Tipp der Redaktion

Tierische Scherzfragen und Rätselspaß für die Grundschule

Schaf streckt die Zunge heraus
Tipp der Redaktion

Tierische Scherzfragen und Rätselspaß für die Grundschule

Lassen Sie Ihre Lernenden um die Ecke denken mit unseren Scherzfragen und Rätseln zu Tieren und dem Landleben! Dieses Arbeitsmaterial für die Grundschule fördert Querdenken und Humor.

Tipp der Redaktion

Mündliche Kompetenzen bewerten

Schülerin meldet sich
Tipp der Redaktion

Mündliche Kompetenzen bewerten

Hier erhalten Lehrkräfte Tipps zur gezielten Schülerbeobachtung hinsichtlich ihrer Aktivitäten neben den schriftlichen Leistungen. Außerdem liefert er eine Liste mit unterschiedlichen Kriterien zur…

Tipp der Redaktion

Sicher unterwegs mit dem richtigen Sonnenschutz

gelber Hintergrund, Sonne mit Sonnencreme gezeichnet
Tipp der Redaktion

Sicher unterwegs mit dem richtigen Sonnenschutz

In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler spielerisch, warum Sonnenschutz wichtig ist, wie UV-Strahlung wirkt und wie sie sich im Alltag wirksam davor schützen können.

  • Schulstufe1
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp11
  • Quelle8
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Wortschatzarbeit zum Thema "Gesundheit"

Kopiervorlage / Interaktives
0,00 €

Mit diesem interaktiven Arbeitsmaterial für den DaF-/DaZ-Unterricht können die Schülerinnen und Schüler spielerisch wesentliche Redemittel im Themenfeld "Gesundheit" trainieren und sich somit auf die Anwendung im aktiven Sprachgebrauch vorbereiten. Dies geschieht mittels zweier Kopiervorlagen mit Lösungsvorschlägen sowie eines großen Pakets interaktiver Übungen. Dieses Unterrichtsmaterial zum Thema "Grundwortschatz Gesundheit" bietet ein Übungspaket an interaktiven Übungen sowie zwei Kopiervorlagen. Aufbauend auf dem Grundwortschatz "Körperteile" erhalten die Schülerinnen und Schüler in der ersten Kopiervorlage einen Überblick über passende Redemittel . Sie lernen außerdem die Unterscheidung zwischen "mein" und "meine" kennen, indem sie selbst auf die Suche nach Veränderungen und Gemeinsamkeiten gehen. Die Lernenden entwickeln dabei Sprachbewusstheit und werden durch einen Reim als Merksatz und durch immer wiederkehrende Farben unterstützt. In einer weiteren Übung verknüpfen sie den bekannten Wortschatz "Körperteile" mit den neu eingeführten Redemitteln. Im Domino der zweiten Kopiervorlage überblicken sie jene Redemittel und Possessivausdrücke spielerisch und werden auch hier durch immer wiederkehrende Farben unterstützt. Dabei werden Nomen mit den passenden Sätzen verbunden. Dies kann in einem Wettbewerb-Format zahlreich wiederholt und somit immer wieder laut vorgelesen werden. Das Domino kann außerdem einen spielerischen Einstieg in das neue Themenfeld ermöglichen. Ergänzend zu den Kopiervorlagen lohnt sich ein Blick in das interaktive Übungspaket "Gesundheit", das fünf weitere Übungen in diesem Themenfeld umfasst: Interaktive Übung Nr. 1 : Die Schülerinnen und Schüler lernen wesentliche Redemittel im Themenfeld "Gesundheit" kennen, indem sie sie im Memory mit dem Grundwortschatz "Körperteile" verknüpfen. Interaktive Übung Nr. 2 : In dieser drag & drop -Übung ordnen die Schülerinnen und Schüler weiteren essentiellen Redemitteln die passenden Stimmungsbilder zu. Interaktive Übung Nr. 3 : Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten ein Quiz mit Multiple-Choice-Fragen. Dabei trainieren sie ihre Fähigkeit das gebräuchliche Redemittel vom ungebräuchlichen zu unterscheiden. Das Quiz kann mehrfach wiederholt werden. Interaktive Übung Nr. 4 : In diesem Lückentext müssen die Schülerinnen und Schüler die kennengelernten Redemittel aus Textbausteinen rekonstruieren und können somit das bereits Erlernte festigen. Interaktive Übung Nr. 5 : Hier geht es um die Details. Die Redemittel werden durch spezifizierende Worte ergänzt und müssen von den Lernenden der passenden Stimmung zugeordnet werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen wesentliche Redemittel im Themenfeld Gesundheit. können zwischen "mein" und "meine" unterscheiden. ordnen Körperteile und Redemittel einander zu. können ihr körperliches Befinden ausdrücken sowie ihr Unwohlsein sprachlich präzisieren. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten interaktive Übungen und erlangen Sicherheit im Umgang mit dem Computer/Tablet. entwickeln Bewusstheit für unterschiedliche Medien. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig. arbeiten kooperativ. gehen wertschätzend mit den Beiträgen anderer um.

