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Vitalzeichen – Temperatur

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Ausgehend von den Temperaturnormwerten und -messorten thematisiert die vorliegende Unterrichtseinheit die Themenkomplexe Hypothermie, Schüttelfrost und Fieber. Die Überprüfung der Vitalzeichen wie Puls , Blutdruck und Temperatur gehören zur täglichen Routine von Pflegefachpersonal. Mindestens einmal pro Schicht werden die Vitalzeichen von Patientinnen und Patienten ermittelt und dokumentiert. Um die gemessenen Temperaturwerte richtig einzuschätzen, bedarf es grundlegender Kenntnisse: so etwa das Wissen um entspreche Normwerte und eventuelle Abweichungen . Dieser Themenkomplex stellt somit den Ausgangpunkt für die unterrichtsleitende PowerPoint-Präsentation dar, die als Grundlage der vorliegenden Unterrichtseinheit fungiert. Weiterhin werden die Themenkomplexe Hypothermie , Schüttelfrost und Fieber behandelt. Zur Vertiefung des Wissens dienen insgesamt sieben Arbeitsblätter . Unterstützend kommen zudem vier interaktive Übungen zum Einsatz. Die Ermittlung der Vitalzeichen gehört zu den ersten Aufgaben, mit welchen Auszubildende in den ambulanten und stationären Einrichtungen konfrontiert werden. Das sichere Einschätzen der Messwerte gehört dementsprechend zu den "Basics" des Pflegeberufs. Der Schwerpunkt dieser Unterrichtseinheit liegt auf entsprechende Pflegemaßnahmen bei Fieber, das heißt bei übermäßig erhöhter Körpertemperatur. Da diesbezüglich jede Altersgruppe eigene Besonderheiten aufweist, gilt es diese zu thematisieren und zu beachten. Auch im Hinblick möglicher Spezialisierungen im Rahmen der Ausbildung sollte der Wärmeregulation bei Frühgeborenen und Kindern besondere Beachtung geschenkt werden. Im Rahmen eines der vorliegenden Unterrichtseinheit zugehörigen Rechercheauftrags zum Thema "Fieberkrampf" bietet sich das Einüben eines professionellen Beratungsgespräches an, da an dieser Stelle zumeist ein besonderer Bedarf auf Seiten der Erziehungsberechtigten besteht. Die umfassende Unterrichtseinheit wird durch diverse Übungen auf den Arbeitsblättern, interaktive Übungen und wechselnde Sozialformen belebt. Der zeitliche Rahmen ist mit drei bis vier Doppelstunden angegeben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die gemessene Körpertemperatur richtig einordnen und bei Abweichungen der Normwerte entsprechende Pflegemaßnahmen treffen. kennen die unterschiedlichen Fiebertypen. wissen, welche Maßnahmen bei einem Fieberkrampf zu ergreifen sind. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die Lerninhalte selbstständig mittels interaktiver Übungen. sind sicher in der Identifikation wissenschaftlicher Quellen im Internet. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler geben sich konstruktives Feedback. arbeiten in Partnerarbeit effektiv und konzentriert zusammen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht
  • Sekundarstufe II

Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes unfallversichert?

Fall des Monats

Viele Schülerinnen und Schüler möchten während ihrer Pause rauchen. Meist ist dies auf dem Schulgelände untersagt. Daher mal schnell raus – ob erlaubt oder nicht. Während der Schulzeit gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kommt es in dieser Zeit zum Unfall, läge also ein "Arbeitsunfall" vor. Gilt dies auch, wenn man während der Hofpause das Schulgelände verlässt? Der konkrete Fall Der Fall ereignete sich in Hamburg. Ein volljähriger Schüler ging mit zwei Mitschülern in der Pause zum Rauchen in den schulnahen Stadtpark. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Vor Gericht ging es um die Frage, ob der Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Das Sozialgericht gab dem Kläger noch Recht, das Landessozialgericht wies die Klage ab. Die Entscheidung des Gerichts Diese Entscheidung bestätigte das Bundessozialgericht. Es läge kein Arbeitsunfall vor und daher auch kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der organisatorische Verantwortungs- und Einflussbereich der Schule beschränke sich auf das Schulgelände. Er ende ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit am Schultor. Der Stadtpark könne nicht als erweiterter Schulhof angesehen werden und der Aufenthalt dort stehe daher nicht unter dem Versicherungsschutz. Diese Entscheidung steht einem früheren Richterspruch entgegen, auf den der Schüler in seiner Klage noch Bezug genommen hatte. Das Bundessozialgericht hatte am 23. Januar 2018 (AZ: B 2 U 8/16 R) einem Kläger Recht gegeben, der Unfallversicherungsschutz außerhalb der Schule geltend gemacht hatte. In diesem Fall hatten mehrere Schüler eine Arbeit in der Gruppe daheim erledigt. Auf dem Heimweg von dort war einer der Beteiligten gestürzt – das Gericht erkannte darin einen versicherten Unfall außerhalb der Schule. Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler regelt das Siebte Buch Sozialgesetzbuch Per Gesetz stehen Schülerinnen und Schüler unter dem Versicherungsschutz, erläutert anwaltauskunft.de und verweist auf das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Es ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Darin heißt es unter anderem: "Kraft Gesetzes sind versichert […] Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen."

