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Schule der Zukunft
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In einem Interview klärt Berufsschullehrer und Lehrkräftefortbilder Dr. Jens Soemers darüber auf, wie zukunftsorientierter Unterricht aussehen kann.

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Stop-Motion-Filmabenteuer gestalten

Aufnahme eines Handys, mit dem ein Stop-Motion-Film erstellt wird
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In dieser Unterrichtsreihe zum Thema Stop-Motion-Filme arbeiten die Lernenden in Animations-Filmteams und erwecken ihre eigenen Zeichnungen zum Leben.

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Überfischung und Verschmutzung stoppen

Fischerboot wirft Netze aus
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Überfischung und Verschmutzung stoppen

In dieser Unterrichtseinheit zum UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Ozeane, Meere und Meeresressourcen nachhaltig erhalten und nutzen" erkunden die Lernenden eigenständig die Bedrohungen der Weltmeere und…

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Arbeitsblatt "Sozialpartner" in leichter Sprache

Arbeitsblatt der Woche

In Deutschland gibt es eine lange Tradition, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Konflikte partnerschaftlich lösen. Im Arbeitsblatt "Sozial-Partner" wird in kurzen, einfachen Sätzen erläutert, wie diese Zusammenarbeit funktioniert. Es macht das komplexe Thema Sozialpartnerschaft für Schülerinnen und Schüler sowie für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit Lernbehinderung oder Sprachschwierigkeiten verständlich. Die Stiftung Jugend und Bildung bietet Materialien an, mit denen die Lücken in der Unterrichtsversorgung geschlossen werden. Ergänzende Unterrichtsmaterialien der Stiftung zur politischen, sozialen und ökonomischen Bildung erscheinen regelmäßig neu und sind immer aktuell und kostenfrei. Die Materialien können unter www.jugend-und-bildung.de kostenfrei heruntergeladen werden.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft

