Tipp der Redaktion

Classroom Management: Unterrichtsstörungen begegnen

Lehrer zeigt das "Stopp"-Zeichen
Tipp der Redaktion

Classroom Management: Unterrichtsstörungen begegnen

Autor und Lehrer Lars Fedeler stellt wirkungsvolle Interventions- und Präventionsstrategien zum Umgang mit Unterrichtsstörungen auf.

Tipp der Redaktion

Beziehungskultur im Schulalltag

Lehrkraft steht bei Lernenden
Tipp der Redaktion

Beziehungskultur im Schulalltag

Dieses Video-Interview beantwortet Fragen rund um die Stärkung der Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden im Schulalltag.

Tipp der Redaktion

Klimaschutz und Technologie

Elektroniker vor Solarpanelen
Tipp der Redaktion

Klimaschutz und Technologie

Das Unterrichtsmaterial thematisiert Klimaschutz, Nachhaltigkeit, erneuerbare Energiegewinnung und zukunftsweisende Technologien.

  • Lehrplanthema
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Tägliches (Lehr-)Kraftritual: der Körper kennt alle Antworten

Kopiervorlage

Dieses Kurzritual für den Morgen oder Abend schenkt Lehrkräften in circa zehn Minuten Kraft und Ruhe für den Tag. Dabei geht es auf den eigenen Körper sowie auf die eigenen täglichen Bewertungen und Verurteilungen ein. Was, wenn wir unsere Einzigartigkeit sowie jene aller anerkennen und verstehen lernen und wir Heilung, Kreationskraft und Urvertrauen ermöglichen? Alle kennen diese Momente, in denen der Körper Signale sendet, denn Gefühle sind körperlich erfahrbar: Das Herz ist schwer, eine Last liegt auf den Schultern, die Knie sind weich, die Schmetterlinge tanzen im Bauch, der Kloß steckt im Hals und die Kehle ist wie zugeschnürt. Wie ist es möglich, dass wir im Alltag die Signale des Körpers ernst nehmen und vor allem wahrnehmen? Dieses kurze Kraftritual für den Morgen und/oder Abend bietet sich für Lehrkräfte und Lernende gleichsam an, um achtsam mittels Assoziationen Kraft und innere Ruhe für den Tag und/oder für die Nacht zu tanken. Grundgedanken Bereits im Moment der Befruchtung beginnt sich ein einzigartiger Organismus zu entwickeln. Jede der vielen Billionen Zellen weiß, was zu tun ist, wo sie hingehört, was ihre Aufgabe ist. Dabei sind bereits Neugeborene auf Berührung angewiesen: Sie spüren sich, wenn sie berührt werden, denn dies ist essentiell für ihr Überleben. Kinder, die nicht wahrgenommen und berührt werden, sterben (vgl. NZZ). Als Kind erfahren sich Menschen mit ihrem Körper, indem sie laufen, essen, sich waschen, spielen, Roller fahren und mehr lernen; alle Möglichkeiten und Grenzen werden ausgetestet. Im Laufe des Lebens aber scheinen Menschen die Anerkennung für die Genialität ihres Körpers manchmal zu verlieren. Sie beurteilen sich als zu dick, zu langsam, zu schwach, die Nase zu lang, die Ohren zu groß, die Brust zu klein, die Haare zu dünn, die Haut zu faltig – auch Lehrkräfte sind hiervor nicht gefeit. Dieses einfache, aber wirkungsvolle Ritual lädt Sie dazu ein, sich durch Achtsamkeit , Berührung und Assoziationen wahrzunehmen und anzuerkennen – sich anzuerkennen dafür, dass die Genialität des Körpers unübertroffen ist: Dass die Augen sehen können, der Mund sprechen, die Hände greifen und die Beine den Körper um die Welt tragen können. Der Körper verrichtet viele Aufgaben ohne bewusstes Zutun, ohne Befehl: Das Herz schlägt, die Lider schließen und öffnen sich, die Lunge atmet, die Organe verdauen und entledigen sich der Stoffe, die nicht mehr gebraucht werden – und das viele Jahre lang. Sich dessen bewusst zu werden, dem Körper dafür täglich zu danken und sich dadurch der eigenen Genialität, Energie und Stärke bewusst zu werden, dazu kann dieses Ritual beitragen. Literatur Lexikon der Psychologie: "Waisenkindversuche", in: Spektrum: www.spektrum.de/lexikon/psychologie/waisenkinderversuche/16645 . Selbstkompetenz Die Lehrerinnen und Lehrer beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler nehmen ihren Körper achtsam wahr. tragen aktiv zur eigenen Gesundheit durch Achtsamkeit bei.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Einführung in das Schulrecht: Schulpflicht

