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Nicht alles, was geht, geht: das Handy

Unterrichtseinheit

Das Handy bietet unzählige Möglichkeiten, aber auch diverse Risiken, die in dieser Unterrichtseinheit thematisiert werden. Anhand einer produktionsorientiert angelegten Auseinandersetzung mit Fallbeispielen sollen die Schülerinnen und Schüler Recht und Unrecht und dabei vor allem den korrekten Umgang mit der Handykamera und Bluetooth-Funktionalitäten erkennen.Den Schülerinnen und Schülern soll klar werden, in welchen Fällen mit dem Handy teilweise aus Unwissenheit, teilweise auch mit Vorsatz im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevante Verstöße begangen werden. Gearbeitet wird im Unterricht mit Fallbeispielen, die auf die zentralen Problembereiche der Handynutzung eingehen, wie zum Beispiel "Happy-Slapping" oder die Weiterverbreitung peinlicher Fotos und Filmszenen. Fachbezug Deutsch Im Sinne der Forderungen des Kerncurriculums Deutsch der Haupt- und Realschule (beispielsweise in Niedersachsen) erweitern die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit ihre Medienkompetenz. Darüber hinaus nutzen sie - wie für die Schuljahrgänge 5 und 6 sowie 7 und 8 gefordert - Formen des produktiven Textumgangs beziehungsweise verwenden produktive Verfahren zur Deutung von Texten. Fachbezug Politik Im Sinne der Forderungen des Kerncurriculums Politik in Niedersachsen werden in dieser Unterrichtseinheit die Bereiche "Normative Grundlagen" und "Konflikte" aus dem für die Schuljahrgänge 7 und 8 verbindlichen Themenfeld "Zusammenleben in der demokratischen Gesellschaft" aufgegriffen. Ablauf der Unterrichtseinheit Einstieg in die Unterrichtseinheit Hier werden zwei Möglichkeiten des Einstiegs in die Unterrichtseinheit vorgestellt. Wahlweise kann ein Unterrichtsgespräch oder eine Gruppenarbeit als Einführung dienen. Erarbeitungsphasen In den Erarbeitungsphasen setzen sich die Lernenden mit Chancen und Risiken der Handynutzung sowie der missbräuchlichen Herstellung von Handyfilmen auseinander. Vertiefung und Auswertung In dieser Phase nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive der Beteiligten ein und hinterfragen kritisch das Verhalten der Täter. Sicherung und Festigung Die Lernenden wenden die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fallbeispiele an und reflektieren das neu Gelernte. Die Schülerinnen und Schüler betrachten Medienprodukte kritisch und tauschen sich darüber aus. setzen sich produktiv mit Texten auseinander. beschäftigen sich mit dem Zusammenleben und möglichen Konflikten in der demokratischen und medial bestimmten Gesellschaft. Der Einstieg mithilfe des auf der Tafel oder Folie präsentierten Zitats "Ohne mein ... könnte ich nicht leben!" soll die Schülerinnen und Schüler zum Thema der Stunde führen und ihnen zugleich aufzeigen, welche große Bedeutung dem Handy in ihrem alltäglichen Leben zukommt. Am Ende dieses Einstiegs sollte die Überschrift "Das Handy" für den Rest der Stunde an der Tafel stehen. Erstellen von Partnerinterviews Sollte insgesamt mehr als eine Doppelstunde Zeit zur Verfügung stehen, bieten sich ergänzend oder alternativ zum Einstieg Partnerinterviews an. Dies dient dazu, den Schülerinnen und Schülern eine freie und ungezwungene Einführung in die Stundenthematik zu ermöglichen. Sie werden sich über die gestellten Fragen darüber bewusst, dass das Handy aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken ist und eine Schlüsselrolle im Rahmen der jugendlichen Lebenswelt einnimmt. Für die Interviews werden zunächst die drei Interview-Fragen an die Tafel geschrieben: "Seit wann hast Du ein eigenes Handy?", "Was machst Du am liebsten mit Deinem Handy?" und "Hast du dich schon mal über dein Handy geärgert?". Während der Interviews machen sich die Lernenden Notizen für eine nachfolgende Präsentation der Interview-Ergebnisse. Präsentation der Interview-Ergebnisse Anschließend stellen einzelne Schülerinnen und Schüler ihre Interviews vor. Nach zwei bis drei Interview-Vorstellungen sollten nur noch ergänzende oder andersartige Beiträge zur zweiten und dritten Frage präsentiert werden. Während der Präsentationen sollten Rückfragen der Schülerinnen und Schüler zugelassen werden, zum Beispiel Fragen nach Gründen. Nach diesem alternativen Einstieg kann direkt zur zweiten Frage der folgenden Erarbeitung übergeleitet werden. Spontane Äußerungen zu Aspekten der Handynutzung In dieser ersten Erarbeitung soll den Schülerinnen und Schülern deutlich werden, dass das Handy ein tolles Multifunktionsgerät ist, welches zahlreiche Funktionen und damit Chancen bietet, das aber auch etliche Probleme mit sich bringt. Dafür bietet es sich an, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst spontane Äußerungen zu positiven und negativen Aspekten des Handys machen, indem sie auf die Frage "Warum ist das Handy für euch so wichtig?" und anschließend auf die Frage "Wenn das Handy für euch so wichtig ist, warum darf es dann in der Schule nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzt werden?" reagieren. Bei der zweiten Frage wäre es gut, wenn ein direkter Bezug zur jeweiligen Schulordnung hergestellt würde. Vertiefende Gruppenarbeit Diese ersten spontanen Äußerungen leiten die anschließende Gruppenarbeit ein, bei der die Schülerinnen und Schüler in Gruppen Plakate erstellen, auf welchen sie positive und negative Aspekte der Handynutzung tabellarisch gegenüberstellen. Alternativ können die Ergebnisse dieser Gruppenarbeit auch auf Folie festgehalten werden, würden dann jedoch nicht dauerhaft präsent bleiben können. Ein oder zwei der entstandenen Plakate werden im Anschluss an die Gruppenarbeit vorgestellt. Spätestens nach der zweiten Gruppe sollte nur noch ergänzend präsentiert werden. Kritische Gedanken als Übergang zur nächsten Phase Vermutlich werden in dieser Phase noch keine kritischen Gedanken bezüglich des missbräuchlichen Erstellens und Weiterleitens von Bild- und Filmmaterial angeführt. Sollten diese dennoch erfolgen, können sie als Aspekte als Überleitung zur folgenden Phase verwendet werden. Fallbeispiele lesen und einschätzen In dieser Phase sollen sich die Lernenden individuell in Fallbeispiele aus ihrer Lebenswelt einlesen, bei denen Jugendliche mit dem Handy missbräuchlich Filme herstellen, an deren Erstellung mitwirken oder Filme anderer weiterleiten. Dazu erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Kopie von vier Fallbeispielen (Arbeitsblatt MS1). Nach einem ersten Lesen sollen die Lernenden spontan in einer Tabelle (Arbeitsblatt MS2 oben) festhalten, wie problematisch sie das Verhalten der Filmenden beziehungsweise Filme-Verbreitenden finden, und diese Einschätzungen je nach zur Verfügung stehender Zeit auch begründen. Kein Bewusstsein für strafrechtliche Relevanz zu erwarten Zu erwarten ist, dass den Schülerinnen und Schülern die Tragweite und die strafrechtliche Relevanz in den einzelnen Fällen nicht bewusst sind und sie deshalb die Schwere der Vergehen zu gering einschätzen. Diese erste Einschätzung soll die Vorkenntnisse festhalten und es ermöglichen, in der späteren Sicherungsphase die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse und damit den Lernerfolg zu verdeutlichen. Zeitsparendes, arbeitsteiliges Lesen als Variante Um diese und die beiden folgenden Phasen zu verkürzen, könnte das erste Fallbeispiel weggelassen werden. Gegen ein eventuell zeitsparendes, arbeitsteiliges Lesen und anschließendes Vorstellen der Fallbeispiele spricht hingegen, dass eine derartige Vorstellung automatisch subjektiv gefärbt ist und dabei gerade auf Grund einer möglicherweise eintretenden Verharmlosung entscheidende Details verloren gehen können. Somit könnten sich nicht mehr alle Beteiligten auf Grundlage derselben Fakten ein eigenes Bild von den Situationen machen. Perspektive der Beteiligten einnehmen In dieser Phase sollen die Lernenden die Perspektive einer Opfer- oder Täterfigur einnehmen, um sich die verletzten Gefühle und die empfundene Machtlosigkeit aufseiten der Opfer sowie die niederen Beweggründe und das Unrechtsbewusstsein beim Handeln der Täter bewusst zu machen. Dafür bietet sich das Schreiben innerer Monologe an, in denen die Schülerinnen und Schüler Gedanken und Gefühle während beziehungsweise nach der Tat (Ängste, Motive und so weiter) in der Ich-Perspektive versprachlichen. Bei diesem handlungs- und produktionsorientierten Schreiben liegt der besondere Anspruch darin, sich in die jeweilige literarische Figur hineinzuversetzen und einen Text zu produzieren, der mit den zuvor erschlossenen Informationen stimmig ist. Einzel- oder Partnerarbeit Beim Schreiben der inneren Monologe kann sich je nach Lerngruppe eine individuelle Einzelarbeit oder eine bereichernde Partnerarbeit anbieten. Es ist wichtig, dass zu jeder Figur mindestens ein innerer Monolog entsteht, um im weiteren Verlauf die konträren Emotionen in den unterschiedlich gelagerten Fallbeispielen abbilden und weiter vertiefen zu können. Bei der Verteilung der Rollen sollte darauf geachtet werden, dass damit nicht individuell problematische gruppenspezifische Strukturen aufgegriffen und verstärkt werden. Unrechtsbewusstsein stärken In dieser Phase sollen die in der vorherigen arbeitsteiligen Phase gewonnenen Einblicke in die Gefühle und Gedanken der einzelnen Opfer- und Täterrollen allen Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden. Das jeweilige Verhalten der Täter wird kritisch hinterfragt und bewertet. Insbesondere sollen hier das Unrechtsbewusstsein gestärkt sowie die zuvor vermutlich unterschätzte Tragweite und Schwere der Taten der Filmenden und der Filme-Verbreitenden erkannt werden. Präsentation der inneren Monologe Um alle auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen, treten zunächst die zwei oder drei an einem Fallbeispiel beteiligten Figuren vor die Klasse und präsentieren nacheinander ihre inneren Monologe. Im Sinne des zu erreichenden Ziels sollten die inneren Monologe der jeweils Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden zuletzt präsentiert werden. Zugunsten einer kohärenten Präsentation sollte zu jeder Figur nur ein innerer Monolog vorgestellt werden. Im Rahmen der sechs folgenden Besprechungen können weitere, bisher noch nicht angeführte Aspekte eingebracht und gewürdigt werden. Vertiefung der Einzelfälle Um eine intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Fallbeispielen zu gewährleisten, sollte jedes einzelne direkt im Anschluss an dessen Präsentation kommentiert und weiter vertieft werden, bevor das nächste Fallbeispiel angesprochen wird. Zunächst werden dabei die zwei oder drei vorgestellten inneren Monologe gewürdigt und kommentiert. Hierbei muss insbesondere überprüft werden, ob der produktive Umgang mit der Textgrundlage gelungen ist, das heißt ob die inneren Monologe mit den Informationen aus den Fallbeispielen stimmig sind und die Darstellung der Beweggründe und Gefühle vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation überzeugen können, wobei hier auch mögliche Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge gemacht werden könnten. Die jeweils präsentierenden Schülerinnen und Schüler berichten anschließend (je nach Gruppenzusammensetzung vielleicht auf freiwilliger Basis) kurz über ihre Gefühle bei der Rollenübernahme. Dies kann zu einer Verstärkung der Wirkung des Dargestellten beitragen. Bewertung des Täterverhaltens Wenn daraufhin sichergestellt ist, dass allen Schülerinnen und Schülern in dem jeweils präsentierten Fallbeispiel die Schwere der seelischen Verletzungen aufseiten der Opferfiguren beziehungsweise das Ausmaß des Einflusses der Handykamera auf die Taten bewusst ist, kann darauf aufbauend eine Bewertung des Verhaltens der Filmenden oder Filme-Verbreitenden eingeleitet werden. Schließlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler (auch die Präsentierenden) Stellung zum Verhalten dieser zuletzt genannten Figuren, indem sie auf die folgenden Fragen reagieren: "Warum hat sich Tobi/Laura/Lea/Anne so verhalten?" und "Wie schlimm findet ihr das Verhalten von Tobi/Laura/Lea/Anne?". Bewusstsein über unrechtes Verhalten Am Ende der jeweiligen Stellungnahme zu einem Fallbeispiel sollte den Schülerinnen und Schüler deutlich geworden sein, dass es sich jeweils um niedere Motive aufseiten der Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden handelt und dass diese sich ihres unrechten Verhaltens sowie der Tragweite ihrer Taten nicht ausreichend bewusst sind. Damit müsste das eingangs für diese Phase formulierte Ziel erreicht sein. Erneute Einschätzungen In dieser Phase sollen die Schülerinnen und Schüler die neu gewonnenen Erkenntnisse zu den Fallbeispielen anwenden und sichern sowie über die rechtliche Situation in diesen Zusammenhängen informiert werden. Zunächst wenden sie ihre Erkenntnisse an, indem sie die Fallbeispiele (siehe Erarbeitung I) auf Basis der veränderten Kenntnislage auf dem Arbeitsblatt erneut einschätzen. Zu erwarten ist, dass sie die jeweiligen Taten nun als problematischer einstufen. Veränderungen in den Einschätzungen im Plenum vorstellen Nachfolgend sollten die Schülerinnen und Schüler im Plenum über Veränderungen in ihren Einschätzungen berichten. Sollte sich zeigen, dass sie die Schwere der Vergehen weiterhin unterschätzen, muss dies spätestens nach dem folgenden Vortrag über die strafrechtliche Situation angesprochen und angepasst werden, damit sichergestellt ist, dass sich bei allen eine angemessene Einschätzung als Sicherung auf dem Arbeitsblatt befindet. Lehrervortrag zur rechtlichen Situation Damit deutlich wird, dass es sich dabei nicht nur um moralisch verwerfliche Handlungen, sondern um Straftaten handelt, die schwere Sanktionen nach sich ziehen können, werden die Schülerinnen und Schüler über einen Lehrervortrag darüber informiert, dass es sich in allen Fällen aufseiten der Filmenden beziehungsweise Filme? Verbreitenden um Straftaten handelt. Gegebenenfalls kann zuvor eine spontane Einschätzung der Lernenden bezüglich der strafrechtlichen Relevanz eingeholt werden. Bei der Darstellung der rechtlichen Situation sollte besonderes Gewicht auf die Rechte des Opfers gelegt werden, da diese den Jugendlichen vermutlich nicht ausreichend bekannt sind, aber eine wesentliche Stärkung der Position des Opfers bedeutet. Weiterführend bietet sich hier die Frage danach an, wie sich die Opfer in den jeweiligen Fallbeispielen verhalten könnten oder sollten. Anwendung des neu Gelernten Diese Phase dient der Anwendung und Festigung des neu Gelernten. Die Lernenden kreuzen in einer vorbereiteten Tabelle an, ob die jeweiligen Handlungen erlaubt oder verboten sind. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen und eventuell korrigiert, was mit Unterstützung einer Lösungsschablone auf Folie oder Papier erfolgen kann. Bedienungsanleitung zum Umgang mit dem Handy Die Aufgabe kann auch als Hausaufgabe vergeben werden. Alternativ wäre es auch möglich, in einer Folgestunde oder als Hausaufgabe daraus eine Art Bedienungsanleitung zum Umgang mit dem Handy im Zusammenhang mit Bild? und Filmmaterial zu erstellen, die als gegenüberstellende Tabelle "Erlaubt - Verboten" auf Plakate übertragen und dauerhaft präsent bleiben könnte. In der Schlussphase soll das neu Gelernte herausgestellt und reflektiert werden. Bei verbleibender Unterrichtszeit könnte abschließend thematisiert werden, was man als Unbeteiligte oder Unbeteiligter in Fällen mit entsprechend missbräuchlichem Umgang mit Bild? und Filmmaterial tun kann (zum Beispiel die Opfer stärken, über ihre Rechte informieren, Lehrkräfte oder andere Erwachsene einschalten).

