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Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit setzen sich die Lernenden mit der EU-Urheberrechtsreform und ihren Folgen für das Internet auseinander. Sie untersuchen die zentralen Neuerungen des Urheberrechts, rekonstruieren die kontroverse Debatte um Plattformhaftung und sogenannte Uploadfilter und überprüfen, welche damaligen Befürchtungen und Erwartungen sich seit Inkrafttreten der Reform bestätigt haben. Das Hochladen, Teilen und Weiterverwenden von Bildern, Videos, Musik und anderen Inhalten gehört für viele Lernende selbstverständlich zum digitalen Alltag. Dabei ist häufig nicht unmittelbar klar, welche Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, wie sie genutzt werden dürfen und welche Verantwortung Nutzerinnen und Nutzer sowie Plattformen tragen. Mit der EU-Urheberrechtsreform wurden die Regeln für den digitalen Binnenmarkt neu gefasst und unter anderem die Rechte von Urheberinnen und Urhebern sowie die Verantwortung bestimmter Online-Plattformen neu geregelt. Die Richtlinie wurde 2019 verabschiedet und musste bis Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Soziale Netzwerke, Video-Plattformen und Messenger-Dienste sind ein fester Bestandteil der Lebenswelt vieler Jugendlicher. Die Unterrichtseinheit greift diese Erfahrungen auf und vermittelt den Lernenden grundlegende Kenntnisse zur EU-Urheberrechtsreform und zu ihren Auswirkungen auf die Nutzung und Veröffentlichung von Inhalten im Netz. Dabei reflektieren sie zugleich ihr eigenes Verhalten im Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material und erweitern ihre Medienkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich außerdem mit der kontroversen Debatte, die die Reform während des Gesetzgebungsverfahrens begleitet hat. Sie untersuchen unterschiedliche Argumente zu den Rechten von Urheberinnen und Urhebern, zur Verantwortung von Plattformen und zu technischen Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen. Dabei setzen sie sich auch mit der damaligen Kritik auseinander, insbesondere mit Befürchtungen hinsichtlich sogenannter Uploadfilter, der Meinungsfreiheit und eines offenen Internets. Auf dieser Grundlage prüfen sie, wie die damaligen Argumente vor dem Hintergrund der inzwischen geltenden Regelungen und ihrer praktischen Anwendung einzuordnen sind. Ziel der Unterrichtseinheit ist es, die Lernenden dazu zu befähigen, unterschiedliche Interessen und Positionen zum Urheberrecht im digitalen Raum nachzuvollziehen, Informationen kritisch zu prüfen und auf dieser Grundlage einen eigenen begründeten Standpunkt zu entwickeln. Das Unterrichtsmaterial eignet sich für den Einsatz in den berufsbildenden Schulen und wir durch EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen ergänzt. Das Thema "Urheberrechtsreform der Europäischen Union" im Unterricht Das Hochladen und Teilen von Inhalten ist ein fester Bestandteil der Internetkultur und kaum ein Schulreferat kommt heute noch ohne Bilder aus dem Internet aus. Ob und welche Verwendungszwecke erlaubt sind, spielt meist nur eine zweitrangige Rolle. Während Facebook, Youtube und weitere soziale Netzwerke mit diesen fremden Inhalten Millionen verdienen, sehen die Urheber meist keinen Cent. Dies zu ändern und das Urheberrecht an die Bedingungen im Internet anzupassen, ist Ziel der Europäischen Urheberrechtsreform. Allerdings ist die Reform bei den Internetusern und auch bei Teilen der Urheber auf heftige Kritik gestoßen. Die Unterrichtseinheit soll Ihren Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das umstrittene Gesetz ermöglichen und sie dazu befähigen, die Reform kritisch zu betrachten. Vorkenntnisse Die Unterrichtsreihe orientiert sich an der Lebenswelt der Jugendlichen und ist so angelegt, dass Sie als Lehrkraft keine besonderen Vorkenntnisse benötigen. Wenn Sie sich bisher bereits in den Medien über das Thema informiert haben, sind Sie ebenso wie Ihre Lernenden ausreichend vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits von der Diskussion um die Urheberrechtsreform und ihre möglichen Folgen für das Internet gehört haben, andernfalls bietet Arbeitsblatt 1 die Möglichkeit, sie zunächst in die Problematik einzuführen. Didaktische Analyse Die vorliegende Unterrichtseinheit soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit der Urheberrechtsreform auseinandersetzen. Die Lernenden erarbeiten sich wichtige Hintergrundinformationen, die sie dazu befähigen, sich eine eigene Meinung zum Thema zu bilden und diese zu vertreten. Methodische Analyse Die Urheberrechtsreform ist ein sehr komplexes Thema, und für Laien sind die Gesetzestexte kaum verständlich. Ziel der Unterrichtsreihe ist es daher im Sinne der Schüleraktivität, die wesentlichen Punkte, die auch den Alltag der Jugendlichen betreffen, aufzugreifen und allgemeinverständlich zu vermitteln. Die Einheit soll den Jugendlichen durch die entsprechende didaktische Reduktion die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu der Problematik zu machen und zum Nachdenken anregen. Je nach technischer Ausstattung wird ein Quiz zum Urheberrecht im Alltag in motivierender interaktiver Form sowie alternativ auf einem Arbeitsblatt angeboten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der Urheberrechtsreform der Europäischen Union auseinander und prüfen, was sich die Neuerungen verändert. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht kritisch. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Internetauftritte auf ihren Umgang mit dem Urheberrecht. arbeiten Informationen auf und setzen diese um. informieren sich selbstständig zu einem Thema. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich am Beispiel der Urheberrechtsreform mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander hinterfragen ihren eigenen Standpunkt und bilden sich eine eigene Meinung. arbeiten zielorientiert in Gruppen zusammen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Osterweiterung: Die Europäische Union wächst

