Klickhit des Jahres 2024 im Fach Politik/SoWi

Das Thema "Werbung" im Unterricht: Werbequiz und Plakatwettbewerb

Lernende am Tablet
Klickhit des Jahres 2024 im Fach Politik/SoWi

Das Thema "Werbung" im Unterricht: Werbequiz und Plakatwettbewerb

Entdecken Sie unsere beliebteste Unterrichtseinheit des Jahres 2024 im Fach Politik/SoWi! Die Unterrichtseinheit thematisiert die Auswirkungen von Werbung und sorgt für eine Reflexion des eigenen…

Tipp der Redaktion

Umgang mit Geld: Was kostet das Leben?

Geldverteilung
Tipp der Redaktion

Umgang mit Geld: Was kostet das Leben?

Diese Unterrichtseinheit vermittelt Lernenden, wie sie alltägliche Ausgaben realistisch einschätzen, Konsumfallen erkennen und verantwortungsvolle Finanzentscheidungen treffen können.

Tipp der Redaktion

Quiz zum UN-Nachhaltigkeitsziel 16

Friedenstaube
Tipp der Redaktion

Quiz zum UN-Nachhaltigkeitsziel 16

Stärkung von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und Menschenrechten in der globalen Weltgemeinschaft. Anpacken und Zukunft bewirken!

Tipp der Redaktion

Überfischung und Verschmutzung stoppen

Fischerboot wirft Netze aus
Tipp der Redaktion

Überfischung und Verschmutzung stoppen

In dieser Unterrichtseinheit zum UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Ozeane, Meere und Meeresressourcen nachhaltig erhalten und nutzen" erkunden die Lernenden eigenständig die Bedrohungen der Weltmeere und…

  • Lehrplanthema
  • Schulstufe2
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Materialtyp11
  • Quelle9
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Vorurteile: Die eigene Voreingenommenheit erkennen

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Vorurteile setzt am Erkennen der eigenen Voreingenommenheit an. Niemand kann von sich behaupten, die Welt vollkommen vorurteilsfrei wahrzunehmen. Doch die Spannbreite der Vorurteile ist weit und reicht von eher harmlosen Verallgemeinerungen bis hin zu strafbaren Diskriminierungen. Tagtäglich begegnen uns Vorurteile und Stereotype, die durch Medien, Freunde oder Erfahrungen geschürt werden. Diese zu identifizieren, fällt den meisten Menschen leicht - sofern es sich um die Vorurteile anderer gegenüber der eigenen Person handelt. Eigene Vorurteile zu benennen, fällt dagegen wesentlich schwerer. Ein Transfer auf individuelle Einstellungen ist wahrscheinlicher, wenn zunächst ein Bewusstsein für die eigenen Vorurteile geschaffen werden kann. Eine exemplarische Benennung, Klassifizierung und Widerlegung von Vorurteilen soll sich somit an vorhandenen Einstellungen orientieren. Die Unterrichtseinheit ist so angelegt, dass die Schülerinnen und Schüler nach einem Rollenspiel ("Jugendgericht") ihre Einstellungen und Verhaltensweisen in der Rolle verbalisieren und erst dann mit dem Thema "Vorurteile" konfrontiert werden. Auf diese Weise agieren die Lernenden während der simulierten Aktion unbefangen. Nach einer Auswertung sind vielfältige Folgestunden möglich. Hier werden beispielhaft zwei aufbauende Einheiten zu den Themen "Vorurteile und Medien" sowie "Vorurteile gegenüber ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern" skizziert. Simulation: Das Jugendgericht Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst nicht über das Thema "Vorurteile" informiert sind, denn nur so wird eine authentische Interaktion möglich. Die Beobachtenden werden vor Beginn des Spiels entsprechend aufgeklärt, mit dem Hinweis, den Akteurinnen und Akteuren nicht die Beobachtungsschwerpunkte zu nennen. Nach der Verhandlung des Jugendgerichts sollten zunächst die Akteure schildern, warum sie zu bestimmten Entscheidungen gekommen sind. Hierbei ist auch zu beachten, dass der oder die "Angeklagte" selbst entscheidet, ob er oder sie "schuldig" ist und dies mit einer kurzen Situationsdarstellung vor Beginn der Verhandlung schriftlich fixiert und der Lehrkraft übergibt. Folgeunterricht 1: "Vorurteile und Medien" In dieser Unterrichtseinheit ist der bewusste Einsatz von Vorurteilen wichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vorurteile dazu einsetzen, die Leserin oder den Leser einer Zeitschrift zu manipulieren und von einer Meinung zu überzeugen. Dabei muss es sich nicht um die eigene Meinung handeln, vielmehr können und sollen die Schülerinnen und Schüler "Fantasiemeinungen" vertreten. Alternativ kann auch die Lehrkraft einen entsprechenden Artikel verfassen und diesen von den Schülerinnen und Schüler analysieren lassen. Folgeunterricht 2: "Vorurteile gegenüber ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern" Diese Unterrichtseinheit ist besonders offen und erfordert von der Lehrkraft hohe Flexibilität und den sicheren Umgang mit rechtsradikalem und ausländerfeindlichem Gedankengut. Als gemeinsame Ergebnissicherung sollte ein zusammenfassendes Informationsblatt erstellt werden, in dem die Resultate der Partnerarbeiten versammelt werden. Unterrichtsablauf und Einsatz der Materialien Auf dieser Unterseite finden Sie detaillierte Hinweise zum Unterricht und die Arbeitsmaterialien. Die Schülerinnen und Schüler erkennen und hinterfragen eigene Vorurteile. nennen mögliche Ursachen von Vorurteilen. entwickeln Strategien gegen Vorurteile. erstellen einen Zeitungsartikel mithilfe eines Textverarbeitungsprogramms. recherchieren im Internet Fakten zu ausgewählten Vorurteilen, um diese zu widerlegen. Einstieg Nach der Fallschilderung (Verdacht auf Diebstahl) werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, die Konsequenzen für Armin H. im Falle einer Verurteilung zu schildern. Es erfolgt der Hinweis, dass die Klasse "über sein Schicksal" entscheiden wird: Die Durchführung des "Jugendgerichtes" wird angekündigt. Erarbeitungsphase Die Rollenspielkarten sind teilweise sehr ausführlich. Insbesondere die Vorbereitungen des Richters, des Staats- und des Rechtsanwalts sind umfangreich. Es bietet sich an, mehrere Richter (Richter plus zwei Beisitzer) sowie zwei Staats- und Rechtsanwälte einzusetzen. Die Rollenspielkarten sollten auf die jeweilige Region (Schulort) angepasst werden. Nicht in einer Rolle befindliche Schülerinnen und Schüler sollten zur Entwicklung der Rollen beitragen. Zur Vereinfachung und Eindeutigkeit sind Namensschilder sinnvoll. Durchführung: Verhandlung im Jugendgericht Die Durchführung der Verhandlung ist bewusst offen. Es entwickelt sich schnell eine Eigendynamik, die nach Möglichkeit nicht durch die Lehrkraft unterbrochen werden sollte. Die Beobachter erhalten den Auftrag, während der Verhandlung eine oder mehrere Personen genau zu beobachten und auf deren mögliche Vorurteile zu achten. Hierzu sollten die Beobachter separat und nicht im Beisein der Akteure eingewiesen werden. "Vorurteile und Medien" Zu diesem Zeitpunkt sind alle Schülerinnen und Schüler darüber informiert, dass es sich um das Thema "Vorurteile" handelt. Ziel dieser Sequenz ist es nun, dass die Lernenden in der ersten Phase ganz bewusst Vorurteile einsetzen sollen, um Meinungen zu "reproduzieren": Hierbei handelt es sich um bewusste Manipulation, die auch in den Medien teilweise vorzufinden ist. Im Anschluss sollen eben diese Manipulationen identifiziert werden. Besondere Bedeutung ist der gemeinsamen Auswertung zuzuschreiben: Die Schülerinnen und Schüler sollen hierbei ein Bewusstsein über die alltägliche Beeinflussung durch Medien entwickeln, um entsprechenden Informationen mit einer kritischen Vorsicht zu begegnen. "Vorurteile gegenüber ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern" Ziel dieser (alternativ einzusetzenden) Einheit ist es, die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Vorurteilen gegenüber ausländischen Mitbürgern zu konfrontieren und sie aufzufordern, diese zu widerlegen. Wichtig ist, dass die Lehrkraft mit den "gängigen" Vorurteilen vertraut ist und gegebenenfalls entsprechend reagieren kann. Weiterhin sollte unbedingt der Hinweis erfolgen, dass "Quellen" grundsätzlich auf deren Seriosität hinterfragt werden müssen. Es bietet sich an, zunächst mittels Kartenabfrage unterschiedliche Vorurteile zu sammeln und anschließend einzeln auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Pädagogik
  • Sekundarstufe II

