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Selbstwertgefühl stärken - Fächerübergreifend

Drei Jugendliche im Gespräch
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Selbstwertgefühl stärken - Fächerübergreifend

Die Sommerferien nahen: Eine gute Zeit, um Selbstliebe zu stärken. Mit den Materialien des Dove Projekts unterstützen Sie Kinder und Jugendliche dabei, ein positives Körpergefühl zu entwickeln.

Tipp der Redaktion

Klassenfahrten: Planung und Vorbereitung

Auf dem Weg zur Klassenfahrt
Tipp der Redaktion

Klassenfahrten: Planung und Vorbereitung

Erfahren Sie, wie Sie das ideale Reiseziel wählen, den passenden Termin finden und dabei Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Tipp der Redaktion

Stundenplanvorlagen für die Grundschule

Schülerin und Schüler an ihren Sitzplätzen
Tipp der Redaktion

Stundenplanvorlagen für die Grundschule

Diese Stundenplanvorlagen zum Ausdrucken sind perfekt geeignet für den ersten Schultag.

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Produktorientierte Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit bewerten

Schülerinnen und Schüler programmieren einen Roboterarm
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Fachartikel mit Anregungen zur produktorientierten Benotung und Bewertung.

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Lobkärtchen für die Grundschule

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2,99 €

Mit diesen Lobkärtchen können Sie Schülerinnen und Schüler für gute (schulische) Leistungen oder ihr Verhalten belohnen und zusätzlich motivieren. Das Lob ist altersgerecht formuliert auf einzelnen optisch ansprechend gestalteten Karten. Erkennen Sie damit den Lernfortschritt mit lobenden Worten an und bestärken Sie Ihre Lernenden somit positiv im Schulalltag. Für die Lernentwicklung ist positive Bestärkung essentiell und das Loben von richtigem Verhalten gilt als pädagogisch wertvoll. Genau an dieser Stelle greift das Arbeitsmaterial. Die speziell für Grundschulkinder konzipierten Lobkärtchen können ausgedruckt, ausgeschnitten und bei vielen Gelegenheiten an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden. Die Lobkärtchen bieten eine Vielzahl an altersgerechten Formulierungen, sodass für jede Situation ein passendes Lob vorhanden ist. Die Gestaltung der Kärtchen ist dabei besonders motivierend. Die unterschiedlichen Formulierungen und Designs ermöglichen es, den Kindern individuelles Lob zukommen zu lassen. Dadurch wird die Bedeutung von "Weiter so! oder "Ich bin stolz auf dich!" zusätzlich enorm gesteigert. Überraschen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler also hin und wieder mit einem Kärtchen - sei es nach einer besonders gelungenen Hausarbeit, aufgrund einer ordentlichen Schrift oder der wertvollen Unterstützung eines Mitschülers. Hier finden Sie passende Lobkärtchen für die Sekundarstufe .

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Plätzchenrezepte: Rezeptbücher selbst gestalten

