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Das Phänomen "Kettenbriefe" als Thema im Unterricht

Fachartikel
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Dieser Fachartikel erläutert verschiedene Arten von Kettenbriefen sowie die Gefahren, die von diesen ausgehen. Weiterhin gibt der Artikel Tipps für die Besprechung des Themas im Unterricht. Was es mit Kettenbriefen auf sich hat Ziele von Kettenbriefen Mit schöner Regelmäßigkeit tauchen seit einigen Jahren immer wieder unterschiedliche Challenges oder Kettenbriefe im Netz auf. Manche dieser Kettenbriefe wollen lediglich unterhaltsam sein. Andere sind möglicherweise mit Viren versetzt, sodass sie kleine Programme installieren und den Empfängerinnen und Empfänger schaden können. Besonders bedrohlich sind Kettenbriefe, die mit Angst, Druck, Horror und sogar Selbstverletzungen oder Selbstmord spielen. Hier geht es um Macht und Manipulation von Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen von Kettenbriefen Was früher als klassische Kettenbriefe mit der Post kam, wird in den sozialen Netzwerken (zum Beispiel WhatsApp, TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat) heute in der Regel als Challenge verpackt. Sobald diese Nachrichten eine Aufforderung enthalten, irgendetwas zu tun und dann an eine bestimmte Anzahl von Freunden weiterzuleiten, geht es um einen Kettenbrief. Dabei ist es ganz egal, ob dahinter ein Spaß, ein Virus, eine Aufgabe oder eine Bedrohung stecken. In den meisten Fällen handelt es sich um Nachrichten, Texte oder Bilder, die der Empfänger an möglichst viele weitere Kontakte weiterleiten soll. Die Form dieser Kettenbriefe kann sehr unterschiedlich sein: Kettenbriefe, die man ausfüllen soll und deren Beantwortung eine Charaktereigenschaft der Person offenbart. Beispielsweise kursierte bei Facebook ein Kettenbrief, bei dem herausgefunden werden soll, wie Präsident Trump jemanden bezeichnen würde. Kettenbriefe, die den eigenen Beliebtheitsgrad zeigen sollen, indem Herzchen von Freunden gesammelt werden. Kettenbriefe, bei deren Weiterleitung ein Wunsch in Erfüllung gehen soll. Kettenbriefe, die mit Angst und Horror arbeiten. In ihnen steckt eine Bedrohung, die sich erfüllen soll, wenn der Kettenbrief nicht weitergeleitet wird. Bekannte Kettenbriefe der vergangenen Jahre Besonders im Messenger WhatsApp tauchen immer wieder Kettenbriefe oder Challenges auf, die sich in veränderter Form oft über viele Jahre halten. Meistens werden nur ein Name oder der alte Inhalt ausgetauscht, das Ziel bleibt aber das gleiche: Verunsicherung, Bedrohung, Angst erzeugen oder Einschüchterung. Warnungen Warnungen vor Viren, Hackern, bestimmten Personen und anderen Bedrohungen machen immer wieder die Runde. Oft handelt es sich dabei um eine reine Erfindung, die verunsichern soll und die Empfängerinnen und Empfänger dazu auffordert, die Warnung an alle ihre Kontakte weiterzusenden. Solange diese Mails nicht mit Viren versetzt sind, richten sie keinen Schaden an. Momo-Challenge Wesentlich gruseliger und für nicht wenige Kinder und Jugendliche auch wirklich bedrohlich ist der Kettenbrief-Hoax "Momo". Dabei verschickt der Account eines gruselig aussehenden jungen Mädchens Botschaften an andere. Das Mädchen fordert dazu auf, die Nachricht weiterzuleiten. Meist sollen auch Aufgaben erledigt werden, um sich selber vor bösen Ereignissen zu schützen. Blue-Whale-Challenge Auch hierbei handelt es sich um eine bösartige Aufforderung, rund 50 Aufgaben nach und nach zu erledigen. Diese werden immer schwieriger und enden mit der Aufforderung Selbstmord zu begehen. Der Name ist eine Anlehnung an das Verhalten von Blauwalen, die zum Sterben an den Strand schwimmen. Als eine der ersten Aufgaben sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich einen Blauwal in den Arm ritzen. Jeder Teilnehmende bekommt einen "Paten" zugeteilt, der die Einhaltung der Aufgaben überwacht. Killer-Clown Ebenfalls ein grober Unfug waren die Clown-Kettenbriefe zu Halloween, die durch gruselige Fotos und die Schilderung verängstigender Ereignisse Angst schüren sollten. Sie enthielten Warnungen vor bösartigen Killer-Clowns, die angeblich an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten Menschen töten wollten. Alles Unsinn! Allerdings ermutigte der Kettenbrief verschiedene Spaßvögel, sich als Grusel-Clown zu verkleiden und andere zu erschrecken. Textbomben Bei diesen Mails wird dazu aufgefordert, eine bestimmte Zeichen- oder Textfolge in eine App oder das Smartphone einzugeben. Hintergrund ist meist ein Programmierfehler, bei dem diese Zeichen oder Zeichenfolgen das System überlasten. Die App oder das Smartphone stürzen ab. Aktuell treibt Goofy sein Unwesen Auf den bei Kindern und Jugendlichen extrem beliebten Plattformen TikTok, Instagram und natürlich WhatsApp gibt es zurzeit eine Neuauflage der Blue-Whale-Challenge. Unter dem Profil Jonathan Galindo wird das Bild eines gruselig geschminkten Goofy-Clowns verbreitet. Folgen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aufforderung einen bestimmten Link anzuklicken, erhalten sie eine Liste gefährlicher Aufgaben. Infos und Tipps für den Unterricht Aufklärung zum Thema Kettenbriefe Am gefährlichsten ist es, wenn Kinder und Jugendliche ihre Sorgen und Ängste nicht mitteilen können. Aus Furcht sich selber oder anderen Schaden zuzufügen, gehen sie häufig auf die Forderungen ein. Aufklärung ist der beste Weg, um diese Kettenbriefe oder Challenges unwirksam zu machen. Dabei sollten Kinder und Jugendliche genau wissen, wie sie mit solchen Benachrichtigungen umgehen müssen: Auf keinen Fall den Kettenbrief öffnen oder weiterleiten. Einen Erwachsenen informieren, indem die Aufforderung vom eigenen Smartphone aus gezeigt wird. Bitte nicht an Eltern oder die Polizei weiterleiten! Einen Screenshot machen und sichern, um diesen dann der Polizei oder dem Betreiber zeigen zu können. Den Betreiber des Netzwerkes über den Kettenbrief informieren. Leitfragen für ein Unterrichtsgespräch Wenn Sie das Thema im Unterricht aufgreifen möchten, bietet es sich an, einen aktuellen Kettenbrief vorzustellen und diesen gemeinsam zu besprechen. Die folgenden Fragen können dabei helfen: Welches Ziel könnte der Kettenbrief verfolgen? Welche Gefühle löst der Kettenbrief bei dir aus? Wozu will der Absender dich bringen? Was macht dir Angst an dem Kettenbrief? Könnte hier eine Urheberrechtsverletzung (Bild, Ton) vorliegen? Könnte hier sogar ein Straftatbestand (Drohung, Nötigung) vorliegen? Wie gehst du mit so einen Kettenbrief um? Gut zu wissen: Das kann strafbar sein! Derjenige, der einen "Horror-Kettenbrief" verfasst oder einen solchen weiterleitet, macht sich dann strafbar, wenn der Inhalt zum Beispiel eine Gewaltandrohung gemäß §241 StGB oder eine Anleitung zu Gewalt gemäß § 111 Absatz 1 StGB enthält.