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik / Pädagogik / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

"Stoppt Hass-Propaganda bei Facebook & Co."

Unterrichtseinheit

Hasspredigerinnen und Hassprediger verlagern ihre Aktivitäten zunehmend in die sozialen Netzwerke. Wie Jugendliche menschenverachtende Propaganda erkennen und mit welchen Mitteln sie sich selbst und andere davor schützen können, (unfreiwillig) Mittäterinnen oder Mittäter zu werden, vermittelt diese Unterrichtseinheit.Vegane Kochshows von Neonazis, religiöse Gesänge, die zum Dschihad aufrufen, Pseudo-Geldberatung: Hass-Propaganda kann sich insbesondere im Web 2.0 explosionsartig verbreiten. Verdeckt oder ganz offen werben extremistische Gruppen im usergenerierten Netz um Unterstützerinnen und Unterstützer. Innerhalb sozialer Netzwerke sind sie besser vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt und zielen darauf ab, dass Userinnen und User ihre Botschaften weitertragen. Wer jedoch menschenverachtendes Gedankengut im Social Web mit anderen teilt, hilft mit, solche Inhalte zu verbreiten und gesellschaftsfähig zu machen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Verlauf der Unterrichtseinheit in die Lage versetzt werden, kriteriengeleitet Hass-Propaganda zu identifizieren, sich hiervon zu distanzieren und entsprechend zu handeln. Einführung Vorbemerkungen und Hintergrundinformationen Auf dieser Seite finden Sie einige hilfreiche Vorbemerkungen zur Durchführung der Unterrichtseinheit sowie eine kurze Vorstellung der Kampagne "Stoppt Hass-Propaganda!". Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "Stoppt Hass-Propaganda!" Hier wird der Ablauf der Unterrichtseinheit mit den dazugehörigen Materialien kurz vorgestellt. Eine ausführliche Anleitung steht in Form eines Leitfadens als PDF-Dokument zur Verfügung. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können zwischen freier Meinungsäußerung, Provokation, Propaganda, Volksverhetzung und Gewaltaufrufen differenzieren und kennen die wichtigsten Unterscheidungskriterien. kennen die gängigsten Methoden der propagandistischen Manipulation und sind in der Lage, auch versteckte Botschaften zu entschlüsseln. wissen, welche weltanschaulichen Gruppierungen im Netz mit extremistischen Inhalten operieren und welche Bevölkerungskreise bevorzugt Opfer oder Ziel menschenverachtender Ideologien sind. lernen ausgewählte Beispiele von Hass-Propaganda kennen. haben Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Thema Volksverhetzung sowie in die Verantwortlichkeit der Websitebetreiber für die Inhalte ihres Angebots. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, anhand von gestalterischen, sprachlichen und inhaltlichen Kriterien Hass-Propaganda im Internet zu identifizieren. erkennen die Gefahren für sich selbst und andere, wenn sie persönliche Daten, "Likes" oder Kommentare auf Propagandaseiten im Netz hinterlassen und wissen, wie sie es verhindern können, ungewollt Mittäterin oder Mittäter in einem extremistischen Netzwerk zu werden. Sozial- und Handlungskompetenzen Die Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für die eigene Internetnutzung zu tragen, um entsprechend mit extremistischen Inhalten im Netz umzugehen. sind in der Lage, sich aufgrund ihres Wissens emotional gegen Propaganda zu wappnen und eine kritisch-rationale Distanz aufzubauen. wissen, an wen sie sich wenden müssen, um strafrechtlich relevante Inhalte zu melden oder Beratung und Hilfe einzuholen. werden motiviert zu handeln und aktiv gegen Hass-Propaganda, Extremismus und Menschenverachtung vorzugehen. Die Autorinnen übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte externer Websites. Konzept Um Hass-Propaganda erkennen und sich davon distanzieren zu können, durchlaufen die Schülerinnen und Schüler folgende Schritte: Sensibilisierung für die Thematik: Beispiele und Erfahrungsaustausch Selbsteinschätzung: Besprechen der eigenen Handlungs- und Wahrnehmungsmuster Wissen um die rechtlichen Grundlagen über die Verbreitung von Hass-Propaganda Erkennen von Hass-Propaganda anhand einer Checkliste und der Analyse von Fallbeispielen Erkennen von Manipulationsversuchen Stärkung der eigenen Handlungskompetenz und -motivation zur Identifizierung von Propaganda und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Propaganda Material In dieser Unterrichtseinheit kommen drei unterschiedliche Materialtypen zum Einsatz: Eine PowerPoint-Präsentation mit Informationen und Links zum Thema Hass-Propaganda, die mittels eines Beamers als Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung im Plenum dient. Ein Leitfaden zur Nutzung der PowerPoint-Präsentation, in dem die Durchführung der Unterrichtseinheit Schritt für Schritt beschrieben wird. Materialbögen für die Schülerinnen und Schüler als Vorlage für Gruppenarbeiten oder als Anleitung für gemeinsame Analysen im Plenum. Außerschulische Bildungsarbeit Diese Unterrichtseinheit basiert auf Materialien, die für einen Workshop entwickelt wurden. Die Sequenz ist sowohl in schulischen als auch in außerschulischen Kontexten (Jugendbildungsarbeit) einsetzbar. Binnendifferenzierung Die vorgestellten Materialien, Fallbeispiele und Arbeitsaufträge sind für eine Doppelstunde/ein Blockseminar (2 x 45 Minuten) konzipiert. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der 7. bis 10. Klassen. Eine Differenzierung hinsichtlich der Altersstufe (Klassen 7/8, Klassen 9/10) kann bei den Beispielen zu Hass-Propaganda im Internet (ab Folie 15) erfolgen. Die Kampagne "Stoppt Hass-Propaganda!" Die Kampagne " Die Erben der Rose. Stoppt Hass-Propaganda! Erst prüfen, dann teilen. " war bundesweit die erste Kampagne gegen die Verbreitung von Hass-Propaganda in den sozialen Netzwerken. Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, YouTube & Co. wurden im Rahmen der Kampagne dazu aufgefordert, sich nicht zum Handlanger massenhafter viraler Hetze machen zu lassen. Ziel: Die Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken sollen ein geschärftes Bewusstsein für den Umgang mit manipulativen Inhalten entwickeln. Die Kampagne wurde von Oktober bis Dezember 2014 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" gefördert. Träger der Kampagne war der Verein " Neues Potsdamer Toleranzedikt ". Kampagnenziel Der Verein "Neues Potsdamer Toleranzedikt" setzte mit der Durchführung der Kampagne "Die Erben der Rose. Stoppt Hass-Propaganda! Erst prüfen, dann teilen." ein Zeichen für mehr Wachsamkeit in den sozialen Netzwerken. Die Botschaft des Vereins lautet: statt Verboten und Zensur - kompetenter Umgang mit manipulativen Inhalten in den sozialen Netzwerken. Material PowerPoint-Präsentation, Folie 2 Video Zum Einstieg wird den Schülerinnen und Schülern das Video "Ködern mit der Kochshow: Vegane Neonazis" gezeigt, das sie für die Thematik sensibilisieren soll. Der Beitrag beschäftigt sich mit verdeckter Propaganda. Die Lehrkraft weist die Jugendlichen darauf hin, dass nicht immer eindeutig zu erkennen ist, was hinter einem Internetangebot steckt. Rechtsextreme nutzen vor allem das Internet, um junge Leute anzusprechen. Dabei greifen sie Trends auf, zum Beispiel vegane Kochshows. Ergebnissicherung Die Meinungen der Schülerinnen und Schüler zum Video werden von der Lehrkraft an der Tafel oder auf Moderationskarten festhalten. Material PowerPoint-Präsentation, Folien 3 bis 6 Was ist Hass-Propaganda und gegen wen richtet sie sich? Den Schülerinnen und Schülern wird nun eine Definition von (Hass-)Propaganda vorgestellt. Sie erfahren, wie sich Propaganda, freie Meinungsäußerung und journalistisch aufbereitete Informationen voneinander abgrenzen lassen und gegen welche Bevölkerungsgruppen oder Wertvorstellungen sich Hass-Propaganda bevorzugt richtet. Zentrale Fragen zum Thema Hass-Propaganda Warum wird Hass-Propaganda eingesetzt? Wer zieht Nutzen aus Hass-Propaganda? Mit welchen Mitteln wird Hass-Propaganda verbreitet? Material PowerPoint-Präsentation, Folie 8; Materialbogen 1 Übung: Hass-Propaganda abgrenzen In Anschluss an die Definition von Hass-Propaganda nehmen die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen eine erste Einschätzung von vorgegebenen Texten (Materialbogen 1) vor und wenden die gelernten Unterscheidungsmerkmale von Hass-Propaganda, freier Meinungsäußerung und journalistisch aufbereiteten Inhalten an. Material PowerPoint-Präsentation, Folien 9 bis 13 Hass-Propaganda kann strafbar sein Die Beschäftigung mit der Rechtslage führt den Schülerinnen und Schülern vor Augen, dass Hass-Propaganda nicht vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt ist und unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen kann. Durch die Verbreitung von Hass-Propaganda (zum Beispiel durch "Liken") können sich die Jugendlichen unter Umständen selbst strafbar machen. Umgekehrt haben sie die Möglichkeit, entsprechende Inhalte zur Anzeige zu bringen. Thematisiert werden: Artikel 3, Grundgesetz: Diskriminierungsverbot Artikel 5, Grundgesetz: Freie Meinungsäußerung § 130 Strafgesetzbuch (StGB): Volksverhetzung Material PowerPoint-Präsentation, Folien 14 bis 17; Materialbogen 3. Fallbeispiele Die Schülerinnen und Schüler analysieren Hass-Propaganda anhand von vier konkreten Beispielen (Folie 15: Folie 15 ist so konzipiert, dass Beispiel 1 dargestellt ist. Für die Beispiele 2 bis 4 sind entsprechend Folien zu erstellen). Hierbei erkennen sie, mit welchen Methoden Hasspredigerinnen und -prediger versuchen, Anhängerinnen und Anhänger zu gewinnen. Außerdem erhalten die Jugendlichen einen Eindruck davon, wie Bilder, Symbole, Musik und Texte eingesetzt werden, um bestimmte Personengruppen herabzuwürdigen, Opfer zu definieren oder die eigene Meinung zu heroisieren. (Aufgrund der Inhalte der Fallbeispiele wird auf eine eigenständige Internetrecherche der Schülerinnen und Schüler verzichtet. Die Autorinnen übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte externer Websites.) Die Fallbeispiele greifen unterschiedliche Themen auf: Beispiel 1: Hass-Rap, Homophobie Beispiel 2: Islamismus, Aufruf zum Dschihad Beispiel 3: Fremdenfeindlichkeit/Rechtsextremismus Beispiel 4: Antifeminismus/Frauenhass Hass-Propaganda stoppen Die Schülerinnen und Schüler werden mit einem fiktiven Fall konfrontiert, bei dem eine Jugendliche von einer getarnten Hass-Propaganda-Seite von Extremisten geködert wird, ihre persönlichen Daten angibt und (unfreiwillig) zur Mittäterin wird, indem sie das Material verlinkt und mit "Gefällt mir" markiert (Folie 16). Das Beispiel dient als Vorbereitung zur zusammenfassenden Diskussion, wie Hass-Propaganda gestoppt werden kann. Material PowerPoint-Präsentation, Folien 18 und 19; Feedback-Bogen Feedback Zum Abschluss der Unterrichtseinheit wird eine Feedbackrunde im Plenum durchgeführt.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Begleitetes Fahren ab 17 – der Königsweg zum Führerschein?