Kopiervorlage

Das Arbeitsblatt für die Grundschule verbindet Vorweihnachtszeit, Rezeptschreiben und kreative Buchgestaltung: Die Schülerinnen und Schüler nutzen Rezeptvorlagen und Titelblätter, um eigene Plätzchenrezepte weiterzugeben und ein Klassen-Rezeptbuch herzustellen. Das Material ermöglicht einen lebensnahen und motivierenden Zugang zum Schreiben in der Grundschule. Im Mittelpunkt stehen Lieblingsrezepte für Plätzchen , die die Lernenden mithilfe vorgegebener Rezeptvorlagen aufschreiben. Das Material greift damit die Vorweihnachtszeit als vertrauten Anlass auf und verbindet saisonale Themen wie Spritzgebäck, Kokosplätzchen oder Zimtsterne mit einem produktorientierten Schreibauftrag. Die Unterrichtsidee ist klar strukturiert: Für die Gestaltung stehen laut Materialseite zwei verschiedene Rezeptvorlagen und zwei unterschiedliche Titelblätter zur Auswahl. Die Schülerinnen und Schüler tragen ihre Lieblingsrezepte ein, gestalten daraus persönliche Rezeptseiten und geben ihre Ideen anschließend an die Klasse weiter. Alle Rezepte werden vervielfältigt und in Form eines gemeinsamen Plätzchen-Rezeptbuchs gesammelt. So entsteht ein greifbares Produkt, das jedes Kind mit nach Hause nehmen kann und das die Rezepte der Mitschülerinnen und Mitschüler einschließt. Das Arbeitsmaterial eignet sich für den fächerübergreifenden Unterricht in der Primarstufe und lässt sich besonders gut in Adventsprojekte, Schreibanlässe oder kreative Unterrichtsphasen einbinden. Die Lernenden üben, Informationen geordnet darzustellen, Zutaten und Arbeitsschritte verständlich aufzuschreiben und ein gemeinsames Klassenprodukt mitzugestalten. Zugleich fördert das Material Austausch, Wertschätzung und die Erfahrung, dass eigene Texte für andere nützlich sein können. Lehrkräfte erhalten damit eine niedrigschwellige Vorlage, um Rezeptschreiben, Weihnachtsbräuche und gemeinschaftliches Gestalten sinnvoll miteinander zu verbinden. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler formulieren eigene Lieblingsrezepte für Plätzchen mithilfe einer vorgegebenen Rezeptstruktur. ordnen Zutaten, Mengenangaben und Arbeitsschritte nachvollziehbar in einer Rezeptvorlage an. gestalten ein gemeinsames Plätzchen-Rezeptbuch als produktorientierten Schreibanlass. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler entnehmen Rezeptvorlagen und Titelblättern die vorgesehenen Felder und Gestaltungsmöglichkeiten. dokumentieren ein Rezept strukturiert, lesbar und für andere nutzbar. nutzen analoge Vorlagen, um eigene Inhalte in ein gemeinsames Klassenprodukt einzubringen. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler teilen eigene Rezeptideen mit der Lerngruppe und machen sie anderen zugänglich. würdigen die Beiträge der Mitschülerinnen und Mitschüler im gemeinsamen Rezeptbuch. arbeiten kooperativ an einem Klassenprodukt für die Advents- und Weihnachtszeit.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Poster: unsere Klassenregeln

Kopiervorlage
2,99 €

Mit Klassenregeln bestimmt Ihre Klasse nicht nur einen gemeinsamen Wertekanon, sondern legt auch wichtige Verhaltensregeln zur Orientierung fest. Unsere Vorlagen helfen den Schülerinnen und Schülern, Regeln zu sammeln und sie optisch aufbereitet und gut sichtbar auf einem Poster im Klassenzimmer zu präsentieren. Wie soll das Miteinander in der Klasse aussehen? Welches Verhalten tolerieren wir, welches lehnen wir ab? Verbindliche Regeln bieten der Klasse und jedem Einzelnen Orientierung, mindern Unterrichtsstörungen und sorgen für ein gesundes Klassen- und Lernklima. Mit der gemeinsamen Erarbeitung von Klassenregeln bestimmen Ihre Schülerinnen und Schüler, wie das Zusammenleben und -arbeiten in der Klassengemeinschaft gestaltet werden soll. Achten Sie jedoch darauf, dass sie nicht zu viele Regeln aufstellen, schließlich müssen alle den Überblick behalten können. ;-) Im Klassenverbund (oder zunächst in Kleingruppen) sollten die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorstellungen vom Zusammenleben gesammelt, diskutiert, gewertet und schließlich in ein verbindliches (vielleicht auch hierarchisches) System gebracht werden. Das gemeinsame Aushandeln von Regeln trägt zur Demokratiebildung bei: Die Schülerinnen und Schüler müssen zunächst für sich selbst bestimmen und ausdrücken, was ihre Bedürfnisse und eigenen Vorstellungen eines Zusammenlebens sind. Sie müssen sie in Kleingruppen oder im Plenum kommunizieren, sich mit anderen um ihnen wichtige Werte streiten, letztlich kooperieren und gemeinsam einen Wertekanon aushandeln. Hat man selbst an den Regeln mitgewirkt, so wächst erfahrungsgemäß das Verständnis und die Akzeptanz, sich an diese zu halten. In regelmäßigen Abständen (zum Beispiel im Klassenrat oder am Halbjahresende) sollten die Regeln nochmals angeschaut und ihre Relevanz diskutiert werden.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Primarstufe