  • Fächerübergreifend

Elternarbeit – Was ist das eigentlich?

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel sollen nicht nur die Rahmenbedingungen für Elternarbeit in der Schule geklärt, sondern auch Vorschläge unterbreitet werden, wie Kontakte, Kommunikation und Kooperation zwischen Schule und Elternhaus konkret gelingen können. Ziel von Elternarbeit ist es, dass beide Seiten davon profitieren. Elternarbeit – Definitionsversuch Elternarbeit – dieser Fachbegriff taucht im Professionswissen von Lehrerinnen und Lehrern erst Ende des 20. Jahrhunderts auf. Der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus fand im Wesentlichen auf Elternabenden und Elternsprechtagen statt, bei Problemen wurden die Eltern in die Sprechstunde der Lehrkraft einberufen, bei Schulfesten und Wandertagen nahm man die Unterstützung der Eltern, insbesondere der (oft nicht berufstätigen) Mütter gerne in Anspruch. Inzwischen ist Elternarbeit ein gängiger Begriff, zu dem in der online-Enzyklopädie Wikipedia ein langer Eintrag zu finden ist. Elternarbeit wird dort definiert als " Oberbegriff für das Management der Kommunikation und Kooperation mit Eltern als Arbeit kindbezogener Berufe ". Dazu gehören "Gespräche, Beratungen, Informationen, Einbestellungen in die Schule, Hausbesuche, schriftliche Mitteilungen, Organisation von Mitarbeit der Eltern, Vermittlungen zur Jugendhilfe oder Beratungsstellen, besondere Schulveranstaltungen für oder mit Eltern" (Korte 2001). Elternarbeit geht in der Regel von der Schule aus, sie wird von Lehrpersonen geleistet, zunehmend auch von Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeitern, und sie kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule stattfinden. Stets zielt sie darauf ab, Verhalten, Leistung, allgemeine Entwicklung und Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Eltern und Lehrkräfte – ein schwieriges Verhältnis So weit, so gut. Aber das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Eltern ist nicht immer einfach. Laut einer Forsa-Umfrage von 2019 sehen Lehrerinnen und Lehrer in der Zusammenarbeit mit den Eltern sogar eine der größten beruflichen Herausforderungen, besonders an den Grundschulen. Lehrkräfte sehen sich durch den hohen Zeitbedarf belastet, sie befürchten Kritik und Konflikte, sehen sich mit komplizierten Datenschutzfragen konfrontiert, müssen mit überbehütenden Helikoptereltern ebenso umgehen können wie mit erziehungsschwachen Eltern , die sich von der Schule fern halten. Auf der anderen Seite haben auch Eltern oft gemischte Gefühle, wenn sie die Einladung zum Elternabend erhalten oder den Lehrkräften ihrer Kinder begegnen. Grundlage für die Elternarbeit ist das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dort kann man nachlesen, welche Rolle der Staat den Eltern in der Schule zuweist. Jochen Korte fasst die formalrechtlichen Bedingungen so zusammen: "Das Schulrecht schreibt einen Minimalkatalog an Elternarbeit vor. Eltern können über Beiräte Kritik üben, Vorschläge einreichen oder in den Konferenzen Anträge stellen und über ihre Vertreter an Beschlüssen mitwirken. Die Schule ist verpflichtet, Gutachten und Zeugnisse zu erläutern. Bei einigen, im Gesetz festgelegten Maßnahmen, zum Beispiel der Festlegung von Unterrichtszeiten oder bei Schulausschlüssen, haben die Eltern das Recht, offiziell angehört zu werden. Grundsätzlich gilt, dass unsere Schulen liberal verfasst sind und dass Elterninteressen im Großen und Ganzen nicht mit den staatlichen Interessen an der Schulaufsicht kollidieren." Elternarbeit ist also ein obligatorischer Teil von Lehrkraftarbeit . Sie findet auf verschiedenen Ebenen statt, und zwar auf der Individual-, Klassen-, Schul-, Stadt- und Kreisebene sowie der Landesebene. Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Eltern in Gremien, zum Beispiel im Stadt-, Kreis- oder Landeselternbeirat, wird im Folgenden weitgehend ausgeklammert. Im Fokus stehen die Bereiche, in denen Lehrkräfte und Eltern konkret miteinander in Kontakt kommen, kommunizieren und kooperieren. Die drei "K" der Elternarbeit Kontakt – Kommunikation – Kooperation , so könnte man die Basics schulischer Elternarbeit auf den Punkt bringen. Für Ihre Arbeit als Lehrkraft bedeutet das:

  • Fächerübergreifend
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