Rente mit 67 – Können wir uns das "Altern" leisten?

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Rente mit 67" werden die Schülerinnen und Schüler zur Meinungsbildung und zum Nachdenken über die eigene Altersvorsorge angeregt. Zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses lernen die Auszubildenden Hintergründe des sich im Wandel befindenen Sozialstaates unmittelbar kennen. Dabei entwickelt vor allem die Problematik der Alterssicherung eine große Dynamik, denn die öffentlichen Debatten schlagen oftmals sehr hohe Wellen. Es zeigt sich, dass bei Berufschülerinnen und -schülern eine hohe Sensibilität für das Problem der eigenen Alterssicherung anzutreffen und der Glaube an den Sozialstaat in seiner aktuellen Ausgestaltung ins Wanken geraten ist. Im Rahmen der Unterrichtseinheit werden die Lernenden mit verschiedenen Interessenslagen gesellschaftlicher Gruppen konfrontiert, die mit der Vorsorge für das Rentenalter einhergehen. Dabei sollen sie, die heutigen Jungen, die die aktuellen Rentenzahlungen finanzieren, auch für ihre eigene Altersvorsorge sensibilisiert werden. Nach einer thematischen Einführung können die Lernenden sich eigenständig informieren und Erkenntnisse für sich und die Gesellschaft daraus ableiten. Das primäre Ziel der Unterrichtseinheit besteht darin, wichtige Aspekte der Rentenproblematik herauszuarbeiten und die Schülerinnen und Schüler schon jetzt zur Übernahme von Eigenverantwortung für die Altersvorsorge zu sensibilisieren. Die Unterrichtsreihe ist dabei so angelegt, dass die Lernenden die Aufträge selbstständig lösen können. Eine wesentliche Rolle spielt die Nutzung einer Lernplattform, wo gezielt Lernangebote und Arbeitsaufträge zur Verfügung gestellt werden. Ferner ist sie Diskussionsforum für alle am Unterricht Beteiligten und ermöglicht ein orts- und zeitunabhängiges Lernen. Entfällt die Nutzung einer Lernplattform, können den Schülerinnen und Schülern die Unterrichtsmaterialien auch als Datei, Folie und Arbeitsblatt präsentiert werden. Unterrichtsablauf und Einsatz der Materialien Hier wird der Ablauf der Unterrichtsstunden inklusive des Einsatzes der Arbeitsmaterialien detailliert beschrieben. Die Schülerinnen und Schüler stärken ihre politische Urteilsfähigkeit zu den Standpunkten der aktuellen Rentendiskussion und erarbeiten Pro- und Contraargumente zur "Rente mit 67". realisieren die Notwendigkeit der Übernahme von Verantwortung für die eigene Lebensplanung. werden in ihrer Selbstlernfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit durch die Bereitstellung von Online-Lehrangeboten unterstützt. nutzen das Internet zielgerichtet zur Informationsrecherche. Als Einstiegimpuls dient ein Zitat aus der jüngsten Vergangenheit, das für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit sorgte und diese Funktion auch bei dieser Lerngruppe übernehmen soll. Anschließend steht die Textanalyse im Mittelpunkt. Anhand des Leitartikels "Die reformierte Rente" von Kerstin Schwenn aus der FAZ werden die Kernprobleme der aktuellen Alterssicherung herausgearbeitet und seitens der Lehrkraft visualisiert. Der Arbeitsauftrag lautet also: "Lesen Se den nachfolgenden Text und kennzeichnen Sie die Hautprobleme der Alterssicherung!" FAZ: "Die reformierte Rente" Den Leitartikel von Kerstin Schwenn aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 9. März 2006 finden Sie hier. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen themengleichen Arbeitsauftrag und recherchieren ihren Rentenanspruch am Ende des Arbeitslebens über verschiedene Rentenrechner im Internet. Anschließend präsentieren sie ihre Ergebnisse. Im Plenum werden dann in der Erarbeitungsphase II Pro- und Contra-Argumente zur geplanten Erhöhung des Rentenalters seitens der Koalition erarbeitet. In der anschließenden Reflektionsphase wird über das Eingangszitat abgestimmt. Über den auf der Lernplattform befindlichen Abstimmungsmodus kann direkt ein Meinungsbild innerhalb der Lerngruppe online ermittelt werden. Steht diese nicht zur Verfügung, kann die Abstimmung auch konventionell im Unterricht erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten den abschließenden Lernauftrag, eine Karikatur zum Thema im Internet zu suchen, mittels der im Unterricht erarbeiteten Methode der Karikaturanalyse selbsttätig zu analysieren und auf die Lernplattform einzustellen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Nachhaltige Forstwirtschaft

