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Einstiegswissen zu Fake News

Fachartikel
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Dieser Fachartikel zu Fake News möchte grundlegende Inhalte (Definition, Relevanz und Wirksamkeit von Fake News) für die Behandlung dieses Themas im Unterricht vermitteln. Die Stärkung der Informationskompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für die kompetente Teilhabe an unserer Wissensgesellschaft. Skizzierung der Ausgangslage Auch wenn es durch die Diskussionen in den letzten Jahren den Anschein hat: Fake News sind kein neues Phänomen. Dieser Eindruck kann zwar durch eine besonders eklatante Häufung und damit Medienpräsenz des Themas entstehen: Ursächlich sind unter anderem die amerikanische Präsidentschaftswahl 2016 und der daraus hervorgegangene Amtsinhaber sowie eine ganze Reihe von politisch meist rechtspopulistischen beziehungsweise rechtsextremen Strömungen, die europaweit im Kontext der Flüchtlingsbewegung seit 2015 für die verstärkte, oft unterschwellige Verbreitung von Fake News sorgen. Fake News haben aber gerade in Deutschland zuvor schon eine weite Verbreitung gehabt – zum Beispiel eingebunden in die Propaganda des Nationalsozialismus, im politischen System der DDR oder durch den Sensationsjournalismus der Boulevardmedien. Daher sind Fake News leider als ein althergebrachter Bestandteil unserer (Medien-)Gesellschaft zu werten. Neu ist hingegen die Möglichkeit für jeden und jede, bei der Erstellung mitzumachen sowie die Omnipräsenz von Fake News, die bewusst, massenhaft, schnell und einfach verbreitet werden können: Das Internet bietet die passende Infrastruktur. Verschärfend hinzu kommen problematische beziehungsweise rechtswidrige Umgangsformen wie zum Beispiel die Zunahme von Hate Speech (Hassbotschaften) , gerade in Sozialen Netzwerken und Kommentarfunktionen von Webseiten: "Hate Speech und Fake News bilden ein Tandem der Beeinflussung, gefährlich speziell im politisch-gesellschaftlichen Diskurs, fatal aber auch in allen anderen Bereichen, in denen Kommunikation als Grundlage einer funktionierenden Demokratie schon dient oder erst eingeübt werden soll (Information und Meinungsbildung)" (Hajok/Selg 2018: 2). Relevanz der Thematik bei Schülerinnen und Schülern Mit diesen Entwicklungen werden Schülerinnen und Schüler zwangsläufig konfrontiert: Das Internet beziehungsweise Soziale Netzwerke stehen bei ihnen im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit. Sie verbringen immer mehr Zeit mit den von ihnen am häufigsten zu Information, Orientierung und Kommunikation oder Freizeitgestaltung verwendeten Online-Angeboten, insbesondere YouTube, WhatsApp, Instagram, Snapchat, Google und Facebook, (vergleichen Sie hierzu die jeweils aktuellen KIM- und JIM-Studien ). Dies bedeutet auch: Fake News können nicht nur bei der gezielten Informationssuche (beispielsweise für die Lösung einer schulischen Aufgabe) aufgenommen werden, sondern auch "nebenbei" beim Surfen . Kinder und Jugendliche müssen jedoch, wie viele Erwachsene auch, das Handwerkszeug für die Entlarvung von Fake News allerdings erst noch lernen, selbst wenn ihnen das Phänomen zunehmend bewusst wird ("Bedenken und Verunsicherung" gegenüber dem Vorhandensein von Fake News empfinden 51 % von ihnen, vergleiche N.N. 2019: 30f). Definitionsvorschlag und Abgrenzungen Für die schulische Auseinandersetzung mit Fake News sollte möglichst Klarheit darüber herrschen, was diese im Kern ausmacht und was nicht. Unter der Einbeziehung verschiedener Ansätze (vergleiche zum Beispiel Antos 2017: 9; Sängerlaub/Meier/Rühl 2018: 11) bietet sich folgende Definition an: Fake News sind gezielt erstellte und medial verbreitete, falsche bzw. gefälschte oder irreführende und damit manipulative Informationen, die jemandem (Person, Gruppe, Organisation) gezielt Schaden zufügen sollen und/oder allgemein der zielgerichteten Beeinflussung des Meinungsklimas dienen. Von Fake News abzugrenzen sind unter anderem: Spaßmeldungen beziehungsweise Satire : Sie haben in der Regel eine unterhaltsame, entlarvende oder aufklärerische Absicht und bleiben durch ihre Rahmung erkennbar (zum Beispiel Publikationsort: Satire-Magazin, Erscheinungszeit: 1. April). Werbung/PR : Diese Beiträge sind in der Regel gekennzeichnet ("Anzeige") und ihre Platzierung wird bezahlt; ihre Absicht ist es, (Kauf-)Anreize zu setzen beziehungsweise ein positives Image aufzubauen. versehentliche Falschmeldungen oder vorschnelle Meldungen: Sie stellen sich als falsch heraus (zum Beispiel bei Live-Berichterstattungen die Wertung eines Ereignisses als Terroranschlag). Wichtig ist hier eine zeitnahe und öffentlichkeitswirksame Korrektur. Letzteres deutet darauf hin, dass die gängige, einfache Übersetzung von Fake News als "Falschmeldung" nicht erkennen lässt, ob Entstehung und Verbreitung unabsichtlich oder absichtlich geschieht, eine Absicht in der aktuellen Diskussion aber als ein Kern von Fake News gewertet wird (zur ausführlichen Herleitung und Unterscheidung von verwandten Phänomenen siehe Selg/Hajok 2018). Verbreitung und Wirksamkeit Warum haben Fake News eine weite Verbreitung und Wirksamkeit, obwohl man meint, dass oftmals der gesunde Menschenverstand ausreichen müsste, um sie zu entlarven? Hier gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten: Fake News können vielfältig in allen Mediengattungen (Print, Fernsehen, Radio, Internet) und in allen Medienformen (Text, Foto/Grafik, Video, Audio; als Nachrichten, Meldungen, Kommentare, Postings und so weiter) auftreten. Wesentlich erleichtert wird ihre Verbreitung und Wirksamkeit durch die Reduzierung auf kurze, zugespitzte Texte (oft angereichert mit Hate Speech) oder Fotos, die das Gegenüber meistens emotional-affektiv (beispielsweise über die Erzeugung von Ärger, Wut, Angst sowie durch Übertreibungen) und selten sachlich-nüchtern ansprechen. Inhaltlich werden bestehende Vorurteile durch Behauptungen unterfüttert, die wie Tatsachen klingen ; besonders anfällig, auch für Verschwörungstheorien, sind dafür sozial isolierte Menschen ('Außenseiter'). Es werden einfache Erklärungen und damit eine einfache Weltsicht (gut—böse, richtig—falsch) angeboten . Sie erleichtern vermeintlich die Orientierung in einer immer komplexeren Welt. Zudem wird eine schnelle, unüberlegte Reaktion durch die Funktionalität des Internets und Sozialer Medien unterstützt, durch einfache Funktionen wie Verlinken, Teilen beziehungsweise Retweeten und die permanente Verfügbarkeit von Smartphones und Apps. Dies hat zur Folge, dass Fake News für Personen, die nur wenige unterschiedliche Informationsquellen verwenden und deren Internetnutzung überdurchschnittlich hoch ist (insbesondere Soziale Medien, Effekt von Echokammer/Filterblase), gehäuft auftreten und somit als 'Wahrheit' gewertet werden. Abhilfe: Stärkung der Informationskompetenz Viele der oben genannten Punkte begründen die besondere Bedeutung, die Fake News als Thema im schulischen Kontext haben müssen: Hier werden Informationsbeschaffung und (politische) Meinungsbildung eingeübt, hier festigen sich im Laufe der Schulzeit nach und nach Einstellungen zu bestimmten Themen. Dies geschieht im Idealfall aufgrund der Kenntnis fundierter Tatsachen beziehungsweise Fakten. Wie letztere aus den Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) herausgefiltert werden und wie seriöse von unseriösen Quellen unterschieden werden, gehört zu den unabdingbaren Kernkompetenzen einer Informations- beziehungsweise Wissensgesellschaft. In diesem Zusammenhang befinden sich die Schülerinnen und Schülern in einem besonderen Dilemma: Die Angebote des von ihnen am liebsten genutzten Mediums Internet (siehe oben unter "Relevanz") sind zugleich die potenziell am wenigsten vertrauensvollsten, da sie beispielsweise keine journalistischen Qualitätsstandards erfüllen. Literaturverzeichnis Antos, Gerd (2017): "Fake News. Warum wir auf sie reinfallen. Oder: 'Ich mache euch die Welt, so wie sie mir gefällt'". In: Der Sprachdienst, 61. Jahrgang, Heft 1/2017, S. 1-20. Hajok, Daniel und Olaf Selg (2018): "Kommunikation auf Abwegen? Fake News und Hate Speech in kritischer Betrachtung." In: JMS-Report, 41. Jahrgang, Heft 4/2018, S. 2-6. Online N.N. (2019): "Zusammenfassung". In: Deutsche Shell Holding GmbH (Hg.): Jugend 2019. 18. Shell Jugendstudie. Hamburg: Beltz Verlag. S. 13-33. Online Sängerlaub, Alexander / Miriam Meier und Wolf-Dieter Rühl (2018): Fakten statt Fakes: Verursacher, Verbreitungswege und Wirkungen von Fake News im Bundestagswahlkampf 2017. Berlin: Stiftung Neue Verantwortung. Online Weiterführende Literatur Brodnig, Ingrid (2018): Lügen im Netz. Wie Fake News, Populisten und unkontrollierte Technik uns manipulieren. Wien: Brandstätter.

  • Politik / WiSo / SoWi / Fächerübergreifend

Ängste und Stress bei Kindern: Was können Lehrkräfte und Eltern tun?