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit zum Thema "Begleitetes Fahren ab 17" will Jugendliche motivieren, ihren Führerschein auf diesem Weg zu erwerben. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich dazu auf der Basis eines Videoclips mit dem Für und Wider eines frühzeitigen Führerscheinerwerbs auseinander. Die Unterrichtseinheit enthält Bausteine für den Deutsch-, Sozialkunde-/Gemeinschaftskunde-, Ethik- und Politik-Unterricht. Fahranfänger verursachen überproportional häufig Verkehrsunfälle mit zum Teil fatalen Folgen. Die Ursachen sind oftmals überhöhte Geschwindigkeit, Überschätzung des eigenen Könnens und fehlende Fahrerfahrung. Untersuchungen belegen, dass ein Führerscheinerwerb über das "Begleitete Fahren ab 17" später zu signifikant weniger Verkehrsunfällen führt. Es ist also nicht nur im Interesse der Jugendlichen, sondern auch im Interesse der Gesellschaft, dass Jugendliche ihren Führerschein auf diesem Weg erwerben. Nur so erhalten sie mehr Fahrpraxis und können bereits vor dem 18. Lebensjahr unter Anleitung eines Erwachsenen eigene Erfahrungen als Führer eines Kraftfahrzeuges erwerben. Intention Mehr als 36.000 Pkw-Unfälle mit Personenschäden wurden 2018 von 18- bis 24-jährigen Pkw-Fahranfängern verursacht. 166 junge Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren starben 2018 bei Verkehrsunfällen in Pkw (junge Autofahrende waren dabei die Hauptverursacher). Keine Gesellschaft kann diesen Zustand auf Dauer akzeptieren. Wie aber bringt man Jugendliche dazu, sich am Anfang ihrer Autofahrer-Karriere vorsichtiger und vernünftiger zu verhalten, vor allem in Zusammenhang mit Alkohol, nächtlichen Discobesuchen und überhöhter Geschwindigkeit? Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ist offenbar ein wirksames Gegenmittel. Die Jugendlichen können bereits lange vor dem 18. Geburtstag Fahrerfahrung sammeln, dabei profitieren sie von den Erfahrungen der Begleiter. Und sie verfügen so über weitaus mehr Fahrpraxis als andere Führerschein-Neulinge. Die Unterrichtseinheit will Schülerinnen und Schüler daher motivieren, ihren Führerschein im Rahmen von BF17 zu erwerben. Diese Überzeugungsarbeit kann aber nur gelingen, wenn die Jugendlichen selbst zu dieser Einsicht kommen. Die Unterrichtseinheit stellt daher Lernsequenzen bereit, in denen sich die Jugendlichen ergebnisoffen mit den Vor- und Nachteilen von begleitetem Fahren auseinandersetzen können. Internetangebote, eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Motivierende Impulse erhalten die Schülerinnen und Schüler von einem lustigen, aber informativen Videoclip. Flankierend dazu stehen zahlreiche weitere Clips und Texte für eigene Internetrecherchen zur Verfügung. Fokussiert wird der Lernprozess von einer interaktiven Slideshow , mit der die Lehrkraft Impulse geben oder den Unterrichtsfortgang steuern kann. Die Slideshow kann in heterogenen Klassen auch von einzelnen Lernenden oder Schülergruppen zum individualisierten Lernen verwendet werden. Im Zentrum der Unterrichtseinheit stehen drei Inhaltsmodule mit 18 Lernszenarien, die die unterschiedlichsten Aspekte von begleitetem Fahren aufgreifen. Die Methoden reichen von Internetrecherche, Bewertung von Gerichtsurteilen, Text-, Grafik- und Videoanalyse, Gruppendiskussion, Partnergespräch, Podiumsdiskussion, Blitzlicht, Think-Pair-Share, Positionslinie, Sketch, Statement, Flyerentwurf bis hin zu Vernissage, Abstimmung und Plakatwettbewerb. Die Kenntnisse über BF17 können zudem in einem Online-Abschlusstest individuell überprüft werden. Die Unterrichtsphasen Die fächerübergreifende Unterrichtseinheit besteht aus drei Bausteinen: Was ist BF17? Ich und meine Begleitperson Verantwortung im Straßenverkehr A) Baustein 1: Was ist BF17? Dieses Modul thematisiert das Ziel und die Inhalte von BF17 sowie die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften. Die Schülerinnen und Schüler können sich das Wissen in mehreren Lernrunden und mithilfe digitaler Hilfestellungen aneignen und am Ende in einem Onlinetest überprüfen. B) Baustein 2: Ich und meine Begleitperson Das zweite Modul thematisiert das Herzstück des begleiteten Fahrens: die Rolle der Begleitperson und die soziale Beziehung und Interaktion zwischen Begleitperson und Fahrschüler beziehungsweise Fahrschülerin. Dazu analysieren die Lernenden zahlreiche Situationen und Verhaltensweisen und versetzen sich in unterschiedliche Rollen. C) Baustein 3: Verantwortung im Straßenverkehr Insbesondere für Führerschein-Neulinge ist es schwer, Verantwortung im Straßenverkehr zu übernehmen und sich in kritischen Situationen vernünftig und vorsichtig zu verhalten. Das dritte Modul konfrontiert die Schülerinnen und Schüler daher bewusst mit dem besonderen Risiko von Fahranfängerinnen und Fahranfängern und potenziellen Gefahrensituationen, die für jugendliche Autofahrer typisch sind: Wie viele Unfälle und Verkehrstote verursachen jungendliche Autofahrer? Mit welchen Gefährdungen muss man am Beginn seiner Autofahrer-Karriere rechnen - und wie könnte man ihnen im Vorfeld begegnen? Welche Risiken bringen Nachtfahrten mit sich? Wie kann man sich gegenüber sozialen Gruppenzwängen behaupten? Und natürlich: Wie kann man der Verführung durch Alkohol begegnen? Beispiele für Lehrplananbindung Diese Übersicht zeigt fächerübergreifende Beispiele für eine Lehrplananbindung in der Sekundarstufe I. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler stellen die wichtigsten Unfallursachen von jungen Autofahrenden dar. erklären den Führerscheinerwerb über BF17 auf der aktuellen Gesetzeslage. erläutern die Vorteile des Führerscheinerwerbs über BF17, tragen die eigene Haltung zu BF17 vor und begründen diese. beschreiben mögliche Probleme zwischen Führerscheinerwerber und Begleitperson und zeigen Lösungsmöglichkeiten beziehungsweise Vermeidungsstrategien auf. beschreiben potentielle Gefahrensituationen für junge Autofahrende und zeigen Lösungen zur Gefahrenvermeidung auf. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zielgerichtet im Netz. rufen Videoclips im Netz auf, analysieren und bewerten die Informationen. lernen zielgerichtet mit einer interaktiven Slideshow . gestalten einen optisch ansprechenden Flyer. füllen eine Online-Befragung aus beziehungsweise nehmen an einem Online-Quiz teil. visualisieren eigene Vorträge und Präsentationen mit Medien (Präsentationssoftware). Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werten gemeinsam in einer Gruppe zielgerichtet Informationen aus, bereiten sie auf und setzen sie in eine Präsentation um. präsentieren ihre Ergebnisse im Team adressatenadäquat. behaupten sich in unterschiedlichen Kommunikationssituationen mit eigenen Argumenten und bringen sich konstruktiv in die Gruppenarbeit ein. Das Thema "Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung" findet sich fächerübergreifend in den Lehrplänen der Bundesländer wieder: Ethik (Ich und andere, Erwachsen werden, Gerechtigkeit und Recht, das eigene Leben gestalten) Philosophie (Werte und Normen des Handelns) Gemeinschaftskunde (Gesellschaft: Zusammenleben in sozialen Gruppen; Leben in der Medienwelt) Sozialwesen (Verantwortung für sich und andere übernehmen) Politik und Gesellschaft (sich im Leben orientieren, Vorbilder, Idole, Identität und Lebensgestaltung) Wirtschaft und Recht (Rechtlich verantwortlich handeln, Kriminalität und Strafrecht) Biologie (Sinne und Wahrnehmung) Diese folgende Tabelle zeigt fächerübergreifende Beispiele für eine Lehrplananbindung in den Sekundarstufen I und II. Beispiele für Lehrplananbindung Baden-Württemberg Alle Schulformen Sek I, Klasse 7 bis 9 Ethik Ich und Andere: Die Schülerinnen und Schüler können unterschiedliche Rollenerwartungen an die Einzelne/den Einzelnen in ihrem Erfahrungsbereich beschreiben und im Kontext von Freiheit und Abhängigkeit untersuchen und bewerten. Sie identifizieren und bewerten Möglichkeiten und Gefahren für die Einzelne oder den Einzelnen innerhalb verschiedener sozialer Beziehungen. Sie benennen Verantwortung in ihren verschiedenen Dimensionen anhand von Beispielen. Gemeinschaftskunde Gesellschaft: Die Schülerinnen und Schüler können an Jugendliche in Familie und Peergroup gestellte Rollenerwartungen beschreiben und dabei entstehende Rollenkonflikte erläutern. Sie analysieren einen vorgegebenen Konflikt innerhalb einer sozialen Gruppe und entwickeln Lösungsansätze. Realschule Sek I, Klasse 7/8 Erdkunde, Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde Leben in einem Rechtsstaat: Straßenverkehrsrecht Gymnasium Sek II, Klasse 11/12 Ethik Gerechtigkeit und Recht : Die Schülerinnen und Schüler können Funktionen des Rechts und Merkmale eines gerechten Strafrechts diskutieren. Bayern Mittelschule Sek I, Klasse 5 bis 10 Schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele Verkehrserziehung zielt auf die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu einer sicheren Teilhabe am Verkehr sowie zu selbstverantwortlicher und altersgerechter Mobilität. Sek I, Klasse 8 Ethik Das eigene Leben gestalten : Die Schülerinnen und Schüler nehmen bewusst wahr, was ihnen an der Gestaltung ihrer Lebenswelt wichtig ist und erkennen und hinterfragen die Präferenzen und Werte, die sie dabei leiten. Sie akzeptieren Normen als Bedingungen eines gelingenden Miteinanders und reflektieren Möglichkeiten und Chancen ihrer zunehmenden Selbstständigkeit. Sie übernehmen im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten als Jugendliche Verantwortung für sich selbst. Realschule Sek I, Klasse 8 Ethik Die Lernenden diskutieren über Unfallursachen und Unfallverhütungsmaßnahmen und können somit mögliche Gefahren erkennen und verhüten. Realschule und Gymnasium Sek I, Klasse 8 Sozialwesen Die Schülerinnen und Schüler werten die Ergebnisse einer empirischen Befragung zum Risikoverhalten im Jugendalter aus, um daran auch ihr eigenes Verhalten kritisch zu prüfen. Sie entwickeln durch Perspektivenwechsel und Rollenspiele Strategien, um die verschiedenartigen Herausforderungen des Jugendalters (z.B. Risikoverhalten) zu bewältigen. Gymnasium Sek II, Klasse 11/12 Psychologie Verkehrspsychologie: menschliches Erleben, Verhalten und technische Verkehrssysteme sowie Verkehrsumfelder Sachsen Mittelschule Sek I, Klasse 10 Ethik Die Schülerinnen und Schüler können die Begriffe Freiheit, Verantwortung und Gewissen auf ethische Entscheidungssituationen am Beispiel Verkehrsregeln anwenden.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Korruptionsprävention an Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über die Rechtsgrundlagen von Korruption an Schulen und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die Beamtinnen und Beamte, aber auch sonstige schulische Angestellte betreffen können. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Einführung in die Schulpflicht Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Korruption im Schuldienst Der öffentliche Dienst hat in Deutschland nicht immer den besten Ruf; wird teilweise als zu langsam, wenig serviceorientiert und etwas antiquiert angesehen. Ein Pfund, mit dem der öffentliche Dienst wuchern kann, ist hingegen der Eindruck der Unbestechlichkeit. Anders als in vielen anderen Staaten genießen die Verwaltungsinstitutionen in der Bundesrepublik (zu Recht) einen untadeligen Ruf hinsichtlich ihrer (fehlenden) Käuflichkeit. In dieser Hinsicht "sauber" zu sein, ist insofern nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit (dazu sogleich), sondern sollte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – und damit auch für Lehrkräfte und sonstige schulische Bedienstete – zugleich Ehrensache sein. Fälle wie etwa derjenige von 17 Schulhausmeistern aus Frankfurt am Main, die im Sommer 2022 suspendiert wurden, da sie Zuwendungen von Reinigungsfirmen angenommen haben sollen, sind zum Glück Ausnahmen; dennoch erweisen sie den staatlichen Institutionen in der Öffentlichkeitswirkung einen Bärendienst. Rechtlicher Rahmen Unter Korruption werden verschiedene Konstellationen verstanden, die von der "Landschaftspflege" (Anbahnung enger und freundschaftlicher Beziehungen zu Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes, um das Vertrauensverhältnis später für unlautere Zwecke auszunutzen) bis hin zu konkreten Gegenleistungen für dienstliche Handlungen reichen. Korruption hat dabei in ihren Konsequenzen rechtlich verschiedene Dimensionen: einerseits eine strafrechtliche, die beide Seiten betrifft, andererseits eine dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche, die allein die Bediensteten betrifft. Rechtsgrundlagen dafür, dass die Annahme von Vorteilen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen unzulässig ist, sind § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (nachfolgend: BeamtStG) in Verbindung mit der jeweiligen Konkretisierung in den Landesbeamtengesetzen (z.B. § 49 Hamb. Beamtengesetz und § 49 Nds. Beamtengesetz), wenn es um Beamtinnen und Beamte geht, und § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (nachfolgend: TV-L), wenn es um angestellte Lehrkräfte oder sonstige schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Hausmeisterinnen und Hausmeister, Sekretariatspersonal, Medienassistenzen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Reinigungskräfte et cetera) geht. Dies gilt auch im Nachhinein, also für bereits erledigte Diensthandlungen oder bereits im Ruhestand oder an anderer Wirkungsstätte befindliche Handelnde. Vorteile können dabei nicht nur klassische Geldzahlungen sein; es kann auch um sonstige Geschenke, Vergünstigungen, Mitgliedschaften, Einladungen, sexuelle Gefälligkeiten und vieles andere gehen. Liegt eine Korruptionshandlung vor, so hat dies für die Bediensteten einschneidende Folgen: Das gesamte Arsenal arbeits- und beamtenrechtlicher Sanktionen ist eröffnet, also Abmahnungen und Kündigungen von Angestellten sowie Disziplinarverfahren nach dem jeweiligen Landesdisziplinargesetz mit Sanktionen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Beamtinnen und Beamten. Hinzu kommen strafrechtliche Sanktionen, die beiden Beteiligten der Korruption drohen: Die Bediensteten können sich sowohl der Vorteilsannahme (§ 331 Strafgesetzbuch; nachfolgend StGB), die mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis belegt ist, schuldig machen, als auch der Bestechlichkeit (§ 332 StGB), für die bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen. Von Vorteilsannahme spricht man dabei, wenn es nicht um eine Gegenleistung für eine konkrete Amtshandlung geht, sondern man sich allgemein "für seine Dienstausübung" einen Vorteil gewähren lässt, also die klassische "Landschaftspflege", bei der man sich jemanden "warm hält", der einem später nützlich sein soll. Bestechlichkeit hingegen meint die Gewährung eines Vorteils für eine konkrete Amtshandlung, also zum Beispiel eine Geldzahlung als Gegenleistung für eine bessere Note, das Absehen von einer Ordnungsmaßnahme oder einen Vertragsabschluss mit einem bestimmten Anbieter eines von der Schule benötigten Produkts. Die Strafbarkeit ist für beide Delikte nicht nur gegeben, wenn man den Vorteil annimmt, sondern auch bereits, wenn man ihn einfordert oder sich versprechen lässt. Es ist also dringend anzuraten, sofort und eindeutig Ablehnung zu signalisieren, wenn man Ziel eines entsprechenden Ansinnens wird. Zwischen beamtenrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen gibt es übrigens eine beachtenswerte Verbindung: Wird ein Beamter beziehungsweise eine Beamtin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt (und sei es auch "nur" zur Bewährung), so geht dies automatisch mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einher, ohne dass es eines gesonderten Disziplinarverfahrens bedarf (§ 24 Abs. 1 BeamtStG). Auch die anderen Beteiligten der Korruption machen sich strafbar. Dies geschieht in Form der komplementären Straftatbestände der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB). Es wird daher gerne auch von Delikten "ohne Opfer" gesprochen, da es gleichsam nur Täterinnen und Täter gibt, Tatopfer beziehungsweise Schutzgut der Normen hingegen die relativ abstrakte Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der staatlichen Institutionen ist. Einschränkungen der Anti-Korruptions-Regeln Um bei alledem die Sozialadäquanz nicht aus dem Auge zu verlieren, gibt es im jeweiligen Landesrecht in engen Grenzen die Möglichkeit, Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten doch anzunehmen: So gilt etwa in Niedersachsen gemäß den Gemeinsamen Runderlassen "Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" (Nds. Ministerialblatt 2016, Seite 1166) und "Übertragung von Befugnissen der obersten Dienstbehörden nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz auf andere Behörden" (ebd. 2009, Seite 749), dass geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von zehn Euro und Gruppengeschenke aus dem dienstlichen Umfeld "im herkömmlichen und angemessenen Umfang" angenommen werden dürfen. Gerade die zweite genannte Alternative ist auf Schulen zugeschnitten, da andernfalls schon das Einsammeln von einem Euro pro Schülerin oder Schüler für einen Geburtstagsblumenstrauß für die Lehrkraft schnell die zulässige Höchstgrenze überschreiten würde, ohne dass aus einer entsprechenden Geste realistischerweise Gefahren für eine neutrale und unvoreingenommene Amtsführung erwachsen würden. Und selbst Geschenke mit einem Wert von bis zu 50 Euro dürfen in Niedersachsen angenommen werden; hierbei besteht allerdings ein Genehmigungsvorbehalt der Schulleitung. Ob es den Schenkenden gegenüber klug ist, entsprechend wertvolle Geschenke tatsächlich anzunehmen, sollte aber jeweils vorab genau überdacht werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe

Das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR

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Das Arbeitsblatt thematisiert das Wirken des Ministeriums für Staatssicherheit als Instrument der SED-Herrschaft in der DDR. Die SED-Regierung gründete im Jahr 1950 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zur Sicherung ihrer Herrschaft. Das MfS war Geheimdienst, politische Geheimpolizei und Organ für strafrechtliche Untersuchungen und wurde bis zum Ende der DDR zur flächendeckenden und gezielten Überwachung der eigenen Bevölkerung eingesetzt. Das Arbeitsblatt thematisiert die Rolle und Bedeutung des Ministeriums für Staatssicherheit und der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) in der DDR. Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zu anonymisierten Berichten des MfS und diskutieren die Folgen für die DDR-Bürger. Weiterführend wird auf den Film "Das Leben der Anderen" hingewiesen, der anschauliches Material zur Diskussion über die Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit bietet. Abschließend sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Frage beschäftigen, welche Bedeutung die Aufarbeitung der SED-Diktatur für die Gegenwart einnimmt. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen die Strukturen des MfS und seine Methoden. kennen beispielhafte Fälle von Menschen, die Opfer des MfS wurden. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen Sachtexten und Auszügen aus Textquellen gezielt Informationen über den Aufbau und die Methoden des MfS. recherchieren im Internet über Hintergründe von Fällen des MfS. entnehmen dem Film "Das Leben der Anderen" Informationen über die Methoden des MfS und deren Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler erörtern und reflektieren kritisch die Methoden des MfS. diskutieren über die Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in der Bundesrepublik.