  • DaF / DaZ
  • Primarstufe

Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, thematisiert dabei Konferenzen und weitere schulische Gremien. In diesem Zusammenhang wird auf Verfahrensregelungen, Konferenzbeschlüsse sowie Begriffsklärungen eingegangen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule , Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen , Rechte und Pflichten der Schulleitung und Rechte und Pflichten der Lehrkräfte . Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Einführung Zu Konferenzen und weiteren schulischen Gremien ist die Gesetzeslage in den Landesschulgesetzen erschöpfend. Die Gesetze definieren die verschiedenen Konferenz- beziehungsweise Gremienarten samt ihrer Aufgaben, treffen Regelungen zu Zusammensetzungen und Verfahren (zum Beispiel in den §§ 34-35a, 38a und 40 Nds. Schulgeset/NSchG und §§ 52 ff. Hamburgisches Schulgesetz/HmbSG). Arten von Konferenzen Das zentrale schulische Gremium hat unterschiedliche Bezeichnungen (zum Beispiel Gesamtkonferenz in § 34 NSchG und Schulkonferenz in § 52 HmbSG). Schulhierarchisch unter diesen sind regelmäßig zahlreiche sogenannte Teilkonferenzen angelegt beziehungsweise möglich, so die Fachkonferenzen für einzelne Fächer (zum Beispiel § 35 Abs. 1 NSchG), Klassenkonferenzen für die Angelegenheiten einzelner Klassen (zum Beispiel § 35 Abs. 2 NSchG und § 61 HmbSG), Lehrerkonferenzen (zum Beispiel § 57 HmbSG) et cetera. Fakultativ, also freiwillig, können häufig weitere Teilkonferenzen eingerichtet werden, zum Beispiel in Form von Jahrgangs-/Stufenkonferenzen, Schulzweigkonferenzen (§§ 106 Abs. 6, 183b Abs. 2 NSchG) oder didaktisch-pädagogischen Konferenzen. Daneben gibt es in manchen Bundesländern einen sogenannten Schulvorstand (zum Beispiel § 38a NSchG), wobei es im Detail zahlreiche Überschneidungen, aber auch inhaltliche Variationen dazu gibt, welches Gremium für welche Art von Entscheidungen zuständig ist. Da die Schulgesetze aber stets ausführliche Zuständigkeitskataloge enthalten, bleibt dies dennoch für die Praxis gut handhabbar. Terminologisch nicht verwirren lassen darf man sich durch Begriffe wie Abhilfe-, Versetzungs- oder Disziplinarkonferenz . Hierbei handelt es sich um reguläre Teilkonferenzen, die aber zu einem bestimmten Thema tagen, also etwa die Klassenkonferenz zur Abhilfeprüfung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens (sofern das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland nicht abgeschafft ist), als Konferenz zur Entscheidung über Versetzungen und Nicht-Versetzungen am Schuljahresende 2 (das HmbSG regelt dies sogar in einem eigenen Paragraphen, § 62 HmbSG) oder als Konferenz zur Festlegung einer "disziplinarischen" Ordnungsmaßnahme. Verfahrensregelungen Die personelle Zusammensetzung der Konferenzen ist gesetzlich stets ausdifferenziert. Zu unterscheiden ist dabei regelmäßig zwischen stimmberechtigten und "nur" beratenden Mitgliedern. Außerdem gibt es häufig Regelungen dazu, dass in bestimmten Konstellationen nur bestimmte stimmberechtigte Mitglieder abstimmen dürfen, so zum Beispiel die Regelung in § 36 Abs. 7 NSchG, wonach nur Lehrkräfte über die Benotung und Versetzung entscheiden dürfen, die den Betroffenen beziehungsweise die Betroffene planmäßig unterrichtet haben. Der Vorsitz in den besonders wichtigen Konferenzen liegt in der Regel bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter, für untergeordnete Konferenzen findet sich zumeist eine Regelung, wonach eine andere Person den Vorsitz führt, die Schulleitung den Vorsitz aber bei Bedarf an sich ziehen kann. Konferenzen müssen, anders als Dienstbesprechungen, außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, um die Teilhaberechte der externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schülerinnen- und Schüler sowie Elternvertretung, gegebenenfalls Schulträger) nicht dadurch leer laufen zu lassen, dass Berufstätige durch entsprechende Terminierungen de facto ausgeschlossen bleiben. Hierbei ist es zu empfehlen, bereits bei den Wahlen der Elternvertreterinnen und Elternvertreter deren zeitliche Verfügbarkeit abzufragen. Den Konferenzen steht in machen Landesschulgesetzen ein Selbstorganisationsrecht zu, das heißt, sie können sich Geschäfts- und Wahlordnungen geben. Ausdrücklich ist dies beispielsweise für die Gesamtkonferenz in § 34 Abs. 2 Nr. 3 NSchG geregelt. Regelungsfähig ist dabei alles, soweit nicht höherrangiges Recht entgegensteht, also insbesondere das Schulgesetz, Rechtsverordnungen oder innerbehördliches Recht der Kultusverwaltung. Erfahrungsgemäß sinnvoll kann es zum Beispiel sein, folgende Punkte in einer Geschäftsordnung zu regeln beziehungsweise zu konkretisieren. Form der Einladung Frist der Einladung Art, Umfang und Fertigstellungsfrist für Niederschrift/ Protokoll. Konferenzbeschlüsse Konferenzbeschlüsse ergehen grundsätzlich durch Mehrheitsentscheidung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Häufig besteht bei Abstimmungen für die Lehrkräfte Stimm-Pflicht – also ein Verbot der Enthaltung – in Bezug auf besonders neuralgische Themenbereiche, so in denen Grundsatz-, Status-, Bewertungs-, Schulordnungs- und Ordnungsmaßnahmen-Angelegenheiten gemäß § 36 Abs. 5 NSchG. Die Eltern- sowie Schülerinnen- und Schüler-Vertretungen hingegen dürfen sich stets enthalten, soweit sie stimmberechtigt sind. Unterschied Konferenz – Dienstbesprechung In der Praxis ist Lehrkräften häufig der Unterscheid zwischen einer Konferenz und einer Dienstbesprechung ("DB") nicht bewusst. Rechtlich handelt es sich hierbei indes um zwei völlig unterschiedliche Dinge: Eine Konferenz ist eine gesetzlich vorgesehene Einrichtung der Institution Schule mit bestimmten Aufgaben, die insbesondere auch der Öffnung der Schule in die Gesellschaft dient, indem Vertretende von Schülerinnen und Schülern sowie Elternvertreter ebenso Mitglieder sein können wie Vertretende des Schulträgers und gegebenenfalls weitere Externe. Konferenzen entscheiden mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder über ihre Themen. Die Schulleitung kann hierbei über Tagesordnung und Konferenzvorsitz den Gang der Sitzung prägen, eine ihr genehme Entscheidung kann sie nicht treffen. Eine Dienstbesprechung ist eine Mitteilung der beziehungsweise des Vorgesetzten an die Mitarbeiterschaft. Je nach Führungsstil kann hier diskutiert oder sogar über Dinge abgestimmt werden. Rechtlich ist es aber die Schulleitung, bei der die Entscheidung liegt. Ein Überstimmt-Werden ist hier also nicht möglich Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Scratch – die ideale Programmiersprache für den Einstieg