Fachartikel
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Dieser Fachartikel behandelt das Thema Ängste und Stress bei Kindern. Dabei geht es um Entstehung und Vorbeugung, den Ansatz des Kindermentaltrainings sowie Übungen für den Schulunterricht. Woher kommen Ängste und Stress bei Kindern? Wie können Eltern und Lehrkräfte vorbeugen oder intervenieren? Was versteht man unter Kindermentaltraining? Gibt es spezielle Übungen für den Schulunterricht? Der Kindermentaltrainer, Kinesiologe und memotional Coach Marcus Kerti steht im Interview Frage und Antwort. Wie entstehen Ängste und Stress bei Kindern? Stress kann durch Ängste und andere Emotionen ausgelöst werden. Somit ist Stress die zwangsläufige Folge von Angst. Bei jedem Kind äußert sich Angst unterschiedlich, und das kann sowohl körperlich als auch physisch sein. Bei Kindern entstehen die meisten Ängste in den ersten sieben Lebensjahren. In dieser Phase des Lebens werden alle Einflüsse aus unserer Umgebung ungefiltert aufgenommen und im Unterbewusstsein als Wahrheit abgespeichert. Daraus ergeben sich immer wiederkehrende Ängste und gleiche Verhaltensmuster. Diese bewirken, dass Neurotransmitter wie Adrenalin oder Kortisol ausgeschüttet werden, was wiederum den Stress im Körper begünstigt. Entscheidend ist es, dass nicht nur die tatsächlichen Erlebnisse Kinder ängstigen. Es sind oftmals "nur" ihre Gedanken an eine Situation oder ein Erlebnis, die den gleichen Effekt auslösen. Deshalb sollten Kinder früh lernen, sich zu entspannen. Dadurch kann zum Beispiel vermieden werden, dass ein "Gedankenkarussell" startet, das oftmals zu Ängsten führt. Wie können Eltern und Lehrkräfte Ängsten und Stress bei Kindern vorbeugen? Wenn sich Kinder wohl und geborgen fühlen, nehmen Ängste keinen so großen Raum ein. Dazu brauchen Kinder einen sicheren Ort, an den sie sich jederzeit zurückziehen können. Der erste Schritt zur Vorbeugung von Ängsten und Stress bei Kindern ist es also, eine ruhige und entspannte Atmosphäre zu schaffen, in der sie sich sicher und geborgen fühlen. Begegnet man zudem Kindern mit aufrichtiger Zuwendung, trägt das ebenfalls zu einer Wohlfühlatmosphäre bei, in der sich Kinder weitestgehend ohne Ängste und Stress entwickeln können. Eltern können in erster Linie mit bedingungsloser Liebe ihren Kindern, deren Verhalten und auch sich selbst gegenüber Ängsten und Stress vorbeugen. Schon in der Schwangerschaft werden Emotionen und somit auch Ängste auf Ungeborene übertragen, deshalb kann bereits in dieser Zeit mit der Vorbeugung von Ängsten und Stress begonnen werden. Lehrerinnen und Lehrer können vor allem durch individuelle Kommunikation mit Kindern und der Begegnung auf Augenhöhe präventiv handeln. Strahlen Lehrkräfte oder Eltern generell Ruhe aus, so macht sich das zusätzlich bei den Kindern bemerkbar. Sind Erwachsene ruhig und gelasssen, so hat das in der Regel einen postiven Einfluss auf Kinder, indem sich die Ruhe auf sie überträgt. Was sind Anzeichen dafür, dass ein Kind unter Ängsten und Stress leidet? Grundsätzlich sollte nicht jede kleinste Verhaltensänderung bei Kindern als Anzeichen von Ängsten und Stress gedeutet werden. Oftmals sind es die Eltern selbst, die Stress erzeugen. Deshalb ist es ratsam, bei ersten Anzeichen zunächst Ruhe zu bewahren und das Kind eine Zeit lang zu beobachten. Treten jedoch gravierende Veränderungen über einen längeren Zeitraum auf, sollten diese in jedem Falle hinterfragt werden. Ängste und Stress können sich auf vielfältige Weise bemerkbar machen: Es kann vorkommen, dass ein Kind auf einmal wiederholt über Bauchschmerzen klagt, wenn es in die Schule gehen soll. Hier zeigt sich der Stress in körperlichen Symptomen. Auch die Konzentration kann durch Stress beeinflusst werden. Ist ein Kind mit vielen Gedanken und Emotionen beschäftigt, kann es dadurch abgelenkt und in der Konzentration gebremst werden. Stress kann sich außerdem in Aggressionen niederschlagen, insbesondere auch anderen Kindern gegenüber. Ein weiterer Hinweis kann eine Verhaltensänderung sein. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich ein lebensfrohes, extrovertiertes Kind plötzlich zum Gegenteil entwickelt. Was sind sinnvolle Strategien für den Umgang mit Ängsten und Stress bei Kindern? Treten bei Kindern Ängste und Stress auf, ist es essentiell, sie ernst nehmen. Häufig verniedlichen Erwachsene das Ganze oder ziehen es ins Lächerliche mit Aussagen wie: "Komm, so schlimm ist das doch nicht!", "Gespenster gibt es doch nicht, du bist doch kein Baby mehr!" oder "Brauchst doch keine Angst haben!". Doch jede Angst hat ihre Berechtigung. Und die wichtigste aller Fragen – "Vor was hast du denn Angst?" – gibt dem Kind das Gefühl, dass es ernst genommen wird. Erwachsene sollten daher Verständnis zeigen, sich der Situation annehmen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Es ist es sinnvoll, dem Kind eine "Heldin" oder ein "Helden" für schwierige Situationen an die Seite zu stellen, um konkret gegen Ängste und Stress vorzugehen. Sie oder er sollte die Fähigkeiten besitzen, die für das Kind relevant sind, um seine Ängste zu bewältigen. Wie schon erwähnt, ist es zudem wichtig, für betroffene Kinder spielerische Lösungen zu finden. Gibt es Übungen und Techniken, die Lehrkräfte in den Unterricht integrieren können? Zur Vermeidung oder zum Abbau von Stress gibt es außerdem einfache Methoden, die im Schulunterricht eingesetzt werden können: Zunächst sollte in der Schule von Lehrkräften eine angenehme Umgebung geschaffen werden, in der sich Kinder wohlfühlen, die sie gerne besuchen und die sie mitgestalten können. Da viele Kinder und auch Lehrkräfte schon gestresst und voller Angst zur Schule kommen, sollte jeder Tag idealerweise mit Entspannungsübungen starten. Hier kann schon eine kurze Phantasiereise Wunder wirken. Durch Entspannungstechniken verlieren Stress und Ängste ihre Energie und Aufmerksamkeit. Am besten sind Übungseinheiten von fünf Minuten am Morgen. Dazu bieten sich beispielsweise Entspannungsmusik, Klangschalen, Geschichten oder das sogenannte "Palmieren" an. Hierbei werden die Handflächen aneinander gerieben und dann die warmen Handinnenseiten auf die geschlossenen Augen gelegt. Was zeichnet ein Kindermentaltraining aus? Vereinfacht gesagt, ist Mentaltraining die gedankliche Vorbereitung auf beziehungsweise das Hineinfühlen in eine bestimmte Situation oder Emotion. Das Besondere am Kindermentaltraining ist es, dass alles sehr spielerisch und erlebnisorientiert angelegt ist. Durch Entspannungs- und Besinnungsübungen, Phantasiereisen oder Vorstellungsübungen, bei denen die gesamte Vielfalt des Wahrnehmungs- und Erlebnisspektrums abgedeckt werden kann, geraten die Kinder und Jugendlichen in einen emotionalen und Emotionen stimulierenden Zustand mit entsprechenden Körperempfindungen. Anhand von Übungen, die gezielt an bestehende körperliche und emotionale Zustände anknüpfen, kann einzeln und in Gruppen gearbeitet werden. Spaß und spielerische Elemente sowie die Möglichkeit, vieles auszuprobieren und selbst zu erleben sollten dabei immer im Vordergrund stehen. Wie läuft ein Mentaltraining ab? Können Lehrkräfte mit der ganzen Klasse ein Mentaltraining starten? Beim Mentaltraining geht es um Üben und Trainieren von mentalen Techniken, die regelmäßig gezielt und nach einem bestimmten Muster erfolgen. Kinder werden dadurch für bestimmte Situationen im Leben gestärkt. Sie lassen sich leicht begeistern, sind wissbegierig, wollen Neues entdecken und sind offen. Eine ideale Mischung, um die schlummernden Fähigkeiten der Kinder zu stärken und an die Oberfläche zu bringen. Die Übungen fördern Konzentration, Achtsamkeit, Entspannung, inneres Gleichgewicht, Selbstbewusstsein und den Umgang mit Ängsten beziehungsweise Emotionen. Dadurch werden Verbindungen zwischen Kopf und Körper geschaffen. Das Mentaltraining führt also aus lernpsychologischer Sicht durch die Nutzung verschiedener Erlebnisebenen zur besseren Verankerung neuer Verhaltensweisen. Wie wird der Erfolg des Mentaltrainings gemessen? Erfolgreiches Mentaltraining zeichnet sich dadurch aus, dass sich Kinder nach dem Training besser fühlen und mit stressigen Situationen entspannter umgehen können. Aber auch am gesamten Verhalten ist ein Erfolg sehr schnell zu erkennen. Erwachse müssen sich eingestehen, dass ihnen Kinder in diesem Thema um Welten voraus sind. Sie zweifeln nicht an den Möglichkeiten, hinterfragen nicht alles, brauchen keine Beweise und wissenschaftlichen Studien. Sie probieren aus und hören auf ihr Gefühl, und es hilft ihnen. Kinder sind von dieser Art der Arbeit sehr begeistert und nehmen die Übungen gerne an, um sie in den passenden Situationen in ihrem Leben einzusetzen. Mentaltraining kann mit der Kinesiologie auch der erste Schritt bei der Behandlung von Lernblockaden sein, sogar noch vor der Nachhilfe. Wo finden Eltern und Lehrkräfte mehr Informationen zur Vorbeugung? Ich empfehle sowohl Lehrkräften als auch Eltern, sich einen Tag zum Thema "Kindermentaltraining" in Form eines Workshops zu gönnen und selbst am eigenen Körper zu erleben, welche großartigen Möglichkeiten diese Methode bietet und wie einfach sie anzuwenden ist. Der Mehrwert für Lehrkräfte ist insbesondere auf den Schulalltag ausgelegt. Bei Eltern geht es darum, wie das Mentaltraining im privaten Bereich unterstützend wirken kann. Das betrifft den Bereich der Ruhe und Entspannung der Eltern, aber auch die Stärkung der Kinder. Zu guter Letzt bedeutet es für jeden Teilnehmenden eine Weiterentwicklung seiner eigenen Persönlichkeit in Bezug darauf, mit bestimmten Situationen besser umgehen zu können. Sicherlich können wir zum Thema viel Literatur verschlingen, jedoch ist nichts so effektiv wie die eigene praktische Erfahrung mit Methoden zur Vorbeugung gegen Ängste und Stress.

  • Fächerübergreifend / Ich und meine Welt / Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Sport / Bewegung / Religion / Ethik

Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, thematisiert dabei Konferenzen und weitere schulische Gremien. In diesem Zusammenhang wird auf Verfahrensregelungen, Konferenzbeschlüsse sowie Begriffsklärungen eingegangen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule , Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen , Rechte und Pflichten der Schulleitung und Rechte und Pflichten der Lehrkräfte . Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Einführung Zu Konferenzen und weiteren schulischen Gremien ist die Gesetzeslage in den Landesschulgesetzen erschöpfend. Die Gesetze definieren die verschiedenen Konferenz- beziehungsweise Gremienarten samt ihrer Aufgaben, treffen Regelungen zu Zusammensetzungen und Verfahren (zum Beispiel in den §§ 34-35a, 38a und 40 Nds. Schulgeset/NSchG und §§ 52 ff. Hamburgisches Schulgesetz/HmbSG). Arten von Konferenzen Das zentrale schulische Gremium hat unterschiedliche Bezeichnungen (zum Beispiel Gesamtkonferenz in § 34 NSchG und Schulkonferenz in § 52 HmbSG). Schulhierarchisch unter diesen sind regelmäßig zahlreiche sogenannte Teilkonferenzen angelegt beziehungsweise möglich, so die Fachkonferenzen für einzelne Fächer (zum Beispiel § 35 Abs. 1 NSchG), Klassenkonferenzen für die Angelegenheiten einzelner Klassen (zum Beispiel § 35 Abs. 2 NSchG und § 61 HmbSG), Lehrerkonferenzen (zum Beispiel § 57 HmbSG) et cetera. Fakultativ, also freiwillig, können häufig weitere Teilkonferenzen eingerichtet werden, zum Beispiel in Form von Jahrgangs-/Stufenkonferenzen, Schulzweigkonferenzen (§§ 106 Abs. 6, 183b Abs. 2 NSchG) oder didaktisch-pädagogischen Konferenzen. Daneben gibt es in manchen Bundesländern einen sogenannten Schulvorstand (zum Beispiel § 38a NSchG), wobei es im Detail zahlreiche Überschneidungen, aber auch inhaltliche Variationen dazu gibt, welches Gremium für welche Art von Entscheidungen zuständig ist. Da die Schulgesetze aber stets ausführliche Zuständigkeitskataloge enthalten, bleibt dies dennoch für die Praxis gut handhabbar. Terminologisch nicht verwirren lassen darf man sich durch Begriffe wie Abhilfe-, Versetzungs- oder Disziplinarkonferenz . Hierbei handelt es sich um reguläre Teilkonferenzen, die aber zu einem bestimmten Thema tagen, also etwa die Klassenkonferenz zur Abhilfeprüfung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens (sofern das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland nicht abgeschafft ist), als Konferenz zur Entscheidung über Versetzungen und Nicht-Versetzungen am Schuljahresende 2 (das HmbSG regelt dies sogar in einem eigenen Paragraphen, § 62 HmbSG) oder als Konferenz zur Festlegung einer "disziplinarischen" Ordnungsmaßnahme. Verfahrensregelungen Die personelle Zusammensetzung der Konferenzen ist gesetzlich stets ausdifferenziert. Zu unterscheiden ist dabei regelmäßig zwischen stimmberechtigten und "nur" beratenden Mitgliedern. Außerdem gibt es häufig Regelungen dazu, dass in bestimmten Konstellationen nur bestimmte stimmberechtigte Mitglieder abstimmen dürfen, so zum Beispiel die Regelung in § 36 Abs. 7 NSchG, wonach nur Lehrkräfte über die Benotung und Versetzung entscheiden dürfen, die den Betroffenen beziehungsweise die Betroffene planmäßig unterrichtet haben. Der Vorsitz in den besonders wichtigen Konferenzen liegt in der Regel bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter, für untergeordnete Konferenzen findet sich zumeist eine Regelung, wonach eine andere Person den Vorsitz führt, die Schulleitung den Vorsitz aber bei Bedarf an sich ziehen kann. Konferenzen müssen, anders als Dienstbesprechungen, außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, um die Teilhaberechte der externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schülerinnen- und Schüler sowie Elternvertretung, gegebenenfalls Schulträger) nicht dadurch leer laufen zu lassen, dass Berufstätige durch entsprechende Terminierungen de facto ausgeschlossen bleiben. Hierbei ist es zu empfehlen, bereits bei den Wahlen der Elternvertreterinnen und Elternvertreter deren zeitliche Verfügbarkeit abzufragen. Den Konferenzen steht in machen Landesschulgesetzen ein Selbstorganisationsrecht zu, das heißt, sie können sich Geschäfts- und Wahlordnungen geben. Ausdrücklich ist dies beispielsweise für die Gesamtkonferenz in § 34 Abs. 2 Nr. 3 NSchG geregelt. Regelungsfähig ist dabei alles, soweit nicht höherrangiges Recht entgegensteht, also insbesondere das Schulgesetz, Rechtsverordnungen oder innerbehördliches Recht der Kultusverwaltung. Erfahrungsgemäß sinnvoll kann es zum Beispiel sein, folgende Punkte in einer Geschäftsordnung zu regeln beziehungsweise zu konkretisieren. Form der Einladung Frist der Einladung Art, Umfang und Fertigstellungsfrist für Niederschrift/ Protokoll. Konferenzbeschlüsse Konferenzbeschlüsse ergehen grundsätzlich durch Mehrheitsentscheidung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Häufig besteht bei Abstimmungen für die Lehrkräfte Stimm-Pflicht – also ein Verbot der Enthaltung – in Bezug auf besonders neuralgische Themenbereiche, so in denen Grundsatz-, Status-, Bewertungs-, Schulordnungs- und Ordnungsmaßnahmen-Angelegenheiten gemäß § 36 Abs. 5 NSchG. Die Eltern- sowie Schülerinnen- und Schüler-Vertretungen hingegen dürfen sich stets enthalten, soweit sie stimmberechtigt sind. Unterschied Konferenz – Dienstbesprechung In der Praxis ist Lehrkräften häufig der Unterscheid zwischen einer Konferenz und einer Dienstbesprechung ("DB") nicht bewusst. Rechtlich handelt es sich hierbei indes um zwei völlig unterschiedliche Dinge: Eine Konferenz ist eine gesetzlich vorgesehene Einrichtung der Institution Schule mit bestimmten Aufgaben, die insbesondere auch der Öffnung der Schule in die Gesellschaft dient, indem Vertretende von Schülerinnen und Schülern sowie Elternvertreter ebenso Mitglieder sein können wie Vertretende des Schulträgers und gegebenenfalls weitere Externe. Konferenzen entscheiden mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder über ihre Themen. Die Schulleitung kann hierbei über Tagesordnung und Konferenzvorsitz den Gang der Sitzung prägen, eine ihr genehme Entscheidung kann sie nicht treffen. Eine Dienstbesprechung ist eine Mitteilung der beziehungsweise des Vorgesetzten an die Mitarbeiterschaft. Je nach Führungsstil kann hier diskutiert oder sogar über Dinge abgestimmt werden. Rechtlich ist es aber die Schulleitung, bei der die Entscheidung liegt. Ein Überstimmt-Werden ist hier also nicht möglich Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Pubertätswegweiser für Jugendliche: "Bin ich richtig?"