Unterrichtseinheit

Europa wächst - und eine neue Generation wächst hinein. Viele Ihrer Schülerinnen und Schüler werden 2004 mit stimmen, wenn 25 Staaten das neue Europäische Parlament wählen. Mit diesen Fakten und Unterrichtstipps bereiten Sie sie auf eine große Gemeinschaft vor.In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union; dieses Thema kann bei Bedarf weiter vertieft werden. Grundlagen In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union Am Beispiel recherchieren Die Anzahl der Beitrittsländer mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen lässt ahnen, wie viel Stoff erarbeitet werden muss, um sich ein differenziertes Bild der Problematik machen zu können. Daher bietet es sich an, entweder nur ein Land (etwa Polen, siehe Linkliste) exemplarisch auszuwählen, oder die SchülerInnen nach einem vorgegebenen oder von ihnen erstellten Fragenraster in Gruppenarbeit die wichtigsten Probleme und Chancen für den Beitritt herauszuarbeiten. Diskussion Ausgewählte Links zu Presseberichten und Hintergrundartikeln dienen einer zusätzlichen Vertiefung und Bearbeitung von Argumenten und Positionen. So können fundierte Diskussionen geführt werden, bei denen es - z. B. in den Debatten um den Beitritt der Türkei und um die Strukturhilfen - möglich ist, in Gruppenarbeit verschiedene Positionen zu erarbeiten und in einer Abschlussdiskussion zu vertreten. Diese kann offline sowie als Online-Forum oder Chat durchgeführt werden. Einstieg ins Thema: Die Europäische Union wächst Ein kurzer Überblick über die Erweiterung nach Osten Dieser Basisartikel zum aktuellen Thema kann das grundlegende Material Ihrer Unterrichtseinheit sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Thesen aus dem Basistext herausarbeiten und die Informationen im Internet recherchieren, die ihnen zum richtigen Verständnis des Textes fehlen. im Internet nach grundlegenden (politischen und historischen) Informationen zu den Beitrittsländern suchen und diese präsentieren. erkennen, welche Probleme und Chancen aus der Erweiterung der EU entstehen können. am Ende der Unterrichtsreihe in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu der Diskussion zu bilden. ihre Meinung in einem Chat schnell und punktgenau formulieren. Im Herbst 2002 wurde ein weiteres Kapitel europäischer Geschichte geschrieben: Die Europäische Kommission empfahl den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten. Im Dezember 2002 wollen die Staats- und Regierungschefs der Altmitglieder den Beitritt im Europäischen Rat in Kopenhagen offiziell beschließen. Dann bleibt noch ein Jahr, bis die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Polen, Malta und Zypern beitreten. Artikel bei europa-digital Erweiterung nach Osten Acht der Beitrittskandidaten sind osteuropäische Staaten, die früher unter sowjetischer Vormundschaft standen. Damit breitet sich die EU über ganz Osteuropa bis an die Grenze Russlands aus. Deutschland rückt geografisch ganz in die Mitte der Gemeinschaft. Die Staaten aus dem ehemals sowjetischen Machtbereich haben in den fast fünfzehn Jahren seit dem Untergang der Sowjetunion gewaltige Anstrengungen unternommen, um den EU-Beitritt zu schaffen. Bis 2004 müssen sie die strengen wirtschaftlichen Kriterien der Union erfüllen - dabei war nach 1990 meist die gesamte Wirtschaft zusammengebrochen. Schon in den letzten Jahren passten sie zudem ihre Normen und Gesetze an europäische Standards an und mussten zahlreiche, auch unpopuläre Reformen umsetzen. Kandidaten erwarten weiteren wirtschaftlichen Aufschwung Die neuen EU-Nachbarn versprechen sich von ihrem Beitritt eine weitere wirtschaftliche Konsolidierung. Sie werden gleichwertige Handelspartner aller anderen EU-Staaten, Zollgrenzen und andere Handelsbeschränkungen fallen weg. Natürlich wollen die Neuen ihre nationalen Währungen auch bald durch den Euro ersetzen, doch das wird noch etwas dauern: Vorher müssen sie zwei Jahre lang unter Beweis stellen, dass ihre alte Währung stabil ist. Besonders wichtig für die ehemaligen Ostblockstaaten: Sie profitieren von der Solidarität der EU-Partner und erhalten Hilfen für den Aufbau einer modernen Infrastruktur. Doch wo es um viel Geld geht, stößt auch die Solidarität an ihre Grenzen. Langwierige Diskussionen um die Finanzen erschwerten die Beitrittsverhandlungen. Schon heute erhalten ärmere EU-Staaten wie Spanien oder Portugal Gelder aus dem gemeinsamen EU-Topf. Sie konnten dadurch ihre Länder in den letzten Jahren enorm modernisieren. Vor dem Beitritt der neuen Partner befürchteten sie, weniger Geld zu bekommen. Zugleich sorgten sich die Staaten, die nur in den Topf einzahlen, sie müssten künftig noch höhere Beträge in die gemeinsame Kasse abführen. Weitere Reformen müssen bis 2004 angegangen werden Nicht nur für die Beitrittskandidaten bedeutet der EU-Beitritt also große Anstrengungen, auch die jetzigen Mitglieder müssen noch einige schwierige Reformen bis 2004 umsetzen. Schon mit 15 Mitgliedern ist die heutige EU nur schwer überschaubar. Die politische Willensbildung ist oft schwierig, denn schon ein einzelner Staat kann alle wichtigen Entscheidungen im Ministerrat durch sein Veto blockieren. Um die Union mit 25 Mitgliedern nicht völlig unregierbar werden zu lassen, einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs nach langen Diskussionen in Nizza (2001) auf grundlegende strukturelle Reformen, um die EU für den Beitritt so vieler neuer Staaten fit zu machen. Trotzdem bleiben bis 2004 noch genügend Probleme zu lösen. In der Agrarpolitik sind die großen EU-Staaten zerstritten: Während Frankreich will, dass die Landwirte weiterhin milliardenschwere Subventionen erhalten, versuchen andere Staaten wie Deutschland und Großbritannien, diese zurückzuschrauben. Sie fürchten größere finanzielle Verpflichtungen, da auch die Landwirtschaft der neuen Staaten auf diese Hilfen bestehen. Vor allem Polen, das größte der neuen Länder, besteht darauf, die Landwirtschaft als wichtigen Erwerbszweig besonders zu fördern. Nicht alle haben es geschafft Wenn dann im Jahr 2004 die "Union der 25" Wirklichkeit wird, können sich die Politiker in Brüssel noch lange nicht zurücklehnen. Auch Bulgarien und Rumänien hoffen auf einen baldigen Beitritt zur Europäischen Union. Eigentlich wollten sie gemeinsam mit ihren Nachbarn das europäische Haus beziehen, doch die wirtschaftliche Lage der Länder schien der Kommission noch nicht stabil genug - jetzt müssen sie noch ein paar Jahre warten. Weitaus länger werden sicherlich die Balkanstaaten brauchen, doch auch sie sind Aspiranten für eine Aufnahme in die Union, zumindest mittelfristig. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob auch die Türkei zu Europa gehört. Zwar macht sie sich große Hoffnungen, doch in der Union gibt es keinen richtigen Willen, das Land beitreten zu lassen. Mit Valéry Giscard d'Estaing, Präsident des "Konvents zur Zukunft Europas", sprach sich im November 2002 erstmals ein hoher Amtsträger sehr deutlich gegen eine Aufnahme des Landes aus, was nach den Wahlen in der Türkei eine größere Diskussion auslöste. In jedem Fall wird die Erweiterung 2004 ein großer Schritt für die europäische Integration. Die Europäische Union überträgt ihr Erfolgsmodell erstmals auf osteuropäische Staaten. Die ehemaligen Ostblockstaaten treten in eine Gemeinschaft ein, in der ihnen Frieden, Menschenrechte, soziale und politische Stabilität garantiert sind. Am 9. Mai 1950 schlug der damalige französische Außenminister Robert Schumann in einer nach ihm benannten Erklärung vor, die militärstrategisch wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands und Frankreichs (Kohle und Stahl) einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. So wollte er neues Vertrauen zwischen den "Erbfeinden" schaffen. Andere europäische Staaten lud er ein, sich an dem Vorhaben zu beteiligen. Zwar verfolgten bereits vorher verschiedene Visionäre den Gedanken eines europäischen Zusammenschlusses - so etwa Winston Churchill in seiner "Züricher Rede" (1946) oder der Europa-Kongress von Den Haag (Mai 1948) - doch erst mit der "Schumann-Erklärung" nahm die europäische Einigung Fahrt auf. Kohle und Stahl schmiedeten ehemalige Feinden zusammen Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie die drei Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) den Vertrag zur Gründung der EGKS in Paris. Nach Vorstellung Schumanns sollte die Kooperation in dem zunächst eng begrenzten Rahmen nur die "erste Etappe der europäischen Föderation" sein, die Frieden und Sicherheit in Europa schaffen sollte. Am 23. Juni 1952 trat der Vertrag in Kraft und mit diesem Tage wurde die gesamte Kohle- und Stahlproduktion (daher wird die EGKS auch "Montanunion" genannt) der beteiligten Länder einer "Hohen Behörde" mit Sitz in Luxemburg unterstellt; andere Organe waren der Rat, die Versammlung sowie der Gerichtshof. Wie an den Namen zu erkennen ist, gehen die heute existierende EU-Strukturen bereits auf die EGKS zurück. Noch im gleichen Jahr wurde der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Zeitgleich zur EVG wollte man außerdem eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) gründen, die u. a. die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren sollte. Allerdings konnte man sich nicht darauf verständigen, in welchem Umfang die nationale Souveränität an die EPG abgetreten werden sollte. Daher scheiterte die EVG in der französischen Nationalversammlung (August 1954) und das Vorhaben wurde vorerst aufgegeben. "Kerneuropas" Kommissionen Zu diesem Zeitpunkt existierten bereits einige europäische Institutionen: Der Europarat, die EGKS, die Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC); außerdem verband die NATO die wichtigsten westeuropäischen Länder in einer schlagkräftigen Verteidigungsgemeinschaft. Das Scheitern der EVG zeigte jedoch, dass Westeuropa noch weit von einer politischen Einigung entfernt war. Doch auf der EGKS-Konferenz von Messina (1./2. Juni 1955) begannen die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten einen weiteren Bauabschnitt des europäischen Hauses: Sie beschlossen, eine Kommission unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak einzusetzen, die mit der Integration zwei weiterer Politikbereiche begann. Römische Verträge Und so kam es, dass am 25. März 1957 die Außenminister "Kerneuropas" die so genannten Römischen Verträge unterzeichneten: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) wurden damit gegründet; der bis dahin wichtigste Schritt zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der Mitglieder. EWG, Euratom und EGKS Die EWG, deren Kernstück eine Zollunion war, sollte "die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" schaffen, so die Präambel; EURATOM kontrollierte und koordinierte die zivile Atomwirtschaft der Mitglieder. Die Struktur der EWG-Organe orientierte sich an der EGKS: Im Ministerrat stimmte man die gemeinsame Wirtschaftspolitik aufeinander ab und das Europäische Parlament hatte begrenzte Beratungs- und Kontrollbefugnisse inne. Parlament und Gerichtshof waren dabei für die drei Gemeinschaften - EWG, Euratom und EGKS - zuständig. Das eigentlich ausführende EWG-Organ war jedoch die aus 17 Mitgliedern bestehende Kommission. Sie sollte sicherstellen, dass der gemeinsame Markt richtig funktioniert und sich weiter entwickelt, sowie darauf achten, dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird. Durch ein Fusionsabkommen vom 8. April 1965 wurden die Organe der drei Gemeinschaften zum 1. Juli 1967 zusammengelegt. Vom Erfolgsmodell EWG zu den Reformdebatten Bereits nach kurzer Zeit stellte sich die EWG als Erfolgsmodell heraus: In mehreren Stufen senkte man die innergemeinschaftlichen Zölle und baute andere Handelshemmnisse ab. Außerdem führte man eine europäische Agrar-Marktordnung ein. Die Industrieproduktion sowie der innergemeinschaftliche Handel und der Warenaustausch mit anderen Ländern wuchsen stetig. Erfolg der EWG Mit dem Erfolg der EWG nahm auch ihre Anziehungskraft auf andere Staaten zu, was sich unter anderem in vielen Beitrittsanträgen niederschlug. Doch erst nachdem der deutsch-französische Freundschaftsvertrag am 22. Februar 1963 unterzeichnet wurde, kam neue Bewegung in den Integrationsprozess. Auf Dauer konnten sich die anderen EWG-Mitgliedsstaaten nicht der deutsch-französischen Absicht entziehen, politisch enger zusammenzuarbeiten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich zum "Motor der europäischen Integration". Vorher musste die EWG aber eine ihrer schwersten Krisen überstehen, als sich Frankreich 1965 weigerte, an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen. Mit der Politik des "leeren Stuhls" wollte es verhindern, dass der Ministerrat wichtige Fragen mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Im so genannten Luxemburger Kompromiss (1966) konnte Frankreich dann seine Position durchsetzen: Seitdem müssen Beschlüsse einstimmig verabschiedet werden, wenn "sehr wichtige Interessen eines oder mehrerer Partner auf dem Spiel" stehen. Neue Aufgaben für die EWG Zu Beginn der 70er Jahre war es das deutsch-französische Gespann, das die Weiterentwicklung der EWG voran trieb. Bundeskanzler Willy Brandt und der französische Staatspräsident Georges Pompidou vereinbarten auf den Gipfelkonferenzen von Den Haag (1969) und Paris (1972) neue Aufgaben für die EWG. Neben der Entwicklung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) rückte nun auch die politische Union wieder ins Blickfeld. Doch während man sich im wirtschaftspolitischen Bereich schnell auf konkrete Vorhaben einigen und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft treten konnte, blieb die Zielsetzung im politischen Bereich eher vage. In Paris entwickelte man außerdem die so genannte Dreierstrategie, die auch in den nachfolgenden Jahrzehnten immer wieder verfolgt wurde. Sie bestand aus der "Vollendung" der Gemeinschaft, aus der "Erweiterung" und aus einer "Vertiefung" in Richtung einer politischen Union; letzteres insbesondere durch die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten außenpolitisch möglichst einheitlich auftreten wollten. 1973 erweiterte sich die EWG zum ersten Mal: Dänemark, Großbritannien und Irland traten der Gemeinschaft bei. 1979 erlebte Europa eine andere Premiere: Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament, von der sich die Anhänger des föderalen Europas einen Legitimationsschub versprachen. In dieser Zeit (1974) entstand auch der Europäische Rat, zu dem sich seitdem die Staats- und Regierungschefs in regelmäßigen Abständen treffen und über zentrale Fragen entscheiden. Trotz zunehmender Verflechtung noch keine politische Union Der Beginn der achtziger Jahre war von einer neuen Reformdiskussion gekennzeichnet, denn trotz zahlreicher Anläufe hatte man es immer noch nicht geschafft, Europa auch politisch zu einigen; die Staats- und Regierungschefs stritten heftig um die Aufgabe der ihnen noch verbliebenen Souveränitätsrechte. Zudem war man sich in der Zielrichtung nicht einig: Einige sprachen sich für einen europäischen Staatenbund, andere für einen europäischen Bundesstaat aus. Nach einer Initiative des damaligen Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher und langwierigen Verhandlungen auf mehreren europäischen Gipfeln, konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EWG in Luxemburg (1985) auf ein weiteres Reformpaket verständigen: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Sie veränderte und ergänzte die Römischen Verträge. Wichtigstes politisches Ziel war dabei die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 Wirklichkeit wurde. 1981 trat Griechenland bei, 1986 folgten Portugal und Spanien. Nach Fall des Vorhangs entsteht eine neue Perspektive Binnenmarkt und Mauerfall begünstigten weitere Reformschritte, die mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht ihren Abschluss fanden. Der Maastricht-Vertrag begründete die Europäische Union (EU), die auf drei Säulen fußt: Der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZJIP). Ein anderes zentrales Vorhaben war, schrittweise eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung - dem Euro - zu schaffen, dessen Stabilität ein Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) überwachen soll. 1995 traten Finnland, Österreich und Schweden bei, somit zählte die Europäische Union nun 15 Mitglieder. Der Vertrag von Amsterdam, am 2. Oktober 1997 unterzeichnet, vertiefte die Union weiter: Man schuf das Amt des "Hohen Vertreters für die GASP", der die EU-Außenpolitik unabhängig vom jeweiligen Ratsvorsitz repräsentieren soll. Außerdem wurden die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik weiter ausgebaut und die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und anderer Organe erweitert. Die Gipfel von Köln und Helsinki (beide 1999) legten den Grundstein für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Diese baut nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter aus, sondern beinhaltet auch, die Aufgaben der 1954 gegründeten Westeuropäische Union (WEU) schrittweise an die EU zu übertragen. Aus 15 werden 25 - Neue Herausforderungen für die EU Mittlerweile steht ein weiteres Reformvorhaben vor seinem Abschluss: Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn osteuropäische Länder. Die hierzu notwendigen institutionellen Voraussetzungen schufen die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Nizza. Dort verabschiedeten sie einen mühsam erkämpften Kompromiss, der die Strukturen der EU reformiert und die Gemeinschaft fit für die Erweiterung machen soll. Doch die Staats- und Regierungschefs konnten sich nur zu einer Minimallösung durchringen. Daher riefen sie auf dem Gipfeltreffen im belgischen Schloss Laeken (2001) den "Konvent zur Zukunft Europas" ins Leben. Unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing nahm der Konvent Ende Februar 2002 seine Arbeit auf und soll bis Mitte 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung sowie weitere Vorschläge zur Gestaltung einer zukünftigen Europäischen Union mit 28 Mitgliedern erarbeiten. Der eiserne Vorhang fällt endgültig Mit dieser fünften Erweiterung wird die Trennung in "Ost" und "West" endgültig der Vergangenheit angehören. Stabilität, Frieden und Menschenrechte - bislang westlich geprägte Werte - können nun in ganz Europa zum Maßstab des Zusammenlebens werden: Die durch die (west-)europäische Integration geschaffene Zone der Sicherheit, Demokratie und Marktwirtschaft in Westeuropa dehnt sich dann bis Tallinn, Riga und Wilna im Baltikum, Warschau, Prag, Budapest in Mitteleuropa, Bukarest und Sofia auf dem Balkan aus. Doch damit ist die EU noch nicht an ihre geografischen Grenzen gestoßen. Nach dem Sturz des letzten europäischen Diktators in Jugoslawien wird in absehbarer Zeit das Thema Südost-Europa auf der Tagesordnung stehen. Mit dem so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mazedonien vom 9. April 2001 ging man bereits einen ersten Schritt in diese Richtung, doch weitere werden folgen müssen. Denn so wie man den osteuropäischen Staaten die europäische Perspektive anbot, müssen auf das EU-Versprechen vor und während des Kosovo-Konflikts 1999 konkrete Taten folgen. Beispielhafte Arbeitsaufträge helfen bei der Erschließung des Textes und der weiteren Arbeit zum Thema. Die in den Internetressourcen angegebenen Websites helfen bei der Informationsrecherche und liefern Anregungen für Diskussionen. Arbeiten Sie zunächst die wichtigsten Aussagen aus dem Basistext und recherchieren Sie gegebenenfalls die Informationen, die Sie für sein Verständnis benötigen. Diskussionsansätze: Welchen Nutzen bringt die Erweiterung den neuen Staaten? Welche Probleme sehen die heutigen EU-Staaten durch die Erweiterung auf sich zukommen? Überwiegen für die heutigen EU-Staaten die Probleme oder die Chancen? Welchen Nutzen ziehen die heutigen EU-Staaten aus der Erweiterung? Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei ist umstritten. Informieren Sie sich über Argumente der Gegner und der Befürworter des Beitritts und diskutieren Sie deren Ansichten. Diskutieren Sie im eigens für den Unterricht eingerichteten Chat einschlägige Fragestellungen: Eine Gruppe der Klasse vertritt die Pro-, die andere die Contra-Seite hinsichtlich der EU-Osterweiterung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Wirtschaftslage in Deutschland

