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Diminutiv im Deutschunterricht kindgerecht entdecken

Kopiervorlage

Spielerisch entdecken Schülerinnen und Schüler der Grundschule den Diminutiv im Deutschen und üben, wie Nomen mit -chen und -lein verkleinert oder verniedlicht werden. Im Grammatikunterricht in der Grundschule sollen die Lernenden den Bau und die Struktur der deutschen Sprache verstehen und ein Sprachgefühl entwickeln. Dieses Arbeitsblatt für die Grundschule vermittelt den Diminutiv im Deutschen auf spielerische und anschauliche Weise. Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie Nomen mit den Endungen -chen und -lein verkleinert oder verniedlicht werden. Am Beispiel kleiner Dinge "für Zwerge" setzen sich die Kinder mit bekannten Wörtern auseinander und entdecken selbst, wie Verkleinerungsformen im Deutschen gebildet werden. Dabei fällt ihnen auch auf, dass sich bei vielen Wörtern der Stammvokal verändert und ein Umlaut entsteht. So fördert das Material nicht nur das grammatische Verständnis , sondern auch das Sprachgefühl , die Rechtschreibsicherheit und den bewussten Umgang mit Sprache. Es eignet sich für den Deutschunterricht , den Bereich Lesen und Schreiben sowie besonders gut für DaF und DaZ . Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler erkennen und bilden Nomen im Diminutiv mit den Endungen -chen und -lein . untersuchen Wörter hinsichtlich ihrer Veränderung und erkennen dabei typische Merkmale wie Umlautbildung und Endungsveränderungen. erweitern ihr grammatisches Verständnis sowie ihre Rechtschreibsicherheit im bewussten Umgang mit Sprache. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler entnehmen einem Arbeitsblatt gezielt sprachliche Informationen und nutzen Beispiele zur Erschließung grammatischer Regeln. arbeiten mit vorgegebenen Wörtern und Darstellungen, um sprachliche Muster zu erkennen und anzuwenden. dokumentieren ihre Ergebnisse schriftlich und überprüfen diese anhand von Regeln und Beispielen. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler arbeiten sorgfältig, konzentriert und selbstständig an sprachbezogenen Aufgaben. tauschen sich über Wortbildungen und sprachliche Auffälligkeiten mit anderen aus. entwickeln Freude am spielerischen Umgang mit Sprache und bringen eigene Ideen in den Lernprozess ein.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / DaF / DaZ
  • Primarstufe

Kooperatives Lernen mit Padlet

Fachartikel
5,99 €

Dieser Artikel zum Thema Kooperatives Lernen mit Padlet untersucht die Funktionalität dieses Mind-Mapping-Tools und geht der Frage nach, wie damit konstruktive und kollaborative Lernarrangements in verschiedenen Unterrichtsphasen unterstützt werden können. Kooperatives Lernen Kooperatives Lernen ist eine strukturierte Organisationsform, bei der Schüler und Schülerinnen ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Lernprozess einbringen, Lerninhalte im wechselseitigen Austausch selbstständig erarbeiten und dabei soziale Kompetenzen erwerben (Vesga 2019: Bausteine und Nutzen kooperativer Lernformen ). Um Lernarrangements im kooperativen Sinne aufzubauen, sollten nach Johnson, Johnson und Holubec (2005) bestimmte Kriterien eingehalten werden: Eine positive Abhängigkeit sollte sich unter den Gruppenmitgliedern einstellen und jeder Einzelne beziehungsweise jede Einzelne sollte sich für seinen oder ihren persönlichen Anteil am Gruppenergebnis verantwortlich fühlen. Ferner sollten Lernende Inhalte in direkter Interaktion erarbeiten, über den Lernprozess reflektieren und interpersonale Fähigkeiten entwickeln. Die Umsetzung dieser Bausteine erfordert eine durchdachte Gestaltung von Lernumgebungen, die ein vernetztes Zusammenarbeiten der Schüler und Schülerinnen fördern. Digitale Medien bieten eine sinnvolle Unterstützung an, um solche Lernarrangements zu strukturieren und die Möglichkeiten der direkten Interaktion zu erhöhen. Ein Beispiel für ein digitales Tool zum kooperativen Arbeiten ist Padlet. Padlet Padlet ist ein Mind-Mapping-Tool zur Erstellung von Online-Pinnwänden, auf denen verschiedene Materialien zu einem bestimmten Thema gesammelt, miteinander verbunden und übersichtlich angeordnet werden können. Die Einträge oder Posts, mit denen ein Padlet gefüllt wird, können Informationen in verschiedenen Formaten enthalten, zum Beispiel Texte, hochgeladene Dateien, Bilder, Videos, Links, Screenshots, Zeichnungen, Audios, Verlinkungen zu anderen Padlets und so weiter. Die einzelnen Posts können per Drag-and-Drop beliebig verschoben und miteinander vernetzt werden. Das folgende Bild zeigt, wie ein fertiges Padlet aussehen kann:

  • Fächerübergreifend

Frases hechas: frequente spanische Redewendungen mit interaktiven Übungen

Interaktives / Kopiervorlage

Mit diesem Arbeitsmaterial können die Schülerinnen und Schüler leicht die häufigsten spanischen Redewendungen lernen und sich im Geiste der spanischen Sprache ausdrücken. "Meter la pata", "Hablar por los codos" oder "Tener pájaros en la cabeza" – In diesem interaktiven Arbeitsmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler die Redewendungen kennen, die im spanischsprachigen Raum sehr häufig verwendet werden, denn nur zu oft hängt das korrekte Verständnis einer Aussage davon ab, eine Redewendung auch tatsächlich zu erkennen. Dieses Material ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sich einige der häufigsten Redewendungen anzueignen, um sich in der Zielsprache natürlicher ausdrücken zu können. Das Material besteht dabei aus vier Teilen. Im ersten Teil des Arbeitsblattes verbinden die Lernenden die Redewendungen mit ihren Bedeutungen. Es wird davon ausgegangen, dass die Lernenden bereits einige Kenntnisse über Redewendungen haben und diese bei der Erschließung neuer Redewendungen nutzen können. Im zweiten Teil füllen die Schülerinnen und Schüler Lücken mit den entsprechenden Phrasen je nach Bedeutung des Satzes aus. Das Arbeitsmaterial verfügt darüber hinaus über zwei weitere interaktive Übungen, in denen dieselben Redewendungen vorkommen. In der ersten verbinden die Lernenden Bilder, die einen Teil der Redewendung bildlich darstellen, mit den passenden Sätzen. Auf diese Weise wird es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, einerseits die Redewendung in Gänze, andererseits neue Einzel-Vokabeln zu lernen, indem sie die Bilder aktiv versprachlichen müssen. Die zweite interaktive Übung ist als Quiz konzipiert und enthält einige der neu eingeführten, aber auch manche unbekannte Redewendungen. In dieser Transfer-Aufgabe können die Schülerinnen und Schüler auch im Arbeitsblatt nach der Bedeutung der neu zu erschließenden Redewendungen suchen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wiederholen bereits bekannte Redewendungen. lernen neue Redewendungen. wenden die Verbformen an. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen mit interaktiven Online-Übungen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig.

  • Spanisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Gesund leben lernen – mit fit4future Teens

Fachartikel / Video-Tutorial

Dieser Beitrag der Präventionsinitiative der DAK-Gesundheit und der fit4future foundation für Jugendliche informiert über ein maßgeschneidertes Präventionsprogramm für Schulen. Ziel ist es, mehr Gesundheitsförderung in den Unterrichtsalltag zu bringen. Deutschland schlägt Alarm – unsere Jugendlichen haben enorme gesundheitliche Schwierigkeiten Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, psychische Probleme und eine problematische Nutzung von Medien – all das hat negative Auswirkungen auf die Jugendlichen, sowohl zuhause als auch in der Schule. Die gute Nachricht ist – gemeinsam können wir das ändern: Es gibt Lösungsansätze, an denen Schulen mitwirken können. Bringen Sie zusammen mit uns mehr Gesundheit in den Alltag. Informieren Sie Schulen, damit auch sie Teil der fit4future-Familie werden und unser maßgeschneidertes Präventionsprogramm fit4future nutzen können. Überzeugen Sie sich davon, dass es sich für die gesamte Schulgemeinschaft lohnt, in Gesundheit zu investieren. Das klingt gut? Dann werden Sie Teil der fit4future-Familie und starten Sie mit fit4future Teens in eine gesunde Zukunft unserer Jugendlichen. Weitere Informationen finden Sie im Flyer und unter https://fit-4-future.de . Wo die Reise hingeht? fit4future begleitet Schulen strukturiert und systematisch auf ihrem Weg zu einer gesunden Schule mit dem Ziel, die Prozesse im Anschluss eigenständig fortzusetzen. Egal ob Ihre Schule viel oder wenig Erfahrung in der Gesundheitsförderung besitzt: Die Inhalte sind so aufbereitet, dass Sie gut begleitet, stets praxisorientiert und abwechslungsreich durchstarten können. Wir helfen Ihnen dabei, den Status quo Ihrer Schule zu analysieren, um Strukturen für ein gesundheitsförderndes Umfeld zu schaffen, damit die Jugendlichen gesund aufwachsen und ihr Verhalten in Sachen Bewegung, Ernährung, psychische Gesundheit und geistige Fitness sowie Suchtprävention optimal entwickeln können. Und zu guter Letzt werden auch die Eltern miteinbezogen, denn Gesundheitsförderung hört nicht am Schultor auf.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Fächerübergreifend / Sport / Bewegung / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin

Schatzsuche nach den Ferien

Kopiervorlage

Das Arbeitsblatt zum Schulstart verbindet Deutsch. Schülerinnen und Schüler reflektieren Ferienerlebnisse anhand mitgebrachter Gegenstände und stärken dabei Gesprächskultur und Klassengemeinschaft. Das Arbeitsblatt unterstützt Lehrkräfte dabei, den Übergang aus der unterrichtsfreien Zeit zurück in den Schulalltag bewusst zu gestalten. Nach den Ferien haben viele Lernende das Bedürfnis, von Urlaub, Erlebnissen zu Hause oder besonderen Momenten zu erzählen. Das Arbeitsmaterial greift diesen Gesprächsanlass auf und macht ihn für ein positives Ankommen in der Lerngruppe nutzbar. Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, drei kleine Dinge aus den Ferien mitzubringen: etwas Rundes, etwas Rotes und etwas Weiches. Diese persönliche "Beute" dient als konkreter Sprechanlass. Die Lernenden stellen ihre Gegenstände vor, berichten von dazugehörigen Erinnerungen und vergleichen ihre Fundstücke mit denen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. So verbindet das Material Kommunikation , Reflexion , soziales Lernen und fächerübergreifende Zugänge auf niedrigschwellige Weise. Das Arbeitsblatt eignet sich für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und ist fachlich unter anderem bei Deutsch, Kunst sowie Fächerübergreifend verortet. Es kann besonders gut in den ersten Stunden nach den Ferien eingesetzt werden, um Gesprächsbedarf aufzugreifen, gegenseitiges Zuhören zu fördern und die Klassengemeinschaft zu stärken. Durch den spielerischen Charakter der Schatzsuche wird der Schulstart aktivierend, persönlich und wertschätzend gestaltet. Lehrkräfte erhalten ein unkompliziert einsetzbares Material, das Erzählfreude, Wahrnehmung, Vergleichskompetenz und Austausch über individuelle Ferienerfahrungen miteinander verbindet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler reflektieren eigene Ferienerlebnisse anhand mitgebrachter Gegenstände. beschreiben ausgewählte Fundstücke und stellen Bezüge zu persönlichen Erlebnissen her. vergleichen ihre "Beute" mit den Gegenständen anderer Lernender. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler tauschen sich wertschätzend über Ferienerlebnisse und persönliche Erinnerungen aus. hören Mitschülerinnen und Mitschülern aufmerksam zu und reagieren respektvoll auf deren Beiträge. stärken durch gemeinsames Erzählen, Vergleichen und Nachfragen das positive Lernklima in der Klasse.

