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Vorsorgen für die Zukunft

Dossier

Soziale Sicherung und private Vorsorge Jeder Mensch muss in seinem Leben mit Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Unfällen rechnen. In Deutschland bietet die gesetzliche Sozialversicherung Schutz vor den Folgen dieser Lebensrisiken. Der Sozialstaat steht jedoch vor großen Herausforderungen und wird soziale Schutzfunktionen in Zukunft nicht mehr im gewohnten Umfang wahrnehmen können. Für Jugendliche und Berufsstarterinnen und -starter ist die Planung der eigenen finanziellen und sozialen Absicherung deshalb ein wichtiges Thema. Frühe Vorsorge Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf das spätere Einkommen als Rentnerin oder Rentner und wie kann man sinnvoll vorsorgen? Welche Formen der staatlichen Förderung existieren, und welche davon sind für junge Menschen relevant? Wie sichern sich Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gegen die finanziellen Folgen von Risiken wie Berufsunfähigkeit ab? Nur, wer die Leistungen der staatlichen Sicherungsnetze abschätzen kann, wird kompetent entscheiden können, in welchem Umfang eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll ist. Die Themen im Unterricht Auf Konsum zu verzichten und Geld fürs Alter zurückzulegen, das fällt vielen Menschen schwer – vor allem, wenn sie ein geringes Einkommen haben. Auch an Kenntnissen über verschiedene Formen der Vorsorge und staatliche Fördermöglichkeiten mangelt es häufig. Gerade Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger fehlt noch der Überblick, und die Verlockung ist groß, das erste selbst verdiente Geld komplett für Klamotten und das Smartphone auszugeben. Hier ist zunehmend die Schule gefordert, die entsprechenden Kenntnisse praxisorientiert zu vermitteln. Eine Verantwortung dafür, die bestehenden Handlungsspielräume aufzuzeigen, besteht vor allem gegenüber Jugendlichen aus einkommens- und sozial schwächeren Familien. Eine Aufklärung sollte möglichst schon in der Sekundarstufe I stattfinden, damit auch die Schulabgangsklassen an Hauptschulen davon profitieren können.

  • Fächerübergreifend
  • Wirtschaft und Finanzen

Arbeitslosigkeit

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit bearbeiten Lernende die verschiedensten Gründe für eine Arbeitslosigkeit. Der Hauptgrund liegt immer in den strukturellen Bedingungen des Arbeitsmarktes und den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Die Schülerinnen und Schüler lernen als Schwerpunkt der Stunde die Methode WebQuest anhand der inhaltlichen Aspekte, nämlich Arten von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote, kennen. Sie wenden das WebQuest dabei als Recherchehilfe im Unterricht in Partnerarbeit an. Der so verschaffte Überblick über das Thema kann in folgenden Unterrichtsstunden intensiviert und um eine kritischere Betrachtung der Arbeitslosenquote vertieft werden. Der Schwerpunkt der Einheit liegt, durch den Einsatz des WebQuests, im methodischen Bereich. Im Unterricht bieten WebQuests die Möglichkeit, lernerzentriert zu arbeiten sowie Computer und Internet für die Unterstützung des Lernprozesses zu nutzen. Unterrichtsablauf In Partnerarbeit ergründen die Lernenden mittels Internetrecherche selbstständig zentrale Bereiche zum Thema und präsentieren diese anschließend. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die verschiedenen Arten von Arbeitslosigkeit benennen und konkreten Fällen zuordnen. lernen die Arbeitslosenquote als eine arbeitsmarktpolitische Kennziffer kennen. verbessern die Fähigkeit, Informationen zu filtern und zu bewerten. sich untereinander abstimmen, um ein gemeinsam zu vertretendes Ergebnis zu erzielen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen Internetressourcen sinnvoll als Recherchequellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler stimmen sich untereinander ab, um ein gemeinsam zu vertretendes Ergebnis zu erzielen. Thema WebQuest zur Arbeitslosigkeit Autorin Nadine Passia Fach Politik / WiSo Zielgruppe Sekundarstufe II, Berufsschule, Berufsfachschule Zeitraum 1-2 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen Mindestens ein Computer mit Internetanschluss für zwei Lernende, Lehrercomputer mit Beamer Die Lerngruppe wird induktiv, mithilfe eines Dialogs zwischen zwei Arbeitssuchenden im Job-Center, an den Lerninhalt herangeführt. Diesen Dialog finden Sie im WebQuest über die unten angegebene Internetseite. Der Einstiegsfall soll zielgruppenadäquat formuliert sein, um so die Schülerinnen und Schüler zur Mitarbeit zu motivieren. In diesem Rahmen werden die Begrifflichkeiten genannt, die in der Stunde näher thematisiert werden, wie Gründe und Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Arbeitslosenquote. Diese werden in einem Themenspeicher an der Tafel gesammelt. Dieser umfasst folgende Themenbereiche: Gründe für die Arbeitslosigkeit Dauer der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenquote Arbeiten mit dem WebQuest In dieser Phase nutzen die Lernenden das WebQuest, um Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit zu erhalten. Das eigenständige, selbst gesteuerte und kooperative Lernen wird dahingehend gefördert, dass sie selbst entscheiden, wie sie das WebQuest nutzen. Die vorgegebenen Links und Informationen erlauben eine gezielte Recherche. Kennziffern, wie beispielsweise die Arbeitslosenquote, ändern sich monatlich, daher bietet sich besonders bei einem solchen Thema die Methode des WebQuest an. So lassen sich die aktuellen Zahlen und Daten in Erfahrung bringen. Die Bearbeitung erfolgt in arbeitsgleichen Zweierteams. Die Schülerinenen und Schüler halten die Ergebnisse auf einem vorstrukturierten Arbeitsblatt fest. Im Anschluss daran präsentieren verschiedene Partnergruppen jeweils die Lösung einer Aufgabe auf Folie mittels Overhead-Projektor oder Beamer. Die Schülerinnen und Schüler evaluieren die Methode WebQuest anhand zweier Kriterien auf dem Arbeitsblatt. Auf einer Stellwand oder einem Plakat werden die Bewertungen festgehalten. Das Ausfüllen des Beurteilungsbogens kann auch die Hausaufgabe sein, genauso wie die Übungsaufgaben im Arbeitsblatt "Hausaufgabe".

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Schwarzarbeit - eine Bagatelle?