  • Geschichte
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Schülerprotest 1961 – Wie die Stasi gegen eine Abiturklasse der…

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Diese Unterrichtsmaterialien setzen sich am Beispiel der Abiturklasse 12b in Anklam mit Formen des Jugendprotestes gegen SED-Kampagnen und den unverhältnismäßigen Reaktionen der Stasi darauf auseinander. Aufgrund der Forderung der DDR-Jugendorganisation "Freie-deutsche Jugend" (FDJ) im Herbst 1961 den Studienplatz an eine freiwillige Verpflichtung zum Wehrdienst zu verknüpfen, protestierte öffentlich eine Abiturklasse. Der Vorfall wurde der Stasi gemeldet, die eine strafrechtliche Verfolgung einleitete. Drei Schüler werden verhaftet und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Materialien sind so konzipiert, dass sie modular und flexibel im Unterricht eingesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler bereits grundlegende Kenntnisse über das politische System der DDR und die Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) verfügen. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Ereignisse des Schülerinnen- und Schülerprotests. beschreiben die Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit. nennen die Motive der protestierenden Schülerinnen und Schüler. zeigen auf, wie umfassend die Überwachung und das Vorgehen der DDR gegen ihre Bürgerinnen und Bürger war. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten gezielt Informationen aus Quellentexten heraus und rekonstruieren den Ablauf des Protests und der anschließenden Ermittlungen. vollziehen die Motive der Schülerinnen und Schüler anhand der Quellentexte nach. vergleichen Einschätzungen aus verschiedenen Quellentexten miteinander und beurteilen deren Glaubwürdigkeit. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen das Vorgehen des MfS gegenüber den protestierenden Schülerinnen und Schülern. bilden sich eine Meinung darüber, warum bestimmte bei einer Durchsuchung gefundene Bücher vom MfS als "Schund- und Schmutzliteratur" bezeichnet wurden. überlegen auf Grundlage der historischen Situation der DDR im Jahre 1961, warum der Schülerinnen- und Schülerprotest so starke Reaktionen durch den Staat hervorrief.

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I

Die Stasi und jugendliche Systemkritiker

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Durch die Bearbeitung des Arbeitsmaterials erkennen die Lernenden, in welchem Ausmaß das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Verbreitung von regimekritischen Aussagen erfasste und auch Jugendliche strafrechtlich verfolgte. Im September 1985 werden in der Rostocker Innenstadt an sieben Hauswänden regimekritische Parolen entdeckt. Im Zuge der Ermittlungen durch das Ministerium für Staatsicherheit fällt der Verdacht auf das Ehepaar Ute und Gunnar und dessen Freundin Dörte. Nach aufwendiger Observation und den Informationen eines inoffiziellen Mitarbeiters (IMs) werden die Drei verhaftet, verhört und wegen "staatsfeindlicher Hetze" zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Neben den detaillierten Ermittlungsschritten thematisieren die Arbeitsmaterialien, welche politischen Überzeugungen die Verdächtigen vertraten, die sie zu ihren Handlungen veranlassten und welche Zugeständnisse sie machten, um einer mehrjährigen Haftstrafe zu entgehen. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arbeitsweisen des MfS. erfahren, wie die Menschen ihren politischen Widerstand gegen das DDR-Regime ausdrückten. zeigen Motive auf, die zu regimekritischen Äußerungen führten. nennen die Folgen regimekritischer Äußerungen. beschreiben die Methoden des MfS, Personen als inoffizielle Mitarbeiterin und Mitarbeiter (IM) zu gewinnen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich das Vorgehen des MfS durch die Analyse von Berichten des MfS. charakterisieren die Opfer des MfS mithilfe von Quellentexten. arbeiten die Motive des MfS für das aufwändige Vorgehen gegen die Regimekritiker heraus. arbeiten die Motive der Regimekritiker für das Malen der regimekritischen Parolen heraus. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beziehen Stellung zur Verurteilung und dem Strafmaß der Regimekritiker. argumentieren unter Bezugnahme auf die Quellen, warum den Opfern nach der Wende eine juristische Rehabilitation so wichtig war.

  • Geschichte
  • Sekundarstufe I

Flucht aus der DDR – Versuchter Grenzdurchbruch zweier Schüler

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Die Unterrichtsmaterialien thematisieren am Beispiel der beiden Schüler Tom und Olli das Thema Republikflucht. Im Dezember 1979 beschließen die beiden 15-jährigen Schüler Tom Meier und Olli Rüber, aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik zu fliehen. Der Fluchtversuch misslingt. Tom wird erschossen, sein Freund Olli verhaftet und zu einer mehrmonatigen Jugendstrafe verurteilt. Anhand von Originalakten thematisieren die Arbeitsmaterialien neben dem Fluchtversuch der beiden Schüler, wie das Ministerium für Staatssicherheit versuchte, den Vorfall, insbesondere die Tötung des 15-jährigen Tom Meier, zu verheimlichen. Die strafrechtlichen Konsequenzen des Fluchtversuchs von Olli Rüber sind ebenfalls Gegenstand. Die Schülerinnen und Schüler sollten bereits über Grundwissen zu den Themen Grenzpolitik der Deutschen Demokratischen Republik sowie über das Ministerium für Staatssicherheit verfügen und mit Methoden zur Analyse von Textquellen vertraut sein. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen, die Arbeitsweisen des Ministeriums für Staatssicherheit kennen. erörtern und reflektieren kritisch mit der Sicherung der Grenzen verbundenen Interessen des Staates. erkennen das Verhältnis zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Grenztruppen. vollziehen nach, welche möglichen Folgen die Republikflucht für die Flüchtenden haben konnte. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wenden die notwendigen Erschließungsmechanismen von Textquellen ergebnisorientiert an. organisieren Einzel- und Teamarbeit selbstständig. präsentieren ihre Arbeitsergebnisse vor der Klasse. lernen Diskussionen argumentativ und rational zu führen. schulen im Rahmen von Diskussionen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen anhand von Kriterien Argumente aus historischen Deutungen. analysieren, vergleichen, unterscheiden und gewichten in Ansätzen das Handeln von Menschen im Kontext ihrer zeitgenössischen Wertvorstellungen und im Spannungsfeld von Offenheit und Bedingtheit. deuten historische Sachverhalte kritisch. beziehen Quellen in angemessener Weise mit in die eigene Argumentation ein.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

"Knallhart" - Buch und Film im Deutsch- und Politikunterricht

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zu Gregor Tessnows Jugendroman "Knallhart" erstellen die Lernenden eine themenbezogene Schülerzeitung, sehen sich den Film zum Buch an und führen eine Gerichtsverhandlung durch.Nicht erst seit die Zustände an einer Berliner Hauptschule durch den Hilfeschrei des Lehrerkollegiums öffentlich geworden sind, ist das Thema Gewalt unter Jugendlichen ein viel diskutiertes Thema. Einen eindringlichen Zugang zu diesem Thema bieten der Jugendroman "Knallhart" von Gregor Tessnow sowie der gleichnamige Film von Detlev Buck. Sie stellen ohne Schnörkel einen Abgrund der Gewalt dar, der Jugendliche unmittelbar berührt. Durch die eher schlichte Darstellung ist das Buch auch für Schülerinnen und Schüler geeignet, die sonst eher wenig oder selten lesen. An ihm können deshalb auch sehr gut Methoden der selbstständigen Texterschließung erprobt werden.Buch und Film bieten eine Fülle von Anknüpfungspunkten an die Lebenswirklichkeit von Jugendlichen, sodass ein Anreiz für sie besteht, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Ein wesentliches Anliegen bei der Lektüre ist es, den Schülerinnen und insbesondere den Schülern ein positives Leseerlebnis zu vermitteln, damit sie die Erfahrung machen können, dass Literatur ganz unmittelbar etwas mit ihnen zu tun hat. Die im Folgenden näher ausgeführten Elemente der Unterrichtseinheit sind in ihrer Reihenfolge nicht unbedingt festgelegt. Die Schülerzeitung Die Schülerinnen und Schüler erstellen die Sonderausgabe einer Schülerzeitung und sehen sich den Film zum Buch im Kino oder auf Video an. Die Gerichtsverhandlung Den Abschluss der Unterrichtseinheit bildet eine fiktive Gerichtsverhandlung. Angeklagt ist der Protagonist Michael Polischka. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich selbstständig Inhalte und Themen einer literarischen Ganzschrift. setzen ihre Leseerfahrung kreativ in ein Produkt um. verbinden ihre eigene Realität mit der fiktiven des Buches und erarbeiten sich dabei Kenntnisse zu relevanten aktuellen Themen. nutzen ihre EDV-Kenntnisse zur Umsetzung gestalterischer Ideen. üben ihre Fähigkeit, in Gruppen zu arbeiten. Abgerundet wird das Unterrichtsprojekt durch eine Zusammenarbeit mit dem Politik-Unterricht. Hier können Kenntnisse über Jugendstrafverfahren und Jugendrecht erarbeitet werden, die dann genutzt werden, um in einem fiktiven Gerichtsverfahren über den Protagonisten von Film und Buch Recht zu sprechen. Die im Folgenden näher ausgeführten Elemente des Vorhabens sind in ihrer Reihenfolge nicht unbedingt festgelegt. Angeklagt: der Protagonist Bereits während der Arbeit an der Schülerzeitung haben sich die Schülerinnen und Schüler mit den strafrechtlichen Folgen der Tat des Protagonisten Michael Polischka beschäftigt. Den Abschluss der Unterrichtseinheit bildet nun eine fiktive Gerichtsverhandlung. Recherche im Internet Im ersten Schritt informieren sich die Schülerinnen und Schüler in einer gelenkten Internetrecherche (Arbeitsblatt 04) über den Ablauf eines Strafverfahrens. Im Plenum werden anschließend die einzelnen Verfahrensabschnitte und die an einem Strafverfahren Beteiligten herausgearbeitet. Im zweiten Schritt werden die Rollen für die Hauptverhandlung an Kleingruppen verteilt: Jugendrichter(in) Jugendstaatsanwalt /-anwältin Verteidigung Angeklagter Jugendgerichtshilfe Nebenkläger(in) Protokollant(in) Diese - außer der Richtergruppe und der Protokollgruppe - erhalten nun die Aufgabe, für die Hauptverhandlung ein Statement von maximal fünf Minuten Länge vorzubereiten. Die Richtergruppe informiert sich in der Zeit ausführlicher über Möglichkeiten der Bestrafung, dabei ist auch die Hilfe der Lehrperson gefragt. Urteilsverkündung, Kommentar und Diskussion Die Statements werden im dritten Schritt vorgetragen, wobei die Richtergruppe das Recht hat, Nachfragen zu stellen. Anschließend verkündet diese nach kurzer Beratungszeit das Urteil. Zur Auflösung der Rollen sollten nun die einzelnen Gruppen aus ihrer Sicht das Urteil kommentieren. Schließlich sollte es in der ganzen Klasse diskutiert werden. Fiktion und Realität Bei der Gerichtsverhandlung besteht die Gefahr beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Schülerinnen und Schüler sehr an den aus dem Fernsehen bekannten Gerichtsshows orientieren. Um dieses Bild zu korrigieren, ist es hilfreich, eine reale Gerichtsverhandlung zu besuchen. Dies ist meist ohne größeren Aufwand in Absprache mit den örtlichen Gerichten möglich. Die Unterrichtseinheit verzichtet weitgehend auf eine "klassische" Texterarbeitung und versucht stattdessen, durch kreative Methoden und durch das Heranziehen von außerliterarischen Themen den Text zu erschließen. Dieser unkomplizierte Zugang wird durch die Einbeziehung der Romanverfilmung unterstützt, die das Geschehen in eindrucksvolle Bilder umsetzt. Hier steht vor allem die Reflexion über die Wirkung filmischer Mittel im Vordergrund. Vor Beginn der Unterrichtseinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgabe, den Roman innerhalb einer bestimmten Zeit zu lesen. Die erste Stunde wird darauf verwendet, in einer Blitzlichtrunde erste Eindrücke auszutauschen. Anschließen könnte sich eine schriftliche Überprüfung der Textkenntnisse (siehe Arbeitsblatt 01). Schließlich wird das weitere Vorgehen erläutert. Als Vorbereitung auf einen Kinobesuch sollten die Schülerinnen und Schüler einige grundlegende filmische Mittel kennenlernen. Solche finden sich zum Beispiel im Filmheft zu "Knallhart", herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und im Internet als PDF-Datei abrufbar unter www.bpb.de . Als Aufgabe während der Filmvorführung erhalten die Schülerinnen und Schülern einen Beobachtungsbogen (Arbeitsblatt 05) zum Ausfüllen. Da der Film die Schülerinnen und Schüler bewegt, sollte unbedingt gleich nach der Vorstellung die Möglichkeit zum Gespräch gegeben sein. Kreatives Arbeiten Die Schülerinnen und Schüler erstellen in Kleingruppen die Sonderausgabe einer Schülerzeitung, die sich ausschließlich mit Buch und Film auseinandersetzt. Sie erhalten dafür circa acht Stunden Zeit, in denen sie aufgrund der Arbeitsanweisungen (Arbeitsblatt 02) und mit viel Spielraum für eigene Ideen selbstständig arbeiten. Letzter Check Es hat sich als günstig erwiesen, den Schülergruppen circa zwei Stunden vor dem Abgabetermin noch einmal eine "Checkliste" (Arbeitsblatt 03) zu geben, anhand derer sie ihre Zeitungen überarbeiten können. Diese verhilft auch zu mehr Transparenz bei der Benotung der Arbeiten. Diskussion und Reflexion Daran anschließen sollte sich mindestens eine Stunde, in der die Produkte der anderen Gruppen gesichtet und gegebenenfalls auch bewertet werden. Diese eigene Reflexion über die Qualität der erstellten Arbeiten sollte dann auch in Beziehung zu der Bewertung gesetzt werden, die die Lehrkraft vorgenommen hat.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Flucht und Ausreise aus der DDR