Unterrichtseinheit

Eine Schweizer Firma erntet nur maximal so viel Tropenholz, wie gleichzeitig nachwächst. An diesem Beispiel erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler das Prinzip nachhaltiger Forstwirtschaft. Im Fokus dieses Lernangebots steht der verantwortungsvolle Umgang mit der nachwachsenden Ressource Wald. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich mit Hilfe der Materialien den Begriff der nachhaltigen Forstwirtschaft und die dazugehörigen Inhalte. Sie beurteilen das Konzept einer Holzfirma, die nachhaltige Forstwirtschaft im tropischen Regenwald betreibt. Zu diesem Zweck greift die Lerngruppe auf zuvor erarbeitete Aspekte und Dimensionen der Nachhaltigkeit zurück. Das Lernangebot lässt sich während der Durchführung einer Unterrichtseinheit zum Thema "Nachhaltigkeit" einsetzen oder auch als Abschluss- oder Zwischenprüfung. Es dient dazu, den Lernstoff zu wiederholen, zu festigen und auf verwandte Themen zu übertragen. Material selbständig auswerten Die Schülerinnen und Schüler sollen das Lernangebot einsetzen, um sich selbstständig eine neue Thematik zu erarbeiten und nach den Kriterien der Nachhaltigkeit zu bewerten. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationen zum Thema "Nachhaltige Forstwirtschaft" aus Texten entnehmen, wesentliche Aussagen verstehen und mit eigenen Worten erklären können. anhand eines Beispiels erläutern, wie die Prinzipien der Nachhaltigkeit durch diese Art der Forstwirtschaft erfüllt werden. ein Konzept der Nachhaltigkeit im Bereich Handel darstellen und es in Bezug auf die Konsequenzen für künftige Entwicklungen analysieren. eine Form der wirtschaftlichen Verantwortungsübernahme für nachhaltige Entwicklungsprozesse beschreiben und beurteilen. Thema Nachhaltige Forstwirtschaft Autor Sabine Preußer Fach Politik, Geographie, Sozialkunde Zielgruppe 8. und 9. Schuljahr Zeitrahmen 2 Stunden Für die Lösung der Arbeitsaufträge ist es erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler sich im Vorfeld allgemein mit dem Thema "Nachhaltigkeit" und dessen Dimensionen (sozial, ökonomisch, ökologisch) beschäftigt haben. Hierfür bietet das Projekt Transfer-21 unter dem Stichpunkt "Umwelt schützen, Zukunft sichern" verschiedene Materialien an. Transfer-21: Umwelt schützen, Zukunft sichern! Zur Einführung in die Thematik bietet das Projekt Transfer-21 unter dem Stichpunkt "Umwelt schützen, Zukunft sichern" verschiedene Materialien an. Im Vordergrund dieses Lernangebots steht die Teilkompetenz "Empathie und Solidarität für Benachteiligte, Arme, Schwache und Unterdrückte zeigen können". Sie gehört zu einem Katalog von Kompetenzen, den die AG Qualitätsmanagement des Projekts "Transfer-21 Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE)" aufgestellt hat. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und beurteilen verschiedene Möglichkeiten, individuell, sozial, wirtschaftlich und politisch Verantwortung für nachhaltige Entwicklungsprozesse zu übernehmen. Die Lerngruppe erhält in Papierform oder als PDF insgesamt sechs DIN-A4-Seiten Material zum Thema Nachhaltige Forstwirtschaft. Der erste Teil besteht aus einer Materialsammlung zum Thema aus unterschiedlichen Quellen, der zweite Teil beschreibt das forstwirtschaftliche Konzept der Schweizer Firma Precious Woods. Teil drei erläutert die Funktion des Regenwaldes für den Klimaschutz. Die Schülerinnen und Schüler sollen zuerst mit Hilfe von Arbeitsblatt 1 erklären, wie nachhaltige Forstwirtschaft ausgeübt wird. Dann erhalten sie die Aufgabe, anhand des Beispiels der Firma Precious Woods (Arbeitsblatt 2) zu erläutern, wie die Prinzipien der Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, sozial, ökologisch) durch diese Art der Forstwirtschaft erfüllt werden. Mit hilfe des Arbeitsblattes 3 sollen die Lernenden dann begründen, warum die nachhaltige Forstwirtschaft in den tropischen Regenwäldern eine Notwendigkeit darstellt. Anschließend erhalten sie die Aufgabe, das Konzept der Firma Precious Woods in Bezug auf Verantwortungsübernahme einer Firma im Bereich Nachhaltigkeit zu bewerten. Das Lernangebot erfordert, dass die Schülerinnen und Schüler bereits erlangte Kenntnisse auf einen neuen Gegenstand anwenden. Es lässt sich einsetzen, um den Lernstoff zu wiederholen und zu festigen oder in Form eines Tests zu überprüfen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

Akteure des Klimaschutzes

Unterrichtseinheit

Welche Ziele zum Klimaschutz gibt es, wer setzt sie um und in welchem Zeitraum? Mit Arbeitsblättern zu den Akteuren des Klimaschutzes können Schülerinnen und Schüler vorher erarbeitetes Wissen überprüfen und diskutieren.Das Projekt Transfer 21 bietet zwei Arbeitsblätter an, mit deren Hilfe Schülerinnen und Schüler Strategien und Maßnahmen entwickeln, wie Probleme des Klimaschutzes gelöst werden können. Die Lerngruppe ordnet Klimaziele und Maßnahmen verantwortlichen Akteuren zu, entwickelt selbst Ziele und diskutiert diese in der Gruppe. Im Vordergrund des Lernangebots steht die Teilkompetenz "Weltoffen und neue Perspektiven integrierend Wissen aufbauen". Sie gehört zu einem Katalog von Kompetenzen, den das Programm "Transfer-21 Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE)" aufgestellt hat. Die Schülerinnen und Schüler benennen die Ansätze und Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung von Entscheidungsträgern in der staatlichen Politik und der Zivilgesellschaft . Vermittlung von Strategien zur Lösung von Problemen des Klimaschutzes Das Lernangebot soll Strategien und Maßnahmen zur Problemlösung in Bezug auf den Klimaschutz näher bringen. Es umfasst die Entwicklung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen und die Überlegung, welche Möglichkeiten es gibt, die Maßnahmen und Ziele des Klimaschutzes zu realisieren. Die Aufgabe ist als Test vorgesehen und dient der Anwendung und Festigung des bisherigen Lernstoffes. Es bietet sich an, nach der Beendigung der Aufgabe die Lernenden ihre Maßnahmen und Strategien im Plenum präsentieren und diskutieren zu lassen. Voraussetzungen Vor der Lösung des Lernangebots sollte die Lehrkraft mit den Schülern und Schülerinnen eine Unterrichtseinheit zum Thema Klimaschutz durchführen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt zu diesem Zweck umfangreiches Material zur Verfügung.Die Schülerinnen und Schüler sollen nachhaltige Ziele und Aktionen den Akteuren des Klimaschutzes zuordnen. weitere Ziele und Aktionen zur nachhaltigen Entwicklung im Bereich Klimaschutz identifizieren und beschreiben. den Zeitrahmen für Maßnahmen und Handlungsstrategien realistisch einschätzen. kurz-, mittel- und langfristige Handlungsstrategien, Maßnahmen und Konzepte zur nachhaltigen Entwicklung im Bereich Klimaschutz beschreiben, analysieren und bewerten. Strategien und Maßnahmen zum Problem Klimaveränderung überzeugend und adressatengerecht darstellen können. Thema Akteure des Klimaschutzes Autorin Sabine Preußer Fach Politik, Sozialkunde, Ethik Zielgruppe 9./10. Schuljahr Zeitraum 2 Stunden Methode Eigenständiges Arbeiten in Einzelarbeit Strategien und Maßnahmen In der vorliegenden Aufgabe sollen die Lernenden Strategien und Maßnahmen entwickeln, wie Probleme des Klimaschutzes gelöst werden können. Die Arbeitsblätter enthalten kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Ziele, die verschiedenen Akteuren wie dem Einzelnen, Verbänden und Parteien, dem Staat oder der Weltgemeinschaft zuzuordnen sind. Ziele und Aktionen zuordnen Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, mit Hilfe zweier Arbeitsblätter Ziele und Aktionen genannten Akteuren zuzuordnen. Dabei sind auch Mehrfachnennungen erlaubt. Die erwarteten Lösungen sind im Material für Lehrkräfte angegeben. Eigene Ziele formulieren Im Anschluss daran sollen die Lernenden sich selbst fünf weitere Ziele und Aktionen überlegen und sie den Verantwortlichen zuordnen. Dies passiert ebenso in einer Tabelle, auf einem Arbeitsblatt oder im Heft. Realisierbarkeit bewerten Im Folgenden überlegt sich die Lerngruppe, wann die Ziele erreicht werden sollen und ordnet ihnen den Zeitrahmen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig zu. Indem sie drei Ziele und Aktionen im Heft genauer beschreiben und bewerten, sollen die Schülerinnen und Schüler zu einer Einschätzung kommen, wie realistisch die Umsetzung ist. Ergebnisse präsentieren und diskutieren In Stichpunkten notieren sich die Lernenden dann, wie sie die Ziele und Aktionen anderen erklären können und sammeln Argumente für eine Diskussion. Zum Schluss der Unterrichtseinheit können diese Ergebnisse präsentiert und in der Gruppe diskutiert werden.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