Vorläufiger Schulausschluss darf nicht auf unbestimmte Zeit dauern

Fall des Monats

Ein vorläufiger Schulausschluss kann den Schulbetrieb schützen, für betroffene Schülerinnen und Schüler bedeutet er aber auch einen tiefen Einschnitt. Ein aktueller Fall zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf schulische Teilhabe sein kann. Der Schulalltag hält oft Herausforderungen bereit, die über das rein Pädagogische hinausgehen. Wenn das Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler den geordneten Betrieb stört oder Dritte gefährdet, müssen Schulleitungen schnell handeln. Der vorläufige Schulausschluss ist hierbei ein scharfes Schwert der Gefahrenabwehr. Doch wie eine aktuelle Entscheidung verdeutlicht, darf dieses Instrument nicht als Dauerlösung missbraucht werden. Die zeitnahe Einleitung weiterführender Verfahren ist für Schulen rechtlich zwingend, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. In einem Beschluss vom 2. April 2026 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ: 7 CS 26.264) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Schülers gegen seinen vorläufigen Schulausschluss angeordnet. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, sah das Gericht die Fortdauer der Maßnahme nach fünf Monaten ohne weitere Schritte als unverhältnismäßig an. Die Entscheidung korrigiert damit die erstinstanzliche Sichtweise und betont die Pflicht der Schulen zur Beschleunigung. Übergriffiges Verhalten führt zur Suspendierung ohne weiteres Verfahren Im konkreten Fall ging es um einen 2007 geborenen Schüler einer Vorbereitungsklasse an einer Mittelschule in Nürnberg. Die Schulleitung hatte ihn im Oktober 2025 vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen. Zur Begründung verwies die Schule auf wiederholtes übergriffiges Verhalten gegenüber Mitschülerinnen sowie gegenüber pädagogischem Personal. Trotz Schulbegleitung habe sich die Situation nicht verbessert. Der geordnete Schulbetrieb sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Der Schüler legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte den Antrag zunächst ab. Das Gericht sah den Schulausschluss zu diesem Zeitpunkt als rechtmäßig an und hielt die Gefahrenprognose der Schule für nachvollziehbar. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Schüler mit einer Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er machte geltend, dass der monatelange Ausschluss zu erheblichen Lernrückständen führe. Zudem drohten soziale Isolation und Motivationsverlust. Besonders schwer wiege dies wegen seines Förder- und Unterstützungsbedarfs. Gericht sieht Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde statt. Nach Auffassung des Gerichts war der fortdauernde Ausschluss zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr verhältnismäßig. Die Richter betonten, dass ein vorläufiger Schulausschluss nur eine Sicherungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr sei. Deshalb müsse die Schule zeitnah entscheiden, ob die Maßnahme aufgehoben werde oder ob weitere schulrechtliche Schritte notwendig seien. Dazu zähle insbesondere die Prüfung anderer geeigneter Beschulungsformen. Im entschiedenen Fall hatte die Schule über einen Zeitraum von rund fünf Monaten keine solche weitergehende Maßnahme eingeleitet. Nach Auffassung des Gerichts reichte das nicht aus, um den fortdauernden Ausschluss zu rechtfertigen. Je länger ein vorläufiger Schulausschluss dauere, desto höher seien die Anforderungen an die Begründung der Maßnahme. Der Verwaltungsgerichtshof stellte außerdem fest, dass die Schule die schulische Entwicklung des Jugendlichen stärker hätte berücksichtigen müssen. Dazu gehörten mögliche Wissenslücken, soziale Isolation und Auswirkungen auf den angestrebten Schulabschluss. Bedeutung der Entscheidung für Schulen und Lehrkräfte Die Entscheidung verdeutlicht nach Angaben von anwaltauskunft.de, dass Schulen bei gravierenden Konflikten zwar schnell handeln dürfen, vorläufige Maßnahmen aber nicht über längere Zeit ohne weitere Verfahrensschritte fortführen können. Für Schulen bedeutet das Urteil, dass sie parallel zu einem vorläufigen Ausschluss zeitnah prüfen müssen, welche dauerhaften Lösungen infrage kommen. Dazu können schulische Ordnungsmaßnahmen ebenso gehören wie pädagogische Unterstützungsangebote oder alternative Formen des Unterrichts. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Was wirklich passiert, wenn verbeamtete Lehrkräfte kündigen