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel behandelt die gesetzlich verankerte und für das deutsche Bildungssystem zentrale Bezugsnorm der Schulpflicht. Dabei informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über allgemeine Rechtsgrundlagen sowie -inhalte und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die bei Schulpflichtverletzungen zu antizipieren sind. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier für den Schulalltag Wissenswertes. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Schulpflicht Schulpflicht besteht in allen 16 Bundesländern, unterscheidet sich hierbei aber im Detail durchaus. Die Landeschulgesetze behandeln die Schulpflicht teilweise sehr ausführlich, so in §§ 63 bis 70 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), teilweise aber auch sehr schlank, so in den §§ 37 bis 40 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Begrifflich von der Schulpflicht zu unterscheiden ist die (§ 58 NSchG oder § 28 Abs. 2 HmbSG statuierte) Pflicht zur Teilnahme, Mitwirkung und Leistungserbringung, die über die originäre Schulpflicht hinausgeht und inhaltliche Pflichten der Schülerinnen und Schüler konkretisiert. Blickt man über den nationalen Tellerrand, so ist festzustellen, dass die deutsche Schulpflicht durchaus nicht die Regel darstellt. In vielen Staaten besteht zwar eine Beschulungspflicht, eine Schulpflicht mit Präsenzpflicht ist hingegen vergleichsweise selten. Stattdessen werden vielerorts auch Homeschooling und Ähnliches toleriert, die in Deutschland regelmäßig ausgeschlossen werden. Beginn und Dauer der Schulpflicht Schulpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat und das 6. Lebensjahr vollendet hat, wobei sich die Landesregelungen im Detail leicht unterscheiden. Ist etwa in Hamburg das gesamte Jahr, in dem ein Kind das 6. Lebensjahr vollendet, in verschiedenen Konstellationen Anknüpfungspunkt für den Beginn der Schulpflicht (§ 38 HmbSG), zielt zum Beispiel § 64 NSchG darauf ab, dass alle Kinder schulpflichtig sind, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulpflicht aber auch hier früher oder später beginnen. Die Dauer der Schulpflicht beträgt in Niedersachsen gemäß § 65 NSchG grundsätzlich 12, in Hamburg gemäß § 37 Abs. 3 HmbSG 11 Schulbesuchsjahre, wobei Hamburg und andere Bundesländer die sinnvolle Regelung treffen, dass die Schulpflicht mit der Volljährigkeit endet. Dies erspart in schwierigen Fällen kleinteilige Berechnungen. Teilweise wird in den Landesgesetzen über die reine Dauer der Schulpflicht hinaus auch geregelt, wie lange der Besuch der einzelnen Schulstufen dauern muss (so etwa §§ 66 f. NSchG). Auszubildende sind auch nach Abschluss ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn berufsschulpflichtig (siehe § 37 Abs. 2 HmbSG). Auch besondere Fälle regeln die Schulgesetze mit variierender Ausführlichkeit. So befasst sich etwa § 69 NSchG mit langfristigen Erkrankungen, besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie Schülerinnen und Schülern in Strafhaft oder Heimen. § 39 HmbSG fasst sich hier kürzer und fingiert das Ende der Schulpflicht nach erfolgreichem Durchlaufen der Berufsfachschule. Daneben findet sich eine Öffnungsklausel für Einzelfallentscheidungen der Schulverwaltung. Ruhen und Ende der Schulpflicht Das sogenannte Ruhen der Schulpflicht regeln § 70 NschG und § 40 HmbSG. Ein Ruhen der Schulpflicht kann etwa während des Mutterschutzes einer Schülerin sowie bei Ableistung freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligen Sozialen (FSJ) oder Ökologischen Jahres (FÖJ) eintreten. Das Ende der Schulpflicht ergibt sich regelmäßig aus der Erfüllung der Schulbesuchsjahre. Teilweise gibt es auch hierzu weitergehende Regelungen, so in § 70 Abs. 6 NSchG, wonach die Schulpflicht mit Erlangung der allgemeinen Hochschulreife endet, außerdem wenn die Schulpflicht mindestens ein Jahr geruht hat sowie bei besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn mindestens ein Jahr eine Ersatzmaßnahme für die Sekundarstufe II (Vollzeitunterricht an einer Berufsbildenden Schule, Arbeit in einer Jugendwerkstatt oder Ähnliches) absolviert wurde. Schulpflichtverletzung Die Schulpflicht trifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern mittelbar auch jeweils die Erziehungsberechtigten, die (zum Beispiel über § 71 NschG und § 41 HmbSG) dafür zu sorgen haben, dass ihre Kinder am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Die Nichtbefolgung ist als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, kann also mit Bußgeldern belegt werden (siehe § 176 NSchG). Daneben besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zwangsweise der Schule zuzuführen, sogenannter Schulzwang (siehe etwa § 177 NSchG und § 41a HmbSG). Regelungen zur Frage, wie konkret mit Absentismus umzugehen ist (normalerweise sind die gesetzlichen Bußgelder und Schulzwang die letzten Mittel), finden sich üblicherweise nicht unmittelbar im Landesschulgesetz, sondern in dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Am niedersächsischen Beispiel soll hier dargestellt werden, was die Regelungen vorzusehen pflegen: Ziffer 3.3.2. der "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" regelt, dass bei unentschuldigtem Fehlen zunächst die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch einzuladen sind. Kommt kein Gespräch zustande, sind sie schriftlich zu informieren. Wiederholt sich das unentschuldigte Fehlen trotzdem, erfolgt eine schriftliche Information durch die Schulleitung an die Erziehungsberechtigten, dass bei weiterem Fehlen Jugend- und Ordnungsamt eingeschaltet werden. Das Jugendamt hat sodann die Aufgabe, eine mögliche Kindeswohlgefährdung (§ 8a des Achten Sozialgesetzbuches / SGB VIII) zu prüfen, das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde (teilweise auch die Schulverwaltung selbst) ist zuständig für die Verhängung von Bußgeldern gegen die Erziehungsberechtigten. Der Schülerin beziehungsweise dem Schüler gegenüber können daneben Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Datenschutzrecht für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Datenschutzrecht für Schulen" und seine Bedeutung für den Schulalltag. Dabei wirft Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, auch einen Blick auf Videokonferenz-Systeme. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zu datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundlage des Datenschutzrechts ist (mittlerweile) die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die allerdings aufgrund vielfacher Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe einer landesrechtlichen und auch themenspezifischen Konkretisierung bedarf. Diese wurde in allen Bundesländern zum Mai 2018 (teilweise auch bereits mit neuerlichen Änderungen seitdem) umgesetzt, so in Niedersachsen in § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und diversen ergänzenden Regelungen (zum Beispiel dem Runderlass "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" und dem Runderlass "Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften") und in Hamburg durch §§ 98 ff. des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) und der Schul-Datenschutzverordnung (Schul-DSV). Regelungsgegenstand Durch das Datenschutzrecht geschützt werden (nur) sogenannte "personenbezogene Daten". Diese definiert Artikel 4 der DSGVO wie folgt: "Personenbezogene Daten" [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann." Datenschutzrechtliche Grundsätze Das Datenschutzrecht ist zumeist sehr ausführlich und kleinteilig geregelt. Um dabei den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, sich einige Grundsätze vor Augen zu führen, mittels derer sich in jeder Regelung der rote Faden erkennen lässt: Die Grundlagen des Datenschutzrechts stammen bereits aus dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983. Danach ist Datenerhebung durch staatliche Stellen verboten, sofern es keine Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen gibt; dürfen nur so wenige Daten wie nötig erhoben werden (Grundsatz der "Datensparsamkeit"); darf die Datenverarbeitung nur zum ursprünglichen Zweck erfolgen (Grundsatz der Zweckbindung und Verbot von staatlichem "big data"); ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Aus späterer Rechtsprechung hat sich außerdem das "Recht auf Vergessen" ergeben, also ein Rechtsanspruch darauf, dass nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Durch die EU-DSGVO erstmals mit Rechtsverbindlichkeit festgelegt wurden außerdem das Recht auf Datenkorrekturen auf Antrag Betroffener; die Pflicht zur Sicherstellung von IT- (und damit Daten-) Sicherheit und eine Meldepflicht (innerhalb von 48 Stunden!) gegenüber der/dem Landesdatenschutzbeauftragten bei Datenschutzverletzungen. Neue Instrumentarien aus der EU-DSGVO Neben einer Konkretisierung der zuvor dargestellten Grundsätze hat die DSGVO auch einige Neuerungen gebracht. Wesentlich sind dabei die Pflicht, Verzeichnisse der (Daten-) Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Artikel 30 Absatz 1 DSGVO), Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Schulträger und etwaigen externen IT-Dienstleistern abzuschließen (Artikel 28 DSGVO) und Betroffene proaktiv über Datenverarbeitungen zu unterrichten (Artikel 13 DSGVO). In den landesrechtlichen Regelungen finden sich hierzu jeweils Konkretisierungen. Schulische Datenschutzbeauftragte Wie in jeder Behörde muss es auch in Schulen Datenschutzbeauftragte geben. Dies regelt zumeist nicht das Schulrecht, sondern das allgemeine Datenschutzrecht, zum Beispiel § 58 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Es muss sich um eine fachlich geeignete und weisungsfreie Person handeln, die frei von Interessenkonflikten (also insbesondere nicht Schulleitungsmitglied oder IT-Systemadministrator/in) ist. Als Aufgaben nennen die Gesetze regelmäßig: Unterstützung, Beratung und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes und Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Speziell: Videokonferenz-Systeme Im Zuge der Corona-Pandemie hat (nicht nur) die schulische Bedeutung von Videokonferenzen exponentiell zugenommen. Hierbei wurden zunächst allenthalben die "Augen zugedrückt", wenn es um Fragen des Datenschutzes ging, da die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs als Priorität eingestuft wurde. Unterdessen ist etwas Ruhe eingekehrt und ein nüchterner datenschutzrechtlicher Blick angezeigt: Um allerdings beantworten zu können, ob die Nutzung datenschutzkonform ist, muss jedes einzelne Videokonferenz-System (Teams, ClickMeeting , Zoom, iServ, Big Blue Button, Gotomeeting, Jitsi et cetera) individuell durchleuchtet werden, wobei auch die jeweilige Konfiguration der an der einzelnen Schule genutzten Software und Software-Version einen Unterschied machen kann. Als grundsätzliche Linie lässt sich dabei nur festhalten, dass die Nutzung immer dann datenschutzrechtlich problematisch ist, wenn Daten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-DSGVO verarbeitet und gespeichert werden, zum Beispiel in den USA. Für viele Schulen muss daher davon ausgegangen werden, dass das genutzte beziehungsweise vom Schulträger zur Verfügung gestellte System nicht vollständig datenschutzkonform ist. Kultusministerien und Schulbehörden sind (außer in Baden-Württemberg) bislang zurückhaltend mit etwaigen Eingriffen, dies dürfte sich aber künftig ändern. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Workshop: Feedback geben und empfangen

Kopiervorlage

In diesem Workshop lernen Schülerinnen und Schüler, konstruktives Feedback zu geben und Feedback anderer anzunehmen. Im Zentrum stehen verschiedene Gruppen-Übungen und Rollenspiele, die den Lernenden helfen, mit positivem und negativem Feedback umzugehen. Der Workshop "Feedback geben und empfangen" vermittelt Lerngruppen, wie sie mit dem Thema "Feedback" im Schulalltag umgehen können. Verschiedene Übungen, die in der Handreichung für Lehrkräfte vorgestellt werden, zeigen den Schülerinnen und Schülern, wie Feedback angemessen formuliert wird, wie sie Feedback annehmen können, aber auch, wie sie sich gegen ein unangemessenes, unfaires Feedback wehren können. In einer vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre öffnen sich die Lernenden einander. Ziel des Workshops ist es auch, gemeinsam herauszufinden, wie wertschätzendes und hilfreiches Feedback formuliert sein kann. So wird in der Lerngruppe ein wichtiger Grundstein für eine positive Feedback-Kultur gelegt. Eine Checkliste hält außerdem die zehn wichtigsten Regeln für gutes Feedback fest. Diese kann nach Durchführung des Workshops im Unterrichtsalltag eingesetzt werden. Feedback-Runden nach Präsentationen von Schülerinnen und Schülern können mithilfe der Liste noch einmal reflektiert werden. Auf diese Weise wird die Feedback-Kultur in der Lerngruppe stetig verbessert. Ergänzend zum Workshop "Feedback geben und empfangen" bietet es sich an, ein Methoden-Training zum Thema "Angstfrei vortragen" durchzuführen, das die Lernenden dabei unterstützt, entspannt in Vortragssituationen hineinzugehen. Weiterhin unterstützen die Materialien "Rituale im Schulalltag: Begrüßung und Unterrichtsstart" die Unterrichtstrukturierung und -gestaltung. Das Thema "Feedback" im Unterricht Feedback-Situationen sind im Alltag meist asymmetrisch. Insbesondere Schülerinnen und Schüler bekommen häufig Feedback von Erwachsenen, beispielsweise von ihren Eltern oder Lehrkräften. Das eigentliche Ziel jedes Feedbacks sollte ein Gespräch auf Augenhöhe sein. Aber auch im Erwachsenenalter fühlen sich die Personen, die Feedback empfangen, häufig in die Rolle des Kindes zurückversetzt, das sich der Kritik der Lehrkraft stellen muss. Damit Schülerinnen und Schüler zu mündigen Erwachsenen heranwachsen, die auch im späteren Berufsleben mit Kritik negativer aber auch positiver Art umgehen können, muss nicht nur das Geben von Feedback, sondern auch das Annehmen von berechtigter Kritik geübt werden. Darüber hinaus sollen die Lernenden üben, Gespräche auf Augenhöhe einzufordern und sich gegen unangemessene Rückmeldungen zu wehren. Als Jugendliche sind sie häufig mit "ranghöheren" Erwachsenen konfrontiert, die nicht gelernt haben, faires und konstruktives Feedback zu geben. Daher müssen sie üben, für eine faire Behandlung einzustehen. Didaktisch-methodische Analyse Abwechslungsreiche Übungen lehren die Schülerinnen und Schüler, in einer vertrauensvollen Atmosphäre Feedback zu geben und anzunehmen. Die Übungen werden in Paararbeit, Gruppenarbeit oder im Plenum durchgeführt, sodass alle Schülerinnen und Schüler sich einbringen und öffnen können. Das stärkt auch den Zusammenhalt in der Lerngruppe. Jede und jeder Einzelne darf im Rahmen des Workshops positives und negatives Feedback annehmen lernen. Rollenspiele trainieren die Lernenden mit unpassendem Feedback von höhergestellten Personen wie beispielsweise Lehrkräften umzugehen. Das Geben von Feedback wird im Klassenverband miteinander diskutiert. Am Ende des Workshops formuliert die Lerngruppe gemeinsam Regeln für respektvolles, hilfreiches Feedback. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben, konstruktives Feedback zu formulieren. kennen Grundregeln für Feedback-Gespräche. grenzen sich gegen unangemessenes Feedback ab. nehmen positives und negatives Feedback an. öffnen sich ihren Mitschülerinnen und Mitschülern. gehen respektvoll und vertrauensvoll mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern um.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung, Erwachsenenbildung