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel wird der Pubertätswegweiser für Jugendliche "Bin ich richtig?" vorgestellt. Das Interview beantwortet Fragen zur Entstehung, zu einzelnen Kapiteln sowie zur Kern-Botschaft des Ratgebers und informiert über Anlaufstellen und Ansprechpartner bei auffälligen Störungsbildern. Die Pubertät ist eine der schwersten Lebensphasen, die man durchlaufen muss. Der Körper verändert sich und die Gefühle spielen verrückt. Fast alle Jugendlichen fragen sich beispielsweise, wer sie sind, ob sie richtig sind oder ob sie gemocht werden. Der Pubertätswegweiser für Jugendliche soll ihnen dabei helfen, diese kritische Zeit zu bewältigen. Was es mit diesem Ratgeber auf sich hat, erfahren Sie in unserem Interview mit Dr. Hans Hopf. Wie entstanden die Idee und die Fragen zum "Pubertätswegweiser"? Die Idee zu diesem Buch stammt von Corinna Leibig. Aus ihrer Arbeit mit Jugendlichen hat sie die Fragen entwickelt und das gesamte Buch gestaltet. Der Mabuse Verlag hat uns beide zusammengeführt, weil wir Autoren des Verlags sind. Corinna Leibig: In meiner Arbeit mit Jugendlichen tauchten immer wieder unterschwellig die gleichen Fragen auf und ich hatte die Idee, diese Fragen zu sammeln. Als Jugendliche hatte ich mir immer eine Art schlaues Buch, einen Lebensratgeber gewünscht. Während der Konzeptionsphase zu "Bin ich richtig?" fand ich im Buchhandel nur Ratgeber für Eltern oder Pädagoginnen und Pädagogen, aber nicht für Jugendliche selbst. Daraus entstand die Vision, etwas auf Augenhöhe zu schaffen, das Jugendliche auch visuell anspricht, ihnen Spaß macht und im besten Fall Anstoß zur Selbsthilfe gibt. Mit Herrn Hopf habe ich dafür einen kompetenten Projekt-Partner gefunden, der viel Erfahrung und Empathie mitbringt. Warum hat das Buch den Titel "Bin ich richtig?" und nicht zum Beispiel "Wer bin ich?"? Corinna Leibig: In der Konzeptionsphase von "Bin ich richtig?", habe ich das Buch "Du bist einzigartig" von Dan Svarre gelesen – es hat mich sehr inspiriert. Er unterscheidet zwischen Selbstwert und Selbstvertrauen. Ein intakter Selbstwert ist wie ein stabiles Fundament unter einem Haus. Wenn das Gefühl wertvoll und richtig zu sein in der Kindheit nicht genügend vermittelt werden konnte, kann man zu einem gewissen Teil selbst daran arbeiten. Mit "Bin ich richtig?" will ich so früh wie möglich den Anstoß dazu geben, das Selbstwertgefühl zu stärken. Dafür habe ich Affirmationen und Übungen entwickelt, die dabei helfen können. Je früher man lernt, sich selbst zu helfen, beziehungsweise aktiv Hilfe einzufordern, desto leichter hat man es später im Leben. Stellen junge Frauen in der Pubertät dieselben Fragen wie junge Männer? In dem von mir verfassten Ratgeberteil weise ich auf die unterschiedlichen Verarbeitungsformen von Mädchen und Jungen hin. Die Verarbeitung von Konflikten ist bei Mädchen deutlich nach innen gerichtet und autoaggressiv, darum können sie in der Pubertät und danach Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten und Depressionen entwickeln. Jungen haben mehr Probleme mit der Beherrschung von aggressiven Affekten, sie neigen darum zu sozial störenden Verhaltensweisen mit Aggressionen und Hyperaktivität. Darum haben junge Frauen und junge Männer unterschiedliche Probleme und stellen auch andere Fragen. Welche Fragen sind aus Ihrer Erfahrung heraus für die meisten Jugendlichen besonders relevant? Gibt es eine "Kern-Botschaft" für Jugendliche? Drei zentrale Konflikte müssen gelöst werden: Im Tierreich ist Sexualität ein reines Triebgeschehen, der Geschlechtsakt ist ein ausschließlich physischer Vorgang. Menschliche Sexualität spielt sich jedoch überwiegend in Gedanken und Fantasien ab. Darum lassen die erotischen und sexuellen Fantasien, Absichten und Handlungen die Adoleszenz zu einem aufwühlenden Abenteuer werden. Auf diesen Ansturm der Sexualität ist ein Kind nur selten vorbereitet. Eine weitere zentrale Aufgabe der Adoleszenz ist es, dass sich sowohl Mädchen als auch Jungen von ihren Eltern lösen und einen Partner suchen und meist finden. Im Laufe der Zeit finden sie zu einer eigenen Identität. "Wer bin ich?" ist die zentrale Frage! Die ererbten Anlagen werden mit den Ansprüchen aus Familie und Gesellschaft und mit den sozialen Bezügen verbunden. Diese neue Struktur heißt auch Identität, sie zu finden ist ein lebenslanger Vorgang. Haben Sie ein Lieblingskapitel? Es existieren zwei krisenreiche Zeiten im Leben: Die Pubertät und das Alter. Zu beiden Zeiten machen sich Traumafolgen besonders bemerkbar, weil die Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen und Ängste abzuwehren, jetzt geringer ist. Das Kapitel "Tod, wohin bringst Du mich?" ist eine Verbindung dieser beiden Lebensstufen. Die Übungen und Hilfestellungen klingen einfach und einleuchtend, aber die Umsetzung gestaltet sich vermutlich schwieriger. Was ist, wenn die Übungen nicht greifen? Übungen und Hilfestellungen sind bei normalen Entwicklungen sehr nützlich, doch sie greifen nur im Normalfall. Auch Entspannungsübungen und Autogenes Training können bei schweren Störungen nur begrenzt weiterhelfen. Bei einer krankheitswertigen Symptomatik sollte eine Psychotherapie angestrebt werden. In Deutschland bezahlen die Krankenkassen die analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie. Bei Fragen zum Thema kann man sich an folgende Anlaufstellen wenden, die im Buch aufgegriffen werden: Schulpsychologische oder Psychologische Beratungsstellen niedergelassene Kinder- und Jugendlichen-Psychiater oder -Psychotherapeuten (Informationen dazu über Krankenkassen, im Internet oder bei Berufsverbänden) "Nummer gegen Kummer" (kostenfreie Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland) "GeFühle fetzen" (Webseite für Jugendliche in Krisen) Was raten Sie Lehrkräften und Eltern im Umgang mit Pubertierenden? Welches Verhalten ist sinnvoll, welches ist eher hinderlich? Gibt es auch einen Wegweiser für Erwachsene zur Begleitung von Pubertierenden? Ich war Vater von drei Kindern in der Pubertät, Lehrer und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut. Was Jugendliche nicht mögen, sind "Besserwisserei und Klugscheißerei" – wie einer meiner Söhne einst feststellte. Notwendig ist fortwährendes Verständnis dafür, in welch krisenreicher Zeit sich junge Menschen befinden. Jugendliche, sowohl weibliche wie männliche, können sehr arrogant sein und Erwachsene zielsicher an jener Stelle treffen, an der sie besonders verletzlich ist. Dies kann in ihnen blitzartig heftige Gefühle und Rachebedürfnisse mobilisieren. Hier liegt die größte Gefahr, dass vorschnell gehandelt wird, in Worten oder Aktionen. In der Regel erzeugen wir damit Situationen, die wir wenig später bedauern. Bei heftigen Affekten sollten wir also immer erst durchatmen und nachdenken! Welche Signale können darauf hinweisen, dass es sich nicht mehr um übliche Pubertätsfragen, sondern um Störungsbilder handelt? Was raten sie Lehrkräften oder Eltern in solchen Fällen? Wie im Buch erwähnt, können während der Pubertät so gut wie alle psychischen, somatoformen und psychosomatischen Symptome kurzzeitig aufflammen. Sie bilden sich in den meisten Fällen genauso zurück, wie sie entstanden sind. Sollte ein Symptom längere Zeit anhalten, so ist es ratsam, praktizierende Fachleute oder Beratungsstellen aufzusuchen. Entscheidend ist auch die Qualität des Störungsbildes. Besonders hellhörig sollte man bei Essstörungen, Zwangsstörungen und depressiven Entwicklungen sein. Gab es so kurz nach der Veröffentlichung schon Resonanz auf den Wegweiser? Wenn ja, nehmen Pubertierende den Wegweiser an beziehungsweise ernst? Einige Kolleginnen und Kollegen von mir haben das Buch im Wartezimmer liegen. Sie haben beobachtet, dass es von vielen Eltern fotografiert wurde. Einige Eltern haben mir auch berichtet, dass sie das Buch ihren jugendlichen Kindern geschenkt haben. Bislang weiß ich jedoch nicht, wie Jugendliche mit dem Buch umgehen. Ich habe ja meine E-Mail-Adresse im Buch vermerkt, falls jemand weitere Fragen hat. Bislang hat mir noch niemand geschrieben.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Pädagogik

Die App "TikTok": Wissenswertes für Lehrkräfte

Fachartikel / Video-Tutorial
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Dieser Fachartikel mit Erklärvideo zur bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebten App "TikTok" erläutert Lehrkräften deren Funktionen und Risiken und gibt konkrete Hinweise für die Behandlung des Themas im Unterricht. Die App "TikTok" im Überblick Was ist TikTok? TikTok ist ein chinesisches Video-Portal für Musikvideos und andere kurze Videoclips, welches zusätzlich Funktionen eines sozialen Netzwerks anbietet und seit 2019 auch Werbeplätze verkauft. Im Jahr 2019 gehörte TikTok zu den sich am schnellsten verbreitenden mobilen Apps der Welt (fast 1 Milliarde User) und war die führende Kurzvideo-Plattform in Asien mit der weltweit größten Playbackvideo-Community. Aktuell beliebteste App bei Kindern und Jugendlichen Wenn zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler in der Pause den Kopf über einem Smartphone zusammenstecken, steckt immer öfter die Video-App "TikTok" dahinter. Unter Kindern und Jugendlichen ist derzeit keine App beliebter, alleine in Deutschland nutzen sie rund 5 Millionen Personen. TikTok ist optimal auf die Bedürfnisse von Heranwachsenden ausgerichtet und verspricht eine unterhaltsame Form der Selbstdarstellung und -findung. Mit ein paar guten Ideen verwandelt sich der schüchterne Außenseiter zum tausendfach geklickten Video-Star. Gestylt, verkleidet oder besonders geschminkt tanzen sich halbwüchsige Teenager zu topaktuellen Songs durch ihr Kinderzimmer. Es wird geliked und kommentiert, wie in anderen sozialen Diensten auch. Der manchmal langweilige Alltag wird durch lustige und unterhaltsame Videos bunter und der Rollentausch eröffnet Kindern und Jugendlichen das Erkennen neuer Aspekte der eigenen Persönlichkeit. Und so funktioniert es: Die Generation, die quasi mit dem Smartphone vor Augen aufgewachsen ist und alle Funktionen des Minicomputers beherrscht, dreht mit TikTok Kurzfilme und teilt diese mit anderen im Netz. Statements, Empfehlungen, Film-Episoden oder Musical-Einlagen sind schnell erstellt und mit TikTok noch schneller geteilt. Es geht um Videos, real short Videos, die mit Musik unterlegt sind und durch verschiedene Effekte bearbeitet werden können. Sie sind unterhaltsam, oft albern und amüsant. Besonders wichtig sind bei TikTok die Reaktionen der anderen. Kinder und Jugendliche wollen gemocht, gesehen und anerkannt werden. Wer steckt hinter der Mega-App? Das chinesische Unternehmen Byte Dance hat den Vorgänger musical.ly 2017 erworben und zu TikTok erweitert. Die App basiert auf künstlicher Intelligenz und zeigt dem jeweiligen User genau die Videos, die ihm vermutlich am besten gefallen. Sie soll sich natürlich monetarisieren, und so werden seit Herbst 2019 Einnahmen durch eingeblendete Video-Werbung generiert. Viele Marken-Unternehmen sind bereits Kunde und nutzen die Reichweite von TikTok für ihr Business. Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden, denn auch YouTube oder Facebook funktionieren genau nach dem gleichen Prinzip. Doch es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die TikTok aufwirft. Die Schattenseiten von TikTok Die häufigsten Vorwürfe im Überblick Singende und tanzende Jugendliche sind ganz sicherlich kein Grund, eine App zu verbieten. Lustige Videos, gut gelaunte Heranwachsende und unterhaltsame Kurzbotschaften von Prominenten, aber auch nachgespielte Filmszenen und Zaubertricks sind eine amüsante Art, seine Zeit zu verbringen. Doch die Kritik an TikTok wird lauter. Die häufigsten Vorwürfe sind: TikTok kommt aus einem autoritären Regime und alle Nutzerinnen und Nutzer unterstützen durch die Verwendung autoritäre Werte. Der Jugendschutz ist nur ein "oberflächliches Feigenblatt", das Kinder und Jugendliche keineswegs schützt, sondern eher in Gefahr bringt. Das Zensurverhalten von TikTok ist kritikwürdig. Die Plattform veröffentlicht Videos nach ökonomischen Zielen und staatlichen Vorgaben, sie grenzt politische Videos oder Minderheiten wie Behinderte aus. Das mehrstufige Kontrollsystem erlaubt den Usern oft nicht zu erkennen, ob ihr Video ausgestrahlt oder zurückgehalten wird. Videos können kommentarlos gelöscht werden. Immer wieder kommt auch die Vermutung auf, dass Daten für Überwachungszwecke über die App direkt nach China geschickt werden. TikTok enthält seit 2019 gezielte Werbung und In-App Verkäufe. Besonders Kinder erkennen oft den Unterschied zwischen einem privaten Video und Werbung nicht. Hate Speech (Hass-Kommentare) und Mobbing können Kinder und Jugendliche verstören. TikTok sammelt möglicherweise Daten für China Wie viele andere Apps auch verlangt TikTok bei der Installation den Zugriff auf verschiedenste Funktionen des Smartphones. So wird beispielsweise das Fotoalbum gescannt, auf den Standort, die Kamera, das Mikrofon und andere Dateien zugegriffen und immer wieder kommt die Befürchtung auf, dass alle Daten auf chinesischen Servern gespeichert werden. Schülerinnen und Schüler können sich folgendermaßen schützen: Profil auf "privat" stellen: Nur genehmigte Personen können die Videos sehen. Nachrichten und Kommentare sollten auch nur für befreundete Nutzerinnen und Nutzer freigeschaltet werden. Speicher-Optionen sollten deaktiviert werden, damit eigene Videos nicht von jedem heruntergeladen und weiterverbreitet werden können. Merkwürdige Videos können und sollten gemeldet werden Viele Videos zeigen Kinder, die jünger als 13 Jahre alt sind. Diese stellen eine große Gefahr dar, weil sie pädophile Nutzerinnen und Nutzer anziehen. Wer anzügliche Kommentare oder Aufforderungen erhält, kann sich beim Betreiber melden. Auch kritische Videos können gemeldet werden, sodass der Betreiber sie blockieren kann. Es gibt allerdings keine Garantie, dass Nutzerinnen und Nutzer mit kriminellen Absichten nicht gleich wieder einen neuen Account eröffnen. Hinzu kommt: Alle sozialen Dienste oder Apps unterliegen einem ständigen, schnellen Wandel. Alte Funktionen werden verändert oder abgestellt, neue kommen hinzu oder es entstehen gleich vollkommen neue Apps. Wer nicht regelmäßig kontrolliert, welche Änderungen die Betreiber vorgenommen haben, wiegt sich leicht in falscher Sicherheit. Tipps für die Behandlung des Themas "TikTok" im Unterricht Unterrichtsvorschläge Hier einige Vorschläge, wie Lehrkräfte die App "TikTok" im Unterricht mit ihren Schülerinnen und Schülern besprechen können (altersabhängig, da erst ab 13 Jahren erlaubt): vorhandene TikTok-Accounts zusammen ansehen und besprechen, dabei auch die Sicherheitseinstellungen prüfen; Fehler oder Sicherheitslücken suchen lassen gemeinsam mit der Klasse einen Account (auf den Namen der Lehrkraft) für TikTok erstellen und ein Video drehen und hochladen (Vorsicht: Datenschutz beachten!). Um keine Personen zu zeigen, kann ein Video mit Spielfiguren gedreht werden. alle denkbaren negativen Folgen sammeln und besprechen; in diesem Zusammenhang auf Cybergrooming, Sexting, Pädophilie und Datenmissbrauch hinweisen Erklär-Video zur App "TikTok" Dieses Video können Lehrkräfte zur Einführung in das Unterrichtsthema "TikTok" nutzen:

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Korruptionsprävention an Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über die Rechtsgrundlagen von Korruption an Schulen und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die Beamtinnen und Beamte, aber auch sonstige schulische Angestellte betreffen können. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Einführung in die Schulpflicht Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Korruption im Schuldienst Der öffentliche Dienst hat in Deutschland nicht immer den besten Ruf; wird teilweise als zu langsam, wenig serviceorientiert und etwas antiquiert angesehen. Ein Pfund, mit dem der öffentliche Dienst wuchern kann, ist hingegen der Eindruck der Unbestechlichkeit. Anders als in vielen anderen Staaten genießen die Verwaltungsinstitutionen in der Bundesrepublik (zu Recht) einen untadeligen Ruf hinsichtlich ihrer (fehlenden) Käuflichkeit. In dieser Hinsicht "sauber" zu sein, ist insofern nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit (dazu sogleich), sondern sollte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – und damit auch für Lehrkräfte und sonstige schulische Bedienstete – zugleich Ehrensache sein. Fälle wie etwa derjenige von 17 Schulhausmeistern aus Frankfurt am Main, die im Sommer 2022 suspendiert wurden, da sie Zuwendungen von Reinigungsfirmen angenommen haben sollen, sind zum Glück Ausnahmen; dennoch erweisen sie den staatlichen Institutionen in der Öffentlichkeitswirkung einen Bärendienst. Rechtlicher Rahmen Unter Korruption werden verschiedene Konstellationen verstanden, die von der "Landschaftspflege" (Anbahnung enger und freundschaftlicher Beziehungen zu Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes, um das Vertrauensverhältnis später für unlautere Zwecke auszunutzen) bis hin zu konkreten Gegenleistungen für dienstliche Handlungen reichen. Korruption hat dabei in ihren Konsequenzen rechtlich verschiedene Dimensionen: einerseits eine strafrechtliche, die beide Seiten betrifft, andererseits eine dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche, die allein die Bediensteten betrifft. Rechtsgrundlagen dafür, dass die Annahme von Vorteilen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen unzulässig ist, sind § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (nachfolgend: BeamtStG) in Verbindung mit der jeweiligen Konkretisierung in den Landesbeamtengesetzen (z.B. § 49 Hamb. Beamtengesetz und § 49 Nds. Beamtengesetz), wenn es um Beamtinnen und Beamte geht, und § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (nachfolgend: TV-L), wenn es um angestellte Lehrkräfte oder sonstige schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Hausmeisterinnen und Hausmeister, Sekretariatspersonal, Medienassistenzen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Reinigungskräfte et cetera) geht. Dies gilt auch im Nachhinein, also für bereits erledigte Diensthandlungen oder bereits im Ruhestand oder an anderer Wirkungsstätte befindliche Handelnde. Vorteile können dabei nicht nur klassische Geldzahlungen sein; es kann auch um sonstige Geschenke, Vergünstigungen, Mitgliedschaften, Einladungen, sexuelle Gefälligkeiten und vieles andere gehen. Liegt eine Korruptionshandlung vor, so hat dies für die Bediensteten einschneidende Folgen: Das gesamte Arsenal arbeits- und beamtenrechtlicher Sanktionen ist eröffnet, also Abmahnungen und Kündigungen von Angestellten sowie Disziplinarverfahren nach dem jeweiligen Landesdisziplinargesetz mit Sanktionen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Beamtinnen und Beamten. Hinzu kommen strafrechtliche Sanktionen, die beiden Beteiligten der Korruption drohen: Die Bediensteten können sich sowohl der Vorteilsannahme (§ 331 Strafgesetzbuch; nachfolgend StGB), die mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis belegt ist, schuldig machen, als auch der Bestechlichkeit (§ 332 StGB), für die bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen. Von Vorteilsannahme spricht man dabei, wenn es nicht um eine Gegenleistung für eine konkrete Amtshandlung geht, sondern man sich allgemein "für seine Dienstausübung" einen Vorteil gewähren lässt, also die klassische "Landschaftspflege", bei der man sich jemanden "warm hält", der einem später nützlich sein soll. Bestechlichkeit hingegen meint die Gewährung eines Vorteils für eine konkrete Amtshandlung, also zum Beispiel eine Geldzahlung als Gegenleistung für eine bessere Note, das Absehen von einer Ordnungsmaßnahme oder einen Vertragsabschluss mit einem bestimmten Anbieter eines von der Schule benötigten Produkts. Die Strafbarkeit ist für beide Delikte nicht nur gegeben, wenn man den Vorteil annimmt, sondern auch bereits, wenn man ihn einfordert oder sich versprechen lässt. Es ist also dringend anzuraten, sofort und eindeutig Ablehnung zu signalisieren, wenn man Ziel eines entsprechenden Ansinnens wird. Zwischen beamtenrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen gibt es übrigens eine beachtenswerte Verbindung: Wird ein Beamter beziehungsweise eine Beamtin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt (und sei es auch "nur" zur Bewährung), so geht dies automatisch mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einher, ohne dass es eines gesonderten Disziplinarverfahrens bedarf (§ 24 Abs. 1 BeamtStG). Auch die anderen Beteiligten der Korruption machen sich strafbar. Dies geschieht in Form der komplementären Straftatbestände der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB). Es wird daher gerne auch von Delikten "ohne Opfer" gesprochen, da es gleichsam nur Täterinnen und Täter gibt, Tatopfer beziehungsweise Schutzgut der Normen hingegen die relativ abstrakte Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der staatlichen Institutionen ist. Einschränkungen der Anti-Korruptions-Regeln Um bei alledem die Sozialadäquanz nicht aus dem Auge zu verlieren, gibt es im jeweiligen Landesrecht in engen Grenzen die Möglichkeit, Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten doch anzunehmen: So gilt etwa in Niedersachsen gemäß den Gemeinsamen Runderlassen "Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" (Nds. Ministerialblatt 2016, Seite 1166) und "Übertragung von Befugnissen der obersten Dienstbehörden nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz auf andere Behörden" (ebd. 2009, Seite 749), dass geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von zehn Euro und Gruppengeschenke aus dem dienstlichen Umfeld "im herkömmlichen und angemessenen Umfang" angenommen werden dürfen. Gerade die zweite genannte Alternative ist auf Schulen zugeschnitten, da andernfalls schon das Einsammeln von einem Euro pro Schülerin oder Schüler für einen Geburtstagsblumenstrauß für die Lehrkraft schnell die zulässige Höchstgrenze überschreiten würde, ohne dass aus einer entsprechenden Geste realistischerweise Gefahren für eine neutrale und unvoreingenommene Amtsführung erwachsen würden. Und selbst Geschenke mit einem Wert von bis zu 50 Euro dürfen in Niedersachsen angenommen werden; hierbei besteht allerdings ein Genehmigungsvorbehalt der Schulleitung. Ob es den Schenkenden gegenüber klug ist, entsprechend wertvolle Geschenke tatsächlich anzunehmen, sollte aber jeweils vorab genau überdacht werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

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Burnout und Erschöpfungsdepressionen bei Lehrkräften

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beantwortet Fragen zu Burnout und Erschöpfungsdepressionen bei Lehrkräften und zeigt Möglichkeiten der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung auf. Was sind die Ursachen und Symptome eines Burnouts beziehungsweise einer Erschöpfungsdepression? Ist die Berufsgruppe der Lehrkräfte besonders gefährdet? Warum? Wie können Lehrkräfte einem Burnout vorbeugen, und wo finden betroffene Lehrkräfte Hilfe? Diese und weitere Fragen hat uns Diplom-Psychologe Timo Schiele, der leitende Psychologe der Psychosomatischen Klinik Kloster Dießen , im Interview beantwortet. Was genau versteht man unter einem "Burnout" beziehungsweise einer "Erschöpfungsdepression"? Was sind die Symptome, was die Ursachen? Wie äußert sich die Krankheit im Alltag? Auch wenn der Begriff "Burn-Out" in den vergangenen Jahren immer häufiger als Entstehungs- und Erklärungsmodell für einen belastungsbedingten Erschöpfungszustand verwendet wird, stellt er doch keine Diagnose im Sinne der WHO (Weltgesundheitsorganisation) dar. Häufig leiden Betroffene unter Symptomen einer Depression oder einer anderen psychischen Erkrankung. Typisch für ein Burnout sind anhaltende Erschöpfung, ein zunehmender innerer Widerwillen gegenüber der Arbeit sowie ein Verlust an Leistungsfähigkeit, der häufig auch mit einem Verlust an Sinnerleben einhergeht. Liegt eine Depression vor, leiden Betroffene nicht nur unter permanenter Niedergeschlagenheit, sondern auch häufig unter einer inneren Leere, einem Gefühl der Gefühllosigkeit. Sie verzweifeln daran, weder Freude noch Traurigkeit zu verspüren. Neben dieser Teilnahmslosigkeit leiden die Betroffenen auch unter Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, Grübeln und Konzentrationsstörungen. Manchmal versteckt sich eine Depressivität auch hinter einer Reihe körperlicher Beschwerden. Menschen mit Erschöpfungsdepressionen leiden nicht selten unter Lebensmüdigkeit und schlagen sich manchmal mit konkreten Gedanken herum, sich das Leben zu nehmen. Wie häufig sind Burnouts bei Lehrkräften? Ist diese Berufsgruppe besonders gefährdet? Welche weiteren Berufsgruppen sind besonders betroffen? Hier gehen die aktuellen Zahlen etwas auseinander. Es gibt Hinweise darauf, dass bei bis zu einem Drittel aller Lehrkräfte ein Burnout beziehungsweise zumindest einige Anzeichen dafür vorliegen. Das erhöht natürlich das Risiko, eine psychische oder körperliche Folgeerkrankung wie zum Beispiel eine Depression zu erleiden. Die verhältnismäßig geringe Zahl der Lehrer, die den Altersruhestand erreicht, lässt vermuten, dass es sich hier um eine besonders belastete Berufsgruppe handelt. Der Lehrberuf fordert neben Belastungsfaktoren wie intensivem und andauerndem Lärm, hoher emotionaler Beteiligung und einem häufig bestehenden Mangel an ausreichenden personellen Ressourcen auch einiges an Selbststrukturierung ab. Die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern findet ja nicht nur im Unterricht statt, sondern auch außerhalb. Durch Unterrichtsvor- und -nachbereitungen, Kontakte mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, außercurriculären Aktivitäten und anderen entsteht eine zusätzliche Belastung, die zum erhöhten Gefährdungsniveau beiträgt. Auch die eher diffuse räumliche und zeitliche Trennung von Arbeit und Freizeit sind Aspekte, die für manche Lehrkräfte das Risiko steigen lässt, in einen behandlungsbedürftigen Erschöpfungszustand zu geraten. Menschen in anderen sozialen und helfenden Berufen, beispielsweise in Medizin und Pflege, sind ebenfalls besonders gefährdet, ein Burnout zu erleiden. Basierend auf Berichten aus diesen Berufsfeldern wurde das Phänomen Burnout in den 1970er-Jahren auch erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Gibt es innerhalb der Berufsgruppe der Lehrkräfte Personengruppen, die mehr oder weniger gefährdet sind als ihre Kolleginnen und Kollegen? In wissenschaftlichen Arbeiten finden sich Faktoren, die dazu beitragen können, dass manche Lehrkräfte gefährdeter sind als andere. Da ist einerseits eine geringe Distanzierungsfähigkeit von der Arbeitssituation zu nennen. Das heißt, dass es Betroffenen schwer fällt, abzuschalten und die Freizeit ohne permanente Gedanken an die Arbeit zu verbringen. Andererseits scheinen gefährdete Lehrkräfte eine stärkere Resignationstendenz bei Misserfolgen zu haben. Außerdem, und das scheint besonders wichtig, zeigen sich in der genannten Risikogruppe Menschen, die sich mit dem Einholen sozialer Unterstützung schwer tun. Die Haltung, Dinge alleine lösen zu müssen, scheint weiterhin stark verbreitet und ist an dieser Stelle besonders gefährlich. Nehmen Burnouts allgemein / in der Berufsgruppe der Lehrkräfte zu? Wenn ja, woran liegt das? Insgesamt nehmen zumindest die Anzahl der Behandlungen und die Krankheitstage in Bezug auf diese Diagnosen zu. Ob diese Entwicklung an einer tatsächlich erhöhten Erkrankungsrate liegt, ist umstritten. Die Betroffenen haben heute durch die verbesserten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, genauso aber auch durch die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, weniger Angst, sich in Behandlung zu begeben. Vieles spricht allerdings dafür, dass Depressionen durch die veränderten Lebensbedingungen tatsächlich zunehmen. Wie wird ein Burnout diagnostiziert? Was kann ich tun, wenn ich Symptome bei mir selbst oder bei einer Kollegin / einem Kollegen erkenne? Eine Möglichkeit eines schnellen Screenings auf das Vorliegen einer depressiven Erkrankung bietet zum Beispiel der sogenannte Zwei-Fragen-Test: Fühlten Sie sich im letzten Monat häufig niedergeschlagen, traurig bedrückt oder hoffnungslos? Hatten Sie im letzten Monat deutlich weniger Lust und Freude an Dingen, die Sie sonst gerne tun? Werden beide Fragen mit "Ja" beantwortet, ist die ausführliche klinische Erfassung der diagnostischen Kriterien angebracht. Das geschieht im Rahmen von intensiven und ausgiebigen Gesprächen mit medizinisch-therapeutischem Fachpersonal. Im Kontakt mit möglicherweise betroffenen Kolleginnen und Kollegen bietet es sich an, in einem ruhigen Moment ein Gesprächsangebot zu machen - vorausgesetzt dass die eigenen Ressourcen das derzeit zulassen. Hier kann es hilfreich sein, zunächst abzuklären, ob überhaupt ein Interesse an einer Rückmeldung besteht. Ist das vorhanden, geht es darum, möglichst wertschätzend die Dinge, die Ihnen aufgefallen sind, anzusprechen und Sorge auszudrücken. Dabei ist es für Betroffene wichtig, nicht ungefragt mit Ratschlägen überhäuft zu werden, sondern zunächst einmal ein offenes Ohr angeboten zu bekommen. In der Folge ist es zielführend, die kollegiale Ebene nicht zu verlassen, sondern frühzeitig auf die Möglichkeiten professioneller Gesprächspartnerinnen und -partner sowie Behandlungen zu verweisen. Schließlich sollten Sie auch ihre eigenen Ressourcen im Blick behalten. Wie kann ein Burnout beziehungsweise eine Erschöpfungsdepression behandelt werden? In welchen Fällen sollte womöglich über einen Berufswechsel nachgedacht werden? Depressionen beziehungsweise ein Burnout sind gut behandelbar, aber der Behandlungs­prozess verlangt den Betroffenen zumeist viel Zeit und Geduld ab. Manche Patientinnen und Patienten profitieren von Antidepressiva, also von Psycho­pharmaka. Aber das Mittel der Wahl ist in jedem Fall eine Psycho­therapie. Wenn eine ambulante Psychotherapie nicht zielführend und ausreichend ist, sollte eine stationäre Behandlung erwogen werden. Derartige stationäre Behandlungen beinhalten zumeist ein deutlich größeres Repertoire an unterschiedlichen Therapien und ermöglichen es den Betroffenen, für eine gewisse Zeit möglichst frei vom belastenden Arbeitsalltag intensiv eigenen Bedürfnissen und Wertvorstellungen nachzuspüren, um ihr Leben wieder neu auszurichten und genießen zu können. Die Frage nach einem Berufswechsel ist bei Lehrkräften auch vor dem Hintergrund des Beschäftigungsverhältnisses eine besondere. Der Beamtenstatus, der ja auch viel Sicherheit bringt, kann hier auch zum Problem werden, weil ein Berufswechsel zumeist keine Option darstellt. Wo finden Lehrkräfte mit Burnout Hilfe und Unterstützung? Hilfreich ist es, zunächst eine ambulante Psychiaterin beziehungsweise einen ambulanten Psychiater, eine Fachärztin beziehungsweise einen Facharzt für Psychosomatik oder eine psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise einen psychologischen Psychotherapeuten aufzusuchen. Diese Berufsgruppen haben sich im Besonderen auf die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen spezialisiert und können bei Bedarf auch weitere Expertinnen und Experten hinzuziehen und Betroffene über sinnvolle Behandlungsoptionen beraten. Ob dann eben eine medikamentöse Therapie zielführend ist und in welchem Rahmen eine Psychotherapie stattfindet – das sind Dinge, die dann im Einzelfall gemeinsam entschieden werden. Wie können Lehrkräfte selbst einem Burnout vorbeugen? Ein zentraler Aspekt ist die Stärkung des sozialen Netzes, also die Pflege von Freund- und Bekanntschaften. Diese Menschen können in schwierigen Phasen Rückhalt und Sicherheit bieten. Außerdem ist es wichtig, einen sinnvollen Ausgleich vom Berufsleben zu etablieren. Der Lehrberuf ist besonders anfällig für eine Auflösung klarer Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Wer Arbeit mit nach Hause nehmen kann und nimmt, muss sich klar und gut strukturieren können, um nicht in einer permanenten Arbeitshaltung zu verbleiben. Deshalb sind Pausen, die belastende Phasen unterbrechen und die Akkus aufladen lassen, in der Vorbeugung eines Burnouts unabdingbar. Nicht zuletzt lohnt es sich, auch die eigene Erwartungshaltung kritisch unter die Lupe zu nehmen. Gerade in der Unterrichtsvorbereitung oder im Kontakt mit Eltern, Schülerinnen und Schülern gäbe es sicherlich immer noch mehr zu tun; dennoch liegt es ein Stück weit auch in der ganz persönlichen Verantwortung, sich hier selbst Grenzen zu setzen und sich zu schützen.