  • Fächerübergreifend

Gesprächsregeln: Respektvoll miteinander reden

Kopiervorlage

Die Gesprächsregeln sind in drei verschiedene Gesprächssituationen eingeteilt und dienen als Richtlinie für einen respektvollen Umgang miteinander. Die Schule ist ein Ort, wo viele Menschen aufeinandertreffen und täglich miteinander kommunizieren. Ob im Unterricht, in der Gruppenarbeit oder auf Social Media-Plattformen, wie zum Beispiel WhatsApp : Gesprächsregeln erleichtern die Kommunikation untereinander und reduzieren Konflikte . Dabei sollen sie den Schülern und Schülerinnen in verschiedenen Gesprächssituationen als Leitfaden dienen, um die eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, andere Meinungen annehmen zu lernen und Missverständnisse zu vermeiden. Regeln bilden dabei eine Voraussetzung für ein offenes und konstruktives Gespräch, bei dem die Rechte aller berücksichtigt und respektiert werden. Die folgenden Gesprächsregeln sind in drei verschiedene Gesprächssituationen unterteilt. Dabei handelt es sich einmal um das offene Gespräch in der Gruppe oder Klasse, dem Klassenrat und dem Klassenchat. Je nach Gesprächssituation wurden die Gesprächsregeln angepasst, zielen jedoch alle darauf ab, einen respektvollen Umgang im Lebensraum Schule zu fördern. Das offene Gespräch soll Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich aktiv zu beteiligen. Wünsche oder Meinung sollen dabei offen kommuniziert werden. Dafür ist es umso wichtiger, dass sich die Beteiligten zu Wort melden, wenn sie etwas sagen möchten. Außerdem wird in einem angemessenen Ton gesprochen und die Inhalte und Botschaften in der Ich-Form verfasst. Die Beteiligten versuchen beim Thema zu bleiben und sich auf bereits Gesagtes durch Erkundigungen, Bestätigungen oder Rückfragen zu beziehen. Dafür sollen sie sich gegenseitig ausreden lassen und aktiv und aufmerksam zuhören. Das Gespräch im Klassenrat beinhaltet ähnliche Regeln wie jenes im offenen Gespräch, verfolgt aber umso mehr das gezielte und aktive Zuhören. Auch im Klassenrat sollen sich die Schüler und Schülerinnen durch ein Handzeichen zu Wort melden. Die eigene Meinung soll hier vertreten und gehört werden. Dafür ist es nötig, dass alle Beteiligten beim Thema bleiben, der/dem Sprechenden emphatisch und zugewandt sind und dieses auch durch Anschauen signalisieren. Im Klassenrat sollen unterschiedliche Meinungen kommuniziert werden, dafür ist eine respektvolle Umgangsweise mit anderen Meinungen, die aus eigener Perspektive vielleicht als unpassend oder unverständlich bewertet werden, Voraussetzung. Das heißt in der Umsetzung, dass niemand für das Gesagte ausgelacht wird und es keine Beleidigungen oder persönliche Angriffe gibt. Jeder Beitrag wird hier als gleichwertig angesehen. Auch in Klassenchats auf WhatsApp oder ähnlichen digitalen Plattformen ist es wichtig, dass sich alle Mitglieder an Gesprächsregeln halten. Oft werden Inhalte unbedacht und ohne Einverständnis der betroffenen Personen geteilt. Außerdem sollten auch wirklich alle Mitglieder der Klasse Zugang zum Klassenchat haben, sodass niemand außen vor bleibt. Auch hier dürfen keine Beleidigungen oder Schimpfwörter vorkommen. Wichtig ist also auch eine gute Streitkultur, die am besten nicht im Klassenchat, sondern persönlich ausgetragen wird. Das bedeutet auch, dass private Unterhaltungen im Klassenchat nichts zu suchen haben. Im Klassenchat sollten des Weiteren nur Inhalte geteilt werden, die alle Mitglieder betreffen, Bilder dürfen nur verschickt werden, wenn alle auf dem Bild nach ihrem Einverständnis gefragt wurden und das Teilen von Kettenbriefen, Links oder unangemessenen Bildern und Videos sollte untersagt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen sich an Gesprächsregeln zu halten. lernen konstruktive Gespräche zu führen. beteiligen sich aktiv in verschiedenen Gesprächssituationen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bedienen sich verschiedener digitaler Plattformen als Kommunikationsmittel. kommunizieren über schulrelevante Themen digital. lernen Verantwortung für den Umgang mit digitalen Medien zu übernehmen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Kommunikationsfähigkeit gefördert. lernen einen respektvollen Umgang miteinander. lernen aktiv und aufmerksam zuzuhören.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Unterrichtsausschluss wegen Beleidigung

Fall des Monats

Beleidigt ein Schüler die Schulleiterin in einem Chat, so ist es gerechtfertigt, ihn 15 Tage lang vom Unterricht auszuschließen. Das beschloss das Verwaltungsgericht Stuttgart und lehnte damit auch gleichzeitig einen Eilantrag gegen den Schulausschluss eines 14-Jährigen ab. Wie viele Jugendliche nutzte auch der Siebtklässler sein Smartphone, um per WhatsApp mit seinen Freunden zu chatten. Auch Gruppenunterhaltungen mit allen Klassenkameraden gleichzeitig sind dabei möglich. Der Junge hatte zu seiner Schulleiterin ein angespanntes Verhältnis und beschimpfte sie innerhalb eines solchen Klassenchats mehrfach explizit. Auch im Gespräch mit einem Mitschüler hielt sich der Jugendliche nicht zurück und wiederholte seine Beleidigungen. Als die Aussagen des Schülers ans Licht kamen, verwies ihn die Schule 15 Tage lang des Unterrichts. Er leugnete zwar, diese Aussagen selbst geschrieben zu haben, doch die Schule hielt an der Strafe fest.

  • Fächerübergreifend

Unprofessionelles Lehrerhandeln – zu wenig Distanz zu Schülerinnen und Schülern als Kündigungsgrund?