Unterrichtseinheit

Was gegenwärtig die Hauptprobleme der deutschen Wirtschaft sind und welche Prognosen für die Zukunft gestellt werden, erläutert diese aktualisierte Fassung des Basisartikels.Kein Tag vergeht, an dem die Medien nicht über die Lage der deutschen Wirtschaft berichten. Der Einzelhandel klagt über schwachen Konsum, die Arbeitslosenquote steigt, und Jugendliche bekommen die Konjunkturkrise bei der Ausbildungsplatzsuche zu spüren. Die Augen vor den Problemen zu verschließen, hilft nicht. Der Basisartikel informiert über den Zusammenhang von Wirtschaftsflaute und Sozialreformen und über die Erwartungen an die Konjunkturentwicklung im Jahr 2004.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die aktuelle Lage der deutschen Wirtschaft, über Probleme und Lösungsstrategien informieren. sich der Zusammenhänge von den Problemen der Wirtschaft und des Sozialsystems bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Die Wirtschaftslage in Deutschland - Fakten, Probleme, Aussichten Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens vier Stunden Medien Computer mit Internetzugang Finanznot und Reformzwang Seit gut drei Jahren dümpelt die deutsche Wirtschaft mehr schlecht als recht vor sich hin. Die Folge: Das soziale Sicherungssystem ächzt unter der immer drückender werdenden Last, und die Arbeitslosenquote steigt weiter über 4,5 Millionen. Auch wenn Finanzminister Hans Eichel 2003 knapp den Neuverschuldungsrekord des früheren Amtsinhabers Theo Waigel (CSU) aus dem Jahr 1996 knapp verfehlte - eine Neuverschuldung von rund 39 Milliarden Euro ist keine wirklich gute Nachricht. Bundeskanzler Gerhard Schröder muss mit seinem Kabinett viele Löcher stopfen und zahlreiche Reformen angehen, wenn er die Wirtschaft wieder auf Trab bringen will. Einschnitte bei Renten Seit Ende 2003 verkündet die Bundesregierung ständig neue Hiobsbotschaften. Da der Staat 2003 deutlich weniger Steuern eingenommen hat, als der Finanzminister ursprünglich berechnet hatte, läuft die Suche nach neuen Geldquellen. Die findet die Koalition beispielsweise bei den Rentnern, die auf eine bereits eingeplante Erhöhung ihrer Renten verzichten müssen. Auf die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland kommt 2004 also eine Nullrunde zu. Neu ist ebenfalls, dass sie künftig einen höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Einschnitte in Zukunft auch für Studenten Und auch zukünftige Rentner müssen Abstriche hinnehmen: Die Bundesregierung plant, dass von 2009 an Schulbesuch und Studium bei der Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Dadurch erhielten Akademiker niedrigere Altersbezüge. Diese Einsparungen werden allerdings auch innerhalb der Koalition noch diskutiert. Derzeit werden für Schul- und Universitätszeiten ab dem 17. Lebensjahr bis zu drei Jahre anerkannt. Das dürfte aber nicht die letzte Sparmaßnahme sein, die Bundeskanzler und Finanzminister schweren Herzens verkünden müssen. Situation auf dem Arbeitsmarkt unverbessert Ebenso unsicher ist, ob wieder mehr Menschen Arbeit finden werden. Ende Januar 2004 waren nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit 4,597 Millionen Menschen erwerbslos, die Arbeitslosenquote stieg damit auf 11 Prozent. Inoffiziell liegt die Quote sogar noch höher, da sich die Art der Erhebung geändert hat. Menschen, die an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Bewerbungstrainings teilnehmen, wurden im Januar 2004 erstmals nicht mehr als "erwerbslos" geführt. Damit fallen rund 81.000 Personen aus der Statistik heraus. Der amtierende Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Weise, sagte: "Die Anzeichen für eine Belebung der Wirtschaft sind da, zeigen sich allerdings noch nicht auf dem Arbeitsmarkt". Ähnlich sehen es die Wirtschaftsforschungsinstitute. Nach ihren Angaben wird die Arbeitslosigkeit 2004 durchschnittlich bei 4,45 Millionen liegen. Die Experten sehen erst ab Mitte des Jahres einen Rückgang der Arbeitslosigkeit voraus. Sie bauen auch darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation in unseren europäischen Nachbarländern bessert. Statistisches Bundesamt: Arbeitslosenquote Deutschland Prozentuale Angaben zum Anteil der Männer, Frauen und Jugendlichen unter 20 Jahren an den Arbeitslosen. Konjunkturbremse Lohnkosten Warum die deutsche Wirtschaft in den letzten Jahren stagniert, darüber sind sich Experten, Politiker und Wirtschaftswissenschaftler weitgehend einig: Die Lohnkosten sind im europäischen Vergleich zu hoch, und da sich die Unternehmen in einer globalisierten, weltweit agierenden Wirtschaft die Standorte mit den besten Voraussetzungen aussuchen können, bleibt Deutschland auf der Strecke. Unternehmen wandern aus Um Kosten zu sparen, verlagern viele Unternehmen ihre Produktion ins kostengünstigere Ausland und entlassen Mitarbeiter in ihren deutschen Niederlassungen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht ohne weiteres das Land verlassen können, müssen sich gesundschrumpfen und ebenfalls Mitarbeiter entlassen - oder gehen im schlimmsten Fall sogar in Konkurs. Sozialsysteme unter Druck Derzeit finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die sozialen Sicherungssysteme, sei es Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, durch ihre Abgaben zu gleichen Teilen. Doch da immer mehr Arbeitsplätze abgebaut und so immer mehr Menschen arbeitslos werden, droht dem ganzen System bald der Kollaps. Wenn immer weniger einzahlen, dann kann das System entsprechend weniger auszahlen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schwarzarbeit zunimmt und die Geburtenrate im Vergleich zu früher deutlich gesunken ist und auf niedrigem Niveau stagniert (aktuell liegt sie in Deutschland statistisch gesehen bei 1,4 Kindern pro Frau). Letzteres ist insbesondere für die Rentenversicherung ein großes Problem, an dessen Lösung sich schon frühere Bundesregierungen versucht haben. Fehlkalkulationen Doch nicht nur das soziale System muss harte Einschnitte verkraften, auch der Haushalt leidet unter der angespannten wirtschaftlichen Situation. In den letzten Jahren ging die Bundesregierung bei der Aufstellung ihrer Haushalte von zu günstigen Rahmenbedingungen aus. Mal fielen die Wachstumsprognosen zu positiv aus, dann wurden die zu erwartenden Steuereinnahmen zu hoch eingeschätzt oder Finanzminister Hans Eichel rechnete mit Einnahmen aus der LKW-Maut, deren Start sich nach immer neuen technischen Schwierigkeiten immer weiter verzögerte. Ursprünglich sollte das Mautsystem Ende August 2003 eingeführt werden. Monatlich entgehen dem Bund seitdem Einnahmen in Höhe von über 150 Millionen €, die bereits in den laufenden Haushalt eingeplant worden waren. Inzwischen hat die Bundesregierung entschieden, den Vertrag über den Aufbau des Mautsystems mit dem Konsortium Toll Collect zu kündigen und stattdessen eine Euro-Vignette einzuführen. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe beziffert den Einnahmeausfall des Bundes auf 6,5 Milliarden €. Nachtragshaushalt Ende Oktober 2003 musste Hans Eichel bei der Vorstellung der Eckdaten für einen Nachtragshaushalt eingestehen, dass er für 2003 eine Neuverschuldung in Rekordhöhe von 43,4 Milliarden € erwartet und das Milliardendefizit im Bundeshaushalt damit wesentlich größer ausfallen würde als angenommen. Letztlich belief sich die Nettokreditaufnahme des Bundes "nur" auf 39 Milliarden €. Als Grund dafür wurden anziehende Steuereinnahmen und Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit genannt. Der Haushalt 2004 wird womöglich durch den starken Euro belastet. Weil der gegenüber dem Dollar an Wert gewinnt, werden voraussichtlich die Gewinne der Bundesbank schrumpfen, die auch in den Bundeshaushalt fließen. Bundeszentrale für politische Bildung: Online-Lexika Begriffe wie Haushalt, Konjunktur, Soziale Sicherung oder Rentenversicherung erklärt das Politiklexikon oder das Handwörterbuch des politischen Systems der BRD. Verstoß gegen den europäischen Stabilitätspakt Der Finanzminister darf eine bestimmte Schuldengrenze eigentlich nicht überschreiten. Denn bei Einführung des Euro verpflichteten sich alle teilnehmenden Länder, bestimmte Kriterien einzuhalten. So wollten sie sicherstellen, dass der Euro keine schwache Währung wird. Vor allem die damalige deutsche Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Finanzminister Theo Waigel (CSU) bestand darauf. Die wichtigste Regel ist, dass kein Land mehr als drei Prozent seines Bruttoinlandproduktes (BIP) an neuen Schulden machen darf. So wie es derzeit aussieht, wird Finanzminister Eichel dies 2004 zum dritten Mal in Folge nicht schaffen: Während die Neuverschuldung im Jahr 2002 bei 3,7 Prozent des BIP lag, prognostiziert das Herbstgutachten für 2003 ein Defizit von 4 Prozent und für 2004 eines in Höhe von 3,5 Prozent. Franzosen kennen ähnliche Probleme Deutschland ist dabei nicht das einzige Sorgenkind in Europa: Auch bei unseren europäischen Nachbarn sieht die Lage nicht besser aus. Francis Mer, der französische Amtskollege von Hans Eichel, hat schon angekündigt, dass auch sein Land die Drei-Prozent-Grenze überschreiten wird. Der Finanzministerrat der EU verzichtete Ende 2003 darauf, die Schulden-Sünder in einem Defizitverfahren mit Strafzahlungen und konkreten Vorgaben zu bestrafen. Sie vertraute darauf, dass sich die wirtschaftliche Lage wieder bessert. Wirtschaftsexperten haben jedoch ihre Zweifel, ob Deutschland und Frankreich nach drei Verstößen 2005 die Maastricht-Stabilitätskriterien wieder einhalten werden. europa-digital: EU-Glossar Erklärungen zum Stichwort „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ europa-digital: Dossier Verschiedene Artikel zu Stabilitätspakt und Konvergenzkriterien EU-Klage gegen Deutschland Ganz anders beurteilt dagegen die EU-Kommission den permanenten Verstoß gegen den Euro-Stabilitätspakt. Ende Januar reichte sie eine Klage gegen den Ministerrat beim europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Ziel des spanischen EU-Währungskommissars Solbes ist es, mit einer Klage das politische Ansehen und Gewicht der EU-Kommission sowie des Stabilitätspaktes wieder herzustellen. Deutsche Welle: Die EU verklagt sich selbst Artikel vom 13.01.2004 zur Klage der EU-Kommission gegen den Beschluss des Ministerrats. Agenda 2010 - Reform des Sozialsystems Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hat unter dem übergreifenden Stichwort "Agenda 2010" bislang zahlreiche Vorschläge gemacht, um das Sozialsystem zu reformieren und der Wirtschaft so neue Impulse zu geben. Dabei muss man immer bedenken, dass die Regierung selbst keine neuen Arbeitsplätze schaffen kann; dies ist Sache eines jeden einzelnen Unternehmers. Die Bundesregierung Informationen zur Agenda 2010 in einer Broschüre im pdf-Format Steinkohle, Landwirtschaft und Co. Neben der Bundesregierung haben sich natürlich auch andere Politiker und insbesondere die Opposition mit den Problemen befasst. Verschiedene Maßnahmen werden vorgeschlagen. Die Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) aus Hessen und Peer Steinbrück (SPD) aus Nordrhein-Westfalen haben sich beispielsweise in einem gemeinsamen Vorschlag für einen radikalen Abbau von so genannten Subventionen ausgesprochen. Subventionen sind staatliche Hilfen, die bestimmten Branchen zu Gute kommen. Bekanntestes Beispiel sind die Subventionen für die deutsche Steinkohleförderung, die sich im Jahr 2002 auf 3,3 von insgesamt 21,4 Milliarden Euro beliefen. Andere Formen von Subventionen sind beispielsweise die Förderungen für den Wohnungsbau (Eigenheimzulage) oder die Land- und Forstwirtschaft. Die Steuerbefreiung von Flugbenzin fällt ebenfalls unter den Katalog der bestehenden Subventionen. Die Rasenmähermethode à la Koch und Steinbrück Steinbrück und Koch schlagen in ihrem Aktionsprogramm "Subventionsabbau im Konsens" vor, die staatliche Hilfe nach der Rasenmähermethode zu kürzen. Das bedeutet, dass sie keine Subvention komplett abschaffen, sondern überall gleichermaßen kürzen wollen. Sie haben alle bundesrechtlich geregelten Subventionen, sowohl die direkten, das heißt die Finanzhilfen, als auch die indirekten, also die steuerlichen Vergünstigungen, auf den Prüfstand gestellt und kamen zu dem Schluss, dass Bund, Länder und Gemeinden, folgen sie ihren Vorschlägen, in den ersten drei Jahren (2004 bis 2006) rund 15,8 Milliarden € einsparen können. stern.de: Staatliche Subventionen in Deutschland Hintergrundinformationen: Wer bekommt wie viele Fördergelder? Landesregierung NRW: Subventionsabbau Informationen zum Programm der Ministerpräsidenten Steinbrück und Koch Stoiber will Steuersenkungen Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) verlangt, die staatlichen Hilfen noch stärker zu kürzen. Er hofft, deutlich mehr einzusparen als seine Kollegen Koch und Steinbrück. Mit diesem Geld könnte man nach seinen Vorstellungen dann eine Steuerreform finanzieren - und die Wirtschaft durch Steuersenkungen wieder in Schwung bringen. In seinem eigenen Bundesland geht Stoiber mit gutem Beispiel voran: 2004 will er alle staatlichen Ausgaben um zehn Prozent kürzen. Vorschläge der Herzog-Kommission Die CDU hatte, ähnlich wie die Bundesregierung, eine Kommission eingesetzt, die mittlerweile eigene Vorschläge zur Reform der sozialen Sicherungssysteme erarbeitet hat. Unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog stellte die Kommission "Soziale Sicherheit" Ende September 2003 ihren Bericht vor. Er sieht zum Teil so drastische Einschnitte vor, dass sich Teile der CDU dagegen aussprachen und der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm die Herzog-Vorschläge heftig kritisierte: Die Empfehlungen der CDU-Kommission seien "weder solidarisch noch gerecht noch freiheitlich", so Blüm. Rente ab 67 Die Herzog-Kommission schlägt unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre vor. Außerdem spricht sie sich dafür aus, frühestens ab dem Jahr 2013 bei der Krankenversicherung eine so genannte Kopfprämie einzuführen. Das bedeutet, dass jeder Krankenversicherte den gleichen Beitrag, nämlich 264 € im Monat, bezahlen muss, egal wie viel er verdient. Für Blüm ist die Kopfprämie keine christlich-demokratische Sozialpolitik, sondern der "Gipfel der Gleichmacherei". Doch Parteichefin Angela Merkel konnte sich gegen den parteiinternen Widerstand durchsetzen. Auf dem CDU-Parteitag am 1./2. Dezember 2003 in Leipzig wurde das Programm der CDU zur "Zukunft der sozialen Sicherungssysteme", das auf den Herzog-Vorschlägen basiert, von der Parteibasis verabschiedet. Bundestag gegen Bundesrat Alle Parteien entwickelten Ende 2003 eigene Reformvorschläge, doch niemand besitzt ein Patentrezept für den erhofften Wirtschaftsaufschwung. Wenn die Regierung im Bundestag ihre Sparbeschlüsse durchsetzt, ist sie spätestens im Bundesrat wieder auf die Unterstützung der Opposition angewiesen. Und die ist sich selbst nicht einig darüber, welches der beste Weg ist, und ob man die Regierung unterstützen oder besser gegen die Reformpläne von SPD und Grünen stimmen sollte. Ende 2003 drängte dann die Zeit: Die Bundesregierung wollte unbedingt erreichen, dass ihre Gesetze schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. So trafen sich Regierung und Opposition kurz vor Weihnachten zu einer Marathonsitzung im Vermittlungsausschuss. Zur Rolle des Vermittlungsausschusses Der Vermittlungsausschuss tagt, wenn sich die Bundesregierung und die Regierungen der einzelnen Bundesländer nicht einigen können. Wichtigen Gesetzen, die die Interessen der Länder berühren, muss der Bundesrat nämlich zustimmen. Da dort die derzeitige Opposition - die CDU/CSU - eine Mehrheit hat, drohte sie mit einer Blockade der Reformgesetze der Regierung. So saßen sich die 32 Mitglieder des Ausschusses - 16 Vertreter des Bundestages und 16 Vertreter der Bundesländer - in ihrer geheimen Sitzung gegenüber und feilschten um Kompromisse. Schließlich mussten beide Seiten Änderungen ihrer ursprünglichen Vorschläge hinnehmen, doch letztlich man fand eine Einigung, mit der alle Seiten leben konnten. Die Steuerreform Umstrittenster Programmpunkt war die Steuerreform. Regierung und Opposition hatten jeweils eigene Vorstellungen davon, wie man das Steuersystem reformieren müsse, und wie eine Entlastung für die Bürger finanzieren zu sei. Einig war man sich in dem Punkt, dass Steuersenkungen die Wirtschaft beleben würden. Zwar sinken die Steuern nicht ganz so stark, wie die Regierung geplant hatte, doch erzielte man immerhin eine Einigung. 2004 sinkt der Eingangssteuersatz der Einkommenssteuer von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Praxisgebühr und Co. Ob durch die Steuersenkung mehr Geld im Portmonnaie bleibt, ist nicht sicher. Schließlich kommen auf viele Verbraucher neue Ausgaben wie die Praxisgebühr oder höhere Zuzahlungen zu Medikamenten beziehungsweise Krankenhausaufenthalten zu, ab 2005 auch eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz. Die zehn Euro Praxisgebühr sollen der Finanzierung der Gesundheitsreform dienen. Lockerung des Kündigungsschutzes Auch Arbeitnehmer bekommen die Reformen zu spüren. Sind sie in kleinen Unternehmen tätig, können sie in Zukunft leichter gekündigt werden. Diese Änderung soll die Arbeitgeber dazu bewegen, schneller neue Mitarbeiter einzustellen - wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert, können sie das überzählige Personal einfach wieder entlassen. Frankfurter Allgemeine Zeitung Entlastungen für Steuerzahler - Belastungen für Sozialversicherte: Informationen zur Steuerreform. Einigkeit beim Kampf gegen Schwarzarbeit Einig sind sich alle Parteien allein dann, wenn es darum geht, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Denn jährlich verursacht die illegale Beschäftigung enorme Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bei den Sozialversicherungen und dem Staat. Daher hat die rot-grüne Mehrheit im Bundestag jetzt ein Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung verabschiedet. Kontrollen auf dem Bau, nicht in Privathaushalten Vor allem gegen Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft soll vorgegangen werden. In Privathaushalten wird dagegen nicht kontrolliert werden, ob eine Putzhilfe ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist oder nicht. Insgesamt soll das Gesetzespaket das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung schärfen und die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit emindern. Schwarzarbeit ist eben kein Kavaliersdelikt, so die deutliche Botschaft aus Berlin. CDU und CSU haben signalisiert, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Ob das Gesetz der Regierung allerdings hilft, ab 2004 Mehreinnahmen von rund einer Milliarde € jährlich in die leeren Kassen zu spülen, wird sich zeigen. Durchwachsenes Echo Die Reaktionen auf die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses waren durchwachsen. Die Industrie kritisierte, dass sie in vielen Bereichen höhere Abgaben und höhere Kosten zu verkraften habe. Handel und Handwerk sahen die Reformen positiver. Sie hoffen, dass die Rechnung der Bundesregierung aufgeht, wonach die Steuerreform Konsum und Wirtschaft beleben soll. Angesichts der weiterhin unsicheren internationalen Wirtschaftslage ist man in der Wirtschaft mit allzu positiven Vorhersagen allerdings vorsichtig. Binnenmarkt wartet weiter auf Belebung Im Februar 2004 sorgen wieder negative Meldungen aus der Wirtschaft für Schlagzeilen: Der Einzelhandel klagt, dass der Umsatz im Winterschlussverkauf hinter den Erwartungen und den Umsatzzahlen des Vorjahres zurückgeblieben ist. Ernüchternde Meldungen verbreitet auch der Volkswagen-Konzern aus Wolfsburg. Da der Automobilbau allgemein als Indikator für die wirtschaftliche Entwicklung gesehen wird, macht der schleppende Verkauf des neuen Golf V nicht gerade Mut. Außerdem ist die größte Personalserviceagentur der Bundesagentur für Arbeit, die Maatwerk-Gesellschaft, pleite. Rund 9.500 Leiharbeiter und 600 Angestellte der Agentur sind damit von der Arbeitslosigkeit bedroht. Die Wirtschaft protestiert gegen die geplante Ausbildungsabgabe für Unternehmen, die nicht genügend Lehrlinge einstellen, und fordert massive Einschnitte beim Arbeitslosengeld. Weitere negative Meldungen werden wohl auch 2004 nicht ausbleiben. Externe Faktoren nur bedingt beeinflussbar Ob die Konjunktur sich bessert, hängt nach Ansicht der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute nicht nur vom Erfolg der Reformen ab, sondern auch von Faktoren, die die Bundesregierung kaum beeinflussen kann. Ein Risiko für die Belebung der Wirtschaft ist ein weiterer Euro-Anstieg, der die deutschen Exporte belasten würde. Abhängig ist die deutsche Wirtschaft auch vom Aufschwung in den USA und in Europa. Export von zentraler Bedeutung Der Export ist nach wie vor ein wichtiges Standbein der deutschen Wirtschaft. Im Dezember 2003 schloss die Außenhandelsbilanz mit einem Überschuss von 10,4 Milliarden Euro ab. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Dezember 2003 von Deutschland Waren im Wert von 54,5 Milliarden € ausgeführt und Waren im Wert von 44,0 Milliarden € eingeführt. Die deutschen Ausfuhren waren damit um 7,1% und die Einfuhren um 3,6% höher als im Dezember 2002. Der größte Teil des Exports wird mit Ländern der Europäischen Union abgewickelt. Statistisches Bundesamt: Export Tabellen, Schaubilder und Presseinformationen zu den Daten des deutschen Außenhandels. Besserung der Weltwirtschaftslage erwartet Bereits Ende 2003 gab das so genannte Herbstgutachten der sechs führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute Anlass zu leiser Hoffnung: In dem am 21. Oktober 2003 veröffentlichten Bericht zur Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft glaubten sie, "erste Anzeichen einer Besserung" zu erkennen und rechnen für das Jahr 2004 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent. Allerdings verursacht eine im Vergleich zu 2003 deutlich höhere Zahl von Arbeitstagen den Anstieg. Gäbe es 2004 nicht vier Arbeitstage mehr als 2003, würde die gesamtwirtschaftliche Produktion nur um 1,1 Prozent zunehmen. Anfang 2004 korrigierten einige Institute die optimistischen 1,7 Prozent dann wieder nach unten. Auch wenn man europaweit mit einem Aufschwung rechnet, ist noch fraglich, ob wir ihn auch in Deutschland zu spüren bekommen. ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München Informationen zum Herbstgutachten 2003 Frühjahrsumfrage: Deutsche Unternehmer wieder optimistisch Die aktuelle Konjunkturumfrage des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter mehr als 25 000 deutschen Unternehmen brachte ein positives Ergebnis. Zum ersten Mal seit drei Jahren erwarten die Unternehmen wieder eine positive Entwicklung der Konjunktur - und sind damit so optimistisch wie seit zehn Jahren nicht mehr. Für das Jahr 2004 erwartet der DIHK trotz des starken Euro eine deutliche Zunahme des Exports. Positive Wirtschaftsimpulse aus dem Ausland machen sich nach Angaben der Unternehmen inzwischen auch in Deutschland bemerkbar. Die Industrie und das Dienstleistungsgewerbe gehen von einer Besserung des Umsatzes aus. Der Einzelhandel und das Baugewerbe werden dagegen wohl nicht vom Konjunkturaufschwung erfasst. Statistisches Bundesamt: Export Tabellen, Schaubilder und Presseinformationen zu den Daten des deutschen Außenhandels. Arbeitslosigkeit bleibt Kernproblem Schlecht ist es nach den Erwartungen des DIHK auch 2004 um Investitionen im Inland und um den privaten Konsum bestellt. Mit einem deutlichen Abbau der Arbeitslosigkeit rechnen die Unternehmen daher nicht. Der Beschäftigungsabbau werde allenfalls Ende des Jahres nachlassen. Immerhin hat sich der Beschäftigungsabbau im letzten Quartal des Jahres 2003 verlangsamt. Die Zahl der Erwerbstätigen sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent auf 38,6 Millionen Beschäftigte. Im zweiten Quartal belief sich der Rückgang noch auf 1,3 Prozent, im dritten Quartal auf 1 Prozent. Bleibt eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aus, ist der dauerhafte wirtschaftliche Aufschwung weiter in Gefahr. Statistisches Bundesamt: Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarkt Tabellen, Infos und Grafiken zu verschiedenen Aspekten der Erwerbstätigkeit und der Entwicklung des Arbeitsmarktes.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen

Kopiervorlage

Mit diesem Unterrichtsmaterial zur EU-Urheberrechtsreform erarbeiten die Lernenden der Sekundarstufen mit dem Uploadfilter und dem Leistungsschutzrecht die wesentlichen Neuerungen des Urheberrechts und diskutieren die Kritik an der Reform. Fast alle Lernenden laden Inhalte im Netz hoch, teilen sie und nutzen das ein oder andere Bild, doch kaum einer macht sich Gedanken darüber, ob dies überhaupt erlaubt ist. Internetplattformen wie Youtube oder Facebook setzen Millionen um, doch die Urheber vom Content, mit dem dieses Geld verdient wird, gehen oft leer aus. Dass das Urheberrecht an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden muss, dagegen hat kaum jemand etwas. Was hingegen auf heftige Kritik stößt, sind die Details der Reform. Gerade bei den Jugendlichen ist das Internet und die Internetkultur durch soziale Netzwerke wie WhatsApp oder Instagram zu einem festen Bestandteil des Lebens geworden. Dieses Unterrichtsmaterial soll den Lernenden daher einen Einblick in die EU-Urheberrechtsreform geben, damit sie sich kritisch an dem Diskurs beteiligen können sowie sie zur Förderung von Medienkompetenz dazu anregen, über das Urheberrecht und ihr eigenes Verhalten im Netz zu reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler üben dabei, sich eine eigene Meinung zu einem aktuellen Thema zu bilden und ihren Standpunkt zu vertreten. Sie recherchieren Argumente, die für und gegen die Urheberrechtsreform sprechen und diskutieren die These, dass die Reform das Ende des offenen Internets bedeutet und der Meinungsfreiheit widerspricht. Weiterführende Informationen zum Thema sowie alternative Arbeitsblätter für die berufsbildenden Schulen finden Sie in der Einheit Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht . Da die Diskussion um die Urheberrechtsreform sehr komplex ist, beschränkt sich das Material im Rahmen der Gesetzestexte didaktisch reduziert auf die Proteste an den Artikeln 11 und 13. Ein wesentliches Lernziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf die Problematik um das Urheberrecht aufmerksam zu machen und sie zum Nachdenken anzuregen. Zum Einstieg in das Thema überlegen die Schülerinnen und Schüler zuerst, was sie über den Umgang mit Inhalten anderer wissen und an welchen Stellen im Alltag das Urheberrecht für sie eine Rolle spielt. Anhand ihres eigenen Verhaltens in den sozialen Medien recherchieren sie wichtige rechtliche Aspekte. Sie strukturieren zunächst ihr bisheriges Wissen in einem Schaubild und erarbeiten sich anschließend einige zentrale Begriffe, bevor sie anhand der Artikel 11 und 13 die möglichen Folgen der Reform in einem selbst gedrehten Video erläutern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand der Diskussion um die Urheberrechtsreform kritisch mit einem aktuellen Thema unserer Gesellschaft auseinander. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erstellen selbst ein Video zum Thema. nehmen Informationen aus unterschiedlichen Kanälen auf, verstehen sie und setzen diese um. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander. hinterfragen ihren eigenen Standpunkt kritisch und begründen ihre Meinung. arbeiten konzentriert in Gruppen zusammen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

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Europäische Union: Geschichte und Struktur

Fachartikel

Dieser Fachartikel zur Geschichte und Struktur der Europäischen Union informiert darüber, wie sich die EU zu einer Gemeinschaft mit offenen Grenzen und gemeinsamer Währung entwickelt hat. Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahren fundamental gewandelt: Aus 15 Mitgliedsstaaten wurden 2004 mit einem Schlag 25 und seit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum 1. Januar 2007 und dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 umfasst die EU 28 Länder mit über einer halben Milliarde Einwohner. Da die EU ein schwer durchschaubares Geflecht aus Kompetenzen und Ämtern aufzeigt, das in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen ist, sind wichtige Reformen nötig. Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten 25 Staats- und Regierungschefs in Rom den "Vertrag über die Verfassung für Europa", dem noch die einzelnen Mitgliedsstaaten zustimmen mussten. Nachdem dies anfangs gut gelungen war, blockierten dann die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden eine Durchsetzung. Außerdem stritt man sich ein gutes Jahr um die Finanzen - eine insgesamt schwierige Situation. Weiterlesen im Fachartikel "Europäische Union: Geschichte und Struktur" Die folgenden Unterseiten informieren über Teilaspekte der Geschichte und Struktur der Europäischen Union. Erste Europa-Initiativen nach dem Zweiten Weltkrieg Dem Wunsch nach einer besseren Zusammenarbeit in Europa folgte die Gründung des Europarates und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Erfolge und Misserfolge Anfang der 1950-er Jahre Als erster wirtschaftlicher Zusammenschluss gelang die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, eine politische Einigung blieb jedoch aus. Der Ausbau der Wirtschaftsgemeinschaft seit 1955 Nach den Römischen Verträgen, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der EURATOM begann in den 1970-er Jahren die Reformdebatte. Von der Gemeinschaft zur Union Erst der Binnenmarkt, dann das Ende der Binnengrenzen und die gemeinsame Währung, schließlich die Finanz- und Verfassungskrise. Die EU nach ihrer Erweiterung von 2007 Nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien erfolgte die „Berliner Erklärung“ als Absichterklärung eines neuen EU-Grundlagenvertrags. Die Institutionen der Europäischen Union Eine kurze Zusammenfassung über die drei institutionellen Machtzentren der europäischen Politik.