Der digitale Erziehungs- und Fürsorgeauftrag

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit dem digitalen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Der Erziehungs- und Fürsorgeauftrag wächst Wenn die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler zum Lernen in digitale Lernumgebungen schicken, dann müssen sie sich dort auch um die Kinder kümmern. Genauso wie in der realen Welt müssen sie sie dort erziehen und schützen. Damit erweitert die Strategie der Kultusministerkonferenz den Erziehungs- und Fürsorgeauftrag der Lehrerinnen und Lehrer deutlich. Cybermobbing Ebenso wie in der realen Welt gehen Kinder und Jugendliche auch in der virtuellen Welt teilweise recht hart miteinander um. Über 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler sind mittlerweile von Cybermobbing betroffen (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 81 f.). Die meisten Lehrerinnen und Lehrer glauben, dass die Anonymität im Internet die Bereitschaft der Jugendlichen fördere, böse und gemein gegenüber anderen zu sein. Auch sei die Umgangssprache zwischen Jugendlichen härter und gewaltbetonter geworden, so die Studie Cyberlife II (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 61). Wie in der realen Welt begegnet man auch in der digitalen Welt Mobbing am besten präventiv. Deshalb bieten die meisten Schulen mittlerweile Workshops zur Mobbing-Prävention und Anti-Gewalt Trainings an (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 56). Darüber hinaus wünschen sich Lehrerinnen und Lehrer ein geeignetes Cybermobbing-Gesetz (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 60), da es ihnen bislang schwer fällt, ihrer digitalen Erziehungs- und Fürsorgepflicht nachzukommen. Das ergibt sich bereits daraus, dass sie sich nicht am Ort des Geschehens befinden sollen. So erlauben beispielsweise nur vier Bundesländer ihren Lehrerinnen und Lehrern die dienstliche Nutzung von Facebook. Alle anderen Bundesländer genehmigen diese nur unter Einschränkungen oder verbieten sie vollständig (Muuß-Merholz & Moje, 2014). Darüber hinaus fällt die digitale Post der Schülerinnen und Schüler unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Wie im Artikel Mobile Endgeräte im Unterricht: Bring Your Own Device beschrieben wurde, darf nur die Staatsanwaltschaft Einsicht in die mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler nehmen. Das erschwert es Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich, Sachverhalte zu klären und Probleme zu lösen. Es stellt sich aber auch ganz allgemein die Frage, wie weit der digitale Erziehungs- und Fürsorgeauftrag geht. Sind Schulen beispielsweise dafür zuständig, wenn sich Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulzeit in selbst gegründeten Klassengruppen, zu denen Lehrerinnen und Lehrer gar keinen Zugang haben, gegenseitig hart angehen, sich mobben oder sexuell belästigen? Im Schulalltag werden solche Probleme immer häufiger an die Pädagogen herangetragen. Im letzten Jahr sind über die Hälfte aller Lehrerinnen und Lehrer mit irgendeiner Form von Cybermobbing in Berührung gekommen. Jeder Zehnte von ihnen sogar regelmäßig (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 47). Es erscheint daher dringend nötig, an dieser Stelle Rechtssicherheit zu gewährleisten, den digitalen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag zu konkretisieren sowie Personal zu schulen und dafür abzustellen. Bislang gibt es nur an 22 Prozent der Schulen einen Anti-Mobbing-Beauftragten. Ein spezielles Unterstützungsteam für die Opfer von Cybermobbing, Cybercrime, Cyberstalking und sexuelle Übergriffe gibt es sogar nur an 12 Prozent der Schulen (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 31). Hier herrscht Handlungsbedarf. Ebenfalls müssen die Eltern mit ins Boot geholt und über diesen Problem-Komplex informiert werden. Bislang klären noch nicht einmal die Hälfte aller Schulen ihre Eltern über Cybermobbing, Cyberstalking, Cybercrime oder Cyber-Grooming auf (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 32), obwohl eine stärkere Zusammenarbeit auch von den Kultusministern erwünscht ist. Exzessiver Medienkonsum Lehrerinnen und Lehrer müssen ihre Schülerinnen und Schüler aber nicht nur vor Schaden durch Dritte bewahren. Sie müssen sie auch davor schützen, dass sie sich selbst schädigen. Laut der Drogenaffinitäts-Studie 2015 wachsen die internet- und computerspielbezogenen Störungen insbesondere in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen stark an (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2016, 9). 