Leibhaftige Kommunikation III: die Bedeutung neurowissenschaftlicher Forschung für einen…

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel thematisiert leibhaftiges Kommunizieren als Ursprung und Voraussetzung unserer Kommunikation und damit auch des Unterrichtens. Der Beitrag enthält Hintergrundinformationen zum Thema, die im Schulalltag und im Unterricht eine Rolle spielen, und geht darauf ein, wie ein Vertrauensaufbau im Unterricht gelingen kann. Dabei geht es auch darum, welche Bedeutung die neurowissenschaftliche Forschung in diesem Zusammenhang spielt. In diesem Fachartikel geht es darum, wie Vertrauen im Unterricht zwischen Lehrkäften und Lernenden sowie den Schülerinnen und Schülern untereinander aufgebaut werden kann. Welche Bedeutung spielt die neurowissenschaftliche Forschung in diesem Zusammenhang, welche Aspekte spielen für den Vertrauensaufbau eine Rolle? Dieser Artikel enthält Hintergrundinformationen und eignet sich als Ergänzung zu den Arbeitsmaterialien "Feedback geben und empfangen" , "Rituale im Schulalltag: Begrüßung und Unterrichtsstart" sowie der Unterrichtseinheit " Methoden-Training "Angstfrei vortragen ". In diesen Materialien geht es um die Umsetzung im Schulalltag mit praktischen Tipps . In der Reihe außerdem erschienen ist "Leibhaftige Kommunikation I: Warum wir kooperieren" sowie "Leibhaftige Kommunikation II: spielerische Ahmung und die Folgen für den Unterricht" . Sowohl die Evolutionsbiologie ("geteilte Intentionalität") als auch die Phänomenologie ("Ahmung") hat gezeigt, dass unsere Kommunikation leibhaft situiert ist. Die neurowissenschaftliche Forschung hat bekannterweise mit dem Konzept der Spiegelneuronen ihrerseits aufgezeigt, wie Kommunikation hirnphysiologisch verankert ist und wie die Fragen zu beantworten sind: "Was löst mein Handeln im Gehirn und im Körper von anderen Menschen aus? Wie wirken wir auf andere?" (vgl. Hütter und Lang 2017: 108 ff.) Was sind Spiegelneuronen und was machen sie mit uns? Hier waren die Forschungen von Giacomo Rizzolati in den 1990er Jahren richtungsweisend. Sein Team machte die Feststellung, dass bei Affen das Gehirn dieselben Signale sendete, wenn sie selbst nach Futter griffen und wenn sie sahen, dass jemand anderes nach Futter griff. Folglich feuern unsere Nervenzellen nicht nur, wenn wir selbst eine bestimmte Handlung vollziehen, sondern auch wenn wir jemand anderen sehen, der diese Handlung vollzieht. Dies zeigt, dass "die Interaktionsmöglichkeiten mit bestimmten Objekten in prämotorischen Programmen gespeichert sind und dass schon die Beobachtung einer entsprechenden objektspezifischen Interaktion sozusagen zu einer Spiegelung der äußeren Handlung in die eigenen handlungsvorbereitenden Strukturen des Gehirns führt. Diesem Umstand verdanken die Neuronen, die diese Spiegelung ermöglichen, den Namen ' Spiegelneuronen '." (Hütter und Lang 2017: 109) Allerdings wurde diese neuronale Aktivität zunächst nur bei Affen nachgewiesen, bis dies 2010 auch bei Menschen gelang. Dennoch gibt es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vom Mythos der Spiegelneuronen sprechen (Hütter und Lang 2017: 110). Jedoch geht es bei "der Aktivierung von Spiegelneuronen nicht primär um ein 'Verstehen' im kognitiven Sinne, sondern um eine intuitive Aktivierung von möglichen Handlungsprogrammen in Bezug auf ein Objekt oder Lebewesen. [...] Auf diese Weise wirkt auch die Beobachtung emotionaler Regungen und der entsprechenden Körperreaktionen anderer über die Spiegelneuronen auf unseren eigenen körperlichen und emotionalen Zustand zurück." (Hütter und Lang 2017: 110f.) Die Technik des Spiegelns Konkret gesagt, es macht etwas mit den Schülerinnen und Schülern , wenn wir uns ihnen zu- statt abwenden, wenn unsere Körperachse zu den Beobachtenden hingedreht ist oder weg von ihnen, wenn wir sie freundlich statt angewidert anblicken. Wenn wir das einfühlende Spiegeln trainieren, verbessern wir auch die Fähigkeit, uns anderen mitzuteilen, weil wir anders wahrgenommen werden. Das wusste auch schon der Psychotherapeut Carl Rogers, der die Technik des Spiegelns im Gespräch einsetzte und dies als aktives Zuhören bezeichnete. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel von der kranken Mutter erzählt, fühlt sie/er sich vermutlich eher angenommen, wenn die Lehrperson (ihre/seine vermuteten Gefühle spiegelt und) daraufhin sagt: "Du machst dir sicher große Sorgen!", als wenn zuerst die (sachbezogene) Frage gestellt wird: "Was hat sie denn?" Das Spiegeln, sowohl sprachlich als auch nonverbal, schafft emotionale Resonanz und bereitet eine kooperative Stimmung vor. Diese Art von Resonanz nennt man auch Synchronisierungseffekt, da sie die soziale Interaktion verbessert. Wie auch die " geteilte Intentionalität " und die " Ahmung " rückt die Spiegelneuronenforschung ebenfalls das Imitationslernen von sozial nahestehenden Vorbildern in den Vordergrund – und solche sollten wir Lehrerinnen und Lehrer doch sein. Und zum Vorbild wird man vermutlich, wenn man vorlebt, was man sagt – kurz: wenn man ehrlich und authentisch ist. "Wir" und "die anderen" "Der Großteil des Verhaltens, das die sogenannte 'Gruppendynamik' ausmacht, hängt davon ab, ob wir die Menschen in unserer Umgebung als Freunde oder Feinde wahrnehmen. Belohnung und Bedrohung [...] bestimmen unser Verhalten in Gesellschaft anderer Menschen. Wir fällen augenblicklich ein Urteil über jede Person, der wir begegnen und mit der wir arbeiten. Alle Menschen werden im Grunde zwei Lagern zugeordnet: Sie gehören zu 'uns' oder zu 'den anderen'." (Fabritius und Hagemann 2021: 228) Wie schaffen wir es, Vertrauen zu schaffen, damit wir als Lehrerinnen und Lehrer zu "uns" gehören? Vertrauen aufbauen Im Folgenden werden einige Punkte auf den Unterricht angewendet, die Fabritius und Hagemann auflisten (vgl. Fabritius und Hagemann 2021: 231–239). Vertrauensbildende Maßnahmen : Man kann die Schülerinnen und Schüler so behandeln, dass sie das Gefühl haben, Wertschätzung zu genießen und wichtig für die Klasse zu sein. Oder man behandelt sie so, dass sie sich minderwertig und unbedeutend fühlen. Schlicht und einfach: Menschen wollen das Gefühl haben, wichtig zu sein. Ungewissheit erweckt unseren Selbsterhaltungstrieb und treibt einen Keil in die Klassengemeinschaft. Gewissheit dagegen schafft Vertrauen . Wenn sowohl unser Verhalten als auch das Unterrichtsgeschehen transparent sind, fühlen sich die Schülerinnen und Schüler sicher. Sie haben das Gefühl, die Situation unter Kontrolle zu haben und müssen dementsprechend nicht außer Kontrolle geraten. Autonomie ist der beste Schutz vor Stress. Das heißt, je mehr die Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben, "Herr ihres Schicksals" zu sein, desto eher übernehmen sie selbst Verantwortung (selbst Ziele, Mittel und Lösungen finden, einen eigenen Arbeitsstil wählen, selbst vereinbarte Ziele in einer vereinbarten Zeit erreichen). Zurückweisung einzelner Schülerinnen und Schüler aus der Klasse erzeugt Schmerz bei allen. Die Beobachtung einer Beschämung erzeugt Scham. Die Wahrnehmung von Leid verursacht Trauer. All das kann evolutionsbiologisch erklärt werden: Der Ausschluss aus der Gruppe war in prähistorischer Zeit ein Todesurteil. Um die Klasse zu festigen, braucht es stabile Bindungen und gute Beziehungen . Das heißt nicht, dass alle Freunde sein müssen – eine gute Arbeitsgemeinschaft ist eventuell sogar besser und leichter zu organisieren. Auch auf Unfairness reagiert unser Gehirn mit Kampf- und Fluchtreaktionen. Es geht beim Miteinander um mehr als nur gerechte Noten (darum geht es natürlich auch), aber ein fairer Umgang , der die Gemeinschaft zufriedenstellt, ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Fazit Die Mitteilung an die Lerngruppe soll lauten: Der Beitrag einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers wird geschätzt und ist wichtig für das Gelingen des Ganzen . Auf diese Weise wird das gegenseitige Vertrauen gefestigt, was für ein positives Klassenklima und einen reibungslosen Unterrichtsablauf beinahe unerlässlich ist. Literaturverzeichnis Hütter, Franz und Sandra Mareike Lang (2017). Neurodidaktik für Trainer. Bonn: managerseminare. Fabritius, Friederike und Hans Werner Hagemann (2021). Neurohacks. Gehirngerecht und glücklicher arbeiten. Frankfurt/New York: Campus. Weiterführende Literatur Kutting, Dirk (2021). Bühne frei. Ein Auftrittscoaching für Leib und Seele. Göttingen: V&R.