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Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?" erarbeiten sich die Lernenden die wesentlichen Hintergründe zur Wahl des Europäischen Parlaments und setzen sich kritisch mit der aktuellen Entwicklung der EU auseinander. In dieser aktuellen Unterrichtseinheit zum Thema Europa geht es um die Europawahl: Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt - das einzige EU-Organ, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen können. Mit diesem Unterrichtsmaterial erarbeiten die Schülerinnen und Schüler deshalb zunächst als Grundlage die politische Zusammensetzung des Europaparlaments, die Regierungsbildung, die deutschen Vertreter sowie die Drei-Prozent-Klausel. Im Folgenden diskutieren sie dann die Idee gesamteuropäischer Parteien, die Gesetzgebung sowie die aktuelle Situation der Europäischen Union. Anhand eines Online-Tests überprüfen die Lernenden abschließend ihr Wissen vor der Wahl und hinterfragen eine mögliche Aufnahmeprüfung zur Wahlberechtigung. Das Thema "Europawahl 2019" im Unterricht Auch wenn es mit der überparteilichen und unabhängigen Bürgerinitiative "Pulse of Europe" und Macrons Reformplan "Initiative für Europa" positive Impulse für eine Beförderung der europäischen Einigung und die Weiterentwicklung der Europäischen Union gibt, stellt sich das Erscheinungsbild der EU vor der Europawahl 2019 doch überwiegend düster dar. Fehlende Kompromissbereitschaft führt zu Handlungsunfähigkeit in zentralen Fragen. Interne Streitigkeiten lassen erahnen, dass die Teilnehmerländer selbst ihr Grundverständnis und ihren gemeinsamen Wertekanon verloren haben. Die Union zeigt sich zerrissen. Ihre weiteren Ziele sind fraglich. Politische Meinungsverschiedenheiten, die im Zuge der "Euro-Rettung" noch mühsam gekittet werden konnten, treten durch die Flüchtlingskrise inzwischen offen zutage und stellen die Europäische Union nicht nur aufgrund des "Brexit" vor eine Zerreißprobe. Gleichzeitig mit dieser Problemlösungs- und Sinnkrise haben sich allerdings in den letzten Jahren die politischen Institutionen der EU gewandelt. Die Stellung des Parlaments ist weitaus stärker als noch fünf Jahren. Und auch die EU selbst scheint gegenüber den Mitgliedsstaaten deutlich an Einfluss zu gewinnen. Zahlreiche Verordnungen der Kommission und viele Urteile des Europäischen Gerichtshofes greifen merklich in das Alltagsleben der Bürger ein. Wohin also wird sich die Europäische Union weiter entwickeln? Eine Entscheidung darüber wird nicht zuletzt durch die Wahl des nächsten Europaparlaments fallen. Didaktisch-methodische Analyse Die Unterrichtseinheit nähert sich der Frage nach der Zukunft der Europäischen Union aus zwei Perspektiven: Bestandsaufnahme Wie sind derzeit die politischen Mehrheitsverhältnisse im Parlament? Welchen Einfluss hat das Parlament im Rahmen der europäischen Gesetzgebung? Ausblick Was spricht für und gegen eine weitere europäische Einigung? Wie könnten ein Europaparlament und eine europäische Regierung der Zukunft aussehen? Diesen Fragestellungen wird in mehreren Lernrunden nachgegangen, die Internetrecherchen, Präsentationen, Vernissagen, Positionslinien, Punktabfragen, Online-Tests und eine Podiumsdiskussion enthalten. Als Ergänzung zu den Streitgesprächen wäre es empfehlenswert, einen Europa-Abgeordneten einzuladen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse. erkennen die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments und der deutschen Abgeordneten. schließen von den Mehrheitsverhältnissen auf eine theoretische Europa-Regierung. bilden sich eine Meinung über die Einführung einer Prozent-Klausel und eines übernationalen Wahlsystems mit Europaparteien. können die Rolle des Europaparlaments im Rahmen der europäischen Gesetzgebung erklären. können Beispiele für europäische Richtlinien aus dem Bereich Verbraucherschutz zeigen und erläutern. bilden sich eine Meinung zu Emmanuel Macrons "Initiative für Europa". Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre gewonnen Ansichten in Abstimmungen und Diskussionen. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten. bilden sich eine politische Meinung zur weiteren europäischen Einigung.

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EU-Erweiterung 2004: Die neuen Mitglieder