Fall des Monats

Lehrerinnen und Lehrer müssen hohen Ansprüchen gerecht werden. Ihr Verhalten sollte stets von Professionalität gekennzeichnet sein, denn sie stehen tagtäglich in der Öffentlichkeit. Wahren Lehrkräfte hier nicht die notwendige Distanz zu Schülerinnen und Schülern, so riskieren sie ihr Ansehen. Doch riskieren sie auch ihren Beruf? Der konkrete Fall: Handy-Kontakte, Privateinladungen, Angebot einer Fußmassage Der Kläger arbeitet seit 2007 als Lehrer bei der Beklagten. Nachdem Ende 2020 ein Schüler der Schulleitung geschildert hatte, dass der Lehrer ihn mehrfach über WhatsApp kontaktiert und ihm Treffen im privaten Bereich und außerhalb der Schule vorgeschlagen habe, erging im Dezember 2020 eine Dienstanweisung. Der Schüler hatte geschildert, dass er sich dadurch unwohl gefühlt habe. Auch der Lehrer räumte in der daraufhin durchgeführten Anhörung ein, dass sein Verhalten unangemessen war. Zur gleichen Zeit hatte der Kläger schon in ähnlicher Weise mit einem anderen Schüler kommuniziert. Dies teilte er der Beklagten aber nicht mit. Im Oktober 2020 fand sogar ein Treffen mit diesem Schüler bei dem Kläger zu Hause statt. Der Kläger hatte ihm sogar angeboten, ihm die Füße zu massieren. Nachdem sich der Schüler im März 2022 der Interventionsbeauftragten der Schule anvertraut hatte, wurde das in der Schule und beim Schulträger eingerichtete Verfahren zur Intervention beziehungsweise Risikoeinschätzung in Gang gesetzt. Dem Lehrer wurde im April 2022 – unter Mitwirkung der in der Schule gebildeten Mitarbeitervertretung – außerordentlich fristlos gekündigt. Die Beklagte führte zur Begründung auch an, dass sie von weiteren ähnlichen Vorfällen zwischen dem Kläger und Schülern in früheren Jahren erfahren habe. Kündigungsschutzklage – Kündigung ohne Abmahnung möglich? Der Kläger bestritt, sich seinen Schülern gegenüber in der geschilderten Weise unangemessen verhalten zu haben. Er habe lediglich versucht, sie zu fördern und zu unterstützen. Es sei auch üblich, dass große Teile des Lehrerkollegiums über WhatsApp mit den Schülerinnen und Schülern kommunizieren. Daher erhob er Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht in Essen bewertete am 16. August 2022 (AZ: 2 Ca 650/22) die Kündigung als rechtsunwirksam. Es hätte vorher eine Abmahnung des Klägers geben müssen. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Berufung ein, beschäftigte den Lehrer aber weiter und stellte ihn nicht frei. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hielt das geschilderte Verhalten für unangemessen. Anders als die erste Instanz war das Landesarbeitsgericht der Überzeugung, eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei gerechtfertigt. Statt Urteil – Vergleich der Parteien Allerdings müssten die von der Beklagten benannten Schüler als Zeugen vernommen werden. Auch besprach das Gericht mit den Parteien, welche rechtlichen Folgen es hat, dass die Beklagte den Kläger trotzdem nach der erstinstanzlichen Entscheidung an der Schule vorläufig weiterbeschäftigt hat. Hierzu war sie weder verurteilt worden noch habe sie mit dem Kläger über die Konditionen dieser Weiterbeschäftigung eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Sollte sich die Kündigung als wirksam herausstellen, wäre in einem weiteren Prozess zu klären, ob durch die Beschäftigung ein neues Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Vor dem Hintergrund dieser verworrenen prozessualen Situation hat das Gericht den Parteien dringend angeraten, Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts zu suchen. Dem Wunsch nach außergerichtlich Vergleichsverhandlungen kamen die Parteien nach. Weitere Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Wie sieht die Schule der Zukunft aus?

Fachartikel
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Dieser Fachartikel geht der Frage nach, wie sich Schule, Unterricht und Lernen in Zukunft verändern werden. Ein Schüler und ein Lehrer präsentieren ihre Visionen von der Schule der Zukunft. Schule und Unterricht befinden sich aktuell in einer großen Umbruchphase, vor allem seit der Bund den DigitalPakt final verabschiedet hat, der Schulen mit Milliardenhilfen zur Digitalisierung verhelfen soll. Seitdem diskutieren Expertinnen und Experten verstärkt, wie das Lernen der Zukunft ausschauen muss. Welche Lernmodelle sind zeitgemäß? Was brauchen Schülerinnen und Schüler? Wie verändert sich die Rolle der Lehrkraft? Wir haben einen Schüler und einen Lehrer zu ihren Vorstellungen von zeitgemäßem Unterricht befragt. "Die Schule der Zukunft" aus Sicht eines Schülers Benjamin Hadrigan , 2001 in Österreich geboren, besuchte ein Gymnasium in Wien und begann parallel bereits mit 15 Jahren ein Studium des Wirtschaftsrechts. Zu verdanken hat er seinen Lernerfolg nach eigenen Angaben einem Lernmodell, das er selbst entwickelt und in einem Buch veröffentlicht hat: #Lernsieg. Erfolgreich lernen mit Snapchat, Instagram und WhatsApp . Schulsystem nicht mehr zeitgemäß Das Schulsystem, wie wir es kennen, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Während in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens Digitalisierung und technologischer Fortschritt mit offenen Armen empfangen werden, haben wir in unseren Klassenzimmern teilweise noch Zustände wie zu Zeiten Maria Theresias. Dabei steckt in einer radikalen Modernisierung der Schule ein enormes Potenzial – sowohl für Lernende als auch Lehrende.

