• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle7
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Eltern und Medien: medienpädagogische Elternarbeit

Fachartikel
5,99 €

Dieses Interview mit der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen beantwortet Fragen rund um die Themen "Medienkompetenz" und "Medienerziehung" und gibt Eltern und Lehrkräften Tipps, welche Möglichkeiten und Methoden es gibt, Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und selbstbestimmten Mediennutzung zu begleiten. Weshalb sind "Medienkompentenz" und "Medienerziehung" von Kindern und Jugendlichen so wichtig? Welche Angebote und Materialien gibt es bereits für Eltern und Lehrkräfte? Diese und weitere Fragen werden in dem folgenenden Interview mit der Landesanstalt für Medien NRW beantwortet. Medienkompetenz zu vermitteln ist eine gemeinsame Aufgabe. Können Sie uns die beteiligten Parteien und ihre Aufgaben kurz skizzieren? Kindern und Jugendlichen Orientierung im Umgang mit digitalen Medien zu geben, ist eine anspruchsvolle und wichtige Aufgabe, die keine einzelne Partei alleine stemmen kann. Alle gemeinsam haben Einfluss darauf, dass Kinder und Jugendliche Medien fair und selbstbestimmt nutzen können. Eltern kennen ihre Kinder am besten. Sie haben die Möglichkeit, dabei zu sein, wenn sich ihr Kind digitale Räume erobert und können zusammen sinnvolle Verhaltensweisen erproben, um Risiken zu begegnen. Ebenso können sie den Weg zum kreativen Umgang mit neuen Ausdrucksmöglichkeiten ebnen. Außerdem sind sie Vorbilder. Nicht immer eine leichte Aufgabe, schließlich bestimmen digitale Medien auch den Alltag vieler Eltern. Die "neue Normalität" seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat dazu ihr Quäntchen beigetragen. Hier knüpft die Schule beziehungsweise die Arbeit der Lehrkräfte an. Heutige Schülerinnen und Schüler gehören zu den ersten Jahrgängen, die eine Welt ohne das "Multifunktionswerkzeug" Smartphone gar nicht mehr kennen. Die Grundfunktionen digitaler Geräte sind schnell gelernt und der Umgang mit ihnen erscheint auf den ersten Blick "kinderleicht". Allerdings besteht eine Diskrepanz zwischen der einfachen Bedienbarkeit und der weitreichenden Verantwortung für sich und andere. Kinder werden durch das immer niedrigere Einstiegsalter in digitale Medien auch immer früher mit dieser Verantwortung konfrontiert. Nur das Erlernen von Medienkompetenzen kann diese Diskrepanz auflösen. Die Medienbildung in der Schule ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Kinder im Umgang mit digitalen Medien Orientierung erhalten. Als außerschulischer Partner machen wir es uns bei der Landesanstalt für Medien NRW zur Aufgabe, die anderen Parteien fachlich in ihrer Arbeit zu unterstützen und jeweils zielgruppenorientiert Ressourcen und Informationen bereitzustellen. Wir fokussieren aktuelle Themen, bereiten sie für Kinder, Eltern und den Kontext Schule auf. Daraus entwickeln wir Angebote und Formate, die bei der Medienerziehung unterstützen und Orientierung bieten. Indem alle Parteien zusammenarbeiten, kann die Vermittlung von Medienkompetenz gelingen. Weshalb ist medienpädagogische Elternarbeit wichtig? Digitale Medien sind allgegenwärtig und beeinflussen die Entwicklung von Kindern. Eltern wie auch pädagogische Fachkräfte kann dies vor große Herausforderungen stellen und zu Fragen sowie Unsicherheiten führen. Durch Angebote, die auf sie zugeschnitten sind, können Eltern mehr Sicherheit in der Medienbildung erlangen. Zum Beispiel, indem sie Antworten auf brennende Fragen bekommen oder die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Eltern haben. Zudem können entsprechende Angebote die pädagogische Arbeit unterstützen. Sensibilisierte und informierte Eltern können gemeinsam mit Schule und Lehrkräften dem Verantwortungsbereich der Medienerziehung souverän begegnen. Welche Fragen werden typischerweise von Eltern von Kindern in der Grundschule und welche von Eltern von Jugendlichen an Sie herangetragen? Viele Eltern interessieren sich dafür, wie sie ihre Kinder auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und selbstbestimmten Mediennutzung begleiten können. Dabei unterstützt es sie zu wissen, wie sich der Einstieg in die Welt des Internets für Kinder gestalten kann. In der Grundschule kommen vor allem Fragen zur Mediennutzung und kindlichen Medienwelten . Auch die ersten Schritte bei der Nutzung digitaler Medien und des Internets beschäftigen die Eltern: Wann ist mein Kind fit für ein eigenes Smartphone? Wie viel Medien- oder Bildschirmzeit sind in welchem Alter angemessen? Welche Inhalte sind für mein Kind empfehlenswert? Auch in der weiterführenden Schule sind Fragen nach den Medienwelten der Jugendlichen häufig, hinzu kommen mit zunehmendem Alter der Kinder soziale Faktoren der Mediennutzung : Stress im Klassenchat – was machen? YouTube, TikTok & Co: Was ist angesagt? Cyber-Mobbing und Hass im Netz – was tun? Jede Familie ist anders, jedes Elternteil hat eine eigene Medienbiografie. Welche Möglichkeiten und Methoden gibt es, Eltern in ihrer eigenen Medienkompetenz und in ihrer Aufgabe der Medienerziehung zu stärken? Bei den Elternabenden des Angebotes Eltern und Medien setzen wir auf drei Säulen, um den Eltern Orientierung bei der Begleitung ihrer Kinder zu fairer und selbstbestimmter Mediennutzung zu geben. Das ist einerseits ein fachlicher Input zu verschiedenen Medienkompetenzthemen durch erfahrene medienpädagogische Fachkräfte . Die Eltern erhalten Informationen und können ihre persönlichen Fragen stellen. Andererseits ermöglichen wir den Eltern den Austausch untereinander . Unsere Elternabende schaffen Gelegenheiten, sich mit anderen Eltern zu vernetzen, bieten Raum für persönlichen Austausch. Dabei zeigt sich, dass viele Familien sich mit ähnlichen Fragen und Herausforderungen beschäftigen, was für viele Eltern bereits beruhigend ist. Und als dritte Säule geben wir den Eltern eine Auswahl an Ressourcen und Angeboten mit, die sie über den Elternabend hinaus nutzen können. Je nach Altersgruppe bieten das Internet-ABC und klicksafe wertvollen weiterführenden Input. Mit ZEBRA haben wir zusätzlich eine unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen des digitalen Alltags geschaffen. Die Expertinnen und Experten der Landesanstalt für Medien NRW geben dort persönlich Antwort und bieten konkrete Hilfestellung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die wichtigsten Inhalte werden außerdem in eine Wissensdatenbank aufgenommen. So entsteht ein immer größerer Pool von Fragen und Antworten, der jederzeit zur Verfügung steht. Mit welchen Angeboten möchten Sie als Landesanstalt für Medien NRW Schulen und Eltern unterstützen? Wir haben ein breites Portfolio an Angeboten zur Medienorientierung bei der Landesanstalt für Medien NRW. Mit dem Angebot Eltern und Medien helfen wir Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie Familienzentren bei der Organisation von Elternabenden zur Medienerziehung und übernehmen die Kosten für von uns geschulte Referentinnen und Referenten. Konkrete Tipps für den Alltag der Eltern, die Vermittlung der Medienwelt der Kinder und Jugendliche und viel Raum für den persönlichen Austausch stehen dabei im Vordergrund. Das Projekt Medienscouts NRW verfolgt einen "Peer-Education"-Ansatz, bei dem durch die Landesanstalt für Medien NRW qualifizierte Jugendliche anderen Jugendlichen alles vermitteln, was sie rund um Medien wissen müssen. Das schafft ein wertvolles Beratungsangebot an Schulen, das sich an den Fragen und Problemen von Schülerinnen und Schülern orientiert. Beratungsfachkräfte an den Schulen unterstützen die Medienscouts und werden ebenfalls umfassend geschult. Sie sind eine Ansprechstation, an die sich die Medienscouts selbst bei Fragen oder Unklarheiten zum Umgang mit Problemen wenden können. Mit der EU-Initiative klicksafe bietet die Landesanstalt gemeinsam mit dem Team der Mediananstalt Rheinland-Pfalz umfangreiche Angebote und Formate für eine sichere, kompetente und selbstbestimmte Internetnutzung. Sie richtet sich an Eltern, Jugendliche sowie Bildungseinrichtungen. Zudem fördern wir die Lernplattform Internet-ABC , die sich neben dem Hauptangebot für Kinder auch gezielt an Lehrkräfte und Eltern richtet. Vor allem Eltern von Grundschulkindern finden hier viele aktuelle Informationen und hilfreiche Tipps für den Einstieg ins Internet. Auch Materialien zu aktuellen Themen, wie zum Beispiel "Cybergrooming" werden speziell auf die drei verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet. Wie hat sich Ihre Arbeit, insbesondere seit der Corona-Pandemie, verändert? Gibt es neue Themenschwerpunkte? Hat sich die Anzahl von Anfragen für Elternabende erhöht? Verzeichnen Sie mehr Anfragen von Eltern oder Schulen? Die "neue Normalität" durch die COVID-19-Pandemie hat auch unser Arbeiten verändert. Seit 2020 bieten wir ergänzend zu den Elternabenden vor Ort auch Online-Veranstaltungen an. Auch nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen wird dieses Angebot von den Einrichtungen weiterhin gerne angenommen. Die Nachfrage, sowohl online als auch vor Ort, bleibt dabei beständig hoch. Die Themen, die die Eltern beschäftigen, haben sich wenig geändert. Vor allem während des Distanzunterrichts waren Fragen nach Bildschirmzeiten deutlich präsenter. Stärker in den Fokus gerückt ist dadurch auch das Thema "Digitales Wohlbefinden", also das Finden einer guten Balance zwischen Onlineaktivitäten und beispielsweise gemeinsamer Familienzeit oder einem anderen Ausgleich jenseits der digitalen Medien. Die Initiative klicksafe setzte dazu auch den Schwerpunkt des diesjährigen Safer Internet Day . Welche Tipps können Sie erfahrungsbasiert Eltern und auch Lehrkräften geben? Wie gelingt partnerschaftliche Medienerziehung? Kindern und Jugendlichen Orientierung im Umgang mit digitalen Medien zu geben, ist eine anspruchsvolle und wichtige Aufgabe. Jedes Kind und jede Familie ist anders und es gibt keine Universallösung, die für alle funktioniert. Am besten gelingt Medienerziehung, wenn Eltern und Lehrkräfte zusammenarbeiten. Gemeinsam mit den Kindern können digitale Räume erobert, neue Inhalte entdeckt, aber auch sinnvolle Verhaltensweisen im Umgang mit Risiken erprobt werden. Im Familienalltag ist es hilfreich, zusammen mit dem Kind Regeln zu finden, die zum Beispiel in einem Mediennutzungsvertrag festgehalten werden. Auch mit älteren Kindern und Jugendlichen sollten Eltern im Gespräch bleiben und Interesse an den genutzten Apps und Inhalten zeigen. So können sie zeigen, dass sie Ansprechperson sind, falls es zu einer Konfrontation mit verängstigenden oder gefährlichen Inhalten kommt. Kinder probieren sich im Internet, genau wie in der Offline-Welt, aus. Dabei machen sie auch mal Fehler. Auch da ist eine offene Gesprächskultur ohne pauschale Verbote und strenge Restriktionen ratsam. Lehrkräfte können die Medienerziehung durch die Vermittlung von Medienkompetenz im Unterricht begleiten, beispielsweise durch den Einsatz der Lernplattform Internet-ABC , die umfassende Ressourcen für die 1. bis 6. Klasse bietet. Einen Überblick über weitere Ressourcen und Materialien hat die Landesanstalt für Medien NRW in den Broschüren "Medienkompetenz in der Schule" für Lehrkräfte und "Mediennutzung in der Familie" für Eltern zusammengestellt.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Ich und meine Welt / Pädagogik