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Rechtliche Aspekte von Notengebung und Leistungsbewertung in der Schule

Fachartikel
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Dieser Fachartikel greift das Thema Notengebung aus der schulrechtlichen Perspektive auf. Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, thematisiert sowohl den rechtlichen Rahmen von Notengebungen und Leistungsbeurteilung als auch deren rechtliche Angreifbarkeit. Dabei geht er auch auf Besonderheiten und "Klassiker" wie Täuschungsversuche ein. Notengebung stellt fraglos aus der Perspektive von Schülerinnen und Schülern das zentrale Thema rund um den Schulbesuch dar. Aus der schulrechtlichen Perspektive ist die Notengebung das neben Ordnungsmaßnahmen wohl wichtigste Streit- und Rechtsmittel-Thema. Dennoch ist der rechtliche Rahmen zur Notengebung erstaunlich schwach ausgeprägt, da sich Rechtsetzung und -sprechung so weit wie möglich auf den Standpunkt zurückziehen, Pädagogik und inhaltliche Fachthemen denjenigen zu überlassen, die sich damit am besten auskennen, nämlich den Lehrkräften. Gänzlich rechtsfrei ist der Raum der Notengebung aber natürlich auch nicht, sodass im nachfolgenden Beitrag ein Überblick über die rechtlichen Aspekte der Notengebung gegeben wird. Rechtliche Angreifbarkeit von Schulnoten und Nicht-Versetzungsentscheidungen Dass Schulnoten überhaupt einer rechtlichen Nachprüfbarkeit im Rahmen eines Widerspruchs- und/oder Klageverfahrens unterliegen, ist entgegen weit verbreiteter Auffassung keine Selbstverständlichkeit, sondern eine rechtliche Errungenschaft jüngerer Zeit. Erst seit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (Aktenzeichen 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83) ist die Möglichkeit eröffnet, sich gegen (vermeintlich) falsche Benotungen zur Wehr zu setzen. Die genannten Entscheidungen betrafen allerdings – wie häufig im schulischen Kontext – das Hochschulrecht, also die Bewertung von Leistungen während des Studiums. Mit den teilweise als "kopernikanische Wende des Prüfungsrechts" bezeichneten Entscheidungen war aber das Tor für Benotungen auf allen Ebenen eröffnet, sodass die Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte) den Ball von da an auch für das Schulrecht aufnahmen. Wie bei jedem Rechtsmittel gegen eine staatliche Maßnahme ist zunächst die Frage zu klären, ob es sich bei der Maßnahme um einen sogenannten Verwaltungsakt (definiert in § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beziehungsweise VwVfG) handelt, gegen den die klassischen Rechtsmittel stets eröffnet sind, oder (wie etwa bei Erziehungsmitteln) nur um einen sogenannten Realakt, der die Erheblichkeitsschwelle, die eine rechtliche Angreifbarkeit erfordert, häufig nicht erreicht. Im schulischen Kontext sind die Zeugnisse am Ende eines Schuljahres Verwaltungsakte, können also mit Widerspruch (sofern das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland nicht abgeschafft ist) und anschließender (beziehungsweise in den Ländern ohne Widerspruchsverfahren originärer) Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden. Im Rahmen dieses Angriffs, der sich regelmäßig gegen eine Nicht-Versetzung oder einen verwehrten Abschluss wenden und häufig zugleich mit einem Verfahren des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes (auch Eilrechtsschutz genannt) kombiniert sein wird, ist es dann möglich, sich inhaltlich mit einzelnen Noten auseinanderzusetzen, die (vermeintlich) zu schlecht ausgestellt wurden und somit einen Beitrag zur Nicht-Versetzung oder zum verfehlten Abschluss geleistet haben. Die Auseinandersetzung muss dabei durch die Widersprechende beziehungsweise den Widersprechenden oder die Klägerin beziehungsweise den Kläger inhaltlich sehr fundiert (juristisch sagt man "substantiiert") erfolgen, das heißt, es muss detailliert vorgetragen werden, welche Teilnoten aus welchem Grund falsch sein sollen, was dann zur falschen Zeugnisnote geführt haben soll. Nicht mit Widerspruch und/oder Klage angreifbar sind Halbjahreszeugnisse, da diese in der Regel nicht die rechtliche Qualität eines Verwaltungsakts (siehe oben) erreichen. Die 5 auf dem Halbjahreszeugnis muss daher einstweilen hingenommen werden und kann erst am Ende des Schuljahres angegriffen werden, wenn sie entweder als epochale Note unmittelbar oder als Teil der Ganzjahresnote in die Zeugnisnote am Ende des Schuljahres eingeflossen ist. Ausnahmen von diesem Prinzip bieten allerdings Einzel-Noten und Halbjahres-Zeugnisse, die für eine Bewerbung von ausschlaggebender Bedeutung sind, da diese von so großer Bedeutung für den weiteren beruflichen Weg sind, dass sie ausnahmsweise als Verwaltungsakte (siehe oben) anzusehen sind. Die Zeugnisse am Ende des Schuljahres sind ab Übergabe einen Monat lang angreifbar, sofern sie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, wie dies in einigen Bundesländern der Fall ist. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, wie dies etwa in Niedersachsen gehandhabt wird, beträgt die Frist sogar ein Jahr, § 58 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Rechtlicher Rahmen von Benotungen Offen ist bis hierhin allerdings die entscheidende Frage, nach welchen rechtlichen Rahmenbedingungen denn nun Noten zu geben sind, was die Widerspruchsbehörde oder das Verwaltungsgericht denn inhaltlich eigentlich überprüft. Hier gerät man sogleich in die Untiefen des Kultus-Föderalismus, da Schulrecht Ländersache ist und die 16 Bundesländer unterschiedliche Landesschulgesetze und sonstige schulrechtliche Regelungen haben, die mal mehr, mal weniger voneinander abweichen. Da eine Betrachtung aller 16 Rechtssysteme den Rahmen des vorliegenden Beitrag sprengen würde, orientiert sich die nachfolgende Darstellung beispielhaft an der niedersächsischen Rechtslage, wobei die getroffenen Aussagen überwiegend verallgemeinerungsfähig sind. Die Notenskalen (1 bis 6 beziehungsweise 0 bis 15 KMK-Punkte) sind allerorts identisch, ungeregelt bleibt aber regelmäßig die Frage, wann eine Leistung zum Beispiel noch eine 2 oder schon eine 1 ist. Dies abstrakt festzulegen, würde der Vielzahl an Schulfächern und Schulformen/Abschlüssen nicht gerecht. Die konkrete Zuordnung obliegt mithin der fachlichen und pädagogischen Einschätzung der jeweiligen Lehrkräfte, die sich wiederum an den schulischen Curricula und Erwartungshorizonten der Zentralprüfungen orientieren. Gleichwohl hat die Rechtsprechung einige Orientierungspunkte festgelegt, die zu kennen und zu beherzigen ratsam ist: Grundlegend sind dabei stets die Notenklarheit, Notenwahrheit und Notentransparenz zu berücksichtigen (3 Termini, die häufige Parallelen in anderen Rechtsgebieten finden, zum Beispiel im öffentlichen Finanz-/Haushaltsrecht). Die Schülerinnen und Schüler müssen also wissen, wieso sie wo stehen, wobei dies nicht nur aufgrund der Vorgaben der Rechtsprechung sinnvoll ist, sondern auch zur Vermeidung von typischerweise konfliktträchtigen Überraschungsentscheidungen. Weiterhin darf eine Note nicht allein als rechnerische Gesamtnote bestimmt werden, da auch Erfolgsperspektiven für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden müssen. Die rechnerische 4,4 muss also nicht stets zur Zeugnisnote 4 führen und die 4,6 nicht stets zu einer 5. Abweichungen (insbesondere zum Negativen) müssen "nur" begründbar sein. Einfließen dürfen in die mündlichen und schriftlichen Teilnoten auch Notentendenzen, besondere oder fehlende Leistungsbereitschaft, fachspezifisches Grundwissen et cetera (für Niedersachsen ständige Rechtsprechung, zum Beispiel OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 2019, Aktenzeichen 2 ME 812/18). Empfehlenswert ist eine möglichst engmaschige Dokumentation von (mündlichen) Leistungsständen, da dies erfahrungsgemäß die Verteidigung gegen Widersprüche und Klageverfahren deutlich erleichtert. Die in der Vergangenheit häufiger anzutreffende Einstellung, eine Notiz alle paar Wochen genüge, ist im Lichte dessen dankenswerterweise im Aussterben begriffen. Besonderheiten Abweichungen in der Benotung sind in verschiedenen Konstellationen denkbar, so etwa bei der sogenannten zieldifferenten Beschulung, bei welcher innerhalb einer Lerngruppe Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Abschlüsse anstreben (siehe zum Beispiel § 4 Absatz 2 Satz 2 Nds. Schulgesetz i.V.m. § 1a Nr. 6 der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen, WeSchVO). Ebenfalls rechtlich zulässig sind sogenannte Nachteilsausgleiche, bei welchen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ("Integrativkinder") Hilfsmittel oder zeitliche Aufschläge zur Verfügung gestellt werden, um unter vergleichbaren subjektiven Voraussetzungen eine Klassenarbeit oder sonstige Prüfung absolvieren zu können. Rechtlich unzulässig ist hingegen grundsätzlich der sogenannte Notenschutz, sofern hierfür nicht eine explizite Norm eine Ausnahme zulässt. Mithin ist es nicht erlaubt, Teilleistungen unberücksichtigt zu lassen oder unterschiedliche Anforderungsniveaus für die Schülerinnen und Schüler zu nutzen (Ausnahme: zieldifferente Beschulung, siehe oben). Klassiker: Täuschungsversuche Täuschungsversuche (die – der Name deutet es an – noch nicht bis zu einer konkreten Täuschung gediehen sein müssen) führen in der Regel zu einer Bewertung mit 0 Punkten beziehungsweise der Note 6/"ungenügend". Für Abschlussprüfungen ist dies in den Prüfungsordnungen normiert (in Niedersachsen zum Beispiel § 21 der AVO-GOBAK für Sekundarstufe II-Abschlüsse, § 36 der AVO-Sek. I für Sekundarstufe I-Abschlüsse und § 16 BbS-VO für berufsbildende Schulen). Für "einfache" Prüfungen (Klassenarbeiten und so weiter), die also nicht Abschlussprüfungen sind, gilt das gleiche per "Erst-recht-Schluss" (argumentum a maiore ad minus). Quellenverzeichnis Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 17. April 1991, 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 2019, 2 ME 812/18. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Ein Wegweiser durch das Schulrecht. Köln: Carl Link Verlag.