Unterrichtseinheit

Litauen, die Slowakei oder Zypern gehören in wenigen Monaten zur Europäischen Union. Doch das alte Europa weiß wenig über die EU-Neulinge. Mit diesem Basisartikel lassen sich Wissenslücken füllen.Zehn Länder treten am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei. Es sind so unterschiedliche Staaten wie die sonnige Mittelmeerinsel Malta oder die baltischen Republiken, die früher zur Sowjetunion gehörten. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens soll 2007 vollzogen werden. Ob die Türkei ein möglicher EU-Kandidat ist, ist dagegen noch strittig. Wir stellen Ihnen die zehn EU-Neulinge vor und zeigen mit Links, wo Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Beitrittsländern finden.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Staaten informieren, die 2004 neu in die Europäische Union aufgenommen werden. Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Vorbereitung des EU-Beitritts in den einzelnen Ländern erkennen. sich der Bedeutung der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema EU-Erweiterung 2004: Die neuen Mitglieder im Überblick Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung pro Land mindestens 1 Stunde Medien Computer mit Internetzugang Von der Volksrepublik zur Dritten Republik Schon vor dem Fall des Eisernen Vorhangs begann eine langsame Annäherung zwischen dem ehemaligen Ostblockstaat Polen und der Europäischen Union: Bereits 1989 unterzeichneten Vertreter der EU und Polens ein Handels- und Wirtschaftsabkommen. Im selben Jahr hatten die ersten freien Wahlen in Polen stattgefunden, bei der die Opposition klar über die kommunistische Arbeiterpartei siegte. Noch Ende 1989 änderte das Parlament die Verfassung des Landes: Aus der kommunistischen Volksrepublik Polen wurde die Republik Polen, die so genannte Dritte Republik. Seit den neunziger Jahren haben alle polnischen Regierungen große Anstrengungen unternommen, die Kriterien für den Beitritt zu erfüllen. Das größte der Kandidatenländer wird daher bereits bei der ersten Erweiterungsrunde 2004 mit dabei sein. Positives Referendum Mit fast 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern betritt ein neues Schwergewicht die europäische Bühne. Bei einem Volksentscheid sprachen sich im Juni 75,5 Prozent der Polen, die an dem Referendum teilnahmen, für den EU-Beitritt aus. Die Beteiligung lag allerdings nur bei 58,8 Prozent. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Land (um 18 Prozent) sieht ein Teil der Bevölkerung den politischen Veränderungen mit gemischten Gefühlen entgegen. Gerade aber die jüngere Bevölkerung steht der europäischen Integration im Wesentlichen positiv gegenüber. Landwirtschaft hat Schlüsselrolle Polen dürfte ein eigenwilliger Partner in der EU werden. Bei den Beitrittsverhandlungen feilschte Premierminister Leszek Miller bis zum Schluss um die Agrarsubventionen und drohte, die gesamten Verhandlungen platzen zu lassen. Die Landwirtschaft ist der wichtigste polnische Wirtschaftszweig: Über 60 Prozent der Fläche Polens werden für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, jeder 5 Arbeitnehmer ist in der Landwirtschaft beschäftigt. Daher wird es bei künftigen Verhandlungen sicherlich noch öfter Streit um finanzielle Hilfen für die polnischen Bauern geben. Strukturhilfen zur Entwicklung des Landes Polen wird außerdem zum größten Empfänger von Strukturhilfen der EU. Mit diesem Geld sollen in den wenig entwickelten Gegenden des Landes Straßen und Eisenbahnstrecken saniert und Umweltprojekte finanziert werden. Schon in den vergangenen Jahren sorgten solche Hilfen oftmals für Streit bei den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Orientierung nach Europa Ungarn stellte Ende der achtziger Jahre nach der politischen Wende im ehemaligen Ostblock schnell die Weichen in Richtung Europa. Das Land etablierte rasch Handelsbeziehungen mit EU-Staaten und unterzeichnete als erster Staat des ehemaligen Ostblocks 1991 ein Assoziierungsabkommen mit der EU. Dieses Abkommen sah nicht nur Erleichterungen beim Handel (wie etwa Zollerleichterungen) vor, sondern gezielt auch politische Zusammenarbeit wie etwa die Angleichung von Gesetzen und Institutionen. Es war also ein erster Schritt beim Umbau des politischen Systems Ungarns in Richtung EU. Vorherige Abkommen waren meist reine Handelsabkommen. Ungarischer Wirtschaftsboom Schon früh entwickelte sich Ungarns Wirtschaft in die richtige Richtung: Das Land gehört zu den Boom-Staaten unter den Beitrittskandidaten, die Arbeitslosenquote liegt lediglich zwischen fünf und sechs Prozent. So war es für die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Urban auch kein nennenswertes Problem, die Voraussetzungen für den Beitritt im Jahr 2004 zu erfüllen. Bei einem Volksentscheid über den Beitritt zur EU stimmten 84 Prozent mit Ja, allerdings war die Wahlbeteiligung mit knapp 46 Prozent extrem niedrig. Moderne Infrastruktur Schon heute verfügt Ungarn über eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur, die den Handel mit den Nachbarstaaten erleichtert. Die Lage an den Grenzen zu Kroatien, Serbien und dem künftigen EU-Nachbarn Rumänien (voraussichtlich 2007) macht das Land zu einem wichtigen Grenzstaat der neuen Union. Ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist in Ungarn seit jeher der Tourismus; viele EU-Nachbarn verbringen seit Jahren ihren Urlaub an der Donau und am Plattensee (ungarisch Balaton), dem größten Binnensee Mitteleuropas. Vaclav Havel ebnete den Weg in die EU Deutschlands Nachbarland Tschechien liegt bald mitten in Europa: Von allen Seiten wird die junge Republik künftig von EU-Nachbarn umgeben sein. Nach der politischen Wende 1989 - die Tschechen wählten nach der "samtenen Revolution" vom November 1989 den vormaligen Bürgerrechtler Vaclav Havel zum Staatspräsidenten - zeichnete sich auch der Weg der damaligen Tschechoslowakei in die Europäische Union ab. Zuvor spaltete sich allerdings Ende 1992 die Slowakei ab, mit der Tschechien nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 gemeinsam als Tschechoslowakei die Unabhängigkeit von der Habsburger Monarchie errungen hatte. Umbau des Wirtschaftssystems Die EU nahm daher Verhandlungen mit beiden Staaten auf. Ende der neunziger Jahre machte die Tschechische Republik einen harten Prozess des wirtschaftlichen Umbaus durch, bevor sie die Beitrittskriterien erfüllen konnte. Wie in allen Staaten des Ostblocks galt dort bis zum Zusammenbruch des Sozialismus die kommunistische Planwirtschaft, die dann abrupt von der Marktwirtschaft abgelöst wurde. Im Gegensatz zu Polen spielt die Landwirtschaft in der Tschechischen Republik eine geringe Rolle. Wichtige Wirtschaftszweige sind dagegen die Stahl- und Chemieindustrie sowie der Maschinenbau. Trotz des Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosenquote um 9 Prozent (2003) ein wichtiges strukturelles Problem. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Tschechiens, und auch für Deutschland steht die Tschechische Republik an erster Stelle der Handelspartner unter den Mittel- und Osteuropäischen Staaten. Europa-skeptischer Staatspräsident Klaus Der Nachfolger von Vaclav Havel, der 2003 gewählte Staatspräsident Vaclav Klaus, machte bereits vor dem Beitritt, etwa im Zusammenhang mit dem EU-Konvent, als EU-Kritiker auf sich aufmerksam. Trotz des kritischen Präsidenten sagte eine breite Mehrheit von 77 Prozent beim Beitrittsreferendum im Juni 2003 "Ja" zur Europäischen Union. Die Wahlbeteiligung von 55 Prozent war allerdings sehr niedrig. Eigenständig in die EU Der jüngste der neuen EU-Staaten existiert erst seit zehn Jahren. Im Januar 1993 spaltete sich die Slowakei von der Tschechischen Republik ab, mit der sie seit 1918 als Tschechoslowakei vereinigt gewesen war. Kritiker der Teilung befürchteten damals, dass die Slowakei ohne den tschechischen Partner in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Doch die Regierung beantragte schon 1995 den Beitritt zur EU - fest davon überzeugt, die Beitrittshürden ohne größeren Probleme zu meistern. Das gelang den Slowaken auch in kurzer Zeit. Arbeitslosigkeit trotz Wirtschaftsboom Nach einer Konjunkturflaute um die Jahrtausendwende stieg das Bruttoinlandsprodukt wieder, und auch die für den Beitritt nötigen institutionellen Reformen erledigte der Staat rasch. Generell bestehen diese institutionellen Reformen in den künftigen EU-Staaten darin, das politische System an das der EU-Staaten anzugleichen. (So müssen etwa Stellen geschaffen werden, bei denen die Bürger sich bei Verbraucherschutzfragen oder bestimmten Rechtsproblemen wenden können.) 2002 überrundete der Staat in puncto Wirtschaftswachstum mit vier bis fünf Prozent sogar alle benachbarten Beitrittsländer. Problematisch bleibt allerdings die hohe Arbeitslosigkeit von über 17 Prozent im Jahr 2003, die im Vergleich zu den anderen Beitrittsländern ebenfalls Rekordniveau hat. Klares Votum für Europa Bei der Volksbefragung im Mai 2003 zeigten sich die Slowaken als Befürworter der Europäischen Union. Über 92 Prozent Ja-Stimmen waren ein klares Votum für Europa, auch wenn die Teilnahme am Referendum nur knapp über den erforderlichen 50 Prozent lag. Auch die führenden Politiker des Landes, Staatspräsident Rudolf Schuster und Ministerpräsident Mikulás Dzurinda, unterstützen den slowakischen EU-Beitritt. Nun werden ab 2004 5,5 Millionen Slowaken und 10,2 Millionen Tschechen wieder friedlich vereint sein - als Nachbarn in der Europäischen Union. Europäische Union statt Sowjetunion Ein weiterer osteuropäischer Beitrittskandidat ist Estland. Die kleinste der drei baltischen Republiken gehörte wie ihre Nachbarstaaten vor 1990 zur Sowjetunion, die das Land 1940 und nach dem Abzug der deutschen Besatzungstruppen 1944 erneut okkupierte. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des Sozialismus erklärten die Esten im Herbst 1991 ihre Unabhängigkeit von der Sowjetunion und gründeten ihren eigenen Staat. Schon bald orientierten sie sich in Richtung Westen. 1995 stellten sie den Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union. Zuvor hatte die Republik ein Freihandelsabkommen mit der EU unterzeichnet. Westorientierung der Wirtschaft Die Esten schafften es, in der ersten Runde der Osterweiterung dabei zu sein. Sie stellten sich nach der Trennung von Russland rasch auf neue Handelspartner im Westen ein: Im Jahr 2000 gingen bereits 77 Prozent der Exporte in Länder der EU. Neben den skandinavischen Nachbarn Finnland und Schweden ist Deutschland ein großer Abnehmer der Elektro-, Textil und Holzprodukte, die den Export bestimmen. Arbeitslosigkeit ist allerdings auch in Estland ein Problem. 2002 lag die Arbeitslosenquote im Land bei durchschnittlich zehn Prozent. Positives Referendum für EU-Beitritt Ab Mai 2004 werden die 1,4 Millionen Esten, die von Präsident Arnold Rüütel und vom jungen Ministerpräsidenten Juhan Parts regiert werden, zu Unionsbürgern. Auch sie haben sich in einer Volksbefragung mehrheitlich mit 67 Prozent für den Beitritt ausgesprochen und feierten anschließend auf EU-Partys das klare Votum, an dem sich 63 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt hatten. Lettland sagt Ja Auch Lettland erlangte 1991 wie Estland und Litauen seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Der junge Staat führte Demokratie und Marktwirtschaft ein und intensivierte seine Beziehungen zu den westeuropäischen Nachbarstaaten. 1995 beantragte die lettische Regierung die Aufnahme in die Europäische Union. 2000 begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen, die 2002 auf dem Gipfel von Kopenhagen für abgeschlossen erklärt wurden. Bei dem Referendum zum EU-Beitritt 2003 gab es 67 Prozent Ja-Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag mit 67 Prozent deutlich über der in anderen Beitrittsländern. Damit kann auch Lettland im Mai 2004 der EU beitreten. Wirtschaftliche Stabilisierung Nachdem sich die wirtschaftliche Lage - die immer noch von der russischen Wirtschaft abhängt - Ende der neunziger Jahre stabilisierte, konnte Lettland die Beitrittskriterien erfüllen. Der Außenhandel des Landes ist inzwischen eindeutig auf die Europäische Union ausgerichtet. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Letten. Zentrales Problem der Wirtschaft ist die Arbeitslosigkeit, die nach internationalem Berechnungsschlüssel zwischen 13 und 14 Prozent liegt (nach lettischen Berechnungsmodus dagegen 2003 zwischen 8 und 9 Prozent). Minderheitenschutz für Russen Ein größeres Problem war der Umgang mit den Minderheiten im Land: In Lettland lebt - ähnlich wie in Estland - eine große russische Minderheit (fast 30 Prozent der Bevölkerung), deren Rechte nach der Unabhängigkeit zunächst eingeschränkt wurden. Mittlerweile hat die lettische Regierung - seit 2002 unter dem Ministerpräsidenten Einars Repse - den Minderheitenschutz besser geregelt und so den Weg nach Europa frei gemacht. Blutiger Weg in die Unabhängigkeit Litauen war der erste der drei baltischen Staaten, der sich von der Sowjetunion löste: Schon im Frühjahr 1990 erklärten sich die Litauer für unabhängig, wobei der Prozess der Unabhängigkeit von Moskau besonders konfliktreich verlief. Moskau erkannte die Unabhängigkeit nicht an und stürzte die frei gewählte litauische Regierung im Januar 1991. Bei dem Versuch russischer Soldaten, den litauischen Fernsehturm in Vilnius zu stürmen und damit die Berichterstattung über den Militäreinsatz zu stoppen, wurden 14 Menschen erschossen. Die Litauer hatten daher ein besonders starkes Interesse daran, sich nach ihrer Unabhängigkeit nach Westeuropa zu orientieren. 1995 beantragten sie formell ihre Aufnahme in die EU. 90 Prozent für Europa Wie ihre baltischen Nachbarn unternahmen auch die Litauer große Anstrengungen, um ihre immer noch von Russland beeinflusste Wirtschaft fit für die EU zu machen. Doch dies gelang ebenso wie die Anpassung der staatlichen Institutionen an EU-Richtlinien. Seit Januar 2003 ist der junge Rolandas Paksas Staatspräsident; Premierminister ist Algirdas Brazauskas. Nachdem beim Referendum mehr als 90 Prozent der Bevölkerung für Europa stimmten, war klar, dass Litauen - wo nach Berechnungen des französischen Nationalinstituts für Geografie das geografische Zentrum Europas liegt - 2004 zu den Beitrittsländern zählen wird. Wirtschaftswunderland Mit Slowenien ist auch ein Teilstaat der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien unter den neuen EU-Nachbarn. 1991 erklärte die junge Republik ihre Unabhängigkeit. Mit einem wahren "Wirtschaftswunder" qualifizierte sich Slowenien für den Beitritt zur Europäischen Union: In knapp zehn Jahren mauserte es sich zum reichsten Land unter den Beitrittskandidaten; die Arbeitslosenquote liegt um die sieben Prozent. Bereits als Teilstaat der "Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien" war Slowenien der Teil des Landes, der sich am deutlichsten nach Westeuropa orientierte. Außenhandel auf EU ausgerichtet Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist in Slowenien wie in Ungarn der Tourismus. Wichtige Industriezweige sind darüber hinaus die Auto-, Maschinenbau-, Textil- und chemische Industrie, aber auch die Holzverarbeitung. Die wichtigsten Handelspartner des Landes sind Deutschland, Frankreich und Österreich. Insgesamt ist der Außenhandel klar auf die EU-Länder ausgerichtet. Beitritt zur EU und zur NATO Als einziges neues EU-Land dürfte Slowenien Nettozahler werden. Das bedeutet, dass Slowenien mehr Geld in den gemeinsamen EU-Topf einzahlt als es aus diesem Topf bekommt. Die slowenische Regierung unter Staatspräsident Janez Drnovšek und Ministerpräsident Anton Rop kann dem Mai 2004 also gelassen entgegen sehen, zumal auch hier die EU-Befürworter beim Beitrittsreferendum mit 89 Prozent deutlich die Nase vorne hatten. Gleichzeitig beschloss Slowenien auch den Beitritt zur NATO, für den sich allerdings mit 66 Prozent deutlich weniger Malteser als für den EU-Beitritt aussprachen. Geteilte Insel Die drittgrößte Mittelmeerinsel hat eine schwierige Geschichte: Ähnlich wie einst Deutschland ist Zypern in zwei Staaten geteilt. Doch anders als bei uns verläuft die Trennlinie seit 1974 nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen Nord und Süd. Die Feindschaft zwischen der griechischen Republik Südzypern und der türkischen Republik Nordzypern erschwerte lange Jahre den EU-Beitritt Zyperns, den sich die griechischen Zyprioten schon lange wünschen. So zogen sich die Beitrittsverhandlungen zwölf lange Jahre hin. Die Versuche, die Teilung der Insel zu beenden, blieben trotz der Bemühungen der Vereinten Nationen bislang erfolglos. Südzypern wird EU-Mitglied Im Mai 2004 wird zunächst der südliche Teil der Insel der Europäischen Union beitreten. Damit wird ein kleiner Staat mit gerade mal 670.000 Einwohnern EU-Mitglied. Um die Beitrittskriterien zu erreichen, musste sich die zypriotische Regierung unter Präsident Tassos Papadopoulos kaum anstrengen, da die Insel solide Wirtschaftsdaten aufweisen kann. Wirtschaftsfaktor Tourismus Der Tourismus ist die wichtigste Devisenquelle der griechischen Republik Südzypern. Wichtige Industriezweige in dem landwirtschaftlich geprägten Teil der Insel sind die Textil- und Schuhproduktion. Insgesamt ist der südliche Teil der Insel wohlhabender als der türkische Nordteil. 53,6 Prozent für den EU-Beitritt Ein paar kleine Inseln im Mittelmeer - auf den ersten Blick wirkt Malta weit weg von der Europäischen Union mit ihren westeuropäischen Wirtschaftszentren. Doch ab Mai 2004 wird auch die Regierung der sonnigen Inseln aus der Hauptstadt Valletta regelmäßig in diese Zentren reisen, um an den EU-Gipfeln teilzunehmen. Schon seit den siebziger Jahren bestehen Assoziierungsabkommen zwischen Malta und der EU. Doch immer waren sich die Malteser uneins, ob sie der EU völlig beitreten sollten. Nun haben sie es gewagt. Unter Staatspräsident Guido de Marco wurde im März 2003 ein Referendum zum EU-Beitritt der Inselrepublik durchgeführt, bei dem sich die Bevölkerung mit einer knappen Mehrheit von 53,6 Prozent für den Beitritt entschied. Insel des Sprachtourismus Dafür sprachen die engen Verbindungen, die Malta bisher mit der EU hat. Der Handel wird größtenteils mit EU-Staaten abgewickelt. Auch der Tourismus, schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dürfte vom Beitritt profitieren. Die meisten Besucher der Insel kommen aus Großbritannien. Schließlich ist Englisch neben Maltesisch die offizielle Sprache der Insel, denn Malta war von 1800 bis 1964 britische Kolonie. An zweiter Stelle stehen die Touristen aus Deutschland, darunter ein großer Teil Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierende, die auf den Inseln einen Sprachkurs besuchen.

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Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Wenn verbeamtete Lehrkräfte freiwillig gehen – was ist mit der Altersversorgung?

Fall des Monats

Was passiert mit der Altersversorgung von verbeamteten Lehrkräften, die sich für einen Wechsel in die Privatwirtschaft oder ins Ausland entscheiden? Ein aktuelles Urteil des OVG Hamburg beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und zeigt, welche finanziellen Folgen ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis haben kann. Ein wichtiger Fall für alle, die über einen Berufswechsel nachdenken! Urteil: Altersbezüge von Beamten sind Bonus für Staatstreue. Wer vorher geht, hat Pech! Der Wechsel einer verbeamteten Lehrkraft in die private Wirtschaft oder in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates ist nicht immer problemlos. Was passiert beispielsweise mit der Altersversorgung von verbeamteten Personen, die sich für eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst entscheiden? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) in einem aktuellen Urteil auseinandergesetzt. Das OVG Hamburg entschied am 24. September 2024 (AZ: 5 Bf 169/23.Z), dass die unterschiedliche Behandlung von verbeamteten Personen, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, um im Inland einer anderen Beschäftigung nachzugehen, gegenüber solchen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Tätigkeit aufnehmen, rechtmäßig ist. Eine Inländerdiskriminierung liegt nicht vor. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert die Hintergründe des Falls und die rechtlichen Konsequenzen. Warum klagte ein ehemaliger Lehrer? Der Kläger war als Oberstudiendirektor im Beamtenverhältnis tätig und wurde auf eigenen Wunsch zum 31. Juli 2007 entlassen, nachdem ihm eine weitere Beurlaubung zur Arbeit in der Privatwirtschaft verwehrt wurde. Nach seiner Entlassung erfolgte die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung Bund, jedoch nicht im hamburgischen Zusatzversorgungssystem für Arbeitnehmer. Nach Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger Zusatzversorgung, da er seine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung als unzureichend empfand. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso seine anschließende Klage. Das Urteil: Warum ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt? Das OVG Hamburg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab und verwies darauf, dass das Unionsrecht nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Zusatzversorgung, da er nicht ins Ausland gewechselt, sondern in der deutschen Privatwirtschaft tätig gewesen sei. Zudem sei eine Ungleichbehandlung von ehemaligen Beamten gegenüber Angestellten sachlich gerechtfertigt. Beamte erhalten ihre Altersversorgung als Teil eines lebenslangen Treueverhältnisses zum Staat. Wer freiwillig aus diesem Verhältnis ausscheidet, verliert diesen Anspruch. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sei ein angemessener Ausgleich. Bedeutung für Lehrkräfte und den öffentlichen Dienst Die Entscheidung des OVG Hamburg hat weitreichende Auswirkungen für Lehrkräfte und andere verbeamtete Personen, die einen Wechsel in die Privatwirtschaft erwägen. Sie verdeutlicht, dass ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Wer eine Karriere in der Privatwirtschaft plant, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein und gegebenenfalls Alternativen wie das Altersgeld prüfen. Dazu gehört aber nicht nur die finanzielle Situation im Alter, sondern auch die Auswirkungen auf andere Bereiche, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit Experten zu suchen, um die individuelle Situation zu analysieren und gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen. Für den öffentlichen Dienst bedeutet das Urteil, dass die bestehende Regelung der Nachversicherung bestätigt wurde. Eine grundlegende Reform der Altersversorgung von ehemaligen verbeamteten Personen bleibt damit weiterhin eine politische Frage, die nicht durch die Gerichte entschieden wird. Beim Rechtsportal anwaltauskunft.de können Ratsuchende über die Anwaltssuche einen spezialisierten Anwalt in ihrer Nähe finden, der sie in allen Fragen rund um das Beamtenrecht kompetent berät. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Auswirkungen des Klimawandels auf das europäische Gesundheitssystem