2017 warnten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, das Institut für Medizinökonomie & Medizinische Versorgungsforschung und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. in einer gemeinsamen Erklärung davor, dass die Zahl der internetabhängigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen rasant ansteige. Experten gehen mittlerweile von etwa 600.000 Internetabhängigen und 2,5 Millionen problematischen Nutzern in Deutschland aus. Für Marlene Mortler, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, "ist ganz klar: Wir müssen die gesundheitlichen Risiken der Digitalisierung ernst nehmen!" (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2017). Doch mit ihrer digitalen Erziehungs- und Fürsorgepflicht hadern die Schulen bislang noch. Nur 14,8 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer fördern ihre Schülerinnen und Schüler im Bereich der Medienerziehung (Bos, Lorenz, Endberg, Eickelmann, Kammerl & Welling, 2016, 15). Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese 14,8 Lehrkräfte tatsächlich auch den exzessiven Medienkonsum thematisieren, denn dieser Inhalt wird bislang nicht verbindlich vorgegeben (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2016). Erst die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" thematisiert das Suchtproblem (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 17). Ausblick Noch ein halbes Jahr - dann soll die Strategie der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden. Doch anders als bei der Verkehrserziehung, bei der die Kinder behutsam Schritt für Schritt an die Teilnahme am Straßenverkehr herangeführt werden, findet eine solche Vorbereitung auf den Eintritt in die digitale Welt bislang noch nicht statt. Es scheint mehr ein Drahtseilakt – ohne Netz und doppelten Boden – als verantwortungsvolle Pädagogik. Denn der Sprung in die digitale Welt und der Umgang mit digitalen Medien sind nicht ungefährlich: Bei Schülerinnen und Schülern, die süchtig nach Computerspielen sind, konnte beobachtet werden, dass sich ihre schulischen Leistungen mit zunehmender Spielzeit verschlechterten. Ebenso wuchs mit zunehmender Spielzeit ihr Schulabsentismus (Rehbein, Kleimann & Mössle, 2009, 24). "Aus der neurobiologischen Forschung ist bekannt, dass die Nutzung digitaler Medien bei Kindern zu Schädigungen in der Gehirnentwicklung führen kann. Irreversible Schäden können speziell die Reifungsvorgänge des Stirnhirns betreffen und die Sozialisierung der Kinder schwer behindern" (Projekt aufwach(s)en mit digitalen Medien, 2017). Bei Schülerinnen und Schülern, die sich weniger mit digitalen Medien beschäftigen, treten seltener Aufmerksamkeitsstörungen auf. Schülerinnen und Schüler, die nicht so häufig ihr Smartphone nutzen, leiden seltener an Schlafstörungen (Riedel, Buesching & Brand, 2016, 36 f.). "Zu viel Smartphone, zu viel Laptop, zu viel Online erhöht die Wahrscheinlichkeit von Smartphone-Abhängigkeit, reduzierter Aufmerksamkeitsspanne, Vergesslichkeit, Produktivitäts-Einbußen, Ungeduld, Unzufriedenheit und mangelndem Selbstwertgefühl bis hin zu fehlenden emotionalen und sozialen Kompetenzen" (WirtschaftsWoche, 2017). Multitasking-Stress verkürzt die Wahrnehmung und verflacht das Denken. Immer mehr Studien bestätigen die These, dass das Internet die Schülerinnen und Schüler durch konstante Ablenkungen, Unterbrechungen und Reizüberflutungen zu intellektueller Oberflächlichkeit verführt (Fokus, 2010). Zudem beschränken die mobilen Endgeräte die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler schriftlich zu denken. Während die Schülerinnen und Schüler ihre Gedanken auf Papier frei strukturieren, gruppieren und aufschreiben können, setzen ihnen Textverarbeitungs-Programme Grenzen (WirtschaftsWoche, 2017). Opfer von Cybermobbing leiden unter Konzentrationsproblemen, Kopf- oder Magenschmerzen, sind plötzlich verschlossen, ziehen sich in andere Welten zurück und fehlen häufiger im Unterricht (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 49). 14 Prozent aller Cybermobbing-Opfer betäubten ihren Schmerz mit Alkohol oder Tabletten. 20 Prozent von ihnen tragen sich mit Suizidgedanken (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 86).