  • Fächerübergreifend / Pädagogik

Digitale Unterrichtsplanung mit TaskCards

Fachartikel
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Digital, flexibel und überall zugänglich: Autorin Katharina Sambeth beschreibt in diesem Artikel, wie und warum sie ihren eigenen Unterricht mit dem Tool TaskCards plant. Als Lehrkraft habe ich lange nach der für mich perfekten Methode zur Vorbereitung meines Unterrichts gesucht. Hierbei hatte ich diverse Anforderungen an das Tool oder Programm zur Organisation meines Fachunterrichts: Es sollte möglichst flexibel und interaktiv , aber auch ein Zugriff über externe Endgeräte sollte möglich sein. Des Weiteren war es mir wichtig, dass ich dort auch Links und Materialien ablegen kann, welche ich aktiv im Unterricht benötige. Hierdurch wurden bereits viele Anwendungen im Voraus aussortiert. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen nutzen gerne PowerPoint oder Word , welche für mich nicht praktikabel sind, da ich hier keine Materialien interaktiv und sofort einsetzbar ablegen kann. OneNote , ein weiteres Produkt aus dem Hause Microsoft, ist mir persönlich zu unstrukturiert und unübersichtlich. Im Studium hatte ich die Anwendung für mich ausführlich getestet und den Versuch nach zwei Wochen beendet. Vorteile von TaskCards : digitale Pinnwände für alle Fälle Mit dem Einsatz von TaskCards in all meinen Klassen habe ich festgestellt, dass ich nicht nur Links und Materialien für meine Schülerinnen und Schüler dort organisiere und zur Verfügung stelle, sondern mir auch immer mehr private Pinnwände mit Material für den Unterricht und diverse Sammlungen anlege. So habe ich mir Pinnwände zu den verschiedenen Jahrgangsstufen und Sequenzen angelegt und dort mein Material sowie Links zu diversen Anwendungen und Materialien hinterlegt. Mit der Zeit habe ich zudem begonnen, die einzelnen Phasen des Unterrichts farblich hervorzuheben und die Bezüge zum Lehrplan von meinen analogen Plänen sowie unserem Curriculum mit in die Pinnwände aufzunehmen. Auf diese Weise entstand eine Struktur, welche für mich funktioniert und die ich nach wie vor noch modifiziere, sodass ich alle wichtigen Informationen und Materialien auf der jeweiligen Pinnwand für meinen Unterricht finde. Was ist TaskCards ? Bevor ich meine Methode zur Unterrichtsplanung mit TaskCards im Detail erläutere, möchte ich kurz die browserbasierte Anwendung selbst vorstellen. Vielleicht haben Sie schon einmal von Padlet oder Trello gehört? Auch bei TaskCards handelt es sich um eine digitale Pinnwand, welche kollaborativ bearbeitet wird und welche in Echtzeit synchronisiert . Im Vergleich zu den anderen beiden genannten Anwendungen ist TaskCards allerdings DSGVO-konform und das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland. Somit erfüllt dieses Tool alle schulischen Vorgaben des Datenschutzes. Für die Nutzung der Pinnwand ist eine Registrierung durch die Lehrkraft notwendig ; für die Nutzung dieser durch die Schülerinnen und Schüler dagegen nicht. Den Nutzenden stehen bei TaskCards verschiedene Preiskategorien zur Verfügung, welche von einer kostenlosen Nutzung bis zu einer Nutzung mit Schullizenz reichen. Auch diverse Medienzentren bieten ihren Lehrkräften mittlerweile einen kostenlosen Zugang an. Bei Bedarf fragen Sie einfach mal an entsprechender Stelle nach. Meine Unterrichtsplanung mit TaskCards An meiner Schule erfolgt die Planung von Unterrichtsstunden nach dem Einzelstundenmodell. Für mich persönlich hat es sich als sinnvoll erwiesen, meinen Unterricht entsprechend den einzelnen Einheiten einer jeden Sequenz zu planen. Diese können sich sowohl auf eine einzelne Schulstunde beschränken, aber auch über mehrere Stunden ziehen. Entsprechend dieser Grundlage gehe ich auch bei meiner Unterrichtsplanung mit TaskCards vor. Jede Sequenz besitzt hier eine eigene Pinnwand , welche in den entsprechenden Ordnern der jeweiligen Jahrgangsstufen abgelegt wird. Untergliedert sind die verschiedenen Pinnwände in Spalten, welche den jeweiligen Themenschwerpunkt der Einheit als Titel tragen und zur besseren Orientierung der Themengebiete in der jeweiligen Pinnwand dienen. Die einzelnen Einträge der jeweiligen Spalten erfolgen anschließend gemäß einem von mir entwickelten Farbschema: orange: Kompetenzschwerpunkt(e) der jeweiligen Einheit gelb: Verankerung im Lehrplan (hier: LehrplanPlus Bayern) weiß: Fragestellung der jeweiligen Einheit, welche gemeinsam im Unterricht erarbeitet wird grün: Einstieg rot: Erarbeitung pink: Vertiefung grau: Abschluss und Beantworten der eingangs erarbeiten Fragestellung Gemäß diesem Farbschema plane ich nun meinen Unterricht. Nach der Sichtung und Erstellung von Materialien füge ich alle in dieser Sequenz benötigten Materialien und Links den jeweiligen Pins hinzu. Auch Seiten aus dem Schulbuch und entsprechende Aufgabenstellungen werden hier vermerkt.