"Blue Card" für Europa? – Steuerung der Wirtschaftsmigration

Fachartikel

In diesem Fachartikel zum Thema Steuerung der Wirtschaftsmigration wird die Blue Card als ein Mittel diskutiert, mit dem die Europäische Union die Zuwanderung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtern möchte. Eine so genannte Blue Card in der Europäischen Union soll die Zuwanderung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtern. Das Ziel ist, den Facharbeitermangel in Europa zu beheben und die Konkurrenzfähigkeit zu verbessern. Am 23. Oktober 2007 wurde von der EU-Kommission ein erster Vorschlag für eine solche Steuerung der Wirtschaftsmigration verabschiedet. Bereits seit Jahren weisen Expertinnen und Experten immer wieder darauf hin, dass der demografische Wandel nicht nur die Sozialversicherungssysteme belaste, sondern auch schwerwiegende Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt haben werde. Wegen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung sei ab dem Jahr 2015 mit einem deutlichen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials zu rechnen, warnte die damalige Direktorin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA), Jutta Allmendinger, bereits Ende August 2005 in der Zeitung "Die Welt". Arbeitsmarkt der EU gerät unter Druck Eine Studie, die Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in Auftrag gegeben hat, bestätigt diese Warnung: Im Jahr 2014 könnten nach Angaben der Studie bis zu 95.000 Ingenieurinnen und Ingenieure und 135.000 Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler fehlen. Dieser Mangel an Fachkräften koste Deutschland bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes, das sei für 2007 mehr als 20 Milliarden Euro. Doch nicht nur der deutsche Arbeitsmarkt gerät immer mehr unter Druck, auch auf die anderen EU-Mitgliedsländer werden in den nächsten Jahren massive Probleme zukommen. Vermittelte Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler verstehen, worum es in der derzeitigen Diskussion um die Blue-Card und die Migration in die EU, geht. können die arbeitsmarkpolitischen und soziodemographischen Entwicklungen nachvollziehen und die einzelnen Standpunkte hierzu reflektieren. lernen die gesetzlichen Verhältnisse der Migration (das Zuwanderungsgesetz) und ihre kurzfristige Geschichte in Deutschland kennen. stellen Begrifflichkeiten, wie Migration, Zuwanderung und Einwanderung, gegenüber und diskutieren sie. recherchieren zum Thema online und nutzen das Internet als Informationsmittel.

  • Politik / WiSo / SoWi

Was bedeutet "Globalisierung"?

Fachartikel

Als Erklärung für zahlreiche wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und soziale Prozesse ist die Globalisierung in aller Munde. Die einen verbinden damit steigende Chancen und Freiheiten, andere fürchten den "Terror der Ökonomie" und sehen die vielen Verlierer der globalen Prozesse. Wenn die Volkswirtschaft eines Landes ins Stocken gerät oder Unternehmen Arbeitsplätze abbauen, dann hört man häufig, die Globalisierung sei Schuld daran. Auch wenn sich Unternehmen über angeblich zu hohe Steuern oder Arbeitskosten beschweren und damit drohen, Teile der Produktion oder des Unternehmens ins Ausland zu verlagern, führen sie die Globalisierung als Argument ins Feld. Der Begriff wird inzwischen vielfältig und oft verwendet und ist immer aktuell, doch was darf man darunter eigentlich verstehen? Eine allgemeine Definition des Begriffes existiert nicht und in der wissenschaftlichen Diskussionen gibt es verschiedene Meinungen mit unterschiedlichen Erklärungsansätzen. Ulrich Beck, Professor für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der London School of Economics and Political Science, ist daher der Meinung, Globalisierung sei "sicher das am meisten gebrauchte - missbrauchte - und am seltensten definierte, wahrscheinlich missverständlichste, nebulöseste und politisch wirkungsvollste (Schlag- und Streit-)Wort der letzten, aber auch der kommenden Jahre."