Fachartikel / Video-Tutorial
5,99 €

Dieser Fachartikel erklärt, was genau hinter der Programmiersprache Scratch steckt, warum sie super für den Einstieg geeignet ist und welche Unterrichtsmaterialien am besten dafür zugeschnitten sind, um mit Schülerinnen und Schülern Scratch zu programmieren. Was ist Scratch überhaupt und warum ist es optimal für den Einstieg ins Programmieren geeignet? Scratch ist eine einfache grafische Programmiersprache , die speziell entwickelt wurde, um Kindern erste Programmiererlebnisse zu ermöglichen. Die Programmierung erfolgt grafisch, das heißt es wird über eine visuelle Darstellung programmiert. Farbige Bausteine werden per Drag and Drop zu Stapeln angeordnet. Das Besondere ist, dass die Blöcke so designed sind, dass sie nur dann zusammenpassen, wenn dies syntaktisch auch Sinn macht. Ein bisschen wie beim Puzzeln. So entstehen keine Syntaxfehler – ein großer Vorteil. Genau aus diesem Grund eignet sie sich perfekt für den Einsatz in der Grundschule , denn bereits Kinder und Jugendliche ohne technische Vorkenntnisse erfahren mit Scratch schnelle Lernerfolge. Mit Scratch ist es möglich, einfache Spiele, Quizze und Animationen zu programmieren. Dadurch ergibt sich ein breites Spektrum an fächerübergreifenden Einsatzmöglichkeiten (etwa Sachunterricht, Sport, Deutsch, Mathematik). Scratch ist für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse geeignet. Das Besondere an Scratch ist, dass es für jedes Leistungsniveau einsetzbar ist – für Einsteigerinnen und Einsteiger ohne jegliche Vorkenntnisse, aber auch für Fortgeschrittene, um komplexe Anwendungen zu programmieren.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