  • Fächerübergreifend

Verantwortung der Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zur Frage der Verantwortung der Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft thematisiert anhand eines Erklärvideos die Grenzen wissenschaftlicher Freiheit. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich dabei – methodisch variierend und anhand praktischer Beispiele – eine eigene Werthaltung. Die Unterrichtsmaterialien können auf Deutsch und auf Englisch (für den englisch-bilingualen Unterricht) heruntergeladen werden. Die Schülerinnen und Schüler werden in mehreren Lernrunden mit den negativen Folgen wissenschaftlichen Fortschritts konfrontiert und anhand praktischer Beispiele zur Artikulation eigener Urteile angehalten. Am Ende der Unterrichtseinheit sollen sie Grundpositionen eines neuen hippokratischen Eides für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler formulieren. Diese Unterrichtseinheit ist in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für die Tagungen der Nobelpreisträger in Lindau entstanden, das mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Forschung Schülerinnen und Schülern, Studierenden sowie dem wissenschaftlichen Nachwuchs näherbringen möchte. Die Unterrichtseinheit ergänzt dabei das Materialangebot der Mediathek der Lindauer Nobelpreisträgertagungen um konkrete Umsetzungsvorschläge für die Unterrichtspraxis in den Sekundarstufen. Weitere Unterrichtseinheiten aus diesem Projekt finden Sie im Themendossier Die Forschung der Nobelpreisträger im Unterricht . Das Thema Verantwortung der Wissenschaft im Unterricht Die Freiheit der Wissenschaft ist nicht nur in der UN-Charta verankert, sie ist auch ein Grundpfeiler der Aufklärung und des technischen Fortschritts. Nur eine freie Wissenschaft kann ungehindert nach Lösungen für die Probleme der Menschheit suchen. Ihre Erfolge sind überwältigend. Gleichzeitig aber wird diese Freiheit immer wieder heftig kritisiert, wenn sie an ethisch-moralische Grenzen stößt oder die negativen Auswirkungen von Neuerungen und Erfindungen offen zutage treten. Hat die Wissenschaft also ihre geistige Mitte verloren, wie der Nobelpreisträger Werner Forßmann dies formuliert, ihren Kompass für richtig und falsch, gut und böse? Braucht die Wissenschaft eine neue Ethik und eine Selbstverpflichtung des modernen Forschers beziehungsweise der modernen Forscherin, der Menschheit und der Natur zu dienen? Vorkenntnisse Die Unterrichtseinheit setzt keine speziellen Kenntnisse der Lernenden voraus. Ein Grundwissen über den Zweiten Weltkrieg und die Gentechnik wäre jedoch hilfreich. Didaktische Analyse Nur durch das Hinterfragen der Realität kann man ihre Gesetzmäßigkeiten erkennen. Ein wissenschaftlicher Erkenntnisfortschritt ist aber nur möglich, wenn sich die Wissenschaft frei von staatlicher, gesellschaftlicher oder religiöser Einschränkung entfalten kann. Andererseits müssen Forscherinnen und Forscher aber auch akzeptieren, dass sie sich an wissenschaftliche Regeln halten müssen (epistemische Grenzen) und dass sie die Folgen ihres Handelns reflektieren müssen (nicht epistemische Grenzen). Schülerinnen und Schüler können diesen Konflikt sicherlich nur dann erkennen und nachvollziehen, wenn sie mit realen Dilemmata-Situationen der Forschung konfrontiert werden. Die Gentechnik ist hierfür ein Paradebeispiel. Methodische Analyse Abstrakte Diskussionen, wie die um die Grenzen der Freiheit der Forschung, werden für Schülerinnen und Schüler nur nachvollziehbar und erfahrbar, wenn sie deren Ausgangsituationen in realen oder zumindest simulierten Dilemmata-Situationen nachspielen, nachdenken und nachempfinden. Es ist daher zwingend erforderlich, die Lernenden mit methodisch abwechslungsreichen Lernszenarien zu konfrontieren, die einen hohen Grad an Schülerselbsttätigkeit beinhalten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die Notwendigkeit einer freien Wissenschaftsausübung darstellen und begründen. können die Notwendigkeit von ethischen Grenzen einer freien Wissenschaftsausübung erläutern und begründen. können Eckpunkte einer denkbaren ethischen Selbstverpflichtung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern benennen und erläutern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können den Informationsgehalt eines Erklärvideos erfassen, strukturiert und aufgabengenbezogen wiedergeben und anwenden. recherchieren Hintergrundinformationen im Internet. können Videoclips sequentiell abspielen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten konstruktiv in Teams zusammen. setzen sich mit den Arbeitsergebnissen anderer Gruppen konstruktiv und respektvoll auseinander. entwickeln Fachwissen und Werturteile zu schwierigen gesellschaftlichen Fragen und können diese auch gegenüber anderen erläutern und argumentativ vertreten. Hier können Sie sich das Video zur Unterrichtseinheit anschauen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Sprichwörter aus dem Mittelalter

