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Wissenschaftsverständnis (Scientific Literacy) am Beispiel der Corona-Pandemie

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Wissenschaftsverständnis (Scientific Literacy) wird die Rolle der Wissenschaft am Beispiel der Corona-Pandemie erarbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei, wie die Wissenschaft in Bezug auf das neuartige Virus reagierte und welche Rolle die Politik und die Medien dabei spielten. Mit Hilfe von drei Mini Lectures und vier Arbeitsblättern erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die Arbeit der Wissenschaft am Beispiel der Corona-Pandemie und wie die Politik, Medien und Gesellschaft auf die Corona-Pandemie reagiert hat. In der ersten Mini Lecture erarbeiten die Lernenden die Rolle und das Vorgehen der Wissenschaft in Bezug auf das neuartige Virus. In der dritten Mini Lecture setzen sich die Lernenden damit auseinander, welche Folgerungen man für zukünftige Pandemien ziehen kann und wie Wissenschaft und Politik zusammenarbeiten sollten. Die zweite Mini Lecture zeigt den Lernenden auf, welche Rolle die Politik durch ihre Entscheidungshoheit spielt und wie Medien die öffentliche Meinung beeinflussen können. Das Lernkonzept kann wahlweise im Präsenz- oder Fernunterricht verwendet werden. Die Schüler arbeiten überwiegend kollaborativ und digital. Die Unterrichtsmaterialien beinhalten einen aufeinander aufbauenden Gesamtkontext. Diese Unterrichtseinheit ist in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für die Tagungen der Nobelpreisträger in Lindau entstanden, das mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Forschung Schülerinnen und Schülern, Studierenden sowie dem wissenschaftlichen Nachwuchs näherbringen möchte. Die Unterrichtseinheit ergänzt dabei das Materialangebot der Mediathek der Lindauer Nobelpreisträgertagungen um konkrete Umsetzungsvorschläge für die Unterrichtspraxis in den Sekundarstufen. Weitere Unterrichtseinheiten aus diesem Projekt finden Sie im Themendossier Die Forschung der Nobelpreisträger im Unterricht . Die Schülerinnen und Schüler thematisieren das Wissenschaftsverständnis (Scientific Literacy) und erarbeiten die Rolle der Wissenschaft in der Corona-Pandemie in Bezug zu Politik und Medien. Vorkenntnisse Die wichtigsten Informationen werden durch die Mini Lectures erarbeitet, so dass kein spezielles, biologisches Hintergrundwissen benötigt wird. Eventuell müssen Fachbegriffe, zum Beispiel Pandemie kurz erläutert werden. Didaktische Analyse In der Einheit erkennen die Schülerinnen und Schüler, dass die Wissenschaft eine beratende Rolle für die Politik einnimmt und dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler faktenbasiert arbeiten. Durch internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit konnten schnell Ergebnisse zum neuartigen Virus erforscht und veröffentlicht werden. Letztendlich wurde in einer rasanten Geschwindigkeit ein Impfstoff entwickelt. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Rolle der Wissenschaft geändert, sie ist viel stärker in den öffentlichen Fokus geraten. In Zukunft wird die Wissenschaft bei medizinischen Krisen schneller und kooperativer zu Ergebnissen kommen. Die Politik wird jedoch immer der Entscheidungsträger für Beschränkungen und Gesetze bleiben, die Wissenschaft und einzelne Teilbereiche stehen aber zukünftig viel stärker im Fokus. Methodische Analyse Die Erarbeitung der Informationen mithilfe der Mini Lectures funktioniert am besten, wenn den Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte zur Verfügung stehen. Alternativ können die Videos im Plenum gezeigt und die Arbeitsblätter dazu bearbeitet werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nennen Informationen zur Corona-Pandemie. erklären die Arbeitsweise der Wissenschaft in der Corona-Pandemie. beschreiben die Rolle der Wissenschaft in Bezug zu Politik und Medien. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler extrahieren Informationen aus einem Video. recherchieren und analysieren Informationen im Internet. reflektieren die Arbeitsweise von Medien in Bezug auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler vergleichen eigene Ergebnisse mit Ergebnissen von Mitschülern. entnehmen kollaborativ Informationen. argumentieren in einer anderen, ihnen zugewiesenen Rolle auch entgegen der eigenen Meinung. Hier können Sie sich die Videos zur Unterrichtseinheit anschauen. Mini Lecture Teil 1 Mini Lecture Teil 2 Mini Lecture Teil 3

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Kirch-Insolvenz: Warum der Kanzler eingreift

Unterrichtseinheit

Der Medienunternehmer Leo Kirch ist pleite. Sein Unternehmen hat er durch riskante Spekulationen in den Konkurs getrieben. Banken und Politiker, allen voran Gerhard Schröder, bemühen sich nun um eine „nationale Lösung“ des Falls. Die größte deutsche Wirtschaftspleite der Nachkriegsgeschichte ist zum Wahlkampfthema geworden. Der Mediengroßunternehmer Leo Kirch hatte monatelang um das Überleben seines mächtigen Imperiums gekämpft, doch am 8. April 2002 musste er die Insolvenz von KirchMedia anmelden. Mit immer neuen Krediten hatte Leo Kirch jahrelang das Wachstum seines Unternehmens "auf Pump" finanziert und wurde dabei von den Banken großzügig unterstützt. Allein die halbstaatliche Bayerische Landesbank gab dem hoch pokernden Unternehmer insgesamt 2,2 Milliarden Euro Kredit. Die Finanzkrise Kirchs, der schon des öfteren finanzielle Probleme hatte, war noch nie so schwer wie jetzt. Angesichts von rund 7 Milliarden Euro Schulden, entscheidet nun der Insolvenzverwalter, ob der Konzern weitergeführt, zerschlagen oder an neue Investoren veräußert wird, um die Verbindlichkeiten der Kreditgeber zu befriedigen. Fortsetzung Die Schülerinnen und Schüler sollen den Basistext gliedern und sinnvolle Überschriften finden. die wichtigsten Aussagen des Textes herausarbeiten und in Themengebiete gliedern. mithilfe von Online-Lexika unbekannte Begriffe kennen lernen und in eigene Worte fassen. sich ausführlich mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft auseinander setzen und daraufhin die Eingriffe der Bundesregierung in Insolvenzfälle beurteilen. sich mit AnsprechpartnerInnen der beteiligten Gruppen in Kontakt setzen. einen Zeitungskommentar zum Eingreifen von PolitikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch schreiben. Der Mediengroßunternehmer Leo Kirch hatte monatelang um das Überleben seines mächtigen Imperiums gekämpft, doch am 8. April 2002 musste er die Insolvenz von KirchMedia anmelden. Mit immer neuen Krediten hatte Leo Kirch jahrelang das Wachstum seines Unternehmens "auf Pump" finanziert und wurde dabei von den Banken großzügig unterstützt. Allein die halbstaatliche Bayerische Landesbank gab dem hoch pokernden Unternehmer insgesamt 2,2 Milliarden Euro Kredit. Die Finanzkrise Kirchs, der schon des öfteren finanzielle Probleme hatte, war noch nie so schwer wie jetzt. Angesichts von rund 7 Milliarden Euro Schulden, entscheidet nun der Insolvenzverwalter, ob der Konzern weitergeführt, zerschlagen oder an neue Investoren veräußert wird, um die Verbindlichkeiten der Kreditgeber zu befriedigen. Fortsetzung des Basisartikels Die Pleite der KirchMedia AG ist ein Beispiel für die weitreichende Verquickung von Medien, Politik und Wirtschaft in Deutschland. Gleichzeitig ist sie ein Paradebeispiel für das Agieren von Politikern aus reinen Imagegründen, ohne sich an den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft zu orientieren. Durch die Auseinandersetzung mit dem Basisartikel "Kirch-Insolvenz: Warum der Kanzler eingreift" sollen die SchülerInnen lernen, nicht kritiklos begeistert über das Retten von Arbeitsplätzen durch PolitikerInnen zu sein, sondern deren Beweggründe zu hinterfragen und sich eine eigene Meinung über die Konsequenzen eins solchen Verhaltens zu bilden. Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Fortsetzung Döpfner beruft sich dabei auf vertragliche Abmachungen, gegen die Kirch jedoch Einspruch erhoben hat. Auch der australische Medienunternehmer, Rupert Murdoch, der seine Chancen zum Einstieg in den deutschen Medienmarkt gewittert hat, drohte daraufhin Kirch, sein Geld aus dem defizitäre Bezahlfernsehen Premiere World abzuziehen. Mitschuld der Banken Dem angeschlagenen Unternehmer versagten zuletzt auch die Banken ihre Loyalität. Rolf Breuer, der Chef der Deutschen Bank, brach ein Tabu und zweifelte die Kreditwürdigkeit seines Kunden, der Kirch-Gruppe, öffentlich an. Dies war allerdings ohnehin kein Geheimnis mehr, ist der Medienmulti doch bei fast allen namhaften deutschen Banken verschuldet: bei der Deutschen Bank, der Dresdner Bank, der Commerzbank, der HypoVereinsbank und der DG Bank. Auch die bayerische Landesbank, in deren Aufsichtsrat Mitglieder der Landesregierung sitzen, hatte Kirch bisher in seinen riskanten Wachstumsplänen mit Milliardenkrediten unterstützt und versagt ihm jetzt weitere Zugeständnisse. Für Kanzlerkandidat Stoiber ist es gegenwärtig heikel, sich noch weiter in den Fall zu verstricken. Die Banken ziehen sich nun von dem Unternehmer zurück, dem sie durch ihre bereitwillig zur Verfügung gestellten Kredite erst die Möglichkeit eröffneten, sein riesiges Imperium aufzubauen. Deutsche Medienlandschaft Die Pleite des Unternehmens wird weit reichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben. Die Kirchgruppe zählte mit den Sendern Pro Sieben, Sat.1, Kabel 1, N24 und dem Pay-TV Premiere World neben den öffentlich rechtlichen Sendern (ARD, ZDF und die Landesrundfunkanstalten) und der dem Bertelsmann Konzern angehörenden RTL-Gruppe zu den tragenden Säulen der deutschen Fernsehlandschaft. Es wird demnach nicht nur um Geld und Arbeitsplätze gehen, sondern auch um Macht und Einfluss auf die öffentliche Meinung, da Kirchs Medienimperium auch 40 Prozent am Springer-Verlag (Bildzeitung) hält. Fortsetzung II Ein Motiv des Kanzlers dürfte sein, dass die Rettung eines großen Unternehmens medienwirksam inszeniert werden kann und ihm im Wahljahr Pluspunkte einbringt. Doch ist eine Intervention im Falle Kirch noch umstrittener als bei der Rettung des Baukonzerns Holzmann 1999, wo Schröder mit einer Bürgschaft des Bundes die Arbeitsplätze sicherte und seine Popularität schlagartig steigern konnte. Marktwirtschaft Ob der Staat bei großen Unternehmen, die vor dem Konkurs stehen, eingreifen sollte, ist jedoch umstritten, denn erstens werden in der Marktwirtschaft Firmenpleiten als notwendiges Übel angesehen, um den Markt zu reinigen und zweitens sollte der Staat in der Theorie der Sozialen Marktwirtschaft vielmehr die Rahmenbedingungen setzen und garantieren, als in den Wettbewerb einzugreifen. Dass der Eingriff weder für das Unternehmen noch für die Arbeitnehmer etwas gebracht hat, zeigt nun die Tatsache, dass Holzmann letztlich doch Konkurs anmelden musste. Dieses Scheitern war nach Darstellung des Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, absehbar. Schon 1999 sei klar gewesen, dass die Intervention des Bundeskanzlers ein Strohfeuer sein würde. Ihn rege vor allem «die enorme Ungleichbehandlung» auf. Im Jahr vor der Pleite Holzmanns seien mehr als 6000 mittelständische Baubetriebe mit mehr als 150 000 Beschäftigten in Konkurs gegangen, um die sich niemand gekümmert habe. Vielfältige Gründe Da im Wahlkampf vor allem die Wirtschaftskompetenz der Kandidaten eine wichtige Rolle spielt, hat sich Gerhard Schröder nun doch für eine "nationale Lösung" zur Erhaltung des Konzerns und der Arbeitsplätze eingesetzt. Dies bringt ihm als Helfer in der Krise einerseits einen Imagegewinn gegenüber seinem Kontrahenten Stoiber, dem eine Mitverantwortung an der Kirch-Pleite vorgeworfen wird. Anderseits würde Schröder mit dem Erhalt des Münchner Medienkonzerns dem Bayerischen Ministerpräsiden aus der Patsche helfen. Doch sind die Arbeitsplätze und vermeintliche Wirtschaftskompetenz wirklich die einzigen Gründe für ein Eingreifen der Politik? Vielmehr stellt der Einstieg des konservativen australisch-amerikanischen Medienmoguls Rupert Murdoch in die deutsche Medienlandschaft, in den Augen vieler Politiker eine große Gefahr dar, da Kirch nicht nur Fernsehsender, sondern auch 40 Prozent am Springer-Verlag besitzt. Der Verlag ist mit Presseorganen wie der "Bild-Zeitung" oder der "Welt" im Meinungsbildungsprozess innerhalb Deutschlands zu mächtig, als dass es führenden Politikern egal sein könnte, ob ein ultrakonservativer Unternehmer dort die Finger im Spiel hat. Murdoch, der international operiert und der unter anderem den britischen Pay-TV-Sender BSkyB (British Sky Broadcasting) kontrolliert, hat beispielsweise in Großbritannien zuletzt den linken Premierminister Tony Blair durch seine Kampagnen und Meinungsmache in Bedrängnis gebracht. Medien und Politik Ist aber ein derartiges Eingreifen der Politik, das nicht zuletzt der eigenen Machtsicherung dient, legal? Und sind solche legendären Rettungsaktionen wie bei Philipp Holzmann nicht letztendlich Formen von symbolischer Politik, die nur auf die Außenwirkung setzten und der eigenen Popularität dienen sollen? An der Rolle der bayerischen Landesregierung, die Kirch immer wieder unterstützt hat, zeigt sich, dass die Politik ohnehin in den Fall verstrickt ist. Die Verquickung von Medien und Politik in der Bundesrepublik wird nicht nur an der Karriere Leo Kirchs besonders deutlich, dessen Aufstieg eng mit Namen konservativer Politiker wie Franz-Josef Strauss oder Helmut Kohl verbunden ist, die den Medienunternehmer stets gefördert haben. Ebenso sind die Vertreter von Staatsorganen und Parteien in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Medien, den Rundfunkräten, präsent und vertreten dort auch parteipolitische Interessen. Deshalb forderte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Clement kürzlich in DIE ZEIT eine Reform des öffentlich-rechtliche Rundfunks, bei der sich vor allem die Politiker aus den Gremien zurückziehen sollen. Gliedern Sie den Text und finden Sie sinnvolle Überschriften für die einzelnen Kapitel. (In dem Basistext für die SchülerInnen wurden Absätze und Überschriften deshalb weggelassen) Arbeiten Sie die wichtigsten Aussagen aus dem Text und gliedern Sie diese in Themenbereiche, die Sie vertiefen möchten. Informieren Sie sich in dem Online-Börsenlexikon über die Bedeutung von Insolvenz, Intervention, Soziale Marktwirtschaft etc. Besuchen Sie die Website "Chancen für alle" und informieren sich dort ausführlicher über die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft. Erarbeiten Sie aus dem Text Motive für das Eingreifen