Übungen und Spiele mit Badeenten im Schwimm-Unterricht

Kopiervorlage

In diesem Arbeitsmaterial erhalten Lehrkräfte Anregungen, wie Schwimmstunden im Sport-Unterricht mithilfe von Badeenten abwechslungsreich gestaltet werden können. Es enthält vielseitig einsetzbare Übungen, Spiele und Staffelläufe mit diesen ungewöhnlichen Sportgeräten. Im Arbeitsmaterial werden verschiedene Spiele und Übungen mit Badeenten für den Schwimm-Unterricht vorgestellt. Die Lehrkraft kann mehrere davon kombiniert in einer Schulstunde durchführen lassen. Alternativ kann sie auch immer wieder eines oder mehrere der Spiele zum Aufwärmen oder als Abschlussspiel verwenden. Zur Durchführung der Spiele benötigen Sie: Badeenten Schwimmbretter Badekappen oder andere Hilfsmittel zur Kennzeichnung von Team-Mitgliedern oder Fängerinnen und Fängern Das Arbeitsmaterial eignet sich besonders gut für die ersten Stunden des Schwimm-Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler führen mit den Badeenten verschiedene Spiele und Übungen zur Wassergewöhnung durch. Dabei steigert der Einsatz der Badeenten ihre Motivation und verleiht dem Schwimm-Unterricht eine spielerische Komponente. Gleichzeitig sind erste Schwimmübungen in die Spiele "Beinarbeit" und "Badeenten-Staffel" eingebunden. Die Durchführung der Spiele im Nicht-Schwimmerbecken erlaubt zudem eine Differenzierung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Schwimmfähigkeiten , da alle Übungen sowohl schwimmend als auch gehend durchgeführt werden können. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen Übungen zur Wassergewöhnung durch. trainieren ihre Schwimmgeschwindigkeit. messen sich in Wettkämpfen mit anderen.

  • Sport / Bewegung
  • Primarstufe

Ich und meine Klasse – Gemeinsam sind wir stark!

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit für den inklusiven Unterricht beschäftigen sich die Lernenden mit ihren Stärken, Schwächen, Fähigkeiten und Begabungen. Dabei erkennen sie, dass jeder von ihnen unterschiedlich ist und diese Unterschiede sie alle für die Klassengemeinschaft wertvoll und einzigartig machen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in dieser Unterrichtseinheit mit ihrer Persönlichkeit und ihrer Klassengemeinschaft auseinander. Mithilfe verschiedener Arbeitsblätter und Lernspiele lernen sie sich und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler besser kennen. Gemeinsam reflektieren die Lernenden ihre Interessen, Gefühle und Wünsche. Indem sie sich in andere hineinversetzen und versuchen, diese zu verstehen, lernen sie wichtige Sozialkompetenzen für das Zusammenleben in der Schule. Die Lernenden begreifen, dass sie alle unterschiedlich sind, sie aber auch Gemeinsamkeiten haben. Dabei erkennen sie, dass sie trotz der Unterschiede als Gruppe stark sind. Das Thema "Zusammenleben in der Klasse" im Unterricht Diese Unterrichtseinheit thematisiert die Einzigartigkeit und Individualität der Schülerinnen und Schüler als Stärke einer Klassengemeinschaft – unabhängig von möglichen körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Ausgehend von der Auseinandersetzung mit der eigenen Person erfahren die Lernenden mit allen Sinnen, dass sie – genau wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler – Stärken und Fähigkeiten besitzen, die sie einzigartig und besonders machen. Dabei erkennen die Lernenden, dass diese Eigenschaften auch ihre Klasse charakterisieren. Auf diese Weise wird das Gemeinschaftsgefühl im Klassenverband gestärkt. Das Thema "Zusammenleben in der Klasse" ist nicht nur für die Entwicklung der Sozialkompetenzen der Lernenden bedeutsam. In vielen Bundesländern ist es auch lehrplanrelevant. Didaktische Analyse Dies geschieht nicht nur über die thematische Auseinandersetzung, sondern auch mithilfe der gewählten Methoden. Offene Lernformen, wie zum Beispiel der Projektunterricht, eignen sich besonders gut für den Einsatz in heterogenen Gruppen, da die Schülerinnen und Schüler sich in den einzelnen Projektphasen gegenseitig helfen und unterstützen, aber auch eigene Beiträge zum Projekt leisten. Dabei erkennen sie möglicherweise nicht nur an sich selbst, sondern auch an ihren Mitschülerinnen und Mitschülern Fähigkeiten und Kompetenzen, die ihnen vorher gar nicht – oder kaum – bewusst waren. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erfahren, was sie selbst und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler auszeichnet. setzen sich mit den eigenen Stärken und Schwächen auseinander. erkennen, dass jede Person unterschiedlich ist (und dass das gut so ist). erkennen, dass körperliche und geistige Defizite kein Hindernis sein müssen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, und dass jeder wertvoll ist. trainieren ihre verbale Ausdrucksfähigkeit und das freie, zusammenhängende Sprechen vor dem Klassenverband. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit ihre Teamfähigkeit. üben, Aufgaben untereinander selbstständig, gerecht und entsprechend der verschiedenen Kompetenzen aufzuteilen. schulen das aktive Zuhören. trainieren, logisch und sachlich zu argumentieren. reflektieren gemeinsam die Arbeitsergebnisse.