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft

Potenziale von Audio-Podcasts

Fachartikel

Das Audio-Podcast gewinnt als eine von Sendezeiten unabhängige akustische Informationsquelle an Bedeutung und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung im Unterricht. Wurden bis vor zehn Jahren Informationen hauptsächlich aus Büchern, Radio, Zeitungen und dem Fernsehen gewonnen, so ergänzen und ersetzen die verschiedenen Varianten des sogenannten Web 2.0 die bisherigen Informationsquellen. Seit 2004 spielen bei der Informationsübermittlung auch Podcasts eine Rolle. Bis zum heutigen Tag haben sie sich rasant verbreitet und halten unlängst Einzug in Bildungseinrichtungen. So können beispielsweise Vorträge und Vorlesungen an einigen Universitäten als Audio-Podcasts auf den heimischen Computer heruntergeladen beziehungsweise online abgespielt werden. Bezogen auf die Unterrichtsgestaltung an Schulen scheint das Podcast immer noch weitgehend ein Fremdwort zu sein, dessen Potenziale bisher nicht ausgeschöpft werden. Podcasts im Unterricht Die einfache Handhabung und die vielfältigen Möglichkeiten des Audio-Podcasts machen es zu einem idealen Medium für den Unterricht und können für viele Fächer neue Perspektiven eröffnen: Zum einen durch die Nutzung des reichhaltigen Angebots vorhandener Audiodateien mit aktuellem Inhalt, zum anderen durch die eigenständige Erstellung von Podcasts, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, Unterrichtsthemen aktiv und kreativ zu erarbeiten und darzustellen. Die selbst produzierten Podcasts können auch an andere Klassen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Nutzung bestehender Podcasts Förderung des verstehenden Hörens Audio-Podcasts können auf vielfältige Weise im Unterricht eingesetzt werden und bieten zudem eine willkommene Abwechslung. So können Podcasts beispielsweise in verschiedenen Unterrichtsphasen genutzt werden, wie etwa als Unterrichtseinstieg zu einem aktuellen Thema. Hierbei wird das Hörverständnis der Schülerinnen und Schüler geschult. Die Erfahrung zeigt, dass einige Lernende selbst nach dem wiederholten Hören eines auditiven Beitrags Schwierigkeiten haben, die wichtigsten Inhalte des Hörstücks wiederzugeben. Ein konkret formulierter Hörauftrag kann hier als Hilfestellung notwendig werden. Allein diese Tatsache unterstreicht die Notwendigkeit und Bedeutung einer verstärkten Einbindung von Audio-Podcasts in den Unterricht. Eine Vielzahl von aktuellen und kostenlosen Angeboten Darüber hinaus eignen sich Audio-Podcasts für das fächerübergreifende Lernen. Ein Beispiel für die Verzahnung mit anderen Fächern wäre der Einstieg in das Themengebiet "Beschaffung" mittels einer telefonischen Kundenanfrage in englischer Sprache. Im Internet findet sich eine Vielzahl an Podcasts, die für den Unterricht interessant sind. Sowohl Privatpersonen als auch Zeitungsverlage und Radiosender bieten unzählige kostenlose und aktuelle für den Unterricht verwertbare Podcasts an. Auch verschiedene Podcastportale helfen das unüberschaubare Angebot an Podcasts kategorisiert darzustellen. Die Erstellung von Podcasts Ein- und mehrdimensionale Podcasts Bei der Erstellung von Audio-Podcasts kann zwischen ein- und mehrdimensionalen (Audio-Blogging) Podcasts unterschieden werden. Eindimensionale Podcasts werden nur von einer Person erstellt und aktualisiert. Sie eignen sich zum Beispiel zur Präsentation von Arbeitsergebnissen. Mehrdimensionale Podcasts sind interakiv geführte Podcasts, bei denen mehrere Personen gemeinsam Inhalte online stellen wie bei einer Online-Diskussion. Die Erstellung von Audiodateien im Schulunterricht ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Weil diese sich von Schule zu Schule unterscheiden, sind einige Dinge im Vorfeld zu bedenken und abzuklären. Checkliste zur Podcasterstellung Die folgende Checkliste für Lehrerinnen und Lehrer spricht zentrale Punkte der Unterrichtsplanung an: Überlegungen im Vorfeld Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die mich unterstützen könnten? Wie viel Zeit soll die Unterrichtseinheit beanspruchen? Ist die Zeitplanung realistisch? Sind die technischen Voraussetzungen vorhanden (Computer, Software, Mikrofon, Lautsprecher, Kopfhörer, eventuell Beamer)? Funktioniert die Aufnahme an allen Schülerrechnern? Kenne ich mich mit den Zugangsberechtigungen (Internet, Verzeichnis) am PC aus? Steht ein PC-Raum für die geplante Zeit zur Verfügung? Beherrsche ich die Aufnahme-Technik? Habe ich Literatur zu den Sendeformen im Radio/Podcast? Habe ich die folgenden Arbeitsschritte bei der Produktion von Podcasts mit Schülerinnen und Schülern berücksichtigt? Arbeitsschritte bei der Produktion von Podcasts mit Lerngruppen Themenfindung vertrautmachen mit der Aufnahmetechnik (Audioeditor) Probeaufnahme Recherche und Auswahl des Materials Texte schreiben falls Audiodateien veröffentlicht werden: Hinweis auf Urheber- und Nutzungsrechte Aufnahme und Bearbeitung Evaluation der Hörstücke Veröffentlichung im Intranet, Internet, Radio Bei der Erstellung von Podcasts werden der Kreativität keine Grenzen gesetzt. So könnte etwa eine Betriebsbesichtigung (Podtour) vertont oder ein Hörspiel aufgenommen werden. Natürlich liegt es bei der "Verpackung von Wissensinhalten" immer nahe, sich an die üblichen Sendeformen des Radios anzulehnen. Ist das "Produkt" Podcast erst einmal erstellt, so kann es vielfältig verwendet werden. Beispielsweise könnten die Schülerpodcasts für den Unterricht in anderen Klassen verwendet oder im Internet veröffentlicht werden. Chancen und Risiken Ein Überblick über die neuen Möglichkeiten und die eventuellen Einschränkungen der Podcast-Nutzung: Die Frage des Mehrwerts in der Nutzung Neuer Medien Prinzipiell gelten viele der für die Neue Medien allgemein bekannten Chancen und Risiken auch für Podcasts. So haben Schülerinnen und Schüler unter anderem Spaß im Umgang mit Neuen Medien und arbeiten daher motivierter und engagierter im Unterricht mit. Andererseits gibt es beispielsweise kritisch anzumerken, dass durch den Einsatz von Neuen Medien die Gefahr besteht, dass die Unterrichtszeit nicht effektiv genutzt wird und kein Mehrwert im Vergleich zum konventionellen Unterricht geschaffen wird. Die besondere Qualität von Audio-Podcasts Das Besondere an Audio-Podcasts ist, dass sie das konzentrierte Zuhören fördern und zudem in einfacher Weise weitergegeben und verbreitet werden können. Dementsprechend können sie bei der Veröffentlichung im Internet, losgelöst von einem bestimmten Ort und einer bestimmten Zeit, abgerufen und verwendet werden. Gerade diese Flexibilität und Variabilität ist für den berufsbildenden Unterricht von besonderer Bedeutung, da die Lernenden mehrere Lernorte haben. Noch mehr Vorteile bietet der Einsatz von selbst erstellten Podcasts im Schulunterricht, denn sie erhöhen die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler, erweitern die Medienkompetenz, bieten Möglichkeiten Medien kritisch zu hinterfragen, fördern die Kooperationsfähigkeit der Lernenden untereinander, können selbstgesteuertes Lernen initiieren, bieten vielfältige Ansatzpunkte für fächerübergreifendes Lernen und öffnen die Schule nach außen, wenn die Ergebnisse beispielsweise im Internet veröffentlicht werden. Fazit Sicherlich wird für die Erstellung von Podcasts zunächst viel Zeit benötigt, vor allem weil die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit dem neuen Medium und der Aufnahmetechnik erst einüben müssen. Sind diese Schwierigkeiten aber erst überwunden, überwiegen die oben erwähnten Vorteile. Bei der Veröffentlichung selbst erstellter Podcasts muss beachtet werden, dass bei der Einbindung von fremdem Material in auditiver und schriftlicher Form in das selbst erstellte Podcast keine Urheber- und Eigentumsrechte verletzt werden.

