Seit dem 1. August gilt der Ganztagsanspruch für Erstklässler

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veröffentlicht am 14.08.2026

Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Der Ausbau soll Familien entlasten und mehr Bildungs- und Teilhabe-Chancen schaffen, stellt Schulen und Kommunen aber auch vor Herausforderungen.

Ganztagsanspruch für die erste Klassenstufe

Seit dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den kommenden Jahren wird er auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier.

Der Anspruch umfasst grundsätzlich acht Zeit-Stunden an fünf Werk-Tagen pro Woche. Die Unterrichts-Zeit wird angerechnet. Er gilt auch in den Ferien, wobei die Länder eine Schließ-Zeit von bis zu vier Wochen vorsehen können. Eltern sind nicht verpflichtet, das Angebot in Anspruch zu nehmen.

Unterschiedliche Ganztags-Angebote

Die Betreuung kann in unterschiedlichen Formen stattfinden. Dazu gehören offene und gebundene Ganztags-Schulen, Horte sowie Angebote, die Schulen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam organisieren. Auch Förder-Angebote, Hausaufgaben-Betreuung, Sport, Musik und andere Freizeit-Aktivitäten können Bestandteil des Ganztags sein.

Für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal bedeutet der Rechtsanspruch, dass Unterricht und außer-Unterrichtliche Angebote noch stärker aufeinander abgestimmt werden müssen. Entscheidend ist dabei eine klare Aufgaben- und Rollen-Verteilung zwischen Schule, Hort und weiteren Partnern. Ganztag kann nur dann zur Bildungs-Gerechtigkeit beitragen, wenn die Angebote pädagogisch qualifiziert und verlässlich organisiert sind.

Ausbau bleibt Herausforderung

Bund und Länder unterstützen den Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungs-Angebote finanziell. Der Bund stellt für die kommunale Bildungs-Infrastruktur insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereit. Zusätzlich beteiligt er sich an den laufenden Kosten: Für die Jahre 2026 bis 2029 sind insgesamt 2,49 Milliarden Euro vorgesehen, ab 2030 jährlich 1,3 Milliarden Euro.

Trotz dieser Unterstützung gibt es regionale Unterschiede und weiterhin Ausbaubedarf. Nach einer Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft könnten bis 2029 mindestens 149.700 zusätzliche Hort-Plätze notwendig sein, wenn die von Eltern geäußerten Betreuungs-Wünsche zugrunde gelegt werden. Eine Umfrage unter Schul-Leitungen verweist zudem auf fehlende Räume und Fachkräfte als zentrale Hindernisse.

Ganztag braucht Qualität und Personal

Bundesweit sind bereits 74 Prozent der Grundschulen als Ganztags-Schulen organisiert. Der Rechtsanspruch bedeutet jedoch, dass künftig mehr Kinder tatsächlich einen bedarfsgerechten Platz erhalten müssen.104 Für Schulen geht es deshalb nicht allein um zusätzliche Betreuungs-Zeiten, sondern auch um geeignete Räume, qualifiziertes Personal und tragfähige Konzepte für die Zusammenarbeit.

Der Ganztag eröffnet Chancen für individuelle Förderung, gemeinsames Lernen und vielfältige Bildungs-Erfahrungen. Damit diese Chancen im Schul-Alltag ankommen, müssen der weitere Ausbau und die Qualitäts-Entwicklung eng miteinander verbunden werden.

Materialien und Ideen für den Ganztag

Für die Planung und Gestaltung des Ganztags bietet Lehrer-Online einen umfangreichen Materialpool mit praxisnahen Materialien und Ideen für den gesamten Schultag. Das Dossier umfasst unter anderem Informationen zum Rechtsanspruch, Anregungen zur Organisation und Rhythmisierung des Schultags sowie Materialien für Lernzeiten, Arbeitsgemeinschaften und Projekte.

Darüber hinaus finden Lehrkräfte Bausteine zu Bewegung, Entspannung und sozialem Lernen. Die Materialien sind direkt einsetzbar und lassen sich flexibel an die Bedürfnisse der Lerngruppe und die jeweiligen schulischen Rahmenbedingungen anpassen. Ergänzt wird das Angebot durch einen "Ganztag-Notfallkoffer" mit spontan einsetzbaren Ideen für den Schulalltag.

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