Besoldung für Lehrkräfte und Schulleitungen in NRW: Langwierige Reform mit Lücken

News
Basis
veröffentlicht am 04.08.2026

Nordrhein-Westfalen hat ein zweites Besoldungspaket beschlossen, um Schulleitungen und Fachleitungen besser zu bezahlen. Doch Lehrkräfteverbände kritisieren, dass die Reform nicht konsequent umgesetzt wird und neue Ungerechtigkeiten entstehen - auch für andere pädagogische Positionen.

Der Ausgangspunkt: A13-Reform mit Folgen

Zum 1. August 2026 wird die Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen auf die Besoldungsgruppe A13 angehoben. Diese Reform war ein Ziel der Landesregierung, um den Unterricht attraktiver zu gestalten und dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Durch diese Anhebung entstanden jedoch unbeabsichtigte Folgen in der Besoldungsstruktur: Schulleitungen und Konrektorinnen und Konrektoren sahen sich plötzlich in einer ungünstigen Position, da ihre bisherigen Gehaltszuschläge der neuen Eingangsbesoldung nicht mehr entsprechen.

Zweites Besoldungspaket: Teilweise Nachbesserung

Mit dem am 15. Juli 2026 vom Kabinett beschlossenen zweiten Besoldungspaket versucht die Landesregierung, diese Schieflage zu korrigieren. Schulleitungen größerer Grund- und Hauptschulen, ihre Stellvertretungen sowie Fachleitungen in der Lehrkräfteausbildung sollen künftig besser bezahlt werden. Der Verband Lehrer NRW begrüßt diesen Schritt als notwendige Anerkennung von Leitungsverantwortung - allerdings nicht ohne kritischen Vorbehalt.

Kritik: Unvollständige Gerechtigkeit

Der Vorsitzende des Verbands Lehrer NRW, Sven Christoffer, äußert deutliche Kritik: “Doch leider bleibt die Landesregierung mit dem heutigen Kabinettsbeschluss auf halber Strecke stehen. Der Weg zur Besoldungsgerechtigkeit ist noch weit.” Tatsächlich zeigen sich Lücken in der Reform. Während die Lehrergewerkschaft VBE das neue Paket als “Schritt in die richtige Richtung” bezeichnet, ist unklar, wie kleine Schulen mit ihren Schulleitungen behandelt werden oder wie sich die Besoldung für andere pädagogische Positionen, etwa Schulpsychologinnen und -psychologen oder Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter, gestaltet.

Kontext: Lehrermangel und Schulbelastung

Die Besoldungsreform findet vor dem Hintergrund eines hartnäckigen Lehrkräftemangels in NRW statt. Mit einem Bedarf von etwa 173.934 zu besetzenden Stellen (Stand 1. Juni 2026) und fortlaufend offenen Stellen ist die Attraktivität des Berufs zentral für die Schulqualität. Klassengrößen von durchschnittlich 23,9 Schülerinnen und Schülern sowie die Belastung der Lehrkräfte durch Ausfall und Vertretungsunterricht machen deutlich, dass bessere Bedingungen gefordert sind - nicht nur bei der Bezahlung, sondern auch bei der Entlastung im Schulalltag.

Nächste Schritte erforderlich

Die Verbände weisen darauf hin, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um die Besoldungsgerechtigkeit vollständig herzustellen. Dazu gehört eine Klärung der Positionen, die noch nicht erfasst sind, sowie eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Leitungsverantwortung und Bezahlung an Schulen verschiedener Größen. Für Lehrkräfte in NRW zeigt sich: Die A13-Reform bringt Verbesserungen, doch die Umsetzung verläuft schleppender als erhofft.

ANZEIGE