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Betriebliche Mitbestimmung

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Anfangsphase der Ausbildung wichtige Wissensbausteine im Themenkontext Arbeitnehmerrechte. Diese Unterrichtseinheit thematisiert die betriebliche Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand ist zunächst das Betriebsverfassungsgesetz als rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats , die Regeln der Betriebsratswahl sowie Aspekte der Betriebsratstätigkeit in der betrieblichen Praxis . Im Anschluss setzen sie sich mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) auseinander. Es folgt ein Vergleich zwischen Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern im Hinblick auf den Stellenwert der betrieblichen Mitbestimmung. Daraufhin untersuchen die Lernenden die Ursachen für das häufige Fehlen eines Betriebsrats bei bestimmten Typen von Betrieben. Zuletzt beleuchten sie verschiedene Arbeitgeber-Perspektiven zum Thema betriebliche Mitbestimmung. Der Einsatz dieser Einheit eignet sich zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres im Anschluss an eine Unterrichtsreihe zum Thema "Ausbildung im dualen System" . Ebenfalls auf Lehrer-Online finden Sie eine Klausur samt Lösungen und Bewertungsschema zum Thema "Arbeitnehmerrechte" sowie ein Quiz zum Thema " Betriebliche Mitbestimmung und Gewerkschaften ". Diese – in allen Berufsschulformen einsetzbare – Unterrichtseinheit macht die betriebliche Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland transparent und vermittelt somit in der Anfangsphase der Ausbildung wichtige Wissensbausteine im Themenkontext Arbeitnehmerrechte. Aufbau der Einheit und Themenschwerpunkte In der ersten von fünf Unterrichtsstunden erarbeiten die Schülerinnen und Schüler zentrale Aspekte der Betriebsratstätigkeit auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), das Thema der zweiten Unterrichtsstunde, ist für die Ausbildungspraxis von besonderer Relevanz. In der dritten Stunde der Unterrichtseinheit vergleichen die Schülerinnen und Schüler das deutsche Mitbestimmungsmodell mit anderen europäischen Ländern und erkennen teils große konzeptionelle Unterschiede, die sie bewerten. Die Kategorisierung von Betrieben ohne Betriebsrat ist Gegenstand der vierten Unterrichtsstunde. Schließlich setzen sich die Schülerinnen und Schüler in der fünften Stunde der Unterrichtseinheit mit zwei konträren Arbeitgeber-Positionen zum Thema Betriebsrat auseinander. Methodische Hinweise Die Module dieser Unterrichtseinheit fördern die Aktivität der Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Sozialformen. Dabei hängt die methodische Gestaltung von den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten und der Materialbasis ab. Zur Bearbeitung der meisten Aufgaben bieten sich kooperative Arbeitsformen an, die einen themenbezogenen Austausch mit anderen Lernenden fördern und somit die Qualität der Ergebnisse steigern. Für den Lernzuwachs sind die anschließenden Plenumsphasen von zentraler Bedeutung: In diesen findet die Präsentation und Auswertung der Arbeitsergebnisse mit der gesamten Lerngruppe statt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen wesentliche Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. lernen die Rechte und zentralen Aufgaben eines Betriebsrats kennen. kennen die Regeln der Betriebsratswahl. beschreiben die typischen Betriebsratstätigkeiten in der betrieblichen Praxis. kennen die Funktion sowie die Regeln zur Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung. bewerten den Stellenwert betrieblicher Mitbestimmung in Deutschland im europäischen Vergleich. benennen häufige Gründe für das Fehlen eines Betriebsrats bei bestimmten Typen von Betrieben. kennen verschiedene Haltungen von Arbeitgebern zum Thema betriebliche Mitbestimmung. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler übernehmen bei Partnerarbeit und Gruppenarbeit Verantwortung für das Teamergebnis. vertreten sachlich begründete Standpunkte, hören anderen zu und diskutieren fair. präsentieren Arbeitsergebnisse im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Berufliche Bildung

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Osterweiterung: Die Europäische Union wächst

Unterrichtseinheit

Europa wächst - und eine neue Generation wächst hinein. Viele Ihrer Schülerinnen und Schüler werden 2004 mit stimmen, wenn 25 Staaten das neue Europäische Parlament wählen. Mit diesen Fakten und Unterrichtstipps bereiten Sie sie auf eine große Gemeinschaft vor.In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union; dieses Thema kann bei Bedarf weiter vertieft werden. Grundlagen In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll grundlegendes Wissen über die EU-Erweiterung vermittelt werden. Die SchülerInnen sollten sich zunächst über die Beitrittskandidaten informieren. Ausgehend vom Basisartikel lassen sich verschiedene Interessen der jetzigen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten feststellen und diskutieren. Das Problem des Vetos im Ministerrat illustriert den komplizierten institutionellen Aufbau der Europäischen Union Am Beispiel recherchieren Die Anzahl der Beitrittsländer mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen lässt ahnen, wie viel Stoff erarbeitet werden muss, um sich ein differenziertes Bild der Problematik machen zu können. Daher bietet es sich an, entweder nur ein Land (etwa Polen, siehe Linkliste) exemplarisch auszuwählen, oder die SchülerInnen nach einem vorgegebenen oder von ihnen erstellten Fragenraster in Gruppenarbeit die wichtigsten Probleme und Chancen für den Beitritt herauszuarbeiten. Diskussion Ausgewählte Links zu Presseberichten und Hintergrundartikeln dienen einer zusätzlichen Vertiefung und Bearbeitung von Argumenten und Positionen. So können fundierte Diskussionen geführt werden, bei denen es - z. B. in den Debatten um den Beitritt der Türkei und um die Strukturhilfen - möglich ist, in Gruppenarbeit verschiedene Positionen zu erarbeiten und in einer Abschlussdiskussion zu vertreten. Diese kann offline sowie als Online-Forum oder Chat durchgeführt werden. Einstieg ins Thema: Die Europäische Union wächst Ein kurzer Überblick über die Erweiterung nach Osten Dieser Basisartikel zum aktuellen Thema kann das grundlegende Material Ihrer Unterrichtseinheit sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Thesen aus dem Basistext herausarbeiten und die Informationen im Internet recherchieren, die ihnen zum richtigen Verständnis des Textes fehlen. im Internet nach grundlegenden (politischen und historischen) Informationen zu den Beitrittsländern suchen und diese präsentieren. erkennen, welche Probleme und Chancen aus der Erweiterung der EU entstehen können. am Ende der Unterrichtsreihe in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu der Diskussion zu bilden. ihre Meinung in einem Chat schnell und punktgenau formulieren. Im Herbst 2002 wurde ein weiteres Kapitel europäischer Geschichte geschrieben: Die Europäische Kommission empfahl den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten. Im Dezember 2002 wollen die Staats- und Regierungschefs der Altmitglieder den Beitritt im Europäischen Rat in Kopenhagen offiziell beschließen. Dann bleibt noch ein Jahr, bis die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Polen, Malta und Zypern beitreten. Artikel bei europa-digital Erweiterung nach Osten Acht der Beitrittskandidaten sind osteuropäische Staaten, die früher unter sowjetischer Vormundschaft standen. Damit breitet sich die EU über ganz Osteuropa bis an die Grenze Russlands aus. Deutschland rückt geografisch ganz in die Mitte der Gemeinschaft. Die Staaten aus dem ehemals sowjetischen Machtbereich haben in den fast fünfzehn Jahren seit dem Untergang der Sowjetunion gewaltige Anstrengungen unternommen, um den EU-Beitritt zu schaffen. Bis 2004 müssen sie die strengen wirtschaftlichen Kriterien der Union erfüllen - dabei war nach 1990 meist die gesamte Wirtschaft zusammengebrochen. Schon in den letzten Jahren passten sie zudem ihre Normen und Gesetze an europäische Standards an und mussten zahlreiche, auch unpopuläre Reformen umsetzen. Kandidaten erwarten weiteren wirtschaftlichen Aufschwung Die neuen EU-Nachbarn versprechen sich von ihrem Beitritt eine weitere wirtschaftliche Konsolidierung. Sie werden gleichwertige Handelspartner aller anderen EU-Staaten, Zollgrenzen und andere Handelsbeschränkungen fallen weg. Natürlich wollen die Neuen ihre nationalen Währungen auch bald durch den Euro ersetzen, doch das wird noch etwas dauern: Vorher müssen sie zwei Jahre lang unter Beweis stellen, dass ihre alte Währung stabil ist. Besonders wichtig für die ehemaligen Ostblockstaaten: Sie profitieren von der Solidarität der EU-Partner und erhalten Hilfen für den Aufbau einer modernen Infrastruktur. Doch wo es um viel Geld geht, stößt auch die Solidarität an ihre Grenzen. Langwierige Diskussionen um die Finanzen erschwerten die Beitrittsverhandlungen. Schon heute erhalten ärmere EU-Staaten wie Spanien oder Portugal Gelder aus dem gemeinsamen EU-Topf. Sie konnten dadurch ihre Länder in den letzten Jahren enorm modernisieren. Vor dem Beitritt der neuen Partner befürchteten sie, weniger Geld zu bekommen. Zugleich sorgten sich die Staaten, die nur in den Topf einzahlen, sie müssten künftig noch höhere Beträge in die gemeinsame Kasse abführen. Weitere Reformen müssen bis 2004 angegangen werden Nicht nur für die Beitrittskandidaten bedeutet der EU-Beitritt also große Anstrengungen, auch die jetzigen Mitglieder müssen noch einige schwierige Reformen bis 2004 umsetzen. Schon mit 15 Mitgliedern ist die heutige EU nur schwer überschaubar. Die politische Willensbildung ist oft schwierig, denn schon ein einzelner Staat kann alle wichtigen Entscheidungen im Ministerrat durch sein Veto blockieren. Um die Union mit 25 Mitgliedern nicht völlig unregierbar werden zu lassen, einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs nach langen Diskussionen in Nizza (2001) auf grundlegende strukturelle Reformen, um die EU für den Beitritt so vieler neuer Staaten fit zu machen. Trotzdem bleiben bis 2004 noch genügend Probleme zu lösen. In der Agrarpolitik sind die großen EU-Staaten zerstritten: Während Frankreich will, dass die Landwirte weiterhin milliardenschwere Subventionen erhalten, versuchen andere Staaten wie Deutschland und Großbritannien, diese zurückzuschrauben. Sie fürchten größere finanzielle Verpflichtungen, da auch die Landwirtschaft der neuen Staaten auf diese Hilfen bestehen. Vor allem Polen, das größte der neuen Länder, besteht darauf, die Landwirtschaft als wichtigen Erwerbszweig besonders zu fördern. Nicht alle haben es geschafft Wenn dann im Jahr 2004 die "Union der 25" Wirklichkeit wird, können sich die Politiker in Brüssel noch lange nicht zurücklehnen. Auch Bulgarien und Rumänien hoffen auf einen baldigen Beitritt zur Europäischen Union. Eigentlich wollten sie gemeinsam mit ihren Nachbarn das europäische Haus beziehen, doch die wirtschaftliche Lage der Länder schien der Kommission noch nicht stabil genug - jetzt müssen sie noch ein paar Jahre warten. Weitaus länger werden sicherlich die Balkanstaaten brauchen, doch auch sie sind Aspiranten für eine Aufnahme in die Union, zumindest mittelfristig. Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob auch die Türkei zu Europa gehört. Zwar macht sie sich große Hoffnungen, doch in der Union gibt es keinen richtigen Willen, das Land beitreten zu lassen. Mit Valéry Giscard d'Estaing, Präsident des "Konvents zur Zukunft Europas", sprach sich im November 2002 erstmals ein hoher Amtsträger sehr deutlich gegen eine Aufnahme des Landes aus, was nach den Wahlen in der Türkei eine größere Diskussion auslöste. In jedem Fall wird die Erweiterung 2004 ein großer Schritt für die europäische Integration. Die Europäische Union überträgt ihr Erfolgsmodell erstmals auf osteuropäische Staaten. Die ehemaligen Ostblockstaaten treten in eine Gemeinschaft ein, in der ihnen Frieden, Menschenrechte, soziale und politische Stabilität garantiert sind. Am 9. Mai 1950 schlug der damalige französische Außenminister Robert Schumann in einer nach ihm benannten Erklärung vor, die militärstrategisch wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands und Frankreichs (Kohle und Stahl) einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. So wollte er neues Vertrauen zwischen den "Erbfeinden" schaffen. Andere europäische Staaten lud er ein, sich an dem Vorhaben zu beteiligen. Zwar verfolgten bereits vorher verschiedene Visionäre den Gedanken eines europäischen Zusammenschlusses - so etwa Winston Churchill in seiner "Züricher Rede" (1946) oder der Europa-Kongress von Den Haag (Mai 1948) - doch erst mit der "Schumann-Erklärung" nahm die europäische Einigung Fahrt auf. Kohle und Stahl schmiedeten ehemalige Feinden zusammen Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie die drei Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) den Vertrag zur Gründung der EGKS in Paris. Nach Vorstellung Schumanns sollte die Kooperation in dem zunächst eng begrenzten Rahmen nur die "erste Etappe der europäischen Föderation" sein, die Frieden und Sicherheit in Europa schaffen sollte. Am 23. Juni 1952 trat der Vertrag in Kraft und mit diesem Tage wurde die gesamte Kohle- und Stahlproduktion (daher wird die EGKS auch "Montanunion" genannt) der beteiligten Länder einer "Hohen Behörde" mit Sitz in Luxemburg unterstellt; andere Organe waren der Rat, die Versammlung sowie der Gerichtshof. Wie an den Namen zu erkennen ist, gehen die heute existierende EU-Strukturen bereits auf die EGKS zurück. Noch im gleichen Jahr wurde der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Zeitgleich zur EVG wollte man außerdem eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) gründen, die u. a. die Außenpolitik der Mitgliedsstaaten koordinieren sollte. Allerdings konnte man sich nicht darauf verständigen, in welchem Umfang die nationale Souveränität an die EPG abgetreten werden sollte. Daher scheiterte die EVG in der französischen Nationalversammlung (August 1954) und das Vorhaben wurde vorerst aufgegeben. "Kerneuropas" Kommissionen Zu diesem Zeitpunkt existierten bereits einige europäische Institutionen: Der Europarat, die EGKS, die Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC); außerdem verband die NATO die wichtigsten westeuropäischen Länder in einer schlagkräftigen Verteidigungsgemeinschaft. Das Scheitern der EVG zeigte jedoch, dass Westeuropa noch weit von einer politischen Einigung entfernt war. Doch auf der EGKS-Konferenz von Messina (1./2. Juni 1955) begannen die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten einen weiteren Bauabschnitt des europäischen Hauses: Sie beschlossen, eine Kommission unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak einzusetzen, die mit der Integration zwei weiterer Politikbereiche begann. Römische Verträge Und so kam es, dass am 25. März 1957 die Außenminister "Kerneuropas" die so genannten Römischen Verträge unterzeichneten: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) wurden damit gegründet; der bis dahin wichtigste Schritt zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der Mitglieder. EWG, Euratom und EGKS Die EWG, deren Kernstück eine Zollunion war, sollte "die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" schaffen, so die Präambel; EURATOM kontrollierte und koordinierte die zivile Atomwirtschaft der Mitglieder. Die Struktur der EWG-Organe orientierte sich an der EGKS: Im Ministerrat stimmte man die gemeinsame Wirtschaftspolitik aufeinander ab und das Europäische Parlament hatte begrenzte Beratungs- und Kontrollbefugnisse inne. Parlament und Gerichtshof waren dabei für die drei Gemeinschaften - EWG, Euratom und EGKS - zuständig. Das eigentlich ausführende EWG-Organ war jedoch die aus 17 Mitgliedern bestehende Kommission. Sie sollte sicherstellen, dass der gemeinsame Markt richtig funktioniert und sich weiter entwickelt, sowie darauf achten, dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird. Durch ein Fusionsabkommen vom 8. April 1965 wurden die Organe der drei Gemeinschaften zum 1. Juli 1967 zusammengelegt. Vom Erfolgsmodell EWG zu den Reformdebatten Bereits nach kurzer Zeit stellte sich die EWG als Erfolgsmodell heraus: In mehreren Stufen senkte man die innergemeinschaftlichen Zölle und baute andere Handelshemmnisse ab. Außerdem führte man eine europäische Agrar-Marktordnung ein. Die Industrieproduktion sowie der innergemeinschaftliche Handel und der Warenaustausch mit anderen Ländern wuchsen stetig. Erfolg der EWG Mit dem Erfolg der EWG nahm auch ihre Anziehungskraft auf andere Staaten zu, was sich unter anderem in vielen Beitrittsanträgen niederschlug. Doch erst nachdem der deutsch-französische Freundschaftsvertrag am 22. Februar 1963 unterzeichnet wurde, kam neue Bewegung in den Integrationsprozess. Auf Dauer konnten sich die anderen EWG-Mitgliedsstaaten nicht der deutsch-französischen Absicht entziehen, politisch enger zusammenzuarbeiten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich zum "Motor der europäischen Integration". Vorher musste die EWG aber eine ihrer schwersten Krisen überstehen, als sich Frankreich 1965 weigerte, an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen. Mit der Politik des "leeren Stuhls" wollte es verhindern, dass der Ministerrat wichtige Fragen mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Im so genannten Luxemburger Kompromiss (1966) konnte Frankreich dann seine Position durchsetzen: Seitdem müssen Beschlüsse einstimmig verabschiedet werden, wenn "sehr wichtige Interessen eines oder mehrerer Partner auf dem Spiel" stehen. Neue Aufgaben für die EWG Zu Beginn der 70er Jahre war es das deutsch-französische Gespann, das die Weiterentwicklung der EWG voran trieb. Bundeskanzler Willy Brandt und der französische Staatspräsident Georges Pompidou vereinbarten auf den Gipfelkonferenzen von Den Haag (1969) und Paris (1972) neue Aufgaben für die EWG. Neben der Entwicklung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) rückte nun auch die politische Union wieder ins Blickfeld. Doch während man sich im wirtschaftspolitischen Bereich schnell auf konkrete Vorhaben einigen und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft treten konnte, blieb die Zielsetzung im politischen Bereich eher vage. In Paris entwickelte man außerdem die so genannte Dreierstrategie, die auch in den nachfolgenden Jahrzehnten immer wieder verfolgt wurde. Sie bestand aus der "Vollendung" der Gemeinschaft, aus der "Erweiterung" und aus einer "Vertiefung" in Richtung einer politischen Union; letzteres insbesondere durch die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten außenpolitisch möglichst einheitlich auftreten wollten. 1973 erweiterte sich die EWG zum ersten Mal: Dänemark, Großbritannien und Irland traten der Gemeinschaft bei. 1979 erlebte Europa eine andere Premiere: Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament, von der sich die Anhänger des föderalen Europas einen Legitimationsschub versprachen. In dieser Zeit (1974) entstand auch der Europäische Rat, zu dem sich seitdem die Staats- und Regierungschefs in regelmäßigen Abständen treffen und über zentrale Fragen entscheiden. Trotz zunehmender Verflechtung noch keine politische Union Der Beginn der achtziger Jahre war von einer neuen Reformdiskussion gekennzeichnet, denn trotz zahlreicher Anläufe hatte man es immer noch nicht geschafft, Europa auch politisch zu einigen; die Staats- und Regierungschefs stritten heftig um die Aufgabe der ihnen noch verbliebenen Souveränitätsrechte. Zudem war man sich in der Zielrichtung nicht einig: Einige sprachen sich für einen europäischen Staatenbund, andere für einen europäischen Bundesstaat aus. Nach einer Initiative des damaligen Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher und langwierigen Verhandlungen auf mehreren europäischen Gipfeln, konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EWG in Luxemburg (1985) auf ein weiteres Reformpaket verständigen: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Sie veränderte und ergänzte die Römischen Verträge. Wichtigstes politisches Ziel war dabei die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnenmarkts, der zum 1. Januar 1993 Wirklichkeit wurde. 1981 trat Griechenland bei, 1986 folgten Portugal und Spanien. Nach Fall des Vorhangs entsteht eine neue Perspektive Binnenmarkt und Mauerfall begünstigten weitere Reformschritte, die mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht ihren Abschluss fanden. Der Maastricht-Vertrag begründete die Europäische Union (EU), die auf drei Säulen fußt: Der Europäischen Gemeinschaft (EG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZJIP). Ein anderes zentrales Vorhaben war, schrittweise eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung - dem Euro - zu schaffen, dessen Stabilität ein Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) überwachen soll. 1995 traten Finnland, Österreich und Schweden bei, somit zählte die Europäische Union nun 15 Mitglieder. Der Vertrag von Amsterdam, am 2. Oktober 1997 unterzeichnet, vertiefte die Union weiter: Man schuf das Amt des "Hohen Vertreters für die GASP", der die EU-Außenpolitik unabhängig vom jeweiligen Ratsvorsitz repräsentieren soll. Außerdem wurden die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik weiter ausgebaut und die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und anderer Organe erweitert. Die Gipfel von Köln und Helsinki (beide 1999) legten den Grundstein für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Diese baut nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter aus, sondern beinhaltet auch, die Aufgaben der 1954 gegründeten Westeuropäische Union (WEU) schrittweise an die EU zu übertragen. Aus 15 werden 25 - Neue Herausforderungen für die EU Mittlerweile steht ein weiteres Reformvorhaben vor seinem Abschluss: Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn osteuropäische Länder. Die hierzu notwendigen institutionellen Voraussetzungen schufen die Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Nizza. Dort verabschiedeten sie einen mühsam erkämpften Kompromiss, der die Strukturen der EU reformiert und die Gemeinschaft fit für die Erweiterung machen soll. Doch die Staats- und Regierungschefs konnten sich nur zu einer Minimallösung durchringen. Daher riefen sie auf dem Gipfeltreffen im belgischen Schloss Laeken (2001) den "Konvent zur Zukunft Europas" ins Leben. Unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing nahm der Konvent Ende Februar 2002 seine Arbeit auf und soll bis Mitte 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung sowie weitere Vorschläge zur Gestaltung einer zukünftigen Europäischen Union mit 28 Mitgliedern erarbeiten. Der eiserne Vorhang fällt endgültig Mit dieser fünften Erweiterung wird die Trennung in "Ost" und "West" endgültig der Vergangenheit angehören. Stabilität, Frieden und Menschenrechte - bislang westlich geprägte Werte - können nun in ganz Europa zum Maßstab des Zusammenlebens werden: Die durch die (west-)europäische Integration geschaffene Zone der Sicherheit, Demokratie und Marktwirtschaft in Westeuropa dehnt sich dann bis Tallinn, Riga und Wilna im Baltikum, Warschau, Prag, Budapest in Mitteleuropa, Bukarest und Sofia auf dem Balkan aus. Doch damit ist die EU noch nicht an ihre geografischen Grenzen gestoßen. Nach dem Sturz des letzten europäischen Diktators in Jugoslawien wird in absehbarer Zeit das Thema Südost-Europa auf der Tagesordnung stehen. Mit dem so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mazedonien vom 9. April 2001 ging man bereits einen ersten Schritt in diese Richtung, doch weitere werden folgen müssen. Denn so wie man den osteuropäischen Staaten die europäische Perspektive anbot, müssen auf das EU-Versprechen vor und während des Kosovo-Konflikts 1999 konkrete Taten folgen. Beispielhafte Arbeitsaufträge helfen bei der Erschließung des Textes und der weiteren Arbeit zum Thema. Die in den Internetressourcen angegebenen Websites helfen bei der Informationsrecherche und liefern Anregungen für Diskussionen. Arbeiten Sie zunächst die wichtigsten Aussagen aus dem Basistext und recherchieren Sie gegebenenfalls die Informationen, die Sie für sein Verständnis benötigen. Diskussionsansätze: Welchen Nutzen bringt die Erweiterung den neuen Staaten? Welche Probleme sehen die heutigen EU-Staaten durch die Erweiterung auf sich zukommen? Überwiegen für die heutigen EU-Staaten die Probleme oder die Chancen? Welchen Nutzen ziehen die heutigen EU-Staaten aus der Erweiterung? Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei ist umstritten. Informieren Sie sich über Argumente der Gegner und der Befürworter des Beitritts und diskutieren Sie deren Ansichten. Diskutieren Sie im eigens für den Unterricht eingerichteten Chat einschlägige Fragestellungen: Eine Gruppe der Klasse vertritt die Pro-, die andere die Contra-Seite hinsichtlich der EU-Osterweiterung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Züchte deinen eigenen Körper