  • Fächerübergreifend

Geocaching im Park: ein literarischer Spaziergang mit dem Smartphone

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur Leseförderung lernen die Schülerinnen und Schüler auf einem literarischen Spaziergang durch den Park mit dem Smartphone bedeutende Naturgedichte der deutschen Literatur vom Barock bis zur Gegenwart kennen.Diese Unterrichtseinheit vermittelt Lesekompetenz an außerschulischen Lernorten: Durch den Einsatz des Smartphones werden die Lernenden in einer Exkursion dazu angeregt, einen Park zu erforschen und gleichermaßen Literatur zu entdecken. Zu Blumen und Bäumen, Brunnen und Teichen, Tieren und vielem anderen suchen sie mithilfe vorgegebener Links Gedichte und Lieder im Internet, lesen, hören, sprechen diese und fotografieren dazu passende Motive. Der Park wird dabei mit allen Sinnen genau wahrgenommen, sodass literarische und ästhetische Bildung gleichermaßen entstehen kann. Weiterführende Hintergrundinformationen zu dieser Form der Begegnung mit Literatur finden Sie im begleitenden Fachartikel Geocaching im Park: ein literarischer Spaziergang mit dem Smartphone . Das Thema "Geocaching im Park: ein literarischer Spaziergang mit dem Smartphone" im Unterricht Ein Springbrunnen inmitten eines Rondells, ein Rosengarten mit Wasserbecken, ein Tiergehege, mächtige Bäume – und hier und da ein Löwenzahn im sorgsam gepflegten Rasen: Zu all diesen und vielen anderen Elementen des Parks gibt es Gedichte, die auch Schülerinnen und Schüler ansprechen. Im Internet lassen sich die Texte in Sekundenschnelle finden, oft ergänzt durch eine Audiodatei oder ein Video. Beim literarischen Spaziergang durch einen nahe gelegenen Park oder Stadtgarten lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit berühmte Gedichte kennen und gewinnen neue, verschiedene Sinne ansprechende Zugänge zu Lyrik. Vorkenntnisse Im Umgang mit dem Smartphone sind die Schülerinnen und Schüler meist fitter als die Lehrkraft. Eine Google-Suche durchführen, ein Foto oder Video aufnehmen, SMS schreiben, Notizen digital festhalten sowie das übliche Grundwissen zu Lyrik – das sind die wesentlichen Voraussetzungen, auf denen diese Unterrichtseinheit beruht. Darüber hinaus müssen die Schülerinnen und Schüler auch über Datenschutzbestimmungen Bescheid wissen, insbesondere über das Recht am eigenen Bild. Genauere Informationen dazu findet man zum Beispiel unter www.klicksafe.de . Vorschläge für Regeln und eine Nutzungsordnung für mobile Endgeräte in der Schule werden bei Lehrer-online gemacht. In dieser Unterrichtseinheit arbeiten die Schülerinnen und Schüler nach dem BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device) mit ihren eigenen Geräten. Wichtige Voraussetzungen dafür gilt es vorab verbindlich zu klären: Die mitgebrachten Geräte müssen einen geladenem Akku haben; Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis bzw. gemäß der Aufgabenstellung durch die Lehrperson angefertigt werden; Die Verfügbarkeit von freiem Speicherplatz für die schulische Arbeit muss gewährleistet sein. Didaktische Analyse Im Deutschunterricht aller Stufen spielt Lyrik gemäß den Bildungsplänen, Lehrbüchern sowie als Pflichtthema des Abiturs eine wichtige Rolle. Gedichte in der Schule – das heißt in der Sekundarstufe I meist analysieren und interpretieren mit allem, was so dazugehört: Reimschema und Metrum bestimmen, Stilmittel suchen und benennen, Metaphern und Symbole entschlüsseln, den Titel erläutern, in die literarische Epoche einordnen und so weiter. Die Freude an der Poesie bleibt dabei oft auf der Strecke. Beim literarischen Spaziergang durch den Park sollen die Ziele einer literarischen und ästhetischen Bildung auf andere Weise verfolgt werden. Wie bei einer Rallye oder einer Schnitzeljagd gehen die Schüler zu verschiedenen Stationen im Park, suchen literarische Texte im Internet, stellen thematisch passende Zeichnungen oder Fotografien her, lösen vielfältige Aufgaben allein, zu zweit oder in Kleingruppen. Ihre Medienkompetenz können sie dabei zielgerichtet einsetzen und weiterentwickeln. Methodische Umsetzung Die Lehrkraft gibt den Schülerinnen und Schülern das Arbeitsblatt "Wegweiser" an die Hand und stellt ihnen die weiteren Arbeitsblätter digital zur Verfügung, etwa durch E-Mail-Versand vorab, im virtuellen Klassenzimmer, auf einer Moodle-Plattform oder Ähnliches. Vorab informieren sich die Schülerinnen und Schüler zu Hause über das Thema "Park" und stellen ihr Wissen in Form einer Mindmap zusammen. Der Spaziergang selbst beginnt mit einer kleinen Hausaufgabenabfrage durch ein Quiz. Danach werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich allein oder zu zweit auf den Weg zu machen und die Stationen der Park-Rallye aufzusuchen. Das Prinzip der Individualisierung und Differenzierung des Lernens wird insofern berücksichtigt, als dass die Schülerinnen und Schüler entscheiden können, welche Stationen sie besuchen, wie lange sie dort verweilen und mit wem sie die Aufgaben bearbeiten. Die Resultate der Aufgaben werden auf unterschiedliche Weise gesichert. Das im Literaturunterricht übliche Medium des Schreibens spielt aber eine untergeordnete Rolle. Dass während des Spaziergangs keine anderen Smartphone-Aktivitäten (private Telefonate, SMS, Whatsapp oder Ähnliches) stattfinden dürfen, muss vorab verbindlich vereinbart werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen bedeutende Naturgedichte der deutschen Literatur vom Barock bis zur Gegenwart kennen und nehmen sie über verschiedene Sinneskanäle auf. setzen sich lesend, hörend, sprechend, zeichnend, fotografierend, filmend mit der Natur im Park und mit thematisch passenden Gedichten auseinander. üben verschiedene Sprechhandlungen ein (Argumentieren/Begründen, ein Interview führen). Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen ihr Smartphone zielgerichtet (Recherche, Fotografien, Videos, SMS, Notizen, Audioaufnahme) vergleichen und bewerten mediale Präsentationen von Gedichten im Internet. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten allein, zu zweit und in Kleingruppen. tauschen sich analog und digital aus. knüpfen Kontakte mit unbekannten Personen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Sexting und Cybergrooming als Thema in Schule und Unterricht

Fachartikel
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Dieser Fachartikel beantwortet Fragen rund um die Themen Sexting und Cybergrooming und gibt Lehrkräften Tipps, wie sie Jugendliche in Schule und Unterricht über diese beiden Internet-Phänomene aufklären können. Was versteht man unter "Sexting" und "Cybergrooming"? Was kann ich als Lehrkraft tun, wenn ein Sexting-Fall in meiner Klasse auftritt, und wie können Schulen generell aufklären? Diese und weitere Fragen hat uns Lea Römer von JUUUPORT beantwortet. JUUUPORT ist eine bundesweite Beratungsplattform, auf der Jugendliche Hilfe zu Internet-Themen wie Cybermobbing, Abzocke und Datensicherheit finden. Sexting und Cybergrooming sind zwei Begriffe, die man heutzutage immer wieder hört, wenn es um die Internetnutzung von Jugendlichen geht. Was versteht man unter diesen beiden Begriffen? Sexting ist eine Wortbildung aus "Sex" und "Texting" und beschreibt das freiwillige Versenden und Empfangen selbstproduzierter, freizügiger Aufnahmen via Computer oder Smartphone. Es ist eine sexuelle Handlung, die online stattfindet. Somit meint dieser Begriff erst einmal nichts Negatives. Problematisch wird es erst, wenn das verschickte intime Bild von der Empfängerin oder dem Empfänger zum Beispiel unerlaubt weiterverbreitet oder die Absendenden mit dem Bild unter Druck gesetzt werden. Cybergrooming meint dagegen die sexuelle Anmache im Internet. Meist sind es Erwachsene mit sexuellem Interesse an Kindern oder Jugendlichen, die versuchen, in Chats oder sozialen Netzwerken das Vertrauen zu diesen aufzubauen, um sie anschließend in sexuelle Gespräche oder sogar Handlungen zu verwickeln. Letztendlich geht es bei Cybergrooming also um sexuelle Belästigung von Minderjährigen durch Pädokriminelle. Welche Folgen hat es für Jugendliche, wenn sie intime Fotos oder Videos von sich verschicken? Das Verschicken von intimen Bildern oder Videos muss nicht zwangsläufig negative Folgen nach sich ziehen. Allerdings machen sich Jugendliche dadurch leicht angreifbar. Es kann sein, dass die Person, mit der ich gerade chatte, derzeit meine Vertrauensperson ist und ich mir absolut sicher bin, dass sie diese Bilder oder Videos nicht weiter verschicken wird. Aber: Viele Fälle zeigen, dass man sich da leider irren kann. Außerdem können sich Freundschaften, zum Beispiel durch einen heftigen Streit, plötzlich verändern oder Liebesbeziehungen zerbrechen. Dann dreht sich die Situation sehr schnell. Die ehemals beste Freundin oder der feste Freund haben durch die intimen Aufnahmen dann "Material" auf dem Smartphone, das zum Beispiel für einen Rache-Akt oder Ähnliches genutzt werden könnte. Ein Beispiel ist, dass ein intimes Bild über WhatsApp an die gesamte Klasse geschickt wird. Mit nur wenigen Klicks wird eine Situation zwischen zwei Menschen auf einmal zum Klassen- oder sogar Schulthema. Neben dem Schamgefühl kann auch (Cyber-)Mobbing eine ernstzunehmende Folge von Sexting für die Person auf dem Foto werden.