Fachartikel

Verbeamtete Lehrkräfte, die über eine Kündigung nachdenken, unterschätzen oft die finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Konsequenzen mit den relevanten Paragraphen und ohne Coaching-Floskeln zusammen. Wenn eine verbeamtete Lehrkraft ernsthaft kündigen will, beginnt der eigentliche Schock meistens nicht beim Antrag. Er beginnt, wenn die zuständige Personalstelle drei Dinge erklärt, die vorher niemand erwähnt hat: Die Beihilfe endet am letzten Diensttag. In die gesetzliche Krankenversicherung führt kein einfacher Weg zurück. Und Arbeitslosengeld steht Beamten nicht zu. Der Antrag selbst ist unkompliziert. Was danach passiert, ist es nicht. Der rechtliche Rahmen Die zentrale Norm für Landesbeamte ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Behörde hat kein Ermessen, das heißt, der Antrag wird vollzogen, nicht geprüft oder bewilligt. Eine Ablehnung aus Bedarfs- oder Stellengründen ist ausgeschlossen. Für Bundesbeamte gilt die inhaltlich entsprechende Regelung in § 33 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden; danach nur noch mit Zustimmung der Behörde. Die Behörde kann den Entlassungstermin um maximal drei Monate hinausschieben. Für Lehrkräfte kommt eine landesrechtliche Besonderheit hinzu: Die Entlassung soll zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Die formalen Stichtage sind der 31. Januar und der 31. Juli – abgeleitet aus dem Schuljahr, das in allen Bundesländern vom 1. August bis 31. Juli läuft. Diese Schulhalbjahres-Klausel ist eine Soll-Regelung. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag mit festem Startdatum, kann davon abgewichen werden. Der Beamtenstatus ist faktisch endgültig weg Mit der Entlassung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. Eine spätere Wiederverbeamtung ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten: Sie hängt vom Bedarf des Dienstherren, den Höchstaltersgrenzen des Bundeslandes und einer neuen amtsärztlichen Eignungsuntersuchung ab. Wer mit 45 kündigt und mit 50 zurück will, wird in den meisten Ländern abgelehnt. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld Beamtinnen und Beamte sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen keine Beiträge und erwerben keine Anwartschaften. Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, auch nicht nach zwanzig Dienstjahren. Was bleibt, ist Bürgergeld nach SGB II (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld): bedürftigkeitsabhängig, mit Vermögensgrenzen und ohne Bezug zur früheren Besoldung. Die Beihilfe endet am letzten Diensttag Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe. Dieser Anspruch erlischt mit dem letzten Diensttag, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Nachwirkung. Ab dem Folgetag trägt die Lehrkraft die Krankheitskosten vollständig selbst. Die private Krankenversicherung wird deutlich teurer Die meisten verbeamteten Lehrkräfte sind privat krankenversichert, weil die PKV in Kombination mit der Beihilfe günstiger ist als die GKV. Ohne Beihilfe verschiebt sich diese Rechnung erheblich. Denn der bisherige PKV-Tarif deckte nur den Restbedarf nach Beihilfe ab. Nach der Entlassung muss auf vollen Versicherungsschutz umgestellt werden. Die Beitragshöhe hängt von Versicherer, Eintrittsalter und Tarifwerk ab. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Basistarif nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, die Leistungen entsprechen aber nur dem GKV-Niveau. Für ältere Lehrkräfte mit Vorerkrankungen ist der Basistarif oft die einzige bezahlbare Option. Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 faktisch ausgeschlossen Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen von der GKV-Pflichtversicherung ausgeschlossen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Für eine Lehrkraft, die seit der Verbeamtung durchgehend privat versichert war, ist die GKV-Tür ab 55 rechtlich verschlossen, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer einen Wechsel vor dem 55. Geburtstag plant, hat deutlich mehr Spielraum. Das Altersgeld: eine dritte Option neben Pension und Nachversicherung Beim freiwilligen Ausscheiden stehen viele Lehrkräfte vor der Annahme, sie verlieren ihre Pension vollständig. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. In neun Ländern und im Bund gibt es das Altersgeld, einen eigenständigen Versorgungsanspruch als Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird ab dem regulären Renteneintrittsalter monatlich gezahlt, lebenslang. Die Differenz zur Nachversicherung kann erheblich sein. Welche Länder ein Altersgeldgesetz haben: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Kein Altersgeld gibt es in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Für gesundheitlich belastete Lehrkräfte: Dienstunfähigkeit prüfen Ein Punkt, der in der Beratungspraxis häufig zu kurz kommt: Lehrkräfte, die wegen gesundheitlicher Probleme über eine Kündigung nachdenken, sollten vorher prüfen, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 26 BeamtStG in Betracht kommt. Dieser Weg führt zu sofortigem Ruhegehalt mit Zurechnungszeit und lebenslanger Beihilfe – die freiwillige Kündigung dagegen zu keiner Versorgung bis zum regulären Rentenalter. Was vor dem Antrag geklärt sein sollte Wer ernsthaft über eine Entlassung nachdenkt, sollte vorher drei Dinge schwarz auf weiß haben: eine konkrete berufliche Anschlusslösung, die exakte Versorgungsrechnung für das eigene Bundesland – Altersgeld oder Nachversicherung, mit konkreten Beträgen von der zuständigen Versorgungsstelle – und die neue Krankenversicherungslösung einschließlich der Beitragshöhe nach Wegfall der Beihilfe. Beratung für eine solche Entscheidung bieten der Personalrat und die zuständige Gewerkschaft besser vor der Unterschrift als danach. Literaturverzeichnis Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/. Bundesbeamtengesetz (BBG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/. Altersgeldgesetz (AltGG) vom 28. August 2013. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