  • Politik / WiSo / SoWi / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Englisch / Mathematik / Rechnen & Logik / Pädagogik

Der Streit um die Mohammed-Karikaturen

Unterrichtseinheit

Der sogenannte Karikaturenstreit stürzte das Verhältnis zwischen Europa und "dem" Islam in eine weitere tiefe Krise. Davon ausgehend will der vorliegende Unterrichtsvorschlag den jüngsten Konflikten zwischen "dem" Westen und dem islamischen Fundamentalismus auf den Grund gehen. Im Sommer 2006 ist Deutschland nur mit Glück einem schweren Terroranschlag entgangen. Zwei muslimische Jugendliche hatten geplant, Regionalzüge der Deutschen Bahn durch selbst gebastelte Bomben in die Luft zu sprengen. Grund für die Tat: die Publikation der Mohammed-Karikaturen in westlichen Zeitungen wenige Monate zuvor. Wie konnten diese Zeichnungen einen versuchten Massenmord nach sich ziehen? Wie ist es zu erklären, dass das Erscheinen der Karikaturen Anfang 2006 weltweite gewalttätige Auseinandersetzungen mit über 100 Toten zur Folge hatte? Der vorliegende Unterrichtsentwurf befasst sich zunächst mit den Hintergründen der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen, um anschließend die durch die Zeichnungen ausgelösten und instrumentalisierten Konflikte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Neben den Mohammed-Karikaturen arbeiten die Schülerinnen und Schüler dabei unter anderem mit pointierten amerikanischen Karikaturen, die die Folgen der Publikation und den Umgang damit aufs Korn nehmen. Das Verhältnis zwischen dem Westen und dem Islam ist ein aktuelles Thema, das die Schülerinnen und Schüler stark interessiert, da es dicht an ihre Lebenswelt heranreicht. Dementsprechend haben Themen wie der "Krieg gegen den Terrorismus", die terroristische Bedrohung, der Streit um Kopftücher, Ehrenmorde, Selbstzensur, die Regensburger Äußerungen des Papstes über den Propheten und die Frage der Integration von Millionen in Europa lebender Muslime eine hohe Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Idee dieser Unterrichtssequenz besteht darin, dass sich die Lernenden selbstständig mit dem so genannten Karikaturenstreit beschäftigen. Hierzu recherchieren sie im Internet Informationen über die Geschehnisse und die unterschiedlichen Sichtweisen. Anschließend werten die Schülerinnen und Schüler die neu erworbenen Kenntnisse aus, um in einer Abschlussdiskussion im Klassenverband das Für und Wider der Publikation der Mohammed-Karikaturen zu debattieren und dabei allgemein Stellung zum Umgang des Westens mit dem islamischem Fundamentalismus zu beziehen. Unterrichtsablauf Die Abfolge des Unterrichts vom Einstieg bis zur Abschlussdiskussion und die Einbindung der Materialien. Inhaltliche und methodische Ziele Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen erarbeiten und die Brisanz der Zeichnungen verstehen lernen. mit unterschiedlichen Sichtweisen zur Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen konfrontiert werden. die Karikaturen beschreiben, analysieren und die Perspektiven der Karikaturisten herausarbeiten. in einer Abschlussdiskussion das Für und Wider der Publikation der Mohammed-Karikaturen debattieren und dabei allgemein Stellung zum Umgang mit dem islamischen Fundamentalismus beziehen. Lernziele aus dem Bereich der Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Medienkompetenz durch die Auswahl und den Umgang mit online verfügbaren Texten, Karikaturen und Audio-Dateien stärken. den Unterschied zwischen eher unzuverlässigen und autoritativen Internetseiten kennen lernen. Thema Die Mohammed-Karikaturen und die Beziehungen zwischen "dem" Islam und "dem" Westen Autor Dr. Ulrich Schnakenberg Fach Geschichte / Politik Zielgruppe Jahrgangsstufe 10-11 Zeitraum 2-3 Doppelstunden Technische Voraussetzungen Ein Computer mit Internetanschluss für jeweils zwei Schülerinnen und Schüler, Lautsprecher Der Einstieg erfolgt über die Reaktionen, welche die Publikation weltweit auslöste. Um die daraus resultierenden Fragen nach den Ursachen zu beantworten, müssen zunächst die Hintergründe der Veröffentlichung und die mögliche Wirkung der Karikaturen thematisiert werden, um die Konflikte anschließend in einen größeren Zusammenhang stellen zu können. Im weiteren Verlauf des Unterrichts werden Kommentare und Karikaturen über die Karikaturen betrachtet. Das zweite Arbeitsblatt verweist auf ausführliches Material und fordert zur Beurteilung der rechtlichen Aspekte in Bezug auf die Menschrechte und die Pressefreiheit auf. Über die Sichtung zusätzlicher Kommentare wird die Perspektive auf weitere Aspekte der Meinungsfreiheit - auch innerhalb der Schule - ausgedehnt und mündet in eine Abschlussdiskussion, die zur persönlichen Stellungnahme anhalten soll. Es empfiehlt sich, die Mohammed-Karikaturen sowie die "Karikaturen der Mohammed-Karikaturen" der Arbeitsblätter 1-3 auf Folie zu ziehen oder sie über Beamer zu projizieren, damit sie im Plenum besprochen werden können. Der Audio-Kommentar von Henryk M. Broders (Arbeitsblatt 3) sollte vom Lehrer als MP3 heruntergeladen werden, da er am Besten gemeinsam gehört und anschließend diskutiert wird.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

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Europäische Union: Geschichte und Struktur

Fachartikel

Dieser Fachartikel zur Geschichte und Struktur der Europäischen Union informiert darüber, wie sich die EU zu einer Gemeinschaft mit offenen Grenzen und gemeinsamer Währung entwickelt hat. Die Europäische Union hat sich in den letzten Jahren fundamental gewandelt: Aus 15 Mitgliedsstaaten wurden 2004 mit einem Schlag 25 und seit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum 1. Januar 2007 und dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 umfasst die EU 28 Länder mit über einer halben Milliarde Einwohner. Da die EU ein schwer durchschaubares Geflecht aus Kompetenzen und Ämtern aufzeigt, das in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen ist, sind wichtige Reformen nötig. Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten 25 Staats- und Regierungschefs in Rom den "Vertrag über die Verfassung für Europa", dem noch die einzelnen Mitgliedsstaaten zustimmen mussten. Nachdem dies anfangs gut gelungen war, blockierten dann die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden eine Durchsetzung. Außerdem stritt man sich ein gutes Jahr um die Finanzen - eine insgesamt schwierige Situation. Weiterlesen im Fachartikel "Europäische Union: Geschichte und Struktur" Die folgenden Unterseiten informieren über Teilaspekte der Geschichte und Struktur der Europäischen Union. Erste Europa-Initiativen nach dem Zweiten Weltkrieg Dem Wunsch nach einer besseren Zusammenarbeit in Europa folgte die Gründung des Europarates und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Erfolge und Misserfolge Anfang der 1950-er Jahre Als erster wirtschaftlicher Zusammenschluss gelang die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, eine politische Einigung blieb jedoch aus. Der Ausbau der Wirtschaftsgemeinschaft seit 1955 Nach den Römischen Verträgen, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der EURATOM begann in den 1970-er Jahren die Reformdebatte. Von der Gemeinschaft zur Union Erst der Binnenmarkt, dann das Ende der Binnengrenzen und die gemeinsame Währung, schließlich die Finanz- und Verfassungskrise. Die EU nach ihrer Erweiterung von 2007 Nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien erfolgte die „Berliner Erklärung“ als Absichterklärung eines neuen EU-Grundlagenvertrags. Die Institutionen der Europäischen Union Eine kurze Zusammenfassung über die drei institutionellen Machtzentren der europäischen Politik.