Unterrichtseinheit

Immer noch warten Tausende Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen bereits an einer Möglichkeit, menschliche Organe zu züchten. In dieser Unterrichtseinheit beurteilen die Lernenden die medizinischen Möglichkeiten dieser Technologie.Da Menschen immer länger leben, steigt der Bedarf an neuen Organen, die funktionsuntüchtige ersetzen sollen. Eine mögliche Lösung ist das Züchten neuer Organe im Labor. Dafür werden der Patientin oder dem Patienten körpereigene Zellen entnommen. Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Fallstudien herausfinden, ob so etwas möglich wäre und anschließend entscheiden, ob diese Technologie eine gute Alternative zum Transplantieren körperfremder Organe darstellt. Bezug zum Lehrplan Wissenschaftliches Arbeiten Erkennen von Anwendungen spezifischer wissenschaftlicher Anschauungen Wissenschaftliches Arbeiten Erklärung alltäglicher und technologischer Anwendung von Wissenschaft Biologie: Zellen und ihre Organisation Von Zellen zu Gewebe zu Organen zu Systemen zu Organismen Zell-Wachstum und -Entwicklung Diskussion potentieller Vorteile und Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Stammzellen in der Medizin. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit: "Züchte deinen Körper" Der Ablauf der Unterrichtssequenz "Züchte deinen eigenen Körper" ist auf dieser Seite übersichtlich für Sie zusammengestellt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Kenntnisse über Zellen, Gewebe und Organe in einem neuen Zusammenhang anzuwenden. erfahren, wie man sich relevante Informationen beschafft, diese bewertet und zusammenfasst. entscheiden anhand der Informationen, ob eine neue Technologie in den kommenden zehn Jahren anwendbar sein wird. Über das Projekt Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben. Einführung Zeigen Sie die Folie 3 der PowerPoint-Präsentationen, um die Lernenden an die entscheidende Frage, ob wir innerhalb der kommenden zehn Jahre in der Lage sein werden, Ersatzorgane im Labor zu züchten, heranzuführen. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren paarweise ihre Antworten auf die Frage und geben der Klasse Rückmeldung. Fragen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler, was sie noch herausfinden müssen, ehe sie ein fundiertes Urteil abgeben können. Nutzen Sie die Informationen auf Folie 4, um über Organtransplantation und die dazugehörigen Aspekte zu diskutieren. Diskussion Informieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler darüber, dass eine mögliche Lösung für den Organmangel die Züchtung von Organen im Labor aus den körpereigenen Zellen der Patientin oder des Patienten wäre. Diskutieren Sie mit der Lerngruppe, wie dies die Probleme, die auf der Folie 4 dargestellt sind, lösen könnte. Bei dem ersten menschlichen Körperteil, das im Labor gezüchtet wurde, handelte es sich um ein Ohr (Folie 5 der PowerPoint-Präsentation), das aber nur aus einer Gewebeart bestand. Erörtern Sie mit dem Kurs, warum die Züchtung eines Organs wie dem Herzen viel komplizierter ist (es besteht aus vielen unterschiedlichen Gewebearten, die alle zusammenarbeiten). Aufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen jetzt zwei Aufgaben bearbeiten, um die Frage "Wie nah sind wir der Züchtung von Organen?" beantworten zu können. Sie sollen anfangs allein die Aufgabe auf SI1 bearbeiten. Dabei nutzen sie ihr Verständnis von Zellen, Gewebearten und Organen, um eine Anleitung zu vervollständigen, wie eine menschliche Blase gezüchtet wird. Gehen Sie die Antworten durch, indem Sie SI2 verwenden. Bitten Sie Ihren Kurs, nun paarweise die nächste Aufgabe zu bearbeiten. Mithilfe der Informationen auf SI4 vervollständigen die Schülerinnen und Schüler die Tabelle auf SI3. Erörtern Sie mit dem Kurs, was die Schülerinnen und Schüler herausgefunden haben - welche Organe können wir jetzt schon züchten, welche in den nächsten zehn Jahren und von der Züchtung welcher sind wir noch weit entfernt? Bitten Sie die Schülerinnen und Schüler um eine Begründung ihrer Antworten. Zeigen Sie die Aufgabe auf Folie 6 der PowerPoint-Präsentationen. Eine Freundin der Lernenden benötigt eine Ersatzluftröhre. Welche sollte sie auswählen: eine im Labor gezüchtete oder ein Transplantat? Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in kleinen Gruppen. Sie lesen sich die Diskussionskarten (SI5) gegenseitig vor und stufen sie nach ihrer Wichtigkeit ein. Danach verwenden sie die Informationen, um einen Ratschlag aufzuschreiben: Welche Option sollte die Freundin wählen und weshalb? Mittels Handabstimmung sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Entscheidung, was sie ihrer Freundin raten würden, präsentieren. Bitten Sie ein paar Lernende, ihre Entscheidung zu begründen. Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt
  • Sekundarstufe II

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europawahl 2014: Was wäre wenn?