Nachhaltigkeit im Kfz-Handwerk – Vom Rohstoff bis zum Recycling

Fachartikel

Dieser Fachartikel vermittelt anhand des Kraftfahrzeug-Handwerks, wie Nachhaltigkeit konkret umgesetzt werden kann. Am Beispiel des Produktlebenszyklus eines Fahrzeugs – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Nutzung bis zum Recycling – werden Aspekte wie verantwortungsvolle Materialbeschaffung, Kreislaufwirtschaft und ressourcenschonende Instandhaltung beleuchtet. Dabei werden auch aktuelle Entwicklungen wie Elektromobilität und der „grüne Kreislauf“ in Kfz-Werkstätten thematisiert. Rohstoffgewinnung und Materialeinkauf Die Herstellung eines Kraftfahrzeugs erfordert diverse Materialien und Werkstoffe: Neben Glas, Kunststoffen, Lacken und Klebstoffen sind dies vor allem die Metalle Eisen, Aluminium, Stahl und Zink (autoberufe.de: Chemie am Auto) sowie Kupfer und Nickel (umweltbundesamt.de: Umweltrisiken und - auswirkungen). Werden Rohstoffe abgebaut, können sich (negative) Effekte auf die Umwelt ergeben wie Rodungen von Urwäldern und Verunreinigung des Wassers. Damit einher gehen auch der Verlust des Lebensraumes sowie die Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Energie- und emissionsintensive Metallerzeugung und -verarbeitung können Luftverschmutzungen, sauren Regen, Wasser- und Vegetationsschädigungen bedingen. Verseuchungen von Böden können eine Konsequenz von Schwermetallemissionen sein (umweltbundesamt.de: Umweltrisiken und - auswirkungen). Bei der Materialbeschaffung für die Produktion von Kraftfahrzeugen verpflichten sich Automobilhersteller aber seit 2021 durch das deutsche Lieferkettengesetz vermehrt dazu, neben den Kosten insbesondere auch die Einhaltung der Menschenrechte sowie soziale Mindeststandards (e-mobil.de: Zukunftsfähige Lieferketten) und ökologische Faktoren wie CO 2 -Neutralität zu berücksichtigen. Fahrzeugproduktion Auch wenn in der Kraftfahrzeugproduktion Emissionsreduktion und der Einsatz erneuerbarer Energien eine deutlich größere Rolle als in der Vergangenheit spielen, so können Umwelt- und Gesundheitsbelastungen dennoch entstehen, wenn Produktionsschritte in Entwicklungs- oder Schwellenländer verlagert werden, in denen andere gesetzliche, technische sowie ökologische Standards herrschen (gruene-bundestag.de: Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie). Ein weiteres Problem sind die im Zuge der Fahrzeugproduktion und -entsorgung entstehenden Abfälle (gruene-bundestag.de: Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie). Ferner erzeugen der Transport von Werkstoffen und einzelnen Produktkomponenten sowie der Vertrieb, die Nutzung und Entsorgung der fertigen Kraftfahrzeuge weitere Umweltbelastungen (gruene-bundestag.de: Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie). Recycling und Wiederverwertung Seit 2002 besteht für Hersteller und Importeure von Fahrzeugen die Verpflichtung, ausgediente Fahrzeuge zurückzunehmen und zu verwerten; noch strengere Richtlinien existieren seit 2015. Werkstoffe können wieder- oder weiterverwendet werden, nachdem sie die Prozesse des stofflichen, rohstofflichen oder thermischen Recyclings durchlaufen haben. Prinzipiell muss ein Anteil von mindestens 95 Prozent des Altfahrzeug-Durchschnittsgewichts wieder zum Einsatz kommen, 85 Prozent mittels einer der beiden erstgenannten Wiederaufbereitungsprozesse oder einer unmittelbaren Wiederverwendung. Selbst PVC-haltige Restbestandteile können heutzutage wieder gebrauchsfertig aufbereitet werden (autoberufe.de: Altfahrzeug-Recycling). Instandhaltung und Reparatur "Das Handwerk ist die erste Adresse, wenn es um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energiewende geht. [...] Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten jeden Tag ganz praktisch daran, dass unser Leben nachhaltiger und klimafreundlicher wird" (handwerk.de: Klimaschutz). Im Kfz-Handwerk geschieht dies vor allem bei der Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen: Ein/-e Kfz-Mechatroniker/-in zum Beispiel wartet Fahrzeuge, setzt sie instand, analysiert ihre Fehler, rüstet sie nach und kontrolliert die Abgaswerte. Damit sorgt er oder sie für eine möglichst lange Lebensdauer und einen emissionsarmen Betrieb der Automobile und trägt einen Teil zur Ressourcenschonung sowie zu weniger Luftverunreinigung bei (youtube.com: Nachhaltigkeit im Kfz-Gewerbe). Gleiches gilt für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen: Sie sorgen durch Reparatur, Wartung und Überprüfung der Fahrzeuge in technischer Hinsicht für deren Funktionstüchtigkeit (handwerk.de: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in). Auch im Elektromobilitätsbereich sind Kfz-Mechatroniker/-innen und Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen tätig (arbeitsagentur.de: Kraftfahrzeugmechatroniker/-in). Kfz-Mechatroniker/-innen prüfen die fahrzeugtechnischen Systeme von Hybrid- und Elektrofahrzeugen und natürlich Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, führen Reparaturen durch und rüsten Fahrzeuge mit Zusatz-, Sonder- und Zubehörausstattungen aus. Der Bereich Elektromobilität ist in den Kernlehrplänen der Kfz-Mechatroniker/-innen integriert. Die Auszubildenden lernen die Grundlagen der Hochvolttechnik und das sichere Arbeiten am Elektroauto. Neben den Grundkenntnissen besteht die Möglichkeit, sich im Laufe der Ausbildung auf den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik zu spezialisieren (wasmitautos.com: Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker). Das Berufsbild heißt dann "Kfz-Mechatroniker/-in für System- und Hochvolttechnik". Kfz-Mechatroniker/-innen werden in 5 Schwerpunkten ausgebildet: Pkw-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- und Karosserietechnik sowie System- und HV-Technik. Der grüne Kreislauf in den Werkstätten Umweltbewusstsein ist im Kfz-Handwerk ein wichtiges Thema, denn es betrifft alle Bereiche: Die Devise der Kfz-Betriebe, instandzusetzen anstatt zu erneuern, spiegelt sich im sogenannten "grünen Kreislauf" wider: Verschiedene Restwertbörsen bieten mehr als 4,2 Millionen zertifizierte gebrauchte beziehungsweise Ersatzteile. Zur Effektivitätssteigerung werden hier inzwischen auch Kfz-Versicherungen in den Dialog mit Autoverwertern gebracht, indem Erstere Unfallfahrzeuge liefern, die Letztere sachgerecht zerlegen (autohaus.de: Autoverwertung 2.0). Angestrebt wird, das Zusammenspiel der verschiedenen Partner weiter auszubauen. Ein weiterer großer Bereich ist das Recycling der Batterien von Elektroautos (autohaus.de: Autoverwertung 2.0). Zudem wird für die Instandsetzungsbranche ein Nachhaltigkeitssiegel auf den Weg gebracht (autohaus.de: Kfz-Handwerk startet Initiative). Mittels eines Nachhaltigkeitsberichts ist es Betrieben ferner möglich, Kunden und Auftraggeber sowie öffentliche Einrichtungen oder Finanzdienstleister über ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu informieren (kfzgewerbe.de: Nachhaltigkeitsbericht und Selbstcheck). Ressourcenschonung und Energieeffizienz im Autohaus und in der Kfz-Werkstatt Nachhaltigkeit ist auch in Autohäusern und Kfz-Werkstätten sowohl auf betrieblicher als auch auf Kundenseite eines der wichtigsten Themen: nachhaltige Mobilität durch umweltschonende Antriebe, wie zum Beispiel Elektro- und Hybridfahrzeuge oder E-Fuels, Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Reduktion des Energieverbrauchs. Außerdem werden der Strom- und Wasserverbrauch minimiert, Raumtemperaturen gesenkt, LED-Leuchtmittel und Bewegungsmeldersysteme für die Belichtung verwendet (autohaus.de: Know-how-Serie). Weiteres Energieeinsparpotenzial zeigt sich in Kfz-Werkstätten auch durch die Reparatur von Druckluftanalagen oder deren Austausch mit Akkuwerkzeugen (kfzgewerbe.de: ZDK-Veranstaltung zur Nachhaltigkeit). Aktuelle Herausforderungen in Kfz-Handwerk und Automobilindustrie Neuzulassungen sollen ab 2035 deutschland- und europaweit lokal lediglich noch für Fahrzeuge ohne Emissionen erlaubt sein (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 5). "Unser Ziel ist die Sicherstellung eines umweltverträglichen Kraftverkehrs durch Elektromobilität [...]" (kfzgewerbe.de: ZDK-Vorstand zur Nachhaltigkeit). Aber auch das Umweltprofil des Elektroautos gilt es zu optimieren, durch "neue, umweltschonende und sozial verträgliche Batterietechnologien und eine[n] zunehmend höheren Anteil an Erneuerbaren im Ladestrom" (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 12). In der Instandsetzungsbranche werden "[d]er verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und Kreislaufwirtschaft [...] zu absoluten Schlüsselaufgaben" (autohaus.de: Autoverwertung 2.0). Ein weiteres Ziel ist die "Fachkräftesicherung [...] für unsere Kfz-Werkstätten und Autohäuser" (kfzgewerbe.de: ZDK-Vorstand zur Nachhaltigkeit), denn Fachkräfte werden vermehrt benötigt, beispielsweise zur Installation der Ladestationen für Elektroautos (handwerk.de: Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Handwerk). Neben dem Klimawandel bietet auch die Digitalisierung neue Herausforderungen im Sinne der Produktionsmodernisierung (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 10) und Integration neuer Geschäftsmodelle wie etwa Mobilitätsdienstleistungen (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 15). Fazit Der Produktlebenszyklus eines Automobils erstreckt sich über die Phasen Rohstoffgewinnung, Herstellung, Vertrieb, Nutzung und Instandhaltung sowie Recycling, jeweils mit gewissem Input (Rohstoffe und Energie) und Output (zum Beispiel Abfälle, Abwasser oder Emissionen) (Koplin 2006: 189f.). Produkte, Materialeinkauf und Arbeitsschritte zu optimieren, hilft dabei, die Umwelteffekte zu reduzieren. Vor allem die Einführung des Elektroautos soll Umweltprofil und Zukunftsträchtigkeit der Automobilbranche stärken. Das Kfz-Handwerk leistet vor allem durch Instandhaltung und Reparatur einen Beitrag zur Ressourcenschonung, gestützt durch den sogenannten "grünen Kreislauf". Da nachhaltige Mobilität auch für viele Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Thema ist, kann ein Blick auf das Berufsfeld Kfz-Handwerk in Berufsorientierungsphasen neue Impulse für den eigenen späteren Werdegang bieten. Verwendete Internetadressen Kfz-Branche autoberufe.de: Altfahrzeug-Recycling. Online: https://www.autoberufe.de/images/chemie_am_auto/Unterrichtsmaterialien/Recycling_Kopiervorlagen.pdf . autoberufe.de: Chemie am Auto . Online: https://www.autoberufe.de/beratende-lehrende/unterrichtsmaterial#pcw . kfzgewerbe.de: Nachhaltigkeitsbericht . Online: https://www.kfzgewerbe.de/dossier/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsberichterstattung-nach-csrd . kfzgewerbe.de: ZDK-Veranstaltung zur Nachhaltigkeit: Umsetzung im Kfz-Gewerbe . Online: https://www.kfzgewerbe.de/zdk-veranstaltung-zur-nachhaltigkeit-umsetzung-im-kfz-gewerbe . kfzgewerbe.de: ZDK-Vorstand definiert strategische Ziele bis 2030 . Online: https://www.kfzgewerbe.de/zdk-vorstand-definiert-strategische-ziele-bis-2030 . wasmitautos.com: Deine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker (m/w/d) . Online: https://www.wasmitautos.com/ausbildung/kfz-mechatroniker-in/ . Weitere verwendete Internetadressen arbeitsagentur.de: Kraftfahrzeugmechatroniker/in . Online: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/14799 . autohaus.de: Autoverwertung 2.0: "Wir sind mehr als bereit". Online: https://www.autohaus.de/nachrichten/schadenbusiness/autoverwertung-2-0-wir-sind-mehr-als-bereit-3455871?_gl=1*1kvuonn*_up*MQ..&gclid=EAIaIQobChMIsdqAu-DrggMVmkNBAh05dAjSEAAYASAAEgLF6_D_BwE . autohaus.de: Kfz-Handwerk startet Initiative: Nachhaltigkeitssiegel soll kommen . Online: https://www.autohaus.de/nachrichten/werkstatt/kfz-verbaende-starten-initiative-nachhaltigkeitssiegel-soll-kommen-3437260 . e-mobilbw.de: Zukunftsfähige Lieferketten und neue Wertschöpfungsstrukturen in der Automobilindustrie (2022). Online: https://www.e-mobilbw.de/fileadmin/media/e-mobilbw/Publikationen/Studien/Studie_Zukunftsfaehige_Lieferketten_und_neue_Wertschoepfungsstrukturen_in_der_Automobilindustrie.pdf . gruene-bundestag.de: "Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie. Kurzstudie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen" (2021). Online: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/mobilitaet/pdf/Kurzstudie_Klimaschutzstrategien_Automobilindustrie_Endfassung.pdf . handwerk.de: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker*in . Online: https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/karosserie-und-fahrzeugbaumechanikerin . handwerk.de: Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Handwerk . Online: https://www.handwerk.de/ueber-das-handwerk/klimaschutz_und_nachhaltigkeit_im_handwerk . umweltbundesamt.de: Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen – Branchenstudie Automobilindustrie (2022). Online: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-05-06_texte_56-2022_innovative_werkzeuge_lieferkette-branchenstudie_automobil.pdf . youtube.com: Nachhaltigkeit im Handwerk | Kraftfahrzeugmechatroniker Aaron - Nachhaltigkeit im KFZ-Gewerbe. Online: https://www.youtube.com/watch?v=5KkL7SJCNHc . Verwendete Literatur Brunner, Marc (2006). Strategisches Nachhaltigkeitsmanagement in der Automobilindustrie. Eine empirische Untersuchung . Wiesbaden: Deutscher Universitätsverlag. Clausen, Jens, Anna Grimm und Matthias Pfaff (2022). "Die erfolgreiche Transformation der Automobilbranche". Working Paper Forschungsförderung 253. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung. Koplin, Julia (2006). Nachhaltigkeit im Beschaffungsmanagement. Ein Konzept zur Integration von Umwelt- und Sozialstandards . Wiesbaden: Deutscher Universitätsverlag. Weiterführende Literatur Bozem, Karlheinz, Anna Nagl und Carsten Rennhak (2013). Energie für nachhaltige Mobilität. Trends und Konzepte . Wiesbaden: Springer Gabler. Köllner, Christiane. "Ohne Kupfer keine Mobilität". SpringerProfessional . Online: https://www.springerprofessional.de/werkstoffe/elektromobilitaet/ohne-kupfer-keine-mobilitaet/15433682 . Sackmann, Christoph. "Lithium, Kobalt, Nickel. Drei Wege, wie das E-Auto durch das Rohstoff-Nadelöhr kommt". Focus . Online: https://www.focus.de/auto/elektroauto/knappe-vorkommen-problematische-foerderung-lithium-kobalt-nickel-wo-die-rohstoffe-fuer-die-e-auto-wende-herkommen-sollen_id_184540748.html . Witzke, Sarah (2016). Carsharing und die Gesellschaft von Morgen. Ein umweltbewusster Umgang mit Automobilität? Wiesbaden: Springer Gabler.