  • Fächerübergreifend

Die Kultur der Digitalität – es geht nicht vorrangig um Tablets, Apps und Tools. Es geht um…

Fachartikel
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Angesichts einer sich verändernden Welt müsse sich auch die Schule dringend wandeln. Dass es dazu keineswegs vorrangig Strom bedarf und was "4K", "6P" sowie die derzeitigen Prüfungsformate damit zu tun haben, beschreibt dieser Fachbeitrag von Autor Holger Müller-Hillebrand. Deutschunterricht in Klasse 8. Zunächst kontrolliert der Lehrer, ob auch alle Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben erledigt haben: Die in der vorangegangenen Stunde gelesene Kurzgeschichte "Ein netter Kerl" sollte in Sinnabschnitte eingeteilt und mit Zwischenüberschriften versehen werden. Anschließend darf eine Schülerin den Inhalt der Geschichte zusammenfassen. Danach fragt der Lehrer, was in inhaltlicher Hinsicht besonders auffällig an der Kurzgeschichte sei. Nach drei Fehlversuchen nennt ein Schüler schließlich die gewünschte Antwort: das Lachen. Daraufhin schreibt der Lehrer das Thema der heutigen Stunde an die Tafel: "Die Funktion des Lachens in der Kurzgeschichte 'Ein netter Kerl'". Anschließend sollen die Lernenden herausfinden, welche Figuren wann und wie häufig lachen und wie sie das Lachen jeweils deuten. Nach der etwa 25-minütigen Paar-Arbeit folgt eine Besprechung der Ergebnisse im Unterrichtsgespräch. Ein Fazit hält der Lehrer an der Tafel fest: "Das Lachen steigert sich bis zur Selbstoffenbarung der Protagonistin und bricht dann schlagartig ab." Die Stunde ist zu Ende, als Hausaufgabe erhalten die Lernenden, die Figur der Nanni aus der Kurzgeschichte zu charakterisieren. Was zugespitzt anmuten mag, ist tatsächlich eine durchschnittliche, genauso erlebte und durchaus exemplarische Deutschstunde, wie sie irgendwo in Deutschland tagtäglich so oder vergleichbar gehalten wird. Hausaufgaben ohne Funktion und Anschlusskommunikation, Seminararbeits-Themen statt (echter) Problemstellungen, Ratespiele in Form von Ping-Pong-Gesprächen, fremdbestimmte Aufgaben zum reinen Abarbeiten, ein von der Lehrperson formuliertes Fazit und eine neue Hausaufgabe, die mit dem Erarbeiteten nichts zu tun hat – nicht selten folgen Unterrichtsstunden, keineswegs nur im Fach Deutsch, einer solchen Struktur und Plandidaktik , die weder logisch noch besonders lernförderlich ist. Gewiss, damit kein falscher Eindruck entsteht: Vielfach wird Unterricht natürlich auch partizipativer, anregender und aktivierender gehalten. Und doch folgen Stundenraster bis heute dem seit Jahrzehnten gängigen wie starren Raster Einstieg, Hinführung, Arbeitsphase und Reflexion. (Analoger) Schonraum Schule? Überhaupt: Der Klassenraum ist einer der wenigen Arbeitsplätze, den ein Zeitreisender aus dem frühen 20. Jahrhundert auch heute problemlos erkennen könnte: eine Präsentationsfläche (oftmals tatsächlich noch eine Kreidetafel) und ein Pult, davor in Reihen oder in Hufeisenform mehrere Tische und Stühle. Bei Autowerkstätten, Schneidereien und Büroräumen wäre der Wiedererkennungswert um ein Vielfaches geringer und schwieriger. Zudem ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in nahezu jedem Alltagsbereich (neue) Technik eingekehrt. Ob im (E-)Auto , der Heizungssteuerung oder im Staubsaugroboter – viele Menschen lieben Technik und wissen sie zu schätzen. Zumindest, solange es nicht um Schule geht: Hier verursacht der Einsatz moderner Technik und allein der Begriff "Digitalisierung" bei vielen urplötzlich eine seltsame Abwehrhaltung. Die Schule als analoger Schonraum? Die Schule als Ruhepol inmitten einer immer schneller werdenden Welt? Die Schule als Bewahrstätte traditioneller Lehr- und Lernmethoden, die sich schließlich über Jahrzehnte bewährt hätten? Nichts davon wird funktionieren. Denn wir sind längst drin. Wir stecken mitten in einer Kultur der Digitalität, ob wir das nun gut finden oder nicht. Eine neue Zeit: die Kultur der Digitalität Dieser Begriff geht unter anderem zurück auf ein 2016 erstveröffentlichtes Werk des Medienwissenschaftlers Felix Stalder, der darin ausführt, dass im Zuge des Wandels hin zu solch einer Kultur der Digitalität "eine neue Infrastruktur der Wahrnehmung, der Kommunikation und der Koordination " entstanden sei. Und was der Kulturphilosoph auf den rund 200 Seiten ausführt, beschreibt ziemlich genau, in welch gesellschaftlichem Wandel wir uns gerade befinden. Stalder stellt dabei allerdings nicht die Technik in den Vordergrund, sondern vielmehr die gesellschaftlichen Prozesse, die durch neue Technologien nicht nur angeregt werden, sondern diese vielmehr auch selbst hervorbringen: "Angetrieben wird diese Entwicklung jedoch nicht von der Technologie als solches, sondern durch vielfältige soziale, ökonomische und politische Entwicklungen, die aus jeweils unterschiedlichen Gründen die Komplexität der Gesellschaft erhöhen und neue Verfahren des Umgangs mit dieser Komplexität erfordern. In fast allen diesen Verfahren spielt Technologie eine wichtige Rolle, denn sie erlaubt es, die stark steigende Volumina an Daten und Kommunikation bewältigen zu können und neue Formen des Handelns in der Welt zu entwickeln." In dieser neuen Zeit spielen Referentialität und auch Selbstreferentialität, Gemeinschaftlichkeit sowie Algorithmizität bedeutende Rollen. (Selbst-)Referentialität, also die Fokussierung und Schaffung eines persönlichen, auch subjektiven Bezugssystems, ist angesichts einer stetig über uns schwappenden Flut von Informationen genauso unerlässlich geworden wie Gemeinschaftlichkeit – der und dem Einzelnen ist die Orientierung in einer so komplex gewordenen Umwelt kaum mehr möglich. Algorithmizität bezeichnet schließlich jene Aspekte der kulturellen Prozesse, die inzwischen von Maschinen (vor-)geordnet und von uns häufig weder durchschaut noch hinterfragt werden. Zukunftskompetenzen von Lernenden: Aufgaben abarbeiten oder Projekte selbstständig durchführen? All dies bedingt ebenso, dass wir Lernende heute anders ausbilden und zu anderen Dingen befähigen müssen als einst – denn die Welt, in der wir sie nach ihrer Schulzeit entlassen, hat mit der unserer Schulzeit kaum mehr etwas gemeinsam. Schülerinnen und Schüler, die heute brav dem eng vorgeplanten Unterrichtsgang folgen und vorgefertigte Aufgaben sowie Arbeitsblätter abarbeiten, sollen später häufig selbstständig Projekte durchführen, agil arbeiten und Prozesse optimieren . Doch Bildungsgänge, Schulstrukturen, Lehrpläne, Unterrichtsgerüste sowie Prüfformate sind beharrlich und verweigern sich hartnäckig einer sich verändernden Welt. Worauf sie viel zu wenig Wert legen, sind elementare Kompetenzen und Fähigkeiten, die in einer Kultur der Digitalität dringend benötigt werden. Das "4K-Modell des Lernens" – kurz nach der Jahrtausendwende von "Partnership for 21st Century Learning", einer US-amerikanischen Non-Profit-Organisation entwickelt – beschreibt mit den Aspekten Kommunikation und Kollaboration (andockend an Gemeinschaftlichkeit) kritisches Denken (Algorithmizität) und Kreativität (Referentialität) schon ganz gut, worauf es jetzt ankommt. Doch damit nicht genug: In Zeiten nicht zuletzt durch digitale Prozesse immer brüchiger werdenden Hierarchien geht es heute ebenso um Partizipation (sich einbringen können, an Planung und Vorgehensweise beteiligt werden), angesichts wachsender Vielfalt um Persönlichkeit (im Sinne von Individualität und Entfaltungs-Freiraum) und Perspektivwechsel (als Notwendigkeit, andere Sichtweisen einzunehmen und Empathie zu zeigen), angesichts neuer Herausforderungen bei schnell verfügbarem Wissen um Problemlösen und angesichts des damit einhergehenden Kontrollverlusts um Partnerschaft (verstanden als Form des Vertrauens und der Solidarität).

  • Fächerübergreifend

Karriere als Elektroniker/-in: Was wünschen sich Azubis für die Zukunft?

