Arbeitszeiterfassung und Pflichtstunden: Lehrkräfte und Gewerkschaften ergreifen rechtliche Mittel

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veröffentlicht am 20.06.2026

Klagen gegen Stundendeputat-Erhöhungen und für die Einführung von Arbeitszeiterfassung: Lehrerverbände und Lehrkräfte erhöhen den Druck auf die Bildungspolitik. Wir erklären, worum es geht und welche Chancen die Klagen haben.

Rechtsstreit um eine zusätzliche Stunde

Was mit einer scheinbar einfachen Entscheidung begann, ist zu einem bundesweit bedeutsamen Rechtskonflikt geworden. Brandenburg beschloss im Zuge seines Doppelhaushalts 2025/2026, dass Lehrkräfte eine Stunde pro Woche mehr unterrichten müssen. Betroffen sind rund 60 Prozent aller Lehrkräfte. Begründung: Finanzielle Zwänge und vermeintliche Entlastungsmaßnahmen an anderer Stelle, etwa der Wegfall von Lernentwicklungsgesprächen in den ersten Klassen oder die Streichung von Facharbeiten in neunten Klassen.

Doch Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Brandenburgische Pädagogen-Verband (BPV) sehen das anders. Sie werfen der Landesregierung vor, nicht wie versprochen eine Arbeitszeitverlagerung, sondern eine versteckte Arbeitszeiterhöhung durchzusetzen. Die angekündigte Entlastung beschreiben sie als „Mogelpackung" – zu viele seien nur Ankündigungen oder kleinere Verwaltungsänderungen, ohne echte Entlastung zu bringen.

Normenkontrollklagen: Der Weg vor Gericht

Die Gewerkschaften greifen zu einem außerordentlichen Mittel: der Normenkontrollklage. Dies ist ein gerichtliches Verfahren, in dem überprüft wird, ob eine gesetzliche Regelung oder Verordnung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Die GEW hat bereits im November 2025 eine solche Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Der BPV folgte mit seiner eigenen Klage.

Zusätzlich werden sechs bereits verbeamtete Lehrkräfte von der GEW unterstützt, die Individualklagen bei Verwaltungsgerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) einreichten, mit vier weiteren geplanten Klagen von angestellten Lehrkräften. GEW-Landesvorsitzender Günther Fuchs machte deutlich: „Wir gehen davon aus, dass wir durch alle Instanzen gehen werden." Das heißt konkret: Falls sie verlieren, werden sie bis zum Bundesverwaltungsgericht kämpfen.

Ein Präzedenzfall: Niedersachsens Urteil macht Hoffnung

Die Chancen sind nicht aussichtslos. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, ebenfalls zu einer Stundendeputat-Erhöhung, gibt den Gewerkschaften Rückenwind. Niedersachsen hatte Gymnasiallehrkräften eine zusätzliche Wochenstunde auferlegt. Das Gericht erklärte dies für rechtswidrig. Mit der Entscheidung etablierte sich erstmals ein wichtiges Prinzip: Die Arbeitszeit von Lehrkräften ist messbar und dokumentierbar und wer mehr Stunden arbeitet, hat Anspruch auf Entlohnung. Das Urteil vermittelte das Signal, dass Kultusministerien extrem vorsichtig werden sollten, einfach das Stundendeputat anzuheben.

Arbeitszeiterfassung: Der politische Kampf intensiviert sich

Doch die Klagen sind nur ein Bereich. Parallel fordern Gewerkschaften auf allen politischen Ebenen die Einführung von systematischer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – ein Recht, das eigentlich schon längst gesetzlich verankert sein sollte.

Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits im September 2022, dass Betriebsräte das Recht haben, die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung zu fordern. Diese Entscheidung gilt für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung, auch für Schulen. Dennoch: Während in anderen Berufen längst elektronische Zeiterfassungssysteme Standard sind, unterliegen Lehrkräfte einer sogenannten Vertrauensarbeitszeit, ohne dass ihre tatsächliche Arbeitsleistung systematisch erfasst wird.

Aktuelle Daten verdeutlichen das Problem: Lehrkräfte arbeiten in Durchschnitt 46 Stunden und 38 Minuten pro Woche – etwa sechs bis sieben Stunden mehr als eine reguläre Vollzeitstelle. Eine Studie mit 1.217 Berliner Lehrkräften zeigte, dass knapp zwei Drittel tatsächlich zu viel arbeiten. Eine Erkenntnis, die nur durch systematische Erfassung ermöglicht wurde.

Bremen geht voran – GEW bereitet Musterverfahren vor

Bremen reagierte und kündigte an, ab dem Schuljahr 2026/2027 die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften zu pilotieren. Das Land will auch eine spezielle Software dafür entwickeln. Ein wichtiger Schritt und die GEW plant, diesen Vorstoß mit sogenannten Musterverfahren bundesweit auszubauen.

Damit folgt die Gewerkschaft einer klaren Strategie: Wenn einzelne Lehrkräfte gegen ihre Arbeitssituation klagen, können Musterklagen vor höheren Gerichten grundsätzliche Fragen klären. Das kann Folgeverfahren beeinflussen und erheblichen Druck auf Kultusministerien aufbauen. GEW-Vertreter sprachen daher deutlich: „Wir schaffen jetzt konkrete Wege."

Was bedeutet das für Lehrkräfte an Ihrer Schule?

Für Lehrkräfte, die sich überbelastet fühlen, gibt es konkrete Handlungsoptionen:

  • Überlastungsanzeigen: Diese rechtlich wirksame Dokumentation bei Schulleitungen und Schulaufsicht zeigt an, dass die Arbeitsmenge nicht zu bewältigen ist. Sie bildet eine solide Grundlage für mögliche Verfahren.
  • Gewerkschaftliche Unterstützung: GEW und andere Verbände bieten kostenlose Rechtsberatung und unterstützen Klagen.
  • Partizipation in Personalräten: Diese Gremien können bei Personalräten Mitspracherecht auf Arbeitsbelastung und Deputatsgenessung geltend machen.

Die Chancen auf Erfolg in der Gerichtsbarkeit sind real, aber ohne politischen und juristischen Druck ändern sich die Bedingungen nicht schnell.

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