der PoltikerInnen in die Wirtschaft und stellen Sie eine Liste ihrer Motive zusammen. Wie beurteilen Sie nach dem Besuch der Website "Chancen für alle" und dem vorliegenden Artikel die Eingriffe von PolitikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch? Schreiben Sie eine Stellungnahme zu dem Verhalten und senden Sie diese an verschiedene Parteien, aber auch an den Verband der Mittelständischen Unternehmer, die KirchMedia AG und die Holzmann AG. Werten Sie die Antworten aus und formulieren Sie einen Zeitungskommentar zum Eingreifen von PoltikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch. Gliedern Sie den Text und finden Sie sinnvolle Überschriften für die einzelnen Kapitel. (In dem Basistext für die SchülerInnen wurden Absätze und Überschriften deshalb weggelassen) Arbeiten Sie die wichtigsten Aussagen aus dem Text und gliedern Sie diese in Themenbereiche, die Sie vertiefen möchten. Informieren Sie sich in dem Online-Börsenlexikon über die Bedeutung von Insolvenz, Intervention, Soziale Marktwirtschaft etc. Besuchen Sie die Website "Chancen für alle" und informieren sich dort ausführlicher über die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft. Erarbeiten Sie aus dem Text Motive für das Eingreifen der PoltikerInnen in die Wirtschaft und stellen Sie eine Liste ihrer Motive zusammen. Wie beurteilen Sie nach dem Besuch der Website "Chancen für alle" und dem vorliegenden Artikel die Eingriffe von PolitikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch? Schreiben Sie eine Stellungnahme zu dem Verhalten und senden Sie diese an verschiedene Parteien, aber auch an den Verband der Mittelständischen Unternehmer, die KirchMedia AG und die Holzmann AG. Werten Sie die Antworten aus und formulieren Sie einen Zeitungskommentar zum Eingreifen von PoltikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Das politische System der USA - Präsidentschaftswahlen 2016

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Das politische System der USA" erfahren die Schülerinnen und Schüler, wie die Wahl des Präsidenten abläuft. Zudem lernen sie die verschiedenen Präsidentschaftskandidaten näher kennen und diskutieren das amerikanische Wahlsystem kritisch.Im November 2016 wählten die Amerikaner ihren 45. Präsidenten. Die Präsidentschaftswahlen in den USA unterscheiden sich jedoch maßgeblich von den Bundestagswahlen in Deutschland. In den Medien tauchten vermehrt Begriffe wie Delegierte, Wahlmänner und Vorwahlen auf, und immer wieder war sogar schon von ersten Ergebnissen zu lesen. Wie kann das schon vor der Wahl sein und was bedeuten all diese Begriffe? Diesen und ähnlichen Fragen gehen die Schülerinnen und Schüler in der vorliegenden Unterrichtseinheit auf den Grund.Die Unterrichtseinheit zum politischen System in den USA ist so angelegt, dass sich die Schülerinnen und Schüler das Thema mithilfe des Internets weitgehend selbstständig erarbeiten können. Bei den einzelnen Aufgaben wurde darauf geachtet, dass diese einen Bezug zur Lebenswelt der Jugendlichen haben und sie die Lernenden ansprechen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Arbeitsauftrag, sich über das politische System der USA und die Präsidentschaftswahlen zu informieren, und das Wahlsystem kritisch zu beleuchten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit dem Wahlsystem der USA auseinander. lernen das politische System der USA kennen. setzen sich selbstständig mit einem komplexen Thema auseinander. lernen die verschiedenen Präsidentschaftskandidaten und ihre politischen Ziele kennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren selbstständig im Internet. lernen, unterschiedliche Webseiten kritisch zu analysieren und deren Inhalte zu hinterfragen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Standpunkte kennen und akzeptieren. arbeiten im Team. stellen gemeinsam ihre Arbeiten vor. lernen, Kompromisse zu schließen und diese zu akzeptieren. setzen Wissen spielerisch um.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Wählertypen: Wahlverhalten analysieren

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler mit Aussagen fiktiver Personen zu den Themen Wahlen und Politik im Allgemeinen konfrontiert. Sie ordnen die einzelnen Personen einem Wählertypen zu, indem sie die spezifischen Motive und grundlegenden Einstellungen analysieren.In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Stationenlernens die Charakteristika von fünf verschiedenen Wählertypen: Stammwählerinnen und Stammwähler Wechselwählerinnen und Wechselwähler Lust-und-Laune-Wählerinnen und -Wähler Protestwählerinnen und Protestwähler Nichtwählerinnen und Nichtwähler Diese Kategorisierung beruht auf den Motiven für ein bestimmtes Wahlverhalten beziehungsweise auf der Entscheidung, nicht an einer Wahl teilzunehmen. In jedem Material äußert sich eine fiktive Person zum Thema Wahlen sowie über die Einstellung zur Politik im Allgemeinen. Daraus leiten die Schülerinnen und Schüler typische Kriterien ab, die eine Zuordnung zu einem bestimmten Wählertyp ermöglichen. Die in den Texten vertretenen Positionen sind abstrakt formuliert und lassen keine Rückschlüsse auf existierende Parteien zu. Es geht schließlich nicht um konkrete politische Haltungen, sondern um grundlegende Einstellungen und Verhaltensmuster im Zusammenhang mit Wahlen. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger lassen sich aufgrund ihres Wahlverhaltens und der dahinterstehenden Motive sogenannten Wählertypen zuordnen – ob bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen oder Europawahlen. Die Materialien dieser Unterrichtseinheit beinhalten Aussagen fiktiver Personen zu den Themen Wahlen im Besonderen und Politik im Allgemeinen. Jede Äußerung enthält die spezifischen Kriterien eines bestimmten Wählertyps. Auf dieser Materialgrundlage erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die Charakteristika von Stammwählerinnen und Stammwählern, Wechselwählerinnen und Wechselwählern, Lust-und-Laune-Wählerinnen und -Wählern, Protestwählerinnen und Protestwählern sowie Nichtwählerinnen und Nichtwählern. Bei der abschließenden Auswertung im Plenum sollte ein Schwerpunkt auf den problematischen Konsequenzen von Politikverdrossenheit liegen, die bei einigen Wählertypen relevant ist. Für die Bearbeitung der Materialien gibt es keine zwingende Reihenfolge, daher eignen sie sich ideal für ein Stationenlernen, das zusammen mit Einstiegs- und Auswertungsphase zwei Schulstunden in Anspruch nimmt. Da die Materialien in puncto Umfang und Bearbeitungsaufwand ähnlich konzipiert sind, ist ein reibungsloser Ablauf ohne "Stau" an einzelnen Stationen gewährleistet. Statt Einzelarbeit sind an den fünf Lernstationen auch kooperative Arbeitsformen (wie Partner- oder Kleingruppenarbeit) denkbar; die Möglichkeit dazu sollte den Schülerinnen und Schülern auf jeden Fall geboten werden. Für den Lernzuwachs ist die Plenumsphase am Ende von zentraler Bedeutung: In dieser findet die Auswertung der Arbeitsergebnisse mit der gesamten Lerngruppe statt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kategorisieren folgende Wählertypen anhand von spezifischen Wahlmotiven und grundlegenden Einstellungen gegenüber politischer Partizipation in der Demokratie: Stammwählerinnen und Stammwähler Wechselwählerinnen und Wechselwähler Lust-und-Laune-Wählerinnen und -Wähler Protestwählerinnen und Protestwähler Nichtwählerinnen und Nichtwähler Außerdem machen sie sich die problematischen Konsequenzen von Politikverdrossenheit für die Demokratie bewusst. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler übernehmen gegebenenfalls bei kooperativen Arbeitsformen Verantwortung für das Teamergebnis. präsentieren Arbeitsergebnisse im Plenum. vertreten sachlich begründete Standpunkte, hören anderen zu und diskutieren fair.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Grundwissen Politik: Themen der Sekundarstufe II im Quiz

