Datenschutz in Sozialen Netzwerken: Was Lehrkräfte beachten müssen
Dieser Fachartikel klärt Lehrkräfte darüber auf, welche datenschutzrechtlichen Einstellungen sie vornehmen sollten, wenn sie sich persönliche Profile in Sozialen Netzwerken anlegen.
Lehrerinnen und Lehrer, die sich Profile in Sozialen Netzwerken anlegen, sollten bedenken: Alle Social Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram und Twitter, haben ein Haupt-Ziel: Viele Daten, Bilder und Erlebnisse möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrkräfte sich mit den Datenschutz-Regelungen in Sozialen Netzwerken auseinandersetzen.
Grundsätzlich sollten Lehrkräfte wissen: Die Privatsphäre-Einstellungen sind das entscheidende Kriterium, um den Datenschutz in Social Communities so gut wie möglich zu gewährleisten. Lehrkräfte sollten sich Zeit nehmen, diese für ihre persönlichen Accounts zu prüfen und sorgfältig einzustellen, denn es geht nicht nur um den eigenen Datenschutz. In sozialen Netzwerken müssen Nutzerinnen und Nutzer auch die Rechte anderer Mitglieder (zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern) achten - etwa das Recht am eigenen Bild. Laut EU-DSGVO sollte beim Social-Media-Monitoring Folgendes unbedingt bedacht werden: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, gespeichert und verwendet werden, wenn deren Besitzerinnen und Besitzer darin eingewilligt haben oder wenn sie öffentlich zugänglich sind. Im Zweifelsfall ist eine Anonymisierung vorzunehmen.
Tipps für die datenschutzkonforme Nutzung von Sozialen Netzwerken
Bevor sich Lehrkräfte in einem Sozialen Netzwerk anmelden, sollten sie festlegen, welche Erwartungen sie haben. Sollen ihre Freunde und Kollegen sie finden können? Möchten sie auch zu Schülerinnen und Schülern Kontakt? Gestattet das ihr Dienstherr überhaupt? Wenn sie diese Fragen für sich beantwortet haben, lassen sich durch einen sorgfältigen Anmelde-Prozess eventuelle Datenschutz-Probleme in der Regel ausschließen.
Hieraus ergeben sich folgende Schritte:
- Lehrkräfte sollten in ihrer Dienststelle nachfragen, was sie dürfen und was nicht.
- Sie sollten sich für jedes Netzwerk eine separate E-Mail-Adresse zulegen.
- Sie sollten genau überlegen, ob sie mit ihrem Klar-Namen oder einem Pseudonym auftreten möchten.
- Sie sollten vorab festlegen, was sie mit dem Profil bewirken möchten: Soll es ein rein privates Profil sein oder ist auch eine dienstliche Nutzung vorgesehen?
Auffindbarkeit von persönlichen Inhalten
- Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Einige Social-Media-Plattformen bieten die Möglichkeit, dass das eigene Profil in Suchmaschinen nicht auftaucht. Allerdings sind diese Einstellungen mitunter versteckt. Zur Not können Lehrkräfte sich an das Hilfe-Center des Sozialen Netzwerkes wenden.
- Sichtbarkeit von Kontaktdaten: Sofern Lehrkräfte das Konto nicht dienstlich und in diesem Fall nur für den Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen nutzen, sollten sie ihre Kontaktdaten für niemanden sichtbar machen.
- Sichtbarkeit von Inhalten: Beiträge, Profilbilder, Fotoalben, Urlaubserinnerungen - in den meisten Netzwerken können User bestimmen, wer bestimmte Inhalte sehen darf. Hier gilt, wie überall im Netz, die Prämisse: Je weniger, desto besser.
- Priva...