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur Europawahl vom 22. bis 25. Mai 2014 beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Zukunftsszenario, in dem das Europaparlament alle nationalen Parlamente ersetzt.Zum Einstieg werfen die Lernenden einen kritischen Blick auf das bisher Gewollte und Erreichte des Europäischen Parlaments. Im weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit entwickeln die Schülerinnen und Schüler - in mehreren Lernrunden und auf der Basis von Internetrecherchen - eine Vorstellung davon, welche praktischen Konsequenzen es hätte, wenn das Europaparlament mit seinen augenblicklichen Mehrheiten die entscheidende Legislative in der EU würde. Inhaltlich differenzierte Auseinandersetzung Wenn man Jugendliche für die Wahl und die Idee der europäischen Einigung gewinnen will, können sich Schule, Erwachsenenwelt und Politik nicht weiterhin auf folkloristische Themen (Musik, Tänze, Hauptstädte, Urlaubsregionen) und inhaltslos beschwörende Wahlapelle beschränken. Es bedarf vielmehr im Hinblick auf das Europa-Parlament einer ernsthaften inhaltlichen Positionsbestimmung und Auseinandersetzung über das bisher Gewollte und Erreichte einerseits, die weiteren Zielsetzungen und pragmatischen Lösungswege andererseits. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf der Unterrichtseinheit "Europawahl" In sieben Lernrunden nähern sich die Schülerinnen und Schülern dem Thema Europa und Europawahl. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse an. verschaffen sich einen Einblick in die politische Zusammensetzung und die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen einer legislativen Aufwertung des EU-Parlaments für Europa, Deutschland und für ihr eigenes Leben und vertreten diese argumentativ. lernen, Beschlüsse und Verlautbarungen des EU-Parlaments inhaltlich zu verstehen und politisch zu interpretieren. eignen sich ein profundes Wissen für eine bewusste und reflektierte Wahlentscheidung hinsichtlich der Parteien und Abgeordneten des Europäischen Parlaments an. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen im Informations-Labyrinth der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. hinterfragen und interpretieren Äußerungen von Politikern und Lobbyisten im politischen und gesellschaftlichen Kontext. verstehen die Arbeit von Fraktionen in einem Parlament auch als soziale und kommunikative Teilhabe und Auseinandersetzung. brechen fiktive politische Entscheidungen eines politischen Gremiums auf die eigene gesellschaftliche Lebensrealität herunter. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse an. verschaffen sich einen Einblick in die politische Zusammensetzung und die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen einer legislativen Aufwertung des EU-Parlaments für Europa, Deutschland und für ihr eigenes Leben und vertreten diese argumentativ. lernen, Beschlüsse und Verlautbarungen des EU-Parlaments inhaltlich zu verstehen und politisch zu interpretieren. eignen sich ein profundes Wissen für eine bewusste und reflektierte Wahlentscheidung hinsichtlich der Parteien und Abgeordneten des Europäischen Parlaments an. Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen im Informations-Labyrinth der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. hinterfragen und interpretieren Äußerungen von Politikern und Lobbyisten im politischen und gesellschaftlichen Kontext. verstehen die Arbeit von Fraktionen in einem Parlament auch als soziale und kommunikative Teilhabe und Auseinandersetzung. brechen fiktive politische Entscheidungen eines politischen Gremiums auf die eigene gesellschaftliche Lebensrealität herunter. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten. Rückblick Welche Ziele hat sich das Europa-Parlament in der Vergangenheit gesetzt und inwiefern wurden sie verwirklicht? Für einen Rückblick bieten sich folgende Fragen an: Ausblick Da es ja das von ihnen selbst artikulierte Ziel der Abgeordneten ist, das Europäische Parlament zur zentralen Entscheidungsinstanz in der Europäischen Union aufzuwerten und damit letztlich alle nationalen Parlamente und den Europäischen Rat zu ersetzen, fragt sich natürlich in einer Vorwärtsbetrachtung auch: Welche Regierung hätten wir in Europa, wenn das Europäische Parlament das zentrale Parlament in der EU wäre? Welche politischen Interessen würden die Regierungs- und Oppositionsfraktionen vertreten und welche Beschlüsse wären von ihnen zu erwarten? Was wäre also, wenn das Europaparlament tatsächlich mehr zu sagen hätte und unser alleiniges Parlament wäre? Und sind wir damit einverstanden? Wollen wir dies? Wäre dies gegenüber heute eine Verbesserung oder Verschlechterung? Sieben Lernrunden zum Thema Diesen Fragestellungen wird in mehreren Lernrunden nachgegangen, die Internetrecherchen, fiktive Parlamentssitzungen, Präsentationen, Online-Tests und eine Podiumsdiskussionen enthalten. Für die Lernrunden 4 bis 7 ist es denkbar, auch einen Europaabgeordneten einzuladen. Recherche In Lernrunde 1 haben die Schülerinnen und Schüler den Auftrag, die erforderlichen Informationen für einen Vortrag über eines der im Folgenden aufgelisteten Themen zu recherchieren. Als Ausgangspunkt ihrer Recherchen können die Lernenden die Internetseite des Europäischen Parlaments und die offizielle Website der EU verwenden. Die Jugendlichen können sich zur Recherche in Arbeitsgruppen zusammenfinden. Themen Politische Zusammensetzung des Europa-Parlaments und Regierungsbildung Wie setzt sich das Parlament nach Fraktionen zusammen? Wie sind die politischen Mehrheitsverhältnisse? Welche Regierung hätten wir in Europa? Welche Abgeordnete sind die heimlichen "Strippenzieher"? Politische Positionen Welche politischen Positionen werden und wurden im Europa-Parlament vertreten, welche Beschlüsse wurden gefasst, über welche Themen wird überhaupt beraten? (Wofür haben sich Fraktionen und Abgeordnete bisher eingesetzt? Was haben sie verwirklicht? Was nicht und warum nicht?) Deutsche und bayerische Abgeordnete Wer sitzt im Parlament? Was haben die Abgeordneten getan? Wofür stehen sie? Was wollen sie? Die Rolle des Europa-Parlaments in der EU Welche Befugnisse hat das Parlament? Welche Rolle spielt es im Rahmen der gesamten EU-Organisation? Entwicklungsstand der EU Geschichte der EU, aktueller Stand, Erfolge und Misserfolge - eventuell nach Themengebieten: Wirtschaft, Geld, Soziales, Umwelt et cetera Präsentation Im Anschluss an die Recherche präsentieren die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse. Das Präsentationsmedium hierfür kann frei gewählt werden. Aufgabenstellung Die Schülerinnen und Schüler erhalten folgende Aufgabe, die sie gemeinsam in ihrer Projektgruppe bearbeiten: Ihr Werbebüro wurde von 24 deutschen Großstädten beauftragt, eine Strategie zu entwerfen, um im Europäischen Parlament einen Mehrheitsbeschluss herbeizuführen, der die Privatisierung und den Verkauf von kommunalen Wasser-, Energie- und Verkehrsunternehmen verbietet. Entwickeln Sie ein Konzept (Roadmap/Fahrplan), welche Fraktionen man gewinnen könnte, wie man argumentieren müsste, wen man ansprechen müsste, was man dabei beachten müsste et cetera. Präsentation Nach einer 30-minütigen Vorbereitungszeit präsentieren die Arbeitsgruppen der Klasse ihre Vorschläge. Die unterschiedlichen Lösungsansätze können im Plenum diskutiert und verglichen werden. Auslosung der Fraktionen Die Schülerinnen und Schüler werden durch Auslosung einer Fraktion zugeordnet und müssen sich dann auf eine Abstimmung im Parlament über die Durchführung der Energiewende vorbereiten (welche Interessen und Positionen vertreten wir, wer sind wir, welche Meinungen vertreten wir, wie argumentieren wir, wie stimmen wir ab, wen unterstützen wir). Der Antrag lautet: "Verringerung der Emissionswerte für Autos und Fabrikanlagen binnen zehn Jahren um 50 Prozent". Parlamentssitzung Anschließend findet eine Parlamentssitzung in drei Runden statt: Statements der Fraktionen (1), Aussprache (2), Abstimmung (3). Realitätsentwurf Die Schülerinnen und Schüler überlegen in ihrer Arbeitsgruppe, wie die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland wäre, wenn der Bundestag (und alle nationalen Parlamente) durch das Europäische Parlament und die Bundesregierung (sowie alle nationalen Regierungen) durch eine Europäische Regierung ersetzt würden. Fünf Themenfelder Die Lernenden haben die Aufgabe, ihre Annahmen für die im Folgenden aufgelisteten fünf Themenfelder zu begründen. Des Weiteren soll eine persönliche Einschätzung dazu abgegeben werden, ob sie diese Entwicklung gut oder schlecht finden würden. Wirtschaftliche Lage Arbeit Inflation Umweltschutz Verkehr Vortrag und Diskussion Die Überlegungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden anschließend vorgetragen und zur Diskussion gestellt. Präsentationsmedien sind dazu nicht erforderlich. Wissen vor Wählen Eigentlich sollte jeder über seinen "Verein", in dem er Mitglied ist, auch einigermaßen Bescheid wissen. Es wäre daher überlegenswert, ob nicht die Wählerinnen und Wähler des Europa-Parlaments vor der Wahl nachweisen sollten, dass sie tatsächlich auch Grundkenntnisse über die Europäische Union besitzen. Erst dann sollten sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden. Online-Quiz zur Europäischen Union Auch die Schülerinnen und Schüler haben nun die Möglichkeit, ihr Wissen über die Europäische Union nachzuweisen. Über die Website der Bundeszentrale für politische Bildung können vier verschiedene Quiz zu Europa aufgerufen werden. Jeden der vier Tests sollen die Jugendlichen so lange absolvieren, bis sie jeweils mindestens 50 Prozent richtige Ergebnisse erreicht haben. Recherche zu Beschlüssen des Parlaments Welche Entscheidungen hat das Europäische Parlament in der letzten Legislaturperiode getroffen? Mit ihrer Arbeitsgruppe suchen sich die Schülerinnen und Schüler eines der folgenden Themen aus und recherchieren auf der Website des Europäischen Parlaments, welche Mehrheitsbeschlüsse im EU-Parlament verabschiedet wurden. Die Beschlüsse sollten so aufbereitet werden, dass sie in wenigen Worten anhand eines Mediums (PowerPoint-Folie, Word-Seite, Plakat) dargestellt werden können. Themen Korruption und Geldwäsche Frauenquote in Aufsichtsräten Urheberrecht Lärmgrenzen Abtreibung Stammzellenforschung Schleichwerbung/Product Placement Landwirtschaftssubventionen In ihrer Arbeitsgruppe bereiten sich die Lernenden auf eine Podiumsdiskussion vor. Die Diskussionsteilnehmer werden unmittelbar vor der Diskussion ausgelost. Thema der Diskussion ist folgende These: Das EU-Parlament fällt bislang überwiegend nur populistische Beschlüsse. Wenn es wirklich Verantwortung hätte, würden die Entscheidungen ganz anders ausfallen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Auswirkungen des Klimawandels auf das europäische Gesundheitssystem

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zur europäischen Gesundheitspolitik fokussiert die Fragen, wie sich die Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit auswirken und wie die europäischen Gesundheitssysteme, speziell in Deutschland auf, auf diese Veränderungen und die sich daraus ergebenden Folgen reagieren. Die Jahre 2015 bis 2018 waren jeweils die heißesten seit Beginn der globalen Temperaturaufzeichnungen. Die Prognosen der Klimawissenschaft, dass die immer neuen Temperaturrekorde für immer mehr Regionen der Erde immer häufiger extreme Wetterereignisse bedeuten, bestätigen sich auch vor unserer Haustür: Dem Starkregensommer des Jahres 2017 folgte der Hitze- und Dürresommer des Jahres 2018. Wie wirkt sich aber ein verändertes Klima auf den Gesundheitsbereich und auf die europäischen Gesundheitssysteme aus? Die Unterrichtseinheit "Auswirkungen des Klimawandels auf das europäische Gesundheitssystem" richtet sich an Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, speziell an angehende Versicherungskaufleute und Gesundheitskaufleute. Ausgehend von der europäischen Ebene erarbeiten sie sich mithilfe unterschiedlicher Quellen, unter anderem mit dem Web-Portal KlimafolgenOnline-Bildung.de , einen Überblick über die Folgen der Klimaveränderungen und die Auswirkungen auf die Gesundheit in Deutschland. Dann versetzen sie sich in die Rolle der Akteure des deutschen Gesundheitssystems und erarbeiten Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen, mit denen sie den Auswirkungen des Klimawandels auf das deutsche Gesundheitssystem entgegenwirken können. Die erarbeiteten Erkenntnisse dieser Unterrichtseinheit helfen den Schülerinnen und Schülern dabei, die Folgen des Klimawandels im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontext zu betrachten. Didaktische Analyse Im Vordergrund dieser Unterrichtseinheit stehen die Auswirkungen des Klimawandels auf den Körper und die Gesundheit sowie die Auseinandersetzung mit möglichen beziehungsweise nötigen Anpassungsmaßnahmen im europäischen Gesundheitssystem. Die Lernenden sind am Ende der Unterrichtseinheit in der Lage, die zukünftigen Gefahren, die sich aus dem Klimawandel für Gesundheit und Leben ergeben, zu benennen. Sie schätzen die wachsende Eigenverantwortung und Eigenleistung der Versicherten ein und können Maßnahmen der einzelnen Akteure des Gesundheitssystems auf die sich verändernde Umwelt ableiten. Des Weiteren werden sie befähigt, die Kostentragenden, Versicherten und Leistungserbringenden im Gesundheitswesen für mögliche Anpassungsvorkehrungen zu sensibilisieren. Im ersten Teil der Unterrichtseinheit werden das aktuelle EU-Aktionsprogramm "Gesundheit" sowie die mit dem Klimawandel in Verbindung gebrachten Auswirkungen auf die Gesundheit thematisiert. Die Lernenden beziehen zu folgender These Stellung: "Gesundheitsschutz ist oft auch Klimaschutz und umgekehrt". Im zweiten Teil versetzen sich die Lernenden in die Rolle der Akteure des Gesundheitssystems in Deutschland. Hierfür erarbeiten sie Vorschläge, Ideen und Maßnahmen, mit denen die einzelnen Akteure Veränderungen im Gesundheitssystem und im Klima bewirken können. Dabei nehmen sie verschiedene Perspektiven ein und beleuchten unter anderem die Auswirkungen des Klimawandels und daraus resultierende mögliche Anpassungsmaßnahmen. Tipp: Es empfiehlt sich, die Unterrichtseinheit nicht vor dem zweiten Ausbildungsjahrgang durchzuführen. Methodische Analyse Methodisch ist das Material auf situative, problem- und handlungsorientierte Konzepte ausgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig und in Gruppen die auf den Arbeitsblättern gestellten Aufgaben mithilfe verschiedener Informationsquellen, wie dem Web-Portal KlimafolgenOnline-Bildung.de , erarbeiten. Diskussionen im Anschluss an den Galerierundgang sowie in den Arbeitsgruppen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Wichtig ist, dass die Lernenden sich in die Perspektive aller beteiligten Akteure des Gesundheitssystems hineinversetzen und über die Frage nach Verantwortlichkeiten und mögliche Handlungsoptionen diskutieren können. Für die Durchführung der Unterrichtseinheit sind fünf Unterrichtsstunden vorgesehen. Die Materialien bieten alternativ auch die Möglichkeit der Durchführung eines Projekttages. Bei der Durchführung als Projekttag empfiehlt sich die Einbindung des Klimafrühstücks , das von den Schülerinnen und Schülern eigenständig organisiert werden kann. Es empfiehlt sich, externe Fachexpertinnen und Fachexperten einzuladen; dazu zählen Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens oder der Klimafolgenforschung. Jedoch ist die Unterrichtseinheit so aufgebaut, dass eine Durchführung auch ohne externe Expertinnen und Experten möglich ist. Tipp: Es ist ratsam, die Schülerinnen und Schüler in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops einzubinden, da dies die Förderung der Verantwortung steigert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Folgen beziehungsweise Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit und den Körper. schätzen die wachsende Eigenverantwortung und nötige Eigenleistung der Versicherten ein und leiten mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ab. beurteilen Umgestaltungen und Reformen im Gesundheitsbereich unter umweltbedingten,gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Aspekten. erarbeiten Ideen, Vorschläge und Maßnahmen, mit denen die einzelnen Akteure Veränderungen im Gesundheitssystem und im Klima bewirken können. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler extrahieren die wesentlichen Informationen aus den Quellen. bereiten den Lernprozess in den einzelnen Phasen zielgerichtet vor und setzen ihn selbstständig um. wenden zur Präsentation ihrer Ergebnisse die "Galeriemethode" an und fassen die Ergebnisse eigenständig zusammen. präsentieren ihre Ergebnisse aus der Gruppenarbeit und beurteilen die Arbeit anderer. diskutieren und bewerten Standpunkte aus unterschiedlichen Perspektiven. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen eine aufgabenbezogene Recherche mithilfe des Web-Portals KlimafolgenOnline-Bildung.de sowie weiterer Informationsquellen durch. bewerten die Informationen sowie deren Relevanz für die Aufgabenstellungen. dokumentieren und präsentieren die Ergebnisse aus ihrer Gruppe. nutzen für das Lernen sowohl klassische als auch digitale Medien. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich gegenseitig zu helfen und über ein neues Thema untereinander auszutauschen. lernen, ihren Standpunkt darzulegen und unterschiedliche Standpunkte zu tolerieren. erweitern ihre Fähigkeit zur Empathie, indem sie sich in eine andere Rolle hineinversetzen.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung

Die UN-Reform: Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

Unterrichtseinheit

Die Vereinten Nationen sind in die Jahre gekommen. Um im Zeitalter der Globalisierung effiziente Maßnahmen zur Friedenssicherung oder Konfliktlösung ergreifen zu können, bedarf es einer Reform ihrer Strukturen. Wenn da nicht die unterschiedlichen Positionen der Mitglieder wären...Im Juni 2005 feierten die Vereinten Nationen (United Nations, UN) ihren 60. Geburtstag. Doch es wollte keine richtige Feierlaune aufkommen, denn es stand ein zu wichtiges Thema auf der Tagesordnung: die grundlegende Reform der UN-Strukturen. Bereits seit seinem Amtsantritt im Jahr 1997 überlegt UN-Generalsekretär Kofi Annan, wie man die in die Jahre gekommene internationale Institution für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fit machen kann. Doch um eine Änderung der UN-Charta zu beschließen, müssen zwei Drittel aller Mitgliedstaaten und insbesondere die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Interessen von 191 Mitgliedern unter einen Hut zu bekommen, ist eine äußert schwierige Angelegenheit.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entstehung, Organisation und Befugnisse der UNO kennen lernen. Stärken und Schwächen der aktuellen UN-Struktur reflektieren. die Aufgaben und die Verantwortung Deutschlands bei einer möglichen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat reflektieren und diskutieren. die Ursachen für das Scheitern einer großen UN-Reform analysieren und diskutieren. sich der Bedeutung einer supranationalen politischen Instanz im Zeitalter der Globalisierung bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Positionen zum Ergebnis des UN-Gipfels vergleichen und kommentieren (fakultativ). Thema Die UN-Reform: Gewappnet für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts? Autoren Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung circa 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Atlantik-Charta: Frieden sichern Im August 1941 trafen sich der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill auf Initiative Roosevelts. Beide überlegten, wie die Welt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aussehen und wie man künftig den Frieden garantieren könne. Während dieses Treffens erarbeiteten sie die so genannte Atlantik-Charta, die bereits wichtige Grundsätze der UN enthielt. Dazu gehören: die Selbstbestimmung der Völker, der freie Welthandel, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gewaltfreiheit, die Errichtung eines allgemeinen Sicherheitssystems. Völkerbund als Vorform Bereits nach dem Ersten Weltkrieg (1918) war der Völkerbund zur internationalen Friedenssicherung gegründet worden. Ihm traten ehemalige Gegner des deutschen Kaiserreichs und auch neutrale Staaten bei. Die Durchsetzungskraft des Völkerbundes litt jedoch darunter, dass die Vereinigten Staaten von Amerika kein Mitglied wurden. Dass der Völkerbund sein oberstes Ziel, die Friedenssicherung, nicht erreicht hatte, zeigte spätestens 1939 der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Roosevelt und Churchill suchten daher nach Alternativen. 1945: UN-Charta tritt in Kraft Im Oktober 1943 legten die USA, Großbritannien, die Sowjetunion sowie China, das zu der Zeit von Japan, dem Verbündeten des nationalsozialistischen Deutschlands, besetzt war, in Moskau den Plan einer internationalen Konferenz zur Sicherung des Friedens fest. Auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945), auf der die Alliierten unter anderem die Grenzen des besiegten Deutschen Reiches verhandelten, regelten sie die Feinheiten. Schließlich unterzeichnete die neu zusammengetretene "United Nations Conference On International Organisation" am 26. Juni 1945 die "Charta der Vereinten Nationen". Diese Charta trat am 24. Oktober 1945 rechtswirksam in Kraft. Generalversammlung und Generalsekretär Das zentrale Organ der UN ist die Generalversammlung. Einmal jährlich treffen sich von September bis Dezember die Vertreter der derzeit 191 Mitgliedstaaten zu ihrer ordentlichen Jahrestagung. Außerdem gibt es Tagungen bei aktuellem Bedarf wie zum Beispiel bei zwischenstaatlichen Konflikten oder humanitären Katastrophen. Die Generalversammlung kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der UN-Charta fallen. Sie spricht mit ihren Resolutionen aber lediglich Empfehlungen aus und besitzt keine ausführende Gewalt. Die Resolutionen sind für die einzelnen Mitgliedstaaten also nicht verbindlich. Für jeweils fünf Jahre wählt die Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrats einen Generalsekretär. Er ist der ranghöchste Vertreter der UN und führt die laufenden Geschäfte. Der derzeit amtierende Generalsekretär, Kofi Annan, stammt aus Ghana. Ohne den Sicherheitsrat geht nichts Der Sicherheitsrat ist das wichtigste UN-Gremium. Neben den USA und Russland gehören Großbritannien, Frankreich und China zu den ständigen Mitgliedern. Außerdem sind noch zehn weitere Staaten vertreten, welche die Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit wählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Nur der Sicherheitsrat kann Maßnahmen beschließen, wenn der Frieden bedroht oder bereits gebrochen ist. Meist handelt es sich jedoch nicht um militärische Kampfeinsätze, sondern um friedenssichernde Aktionen. Ohne die Zustimmung der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder läuft in der UN nichts: Jedes ständige Mitglied besitzt ein Veto-Recht, mit dem es jede Entscheidung blockieren kann. Bei der Gründung der UNO wollte man so verhindern, dass die Vereinten Nationen von einzelnen Großmächten für eigene Interessen instrumentalisiert werden. Wendepunkt im Jubiläumsjahr UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat 2005 als das entscheidende Jahr für eine Reform der UNO bezeichnet und in einem Bericht konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, wie die UN handlungsfähiger werden könnte. Sein Bericht "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle" basiert vor allem auf den Analysen und Empfehlungen eines von ihm eingesetzten Expertengremiums, der "hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" ("High Level Panel on Threats, Challenges and Change"). Die stellte am 2. Dezember 2004 insgesamt 101 Empfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Armut, Gewalt, zur Abschaffung von Massenvernichtungswaffen und zur UN-Reform vor. Annan skizziert als Herausforderungen und Aufgaben der UN die folgenden Punkte: nachhaltige Entwicklung ("Freiheit von Not"), Sicherheit ("Freiheit von Furcht"), Menschenrechte und Demokratie ("Freiheit, in Würde zu leben") sowie zu institutionellen Reformen, die die UN stärken sollen. Großer Reformbedarf Der in Politik und Medien am meisten diskutierte Punkt ist die Reform des UN-Sicherheitsrats. Kritiker weisen darauf hin, dass die Sitzverteilung auf die politische Konstellation unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zurückgeht und nicht mehr zeitgemäß erscheint. Manche Mitglieder fordern sogar eine komplette Neuverteilung der Sitze nach dem Regionalprinzip, unter anderem mit einem Sitz für die Europäische Union. Da die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats kaum freiwillig auf Ihre Veto-Macht verzichten werden, fordern andere Mitglieder einen permanenten Sitz für Deutschland und Japan als einen realistischen ersten Schritt der Reform. Kofi Annan vertritt den Standpunkt, dass man vor allem die Länder stärker an den Entscheidungen beteiligen müsse, "die finanziell, militärisch und auf diplomatischem Gebiet die größten Beiträge zu den Vereinten Nationen leisten". Eine Reform sollte ferner "Länder, die repräsentativer für die gesamte Mitgliedschaft der Vereinten Nationen sind, insbesondere so genannte Entwicklungsländer, in den Entscheidungsprozess einbeziehen". Der Generalsekretär schlug daher, in Anlehnung an den Vorschlag seiner Expertengruppe, zwei verschiedene Konzepte vor: Modell A sieht eine Erweiterung um sechs neue ständige Mitglieder ohne Vetorecht und drei nichtständige Mitglieder vor. Modell B beinhaltet eine Erweiterung um acht nichtständige Mitglieder, die für vier Jahre mit Wiederwahlmöglichkeit einen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied für zwei Jahre ohne Wiederwahlmöglichkeit. Die bisherigen Debatten haben allerdings gezeigt, dass nur das Modell A eine Chance auf die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten hat. Denn nur so kann eine Änderung der UN-Charta erfolgen. Auch die deutsche Regierung, die einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat für sich beansprucht, hat sich für diesen Vorschlag eingesetzt. Kommission für Friedenskonsolidierung geplant Einer weiterer Reformvorschlag ist die Einrichtung einer "Kommission für Friedenskonsolidierung" ("Peacebuilding Commission"). Diese Kommission soll Staaten nach Konflikten und Kriegen helfen, den Frieden wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern. Dazu soll sie Aufgaben der Friedensschaffung mit solchen des langfristigen Wiederaufbaus verbinden. Damit geht die UN erstmals das lange vernachlässigte Problem der so genannten "failed states" ("schwache Staaten") an. Die Kommission soll nämlich verhindern, dass sich Länder, wie etwa in Somalia oder dem Yemen geschehen, buchstäblich auflösen und einzelne Länder oder ganze Regionen in einen Bürgerkrieg stürzen. Schutz der Menschenrechte Im Bereich des Menschenrechtsschutzes schlägt Annan vor, die Menschenrechtskommission in Genf durch einen Menschenrechtsrat mit weniger Mitgliedern zu ersetzen. In der bisherigen Kommission saßen nämlich oft Staaten, die selbst eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen haben, beispielsweise Libyen und der Sudan. Daher schlug Annan vor, die Generalversammlung solle die Mitglieder eines neuen Menschenrechtsrats wählen. Verhandlungspoker der USA Insbesondere die USA stellten sich vor dem UN-Gipfel bei zahlreichen Punkten quer: 750 Änderungsvorschläge brachten sie wenige Wochen vor Beginn des Gipfels ein und zwangen damit die UN-Mitglieder, bereits ausgehandelte Punkte neu zu beraten. Buchstäblich in letzter Minute einigten sich die Unterhändler in New York auf einen 35-seitigen Kompromisstext. Der behandelt zwar eine Reihe globaler Probleme, die Annan in seinem März-Bericht angesprochen hat, doch bei vielen Punkten gibt es nur vage Grundsatzformulierungen. Andere Punkte des Annan-Vorschlages fehlen völlig. Keine Einigung über die Reform des Sicherheitsrats Wie erwartet, sorgte insbesondere die Reform des Sicherheitsrats für heftige Kontroversen. Die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder haben in der UN-Vollversammlung zwar kein Vetorecht, aber die Macht, jede Charta-Änderung zu verhindern. Die kann erst dann in Kraft treten, nachdem die Parlamente aller fünf Vetomächte sie ratifiziert haben. Jede Reform ist also ohne die Zustimmung der USA zum Scheitern verurteilt. Jetzt heißt es in Artikel 153 der Abschlusserklärung: "Wir unterstützen eine baldige Reform des Sicherheitsrats als wesentlichen Bestandteil unserer übergreifenden Anstrengungen zur Reform der Vereinten Nationen, um ihn repräsentativer, effizienter und transparenter zu gestalten und somit seine Wirksamkeit und die Legitimität und die Durchführung seiner Beschlüsse weiter zu verbessern." Dieser Absatz umschreibt in diplomatischen Worten, dass man keine für alle tragbare Lösung finden konnte und weiter über die Reform des Sicherheitsrats diskutieren wird. Wenig Konkretes Auch bei weiteren Punkten der angestrebten Strukturreform der UN konnte man sich nicht auf Einzelheiten verständigen und hielt im Schlussdokument nur recht allgemein formulierte Verpflichtungen fest: beispielsweise will man neue Kontrollinstanzen einführen und Buchprüfungen und Untersuchungen durch externe Stellen erleichtern. Auch hat man die Entscheidung darüber aufgeschoben, wie man die Position des UN-Generalsekretärs stärken kann. Die Einrichtung der "Peacebuilding Commission" und des neuen Menschenrechtsrats stießen dagegen prinzipiell auf Zustimmung. Allerdings konnte man sich nicht darüber verständigen, welche Voraussetzungen die Länder erfüllen müssen, um in diesen Rat aufgenommen zu werden. Außerdem gab es Streit um die atomare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dieser Konflikt war so heftig, dass die entsprechenden Passagen vollständig gestrichen wurden: die USA sehen in der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und im internationalen Terrorismus die größte Bedrohung für Sicherheit und Frieden. Die Entwicklungsländer bestanden jedoch darauf, konkrete Abrüstungsziele in dem Schlussdokument festzuhalten. Große Ziele bis 2015 Außerdem bekräftigte man die beim UN-Gipfel vor fünf Jahren beschlossenen so genannten Millenniumsziele und deren zeitlicher Rahmen. Demnach will die internationale Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen halbieren, allen Kindern den Grundschulbesuch ermöglichen, und Epidemien wie Aids und Malaria eindämmen. Eine gemeinsame Formulierung fordert die Staaten zu konkreten Schritten auf, um das Ziel einer Steigerung ihrer Entwicklungshilfeausgaben auf 0,7 Prozent des Wirtschaftsprodukts zu erreichen. Die in einem früheren Entwurf enthaltenen Passagen zur Beseitigung von Handelshemmnissen wurden dagegen abgeschwächt. Annan ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden Der UN-Generalsekretär zeigte sich von dem Schlussdokument enttäuscht und bedauerte in seiner Rede zur Eröffnung des Gipfels, dass es so viele Widerstände gegen seine Reformbestrebungen gebe. Der nach langem diplomatischen Ringen erzielte Kompromiss für eine Erklärung der UNO-Mitglieder zur Entwicklungs-, Menschenrechts- und Friedenspolitik bleibe deutlich hinter seinen Erwartungen zurück. Annan forderte die versammelten Staats- und Regierungschefs auf, trotz aller Widerstände gemeinsam gegen Armut, Terrorismus und Völkermord zu kämpfen. Scharf kritisierte er das Scheitern seiner Bemühungen, in dem Abschlussdokument das Bemühen um Abrüstung und das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen aufzunehmen: "Das ist unentschuldbar." Nationale Interessen hätten eine Einigung unmöglich gemacht. "Das unnachgiebige Beharren auf prinzipiellen Positionen hat ein Ergebnis verhindert", so Annan. Dennoch könne man nicht von einem Scheitern des Gipfels sprechen: Bereits die Einigung auf einen Text für das Schlussdokument sei ein "wichtiger Schritt vorwärts". Ob und wann die noch strittigen Punkte und insbesondere die Reform des Sicherheitsrats geklärt werden können, werden die nächsten Monate zeigen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Türkei auf dem Weg in die EU?