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit "Sprichwörter aus dem Mittelalter" lernen die Schülerinnen und Schüler an sieben Stationen die Herkunft und die Bedeutung mittelalterlicher Sprichwörter kennen.Viele Sprichwörter aus dem Mittelalter sind uns zwar in unserem sprachlichen Alltag präsent, ihre Bedeutung und Herkunft jedoch kennen wir häufig nicht. Interessant sind sie für den Unterricht, weil sie in vielfältiger Weise aus dem Alltag des Mittelalters berichten und etwas von den Lebensweisheiten dieser Zeit preis geben. Zu Beginn der Unterrichtseinheit inszeniert die Lehrkraft eine Situation, die sie mit einem mittelalterlichen Sprichwort kommentiert. Beispiel: (Sollte es zufällig an diesem Tag regnen): "So ein Scheißwetter!" – das normalerweise aus pädagogischen Gründen zu vermeidende Vulgärwort "Scheiße" legitimiert sich durch eine ganz andere Bedeutung. "Scheiße" und Unrat, Müll und Abfall gab es im Mittelalter reichlich – aber niemanden, der für die Entsorgung verantwortlich war. Es muss fürchterlich gestunken haben. Aus diesem Grund waren die Menschen froh, wenn es regnete und der ganze Dreck weggespült wurde und mit ihm der fürchterliche Gestank verschwand. Das Thema "Sprichwörter aus dem Mittelalter" im Unterricht Sprichwörter aus dem Mittelalter ermöglichen den Schülerinnen und Schülern Einsicht in die Lebensweise der Menschen aus dieser Zeit. Die mündlich überlieferten Alltagserfahrungen gilt es zu deuten und zu interpretieren, auf den Ursprung der Entstehung zurückzuführen und in diesem Kontext das mittelalterliche Alltagsleben zu verstehen. Die Unterrichtseinheit "Sprichwörter aus dem Mittelalter" vermittelt konkrete Vorstellungen der mittelalterlichen Lebensweise und ist eine lebendige Bereicherung des Geschichtsunterrichts. Das Thema im Deutschunterricht eröffnet vielfältige Themenfelder: Die Veränderung von Sprache in Abhängigkeit von aktuellen Umwelt- und Lebensbedingungen, die Kenntnis unterschiedlicher Textsorten wie Sprichwörter, Aphorismen, Geschichten und Redewendungen. Vorkenntnisse Grundkenntnisse der mittelalterlichen Lebensweise sollten bekannt sein. Didaktische Analyse Die mittelalterlichen Sprichwörter vermitteln nachvollziehbare und konkrete Vorstellungen von der Lebens- und Denkweise der Menschen im Mittelalter. Die Veränderung der Lebensbedingungen, die Veränderbarkeit von Sprache, Sitten und Gebräuchen werden lebendig und erweitern das Geschichts- und Weltverständnis. Methodische Analyse Das "Lernen an Stationen" ermöglicht den Schülerinnen und Schülern viel Freiraum zur Gestaltung und Nutzung des eigenen Lernprozesses. Durch konkretes und veranschaulichendes Arbeitsmaterial werden Inhalte transparent und nachvollziehbar. Unterschiedliche und kreative Arbeitsmethoden fordern motivierte Bewältigung und Selbstbeteiligung heraus. Das Angebot selbst zu organisierender und mit Erfolg zu bewältigender Lernprozesse optimiert die Motivation, die Nachhaltigkeit und das Erreichen der angestrebten Lernziele. Mithilfe eines Laufzettels können die Schülerinnen und Schüler prüfen, ob sie alle Aufgaben gelöst haben und ihren Lernprozess daraufhin reflektieren. Den Stationen ist als zusätzliche Aufgabe ein Kartenspiel beigefügt. In Gruppen legen die Schülerinnen und Schüler die Karten verdeckt aus den Tisch. Ein Schüler zieht eine Karte und liest den anderen die Beschreibung des mittelalterlichen Sprichwortes vor. Wer zuerst das passende Sprichwort nennt, erhält einen Punkt. Die Arbeitsblätter können alternativ zur Stationsarbeit selbstverständlich auch in Einzel- oder Partnerarbeitsphasen im Unterricht eingesetzt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können Abbildungen und Texten die passenden Sprichwörter zuordnen. können Texte zu ausgesuchten Sprichwörtern verfassen. können die Spielregeln einhalten und das erworbene Wissen spielerisch anwenden. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können selbstständig und entsprechend ihrem individuellen Lerntempo Aufgaben erfolgreich bearbeiten. können Texte interpretieren und Rückschlüsse daraus ziehen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ und unterstützen sich bei der Bearbeitung der Aufgabenstellungen. beachten die Spielregeln. würdigen und respektieren die Beiträge ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I, Primarstufe

