült wurde und mit ihm der fürchterliche Gestank verschwand. Das Thema "Sprichwörter aus dem Mittelalter" im Unterricht Sprichwörter aus dem Mittelalter ermöglichen den Schülerinnen und Schülern Einsicht in die Lebensweise der Menschen aus dieser Zeit. Die mündlich überlieferten Alltagserfahrungen gilt es zu deuten und zu interpretieren, auf den Ursprung der Entstehung zurückzuführen und in diesem Kontext das mittelalterliche Alltagsleben zu verstehen. Die Unterrichtseinheit "Sprichwörter aus dem Mittelalter" vermittelt konkrete Vorstellungen der mittelalterlichen Lebensweise und ist eine lebendige Bereicherung des Geschichtsunterrichts. Das Thema im Deutschunterricht eröffnet vielfältige Themenfelder: Die Veränderung von Sprache in Abhängigkeit von aktuellen Umwelt- und Lebensbedingungen, die Kenntnis unterschiedlicher Textsorten wie Sprichwörter, Aphorismen, Geschichten und Redewendungen. Vorkenntnisse Grundkenntnisse der mittelalterlichen Lebensweise sollten bekannt sein. Didaktische Analyse Die mittelalterlichen Sprichwörter vermitteln nachvollziehbare und konkrete Vorstellungen von der Lebens- und Denkweise der Menschen im Mittelalter. Die Veränderung der Lebensbedingungen, die Veränderbarkeit von Sprache, Sitten und Gebräuchen werden lebendig und erweitern das Geschichts- und Weltverständnis. Methodische Analyse Das "Lernen an Stationen" ermöglicht den Schülerinnen und Schülern viel Freiraum zur Gestaltung und Nutzung des eigenen Lernprozesses. Durch konkretes und veranschaulichendes Arbeitsmaterial werden Inhalte transparent und nachvollziehbar. Unterschiedliche und kreative Arbeitsmethoden fordern motivierte Bewältigung und Selbstbeteiligung heraus. Das Angebot selbst zu organisierender und mit Erfolg zu bewältigender Lernprozesse optimiert die Motivation, die Nachhaltigkeit und das Erreichen der angestrebten Lernziele. Mithilfe eines Laufzettels können die Schülerinnen und Schüler prüfen, ob sie alle Aufgaben gelöst haben und ihren Lernprozess daraufhin reflektieren. Den Stationen ist als zusätzliche Aufgabe ein Kartenspiel beigefügt. In Gruppen legen die Schülerinnen und Schüler die Karten verdeckt aus den Tisch. Ein Schüler zieht eine Karte und liest den anderen die Beschreibung des mittelalterlichen Sprichwortes vor. Wer zuerst das passende Sprichwort nennt, erhält einen Punkt. Die Arbeitsblätter können alternativ zur Stationsarbeit selbstverständlich auch in Einzel- oder Partnerarbeitsphasen im Unterricht eingesetzt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können Abbildungen und Texten die passenden Sprichwörter zuordnen. können Texte zu ausgesuchten Sprichwörtern verfassen. können die Spielregeln einhalten und das erworbene Wissen spielerisch anwenden. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können selbstständig und entsprechend ihrem individuellen Lerntempo Aufgaben erfolgreich bearbeiten. können Texte interpretieren und Rückschlüsse daraus ziehen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ und unterstützen sich bei der Bearbeitung der Aufgabenstellungen. beachten die Spielregeln. würdigen und respektieren die Beiträge ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I, Primarstufe

