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Fächerübergreifend

Schule der Zukunft
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Fächerübergreifend

In einem Interview klärt Berufsschullehrer und Lehrkräftefortbilder Dr. Jens Soemers darüber auf, wie zukunftsorientierter Unterricht aussehen kann.

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Stop-Motion-Filmabenteuer gestalten

Aufnahme eines Handys, mit dem ein Stop-Motion-Film erstellt wird
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Stop-Motion-Filmabenteuer gestalten

In dieser Unterrichtsreihe zum Thema Stop-Motion-Filme arbeiten die Lernenden in Animations-Filmteams und erwecken ihre eigenen Zeichnungen zum Leben.

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Überfischung und Verschmutzung stoppen

Fischerboot wirft Netze aus
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Überfischung und Verschmutzung stoppen

In dieser Unterrichtseinheit zum UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Ozeane, Meere und Meeresressourcen nachhaltig erhalten und nutzen" erkunden die Lernenden eigenständig die Bedrohungen der Weltmeere und…

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Elternarbeit – Was ist das eigentlich?

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel sollen nicht nur die Rahmenbedingungen für Elternarbeit in der Schule geklärt, sondern auch Vorschläge unterbreitet werden, wie Kontakte, Kommunikation und Kooperation zwischen Schule und Elternhaus konkret gelingen können. Ziel von Elternarbeit ist es, dass beide Seiten davon profitieren. Elternarbeit – Definitionsversuch Elternarbeit – dieser Fachbegriff taucht im Professionswissen von Lehrerinnen und Lehrern erst Ende des 20. Jahrhunderts auf. Der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus fand im Wesentlichen auf Elternabenden und Elternsprechtagen statt, bei Problemen wurden die Eltern in die Sprechstunde der Lehrkraft einberufen, bei Schulfesten und Wandertagen nahm man die Unterstützung der Eltern, insbesondere der (oft nicht berufstätigen) Mütter gerne in Anspruch. Inzwischen ist Elternarbeit ein gängiger Begriff, zu dem in der online-Enzyklopädie Wikipedia ein langer Eintrag zu finden ist. Elternarbeit wird dort definiert als " Oberbegriff für das Management der Kommunikation und Kooperation mit Eltern als Arbeit kindbezogener Berufe ". Dazu gehören "Gespräche, Beratungen, Informationen, Einbestellungen in die Schule, Hausbesuche, schriftliche Mitteilungen, Organisation von Mitarbeit der Eltern, Vermittlungen zur Jugendhilfe oder Beratungsstellen, besondere Schulveranstaltungen für oder mit Eltern" (Korte 2001). Elternarbeit geht in der Regel von der Schule aus, sie wird von Lehrpersonen geleistet, zunehmend auch von Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeitern, und sie kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule stattfinden. Stets zielt sie darauf ab, Verhalten, Leistung, allgemeine Entwicklung und Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Eltern und Lehrkräfte – ein schwieriges Verhältnis So weit, so gut. Aber das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Eltern ist nicht immer einfach. Laut einer Forsa-Umfrage von 2019 sehen Lehrerinnen und Lehrer in der Zusammenarbeit mit den Eltern sogar eine der größten beruflichen Herausforderungen, besonders an den Grundschulen. Lehrkräfte sehen sich durch den hohen Zeitbedarf belastet, sie befürchten Kritik und Konflikte, sehen sich mit komplizierten Datenschutzfragen konfrontiert, müssen mit überbehütenden Helikoptereltern ebenso umgehen können wie mit erziehungsschwachen Eltern , die sich von der Schule fern halten. Auf der anderen Seite haben auch Eltern oft gemischte Gefühle, wenn sie die Einladung zum Elternabend erhalten oder den Lehrkräften ihrer Kinder begegnen. Grundlage für die Elternarbeit ist das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dort kann man nachlesen, welche Rolle der Staat den Eltern in der Schule zuweist. Jochen Korte fasst die formalrechtlichen Bedingungen so zusammen: "Das Schulrecht schreibt einen Minimalkatalog an Elternarbeit vor. Eltern können über Beiräte Kritik üben, Vorschläge einreichen oder in den Konferenzen Anträge stellen und über ihre Vertreter an Beschlüssen mitwirken. Die Schule ist verpflichtet, Gutachten und Zeugnisse zu erläutern. Bei einigen, im Gesetz festgelegten Maßnahmen, zum Beispiel der Festlegung von Unterrichtszeiten oder bei Schulausschlüssen, haben die Eltern das Recht, offiziell angehört zu werden. Grundsätzlich gilt, dass unsere Schulen liberal verfasst sind und dass Elterninteressen im Großen und Ganzen nicht mit den staatlichen Interessen an der Schulaufsicht kollidieren." Elternarbeit ist also ein obligatorischer Teil von Lehrkraftarbeit . Sie findet auf verschiedenen Ebenen statt, und zwar auf der Individual-, Klassen-, Schul-, Stadt- und Kreisebene sowie der Landesebene. Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Eltern in Gremien, zum Beispiel im Stadt-, Kreis- oder Landeselternbeirat, wird im Folgenden weitgehend ausgeklammert. Im Fokus stehen die Bereiche, in denen Lehrkräfte und Eltern konkret miteinander in Kontakt kommen, kommunizieren und kooperieren. Die drei "K" der Elternarbeit Kontakt – Kommunikation – Kooperation , so könnte man die Basics schulischer Elternarbeit auf den Punkt bringen. Für Ihre Arbeit als Lehrkraft bedeutet das:

  • Fächerübergreifend

Kreislauf, Nutzung und Schutz der Ressource Wasser

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit für das Fach Geographie der Klassen 8–10 sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von sauberem Wasser als lebenswichtige Ressource und für einen verantwortungsvollen Umgang damit. Sie lernen wie Wasser gewonnen, aufbereitet und verteilt wird. Dabei wird die Bedeutung des Handwerks Sanitär-Heizung-Klima für den Erhalt des urbanen Wasserkreislaufs thematisiert. Außerdem setzen sich die Lernenden sich mit globaler Wasserknappheit und Umweltbelastungen auseinander. Die folgenden Fragen bilden zentrale Inhalte dieser Unterrichtseinheit: Wie kommt dieses saubere Wasser überhaupt zu uns? Was passiert damit, bevor es aus der Dusche oder dem Wasserhahn kommen kann? Wie viel Wasser nutzen wir täglich und was können wir tun, um Wasser zu sparen und unser sauberes Wasser zu erhalten? Welche Rolle spielt dabei das Handwerk Sanitär Heizung Klima? Hintergrund dazu ist: Sauberes Wasser zu haben ist in unserer Gesellschaft etwas Selbstverständliches. Wir müssen nur den Wasserhahn aufdrehen und schon fließt Wasser heraus, das wir trinken und zum Waschen und Baden nutzen können. Wir haben ein Zuhause mit einem eigenen Bad mit einer Toilette, einem Waschbecken und einer Dusche und/oder Badewanne. Unser schmutziges Wasser fließt ganz automatisch ab und wird über die Abwasserleitung entsorgt. Millionen Menschen haben diesen Luxus jedoch nicht. Sie müssen täglich weit laufen, um einen Brunnen mit sauberem Wasser zu erreichen und das Wasser dann mühsam nach Hause tragen. Dabei ist sauberes Wasser für uns Menschen ebenso wie für alle Lebewesen, für Tiere und Pflanzen lebenswichtig. Ohne Wasser würden wir austrocknen und verdursten. Dabei ist das Wasser jedoch auf der Erde sehr ungleich verteilt. Einige Regionen leiden unter zu viel Wasser und Überschwemmungen, andere unter zu wenig und Dürre. Obwohl Wasser so knapp und so lebensnotwendig ist, gehen viele Menschen sehr sorglos damit um. Bäche und Flüsse werden durch Schmutz und Abfall verunreinigt. Zahlreiche Gifte belasten unsere Umwelt, so auch Bäche, Flüsse, Seen und Meere. Wir verbrauchen immer mehr Wasser weltweit, was an vielen Orten schon zu einem Absinken des Grundwasserspiegels geführt hat. Jedoch sind wir uns in unserer Gesellschaft der Selbstverständlichkeit unseres sauberen Wassers, das stehts ausreichend verfügbar ist, oftmals gar nicht bewusst. Die Unterrichtseinheit "Wie kommt das Wasser aus der Dusche" vermittelt ein Bewusstsein darüber, dass sauberes Wasser immer knapper und es daher immer dringender für uns wird, dieses saubere Wasser zu schützen und zu erhalten. Dabei sind wir uns über die Selbstverständlichkeit unseres Wasserzugangs oft gar nicht bewusst und wir kennen oftmals die Abläufe gar nicht genau, die zu sauberem Wasser führen und dazu, dass dieses Wasser für uns verfügbar ist, indem es aus unseren Wasserhähnen und unserer Dusche fließt. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich in dieser Unterrichtseinheit daher zunächst anhand verschiedener Medien (Text, Internet, Film) ein Grundwissen über den urbanen Wasserkreislauf, die Wassergewinnung und die Wassernutzung und diskutieren Möglichkeiten, Wasser zu sparen sowie sauberes Wasser zu schützen und zu erhalten. Ebenso erarbeiten sie sich anhand verschiedener Medien (Text, Internet, Film) ein Grundwissen über das Handwerk "Sanitär, Heizung, Klima" und lernen die zentralen Berufe kennen, die unter dieses Handwerk gefasst werden. Vorkenntnisse benötigt diese Unterrichtseinheit keine außer den Beobachtungen, die wir bei unserer täglichen Wassernutzung machen können. Bereits vorhandenes Wissen zum urbanen Wasserkreislauf, zur Wassergewinnung und zum Handwerk "Sanitär, Heizung, Klima" kann zur Grundlage für die Vertiefung, Ergänzung und Ausweitung dieses Wissens genutzt werden, muss aber nicht zwingend vorhanden sein. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen in Grundzügen den urbanen Wasserkreislauf. kennen Fakten zu Trinkwassergewinnung, Regenwassernutzung, Wassererwärmung durch Solarenergie, Wassersparmethoden und Wasser allgemein sowie zum SHK-Handwerk und smarten Bädern. wissen, wie das Wasser aus der Dusche und den Wasserhahn kommt. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben sich im eigenständigen Beschaffen, Strukturieren und Interpretieren von Informationen, die sie im Internet und auf Arbeitsblättern recherchiert haben. nutzen aktiv verschiedene Medien und erkennen deren Vor- und Nachteile im Rahmen der Informationsaufbereitung. trainieren das verständliche und zielgruppenadäquate Zusammenfassen längerer Informationstexte und das verständliche Präsentieren zentraler Informationen und Inhalte. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren im Rahmen der Paar- und Gruppenarbeit Zusammenarbeit mit anderen Personen. lernen, Diskussionen argumentativ und rational zu führen. schulen im Rahmen von Diskussionen und Präsentationen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören.