Unterrichtseinheit

Viele Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht. Die Mehrheit von ihnen würde lieber schwarzarbeiten als gar nicht arbeiten. Die Folgen der verbreiteten Schwarzarbeit für Arbeitsmarkt und Sozialsystem werden ignoriert.Nach einer vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten Umfrage sind 37 Prozent der Deutschen der Meinung, dass Schwarzarbeit eine Art Bürgernotwehr sei. Weitere 23 Prozent der Deutschen halten Schwarzarbeit für ein Kavaliersdelikt. Bei der Gruppe der unter 30-Jährigen betrachten nur 17 Prozent Schwarzarbeit als Straftat.- In dieser Unterrichtseinheit geht es darum, ohne erhobenen Zeigefinger und moralisierende Appelle, Schülerinnen und Schüler zur Reflexion ihrer Einstellung zur Schwarzarbeit zu bewegen. Ein Fishbowl ist dafür die geeignete Methode.Das Berufskolleg soll laut Ausbildungs-und Prüfungsordnung den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz vermitteln. Dafür müssen gesellschaftspolitische und ethische Fragen in die Ausbildung miteinbezogen werden. Unterrichtsablauf Schwarzarbeit wird in einer Unterrichtsreihe zur Arbeitslosigkeit thematisiert. Die Schülerinnen und Schüler verbessern ihre Fähigkeit und Bereitschaft, die Vielschichtigkeit wirtschaftlicher Zusammenhänge und Abhängigkeiten zu verstehen, indem sie sich mit den Perspektiven unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen zur Schwarzarbeit beschäftigen. sind zunehmend bereit und in der Lage, ihre eigene Meinung ethisch zu reflektieren und sich damit in ihrer Moral zu entwickeln. Thema Schwarzarbeit - eine Bagatelle? Autor Markus Niederastroth Fach Allgemeine Wirtschaftslehre, Sozialkunde, Politik Zielgruppe Oberstufen der Voll- und Teilzeitbildungsgänge Zeitumfang circa 2-3 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen Ein Computer mit Internetanschluss pro Schüler oder Schülerin Planung Verlaufsplan "Schwarzarbeit" Persönliche Voraussetzungen Was es bedeutet, arbeitslos zu sein, ist vielen Schülerinnen und Schülern bereits hinlänglich bekannt. Mehrere Schüler waren in der Regel bereits arbeitslos, haben arbeitslose Familienangehörige, Freundinnen oder Freunde. Diese Lernausgangslage führt in der Regel dazu, dass die Schülerinnen und Schüler sehr spezielle Einzelfälle interessieren. Informieren im lo-net-Klassenraum An dieser Stelle empfiehlt sich der Einsatz eines virtuellen Klassenraums mit der Möglichkeit der Dateiablage. Im Klassenraum von lo-net sollten die entsprechenden Informationsmaterialien hinterlegt werden, mit denen die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen selbst beantworten können. Die Nutzung des virtuellen Klassenraums ermöglicht es, relevante Informationen komprimiert abzulegen, so dass Schülerinnen und Schüler nicht zu viel Zeit mit der Suche auf der Homepage der Arbeitsagentur verbringen. Außerdem können sie -ohne Stapel von Papier mit nach Hause zu nehmen- gezielt auf die Materialien zugreifen, die sie besonders interessieren. Impuls: Von den Rechten zu den Pflichten Üblicherweise interessieren sich die Schülerinnen und Schüler überwiegend für ihre Rechte und die Leistungen der Arbeitsagentur. Die Pflichten und gesetzlichen Einschränkungen eines Arbeitslosen werden vernachlässigt. Deshalb scheint es sinnvoll, mit den Schülerinnen und Schülern im Anschluss an ihre eigene Recherche hier weiterzuarbeiten. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man sie mit folgender Situation zur Schwarzarbeit konfrontiert: Konfrontation mit gesetzlichen Regelungen Anschließend werden die Schülerinnen und Schüler mit den Regelungen zu Nebenbeschäftigungen während des Bezuges von Arbeitslosengeld konfrontiert. Hiernach sind Personen, die über 15 Wochenstunden arbeiten, nicht mehr arbeitslos. Weiterhin umgehen Beschäftigungsverhältnisse "ohne Steuern" natürlich die gesetzlichen Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten. Multiperspektivische Betrachtung Nun sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen gesellschaftlichen Sichtweisen zur Schwarzarbeit beschäftigen. Es werden fünf Gruppen gebildet. Jede Gruppe bekommt Informationsmaterial mit typischen Aussagen zur Schwarzarbeit von Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Unternehmern, dem Staat und Adam Smith. Anschließend werden diese Statements in einem Fishbowl ausgetauscht. Fishbowl Ein Moderator oder "Zeitwächter" achtet darauf, dass die Diskussionsbeiträge maximal eine Minute dauern. Während die Vertreter die vorgegebene Position vertreten, haben auch andere Mitglieder (oder die Lehrkraft) Gelegenheit, sich in die Diskussion einzubringen. Wie im Fishbowl üblich, bleiben dafür zwei Stühle frei. Sobald sich weitere Schüler in die Diskussion einbringen möchten, wird -wie in der Tanzstunde- abgeklatscht. Im Fishbowl erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, ihre eigene Position unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher, rechtlicher und ethischer Aspekte zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Diese Entwicklung wird nach dem Fishbowl durch eine erneute Punkabfrage gesichert. Argumentieren In einer abschließenden Pro-Contra-Runde schildern die Schülerinnen und Schüler, welche Argumente ihnen in der Diskussion besonders wichtig waren. Ein Bewerten oder Abwägen dieser Eindrücke erfolgt weder durch den Lehrer, noch durch die Mitschüler. Es findet keine Diskussion statt, denn in der Regel sind bereits alle relevanten Argumente genannt und ausgetauscht. Zudem sollen rhetorisch versiertere Schülerinnen und Schüler hier kein Forum erhalten und andere "überzeugen" wollen. Lawrence Kohlberg und Elliot Turiel setzen auf einen inneren Reifungsprozess. Methodenreflexion Abschließend wird mit den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung der Diskussion auf der Metaebene betrachtet. Idealerweise glingt es hier dem Lehrer die Schüleräußerungen an der Tafel zu strukturieren, dass zunächst jeder aus einer persönlichen Perspektive heraus argumentiert hat, diese dann um eine juristische Perspektive erweitert wurde und später noch eine übergeordnete Systemperspektive in die Diskussion eingebracht wurde. Je nach Vorbildung der Klasse können auch Argumente zur Sozialvertragsmoral und zum kategorischen Imperativ fallen. Diese sollten aber gegebenenfalls nur von den Schülern selbst kommen. Somit wird das Exemplarische des Vorgehens aufgezeigt und jedem verdeutlicht, dass er so auch andere Fragen des Alltags behandeln kann. Moralische Entwicklung und Moralerziehung von Lawrence Kohlberg und Elliot Turiel in Sozialisation und Moral - Neuere Ansätze zur moralischen Entwicklung und Erziehung von Gerhard Portele, Weinheim 1978 Rolf Dubs, Wirtschaftsbürgerliche Bildung - Überlegungen zu einem alten Postulat, am 14.05.2005, www.sowi-onlinejournal.de/2001-2 Das Modell der moralischen Entwicklung nach Lawrence Kohlberg auf der Seite arbeitsblaetter.stangl-taller.at

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Unterrichtsmaterial "Armut in Deutschland"