  • Fächerübergreifend

Cyber Security: Tipps für Schulen

Fachartikel
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In diesem Interview beantwortet IT-Expertin Christine Deger Fragen rund um den Themenkomplex Cyber Security an Schulen und schulinterne Sicherheit. Sie erklärt die aktuelle Bedrohungslage für Schulen und gibt Tipps für Maßnahmen, die Schulen ergreifen sollten. Was können Schulen organisatorisch tun, um die schulinterne Sicherheit technisch gegen Angriffe von außen zu erhöhen? Welche Maßnahmen müssen sie erfüllen, um zumindest den minimalen Standard zu erfüllen? Und brauchen Schulen eigene IT-Expertinnen und -Experten? Diese und weitere Fragen hat uns Christine Deger beantwortet. Frau Deger ist seit 18 Jahren in der IT-Branche tätig und hat gerade ihr Buch "Cyber Security – Momentaufnahme. Maßnahmen. Möglichkeiten" veröffentlicht, in dem sie die aktuelle Angriffslage in Deutschland darstellt und generelle Schutzmaßnahmen aufzeigt. Sie schreiben in Ihrem Buch, dass die vernetzte Welt immer mehr Sicherheit braucht. Warum? Der Hauptfokus der Digitalisierung liegt derzeit in der Entwicklung neuer Produkte und in der automatisierten Vernetzung von Systemen wie zum Beispiel Smart Home-Geräten für eine intelligente Haussteuerung. Das macht das Leben auf den ersten Blick einfacher und bequemer. Wir vergessen dabei, dass diese Art der Vernetzung im Hintergrund den Austausch von Daten erfordert. Das bedeutet, für Nutzende ist es nicht mehr transparent, wo diese Daten überall verwendet werden. Das greift in unseren Alltag ein. Beispielsweise landen die Sprachdaten, die wir einem Sprach-Assistenten wie Alexa mitgeteilt haben, in der Datenbank eines Herstellers. Ob sie dort sicher sind oder mit den Daten anderer Sprachdaten-Nutzenden vertauscht werden können, hängt alleine vom Sicherheitsniveau dieses Herstellers ab. Auf den verlassen wir uns oft, ohne das zu hinterfragen. Und wir "bezahlen" mit diesen Daten die kostenlose Nutzung von Diensten im Internet. Dazu erhalten wir zusätzlich Werbung (auf die Persönlichkeit angepasst). Diese Werbekanäle werden leider immer wieder ausgenutzt, um Schadsoftware auf Geräte einzuschleusen. So dreht sich das Modell im Kreis. Sie gehen in Ihrem Buch auch auf die aktuelle Bedrohungslage für zum Beispiel Großunternehmen oder die Bundeswehr ein. Wie schaut die Bedrohungslage für Schulen aus? Schulen haben zunächst mal Daten von Kindern und Jugendlichen in ihren Datenbanken. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-EU) stellt exakt diese Daten unter einen besonderen Schutz. Das bedeutet für die Schulen, dass sie zum einen ihre technische Infrastruktur noch besser absichern sollten. Dasselbe gilt für die Prozesse in der Verarbeitung der Daten im Schulalltag. Der sichere Datenaustausch mit Eltern und dem Kollegium ist ein weiteres Thema. Ein Austausch über schulische Belange, die eventuell vertrauliche Informationen enthalten, erfordert zum Beispiel eine Verschlüsselung im Mailverkehr oder einen verschlüsselten Datenaustausch über eine sichere Cloud. Ich nehme wahr, dass diese Kommunikation aktuell sehr viel über Dropbox und Whatsapp erledigt wird. Und leider ist das nicht sicher genug. Welche Maßnahmen der Cyber Security muss eine Schule durchführen, um zumindest den minimalen Standard zu erfüllen? Ein Schritt ist, die Kommunikation auf sichere Kanäle lenken. Es gibt sichere Alternativen zu Whatsapp und Dropbox. E-Mailverschlüsselung kann eingerichtet werden. Die Absicherung der Datenbanken , in denen die personenbezogenen (und -beziehbaren) Daten von Kindern und Jugendlichen liegen, ist oberstes Gebot. Genau wie eine regelmäßige, zweifache Datensicherung . Das Netzwerk sollte den aktuellen "best practice"-Empfehlungen entsprechend aufgebaut sein (Stichwort "Netzdesign"). Und es ist wichtig, jemanden zur Hand zu haben, der sich auskennt, wenn etwas passiert, zum Beispiel einen IT-Dienstleister, der im Notfall helfen kann. Dazu geben die Kultusministerien inzwischen ebenfalls ganz gute Empfehlungen. ­­­­­­­­­­­­­ Was können Schulen organisatorisch tun, um die schulinterne Sicherheit technisch gegen Angriffe von außen zu erhöhen? Welche Prozesse sind sinnvoll und wie lassen sie sich reibungslos in einen normalen Schulalltag integrieren? Am besten ist es, jemanden vor Ort und im Schulteam zu haben, der sich gut auskennt und den Überblick über die IT-Infrastruktur hat. Diese Person kann auch die Steuerung eines IT-Dienstleisters übernehmen und für eine transparente, schlanke Dokumentation sorgen. Das ist hilfreich bei Personalwechsel oder Vertretungsregelung (und wird leider oft vernachlässigt). Die technische Absicherung im Netzwerk umfasst zum einen das Netzwerkdesign (Security by Design), also die Aufteilung in verschiedene Netzsegmente, sowie einige Alarmierungssysteme , mit denen rechtzeitig erkannt wird, ob jemand versucht, in das Netzwerk einzudringen. Die Server (Betriebssysteme, Anwendungssysteme und Datenbanken) und die Rechner, Tablets oder Laptops müssen regelmäßig mit (Security-)Updates versorgt werden. Dazu braucht es einen Überblick, welche Geräte im Einsatz und welche Bedrohungen aktuell sind. Die Integration der Prozesse in den Schulalltag ist nicht ganz einfach. Das kommt auf die Schule an und wie viel personelle Kapazität für die IT Betreuung vorhanden ist. Wichtig sind die Aufnahme-, Änderungs- und Deaktivierungsprozesse für Benutzerdaten (wie Schüler-, Eltern- und Lehrkraft-Daten). Diese müssen regelmäßig kontrolliert werden und die "Datenbereinigung" mindestens 1 mal pro Jahr ist in der DSGVO-EU ebenfalls vorgesehen. Ein regelmäßiger Datensicherungsprozess ist wichtig. In der Regel läuft dieser automatisiert und kann überwacht werden, sodass nur im Fehlerfall eine Reaktion erforderlich ist. Und ich empfehle jeder Organisation einmal im Jahr eine Notfall-Übung für die IT . Damit testen wir die Prozesse rückwärts und "verproben" sie in der Praxis. Benötigt eine Schule einen eigenen IT-Spezialisten oder können die Aufgaben auch von fachfremden Personen erledigt werden? Ich halte es für sinnvoll, wenn die IT-Betreuung in Abstimmung mit der Schulorganisation arbeitet. Dazu ist es besser, die Kollegin oder der Kollege ist in das Kollegium integriert beziehungsweise für diese sichtbar und ansprechbar. Für die reine IT-Betreuung ist Pädagogik-Kenntnis nicht unbedingt erforderlich, kann aber sehr hilfreich sein. In Baden-Württemberg werden öfter Lehrkräfte für die IT-Betreuung mit einem Stunden-Anteil beschäftigt. Das hat Vor-und Nachteile. Wichtig ist bei dieser Lösung, dass zusätzliche Unterstützung angefordert werden kann, falls notwendig. Ich erlebe oft, dass diese Kolleginnen und Kollegen sich allein gelassen fühlen und die IT-Betreuung als zusätzliche Last empfinden. Das ist nicht sinnvoll. In diesem Fall empfehle ich der Schulorganisation eine Trennung der Rollen oder eine temporäre externe Unterstützung. So können gemeinsam eine Struktur und sinnvolle gelebte Prozesse organisiert werden. Auf dieser Basis kann eine Regelbetreuung gut funktionieren. Reichen die gemeinhin bekannten Sicherheitsprogramme überhaupt noch aus, um sich langfristig allumfassend zu schützen? In der Regel ja, in der Kombination mit gut gelebten Prozessen, einem best-practice-Technik-Ansatz und angemessenen Verhaltensweisen ist man als Schulorganisation schon auf dem richtigen Weg. Und je mehr Wissen im Kollegium vorhanden ist, desto weniger passieren Fehler. Die "Schwachstelle Mensch" bleibt ein Risiko. Wir Menschen sind nun mal bequem und wollen rasch von A nach B. Da ist IT-Sicherheit manchmal hinderlich. Und wenn doch Fehler passieren – die Ruhe bewahren und Hilfe holen.