  • Geographie
  • Sekundarstufe I

11 Gebote zu Respekt und Anstand im Netz: #anstanddigital

Unterrichtseinheit

In der heutigen Welt finden viele Diskussionen im Internet statt, in denen die Nutzerinnen und Nutzer oft verletzendem Verhalten ausgesetzt sind. Diese Unterrichtsreihe soll die Schülerinnen und Schüler für die Gefahr von Eskalation und Polarisierung sensibilisieren. Sie sollen sich als Mitgestaltende der digitalen Welt begreifen, deren Handeln Wirkungen auf ihre Mitmenschen hat. Hierzu setzen sich die Lernenden auch mit den 11 Geboten des Bildungsprojekts "#anstanddigital: für einen respektvollen Umgang im Netz" auseinander.In dieser Unterrichtsreihe beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit verletzendem Verhalten in der digitalen Welt sowie Werten des sozialen und digitalen Miteinanders. Einerseits bietet das Internet viele Möglichkeiten, Menschen kennenzulernen und sich auszutauschen – andererseits bringen die Distanz und Anonymität im Internet auch die Gefahr mit sich, dass Menschen schnell ihre Besonnenheit verlieren und sich unzivilisiert verhalten. Hier fehlt ein Bewusstsein dafür, was ihr verurteilendes, oft unrechtes Empören bewirken kann. Dabei agieren Internetnutzerinnen und -nutzer oft aus einer Anonymität heraus, was eine persönliche Auseinandersetzung mit einem betroffenen Gegenüber unmöglich macht. Ziel der Unterrichtsreihe ist es daher, die Lernenden für die Reichweite ihres Handelns in der digitalen Welt zu sensibilisieren . Sie erkennen Rollen und Motive möglicher Entgleisungen in der Kommunikation und setzen sich mit den Voraussetzungen ethischen Handelns am Beispiel der 11 Gebote zu Haltung und Respekt im Netz – #anstanddigital – auseinander. Doch woran erkennen wir, wann wir uns im Netz anständig verhalten? Ist es in einer Demokratie nicht wünschenswert und notwendig, dass Menschen einüben, eine Meinung so zu äußern, dass andere darüber mit ihnen ins Gespräch kommen können? Sollten Menschen nicht Stellung beziehen und Haltung zeigen, wenn sie beispielsweise mit menschenverachtenden, rassistischen oder antisemitischen Inhalten in Kommentarspalten im Internet konfrontiert werden? Die Schülerinnen und Schüler hören neben den 11 Geboten von #anstanddigital auch ein Gedicht von Julia Weber und einen Kommentar von Hasnain Kazim dazu. Ebenso diskutieren die Lernenden, welche Voraussetzungen ethisches Handeln braucht. Dabei spielt laut Kant die Vernunft eine große Rolle. Die Maximen, nach denen wir unser Handeln ausrichten, sollten allgemeingültigen Prinzipien folgen und nicht von Gefühlen geleitet werden. Gemäß Schiller ist eine ästhetische Erziehung notwendig, damit weder die Gefühle über die eigenen Grundsätze herrschen noch die Grundsätze die Gefühle zerstören. Anständiges Verhalten im Netz muss demnach durch Bildung erwirkt werden. "Anstand im Netz" als Unterrichtsthema Im Internet gibt es neben Hatespeech auch einen alltäglichen Mangel an Respekt und Anstand, was den Umgang miteinander betrifft. Oft reagieren Nutzerinnen und Nutzer schnell gereizt auf Kommentare von anderen und empören sich vorschnell aus der Sicherheit der Distanz und Anonymität heraus. Dabei bietet das Internet die bedeutende Möglichkeit, dass Menschen dort neben wichtigen sachdienlichen Informationen auch Lebenshilfe und Solidarität finden. Ebenso bietet das Internet eine wichtige Plattform, um Demokratie zu leben. Gleichzeitig wird in der Gesellschaft über eine Verschärfung von Recht und Kontrolle im Internet nachgedacht. Um eine Diskussion über notwendige Veränderung von Haltung und Umgangsformen im Netz anzustoßen, hat die Katholische Akademie in Berlin e. V. in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro der Evangelischen Kirche Deutschlands , gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien , das Projekt #anstanddigital ins Leben gerufen, in dem 11 Gebote für Anstand und Haltung im Netz aufgerufen werden. Auf der Projekt-Seite https://anstanddigital.de sollten sich die Lehrkräfte zunächst mit dem Projekt und den Inhalten vertraut machen, bevor sie dieses Material im Unterricht einsetzen. Vorkenntnisse Es wird vorausgesetzt, dass die Schülerinnen und Schüler Grundkenntnisse im Fach Philosophie im Unterricht der Einführungsphase erworben haben. Die Grundpositionen der Ethik sollten ebenfalls bekannt sein, insbesondere die Position Kants und die Herleitung des Kategorischen Imperativs. Andernfalls kann der Text von Kant ausgespart werden und die Frage nach der