Unterrichtseinheit

Am 3. Oktober 2005 haben die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei begonnen. Gegner und Befürworter gibt es in allen Ländern und politischen Lagern der EU.Im Dezember 2004 gaben die 25 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union grünes Licht für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Am 3. Oktober 2005 haben die Verhandlungen trotz einiger Komplikationen im Vorfeld begonnen. Die EU prüft jetzt, ob die Türkei eines Tages EU-Mitglied werden kann.Wie kaum ein anderes Thema polarisiert die Türkei-Frage Politik und Gesellschaft in der Europäischen Union: Passt die Türkei in die EU oder nicht? Auf dem Brüsseler Gipfel im Dezember 2004 ging es zunächst nur um die Frage, ob die EU und die Türkei Verhandlungen darüber beginnen - und allein diese Gespräche dürften mindestens zehn Jahre dauern. Der Gipfel und der Streit kurz vor Verhandlungsbeginn am 3. Oktober gaben der Diplomatie auf beiden Seiten einen Vorgeschmack darauf, wie kompliziert die nächsten zehn Jahre werden könnten.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Türkei und ihre Beziehungen zur Europäischen Union informieren. die Argumente für und gegen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei kennen lernen und diskutieren. sich der Bedeutung der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. sich in einem Forum mit den Beiträgen zu den Beitrittsverhandlungen auseinander setzen (fakultativ). Thema Die Türkei auf dem Weg in die EU? Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Anerkennung ist Vorbedingung Die Insel im Mittelmeer ist seit 1974 in die Republik Zypern und das türkische Nordzypern geteilt. Genau so lange herrscht ein erbitterter Streit über die Teilung des Landes. Die griechisch dominierte Republik Zypern ist im vergangenen Jahr als Vollmitglied der Europäischen Union beigetreten; die türkischen Gebiete im Norden werden nur von der Türkei als eigenständig anerkannt. Dafür erkennt die Türkei die Republik Zypern nicht an. Das aber forderten die EU-Mitgliedstaaten als Vorbedingung, um mit der Türkei überhaupt Verhandlungen aufzunehmen. Zollunion mit Folgen Mit der Zusage, er werde im Laufe des Jahres 2005 dem Vertrag über die Zollunion zustimmen - und dadurch die Republik Zypern erstmals anerkennen - rettete der türkische Premierminister Tayyip Erdogan die Verhandlungen. Mit diesem Zugeständnis überwand er die größte Hürde für die türkischen Verhandlungspartner. Immerhin wollte er nicht sofort den Vertrag über die Zollunion unterzeichnen; den Termin ließ er offen - so kann er auch zuhause noch sein Gesicht wahren. Politische Schachzüge Als es im Juli 2005 dann soweit war, zeigte sich die türkische Regierung trickreich: Zwar unterzeichnete man, so wie es die EU gefordert hatte, das Protokoll zur Zollunion. Doch veröffentlichte die türkische Regierung zugleich eine Erklärung, dass dieser Schritt keineswegs die Anerkennung der Republik Zypern bedeute. Die Türkei bleibe zwar dazu "verpflichtet, eine politische Lösung der Zypern-Frage zu finden". Dennoch werde sie "die griechisch-zypriotischen Behörden weiterhin als amtierende Amtsgewalt, Kontrolle und Rechtsprechung" nur für den Südteil Zyperns "und nicht als Vertretung des türkisch-zypriotischen Volkes" ansehen. Bis zu "einer einvernehmlichen Lösung" bleibe die Haltung der Türkei unverändert. Formale Bedingungen erfüllt Von diesem diplomatischen Schachzug ließen sich die 25 Staats- und Regierungschefs nicht beirren: Der noch bis zum 31. Dezember 2005 amtierende EU-Ratspräsident Tony Blair machte alsbald deutlich, dass die Unterzeichnung des Zollabkommens nicht notwendigerweise eine Anerkennung Zyperns bedeuten müsse. Formal seien mit der Unterschrift alle Bedingungen erfüllt, um die Beitrittsverhandlungen pünktlich aufnehmen zu können. Die zypriotische Regierung bedauerte zwar, dass die Türkei erneut eine Anerkennung ausgeschlossen hatte, man wolle allerdings kein Veto gegen den Beginn der Beitrittsverhandlungen einlegen. Deutsche Welle: „Gemeinsam Geschichte geschrieben“ Die EU und die Türkei haben sich auf den Beginn von Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 geeinigt. Die Türkei sagte zu, Zypern bis zur Aufnahme der Verhandlungen anzuerkennen. Verhandlungsrahmen muss stehen Die prinzipielle Zusage der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vom Dezember 2004 war nur ein erster kleiner Schritt: Bis zum Oktober 2005 mussten sich die 25 Außenminister noch über die weiteren Details der Verhandlungen verständigen, das heißt den so genannten Verhandlungsrahmen festsetzen. Das bedeutet, dass die 25 EU-Mitglieder der EU-Kommission, die mit der türkischen Delegation verhandeln wird, einen genau definierten Rahmen vorgibt und Leitlinien festschreibt, an die sich die Kommission halten muss. Österreichischer Poker Am ersten Oktoberwochenende mussten dann die 25 EU-Außenminister zu einem Krisentreffen nach Luxemburg reisen: Österreich verlangte plötzlich, dass der beschlossene Rahmentext geändert werden sollte und wollte einen Hinweis auf Artikel 49 des EU-Vertrages einbinden, der die Kriterien für die Mitglieder auflistet (Artikel 49: "Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden."). Österreich bestand gleichzeitig als einiges EU-Mitglied darauf, dass die Verhandlungen nicht von nur eine Vollmitgliedschaft anstreben. Es sollte auch die Möglichkeit offen bleiben, dass die EU lediglich eine besondere Form der Partnerschaft beschließen kann. Österreich wollte also eine Formulierung für den Fall, dass die EU nicht in der Lage ist, die Türkei aufzunehmen oder die Türkei nicht alle Bedingungen für einen Beitritt erfüllt. Die türkische Regierung lehnte dies allerdings kategorisch ab. Kurz vor Toresschluss gab die Wiener Außenministerin dann doch noch nach und vermied so eine Verschiebung des Gesprächsbeginns. In einem anderen Punkt konnte Österreich allerdings sein Ziel erreichen: die Außenminister haben nämlich die von Österreich verlangte gleichzeitige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien beschlossen. Nun heißt es in dem Verhandlungsrahmen, den der türkische Außenminister Abdullah Gül bereits akzeptiert hat, "gemeinsames Ziel der Verhandlungen" sei der Beitritt der Türkei zur Gemeinschaft. Allerdings wird ausdrücklich auf den Artikel 6 des EU-Vertrags verwiesen. Der besagt: Artikel 6 Absatz 1: "Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam." Es bleibt viel zu tun Die Verhandlungen werden sich allerdings über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hinziehen. Zunächst wird die Türkei im Rahmen einer "Bestandsanalyse", dem so genannten "Screening", gründlich geprüft. Danach gilt es, das geltende und auch praktizierte türkische Recht dem "Acquis Communautaire", also sämtlichen Gesetzen, Richtlinien und Grundsätzen der EU, anzugleichen. Insgesamt 35 Kapitel - wie "Medien", "Rechtspolitik" oder "Umweltpolitik" - haben beide Seiten nun abzuarbeiten und die EU-Staaten müssen das Ende jedes dieser Kapitel einstimmig beschließen. Auf dem türkischen EU-Weg liegen also noch unzählige Veto-Möglichkeiten und potenzielle Stolpersteine. DW-World.de: EU nimmt Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf Die Einigung kam in letzter Sekunde: Nach dramatischem Ringen haben die EU und die Türkei ihre Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Skeptiker fordern Ergebnisoffenheit Auf Seiten der Europäer gab es bis zum Verhandlungsbeginn Widerstand, zum Beispiel bei Frankreichs Präsident Jacques Chirac und Österreichs Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. In Österreich soll sogar eine Volksabstimmung über den Beitritt der Türkei entscheiden. Die EU-internen Kritiker erhielten immerhin die Zusicherung, dass die Verhandlung mit der Türkei "ergebnisoffen" geführt werden. Das heißt, am Ende der Verhandlungen muss die Türkei nicht automatisch zum EU-Vollmitglied werden, man könnte auch andere Formen der Zusammenarbeit beschließen. Einschneidendes Datum für Europa Dass sich die EU und die Türkei letztlich doch noch geeinigt haben, ist wohl dem Verhandlungsgeschick aller beteiligten Politiker zu verdanken - immerhin hat die Europäische Union in den letzten Jahren vor der Osterweiterung schon so manchen schwierigen Kandidaten mit ins Boot geholt. Als "wichtigen Tag in der Geschichte Europas" bezeichnete der EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso daher den 17. Dezember 2004. Auch für den 3. Oktober fand er passende Worte: dieser Tag sei ein "Meilenstein" in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Er betonte, dass nun ein langer und schwieriger Weg zu begehen und dass der Beitritt "für kein Land garantiert oder automatisch" sei. Die Türkei, die wie jeder andere Kandidat behandelt werde, müsse nun auch die Herzen der Europäer gewinnen. Der türkische Außenminister Abdullah Gül betonte, sein Land werde die Bedingungen für einen Beitritt umsetzen: "Unser Ideal ist eine Türkei, die ihren Platz unter den demokratischen, freien und entwickelten Ländern einnimmt. Die EU ist der beste Weg, dieses Ideal zu erreichen." Wirtschaftliche Vorbereitungen laufen Die Türkei ist gut vorbereitet, schon in den letzten Jahren hat ihre Regierung gewaltige Anstrengungen unternommen, um das Land in Richtung Europa zu steuern. Bereits 1996 vertieften Europa und die Türkei ihre Wirtschaftsbeziehungen mittels einer Zollunion. 1999 erklärte die EU die Türkei dann offiziell zum Beitrittskandidaten. Seither versuchte die türkische Regierung durch eine kräftige Modernisierung der Europäischen Union entgegenzukommen und den Bedenkenträgern in der EU die Angst vor ihrem Land zu nehmen. Konservative Gegner in der Türkei In der Türkei befürwortet eine große Mehrheit der Bevölkerung den EU-Beitritt: Umfragen zufolge wollen drei Viertel der Türken ihr Land in der Europäischen Union sehen. Gegner des Beitritts sind hier vor allem in konservativen und religiösen Kreisen zu finden, die nach einem EU-Beitritt starken westeuropäischen Einfluss in ihrem Land fürchten. Europäer fürchten Ungleichgewicht In der EU scheint die Mehrheit der Bürger den Beitritt eher kritisch zu sehen. An erster Stelle steht dabei die Sorge, durch die Erweiterung könnte sich der Charakter der heutigen Europäischen Union negativ verändern, und der Beitritt die EU überfordern. Immerhin ist die Türkei ein großes Land, das innerhalb der EU einiges Gewicht hätte. Auch die kulturellen Unterschiede gelten vielen Europäern als Grund, den Beitritt abzulehnen. Probleme mit Gleichberechtigung und Minderheiten An erster Stelle führen die Kritiker immer wieder das Problem der Menschenrechte in der Türkei an. Das türkische Strafrecht ist in den letzten Jahren zwar dem europäischen Recht angepasst worden, doch Menschenrechtsorganisationen berichten immer noch von Verstößen. So soll es in Gefängnissen immer noch Fälle von Misshandlungen und Folter geben. Die Gleichstellung von Mann und Frau, in den EU-Staaten eine Selbstverständlichkeit, ist in der Türkei weniger weit fortgeschritten. Auch der Umgang mit Minderheiten ist nicht befriedigend: Die Lage der Kurden im Osten der Türkei, die lange Zeit vom türkischen Militär verfolgt wurden, ist immer noch schwierig; hier bleibt ein großes Konfliktpotenzial - immerhin sind 20 Prozent der Bevölkerung Kurden. Neue Gesetze für mehr Meinungsfreiheit Die Türkei hat bisher auf Anschuldigungen in Sachen Menschenrechte meist sehr sensibel reagiert. Im Vorfeld des Gipfels im Dezember 2004 zeigte sich die Regierung aber zugänglicher und verabschiedete mehrere Gesetzespakete zur Meinungsfreiheit und zu Menschenrechten. Religion prägt Kultur Die kulturellen Unterschiede zwischen der Türkei und dem Rest Europas sind ein weiterer wichtiger Streitpunkt zwischen den Befürwortern und den Gegnern der türkischen Annäherung an die EU. Die Türkei ist ein islamisch geprägtes Land; 99 Prozent der Einwohner bekennen sich zum Islam. Kritiker sehen hier einen grundlegenden, nicht überwindbaren Unterschied zum christlich-abendländisch geprägten Kulturkreis der Europäischen Union. Sie argumentieren, dass die gemeinsame, christlich geprägte Kulturgeschichte das eigentliche Verbindungsmerkmal der Staaten Europas sei - die gemeinsamen Werte also, die über die Wirtschafts- und Währungsunion hinausgehen. Kulturen im Dialog Die Gegenposition argumentiert, dass die moslemischen Werte denen der Europäischen Union nicht entgegenstehen. Zudem könnte die engere Partnerschaft eine Verbindung zwischen den Kulturen aufbauen. Sie weisen zudem darauf hin, dass in der türkischen Verfassung eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vorgeschrieben sei. Wachstum trotz Inflation und Verschuldung Was die derzeitigen Wirtschaftsdaten angeht, dürfte die Europäische Union eigentlich keine Probleme mit dem neuen Partner haben. Die Wirtschaft der Türkei boomt seit einigen Jahren und erzielt Zuwachsraten, von denen die EU-Länder im Moment nur träumen können. Doch können die guten Zahlen nicht über einige strukturelle Probleme hinwegtäuschen: Die türkische Regierung ist seit Jahren mit der Bekämpfung der hohen Inflation beschäftigt, ein weiteres Problem ist die hohe Staatsverschuldung. Außerdem ist die Türkei ein größtenteils landwirtschaftlich geprägtes Gebiet; viele Menschen leben in einfachen Verhältnissen in strukturschwachen Regionen. Kritiker warnen daher vor einer allzu positiven Bewertung der türkischen Wirtschaft. Freizügigkeit mit Folgen Zudem befürchten sie, eine Welle von Migranten aus den strukturschwachen Regionen der Türkei könne nach einem Beitritt auf Zentraleuropa zurollen. Die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger - also das Recht, sich an jedem beliebigen Ort der EU niederzulassen - war deshalb ein weiteres großes Streitthema auf dem Gipfel von Brüssel. Belastungen für Entscheidungsstrukturen In EU-Kreisen warnen Kritiker des türkischen Beitritts vor allem vor einer Überforderung der Europäischen Union. Seit Jahren schon ist der EU-Dschungel aus Institutionen, Regeln und Entscheidungsträgern immer dichter und undurchdringlicher geworden. Es ist immer schwieriger, unter den vielen EU-Partnern zu klaren Entscheidungen zu kommen. Der Beitritt eines großen, einflussreichen Nachbarn würde die Balance der EU erneut verschieben und weitere Reformen nötig machen. Denn mit derzeit über 70 Millionen Einwohnern würde die Türkei gleich zu einem der größten EU-Mitgliedstaaten. Das würde dem Land einen starken Einfluss in den politischen Entscheidungsgremien sichern. Konsolidierung statt nächster Erweiterung Kritiker mahnen daher, zunächst solle sich die neue, um die zehn mittel- und osteuropäischen Staaten erweiterte, Union konsolidieren, die europäische Integration vertiefen und prüfen, ob die derzeitige Struktur der EU-Institutionen für die nächste Erweiterung geeignet ist. Folgen für den Subventions-Topf Auch der Streit ums Geld ist absehbar: Die EU-Staaten helfen einander, um strukturschwache Regionen aufzupäppeln und so ein möglichst gleichmäßiges Lebensniveau in ganz Europa zu schaffen. Nach der bisherigen Regelung hätte der neue Partner Anspruch auf rund 15 Milliarden € aus den gemeinsamen Kassen, um etwa strukturschwache Regionen zu modernisieren oder die Landwirtschaft zu fördern. Diese Summe würde die anderen Partner überfordern; bereits im Vorfeld der Osterweiterung 2004 waren diese Gelder ein Streitpunkt. Vor einem Türkei-Beitritt wäre also auch ein grundlegender Umbau des EU-Subventionssystems notwendig. Stabilisierung im Nahen und Mittleren Osten Auch außenpolitische Überlegungen spielen eine Rolle. Die Türkei ist in einer besonderen geographischen Lage. Sie grenzt an Krisenregionen im Nahen Osten und in Zentralasien, sie hat zum Beispiel eine gemeinsame Grenze mit dem Iran und dem Irak. Eine EU-Mitgliedschaft der Türkei könnte, so die Befürworter, dazu beitragen, die Region zu stabilisieren und Konflikte zu vermeiden. Dafür wäre es auch gut, mit der Türkei ein islamisch geprägtes Land in der EU zu haben. Türkische Nachbarschaftsprobleme Kritiker halten dagegen, dass sich die EU nur in die Gefahr bringe, selbst in die Konflikte gezogen zu werden; zudem sei die Union gar nicht in der Lage, außenpolitisch wirksam zu agieren. Auch die außenpolitischen Probleme der Türkei mit ihren EU-Nachbarn Zypern und Griechenland müssten zunächst endgültig gelöst werden, bevor man mit der Türkei verhandeln könne. Zwischen Europa und Asien Mit einer Fläche von rund 780.000 Quadratkilometern ist die Türkei mehr als doppelt so groß wie die Bundesrepublik Deutschland. Nur ein kleiner Teil des Landes liegt geographisch gesehen in Europa, denn der Bosporus, die Meerenge zwischen Schwarzem Meer und Marmarameer, trennt Europa von Asien. Zu beiden Seiten des Bosporus liegt Istanbul, die größte Stadt der Republik Türkei. Die Hauptstadt des Landes ist das im asiatischen Teil gelegene Ankara. Laizistische Republik Über 99 Prozent der knapp 70 Millionen Einwohner sind Muslime. Die Verfassung sieht eine strikte Trennung von Religion und Staat vor. Darüber wacht neben der Justiz auch der nationale Sicherheitsrat, in dem sich Regierungsvertreter und hochrangige Militärs regelmäßig beraten. Alle fünf Jahre wählen die Türken ihr Parlament; alle sieben Jahre bestimmt das Parlament den Staatspräsidenten. Politischer Kurs gen Westen Der amtierende Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gehört einer gemäßigten islamischen Partei an. Er versuchte in den vergangenen Jahren, die türkische Gesellschaft im Hinblick auf den EU-Beitritt zu reformieren und zu modernisieren, gleichzeitig aber seine islamische Anhängerschaft nicht zu verprellen. Bei seinem Kurs in Richtung EU-Mitgliedschaft ist Erdogan aber die Unterstützung weiter Teile der Bevölkerung sicher. Schon seit Anfang der sechziger Jahre ist die Türkei über zahlreiche Abkommen wirtschaftlich eng mit der EU verbunden. Industrie, Tourismus, Landwirtschaft So gehören die EU-Staaten bereits heute zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Türkei. Während sich im Westen des Landes zunehmend moderne Industriebetriebe angesiedelt haben, sind weite Teile des Ostens von der Landwirtschaft geprägt. Ein großer Teil der türkischen Arbeitskräfte ist in der Landwirtschaft beschäftigt, obwohl sie nur einen geringen Anteil am Bruttosozialprodukt hat. Ebenso spielt der Tourismus eine wachsende Rolle in der türkischen Wirtschaft. Auch wenn sich die türkischen Wirtschaftsdaten in den letzten Jahren weitgehend positiv entwickelt haben, machen strukturelle der Regierung zu schaffen: Seit Jahren schon versucht sie, die hohe Inflation einzudämmen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Unterrichtseinheit