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit thematisiert die Flucht und Ausreise aus der DDR. Spektakuläre Fluchtversuche an der Berliner Mauer führen vor Augen, wie die Menschen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) für ein mögliches Leben in Freiheit ihre eigene Existenz riskierten. Viele bezahlten es mit ihrem Leben. Mit bunten Graffitis gestaltete Mauerreste an der East Side Gallery und hübsch verpackte Mauerstückchen in Berliner Souvenirläden lassen Schülerinnen und Schüler heute kaum noch erahnen, welche tödliche Bedrohung von der Berliner Mauer ausging. Mithilfe eines computeranimierten Videos können sich Lernende in dieser fächerübergreifenden Unterrichtseinheit als Flüchtlinge durch den Todesstreifen bewegen. In Filmdokumenten begegnen sie Menschen, die die Flucht wagten und recherchieren die Geschichte derjenigen, die bei der Flucht ihr Leben verloren. Im Web spüren die Lernenden detektivisch Fluchtgeschichten rund um den Brennpunkt Bernauer Straße nach und tragen ihr Wissen in einem Wiki zusammen. Sie lernen Flucht und Ausreise als die einzigen Alternativen für Menschen in der DDR kennen, die in Freiheit leben und damit nicht bis zum Rentenalter warten wollten. Und erfahren, wie eine Ausreisewelle dazu beitrug, dass die Berliner Mauer fiel. Ein Besuch in der Gedenkstätte Berliner Mauer macht das Gelernte am historischen Ort erfahrbar. Vertiefungsmöglichkeiten vor Ort Die Unterrichtseinheit ist modular aufgebaut und eignet sich für ein fächerübergreifendes Projekt. Die Unterrichtmaterialien sind so konzipiert, dass sie zur Vorbereitung eines Besuchs des außerschulischen Lernortes Gedenkstätte Berliner Mauer, aber auch unabhängig davon genutzt werden können. Ein Besuch der Gedenkstätte Berliner Mauer bietet sich an, um das im Unterricht erworbene Wissen zu vertiefen, durch praktische Anschauung der Grenzanlagen erlebbar zu machen und neugierig zu machen, mehr über die Geschichte der Berliner Mauer zu erfahren. Fokus auf die innerstädtische Grenze Berlins Beim Thema "Flucht aus der DDR" wird der Fokus auf Fluchten an der innerstädtischen Grenze Berlins gelegt, um die Lernenden auf den außerschulischen Lernort Gedenkstätte Berliner Mauer vorzubereiten. Hierbei werden die Situation und die Ereignisse in der Bernauer Straße besonders herausgearbeitet. Ein zirka 45-minütiger Dokumentarfilm zur Geschichte der Bernauer Straße, der im Internet abgerufen werden kann, eignet sich zur Veranschaulichung der Ereignisse. Er kann im Unterricht entweder in einer Sitzung oder in einzelnen Sequenzen gezeigt werden. Im Verlaufsplan wird jeweils auf thematisch passende Sequenzen hingewiesen. Teamarbeit erwünscht Die Schülerinnen und Schüler arbeiten überwiegend in Teams zusammen. Eine Vielzahl multimedialer und interaktiver Angebote im Internet kann in den Unterricht eingebunden werden, vom computeranimierten Film zum Aufbau der Grenzanlagen über Zeitzeugenberichte in Text, Videos und Audios bis hin zum Dokumentarfilm über die Ereignisse an der Bernauer Straße. Die Internetseiten können den Lernenden online, teilweise auch offline, zur Verfügung gestellt werden. Arbeitsergebnisse werden auf Arbeitsblättern, aber auch Plakaten oder Stellwänden vorgestellt. Vorbereitung Bereitstellen eines Lehrer-Computers mit Soundkarte, RealPlayer oder Windows Media Player sowie optimalerweise mehrerer Schüler-Computer mit Internetanschluss Bereitstellen mehrerer Stadtpläne von Berlin, in denen der Verlauf der Berliner Mauer markiert ist Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Bedeutung die Entwicklung der Fluchtbewegung aus der DDR für den Bau und den Fall der Berliner Mauer hatte. erkennen Grenzelemente der Berliner Mauer, ihre Funktion und die Risiken für Flüchtlinge. informieren sich über den Verlauf der Berliner Mauer. bekommen eine Anschauung von der Ausgestaltung der Grenzanlagen und ihren Entwicklungsstadien. lernen Ausreise und Flucht als die beiden Möglichkeiten für Menschen in der DDR kennen, in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu gelangen. informieren sich über Gründe für Flucht und Ausreise aus der DDR. erkennen die besondere Grenzsituation in der Bernauer Straße. recherchieren geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. informieren sich über Verfahren, Chancen und Folgen von Ausreiseanträgen. erkennen die Entwicklung der Fluchtbewegung nach dem Mauerbau und ihre Bedeutung für den Fall der Mauer. beschreiben eine politische Karikatur. verstehen Statistiken und lernen diese zu interpretieren . ernen sich auf einem Stadtplan (Karte von Berlin) zu orientieren. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler wenden das Internet und Bücher als Informationsträger an. rufen vorgegebene Internetseiten online und offline auf und entnehmen daraus Sachinformationen. recherchieren Bilder im Internet und drucken diese aus. lernen Informationen einer Website kritisch auf Fehler zu überprüfen. begründen eine getroffene Bildauswahl aus dem Internet. analysieren Bilder. üben, ein Word-Dokument zu erstellen. üben, eine Powerpoint-Präsentation zu erstellen. üben die Nutzung einer Suchmaschine und lernen die Option kennen, Bilder auszufiltern. lösen interaktiv ein Online-Quiz. stellen Zahlenmaterial mithilfe von Excel in einem Säulendiagramm dar. Sachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler treffen Regelungen für die Nutzung der Computer-Arbeitsplätze und halten diese ein. helfen einander bei der Arbeit. tauschen bei der gemeinsamen Auswahl eines Bilddokuments sachlich Argumente aus. gestalten gemeinsam ein Plakat oder eine Stellwand. Brainstorming Ihre Assoziationen notieren sie einzeln in Schlagwörtern auf Zetteln oder Karteikarten. Gemeinsam sichten die Lernenden die Ergebnisse und finden Aspekte, denen die gefundenen Begriffe zuzuordnen sind: Welche Aspekte werden am häufigsten genannt (beispielsweise äußeres Erscheinungsbild der Berliner Mauer, Trennung, Flucht)? Welche Assoziationen beziehen sich mehr auf die Ursache, welche auf die Folgen, welche auf Lösungsstrategien der Menschen? Sofern die Themen Flucht und Ausreise nicht erwähnt wurden, kann die Lehrkraft im Plenum nach den Gründen hierfür fragen. Die Lernenden ergänzen in diesem Fall die beiden Stichwörter in einer Mindmap. Dokumentarfilm als Stimulus Mithilfe von Verbindungslinien arbeiten sie gemeinsam Kausalbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Aspekten heraus. Schließlich bewerten die Lernenden den Stellenwert von Flucht und Ausreise in ihrer Mindmap. Den Assoziationen der Schülerinnen und Schüler kann nun ein Trailer zum Dokumentarfilm "Flucht in die Freiheit. Mit dem Mut der Verzweiflung" gegenübergestellt werden. Unterscheiden sich die Assoziationen der Lernenden von denen, die die Film-Macher als Schlüsselbilder zur Berliner Mauer einsetzen? Gründe für Fluchtbewegung erkennen Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich zunächst auf einem Stadtplan von Berlin über den Verlauf der Berliner Mauer. Der Stadtplan wird im Laufe der Unterrichtseinheit wiederholt genutzt und mit Markierungen versehen; daher ist es sinnvoll, ihn stabil auf Pappe oder Ähnlichem aufzuziehen. Den Lernenden wird sodann veranschaulicht, was der originäre Grund für eine lebensgefährliche Flucht aus der DDR nach dem 13. August 1961 war: die Abriegelung der Sektorengrenze zu West-Berlin und damit das Schließen des letzten Schlupflochs nach Westen. Mithilfe einer Computeranimation erkennen die Lernenden Ausbaustufen der Grenzanlagen in Berlin sowie die Funktion der einzelnen Grenzelemente. Im Plenum diskutieren die Schülerinnen und Schüler das Risiko, in den 1970er Jahren die Grenze in Berlin zu überwinden. Vertiefungsmöglichkeiten an der Gedenkstätte Berliner Mauer Ein Blick vom Aussichtsturm des Dokumentationszentrums in der Bernauer Straße lässt eindrucksvoll den Aufbau der Grenzanlagen erkennen. In archäologischen Fenstern im Außengelände sind Reste älterer Schichten der Grenzanlagen freigelegt. Auf einer geführten Entdeckungstour können Schülerinnen und Schüler vor Ort die Geschichte und den Aufbau der Berliner Grenzanlagen kennenlernen und von Einzelschicksalen an der Mauer erfahren. Die Kapelle der Versöhnung erinnert an die Versöhnungskirche, die bis 1985 im Grenzstreifen stand und die die SED-Führung sprengen ließ, um für "freie Sicht" der Grenzsoldaten im Grenzstreifen zu sorgen. Analyse der Fluchtbewegung Die Lernenden analysieren eine Statistik zur Fluchtbewegung aus der DDR und dem Ost-Sektor von Berlin vom Zeitraum 1949 bis 1961. Sie reflektieren die Gefahr, die diese Entwicklung der Fluchtbewegung für die Stabilität der DDR bedeutete und erkennen den Bau der Berliner Mauer als Reaktion auf diese Fluchtbewegung. Funktion des Mauerbaus erkennen Eine Betrachtung der Flüchtlingszahlen aus der DDR und dem Ost-Sektor von Berlin von Juni bis August 1961 lässt die Lernenden die Funktion des Mauerbaus in Berlin erkennen. Sie veranschaulichen das Zahlenmaterial in einem Säulendiagramm - händisch oder mithilfe von Excel. Je nach Alter und Medienkompetenz der Klasse können auch weitere in dieser Unterrichtseinheit genutzte Statistiken mithilfe von Excel in Diagrammen veranschaulicht werden. Die Lernenden reflektieren vor