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Dieses Unterrichtsmaterial bietet quizartige Wissenstests zu fünf Themengebieten aus dem Fach Politik: Demokratie, Sozialstaat, Arbeit und Beruf, Europäische Union sowie Globalisierung. Die Tests eignen sich für die Sekundarstufe II und sind im Unterricht vielseitig zur Vor- und Nachbereitung einsetzbar. Diese Einheit besteht aus fünf quizartigen Wissenstests zu zentralen Themenfeldern des Faches Politik in der Sekundarstufe II: Demokratie, Sozialstaat, Arbeit und Beruf, Europäische Union sowie Globalisierung. Zu allen Materialien liegen Lösungen sowie alternativ auch interaktive Übungen zum Selbstlernen vor. Die Wissenstests können in verschiedenen Schulformen ab der Jahrgangsstufe 10 vielseitig eingesetzt werden – zur Abfrage des Vorwissens vor einer Unterrichtseinheit, als Anregung für kleine Lernzielkontrollen oder zur Wiederholung und Festigung des Gelernten nach einer Unterrichtsreihe. Möglich ist auch die Verwendung als lehrreiches Quiz in besonderen Unterrichtssituationen wie beispielsweise Vertretungsstunden, Homeschooling oder "Spielstunden" vor dem Beginn der Ferien. Die Aufgaben stehen den Lernenden sowohl auf Arbeitsblättern als auch als interaktives Angebot zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die Test-Aufgaben mit verschiedenen Verfahren wie zum Beispiel Multiple Choice oder Lückentext. Durch Lösungen zur Selbstkontrolle wird eigenverantwortliches Lernen gefördert sowie eine fundierte Wiederholung der Lerninhalte gewährleistet. Die Themen der Einheit im Unterricht Demokratie, Sozialstaat, Arbeit und Beruf, Europäische Union sowie Globalisierung sind im Politik-Unterricht der Sekundarstufe II zentrale Themen. Je nach Schulform und Bundesland können die einzelnen Lerninhalte und deren Reihenfolge variieren. Vorkenntnisse Durch das Fach Politik beziehungsweise Sozialwissenschaften, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde oder Gesellschaftslehre haben sich die Schülerinnen und Schüler bereits in der Sekundarstufe I mit Themen wie Demokratie, Partizipation, Arbeitswelt, Europa und internationale Beziehungen befasst. Der Umfang der Vorkenntnisse hängt nicht nur von der politischen Bildung in der zuvor besuchten Schulform ab, sondern auch vom individuellen Interesse an politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Dies drückt sich beispielsweise in der außerschulischen Beschäftigung mit dem Zeitgeschehen durch Medieninformationen aus. Didaktische Hinweise Faktenwissen bildet im Unterricht im Fach Politik / SoWi die Voraussetzung für das Verstehen von Zusammenhängen bei der Auseinandersetzung mit Texten und anderen Materialien sowie darüber hinaus für die politische Meinungsbildung als Grundlage einer Diskussionskultur. Die Aneignung der "Basics" zu zentralen Themen dient demnach nicht nur einer erfolgreichen fachlichen Mitarbeit in der Schule, sondern vor allem der Reifung der Jugendlichen als politisch mündige Bürgerinnen und Bürger. Für Lehrkräfte in der Sekundarstufe II stellt sich zu Beginn einer Unterrichtsreihe die Frage, welches Vorwissen die Schülerinnen und Schüler mitbringen und wie homogen die jeweilige Lerngruppe im Hinblick auf den Kenntnisstand ist. Nur wenn darüber Klarheit besteht, kann eine angemessene didaktische Reduktion bei der Reihenplanung erfolgen. Diese Wissenstests stellen bei der Ermittlung der Vorkenntnisse eine wertvolle Hilfe dar. Ebenso praktisch sind sie bei der Nachbereitung eines Unterrichtsthemas, beispielsweise als Anregung für eine kleine Lernzielkontrolle oder zur Wiederholung und Festigung des Gelernten. Auch unabhängig von Unterrichtsreihen zu Lehrplanthemen bieten die Materialien sinnvolle Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise in besonderen Unterrichtssituation wie Vertretungsstunden, Heim-Unterricht oder Stunden vor einem Ferienbeginn, die häufig für Quiz-Fragen in lockerer Atmosphäre genutzt werden. Methodische Hinweise Zur Bearbeitung eines Wissenstests sollten den Schülerinnen und Schülern maximal zehn Minuten zur Verfügung stehen. In eher leistungsschwachen Lerngruppen können Partner- und Kleingruppenarbeit sinnvolle Alternativen zur Einzelarbeit darstellen. Die Lehrkraft kann die Überprüfung und Korrektur der Ergebnisse selbst durchführen oder den Auftrag zur eigenständigen Kontrolle auf der Grundlage der Musterlösung erteilen. Eine weitere Variante ist die gegenseitige Korrektur in kleinen Teams. Für die Bewertung stehen unter jedem Wissenstest Feedbacks zu verschiedenen Leistungsstufen zur Verfügung, die sich einfach ankreuzen lassen. Von zentraler Bedeutung ist eine intensive Auswertung der Wissenstests – vor allem dann, wenn die Ergebnisse viele Kenntnislücken offenbaren. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre (Vor-)Kenntnisse zu den Themen Demokratie, Sozialstaat, Arbeit und Beruf, Europäische Union sowie Globalisierung im Kontext der jeweiligen Test-Aufgaben an. überprüfen beziehungsweise optimieren ihre Ergebnisse eigenverantwortlich – einzeln oder in Teams. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die Test-Aufgaben mit verschiedenen Verfahren wie zum Beispiel Multiple Choice oder Lückentext. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kooperieren bei der Bearbeitung gegebenenfalls mit anderen Lernenden.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

UNEP: Internationale Umweltpolitik hautnah erleben

Unterrichtseinheit

Gerade Jugendliche tun sich häufig schwer, Politik als Teil ihrer Lebenswelt anzusehen. Zu selten werden ihnen Möglichkeiten der aktiven Beteiligung aufgezeigt, zu wenig wird Politik im Unterricht erfahrbar gemacht. Das Planspiel UNEP ermöglicht genau dies.Unter dem Motto "Internationale Umweltpolitik hautnah erleben" rückt das Planspiel UNEP (United Nations Environment Programme) jugendlichen Akteure in spielerischer Art und Weise in den Mittelpunkt der politischen Entscheidung. Es widmet sich wichtigen Themen aus dem Bereich der Umweltbildung wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und Erhalt der Biologischen Vielfalt. Während junge Menschen bei diesen für sie so wichtigen Themen im richtigen Leben in der Regel außen vor sind, da die Entscheidungen hier oftmals auf der politischen Bühne Europas oder gar in Gremien mit Vertretern aus der ganzen Welt gefällt werden, bringt das Planspiel UNEP sie für einen Schultag mitten ins politische Geschehen. Das Planspiel Die 15- bis 20-jährigen Schülerinnen und Schüler schlüpfen im Planspiel in die Rollen von internationalen Delegierten und erleben aktiv mit, wie internationale Entscheidungsprozesse funktionieren und warum bestimmte Entscheidungen daraus