KI in Unterricht und Schule - Darauf müssen Sie achten

Fachartikel

"Die Frage ist nicht, wie kriegen wir KI aus den Klassenarbeiten weg, sondern wie können wir Klassenarbeiten schreiben, bei denen man KI nutzen und reflektieren kann, sodass die Diskrepanz zwischen der schulischen Realität und der Welt, in der wir leben, nicht immer größer wird.", so Bob Blume in einem seiner zahlreichen Analysen über den Einzug von KI ins Bildungssystem. Genau diese Diskrepanz prägt den Schulalltag: Schülerinnen und Schüler nutzen KI längst selbstverständlich, während Lehrkräfte sie pädagogisch einordnen und begleiten müssen. Neben dieser didaktischen Herausforderung kommt jedoch ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt hinzu: KI ist längst auch Teil des Arbeitsalltags von Lehrkräften. Die zentrale Frage ist jedoch, wo KI sinnvoll genutzt werden kann und welche Punkte Sie bei der rechtssicheren und pädagogisch verantwortungsvollen Verwendung beachten müssen: Ihr KI-Infopaket sichern !

  • Fächerübergreifend
  • Fort- und Weiterbildung

Internetrecherche in der Grundschule begleiten

Fachartikel
5,99 €

Die Internetrecherche in der Grundschule ist für viele Kinder spannend, aber auch herausfordernd. Damit sie im Unterricht tatsächlich zu einem Informationsgewinn und zu nachhaltigem Lernen führt, muss sie gut vorbereitet, aufmerksam begleitet und sinnvoll nachbereitet werden. Entscheidend ist, dass Kinder nicht nur technische Abläufe beherrschen, sondern auch lernen, Informationen einzuordnen, relevante Inhalte auszuwählen und ihre Ergebnisse zu dokumentieren. Technische Grundlagen als Voraussetzung Bevor Grundschulkinder eigenständig im Internet recherchieren, sollten sie über ein technisches Basiswissen verfügen. Dazu gehören unter anderem das Anklicken von Links, die Bedienung des Browsers, die Eingabe von Internetadressen, die Nutzung einer Suchmaschine und der Umgang mit dem Scrollbalken. Diese Grundlagen lassen sich gut in einer vorbereitenden Unterrichtseinheit einführen, etwa im Computerraum oder im Rahmen einer angeleiteten Medienbildungsphase. Hilfreich können auch Übungseinheiten sein, in denen fortgeschrittene Kinder zuvor vereinbarte Internet-Grundkenntnisse an andere Lernende weitergeben. So wird nicht nur technisches Wissen gesichert, sondern auch selbstständiges und kooperatives Lernen gefördert. Vorbereitung der Internet-Recherche Eine gelingende Recherche beginnt mit einer klaren inhaltlichen Vorbereitung. Kinder sollten vor dem Start genau wissen, wonach sie suchen möchten. Dazu notieren sie Fragen, Stichworte oder Teilaspekte zu einem Thema. Wichtig ist, dass das Rechercheinteresse nicht zu eng gefasst wird, damit überhaupt passende und verständliche Informationen gefunden werden können. Arbeiten Kinder in Paararbeit, braucht es zudem eine kurze Abstimmung über gemeinsame Interessen, Ziele und Vorgehensweisen. Ebenso wichtig ist die frühzeitige Sensibilisierung für die Frage, ob Informationen aus dem Internet vertrauenswürdig sind. Kinder sollten verstehen, dass nicht jede Website verlässliche Inhalte bietet und dass Seiten Fehler, ungenaue Aussagen oder problematische Inhalte enthalten können. Treffen die Lernenden auf widersprüchliche oder unklare Informationen, vergleichen sie Ergebnisse, prüfen mehrere Quellen und besprechen mit der Lehrkraft, welche Inhalte am ehesten glaubwürdig sind. Auf diese Weise wird Quellenkritik altersangemessen angebahnt.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