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Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

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Kinderbetreuung in Deutschland

Unterrichtseinheit

Viele Verbände und Prominente melden sich beim Thema Kinderbetreuung zu Wort - ob Ursula von der Leyen, Bischof Mixa oder die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman. Leider werden die Profis für dieses Thema, nämlich Mütter, Väter, Erzieherinnen und Erzieher, selten gehört.Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte Anfang Februar 2007 in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" an, bis zum Jahr 2013 zusätzliche 500.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren in ganz Deutschland einrichten zu wollen. Damit trat sie eine zum Teil heftig geführte Debatte los, in deren Verlauf sie ihr Vorhaben gegen massive Kritik verteidigen musste. In den folgenden Texten werden Ist-Stand, die verschiedenen Positionen und der Ausblick und Perspektiven beschrieben.Die Schülerinnen und Schüler sollen Zahlen zur Kinderbetreuung in Deutschland recherchieren, auswerten und interpretieren. die Unterschiede in Ost- und Westdeutschland darstellen und Gründe hierfür benennen. Argumente für das Pro und Contra bei der Diskussion um die Krippenplätze sammeln und in zwei Schülergruppen vorstellen und diskutieren. ein Rollenspiel zum Thema vorbereiten, in dem verschiedene Positionen (Verbände, Kirchen, Politiker) von verschiedenen Lernenden übernommen werden, zum Beispiel nach dem Vorbild einer Talksendung (Sabine Christiansen). die Veränderungen der Erwerbstätigkeit von Frauen früher und heute darstellen und diskutieren. Erfahrungen von Eltern und Bekannten aus dem eigenen Umfeld beschreiben. Tendenzen und Perspektiven für die Zukunft erörtern. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Kinderbetreuung in Deutschland - Streit um die Krippenplätze Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, Klasse 8-10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Niedrige Geburtenrate Hintergrund des Vorschlages von Ministerin von der Leyen ist, dass die Geburtenrate in Deutschland seit Jahrzehnten konstant zu niedrig ist: Im statistischen Durchschnitt bringt jede Frau 1,36 Kinder zur Welt - für den Fortbestand der Bevölkerungsgröße wären hingegen 2,1 Kinder erforderlich. Die schwache Geburtenrate resultiert unter anderem daraus, dass immer mehr Paare auf Kinder verzichten, weil für sie Familie und Beruf nicht miteinander zu vereinbaren sind. Das heisst, es müssen oder wollen beide Partner arbeiten, um den Lebensunterhalt zu sichern - für die Erziehung von Kindern bleibt dann keine Zeit mehr. Maßnahmen für eine bessere Betreuung Um dieses Problem zu lösen und für mehr Nachwuchs zu sorgen, hat die Bundesregierung im letzten Jahr verschiedene Gesetze verabschiedet: So wurde beispielsweise das Elterngeld eingeführt oder die Ausgaben für Kinderbetreuung steuerlich begünstigt. Nun will die Familienministerin mit ihrem Vorschlag dafür sorgen, dass Eltern, die beide arbeiten wollen oder müssen, bessere Möglichkeiten haben, ihr(e) Kind(er) in entsprechenden Betreuungseinrichtungen unterzubringen. Denn bislang sind Krippenplätze für unter Dreijährige eher Mangelware. Betreuungsangebot Daten und Zahlen zur Betreuung und Tagespflege und Vergleich mit EU-Staaten: Wo steht Deutschland bei der Kinderbetreuung zur Zeit? Pro und Contra: Krippenbetreuung In einem Pro und Contra werden hier die verschiedenen Positionen der Politik, von Institutionen und Personen, gegenüber gestellt. Perspektiven und Ausblick Die Frage der hier nachgegangen wird, behandelt die Perspektiven für die Zukunft. Politische Entscheidungen benötigen Zustimmungen. Betreuung in Kinderkrippen Zur Zeit kann im Bundesdurchschnitt nur jedes zehnte Kind unter drei Jahren in einer Krippe betreut werden. Das Statistische Bundesamt hat im März 2007 neue Zahlen über die Kindertagesbetreuung in West- und Ostdeutschland vorgestellt. Dabei kam heraus, dass es immer noch deutliche Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern gibt. Unterschiede in Ost und West Nach den vorläufigen Ergebnissen, es liegen noch nicht aus allen Ländern Daten vor, haben im Jahr 2006 die Eltern von rund 285.000 Kindern unter drei Jahren Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen. Der Anteil der Kinder in Tagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe (Besuchsquote) belief sich in Deutschland damit auf rund 13,5 Prozent. Deutliche Unterschiede zeigen sich im Vergleich der neuen Bundesländer und des früheren Bundesgebietes (jeweils ohne Berlin): Während in Ostdeutschland bei rund 40 Prozent der unter Dreijährigen Tagesbetreuung ergänzend in Anspruch genommen wurde, betrug die Besuchsquote für diese Altersgruppe in Westdeutschland rund acht Prozent. Differenzierung der Pflegeverhältnisse Am Stichtag (15. März 2006) besuchten bundesweit rund 251.000 Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte, rund 33.500 Kinder waren in Tagespflege bei Tagesmüttern oder -vätern. Hierbei hat das Statistische Bundesamt aber nur die mit öffentlichen Mitteln durch die Jugendämter geförderten Tagespflegeverhältnisse gezählt. Darüber hinaus bestehende Tagespflegeverhältnisse auf rein privater Basis, bei denen kein Jugendamt in die Vermittlung oder Förderung eingeschaltet war, hat diese Statistik nicht erfasst. Statistisches Bundesamt: Kindertagesbetreuung Die Daten und Zahlen zum Thema können Sie in dieser Broschüre nachlesen. Damit hat Deutschland im europäischen Vergleich einen nicht unerheblichen Nachholbedarf: In Deutschland sei die Möglichkeit der Betreuung von Kleinkindern in Krippen "im Vergleich zu anderen Ländern eher beschränkt", sagte der EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla dem "Tagesspiegel". Die auf dem EU-Gipfel von Barcelona im März 2002 beschlossenen Kriterien zur Betreuung von Kleinkindern würden in Deutschland "nicht erfüllt", so Spidla weiter. Die EU-Staaten haben sich nämlich verpflichtet, bis zum Jahr 2010 für mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Grundschulalter die Möglichkeit zu schaffen, einen Kindergarten- oder Hortplatz in Anspruch zu nehmen. Dem Gipfel-Beschluss zufolge sollen außerdem 33 Prozent der unter dreijährigen Kinder in den EU-Staaten bis zum Jahr 2010 einen Krippenplatz beanspruchen können. Plädoyer der Ministerin Ursula von der Leyen orientiert sich mit ihrem Vorschlag an Frankreich und den skandinavischen Staaten: "Die Kinder dort sind wohlauf, sie leben seltener in Armut, und in Bildungsvergleichen schneiden sie oft besser ab als Kinder aus der Bundesrepublik", sagte von der Leyen im SZ-Interview. Zudem würden dort mehr Kinder geboren - und zugleich seien mehr Mütter erwerbstätig. "Das sollte uns zu denken geben", sagte die Familienministerin. Die Bindungsforschung der letzten Jahre habe gezeigt, dass ein