hervorgehen können. Um die Identifikation der Jugendlichen mit diesen globalen und somit für sie teilweise abstrakten Themen zu stärken, wird abschließend deren Relevanz für die lokale Ebene in den jeweiligen Städten oder Gemeinden aufgezeigt. Gerade aufgrund seines thematischen Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen steht das Planspiel UNEP in seinem inhaltlichen Anspruch, der didaktischen Zielsetzung und seiner methodischen Umsetzung im Kontext einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ablauf des Planspiels Anhand der Planspielunterlagen wechseln die Jugendlichen ihre Identität und werden zu Delegierten imaginärer Staaten, deren Begehren jedoch an das Verhalten und an die Interessen realer Staaten angelehnt ist. Um für die Schülerinnen und Schüler realistische Bedingungen zu schaffen ist es sinnvoll, das Planspiel wenn möglich im ortsansässigen Rathaus durchzuführen. In der Regel kooperieren die Behörden gerne. Jeweils ein bis zwei Spielerinnen oder Spieler stellen die Entsandten eines Staates. Eine herausgehobene Rolle hat die UNEP-Direktorin beziehungsweise der UNEP-Direktor, die oder der als verbindendes Element zwischen den Staaten fungiert und eine vermittelnde Position einnimmt. Anhand eines der drei Schwerpunktthemen durchlaufen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gremien. Sie setzen sich mit ihrer eigenen Position und den Standpunkten anderer Staatsvertreter auseinander, indem sie Bündnisse schließen, Resolutionsentwürfe diskutieren und mehrheitliche Lösungen suchen. Ziel des Planspiels ist ein gemeinsam verabschiedeter Resolutionsentwurf, der anschließend mit einem Vertreter oder einer Vertreterin der Stadt oder der Gemeinde diskutiert wird. Durch diese inhaltliche Brücke, hin zum Lebensumfeld der Teilnehmenden, wird die Tragweite der Bedeutung solcher internationaler Beschlüsse für die lokale Ebene verdeutlicht. Die Methode Das Planspiel UNEP verfolgt einen handlungs- und erfahrungsorientierten Ansatz: Die bis zu 35 jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer treten aus der passiven Rolle einer Bürgerin oder eines Bürgers in die aktive Rolle gestaltender Akteure. Wie kaum eine andere Methode prägt sich das Planspiel langfristig in das Bewusstsein der Schülerinnen und Schülern ein. Als Unterrichtsmethode füllt das Planspiel alle Ebenen des erweiterten Lernbegriffs aus. Umsetzung sowie Vor- und Nachbereitung des Planspiels Beim Planspiel UNEP treten Jugendliche aus der passiven Rolle einer Bürgerin oder eines Bürgers in die aktive Rolle gestaltender Akteure. Fach- und Bewertungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die Komplexität internationaler Entscheidungsprozesse nachvollziehen und einordnen. können die Notwendigkeit von offenem Diskurs bei wichtigen Entscheidungen nachvollziehen. sind in der Lage, sich in die Rollen Anderer hineinzuversetzen und eigenständig und problemorientiert zu argumentieren. wägen Pro und Contra der unterschiedlichen Standpunkte ab und entwickeln dabei Kompromissbereitschaft und politische Weitsicht. entwickeln Entscheidungs- und Bewertungsfähigkeit. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können verschiedenartige Medien wie Texte, Tabellen und Grafiken hinsichtlich relevanter Informationen auswerten. setzen Informationen aus verschiedenen Medien miteinander in Verbindung. lernen, diese Informationen in anderen medialen Darstellungsformen wiederzugeben oder zusammenzufassen. Informationen zum Projekt Das Planspiel "UNEP - Internationale Umweltpolitik hautnah erleben" wurde von 2008 bis 2010 im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts mit dem Titel "Das United Nations Environment Programme in der Umweltbildung" entwickelt. Initiiert wurde die Entwicklung des Spiels vom Wissenschaftsladen Bonn e. V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein-Westfalen e. V. Das Projekt gliederte sich in zwei Phasen: Die erste Phase diente der Recherche und der Erarbeitung der Problemstellung des Planspiels sowie der Entwicklung, dem Test und der Optimierung der Spielunterlagen. In der zweiten Phase wurde das Planspiel in ganz Deutschland durchgeführt und ausgewertet. Didaktisch wurde das Projekt von Annette Kemper, Dozentin an der Universität Münster, beratend begleitet. Perpektiven wechseln, Interessen ausloten, verhandeln und Entscheidungen treffen Die Jugendlichen übernehmen in diesem Planspiel Interessen und Argumente ihrer fiktiven Rolle, aus dieser Perspektive handeln sie und verfolgen deren (teilweise vorgegebene) Ziele. Um gegen Ende eine nachvollziehbare Entscheidung treffen zu können, erarbeiten sich die Mitspielerinnen und -spieler zu Beginn und im Verlauf des Planspiels zunächst umfassendes Informationsmaterial. Somit nehmen die Teilnehmenden umfangreiches Wissen in kurzer Zeit auf, das es Ihnen ermöglicht, die nachfolgenden Planungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse einzuordnen und nachzuvollziehen. Hohes Maß an Selbststeuerung Das Planspiel schult mehrere Kompetenzen und Arbeitstechniken bei den Jugendlichen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiten sich zunächst Informationen, diese analysieren und bewerten sie vor dem Hintergrund des spezifischen Interesses ihrer Rolle. Anschließend handeln sie in kommunikativer Auseinandersetzung und schulen ihr soziales Verhalten durch die Konsensfindung im Team. Da das Planspiel von allen Akteuren ein hohes Maß an Selbststeuerung verlangt, trainieren die Schülerinnen und Schüler hier Arbeitstechniken und Qualifikationen, die für ihren weiteren Bildungsweg und das Berufsleben von Bedeutung sind. Politische Realität - akzentuiert und zugespitzt Das Planspiel UNEP berücksichtigt die politische Realität so weit wie möglich, doch werden bestimmte Aspekte inhaltlich akzentuiert oder zugespitzt. Es erfodert seitens der Akteure weder fachliche Vorkenntnisse noch ist die Ausrichtung der teilnehmenden Gruppe entscheident. Die gesammelten Sitzungsunterlagen Die Materialien zur Sondersitzung der Ländergruppen, zu den beiden Zusammenkunften des UNEP-Rates sowie zu den Sondersitzungen der Verbündetengruppen innerhalb des Planspiels sind hier verfügbar: Sondersitzungen Ländergruppen Erste Sitzung UNEP-Rat Sitzung Verbündetengruppen Zweite Sitzung UNEP-Rat Die Unterlagen für den Transfer zur lokalen Ebene sowie die Fragebogen zur Auswertung des Spiels mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann man hier herunterladen: Transfer zur Lokalpolitik Dokumente zur Auswertung Produktive Erweiterung des Themas Das Themenfeld Nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz ist zukunftsweisend und deswegen sehr breit gefächert. Es bietet sich an, das Planspiel in den darauf folgenden Unterrichtsstunden inhaltlich nachzubereiten und das neu erworbene Wissen der jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine produktive Erweiterung zu nutzen.Durch die unmittelbare Teilhabe an einem politischen Entscheidungsprozess und die inhaltliche Vorbereitung darauf sind die jugendlichen Teilnehmer gewappnet, um sich mit weitergehenden Fragestellungen zu beschäftigen. Mögliche Anknüfungsszenarien Das Material 52 bietet Hinweise für mögliche Anknüfungsszenarien mit handlungsorientierten Arbeitsaufträgen zu den Themen Globale Temperaturerhöhung, Klimawandel in Deutschland und Anthropogener Treibhauseffekt. Darüber hinaus finden Lehrkräfte Anregungen, wie die Schülerinnen und Schüler die Planspielergebnisse und -erlebnisse an der Schule präsentieren können sowie einen Vorschlag, mit den Jugendlichen selbstständig ein Planspiel zum Thema Schwellenländer und globale Gerechtigkeit zu entwickeln. planspiel-umweltpolitik.de: Vorschläge für die Nachbereitung Unter diesem Link finden Sie einen Auswertungsbogen sowie eine Handreichung mit ergänzenden Informationen zur Nachbereitung des Planspiels.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Keep Cool: Ein Spiel rund ums Klima