  • Ich und meine Welt / Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Spezieller Förderbedarf

Unser Europa

Unterrichtseinheit
14,99 €

In diesen Kopiervorlagen zum Thema "Unser Europa", die sich ebenso hervorragend für den Vertretungsunterricht eignen, setzen sich die Kinder spielerisch mit den komplexen Themen Europa und Europäische Union auseinander. Über verschiedene Arbeitsblätter erarbeiten sie sich ein Grundwissen über geographische, kulturelle, wirtschaftliche und politische Besonderheiten des Kontinents. Diese Lerneinheit besteht aus diversen Kapiteln zum Thema Europa . Die Bearbeitung der Lerneinheit kann jederzeit aufgenommen oder abgebrochen werden, weshalb sie auch problemlos ohne Vorbereitung in Vertretungsstunden eingesetzt oder in Form von Wochenplan- oder Stationenarbeit bearbeitet werden kann. Dadurch bieten sich auch viele Möglichkeiten von Binnendifferenzierung an. Die Reihenfolge der zu bearbeitenden Themen kann beliebig verändert werden. Mit dem Arbeitsmaterial lernen die Kinder eine Europakarte und die europäischen Hauptstädte kennen (Arbeitsblatt 01), anschließend erstellen sie allein oder in Partnerarbeit einen Steckbrief zu einem europäischen Land ihrer Wahl (Arbeitsblatt 02), die sie dann der Klasse vorstellen können. Sie erfahren grundlegende Informationen zur Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten (Arbeitsblätter 03 und 04) sowie zu einigen europäischen Rekorden (Arbeitsblatt 05). Das Arbeitsmaterial kann in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit bearbeitet werden. Im fächerübergreifenden Unterricht bietet es sich zudem an, Musik- oder Hörbeispiele aus europäischen Ländern sowie die Europa-Hymne in Musik zu behandeln. Das Thema "Europa" in der Schule greift den erweiterten Lebensraum der Schülerinnen und Schüler auf. Dem Grundgedanken der interkulturellen Erziehung folgend, soll das Interesse an europäischen Fragen geweckt und Wissenswertes zu Unterschieden und Gemeinsamkeiten europäischer Länder sowie eine positive Einstellung zu fremden Menschen und ihren Kulturen vermittelt werden. Ein "europäisches Bewusstsein" wird aufgebaut und gestärkt. In der interaktiven Lerneinheit wird das Wissen über Europa altersgerecht vermittelt, indem die Schülerinnen und Schüler Europa und die Europäische Union spielerisch entdecken. Das selbstorganisierte Lernen bietet Möglichkeiten zur Binnendifferenzierung, da die Reihenfolge der zu bearbeitenden Themen beliebig angepasst und abgewandelt werden kann, und auch Themen ausgelassen werden können. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Länder Europas und ihre Hauptstädte. finden sich auf einer Europakarte zurecht. können Mitgliedsländer der Europäischen Union benennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten die aus dem Internet gewonnenen Informationen aus. erledigen selbstständig Arbeitsaufträge. Sozialkompetenz Die Schüler und Schülerinnen arbeiten selbstständig. arbeiten kooperativ.