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Werkzeug trifft Digitalisierung – Berufsfeld LandBauTechnik

Fachartikel

Dieser Fachartikel zeigt, wie Digitalisierung und technologische Entwicklungen die Anforderungen an Fachkräfte verändern. Am Beispiel des Berufsbildes der Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen werden die erforderlichen Kompetenzen in Mechanik, Elektronik, IT und Hydraulik erläutert. Zudem wird die Bedeutung von Fernwartung, autonomen Maschinen und nachhaltigen Antriebssystemen dargestellt. So wird deutlich, warum der Beruf für technisch interessierte Schülerinnen und Schüler besonders spannend ist. Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen sind Handwerker/-innen, die Land- und Baumaschinen, Motorgeräte und Flurförderzeuge zum Beispiel in Werkstätten, bei Bauhöfen, bei Kunden oder im Straßenbau reparieren, warten und instand setzen. Seit über 80 Jahren gibt es das Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk, dessen Frauenanteil seit den 1980er Jahren langsam, aber stetig wächst. In den vergangenen Jahren hat sich das Berufsbild stark gewandelt, denn in kaum einem anderen Handwerksberuf ist die Digitalisierung so weit vorangeschritten wie in diesem. Während zur Entstehungszeit dieses Handwerks ausschließlich metalltechnische Bearbeitungen, das Instandhalten, Reparieren und Neuanfertigen mechanischer Bauteile und Baugruppen im Fokus standen, rückt die Beschäftigung mit Sensorik, (Elektro-)Hydraulik, Informatik und Steuerungstechnik in mechatronischen Gesamtsystemen von Maschinen und Geräten immer mehr in den Mittelpunkt und ist Gegenstand der täglichen Arbeit. Dadurch erweitert sich die Bandbreite an beruflichen Anforderungen und Ausbildungsinhalten stetig, denn Land- und Baumechatroniker/-innen befassen sich sowohl mit klassischen Maschinen als auch mit hoch technologisierten Fahrzeugen. Für (angehende) Fachkräfte in diesem Beruf bedeutet das, dass sie ein ausgeprägtes Verständnis für Elektrik, Elektronik, Mechanik und Hydraulik haben müssen, damit sie mit neuen wie älteren Fahrzeugen und Maschinen umgehen können. Zudem müssen sie über ein Kombinationsvermögen verfügen, denn der Schraubenschlüssel begleitet sie in ihrer täglichen Arbeit gleichsam wie der Laptop und dessen digitale Softwares. Das Wissen und die Anwendungsgebiete sind dabei vielfältig. Sie reichen von mathematischen und physikalischen Grundlagen über Fertigkeiten in der Metallbearbeitung (schweißen, flexen, schneiden, …) bis hin zu Arbeiten in unterschiedlichsten High-Tech-Bereichen wie Smart Farming, autonom fahrenden Systemen und Vernetzung von Fahrzeugen und Maschinen. Die Bandbreite dieses Berufsprofils zeigt sich tatsächlich auch in der Evolution seiner Bezeichnung: Sprach man 1941 noch von Landmaschinenschlossern und später von Landmaschinenmechanikern, sind es heutzutage die Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen, um die Vielfalt und die gesteigerten technischen Anforderungen auch in der Berufsbezeichnung abzubilden. Entsprechend wurde der Meistertitel 2021 zum Land- und Baumaschinenmechatroniker Meister angepasst. Berufsbild Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in im Zeitalter der Digitalisierung Digitalisierung spielt in diesem Handwerk eine tragende Rolle. In einer Online-Umfrage des Bundesinstituts für Berufsbildung bewertete 2019 etwa die Hälfte der befragten Teilnehmenden ihren eigenen Betrieb im Arbeitsbereich Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen als hochgradig und rund 42 Prozent als mittelmäßig digitalisiert. Doch wie sieht hier Digitalisierung konkret aus? Ein Beispiel: Es ist Erntezeit und der Maishäcksler auf dem Feld, der im Dauereinsatz ist, fällt plötzlich aus. Die Landwirtin / Der Landwirt oder die Lohnunternehmerin / der Lohnunternehmer steht unter Zeitdruck, denn das Wetter kann sich schnell ändern – wird die Landmaschine nicht rechtzeitig repariert oder ersetzt, kann dies zu Ernteausfällen führen. Daher kontaktiert sie/er den Bereitschaftsdienst einer Werkstatt, der die Maschinendaten des Maishäckslers digital via Satelliten anfordert und analysiert. Nach der Ferndiagnose organisiert der/die Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in in der Werkstatt ein Ersatzteil, fährt zum Feld, repariert und überprüft mit Werkzeug und Laptop-Software das Fahrzeug. Die Maisernte kann fortgesetzt werden. Wie das Beispiel zeigt, müssen Fachkräfte dieses Handwerks in der Lage sein, auch mit Sensorik, Vernetzung und Datenkommunikation umgehen zu können. Mithilfe von Signalen, die über Sensoren erfasst, netzbasiert übertragen und mit Softwares analysiert werden, können Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen physikalische Prozesse steuern und regeln. Auf diese Weise können sie auf Maschinendaten auch auf Entfernung zugreifen und dadurch Prozesse effektiver und effizienter gestalten. In der Landwirtschaft zeigt sich dies zum Beispiel durch Maschinen, die auf Boden-, Flur- und Feuchtigkeitskarten zugreifen und dadurch Flächen, die nicht gedüngt werden müssen, aussparen können. Auch ist es durch digitale Datenanalyse möglich, Betriebsstände, Fehlercodes und Spritverbrauch von Fahrzeugen auszulesen und anschließend Rückschlüsse auf proaktive oder präventive Fehlerbehebungen und Optimierungen zu ziehen. Das wirkt sich wiederum positiv auf nachhaltiges, umweltfreundlicheres und ressourcensparendes Arbeiten sowie bessere Ernteergebnisse aus. Ebenso werden zunehmend maschinelle Funktionen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien automatisiert. So gibt es bereits autonom fahrende Traktoren, Erntemaschinen und Feldroboter. Sensoren erfassen die Umgebung des Fahrzeugs, das GPS-System bestimmt die Position auf der Fläche, um Erntearbeiten auf vorprogrammierten Routen autonom durchführen zu können. Während der Ernte werden die Daten ausgewertet, um Erntestrategien zu optimieren, Bewegungen und Schneidevorgänge anzupassen. Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen können dies aus der Ferne via Datenübertragung überwachen. Dementsprechend müssen sie die Technik dahinter verstehen, um bei möglichen Fehlern fundierte Fehleranalysen, Reparaturen und Optimierungen an den Maschinen vornehmen zu können. Ein technologisches Verständnis ist auch in anderen Arbeitsbereichen erforderlich. So arbeitet man in der Baumaschinentechnik zum Beispiel mit 3D-Maschinensteuerungen, um zentimetergenau arbeiten zu können. Viele moderne Baumaschinen und -fahrzeuge setzen zudem bereits auf alternative Antriebsmöglichkeiten (hybrid, solar, elektronisch) und können dadurch einen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz beitragen. In der Motorgerätetechnik finden sich elektronisch steuerbare und akkubetriebene Geräte (zum Beispiel vollautomatische Mähroboter), die mit dem Smartphone, Tablet oder Laptop ferngesteuert werden können. In der Flurfördertechnik wiederum können Gabelstapler beziehungsweise Lagertechnikgeräte selbständig ideale Routen berechnen und cloudbasiert gesteuert werden. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Digitalisierung im Handwerk der Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen eine äußerst entscheidende Rolle spielt. Dementsprechend kann sich dieser Beruf besonders für Schülerinnen und Schüler eignen, die stark in Mathematik, Physik und Werken/Technik und gegenüber technologischen Entwicklungen aufgeschlossen sind. Zudem sollten sie handwerkliches Geschick, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sowie ein ausgeprägtes technisches Verständnis von und Interesse an aktuellen technologischen Entwicklungen mitbringen. Fazit Land- und Baumaschinenmachtroniker/-innen reparieren, warten und setzen Land- und Baumaschinen, Motorgeräte und Flurförderzeuge instand. Heutzutage müssen sie dafür sowohl das mechanische als auch das digitale Handwerk beherrschen und dementsprechend Elektrik, Elektronik, Mechanik, Hydraulik, Motortechnik und Metallurgie verstehen. Digitalisierung durchdringt dabei das gesamte Handwerk und erweitert damit auch das Anforderungsprofil an die (potenziellen) Fachkräfte, die sich mit klassischen sowie voll- und teilautomatisierten Maschinen, mit Fernsteuerungssystemen, digitaler Fehlerdiagnostik oder Hybrid-, Solar- und Elektroantriebssystemen befassen und damit immer am Puls der Zeit arbeiten. In der Berufsorientierung kann sich dieses Berufsfeld an Lernende richten, deren Stärken und Interessen sich in der Physik und Mathematik und in (hoch technologisierten) Großmaschinen und -fahrzeugen befinden. Als Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in ist Kontakt mit Kunden und die dazugehörige Dokumentation ebenso Bestandteil des Jobs wie der Umgang mit großen und kleineren Maschinen. Verwendete Internetadressen Agrartechnikonline.de. "Aus 'Landmaschinenmechaniker' wird 'Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk'". Online: https://www.agrartechnikonline.de/news/aus-landmaschinenmechaniker-wird-land-und-baumaschinenmechatroniker-handwerk/ . Bayerischer Rundfunk: "Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in| Ausbildung | Beruf | Ich mach’s | BR". Online: https://www.youtube.com/watch?v=mWwfKAzh6aY . Bundesagentur für Arbeit: "Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in". Online: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/124412 . Bundesagentur für Arbeit: "Steckbrief. Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in". Online: https://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/124412.pdf . Bundesinstitut für Berufsbildung: "Berufsbildung 4.0 – Fachkräftequalifikationen und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen: Der Ausbildungsberuf 'Land- und Baumschinenmechatroniker/-in' im Screening“. Online: https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/10371 . Deutsches Handwerksinstitut: "Technologische Entwicklungen in der Landbautechnik". Online: https://hpi-hannover.de/Technologische_Entwicklungen_in_der_Landbautechnik_Ergebnisbericht_LBT-Forward.pdf?m=1657620513 . Deutscher Industrie- und Handelskammertag: "Statistik Ausbildung 2020". Online: https://www.dihk.de/resource/blob/47836/ddb56f26823aab09dbb3981afe04d6d3/statistik-ausbildung-2020-data.pdf . LandbauTechnik-Bundesverband e.V.: "Land- und Baumaschinenmechatroniker/in: Meister/in: Der Beruf für >starke Typen<". Online: https://www.landbautechnik.de/wp-content/uploads/RZ_142-23_Folder-Meister_230830-1_VIEW.pdf .