Gentechnisch veränderte Lebensmittel könnten schon bald in den Regalen der Supermärkte zu finden sein. Die Lernenden beschäftigen sich in dieser Unterrichtseinheit mit den verschiedenen Argumenten und kommen zu einer Entscheidung: Pro oder Kontra gentechnisch veränderte Lebensmittel?Aufgrund einer Änderung der EU Regelungen wird sich der Anbau gentechnisch veränderter Getreidearten in vielen europäischen Ländern ausweiten. Wahrscheinlich werden schon innerhalb eines Jahres gentechnisch veränderte Lebensmittel wie beispielsweise Frühstückscerealien in unseren Supermarktregalen ihren Platz finden - aber werden sie auch tatsächlich gekauft, trotz gentechnikfreier Alternativen? Bei dieser Aufgabe wenden die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse über Gene an und lernen, wie Getreide genetisch verändert wird, ehe sie die gesundheitlichen Risiken bewerten und anschließend entscheiden, welches Getreide sie kaufen würden. Bezug zum Lehrplan Biologie: Vererbung, Variation und Evolution: Erklärung mehrerer möglicher Vorteile und Risiken einschließlich praktischer und ethischer Überlegungen für die Verwendung der Gentechnologie in der modernen Landwirtschaft und Medizin. Wissenschaftliches Arbeiten: Bewertung von Risiken sowohl in der praktischen Wissenschaft als auch im weiteren gesellschaftlichen Kontext einschließlich der Gefahrenwahrnehmung in Bezug auf Daten und Folgen. Ablauf Ablauf "Gentechnisch veränderte Lebensmittel" Der Ablauf der Unterrichtssequenz "Gentechnisch veränderte Lebensmittel" ist auf dieser Seite übersichtlich für Sie zusammengestellt. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben, was "gentechnisch verändert" bedeutet. bewerten Gesundheitsrisiken, die durch gentechnisch veränderte Lebensmittel entstehen können. Über das Projekt Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben. Aufgaben und Ziele der Einheit Zeigen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern das Poster gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel (Folie 2 der PowerPoint-Präsentation). Bitten Sie die Lernenden, paarweise über die Botschaften des Posters zu diskutieren. Erörtern Sie gemeinsam mit den Lernenden deren Ideen und ob ihnen bewusst ist, was genetisch verändert bedeutet. Stellen Sie dar, dass es viele Menschen gibt, die gegen gentechnische Veränderungen (GV) und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, da sie in ihnen ein großes Risiko für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt sehen. Zeigen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern die Aufgaben (Folie 3) und Ziele dieser Einheit (Folie 4). Pestizide Je nach Alter oder Leistung der Schülerinnen und Schüler können Sie ihnen, wenn Sie möchten, an dieser Stelle zusätzliche Informationen über gentechnisch veränderten Mais geben. Das giftige Protein (Bt) wird auf natürliche Weise durch Bakterien produziert und ist giftig für die Raupe des Maiszünslers. Das Protein verhält sich im Magen der Raupe toxisch (die Umgebung dort ist alkalisch). Der menschliche Magen ist eine saure Umgebung, weshalb das Protein für uns harmlos ist, wenn wir es mit der Nahrung aufnehmen (Folie 5). Bitten Sie die Schülerpaare, die aufgeworfene Frage zu diskutieren und besprechen Sie anschließend ihre Antworten. Der Mais wird nicht durch die Raupe des Maiszünslers angegriffen und somit muss ein Bauer, abhängig vom jeweiligen Schädling, überhaupt keine oder nur sehr wenige Pestizide ausbringen. Gruppenarbeit Zeigen Sie die nächste Aufgabe (Folie 6). Die Lernenden arbeiten in kleinen Gruppen. Geben Sie jeder Gruppe die Begründungen und die Puzzleteile der Schülerinformationsblätter 1-4. Die Lernenden sollen die einzelnen Begründungen lesen, entscheiden, ob es sich dabei um ein Gesundheitsrisiko handelt oder nicht und die Puzzles legen. Wenn sie möchten, können die Schülerinnen und Schüler Puzzleteile hinzufügen oder wegnehmen, wenn sie der Ansicht sind, die Begründung belegt/widerlegt sehr stark die Behauptung. Eventuell ist es ratsam, über die Quelle der Begründung zu diskutieren, um die Entscheidung zu erleichtern: Sind die Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Forschung stärker zu gewichten als die anekdotischen? Besprechen Sie mit den Gruppen, was ihnen ihre Puzzles über die Getreideart zeigt, die das größere gesundheitliche Risiko für Menschen darstellt. Sind sich alle einig? Haben die Puzzles aller Gruppen die gleiche Größe? Sprechen Sie darüber, ob sie der Meinung sind, die Begründungen wurden gleichgewichtig dargestellt - gab es irgendwelche Tendenzen? (Die Begründungen wurden in dem Versuch gesammelt, sie gleichgewichtig darzustellen.) Die Schülerinnen und Schüler sollen nun aufschreiben, welches Getreide sie wählen würden und warum (Folie 7). Das Projekt ENGAGE ist Teil der EU Agenda "Wissenschaft in der Gesellschaft zur Förderung verantwortungsbewusster Forschung und Innovation" (Responsible Research and Innovation, RRI). ENGAGE Materialien werden durch das von der Europäischen Kommission durchgeführte Projekt ENGAGE als Open Educational Resources herausgegeben.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

EU-Erweiterung 2004/2007: Wer sind die neuen Mitglieder?