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Die Lernenden erfahren, was sich Auszubildende im Elektrohandwerk für ihre berufliche Zukunft wünschen. Wohnungen werden "smarter". Ganze Häuser werden verkabelt und vernetzt und immer mehr Autos werden elektrisch angetrieben. Die Zukunft für Auszubildende im Elektrohandwerk scheint gesichert. Doch was wünschen sich Auszubildende ganz persönlich für ihre Zukunft? Diese Frage beantworten echte E-Zubis in einem Blitzinterview auf der Weltleitmesse für Licht- und Gebäudetechnik "Light + Building". Der Clip ist Teil der Unterrichtseinheit "Meine Zukunft im E-Handwerk" . Dort kann er vor allem als Einstieg und Inspiration um sich mit den Plänen der Schülerinnen und Schüler für ihr eigenes Leben auseinanderzusetzen. Dabei geht es auch umn die Frage, inwieweit eine Ausbildung, speziell eine Ausbildung im E-Handwerk, für die Schülerinnen und Schüler denkbar ist, was sie sich für ihre Zukunft sowohl beruflich als auch privat wünschen. Die Unterrichtseinheit stellt in Arbeitsblättern und Bilderstrecken zum Download sowie in Videoclips die Ausbildungsberufe im E-Handwerk vor, die seit dem Ausbildungsjahr 2021/2022 gelten und ermöglicht den Jugendlichen eine Überprüfung ihrer Selbst- und Fremdeinschätzung anhand der Anforderungen der präsentierten Berufsbilder sowie der gemeinschaftlichen Erarbeitung und Präsentation verschiedener Ausbildungsberufe. Hierdurch erhalten sie neue Anregungen für die Berufswahl. Dabei sollen verstärkt auch Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien für eine Ausbildung in einem elektrohandwerklichen Beruf sensibilisiert werden. Ziel ist es dafür zu sensibilisieren, dass auch eine Ausbildung wichtige und zukunftsträchtige Themen sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Karriere bietet. Der Clip als Teil der Unterrichtseinheit „Meine Zukunft im E-Handwerk“ kann im schulischen Kontext vor allem im Rahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Arbeitslehre, Wirtschaft, Sozialkunde, Technik und Soziales in den Klassenstufen 8 und 9 an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie in der Klassenstufe 10 an Gymnasien. Darüber hinaus bietet er Einsatzmöglichkeiten in Projektwochen sowie im fachübergreifenden und fächerverbindenen Unterricht, in dem Themen wie Berufswahl und Berufsorientierung oder Zukunft der Arbeitswelt im Mittelpunkt stehen.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Berufliche Bildung

Ausbildung zum Elektroniker: Was ist das Tolle am Beruf?

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Auszubildende im Elektrohandwerk erzählen in diesem Clip, was sie an ihrer Ausbildung schätzen. Vom Smartphone bis zum elektrischen Haus - fast nichts geht ohne Strom und Elektrizität. Das ist auch der Grund, warum der Beruf des Elektronikers beziehungsweise der Elektronikerin sichere und umfangreiche Zukunftschancen bietet. Doch was schätzen die Auszubildenden im Alltag? Auszubildende des Elektrohandwerks geben in diesem Blitzinterview auf der Weltleitmesse für Licht- und Gebäudetechnik "Light + Building" Antworten auf die Frage, was ihnen an ihrem Beruf gefällt. Der Clip ist Teil der Unterrichtseinheit "Meine Zukunft im-E-Handwerk" . Dort kann er vor allem als allgemeiner Einstieg genutzt werden, um sich den einzelnen Berufsbildern im E-Handwerk zu nähern und darüber zu diskutieren inwieweit eine Ausbildung, speziell eine Ausbildung im E-Handwerk, für die Schülerinnen und Schüler denkbar ist, was sie mit dem Beruf des Elektronikers und der Elektronikerin verbinden. Daran anschließend empfiehlt sich in der Erarbeitungsphase eine intensivere Auseinandersetzung mit den einzelnen Berufsbildern im E-Handwerk. Hierzu stehen Arbeitsblätter und Bilderstrecken zum Download sowie Videoclips bereit. Sie ermöglichen den Jugendlichen eine Überprüfung ihrer Selbst- und Fremdeinschätzung anhand der Anforderungen der präsentierten Berufsbilder sowie der gemeinschaftlichen Erarbeitung und Präsentation verschiedener Ausbildungsberufe. Hierdurch erhalten sie neue Anregungen für die Berufswahl. Dabei sollen verstärkt auch Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien für eine Ausbildung in einem elektrohandwerklichen Beruf sensibilisiert werden. Ziel ist es dafür zu sensibilisieren, dass auch eine Ausbildung wichtige und zukunftsträchtige Themen sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Karriere bietet. Der Clip als Teil der Unterrichtseinheit „Meine Zukunft im E-Handwerk“ kann im schulischen Kontext vor allem im Rahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Arbeitslehre, Wirtschaft, Sozialkunde, Technik und Soziales in den Klassenstufen 8 und 9 an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie in der Klassenstufe 10 an Gymnasien. Darüber hinaus bietet er Einsatzmöglichkeiten in Projektwochen sowie im fachübergreifenden und fächerverbindenen Unterricht, in dem Themen wie Berufswahl und Berufsorientierung oder Zukunft der Arbeitswelt im Mittelpunkt stehen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I

Die Fähigkeiten eines Elektronikers: Was muss man können?

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Die Schülerinnen und Schüler erfahren, welche Fähigkeiten einen guten Elektroniker ausmachen. Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis sind bei einer Ausbildung im Elektrohandwerk Voraussetzung. Welche Fähigkeiten man für eine Ausbildung zum Elektroniker oder zur Elektronikerin noch mitbringen sollte, verraten echte E-Zubis in einem Blitzinterview auf der Weltleitmesse für Licht- und Gebäudetechnik "Light + Building". Der Clip ist Teil der Unterrichtseinheit "Meine Zukunft im E-Handwerk" . Dort kann er vor allem als allgemeiner Einstieg genutzt werden, um sich den einzelnen Berufsbildern im E-Handwerk zu nähern und darüber zu diskutieren, inwieweit eine Ausbildung, speziell eine Ausbildung im E-Handwerk, für die Schülerinnen und Schüler denkbar ist, was sie mit dem Beruf des Elektronikers und der Elektronikerin verbinden. Daran anschließend empfiehlt sich in der Erarbeitungsphase eine intensivere Auseinandersetzung mit den einzelnen Berufsbildern im E-Handwerk. Hierzu stehen Arbeitsblätter und Bilderstrecken zum Download sowie Videoclips bereit. Sie ermöglichen den Jugendlichen eine Überprüfung ihrer Selbst- und Fremdeinschätzung anhand der Anforderungen der präsentierten Berufsbilder sowie der gemeinschaftlichen Erarbeitung und Präsentation verschiedener Ausbildungsberufe. Hierdurch erhalten sie neue Anregungen für die Berufswahl. Dabei sollen verstärkt auch Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien für eine Ausbildung in einem elektrohandwerklichen Beruf sensibilisiert werden. Ziel ist es dafür zu sensibilisieren, dass auch eine Ausbildung wichtige und zukunftsträchtige Themen sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Karriere bietet. Der Clip als Teil der Unterrichtseinheit „Meine Zukunft im E-Handwerk“ kann im schulischen Kontext vor allem im Rahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Arbeitslehre, Wirtschaft, Sozialkunde, Technik und Soziales in den Klassenstufen 8 und 9 an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie in der Klassenstufe 10 an Gymnasien. Darüber hinaus bietet er Einsatzmöglichkeiten in Projektwochen sowie im fachübergreifenden und fächerverbindenen Unterricht, in dem Themen wie Berufswahl und Berufsorientierung oder Zukunft der Arbeitswelt im Mittelpunkt stehen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I

Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Urheberrecht für Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Besonderheiten des Urheberrechts und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. In diesem Zusammenhang geht er auf die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, Audio- und Videowiedergabe, Musik-Noten/Partituren sowie Musik-, Theater- und Musical-Aufführungen ein. Außerdem werden die Open Educational Resources (OER) aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Das Urheberrecht ist durch Bundes- und Europarecht geprägt, deswegen bedarf es in diesem Teil der Serie ausnahmsweise keiner landesrechtlichen Differenzierungen. Urheberrecht Grundlage des Urheberrechts, das literarische, musikalische und sonstige künstlerische und wissenschaftliche Werke schützt, ist im Wesentlichen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es enthält in den zuletzt zum 1. März 2018 novellierten §§ 60a, 60b, 60h und 62 Provilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht, sowohl durch die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Unterricht meint hier wirklich Unterricht, inklusive der Vor- und Nachbereitung und der Prüfungen. Sonstige schulische Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulkonzerte) sind von den privilegierenden Regelungen grundsätzlich nicht erfasst, sodass in diesem Kontext zum Erwerb einer ausreichenden Zahl von Werken (Partituren, Textausgaben des Theaterstücks) zu raten ist. Neben dem UrhG ergeben sich die Regelungen auch aus Verträgen, die die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände mit verschiedenen Organisationen (Verwertungsgesellschaften oder Verlagen) geschlossen haben und in denen Pauschalvergütungen für die schulische Nutzung geregelt werden. Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke Lehrkräfte dürfen 15 %, höchstens 20 Seiten (beziehungsweise Werke von bis zu 25 Seiten Gesamtumfang komplett) eines Druckwerks pro Schuljahr und Lerngruppe für den eigenen Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und die Prüfungen fotokopieren, einscannen und elektronisch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Es muss die Quelle angeben werden (§ 63 UrhG), also insbesondere Autorin oder Autor, Titel, gegebenenfalls Verlag, Jahr und Seite/Fundstelle. Soll mehr als die genannte Höchstmenge verwendet werden, so muss entweder die entsprechende Zahl an Werken für beziehungsweise durch die Schülerinnen und Schüler gekauft werden oder es muss mit dem Verlag oder der Urheberin beziehungsweise dem Urheber eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Scan-Dateien dürfen auf verschiedenen Endgeräten der Lehrkraft gespeichert werden, ein Zugriff dritter Personen auf die Dateien der Scans muss aber ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Passwortschutz. Audio- und Videowiedergabe Die Vorführung von Spielfilmen, die auf handelsüblichen DVDs oder Blue Rays erworben wurden, in der Lerngruppe erfüllt noch nicht den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe aus § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG. Denn gemäß § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Vorführung dann nicht öffentlich, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind. Für Lerngruppen (Schulklassen oder Kurse) wird dies überwiegend bejaht (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 30. März 2004, Aktenzeichen 21 O 4799/04). Anders ist dies bei größeren Schulveranstaltungen (Schulfest, Präsentationen der Projektwoche oder ähnlichen). Hierbei geht der potentielle Rezipientenkreis so weit, dass die lizenzrechtliche Beschränkung auf private Nutzung überschritten würde. Im Zweifel sollte daher auf das Angebot der kommunalen beziehungsweise Landes-Medienzentren zurückgegriffen werden. Die dort zur Verfügung stehenden Datenträger sind mit den notwendigen Lizenzen versehen, um sie vor größeren Gruppen nutzen zu dürfen. Musik-Noten/Partituren Aus einem Notensatz dürfen maximal sechs Seiten für den Unterricht vervielfältig werden. Im Übrigen gilt gemäß eines zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden/Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA) geschlossenen Vertrages, dass Noten im Umfang (nur) eines kompletten Satzes pro Klasse vervielfältig und genutzt werden dürfen. Musik-Aufführungen Auch Musik-Aufführungen, sei es in Form der Live-Aufführung zum Beispiel durch das Schulorchester oder eine Band, sei es durch Wiedergabe von Tonträgern oder gestreamter Musik während eines Schulfestes, können in Schulen urheberrechtlich relevant, also lizenzpflichtig, sein. Aufgrund des im Dezember 1987 geschlossenen und bis heute gültigen Gesamt- beziehungsweise Pauschalvertrags, den die GEMA als zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikstücke mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise Bundesländern abgeschlossen hat, gilt dabei Folgendes: Der Schulträger entrichtet eine pauschale Vergütung für das Wiedergaberecht für diejenigen Fälle, die nicht ohnehin gemäß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG oder §§ 60a Abs. 1 Nr. 3, 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG vergütungsfrei sind. Die Höhe beläuft sich pro Schülerin beziehungsweise Schüler auf derzeit 0,1023 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich. Nicht erfasst sind Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld von mehr als 2,60 Euro erhoben wird und Veranstaltungen, bei denen die Schule Geld von kommerziellen Bewirtungsbetrieben erhält. Für diese Veranstaltungen ist in jedem Einzelfall vorab eine Anmeldung bei der GEMA vonnöten. Zwingend erforderlich ist es bei Live-Veranstaltungen, eine Liste der gespielten Werke (sogenannte Programm- oder Musikfolge) zu übermitteln (§ 42 Abs. 2 VGG). Durch diese Programmfolge ist es der GEMA möglich, die Urheberinnen und Urheber der Werke später auch im Rahmen der Tantiemen-Ausschüttung zu berücksichtigen. Theater- und Musical-Aufführungen Bei der sogenannten "bühnenmäßigen Darstellung" von Stücken ist unbeschadet der diversen urheberrechtlichen Privilegien für Schulen stets die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einzuholen (§ 52 Abs. 3 UrhG). Open Educational Resources (OER) Als "Open Educational Resources" werden Werke bezeichnet, die für unterrichtliche Zwecke frei lizenziert sind. Eine Lizenz ist eine Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Verträgen, mit denen eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber oder zum Beispiel ein Verlag festlegt, in welchem Umfang das Werk von wem genutzt werden darf. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet sind die Creative Commons-Lizenzen, die die Organisation Creative Commons entwickelt hat. Sind Lehr-/Lernmaterialien mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, so ist die Nutzung so weit kostenfrei zulässig, wie die jeweilige Lizenz es vorsieht. Die verschiedenen Creative Commons-Lizenzen erlauben dabei Folgendes, sofern Werktitel, Urheberin oder Urheber und die jeweilige Lizenz inklusive Verlinkung zum Inhalt der Lizenz benannt werden: Lizenz "CC-BY": Mit dem Werk darf alles gemacht werden. Lizenz "CC-BY-SA": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-ND": Das Werk darf genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz "CC-BY-NC": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, was nicht gewinnorientiert ist. Lizenz "CC-BY-NC-SA": Mit dem Werk darf alles nicht Gewinnorientierte gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-NC-ND": Das Werk darf nicht-gewinnorientiert genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz bzw. Freigabeerklärung "CC0" (auch "CC Zero"): Mit dem Werk darf alles gemacht werden und Angaben zur Urheberschaft sind nicht notwendig. Ein gut gepflegtes Verzeichnis von frei nutzbaren Materialien kann zum Beispiel über die Homepage der Informationsstelle OERInfo , einer Einrichtung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, genutzt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

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Leibhaftige Kommunikation II: spielerische Ahmung und die Folgen für den Unterricht