Past perfect: grammar exercises

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Past Perfect produzieren und festigen die Schülerinnen und Schüler die in der Einführungsstunde neu erlernte Zeitform des Past Perfect Simple. Ebenso wird der Unterschied zwischen Simple Past und Past Perfect anhand unterschiedlicher Übungsformen gesichert.Diese Unterrichtseinheit bietet sich als Übungsstunde nach der Einführung des Past Perfect an. Eine Einführung in das Thema "Past perfect" mit ersten Übungsaufgaben finden Sie hier . In dieser Unterrichtseinheit werden unterschiedliche und leistungsdifferenzierte Übungsformen angeboten, um möglichst alle Lernenden zur selbstständigen Produktion der neuen Zeitform anzuregen. Auch soll der Unterschied zwischen Past Perfect und Simple Past verdeutlicht und erarbeitet werden. Das Thema Past Perfect im Unterricht Nachdem bereits eine Stunde zur Einführung des Themas vorausgegangen ist, folgt nun eine Übungsstunde mit unterschiedlichen Aufgabentypen zur Differenzierung. Die Vorvergangenheit ist eine Zeitform, die relativ häufig im Englischen verwendet wird und die deutsche Muttersprachler oftmals automatisch bilden. Wie jede neue Zeitform in einer Fremdsprache macht "Übung den Meister", weshalb es zwingend erforderlich ist, dass man der Klasse unterschiedliche Übungstypen anbietet. Vorkenntnisse Nachdem idealerweise in der Vorstunde das Past Perfect Simple eingeführt wurde, sollten die Schülerinnen und Schüler über die Verwendung und den Gebrauch dieser Zeitstufe bereits Bescheid wissen. Besonders für die etwas anspruchsvolleren Übungen (E, F und G) ist es ratsam, dass die Schülerinnen und Schüler sich im Gebrauch und der Verwendung des Simple Pasts sicher sind, da bei diesen Übungen diese beiden Zeiten kontrastiv angewandt werden. Didaktische Analyse Wo im Deutschen oft ein Automatismus greift, ist im Englischen ein großes Maß an Übung notwendig. Durch eine langsame, kleinschrittige Einführung einer neuen Zeitform können erste grammatikalische Schwierigkeiten von vorneherein gemindert werden oder im Idealfall gar nicht entstehen. Dies geschieht hier vor allem durch viele unterschiedliche, abwechslungsreiche Übungsformen und einem stetigen Wechsel der Unterrichtsform. Ebenso kann differenziert werden, indem man leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler die Aufgabe G zusätzlich erarbeiten lässt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler aktivieren ihr Vorwissen über das Past Perfect. üben und festigen den Gebrauch des Past Perfects. erarbeiten den Sinn des Past Perfects im Vergleich zum Simple Past. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen den Umgang mit der Dokumentenkamera und dem PC. lernen den Umgang mit einer PowerPoint-Präsentation. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler halten sich an Gesprächsregeln im Unterrichtsgespräch. arbeiten respektvoll mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin. beteiligen sich rege am Unterrichtsgespräch.

  • Englisch
  • Sekundarstufe I

Mobile Endgeräte im Unterricht: "Bring Your Own Device"