Allgemeingültigkeit der 11 Gebote für Haltung und Respekt im Netz kann allgemein diskutiert werden. Didaktisch-methodische Hinweise In der Unterrichtsreihe sollen die Schülerinnen und Schüler zunächst mithilfe der Methode des Stummen Schreibgesprächs zum Gedicht von Julia Weber für die Verletzbarkeit der Nutzerinnen und Nutzer im Netz sensibilisiert werden (Arbeitsblatt 1). Zu Beginn der Unterrichtsreihe werden direkt alle Schülerinnen und Schüler aktiviert, da zunächst keine Schülerbeiträge im Plenum vorgestellt werden, sondern jede und jeder still für sich in Kleingruppen ihre/seine Eindrücke niederschreiben kann. Das Stumme Schreibgespräch soll bitte tatsächlich stumm, also schweigend, ausgefüllt werden. Die Schülerinnen und Schüler sitzen hier zu viert um einen Tisch herum und drehen das Blatt nach einem geschriebenen Satz um 90° weiter. Die Methode kann auch sonst zurückhaltende Schülerinnen und Schüler mit einbinden und bietet einen guten Einstieg in das Thema. Da hier mehrere Leitfragen zu beantworten sind, die die Lernenden unterschiedlich ausführlich bearbeiten können, bietet die Aufgabe auch eine Binnendifferenzierung. Bei der Präsentation können dann einzelne Schülerinnen und Schüler der Gruppe gewählt werden, die das Wort ergreifen. Bei der Bearbeitung des Kommentars von Hasnain Kazim zu den 11 Geboten (Arbeitsblatt 2) soll durch die Analyse und den Vergleich eine kritische Distanz zum Anliegen des Projekts #anstanddigital aufgebaut werden, damit eine möglichst offene Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für ethisches Handeln stattfinden kann. Es soll eine überkonfessionelle Position gefunden werden, aus der heraus argumentiert werden kann, um alle Schülerinnen und Schüler verschiedener Herkunft und verschiedener Religionszugehörigkeit eine Basis erarbeiten zu lassen, auf der ein Ethos von Fairness und Respekt im Internet entwickelt werden kann. Das fiktive Beispiel eines Diskursverlaufs (Arbeitsblatt 3), welches analysiert werden soll, mag etwas übertrieben oder unrealistisch erscheinen. Es soll aber nur exemplarisch dazu dienen, verschiedene Profile beziehungsweise Akteure im Internet zu typisieren und deren Handlungsmotive zu verstehen, um Deeskalationsstrategien entwickeln zu können. Im nächsten Schritt sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, einen möglichen Diskursverlauf selbst zu konstruieren. Hier kann der Hinweis gegeben werden, es möglichst realistischer und alltagsnäher darzustellen, gerne auch als szenisches Spiel. Die Lehrkraft muss hier bei selbst gewählten Konfliktthemen vorsondieren und darauf achtgeben, dass einerseits die Kreativität der Lernenden sich entfalten kann, andererseits aber die realistische Umsetzung von Konflikten nicht tatsächliche Verletzung provoziert. Die Lehrkraft benötigt für diese Unterrichtsreihe Kenntnisse im Umgang mit digitalen Endgeräten und Zugang zum Internet, um auf die Seite von #anstanddigital zugreifen zu können. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nehmen eigene und die Verhaltensweisen anderer in Konflikt- und Krisensituationen wahr und sind in der Lage, mögliche Hintergründe zu benennen. können das eigene Verhalten an Werten und Regeln für ein friedliches Zusammenleben auch in Konfliktsituationen ausrichten. nehmen ihre eigene Medienpraxis sowie die Phänomene der digitalen Welt wahr. Exemplarisch zeigen sie die Bedeutung der "neuen Medien" für die Identitätsbildung und Sinnsuche auf (Inhaltsfeld "Ethische Konkretionen: Frei werden oder frei bleiben, Lehrplan für Berufliche Schulen Hessen). erörtern die Notwendigkeit ethischer Richtlinien zur Verwirklichung von Menschenwürde und Gemeinwohl in einer digitalisierten Welt und beziehen bestehende Leitlinien in ihre Überlegungen mit ein (Inhaltsfeld "Digitale Ethik", Lehrplan für die Berufsschule und Berufsfachschule Bayern) . Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können sich in Verhaltens- und Denkweisen anderer Menschen in Konflikten und Krisen versetzen. unterscheiden verschiedene Perspektiven und stellen diese in fiktiven Situationen dar. unterscheiden sachliche und emotionale Beweggründe und finden sachbezogene Kompromisse. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler bewerten begründet die Tragfähigkeit des ethischen Ansatzes der 11 Gebote von #anstanddigital zur Orientierung in gegenwärtigen gesellschaftlichen Problemlagen (Inhaltsfeld 1: Der Mensch und sein Handeln - Kernlehrplan Philosophie Nordrhein-Westfalen) .