  • Kunst / Kultur / Ich und meine Welt / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Videoüberwachung an Schulen: Rechtmäßigkeit nach der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der sensiblen Frage, ob Videoüberwachungen, auch außerhalb der Unterrichtszeit, nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) möglich und sinnvoll sind. Leider ist es oft so: In Problembezirken wird der unbeleuchtete und unbewachte Schulhof in den Abend- und Nachtstunden als Aufenthaltsort für Trinkgelage oder andere Aktivitäten missbraucht. Es kommt zu Einbrüchen, bei denen wertvolles Schulinventar entwendet wird, oder es finden Verunzierungen von Schuleigentum durch Graffitis statt, die teuer entfernt werden müssen. In solchen Fällen stehen Schulleitung und Kollegium vor der Frage: Kann eine Videoüberwachung des Schulgeländes hier Abhilfe schaffen? Festzuhalten ist: Für öffentliche Schulen gilt, dass der Einsatz von Videoüberwachung während des Schulbetriebes auf dem Schulhof sowie in allen für den Schulbetrieb genutzten Räumlichkeiten, also allen Unterrichtsräumen, Aufenthaltsbereichen, Fluren, Toiletten, Sporthallen und so weiter grundsätzlich nicht zulässig ist. Wie ist also eine rechtmäßige Überwachung nach EU-DSGVO möglich? Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nach der EU-DSGVO Generell haben Behörden natürlich ein Interesse daran, dass die Schulgebäude nicht beschmutzt der anderweitig beschädigt werden. Die zuständige Behörde wird also anhand der folgenden Punkte überprüfen, ob eine Videoüberwachung notwendig ist. Sollte die Behörde kein Interesse an der Videoüberwachung des Schulgeländes zeigen, stellt sich die Frage, wer die Kosten, die Verantwortung und die Wartung für die Videoanlage übernimmt. Hier kommt vielleicht der Förderverein der Schule infrage. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung, und der damit verbundenen Datenverarbeitung durch nicht öffentliche Stellen (private Betreiber, hier vielleicht der Förderverein der Schule) ist zunächst auf die "Generalklausel" in Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 littera f der EU-DSGVO hinzuweisen. Danach ist die Verarbeitung rechtmäßig , soweit sie zur Wahrung der berechtigten Interessen der oder des Verantwortlichen (Schulleitung) oder eines Dritten erforderlich ist. sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (das vielleicht nach Schulschluss auf dem Schulhof spielt). Wahrung berechtigter Interessen Zunächst ist zu prüfen, zu welchem Zweck die Videoüberwachungsanlage betrieben wird. Ein berechtigtes Interesse an einem Betrieb der Anlage kann zum Beispiel die Wahrung des Hausrechts oder Schutz vor Diebstahl und Einbruch sowie die Möglichkeit zur Aufklärung solcher Taten sein. Diese Zwecke müssen vor Inbetriebnahme der Videoüberwachungsanlage festgelegt und hinreichend bestimmt sein. Erforderlichkeit der Videoüberwachung Hierbei ist abzuwägen, ob die konkrete Videoüberwachung dafür geeignet ist, die gewünschten Zwecke zu erreichen und ob eventuell alternative Maßnahmen vorzuziehen sind, die nicht oder weniger tief in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten eingreifen. Weiterhin gilt generell für Schulen, das die Kamera nur außerhalb von Öffnungs- oder Betriebszeiten der Schule betrieben werden darf. Interessenabwägung Die Interessenabwägung ist und bleibt eine Frage des Einzelfalls. Hierbei werden die Art der erfassten Informationen (Informationsgehalt), der Umfang der erfassten Informationen (Informationsdichte, zeitliches und räumliches Ausmaß), der betroffene Personenkreis, die Interessenlage der betroffenen Personengruppen, das Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten sowie Art und Umfang der Verwertung der erhobenen Daten bestimmt. Die Abstimmung dieser Fragestellungen muss mit dem dafür zuständigen Datenschutzbeauftragten der Behörde erfolgen. Transparenz-Anforderungen und Hinweis-Beschilderung Neben der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung fordert die EU DSGVO in Artikel 5 Absatz 1 literra a , dass die personenbezogenen Daten in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden müssen. Dazu dient eine Hinweis-Beschilderung, die in Augenhöhe angebracht sein sollte, sodass die Möglichkeit besteht, den Kameras auszuweichen. Die Hinweis-Beschilderung sollte folgende Inhalte haben: Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen (Schulleitung) gegebenenfalls die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern der personenbezogenen Daten gegebenenfalls die Absicht der oder des Verantwortlichen, an wen die personenbezogenen Daten weitergeleitet werden sollen und wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist Weiterhin stellt die oder der Verantwortliche (Schulleitung) der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende zusätzliche Informationen auf dem Hinweisschild zur Verfügung: die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens der oder des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser sowie die Existenz eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit dass, wenn der betroffene Personenkreis (Besucherinnen und Besucher der Schule) der Datenerhebung zugestimmt hat, dieser die Einwilligung jederzeit widerrufen kann das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche möglichen Folgen die Nicht-Bereitstellung hätte nach welchen Kriterien (Algorithmen) die gesammelten Daten ausgewertet werden Zusammenfassung Bevor eine Videoanlage installiert wird, sollte diese Frage in einer Schulkonferenz erörtert und abgestimmt werden. EU-DSGVO-konform betriebene Videoüberwachungsanlagen müssen in jedem Fall den Transparenz-Anforderungen genügen und über eine entsprechende Hinweis-Beschilderung verfügen. Dafür hat die Schulleitung als Verantwortlicher Sorge zu tragen. Es ist unbedingt der Behördliche Datenschutzbeauftragte einzuschalten, der die Schulleitung berät.