  • Fächerübergreifend

EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen

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Mit diesem Unterrichtsmaterial zur EU-Urheberrechtsreform erarbeiten die Lernenden der Sekundarstufen mit dem Uploadfilter und dem Leistungsschutzrecht die wesentlichen Neuerungen des Urheberrechts und diskutieren die Kritik an der Reform. Fast alle Lernenden laden Inhalte im Netz hoch, teilen sie und nutzen das ein oder andere Bild, doch kaum einer macht sich Gedanken darüber, ob dies überhaupt erlaubt ist. Internetplattformen wie Youtube oder Facebook setzen Millionen um, doch die Urheber vom Content, mit dem dieses Geld verdient wird, gehen oft leer aus. Dass das Urheberrecht an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden muss, dagegen hat kaum jemand etwas. Was hingegen auf heftige Kritik stößt, sind die Details der Reform. Gerade bei den Jugendlichen ist das Internet und die Internetkultur durch soziale Netzwerke wie WhatsApp oder Instagram zu einem festen Bestandteil des Lebens geworden. Dieses Unterrichtsmaterial soll den Lernenden daher einen Einblick in die EU-Urheberrechtsreform geben, damit sie sich kritisch an dem Diskurs beteiligen können sowie sie zur Förderung von Medienkompetenz dazu anregen, über das Urheberrecht und ihr eigenes Verhalten im Netz zu reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler üben dabei, sich eine eigene Meinung zu einem aktuellen Thema zu bilden und ihren Standpunkt zu vertreten. Sie recherchieren Argumente, die für und gegen die Urheberrechtsreform sprechen und diskutieren die These, dass die Reform das Ende des offenen Internets bedeutet und der Meinungsfreiheit widerspricht. Weiterführende Informationen zum Thema sowie alternative Arbeitsblätter für die berufsbildenden Schulen finden Sie in der Einheit Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht . Da die Diskussion um die Urheberrechtsreform sehr komplex ist, beschränkt sich das Material im Rahmen der Gesetzestexte didaktisch reduziert auf die Proteste an den Artikeln 11 und 13. Ein wesentliches Lernziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf die Problematik um das Urheberrecht aufmerksam zu machen und sie zum Nachdenken anzuregen. Zum Einstieg in das Thema überlegen die Schülerinnen und Schüler zuerst, was sie über den Umgang mit Inhalten anderer wissen und an welchen Stellen im Alltag das Urheberrecht für sie eine Rolle spielt. Anhand ihres eigenen Verhaltens in den sozialen Medien recherchieren sie wichtige rechtliche Aspekte. Sie strukturieren zunächst ihr bisheriges Wissen in einem Schaubild und erarbeiten sich anschließend einige zentrale Begriffe, bevor sie anhand der Artikel 11 und 13 die möglichen Folgen der Reform in einem selbst gedrehten Video erläutern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand der Diskussion um die Urheberrechtsreform kritisch mit einem aktuellen Thema unserer Gesellschaft auseinander. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erstellen selbst ein Video zum Thema. nehmen Informationen aus unterschiedlichen Kanälen auf, verstehen sie und setzen diese um. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander. hinterfragen ihren eigenen Standpunkt kritisch und begründen ihre Meinung. arbeiten konzentriert in Gruppen zusammen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Vandalismus-Video im Klassenchat: Konsequenzen der Verbreitung per WhatsApp

Fall des Monats

Klassenchats und WhatsApp-Gruppen sind weit verbreitet. Allerdings ist dieser Bereich nicht rechtlos. Inhalte, die in den Klassenchats verbreitet werden, können rechtliche Konsequenzen haben. Was droht Lernenden, wenn sie ein Vandalismus-Video teilen? Der konkrete Fall Ein Schüler hatte im Klassenchat ein Video eingestellt, in dem zu sehen war, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem vierten Stock des Schulgebäudes wirft. Die Schulleitung schloss den Schüler, der das Vandalismus-Video in der Klassengruppe auf WhatsApp verbreitete, für sechs Tage vom Unterricht aus. Dagegen wandte er sich und machte geltend, der Vorfall sei zwar mit seinem Mobiltelefon gefilmt worden, aber nicht von ihm selbst. Außerdem missbillige er das Verhalten seines Mitschülers. Auch habe er das Video nur auf Bitten weiterer Mitschülerinnen und Mitschüler in den Klassenchat eingestellt. Deshalb hätte er nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen. Die Entscheidung des Gerichts Die Schulleitung kann eine Schülerin oder einen Schüler vorläufig vom Unterricht ausschließen, wenn sie oder er Vandalismus im Klassenchat verbreitet. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2020 (AZ: 3 L 649/20) hervor, über die das Rechtsportal anwaltsauskunft.de informiert. Von dem Schüler gehe eine negative Vorbildfunktion aus, begründete das Gericht seine Entscheidung und billigte den von der Schule verhängten sechstägigen Ausschluss vom Unterricht. Überbietungswettbewerb in Chatgruppen Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gefährdete der Schüler durch sein Verhalten das geordnete Schulleben. Außerdem erschütterte er das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten und gewaltfreien schulischen Rahmen. Dabei war es für das Gericht irrelevant, ob der Antragsteller selbst den Vorfall gefilmt habe und wie der dazu stehe. Das Video zeige, wie Schuleigentum zerstört und Menschen dadurch gefährdet würden. Daher komme es alleine auf die Außenwirkungen des Films an. Durch das Einstellen des Videos in den Klassenchat habe der Schüler diese Auswirkung zu verantworten. Es war absehbar, dass sich das Video darüber hinaus weitläufig verbreite, so das Gericht weiter. Andere könnten dazu animiert werden, ähnliche Aktionen durchzuführen. Die Dynamik sozialer Onlinemedien und virtueller Chatgruppen könne einen regelrechten Überbietungswettbewerb um immer schwerere Regelübertretungen auslösen. Die Schulleitung habe durch den Unterrichtsausschluss klargestellt, dass ein entsprechendes Verhalten Konsequenzen nach sich ziehe, so die Richter. Deshalb musste sie auch nicht eine weniger einschneidende Maßnahme als den Ausschluss vom Unterricht ergreifen.