  • Fächerübergreifend

Hightech in Zeiten des Klimawandels und der digitalen Transformation

Fachartikel

Dieser Fachartikel bietet Einblicke in die digitale Transformation des Handwerks am Beispiel des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks (SHK). Thematisiert werden digitale Assistenzsysteme, Smart-Home-Technologien für nachhaltige Energienutzung sowie veränderte Arbeitsprozesse. Dabei werden Impulse und Hintergrundinformationen für den Unterricht zu Digitalisierung, Nachhaltigkeit und modernen Berufsbildern geliefert. Handwerk ist digital Das Handwerk wandelt sich und kontert dem oftmals vorherrschenden Bild eines zu anstrengenden, traditionalistisch-verankerten Berufes. Denn die Digitalisierung hat auch hier Einzug gehalten und verändert und erweitert das Berufsbild grundlegend. Das gilt sowohl für die handwerkstypischen Tätigkeitsbereiche als auch für organisatorische, kommunikative Hintergrund- und Kundenprozesse. Digitales Büro im Handwerk Laut einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) betreiben fast 100 Prozent der befragten Betriebe eine Homepage und etwa Zweidrittel der Befragten setzen auf ein digitales Büro, um Kommunikationsabläufe zu vereinfachen und zu automatisieren. Etwas mehr als die Hälfte der Befragten nutzen bei der Arbeit Technologie, also etwa Cloud-Systeme. Und obwohl Dreiviertel der Befragten in der Digitalisierung sowohl eine Chance als auch gleichzeitig eine Notwendigkeit für die eigene Existenzsicherung sehen, stehen etwa Zweidrittel der 504 Befragten Handwerksbetriebe vor Herausforderungen in der Umsetzung. Gründe hierfür sind beispielsweise hohe Anschaffungskosten oder Überdimensionierung von digitalen Anwendungen für kleine Betriebe. Wie eine fortschreitende Digitalisierung in diesem Zusammenhang aussehen kann, zeigt das SHK-Handwerk. Digitale Transformation im SHK-Handwerk: Veränderte Arbeitsprozesse und Kundenbedürfnisse Das SHK-Handwerk geht die Wege in Zeiten des herausfordernden Wandels vom analogen zum digitalen Handwerksbetrieb. Betriebe passen sich hier zunehmend an die veränderten Arbeitsprozesse und Kundenbedürfnisse an. Die Digitalisierung findet so bereits in der Kundenansprache statt. Kundinnen und Kunden suchen in der Regel nicht länger analog nach einem Handwerksbetrieb, sondern tun dies in erster Linie über eine Suchmaschine im Internet. Handwerksbetriebe müssen ihre Kundenansprache dahingehend anpassen, um online gefunden werden zu können. Das SHK bietet hier zum Beispiel spezielle suchmaschinenoptimierte Webseiten an. Online-Kundenrezension werden in diesem Zusammenhang zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Auch die Verwaltung, die Rechnungs- und Auftragsstellung erfolgt nicht mehr mit Stift und Papier, sondern digital. Das Zusammenspiel mit smarten Technologien mittels Tablets, Apps, Software, digitaler Geräte und Produkte im SHK vereinfacht und vernetzt diese Betriebsabläufe. Vielseitige digitale Planungsprogramme unterstützen zudem beispielsweise in Berechnungen, Zeichnungen und Planungen von Badezimmern – auch für Kundinnen und Kunden. Neue Assistenzsysteme machen das Handwerk effizienter und gesundheitsschonender In seinem 2018 ins Leben gerufenen Forschungsprojekt Handwerksgeselle 4.0 untersucht das SHK-Handwerk den Einsatz und die Entwicklung kognitiver und physischer digitaler Assistenzsysteme für den Beruf der Anlagenmechanikerin / des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Die Arbeit kann durch die digitalen Assistenztools für die Handwerkerin und den Handwerker entlastender und automatisierter werden. Beispielsweise können schwer einsehbare Bereiche während eines Arbeitseinsatzes mit einer digitalen Brille sichtbar gemacht werden: Ist zum Beispiel eine Hebelvorrichtung in einer Sanitäranlage nur schwerlich einsehbar und bedingt daher das Verdrehen des Körpers, so verfügt eine digitale Brille über eine integrierte Kamera, die das Aufgenommene direkt auf die Brille projiziert. Auch Videos, zum Beispiel mit Informationen zur Installation von Sanitär-Einrichtungen, können auf die Datenbrille übertragen werden. Assistenzsysteme machen Arbeitsprozesse auf diese Weise leichter und gesundheitsschonender und können sogar eine schnellere Integration von neuen Arbeitskräften per Quereinstieg oder aus dem Ausland fördern. Arbeitsprozesse werden auch mit digitalen Werkzeugen vereinfacht, zum Beispiel mittels digitaler Pressen und Bohrmaschinen. Darüber hinaus kann heutzutage die physische Arbeit unmittelbar am Körper unterstützt werden, beispielsweise durch das Tragen eines Exoskeletts. Bei diesem handelt es sich um eine äußere Stützstruktur, die an der Handwerkerin / am Handwerker angebracht wird und sie/ihn bei ihren/seinen Bewegungen unterstützt. Bei längerem Arbeiten mit ausgestreckten Armen – zum Beispiel bei Rohrinstandsetzungen – unterstützt das Exoskelett, indem es müde Arme stabilisiert und gleichzeitig für eine schnellere Arbeitsabwicklung sorgt (Modul e.V. 2020). Mit dem Smart Home in Richtung Nachhaltigkeit Doch nicht nur die Arbeitsprozesse werden in Zukunft immer digitaler, auch das Angebot an sich wird oder ist es schon. Mit dem Schlagwort "Smart Home" wird die intelligente, digitale Vernetzung verschiedener Elemente im Haus bezeichnet, die dann vom Endverbraucher zentral elektronisch gesteuert werden kann. Dem SHK-Handwerk kommt hier eine Schlüsselposition zu. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Energiekrisen müssen neue, ressourcenschonende und kostengünstige Methoden entwickelt werden: Heizung und Photovoltaikanlage, die zusammenarbeiten; überschüssige Energie aus der Photovoltaikanlage, die zum Heizen genutzt wird, wodurch Energiekosten um fast 20 Prozent gesenkt werden können. Im SHK-Handwerk werden diese Technologien vermehrt eingesetzt (Wagnitz 2020). Weitere Chancen sowie Herausforderungen des digitalen Wandels im Handwerk Die Installation solcher Systeme verbindet oft Fachwissen aus mehreren Handwerksbereichen, zum Beispiel aus dem SHK- und dem Elektrohandwerk. Derartige handwerksübergreifende Kompetenzen könnten daher zukünftig in die Ausbildungen beider Handwerke implementiert und die Zusammenarbeit zwischen beiden Berufen gefördert werden. Das SHK-Handwerk reagiert bereits jetzt auf diese Notwendigkeit und bietet Weiterbildungen speziell zum "Smart Home" an (Akademie des Handwerks). Hier liegt eine besondere Chance der Digitalisierung: Junge Menschen können in Zeiten des Fachkräftemangels über digitale Technologien für den Beruf begeistert werden. Auch die Kompatibilität zwischen den verschiedenen Lösungen aus beiden Bereichen muss gewährleistet sein. Die Heizung des Herstellers A muss auch mit dem digitalen Bildschirm des Herstellers B "sprechen", damit das ganze System funktionieren kann (Wagnitz 2020). Aber: Intersektionalität kann Positives und Neues für alle Beteiligten hervorbringen. Darüber hinaus fallen bei den technologiebasierten Systemen des Smart Homes Daten an. Was passiert mit den anfallenden Daten und wie können diese sicher vor Missbrauch geschützt werden? Systeme mit einer hohen Eigensicherheit müssen hier also Standard werden genauso wie die von den Betrieben verwendete Software. Trends gehen hier in Richtung All-in-One-Lösungen. Fazit Die Handwerksbranche durchlebt grundlegende Wandlungsprozesse aufgrund der digitalen Transformation. Dabei gibt es viele Herausforderungen zu bewältigen und Chancen zu ergreifen. Die hier vorgestellten Assistenzsysteme und Digitalisierungsprozesse am Beispiel des SHK-Handwerks zeigen Potenziale auf, um berufliche Abläufe und Tätigkeiten effizienter, automatisierter und gesundheitsfördernder zu gestalten. Zugleich kann so die Attraktivität des Berufs für Schülerinnen und Schüler in der Phase der Berufsorientierung gesteigert werden, da traditionelles Handwerk auf neueste Technologien und handwerksübergreifende Bildungs- und Arbeitsbereiche trifft. Schülerinnen und Schüler, die nicht nur handwerklich begabt, sondern auch an technologischen Entwicklungen in unterschiedlichen Fachbereichen interessiert sind, kann ein handwerklicher Beruf neue Perspektiven in der Berufsfindung eröffnen. Verwendete Literatur Akademie des Handwerks: "Smart Home für das SHK-Fachhandwerk". Klima Heizung Sanitär . Online: https://www.zvshk.de/themen/nachwuchs/ . Handwerksgeselle 4.0: "Handwerksgeselle 4.0 – Die Zukunft gestalten". Online: https://www.hwg40.de/ . Handwerksgeselle 4.0: "Kognitive Assistenz". Online: https://www.hwg40.de/hintergrundinfos/kognitive-assistenz . Modul e.V.: "Tradition trifft Moderne: Handwerk 4.0 – Digitalisierung im Sanitär?, Heizungs- und Klimatechnikhandwerk". Modul e.V. – Förderverein Modernes Lehren und Lernen in Schule, Aus- und Weiterbildung. Wagnitz, Matthias: "Smarte neue Welt". SBZ Sanitär.Heizung.Klima. Online: https://www.sbz-online.de/heizung/smarte-neue-welt . Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima: Digitalisierung im SHK-Handwerk. Online: https://www.zvshk.de/digital/ .

  • Fächerübergreifend / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 2

Fachartikel
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Wie lässt sich Rechtswissen im Schulunterricht verständlich, praxisnah und ohne juristische Überforderung vermitteln? Der Beitrag zeigt, warum Rechtsbildung nicht an Hochschulen enden darf und welche didaktischen Wege Lehrkräfte nutzen können, um Rechtskunde alltagsnah, interaktiv und lernendengerecht in den Unterricht zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen Praxisbezug, klare Vereinfachung, geeignete Methoden und sinnvolle Leistungsnachweise. Dass eine verstärkte Rechtsbildung in unseren Schulen Sinn macht und dass dazu didaktische Wege geebnet werden müssen, wurde schon vor Augen geführt. Nun geht es konkreter darum, was zu tun ist. Vereinfacht: Teil 1 betraf das 'ob' mit Schwerpunkt auf Nutzen und Herausforderungen, Teil 2 betrifft das 'wie' mit Schwerpunkt auf Didaktik. Warum ist Jura den Hochschulen vorbehalten? An Hochschulen ist Jura weitaus präsenter als in unseren Schulen. Vergleichen wir Fakultäten und Lehrpläne fällt Folgendes auf: Mathematik ist Fakultät und Lehrplanstoff, Religion auch, Physik, Chemie und Biologie ohnehin. Hinzugekommen ist Wirtschaftskunde als Essenz der betriebs- und volkswirtschaftlichen Studiengänge sowie IT als komprimierte Lehre basierende auf der Fakultät Informatik. Erkenntnis: Rechtswissenschaften haben es ausnahmsweise nicht vermocht, in die schulischen Lehrpläne Einzug zu nehmen. Rechtswissenschaften ist sogar eine der ältesten Fakultäten an den Universitäten. An den Fachhochschulen, heute "Universities of Applied Science" genannt, ist das anders. Während unter anderem die Wirtschaftswissenschaft dort breit unterrichtet werden. Warum? Weil dort nicht zum juristischen Staatsexamen vorbereitet wird. Das ist aber erforderlich, um entweder rechtlich beraten zu dürfen oder für den Staat im Richteramt und Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Rechtsunterricht ist nicht Rechtsberatung oder –sprechung Im Rechtsunterricht muss gelten: "to the point", ohne "wenn und aber", Nachfragen sind zugelassen. Wir schauen uns hier nämlich Pädagogik an, deren Ziel der Wissenstransfer ist. Würden wir uns die Rechtsberatung anschauen, sähe das ganz anders aus. Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen natürlich viel mehr aufpassen, dass die Informationen zutreffen. Ihnen droht sonst Anwaltshaftung. Dafür gibt es zwar eine Pflichtversicherung, aber angenehm ist das jedenfalls nicht und auch nicht gut für das Image. Bei einem Mandatsvertrag kann eine Falschberatung einen Schaden und damit eine Haftung auslösen. Um hier auf der halbwegs sicheren Seite zu sein, empfehlen sich Nachfragen und Präzisierungen. Der Mandantschaft zu raten, einen Kaufpreis zu zahlen, aber zu übersehen, dass die Kaufpreisforderung verjährt ist und die Zahlung deshalb hätte vermieden werden können, kann Probleme auslösen. Bei Pädagogik ist das weniger streng. Es liegt keine vertragliche Verpflichtung vor. Es wird kein Geld unmittelbar mit der Wissensvermittlung verdient. Nach dem Unterricht bekommen die Schülerinnen und Schüler keine Honorarrechnung. Außerdem ist die Haftung von Staatsbediensteten ohnehin begrenzt. Letztlich gibt es auch den Grundsatz, dass bei Gefälligkeiten kein strenger Haftungsmaßstab gilt. Wer beispielsweise ehrenamtlich die Jugendarbeit fördert, ist insoweit auf einer deutlich sicheren Seite. Letztlich kann es auch helfen, auf den Bedarf an Vertiefung hinzuweisen. Rechtsunterricht ist auch nicht Rechtsprechung. Auch gegenüber Richterinnen und Richtern haben Lehrkräfte eine vollkommen andere Aufgabe. Praxisbezug mit Alltag Die zu "beschulenden" müssen dort abgeholt werden, wo sie sind. Im Mittelpunkt sollte deren Leben stehen. Nur durch praxisnahe Didaktik wird der Sinn des Zuhörens klar. Eigentlich könnte jeder Unterricht mit Erlebnissen aus dem Alltag begonnen werden, etwa: "Also vorhin beim Bäcker ist mir etwas passiert, was meint Ihr denn dazu? Die wollten mir das Brot nicht zu dem Preis in der Auslage verkaufen, sondern einfach mehr haben. Das finde ich total ungerecht und wir sollten darüber mal sprechen, denn das kann Euch genauso passieren." So könnte ein "Aufhänger" für das Unterrichten der sogenannte Invitatio ad offerendum, also der Unverbindlichkeit von Preisschildern ausschauen. Erfahrungsgemäß haben damit Viele Erfahrungen gemacht. Wer lehrt hat nicht selten einen hohen Bildungsanspruch. Dem müssen aber die Lehrkraft nicht gerecht werden, wenn sie Rechtswissen vermitteln. Präzision vermeiden Ganz wichtig: In der juristischen Didaktik muss Mut zur Lücke bestehen. Es ist Schlimmer nichts zu vermitteln, als Halbwissen. Das halbe Wissen ist mehr wert als Nichtwissen, wie beim Geld. Beispiel: Muss ich etwas bezahlen, wenn ich es gekauft habe? Einfache Antwort: Ja Mit dem Gesetz begründete Antwort: "Schaut bitte in § 433 II BGB", denn dort steht: "Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen." Juristische akkurate Antwort: "Es kommt darauf an" und dann wird es komplex. Nur wenn Du schon geschäftsfähig bist oder zumindest beschränkt geschäftsfähig und Deine Eltern vorab eingewilligt oder im Nachhinein genehmigt haben, es sei denn, durch hast dies mit eigenen Mitteln bewirkt. Außerdem darf kein Zurückbehaltungsrecht bestehen und auch der Hinweis auf Erfüllung "zug und zug" darf nicht greifen. Vielleicht ist aber auch die Vorleistungspflicht der verkaufenden Person zu beachten. Noch Grundsätzliches: Kann den der Kaufvertrag überhaupt wirksam durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande? Es kann doch sein, dass entweder die Käuferin, der Käufer oder die verkaufendende Person kein Handlungsbewusstsein hatte, vielleicht fehlte auch das Erklärungsbewusst sein oder der Geschäftsbindungswille war nicht vorhanden. Denkbar ist natürlich auch, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Recht in Einklang ist. Dazu müsste man wissen, ob es sittenwidrig war, vielleicht sogar gesetzeswidrig. Und dann ist das noch die Problematik mit den Formen, möglicherweise musste notariell protokolliert werden, dann schließt sich die Frage an, ob das Notariat nach der Notarordnung ordnungsgemäß protokolliert hat. Ach so, verjährt könnte die Kaufpreisforderung doch auch schon sein, aber dabei ist wichtig, wann die Verjährung begann. Es kann allerdings auch sein, dass sie gehemmt wurde. Das geht durch Klage und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Ist vielleicht eine Meinung ausreichend? Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlen magst, kommt eine Anfechtung in Betracht, wegen Irrtum, aber nicht jeder Irrtum genügt. Täuschung ist auch ein Argument. Überhaupt, ob deutsches Recht gilt, muss vorab geprüft werden. Didaktische Hilfsmittel "Guten Morgen, was ist eigentlich Recht?". So könnte eine erste Unterrichtsstunde beginnen. Jura muss anders vermittelt werden als bislang. Der klassische Weg des Erläuterns und Kommentierens von Paragraphen und Artikels ist zu praxisfremd. Die Idee ist nicht neu. Ein Großteil der Welt ist davon geprägt, dass Recht nicht anhand von Normen angewendet wird. Lehrmethoden, die an juristischen Fakultäten nicht stattfinden, können im Unterricht nutzen. Eine Möglichkeit ist es, Sachverhalte vorzuspielen. Eine Veranschaulichung kann dabei durch Rollenspiele erleichtert werden. Sachverhalte mit juristischen Problemen können so in einer Gruppe interaktiv im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt werden. Die Nutzung von Fotos ist ebenfalls sinnvoll. Entsprechendes gilt für Videos. Damit das haptische Element nicht zu kurz kommt, bietet es sich ferner an, Gegenstände mitzubringen. Beispielsweise das Mitbringen von Haustieren erfreut sich traditionell der Beliebtheit bei Schülerinnen und Schüler, zumindest solange die Tierchen ungefährlich sind. So kann es auch anregen, beispielsweise ein defektes Mobiltelefon herumzureichen, bevor die rechtliche Frage der Gewährleistung diskutiert wird. Es ist dann schlicht vorstellbarer. Interaktiv ist es auch, die Gruppe stets nach deren Einschätzung zu fragen. Nachdem beispielsweise ein rechtlich relevanter Sachverhalt dargestellt und die Frage aufgeworfen wurde, wer "im Recht ist", kann abgestimmt werden. Nach der "Auflösung" aus rechtlicher Sicht kann dies zu einem kleinen Erfolgserlebnis führen. Leistungsnachweise Im Jurastudium ist beim Leistungsnachweis der sogenannte Gutachtenstil im Vordergrund. Basierend auf einem Sachverhalt soll herausgefunden werden, welche Norm quasi dazu passt, denn der Gesetzgeber hat natürlich nie konkrete Lebenssituationen beschrieben, sondern viele ähnliche Konstellationen "unter einen Hut gebracht". Also müssen Studierende nachweisen, dass sie "subsumieren" können. Hierbei wird der Sachverhalt Stück für Stück mit den in Betracht kommenden gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Ist ein Schraubenzieher eine Waffe? Hat die Polizei eine "Gefahr" abgewendet? Um das zu prüfen, verwenden Studierende den sogenannten Gutachtenstil. Dabei wird zunächst die Annahme in den Raum gestellt, im Konjunktiv formuliert, beispielsweise: "A könnte gegen B Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben". Dann wird geprüft, ob ein Kaufvertrag vorliegt usw., also systematisch "abgeklopft", ob die Annahme passt. Auch wenn im Ergebnis die Annahme abgelehnt ist, ist es eine gute Leistung, sofern die entscheidenden Aspekte erörtert wurden. Im Schulunterricht oder bei sonstiger Wissensvermittlung muss die Form der Leistungsnachweise nicht übernommen werden. Hier bietet sich ebenfalls an, Lebenssituationen zu beschrieben, damit dies rechtlich zugeordnet werden. Der Gutachtenstil sollte aber nicht verlangt werden, weil er teils als formalistisch empfunden wird, obwohl er durchaus zu einer kritischen Analyse zwingt. Besser wäre es, Fließtext zuzulassen. Dabei sollte auch weniger auf die Wiedergabe von Gesetzestext geachtet werden und eher darauf, ob Beschulte den Sinn verstehen, etwa, wenn sich jemand im Geschäft vergriffen hat.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Populismus als Phänomen der Netz- und Jugendkultur