Unterrichtseinheit

Diskussionen über "die neue Unterschicht" und "das abgehängte Prekariat" bestimmen die Debatten zum Thema Armut in Deutschland. Die folgenden Basistexte dienen der Bearbeitung des Themas im Unterricht. Zudem wird in einem beispielhaften Schulprojekt dargestellt, wie das Thema gewinnbringend in den Unterricht integriert werden kann.Auslöser der Debatten war die Studie "Gesellschaft im Reformprozess" der Friedrich-Ebert-Stiftung. Hierfür befragte das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest von Februar bis April 2006 rund 3000 wahlberechtigte Deutsche zu den gesellschaftlichen Reformen. Die vorab veröffentlichten Ergebnisse sorgten für Aufsehen, denn diesen zufolge haben acht Prozent der deutschen Bevölkerung jegliches Streben nach sozialem Aufstieg aufgegeben. Bereits im Vorfeld dieser Veröffentlichung hatte der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung die Diskussion um die Armut in Deutschland neu angestoßen.Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr Verständnis von Armut in unserer Gesellschaft kritisch reflektieren. den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bearbeiten und Begrifflichkeiten herausarbeiten und kritisch bewerten. identifizieren, wer als arm gilt und warum. sich mit dem bundesweiten Zahlenmaterial auseinandersetzen und dieses mit der eigenen Region vergleichen. die Gründe für Armut herausarbeiten. über gesellschaftliche Verteilungen von Kapital und gesellschaftliche Gerechtigkeit diskutieren. bezüglich dieses Themas den Kontakt zu Politikern und Verbandsvertretern suchen und Diskussionen einfordern. angegebene Geldgrößen kritisch bewerten und mit dem eigenen Konsumverhalten in Beziehung stellen. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Armut in Deutschland Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, Klasse 8-12 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 4-8 Stunden, Schulprojekt Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Begrifflichkeiten von Armut Der Begriff Armut lässt sich nicht eindeutig definieren. Er wird beispielsweise als eine Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen bezeichnet. Gründe für Armut Der Hauptgrund für Armut in Deutschland ist Arbeitslosigkeit. Weitere Risikofaktoren sind fehlende Bildungsabschlüsse, geringfügiges Einkommen und Überschuldung. Eine gerechte Gesellschaft? In Deutschland haben Kinder aus Elternhäusern mit niedrigem sozialen Status und Kinder mit Migrationshintergrund deutlich schlechtere Bildungschancen. Die hier dokumentierte Arbeit von Schülerinnen und Schülern von Bremer Schulen führt sehr lebensnah und nachvollziehbar vor Augen, was es heißt, in Armut zu leben. Im Schulprojekt wurden das soziale Miteinander und das politische Engagement der Lernenden gestärkt. Schulprojekt - Kinderarmut in Bremen Das Schulprojekt der Bremer Schulen zeigt auf, wie fächer- und schulübergreifender Unterricht dieses Thema als Projekt auf regionaler Ebene behandelt. Generell unterscheidet man zwischen "absoluter" und "relativer Armut": Absolute Armut bedroht die physische Existenz, also das Leben. Als absolut arm gelten nach Definition der Weltbank Menschen, die pro Tag weniger als einen US-Dollar zur Verfügung haben. In Wohlstandsgesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland ist meist von "relativer Armut" die Rede. Die "relative Armutsgrenze" bezieht sich auf statistische Durchschnittswerte, etwa das durchschnittliche Einkommen eines Landes. Armut und soziale Ausgrenzung Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2004/2005 geht davon aus, dass Armut im Sinne von sozialer Ausgrenzung dann vorliegt, "wenn Handlungsspielräume von Personen in gravierender Weise eingeschränkt und gleichberechtigte Teilhabechancen an Aktivitäten und Lebensbedingungen der Gesellschaft ausgeschlossen sind". Eine so genannte "Armutsrisikogrenze" ist seit einiger Zeit EU-weit definiert: Im Jahr 2001 hat die Europäische Union ein Aktionsprogramm "zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung" verabschiedet. Darin war auch die Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren zur Erfassung von Armut und Ausgrenzung vorgesehen. Armutsrisikoquote und Armutsrisikogrenze In den europäischen Ländern liegt das durchschnittliche Wohlstandsniveau wesentlich über dem physischen Existenzminimum. Daher hat man Armut "als auf einen mittleren Lebensstandard bezogene Benachteiligung" definiert. Die "Armutsrisikoquote" bezeichnet den Anteil der Personen in Haushalten, deren "bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen" weniger als 60 Prozent des Mittelwerts aller Personen beträgt. In Deutschland liegt nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung die so errechnete Armutsrisikogrenze bei 938 Euro. Berechnung des Nettoäquivalenzeinkommens Dieses "Nettoäquivalenzeinkommen" berechnet sich, indem zunächst sämtliche Einkommen (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit oder Tätigkeit, aus Vermögen einschließlich des Mietwerts selbstgenutzten Wohneigentums und laufenden Sozialtransfers) zusammengerechnet werden. Dann werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern abgezogen und die verbleibende Summe durch die Anzahl der "bedarfsgewichteten" Haushaltsmitglieder geteilt. OECD-Skala Um die Einkommen international vergleichen zu können, wird auf europäischer Ebene wie auch im deutschen Armuts- und Reichtumsbericht das "Nettoäquivalenzeinkommen" nach einer Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ermittelt. Demnach ist der Gewichtungsfaktor für den Haupteinkommensbezieher 1,0. Alle übrigen Haushaltsmitglieder von 14 Jahren und älter erhalten den Gewichtungsfaktor 0,5 und Personen unter 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,3. Bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren wird das Haushaltseinkommen also nicht durch vier, sondern durch 2,1 geteilt. Steigendes Armutsrisiko Bereits der 2002 veröffentlichte 1. Armuts- und Reichtumsbericht hat festgestellt, dass die Armutsrisikoquote von 1983 bis 1998 kontinuierlich angestiegen ist. Dieser Trend hat sich weiter fortgesetzt: Die Armutsrisikoquote ist von 12,1 Prozent im Jahr 1998 auf 13,5 Prozent in 2003 gewachsen. Das heißt, dass 13,5 Prozent aller Deutschen in Haushalten leben, in denen das bedarfsgewichtete Haushaltseinkommen bei weniger als 938 Euro im Monat liegt. Gleichwohl gehört Deutschland im europäischen Vergleich nach Dänemark und Schweden zu den Ländern mit der niedrigsten Armutsrisikoquote. Größtes Armutsrisiko Nach dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht ist Arbeitslosigkeit der Hauptgrund für Armut: "Für die Betroffenen bedeutet Arbeitslosigkeit akute Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung", heißt es im Bericht der Bundesregierung. Das Armutsrisiko von Arbeitslosen lag 2003 bei über 40 Prozent. Bei Haushalten, in denen wenigstens ein Mitglied vollerwerbstätig oder mindestens zwei Mitglieder teilerwerbstätig sind ("Vollerwerbshaushalte"), betrug es lediglich vier Prozent. Armut trotz Arbeit Dabei hängt das Risiko für Einkommensarmut trotz Arbeit im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Vom Umfang der Erwerbstätigkeit und vom Vorhandensein von Kindern. Teilzeithaushalte sind armutsgefährdet, während bei Vollzeithaushalten das Armutsrisiko relativ gering ist. Unter Haushalten mit Kindern sind vor allem kinderreiche Migrantenfamilien und allein Erziehende betroffen, so der 2. Armuts- und Reichtumsbericht. Ursachen und Ausmaß Eine weitere wichtige Ursache für Armut und ein erhöhtes Armutsrisiko ist die Überschuldung von Haushalten, meist ausgelöst durch Arbeitslosigkeit, ein zu niedriges Einkommen oder als Folge von Trennung und Scheidung. Ein Privathaushalt gilt dann als überschuldet, wenn das Einkommen und das Vermögen über einen längeren Zeitraum nicht ausreichen, um die fälligen Außenstände zu bezahlen. 2002 waren nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts rund 3,13 Millionen private Haushalte in Deutschland überschuldet, das sind rund acht Prozent aller Haushalte. Teufelskreis der Armut Überschuldete Personen und ihre Familien können nur sehr begrenzt am normalen wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen. Meist geraten sie ohne professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung in eine "Überschuldungsspirale", das heißt der Schuldenberg wird immer größer. Sobald das Girokonto gesperrt wird, sind sie vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Als Folge ist der Arbeitsplatz gefährdet beziehungsweise die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz wird erschwert. Dadurch wird auch die Gefahr, die Wohnung zu verlieren, immer größer. In der Schuldenfalle Auch Jugendliche können leicht in die Schuldenfalle geraten: Zwar dürfen Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keine Geschäfte tätigen, die zu Schulden führen könnten. Allerdings bergen so genannte Dauerschuldverhältnisse, die man etwa beim Abschluss eines Handy-Vertrages mit fester Laufzeit eingeht, bei denen die Höhe der monatlich zu zahlenden Beträge aber nicht fest steht oder nicht begrenzt ist, eine nicht zu unterschätzende Verschuldungsgefahr. Niedrige oder gar keine Schulabschlüsse Ein Schulabschluss ist eine wichtige Voraussetzung, um am Arbeitsmarkt überhaupt eine Chance zu haben: Je höher der Abschluss, desto mehr Möglichkeiten stehen den jungen Menschen offen. Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit haben, so der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, besondere Probleme: Sie erreichen im Schnitt nur niedrigere Abschlüsse, überproportional viele verlassen die Schule sogar ohne einen Abschluss. Daraus resultiert, dass die Startchancen beim Übergang in die Berufsausbildung 2001 für nicht-deutsche Schülerinnen und Schüler deutlich schlechter waren als die der deutschen. Zunehmend betroffen: Männer, Migranten, Lernbeeinträchtigte Damit einhergehend hat sich die Zusammensetzung der Gruppe der bis 25-Jährigen ohne Berufsausbildung in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert: Im Vergleich zu den 1960er und 1970er Jahren ist es eine zunehmend sozial homogenere, stärker männlich besetzte und ethnisierte Gruppe: Überproportional und mit steigender Tendenz (circa 36 Prozent) sind hier Jugendliche und junge Erwachsene ausländischer Herkunft vertreten, so der 2. Armuts- und Reichtumsbericht. Auch viele Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen und sozialen Benachteiligungen finden keine Lehrstelle oder können eine Berufsausbildung nicht erfolgreich abschließen. So blieben 2003 in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen 1,36 Millionen (14,9 Prozent) ohne beruflichen Bildungsabschluss. Privatbesitz steigt an Deutschland ist ein reiches Land. Dies zeigt sich beispielsweise an dem Vermögen, das sich in privater Hand befindet. Damit bezeichnet man im engeren Sinne das verzinslichte Geldvermögen (Spar- und Bausparguthaben, Wertpapiere, Termingeld und angesammeltes Kapital bei Lebensversicherungen) und die Verkehrswerte von Immobilien abzüglich Bau- und Konsumschulden. Die Vermögen sind nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegen und haben im Jahr 2003 eine Summe von rund fünf Billionen Euro erreicht. Ungleiche Verteilung Das Privatvermögen in Deutschland ist aber sehr ungleichmäßig verteilt. Die unteren 50 Prozent der Haushalte verfügen nur über etwas weniger als vier Prozent des gesamten Nettovermögens. Die vermögensstärksten 20 Prozent besitzen dagegen rund zwei Drittel, alleine auf das oberste Zehntel entfallen knapp 47 Prozent. Dabei ist der Anteil des obersten Zehntels gegenüber 1998 um gut zwei Prozentpunkte gewachsen. West- und Ostdeutschland Insgesamt stieg das Nettovermögen im Zeitraum von 1993 bis 2003 im Durchschnitt um rund 26 Prozent. Dabei bestehen aber gravierende Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland: Während die westdeutschen Haushalte im Jahr 2003 durchschnittlich ein Immobilien- und Geldvermögen im Wert von rund 149.000 Euro besaßen, lag das durchschnittliche Vermögen der ostdeutschen Haushalte mit knapp 60.000 Euro nur bei 40 Prozent des West-Betrages. Jedoch hat sich der Abstand zwischen Ost- und Westdeutschland nach Angaben des 2. Armuts- und Reichtumsberichts von 1993 bis 2003 erheblich verringert. Keine Chancengleichheit Eine qualifizierte Ausbildung für junge Menschen sicherzustellen ist eine der wichtigsten gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie erhöht die Chancen, einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu finden und kann den Weg zu einer selbstständigen Lebensführung öffnen. Doch nicht alle jungen Menschen haben die gleichen Chancen: Der 2. Armuts- und Reichtumsberichts kommt zu dem Schluss, dass der Zugang zu höherwertigen Schul-, Ausbildungs- und Berufsabschlüssen wie auch der Zugang zum Studium nach wie vor durch die Herkunft, den Bildungsstand und die berufliche Stellung der Eltern bestimmt wird. Leistungsrückstand bei Migrantenkinder Auch Kinder mit Migrationshintergrund haben es schwerer. Eine im Mai 2006 vorgelegte Sonderauswertung der internationalen PISA-Studie hat gezeigt, dass Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland so schlechte Chancen wie in kaum einem anderen Industriestaat haben: Das deutsche Bildungssystem sei nahezu unfähig, Migrantenkinder zu integrieren. Im Durchschnitt aller 17 OECD-Staaten liegen die Leistungen der 15-jährigen Migrantenkinder um 48 Punkte unter denen ihrer einheimischen Mitschüler - ein Bildungsrückstand von etwa einem Schuljahr. In Deutschland beträgt dieser Unterschied bei Migrantenkindern der zweiten Generation fast das Doppelte: 90 Punkte. Unfähiges Bildungssystem? Dass es in Deutschland besonders viele Einwanderer gibt ist laut der Studie kein unmittelbarer Grund für die deutlichen Leistungsunterschiede. So verzeichnen etwa klassische Zuwanderungsländer wie Kanada, Australien oder Neuseeland wesentlich bessere Bildungserfolge bei Migrantenkindern. Vielmehr könne vor allem eine gezielte Sprachförderung helfen. In Ländern mit klar strukturierten Förderungsprogrammen hätten Migrantenkinder einen geringeren Leistungsrückstand. Denn der Leistungsabstand zwischen Migrantenkindern und gleichaltrigen Einheimischen ist laut der Studie besonders extrem, wenn in der Ausländerfamilie nicht Deutsch gesprochen wird. Im Schuljahr 2005/2006 haben sich Klassen und Kurse von sieben Bremer Schulen zusammengeschlossen, um durch forschendes Lernen die verschiedenen Aspekte der Armut zu untersuchen. Knapp 200 Schülerinnen und Schüler sowie acht Lehrkräfte haben sich mit dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung auseinandergesetzt, die Sozialhilfestatistik in Bremen bearbeitet und die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II untersucht. Sie haben in einem Bremer Schulforum zur Kinderarmut mit Expertinnen und Experten vom Kinderschutzbund und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, von Arbeitnehmerkammer und DGB, vom Bildungssenator und der Universität Bremen diskutiert. Die Lernenden des SZ Rübenkamp konzentrierten sich auf das Thema Bildung und Armut und haben sowohl einen PISA-Experten des Bildungssenators, als auch Besucher der "Bremer Tafel" befragt. Die Schülerinnen und Schüler des SZ Walle haben sich mit verschiedenen Armutsbegriffen beschäftigt und das "Lohnabstandsgebot" untersucht. Die Lernenden der Oberstufe der Gesamtschulen haben die Bürgerschaftsdebatten zum Thema nachgelesen und sich mit folgender Frage beschäftigt: "Arbeiten und trotzdem arm?" Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule West haben untersucht, was ihre Mitschüler unter Armut verstehen und entsprechende Fragebögen entwickelt und ausgewertet. Die Hauswirtschaftsklassen des SZ Neustadt haben versucht, eine gesunde Ernährung mit geringsten Mitteln zu sichern und entsprechende Menüpläne entwickelt. Die Schülerinnen und Schüler des SZ Alwin-Lonke-Straße haben sich mit den Regelsätzen für Kleidung bei ALG II beschäftigt und ihre Erfahrungen in einer Ausstellung umgesetzt. Die Lernenden des SZ Walliser Straße haben verschiedene Gütergruppen aus den Regelsätzen des ALG II durch Preiserhebungen daraufhin überprüft, inwieweit die Geldmittel für einen 13-Jährigen ausreichend sind, um keine Ausgrenzung zu erfahren. Diese Ergebnisse sind in der folgenden PDF-Datei dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler haben in zwei Diskussionsrunden öffentlich mit Bremer Politikerinnen und Politikern diskutiert. Die Nacht der Jugend war ein Anlass, auf den die beteiligten Schulen ganzjährig mit Projekten hingearbeitet haben. Sie kooperierten im Rahmen des Modellversuchs "Demokratie lernen und leben", der von der Bund-Länder-Kommission aufgelegt worden ist. Dieser soll dazu beitragen, Demokratie und Politik für Lernende besser erfahrbar werden zu lassen und mit ihrem Leben und ihren Interessen zu verknüpfen. blk-demokratie.de Auf der Seite des BLK-Programms "Demokratie lernen und leben" finden Sie eine Dokumentation des Schulprojektes aus Bremen. Recherchieren Die Schülerinnen und Schüler des Projekts haben sich zunächst ihr Vorverständnis von Armut in unserer Gesellschaft bewusst gemacht. Sie haben sich mit den gesellschaftlich herrschenden Armutsbegriffen und mit deren Operationalisierung im 2. Armutsbericht der Bundesregierung vertraut gemacht. Die Lernenden haben anhand der vorliegenden Zahlen untersucht, ob es gestattet ist, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und ALG II als arm zu bezeichnen. Anschließend haben sie Einschätzungen abgegeben und sich mit den Vorderungen der Verbandsvertreter auseinandergesetzt. Diskutieren Die Lernenden haben wiederholt ihre Arbeitsergebnisse mit den wichtigsten Politikerinnen und Politikern in Bremen diskutiert. Dabei haben sie politisch geschickt mit Bildern gearbeitet. In vielen der diskutierten Fragen waren sie dabei absolut auf Augenhöhe mit den Politikern, in vielen Fragen sogar deutlich besser informiert. Sie wurden dabei von verschiedenen Seiten teils heftig attackiert, haben aber Angriffe in den meisten Fällen souverän zurückgewiesen. Im Umgang mit den Medien lernten die Schülerinnen und Schüler einerseits selbst mit starken, bildhaften Argumenten zu operieren, andererseits das Interesse mancher Medien abzublocken, die in ihre Privatsphäre eindringen wollten. Einmischen Mit einem Brief an alle Bremer Lehrkräfte haben sie selbst die Initiative ergriffen, um für die betroffenen Kinder etwas positiv zu verändern. Sie wollten diese Diskussion nicht nur in die Kollegien der Schulen tragen, sie haben mit dem Appell vor allem versucht, über mehr Klassenfahrten ein zusätzliches Bildungsangebot für arme Kinder anzuregen. Die Schülerinnen und Schüler konnten erfahren, dass sie auch in politischen Fragen "richtig etwas bewegen können". Die am Projket beteiligten Schülerinnen und Schüler haben in den Diskussionen vor allem zwei politische Forderungen erhoben: Eine Anhebung der Hartz IV- Regelsätze für Kinder und die Erstellung eines Bremer Armuts- und Reichtumsberichtes. Sie haben dabei folgende Erfolge erzielt: Die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Ausstellung der Schülerinnen und Schüler unverändert als Broschüre gedruckt und veröffentlicht. Bei der Vorstellung dieser Broschüre wurde von der Fraktionssprecherin erstmalig die Anhebung des Regelsatzes für Kinder gefordert. Die CDU- Bürgerschaftsfraktion hat in einer großen Anfrage an den Senat Fragen aufgeworfen, an denen das Schulprojekt gearbeitet hat. In der anschließenden Debatte im Landtag wurde auf die Ergebnisse des Projekts direkt Bezug genommen. Der SPD-Ortsverein im Bereich des SZ Walliser Straße hat die Schülerinnen und Schüler zu einem Vortrag ihrer Ergebnisse eingeladen und unmittelbar im Anschluss daran die Forderung nach einem Bremer Armuts- und Reichtumsbericht gestellt. Diese Forderung wurde auf dem Landesparteitag der SPD von diesem Ortsverein eingebracht und einstimmig beschlossen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Personalabrechnung mit Excel