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe II

Aufbau und Funktionsweise des Elektromotors

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit für das Fach Physik der Klasse 10 thematisiert die Umwandlung elektrischer Energie in Bewegung. Schrittweise entdecken die Schülerinnen und Schüler den Zusammenhang zwischen Magnetismus, Elektromagnetismus und Motorfunktion. Durch Experimente und anschauliche Aufgaben erforschen sie, wie elektrische Energie genutzt wird, um Bewegung zu erzeugen, und erkennen die Bedeutung des Elektromotors für technische Entwicklungen. Die Unterrichtseinheit "Ohne Motor läuft nichts: Motortyp Elektromotor" führt die Schülerinnen und Schüler mittels drei aufeinander aufbauender Arbeitsblätter in das Themenfeld Elektromotoren ein. Zum Einstieg werden die Schülerinnen und Schüler in der ersten konzipierten Stunde mit dem Thema Magnetismus in ihrer Lebenswelt abgeholt. Dabei arbeiten sie sowohl einzeln als auch in Zweier-Konstellationen sowie in Kleingruppen. Es bleibt demnach viel Raum zum Durchführen eigener Versuche und zum Herleiten eigener Erkenntnisse. Das Thema Magnetismus wird anschließend vertieft und leitet in der zweiten Stunde zum Elektromagnetismus über. Hier findet unter anderem auch eine intensive Einbindung der Frage statt: Welche Bedeutung haben Elektromotoren in unserem und für unseren Alltag? Beide Stunden aktivieren die Schülerinnen und Schüler durch mehrere Versuche und nehmen so eventuelle Berührungsängste mit dem Thema Elektrik. Die dritte konzipierte Stunde schließlich eignet sich vor allem für Schülerinnen und Schüler, die bereits ein vertieftes Interesse an der Materie zeigen oder sich durch besondere Vorkenntnisse auszeichnen. Hier wird eine spezielle Art von Elektromotoren, nämlich der Drehfeld-Elektromotor, vertieft. Auch ist hier das verwendete Vokabular bereits deutlich spezialisierter. Um sich dem für Schülerinnen und Schüler doch recht komplexen Thema Elektromotor langsam anzunähern, beginnt die Unterrichtseinheit mit dem Thema Magnetismus. Dieses ist den Schülerinnen und Schülern aus der eigenen Lebenswelt bekannt und mit dem vorhandenen Wissenshorizont gut erfassbar. Weiterhin liefert es Möglichkeiten für anschauliche Experimente. So werden mittels eines Versuchs Magnetfeldlinien sichtbar gemacht – ein leicht durchzuführendes Experiment, das sehr gut visualisiert und an das sich weiterführende Versuche anschließen lassen. Es erfolgt im Anschluss der Transfer vom Permanent- zum Elektromagneten. Dies geschieht mit einem weiteren Experiment, das dazu geeignet ist, eventuelle Berührungsängste mit dem Thema Elektrizität abzubauen. Als Arbeitsformen schlägt die Unterrichtseinheit sowohl Paar- als auch Kleingruppenarbeit vor. Die Lehrkraft übernimmt Einleitung, Abschluss und eventuell eine Hinführung zur Thematik, nimmt sich dann aber weitestgehend zurück. In einem nächsten Schritt wird anschließend der Elektromotor – eine Kombination aus Permanent- und Elektromagneten – beschrieben. Für den Einstieg werden die Lernenden erneut in ihrer eigenen Lebenswelt abgeholt, indem sie benennen, an welchen Stellen sich in einem Kraftfahrzeug Elektromotoren befinden. Anschließend erfolgt die Einbindung eines Films. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dann die Aufgabe, wesentliche Informationen aus dem Film herauszuarbeiten. Hier wird von ihnen ein Transfer vom Magnetismus hin zum Elektromagnetismus verlangt. Arbeitsblatt 3 schlägt thematisch einen Bogen hin zu einem speziellen Typus von Elektromotoren, nämlich dem Drehfeld-Elektromotor. Es richtet sich damit gezielt an Schülerinnen und Schüler, die entweder bereits über Vorkenntnisse verfügen, oder die sich durch eine besonders hohe Auffassungsgabe hervortun. Es ist somit für eine mögliche Differenzierung bestens geeignet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler festigen die Kenntnisse der Grundgesetze des Magnetismus. lernen Aufbau und Funktionsweise eines Elektromotors kennen. vertiefen ihre Kenntnisse über Elektromotoren anhand der detaillierten Beschäftigung mit dem Drehfeld-Elektromotor. erleben die wichtige Rolle von Sorgfalt, Präzision und Beobachtungsgabe bei der Durchführung von Versuchen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren die Recherche in und mit Online-Medien. üben sich darin, relevante Informationen aus Medien herauszufiltern und zu verwerten. leiten aus Medienquellen Informationen ab und kombinieren sie mit bereits vorhandenem Wissen zu Wissenstransfers. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren das Arbeiten in Zweierteams beziehungsweise in Gruppenkonstellationen. erfahren, wie man sich im Team komplexen Aufgabenstellungen nähern kann.

  • Physik
  • Sekundarstufe I

¡Feliz Navidad! – Weihnachten im spanischsprachigen Raum

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel informiert über Bräuche und Traditionen zum Thema "Weihnachten im spanischsprachigen Raum" und liefert Tipps für die Umsetzung im Unterricht. Ein bisschen weihnachtlich zu werden, ist im Spanisch-Unterricht doch ganz einfach: Die lotería hilft beim Zahlenüben, Lieder werden immer gern gesungen (und dabei merkt man sich so herrlich bestimmte sprachliche Konstruktionen) – und den turrón kann man ja bis zum 6. Januar gemeinsam genießen. In allen Ländern Europas gibt es unterschiedliche Weihnachtstraditionen . Ein klassisches spanisches Weihnachtsfest trägt sich ganz anders zu als ein traditionelles deutsches. Im Sinne des interkulturellen Lernens ist es also spannend, Weihnachtsbräuche im Spanisch-Unterricht unter die Lupe zu nehmen. Damit Sie in diesem Advent gut gerüstet in die festlich geschmückte Klasse treten können, finden Sie hier Webseiten und Vorschläge dafür, wie Sie in der Zielsprache die Sitten und Gebräuche des Landes multimedial und dabei ganz unkompliziert behandeln können. Die Internetseiten können sowohl für Ihre Vorbereitung als auch für die eigenständige Recherche der Lernenden genutzt werden.