Fachartikel
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In diesem Fachartikel zum Thema Populismus als Phänomen der Netz- und Jugendkultur erklärt Dr. Frederik Weinert, wie sich Rassismus und Beleidigungen in den Schulalltag einschleichen. Vor allem in WhatsApp-Gruppen entwickelt sich schnell eine gefährliche Eigendynamik. Warum Populismus im Netz? Mutproben wie Selfies auf Bahngleisen und gefilmte Schlägereien sind seit Jahren Bestandteil der digitalen Kindheit. Horrorclowns und Gewaltvideos stürzen wasserfallartig in das Kinderzimmer, das schon lange kein geschützter Raum mehr ist (vergleiche Weinert 2019: 31). Kinder, die zu ihrer sozialen Gruppe dazugehören wollen, schauen sich diese schockierenden Inhalte bis zum Ende an und leiten sie an Klassenkameradinnen und -kameraden weiter. Schnell wird klar: Wer cool sein will, muss Grenzen überschreiten. Das gilt auch für politische Ansichten. Flüchtlingskrise, Holocaust und Adolf Hitler – all das sind Themen, über die wir in Deutschland lieber mit Bedacht sprechen sollten. Die Regeln der politischen Korrektheit sollten eingehalten werden, denn ansonsten kommt es zum Skandal. Allerdings wissen sowohl Kinder als auch Erwachsene, dass verbotene Früchte besonders süß schmecken. In einer polarisierten Gesellschaft ist derjenige, der polarisiert, auch medial präsent. Das führt Prominente sowie Politikerinnen und Politiker in Versuchung, Normen zu brechen. Die Comedy-Branche als Vorbild Populismus hat das Ziel, die Gunst der Massen zu gewinnen. Politikerinnen und Politiker sprechen das aus, was Wählerstimmen bringt. Deutschlands bekannteste Komiker überspitzen gerne die politische Lage, auch wenn der Humor vielleicht nicht immer politisch korrekt ist. Entscheidend ist, dass das Publikum lacht. Nazi-Witze und Anspielungen auf das Dritte Reich sind plötzlich salonfähig, das zeigt regelmäßig auch die heute show im ZDF. Aufgrund der eigenen Nazi-Vergangenheit sind die Deutschen sehr vorsichtig, was sie sagen dürfen – und was nicht! Beinahe wohltuend scheint es dann zu sein, wenn Kabarettisten und Komiker über die Stränge schlagen. "Der Humor ist der Regenschirm der Weisen", sagte nämlich einst schon Erich Kästner. Das bedeutet: Humor ist eine der subklinischen Arten, schlimme Ereignisse zu verarbeiten. Doch wie viel Humor ist eigentlich erlaubt? Bülent Ceylan ist ein bekannter Vertreter der so genannten Ethno-Comedy. Ceylan kokettiert mit deutschen und türkischen Stereotypen, ohne das wirklich böse zu meinen. Auf YouTube kursiert ein Video, das Ceylan bei einer Hitler-Parodie zeigt. "Hipp, hipp", ruft er. Das Publikum ergänzt unisono: "Hurra!" Doch plötzlich schreit der Komiker: "Sieg!" Und tatsächlich: Einige aus dem Publikum kontern mit einem amüsierten "Heil", ebenso Bülent Ceylan, der danach noch uniformierte Männer einmarschieren lässt und von "Gestapo" spricht (vergleiche Weinert 2018a: 185). Das Live-Publikum ist begeistert, und die YouTube-User, darunter viele Jugendliche, verteilen fleißig Likes. Auf ähnliche Weise provozierte einst Late-Night-Legende Harald Schmidt mit seinem "Nazometer". Das Nazometer war ein fiktives Gerät, das Nazi-Vokabeln wie "Blitzkrieg" mittels Signalton meldete. Entsprechend grotesk sah der Dialog mit Oliver Pocher aus, der nur darauf aus war, dass das Messgerät möglichst oft anschlägt. Das Publikum lachte trotzdem – oder auch gerade deshalb. Polen-Witze sind vor allem unter jungen Menschen beliebt. Politisch korrekt ist das nicht. Wohl kaum jemand hätte gedacht, dass Thomas Gottschalk, der immer für Spiel und Spaß im deutschen Fernsehen stand, selbst in ein solches Fettnäpfchen treten könnte. Doch am 27. Januar 2018 verkündete Thomas Gottschalk via Twitter, er habe seine DNA aufschlüsseln lassen: "Afrika war ja klar. Aber über 50 Prozent Osteuropäer! Deswegen habe ich als Kind so geklaut" (Passauer Neue Presse 2018). Der Tweet deutet an, dass Osteuropäerinnen und Osteuropäer gerne klauen, auch wenn Gottschalk das wohl nicht so gemeint hat. Zum Shitstorm kam es trotzdem. Rassismus im Chat – Beispiele aus dem Alltag Jugendlicher Provokationen sind in den Sozialen Medien an der Tagesordnung , um überhaupt erst aufzufallen. Möglichst bunt und schrill muss es sein. Ähnlich verhält es sich auf dem Schulhof. Die lautesten Jungs, also die Draufgänger und Spaßvögel, gelten als besonders cool. Sie trauen sich Dinge, die sich andere nicht trauen – wie beispielsweise das Ansehen von harten Porno-Videos oder das Weiterleiten von gruseligen Sprachnachrichten im Messenger-Dienst WhatsApp. Kids, die wegschauen und nicht mitmachen, werden schnell zu Außenseiterinnen und Außenseitern. Das kann zu Mobbing und Cyber-Mobbing führen, weshalb es wichtig ist, dass Lehrkräfte und Eltern hinschauen, was die Kids mit ihren Smartphones so treiben. Denn viele riskante Inhalte sind harmlos verpackt. Denn was bitte soll daran gefährlich sein, wenn drei gelbe Küken ein schwarzes Küken aus der Stadt jagen? Das ist doch lustig – eben nicht! Da gibt es nämlich diese Grafik, die im Internet kursiert: Süße Entenbabys trappeln über eine kleine Steinmauer. Sie sind gelb befiedert und knuffig. Ganz in der Nähe steht ein schwarzes Küken und fuchtelt wild mit den noch nicht ganz ausgewachsenen Flügelchen. Von den gelben Küken geht eine Sprechblase aus: "Jesus Maria, ein Asylant!!!" Die Urheber solcher Grafiken sind meist unbekannt oder haben sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht. Kinder, die darüber lachen, sind nicht unbedingt ausländerfeindlich. Bezeichnungen wie "Asylant" schleichen sich allerdings schnell in den Wortschatz ein. Kürzlich kursierte sogar ein Nazi-Kettenbrief, der via WhatsApp an Jugendliche verschickt wurde. Kurios: Der Angeschriebene wird mit Erhalt des Kettenbriefs "gehitlert". Zu sehen ist ein Hakenkreuz und die Aufforderung, den Brief an zehn weitere Kids weiterzuleiten, um "ein Führer zu werden" (Weinert 2018b: 285). Der Erhalt des Nazi-Kettenbriefs ist natürlich kein krimineller Akt, doch die Weiterleitung ist verboten. Gerade das macht den Reiz aus. Das zeigt sich auch am Beispiel einiger Polizeianwärter in Hessen, die sich in einer WhatsApp-Gruppe ein Bild schickten, das Juden in einem Deportationszug zeigt (vergleiche Pfitzenmaier 2019). Dazu der Text: "Genieß das Leben in vollen Zügen!" Mindestens genauso makaber ist es dann, wenn Teenager aus dem Wort "Holocaust" das Wort "Yolocaust" machen. Zur Erinnerung: Das Akronym YOLO steht für you only live once. Zivilcourage – ja oder nein? Digitale Wortgefechte und Diskussionen sind Teil der demokratischen Streitkultur in den Sozialen Medien. Das ist einerseits gut und wichtig, weil das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch geschichtlich betrachtet, ein wertvolles Kulturgut ist. Andererseits tut es keiner Kinderseele gut, selbst im digitalen Kreuzfeuer zu stehen. Der Upload eines Profil-Bildes kann genügen, um beschimpft zu werden. Dass Kinder und Jugendliche mit ihren Smartphones den ganzen Tag online sind, ist nicht gerade ein Schutzschild. Doch wie verhält man sich, wenn Freunde und Klassenkameraden rassistische Bildchen verschicken? Junge Menschen, die sich tolerant und weltoffen zeigen, laufen nämlich Gefahr, für ihre Sichtweise verbal attackiert zu werden. Im November 2017 erhält die 15-jährige Emilia aus Dresden den Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus. Es ist ein ganz normaler Schultag in ihrer Klasse. Plötzlich amüsieren sich die Schülerinnen und Schüler, weil der Akku nur noch 88 Prozent anzeigt – die 88 steht in der rechten Szene für "Heil Hitler". Diese Art von Humor schaukelt sich hoch. Irgendwann taucht das Foto einer Rauchwolke mit der Bildunterschrift "Jüdisches Familienfoto" auf. Emilia wehrt sich dagegen und meldet die Schülerinnen und Schüler. Nicht ohne Folgen: Ein Mitschüler beschimpft Emilia und meint, sie habe "wohl zu viele tote Juden eingeatmet" (Weinert 2018b: 135). Zivilcourage ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Wer sich einmischt, wird möglicherweise aufgemischt. Fazit Lehrkräfte sollten mit den Schülerinnen und Schülern darüber sprechen, welche Strategien in den Sozialen Medien einen gewissen Schutz gewährleisten und wann sie das Gespräch mit den Lehrkräften suchen sollten. Aufklärung ist wichtig, denn schließlich ist es prinzipiell demokratiefördernd, die eigene Meinung zu äußern. Populismus kann mit Mut und den richtigen Argumenten entschärft und aufgedeckt werden. Das ist Teil der Medienerziehung und Medienbildung im Zeitalter der Digitalisierung. Literaturverzeichnis Pfitzenmaier, Marc (2019). Hitlerbilder und "Judensterne" im Chat angehender Lehrer. Welt.de . Online: www.welt.de/politik/deutschland/article204006968/Antisemitismus-Hitlerbilder-in-WhatsApp-Chat-fuer-Lehramtsstudenten.html Weinert, Frederik (2018a). Promis und Populismus in den Sozialen Medien. Wie Stars und Sternchen mit rechter Sprache umgehen. In: Altmeppen, Dieter/Filipovic, Alexander (Herausgeber): Communicatio Socialis. Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, 51. Jahrgang Baden-Baden, Seite 182-191. Weinert, Frederik (2018b). Die Sprache der Rechten. Wie wir täglich manipuliert werden. Baden-Baden: Tectum. Weinert, Frederik (2019). Digitalkunde als Schulfach. München: UVK/UTB. Weiterführende Literatur Weinert, Frederik (2019): Hilfe, mein Kind ist ein Smombie. Unsere Kids im digitalen Rausch. Baden-Baden: Tectum.

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