  • Ich und meine Welt / Geschichte / Früher & Heute
  • Primarstufe

Einführung in das Schulrecht: Rechte und Pflichten der Lehrkräfte

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Rechte und Pflichten der Lehrkräfte". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Rechte und Pflichten der Schulleitung und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule , Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen und Rechte und Pflichten der Schulleitung . Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Pflichten Grundlegende Pflichten, die sich für jede verbeamtete Lehrkraft aus dem Gesetz – insbesondere dem (Bundes-) Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den landesbeamtenrechtlichen Normen (zum Beispiel Nds. Beamtengesetz / NBG und Hamburgisches Beamtengesetz / HmbBG) – und für angestellte Lehrkräfte aus ihrem Arbeitsvertrag und dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ergeben, sind Anwesenheit und Erteilung von Unterricht samt der dazugehörigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten (zum Beispiel Klausurerstellung und -korrektur). Hinzu kommen diverse schulrechtliche Besonderheiten, die sich teilweise aus den Schulgesetzen selbst ergeben, teilweise in anderen (untergesetzlichen) Normen wie Verordnungen oder Erlassen geregelt sind. Die Detailtiefe variiert dabei: So legt etwa § 51 Abs. 1 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) ausdrücklich fest, dass bei Bedarf auch fachfremder Unterricht (außer Religionsunterricht) zu erteilen ist und außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen sind. Andere Bundesländer regeln dies nicht, was aber nicht bedeutet, dass es nicht ebenso gilt, denn zum Pflichtenkreis von Lehrkräften können durchaus auch ungeschriebene Regeln gehören, die sich aus dem Grundsatz des "vollen persönlichen Einsatzes" und der uneigennützigen und "nach bestem Gewissen" wahrzunehmenden Aufgabenerfüllung aus § 34 Abs. 1 BeamtStG ergeben. Häufig anzutreffen sind auch Regelungen zur Fortbildungspflicht in der unterrichtsfreien Zeit (so zum Beispiel in § 51 Abs. 2 NSchG und § 88 Abs. 4 des Hamburgischen Schulgesetzes / HmbSG). Das hamburgische Schulrecht legt, wie an vielen Stellen, auch für Zusammenarbeits- und Transparenzgesichtspunkte der Lehrkräfte untereinander im bundesweiten Vergleich die Messlatte hoch, indem fachlich-pädagogische Kooperationen bis hin zu Hospitationen in § 88 Abs. 3 HmbSG festgeschrieben sind. Daneben haben die Lehrkräfte Informations- und Dialogpflichten gegenüber den Erziehungsberechtigten, der Schülerinnen-/Schüler- und der Elternvertretung (zum Beispiel §§ 55, 80 Abs. 5, 96 Abs. 4 NSchG und §§ 3 Abs. 4, 32, 71 HmbSG). Hierunter ist nicht nur eine politische und weltanschauliche Neutralität zu verstehen; auch zum Beispiel ein besonders verwahrlostes oder stark sexuell aufreizendes Erscheinungsbild, großflächige Tattoos und anderes, kann hiergegen verstoßen, wobei es keine konkretisierenden Regelungen gibt, sondern die Bewertung durch die jeweilige Schulleitung im Einzelfall erfolgen muss. Rechte Korrespondierend zu den vorgenannten Pflichten existieren auch diverse Rechte, die Lehrkräfte für sich in Anspruch nehmen können. Neben dem auf der Hand liegenden Recht auf beamtenrechtliche Besoldung beziehungsweise Arbeits-Entgelt und Erholungsurlaub gibt es auch hier wieder einige schulische Spezifika: So wird die Wahrnehmung der eigenen pädagogischen Verantwortung garantiert (zum Beispiel §§ 33 und 50 Abs. 1 NSchG und § 88 Abs. 2 HmbSG). Dieses gerne als "pädagogische Freiheit" (über-)interpretierten Regelungen erfahren allerdings sogleich maßgebliche Schranken, wenn im Normtext festgelegt wird, dass dabei eine Bindung an Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Gremienentscheidungen besteht. Ein kaum zu überschätzendes Recht ist das zur Verhängung von Erziehungsmitteln (§ 61 Abs. 1 NSchG) beziehungsweise -maßnahmen (§ 49 Abs. 1 und 2 HmbSG), also die Möglichkeit, unmittelbar gegen Unterrichtsstörungen oder sonstiges Fehlverhalten vorzugehen. Die Wahrnehmung einer oder mehrerer Nebentätigkeit(en) ist für Lehrkräfte ebenfalls zulässig, sofern sie vorab angezeigt und nicht untersagt worden ist/sind. Details regelt das Landesrecht (zum Beispiel §§ 70 ff. HmbBG und NBG samt der dazu ergangenen Verordnungen). Insoweit wie auch im Übrigen unterscheidet sich die Stellung einer Lehrkraft nicht von anderen Berufen des öffentlichen Dienstes, die zum Beispiel ebenfalls Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben (beamtenrechtliches Alimentationsprinzip beziehungsweise § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz/EntgFG) und ihren wöchentlichen Stundenumfang reduzieren können (zum Beispiel §§ 62 ff. HmbBG, §§ 61 ff. NBG und "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge"/TzBfG). Rechtliche Möglichkeiten bei Dissens Besteht zwischen einer Lehrkraft und ihrer Schulleitung (siehe dazu Rechte und Pflichten der Schulleitung ) oder der übergeordneten Kultusbehörde (zum Beispiel RLSB und MK in Niedersachsen beziehungsweise BSB in Hamburg) Dissens über die Rechte und Pflichten, so gibt es neben den stets zuvörderst zu empfehlenden kommunikativen Kanälen auch ein breites rechtliches Instrumentarium. Allgemein bekannt sind die disziplinarischen (bei verbeamteten Lehrkräften) und arbeitsrechtlichen (bei Angestellten) Möglichkeiten des Disziplinarverfahrens gemäß Landes-Disziplinargesetz beziehungsweise der Ermahnung, Abmahnung und schlimmstenfalls Kündigung. Hiergegen besteht jeweils eine Rechtsschutz-Möglichkeit in Gestalt von Widerspruch (sofern das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland existiert) und Klage gegen beamtenrechtliche Maßnahmen sowie Klagen vor dem Arbeitsgericht bei Maßnahmen gegen Angestellte. Bereits im Vorfeld entsprechender Eskalationen gibt es für Beamtinnen und Beamten das Recht zur sogenannten Remonstration gegen Weisungen der beziehungsweise des Vorgesetzten gemäß § 36 Abs. 2 BeamtStG: "Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen." Daneben gibt es noch eine Vielzahl nicht im Detail geregelter Wege, um Konflikte zu eskalieren oder zu deeskalieren, so die Hinzuziehung einer Interessenvertretung (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung), die Nutzung rechtlicher Beratung (Gewerkschaft, Rechtsanwältin/-anwalt) oder die Erhebung einer (Dienstaufsichts-) Beschwerde et cetera. In jedem Fall ist aber dringend anzuraten, im Vorfeld (!) sine ira et studio zu prüfen, ob der jeweilige Konflikt es einem wirklich wert ist, die weitere Zusammenarbeit möglicherweise dauerhaft zu belasten. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Die Deutsche Digitale Bibliothek – ein wichtiges Tool für den schulischen Bildungsbereich