  • Spanisch

Winterschlaf, Winterruhe und Winterstarre

Kopiervorlage

Um gut durch die kalte Jahreszeit zu kommen, haben die Tiere im Wald verschiedene Strategien. In diesem Arbeitsmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler, was es mit Winterschlaf, Winterruhe und Winterstarre auf sich hat. Im Winter ist es kalt und karg. Die kalte Jahreszeit stellt Tiere im Wald vor eine Herausforderung: Wie sollen sie bei Frost und Schnee überleben, wo es doch kaum etwas zu fressen für sie gibt? In diesem Unterrichtsmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler besondere Strategien der Tiere im Winter kennen: Der Igel hält Winterschlaf, das Eichhörnchen und der Bär ruhen und Amphibien und Reptilien fallen in eine Winterstarre. Die Arbeitsblätter für die Grundschule motivieren zum Lesen üben. Die spannenden Informationen zu den Winter-Tieren sind in kurze, mit Bildern veranschaulichte Text-Abschnitte verpackt. Ein Lückentext klärt die Lernenden über die Vorbereitungen der Tiere auf Winterschlaf, Winterruhe und Winterstarre auf. In einem abschließenden Rätsel helfen die Kinder in dem Eichhörnchen bei der Futtersuche. Die Kopiervorlage kann im Fach Sachunterricht im Bereich Natur und Umwelt ebenso eingesetzt werden wie im Rahmen der Jahreszeiten oder auch in DaF und DaZ zur Förderung der Lesekompetenz . Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Winter-Strategien der Wildtiere. können Winterschlaf, Winterruhe und Winterstarre unterscheiden. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler füllen einen Lückentext selbstständig aus. üben das eigenständige Lesen kurzer Sachtexte.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Geographie / Jahreszeiten
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

La phrase interrogative – der Fragesatz im Französischen

Kopiervorlage / Interaktives

In diesem Arbeitsmaterial mit interaktiven Übungen werden die verschiedenen Fragearten und Interrogativpronomen im Französischen wiederholt. Arbeitsblätter informieren über den Einsatz der unterschiedlichen Fragearten und Pronomen und Begleiter. In vielfältigen interaktiven Übungen festigen die Lernenden ihr Wissen. Fragen zu stellen gehört zu den wichtigsten sprachlichen Kompetenzen im Fremdsprachen-Unterricht. Dieses Arbeitsmaterial fasst alles wichtige rund um das Thema La phrase interrogative zusammen. Auf Arbeitsblatt 1 lernen die Schülerinnen und Schüler die Intonationsfrage , die Frage mit "est-ce que" und die Inversionsfrage sowie deren Verneinung kennen und vertiefen den Einsatz der Fragearten entsprechend des Sprachregisters. Das zweite Arbeitsblatt thematisiert die Ergänzungsfrage und gibt den Lernenden einen Überblick über (zusammengesetzte) Interrogativpronomen und -begleiter sowie Interrogativadverbien, die im Französischen eingesetzt werden. Das dritte Arbeitsblatt fasst die wichtigsten Informationen zur indirekten Frage zusammen. In verschiedenen interaktiven Übungen können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen rund um die verschiedenen Fragearten überprüfen und Gelerntes wiederholen. Ergänzend zu diesem Arbeitsmaterial können Sie mit dem interaktiven Arbeitsmaterial "Qui ou non?" das Thema Entscheidungsfrage vertiefen. Das Thema "La phrase interrogative" im Französisch-Unterricht Jemanden zu fragen, wie es ihm geht, ist nie verkehrt und kann ein hervorragender Opener für ein Gespräch sein. Egal ob beim Telefonat mit der Hotelrezeption, beim Unterhalten mit Einheimischen oder sich nach dem Weg erkundigen, nach der Uhrzeit fragen, bei der Polizei Angaben machen oder Hilfe suchen, egal wo, ob in Restaurants, Hotels, Supermärkten, Bahnhöfen oder Geschäften, im Fremdenverkehrsamt – Fragen und Antworten sind ständige Begleiter in unserem Alltag. Daher ist es besonders wichtig, auch im Fremdsprachen-Unterricht das Nachfragen intensiv zu üben. Fragen zu stellen zählt zu den wichtigsten Kompetenzen beim Erlernen einer Fremdsprache. Sie hilft den Lernenden, sich mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern zu verständigen und sich im Land der Zielsprache zurechtzufinden. Vorkenntnisse Dieses Arbeitsmaterial dient in seiner Gesamtheit der Wiederholung und Vertiefung des Themas La phrase interrogative . Wird das gesamte Arbeitsmaterial verwendet, ist es wichtig, dass die Lernenden bereits Vorkenntnisse haben. Zum Vertiefen von Teilthemen können die Arbeitsblätter und Übungen auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. So kann das Arbeitsmaterial an den Lernstand der Klasse angepasst werden. Methodische Analyse Jedes Thema, das auf den Arbeitsblättern vorgestellt wird, wird durch eine kleine Übung ergänzt, in der die Schülerinnen und Schüler das Stellen von Fragen selbst anwenden und wiederholen sollen. So wird bereits Erlerntes wieder ins Gedächtnis gerufen. Bei interaktiven Übungen kommen die Lernenden nur zu einem Ergebnis, indem sie aktiv werden und den Lösungsweg selbst finden. Anschließen können die Musterlösungen angesehen und mit der Lösung der Lernenden verglichen werden. Durch aktive, schriftliche Betätigung wird außerdem die Konzentration und Motivation beim Lernen und Üben gesteigert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Themen einfache Fragen stellen und beantworten. können Fragen und Aussagen situationsgerecht, verständlich und ausreichend korrekt formulieren. kennen die wichtigsten Merkmale, Formen und Funktionen des Fragesatzes. können Intonations- und Inversionsfragen sowie Fragen mit "est-ce que" stellen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten interaktive Übungsaufgaben selbstständig. nutzen Lösungen zu Selbstkorrektur.

  • Französisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Interessenvertretungen an Schulen: Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und…

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Interessenvertretungen an Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Rechten und Pflichten von Personalvertretung oder -rat, Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Allgemeines vorab Neben den Schülerinnen- und Schülervertretungen sowie Elternvertretungen gibt es an Schulen natürlich auch die nicht-schulspezifischen klassischen Interessenvertretungen, nämlich Personalvertretung , Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte . Deren Rechte und Pflichten werden für den schulischen Kontext nachfolgend überblicksartig dargestellt. Personalvertretung beziehungsweise -rat Grundlage der Personalratstätigkeit ist das jeweilige Landes-Personalvertretungsgesetz (zum Beispiel NPersVG für Niedersachsen und HmbPersVG für Hamburg). Sie regeln umfassend die Zusammensetzung der Personalräte und die verschiedenen Zuständigkeiten, die von beratender Zusammenarbeit mit der Schulleitung bis hin zu Zustimmungsvorbehalten für allgemeine und individuelle personelle, organisatorische und weitere Maßnahmen reichen. Die Landes-PersVGs sehen regelmäßig vor, dass jede Schule einen Personalrat wählt. In den Flächenländern gibt es daneben teilweise Schulbezirkspersonalräte auf Ebene der regionalen Schulämter und einen Schulhauptpersonalrat beim Kultusministerium (sogenannte Schulstufenvertretungen). Die Wahlperiode der Personalräte beträgt in der Regel vier Jahre (zum Beispiel § 22 Abs. 1 NPersVG und § 19 Abs. 1 HmbPersVG). Die Wahlberechtigung (aktiv wie passiv) hängt davon ab, wie die Schulverwaltung organisiert ist, ob es also ein Schulträger-System gibt, bei dem auch Personal der Kommune an Schulen tätig (und in der Regel nicht wahlberechtigt) ist, oder ob Schulträgerschaft und -betrieb in einer Hand liegen, so dass es nur Landesbedienstete an Schulen gibt. Für abgeordnete Lehrkräfte finden sich diverse Sonderreglungen zur Frage, an welcher Schule sie für welchen Personalrat wahlberechtigt sind, außerdem gibt es für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst üblicherweise eigene Auszubildendenvertretungen . Gewählte Mitglieder der Schulpersonalräte werden (bisweilen nur auf ausdrücklichen Antrag) teilweise von ihrer Unterrichtspflicht freigestellt . Der Umfang der Freistellung ist regelmäßig an die Größe der Schule gekoppelt. Die Freistellung bezieht sich dabei nicht auf einzelne Personen, sondern auf den jeweiligen Schulpersonalrat als (in der Regel) Kollegialorgan aus mehreren Mitgliedern. Wie die Teil-Freistellung auf die Mitglieder verteilt wird, entscheidet der Schulpersonalrat selbst. Für Sitzungen des Personalrates gibt es regelmäßig die Vorgabe, dass diese nicht zu Unterrichtsausfall führen dürfen (zum Beispiel § 100 NPersVG, § 57 HmbPersVG). Allgemeiner Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen Schulpersonalrat und Schulleitung (in der Terminologie des Personalvertretungsrechts mit dem Begriff "Dienststelle" gleichzusetzen) ist die personalvertretungsrechtliche Generalklausel (zum Beispiel § 2 Abs. 1 NPersVG und § 2 Abs. 1 HmbPersVG), in der es heißt, dass Dienststelle und Personalvertretung unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge (also des TV-L beziehungsweise in Hessen des dortigen Landes-Tarifvertrages) vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten . Das von Zielkonflikten geprägte Verhältnis zwischen Aufgabenerledigung und Beschäftigteninteressen soll also möglichst einvernehmlich gestaltet werden. Auch wenn die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte verglichen mit anderen Behörden-Personalräten bedingt durch die Spezifika des Systems Schule (feste Stundenrahmen, sehr hohe Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) verhältnismäßig schwach ausgeprägt sind, ist ein permanenter Informationsfluss und eine enge Begleitung nicht nur für das Klima förderlich, sondern kann für die Schulleitung auch ein Stimmungsbarometer und eine hilfreiche Ressource an Erfahrungen, Ideen und Arbeitskraft sein. Hinsichtlich der konkreten Beteiligungsrechte der Personalräte gibt es in den Gesetzen jeweils lange Kataloge von mitbestimmungspflichtigen Sachverhalten und – für den schulischen Kontext – hiervon wiederum Ausnahmen, so etwa in einem eigenen Kapitel in Niedersachsen (§§ 92 ff. NPersVG) oder in über das Gesetz verteilten Sonderregelungen wie im HmbPersVG. Um festzustellen, ob und wenn ja welche Mitbestimmungsrechte der Personalrat hat, muss daher zunächst in den ausführlichen Katalogen (zum Beispiel §§ 64 ff. NPersVG und §§ 76 ff. HmbPersVG) geschaut werden, ob die jeweilige Maßnahme der Mitbestimmung unterliegt und – wenn ja – ob in Form einer bloßen Information an den Personalrat, einer sogenannten Benehmensherstellung (bei der sich die Schulleitung "nur" mit Gegenargumenten auseinandersetzen muss, diese aber auch begründet übergehen kann) oder ob es ein echtes Zustimmungserfordernis ("bestimmt mit") gibt. Ist ein Mitbestimmungstatbestand ausfindig gemacht, so muss im zweiten Schritt nach einer Ausnahme geschaut werden. Von besonderer Bedeutung im Schulalltag