  • Fächerübergreifend

Datenschutz in Sozialen Netzwerken: Was Lehrkräfte beachten müssen

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel klärt Lehrkräfte darüber auf, welche datenschutzrechtlichen Einstellungen sie vornehmen sollten, wenn sie sich persönliche Profile in Sozialen Netzwerken anlegen. Lehrerinnen und Lehrer, die sich Profile in Sozialen Netzwerken anlegen, sollten bedenken: Alle Social Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram und Twitter, haben ein Haupt-Ziel: Viele Daten, Bilder und Erlebnisse möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrkräfte sich mit den Datenschutz-Regelungen in Sozialen Netzwerken auseinandersetzen. Grundsätzlich sollten Lehrkräfte wissen: Die Privatsphäre-Einstellungen sind das entscheidende Kriterium, um den Datenschutz in Social Communities so gut wie möglich zu gewährleisten. Lehrkräfte sollten sich Zeit nehmen, diese für ihre persönlichen Accounts zu prüfen und sorgfältig einzustellen, denn es geht nicht nur um den eigenen Datenschutz. In sozialen Netzwerken müssen Nutzerinnen und Nutzer auch die Rechte anderer Mitglieder (zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern) achten - etwa das Recht am eigenen Bild. Laut EU-DSGVO sollte beim Social-Media-Monitoring Folgendes unbedingt bedacht werden: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, gespeichert und verwendet werden, wenn deren Besitzerinnen und Besitzer darin eingewilligt haben oder wenn sie öffentlich zugänglich sind. Im Zweifelsfall ist eine Anonymisierung vorzunehmen. Tipps für die datenschutzkonforme Nutzung von Sozialen Netzwerken Bevor sich Lehrkräfte in einem Sozialen Netzwerk anmelden, sollten sie festlegen, welche Erwartungen sie haben. Sollen ihre Freunde und Kollegen sie finden können? Möchten sie auch zu Schülerinnen und Schülern Kontakt? Gestattet das ihr Dienstherr überhaupt? Wenn sie diese Fragen für sich beantwortet haben, lassen sich durch einen sorgfältigen Anmelde-Prozess eventuelle Datenschutz-Probleme in der Regel ausschließen. Hieraus ergeben sich folgende Schritte: Lehrkräfte sollten in ihrer Dienststelle nachfragen, was sie dürfen und was nicht. Sie sollten sich für jedes Netzwerk eine separate E-Mail-Adresse zulegen. Sie sollten genau überlegen, ob sie mit ihrem Klar-Namen oder einem Pseudonym auftreten möchten. Sie sollten vorab festlegen, was sie mit dem Profil bewirken möchten: Soll es ein rein privates Profil sein oder ist auch eine dienstliche Nutzung vorgesehen? Auffindbarkeit von persönlichen Inhalten Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Einige Social-Media-Plattformen bieten die Möglichkeit, dass das eigene Profil in Suchmaschinen nicht auftaucht. Allerdings sind diese Einstellungen mitunter versteckt. Zur Not können Lehrkräfte sich an das Hilfe-Center des Sozialen Netzwerkes wenden. Sichtbarkeit von Kontaktdaten: Sofern Lehrkräfte das Konto nicht dienstlich und in diesem Fall nur für den Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen nutzen, sollten sie ihre Kontaktdaten