Fachartikel

Sie möchten im Unterricht Handschriften aus dem 15. Jahrhundert lesen, bedeutende Kunstwerke im Klassenzimmer betrachten oder Ihre Schülerinnen und Schüler mittels historischer Zeitungsartikel in eine frühere Zeit mitnehmen? Die Deutsche Digitale Bibliothek und ihre weiteren Portale Archivportal-D und Deutsches Zeitungsportal bietet einen einfachen und sicheren Zugang zum digitalisierten kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Deutschlands. Kostenlos, ohne Registrierung und für alle frei zugänglich! Die Deutsche Digitale Bibliothek ermöglicht direkten Zugang zu Kulturgütern in digitaler Form. Hierfür kooperiert sie mit etablierten Kultur- und Wissenseinrichtungen – Archive, Bibliotheken, Museen, Denkmalpflege- und Forschungsinstitutionen –, deren Bestände zentral online sichtbar gemacht werden. Die zugänglich gemachten Daten des öffentlich getragenen Portals sind authentisch und rechtssicher verwendbar.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik / Kunst / Kultur / Musik / Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Mathematik / Rechnen & Logik / Geographie / Jahreszeiten / Physik / Astronomie

Leseförderung mit Sachtexten: die fünf giftigsten Tiere der Welt

Kopiervorlage

Leseförderung mit einem spannenden Sachtext – auch für spontane Vertretungsstunden geeignet. Ein Sachtext informiert über die fünf giftigsten Tiere der Welt. Die Tiere werden anhand der Beschreibung von den Schülerinnen und Schülern identifiziert und benannt. Ein Lösungswort wird generiert und weitere Informationen zu diesem Tier werden im Internet recherchiert. Dieses Arbeitsmaterial beinhaltet einen Sachtext über die fünf giftigsten Tiere der Welt. Anhand der Beschreibungen werden die Tiere von den Schülerinnen und Schülern identifiziert und die richtige Abbildung unter dem Text beschriftet. In den Wörtern zum Text werden unsinnige, nicht zum Wort gehörige Buchstaben versteckt, die beim konzentrierten Lesen "eingesammelt" werden und zum Lösungswort geordnet werden müssen. Das Lösungswort bestätigt das richtige Ergebnis. Dieses Arbeitsmaterial eignet sich gleichwohl für den Vertretungsunterricht . Ein Sachtext beschreibt jedes genannte und abgebildete Tier. Anhand der Beschreibung wird das entsprechende Tier sowie die passende Abbildung von den Lernenden identifiziert und mit dem richtigen Namen benannt. Um die Schülerinnen und Schüler zum konzentrierten genauen Lesen zu motivieren, sind in den Texten Buchstaben eingebaut, die nicht zu dem Wort passen. Diese Buchstaben müssen gesammelt und zu einem neuen giftigen Tier geordnet werden, das auch in Deutschland vorkommt. Ist der Name des gesuchten Tieres bekannt, recherchieren die Lernenden im Internet weitere Informationen hierzu. Lösungswort: Petermännchen Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lesen einen Sachtext sinnverstehend. identifizieren entsprechend der Aufgabenstellung das beschriebene Tier anhand einer Abbildung und beschriften das richtige Bild. sammeln die nicht zum Wort passenden Buchstaben und setzen sie zum Lösungswort zusammen. lernen weitere Informationen zum Petermännchen kennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können im Netz themenbezogene Informationen, hier zum "Petermännchen", recherchieren. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler gehen respektvoll miteinander um und helfen sich gegenseitig.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Primarstufe