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" mithilfe der Methode "Bring Your Own Device" pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Die Zeichen stehen auf "Bring Your Own Device" Wenn die Schülerinnen und Schüler ab dem Sommer in digitalen Lernumgebungen lernen sollen, stellt sich zuvorderst die Frage, mit welchen Geräten sie dies tun werden. Denn die Schüler-Computer-Relation an den Schulen ist dafür bislang noch zu gering (Schmid & Goertz, 2017, 16). Noch 2014 hatte nur 1 Prozent aller Schulen für jede Klasse einen Klassensatz an Tablet-Computern oder Smartphones. 86 Prozent der Schulen hatten gar keine Klassensätze (forsa, 2014, 8). Wie im Artikel "Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft" aufgezeigt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Schulen bis zum kommenden Sommer nicht mit einer angemessenen IT-Ausstattung versorgt werden. Das überrascht nicht, denn bereits 2016 wies Ties Rabe, Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung, darauf hin, dass sich kein Bundesland eine adäquate Ausstattung mit Tablets, Smartphones oder Rechnern für alle Schüler leisten könne. Deshalb würden sich auch alle Bundesländer mit der Frage beschäftigen, wie die Geräte der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht eingebunden werden könnten (Süddeutsche Zeitung, 2016). Die Zeichen stehen also auf "Bring Your Own Device" (BYOD). Die Schülerinnen und Schüler sollen bald nicht nur mit ihrem eigenen Taschenrechner, sondern zusätzlich auch mit ihrem eigenen mobilen Endgerät im Unterricht lernen. Ökonomisch kann "Bring Your Own Device" die Schulen enorm entlasten. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Geräten in den digitalen Lernumgebungen lernen, müssen die Schulen nicht mehr mit teurer Hard- und Software ausgestattet werden. Ebenfalls entfällt in der Folge auch die aufwändige Hardware-Verwaltung und -Pflege. Doch die meisten Kollegien sind von BYOD aktuell nicht so richtig überzeugt. Noch ist die Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht an den meisten Schulen grundsätzlich verboten (Schmid, Goertz & Behrens, 2017, 37). In einigen Fällen ist sie sogar auf dem gesamten Schulgelände untersagt, was rechtlich allerdings umstritten ist (Lukorai, 2015). BYOD versus Lernmittelfreiheit Wenn sich Schulen gegen BYOD entscheiden, dann hat das häufig auch juristische Gründe. Denn auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen ihre Schülerinnen und Schülern dazu verpflichten, mobile Endgeräte zum Lernen mitzuführen? Doch genau das wäre nötig, wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen sollen. Sie hätten schließlich die Pflicht funktionsfähige Geräte mitzubringen – genauso wie ihre Schulbücher, Hefte und Stifte. In der Folge wären Eltern verpflichtet ihre Kinder mit mobilen Endgeräten auszustatten, diese Geräte instand zu halten, gegebenenfalls zeitnah reparieren zu lassen und im besten Falle ein Ersatzgerät vorrätig zu haben. Dieser Anspruch übersteigt den Eigenanteil an Lernmitteln jedoch deutlich, denn gemäß der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Absatz 5 SchulG (NRW) liegt dieser für allgemein bildende Schulen pro Schuljahr unter 100 Euro. Damit lassen sich keineswegs geeignete mobile Endgeräte kaufen, in Betrieb nehmen und gegebenenfalls instand setzen. In der Regel reicht das Geld lediglich knapp für die benötigten Schulbücher. An diesem Eigenanteil an Lernmitteln orientiert sich auch § 28 Absatz 3 SGB II. Zudem finden bei Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit von ihrem Alter gemäß § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz auch noch regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für die Nachrichtenübermittlung Berücksichtigung, ca. 70 Prozent von 36,56 Euro pro Monat. Sollte BYOD verpflichtend eingeführt werden, so müssten neben dem Eigenanteil der Eltern auch die Grenzen des § 28 Absatz 3 SGB II an die veränderte Situation angepasst werden. Klassenarbeiten und Tests mit dem eigenen Handy Doch nicht nur die finanziellen Probleme stehen einer verbindlichen Einführung von BYOD entgegen. Auch die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen berücksichtigen noch nicht die Nutzung privater mobiler Endgeräte. Bislang reicht das bloße Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels wie zum Beispiel eines Smartphones aus, um eine Prüfungsleistung mit "ungenügend" zu bewerten (VG Karlsruhe, 2011). Das müsste sich im Zuge von BYOD ändern. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen, dann müssten sie diese – analog zu den Regeln für die Verwendung von Taschenrechnern – auch in ihren Prüfungen benutzen dürfen. Doch darauf sind die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen noch nicht ausgelegt. So ist beispielsweise das Anforderungsniveau der Prüfungen bislang noch nicht auf die Nutzung privater mobiler Endgeräte ausgerichtet, denn noch beinhalten die meisten Richtlinien einen reproduktiven Teil. Dieser Teil der Prüfung wäre jedoch überflüssig, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren mobilen Endgeräten sämtliche Mitschriften, Hausarbeiten, Tafelbilder und ergänzende Literatur im Dateiformat mitführen könnten (Niederastroth, 2015, 18). Verhindern ließe sich das Mitführen dieser Dateien nicht. Denn die privaten mobilen Endgeräte dürfen nicht auf verbotene Unterlagen hin durchsucht werden. Die persönlichen Daten in den Handys der Lernenden fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Nur die Staatsanwaltschaft darf hier Einsicht nehmen (Klicksafe, 2017). Aber die Richtlinien müssen im Zuge von BYOD nicht nur darauf ausgelegt werden, dass die Schülerinnen und Schüler alle Materialien in ihre Prüfungen mitbringen. Sie müssen darüber hinaus auch dahin gehend angepasst werden, dass sie sich in Prüfungen untereinander und mit fremden Experten austauschen. Die Kommunikation mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit externen Experten lässt sich schließlich technisch ebenfalls nicht unterbinden. Für den Einsatz von Störsendern gibt es keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen (irights, 2017). Darüber hinaus dürfen die privaten mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler auch nicht im Nachhinein darauf hin überprüft werden, ob sich die Lernenden während einer Prüfung unerlaubt untereinander oder mit Dritten ausgetauscht haben (Klicksafe, 2017). Ausblick Bislang scheint es noch nicht möglich, die Strategie der Kultusministerkonferenz verbindlich mit BYOD umzusetzen. Vorher müssen diverse rechtliche Regelungen an die veränderte Situation angepasst werden. Unter anderem darf mit Spannung auf Richtlinien gewartet werden, die es zulassen, dass die Schülerinnen und Schüler zu ihren Prüfungen Unterlagen mitbringen und sich dort untereinander und mit fremden Experten austauschen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit, das Verbot von Störsendern an Schulen auszuhebeln und die Schülerinnen und Schüler zumindest in Prüfungen mit preiswerten, mobilen Endgeräten der Schule zu versorgen. Anders als Hamburg sieht beispielsweise Nordrhein-Westfalen durchaus die Möglichkeit, die Schulen im notwendigen Umfang mit Endgeräten zu versorgen (CDU/Freie Demokraten, 2017, 15). Oder man verzichtet so wie Frankreich ganz auf BYOD. Dort wird den Schülerinnen und Schülern nicht nur im Unterricht die Nutzung des Handys verboten, sondern in allen Bildungseinrichtungen des Landes (DiePresse, 2017). Demnach lernen die Schülerinnen und Schüler in Frankreich mit Geräten der Schulen. In Deutschland wäre das grundsätzlich auch möglich. Ein Land, das beim Versagen der Banken sofort und unkompliziert 150 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften mit dem Verweis auf die Systemrelevanz der Banken zur Verfügung stellen kann, sollte auch in der Lage sein, seinen Schülerinnen und Schülern ein paar mobile Endgeräte zu kaufen. Die Jugend unseres Landes ist doch deutlich "systemrelevanter" als deren Banken. Allein mit dem Geld, das dem Fiskus bei den Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften entgangen ist, könnte man alle deutschen Schülerinnen und Schüler ein Jahrzehnt lang mit mobilen Endgeräten versorgen.