Muttertag in der Grundschule: Rätselbuch gestalten und kreativ arbeiten

Kopiervorlage
4,99 €

Mit diesem Rätselbuch gestalten Grundschulkinder ein persönliches Muttertagsgeschenk und setzen sich zugleich mit der Bedeutung des Muttertags auseinander. Kreative Aufgaben verbinden Gestalten, Schreiben und Nachdenken über Familie und Wertschätzung. Diese Unterrichtseinheit zum Muttertag in der Grundschule verbindet kreatives Arbeiten mit einer altersangemessenen Reflexion über Wertschätzung, Fürsorge und Familienalltag . Im Mittelpunkt steht ein Rätselbuch zum Muttertag , das von den Schülerinnen und Schülern gestaltet und mit persönlichen Inhalten gefüllt wird. So entsteht ein individuelles Geschenk, das nicht nur Freude bereitet, sondern auch zur bewussten Auseinandersetzung mit der Rolle der Mutter im Alltag anregt. Ausgangspunkt der Einheit ist die Idee, den Muttertag nicht ausschließlich als Bastel- oder Geschenk-Anlass zu behandeln, sondern ihn inhaltlich zu erschließen. Die Lernenden setzen sich mit den Aufgaben, Wünschen und Belastungen ihrer Mutter auseinander und reflektieren, wie familiäre Sorgearbeit im Alltag wahrgenommen und wertgeschätzt werden kann. Auf diese Weise eröffnet das Material einen kindgerechten Zugang zu Fragen von Anerkennung, Verantwortung und Zusammenleben in der Familie . Die Kinder bearbeiten dazu kreative und spielerische Aufgaben, lösen oder gestalten Rätsel und verfassen persönliche Botschaften. Dabei werden Schreiben, Nachdenken, Gestalten und soziales Lernen sinnvoll miteinander verknüpft. Das Rätselbuch kann im fächerübergreifenden Unterricht der Grundschule eingesetzt werden und eignet sich besonders für offene Unterrichtsformen, projektorientiertes Arbeiten oder besondere Anlässe rund um den Muttertag. Die Unterrichtseinheit ermöglicht damit einen sensiblen und praxisnahen Zugang zum Thema Muttertag und unterstützt Kinder dabei, familiäre Beziehungen bewusster wahrzunehmen und Wertschätzung kreativ zum Ausdruck zu bringen. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung des Muttertags im familiären und gesellschaftlichen Kontext. verfassen persönliche Texte und Botschaften adressatengerecht für ein Rätselbuch zum Muttertag. gestalten ein individuelles Produkt, das kreative, sprachliche und inhaltliche Elemente verbindet. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler nutzen Arbeitsmaterialien strukturiert zur Erstellung eines zusammenhängenden Rätselbuchs. kombinieren Text, Gestaltung und Bild gezielt zur Präsentation eigener Inhalte. dokumentieren Arbeitsergebnisse übersichtlich und ansprechend in einem gestalteten Produkt. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler reflektieren familiäre Aufgaben, Wünsche und Sorgen aus einer wertschätzenden Perspektive. zeigen Anerkennung für Fürsorge und Unterstützung im Familienalltag. tauschen sich respektvoll über familiäre Erfahrungen und persönliche Sichtweisen aus.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Unterrichtsmaterial und News für den fächerübergreifenden Unterricht in der Grundschule

Hier finden Grundschullehrkräfte kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht oder in Vertretungsstunden. Die Materialien verbinden Fächer miteinander oder thematisieren überfachliche Kompetenzen und Inhalte wie Medienkompetenz, Digitalisierung, Umwelterziehung, Nachhaltigkeit und Gesundheit. Dieser Fachbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht in der Grundschule. 

Nutzen Sie unsere Suche mit ihren zahlreichen Filterfunktionen, um einfach und schnell lehrplanrelevante Arbeitsmaterialien für Ihren Unterricht zu finden.

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Aktuelle fächerübergreifende News für die Grundschule