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zur europäischen Gesundheitspolitik fokussiert die Fragen, wie sich die Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit auswirken und wie die europäischen Gesundheitssysteme, speziell in Deutschland auf, auf diese Veränderungen und die sich daraus ergebenden Folgen reagieren. Die Jahre 2015 bis 2018 waren jeweils die heißesten seit Beginn der globalen Temperaturaufzeichnungen. Die Prognosen der Klimawissenschaft, dass die immer neuen Temperaturrekorde für immer mehr Regionen der Erde immer häufiger extreme Wetterereignisse bedeuten, bestätigen sich auch vor unserer Haustür: Dem Starkregensommer des Jahres 2017 folgte der Hitze- und Dürresommer des Jahres 2018. Wie wirkt sich aber ein verändertes Klima auf den Gesundheitsbereich und auf die europäischen Gesundheitssysteme aus? Die Unterrichtseinheit "Auswirkungen des Klimawandels auf das europäische Gesundheitssystem" richtet sich an Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, speziell an angehende Versicherungskaufleute und Gesundheitskaufleute. Ausgehend von der europäischen Ebene erarbeiten sie sich mithilfe unterschiedlicher Quellen, unter anderem mit dem Web-Portal KlimafolgenOnline-Bildung.de , einen Überblick über die Folgen der Klimaveränderungen und die Auswirkungen auf die Gesundheit in Deutschland. Dann versetzen sie sich in die Rolle der Akteure des deutschen Gesundheitssystems und erarbeiten Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen, mit denen sie den Auswirkungen des Klimawandels auf das deutsche Gesundheitssystem entgegenwirken können. Die erarbeiteten Erkenntnisse dieser Unterrichtseinheit helfen den Schülerinnen und Schülern dabei, die Folgen des Klimawandels im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontext zu betrachten. Didaktische Analyse Im Vordergrund dieser Unterrichtseinheit stehen die Auswirkungen des Klimawandels auf den Körper und die Gesundheit sowie die Auseinandersetzung mit möglichen beziehungsweise nötigen Anpassungsmaßnahmen im europäischen Gesundheitssystem. Die Lernenden sind am Ende der Unterrichtseinheit in der Lage, die zukünftigen Gefahren, die sich aus dem Klimawandel für Gesundheit und Leben ergeben, zu benennen. Sie schätzen die wachsende Eigenverantwortung und Eigenleistung der Versicherten ein und können Maßnahmen der einzelnen Akteure des Gesundheitssystems auf die sich verändernde Umwelt ableiten. Des Weiteren werden sie befähigt, die Kostentragenden, Versicherten und Leistungserbringenden im Gesundheitswesen für mögliche Anpassungsvorkehrungen zu sensibilisieren. Im ersten Teil der Unterrichtseinheit werden das aktuelle EU-Aktionsprogramm "Gesundheit" sowie die mit dem Klimawandel in Verbindung gebrachten Auswirkungen auf die Gesundheit thematisiert. Die Lernenden beziehen zu folgender These Stellung: "Gesundheitsschutz ist oft auch Klimaschutz und umgekehrt". Im zweiten Teil versetzen sich die Lernenden in die Rolle der Akteure des Gesundheitssystems in Deutschland. Hierfür erarbeiten sie Vorschläge, Ideen und Maßnahmen, mit denen die einzelnen Akteure Veränderungen im Gesundheitssystem und im Klima bewirken können. Dabei nehmen sie verschiedene Perspektiven ein und beleuchten unter anderem die Auswirkungen des Klimawandels und daraus resultierende mögliche Anpassungsmaßnahmen. Tipp: Es empfiehlt sich, die Unterrichtseinheit nicht vor dem zweiten Ausbildungsjahrgang durchzuführen. Methodische Analyse Methodisch ist das Material auf situative, problem- und handlungsorientierte Konzepte ausgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig und in Gruppen die auf den Arbeitsblättern gestellten Aufgaben mithilfe verschiedener Informationsquellen, wie dem Web-Portal KlimafolgenOnline-Bildung.de , erarbeiten. Diskussionen im Anschluss an den Galerierundgang sowie in den Arbeitsgruppen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Wichtig ist, dass die Lernenden sich in die Perspektive aller beteiligten Akteure des Gesundheitssystems hineinversetzen und über die Frage nach Verantwortlichkeiten und mögliche Handlungsoptionen diskutieren können. Für die Durchführung der Unterrichtseinheit sind fünf Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Materialien bieten alternativ auch die Möglichkeit der Durchführung eines Projekttages. Bei der Durchführung als Projekttag empfiehlt sich die Einbindung des Klimafrühstücks , das von den Schülerinnen und Schülern eigenständig organisiert werden kann. Es empfiehlt sich, externe Fachexpertinnen und Fachexperten einzuladen; dazu zählen Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens oder der Klimafolgenforschung. Jedoch ist die Unterrichtseinheit so aufgebaut, dass eine Durchführung auch ohne externe Expertinnen und Experten möglich ist. Tipp: Es ist ratsam, die Schülerinnen und Schüler in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops einzubinden, da dies die Förderung der Verantwortung steigert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Folgen beziehungsweise Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit und den Körper. schätzen die wachsende Eigenverantwortung und nötige Eigenleistung der Versicherten ein und leiten mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ab. beurteilen Umgestaltungen und Reformen im Gesundheitsbereich unter umweltbedingten,gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Aspekten. erarbeiten Ideen, Vorschläge und Maßnahmen, mit denen die einzelnen Akteure Veränderungen im Gesundheitssystem und im Klima bewirken können. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler extrahieren die wesentlichen Informationen aus den Quellen. bereiten den Lernprozess in den einzelnen Phasen zielgerichtet vor und setzen ihn selbstständig um. wenden zur Präsentation ihrer Ergebnisse die "Galeriemethode" an und fassen die Ergebnisse eigenständig zusammen. präsentieren ihre Ergebnisse aus der Gruppenarbeit und beurteilen die Arbeit anderer. diskutieren und bewerten Standpunkte aus unterschiedlichen Perspektiven. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen eine aufgabenbezogene Recherche mithilfe des Web-Portals KlimafolgenOnline-Bildung.de sowie weiterer Informationsquellen durch. bewerten die Informationen sowie deren Relevanz für die Aufgabenstellungen. dokumentieren und präsentieren die Ergebnisse aus ihrer Gruppe. nutzen für das Lernen sowohl klassische als auch digitale Medien. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich gegenseitig zu helfen und über ein neues Thema untereinander auszutauschen. lernen, ihren Standpunkt darzulegen und unterschiedliche Standpunkte zu tolerieren. erweitern ihre Fähigkeit zur Empathie, indem sie sich in eine andere Rolle hineinversetzen.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung

Unterrichtsmaterial "Armut in Deutschland"