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Löschung der "Beschäftigungshindernisse" bei Schulverwaltung?

Fall des Monats

Manche Schulverwaltungen führen Listen, auf denen die Personen verzeichnet sind, die sich nicht für den Schuldienst eignen. Dies kann auch ehemalige Lehrkräfte treffen, etwa wegen eines Disziplinarverfahrens. Können Betroffene die Löschung aus der Liste der "Beschäftigungshindernisse" verlangen? Der konkrete Fall Der Kläger arbeitet als Lehrer für das Land Rheinland-Pfalz. Er hatte mehrfachen Kontakt zu Schülerinnen. Mit ihnen hatte er WhatsApp Nachrichten – auch intimen und sexuellen Inhalts – ausgetauscht. Deshalb leitete der Dienstherr ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Der Vorwurf: Er habe mit seinem Verhalten insbesondere das Distanzgebot im Lehrer-Schüler-Verhältnis verletzt. Der Kläger habe das ihm als Lehrkraft obliegende Gebot zu einem verantwortungsvollen und vertrauensvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu den in der schulischen Obhut stehenden Schülerinnen und Schülern schwerwiegend verletzt. Damit habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Eltern unwiederbringlich zerstört. Der Lehrer wurde auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Damit wurde auch das Disziplinarverfahren eingestellt. Die Schulverwaltung vermerkte in einer Liste den Kläger dahingehend, dass dieser den Schulfrieden gestört habe und für den Schuldienst persönlich nicht geeignet sei. Diese Liste hat allein den Zweck, den für die Einstellung zuständigen Bediensteten bei einer späteren Bewerbung eines Betroffenen für eine erneute Einstellung in den Schuldienst einen Hinweis auf eine möglicherweise problematische Einstellungssituation zu geben. Der Ex-Lehrer verlangte die Löschung aus der Liste, hilfsweise die Befristung ihrer Speicherung. Die Entscheidung des Gerichts Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23. Juni 2020 (AZ: 2 A 10264/20.OVG): Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz hat der Kläger für seine Klage kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Eintrag habe keine erkennbaren Nachteile für den Kläger. Zwar hatte er die Berufsfreiheit geltend gemacht, aber einen Nachteil hätte er erst, wenn er sich wirklich bewerben würde. Er hatte aber nichts dazu gesagt, dass er sich wieder für den Schuldienst bewerben wolle. Auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sah das Gericht nicht tangiert. Es käme auch nicht zu einer "Stigmatisierung". Alleine der Vermerk, der Kläger habe den Schulfrieden gestört und damit sei seine persönliche Nichteignung für ein bestimmtes Amt nachgewiesen, sei im Dienstverhältnis weder ehr- noch persönlichkeitsverletzend. Das Gericht verwies auch darauf, dass der Eintrag mit Blick auf die Geschehnisse berechtigt ist. Der Eintrag bleibt zudem in einem beschränkten, innerbehördlichen Raum. Nur die, mit Einstellungsverfahren betrauten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung hätten Zugriff darauf. Daher droht dem Kläger auch vor diesem Hintergrund kein Nachteil aus dem Eintrag in der Liste. "Die Datenbank dient der Pflicht der Schulverwaltung, die in der Obhut der Schulen stehenden Schülerinnen und Schüler nicht sehenden Auges einer Gefährdung ihrer Entwicklung durch für das Lehramt ungeeignetes Personal auszusetzen", so das Gericht.

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Populismus als Phänomen der Netz- und Jugendkultur