Die ultimative Klopapier-Fang-Challenge für den Unterricht

Video

Mit Alltagsgegenständen wie Klopapierrollen lassen sich Geschicklichkeits- und Bewegungsabläufe mit viel Spaß und einem Quäntchen Anspruch in der Schule umsetzen! Viel Freude für die Schülerinnen und Schüler sowie für ihre Lehrkräfte und für das gesamte Schulpersonal ist garantiert! Abwechslungseiche sportliche Betätigung im klassischen Unterricht, bewegte Pausen in den Schulen, aber nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrkräfte in Konferenzen und Versammlungen – klingt kompliziert, ist es aber nicht! Was Sie dafür brauchen? Unsere lustigen, aber durchaus anspruchsvollen Bewegungs-Challenges ! Als feste Unterrichtseinheit oder einfach einmal zwischendurch, alles ist möglich! Wir wünschen Ihnen und Euch viel Spaß dabei! :-) Das Video soll als audiovisuelle Spielanleitung dienen. Die Klopapier-Fang-Challenge ist so aufgebaut, dass der Schwierigkeitsgrad der Übungen zunimmt. Binnen etwa zwei Minuten erfahren die Schülerinnen und Schüler alle für die Übung wichtigen Informationen und können anschließend je nach ihrem Ausgangsniveau individualisiert und differenziert trainieren und üben. Wie folgt könnte eine Unterrichtssequenz ablaufen: Im Plenum wird das Video gemeinsam angesehen. Die Schülerinnen und Schüler üben eigenständig oder in Paararbeit. Das Gelernte kann auf unterschiedliche Weise geprüft werden: Alle Lernenden machen simultan eine Übung des Videos nach, die Schülerinnen und Schüler treten in Gruppen gegeneinander an oder Freiwillige präsentieren Übungen im Plenum. Alle haben gemeinsam Spaß! ;-) Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren ihre Hand-Auge-Koordination. trainieren die Feinmotorik speziell der Hand- und Fingermuskulatur. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen es, Links oder QR-Codes zu benutzen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler helfen sich gegenseitig und unterstützen einander beim Üben. aktivieren ihre Wettbewerbsfähigkeit, Frustrationstoleranz und Anstrengungsbereitschaft.

  • Sport / Bewegung
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Tauch-Olympiade im Schwimmunterricht

Kopiervorlage

Dieses Arbeitsmaterial ist ein Stationenlauf für den Schwimmunterricht mit Übungen für das Tauchen im schwimmtiefen Wasser. Im Arbeitsmaterial werden verschiedene Tauchanlässe vorgestellt. Diese werden in Einzel- oder auch Partnerarbeit durchgeführt. Das Schwimmbecken wird in verschiedene Bereiche eingeteilt, die mit Pylonen am Beckenrand markiert werden. Dort liegen Aufgabenkarten in laminierter Form. Je nachdem, wie viel Zeit die Lehrkraft zur Verfügung hat, wie der Leistungsstand der Schwimmgruppe ist oder welche materiellen Voraussetzungen sie hat, kann auch eine kleinere Auswahl an Übungen angeboten werden. Auf einigen Karten werden zudem Variationen der Übungen vorgestellt, die einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. An den Stationen liegen dann die für die jeweilige Übung passenden Materialien bereit. Es ist sinnvoll, die Aufgaben im Voraus zu besprechen. Am besten lässt sie an der ein oder anderen Stelle auch ein freiwilliges Kind die Übung vorführen. Alternativ können auch längerfristig einzelne Übungen immer wieder in den Schwimmunterricht eingebaut werden, um die Tauchfähigkeit der Lernenden regelmäßig zu trainieren. Als Einstieg bietet sich das Spiel "Bojenfangen" an, bei dem das Tauch-Thema der Stunde schon spielerisch angebahnt wird. Zur Durchführung der Übungen benötigen Sie: Pylonen Tauchringe oder Tauchsticks laminierte Aufgabenkarten eventuell Folienstifte einen Plastikbehälter ("Schatzkiste") mit kleinen Steinen, Muscheln oder ähnlichen "Schätzen" laminierte Zifferkarten ein Schwimmbrett Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Übungen zum Tauchen kennen. bauen spielerisch Ängste vor dem Wasser ab. üben, die Augen unter Wasser offen zu lassen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren ihre Sozialkompetenz, indem sie auf ein/andere Kind/er warten, Hilfestellung geben oder ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ermutigen.

  • Sport / Bewegung
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Unterrichtsmaterial und News für die Grundschule

In diesem Schulformenportal finden Grundschullehrkräfte abwechslungsreiche digitale und analoge Unterrichtsmaterialien zum Download für die Fächer der Primarstufe:

  • Sprache: Deutsch, Englisch, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
  • MINT: Mathematik und Sachunterricht
  • Kunst und Musik
  • sowie Religion/Ethik, Sport und Fächerübergreifend.

Dabei stehen Lehrerinnen und Lehrern kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtseinheiten und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zur Verfügung. Diese können heruntergeladen und direkt im Fach-Unterricht sowie in Vertretungsstunden eingesetzt werden. Zu lehrplanorientierten Unterrichtsideen und Übungen gesellen sich aktuelle Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für den Unterricht von der ersten bis zur vierten Klasse. 

Nutzen Sie unsere Suche mit ihren zahlreichen Filterfunktionen, um einfach und schnell lehrplanrelevante Arbeitsmaterialien für Ihren Unterricht zu finden.

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Aktuelle News für die Grundschule