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur EU-Erweiterung 2004/2007 werden die neuen Mitgliedsstaaten vorgestellt. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich über eine Internetrecherche die wichtigsten Informationen.Zehn Länder sind am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten, darunter so unterschiedliche Staaten wie die sonnige Mittelmeerinsel Malta oder die baltischen Republiken, die früher zur Sowjetunion gehörten. Seit dem 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der EU beitreten, die somit auf 27 Staaten angewachsen ist. Ob die Türkei ein möglicher EU-Kandidat ist, ist allerdings noch strittig. Wir stellen Ihnen die jüngsten und jüngeren EU-Beitrittsländer vor und verlinken Quellen, in denen Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Beitrittsländern finden.Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Staaten, die 2004/2007 neu in die Europäische Union aufgenommen wurden. erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Vorbereitung des EU-Beitritts in den einzelnen Ländern. werden sich der Bedeutung der Erweiterung der Europäischen Union bewusst. beziehen eine eigene Position zur Erweiterung der EU. diskutieren die Auswirkungen der EU-Erweiterung. setzen sich mit Umfrageergebnissen zur Erweiterung der EU auseinander. nutzen das Internet als Informations- und Recherchemedium. Von der Volksrepublik zur Dritten Republik Schon vor dem Fall des Eisernen Vorhangs begann eine langsame Annäherung zwischen dem ehemaligen Ostblockstaat Polen und der Europäischen Union: Bereits 1989 unterzeichneten Vertreter der EU und Polens ein Handels- und Wirtschaftsabkommen. Im selben Jahr hatten die ersten freien Wahlen in Polen stattgefunden, bei der die Opposition klar über die kommunistische Arbeiterpartei siegte. Noch Ende 1989 änderte das Parlament die Verfassung des Landes: Aus der kommunistischen Volksrepublik Polen wurde die Republik Polen, die so genannte Dritte Republik. Seit den neunziger Jahren haben alle polnischen Regierungen große Anstrengungen unternommen, die Kriterien für den Beitritt zu erfüllen. Das größte der Kandidatenländer war daher bereits bei der ersten Erweiterungsrunde 2004 mit dabei. Positives Referendum Mit fast 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern betritt ein neues Schwergewicht die europäische Bühne. Bei einem Volksentscheid sprachen sich im Juni 75,5 Prozent der Polen, die an dem Referendum teilnahmen, für den EU-Beitritt aus. Die Beteiligung lag allerdings nur bei 58,8 Prozent. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Land (um 19 Prozent im ersten Halbjahr 2005, in ländlichen Regionen sogar um 30 Prozent ) sieht ein Teil der Bevölkerung den politischen Veränderungen mit gemischten Gefühlen entgegen. Gerade die jüngere Bevölkerung aber steht der europäischen Integration im Wesentlichen positiv gegenüber. Landwirtschaft hat Schlüsselrolle Polen dürfte ein eigenwilliger Partner in der EU werden. Bei den Beitrittsverhandlungen feilschte Premierminister Leszek Miller bis zum Schluss um die Agrarsubventionen und drohte, die gesamten Verhandlungen platzen zu lassen. Die Landwirtschaft ist der wichtigste polnische Wirtschaftszweig: Über 60 Prozent der Fläche Polens werden für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, jeder fünfte Arbeitnehmer ist in der Landwirtschaft beschäftigt. Daher wird es bei künftigen Verhandlungen sicherlich noch öfter Streit um finanzielle Hilfen für die polnischen Bauern geben. Strukturhilfen zur Entwicklung des Landes Polen wurde nach dem EU-Beitritt 2004 zum größten Empfänger von Strukturhilfen. Mit diesem Geld sollen in den wenig entwickelten Gegenden des Landes Straßen und Eisenbahnstrecken saniert und Umweltprojekte finanziert werden. Schon in den vergangenen Jahren sorgten solche Hilfen oftmals für Streit bei den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Orientierung nach Europa Ungarn stellte Ende der achtziger Jahre nach der politischen Wende im ehemaligen Ostblock schnell die Weichen in Richtung Europa. Das Land etablierte rasch Handelsbeziehungen mit EU-Staaten und unterzeichnete als erster Staat des ehemaligen Ostblocks 1991 ein Assoziierungsabkommen mit der EU. Dieses Abkommen sah nicht nur Erleichterungen beim Handel (wie etwa Zollerleichterungen) vor, sondern gezielt auch politische Zusammenarbeit wie etwa die Angleichung von Gesetzen und Institutionen. Es war also ein erster Schritt beim Umbau des politischen Systems Ungarns in Richtung EU. Vorherige Abkommen waren meist reine Handelsabkommen. Ungarischer Wirtschaftsboom Schon früh entwickelte sich Ungarns Wirtschaft in die richtige Richtung: Das Land gehört zu den Boom-Staaten unter den neuen Mitgliedsstaaten, die Arbeitslosenquote liegt lediglich bei sieben Prozent (Stand Mitte 2005), vor dem EU-Beitritt war sie mit fünf bis sechs Prozent allerdings noch niedriger. So war es für die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Urban auch kein nennenswertes Problem, die Voraussetzungen für den Beitritt im Jahr 2004 zu erfüllen. Bei einem Volksentscheid über den Beitritt zur EU stimmten 84 Prozent mit Ja, allerdings war die Wahlbeteiligung mit knapp 46 Prozent extrem niedrig. Moderne Infrastruktur Schon heute verfügt Ungarn über eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur, die den Handel mit den Nachbarstaaten erleichtert. Die Lage an den Grenzen zu Kroatien, Serbien und dem künftigen EU-Nachbarn Rumänien (voraussichtlich 2007) macht das Land zu einem wichtigen Grenzstaat der neuen Union. Ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist in Ungarn seit jeher der Tourismus; viele EU-Nachbarn verbringen seit Jahren ihren Urlaub an der Donau und am Plattensee (ungarisch Balaton), dem größten Binnensee Mitteleuropas. Vaclav Havel ebnete den Weg in die EU Deutschlands Nachbarland Tschechien liegt seit 2004 im Herzen der EU: Von allen Seiten ist die junge Republik jetzt von EU-Nachbarn umgeben. Nach der politischen Wende 1989 - die Tschechen wählten nach der "samtenen Revolution" vom November 1989 den vormaligen Bürgerrechtler Vaclav Havel zum Staatspräsidenten - zeichnete sich auch der Weg der damaligen Tschechoslowakei in die Europäische Union ab. Zuvor spaltete sich allerdings Ende 1992 die Slowakei ab, mit der Tschechien nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918 gemeinsam als Tschechoslowakei die Unabhängigkeit von der Habsburger Monarchie errungen hatte. Umbau des Wirtschaftssystems Die EU nahm daher Verhandlungen mit beiden Staaten auf. Ende der neunziger Jahre machte die Tschechische Republik einen harten Prozess des wirtschaftlichen Umbaus durch, bevor sie die Beitrittskriterien erfüllen konnte. Wie in allen Staaten des Ostblocks galt dort bis zum Zusammenbruch des Sozialismus die kommunistische Planwirtschaft, die dann abrupt von der Marktwirtschaft abgelöst wurde. Im Gegensatz zu Polen spielt die Landwirtschaft in der Tschechischen Republik eine geringe Rolle. Wichtige Wirtschaftszweige sind dagegen die Stahl- und Chemieindustrie sowie der Maschinenbau. Trotz des Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosenquote um 9 Prozent (2003) ein wichtiges strukturelles Problem. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Tschechiens, und auch für Deutschland steht die Tschechische Republik an erster Stelle der Handelspartner unter den mittel- und osteuropäischen Staaten. Europa-skeptischer Staatspräsident Klaus Der Nachfolger von Vaclav Havel, der 2003 gewählte Staatspräsident Vaclav Klaus, machte bereits vor dem Beitritt, etwa im Zusammenhang mit dem EU-Konvent, als EU-Kritiker auf sich aufmerksam. Trotz des kritischen Präsidenten sagte eine breite Mehrheit von 77 Prozent beim Beitrittsreferendum im Juni 2003 "Ja" zur Europäischen Union. Die Wahlbeteiligung von 55 Prozent war allerdings sehr niedrig. Eigenständig in die EU Der jüngste der neuen EU-Staaten existiert erst seit zehn Jahren. Im Januar 1993 spaltete sich die Slowakei von der Tschechischen Republik ab, mit der sie seit 1918 als Tschechoslowakei vereinigt gewesen war. Kritiker der Teilung befürchteten damals, dass die Slowakei ohne den tschechischen Partner in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Doch die Regierung beantragte schon 1995 den Beitritt zur EU - fest davon überzeugt, die Beitrittshürden ohne größere Probleme zu meistern. Das gelang den Slowaken auch in kurzer Zeit. Arbeitslosigkeit trotz Wirtschaftsboom Nach einer Konjunkturflaute um die Jahrtausendwende stieg das Bruttoinlandsprodukt wieder, und auch die für den Beitritt nötigen institutionellen Reformen erledigte der Staat rasch. Generell bestehen diese institutionellen Reformen in den künftigen EU-Staaten darin, das politische System an das der EU-Staaten anzugleichen (so müssen etwa Stellen geschaffen werden, an die sich die Bürgerinnen und Bürger bei Verbraucherschutzfragen oder bestimmten Rechtsproblemen wenden können). 2002 überrundete der Staat in puncto Wirtschaftswachstum mit vier bis fünf Prozent sogar alle benachbarten Beitrittsländer. Problematisch bleibt allerdings die hohe Arbeitslosigkeit von circa 18 Prozent (Juni 2005), die im Vergleich zu den anderen Beitrittsländern ebenfalls Rekordniveau hat. Deutlich ist der Unterschied zwischen Bratislava (circa 5 Prozent) und den ländlichen Regionen, in denen die Arbeitslosenquote bisweilen um 30 Prozent liegt. Klares Votum für Europa Bei der Volksbefragung im Mai 2003 zeigten sich die Slowaken als Befürworter der Europäischen Union. Über 92 Prozent Ja-Stimmen waren ein klares Votum für Europa, auch wenn die Teilnahme am Referendum nur knapp über den erforderlichen 50 Prozent lag. Auch die führenden Politiker des Landes, der damalige Staatspräsident Rudolf Schuster und der derzeitige Ministerpräsident Mikulás Dzurinda, unterstützen den slowakischen EU-Beitritt. Seit 2004 sind 5,5 Millionen Slowaken und 10,2 Millionen Tschechen wieder friedlich vereint - als Nachbarn in der Europäischen Union. Europäische Union statt Sowjetunion Ein weiterer osteuropäischer Beitrittskandidat ist Estland. Die kleinste der drei baltischen Republiken gehörte wie ihre Nachbarstaaten vor 1990 zur Sowjetunion, die das Land 1940 und nach dem Abzug der deutschen Besatzungstruppen 1944 erneut okkupierte. Nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des Sozialismus erklärten die Esten im Herbst 1991 ihre Unabhängigkeit von der Sowjetunion und gründeten ihren eigenen Staat. Schon bald orientierten sie sich in Richtung Westen. 1995 stellten sie den Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union. Zuvor hatte die Republik ein Freihandelsabkommen mit der EU unterzeichnet. Westorientierung der Wirtschaft Die Esten schafften es, in der ersten Runde der Osterweiterung dabei zu sein. Sie stellten sich nach der Trennung von Russland rasch auf neue Handelspartner im Westen ein: Im Jahr 2000 gingen bereits 77 Prozent der Exporte in Länder der EU. Neben den skandinavischen Nachbarn Finnland und Schweden ist Deutschland ein großer Abnehmer der Elektro-, Textil- und Holzprodukte, die den Export bestimmen. Arbeitslosigkeit ist allerdings auch in Estland ein Problem. Mitte 2005 lag die Arbeitslosenquote im Land durchschnittlich bei neun Prozent. Positives Referendum für EU-Beitritt Im Mai 2004 wurden die 1,4 Millionen Esten zu Unionsbürgern. Auch sie haben sich in einer Volksbefragung mit 67 Prozent mehrheitlich für den Beitritt ausgesprochen und feierten anschließend auf EU-Partys das klare Votum, an dem sich 63 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt hatten. Lettland sagt Ja Auch Lettland erlangte 1991 wie Estland und Litauen seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Der junge Staat führte Demokratie und Marktwirtschaft ein und intensivierte seine Beziehungen zu den westeuropäischen Nachbarstaaten. 1995 beantragte die lettische Regierung die Aufnahme in die Europäische Union. 2000 begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen, die 2002 auf dem Gipfel von Kopenhagen für abgeschlossen erklärt wurden. Bei dem Referendum zum EU-Beitritt 2003 gab es 67 Prozent Ja-Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag mit 67 Prozent deutlich über der in anderen Beitrittsländern. Damit konnte auch Lettland im Mai 2004 der EU beitreten. Wirtschaftliche Stabilisierung Nachdem sich die wirtschaftliche Lage - die immer noch von der russischen Wirtschaft abhängt - Ende der neunziger Jahre stabilisierte, konnte Lettland die Beitrittskriterien erfüllen. Der Außenhandel des Landes ist inzwischen eindeutig auf die Europäische Union ausgerichtet. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Letten. Zentrales Problem der Wirtschaft ist die Arbeitslosigkeit, die nach internationalem Berechnungsschlüssel zwischen 13 und 14 Prozent liegt (nach lettischem Berechnungsmodus dagegen Mitte 2005 um 9 Prozent). Minderheitenschutz für Russen Ein größeres Problem war der Umgang mit den Minderheiten im Land: In Lettland lebt - ähnlich wie in Estland - eine große russische Minderheit (fast 30 Prozent der Bevölkerung), deren Rechte nach der Unabhängigkeit zunächst eingeschränkt wurden. Mittlerweile hat die lettische Regierung - seit 2002 unter dem Ministerpräsidenten Einars Repse - den Minderheitenschutz besser geregelt und so den Weg nach Europa frei gemacht. Blutiger Weg in die Unabhängigkeit Litauen war der erste der drei baltischen Staaten, der sich von der Sowjetunion löste: Schon im Frühjahr 1990 erklärten sich die Litauer für unabhängig, wobei der Prozess der Unabhängigkeit von Moskau besonders konfliktreich verlief. Moskau erkannte die Unabhängigkeit nicht an und stürzte die frei gewählte litauische Regierung im Januar 1991. Bei dem Versuch russischer Soldaten, den litauischen Fernsehturm in Vilnius zu stürmen und damit die Berichterstattung über den Militäreinsatz zu stoppen, wurden 14 Menschen erschossen. Die Litauer hatten daher ein besonders starkes Interesse daran, sich nach ihrer Unabhängigkeit nach Westeuropa zu orientieren. 1995 beantragten sie formell ihre Aufnahme in die EU. 90 Prozent für Europa Wie ihre baltischen Nachbarn unternahmen auch die Litauer große Anstrengungen, um ihre immer noch von Russland beeinflusste Wirtschaft fit für die EU zu machen. Doch dies gelang ebenso wie die Anpassung der staatlichen Institutionen an EU-Richtlinien. Nachdem beim Referendum mehr als 90 Prozent der Bevölkerung für Europa stimmten, war klar, dass Litauen - wo nach Berechnungen des französischen Nationalinstituts für Geografie das geografische Zentrum Europas liegt - 2004 zu den Beitrittsländern zählen würde. Wirtschaftswunderland Mit Slowenien ist auch ein Teilstaat der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien unter den neuen EU-Nachbarn. 1991 erklärte die junge Republik ihre Unabhängigkeit. Mit einem wahren "Wirtschaftswunder" qualifizierte sich Slowenien für den Beitritt zur Europäischen Union: In knapp zehn Jahren mauserte es sich zum reichsten Land unter den Beitrittskandidaten; die Arbeitslosenquote liegt um die sieben Prozent. Bereits als Teilstaat der "Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien" war Slowenien der Teil des Landes, der sich am deutlichsten nach Westeuropa orientierte. Außenhandel auf EU ausgerichtet Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist in Slowenien wie in Ungarn der Tourismus. Wichtige Industriezweige sind darüber hinaus die Auto-, Maschinenbau-, Textil- und chemische Industrie, aber auch die Holzverarbeitung. Die wichtigsten Handelspartner des Landes sind Deutschland, Frankreich und Österreich. Insgesamt ist der Außenhandel klar auf die EU-Länder ausgerichtet. Beitritt zur EU und zur NATO Als einziges neues EU-Land wurde Slowenien Nettozahler. Das bedeutet, dass Slowenien mehr Geld in den gemeinsamen EU-Topf einzahlt als es aus diesem Topf bekommt. Die slowenische Regierung unter Staatspräsident Janez Drnovšek und Ministerpräsident Anton Rop konnte dem Mai 2004 also gelassen entgegen sehen, zumal auch hier die EU-Befürworter beim Beitrittsreferendum mit 89 Prozent deutlich die Nase vorne hatten. Gleichzeitig beschloss Slowenien auch den Beitritt zur NATO, für den sich allerdings mit 66 Prozent deutlich weniger Slowenen als für den EU-Beitritt aussprachen. Geteilte Insel Die drittgrößte Mittelmeerinsel hat eine schwierige Geschichte: Ähnlich wie einst Deutschland ist Zypern in zwei Staaten geteilt. Doch anders als bei uns verläuft die Trennlinie seit 1974 nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen Nord und Süd. Die Feindschaft zwischen der griechischen Republik Südzypern und der türkischen Republik Nordzypern erschwerte lange Jahre den EU-Beitritt Zyperns, den sich die griechischen Zyprioten schon lange wünschen. So zogen sich die Beitrittsverhandlungen zwölf lange Jahre hin. Die Versuche, die Teilung der Insel zu beenden, blieben trotz der Bemühungen der Vereinten Nationen bislang erfolglos. Südzypern wird EU-Mitglied Im Mai 2004 trat der südliche Teil der Insel der Europäischen Union bei. Damit wurde ein kleiner Staat mit gerade mal 670.000 Einwohnern EU-Mitglied. Um die Beitrittskriterien zu erreichen, musste sich die zypriotische Regierung unter Präsident Tassos Papadopoulos kaum anstrengen, da die Insel solide Wirtschaftsdaten aufweisen kann. Wirtschaftsfaktor Tourismus Der Tourismus ist die wichtigste Devisenquelle der griechischen Republik Südzypern. Wichtige Industriezweige in dem landwirtschaftlich geprägten Teil der Insel sind die Textil- und Schuhproduktion. Insgesamt ist der südliche Teil der Insel wohlhabender als der türkische Nordteil. 53,6 Prozent für den EU-Beitritt Ein paar kleine Inseln im Mittelmeer - auf den ersten Blick wirkt Malta weit weg von der Europäischen Union mit ihren westeuropäischen Wirtschaftszentren. Doch seit Mai 2004 reist die Regierung der sonnigen Inseln aus der Hauptstadt Valletta regelmäßig in diese Zentren, um an den EU-Gipfeln teilzunehmen. Schon seit den siebziger Jahren bestehen Assoziierungsabkommen zwischen Malta und der EU. Doch immer waren sich die Malteser uneins, ob sie der EU völlig beitreten sollten. Nun haben sie es gewagt. Unter Staatspräsident Guido de Marco wurde im März 2003 ein Referendum zum EU-Beitritt der Inselrepublik durchgeführt, bei dem sich die Bevölkerung mit einer knappen Mehrheit von 53,6 Prozent für den Beitritt entschied. Insel des Sprachtourismus Dafür sprachen die engen Verbindungen, die Malta bisher mit der EU hat. Der Handel wird größtenteils mit EU-Staaten abgewickelt. Auch der Tourismus, schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dürfte vom Beitritt profitieren. Die meisten Besucher der Insel kommen aus Großbritannien. Schließlich ist Englisch neben Maltesisch die offizielle Sprache der Insel, denn Malta war von 1800 bis 1964 britische Kolonie. An zweiter Stelle stehen die Touristen aus Deutschland, darunter ein großer Teil Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierende, die auf den Inseln einen Sprachkurs besuchen. Warten auf die EU Neun Jahre mussten sie warten, Ende April 2005 war es endlich soweit: In einer feierlichen Zeremonie unterzeichneten EU-Ratspräsident Jean-Claude Juncker und die Staatsoberhäupter von Rumänien und Bulgarien die Beitrittsverträge zur Europäischen Union. Während ihre osteuropäischen Nachbarn bereits im Mai 2004 in den exklusiven Kreis der EU-Staaten eintraten, mussten die beiden osteuropäischen Länder noch nachsitzen. Sie hatten es bis dahin nicht geschafft, alle Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union von einem Beitrittskandidaten verlangt. Doch nun haben die Anwärter nach Überzeugung der EU alle Hürden überwunden, und dem Beitritt zum 1. Januar 2007 steht nichts mehr im Weg. Nicht nur Begeisterung Doch während in Luxemburg, Sofia und Bukarest die Sektkorken knallten, hielt sich die Begeisterung in den übrigen europäischen Hauptstädten in Grenzen. Dort betrachten Bürger und Politiker die nächste Erweiterungsrunde mit einiger Skepsis, denn ein Jahr nach der großen Erweiterung um zehn Staaten im vergangenen Jahr ist die Euphorie verflogen. Feierte man vergangenes Jahr noch die endgültige Vereinigung Europas nach Jahrzehnten der Teilung in Ost und West, fürchtet man heute, dass die massive Einwanderung billiger Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten den Arbeitsmarkt der westlichen Industriestaaten völlig zusammenbrechen lässt. Sorgen wegen Lohndumping In den EU-Mitgliedstaaten mehren sich daher die kritischen Stimmen, dass die Erweiterung zu schnell gehe. Zwar sind die neuen Staaten im Hinblick auf ihr Rechtssystem und die Wirtschaft bald fit für die EU, doch kommen die Bürger mit dem Tempo nicht mit. In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise erscheinen die neuen Nachbarn eher als Bedrohung denn als Bereicherung: Deutsche Politiker und Öffentlichkeit haben mit Sorge Entwicklungen in einzelnen Handwerksbereichen registriert, dass billigere Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten einheimische Arbeitskräfte verdrängen (zum Beispiel in der Fleischverarbeitung). Einige Politiker und Gewerkschafter fordern angesichts der Debatte um billige Arbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten vor dem Beitritt weiterer Länder zunächst klare Regelungen und Schutzmaßnahmen für einheimische Arbeitskräfte. Dass das "Lohndumping", die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte durch Bürger der neuen EU-Staaten nicht eintreten werde, hatten die Befürworter der Erweiterung ihren Kritikern immer versichert. Doch selbst wenn nur verhältnismäßig wenige Fälle von Lohndumping stattfinden, hat die Debatte darüber die Stimmung in den "alten" EU-Staaten bereits gedreht - gegen die EU-Erweiterung. Bürgerproteste Viele Bürger, die bei der Abstimmung über die EU-Verfassung in Frankreich mit "Nein" stimmen wollten, verstanden ihre Gegenstimme auch als Protest gegen die Erweiterungspläne der Europäischen Union. Besonders am Beitritt der Türkei, den viele Staats- und Regierungschefs - darunter Bundeskanzler Gerhard Schröder und der französische Staatspräsident Jacques Chirac - befürworten, entzünden sich immer wieder heftige Diskussionen. Kroatien abgelehnt Immerhin zeigte die EU-Kommission im Frühjahr, dass sie Beitrittswünsche auch ablehnen kann. Nach mehrjähriger Prüfung entschied sie, mit Kroatien vorerst keine Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Der Balkanstaat zeigte sich nicht bereit, international gesuchte Kriegsverbrecher an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Da dies nicht den europäischen Vorstellungen von Menschenrechten und Justiz entspricht, lehnte die Kommission Verhandlungen ab. Sicherlich kann Kroatien auf einen neuen Versuch in ein paar Jahren hoffen, doch ob das Klima für weitere Beitrittskandidaten dann besser ist, bleibt abzuwarten. Entscheidung für den Westen Trotz unübersichtlicher politischer Verhältnisse in den Jahren nach der Wende entschieden sich die Bulgaren bald klar für eine Anbindung an Westeuropa. Schon bald wurde der Beitritt zu EU und NATO zum Ziel der bulgarischen Politik. Während die NATO das Land schon 2004 als neues Mitglied begrüßen konnte, dauert der Weg nach Europa etwas länger. Wirtschaftskrise Nach der Wende durchlebte das Land 1997 seine größte Krise seit Langem: Im so genannten "Hungerwinter" trieb Hyperinflation die Verbraucherpreise in die Höhe, Banken brachen zusammen, die Wirtschaft lag am Boden. Seit dem großen Crash hat sich das Land in den letzten Jahren jedoch stetig erholt und stabilisiert; mit Hochdruck arbeiten die bulgarischen Regierungen seither daran, ihr Land fit für die EU zu machen. 1999 beschloss die EU, Verhandlungen über den Beitritt aufzunehmen; allerdings stellte sich bald heraus, dass das Land die Kopenhagener Kriterien für die Mitgliedschaft nicht so schnell erfüllen konnte wie einige seiner Nachbarstaaten. Zehn Jahre nach der großen Krise soll es dann so weit sein: Bulgarien soll 2007 Mitglied der Europäischen Union werden. Touristisches Potenzial Besonders die deutsche Wirtschaft kann vom EU-Beitritt Bulgariens profitieren, denn Deutschland ist der größte Handelspartner des Landes. Außerdem entdecken nicht nur deutsche Touristen die sonnige bulgarische Schwarzmeerküste als interessantes Reiseziel. Im Landesinneren warten große Naturparks auf die Besucher. Und die Bulgaren sind auf die Besucher gut vorbereitet: Schon vor der politischen Wende 1997 begrüßten sie jedes Jahr Tausende Touristen an ihrer Küste. Gegensätze überwinden Schon zu Zeiten des "Ostblocks" (bis zur politischen Wende in der Sowjetunion und zum Fall der Mauer 1989) galt Rumänien als Land der Kontraste: Moderne Industriegebiete wechselten sich ab mit rückständigen ländlichen Gebieten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war vielerorts prekär. Doch nach der Wende machten sich die Rumänen rasch an die Modernisierung ihres Landes. Sie richteten ihr politisches System nach französischem Vorbild aus und setzten auf starke Staatspräsidenten, die ihr Land in die Europäische Union führen sollten. Mahnungen der EU Die Beziehungen zwischen Rumänien und der Europäischen Union gehen schon auf die Zeit vor der Wende zurück. Bereits in den siebziger Jahren schloss Rumänien als erstes Land des damaligen "Ostblocks" Handelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (EG). Bis heute ist die EU wichtigster Handelspartner Rumäniens. Sechs Jahre nach der Wende, im Sommer 1995, stellte die damalige rumänische Regierung den Antrag auf Aufnahme in die EU. Der Weg dorthin war nicht einfach: Bis heute mahnt die EU, das Rechtssystem zu überarbeiten, Korruption zu bekämpfen, die Rechte von Heimkindern zu klären und eine solide Wirtschaftsstrategie für das Land zu entwickeln. Beitrittsabkommen unterzeichnet Wenn auch die Wirtschaft nach Jahren der Krise nunmehr stetig wächst, leidet das Land nach wie vor unter hoher Inflation, und das Pro-Kopf-Einkommen der Rumänen gehört zu den niedrigsten in Europa. Doch am Datum für den Beitritt soll nicht mehr gerüttelt werden: Im April 2005 unterzeichneten die EU und Rumänien das Beitrittsabkommen. Wie beim Nachbarn Bulgarien soll es nun am 1. Januar 2007 so weit sein. Dann erstreckt sich die Europäische Union bis zur Küste des Schwarzen Meeres, und auch über den tiefen Wäldern Transsilvaniens weht die Flagge der Union.