Past perfect: grammar exercises

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Past Perfect produzieren und festigen die Schülerinnen und Schüler die in der Einführungsstunde neu erlernte Zeitform des Past Perfect Simple. Ebenso wird der Unterschied zwischen Simple Past und Past Perfect anhand unterschiedlicher Übungsformen gesichert.Diese Unterrichtseinheit bietet sich als Übungsstunde nach der Einführung des Past Perfect an. Eine Einführung in das Thema "Past perfect" mit ersten Übungsaufgaben finden Sie hier . In dieser Unterrichtseinheit werden unterschiedliche und leistungsdifferenzierte Übungsformen angeboten, um möglichst alle Lernenden zur selbstständigen Produktion der neuen Zeitform anzuregen. Auch soll der Unterschied zwischen Past Perfect und Simple Past verdeutlicht und erarbeitet werden. Das Thema Past Perfect im Unterricht Nachdem bereits eine Stunde zur Einführung des Themas vorausgegangen ist, folgt nun eine Übungsstunde mit unterschiedlichen Aufgabentypen zur Differenzierung. Die Vorvergangenheit ist eine Zeitform, die relativ häufig im Englischen verwendet wird und die deutsche Muttersprachler oftmals automatisch bilden. Wie jede neue Zeitform in einer Fremdsprache macht "Übung den Meister", weshalb es zwingend erforderlich ist, dass man der Klasse unterschiedliche Übungstypen anbietet. Vorkenntnisse Nachdem idealerweise in der Vorstunde das Past Perfect Simple eingeführt wurde, sollten die Schülerinnen und Schüler über die Verwendung und den Gebrauch dieser Zeitstufe bereits Bescheid wissen. Besonders für die etwas anspruchsvolleren Übungen (E, F und G) ist es ratsam, dass die Schülerinnen und Schüler sich im Gebrauch und der Verwendung des Simple Pasts sicher sind, da bei diesen Übungen diese beiden Zeiten kontrastiv angewandt werden. Didaktische Analyse Wo im Deutschen oft ein Automatismus greift, ist im Englischen ein großes Maß an Übung notwendig. Durch eine langsame, kleinschrittige Einführung einer neuen Zeitform können erste grammatikalische Schwierigkeiten von vorneherein gemindert werden oder im Idealfall gar nicht entstehen. Dies geschieht hier vor allem durch viele unterschiedliche, abwechslungsreiche Übungsformen und einem stetigen Wechsel der Unterrichtsform. Ebenso kann differenziert werden, indem man leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler die Aufgabe G zusätzlich erarbeiten lässt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler aktivieren ihr Vorwissen über das Past Perfect. üben und festigen den Gebrauch des Past Perfects. erarbeiten den Sinn des Past Perfects im Vergleich zum Simple Past. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen den Umgang mit der Dokumentenkamera und dem PC. lernen den Umgang mit einer PowerPoint-Präsentation. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler halten sich an Gesprächsregeln im Unterrichtsgespräch. arbeiten respektvoll mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin. beteiligen sich rege am Unterrichtsgespräch.

  • Englisch
  • Sekundarstufe I

Mobile Endgeräte im Unterricht: "Bring Your Own Device"