sind dabei die Ausnahmen , wonach Abordnungen bis zur Dauer eines Schulhalbjahres und Entscheidungen über die Gewährung von Anrechnungsstunden sowie die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit zumeist nicht der Mitbestimmung unterliegen (zum Beispiel § 101 Abs. 2 NPersVG und §§ 87 Abs. 2, § 88 Abs. 3 HmbPersVG). Liegt ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vor, der Personalrat verweigert seine Zustimmung, die Schulleitung möchte aber an ihrem geplanten Vorgehen festhalten, sehen die Personalvertretungsgesetze jeweils ein sehr ausdifferenziertes Verfahren vor, dessen Details den Rahmen des vorliegenden Beitrages sprengen würden. Im Gesetz wird man hierzu ausführlich fündig. Gleichstellungsbeauftragte Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird in Landes-Gleichstellungsgesetzen geregelt. Teilweise gibt es die Vorgabe, dass Gleichstellungsbeauftragte nur Frauen sein dürfen (so in Niedersachsen), teilweise ist die Funktion allen Geschlechtern eröffnet (so in Hamburg). Ob an einzelnen Schulen eine Gleichstellungsbeauftragte beziehungsweise ein Gleichstellungsbeauftragter zu berufen ist (so in Niedersachsen ab 50 Beschäftigten, in Behörden mit weniger Beschäftigten fakultativ, § 19 Abs. 1 Nds. Gleichstellungsgesetz / NGG) oder dies zentral für mehrere / alle Schulen in der Schulbehörde beziehungsweise dem Kultusministerium stattfindet (wie in Hamburg gemmäß § 18 Abs. 2 Hamburgisches Gleichstellungsgesetz / HmbGleiG), ist in den 16 Bundesländern jeweils individuell geregelt. Die Amtszeit beträgt üblicherweise vier Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragten haben stets die Aufgabe, die Einhaltung des Landes-Gleichstellungsgesetzes zu überwachen , um geschlechtsbedingte Benachteiligungen zu verhindern. Teilweise gehen die Aufgaben auch weiter. Beispiele sind die Überwachung der Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die Verhinderung sexueller Belästigungen, die Erstellung des oder die Mitwirkung bei Erstellung des Gleichstellungsplans und Vieles mehr. Daneben sind sie – ähnlich dem Personalrat – bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie tangieren können. Die Rolle geht damit über das hinaus, was die Funktionsbezeichnung auf den ersten Blick zu vermitteln scheint. Anders als der Personalrat haben die Gleichstellungsbeauftragten allerdings nur beratende Funktion , sind etwa bei den vorgenannten Maßnahmen "zu beteiligen", "können sich äußern", "können Maßnahmen vorschlagen" und sind zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen "befugt" (zum Beispiel § 20 NGG, § 21 HmbGleiG). Ebenso wie beim Personalrat, kann eine Gleichstellungsbeauftragte beziehungsweise ein Gleichstellungsbeauftragter aber natürlich eine sehr wertvolle Ressource an Erfahrungen, Ideen und Arbeitskraft sowie ein Stimmungsbarometer für das Kollegium sein. Plant eine Schule etwa eine Teilnahme am Audit berufundfamilie , ist die oder der Gleichstellungsbeauftragte prädestiniert, die Federführung zu übernehmen. Schwerbehindertenvertretung Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung sind die §§ 176 ff. des Neunten Buchs des (Bundes-) Sozialgesetzbuchs (SGB IX), welches sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst. Eine Schwerbehindertenvertretung in Gestalt einer sogenannten Vertrauensperson samt Vertreterin beziehungsweise Vertreter ist zu wählen, wenn mindestens fünf schwerbehinderte Personen in einer Schule dauerhaft beschäftigt sind (§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Die Wahlperiode beträgt auch hier vier Jahre (§ 177 Abs. 7 SGB IX). Sofern es an der einzelnen Schule keine Vertrauensperson gibt, sieht § 180 SGB IX, ähnlich wie dies in manchen Flächenländern im Personalvertretungsrecht geregelt ist, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen vor. Aufgabe der Vertrauensperson(en) ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, neben Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten die Interessen der Betroffenen zu vertreten und diese beratend und helfend zu unterstützen (§ 178 Abs. 1 SGB IX). Hierzu ist insbesondere die Einhaltung begünstigender Normen zu überwachen, Unterstützung bei Antragstellungen (zum Beispiel hinsichtlich der Feststellung des Grades der Behinderung oder hinsichtlich der Beschaffung von Hilfsmitteln) zu leisten und bei der Schulleitung auf die Erledigung von Beschwerden und Anregungen schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen hinzuwirken. Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einzelne oder mehrere schwerbehinderte Personen betreffen zu unterrichten und vor diesbezüglichen Entscheidungen anzuhören. Die rechtliche Ausgestaltung der Rolle entspricht mithin derjenigen der Gleichstellungsbeauftragten, konkrete Mitbestimmungsmöglichkeiten (inklusive Verhinderungsmöglichkeit) gibt es, anders als beim Personalrat grundsätzlich, nicht. Eine unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung kann aber dennoch rechtliche Auswirkungen haben: Erfolgt die Kündigung einer schwerbehinderten Person ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, so ist die Kündigung unwirksam (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

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