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Unterrichtsreihe selbstständig eine Personalabrechnung vornehmen. Dabei gehen sie schrittweise vor.Die Personalabrechnung für die Angestellten der Pilgrim Papiergroßhandlung GmbH ist eine Lernaufgabe, die fächerübergreifend betriebswirtschaftliche Kenntnisse und informationsverarbeitende Fertigkeiten miteinander verbindet. Wie in der Praxis üblich, werden nur Kenntnisse vermittelt, die für die Lösung des Problems notwendig sind. Eine Vertiefung und Sicherung der Lerninhalte können durch die Bearbeitung der Personalabrechung für vier weitere Angestellte des Modellunternehmens erfolgen.Die Schülerinnen und Schüler müssen keine Vorkenntnisse in Excel besitzen. Die Personalabrechnung kann auch als Einführung in Excel genutzt werden. Dann ist es jedoch notwendig, zusätzliches Informationsmaterial oder Hilfestellungen durch die Lehrperson zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der durchzuführenden Unterrichtsstunden steigt in diesem Fall entsprechend. Die Unterrichtsreihe bezieht sich jedoch auf eine Lerngruppe mit Vorkenntnissen. Ablauf und Einsatz der Materialien Die Unterrichtsreihe "Personalabrechnung mit Excel" besteht aus zwei Unterrichtseinheiten: Beide Einheiten sind jeweils für 90 Minuten konzipiert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Fächern Informationswirtschaft, Bürowirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Datenverarbeitung Fächerspezifische Lernziele erreichen. Medien- und Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Prinzipien des selbstständigen Arbeitens aneignen, indem sie wesentliche Informationen aus dem Personalstammblatt an die richtigen Stellen des Abrechnungsformulars übertragen. bei der Organisation ihrer eigenen Lernprozesse an Selbstständigkeit gewinnen. ihre Präsentations- und Kommunikationsfähigkeit fördern, indem sie ihre Ergebnisse dem Plenum vorstellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Partnerarbeit lernen, Aufgaben gemeinsam zu diskutieren und zu lösen und somit ihre Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft stärken. ihre Fähigkeiten im Bereich des sozialen Lernens erweitern, indem sie sich durch gegenseitiges Erklären und Helfen bei der Bewältigung der gestellten Aufgaben unterstützen. Thema Personalabrechnung mit Excel Autor Gisela Speicher Fach Informationswirtschaft, Bürowirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Datenverarbeitung Zielgruppe Jahrgangsstufe 11 und 12 des Berufskollegs Zeitraum 4 Schulstunden Technische Voraussetzungen Computer mit Internetzugang und Excel 2003 Planung Verlaufsplan: Personalabrechnung mit Excel Der Einstieg Die erste Unterrichtseinheit beinhaltet die selbstständige Anwendung von Formatierungen, Rechnen mit Zellbezügen und die WENN-Funktion. Zunächst zeigt die Lehrkraft die Gehaltsabrechnung der fiktiven Mitarbeiterin Karin König. Eingetragen sind hier das Bruttogehalt und der Netto-Auszahlungsbetrag. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die gesetzlichen Abzüge zu berechnen sind. Phase 1: Erarbeitung und Ergebnissicherung In einem ersten Schritt übertragen die Lernenden die für die Gehaltsabrechnung relevanten Daten aus dem Personalstammblatt von Frau König in ein bereits vorhandenes Excel-Tabellenblatt. Anschließend informieren sie sich im Internet mithilfe des Lohnsteuerrechners über die Höhe der Beiträge zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag sowie zur Kirchensteuer und tragen diese in die Gehaltsabrechnung ein. Sie berechnen die Sozialversicherungsbeiträge ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Summe der gesetzlichen Abzüge und den Netto-Auszahlungsbetrag. Zum Abschluss der ersten Erarbeitungsphase präsentiert eine Schülerin oder ein Schüler die Ergebnisse. Phase 2: Erarbeitung und Transfer Zu Beginn der zweiten Erarbeitungsphase macht die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam, dass die errechneten Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung möglicherweise fehlerhaft sein können. Daraufhin berechnen die Lernenden die Sozialversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen mithilfe der WENN-Funktion. Um die Lerninhalte zu sichern, bearbeiten die Schülerinnen und Schüler weitere Gehaltsabrechnungen für andere Mitarbeiter der Pilgrim GmbH unter Berücksichtigung einer übertariflichen Zulage, eines Steuerfreibetrages sowie der Sparrate und des Arbeitgeberanteils zur Vermögenswirksamen Leistung. Zum Abschluss erstellen sie in einer Klassenarbeit die Gehaltsabrechnung für den Mitarbeiter Alexander Adams. Arbeiten mit VERWEIS und SVERWEIS Die zweite Unterrichtseinheit hat das Arbeiten mit verschiedenen Tabellenblättern mittels SVERWEIS zum Inhalt. Sollten diese Lerninhalte neu sein, können die Schülerinnen und Schüler auf die Informationsblätter zum VERWEIS und zum SVERWEIS zurückgreifen. Hier ist die Unterstützung durch die Lehrperson eventuell nötig, da die Informationen sich nur auf das Notwendigste beschränken. Der Einstieg Die Schülerinnen und Schüler erkennen mithilfe eines aktuellen Zeitungsartikels, dass sich die Beiträge zur Sozialversicherung ändern. Daraufhin nennen sie Daten innerhalb der Gehaltsabrechnung von Frau König, die sich ändern können (Bewegungsdaten). Die Lehrkraft verweist abschließend auf die Möglichkeit, diese Daten auf einem gesonderten Tabellenblatt zu führen. Handelsblatt: FDP will Gesundheitsfonds wieder abschaffen Dieser Zeitungsartikel kann als Beispiel dienen, um den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, dass sich die Beiträge zur Sozialversicherung ändern können. Phase 1: Erarbeitung und Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler legen für das Bruttogehalt aller Mitarbeiter ein eigenes Tabellenblatt an und ersetzen die Konstante in der Verdienstabrechnung von Frau König durch einen Verweis auf das entsprechende Tabellenblatt sowie auf das Datenfeld, in dem die benötigte Information zu finden ist. Anschließend suchen sie nach weiteren Bewegungsdaten innerhalb der Verdienstabrechnung. Dann legen sie für die Bankverbindung, die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungssätze sowie für die Beitragsbemessungsgrenzen eigene Tabellenblätter an und setzen den Verweis auf diese Daten an der richtigen Stelle in der Gehaltsabrechnung ein. Zum Abschluss dieser Phase präsentiert eine Schülerin oder ein Schüler die Ergebnisse. Phase 2: Erarbeitung und Transfer Die Schülerinnen und Schüler greifen mittels SVERWEIS gezielt auf das Bruttogehalt von Frau König in der Tabelle auf dem Tabellenblatt "Brutto" zu und setzen den SVERWEIS zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ein. Nach der Präsentation der Ergebnisse fassen die Schülerinnen und Schüler das Erarbeitete zusammen und erläutern anschließend die Vorteile des SVERWEIS. Die Schüler und Schülerinnen Formatierungsmöglichkeiten unter Excel anwenden, um die Übersichtlichkeit des Formulars zu verbessern. Begriffe wie Rechenzeichen, Formel, relativer Zellbezug, relative Adressierung definieren und Konstanten und relative Zellbezüge in Formeln anwenden. mithilfe einer Lohnsteuertabelle beziehungsweise mithilfe des Internets die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer ermitteln. Begriffe wie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung sowie Beitragsbemessungsgrenze definieren und sich mittels Internet über die aktuellen Beitragssätze informieren. die WENN-Funktion anwenden, wenn Fallunterscheidungen notwendig sind. den SVERWEIS nutzen, um gezielt Informationen aus einem Tabellenblatt zu suchen.