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" mithilfe der Methode "Bring Your Own Device" pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Die Zeichen stehen auf "Bring Your Own Device" Wenn die Schülerinnen und Schüler ab dem Sommer in digitalen Lernumgebungen lernen sollen, stellt sich zuvorderst die Frage, mit welchen Geräten sie dies tun werden. Denn die Schüler-Computer-Relation an den Schulen ist dafür bislang noch zu gering (Schmid & Goertz, 2017, 16). Noch 2014 hatte nur 1 Prozent aller Schulen für jede Klasse einen Klassensatz an Tablet-Computern oder Smartphones. 86 Prozent der Schulen hatten gar keine Klassensätze (forsa, 2014, 8). Wie im Artikel "Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft" aufgezeigt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Schulen bis zum kommenden Sommer nicht mit einer angemessenen IT-Ausstattung versorgt werden. Das überrascht nicht, denn bereits 2016 wies Ties Rabe, Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung, darauf hin, dass sich kein Bundesland eine adäquate Ausstattung mit Tablets, Smartphones oder Rechnern für alle Schüler leisten könne. Deshalb würden sich auch alle Bundesländer mit der Frage beschäftigen, wie die Geräte der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht eingebunden werden könnten (Süddeutsche Zeitung, 2016). Die Zeichen stehen also auf "Bring Your Own Device" (BYOD). Die Schülerinnen und Schüler sollen bald nicht nur mit ihrem eigenen Taschenrechner, sondern zusätzlich auch mit ihrem eigenen mobilen Endgerät im Unterricht lernen. Ökonomisch kann "Bring Your Own Device" die Schulen enorm entlasten. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Geräten in den digitalen Lernumgebungen lernen, müssen die Schulen nicht mehr mit teurer Hard- und Software ausgestattet werden. Ebenfalls entfällt in der Folge auch die aufwändige Hardware-Verwaltung und -Pflege. Doch die meisten Kollegien sind von BYOD aktuell nicht so richtig überzeugt. Noch ist die Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht an den meisten Schulen grundsätzlich verboten (Schmid, Goertz & Behrens, 2017, 37). In einigen Fällen ist sie sogar auf dem gesamten Schulgelände untersagt, was rechtlich allerdings umstritten ist (Lukorai, 2015). BYOD versus Lernmittelfreiheit Wenn sich Schulen gegen BYOD entscheiden, dann hat das häufig auch juristische Gründe. Denn auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen ihre Schülerinnen und Schülern dazu verpflichten, mobile Endgeräte zum Lernen mitzuführen? Doch genau das wäre nötig, wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen sollen. Sie hätten schließlich die Pflicht funktionsfähige Geräte mitzubringen – genauso wie ihre Schulbücher, Hefte und Stifte. In der Folge wären Eltern verpflichtet ihre Kinder mit mobilen Endgeräten auszustatten, diese Geräte instand zu halten, gegebenenfalls zeitnah reparieren zu lassen und im besten Falle ein Ersatzgerät vorrätig zu haben. Dieser Anspruch übersteigt den Eigenanteil an Lernmitteln jedoch deutlich, denn gemäß der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Absatz 5 SchulG (NRW) liegt dieser für allgemein bildende Schulen pro Schuljahr unter 100 Euro. Damit lassen sich keineswegs geeignete mobile Endgeräte kaufen, in Betrieb nehmen und gegebenenfalls instand setzen. In der Regel reicht das Geld lediglich knapp für die benötigten Schulbücher. An diesem Eigenanteil an Lernmitteln orientiert sich auch § 28 Absatz 3 SGB II. Zudem finden bei Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit von ihrem Alter gemäß § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz auch noch regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für die Nachrichtenübermittlung Berücksichtigung, ca. 70 Prozent von 36,56 Euro pro Monat. Sollte BYOD verpflichtend eingeführt werden, so müssten neben dem Eigenanteil der Eltern auch die Grenzen des § 28 Absatz 3 SGB II an die veränderte Situation angepasst werden. Klassenarbeiten und Tests mit dem eigenen Handy Doch nicht nur die finanziellen Probleme stehen einer verbindlichen Einführung von BYOD entgegen. Auch die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen berücksichtigen noch nicht die Nutzung privater mobiler Endgeräte. Bislang reicht das bloße Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels wie zum Beispiel eines Smartphones aus, um eine Prüfungsleistung mit "ungenügend" zu bewerten (VG Karlsruhe, 2011). Das müsste sich im Zuge von BYOD ändern. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen, dann müssten sie diese – analog zu den Regeln für die Verwendung von Taschenrechnern – auch in ihren Prüfungen benutzen dürfen. Doch darauf sind die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen noch nicht ausgelegt. So ist beispielsweise das Anforderungsniveau der Prüfungen bislang noch nicht auf die Nutzung privater mobiler Endgeräte ausgerichtet, denn noch beinhalten die meisten Richtlinien einen reproduktiven Teil. Dieser Teil der Prüfung wäre jedoch überflüssig, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren mobilen Endgeräten sämtliche Mitschriften, Hausarbeiten, Tafelbilder und ergänzende Literatur im Dateiformat mitführen könnten (Niederastroth, 2015, 18). Verhindern ließe sich das Mitführen dieser Dateien nicht. Denn die privaten mobilen Endgeräte dürfen nicht auf verbotene Unterlagen hin durchsucht werden. Die persönlichen Daten in den Handys der Lernenden fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Nur die Staatsanwaltschaft darf hier Einsicht nehmen (Klicksafe, 2017). Aber die Richtlinien müssen im Zuge von BYOD nicht nur darauf ausgelegt werden, dass die Schülerinnen und Schüler alle Materialien in ihre Prüfungen mitbringen. Sie müssen darüber hinaus auch dahin gehend angepasst werden, dass sie sich in Prüfungen untereinander und mit fremden Experten austauschen. Die Kommunikation mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit externen Experten lässt sich schließlich technisch ebenfalls nicht unterbinden. Für den Einsatz von Störsendern gibt es keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen (irights, 2017). Darüber hinaus dürfen die privaten mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler auch nicht im Nachhinein darauf hin überprüft werden, ob sich die Lernenden während einer Prüfung unerlaubt untereinander oder mit Dritten ausgetauscht haben (Klicksafe, 2017). Ausblick Bislang scheint es noch nicht möglich, die Strategie der Kultusministerkonferenz verbindlich mit BYOD umzusetzen. Vorher müssen diverse rechtliche Regelungen an die veränderte Situation angepasst werden. Unter anderem darf mit Spannung auf Richtlinien gewartet werden, die es zulassen, dass die Schülerinnen und Schüler zu ihren Prüfungen Unterlagen mitbringen und sich dort untereinander und mit fremden Experten austauschen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit, das Verbot von Störsendern an Schulen auszuhebeln und die Schülerinnen und Schüler zumindest in Prüfungen mit preiswerten, mobilen Endgeräten der Schule zu versorgen. Anders als Hamburg sieht beispielsweise Nordrhein-Westfalen durchaus die Möglichkeit, die Schulen im notwendigen Umfang mit Endgeräten zu versorgen (CDU/Freie Demokraten, 2017, 15). Oder man verzichtet so wie Frankreich ganz auf BYOD. Dort wird den Schülerinnen und Schülern nicht nur im Unterricht die Nutzung des Handys verboten, sondern in allen Bildungseinrichtungen des Landes (DiePresse, 2017). Demnach lernen die Schülerinnen und Schüler in Frankreich mit Geräten der Schulen. In Deutschland wäre das grundsätzlich auch möglich. Ein Land, das beim Versagen der Banken sofort und unkompliziert 150 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften mit dem Verweis auf die Systemrelevanz der Banken zur Verfügung stellen kann, sollte auch in der Lage sein, seinen Schülerinnen und Schülern ein paar mobile Endgeräte zu kaufen. Die Jugend unseres Landes ist doch deutlich "systemrelevanter" als deren Banken. Allein mit dem Geld, das dem Fiskus bei den Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften entgangen ist, könnte man alle deutschen Schülerinnen und Schüler ein Jahrzehnt lang mit mobilen Endgeräten versorgen.

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Unterrichtsmaterial und News für die Sekundarstufen

In diesem Schulstufenportal finden Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsmaterialien und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zum Download und für den direkten Einsatz im Fach- und fächerübergreifenden Unterricht sowie in Vertretungsstunden. Ob für das Fach Deutsch, Mathematik, Kunst, Sport, oder Englisch: Dieser Schulstufenbereich bietet Lehrerinnen und Lehrern jede Menge lehrplanorientierter Unterrichtsideen, Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für ihren Unterricht. 

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