  • Chemie

Leibhaftige Kommunikation II: spielerische Ahmung und die Folgen für den Unterricht

Fachartikel
5,99 €

In diesem Beitrag geht es um leibhaftiges Kommunizieren als Ursprung und Voraussetzung unserer Kommunikation und damit auch des Unterrichtens. Im Folgenden wird eine psychologisch-phänomenologische Konkretion angeführt. Der Fachartikel enthält Hintergrundinformationen zum Thema, die im Schulalltag und im Unterricht von Bedeutung sind. In diesem Fachartikel geht es um theoretische Grundlagenkenntnisse rund um das Thema "Leibhaftige Kommunikation" und warum wir spielerisch ahmen. Dabei wird auch ein Unterrichtsbezug des Themas hergestellt. Dieser Artikel enthält Hintergrundinformationen und eignet sich als Ergänzung zu dem Arbeitsmaterial "Rituale im Schulalltag: Begrüßung und Unterrichtsstart" sowie der Unterrichtseinheit "Methoden-Training 'Angstfrei vortragen'" . In diesen Materialien, die ein Coaching sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte sind, geht es um die Umsetzung im Schulalltag mit praktischen Tipps. In der Reihe außerdem erschienen ist "Leibhaftige Kommunikation I: Warum wir kooperieren" . Es gibt Begriffe, die in der Pädagogik vernachlässigt oder gründlich vergessen wurden. Bei manchen steht die Frage im Raum, ob sie je gekannt wurden. Aber das mag irrelevant sein, wenn das, was der Begriff meint, wenigstens praktisch vorhanden ist, sein Gehalt im leibhaften Erleben und Handeln seinen Platz hat und uns umgibt. "Ahmung" Für Friedrich Georg Jünger ist das Wort "Ahmung" ein pädagogischer Zentralbegriff: "Der Bereich der Erziehung umfasst die Abbildung der Ahmung. Ein Pädagoge, der das nicht weiß, weiß nichts" (Jünger: 66). Friedrich Georg Jünger entfaltet den Begriff im Zusammenhang einer Betrachtung des Spiels. Er teilt das Spiel in drei Gattungen: Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele und Spiele der Ahmung. Die ersten beiden Gattungen sind selbstverständlich. Uns fällt als Beispiel für die erste Gattung sofort das Brettspiel "Mensch ärgere dich nicht!" ein, bei welchem der Zufall regiert und für die zweite Gattung vielleicht das Seilspiel "Teddybär, Teddybär, dreh' dich um!", bei welchem schon seit Generationen Kinder motorische und rhythmische Fertigkeit schulen. Bei der dritten Gattung müssen wir überlegen. Jünger verweist als Beispiel auf die Selbstvergessenheit des Kindes beim Puppenspiel. Für den Verfasser dieses Artikels entstand diese Selbstvergessenheit beim Spielen mit Matchboxautos. Er konnte sich allein in die Welt eines erwachsenen Mannes hineinfantasieren und hatte seine absoluten Lieblingsautos, die immer die bevorzugten Marken des Vaters waren. In der Fantasie pflegte er Umgang mit wirklichen Autos und wirklichen Fahrern, die an wirklichen Rennen teilnahmen; aber was heißt hier Fantasie – alles spielte sich in der Realität seiner kindlichen Welt ab (vgl. Jünger: 11ff.). Den Ernst des Lebens spielen Jünger macht darauf aufmerksam, dass es in der Ahmung immer nachahmend – vorahmend zugeht. Das Kind taucht in das Körperschema einer anderen Person ein, ahmt diese nach und antizipiert vorahmend eine künftige Rolle oder Aufgabe. Im Spiel wird geahmt, was in ferner Zukunft "Ernst des Lebens" sein möchte. Es ist leicht vorstellbar, welche Folgen es hätte, wenn Kindern keine Rollenbilder, in die sie experimentell und selbstvergessen eintauchen können, mehr vorgestellt und vorgelebt werden, weil es keine Rollensicherheit bei den Erwachsenen mehr gibt. Wie kann man anderes als Stereotypen, Klischees und (billige) Konventionen der medialen Welt abbilden, wenn es keine nachahmenswerten Rollenvorbilder gibt? Jedoch gilt auch: Die Offenheit für das ahmende Spiel müsste gleichwertig die Überschreitung zugeschriebener Rollenbilder und -festlegungen wahrnehmen und so einen Spielraum für nicht-klischeehafte Freiheit eröffnen. Denn genauso wie es nach Tomasello (vgl. Tomasello 2010: 12) Kooperationsnormen gibt, auf gegenseitigem Respekt fußende Interaktionen mit Gleichgestellten, gibt es auch Konformitätsnormen, nach denen es darum geht, ein sozial wertvolles Mitglied der Gemeinschaft zu sein und nicht aus dieser ausgeschlossen zu werden. Das ahmende Spiel kann in einer offenen Gesellschaft den Konformitätsdruck auflösen, wenn es plural perspektivisch wahrgenommen wird. Auswirkung der Ahmung auf die Sprachförderung Aber es geht weiter: Ohne Ahmung ist eine Sprachförderung unvorstellbar. Die Aneignung von Sprache beruht auf Ahmung. Es ist spannend zu sehen, dass die phänomenologische Beobachtung von Kindern ganz ohne Experiment zu denselben Ergebnissen kommt wie die evolutionsbiologische Forschung Tomasellos. Geteilte Intentionalität zeigt sich im Spiel wie im Experiment. Sprachentwicklung in der Ahmung gelingt, wenn es unmittelbare Begegnung, reden und hören, austauschen, nachfragen, Mut machen, einen Gedanken ausdrücken, erzählen, lachen, singen, wenn es leibhafte Kommunikation gibt. Entwicklung bei ausbleibender Ahmung Was findet stattdessen statt? Alles Mögliche wird zwischen uns und das Kind gestellt. Viele Gegenstände schiebt unsere medial vermittelnde Welt zwischen uns und das Kind. Im Lockdown kam dann auch noch die Zoomkonferenz hinzu. Die dazwischen gestellten Dinge entfernen uns voneinander, sie schieben die Kinder weg voneinander und auch von uns. Hierbei kann eine wandelnde Ahmung, die in der Auseinandersetzung mit anderen das Eigene entwickelt, nur schwer in Gang kommen. Sie kann auch hier dazu verleiten, die dazwischen gestellten Dinge, Stereotypen, Klischees und (billige) Konventionen zu übernehmen. Es wird jedoch immer die freie spielerische Ahmung geben, die der Entwicklung der Eigentümlichkeit des einzelnen Menschen gerade dadurch dient, dass sie andere Menschen, Bilder, Rollen imaginiert und integriert. Es ist zu hinterfragen, ob die Schule Raum gibt für ein freies Spiel der Ahmungen, einem experimentellen Probehandeln verschiedener Rollen, Muster und ja, auch Identitäten. Der Raum der Ahmung könnte Raum für die Persönlichkeitsentwicklung sein. Friedrich Georg Jünger schließt: "Wer etwas anerzieht, der erzieht nicht, sondern hindert die eigene Bewegung des Kindes. Das Kernstück und der Prüfstein der Erziehung sind, dass dem Kind ein reines, ungestörtes Abbilden der Ahmung ermöglicht wird" (Jünger 1959: 68f.). Ein Ziel dieses Beitrags könnte sein, dass der dreidimensionale analoge Raum der Begegnung zurückerobert wird. Leiberfahrung und Welterfahrung Die Gedanken zur Ahmung stehen theologisch-philosophisch betrachtet in einem romantisch-phänomenologischen Begründungszusammenhang. Hier wurde am deutlichsten darüber nachgedacht, wie wir uns selbst und anderen begegnen und wie wir uns selbst in der (Außen-)Welt finden und sich uns die (Außen-)Welt erschließt. Das Erkennen eines anderen Wesens und die Selbsterkenntnis bedingen sich gegenseitig. "Alles, was ist, steht nicht nur in einer dynamischen Beziehung zu anderen Dingen, sondern auch zu sich selbst" (Eillenberger 2018: 50). Machen Sie ein Experiment: Schließen Sie die Augen. Lassen Sie die Finger der rechten Hand über den Handrücken Ihrer linken Hand streichen. Machen Sie einen Moment Pause. Dann lassen Sie die Finger der linken Hand über den Handrücken der rechten Hand streichen. Machen Sie einen Moment Pause. Reiben Sie nun die Handflächen leicht gegeneinander. Überlegen Sie: Was berührt? Was wird berührt? Inwiefern ist die Fähigkeit, sich selbst berühren zu können, die Voraussetzung dafür, andere zu berühren und "verstehen" zu können? Inwiefern ist unsere Leiberfahrung immer eine Welterfahrung? Und inwiefern ist unsere Welterfahrung immer eine Leiberfahrung? Es kann gefolgert werden: Die Empfindung ist eine doppelte. Wir wechseln zwischen den Rollen: berührend/berührt, aktiv/passiv, Subjekt/Objekt, Außensicht/Innensicht. Meine "innere" Leiberfahrung beinhaltet die Erfahrung meiner "Außenseite". Das ist vergleichbar mit der Fremderfahrung anderer Menschen und Dinge. Leibhaftes Erleben bedeutet anderes (die Außenwelt) erfahren zu können, weil meine Selbsterfahrung in sich schon eine Außenperspektive beinhaltet: Ich erlebe und betrachte mein Erleben. "Mein leibliches Dasein in der Welt ist von jeher intersubjektiv und sozial. Gerade weil ich keine reine Innerlichkeit bin, sondern ein leibliches Sein, das außer sich lebt, das sich selbst transzendiert, kann ich anderen, die in derselben Weise existieren, begegnen und sie verstehen" (Zahavi 2007: 75). Das Spannende daran ist, dass wir in der Schule anderen Menschen nicht etwas sagen, also Worte als akustische Zeichen mitteilen, sondern lebendig-leibhaft in Kontakt kommen. Die Schülerinnen und Schüler können uns nur verstehen, weil sie so sind wie wir und sich wie wir zugleich wahrnehmend und erlebend im selben Raum befinden. Wir sind alle berührende berührte Hände miteinander. Wir können einander Hände reichen, auch ohne einander anzufassen. Unterrichtsbezug Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine "Ahnung" von den Lehrkräften und den Gegenständen des Unterrichts. Ahnung ist die erste Form des Verstehens, ohne sie geht gar nichts. In der Ahnung leibhafter Präsenz bleiben wir uns gegenseitig nicht fremd. Die Ahnung ist die Überwindung des Äußeren, weil wir das Gegenüber nicht mehr nur als Außen sehen, sondern auch auf sein Inneres schließen können. Denken Sie an die Wahrnehmung Ihrer Hand und die Frage, was berührt und was berührt wird. Es geschieht gegenseitig, aufeinander bezogen. Vor aller Kommunikation und Reflexion tun wir einander präkommunikativ kund. Wir offenbaren einander und bleiben dennoch füreinander ein Geheimnis. "Wo das Innere vollständig mitteilbar oder verstehbar wäre, hörte es als Inneres im Äußeren auf zu sein; wo das Innere sich in keiner Weise kundtun könnte, verginge es in sich selber" (Hogrebe 1996: 72). Jeder Unterricht bedeutet eine Kopplung von Welt, sinnlichem Erleben und körperlicher Bewegung für Lehrende und Lernende. Unterricht macht immer vor aller Mitteilung Unsichtbares sichtbar. Das gemeinsame leibhafte Erleben beim Tanz um den Gegenstand des Interesses. Schön wäre es, wenn es so ist. Vielleicht reicht fürs Erste schon dieses Bild für einen anderen Blick auf das Geschehen des Unterrichts. Literaturverzeichnis Eillenberger, Wolfram (2018). Zeit der Zauberer. Das große Jahrzehnt der Philosophie. 1919–1929. Stuttgart: Klett-Cotta. Hogrebe, Wolfram (1996). Ahnung und Erkenntnis. Broullion zu einer Theorie des natürlichen Erkennens. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Jünger, Friedrich Georg (1959). Die Spiele. München: List. Tomasello, Michael (2010). Warum wir kooperieren. Berlin: Suhrkamp. Zahavi, Dan (2007). Phänomenologie für Einsteiger. Paderborn: Fink. Weiterführende Literatur Kutting, Dirk (2021). Bühne frei. Ein Auftrittscoaching für Leib und Seele. Göttingen: V&R.