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit "Keep Cool" fordert Jugendliche heraus, in die Welt der globalen Klimapolitik einzutauchen. Ob online oder klassisch auf dem Brett: Beim beliebten "Keep Cool"-Spiel setzen Jugendliche unser Klima auf's Spiel. "Keep Cool" fördert spielerisch die jugendliche Weitsicht über den Zusammenhang von menschlichem Verhalten und der Entwicklung unseres Klimas. "Keep Cool" kann Lehrkräften zum motivierenden Einstieg in den Themenkomplex "Klimawandel" dienen. Um das Spiel durchzuführen sind keine speziellen Vorkenntnisse seitens der Schülerinnen und Schüler erforderlich. Im Spielverlauf werden aber zahlreiche Themen eingestreut, die nachfolgend im Unterricht vertieft werden können. Zusammenarbeit in Ländergruppen Zunächst sollten die Spielregeln erläutert werden. Dies gelingt am nachhaltigsten, wenn die Lehrkraft dies übernimmt und für erste grundsätzliche Fragen der Lernenden zur Verfügung steht. Jede Ländergruppe bei "Keep Cool" verfolgt ein wirtschaftliches Ziel, das darin besteht, eine bestimmte Anzahl Fabriken aufzubauen, um das eigene Wirtschaftswachstum zu sichern. Dieses wirtschaftliche Ziel ist allen Spielern und Spielerinnen bekannt. Gleichzeitig müssen alle einem politischen Ziel für die eigene Ländergruppe nachkommen. Die politischen Ziele können, wie in der Realität, stark voneinander abweichen oder sogar einander entgegen laufen. Kein Spieler und keine Spielerin kennt die politischen Ziele der anderen. Nur wenn ein Spieler sowohl das wirtschaftliche als auch das politische Ziel erreicht hat, gewinnt er sofort. Investitionen und Politik Das wirtschaftliche Ziel erreicht jeder und jede durchaus allein, indem das Geld, das die Fabriken erwirtschaften, in den Bau neuer Fabriken investiert wird. Das politische Ziel hingegen erreichen die Spieler nur in Zusammenarbeit mit anderen. Das bedeutet, dass neben der Entwicklung einer eigenen Gewinnstrategie ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft notwendig ist. Hintergrundinformationen zur Unterrichtseinheit "Keep Cool: Ein Spiel rund ums Klima" Hier gibt es weitere Informationen zum Spiel "Keep Cool". Spielelemente und Ablauf von "Keep Cool" Näheres zum Ablauf von "Keep Cool" und zu den Spielelementen finden Sie hier. Fach- und Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können nachvollziehen, dass der Mensch durch sein Verhalten und seine Entscheidungen das Weltklima beeinflusst. lernen bedeutende Anpassungsmaßnahmen kennen, die Schutz vor Klimafolgen bedeuten und verinnerlichen präventive Maßnahmen. informieren sich selbstständig über Möglichkeiten politischen Handelns und entwickeln eine persönliche Motivation, für den Klimaschutz aktiv zu werden. entwickeln ein Gefühl für die Schwierigkeiten weltpolitischen Handelns und lernen durch Verhandlungen ihre Interessen (Spielziele) zu verfolgen sowie Kompromisse einzugehen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können verschiedenartige Medien wie Texte, Tabellen, Grafiken und Bilder hinsichtlich relevanter Informationen auswerten. setzen diese Informationen aus verschiedenen Medien miteinander in Verbindung. Der Klimapoker Für die Schülerinnen und Schüler gilt es bei diesem Spiel, in die Rollen der Akteure der Weltwirtschaft zu schlüpfen und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, etwa die der Entwicklungsländer oder die Interessen der von den USA angeführten Industrieländer. Aber auch starke Lobbygruppen wie die Ölindustrie oder Umweltverbände bestimmen bei "Keep Cool" über Sieg oder Niederlage. Nur diejenigen, die wirtschaftliche und politische Interessen unter einen Hut zu bringen vermögen, ohne das Klima dabei zu vernachlässigen, können gewinnen. Dabei müssen die Jugendlichen bei jedem Spielzug zwischen gemeinschaftlichem Klimaschutz und wirtschaftlich-profitablem Handeln abwägen. Das Risiko: Katastrophen wie Dürren, Hochwasser und Krankheiten. Die Chance: Wohlstand für möglichst viele Menschen und ein stabiles Weltklima. Wissenschaftlicher Hintergrund Das Spiel wurde in der Abteilung "Integrierte Systemanalyse" am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) entwickelt. Forschungsschwerpunkt der Wissenschaftler ist die Integration von Erkenntnissen aus verschiedenen Fachdisziplinen, die für Probleme und Chancen globaler Umweltveränderungen bedeutsam sind. Um den Schwierigkeiten interdisziplinärer Arbeit gerecht zu werden, sucht man hier insbesondere nach geeigneten neuen Methoden und nach typischen Mustern globalen Wandels. Dies spiegelt sich im Brettspiel wider, da dort die Bereiche Ökologie, Ökonomie und Politik charakteristisch verzahnt sind. Globale Umweltveränderungen aller Art werden am PIK untersucht. Damit junge Menschen den Klimawandel in all seinen Facetten nachvollziehen können, ist die ganze Wirkungskette bedeutsam: von den Ursachen der globalen Erwärmung über die Klimadynamik und die Klimafolgen bis hin zu politisch-gesellschaftlichen Veränderungen. Wissenschaftliche Modelle aus diesen Bereichen liegen dem Brettspiel zugrunde, sie sind aber im Sinne der didaktischen Reduktion auf den wesentlichen Kern vereinfacht, so dass auch Schülerinnen und Schüler ohne spezielle thematische Vorkenntnisse "Keep Cool" spielen können. Mit einfachen Spielregeln werden aktuelle wissenschaftliche und klimapolitische Themen angeschnitten, wie etwa: Vermeidung von Emissionen, die Ursache der Erderwärmung sind, oder Anpassung an unvermeidliche Veränderungen Zunahme in Häufigkeit und Stärke extremer Klimaereignisse wie Dürren oder Stürme Verteilungsgerechtigkeit in internationalen Klimaverhandlungen Die natürliche Variabilität des Klimas (zusätzlich zum menschlichen Einfluss), so genannte Kohlenstoffsenken und die Bedeutung des technischen Fortschritts für die Transformation der Energiesysteme Drei bis sechs Spielende An einer Runde nehmen drei bis sechs Spielerinnen oder Spieler teil. Die Spieldauer beträgt etwa eine bis anderthalb Stunden. Der Spielplan besteht aus einer Weltkarte und einem Welt-Thermometer. Reihum erhalten die Spieler Geld aus so genannten "grünen oder schwarzen Fabriken". Letztere verbrauchen fossile Energieträger wie Kohle und Öl, wodurch Kohlendioxid ausgestoßen wird und die Temperatur steigt. Die Folge: Katastrophenkarten (wie Sturmfluten, Ernteausfälle oder Buschbrände) kommen zunehmend ins Spiel. Das Knifflige: Die Katastrophen können auch die Spieler mit so genannten "grünen Fabriken" (Wind- und Solarenergie, Energie-Einsparungen) treffen. Wie am besten reagieren? Auf die beschriebenen Risiken können die Spieler verschieden reagieren. Die Pioniere steigen auf grüne Technologien um, gehen