Arbeitszeiterfassung: Wie viel arbeiten Lehrkräfte wirklich?

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Autor: Merle Engeln
veröffentlicht am 16.09.2026

Am 17. September 2026 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Fall zur Arbeitszeit von Lehrkräften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bundesländer Mehrarbeit systematisch erfassen und ausgleichen müssen.

Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Lehrerarbeitszeit

Das Bundesverwaltungsgericht prüft am 17. September 2026, ob die Zuvielarbeit von Lehrkräften dokumentiert und ausgeglichen werden muss. Ausgangspunkt ist ein Verfahren des ehemaligen Grundschulrektors Frank Post aus Niedersachsen, der für über seine reguläre Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit einen Ausgleich fordert.

Die Verhandlung könnte Auswirkungen über den konkreten Einzelfall hinaus haben. Bislang legen die Bundesländer vor allem fest, wie viele Unterrichtsstunden Lehrkräfte pro Woche erteilen müssen. Tätigkeiten wie Unterrichts-Vorbereitung und -Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche, Beratung und Verwaltungsaufgaben werden dagegen häufig nicht in einer umfassenden Arbeitszeit-Erfassung abgebildet.

Arbeitszeit-Studien zeigen hohe Belastung

Für den Fall wurden unter anderem Daten aus einer niedersächsischen Arbeitszeit-Studie herangezogen. Fast 2.900 Lehrkräfte dokumentierten darin ihre Arbeitszeit über ein gesamtes Schuljahr. An Grundschulen lag die durchschnittliche Arbeitszeit während der Schulwochen bei 46 Stunden und 38 Minuten. Für Grundschulleitungen bestätigte ein Expertengremium später eine Überschreitung der vorgesehenen Arbeitszeit von fünf Stunden und 20 Minuten pro Woche.

Auch aktuelle Untersuchungen aus anderen Bundesländern weisen auf eine erhebliche Belastung hin. Eine Arbeitszeit-Studie der Universität Göttingen erfasste die Arbeitszeit von 735 Hamburger Lehrkräften. Vollzeitkräfte überschritten die vorgesehene Jahresarbeitszeit im Durchschnitt um rund 75 Stunden. Besonders häufig wurden Vor- und Nachbereitung, Prüfungen, Dokumentationspflichten und zusätzliche schulische Aufgaben als zeitintensiv genannt.

Welche Folgen ein Urteil haben könnte

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte klären, welche Anforderungen an die Erfassung und den Ausgleich von Mehrarbeit bei Lehrkräften gelten. Eine verlässliche Dokumentation würde außerdem sichtbar machen, wie viel Zeit neben dem Unterricht tatsächlich für schulische Aufgaben anfällt.

Die Debatte berührt auch die Gesundheit und die Attraktivität des Lehrkräfte-Berufs. Eine Lehrer-Online-Umfrage mit dem Deutschen Philologenverband zeigt, dass 38 Prozent der befragten Lehrkräfte Schwierigkeiten haben, Beruf und Privatleben zu trennen. 92 Prozent sehen die Ursachen ihrer Arbeitsbelastung vor allem in strukturellen Rahmenbedingungen. Für Schulen stellt sich daher die Frage, wie Aufgaben priorisiert, Arbeitszeiten realistisch geplant und Lehrkräfte dauerhaft entlastet werden können.

Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag

Für Ihren Arbeitsalltag kann es sinnvoll sein, die eigene Arbeitszeit zunächst freiwillig und differenziert zu dokumentieren – einschließlich Korrekturen, Konferenzen, Elterngesprächen und Verwaltungsaufgaben. Ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen kann zeigen, wann besondere Belastungsspitzen entstehen. Besprechen Sie die Ergebnisse im Fach- oder Jahrgangsteam und prüfen Sie, welche Aufgaben gemeinsam organisiert, zeitlich begrenzt oder an andere schulische Fachkräfte übertragen werden können.

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