  • Fächerübergreifend / Pädagogik

Reichsbürger-Ideologie und Schule: Wann Lehrkräfte ihre Eignung verlieren

Fall des Monats

Ein Schulrechtsfall aus Baden-Württemberg zeigt, wie schnell persönliche Überzeugungen zur professionellen Grenze werden können. Wenn Lehrkräfte Staat, Gerichte und Verfassung infrage stellen, geht es nicht mehr um Privatmeinungen, sondern um Eignung, Verantwortung und den Schutz von Schülerinnen und Schülern. Schulen sind mehr als Lernorte und Orte demokratischer Sozialisation. Lehrkräfte prägen nicht nur Wissen, sondern auch Werte, Haltung und den Umgang mit staatlichen Institutionen. Gerade deshalb stellt sich immer wieder die Frage, wo die Grenzen persönlicher Überzeugungen von Lehrkräften verlaufen, insbesondere dann, wenn diese Überzeugungen die Geltung der Rechtsordnung oder die Legitimität staatlicher Institutionen infrage stellen. Ein aktueller Beschluss aus Baden-Württemberg zeigt, wie deutlich die Rechtsprechung hier Position bezieht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 07. Oktober 2025 (Az.: 9 S 485/25) die Beschwerde eines Lehrers zurückgewiesen, dem die Lehrtätigkeit untersagt wurde. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (VG Stuttgart). Wie das Portal anwaltauskunft.de mitteilt, reicht bereits ein hartnäckiges, für Reichsbürger typisches Verhalten im außerschulischen Bereich aus, um die persönliche Eignung für den Schuldienst dauerhaft zu verneinen. Zwischen Physikunterricht und Staatsleugnung Der betroffene Lehrer unterrichtete an einer privaten Schule in Baden-Württemberg die Fächer Mathematik und Physik. Nach Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz war er über längere Zeit durch Äußerungen und Handlungen aufgefallen, die der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene zugeordnet werden. Dazu gehörte unter anderem: Er verweigerte Rundfunkbeiträge mit der Begründung, das Grundgesetz sei seit 1990 erloschen, bezeichnete Polizisten bei Verkehrskontrollen als "Angestellte einer GmbH" und forderte von Richtern eine "alliierte Lizenz". Besonders brisant: Selbst im laufenden Verfahren verweigerte er die Annahme behördlicher Schreiben, weil die Adressierung als "Herr" angeblich fehlerhaft sei. Das Regierungspräsidium Stuttgart untersagte ihm die Tätigkeit, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse über den Mann übermittelt hatte. Sein Verhalten wurde wie folgt bewertet: Bestreiten der Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat, Behauptung, das Grundgesetz sei nicht mehr gültig, Leugnung der hoheitlichen Befugnisse von Gerichten und Polizei, sowie aktives Verweigerungsverhalten gegenüber staatlichen Maßnahmen, etwa bei Gerichts- und Polizeikontakten. Die obere Schulaufsichtsbehörde untersagte daraufhin auf Grundlage von § 8 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (PSchG) seine weitere Tätigkeit als Lehrer an der Ersatzschule und ordnete die sofortige Vollziehung an. Gegen diese Maßnahme wehrte sich der Lehrer gerichtlich, ohne Erfolg. Lehrer darf nicht mehr unterrichten - Schutz der Schüler wiegt schwere Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass § 8 PSchG der Schulaufsicht ein präventives Eingriffsrecht gibt. Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Gefahrenabwehr. Maßgeblich sei, ob Tatsachen vorliegen, die eine Lehrkraft für den Schuldienst ungeeignet erscheinen lassen. Eine absolute Gewissheit sei dafür nicht erforderlich. Besonders deutlich wird das Gericht bei der charakterlichen Eignung: Lehrkräfte hätten eine Vorbild- und Schutzfunktion gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schülern. Wer die Geltung der Rechtsordnung ablehne und staatliche Institutionen nicht anerkenne, könne diese Rolle nicht erfüllen – unabhängig davon, ob entsprechende Äußerungen bereits im Unterricht gefallen seien. Auch außerschulisches Verhalten dürfe berücksichtigt werden, wenn es Rückschlüsse auf die innere Haltung zulasse. Das Gericht betonte zudem: Eltern dürften darauf vertrauen, dass auch an privaten Ersatzschulen Lehrkräfte auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die Berufsfreiheit der Lehrkraft müsse hinter dem Schutz der Schüler, dem Elternrecht und dem staatlichen Bildungsauftrag zurücktreten. Mildere Mittel wie Auflagen oder Beschränkungen auf bestimmte Fächer seien nicht geeignet, da Lehrkräfte immer auch pädagogisch wirken. Bedeutung für den Schulalltag Die Entscheidung unterstreicht, dass politische oder weltanschauliche Überzeugungen dort ihre Grenze finden, wo sie die demokratische Grundordnung infrage stellen. Für Lehrkräfte, auch an Privatschulen, gilt: Die Schule ist kein wertneutraler Raum. Die Anerkennung von Staat, Recht und Verfassung gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen des Lehrerberufs. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Angebote für die digitale Berufsorientierung

