Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - ab August 2026 für die Grundschule
Ab August 2026 tritt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft - zunächst für Erstklässlerinnen und Erstklässler, danach stufenweise ausgeweitet bis 2029/30. Damit werden Schulen und Schulträger vor neue Aufgaben gestellt, und Lehrkräfte müssen sich auf veränderte Schulstrukturen einstellen.
Ein neuer Rechtsanspruch für Grundschulkinder
Der Bundesrat hat dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zugestimmt, wodurch ein bedarfsunabhängiger Anspruch auf ganztägige Förderung in Grundschulen geschaffen wird. Das bedeutet, dass jedes Grundschulkind, unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern, das Recht auf Betreuung und Förderung von mindestens acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche hat. Damit wird eine Betreuungslücke geschlossen, die vielen Familien nach der Beendigung der Kinderbetreuung in der Kita aufklafft.
Stufenweise Einführung ab Schuljahr 2026/27
Der Rechtsanspruch wird nicht sofort flächendeckend umgesetzt, sondern schrittweise ausgeweitet:
- Schuljahr 2026/27: Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten den Anspruch
- Schuljahr 2027/28: Kinder der Klassenstufen eins und zwei
- Schuljahr 2028/29: Kinder der Klassenstufen eins bis drei
- Schuljahr 2029/30: Vollständige Abdeckung aller Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier
Was der Rechtsanspruch konkret bedeutet
Der Ganztag soll mindestens acht Stunden täglich umfassen und findet an allen fünf Werktagen statt. Die Unterrichtszeit wird dabei angerechnet, woraus sich allerdings unterschiedliche Modelle für Schulen ergeben. Manche Schulen bieten gebundene Ganztagsschulen mit verpflichtenden Nachmittagsprogrammen an, andere arbeiten mit offenen Ganztagsschulen oder kooperieren mit Horten und außerschulischen Einrichtungen der Jugendhilfe. Die Inanspruchnahme durch Eltern ist freiwillig. Es gibt also keinen Zwang zur Teilnahme. In den Ferien kann eine maximale Schließzeit von vier Wochen eingerichtet werden.
Herausforderungen für Schulen und Lehrkräfte
Für Schulen ergeben sich verschiedene praktische Fragen und Aufgaben:
- Infrastruktur und Raum: Schulen benötigen zusätzliche Räume für Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, Freizeitangebote und Rückzugsmöglichkeiten.
- Personalausstattung: Lehrkräfte arbeiten mit Hortnerinnen und Hortnern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie anderen Fachkräften zusammen. Diese Vielfalt an Professionen in Schulen ist neu und erfordert klare Absprachen sowie Fortbildung für Lehrkräfte.
- Organisation des Schulalltags: Der Unterricht muss mit Betreuungs-, Förder- und Freizeitangeboten koordiniert werden.
Finanzielle Unterstützung vom Bund
Um die Umsetzung zu ermöglichen, stellt der Bund Mittel zur Verfügung: Bis zu 3,5 Milliarden Euro fließen in Investitionen in die notwendige Infrastruktur. Zusätzlich beteiligt sich der Bund an den laufenden Kosten und stellt ab 2030 jährlich 1,3 Milliarden Euro bereit. Diese Mittel sollen helfen, die vielerorts bestehende Lücke zwischen angebotenen und nachgefragten Betreuungsplätzen zu schließen. Besonders in Westdeutschland fehlen derzeit Zehntausende Plätze.
Externe Links
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) auf der Seite des BMBFSFJ.
- Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist eine Herkulesaufgabe
Hier gelangen Sie zum "Deutsches Schulportal" - Ein Artikel zur Umsetzung des Rechtsanspruchs.