  • Orga / Bürowirtschaft
  • Sekundarstufe II

Wie sicher ist die Rente?

Unterrichtseinheit

Das Thema Rente ist sehr komplex, sodass sich der Artikel auf die politischen Entscheidungen und Rahmenbedingungen konzentriert. Der Rentensimulator bietet eine gute Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler die Einflussfaktoren kennen zu lernen. Die gesetzliche Rentenversicherung steckt seit Jahren in der Krise. Die Zahl der Rentner steigt beständig, die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sinkt dagegen. Die Folge ist, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren und beide Seiten Abstriche in Kauf nehmen. Während die heutigen Arbeitnehmer immer höhere Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und zukünftig eine wesentlich geringere Rente bekommen werden, haben die heutigen Rentner in den letzten Jahren auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten müssen. Auch wenn der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) während seiner 16jährigen Amtszeit (1982-1998) immer wieder beteuerte, die "Rente ist sicher", haben inzwischen Politiker aller Parteien erkannt, dass diese Aussage nicht der Realität entspricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen das System der Rentenversicherung nachvollziehen können. die Einflussfaktoren zur Rente benennen und erläutern. die historische Entwicklung chronologisch aufzeichnen und erklären. Prognosen für die Zukunft der Rente formulieren. verschiedene Modelle (Beispiele) für die Berechnung der Rente erstellen. Informationen über das Internet recherchieren und diese kritisch bewerten. Thema Wie sicher ist die Rente? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für 2 Schülerinnen und Schüler Auf den folgenden Unterseiten werden historische Entwicklungen, Krisen der Rente und zukünftige Prognosen beschrieben. Die Entscheidungen politisch Verantwortlicher werden dargestellt und verschiedene Einflussfaktoren benannt. Die Unterseiten enthalten jeweils Recherchelinks zu den Themenbereichen. Historische Entwicklung Die Rentenversicherung hat in der historischen Betrachtung seit ihrer Entstehung schon einige Höhen und Krisen erlebt. Die Rente in der Krise Vom Beginn der Krise über aktuelle Tendenzen bis hin zu den Prognosen für die Zukunft werden Hintergründe erläutert. Großindustrielles Zeitalter Die gesetzliche Rentenversicherung ist heute eines der wichtigsten solidarisch finanzierten Versicherungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland. Doch die Versicherung entstand bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Damals befand sich die Gesellschaft im Umbruch. Das Zeitalter der Großindustrie begann und die Arbeiter litten unter den schlechten sozialen Bedingungen. Lange Arbeitszeiten, hohe Unfallraten und niedrige Löhne führten dazu, dass sozialdemokratische und sozialistische Ideen in der Arbeiterschaft immer populärer wurden und Kaiser Wilhelm I. um seine Macht fürchtete. Schutz der Arbeiter Daher folgte er einem Rat von Otto von Bismarck, dem damaligen Reichskanzler, und regte in einer Botschaft zur Eröffnung des deutschen Reichstages am 17. November 1881 an, verschiedene Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter zu beschließen. Die Rentenversicherung war die dritte Sozialversicherung im Deutschen Reich. 1883 beschloss man die Krankenversicherung, 1884 die gesetzliche Unfallversicherung. Übrigens zahlten schon damals Arbeitnehmer und -geber jeweils die Hälfte der Beiträge. Rente ab 71 Die Verabschiedung des "Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung" am 22. Mai 1889 durch den Reichstag war die letzte Sozialversicherung der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung. Zum 1. Januar 1891 trat das Gesetz in Kraft. Damals bekamen Arbeiter ab dem 71. Lebensjahr, das allerdings nur wenige erreichten, eine Rente. Auch bekamen Arbeiter seitdem eine Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit. 1911 folgte eine erste grundlegende Reform. Die Hinterbliebenenrente wurde eingeführt und die Angestellten in die Rentenversicherung miteinbezogen. Krise durch Inflation Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der darauf folgenden Hyperinflation geriet die gesetzliche Rentenversicherung in eine tiefe Krise. Das System finanzierte sich damals aus den angesparten Rücklagen der Versicherten (Kapitaldeckung), doch die Inflation entwertete diese Reserven weitgehend. So verringerte sich das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Reichsmark im Jahre 1914 auf nur noch 14,6 Prozent im Jahr 1924. Ressourcenvernichtung durch Rüstungsausgaben Also begann der Staat, die Renten teilweise aus den eingehenden Beiträgen zu finanzieren und mit Steuergeldern die Lücken zu füllen. Dennoch mussten die Leistungen, insbesondere nach der Weltwirtschaftskrise (1930-1932), massiv gekürzt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung allein reichte bei weitem nicht mehr aus und war kaum mehr als ein kleines Zubrot. Die Nationalsozialisten haben die Sozialsysteme weiter geplündert und Gelder zweckentfremdet, insbesondere um Rüstungsausgaben zu finanzieren. Umlagefinanzierung Als der Zweite Weltkrieg endete, stand Deutschland vor einem Trümmerhaufen - auch was die gesetzliche Rentenversicherung betraf. Mangels Alternativen behielt man das alte Finanzierungssystem zunächst bei. Die Rentenzahlungen blieben gering und wurden mangels Rücklagen bis zu 50 Prozent aus Steuergeldern finanziert. Doch im Jahr 1957 kam die System-Wende. Anstatt Rücklagen zu bilden, hat der Staat von den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung anfangs 15 Prozent des Bruttolohnes abgezwackt und den damaligen Rentnern sofort ausbezahlt. Das System der so genannten Umlagefinanzierung war geboren. Generationenvertrag Die Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) konnte deshalb die Renten sofort drastisch erhöhen. Das neue System erlaubte es zudem, die Entwicklung der Rentenhöhe dynamisch an die Entwicklung der Bruttolöhne zu koppeln. Allerdings hat der Staat seitdem keine Rücklagen mehr gebildet. Das Umlagesystem basiert also darauf, dass jede Generation mit ihren Beiträgen nicht mehr die eigenen Alterseinkünfte finanziert, sondern die Generation der Großeltern und Eltern - ein Vertrag zwischen den Generationen. Faktor Geburtenrate Die Rentenreform von 1957 basierte auf den Ideen von Professor Wilfrid Schreiber, die der Bund Katholischer Unternehmer unter dem Titel "Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" 1955 herausgegeben hat. Allerdings hat die damalige Regierung seine Vorschläge nur unvollständig umgesetzt. Schreiber war sich dessen bewusst, dass das Umlagesystem nur dann funktionieren kann, wenn genügend Kinder geboren werden und das System diese Voraussetzung auch berücksichtigt. Deswegen wollte er eine Kinderrente, das heißt mehr Geld für Rentner mit Kindern, einführen, und kinderlose Arbeitnehmer sollten ab dem 35. Lebensjahr den doppelten Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Bundeskanzler Adenauer verzichtete allerdings auf solche Komponenten. Angesichts der seit Jahren sinkenden Geburtenraten und des daraus resultierenden Ungleichgewichts zwischen Beitragszahler und Rentner, zeigt sich heute, dass dies ein Fehler war. Anstieg des Beitrags Bis Anfang der 1990er Jahre schien das System gut zu funktionieren. Zwar stieg der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 17 (1972) auf 19 Prozent (1986) des Bruttolohnes, vor allem weil man flexible Altersgrenzen eingeführt und mehr Menschen ins System einbezogen hat. Doch dann geriet die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Deutsche Einheit - Finanzierung der Ostrenten Eine wichtige Ursache liegt in der Deutschen Einheit begründet. Nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahr 1990 hat die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer übertragen. Da es in der DDR allerdings offiziell keine Arbeitslosigkeit gab und den Rentnern somit viele anrechenbare "Beitragsjahre" anerkannt wurden, bekamen die Ost-Rentner vergleichsweise hohe Rentenzahlungen. Allerdings brach zeitgleich die Wirtschaft