damit die Ursachen der Erwärmung an und setzen darauf, dass die Anderen mitziehen. Man kann sich aber auch gegen die Folgen im eigenen Land wappnen und dies aus schwarzer Technologie finanzieren. Innerhalb dieses Interessenskonflikts können die Akteure miteinander verhandeln. Wer zuerst sein geheimes Ziel erreicht, gewinnt. Kollektives Versagen ist - wie im richtigen Leben - auch bei "Keep Cool" möglich: Sollte die Welttemperatur zu stark ansteigen, verlieren alle. Der Spielplan Auf dem Spielplan sind die sechs an "Keep Cool" beteiligten Ländergruppen farbig dargestellt. Genaues Hinsehen lohnt sich, denn Norwegen und Island tauchen bei "USA und Partner" auf. Die Aufteilung richtet sich nach den Hauptfraktionen in den Klimaverhandlungen, und da kooperieren Norwegen und Island mit den USA. Das Karbometer Das Karbometer, das zu Beginn des Spiels mit Kohlechips gefüllt wird, stellt zum einen die Welttemperatur dar, ist zum anderen aber auch Quelle des Einkommens aus schwarzen Fabriken: Durch das Herunternehmen von Kohlechips steigt die Temperatur und das Klima wechselt in bestimmte Intervallen die Farbe. Die Länderkarten Jeder Spieler erhält eine Länderkarte, womit auch die von ihm gespielte Ländergruppe bestimmt ist. Auf der Karte ist zunächst das wirtschaftliche Ziel vermerkt und im Falle der OPEC, der Entwicklungsländer oder der ehemaligen Sowjetunion auch eine Sonderregel. Die Fabriken Fabriken generieren das Einkommen der Spielerinnen und Spieler, sie erhalten zwei Kohlechips pro Spielrunde und Fabrik. Schwarze Fabriken haben zudem einen Einfluss auf das Klima. Das bedeutet, das Einkommen wird vom Karbometer genommen, wodurch sich die Welttemperatur erhöht. Schutzsteine Auf dem Spielplan installierte Schutzsteine verringern den Schaden der Treibhauskarten (nächster Punkt). Je Schutzstein muss ein Kohlechip weniger gezahlt werden. Durch jeden neu gebauten Stein erhöht sich der Preis um einen Kohlechip. Die Gesamtzahl an gebauten Schutzsteinen kann über Sieg oder Niederlage entscheiden. Treibhauskarten Jede Spielpartei erhält einen Satz Treibhauskarten. Diese erläutern klimatische Besonderheiten und klimatische Prognosen für die Region. So wird im Zuge des Klimawandels zum Beispiel für die Mittelmeerregion ein im Allgemeinen trockeneres Klima erwartet, und auch mit einer Häufung von Wald- und Buschbränden ist zu rechnen. Interessensgruppen/Zielkarten Als Vertreter von Interessensgruppen verfolgen alle Spieler unterschiedliche Ziele: je nach Zugehörigkeit zur "Ölindustrie", zur "Wirtschaftswachstum"-Gruppe, zur Gruppe "Neue Technologien" oder "Klimaskeptiker", zu den "Umweltverbänden", zur "Technischen Zusammenarbeit"-Gruppe oder als Vertreter der "Versicherung". Jedes Spiel verläuft anders, da verschiedene politische Ziele ausgelost werden. Damit werden jedes Mal neue Szenarien zukünftiger Entwicklungen spielerisch erzeugt. Möglichkeiten und Grenzen einer nachhaltigen Klimapolitik werden erfahrbar. Die einzelnen Spielelemente vermitteln Fakten zum Klimaproblem und öffnen auch Spielraum für weiterführende Fragen und Diskussionen innerhalb des Klassenraums. Auch wenn die Jugendlichen bereits während des Spiels Einsichten in die Ursachen und Folgen des Klimawandels entwickeln, bietet die Erfahrung eines "Keep Cool"-Spiel im Folgenden auch Nährboden für eine intensivere Behandlung der Themen Klima und Klimawandel im Unterricht.

  • Geographie / Jahreszeiten / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Aufarbeitung der Vergangenheit – Gedenkstätten, Gedenktage und Museen als Erinnerungsorte

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Erinnerungsorte setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Konzept Erinnerungsorte von Pierre Nora auseinander, hinterfragen kritisch die Rolle der Geschichtspolitik und analysieren verschiedene Erinnerungsorte hinsichtlich ihrer Konzeption. Um Erinnerungsorte wie beispielsweise Gedenkstätten werden häufig heftige Diskurse geführt, meist geht es dabei darum, wem wieviel gedacht wird. Betrachtet man Erinnerungsorte und ihre Konzeption in unterschiedlichen Regimen, so wird deutlich, dass die Geschichtspolitik einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung und Bedeutung von Erinnerungsorten hat. Die Unterrichtseinheit führt die Schülerinnen und Schüler an das Konzept der Erinnerungsorte heran und sie werden für die Mechanismen der Geschichtspolitik sensibilisiert. Indem sie sich intensiv mit einem Erinnerungsort auseinandersetzen, vertiefen sie nicht nur ihr Wissen über die jüngere deutsche Geschichte, sondern bekommen auch einen Einblick in die Konzeption von Erinnerungsorten. Das Thema "Erinnerungsorte" im Unterricht Erinnerungsorte spielen in der Erinnerungskultur eine wichtige Rolle. Sie sind Orte des individuellen und gemeinschaftlichen Gedenkens. Allerdings sind viele dieser Orte durchaus umstritten, Streitpunkt ist dabei meist die sogenannte "Konkurrenz der Opfer". Erinnerungsorte sind jedoch nicht nur Gedenkorte, sie spiegeln immer auch das Geschichtsbewusstsein der Zeit wieder. Die Schülerinnen und Schüler sollten daher in der Lage sein, Erinnerungsorte und ihre Konzeption kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Diese Fähigkeit kann am besten im Politik- und Geschichtsunterricht vermittelt werden. Die Unterrichtseinheit orientiert sich hierbei an der Lebens- und Erlebniswelt der Jugendlichen und enthält zahlreiche handlungsorientierte Aufgaben. Vorkenntnisse Spezielle Vorkenntnisse sind weder von Seiten der Schülerinnen und Schüler noch der Lehrerinnen und Lehrer erforderlich, da ausreichend Materialien zur Verfügung gestellt werden, die über die Hintergründe zu den jeweiligen Erinnerungsorten informieren. Didaktisch-methodische Analyse Die vorliegende Unterrichtseinheit soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler sich aktiv mit Erinnerungsorten und ihrer Konzeption auseinandersetzen und das dort vermittelte Geschichtsbild kritisch betrachten. Indem sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit den Materialien auseinandersetzen, erweitern sie ihre historischen Kenntnisse und entwickeln Kompetenzen in der Erarbeitung, Darstellung und Analyse von Fachtexten und Quellen. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen das Konzept Erinnerungsorte kennen. setzen sich mit der Geschichtspolitik auseinander. lernen verschiedene Erinnerungsorte kennen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit Quellen unterschiedlicher Art. lernen, sich ein Thema im Team zu erarbeiten. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen Gedenkstättenkonzepte kritisch. lernen Erinnerungsorte hinsichtlich der dahinterstehenden Geschichtspolitik zu bewerten.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Gesundheitssystem der Zukunft: eine internationale Perspektive