dem Hintergrund der Flüchtlingszahlen aus diesem Zeitraum kritisch die Erklärung Ulbrichts vom 15. Juni 1961. Wissen weiter vertiefen Ihr in Schritt 1 erworbenes Wissen zur Perfektionierung der Grenzsicherung in den 1970er Jahren können die Lernenden mithilfe einer weiteren Statistik verfestigen: Sie erkennen den deutlichen Rückgang der Anzahl von "Sperrbrechern" ab Mitte der 1970er Jahre. Die Verknüpfung von Hintergrundwissen mit der Analyse von Statistiken trägt dazu bei, die Scheu von Schülerinnen und Schülern vor Statistiken zu reduzieren und deren empirischen Wert zu erkennen. Warum flüchteten die Menschen aus der DDR? Nachdem die Lernenden in den vorangegangenen Arbeitsschritten die Fluchtbewegung quantitativ erfasst und die Risiken der Flucht erkannt haben, gehen sie im nächsten Schritt der Frage nach, warum Menschen aus der DDR das Risiko einer Flucht eingingen. Dazu stellen sie zunächst eigene Vermutungen an und tragen sie in einer Mindmap zusammen. Auf Arbeitsblatt 3 finden sie Links, über die sie Basisinformationen zur politischen und wirtschaftlichen Situation in der DDR sowie zur Bedeutung der Stasi im Alltag der Menschen erhalten. Ihre Vermutungen stellen die Lernenden Gründe für Ausreise und Flucht aus der DDR gegenüber. Fluchtumstände verstehen lernen Unterschiedliche Dokumente zur Flucht von Conrad Schumann lassen die Lernenden die Notwendigkeit einer multiperspektivischen Bertrachtung erkennen und ermöglichen, aus verschiedenen "Mosaikstücken" ein recht detailliertes Bild der Fluchtumstände nachzuzeichnen. Die Ergebnisse der Recherche tragen die Lernenden in einem Wiki "Flucht an der Bernauer Straße" zusammen. Alternativ können die Arbeitsergebnisse auch auf Plakaten oder Stellwänden im Klassenraum präsentiert werden. Vertiefungsmöglichkeiten an der Gedenkstätte Berliner Mauer Am historischen Ort in der Bernauer Straße wird für Schülerinnen und Schüler das Gelernte erfahrbar. Ein Modell in der Ausstellung im Dokumentationszentrum und Markierungen im Gelände an der Bernauer Straße erinnern an die ursprüngliche Bebauungssituation. Im Dokumentationszentrum der Gedenkstätte Berliner Mauer können Schülerinnen und Schüler sich informieren, wie am 13. August 1961 die Grenze geschlossen wurde. Die Dichte der Präsentation von historischen Bild- und Filmaufnahmen zum Mauerbau in der Ausstellung einerseits und der konkreten Anschauung verbliebener Grenzanlagen im Außenbereich der Gedenkstätte andererseits verdeutlicht Schülerinnen und Schülern, wie "nah" die Geschichte der Deutschen Teilung noch ist. Multimediale Angebote Mit Filmberichten sowie Zeitzeugenberichten, die die Lernenden in Audio-Nischen abrufen können, steht ein umfangreiches multimediales Angebot zur Verfügung. Die Gedenkstätte Berliner Mauer bietet Zeitzeugengespräche zu verschiedenen Themen an, unter anderem zu Tunnelprojekten an der Bernauer Straße. Die Gedenkstätte empfiehlt die Veranstaltungen für Kinder ab 12 Jahren. Zeitungsartikel schreiben Zunächst wird im Plenum ein kurzes Video einer geglückten Flucht aus dem Jahr 1988 gezeigt. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Anschluss einen Zeitungsartikel aus Sicht eines West-Berliner Journalisten zu der geglückten Flucht schreiben. Während der Video-Präsentation dürfen sie ihre Beobachtungen notieren. Es ist sinnvoll, den Lernenden im Anschluss ein zweites Mal das Video zu zeigen. Den Zeitungsartikel verfassen die Lernenden mit einem Textverarbeitungsprogramm. Indem die Schülerinnen und Schüler ihre Texte gegenseitig redigieren, lernen sie, sachlich und begründet Kritik zu üben und werden in Textarbeit geschult. Recherchen anstellen In einem weiteren Schritt dürfen die Lernenden nun in Gruppen selbstständig Geschichten geglückter Fluchten recherchieren. Hierfür sollte ausreichend Zeit gegeben werden; je nach dem empfiehlt sich diese Aufgabe als Hausaufgabe. Die Schülerinnen und Schüler lernen über die Recherche, wie groß der Einfallsreichtum der Menschen in der DDR war, eine Flucht zu realisieren. Die geglückten Fluchtgeschichten werden in einer Power-Point-Präsentation im Plenum vorgestellt. Die mit den unterschiedlichen Fluchtwegen und -mitteln verbundenen Risiken werden anschließend diskutiert. Strafrechtliche Folgen für Republikflucht Wiederum stellen die Lernenden zunächst Vorüberlegungen an: Woran könnte eine Flucht gescheitert sein? Sie informieren sich anhand von Internetseiten, die Arbeitsblatt 6 vorgibt, über strafrechtliche Folgen, die Republikflüchtigen in der DDR drohten. Die nun vorgesehene Auseinandersetzung mit den Schicksalen von Menschen, deren Fluchtversuch tödlich endete, sollte nicht in Einzelarbeit, sondern zumindest in Partnerarbeit erfolgen. Zudem sollte die Lehrkraft für Rückfragen stets bereitstehen. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern kann auch auf Eigenrecherche verzichtet werden. Ausgewählte Fluchtschicksale können alternativ im Frontalunterricht vorgestellt und anschließend im Plenum besprochen werden. Individualisierung Durch die Auseinandersetzung mit Einzelschicksalen werden die statistischen Angaben zu den Mauertoten individualisiert. Die Schülerinnen und Schüler können die Folgen des Grenzregimes für die Menschen besser nachvollziehen. Die gewonnenen Informationen zu den Maueropfern stellen die Lernenden auf Arbeitsblatt 6 zusammen. Die Blätter können in der Klasse an einer "Wand der Erinnerung" gesammelt werden. Im Außengelände der Gedenkstätte erinnert das "Fenster des Gedenkens" mit Namen und Fotos an die Opfer der Berliner Mauer. Im Dokumentationszentrum können sich Schülerinnen und Schüler an einem Terminal über deren Biographien und die Umstände ihres Todes informieren. Die Gedenkstätte bietet zudem für Jugendliche auch einen Workshop zu den Todesopfern der Berliner Mauer an. Im Lesearchiv können sich die Lernenden anhand von Unterlagen der Grenztruppen über Zwischenfälle an der Grenze oder anhand von Dokumenten zu Tunnelfluchtprojekten in der Bernauer Straße über geglückte und gescheiterte Fluchten informieren. Basiswissen aneignen Die Lernenden erarbeiten zunächst mit Hilfe vorgegebener Internetquellen Basiswissen zum Themenbereich Ausreise. Sie informieren sich anhand eines Zeitzeugenberichts über Folgen, mit denen Ausreisewillige in der DDR rechnen mussten. Sie recherchieren und bewerten anhand von Auszügen aus der "Verordnung über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik" vom November 1988 Voraussetzungen zur Genehmigung eines Ausreiseantrags. Im Plenum diskutieren die Schülerinnen und Schüler die Chancen einer Ausreisegenehmigung. Durch Internetquellen informieren Mit Hilfe vorgegebener Internetquellen informieren sich die Schülerinnen und Schüler über die im Jahr 1989 stark wachsende Ausreisewelle und die Besetzung bundesdeutscher Botschaften in sozialistischen Staaten durch DDR-Bürger. Sie informieren sich über die Besetzung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Prag. Beschreibung und Transfer des Erlernten Zum Abschluss dieses Moduls wenden die Schülerinnen und Schüler das Erlernte zur Beschreibung und Interpretation einer Karikatur aus dem Jahr 1989 zur Ausreisewelle an. Die Karikatur kann im Plenum über Beamer gezeigt werden. Da die Karikatur mit wenigen Stilmitteln arbeitet, können die Lernenden auch ohne eine umfassende Einführung in die Interpretation von Karikaturen eine Beschreibung und einen Transfer des Gelernten auf die Karikatur vornehmen. Die Schülerinnen und Schüler fertigen ihre Beschreibungen und Interpretationen der Karikatur auf Arbeitsblatt 7 an. Alternativ können die Arbeitsergebnisse auch digital erstellt und im virtuellen Klassenraum gesammelt, verglichen und diskutiert werden. Online-Quiz Die Schülerinnen und Schüler können das in dieser Unterrichtseinheit erworbene Wissen mit Hilfe eines (Online-)Quiz überprüfen. Die Fragen können auf Arbeitsblatt 8 oder online in einem Courselet beantwortet werden. Da die Lösungsalternativen teilweise auf Maueropfer oder Fluchtmittel verweisen, die in dieser Unterrichtseinheit nicht ausdrücklich benannt wurden, kann das Quiz die Lernenden zu weitergehender selbstständiger Befassung mit dem Themenbereich motivieren. Askan, Katrin Aus dem Schneider. Berlin Verlag. Berlin 2000. Bahr, Christian Mauerstadt Berlin. Brennpunkt Bernauer Straße. Berlin 2009. Bundeszentral für politische Bildung (Hrsg.) Der Weg zur Einheit. Reihe: Informationen zur politischen Bildung. Überarbeitete Auflage 2009. Cramer, Johannes/Sack, Dorothée (Hrsg.) Die Baugeschichte der Berliner Mauer. Imhof Verlag, Petersberg 2011. Delius, Friedrich Christian Der Spaziergang von Rostock nach Syrakus. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1998. Diekmann, Kai (Hrsg.) Die Mauer. Fakten, Bilder, Schicksale. Piper, München 2011. Eisenfeld, Bernd/Engelmann, Roger 13.8.1961: Mauerbau. Fluchtbewegung und Machtsicherung. Führ, Wieland Berliner Mauer und innerdeutsche Grenze. Imhof Verlag, Petersberg 2008. Henke, Klaus-Dietmar (Hrsg.) Die Mauer. Errichtung, Überwindung, Erinnerung. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2011. Hertle, Hans-Hermann Die Berliner Mauer. Bonn, Juni 2011.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Das Verhältnis der Deutschen zur Nation