  • Fächerübergreifend

Cartoon der Woche: Atemschutzmasken

Cartoon

Stickoxid-Alarm vor dem Schulgebäude: Helikopter-Eltern sorgen mit ihren Eltern-Taxis nicht nur für blockierte Straßen und Lehrer-Parkplätze, sondern verpesten obendrein die Luft. Unser Cartoon der Woche hat da nur den Tipp: Einmal tief durchatmen, bitte!

  • Fächerübergreifend

Englisch für Bankkaufleute: advising customers

Unterrichtseinheit

Diese berufsbezogene Unterrichtseinheit befasst sich mit Kundenservice am Geldautomaten auf Englisch. Mittels Rollenspielen sollen Hemmungen abgebaut und berufsspezifisches Vokabular rund um die Hilfestellung am Geldautomaten gefestigt werden.Einer der Kernpunkte der Ausbildung zur Bankkauffrau oder zum Bankkaufmann ist der Umgang mit Kunden - sei es im Beratungsgespräch oder im Kundenservice, zum Beispiel bei Problemen am Geldautomaten. Häufig haben Auszubildende Hemmungen an Kunden heranzutreten, vor allem, wenn es um fremdsprachige Kunden geht. Diese Unterrichtseinheit hilft diese Hemmung zu überwinden, indem spezifisches Vokabular für den Kundenservice am Geldautomaten erarbeitet wird und verschiedene Situationen zum Umgang mit Kunden erarbeitet und im Rollenspiel erprobt werden. Zielgruppe Diese Unterrichtseinheit ist geeignet für Auszubildende zur Bankkauffrau oder zum Bankkaufmann in jedem Ausbildungsjahr. Bei Auszubildenden im ersten Jahr, die eventuell noch keinen Kundenkontakt hatten, kann diese Einheit fächerübergreifend verknüpft werden mit Unterrichtseinheiten aus dem berufsbezogenen Unterricht oder Deutsch-Unterricht, bei dem Kommunikation in Beratungsgesprächen thematisiert wird. Bei Auszubildenden im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr kann verstärkt auf die eigene Erfahrung im Kundenservice zurückgegriffen werden. Erarbeitung von fachspezifischem Vokabular Zum Einstieg in die Unterrichtseinheit soll zunächst spezifisches Vokabular zum Geldautomaten und zur Geldkarte erarbeitet werden. Dieser Schritt kann auch vorbereitend als Hausaufgabe aufgegeben werden (Arbeitsblatt 01). Um den berufsbezogenen Kontext für die Einheit herzustellen, sollen sich die Schülerinnen und Schüler daraufhin Situationen überlegen, in denen sie selbst als Berater oder auch als Kunden, beispielsweise auf einer Reise im Ausland, Probleme mit dem Geldautomaten hatten. Hierzu wird wieder berufsbezogenes Vokabular erarbeitet: Wie soll man an Kunden herantreten? Welche Formulierungen helfen, um das Problem, das der Kunde hat, zu erkennen? Entsprechende Formulierungen werden auf Moderationskarten notiert, an der Pinnwand gesammelt und anschließend gemeinsam besprochen und übersetzt. Methodische Hinweise Zum Schluss sollen verschiedene Situationen in einem Rollenspiel simuliert werden. In den Rollenspielen wenden die Schülerinnen und Schüler ihr zuvor erarbeitetes Vokabular an und sollen dadurch lernen, ihre Hemmungen in der Anwendung der englischen Sprache abzulegen. So lernen die Auszubildenden, bei der nächsten Gelegenheit in ihrer Bank angstfrei an fremdsprachige Kunden heranzutreten. Für das Rollenspiel können sich die Schülerinnen und Schüler eigene Charaktere als Kunden ausdenken. Die Mitspieler sollen als Bankangestellte herausfinden, was das Problem mit der Bankkarte ist und weiterhelfen. Dann werden die Rollen getauscht. Dies kann zu zweit oder zu dritt durchgeführt werden, wobei in einer Dreiergruppe die dritte Person eine Beobachterrolle einnimmt und den beiden Rollenspielern eine Rückmeldung zur Anwendung ihres Vokabulars gibt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen berufsbezogenes Vokabular, um besser auf Kunden zugehen zu können. üben im Rollenspiel Situationen, die ihnen im Berufsalltag begegnen könnten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen Wörterbuch und Internet, um berufsbezogenes Vokabular zu finden. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Kleingruppen zusammen, um ein Rollenspiel zu erstellen. erproben im Rollenspiel den Umgang mit Kunden.

  • Englisch
  • Berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung
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