Fachartikel
5,99 €

In diesem Beitrag geht es um leibhaftiges Kommunizieren als Ursprung und Voraussetzung unserer Kommunikation und damit auch des Unterrichtens. Im Folgenden wird eine psychologisch-phänomenologische Konkretion angeführt. Der Fachartikel enthält Hintergrundinformationen zum Thema, die im Schulalltag und im Unterricht von Bedeutung sind. In diesem Fachartikel geht es um theoretische Grundlagenkenntnisse rund um das Thema "Leibhaftige Kommunikation" und warum wir spielerisch ahmen. Dabei wird auch ein Unterrichtsbezug des Themas hergestellt. Dieser Artikel enthält Hintergrundinformationen und eignet sich als Ergänzung zu dem Arbeitsmaterial "Rituale im Schulalltag: Begrüßung und Unterrichtsstart" sowie der Unterrichtseinheit "Methoden-Training 'Angstfrei vortragen'" . In diesen Materialien, die ein Coaching sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte sind, geht es um die Umsetzung im Schulalltag mit praktischen Tipps. In der Reihe außerdem erschienen ist "Leibhaftige Kommunikation I: Warum wir kooperieren" . Es gibt Begriffe, die in der Pädagogik vernachlässigt oder gründlich vergessen wurden. Bei manchen steht die Frage im Raum, ob sie je gekannt wurden. Aber das mag irrelevant sein, wenn das, was der Begriff meint, wenigstens praktisch vorhanden ist, sein Gehalt im leibhaften Erleben und Handeln seinen Platz hat und uns umgibt. "Ahmung" Für Friedrich Georg Jünger ist das Wort "Ahmung" ein pädagogischer Zentralbegriff: "Der Bereich der Erziehung umfasst die Abbildung der Ahmung. Ein Pädagoge, der das nicht weiß, weiß nichts" (Jünger: 66). Friedrich Georg Jünger entfaltet den Begriff im Zusammenhang einer Betrachtung des Spiels. Er teilt das Spiel in drei Gattungen: Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele und Spiele der Ahmung. Die ersten beiden Gattungen sind selbstverständlich. Uns fällt als Beispiel für die erste Gattung sofort das Brettspiel "Mensch ärgere dich nicht!" ein, bei welchem der Zufall regiert und für die zweite Gattung vielleicht das Seilspiel "Teddybär, Teddybär, dreh' dich um!", bei welchem schon seit Generationen Kinder motorische und rhythmische Fertigkeit schulen. Bei der dritten Gattung müssen wir überlegen. Jünger verweist als Beispiel auf die Selbstvergessenheit des Kindes beim Puppenspiel. Für den Verfasser dieses Artikels entstand diese Selbstvergessenheit beim Spielen mit Matchboxautos. Er konnte sich allein in die Welt eines erwachsenen Mannes hineinfantasieren und hatte seine absoluten Lieblingsautos, die immer die bevorzugten Marken des Vaters waren. In der Fantasie pflegte er Umgang mit wirklichen Autos und wirklichen Fahrern, die an wirklichen Rennen teilnahmen; aber was heißt hier Fantasie – alles spielte sich in der Realität seiner kindlichen Welt ab (vgl. Jünger: 11ff.). Den Ernst des Lebens spielen Jünger macht darauf aufmerksam, dass es in der Ahmung immer nachahmend – vorahmend zugeht. Das Kind taucht in das Körperschema einer anderen Person ein, ahmt diese nach und antizipiert vorahmend eine künftige Rolle oder Aufgabe. Im Spiel wird geahmt, was in ferner Zukunft "Ernst des Lebens" sein möchte. Es ist leicht vorstellbar, welche Folgen es hätte, wenn Kindern keine Rollenbilder, in die sie experimentell und selbstvergessen eintauchen können, mehr vorgestellt und vorgelebt werden, weil es keine Rollensicherheit bei den Erwachsenen mehr gibt. Wie kann man anderes als Stereotypen, Klischees und (billige) Konventionen der medialen Welt abbilden, wenn es keine nachahmenswerten Rollenvorbilder gibt? Jedoch gilt auch: Die Offenheit für das ahmende Spiel müsste gleichwertig die Überschreitung zugeschriebener Rollenbilder und -festlegungen wahrnehmen und so einen Spielraum für nicht-klischeehafte Freiheit eröffnen. Denn genauso wie es nach Tomasello (vgl. Tomasello 2010: 12) Kooperationsnormen gibt, auf gegenseitigem Respekt fußende Interaktionen mit Gleichgestellten, gibt es auch Konformitätsnormen, nach denen es darum geht, ein sozial wertvolles Mitglied der Gemeinschaft zu sein und nicht aus dieser ausgeschlossen zu werden. Das ahmende Spiel kann in einer offenen Gesellschaft den Konformitätsdruck auflösen, wenn es plural perspektivisch wahrgenommen wird. Auswirkung der Ahmung auf die Sprachförderung Aber es geht weiter: Ohne Ahmung ist eine Sprachförderung unvorstellbar. Die Aneignung von Sprache beruht auf Ahmung. Es ist spannend zu sehen, dass die phänomenologische Beobachtung von Kindern ganz ohne Experiment zu denselben Ergebnissen kommt wie die evolutionsbiologische Forschung Tomasellos. Geteilte Intentionalität zeigt sich im Spiel wie im Experiment. Sprachentwicklung in der Ahmung gelingt, wenn es unmittelbare Begegnung, reden und hören, austauschen, nachfragen, Mut machen, einen Gedanken ausdrücken, erzählen, lachen, singen, wenn es leibhafte Kommunikation gibt. Entwicklung bei ausbleibender Ahmung Was findet stattdessen statt? Alles Mögliche wird zwischen uns und das Kind gestellt. Viele Gegenstände schiebt unsere medial vermittelnde Welt zwischen uns und das Kind. Im Lockdown kam dann auch noch die Zoomkonferenz hinzu. Die dazwischen gestellten Dinge entfernen uns voneinander, sie schieben die Kinder weg voneinander und auch von uns. Hierbei kann eine wandelnde Ahmung, die in der Auseinandersetzung mit anderen das Eigene entwickelt, nur schwer in Gang kommen. Sie kann auch hier dazu verleiten, die dazwischen gestellten Dinge, Stereotypen, Klischees und (billige) Konventionen zu übernehmen. Es wird jedoch immer die freie spielerische Ahmung geben, die der Entwicklung der Eigentümlichkeit des einzelnen Menschen gerade dadurch dient, dass sie andere Menschen, Bilder, Rollen imaginiert und integriert. Es ist zu hinterfragen, ob die Schule Raum gibt für ein freies Spiel der Ahmungen, einem experimentellen Probehandeln verschiedener Rollen, Muster und ja, auch Identitäten. Der Raum der Ahmung könnte Raum für die Persönlichkeitsentwicklung sein. Friedrich Georg Jünger schließt: "Wer etwas anerzieht, der erzieht nicht, sondern hindert die eigene Bewegung des Kindes. Das Kernstück und der Prüfstein der Erziehung sind, dass dem Kind ein reines, ungestörtes Abbilden der Ahmung ermöglicht wird" (Jünger 1959: 68f.). Ein Ziel dieses Beitrags könnte sein, dass der dreidimensionale analoge Raum der Begegnung zurückerobert wird. Leiberfahrung und Welterfahrung Die Gedanken zur Ahmung stehen theologisch-philosophisch betrachtet in einem romantisch-phänomenologischen Begründungszusammenhang. Hier wurde am deutlichsten darüber nachgedacht, wie wir uns selbst und anderen begegnen und wie wir uns selbst in der (Außen-)Welt finden und sich uns die (Außen-)Welt erschließt. Das Erkennen eines anderen Wesens und die Selbsterkenntnis bedingen sich gegenseitig. "Alles, was ist, steht nicht nur in einer dynamischen Beziehung zu anderen Dingen, sondern auch zu sich selbst" (Eillenberger 2018: 50). Machen Sie ein Experiment: Schließen Sie die Augen. Lassen Sie die Finger der rechten Hand über den Handrücken Ihrer linken Hand streichen. Machen Sie einen Moment Pause. Dann lassen Sie die Finger der linken Hand über den Handrücken der rechten Hand streichen. Machen Sie einen Moment Pause. Reiben Sie nun die Handflächen leicht gegeneinander. Überlegen Sie: Was berührt? Was wird berührt? Inwiefern ist die Fähigkeit, sich selbst berühren zu können, die Voraussetzung dafür, andere zu berühren und "verstehen" zu können? Inwiefern ist unsere Leiberfahrung immer eine Welterfahrung? Und inwiefern ist unsere Welterfahrung immer eine Leiberfahrung? Es kann gefolgert werden: Die Empfindung ist eine doppelte. Wir wechseln zwischen den Rollen: berührend/berührt, aktiv/passiv, Subjekt/Objekt, Außensicht/Innensicht. Meine "innere" Leiberfahrung beinhaltet die Erfahrung meiner "Außenseite". Das ist vergleichbar mit der Fremderfahrung anderer Menschen und Dinge. Leibhaftes Erleben bedeutet anderes (die Außenwelt) erfahren zu können, weil meine Selbsterfahrung in sich schon eine Außenperspektive beinhaltet: Ich erlebe und betrachte mein Erleben. "Mein leibliches Dasein in der Welt ist von jeher intersubjektiv und sozial. Gerade weil ich keine reine Innerlichkeit bin, sondern ein leibliches Sein, das außer sich lebt, das sich selbst transzendiert, kann ich anderen, die in derselben Weise existieren, begegnen und sie verstehen" (Zahavi 2007: 75). Das Spannende daran ist, dass wir in der Schule anderen Menschen nicht etwas sagen, also Worte als akustische Zeichen mitteilen, sondern lebendig-leibhaft in Kontakt kommen. Die Schülerinnen und Schüler können uns nur verstehen, weil sie so sind wie wir und sich wie wir zugleich wahrnehmend und erlebend im selben Raum befinden. Wir sind alle berührende berührte Hände miteinander. Wir können einander Hände reichen, auch ohne einander anzufassen. Unterrichtsbezug Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine "Ahnung" von den Lehrkräften und den Gegenständen des Unterrichts. Ahnung ist die erste Form des Verstehens, ohne sie geht gar nichts. In der Ahnung leibhafter Präsenz bleiben wir uns gegenseitig nicht fremd. Die Ahnung ist die Überwindung des Äußeren, weil wir das Gegenüber nicht mehr nur als Außen sehen, sondern auch auf sein Inneres schließen können. Denken Sie an die Wahrnehmung Ihrer Hand und die Frage, was berührt und was berührt wird. Es geschieht gegenseitig, aufeinander bezogen. Vor aller Kommunikation und Reflexion tun wir einander präkommunikativ kund. Wir offenbaren einander und bleiben dennoch füreinander ein Geheimnis. "Wo das Innere vollständig mitteilbar oder verstehbar wäre, hörte es als Inneres im Äußeren auf zu sein; wo das Innere sich in keiner Weise kundtun könnte, verginge es in sich selber" (Hogrebe 1996: 72). Jeder Unterricht bedeutet eine Kopplung von Welt, sinnlichem Erleben und körperlicher Bewegung für Lehrende und Lernende. Unterricht macht immer vor aller Mitteilung Unsichtbares sichtbar. Das gemeinsame leibhafte Erleben beim Tanz um den Gegenstand des Interesses. Schön wäre es, wenn es so ist. Vielleicht reicht fürs Erste schon dieses Bild für einen anderen Blick auf das Geschehen des Unterrichts. Literaturverzeichnis Eillenberger, Wolfram (2018). Zeit der Zauberer. Das große Jahrzehnt der Philosophie. 1919–1929. Stuttgart: Klett-Cotta. Hogrebe, Wolfram (1996). Ahnung und Erkenntnis. Broullion zu einer Theorie des natürlichen Erkennens. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Jünger, Friedrich Georg (1959). Die Spiele. München: List. Tomasello, Michael (2010). Warum wir kooperieren. Berlin: Suhrkamp. Zahavi, Dan (2007). Phänomenologie für Einsteiger. Paderborn: Fink. Weiterführende Literatur Kutting, Dirk (2021). Bühne frei. Ein Auftrittscoaching für Leib und Seele. Göttingen: V&R.

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Unterrichtsmaterial und News für den fächerübergreifenden Unterricht an beruflichen Schulen

Hier finden Berufsschullehrkräfte kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht oder in Vertretungsstunden. Die Materialien verbinden Fächer miteinander oder thematisieren überfachliche Kompetenzen und Inhalte wie Medienkompetenz, Digitalisierung, Umwelterziehung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Dieser Fachbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht. 

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