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler lernen im Rahmen dieser Unterrichtseinheit verschiedene Formen der nationalen Identität und Kultur im Wandel der Zeit kennen. Sie sollen sich der Problematik von Nationalismus bewusst werden und die Bedeutung nationaler Identität in der globalisierten Gegenwart reflektieren.Als die deutsche Nationalmannschaft am 13. Juli 2014 in Brasilien zum vierten Mal Fußballweltmeister wurde, schwamm eine ganze Nation in Schwarz-Rot-Gold. Die Nationalfarben der Bundesrepublik waren in den Wochen zuvor schon allenthalben präsent: auf Balkonen und an Fenstern, auf Autos ebenso wie auf Gesichtern und auf der Kleidung. Der nationalen Identität sichtbaren Ausdruck zu verleihen, Zusammengehörigkeit und letztlich auch Nationalstolz zu zeigen, war und ist in der Bundesrepublik keine Selbstverständlichkeit. Für viele Deutsche, insbesondere aus der älteren Generation, erzeugt das Fahnenschwenken und Flaggezeigen eher nationalistisches Unbehagen als nationale Glücksgefühle. Selbstständige Erarbeitung Das Material kann sowohl als Ganzes oder auch in Teilen verwendet werden. Im kompletten chronologischen Querschnitt erarbeiten die Schülerinnen und Schüler in etwa zehn Schulstunden weitestgehend eigenständig die jeweiligen Themenbereiche und erfahren so, wie sich das Bild von Nation und die Einstellung zur nationalen Identität in Deutschland innerhalb eines Jahrhunderts gewandelt haben. Ihre Ergebnisse und Erkenntnisse sollen die Lernenden in unterschiedlicher Weise präsentieren. Ablauf Ablauf "Das Verhältnis der Deutschen zur Nation" Die Lernenden erarbeiten anhand von Internetquellen und Zeitzeugenberichten, wie sich die Einstellung zur nationalen Identität in Deutschland innerhalb eines Jahrhunderts verändert hat. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit der Entwicklung der Vorstellung von Nation, Volk und Patriotismus im Wandel der Zeit. erarbeiten die Unterschiede zwischen Nationalismus und Patriotismus. erkennen die Funktionalisierung des Patriotismus. beschäftigen sich mit Formen und Problemen des neuen Patriotismus. reflektieren historische und gesellschaftliche Probleme. reflektieren Zeitzeugenaussagen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Internet als Informationsquelle für die Auseinandersetzung mit einem historischen Thema. verarbeiten Informationen aus dem Internet eigenständig. nutzen unterschiedliche Präsentationstechniken und -medien, um die Ergebnisse darzustellen. nutzen Software zur kreativen Umsetzung eigener Ideen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren ziel- und ergebnisorientiert sowohl eigenständig als auch im Team. diskutieren und verwerten Ergebnisse in der Gruppe. Arminius und sein Denkmal Ausgehend vom 1875 im Teutoburger Wald errichteten Hermannsdenkmal befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Geburtsmythos der deutschen Nation. Sie lernen hierbei die Motive der Denkmalserrichtung kennen und setzen sich mit den historischen Fakten auseinander, zudem reflektieren sie die Wirksamkeit von Nationaldenkmälern. Die Lernenden sollen sich außerdem kreativ mit der Thematik beschäftigen und einen Entwurf zu einem modernen deutschen Nationaldenkmal vorlegen, dessen motivische Inhalte begründet werden müssen. Gegebenenfalls sind hier Anstöße von Seiten der Lehrkraft nötig. Begriffserklärung Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zunächst Begriffsdefinitionen, sodass sie eine terminologische Sicherheit erlangen. Daran anschließend setzen sie sich mit Zitaten zu den Begriffen Nation, Patriotismus und Nationalismus auseinander und müssen dabei die jeweilige Intention der Aussage eigenständig reflektieren sowie versuchen, diese auch zu kontextualisieren. Nationalgefühl 2014 Feindbild und Selbstbild spielten gerade in Zeiten der nationalstaatlichen Kriege eine wichtige Rolle in der Propaganda, um den Sinn des Kampfes auch in der Heimat stets zu verdeutlichen. Die Wahrnehmung der Deutschen als Barbaren war schon vor dem Überfall auf Belgien eine gängige Stereotype in den Nachbarländern, während des Krieges wurde diese stark ausgebaut. Analyse einer kriegspropagandistischen Karikatur Die Karikatur aus dem Kladderadatsch greift diesen Vorwurf des Barbarentums auf und persifliert ihn. Frankreich, Großbritannien und Russland werden personifiziert dargestellt, auf ihren Schultern sitzen Angehörige ihrer Kolonialvölker. Die Figuren wirken harmlos, eher unkriegerisch. Ihre Kriegshandlungen ("ihre Spur") werden aber als äußerst brutal und barbarisch dargestellt. Sie, die - so die Intention der Karikatur - die Kultur für sich beanspruchen, machen beim Töten auch nicht Halt vor Kindern, Frauen und Verletzten und verstoßen sogar gegen das geltende Kriegsrecht (zum Beispiel Angriff auf ein Lazarett, Verwendung sogenannter Dum-Dum-Munition). Deutschland und Österreich werden in Gestalt zweier einfacher Soldaten, die im Angriff begriffen sind, ganz "barbarisch" gezeigt. Ihr "Verfahren" ist zwar auch zunächst kriegerisch (Trümmer zerstörter Häuser), jedoch erscheinen die Soldaten als Helfer und gar Retter für Kinder, Alte und Verletzte. Das Ziel der vermeintlichen deutschen Barbaren ist die möglichst schnelle Wiederherstellung des Friedens, personifiziert in dem Friedensengel im Hintergrund, der schon die Ketten bereithält, um den ausgebrochenen Krieg wieder zu fesseln. Motive der und Mittel zur Fahnenflucht Anhand eines Zeitungsartikels aus der ZEIT befassen sich die Schülerinnen und Schüler anschließend mit den Motiven der und den Mitteln zur Fahnenflucht. "Volk" und "Nation" im Nationalsozialismus Anhand des Parteiprogramms sowie der Gesetzgebung von 1935 recherchieren die Schülerinnen und Schüler zur nationalsozialistischen Auffassung von Volk, Nation und Staats- beziehungsweise Reichsbürger und überlegen, welches nationale Selbstbild die Nationalsozialisten vermitteln wollten. Anschließend stellen sie eine Untersuchung zum aktiven Widerstand und zur Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg an. Volk und Nation in den Verfassungen Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Verfassungstexte der BRD und der DDR und erkennen hierbei das unterschiedliche nationale Selbstverständnis der beiden deutschen Staaten. Die BRD trat die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches an und beharrte auch von daher auf der Einheit des deutschen Volkes, auch im Verfassungstext ist immer vom "Deutschen Volk" die Rede. In der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 wird ebenfalls der Begriff "deutsches Volk" verwendet, das in einer "unteilbaren Republik" lebt. Somit ist auch hier die Vorstellung einer Nation und der Wunsch nach Einheit manifestiert - Aspekte, die auch in der DDR-Hymne ihren Niederschlag fanden. In der geänderten Verfassung von 1974 wird ein neues "nationales" Selbstverständnis deutlich, das von zwei Nationen ausgeht. So ist dann in der Verfassung konsequent vom Volk der DDR oder nur Volk und vom Staat der Arbeiter und Bauern die Rede, eine nationale Zuweisung fehlt. Analyse der DDR-Hymne Dass sich das Regime im Osten ab 1974 von jeglicher Form einer möglichen Wiedervereinigung und von jedem nationalen Patriotismus verabschiedet hat und auch Gedanken daran in keiner Weise offiziell lebendig halten wollte, können die Schülerinnen und Schüler durch de Analyse des Hymnen-Textes erarbeiten, in dem sich Textstellen wie "Deutschland, einig Vaterland" (1. Strophe) finden - ein Text, der ab 1974 nicht mehr gesungen werden durfte, aber dann nach dem 9. November 1989 eine regelrechte Renaissance erfuhr. Zeitzeugenaussagen Ausgehend vom Kriegs- und Boykotthetze-Artikel der DDR-Verfassung von 1949 (Art. 6) beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler zunächst mit der Problematik dieser Verfassungs- beziehungsweise später Strafrechtsbestimmung der DDR. Anhand eines Zeitzeugeninterviews lernen sie die Erfahrungen eines "Republikflüchtlings", der in den Augen des SED-Regimes als Staats- oder Republikfeind galt, kennen. In einer Zeitzeugenaussage eines ehemaligen Regierungsmitglieds der DDR erfahren die Lernenden, wie das kommunistische Regime den Verrats-Begriff definierte. Die Spiegelaffäre Im Zusammenhang mit dem Spiegel-Artikel "Bedingt abwehrbereit" vom 10. Oktober 1962 sprach der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer von einem "Abgrund an Landesverrat", der dann auch in der sogenannten "Spiegel-Affäre" mündete. Die Schülerinnen und Schüler beschaffen sich zunächst Informationen über die "Spiegel-Affäre" und erfahren in einem nächsten Schritt, welche langfristigen Veränderungen im Rechtsbewusstsein die Affäre mit sich brachte. Zudem befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem aktuellen Begriff des Staatsgeheimnisses und den strafrechtlichen Regeln des Landesverrats. Zum Einstieg sehen die Schülerinnen und Schüler sich einen Ausschnitt aus der Feier zur Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990 an und analysieren, in welchen Formen der Nationalstolz hier seinen Ausdruck findet. Anhand eines Zeitzeugeninterviews mit dem Schriftsteller Ulrich Plenzdorf kann der überschwängliche Patriotismus reflektiert und gegebenenfalls relativiert werden. Im Anschluss daran erarbeiten und erkennen die Schülerinnen und Schüler Probleme der Nationalidee im vereinten Deutschland. Ausprägungen des Patriotismus' in der Gegenwart Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich zunächst mit dem Phänomen des Party- oder Fußball-Patriotismus'. Daran anschließend reflektieren sie ihr persönliches Verständnis von Begriffen wie Vaterland, Nation, Patriotismus et cetera. Anhand des Artikels " Die zwei Gesichter der Vaterlandsliebe " von Volker Kronenburg vertiefen die Schülerinnen und Schüler die aktuelle Unterscheidung zwischen Nationalismus und Patriotismus. Im Anschluss daran reflektieren und diskutieren sie die generelle Notwendigkeit einer patriotischen Einstellung in der Gegenwart. Abschließend beschäftigen sich die Lernenden mit der Verwendung des Ausdrucks "Vaterlandsverrat/Vaterlandsverräter" als "Kampfbegriff" in der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung. Sie sollen dabei unter anderem erkennen, dass bestimmte historische Termini sensibel verwendet werden müssen.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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