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Migration - Ansturm auf die "Festung Europa"

Unterrichtseinheit

Bis vor kurzem waren Ceuta und Melilla, zwei spanische Exklaven auf afrikanischem Boden, nur Eingeweihten ein Begriff. Doch seitdem im Oktober 2005 an den gut gesicherten Grenzanlagen von Ceuta afrikanische Flüchtlinge vor den Augen der europäischen Öffentlichkeit starben, haben ihre Namen traurige Berühmtheit erlangt. Allerdings waren es nicht die ersten Menschen, die ihr Leben bei dem Versuch verloren haben, europäischen Boden illegal zu betreten. Allein auf den Seewegen zwischen Spanien und Marokko sowie an den Außengrenzen der beiden spanischen Exklaven sind nach Angaben der Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" in den letzten zehn Jahren rund 6.300 Menschen ums Leben gekommen. Eine umstrittene Frage, die schon lange auf eine Antwort harrt, drängt damit wieder auf die politische Tagesordnung: Wie hält es Europa mit der Einwanderung und dem Asylrecht? Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit den Hintergründen für Migrations- und Flüchtlingswanderungen auseinander setzen. den historischen Kontext von Völkerwanderungen an den Grenzen von Europa und Afrika reflektieren. komplexe internationale politische Zusammenhänge, wie die Entwicklungshilfe, erfassen. Hunger, Krieg und Armut als Beweggründe von Flüchtlingen reflektieren. die gemeinsame Einwanderungspolitik der Europäischen Union recherchieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Titel Migration - Ansturm auf die "Festung Europa" Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung circa 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Historische Städte Ceuta (75.000 Einwohner) und Melilla (68.000 Einwohner) sind zwei Städte, deren Territorium einerseits ans Meer und andererseits an Marokko grenzt. Beide haben eine bewegte Vergangenheit und gehen auf Gründungen der Phönizier zurück: Sie wurden im Laufe der Jahrhunderte allerdings von Karthagern, Römern, Vandalen, Byzantinern, Westgoten und Arabern beherrscht. Spanier und Portugiesen eroberten die Städte dann im Laufe des 15. Jahrhunderts. Damals vertrieben die beiden (christlichen) Länder die (muslimischen) Araber von der iberischen Halbinsel, die sie einige Jahrhunderte lang beherrscht hatten ("Reconquista"). Eroberungen und Unabhängigkeit Ceuta wurde bereits 1415 von den Portugiesen eingenommen, und die Spanier übernahmen 1580 mit der Annexion Portugals die Herrschaft über die Stadt. Ceuta blieb auch nach der portugiesischen Unabhängigkeit (1640) spanisch. Das 300 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla konnten die Spanier 1497 erobern. Die Bewohner leben weitgehend vom Handel mit Marokko und vom Schmuggel. Beide Städte erhielten 1995 den Status als "autonome Stadt" ("ciudad autónoma") und sind damit dem spanischen Staat direkt unterstellt. Marokko erhebt seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1956 Anspruch auf die beiden spanischen Exklaven. Damals hatten die Kolonialmächte Frankreich und Spanien beschlossen, Ceuta und Melilla nicht an Marokko abzutreten. Spanien begründete die Entscheidung damit, dass beide Städte seit dem 16. Jahrhundert spanisch sind. Errichtung von Grenzzäunen Die illegale Einwanderung ist allerdings nicht erst seit dem Spätsommer 2005 ein Problem, daher ist die Grenze zu Marokko mit Stacheldraht, meterhohen Zäunen, Infrarotkameras und bewaffneten Sicherheitskräften stark gesichert. Die Sperrzäune an der insgesamt zehn Kilometer langen Grenze von Melilla werden sogar von drei auf sechs Meter erhöht: Die Arbeiten begannen im Oktober und werden wahrscheinlich bis zum Februar 2006 abgeschlossen. Beobachter vermuteten, dass gerade diese Befestigungsarbeiten den Massenansturm im Spätsommer 2005 ausgelöst haben könnten. Viele Afrikaner wollten ihre möglicherweise letzte Chance nutzen, um nach Melilla, und damit nach Europa, zu gelangen. Flüchtlinge aus Schwarzafrika Nicht erst seit dem Spätsommer dieses Jahres spielen sich an den Grenzzäunen der beiden spanischen Exklaven auf marokkanischen Boden dramatische Szenen ab. Fast täglich versuchen Hunderte meist schwarzafrikanische Flüchtlinge aus Ländern südlich der Sahara die gut gesicherten Grenzanlagen zu überwinden und ihren Fuß auf europäischen Boden zu setzen. Sie fliehen vor Bürgerkrieg, Hunger und bitterer Armut in ihrem Heimatland. Sie haben nichts mehr zu verlieren und setzen daher alles auf eine Karte, um die spanischen Grenzanlagen zu überwinden. Wen die spanischen Grenzer mit ihrer High-Tech-Ausrüstung erwischen, der wird einfach zweihundert Kilometer weiter südlich über die algerische Grenze gebracht und dort abgesetzt. Keine Rücknahmeabkommen Wer sich auf EU-Boden durchschlagen konnte, der war bislang auf der sicheren Seite. Die spanischen Behörden konnten nämlich nur die wenigsten Flüchtlinge wieder abschieben: Sie hatten meist ihre Pässe vernichtet und gaben an, aus einem Staat zu kommen, mit dem Spanien kein Rücknahmeabkommen abgeschlossen hatte. Ein Umstand, den die spanischen Beamtem kaum widerlegen konnten, zumal sich viele Staaten südlich der Sahara weigern, die Ausgewiesenen aufzunehmen. Millionen drängen nach Norden Und auch nach Marokko gab es bislang keinen Weg zurück: Der Maghreb-Staat ist längst zum Durchgangsland für Migranten geworden, innerhalb Marokkos und an seinen Grenzen befinden sich etwa 30.000 Flüchtlinge, die früher oder später nach Ceuta und Melilla aufbrechen wollen, so EU-Justizkommissar Franco Frattini. Rund 18 Millionen Afrikaner sind auf dem Weg nach Norden, schätzen die Vereinten Nationen. Der überwiegende Teil bleibt zwar in Ländern wie Kenia, Sudan und Tansania hängen, aber Millionen drängen weiter über die Sahara nach Nordafrika. Vereinbarung zur Einwanderungskontrolle Die Menschen, die sich nach der jüngsten Massenflucht im Spätsommer 2005 auf spanischen Boden retten konnten, hatten es damit allerdings nicht geschafft. Um dem Ansturm Herr zu werden und die vor dem Grenzzaum ausharrenden Flüchtlinge zu entmutigen, beschloss die spanische Regierung, die illegalen Einwanderer wieder nach Marokko zurück zu bringen. Eine 1992 mit Marokko geschlossene Vereinbarung zur Einwanderungskontrolle, die man bis dato allerdings nicht angewendet hat, war dafür die juristische Basis. Doch die Flüchtlinge wollen nicht zurück, in Marokko erwarten sie menschenunwürdige Zustände. Versäumnisse bei der Armutsbekämpfung Für Mustafa al Mrabet, Vorsitzender der Vereinigung marokkanischer Arbeiter in Spanien (Atime), ist das einer der Gründe, weshalb es zu den Massenanstürmen gekommen ist. "Die Menschen werden doch wie Ratten behandelt", zitiert ihn das Internet-Magazin Europolitan. Die Eskalation der Situation vor den Toren Europas sei keine Überraschung, "so ein Ansturm war doch schon seit Jahren abzusehen". Europa sei für das Phänomen der illegalen Einwanderung mit verantwortlich. Man habe es versäumt, die Wurzel des Problems anzugehen, nämlich das Elend in Afrika zu bekämpfen, so Mustafa al Mrabet bei Europolitan. Fehlende Gelder aus der Entwicklungshilfe Alpha Oumar Konaré, der Präsident der Afrikanischen Union (AU), macht vor allem die EU-Agrarsubventionen dafür verantwortlich, dass sich immer mehr Flüchtlinge auf den Weg nach Europa machen. Die staatlichen Hilfen für die Landwirtschaft in Europa seien ein wichtiger Grund für die Verarmung insbesondere ländlicher Gebiete in Afrika, so Konaré. "Die jungen Leute, die wir heute an Mauern und Stacheldraht sehen, sind keine Tagediebe, das sind keine Verbrecher," betonte Konaré am Rande eines Treffens mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso anlässlich der Vorstellung des neuen EU-Afrika-Strategiepapiers in Brüssel - mehr dazu im nächsten Reaktionen der Europäischen Union . Afrika werde seit 30 Jahren mehr Entwicklungshilfe versprochen, kritisierte er. Die internationalen Gelder seien dringend notwendig, um eine funktionierende Infrastruktur in Afrika aufzubauen. Denn ohne den reibungslosen Handel zwischen den einzelnen afrikanischen Staaten werde der Kontinent nicht am Welthandel teilnehmen können. Internationale Zusammenarbeit nötig Nach den Ereignissen von Ceuta und Melilla entsandte die Europäische Union (EU) umgehend eine technische Mission in die Region. Diese hat vom 7. bis 11. Oktober die Situation vor Ort, insbesondere im Norden Marokkos, überprüft und erste Möglichkeiten ermittelt, wie die EU schnell helfen kann. Die EU-Kommission hat außerdem vorgeschlagen, bei Immigrationsfragen in EUropa verstärkt zusammenzuarbeiten - das war in der Vergangenheit am Widerstand einzelner EU-Mitgliedstaaten gescheitert. "Diese Ereignisse machen deutlich, dass dringend etwas gegen die illegale Einwanderung aus Afrika in die EU unternommen werden muss", mahnt nun Franco Frattini, der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission. "Angesichts des Umfangs dieser Migrationsströme sollten wir uns das Ziel setzen, mit allen betroffenen Ländern zusammenzuarbeiten, um weitere Opfer und menschliches Leiden zu vermeiden." Rückführungsabkommen mit Marokko Marokko und Spanien arbeiten in diesem Bereich bereits eng zusammen, und so konnten die spanischen Behörden bis zum August 2005 einen Rückgang der illegalen Einwanderung um 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Im September 2005 gab es jedoch eine Trendwende. "Beim Schutz der Menschenrechte und der Bedürftigen müssen wir unseren internationalen Verpflichtungen nachkommen", so Frattini. Die EU unterhält sich mit Marokko bereits seit einiger Zeit über das Thema Einwanderung: Man konnte bislang Prioritäten für die Zusammenarbeit festlegen und sich darauf einigen, ein 40 Mio. Euro teures Projekt zur Stärkung des Grenzschutzes in die Wege zu leiten. Auch dürfte man vor Jahresende ein Rückführungsabkommen verabreden. Verbesserung der Wirksamkeit von Entwicklungshilfe Um die Ursachen der Flüchtlingsströme zu bekämpfen, hat die EU am 12. Oktober 2005 eine neue Strategie für Afrika verabschiedet. In ihrem Mittelpunkt stehen Frieden und Sicherheit, gutes und wirksames Regieren, Handel, Vernetzung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltiger Umweltschutz. Sie bestätigt außerdem das Engagement der EU, ihre Entwicklungshilfe aufzustocken und die Wirksamkeit dieser Hilfe zu verbessern. "Nach Verabschiedung durch den Rat wird die europäische Afrika-Strategie einen wirklichen Wendepunkt darstellen, da sie Hilfe zur Selbsthilfe leistet", sagt Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe. Position der Bundesregierung Entscheidend sei, "dass wir auf die Probleme zugehen und nicht abwarten, bis sie bei uns angekommen sind", meint auch Innenminister Otto Schily (SPD). Die EU-Politik müsse die Flüchtlinge, die versuchten, nach Ceuta oder Mellila zu gelangen oder unter Lebensgefahr das Mittelmeer überquerten, früher erreichen. Der Migrationsdruck habe sich "deutlich erhöht", sagte Schily. Erforderlich sei daher "eine Kombination von Maßnahmen, die auch die illegale Zuwanderung unterbindet und eine aktive Flüchtlingshilfepolitik bis hin zu der Frage der besseren wirtschaftlichen Zusammenarbeit" beinhalte. Die EU müsse daher nicht den Ländern helfen, die die Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa durchqueren, sie müsse auch die Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen. Vorschläge für Schutzprogramme Kommissionspräsident José Manuel Barroso betont daher nach den Ereignissen in Ceuta und Melilla: "Das Einwanderungsproblem, dessen dramatische Folgen wir heute beobachten, kann langfristig nur durch eine ehrgeizige und koordinierte Entwicklungszusammenarbeit wirksam bewältigt werden, wenn die tatsächlichen Ursachen behoben werden sollen". Die EU-Kommission wird nun bis Ende November detaillierte Vorschläge für Schutzprogramme unter anderem für die Staaten südlich der Sahara ausarbeiten und stellt nach eigenen Angaben für erste Pilotprojekte zunächst ein Budget von 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dabei will man eng mit den betroffenen Ländern und dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) kooperieren. Kaum Chancen für politisch Verfolgte Wer nach Europa kommen will, der hat allerdings keine andere Möglichkeit, als die Grenzen illegal zu überqueren - es sei denn, er reist per Flugzeug oder Schiff direkt in die EU ein. Doch das ist für politisch Verfolgte meist unmöglich: "Wer aus einem Staat flieht, in dem er verfolgt wird, kann dort keinen Pass beantragen, um legal auszureisen", erklärt Rupert Colville, Sprecher des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR). Der Versuch, so genannte Wirtschaftsflüchtlinge fernzuhalten, habe dazu geführt, dass es auch für politisch Verfolgte kaum noch einen Zugang gebe. Forderung einer Einwanderungspolitik "Europa hat den Fehler gemacht, sich in eine rein defensive Abschottungsmentalität zu verbeißen", meint Wolfgang Bosswick, Geschäftsführer des Europäischen Forums für Migrationsstudien. "Es gibt derzeit keinen legalen Weg, als Arbeitsmigrant nach Europa zu kommen, sieht man von Programmen wie der ‚Greencard' im hoch qualifizierten Bereich ab." Langfristig führe wegen der demographischen Entwicklung in Europa ohnehin kein Weg an einer Einwanderungspolitik vorbei, sagte Bosswick der Deutschen Welle. Überwindung nationaler Prioritäten nötig Eine Einwanderungspolitik nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten oder Australien existiert in Europa bislang also nicht. Zwar haben die EU-Staats- und Regierungschefs bereits auf ihrem Gipfel im finnischen Tampere (Oktober 1999) die Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik beschlossen. Doch bislang konnten sich die EU-Mitglieder nicht über die weiteren Details, etwa die Höhe der Migration oder die Auswahlkriterien für die potentiellen Zuwanderer, einigen. Ein für alle EU-Mitglieder akzeptabler Kompromiss ist bisher nicht in Sicht. Die nationalen Prioritäten in den einzelnen EU-Ländern sind nur schwer miteinander zu vereinbaren, daher bestimmen immer noch nationale Besonderheiten die Asylpraxis in den EU-Staaten.

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