Unterrichtseinheit

Diskussionen über "die neue Unterschicht" und "das abgehängte Prekariat" bestimmen die Debatten zum Thema Armut in Deutschland. Die folgenden Basistexte dienen der Bearbeitung des Themas im Unterricht. Zudem wird in einem beispielhaften Schulprojekt dargestellt, wie das Thema gewinnbringend in den Unterricht integriert werden kann.Auslöser der Debatten war die Studie "Gesellschaft im Reformprozess" der Friedrich-Ebert-Stiftung. Hierfür befragte das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest von Februar bis April 2006 rund 3000 wahlberechtigte Deutsche zu den gesellschaftlichen Reformen. Die vorab veröffentlichten Ergebnisse sorgten für Aufsehen, denn diesen zufolge haben acht Prozent der deutschen Bevölkerung jegliches Streben nach sozialem Aufstieg aufgegeben. Bereits im Vorfeld dieser Veröffentlichung hatte der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung die Diskussion um die Armut in Deutschland neu angestoßen.Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr Verständnis von Armut in unserer Gesellschaft kritisch reflektieren. den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bearbeiten und Begrifflichkeiten herausarbeiten und kritisch bewerten. identifizieren, wer als arm gilt und warum. sich mit dem bundesweiten Zahlenmaterial auseinandersetzen und dieses mit der eigenen Region vergleichen. die Gründe für Armut herausarbeiten. über gesellschaftliche Verteilungen von Kapital und gesellschaftliche Gerechtigkeit diskutieren. bezüglich dieses Themas den Kontakt zu Politikern und Verbandsvertretern suchen und Diskussionen einfordern. angegebene Geldgrößen kritisch bewerten und mit dem eigenen Konsumverhalten in Beziehung stellen. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Armut in Deutschland Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, Klasse 8-12 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 4-8 Stunden, Schulprojekt Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Begrifflichkeiten von Armut Der Begriff Armut lässt sich nicht eindeutig definieren. Er wird beispielsweise als eine Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen bezeichnet. Gründe für Armut Der Hauptgrund für Armut in Deutschland ist Arbeitslosigkeit. Weitere Risikofaktoren sind fehlende Bildungsabschlüsse, geringfügiges Einkommen und Überschuldung. Eine gerechte Gesellschaft? In Deutschland haben Kinder aus Elternhäusern mit niedrigem sozialen Status und Kinder mit Migrationshintergrund deutlich schlechtere Bildungschancen. Die hier dokumentierte Arbeit von Schülerinnen und Schülern von Bremer Schulen führt sehr lebensnah und nachvollziehbar vor Augen, was es heißt, in Armut zu leben. Im Schulprojekt wurden das soziale Miteinander und das politische Engagement der Lernenden gestärkt. Schulprojekt - Kinderarmut in Bremen Das Schulprojekt der Bremer Schulen zeigt auf, wie fächer- und schulübergreifender Unterricht dieses Thema als Projekt auf regionaler Ebene behandelt. Generell unterscheidet man zwischen "absoluter" und "relativer Armut": Absolute Armut bedroht die physische Existenz, also das Leben. Als absolut arm gelten nach Definition der Weltbank Menschen, die pro Tag weniger als einen US-Dollar zur Verfügung haben. In Wohlstandsgesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland ist meist von "relativer Armut" die Rede. Die "relative Armutsgrenze" bezieht sich auf statistische Durchschnittswerte, etwa das durchschnittliche Einkommen eines Landes. Armut und soziale Ausgrenzung Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2004/2005 geht davon aus, dass Armut im Sinne von sozialer Ausgrenzung dann vorliegt, "wenn Handlungsspielräume von Personen in gravierender Weise eingeschränkt und gleichberechtigte Teilhabechancen an Aktivitäten und Lebensbedingungen der Gesellschaft ausgeschlossen sind". Eine so genannte "Armutsrisikogrenze" ist seit einiger Zeit EU-weit definiert: Im Jahr 2001 hat die Europäische Union ein Aktionsprogramm "zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung" verabschiedet. Darin war auch die Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren zur Erfassung von Armut und Ausgrenzung vorgesehen. Armutsrisikoquote und Armutsrisikogrenze In den europäischen Ländern liegt das durchschnittliche Wohlstandsniveau wesentlich über dem physischen Existenzminimum. Daher hat man Armut "als auf einen mittleren Lebensstandard bezogene Benachteiligung" definiert. Die "Armutsrisikoquote" bezeichnet den Anteil der Personen in Haushalten, deren "bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen" weniger als 60 Prozent des Mittelwerts aller Personen beträgt. In Deutschland liegt nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung die so errechnete Armutsrisikogrenze bei 938 Euro. Berechnung des Nettoäquivalenzeinkommens Dieses "Nettoäquivalenzeinkommen" berechnet sich, indem zunächst sämtliche Einkommen (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit oder Tätigkeit, aus Vermögen einschließlich des Mietwerts selbstgenutzten Wohneigentums und laufenden Sozialtransfers) zusammengerechnet werden. Dann werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern abgezogen und die verbleibende Summe durch die Anzahl der "bedarfsgewichteten" Haushaltsmitglieder geteilt. OECD-Skala Um die Einkommen international vergleichen zu können, wird auf europäischer Ebene wie auch im deutschen Armuts- und Reichtumsbericht das "Nettoäquivalenzeinkommen" nach einer Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ermittelt. Demnach ist der Gewichtungsfaktor für den Haupteinkommensbezieher 1,0. Alle übrigen Haushaltsmitglieder von 14 Jahren und älter erhalten den Gewichtungsfaktor 0,5 und Personen unter 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,3. Bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren wird das Haushaltseinkommen also nicht durch vier, sondern durch 2,1 geteilt. Steigendes Armutsrisiko Bereits der 2002 veröffentlichte 1. Armuts- und Reichtumsbericht hat festgestellt, dass die Armutsrisikoquote von 1983 bis 1998 kontinuierlich angestiegen ist. Dieser Trend hat sich weiter fortgesetzt: Die Armutsrisikoquote ist von 12,1 Prozent im Jahr 1998 auf 13,5 Prozent in 2003 gewachsen. Das heißt, dass 13,5 Prozent aller Deutschen in Haushalten leben, in denen das bedarfsgewichtete Haushaltseinkommen bei weniger als 938 Euro im Monat liegt. Gleichwohl gehört Deutschland im europäischen Vergleich nach Dänemark und Schweden zu den Ländern mit der niedrigsten Armutsrisikoquote. Größtes Armutsrisiko Nach dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht ist Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für Armut: "Für die Betroffenen bedeutet Arbeitslosigkeit akute Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung", heißt es im Bericht der Bundesregierung. Das Armutsrisiko von Arbeitslosen lag 2003 bei über 40 Prozent. Bei Haushalten, in denen wenigstens ein Mitglied vollerwerbstätig oder mindestens zwei Mitglieder teilerwerbstätig sind ("Vollerwerbshaushalte"), betrug es lediglich vier Prozent. Armut trotz Arbeit Dabei hängt das Risiko für Einkommensarmut trotz Arbeit im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Vom Umfang der Erwerbstätigkeit und vom Vorhandensein von Kindern. Teilzeithaushalte sind armutsgefährdet, während bei Vollzeithaushalten das Armutsrisiko relativ gering ist. Unter Haushalten mit Kindern sind vor allem kinderreiche Migrantenfamilien und allein Erziehende betroffen, so der 2. Armuts- und Reichtumsbericht. Ursachen und Ausmaß Eine weitere wichtige Ursache für Armut und ein erhöhtes Armutsrisiko ist die Überschuldung von Haushalten, meist ausgelöst durch Arbeitslosigkeit, ein zu niedriges Einkommen oder als Folge von Trennung und Scheidung. Ein Privathaushalt gilt dann als überschuldet, wenn das Einkommen und das Vermögen über einen längeren Zeitraum nicht ausreichen, um die fälligen Außenstände zu bezahlen. 2002 waren nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts rund 3,13 Millionen private Haushalte in Deutschland überschuldet, das sind rund acht Prozent aller Haushalte. Teufelskreis der Armut Überschuldete Personen und ihre Familien können nur sehr begrenzt am normalen wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen. Meist geraten sie ohne professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung in eine "Überschuldungsspirale", das heißt der Schuldenberg wird immer größer. Sobald das Girokonto gesperrt wird, sind sie vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Als Folge ist der Arbeitsplatz gefährdet beziehungsweise die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz wird erschwert. Dadurch wird auch die Gefahr, die Wohnung zu verlieren, immer größer. In der Schuldenfalle Auch Jugendliche können leicht in die Schuldenfalle geraten: Zwar dürfen Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keine Geschäfte tätigen, die zu Schulden führen könnten. Allerdings bergen so genannte Dauerschuldverhältnisse, die man etwa beim Abschluss eines Handy-Vertrages mit fester Laufzeit eingeht, bei denen die Höhe der monatlich zu zahlenden Beträge aber nicht fest steht oder nicht begrenzt ist, eine nicht zu unterschätzende Verschuldungsgefahr. Niedrige oder gar keine Schulabschlüsse Ein Schulabschluss ist eine wichtige Voraussetzung, um am Arbeitsmarkt überhaupt eine Chance zu haben: Je höher der Abschluss, desto mehr Möglichkeiten stehen den jungen Menschen offen. Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit haben, so der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, besondere Probleme: Sie erreichen im Schnitt nur niedrigere Abschlüsse, überproportional viele verlassen die Schule sogar ohne einen Abschluss. Daraus resultiert, dass die Startchancen beim Übergang in die Berufsausbildung 2001 für nicht-deutsche Schülerinnen und Schüler deutlich schlechter waren als die der deutschen. Zunehmend betroffen: Männer, Migranten, Lernbeeinträchtigte Damit einhergehend hat sich die Zusammensetzung der Gruppe der bis 25-Jährigen ohne Berufsausbildung in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert: Im Vergleich zu den 1960er und 1970er Jahren ist es eine zunehmend sozial homogenere, stärker männlich besetzte und ethnisierte Gruppe: Überproportional und mit steigender Tendenz (circa 36 Prozent) sind hier Jugendliche und junge Erwachsene ausländischer Herkunft vertreten, so der 2. Armuts- und Reichtumsbericht. Auch viele Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen und sozialen Benachteiligungen finden keine Lehrstelle oder können eine Berufsausbildung nicht erfolgreich abschließen. So blieben 2003 in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen 1,36 Millionen (14,9 Prozent) ohne beruflichen Bildungsabschluss. Privatbesitz steigt an Deutschland ist ein reiches Land. Dies zeigt sich beispielsweise an dem Vermögen, das sich in privater Hand befindet. Damit bezeichnet man im engeren Sinne das verzinslichte Geldvermögen (Spar- und Bausparguthaben, Wertpapiere, Termingeld und angesammeltes Kapital bei Lebensversicherungen) und die Verkehrswerte von Immobilien abzüglich Bau- und Konsumschulden. Die Vermögen sind nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegen und haben im Jahr 2003 eine Summe von rund fünf Billionen Euro erreicht. Ungleiche Verteilung Das Privatvermögen in Deutschland ist aber sehr ungleichmäßig verteilt. Die unteren 50 Prozent der Haushalte verfügen nur über etwas weniger als vier Prozent des gesamten Nettovermögens. Die vermögensstärksten 20 Prozent besitzen dagegen rund zwei Drittel, alleine auf das oberste Zehntel entfallen knapp 47 Prozent. Dabei ist der Anteil des obersten Zehntels gegenüber 1998 um gut zwei Prozentpunkte gewachsen. West- und Ostdeutschland Insgesamt stieg das Nettovermögen im Zeitraum von 1993 bis 2003 im Durchschnitt um rund 26 Prozent. Dabei bestehen aber gravierende Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland: Während die westdeutschen Haushalte im Jahr 2003 durchschnittlich ein Immobilien- und Geldvermögen im Wert von rund 149.000 Euro besaßen, lag das durchschnittliche Vermögen der ostdeutschen Haushalte mit knapp 60.000 Euro nur bei 40 Prozent des West-Betrages. Jedoch hat sich der Abstand zwischen Ost- und Westdeutschland nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts von 1993 bis 2003 erheblich verringert. Keine Chancengleichheit Eine qualifizierte Ausbildung für junge Menschen sicherzustellen ist eine der wichtigsten gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie erhöht die Chancen, einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu finden und kann den Weg zu einer selbstständigen Lebensführung öffnen. Doch nicht alle jungen Menschen haben die gleichen Chancen: Der 2. Armuts- und Reichtumsberichts kommt zu dem Schluss, dass der Zugang zu höherwertigen Schul-, Ausbildungs- und Berufsabschlüssen wie auch der Zugang zum Studium nach wie vor durch die Herkunft, den Bildungsstand und die berufliche Stellung der Eltern bestimmt wird. Leistungsrückstand bei Migrantenkinder Auch Kinder mit Migrationshintergrund haben es schwerer. Eine im Mai 2006 vorgelegte Sonderauswertung der internationalen PISA-Studie hat gezeigt, dass Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland so schlechte Chancen wie in kaum einem anderen Industriestaat haben: Das deutsche Bildungssystem sei nahezu unfähig, Migrantenkinder zu integrieren. Im Durchschnitt aller 17 OECD-Staaten liegen die Leistungen der 15-jährigen Migrantenkinder um 48 Punkte unter denen ihrer einheimischen Mitschüler - ein Bildungsrückstand von etwa einem Schuljahr. In Deutschland beträgt dieser Unterschied bei Migrantenkindern der zweiten Generation fast das Doppelte: 90 Punkte. Unfähiges Bildungssystem? Dass es in Deutschland besonders viele Einwanderer gibt ist laut der Studie kein unmittelbarer Grund für die deutlichen Leistungsunterschiede. So verzeichnen etwa klassische Zuwanderungsländer wie Kanada, Australien oder Neuseeland wesentlich bessere Bildungserfolge bei Migrantenkindern. Vielmehr könne vor allem eine gezielte Sprachförderung helfen. In Ländern mit klar strukturierten Förderungsprogrammen hätten Migrantenkinder einen geringeren Leistungsrückstand. Denn der Leistungsabstand zwischen Migrantenkindern und gleichaltrigen Einheimischen ist laut der Studie besonders extrem, wenn in der Ausländerfamilie nicht Deutsch gesprochen wird. Im Schuljahr 2005/2006 haben sich Klassen und Kurse von sieben Bremer Schulen zusammengeschlossen, um durch forschendes Lernen die verschiedenen Aspekte der Armut zu untersuchen. Knapp 200 Schülerinnen und Schüler sowie acht Lehrkräfte haben sich mit dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung auseinandergesetzt, die Sozialhilfestatistik in Bremen bearbeitet und die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II untersucht. Sie haben in einem Bremer Schulforum zur Kinderarmut mit Expertinnen und Experten vom Kinderschutzbund und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, von Arbeitnehmerkammer und DGB, vom Bildungssenator und der Universität Bremen diskutiert. Die Lernenden des SZ Rübenkamp konzentrierten sich auf das Thema Bildung und Armut und haben sowohl einen PISA-Experten des Bildungssenators, als auch Besucher der "Bremer Tafel" befragt. Die Schülerinnen und Schüler des SZ Walle haben sich mit verschiedenen Armutsbegriffen beschäftigt und das "Lohnabstandsgebot" untersucht. Die Lernenden der Oberstufe der Gesamtschulen haben die Bürgerschaftsdebatten zum Thema nachgelesen und sich mit folgender Frage beschäftigt: "Arbeiten und trotzdem arm?" Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule West haben untersucht, was ihre Mitschüler unter Armut verstehen und entsprechende Fragebögen entwickelt und ausgewertet. Die Hauswirtschaftsklassen des SZ Neustadt haben versucht, eine gesunde Ernährung mit geringsten Mitteln zu sichern und entsprechende Menüpläne entwickelt. Die Schülerinnen und Schüler des SZ Alwin-Lonke-Straße haben sich mit den Regelsätzen für Kleidung bei ALG II beschäftigt und ihre Erfahrungen in einer Ausstellung umgesetzt. Die Lernenden des SZ Walliser Straße haben verschiedene Gütergruppen aus den Regelsätzen des ALG II durch Preiserhebungen daraufhin überprüft, inwieweit die Geldmittel für einen 13-Jährigen ausreichend sind, um keine Ausgrenzung zu erfahren. Diese Ergebnisse sind in der folgenden PDF-Datei dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler haben in zwei Diskussionsrunden öffentlich mit Bremer Politikerinnen und Politikern diskutiert. Die Nacht der Jugend war ein Anlass, auf den die beteiligten Schulen ganzjährig mit Projekten hingearbeitet haben. Sie kooperierten im Rahmen des Modellversuchs "Demokratie lernen und leben", der von der Bund-Länder-Kommission aufgelegt worden ist. Dieser soll dazu beitragen, Demokratie und Politik für Lernende besser erfahrbar werden zu lassen und mit ihrem Leben und ihren Interessen zu verknüpfen. blk-demokratie.de Auf der Seite des BLK-Programms "Demokratie lernen und leben" finden Sie eine Dokumentation des Schulprojektes aus Bremen. Recherchieren Die Schülerinnen und Schüler des Projekts haben sich zunächst ihr Vorverständnis von Armut in unserer Gesellschaft bewusst gemacht. Sie haben sich mit den gesellschaftlich herrschenden Armutsbegriffen und mit deren Operationalisierung im 2. Armutsbericht der Bundesregierung vertraut gemacht. Die Lernenden haben anhand der vorliegenden Zahlen untersucht, ob es gestattet ist, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und ALG II als arm zu bezeichnen. Anschließend haben sie Einschätzungen abgegeben und sich mit den Vorderungen der Verbandsvertreter auseinandergesetzt. Diskutieren Die Lernenden haben wiederholt ihre Arbeitsergebnisse mit den wichtigsten Politikerinnen und Politikern in Bremen diskutiert. Dabei haben sie politisch geschickt mit Bildern gearbeitet. In vielen der diskutierten Fragen waren sie dabei absolut auf Augenhöhe mit den Politikern, in vielen Fragen sogar deutlich besser informiert. Sie wurden dabei von verschiedenen Seiten teils heftig attackiert, haben aber Angriffe in den meisten Fällen souverän zurückgewiesen. Im Umgang mit den Medien lernten die Schülerinnen und Schüler einerseits selbst mit starken, bildhaften Argumenten zu operieren, andererseits das Interesse mancher Medien abzublocken, die in ihre Privatsphäre eindringen wollten. Einmischen Mit einem Brief an alle Bremer Lehrkräfte haben sie selbst die Initiative ergriffen, um für die betroffenen Kinder etwas positiv zu verändern. Sie wollten diese Diskussion nicht nur in die Kollegien der Schulen tragen, sie haben mit dem Appell vor allem versucht, über mehr Klassenfahrten ein zusätzliches Bildungsangebot für arme Kinder anzuregen. Die Schülerinnen und Schüler konnten erfahren, dass sie auch in politischen Fragen "richtig etwas bewegen können". Die am Projket beteiligten Schülerinnen und Schüler haben in den Diskussionen vor allem zwei politische Forderungen erhoben: Eine Anhebung der Hartz IV- Regelsätze für Kinder und die Erstellung eines Bremer Armuts- und Reichtumsberichtes. Sie haben dabei folgende Erfolge erzielt: Die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Ausstellung der Schülerinnen und Schüler unverändert als Broschüre gedruckt und veröffentlicht. Bei der Vorstellung dieser Broschüre wurde von der Fraktionssprecherin erstmalig die Anhebung des Regelsatzes für Kinder gefordert. Die CDU- Bürgerschaftsfraktion hat in einer großen Anfrage an den Senat Fragen aufgeworfen, an denen das Schulprojekt gearbeitet hat. In der anschließenden Debatte im Landtag wurde auf die Ergebnisse des Projekts direkt Bezug genommen. Der SPD-Ortsverein im Bereich des SZ Walliser Straße hat die Schülerinnen und Schüler zu einem Vortrag ihrer Ergebnisse eingeladen und unmittelbar im Anschluss daran die Forderung nach einem Bremer Armuts- und Reichtumsbericht gestellt. Diese Forderung wurde auf dem Landesparteitag der SPD von diesem Ortsverein eingebracht und einstimmig beschlossen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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