Blog

Mieke Meier aus Nordrhein-Westfalen studiert gerade ein Erweiterungsfach für das Lehramt. Nebenbei arbeitet sie als Freiberuflerin in verschiedenen Bildungsprojekten. Im Blog-Beitrag "Berufsberatung in Zeiten von Corona" hat sie uns bereits berichtet, wie ihre Arbeit durch die soziale Isolation beeinträchtigt wird. Im heutigen Beitrag erzählt sie, welche digitalen Angebote sie auf der Suche nach Ideen zur Berufsorientierung während der Corona-Krise gefunden hat und wie diese in der aktuellen Zeit sinnvoll genutzt werden können. In Zeiten von Homeschooling verläuft auch die Berufsvorbereitung anders als sonst. Was sich eigentlich am besten durch Gespräche und Besuche herausfinden lässt, entfällt: der Austausch von Fragen zu Berufsbildern, das persönliche Vorstellen in einem Betrieb, das Vorbeischauen bei einem Offenen Tag in einigen Firmen und vieles mehr. Umdenken ist also angesagt! Viele Chancen stecken im Online-Learning, das habe ich auf der Suche nach geeigneten Materialien zur Berufsvorbereitung für mich festgestellt. Online-Angebote zur Berufsorientierung Nicht nur wegen der Corona-Pandemie werden Online-Angebote immer wichtiger, sondern auch, weil das digitale Nutzungsverhalten in den letzten Jahren sehr gestiegen ist, sodass viele zusätzliche Online-Möglichkeiten zur Berufsorientierung geschaffen wurden. Einigen ist vielleicht das "Beruf aktuell"-Buch der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Es ist sehr informativ, weil es über viele hunderte Ausbildungsberufe mit der jeweiligen Entlohnung verfügt. Jedoch ist diese Lektüre so umfangreich, dass es online vermutlich schnell weggeklickt wird – auch wenn dieses als Download verfügbar ist. Daher hat die Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit planet-beruf.de eine BERUFE Entdecker-App herausgebracht. Diese App kann mit oder auch ohne Anmeldung direkt im Browser genutzt werden. Über verschiedene Fragen und Bilder werden die Nutzer und Nutzerinnen durch ein kleines Quiz geführt, um Interessen aufzudecken. Anschließend werden verschiedene Berufsbereiche vorgestellt. Bei diesen Arbeitsbereichen können einzelne gelöscht werden, wenn direkt auffällt, dass diese nicht dem persönlichen Interesse entsprechen. Die übrigen Arbeitsbereiche kann man sich einzeln ansehen. Abschließend werden einem dann konkrete Berufsvorschläge gemacht. Bei der App müssen Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden. Ist die Motivation nach einem Tag Homeschooling jedoch nicht mehr so hoch, bieten sich Videos an: Im Bildungskanal ARD-alpha ist eine Sendereihe namens "Ich mach's!" verfügbar, in der unterschiedliche Berufe in Videos von circa 15 Minuten vorgestellt werden. Durch meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weiß ich, dass auch das zukünftige Gehalt für sie eine Rolle bei der Berufswahl spielt. Dazu ist die Sendung " Lohnt sich das? " verfügbar. In etwa vierminütigen Videos wird auch erklärt, was Kurzarbeit bedeutet und welche Berufsgruppen durch die Corona-Krise gerade besonders betroffen sind. Berufe raten: ein Online-Quizspiel mit Lernenden durchführen Kennen Sie noch "Was bin ich?", moderiert von Robert Lembke? Ich persönlich bin auch zu jung, um mich an Sendungen aus dem Röhrenfernseher zu erinnern. Bei meiner Recherche nach geeigneten Webseiten zur Berufsorientierung bin ich jedoch auf die Quizshow gestoßen und empfand sie als sehr unterhaltsam. In der Show gab es immer einen Gast, der den gesuchten Beruf ausübt. Dieser musste die Fragen der anderen (zum Beispiel "Sind Sie mit der Herstellung oder Verteilung einer Ware beschäftigt?") mit Ja oder Nein beantworten. Ich habe mir überlegt, ob man die Quizshow nicht auch online mit Schülerinnen und Schülern durchführen könnte?! In Zeiten von Smartphones könnte jede Schülerin oder jeder Schüler einen Beruf per Video vorstellen und an die Mitschülerinnen und Mitschüler schicken, die den Beruf erraten müssen. Natürlich ist dies ein spielerischer Ansatz. Dennoch fördert diese Methode auch die Medienkompetenz der Lernenden. Mögliche Fragen könnten sein: Bist du angestellt?, Brauchst du eine besondere Ausbildung, um deinen Beruf ausüben zu können?, Hast du mit Menschen zu tun?, Stellst du Verbindungen zwischen Menschen her?, Bist du in einem Büro tätig?, Arbeitest du allein?, Arbeitest du im Team?, Ist der Job "systemrelevant" und wird zur Zeit der Corona-Pandemie ausgeübt?, Arbeitest du draußen?, ... Viele weitere Fragen werden ganz von selbst kommen und gestellt werden. Natürlich müssen die Lernenden sich bei außergewöhnlichen Berufen am Ende des Videos noch konkretere Fragen überlegen, sodass der Beruf auch erraten werden kann. Systemrelevante Berufe vorstellen Es gibt viele Berufe, die fast nie als Berufsmöglichkeit von Jugendlichen genannt werden, obwohl sie gut bezahlt werden. Die gute Bezahlung ist jedoch nicht bei allen Berufen der Fall. Nicht zuletzt deswegen wird gerade medial heiß über eine höhere Entlohnung für beispielsweise Pflegeberufe diskutiert. Es gibt zum Beispiel aber auch den Müllentsorger – der Ausbildungsberuf dazu heißt Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft . Dieser ist ein klassischer Ausbildungsberuf und wird verhältnismäßig sehr gut bezahlt, auch wenn ihn wenige als Berufswunsch nennen, weil man bei der Arbeit mit stinkendem Müll in Kontakt kommt und die Arbeit körperlich anstrengend ist. Ohne Frage ist dieser Beruf "systemrelevant", genauso wie Jobs in Supermärkten oder Tätigkeiten in der Pflege. Als Lehrkraft könnte man den Schülerinnen und Schülern die Aufgabe stellen, in den Videos einen solchen systemrelevanten Beruf vorzustellen, der vor allem in der Zeit der Corona-Pandemie umso wichtiger für die Gesellschaft wird. Dies hätte einen Gegenwartsbezug und würde auf Berufe aufmerksam machen, an die viele Schülerinnen und Schülern nicht sofort denken. Also liebe Eltern und liebe Lehrerinnen und Lehrer, vielleicht könnt Ihr mit den einzelnen Ideen zur Berufsorientierung etwas anfangen! Ich freue mich über weitere Ideen, die ich vielleicht auch in meinen Projekten – nach der Pandemie – ausprobieren kann. Liebe Grüße, eure Mieke

  • Fächerübergreifend

Kein Schulverweis auf Zuruf: Warum Eltern keine Disziplinarmaßnahmen "bestellen" können - Gericht…

Fall des Monats

Was passiert, wenn Eltern Disziplinarmaßnahmen "bestellen" wollen und warum Schulen pädagogisch entscheiden dürfen (und müssen), statt dem Druck von außen nachzugeben. Ein aktueller Schulrechtsfall aus NRW zeigt, wo die Grenzen elterlicher Einflussnahme liegen und was Lehrkräfte über ihr pädagogisches Ermessen wissen sollten. Weder Eltern noch Mitschülerinnen oder Mitschüler haben einen subjektiven Anspruch darauf, dass die Schule bestimmte Ordnungsmaßnahmen gegen andere Schülerinnen oder Schüler erlässt. Dies entschied am 10. Juli 2025 (AZ: 19 B 217/25) das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Es liegt im pädagogischen Ermessen der Schule, wie auf Pflichtverletzungen reagiert wird – und zwar ohne "Bestellwünsche" Dritter, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de . Belästigung eines Schülers – Suspendierung erzwingbar? Im Januar 2025 berührte in der Umkleidekabine eines Gymnasiums ein Schüler einen Klassenkameraden unangemessen. Die Eltern des betroffenen Schülers forderten daraufhin weitreichende Maßnahmen – unter anderem die Entlassung oder zumindest Versetzung des anderen Schülers in eine Parallelklasse. Die Schule hingegen reagierte mit abgestuften Maßnahmen: temporärer Ausschluss vom Unterricht, ein schriftliches Entschuldigungsschreiben, sozialpädagogische Begleitung und ein Reflexionstagebuch zum Thema Kinderrechte. Die Eltern gaben sich damit nicht zufrieden und klagten auf weitergehende schulische Sanktionen – ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Aachen und nun auch vor dem OVG NRW. Schulrecht: Pädagogisches Ermessen statt elterlicher Einflussnahme Das Oberverwaltungsgericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass §53 SchulG NRW der Schule ein weites Ermessen bei schulischen Ordnungsmaßnahmen einräumt. Die Regelung diene primär der Aufrechterhaltung des geordneten Schulbetriebs und dem Schutz von Personen und Sachen – nicht aber individuellen Sanktionswünschen. Weder Eltern noch Mitschülerinnen und Mitschüler hätten ein einklagbares Recht darauf, dass bestimmte Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Wichtig sei auch, dass solche Maßnahmen pädagogisch sinnvoll und verhältnismäßig seien. Die Schule müsse die Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit und den Entwicklungsstand des betreffenden Kindes einbeziehen. Schulordnungsmaßnahmen seien keine Strafen im klassischen Sinne, sondern erzieherische Instrumente – und genau so habe die Schule in diesem Fall gehandelt. Was Lehrkräfte wissen sollten Schulen entscheiden eigenständig über schulische Maßnahmen – auch bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern. Schulordnungsmaßnahmen sind kein "Strafkatalog", sondern pädagogisch begründete Reaktionen. Weder Eltern noch andere Schülerinnen und Schüler haben ein Klagerecht auf bestimmte Sanktionen. Transparenz und Dokumentation der Maßnahmen stärken die Position der Schule im Konfliktfall. Gespräche mit allen Beteiligten und niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. Reflexionstagebuch) können nachhaltiger wirken als reine Strafen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Datenschutzrecht für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Datenschutzrecht für Schulen" und seine Bedeutung für den Schulalltag. Dabei wirft Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, auch einen Blick auf Videokonferenz-Systeme. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zu datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundlage des Datenschutzrechts ist (mittlerweile) die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die allerdings aufgrund vielfacher Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe einer landesrechtlichen und auch themenspezifischen Konkretisierung bedarf. Diese wurde in allen Bundesländern zum Mai 2018 (teilweise auch bereits mit neuerlichen Änderungen seitdem) umgesetzt, so in Niedersachsen in § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und diversen ergänzenden Regelungen (zum Beispiel dem Runderlass "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" und dem Runderlass "Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften") und in Hamburg durch §§ 98 ff. des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) und der Schul-Datenschutzverordnung (Schul-DSV). Regelungsgegenstand Durch das Datenschutzrecht geschützt werden (nur) sogenannte "personenbezogene Daten". Diese definiert Artikel 4 der DSGVO wie folgt: "Personenbezogene Daten" [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann." Datenschutzrechtliche Grundsätze Das Datenschutzrecht ist zumeist sehr ausführlich und kleinteilig geregelt. Um dabei den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, sich einige Grundsätze vor Augen zu führen, mittels derer sich in jeder Regelung der rote Faden erkennen lässt: Die Grundlagen des Datenschutzrechts stammen bereits aus dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983. Danach ist Datenerhebung durch staatliche Stellen verboten, sofern es keine Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen gibt; dürfen nur so wenige Daten wie nötig erhoben werden (Grundsatz der "Datensparsamkeit"); darf die Datenverarbeitung nur zum ursprünglichen Zweck erfolgen (Grundsatz der Zweckbindung und Verbot von staatlichem "big data"); ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Aus späterer Rechtsprechung hat sich außerdem das "Recht auf Vergessen" ergeben, also ein Rechtsanspruch darauf, dass nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Durch die EU-DSGVO erstmals mit Rechtsverbindlichkeit festgelegt wurden außerdem das Recht auf Datenkorrekturen auf Antrag Betroffener; die Pflicht zur Sicherstellung von IT- (und damit Daten-) Sicherheit und eine Meldepflicht (innerhalb von 48 Stunden!) gegenüber der/dem Landesdatenschutzbeauftragten bei Datenschutzverletzungen. Neue Instrumentarien aus der EU-DSGVO Neben einer Konkretisierung der zuvor dargestellten Grundsätze hat die DSGVO auch einige Neuerungen gebracht. Wesentlich sind dabei die Pflicht, Verzeichnisse der (Daten-) Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Artikel 30 Absatz 1 DSGVO), Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Schulträger und etwaigen externen IT-Dienstleistern abzuschließen (Artikel 28 DSGVO) und Betroffene proaktiv über Datenverarbeitungen zu unterrichten (Artikel 13 DSGVO). In den landesrechtlichen Regelungen finden sich hierzu jeweils Konkretisierungen. Schulische Datenschutzbeauftragte Wie in jeder Behörde muss es auch in Schulen Datenschutzbeauftragte geben. Dies regelt zumeist nicht das Schulrecht, sondern das allgemeine Datenschutzrecht, zum Beispiel § 58 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Es muss sich um eine fachlich geeignete und weisungsfreie Person handeln, die frei von Interessenkonflikten (also insbesondere nicht Schulleitungsmitglied oder IT-Systemadministrator/in) ist. Als Aufgaben nennen die Gesetze regelmäßig: Unterstützung, Beratung und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes und Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Speziell: Videokonferenz-Systeme Im Zuge der Corona-Pandemie hat (nicht nur) die schulische Bedeutung von Videokonferenzen exponentiell zugenommen. Hierbei wurden zunächst allenthalben die "Augen zugedrückt", wenn es um Fragen des Datenschutzes ging, da die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs als Priorität eingestuft wurde. Unterdessen ist etwas Ruhe eingekehrt und ein nüchterner datenschutzrechtlicher Blick angezeigt: Um allerdings beantworten zu können, ob die Nutzung datenschutzkonform ist, muss jedes einzelne Videokonferenz-System (Teams, ClickMeeting , Zoom, iServ, Big Blue Button, Gotomeeting, Jitsi et cetera) individuell durchleuchtet werden, wobei auch die jeweilige Konfiguration der an der einzelnen Schule genutzten Software und Software-Version einen Unterschied machen kann. Als grundsätzliche Linie lässt sich dabei nur festhalten, dass die Nutzung immer dann datenschutzrechtlich problematisch ist, wenn Daten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-DSGVO verarbeitet und gespeichert werden, zum Beispiel in den USA. Für viele Schulen muss daher davon ausgegangen werden, dass das genutzte beziehungsweise vom Schulträger zur Verfügung gestellte System nicht vollständig datenschutzkonform ist. Kultusministerien und Schulbehörden sind (außer in Baden-Württemberg) bislang zurückhaltend mit etwaigen Eingriffen, dies dürfte sich aber künftig ändern. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Auswirkungen und Prävention von Lärmverschmutzung