in Ostdeutschland zusammen und die Arbeitslosigkeit schnellte in die Höhe. Im Osten Deutschlands konnte die Bevölkerung also nur relativ geringe Rentenbeiträge abführen, während die Rentner relativ hohe Bezüge bekamen. Demographischer Wandel Außerdem passierte das, was Schreiber in seinem Konzept befürchtet und deswegen entsprechend berücksichtigt hatte. Weil immer weniger Kinder geboren wurden (seit 1970 kamen in Deutschland auf 1.000 Einwohner konstant weniger als 700 Geburten) und die Lebenserwartung stetig stieg, geriet das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ins Ungleichgewicht. Verschärft wurde die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch, dass die Arbeitslosigkeit nach der Einheit drastisch stieg und sich mittlerweile auf einem hohen Niveau stabilisiert hat. Zögern trotz hoher Dringlichkeit Anfang der 1990er Jahre wurde den politisch Verantwortlichen klar, dass sie umsteuern mussten. Allerdings wagte sich die Regierung Kohl zunächst nicht, der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Wie eingangs erwähnt, versprach der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm bis zuletzt, dass die Rente sicher sei und ausreichen werde, um den Ruhestand genießen zu können. Doch nun ging es mit den Renten bergab, wenn zunächst auch schleichend. Zuerst hat die Regierung Kohl beschlossen, sich bei den Rentenerhöhungen nicht mehr am Bruttolohn zu orientieren, sondern den Nettolohn als Bezugsgröße zu verwenden. Außerdem war es bis dato leicht möglich, wesentlich früher als mit 65 Jahren in Rente zu gehen und dabei nur geringe Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Früher in Rente zu gehen, war nun mit finanziellen Einbußen verbunden. Für jeden Monat, den man früher gehen wollte, mussten 3,6 Prozent Abschlag gezahlt werden. Einführung des demographischen Faktors Das wichtigste Vorhaben der Regierung Kohl zur Konsolidierung der gesetzlichen Rente war die Einführung des so genannten demografischen Faktors. Damit wollte man die längere Lebensdauer bei der Berechnung der Rente berücksichtigen. Durch ihn sollte das statistische Rentenniveau - das Verhältnis zwischen Nettorente und Nettolohn - von damals etwa 70 Prozent auf 64 Prozent im Jahr 2030 sinken. Allerdings hat die im Herbst 1998 gewählte rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) diese Maßnahme, die sie im Wahlkampf scharf kritisiert hat, nach ihrem Amtsantritt wieder rückgängig gemacht. Ein Schritt zurück, drei nach vorne Doch bald musste auch die neue Bundesregierung die bittere Renten-Realität erkennen. Wenige Jahre nachdem sie den von der Regierung Kohl vorgesehenen demografischen Faktor abgeschafft hatte, führte die rot-grüne Bundesregierung ihn wieder ein - und musste weitere Einschnitte vornehmen. Denn vor allem die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit beeinträchtigte die Rentenkasse dauerhaft. Private Altersvorsorge Im Mai 2001 beschloss der Bundestag daher eine neue Rentenreform und veränderte die Rentenformel. Kernstück war die Einführung der so genannten Riester-Rente, einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, in die jeder Versicherte selbst einzahlen kann. Sie soll die Absenkung des statistischen Rentenniveaus durch die beschlossene Änderung der Rentenformel ausgleichen. Außerdem strich man die Berufsunfähigkeitsrenten und ersetzte sie durch abgespeckte Erwerbsminderungsrenten. Auch die Witwenrente wurde gekürzt. Diese Privatvorsorge wurde in mehreren Schritten aufgebaut. Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin seit dem Jahr 2006 drei und ab 2008 vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens angelegen. Der Sparbetrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil und staatlichen Zulagen. Ab 2008 beträgt die Grundzulage für jeden Versicherten 154,- Euro. Je Kind schießt der Staat 185,- Euro hinzu. Den Eigenanteil können die Rentenversicherten zudem von der Steuer absetzen. Der Staat fördert alle Sparformen, die von einer speziellen Stelle überprüft und zugelassen wurden. Es gelten allerdings eine Reihe von Bedingungen, so dürfen die Leistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Außerdem muss die Auszahlung in Form einer Rentenzahlung oder als Auszahlungsplan erfolgen. Eine Einmalzahlung ist nicht möglich. Neben der Einführung der privaten Riester-Rente wollte die Regierung Schröder noch einen dritten, nicht-staatlichen, Bereich stärken: die Betriebsrenten. Daher hat sie den Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung eingeführt. Jeder Arbeitnehmer kann nun einen Teil seines Gehalts "umwandeln". Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung ein. Außerdem kann man dafür auch staatliche Zulagen oder Steuerermäßigungen nach der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Weitere Reformen Doch damit war die Regierung Schröder noch nicht am Ende ihrer Reformpläne. Bereits im Jahr 2004 folgten weitere, noch einschneidendere, Änderungen. Die wichtigste Neuerung ist, dass die Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe um einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt wurde. Zwar orientiert sich die Anpassung der Renten weiterhin an der Entwicklung der Bruttolöhne - allerdings korrigiert um die Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur kapitalgedeckten Altersvorsorge und korrigiert um den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor. Nachhaltigkeitsfaktor Dieser Faktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern zueinander. Steigt die Zahl der Rentner pro 100 Beitragszahler, wird die Rentenanpassung gemindert. Sinkt die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern, werden die Renten stärker erhöht. Auch das bereits mehrfach beschnittene Rentenniveau sinkt durch den Nachhaltigkeitsfaktor weiter. Es wird von 53 Prozent (2004) auf 46 Prozent im Jahr 2020 und auf 43 Prozent im Jahr 2030 sinken. Gleichzeitig sollen die Beiträge der Arbeitnehmer, derzeit 19,5 Prozent des Bruttolohnes, stabilisiert werden. Ziel ist, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent beziehungsweise bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Prognose für die nächsten 15 Jahre Auch die seit dem Herbst 2005 amtierende Bundesregierung hat weitere Veränderungen bereits im Auge. Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering hat bei der Vorstellung des aktuellen Rentenversicherungsberichts im März 2006 öffentlich zugegeben, dass die gesetzliche Rente bis zum Jahr 2030 so stark sinken wird, dass sie nicht mehr für ein auskömmliches Leben ausreicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Rentenpläne der Regierung und eine Prognose für die Entwicklung des Rentensystems in den kommenden 15 Jahren. Eine Modellrechnung Wer als Durchschnittsverdiener (Bruttoverdienst von 2.464 Euro/Monat) im Jahr 2019 in Rente geht, kann laut Rentenbericht mit einer "Standardrente" von rund 1.400 Euro brutto rechnen - allerdings nur dann, wenn er 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. In weiteren Modellrechnungen ergibt sich eine Bruttostandardrente von 1.176 Euro für das laufende Jahr (2006). Angesichts der geplanten Nullrunden für 2007 und 2008 verändert sich der Wert zunächst nicht und steigt dann auf 1.180 Euro. Im Jahr 2014 soll er mit 1.263 Euro kaum spürbar darüber liegen. Dabei ist die Inflation nicht berücksichtigt, so dass die reale Kaufkraft der zukünftigen Rentner noch deutlich geringer ausfallen wird als heute. Erhöhung des Eintrittsalters Bereits beschlossen hat die Bundesregierung das gesetzliche Renteneintrittsalter allmählich von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Die Anpassung soll im Jahr 2012 beginnen, dann wird das Eintrittsalter jedes Jahr um einen Monat nach hinten verschoben. Von 2024 an folgen Zwei-Monats-Schritte. Allerdings arbeiten derzeit nur rund ein Drittel der männlichen Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr. Daher will die Bundesregierung durch eine "Initiative 50 plus" die Beschäftigung älterer Menschen verbessern.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Was wirklich passiert, wenn verbeamtete Lehrkräfte kündigen