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit zum Gesundheitssystem der Zukunft konfrontiert die Lernenden mit den zentralen Fragen dazu, wie die soziale Absicherung der Menschen in einem Staat grundsätzlich organisiert sein sollte. Dies geschieht mithilfe von mehreren methodisch abwechslungsreichen Lern-Szenarien.Die aktuellen Diskussionen in den USA über die über die Wiederabschaffung der gerade erst eingeführten gesetzlichen Krankenversicherung ("Obamacare") oder die Demonstrationen in Großbritannien gegen die Abschaffung des National Health Systems nach erfolgtem Brexit eröffnen eine höchst aktuelle, unverbrauchte und interessante Perspektive, um die grundsätzlichen Ordnungsprinzipien von Sozialversicherungssystemen völlig neu, ohne ideologischen Ballast und ohne Überfrachtung mit den überaus detaillierten und komplizierten Einzelheiten des deutschen Gesundheitssystems zu thematisieren. Es geht bei dieser Unterrichtseinheit nicht um Einzelheiten der Krankenversicherung, sondern um die großen ordnungspolitischen Weichenstellungen unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Die Lernenden sollen nicht nur die möglichen Ordnungsprinzipien eines Gesundheitssystems herausarbeiten, sie sollen auch ihre interessenspolitischen Implikationen erkennen und für sich selbst bewerten. Diese Fragen sollen sie im Verlauf mehrerer Lernrunden ausloten und dabei ein fundiertes Werturteil entwickeln. Intention Das deutsche Sozialversicherungssystem ist nach vielen Reformschritten nicht nur für Jugendliche kaum noch durchschaubar. Insbesondere die Finanzierungsströme in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds erscheinen als Blackbox. Gleichzeitig können Jugendliche von heute mit dem genossenschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Solidargedanken kaum noch etwas anfangen. Demgegenüber steht der Gedanke, dass jeder selbst seines Glückes Schmied ist - bei gleichzeitig selbstverständlicher Einforderung einer staatlichen Sorge für den eigenen individuellen gesellschaftlichen Aufstieg. Die Unterrichtseinheit will die Schülerinnen und Schüler daher mit den Grundkonzeptionen eines staatlichen Gesundheitssystems konfrontieren, um sie im Verlauf mehrerer Lernrunden zu einem fundierten persönlichen Werturteil zu führen. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Die fünf Lernrunden reichen von Textinterpretationen und Präsentationen über Pro- und Contra-Diskussionen, Argumentationsfindungen und -bewertungen, Abstimmungen, Podiumsdiskussionen bis hin zu individuellen Online-Kommentaren. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen die drei grundlegenden wirtschaftspolitischen Ordnungsprinzipien von Gesundheitssystemen kennenlernen, unterschieden können und reflektierten. setzen sich mit den gängigen politischen Argumenten von Gesundheitsreformen auseinander und befürworten oder kritisieren diese. bilden sich ein Werturteil über eine wünschenswerte Organisationsform des deutschen Gesundheitswesens vertreten dieses. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, gesundheitspolitische Darstellungen und Argumente im Internet kritisch zu analysieren, zu hinterfragen und zu beurteilen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden in die Lage versetzt, sich in der Gruppe Informationen zu erarbeiten und diese gemeinschaftlich zu bewerten. können fremde und eigene Positionen zur Gesundheitspolitik in Talkshows und freien Diskussionen gegenüber anderen Menschen vertreten und kritisieren.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?" erarbeiten sich die Lernenden die wesentlichen Hintergründe zur Wahl des Europäischen Parlaments und setzen sich kritisch mit der aktuellen Entwicklung der EU auseinander. In dieser aktuellen Unterrichtseinheit zum Thema Europa geht es um die Europawahl: Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt - das einzige EU-Organ, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen können. Mit diesem Unterrichtsmaterial erarbeiten die Schülerinnen und Schüler deshalb zunächst als Grundlage die politische Zusammensetzung des Europaparlaments, die Regierungsbildung, die deutschen Vertreter sowie die Drei-Prozent-Klausel. Im Folgenden diskutieren sie dann die Idee gesamteuropäischer Parteien, die Gesetzgebung sowie die aktuelle Situation der Europäischen Union. Anhand eines Online-Tests überprüfen die Lernenden abschließend ihr Wissen vor der Wahl und hinterfragen eine mögliche Aufnahmeprüfung zur Wahlberechtigung. Das Thema "Europawahl 2019" im Unterricht Auch wenn es mit der überparteilichen und unabhängigen Bürgerinitiative "Pulse of Europe" und Macrons Reformplan "Initiative für Europa" positive Impulse für eine Beförderung der europäischen Einigung und die Weiterentwicklung der Europäischen Union gibt, stellt sich das Erscheinungsbild der EU vor der Europawahl 2019 doch überwiegend düster dar. Fehlende Kompromissbereitschaft führt zu Handlungsunfähigkeit in zentralen Fragen. Interne Streitigkeiten lassen erahnen, dass die Teilnehmerländer selbst ihr Grundverständnis und ihren gemeinsamen Wertekanon verloren haben. Die Union zeigt sich zerrissen. Ihre weiteren Ziele sind fraglich. Politische Meinungsverschiedenheiten, die im Zuge der "Euro-Rettung" noch mühsam gekittet werden konnten, treten durch die Flüchtlingskrise inzwischen offen zutage und stellen die Europäische Union nicht nur aufgrund des "Brexit" vor eine Zerreißprobe. Gleichzeitig mit dieser Problemlösungs- und Sinnkrise haben sich allerdings in den letzten Jahren die politischen Institutionen der EU gewandelt. Die Stellung des Parlaments ist weitaus stärker als noch fünf Jahren. Und auch die EU selbst scheint gegenüber den Mitgliedsstaaten deutlich an Einfluss zu gewinnen. Zahlreiche Verordnungen der Kommission und viele Urteile des Europäischen Gerichtshofes greifen merklich in das Alltagsleben der Bürger ein. Wohin also wird sich die Europäische Union weiter entwickeln? Eine Entscheidung darüber wird nicht zuletzt durch die Wahl des nächsten Europaparlaments fallen. Didaktisch-methodische Analyse Die Unterrichtseinheit nähert sich der Frage nach der Zukunft der Europäischen Union aus zwei Perspektiven: Bestandsaufnahme Wie sind derzeit die politischen Mehrheitsverhältnisse im Parlament? Welchen Einfluss hat das Parlament im Rahmen der europäischen Gesetzgebung? Ausblick Was spricht für und gegen eine weitere europäische Einigung? Wie könnten ein Europaparlament und eine europäische Regierung der Zukunft aussehen? Diesen Fragestellungen wird in mehreren Lernrunden nachgegangen, die Internetrecherchen, Präsentationen, Vernissagen, Positionslinien, Punktabfragen, Online-Tests und eine Podiumsdiskussion enthalten. Als Ergänzung zu den Streitgesprächen wäre es empfehlenswert, einen Europa-Abgeordneten einzuladen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse. erkennen die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments und der deutschen Abgeordneten. schließen von den Mehrheitsverhältnissen auf eine theoretische Europa-Regierung. bilden sich eine Meinung über die Einführung einer Prozent-Klausel und eines übernationalen Wahlsystems mit Europaparteien. können die Rolle des Europaparlaments im Rahmen der europäischen Gesetzgebung erklären. können Beispiele für europäische Richtlinien aus dem Bereich Verbraucherschutz zeigen und erläutern. bilden sich eine Meinung zu Emmanuel Macrons "Initiative für Europa". Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre gewonnen Ansichten in Abstimmungen und Diskussionen. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten. bilden sich eine politische Meinung zur weiteren europäischen Einigung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung
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