Kleinkind in der Tat verlässliche Beziehungen brauche. "Doch das heißt nicht, dass ein und dieselbe Person 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 52 Wochen im Jahr zur Stelle sein muss", betonte die Familienministerin. Modernisierung und Familienwunsch Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt auf seiner Internetseite aus, dass die Entscheidung für Familie, für Kinder und für ihre Betreuung immer individuell und privat sei. Der Staat könne und wolle jungen Eltern nichts vorschreiben. Allerdings seien heute rund 90 Prozent aller Frauen, in dem Alter in dem sie typischerweise in Deutschland ihr erstes Kind bekommen, berufstätig. Daher stehe der Staat in der Pflicht, "Bedingungen zu schaffen, die jungen Paaren helfen, in einer modernen Welt noch ihre Familienwünsche zu verwirklichen, ohne dabei in einen Zwiespalt zu geraten." Bedeutung von Betreuung und Bildung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert, dass der Ausbau der Krippen und Kindergärten durch einen "Dreiklang aus Rechtsanspruch, Gebührenfreiheit und eine höhere Qualität" unterfüttert werden müsse. Norbert Hocke, für Jugendhilfe- und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, betonte, dass es nicht reiche, irgendwie irgendwelche Kita-Plätze zu schaffen. "Wir brauchen keine Verwahranstalten für Kinder, sondern Bildungseinrichtungen. Wer lediglich ein pädagogisches Stundenhotel einrichten will, damit stressgeplagte Eltern das Diktat flexibler Arbeitszeiten besser erfüllen können, springt viel zu kurz", so Hocke in einer Pressemitteilung. Uneinigkeit in der CDU Der sächsische Kultusminister Steffen Flath (CDU) sagte der in Würzburg erscheinenden "Tagespost", die Ministerin sei "auf einem Irrweg". Sie müsse sehr aufpassen, dass sie nicht auf einem Modernisierungskurs sei, der die Kernkompetenz der CDU verletze. Es sei "nicht zukunftsfähig, wenn sich der Staat zunehmend in eine Rolle begibt, die Familien zu ersetzen." Die Diskussion erinnere ihn an "gewisse Fehlorientierungen in der DDR". Kein Handlungsbedarf im Osten Für Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) ist es eine "West-Diskussion". In Sachsen gebe es für 40 Prozent der unter Dreijährigen und für 100 Prozent der über Dreijährigen Kita-Plätze, so Milbradt im Fernsehsender "N24". Sachsen brauche also keinen weiteren Ausbau. In der Diskussion müsse zudem deutlich gemacht werden, dass Wahlfreiheit herrsche und beide Lebensmodelle akzeptiert würden. Vor allem müsse immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Kritik der katholischen Kirche Heftige Kritik erntete Ursula von der Leyen vom Augsburger Bischof Walter Mixa. Ihre Initiative sei "schädlich für Kinder und Familien und einseitig auf eine aktive Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkindern fixiert", sagte Mixa. Die Familienpolitik der Ministerin diene nicht in erster Linie dem Kindeswohl oder der Stärkung der Familie, sondern sei "vorrangig darauf ausgerichtet, junge Frauen als Arbeitskräfte-Reserve für die Industrie zu rekrutieren". Dies sei kinderfeindlich. Die Doppelverdiener-Ehe werde von der Ministerin geradezu zum "ideologischen Fetisch" erhoben, bemängelte der Bischof. Wer aber mit staatlicher Förderung Mütter dazu verleite, ihre Kinder bereits kurz nach der Geburt in staatliche Obhut zu geben, degradiere die Frau zur "Gebärmaschine". Auch Prominente mischen sich ein Der Verein "Familien e. V.", den die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman unterstützt, warnt sogar vor einer "gesellschaftlichen Katastrophe", die Ursula von der Leyen zu verantworten habe. Man zitiert Prof. Dr. Johannes H. Pechstein, den ehemaligen Chef des Kinderneurologischen Zentrums Mainz: "Krippen sind weiterhin nur Nothilfe-Einrichtungen und können keine allgemeinen Erziehungseinrichtungen werden". Studien zeigten, dass vor allem kontaktschwache Kinder sich im Verlaufe des Krippenaufenthalts immer mehr zurückzögen. Föderale Strukturen Am 2. April 2007 hat sich Ursula von der Leyen mit Vertretern der Bundesländer und der Kommunen zusammengesetzt und darüber beraten, wie groß der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige überhaupt ist. Die Länder sind nämlich für die Kinderbetreuung politisch zuständig und die Kommunen müssen nach Angaben des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, "schon heute den Löwenanteil der Ausgaben für Kinderbetreuung" tragen. Europäisches Niveau als Ziel Nach dem "Krippengipfel" sagte von der Leyen, dass es im Jahr 2013 rund 750.000 Kinderbetreuungsplätze geben solle - darauf habe man sich geeinigt. Um dieses Ziel zu erreichen müsse allerdings der Ausbau der Kinderbetreuung beschleunigt werden. Ziel ist, dass bereits ab 2008 für jedes fünfte Kind unter drei Jahren ein Krippenplatz oder eine Tagesmutter bereitstehen solle, ab 2013 dann für jedes dritte Kind. Damit werde Deutschland bei den Betreuungsangeboten "europäisches Niveau" erreichen. Eine Versorgungsquote von 35 Prozent sei dabei "kein starres Gebilde", so von der Leyen. Die Nachfrage werde sicherlich in Städten größer sein als auf dem Lande. Woher kommen die Mittel? "Wir müssen schneller vorankommen. Die Wartelisten sind zu lang", betonte die Ministerin. Dafür seien alleine im Jahr 2008 rund eine Milliarde Euro und im Jahr 2013 rund drei Milliarden Euro zusätzlich notwendig. Bund, Länder und Kommunen wollen "diese Kraftanstrengung" gemeinsam schultern, so von der Leyen. Sie selbst will sich "vehement dafür einsetzen", dass sich der Bund an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligt. Beteiligung des Bundes Allerdings konnte man sich nicht über den genauen Finanzbedarf und die Details der Finanzierung verständigen. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag betonte im Vorfeld des Treffens, dass der Ausbau der Kinderbetreuung auf 750.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren jährlich mindestens sechs Milliarden Euro kosten würde. Christian Ude (SPD), der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindetages, sagte nach dem "Krippengipfel", dass der Bund sich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligen werde. Ude sprach gegenüber der "Frankfurter Rundschau" von einem "Milliardenbetrag", den der Bund bis 2013 beisteuern müsse, sonst würde er seiner Verantwortung nicht gerecht werden. Irene Vorholz, die Jugendbeigeordnete des Deutschen Landkreistages, forderte im "Handelsblatt", den Anteil der Gemeinden an den Mehrwertsteuereinnahmen zu erhöhen. Dies wäre ein guter Weg, um den Bund an den Kosten zu beteiligen. Abstimmung in der Koalition Nach Ostern soll eine Arbeitsgruppe über die Finanzfragen beraten, so die Ministerin. Am 16. April will von der Leyen dem Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD ihr Konzept zum Ausbau der Kinderbetreuung inklusive einem Finanzierungsvorschlag vorlegen.

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