Fachartikel
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In diesem Fachartikel zum Thema Populismus als Phänomen der Netz- und Jugendkultur erklärt Dr. Frederik Weinert, wie sich Rassismus und Beleidigungen in den Schulalltag einschleichen. Vor allem in WhatsApp-Gruppen entwickelt sich schnell eine gefährliche Eigendynamik. Warum Populismus im Netz? Mutproben wie Selfies auf Bahngleisen und gefilmte Schlägereien sind seit Jahren Bestandteil der digitalen Kindheit. Horrorclowns und Gewaltvideos stürzen wasserfallartig in das Kinderzimmer, das schon lange kein geschützter Raum mehr ist (vergleiche Weinert 2019: 31). Kinder, die zu ihrer sozialen Gruppe dazugehören wollen, schauen sich diese schockierenden Inhalte bis zum Ende an und leiten sie an Klassenkameradinnen und -kameraden weiter. Schnell wird klar: Wer cool sein will, muss Grenzen überschreiten. Das gilt auch für politische Ansichten. Flüchtlingskrise, Holocaust und Adolf Hitler – all das sind Themen, über die wir in Deutschland lieber mit Bedacht sprechen sollten. Die Regeln der politischen Korrektheit sollten eingehalten werden, denn ansonsten kommt es zum Skandal. Allerdings wissen sowohl Kinder als auch Erwachsene, dass verbotene Früchte besonders süß schmecken. In einer polarisierten Gesellschaft ist derjenige, der polarisiert, auch medial präsent. Das führt Prominente sowie Politikerinnen und Politiker in Versuchung, Normen zu brechen. Die Comedy-Branche als Vorbild Populismus hat das Ziel, die Gunst der Massen zu gewinnen. Politikerinnen und Politiker sprechen das aus, was Wählerstimmen bringt. Deutschlands bekannteste Komiker überspitzen gerne die politische Lage, auch wenn der Humor vielleicht nicht immer politisch korrekt ist. Entscheidend ist, dass das Publikum lacht. Nazi-Witze und Anspielungen auf das Dritte Reich sind plötzlich salonfähig, das zeigt regelmäßig auch die heute show im ZDF. Aufgrund der eigenen Nazi-Vergangenheit sind die Deutschen sehr vorsichtig, was sie sagen dürfen – und was nicht! Beinahe wohltuend scheint es dann zu sein, wenn Kabarettisten und Komiker über die Stränge schlagen. "Der Humor ist der Regenschirm der Weisen", sagte nämlich einst schon Erich Kästner. Das bedeutet: Humor ist eine der subklinischen Arten, schlimme Ereignisse zu verarbeiten. Doch wie viel Humor ist eigentlich erlaubt? Bülent Ceylan ist ein bekannter Vertreter der so genannten Ethno-Comedy. Ceylan kokettiert mit deutschen und türkischen Stereotypen, ohne das wirklich böse zu meinen. Auf YouTube kursiert ein Video, das Ceylan bei einer Hitler-Parodie zeigt. "Hipp, hipp", ruft er. Das Publikum ergänzt unisono: "Hurra!" Doch plötzlich schreit der Komiker: "Sieg!" Und tatsächlich: Einige aus dem Publikum kontern mit einem amüsierten "Heil", ebenso Bülent Ceylan, der danach noch uniformierte Männer einmarschieren lässt und von "Gestapo" spricht (vergleiche Weinert 2018a: 185). Das Live-Publikum ist begeistert, und die YouTube-User, darunter viele Jugendliche, verteilen fleißig Likes. Auf ähnliche Weise provozierte einst Late-Night-Legende Harald Schmidt mit seinem "Nazometer". Das Nazometer war ein fiktives Gerät, das Nazi-Vokabeln wie "Blitzkrieg" mittels Signalton meldete. Entsprechend grotesk sah der Dialog mit Oliver Pocher aus, der nur darauf aus war, dass das Messgerät möglichst oft anschlägt. Das Publikum lachte trotzdem – oder auch gerade deshalb. Polen-Witze sind vor allem unter jungen Menschen beliebt. Politisch korrekt ist das nicht. Wohl kaum jemand hätte gedacht, dass Thomas Gottschalk, der immer für Spiel und Spaß im deutschen Fernsehen stand, selbst in ein solches Fettnäpfchen treten könnte. Doch am 27. Januar 2018 verkündete Thomas Gottschalk via Twitter, er habe seine DNA aufschlüsseln lassen: "Afrika war ja klar. Aber über 50 Prozent Osteuropäer! Deswegen habe ich als Kind so geklaut" (Passauer Neue Presse 2018). Der Tweet deutet an, dass Osteuropäerinnen und Osteuropäer gerne klauen, auch wenn Gottschalk das wohl nicht so gemeint hat. Zum Shitstorm kam es trotzdem. Rassismus im Chat – Beispiele aus dem Alltag Jugendlicher Provokationen sind in den Sozialen Medien an der Tagesordnung , um überhaupt erst aufzufallen. Möglichst bunt und schrill muss es sein. Ähnlich verhält es sich auf dem Schulhof. Die lautesten Jungs, also die Draufgänger und Spaßvögel, gelten als besonders cool. Sie trauen sich Dinge, die sich andere nicht trauen – wie beispielsweise das Ansehen von harten Porno-Videos oder das Weiterleiten von gruseligen Sprachnachrichten im Messenger-Dienst WhatsApp. Kids, die wegschauen und nicht mitmachen, werden schnell zu Außenseiterinnen und Außenseitern. Das kann zu Mobbing und Cyber-Mobbing führen, weshalb es wichtig ist, dass Lehrkräfte und Eltern hinschauen, was die Kids mit ihren Smartphones so treiben. Denn viele riskante Inhalte sind harmlos verpackt. Denn was bitte soll daran gefährlich sein, wenn drei gelbe Küken ein schwarzes Küken aus der Stadt jagen? Das ist doch lustig – eben nicht! Da gibt es nämlich diese Grafik, die im Internet kursiert: Süße Entenbabys trappeln über eine kleine Steinmauer. Sie sind gelb befiedert und knuffig. Ganz in der Nähe steht ein schwarzes Küken und fuchtelt wild mit den noch nicht ganz ausgewachsenen Flügelchen. Von den gelben Küken geht eine Sprechblase aus: "Jesus Maria, ein Asylant!!!" Die Urheber solcher Grafiken sind meist unbekannt oder haben sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht. Kinder, die darüber lachen, sind nicht unbedingt ausländerfeindlich. Bezeichnungen wie "Asylant" schleichen sich allerdings schnell in den Wortschatz ein. Kürzlich kursierte sogar ein Nazi-Kettenbrief, der via WhatsApp an Jugendliche verschickt wurde. Kurios: Der Angeschriebene wird mit Erhalt des Kettenbriefs "gehitlert". Zu sehen ist ein Hakenkreuz und die Aufforderung, den Brief an zehn weitere Kids weiterzuleiten, um "ein Führer zu werden" (Weinert 2018b: 285). Der Erhalt des Nazi-Kettenbriefs ist natürlich kein krimineller Akt, doch die Weiterleitung ist verboten. Gerade das macht den Reiz aus. Das zeigt sich auch am Beispiel einiger Polizeianwärter in Hessen, die sich in einer WhatsApp-Gruppe ein Bild schickten, das Juden in einem Deportationszug zeigt (vergleiche Pfitzenmaier 2019). Dazu der Text: "Genieß das Leben in vollen Zügen!" Mindestens genauso makaber ist es dann, wenn Teenager aus dem Wort "Holocaust" das Wort "Yolocaust" machen. Zur Erinnerung: Das Akronym YOLO steht für you only live once. Zivilcourage – ja oder nein? Digitale Wortgefechte und Diskussionen sind Teil der demokratischen Streitkultur in den Sozialen Medien. Das ist einerseits gut und wichtig, weil das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch geschichtlich betrachtet, ein wertvolles Kulturgut ist. Andererseits tut es keiner Kinderseele gut, selbst im digitalen Kreuzfeuer zu stehen. Der Upload eines Profil-Bildes kann genügen, um beschimpft zu werden. Dass Kinder und Jugendliche mit ihren Smartphones den ganzen Tag online sind, ist nicht gerade ein Schutzschild. Doch wie verhält man sich, wenn Freunde und Klassenkameraden rassistische Bildchen verschicken? Junge Menschen, die sich tolerant und weltoffen zeigen, laufen nämlich Gefahr, für ihre Sichtweise verbal attackiert zu werden. Im November 2017 erhält die 15-jährige Emilia aus Dresden den Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus. Es ist ein ganz normaler Schultag in ihrer Klasse. Plötzlich amüsieren sich die Schülerinnen und Schüler, weil der Akku nur noch 88 Prozent anzeigt – die 88 steht in der rechten Szene für "Heil Hitler". Diese Art von Humor schaukelt sich hoch. Irgendwann taucht das Foto einer Rauchwolke mit der Bildunterschrift "Jüdisches Familienfoto" auf. Emilia wehrt sich dagegen und meldet die Schülerinnen und Schüler. Nicht ohne Folgen: Ein Mitschüler beschimpft Emilia und meint, sie habe "wohl zu viele tote Juden eingeatmet" (Weinert 2018b: 135). Zivilcourage ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Wer sich einmischt, wird möglicherweise aufgemischt. Fazit Lehrkräfte sollten mit den Schülerinnen und Schülern darüber sprechen, welche Strategien in den Sozialen Medien einen gewissen Schutz gewährleisten und wann sie das Gespräch mit den Lehrkräften suchen sollten. Aufklärung ist wichtig, denn schließlich ist es prinzipiell demokratiefördernd, die eigene Meinung zu äußern. Populismus kann mit Mut und den richtigen Argumenten entschärft und aufgedeckt werden. Das ist Teil der Medienerziehung und Medienbildung im Zeitalter der Digitalisierung. Literaturverzeichnis Pfitzenmaier, Marc (2019). Hitlerbilder und "Judensterne" im Chat angehender Lehrer. Welt.de . Online: www.welt.de/politik/deutschland/article204006968/Antisemitismus-Hitlerbilder-in-WhatsApp-Chat-fuer-Lehramtsstudenten.html Weinert, Frederik (2018a). Promis und Populismus in den Sozialen Medien. Wie Stars und Sternchen mit rechter Sprache umgehen. In: Altmeppen, Dieter/Filipovic, Alexander (Herausgeber): Communicatio Socialis. Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, 51. Jahrgang Baden-Baden, Seite 182-191. Weinert, Frederik (2018b). Die Sprache der Rechten. Wie wir täglich manipuliert werden. Baden-Baden: Tectum. Weinert, Frederik (2019). Digitalkunde als Schulfach. München: UVK/UTB. Weiterführende Literatur Weinert, Frederik (2019): Hilfe, mein Kind ist ein Smombie. Unsere Kids im digitalen Rausch. Baden-Baden: Tectum.

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