Fachartikel

Dieser Fachartikel behandelt die Auswirkungen von Lärmverschmutzung auf Menschen und Tiere. Er zeigt, wie allgegenwärtiger Lärm Stress, Konzentrationsprobleme und Hörschäden verursachen kann und beleuchtet gleichzeitig Maßnahmen zur Lärmminderung – von Raumakustik über Gehörschutz bis hin zu gesellschaftlichen Strategien. Dabei macht der Artikel deutlich, welche Bedeutung ein bewusster Umgang mit Schall für Gesundheit, Umwelt und Lebensqualität hat. Das moderne Leben: Allgegenwärtigkeit von Geräuschen und Lärm Unser Leben ist dominiert von Geräuschen und Lärm aller Art: Sei es der Laubbläser, das vorüberfliegende Flugzeug, die Baustelle nebenan, die Autostraße oder neueste Unterhaltungstechnik. Analog zur Lichtverschmutzung ist Lärmverschmutzung Teil des modernen Lebens, prägt damit auch den Alltag von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und beeinflusst ihre Gesundheit und Lebensqualität. Lärmverschmutzung durch den Menschen im Tierreich Auch für Tiere ist der von Menschen verursachte Lärm auf Dauer schädlich. Technisch erzeugte Geräusche und Lärm – zum Beispiel durch einen Hubschrauber in der Luft – können bei Tieren in der Luft und auf dem Boden Stress und entsprechende Reaktionen wie Fluchtverhalten verursachen. Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen des Gehörs, der Umgebungswahrnehmung und Kommunikation untereinander zu beobachten, die Erschwernis beim Jagen sowie bei Fortpflanzung und Jungenaufzucht. Zudem bilden Lärmquellen Hindernisse bei den Wanderungen beispielsweise zu Paarungsregionen. Selbst in Gewässern stellt die menschenverursachte Lärmverschmutzung etwa durch Schiffsverkehr oder Energieerzeugung ein massives Problem dar und führte im vergangenen Jahrhundert zu einem mehr als doppelt so hohen Lärmpegel im Meer. Diese omnipräsente Schallbelastung "zählt zu den gefährlichsten Bedrohungen für Meerestiere und das ökologische Gleichgewicht des Ozeans" (ifaw.org). Einfluss von Lärm auf den menschlichen Organismus Lärm ist eine Herausforderung für die Ohren, denn er stresst und macht krank. Die durch Lärm verursachten Krankheitserscheinungen erstrecken sich von grundsätzlichen Leiden wie Konzentrationsschwierigkeiten über Schlaf- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu einer dauerhaften Verminderung des Hörvermögens. Gehörschädigungen können auf natürlichem Weg nicht wieder ausgeglichen werden: "Es ist ein Irrglaube[n], dass sich die Ohren an Lärm gewöhnen. Ein Hörverlust ist irreversibel" (richtig-gut-hoeren.de: Lärm). Problematisch ist vor allem, dass Lärm nicht durchweg im ersten Moment als solcher identifiziert wird, jedoch trotzdem gesundheitsgefährdend sein kann: Wird beispielsweise der Presslufthammer unmittelbar als störend erlebt, trifft das auf Musik in gleicher Lautstärke nicht bei allen zu. Das Gehör ist also durch freiwillige wie unfreiwillige Lärmbelastung im Berufsalltag, in der Freizeit und im Straßenverkehr gefährdet. Dabei kann eine schlagartige Veränderung des Luftdrucks das Trommelfell gefährden, etwa beim Tauchen oder im Flugzeug. Ebenso können Dauerbeschallung wie auch kurzzeitige Lärmpeaks den Gehörsinn angreifen, denn die sensiblen Haarsinneszellen des Innenohrs können zum Beispiel durch einen Knall verursachten Druck Schaden nehmen. Erste Symptome für ein Knalltrauma, für Ohrgeräusche (Tinnitus) oder gar einen Hörsturz können dabei ein "watteartiges, dumpfes Gefühl, ein Rauschen, Piepen oder Dröhnen sein" (richtig-gut-hoeren.de: Lärm). Während ein Hörsturz eine zeitlich begrenzte Höreinschränkung darstellt, ist eine Schwerhörigkeit dauerhaft. Bedeutung von Hörverlust und spezifischen Hörschädigungen Das Gehör beziehungsweise der Gehörsinn übernimmt wichtige Funktionen zur Bewältigung diverser Lebenssituationen, die – im Sinne einer "Funktionseinheit" (Eitner 2022: 136) – miteinander verknüpft sind: Es handelt sich um Informations-, Warnungs-, Alarmierungs- und Aktivierungsfunktion (Letzteres durch Stimulation der Hirnrinde), Orientierungs- und Kommunikationsfunktion sowie eine soziale und emotionale Funktion der Wahrnehmung des lautlich Gesprochenen (vgl. dazu auch die Unterrichtseinheit "Das menschliche Ohr erforschen" ). Eine Hörbeeinträchtigung ist daher "mehr als eine auditive Leistungsminderung" (Eitner 2022: 136) und führt häufig "zu einer Lebenserschwernis und zu einer Gefährdung der sozialen Einbindung" (Eitner 2022: 136). Individuelle Schutzmaßnahmen für das Gehör (Hörhygiene) Für einen aktiven Gehörschutz (Hörhygiene), für die sich Hörakustikerinnen und Hörakustiker einsetzen, sollte Folgendes beachtet werden: Generell gilt es, ein dauerhaftes Geräuschlevel von 85 Dezibel (entspricht etwa dem Lärm auf einer Baustelle) möglichst nicht zu überschreiten, andernfalls sind Schutzmaßnahmen für das Gehör zu ergreifen. Beim Musikhören sollte der Lautstärkeregler nicht mehr als 60 % aufgedreht werden. Die Lautstärke sollte in etwa der bekannten Zimmerlautstärke entsprechen. Entgegen der weitläufigen Meinung, In-Ear-Kopfhörer seien schädlicher als aufliegende Kopfhörer, ist nicht die Kopfhörer-Form ausschlaggebend, sondern mit welcher Lautstärke über welche Zeit gehört wird. Das sollte beim Musikhören berücksichtigt werden. In lautem Umfeld in Beruf und Freizeit oder bei Musik- und Freizeitveranstaltungen ist die Verwendung von Ohrstöpseln oder durch Ohrabformung maßgefertigtem Gehörschutz sinnvoll. Ferner ist es ratsam, sein Gehör in regelmäßigen Abständen von Spezialistinnen oder Spezialisten überprüfen und beispielsweise einen Hörtest durchführen zu lassen. Allgemeine Maßnahmen gegen Lärmverschmutzung Das Umweltbundesamt ist seit 2002 aufgrund der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm dazu angehalten, Umgebungslärm und Lärmbelastung in Ballungsräumen von mehr als 100.000 Einwohnern, von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen alle fünf Jahre zu messen und in Lärmkarten festzuhalten. Mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen für die Bevölkerung können anschließend in Lärmaktionsplänen der Behörden berücksichtigt werden. Auch "Stadtplaner und Umweltforscher könnten von Lärmlandkarten profitieren, die auf den durch die Hörsysteme ermittelten Daten zur Geräuschbelastung basieren" (umweltbundesamt.de: Lärmkarten). Es existieren zudem spezielle Umwelt- und Nachhaltigkeits-Förderprogramme, die Maßnahmen zur Lärmvermeidung beispielweise durch Kreditvergaben an Unternehmen und Freiberufler und Freiberuflerinnen unterstützen. Auch zur Lärmminderung in Schulen gibt es schon seit Jahren Konzepte, denn die Lärmbelastung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist in vielen Klassenräumen in Deutschland zu hoch und führt zu Beeinträchtigungen von Sprachbildung und Konzentration (Eberle 2013; Deutsches Schulportal). So kann schon in Planungsphasen von Schulneubauten auf eine gesunde Raumakustik geachtet und bei Bestandsbauten Lärmschutzmaßnahmen wie Schallabsorber, Vorhänge und Filzgleiter beim Arbeitgeber eingefordert werden. Auch die Unfallkassen bieten Präventionsmaßnahmen zu Lärm an. Es wird also schon einiges gemacht, jedoch bestehen auch weiterhin große Handlungsbedarfe. Gehörschädigungen und das Hörakustiker-Handwerk Mit über 5,4 Millionen Menschen zählt die indizierte Schwerhörigkeit "zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen" (Akademie für Hörakustik: Hightech-Simulatoren). Aufgrund der steigenden Lärm- und Stressintensität in Alltag und Beruf sind inzwischen Menschen aller Altersgruppen von Hörschwierigkeiten betroffen und auf Hörhilfen angewiesen. Damit gewinnt das Hörakustiker-Handwerk zunehmend an Bedeutung: "Hier ist Feingefühl im Umgang mit Menschen gefragt" (der-hoerakustiker.de), denn die Aufgabe besteht darin, auf das jeweilige Individuum zugeschnittene Hörlösungen zu entwickeln, einzusetzen und instand zu halten. Hörakustikerinnen und Hörakustiker beraten des Weiteren zu Themen rund um Hören und Hörgesundheit. Das Hörakustiker-Handwerk verbindet somit medizinisches, psychologisches, kommunikatives und technisches Knowhow in einer lärmbelasteten Gesellschaft (vgl. dazu auch den Fachartikel " Schnittstelle Gesundheit und MINT: Digitalisierung im Hörakustiker-Beruf "). Fazit Trotz seiner Unsichtbarkeit "gehört Lärm zu den bedeutendsten Umweltverschmutzungen unserer Zeit" (laerm.ch). Tiere zu Lande und zu Wasser werden durch technisch bedingte Lärmquellen in ihren Lebensprozessen vielfach beeinträchtigt. Der menschliche Organismus – und damit auch die Psyche – nimmt durch dauerhafte wie auch kurzzeitig intensive Beschallung Schaden, vorübergehend wie beim Hörsturz über Ohrgeräusche (Tinnitus) bis hin zu irreversibler Schwerhörigkeit. Daher sind individuelle und gesellschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, um den für das tägliche Leben essenziellen Gehörsinn zu erhalten. In dieser Hinsicht leistet das Hörakustiker-Handwerk, das sich für empathische wie auch handwerklich und technisch affine Schülerinnen und Schüler anbietet, eine wichtige Aufgabe: "Hören können bereichert die Lebensqualität durch Begegnungsfähigkeit. Hörhilfen sind deshalb auch Lebenshilfen" (Richtberg 1999: 193). Verwendete Internetadressen Akademie für Hörakustik: Auf Anfrage: https://www.afh-luebeck.de/kontakt/ . Akademie für Hörakustik: Hightech-Simulatoren im Einsatz: Training an "smarten Ohren". Online: https://www.afh-luebeck.de/blog/2023/03/20/hightech-simulatoren-im-einsatz-training-an-smarten-ohren/ . Deutsches Schulportal der Robert Bosch Stiftung. Online: https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/was-hilft-gegen-laerm-in-der-schule/ . foerderkompass.net. Online: https://www.foerderkompass.net/foerderung-nachhaltigkeit . Gillert, Sonja: "In-Ear-Kopfhörer – Sind sie schädlich für die Ohren?", in: WELT. Online: https://www.welt.de/podcasts/aha-zehn-minuten-alltags-wissen/article247664222/In-Ear-Kopfhoerer-Sind-sie-schaedlich-fuer-die-Ohren-Podcast.html . ifaw.org. Online: https://www.ifaw.org/de/journal/die-larmbelastung-der-meere-und-ihre-todlichen-auswirkungen-auf-meereslebewesen . laerm.ch. Online: https://laerm.ch/laermwissen/laerm-gesundheit/ . mrn-news.de. Online: https://www.mrn-news.de/2023/09/06/innovationen-im-hoerakustiker-handwerk-sind-nun-fester-bestandteil-der-meisterpruefung-511173/ . naturtipps.com. Online: http://www.naturtipps.com/laerm.html . presseportal.de: Welttag des Hörens. Online: https://www.presseportal.de/pm/70547/5447997 . richtig-gut-hoeren.de: Lärm. Online: https://www.richtig-gut-hoeren.de/das-ohr/laerm-alarm-fuer-die-ohren/ . richtig-gut-hoeren.de: Wachstumsbranche Hörakustik.Online: https://www.richtig-gut-hoeren.de/aktuelles/news/detailansicht/news/wachstumsbranche-hoerakustik-ein-anspruchsvoller-abwechslungsreicher-beruf-mit-zukunft/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=0bfdbcb86695e2f5bc58c11dc5eb766a umweltbundesamt.de. Online: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/ umgebungslaermrichtlinie/laermkarten . umweltbundesamt.de. Online: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/ laermwirkungen#larmwirkungen-auf-tiere . umweltbundesamt.de. Online: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/ umgebungslaermrichtlinie . Verwendete Literatur Eberle, Wolfgang (2013). "Lärmminderung in Schulen". Umwelt und Geologie. Lärmschutz in Hessen 4. 2., korrig. Aufl. Wiesbaden: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie. Eitner, Johannes (2022). Zur Psychologie und Soziologie von Menschen mit Hörschädigung . 4., überarb. und erw. Aufl. Heidelberg: Median. Richtberg, Werner (1999). "Vom Zuhören zur Begegnung". In: Hörgeschädigktenpädagogik 53. 188-193.