für niemanden sichtbar machen. Sichtbarkeit von Inhalten: Beiträge, Profilbilder, Fotoalben, Urlaubserinnerungen - in den meisten Netzwerken können User bestimmen, wer bestimmte Inhalte sehen darf. Hier gilt, wie überall im Netz, die Prämisse: Je weniger, desto besser. Privatsphäre-Einstellungen: Bei allen Social Media-Plattformen hat die Privatsphären-Einstellung die absolute Priorität. Auch wenn es oft schwerfällt, ist es absolut notwendig, alle Einstellungsoptionen zu prüfen und eventuell anzupassen. Lehrkräfte sollten den Daten-Kraken einen Riegel vorschieben! Diese setzen nämlich darauf, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten aus Bequemlichkeit nicht schützen. Rechtslage nach der EU-DSGVO In Europa, und hierzulande, müssen sich die Netzbetreiberinnen und -betreiber an die EU-DSGVO sowie an die nachrangigen Gesetze, wie das nationale Recht, halten (in der BRD an das Bundesdatenschutzgesetz). Diese Gesetze besagen, dass eine Datenschutzerklärung vorhanden sein muss sowie dass Nutzerinnen und Nutzer der Erhebung ihrer Daten und den AGB widersprechen können müssen. Ein Widerspruch der Betroffen, die nicht möchten, dass bestimmte Inhalte geteilt oder gespeichert werden, führt in der Regel zu einer Löschung des betroffenen Kontos. Allerdings wird der Rechtsgrundsatz auf das Recht am eigenen Bild bei den Social Media-Plattformen häufig verletzt. Wurden Fotos von Lehrkräften ohne ihre Zustimmung veröffentlicht, haben sie einen Anspruch auf deren Löschung. Dasselbe gilt, wenn sie ungefragt Fotos von Schülerinnen und Schülern veröffentlichen. Dies geht aus § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) hervor. Zunächst können Lehrkräfte oder ihre Schülerinnen und Schüler die hochladende Person mit einem Verweis auf die EU-DSGVO dazu anhalten, das Bild zu entfernen. Erfolgt keine Reaktion, können sie das Bild bei dem Betreiber der Plattform melden. Wurde auch jetzt nicht reagiert, sollten sie einen Anwalt einschalten. Zusammenfassung Lehrkräfte müssen nachfragen, inwieweit sie die Social Media-Plattformen dienstlich oder privat nutzen können. Falls Lehrkräfte Freundschaftsanfragen ihrer Schülerinnen und Schüler annehmen, müssen sie bei der Kommunikation über Social Media-Plattformen ihre professionelle Rolle als Lehrkraft wahren. Lehrkräfte sollten Schülerinnen und Schüler, deren Freundschaftsanfrage sie angenommen haben, einer Liste oder Gruppe zuordnen und die Privatsphäre-Einstellungen von Facebook nutzen, um ihre schulischen und privaten Kontakte zu trennen! Soziale Netzwerke sollten im Unterricht thematisiert und Schülerinnen und Schüler für mögliche Risiken bei einer nicht datenschutzkonformen Nutzung sensibilisiert werden. Lehrkräfte sollten mit ihren Schülerinnen und Schüler über das Thema Cybermobbing sprechen. Sie sollten Hilfestellungen geben und notfalls die Polizei und vorgesetzte Dienststellen einschalten. Sollten Lehrkräfte selbst Opfer von Cybermobbing werden, sollten sie die Schulleitung informieren und Unterstützungsangebote wahrnehmen.