Fachartikel

Verbeamtete Lehrkräfte, die über eine Kündigung nachdenken, unterschätzen oft die finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Konsequenzen mit den relevanten Paragraphen und ohne Coaching-Floskeln zusammen. Wenn eine verbeamtete Lehrkraft ernsthaft kündigen will, beginnt der eigentliche Schock meistens nicht beim Antrag. Er beginnt, wenn die zuständige Personalstelle drei Dinge erklärt, die vorher niemand erwähnt hat: Die Beihilfe endet am letzten Diensttag. In die gesetzliche Krankenversicherung führt kein einfacher Weg zurück. Und Arbeitslosengeld steht Beamten nicht zu. Der Antrag selbst ist unkompliziert. Was danach passiert, ist es nicht. Der rechtliche Rahmen Die zentrale Norm für Landesbeamte ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Behörde hat kein Ermessen, das heißt, der Antrag wird vollzogen, nicht geprüft oder bewilligt. Eine Ablehnung aus Bedarfs- oder Stellengründen ist ausgeschlossen. Für Bundesbeamte gilt die inhaltlich entsprechende Regelung in § 33 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden; danach nur noch mit Zustimmung der Behörde. Die Behörde kann den Entlassungstermin um maximal drei Monate hinausschieben. Für Lehrkräfte kommt eine landesrechtliche Besonderheit hinzu: Die Entlassung soll zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Die formalen Stichtage sind der 31. Januar und der 31. Juli – abgeleitet aus dem Schuljahr, das in allen Bundesländern vom 1. August bis 31. Juli läuft. Diese Schulhalbjahres-Klausel ist eine Soll-Regelung. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag mit festem Startdatum, kann davon abgewichen werden. Der Beamtenstatus ist faktisch endgültig weg Mit der Entlassung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. Eine spätere Wiederverbeamtung ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten: Sie hängt vom Bedarf des Dienstherren, den Höchstaltersgrenzen des Bundeslandes und einer neuen amtsärztlichen Eignungsuntersuchung ab. Wer mit 45 kündigt und mit 50 zurück will, wird in den meisten Ländern abgelehnt. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld Beamtinnen und Beamte sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen keine Beiträge und erwerben keine Anwartschaften. Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, auch nicht nach zwanzig Dienstjahren. Was bleibt, ist Bürgergeld nach SGB II (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld): bedürftigkeitsabhängig, mit Vermögensgrenzen und ohne Bezug zur früheren Besoldung. Die Beihilfe endet am letzten Diensttag Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe. Dieser Anspruch erlischt mit dem letzten Diensttag, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Nachwirkung. Ab dem Folgetag trägt die Lehrkraft die Krankheitskosten vollständig selbst. Die private Krankenversicherung wird deutlich teurer Die meisten verbeamteten Lehrkräfte sind privat krankenversichert, weil die PKV in Kombination mit der Beihilfe günstiger ist als die GKV. Ohne Beihilfe verschiebt sich diese Rechnung erheblich. Denn der bisherige PKV-Tarif deckte nur den Restbedarf nach Beihilfe ab. Nach der Entlassung muss auf vollen Versicherungsschutz umgestellt werden. Die Beitragshöhe hängt von Versicherer, Eintrittsalter und Tarifwerk ab. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Basistarif nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, die Leistungen entsprechen aber nur dem GKV-Niveau. Für ältere Lehrkräfte mit Vorerkrankungen ist der Basistarif oft die einzige bezahlbare Option. Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 faktisch ausgeschlossen Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen von der GKV-Pflichtversicherung ausgeschlossen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Für eine Lehrkraft, die seit der Verbeamtung durchgehend privat versichert war, ist die GKV-Tür ab 55 rechtlich verschlossen, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer einen Wechsel vor dem 55. Geburtstag plant, hat deutlich mehr Spielraum. Das Altersgeld: eine dritte Option neben Pension und Nachversicherung Beim freiwilligen Ausscheiden stehen viele Lehrkräfte vor der Annahme, sie verlieren ihre Pension vollständig. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. In neun Ländern und im Bund gibt es das Altersgeld, einen eigenständigen Versorgungsanspruch als Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird ab dem regulären Renteneintrittsalter monatlich gezahlt, lebenslang. Die Differenz zur Nachversicherung kann erheblich sein. Welche Länder ein Altersgeldgesetz haben: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Kein Altersgeld gibt es in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Für gesundheitlich belastete Lehrkräfte: Dienstunfähigkeit prüfen Ein Punkt, der in der Beratungspraxis häufig zu kurz kommt: Lehrkräfte, die wegen gesundheitlicher Probleme über eine Kündigung nachdenken, sollten vorher prüfen, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 26 BeamtStG in Betracht kommt. Dieser Weg führt zu sofortigem Ruhegehalt mit Zurechnungszeit und lebenslanger Beihilfe – die freiwillige Kündigung dagegen zu keiner Versorgung bis zum regulären Rentenalter. Was vor dem Antrag geklärt sein sollte Wer ernsthaft über eine Entlassung nachdenkt, sollte vorher drei Dinge schwarz auf weiß haben: eine konkrete berufliche Anschlusslösung, die exakte Versorgungsrechnung für das eigene Bundesland – Altersgeld oder Nachversicherung, mit konkreten Beträgen von der zuständigen Versorgungsstelle – und die neue Krankenversicherungslösung einschließlich der Beitragshöhe nach Wegfall der Beihilfe. Beratung für eine solche Entscheidung bieten der Personalrat und die zuständige Gewerkschaft besser vor der Unterschrift als danach. Literaturverzeichnis Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/. Bundesbeamtengesetz (BBG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/. Altersgeldgesetz (AltGG) vom 28. August 2013. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Soziale Marktwirtschaft im Wandel

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Soziale Marktwirtschaft" beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler sich mit Bedingungen für neue Reformen.Die Stellungnahmen von Interessenverbänden und Gewerkschaften sollen in dieser Kurzreihe gegenübergestellt werden. Die Schülergruppe sollte über hinreichendes wirtschaftspolitisches Grundwissen verfügen und die Grundzüge der Sozialen Marktwirtschaft sowie staatliche Mittel der Konjunktursteuerung kennen.Konkret werden hier die Thesen der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft", einer von Arbeitgeberverbänden finanzierten Initiative, den strategischen Vorschlägen des DGB zur Steigerung des Wirtschaftswachstums und zur Senkung der Arbeitslosigkeit gegenübergestellt. Die Unterrichtseinheit hinterfragt Netzinhalte nach ihrer immanenten Werthaltigkeit, nach Richtigkeit sowie verborgenen Interessen. Die Jugendlichen müssen aus der Wertung der vorgefundenen Inhalte eigene Einschätzungen entwickeln. Durchführung der Unterrichtseinheit "Soziale Marktwirtschaft im Wandel" Die Schülerinnen und Schüler erschließen themenzentriert Positionen unterschiedlicher Interessengruppen aus deren Internetpublikationen. wenden wirtschaftspolitisches Grundwissen auf aktuelle konjunkturpolitische Problemstellungen an. definieren wirtschaftliche und soziale Problemstellungen aus unterschiedlichen Interessenslagen. entwickeln eigene Positionen. Einstieg Um an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen, nennen diese Inhalte der "Agenda 2010" oder Elemente der Innovationspolitik der jetzigen Bundesregierung. Gleichzeitig entsteht ein Meinungsbild der Klasse zum Thema, das vermutlich noch sehr unpräzise ist. Die Schüler-Statements sollten fixiert werden, da sie am Ende der Reihe sehr gut den Lernfortschritt dokumentieren können. Erarbeitung der Thesen Die Schüler und Schülerinnen sollen einige "Leitartikel" der Website "Chancen für alle - Initiative Soziale Marktwirtschaft" zum Thema "Arbeitsmarkt" lesen und die Hauptthesen herauskristallisieren. Daraus sollen sie die Hypothesen der Autoren für notwendige Maßnahmen, die einen konjunkturellen Aufschwung nach sich ziehen sollen, zusammenstellen und die Argumentation multiperspektivisch betrachten: zunächst aus der Sicht eines Arbeitnehmers, dann aus der Sicht eines Arbeitgebers. Selbstverständlich muss geklärt werden, wer hinter dieser Initiative steht. Erarbeitung der Thesen II Im Anschluss werden die relevanten Texte der betreffenden Gewerkschaftsseite heruntergeladen und mithilfe der Leitfragen des Arbeitsblattes analysiert. Kapitel 2 betrifft die Konjunkturpolitik, Kapitel 3 betrifft die Einkommens- und Arbeitsmarktpolitik. Diese beiden Abschnitte sollten arbeitsteilig je von der Hälfte der Klasse erarbeitet und anschließend präsentiert werden. Vergleich Die Thesen der Initiative werden mit den Forderungen des DGB, "Offensive Strategien für mehr Wachstum und Beschäftigung" verglichen und im Anschluss diskutiert. Einordnung in Parteiprogramm Zur Vertiefung des Themas kann man versuchen, Reformvorschläge noch genauer einzelnen Parteien zuzuordnen. Hierbei stößt man natürlich auf das Phänomen, dass sich die Parteiprogramme der großen Volksparteien so ähnlich sind. Eine selbstständige Internetrecherche der Schüler und Schülerinnen bietet sich hier an. Formulieren einer eigenen Position Schließlich können einige Ihrer Schüler oder Schülerinnen einen Eintrag ins Diskussionsforum der Site vornehmen. UE "Soziale Marktwirtschaft im Wandel" Die Schülerinnen und Schüler des Neigungsfaches Wirtschaft, Jahrgangsstufe 13, am Theodor-Heuss-Gymnasium haben die UE gerne durchgearbeitet. Bemängelt wurde, dass Aufgabe 1, Teil 4 ("Am liebsten würde ich bis 70 arbeiten") mit dem angegebenen Text nur schlecht bearbeitbar ist. Wir haben uns entschlossen, dafür einen aktuellen Text über Thumanns gleichlautende Forderung (ebenfalls bei www.chanchenfueralle.de) zu bearbeiten. UE "Soziale Marktwirtschaft im Wandel"

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II
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