Arbeitszeit von Schulleitungen: Verband fordert Konsequenzen nach Gerichtsurteil
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Schulleitungen eigenständig geleistete Mehrarbeit nicht automatisch finanziell ausgleichen lassen können. Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands fordert deshalb eine verlässliche Arbeitszeiterfassung und klare Konsequenzen, wenn die Aufgaben innerhalb der verfügbaren Zeit nicht zu bewältigen sind.
Urteil zur Mehrarbeit von Schulleitungen sorgt für Diskussionen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. September 2026 den Anspruch eines ehemaligen niedersächsischen Schulleiters auf finanziellen Ausgleich für zusätzlich geleistete Arbeitsstunden zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts beruhte die Mehrarbeit auf seiner eigenen Entscheidung, länger zu arbeiten. Er sei nicht durch den Dienstherrn ausdrücklich zu diesen zusätzlichen Stunden herangezogen worden.
Gleichzeitig stellte das Gericht klar: Reicht die vorgesehene Arbeitszeit für die übertragenen Aufgaben nicht aus, müssen Lehrkräfte und Schulleitungen eine Überlastung anzeigen und gegebenenfalls Aufgaben zurückstellen. Sie dürfen ihre individuelle Dienstzeit jedoch nicht eigenständig verlängern und anschließend einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Das Urteil begründet ausdrücklich keine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Schulleitungen. Genau darin sieht der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) jedoch einen grundlegenden Widerspruch. Wer eine Überlastung rechtzeitig erkennen und anzeigen soll, müsse nachvollziehen können, wie viel Zeit die dienstlichen Aufgaben tatsächlich beanspruchen.
Verband fordert nachvollziehbare Arbeitszeit-Dokumentation
Der ASD empfiehlt Schulleiterinnen und Schulleitern, ihre gesamte dienstlich veranlasste Arbeitszeit kontinuierlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu zählen neben Unterrichts- und Leitungsaufgaben auch Personalführung, Schulentwicklung, Konferenzen, Gespräche mit Eltern und Behörden sowie Verwaltungs- und Dokumentationspflichten.
Die Arbeitsbelastung von Schulleitungen ist auch Gegenstand aktueller Untersuchungen. Nach Angaben des Schulleitungsmonitors 2025/2026 arbeiten 43,1 Prozent der Schulleitungen mehr als 50 Stunden pro Woche. Im Durchschnitt kommen sie auf 52 Wochenstunden. 86 Prozent geben an, zu wenig Zeit für ihre Aufgaben zu haben.
Arbeitszeit als Grundlage für Schulentwicklung
Das Deutsche Schulbarometer 2026 zeigt, dass Arbeitsbelastung und Zeitmangel für 27 Prozent der befragten Lehrkräfte zu den größten beruflichen Herausforderungen zählen. Noch häufiger genannt werden das Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie die Heterogenität in den Klassen.
Eine Arbeitszeiterfassung soll aus Sicht des ASD nicht dazu dienen, die Leistung einzelner Schulleitungen zu kontrollieren. Sie könne vielmehr sichtbar machen, ob die übertragenen Aufgaben innerhalb des vorgesehenen Arbeitszeitrahmens überhaupt erfüllbar sind. Wenn das nicht der Fall ist, müsse der Dienstherr festlegen, welche Aufgaben Priorität haben, reduziert oder zurückgestellt werden oder wo zusätzliche Ressourcen erforderlich sind.
Auch für die Unterrichtsqualität ist diese Frage relevant. Wenn Schulleitungen dauerhaft an der Belastungsgrenze arbeiten, bleibt weniger Zeit für pädagogische Führung, Unterrichtsentwicklung und die Begleitung von Lehrkräften. Der Bildungsbericht "Bildung in Deutschland 2026" betont ebenfalls die Bedeutung ausreichender personeller Ressourcen, klarer Zuständigkeiten und multiprofessioneller Zusammenarbeit für die Weiterentwicklung von Schulen.
Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag
Für Schulleitungen und Kollegien bietet sich an, in einer festgelegten Phase von vier bis sechs Wochen sämtliche dienstlichen Aufgaben und Zeitaufwände zu dokumentieren. Die Auswertung kann anschließend zeigen, welche Aufgaben regelmäßig außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit liegen. Besprechen Sie auf dieser Grundlage Prioritäten, Delegationsmöglichkeiten und notwendige Entlastungen. Für Lehrkräfte ist wichtig, Überlastung frühzeitig anzusprechen und nicht dauerhaft durch zusätzliche unbezahlte Arbeitszeit auszugleichen. Eine transparente Aufgabenverteilung kann so auch mehr Zeit für Unterrichtsplanung und individuelle Förderung schaffen.
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Quellen
- Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands: Wer Überlastung anzeigen soll, muss Arbeitszeit erfassen können – https://bildungsklick.de/schule/detail/schulleitung-ueberlastung-arbeitszeit
- Bundesverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei individueller Überschreitung der Wochenarbeitszeit eines Schulleiters – https://www.bverwg.de/pm/2026/68
- Deutsches Schulportal: Schulleitungen lieben ihren Beruf und fühlen sich darin immer stärker belastet – https://www.news4teachers.de/2026/06/schulleitungen-lieben-ihren-beruf-und-fuehlen-sich-darin-immer-staerker-belastet/
- Robert Bosch Stiftung: Deutsches Schulbarometer Lehrkräfte 2026 – https://www.bosch-stiftung.de/de/publikation/deutsches-schulbarometer-lehrkraefte-2026
- Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2026 – https://www.bildungsbericht.de/