  • Fächerübergreifend

Mobile Geräte in der Schule: Regeln und Nutzungsordnungen

Fachartikel
5,99 €

Die Arbeit mit Tablet, Laptop und Smartphone im Unterricht wird immer selbstverständlicher. Nutzungsordnungen können dabei helfen, Gefahren wie Cybermobbing entgegenzuwirken und einen verantwortungsvollen Umgang mit eigenen sowie geliehenen mobilen Endgeräten zu gewährleisten. Dieser Artikel zeigt mögliche Regelungen auf. Im Zuge der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" wird Lernen zunehmend digitaler. Für die Schülerinnen und Schüler mag der Umgang mit Smartphones, Laptops und Tablets im Unterricht motivierend sein, für Schulen und Lehrkräfte stellt die Vorgabe von digitalen Lernumgebungen eine enorme Herausforderung dar. Nach der Frage, an wessen mobilen Geräten die Lernenden arbeiten sollen , geht es im folgenden Schritt nun darum, einen respektvollen Einsatz von Handy, Laptop und Tablet im Unterricht ermöglichen zu können. Regeln und Nutzungsvereinbarungen können dabei helfen. Welche Überlegungen in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, wird in diesem Artikel näher erläutert. Didaktisches Potenzial digitaler Medien Da digitale Endgeräte und insbesondere Smartphones in der Schule aufgrund des Missbrauchs ihrer vielfältigen Funktionen in der Kritik stehen, scheinen interne Ordnungen mit festen Regeln für die Schulen sinnvoll. Gefahren wie Cybermobbing, die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Inhalten oder auch Täuschungsversuche bei Leistungsabfragen können auf diese Weise minimiert werden, um von digitalen Medien für den Unterricht durch vereinfachte Kommunikation, schnellen Materialaustausch oder motivierende Lern-Apps profitieren zu können. Schließlich möchte auch Schule die aktuelle Entwicklung mitgestalten und Schülerinnen und Schülern den Erwerb digitaler Kompetenzen ermöglichen. Regeln und Nutzungsordnungen Für die Arbeit an Computern und mobilen Geräten empfiehlt sich daher eine Nutzungsordnung, die als Bestandteil der Hausordnung verpflichtend ist. Folgende Regelungen können darin festgehalten werden: Nutzung digitaler Geräte im Unterricht Nutzung des schulischen Netzwerks sowie des Internets während des Unterrichts nur für schulische Zwecke verantwortungsvoller Umgang mit Internetzugang und Mailfunktion der Schule Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wie Strafrecht, Urheberrecht und Jugendschutzrecht keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufrufen, speichern oder versenden versehentliches Aufrufen der oben genannten Inhalte umgehend mitteilen und beenden Anwendungen nur nach Aufforderung der Lehrkraft herunterladen und installieren, ebenso die Bearbeitung von Online-Formularen sorgsamer Umgang mit personenbezogenen Daten: Veröffentlichung von Fotos nur nach Zustimmung der Betroffenen, beziehungsweise der Erziehungsberechtigten Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen unterlassen allgemein anerkannte Umgangsformen im Namen der Schule verwenden keine Abschlüsse von Verträgen oder kostenpflichtigen Diensten im Internet vorhandene Software weder für gewerbliche Zwecke verwenden noch vervielfältigen oder veräußern Nutzung schuleigener Geräte außerhalb des Unterrichts (GYOD) sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit der schulischen Computerausstattung Bedienung der Hard- und Software entsprechend den Instruktionen der Lehrkraft Störungen oder Schäden umgehend melden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ersetzen. Nutzung der Geräte zur medienpädagogischen Arbeit auch für private Zwecke möglich oben genannten Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht gleichermaßen beachten Nutzung eigener Geräte im Unterricht (BYOD) Geräte mit geladenem Akku mitbringen keine rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Medieninhalte speichern Fotos, Videos und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrperson Verfügbarkeit von freiem Speicherplatz für die schulische Arbeit Kontrolle und Protokollierung Aufgrund ihrer Aufsichtspflicht ist die Schule berechtigt, die Einhaltung der Regeln und Nutzungsordnungen beispielsweise durch die Überführung von besuchten Websiten auf einen Zentralbildschirm stichprobenartig zu überprüfen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich insbesondere, wenn der Verdacht eines Verstoßes besteht. Die verantwortliche Lehrkraft sollte in diesem Fall die Schülerin oder den Schüler über diese Maßnahme informieren. Bei entsprechender Vereinbarung ist auch eine systemseitige Protokollierung der IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie die URL der aufgerufenen Seite zulässig. Es kann festgehalten werden, dass diese Daten nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden, sofern sich ein Verdacht nicht bestätigt hat. Datenschutz und Passwörter Nicht nur in Bezug auf die aktuelle Datenschutzverordnung sollte der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet vorab im Unterricht thematisiert werden. Auch in diesem Zusammenhang können Vereinbarungen getroffen werden wie zum Beispiel: Installationen, Zugriffsrechte und Konfigurationen nicht verändern oder Programme kopieren Fremdgeräte wie USB-Sticks oder Digitalkameras nur mit Zustimmung der Lehrkraft an Computer oder Netzwerk anschließen unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien vermeiden verantwortungsvoller Umgang mit individuellen Zugangsdaten für schulische Zwecke möglichst sichere Passwörter vergeben (mindestens 8 Stellen mit Sonderzeichen), mindestens einmal im Schuljahr ändern eigenes Benutzerkonto mit individuellem Passwort freischalten nach der Nutzung am Gerät abmelden Fazit Alle Schülerinnen und Schüler müssen über die zugrunde gelegten Regeln und Nutzungsordnungen informiert sein. Es empfiehlt sich, eine Nutzungsordnung zu verfassen, die von den Schülerinnen und Schüler oder für Minderjährige von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dabei können die oben genannten Aspekte – angepasst an die schuleigenen Richt- und Leitlinien, länderspezifische Gesetzestexte sowie ergänzt durch entsprechende Zeiträume – eine Grundlage bilden. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden und straf- beziehungsweise zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Liegt der Arbeit an mobilen Geräten im Unterricht eine derartige Vereinbarung zugrunde, können digitale Lernumgebungen durchaus motivieren und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, sich Inhalte nachhaltig einzuprägen.

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