  • Biologie

Korruptionsprävention an Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über die Rechtsgrundlagen von Korruption an Schulen und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die Beamtinnen und Beamte, aber auch sonstige schulische Angestellte betreffen können. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Einführung in die Schulpflicht Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Korruption im Schuldienst Der öffentliche Dienst hat in Deutschland nicht immer den besten Ruf; wird teilweise als zu langsam, wenig serviceorientiert und etwas antiquiert angesehen. Ein Pfund, mit dem der öffentliche Dienst wuchern kann, ist hingegen der Eindruck der Unbestechlichkeit. Anders als in vielen anderen Staaten genießen die Verwaltungsinstitutionen in der Bundesrepublik (zu Recht) einen untadeligen Ruf hinsichtlich ihrer (fehlenden) Käuflichkeit. In dieser Hinsicht "sauber" zu sein, ist insofern nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit (dazu sogleich), sondern sollte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – und damit auch für Lehrkräfte und sonstige schulische Bedienstete – zugleich Ehrensache sein. Fälle wie etwa derjenige von 17 Schulhausmeistern aus Frankfurt am Main, die im Sommer 2022 suspendiert wurden, da sie Zuwendungen von Reinigungsfirmen angenommen haben sollen, sind zum Glück Ausnahmen; dennoch erweisen sie den staatlichen Institutionen in der Öffentlichkeitswirkung einen Bärendienst. Rechtlicher Rahmen Unter Korruption werden verschiedene Konstellationen verstanden, die von der "Landschaftspflege" (Anbahnung enger und freundschaftlicher Beziehungen zu Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes, um das Vertrauensverhältnis später für unlautere Zwecke auszunutzen) bis hin zu konkreten Gegenleistungen für dienstliche Handlungen reichen. Korruption hat dabei in ihren Konsequenzen rechtlich verschiedene Dimensionen: einerseits eine strafrechtliche, die beide Seiten betrifft, andererseits eine dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche, die allein die Bediensteten betrifft. Rechtsgrundlagen dafür, dass die Annahme von Vorteilen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen unzulässig ist, sind § 42 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (nachfolgend: BeamtStG) in Verbindung mit der jeweiligen Konkretisierung in den Landesbeamtengesetzen (z.B. § 49 Hamb. Beamtengesetz und § 49 Nds. Beamtengesetz), wenn es um Beamtinnen und Beamte geht, und § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (nachfolgend: TV-L), wenn es um angestellte Lehrkräfte oder sonstige schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Hausmeisterinnen und Hausmeister, Sekretariatspersonal, Medienassistenzen, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Reinigungskräfte et cetera) geht. Dies gilt auch im Nachhinein, also für bereits erledigte Diensthandlungen oder bereits im Ruhestand oder an anderer Wirkungsstätte befindliche Handelnde. Vorteile können dabei nicht nur klassische Geldzahlungen sein; es kann auch um sonstige Geschenke, Vergünstigungen, Mitgliedschaften, Einladungen, sexuelle Gefälligkeiten und vieles andere gehen. Liegt eine Korruptionshandlung vor, so hat dies für die Bediensteten einschneidende Folgen: Das gesamte Arsenal arbeits- und beamtenrechtlicher Sanktionen ist eröffnet, also Abmahnungen und Kündigungen von Angestellten sowie Disziplinarverfahren nach dem jeweiligen Landesdisziplinargesetz mit Sanktionen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Beamtinnen und Beamten. Hinzu kommen strafrechtliche Sanktionen, die beiden Beteiligten der Korruption drohen: Die Bediensteten können sich sowohl der Vorteilsannahme (§ 331 Strafgesetzbuch; nachfolgend StGB), die mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis belegt ist, schuldig machen, als auch der Bestechlichkeit (§ 332 StGB), für die bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen. Von Vorteilsannahme spricht man dabei, wenn es nicht um eine Gegenleistung für eine konkrete Amtshandlung geht, sondern man sich allgemein "für seine Dienstausübung" einen Vorteil gewähren lässt, also die klassische "Landschaftspflege", bei der man sich jemanden "warm hält", der einem später nützlich sein soll. Bestechlichkeit hingegen meint die Gewährung eines Vorteils für eine konkrete Amtshandlung, also zum Beispiel eine Geldzahlung als Gegenleistung für eine bessere Note, das Absehen von einer Ordnungsmaßnahme oder einen Vertragsabschluss mit einem bestimmten Anbieter eines von der Schule benötigten Produkts. Die Strafbarkeit ist für beide Delikte nicht nur gegeben, wenn man den Vorteil annimmt, sondern auch bereits, wenn man ihn einfordert oder sich versprechen lässt. Es ist also dringend anzuraten, sofort und eindeutig Ablehnung zu signalisieren, wenn man Ziel eines entsprechenden Ansinnens wird. Zwischen beamtenrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen gibt es übrigens eine beachtenswerte Verbindung: Wird ein Beamter beziehungsweise eine Beamtin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt (und sei es auch "nur" zur Bewährung), so geht dies automatisch mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einher, ohne dass es eines gesonderten Disziplinarverfahrens bedarf (§ 24 Abs. 1 BeamtStG). Auch die anderen Beteiligten der Korruption machen sich strafbar. Dies geschieht in Form der komplementären Straftatbestände der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB). Es wird daher gerne auch von Delikten "ohne Opfer" gesprochen, da es gleichsam nur Täterinnen und Täter gibt, Tatopfer beziehungsweise Schutzgut der Normen hingegen die relativ abstrakte Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der staatlichen Institutionen ist. Einschränkungen der Anti-Korruptions-Regeln Um bei alledem die Sozialadäquanz nicht aus dem Auge zu verlieren, gibt es im jeweiligen Landesrecht in engen Grenzen die Möglichkeit, Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten doch anzunehmen: So gilt etwa in Niedersachsen gemäß den Gemeinsamen Runderlassen "Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" (Nds. Ministerialblatt 2016, Seite 1166) und "Übertragung von Befugnissen der obersten Dienstbehörden nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz auf andere Behörden" (ebd. 2009, Seite 749), dass geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von zehn Euro und Gruppengeschenke aus dem dienstlichen Umfeld "im herkömmlichen und angemessenen Umfang" angenommen werden dürfen. Gerade die zweite genannte Alternative ist auf Schulen zugeschnitten, da andernfalls schon das Einsammeln von einem Euro pro Schülerin oder Schüler für einen Geburtstagsblumenstrauß für die Lehrkraft schnell die zulässige Höchstgrenze überschreiten würde, ohne dass aus einer entsprechenden Geste realistischerweise Gefahren für eine neutrale und unvoreingenommene Amtsführung erwachsen würden. Und selbst Geschenke mit einem Wert von bis zu 50 Euro dürfen in Niedersachsen angenommen werden; hierbei besteht allerdings ein Genehmigungsvorbehalt der Schulleitung. Ob es den Schenkenden gegenüber klug ist, entsprechend wertvolle Geschenke tatsächlich anzunehmen, sollte aber jeweils vorab genau überdacht werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Hackathon #wirfuerschule – ein Erfahrungsbericht

Blog

Dr. Peter Kührt ist Lehrer an einer kaufmännischen Berufsschule in Nürnberg und unterrichtet Wirtschaftslehre, Sozialkunde und EDV bei Bankkaufleuten. Er hat am #wirfürschule Hackathon teilgenommen und berichtet in diesem Blog-Beitrag von seinen Erfahrungen und Arbeitsergebnissen. Die Schule der Zukunft entwerfen? Der hohen Politik Vorschläge zur Digitalisierung von Schule und Unterricht unterbreiten? So eine Chance hat man selten. Also auf zum "Hackathon #wirfuerschule" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dieser fand vom 08. bis 12. Juni 2020 statt. Was ist ein Hackathon? Von einem "Hackathon" hatte ich schon gehört, aber noch nie an einem teilgenommen. Eine solche Veranstaltung hat nichts mit Hacken beziehungsweise dem Ausspähen von Sicherheitslücken in IT-Programmen zu tun. Ziel eines Hackathons (auch Hack Day genannt) ist es, dass sich viele Leute an einem Vorhaben beteiligen, um möglichst kreative Lösungen für ein bestimmtes Problem zu entwickeln. In der Regel geschieht das auf einer Kommunikationsplattform im Internet. Im Falle des Hackathons wurde mit Slack kommuniziert und gearbeitet. Arbeitsgruppen bilden, Ziele definieren Das Problem in der Startphase des Hackathons besteht darin, Mitstreiterinnen und Mitstreiter für eine Idee beziehungsweise ein Vorhaben zu finden, an dem man dann gemeinsam arbeiten kann. Es ist allerdings alleine den Teilnehmerinnen und Teilnehmern überlassen, sich zu Gruppen zusammenzuschließen und gemeinsame Ziele zu formulieren. Das sorgte für ein wenig Durcheinander in den einzelnen Chat-Gruppen, in denen kommuniziert wurde. Ich empfand diese Startphase als ziemlich nervig. Deshalb habe ich in meiner Verzweiflung einfach einen neuen Kanal angelegt und war sehr froh, durch hin und her Posten relativ schnell noch einige Gleichgesinnte zu gewinnen , die ebenfalls an einer realistischen Vision für digitalen Unterricht und der dafür erforderlichen Lehreraus-, Lehrerfort- und -weiterbildung interessiert waren. Eine andere Gruppe, die mich anfangs eingeladen hatte, funktionierte leider überhaupt nicht und ich befürchte, dass viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum Schluss der Veranstaltung keine passende Gruppe gefunden haben. Es gab nämlich keine Übersicht über alle Arbeitsgruppen. Diese Findungsphase sollte meines Erachtens von der Hackathon-Leitung aus besser gesteuert und transparenter gestaltet werden. In unserem Fall fanden sich dann etwa sieben Personen, die mit Posts und abendlichen Videokonferenzen versuchten, sich auf ein Ziel und ein Vorgehen zu verständigen und zu einigen. Wir einigten uns schon in der ersten Konferenz auf ein gemeinsames Konzept: Wir wollten aus einer Vorstellung eines anspruchsvollen digitalen Unterrichts nach den hierfür erforderlichen Kompetenzen für Lehrkräfte fragen und daraus dann einen entsprechenden Fortbildungsvorschlag ableiten. Der Beginn war gut, aber schon am Ende des zweiten Tages zerfaserte unsere Diskussion derart, dass die meisten von uns eigentlich keine Chance mehr sahen, in der verbleibenden Zeit von drei Tagen ein vernünftiges Arbeitsergebnis vorlegen zu können. Wie durch ein Wunder fanden wir dann am Morgen des dritten Tages den Entwurf eines Wettbewerbsbeitrages in unserem Verzeichnis, den eine Teilnehmerin erstellt hatte, die erst nachträglich zu unserer Gruppe gestoßen war. Ab dann ging es rasch und zielstrebig vorwärts. Wir führten keine breiten Diskussionen mehr, sondern überarbeiteten und ergänzten nur noch den Entwurf. Zusätzlich mussten wir dann noch eine Internetseite mit unserem Projektvorschlag, Grafiken und ein Video erstellen. In der kurzen Zeit geht so etwas nur arbeitsteilig. Jeder brachte seine individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten ein und versuchte gleichzeitig, die Arbeiten der anderen noch zu verbessern. Ein Gewinn für alle Beteiligten Am Ende war es das Werk von fünf Personen. Für uns waren es sicherlich fünf aufregende Tage voller Arbeit, Überlegungen und Diskussionen. Unser Endergebnis kann sich sehen lassen: Wir haben mit " Tools & Buddies " ein praxisnahes und leicht zu verwirklichendes Konzept einer Internetplattform zur Lehrkräfte-Aus- und -Fortbildung entwickelt, die deutschlandweit und für alle Schularten und Fächer einsatzfähig wäre. Fazit Ich habe während dieser Tage zahlreiche Impulse für meine eigene Arbeit erhalten, dutzende Internet-Tools kennengelernt, von denen ich noch nie gehört hatte, und viele Denkanstöße und Erfahrungen von Kolleginnen und Kollegen erhalten, wie ich meinen eigenen Unterricht noch verbessern und pfiffiger gestalten könnte. Wenn man sich alle Projektvorschläge vor Augen hält, die in diesen fünf Tagen entstanden sind, muss ich trotz meiner anfänglichen Skepsis zugeben, dass diese Veranstaltung mit ihrem ungewöhnlichen Format und ihren 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern trotz aller Irrungen und Wirrungen tatsächlich etwas gebracht hat. Äußerst hilfreich war dabei, dass es sehr viele Coaches und Expertinnen und Experten gab, die – wenn nötig auf Nachfrage – Tipps und Hilfestellungen gaben.

  • Fächerübergreifend

Datenschutz auf der Schulhomepage gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Das Thema "Datenschutz" spielt für Schulen nicht nur im Unterricht eine Rolle: Fast jede Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Schulhomepage. Neben der Außendarstellung dient sie auch als Kommunikationsmedium, mit dem Eltern, Lernende und Lehrkräfte informiert werden. Was dabei nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtlich für Schulleiter zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert. Die Schulhomepage ist das Medium, über das die Schule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit kommuniziert. Für die Inhalte ist allein die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe delegieren kann. Im Rahmen der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ist bei der Erstellung und Pflege einer Website einiges zu beachten: Entscheidend hierbei, ist das Impressum, das den Anforderungen der EU-DSGVO genügen muss. Was hat sich für die Erstellung der Schulhomepage nach Einführung der EU-DSGVO geändert? Nach wie vor ist ein vollständiges und korrektes Impressum laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin muss das Impressum die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung und die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten enthalten. Für die rechtssichere Erstellung des Impressums ist der Schulträger verantwortlich. Neben dem Impressum ist die personenbezogene Verarbeitung von Daten bei der Erstellung von Videos und Fotografien zu beachten. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Umsetzung des Datenschutzes bezüglich der Schulhomepage allein die Schulleitung verantwortlich ist. Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten Zum besseren Verständnis in Bezug auf den Datenschutz werden die entsprechenden Begrifflichkeiten vorab erläutert: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung (zum Beispiel eines Fotos) zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (zum Beispiel Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. Pseudonymisierung entspricht einer Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Profiling meint jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, sexueller Orientierung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, (zum Beispiel die Schulleitung) die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Firma oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, also den Server betreibt, auf dem die Schulhomepage gehostet wird. Als "Cookies" werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu den Nutzern (beziehungsweise dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, beziehungsweise "Session-Cookies" oder "transiente Cookies" werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem die Nutzer ein Onlineangebot verlassen und den Browser schließen. Der Aufbau des Impressums der Schulhomepage Im Folgenden wird der Aufbau des Impressums sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters der Datenverarbeitung im Auftrag erläutert. Folgende Punkte müssen in einem Impressum unbedingt genannt werden: Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten? Wie lauten die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? Ein Hinweis auf Haftung für Links ist erforderlich: Die Schulhomepage enthält möglicherweise Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die verantwortliche Stelle (Schulleitung) keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten sollten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft worden sein. Rechtswidrige Inhalte dürfen zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar gewesen sein. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung der Schulleitung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen müssen derartige Links umgehend entfernen werden. Wie erfolgt die Nennung der Arten der verarbeiteten Daten? Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, ...), Nutzungsdaten (besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten, ...) sowie Meta-/Kommunikationsdaten (Geräte-Informationen, IP-Adressen) müssen genannt werden. Die Nennung der Kategorien betroffener Personen (Besuchende und Nutzende) sowie die Nennung des Verarbeitungszweckes (Zurverfügungstellung der Homepage, seiner Funktionen und Inhalte, Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern, Sicherheitsmaßnahmen sowie Reichweitenmessung/Marketing) müssen erfolgen. Aufgaben der Auftragsdatenverarbeitung Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung ist die EU-DSGVO: Der Art. 13 DSGVO ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen im Auftrag. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen des Auftragsdatenverarbeiters sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Auftragsdatenverarbeiters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsdatenverarbeiter oder die Auftragsdatenverarbeiterin gewährleisten muss: Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren müssen Verantwortliche Verfahren einrichten, die eine Wahrnehmung von Betroffenen Rechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner sollte der Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, beziehungsweise der Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch eine entsprechende Datenschutz freundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) sichergestellt sein. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten: Sofern bei der Auftragsdatenverarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen offenbart, übermittelt oder Zugriff auf die Daten ermöglicht werden sollen, sollte dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (zum Beispiel wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist) möglich sein. Sofern die Auftragsdatenverarbeiterin oder der Auftragsdatenverarbeiter Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sogenannten "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer: Sofern Daten in einem Drittland (das heißt außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet werden sollen oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, beziehungsweise der Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, sollte dies nur zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, (Schulträger, Schulleitung), aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage der berechtigten Interessen des Auftragnehmers erfolgen. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, sollten die Auftragnehmenden die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten lassen können. Das heißt die Verarbeitung würde dann zum Beispiel auf Grundlage besonderer Garantien erfolgen - wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (zum Beispiel für die USA durch das "Privacy Shield") oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte "Standardvertragsklauseln"). Rechte der betroffenen Personen: Die Schulleitung sowie die Nutzer der Homepage haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Die Schulleitung, bzw. die Nutzer der Homepage haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten, oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden , bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie dem Auftragnehmer bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung a n andere Verantwortliche zu fordern. Nutzer und Schulleitung haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht: Nutzer und Schulleitung haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht : Nutzer und Schulleitung können der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: In einem "Cookie" kann zum Beispiel der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als "permanent" oder "persistent" werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann zum Beispiel der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als "Third-Party-Cookie" werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind, spricht man von "First-Party Cookies"). Der Auftragsdatenverarbeiter sollte folgendes Angebot unterbreiten: Falls die Nutzer und die Schulleitung nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden diese gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies könnte dann allerdings zu Funktionseinschränkungen eines Onlineangebotes (hier der Schulhomepage) führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite oder die EU-Seite erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Löschung von Daten: Die auf der Schulhomepage verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, sollten die auf der Schulhomepage gespeicherten Daten gelöscht werden, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, sollte deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden. Hosting und E-Mail-Versand: Die von den meisten Auftragsdienstleistern in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die der Auftragsdienstleister zum Zwecke des Betriebs z.B. der Homepage einsetzt. Hierbei verarbeitet der Auftragnehmer, bzw. dessen Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes ( Schulhomepage) auf Grundlage deren berechtigter Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung des entsprechenden Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Hostinganbieter erhebt auf Grundlage seiner berechtigten Interessen ( z.B. Verhinderung eines Missbrauchs) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, der URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Zusammenfassung Abschließend lässt sich noch einmal zusammenfassend festhalten, dass im Impressum der Schulhomepage die Verantwortlichen für die verarbeiteten Daten, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Arten der verarbeiteten Daten sowie der Zweck der Verarbeitung genannt werden müssen. Weiterhin muss über die Rechte der Nutzergruppe der Schulhomepage sowie über die Verwendung der Cookies informiert werden. Es muss ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Schulhomepage und dem Auftragsverarbeiter vorliegen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt sind.

  • Fächerübergreifend

Digitales Storytelling

Selbstlernkurs

Dieser Selbstlernkurs vermittelt zentrale Grundlagen des digitalen Storytellings, von der Entwicklung einer didaktisch sinnvollen Erzählstruktur bis hin zu Methoden, um Lernende aktiv in den Prozess der Geschichtenentwicklung einzubinden. Praxisnahe Beispiele zeigen auf, wie das digitale Storytelling effektiv in den Fachunterricht integriert werden kann, um komplexe Inhalte verständlich und anschaulich zu präsentieren. Der Kurs ist in den offiziellen Fortbildungsportalen mehrerer Bundesländer gelistet. Gute Geschichten faszinieren, bleiben in Erinnerung, motivieren und vermitteln Wissen eindrucksvoll. Der Online-Selbstlernkurs zeigt in drei Schritten, wie Lehrkräfte spannende und inspirierende Geschichten im Unterricht einsetzen können. Sie lernen, Lerninhalte gezielt in eine Erzählung einzubetten, digitale Geschichten ansprechend zu gestalten und die Lernenden aktiv in den Erstellungsprozess einzubeziehen. Von der Ideenfindung über den Einsatz von Bildern, Videos und Musik bis hin zur technischen Umsetzung bietet der Kurs praktische Anleitungen und Methoden. Abschließend erhalten die Teilnehmenden wertvolle Impulse für Umsetzungsmöglichkeiten im Fachunterricht. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Teilnehmende ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 2.2 Erstellen und Anpassen digitaler Ressourcen 3.1 Lehren 5.2 Differenzierung und Individualisierung 5.3 Aktive Einbindung der Lernenden

  • 3 Lernschritte
  • 1,5 Stunden
ANZEIGE