Bleiben Sie neugierig: Entdecken Sie unsere Fachartikel zu praxisnahen Themen und lernen Sie neue Methoden und Werkzeuge kennen, um die täglichen Herausforderungen im Schulalltag zu meistern. 

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Den Schulhund von der Steuer absetzen?

Fall des Monats

In ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung machte eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz die Kosten für ihren Hund zu 50 Prozent steuerlich geltend. Diese beliefen sich auf über 250 Euro, zu denen noch einmal pauschal 600 Euro für das Futter des Tieres hinzukamen. Wie entschied das Gericht?

  • Fächerübergreifend

Goethes "Ganymed" genau lesen

Fachartikel

Dieser Fachartikel zu Goethes Gedicht "Ganymed" (vermutlich 1774) beruht auf dem literaturdidaktischen Modell des "genauen Lesens" (Chirollo/Schröder, 2017). Er erläutert die fachdidaktischen Überlegungen, die der Unterrichtseinheit zu dem Gedicht zugrunde liegen. Eine ausführlichere Download-Version des Fachartikels vertieft die hier skizzierten fachdidaktischen Darlegungen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben

Alphabetisierungsgrade und Bildungshintergründe in gemischten Klassen

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel zu unterschiedlichen Alphabetisierungsgraden in Übergangs- oder gemischten Klassen im DaF-/DaZ-Unterricht vermittelt Hintergrundwissen zu verschiedenen Stufen der Lese- und Schreibfähigkeit und stellt Bezüge zu typischen Lernerbiografien her. Eine wesentliche Aufgabe des Lehrberufs besteht darin, Schülerinnen und Schüler gemäß ihren Stärken und Schwächen individuell zu fördern. Insbesondere für den DaF-/DaZ-Unterricht ergibt sich jedoch durch zumeist stark heterogene Gruppen dabei eine Reihe von Schwierigkeiten. In Klassen mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft steht die Lehrkraft schließlich zunächst einmal vor der Herausforderung, mit vielfältigen Alphabetisierungsgraden in lateinischer Schrift umgehen zu müssen. Unterschiedliche Niveaus und Umgang mit Vermeidungsstrategien Da viele Schülerinnen und Schüler mit geringem Alphabetisierungsgrad gelernt haben, ihre vermeintliche Schwäche zu verbergen, lohnt es sich deshalb, zu Beginn des Schuljahres oder bei neuen Lernenden vorab einen Alphabetisierungstest durchzuführen. Dabei ist es besonders wichtig, den betroffenen Schülerinnen und Schülern Angst und Scham zu nehmen sowie ihnen zu vermitteln, dass Vermeidungsstrategien nicht zielführend sind. Häufig spielt die Angst vor Strafen eine wichtige Rolle beim Vermeidungsverhalten. Die Lehrkraft kann daher Hilfe leisten, indem sie betont, dass "Nicht-Können" in der Klasse nicht bestraft wird und dass "Nicht-Lesen-Können" nur bedeutet, dass man noch nicht lesen kann. In harmonischen Klassen kann ein offenes Gespräch über die Lernerbiografien und Alphabetisierungsgrade der Schülerinnen und Schüler sehr wirksam sein, um Hänseleien in der Klasse zu unterbinden und fehlende Lese- und Schreibkenntnisse zu enttabuisieren. Dabei zeigt sich oft, dass Schülerinnen und Schüler mit hohem Alphabetisierungsgrad durchaus bereit sind, ihr Wissen mit anderen zu teilen, indem sie Helferrollen übernehmen und damit selbst durch diese Vermittlerrolle profitieren. Die angemessene Einschätzung des Lese- und Schreibniveaus der Lernenden in gemischten Klassen wie im DaF-/DaZ-Unterricht stellt eine Grundvoraussetzung für die individuelle Förderung im Anschluss dar. Aus diesem Grund geht es im Folgenden um unterschiedliche Stufen der Alphabetisierung und damit verbundenen Anforderungen an den Unterricht. Primärer Analphabetismus Primärer Analphabetismus liegt vor, wenn eine Person in keiner Sprache und keinem Schriftsystem bisher lesen und schreiben gelernt hat. Das betrifft häufiger Schülerinnen und Schüler aus Ländern, in denen das Schulsystem nicht allen Menschen zugänglich ist, aber es gibt immer auch individuelle Gründe, warum Kinder nicht zur Schule gegangen sind oder in der Schule nicht lernen konnten. Daher sollte der Alphabetisierungsgrad aller Jugendlichen kontrolliert werden, aus welchem Herkunftsland sie auch kommen mögen. Hinweise darauf, dass es sich bei Lernenden um primäre Analphabeten handelt, ergeben sich häufig schon bei Abschreibeübungen: Einzelne Buchstaben sind gespiegelt, Wortgrenzen auch von bekannten Wörtern werden nicht erkannt und die Buchstaben werden einzeln abgemalt. Freies Schreiben ist nicht möglich. Beim Lesen werden Buchstaben einzeln aufgezählt und nicht zum Wort kombiniert oder die Buchstaben sind noch gänzlich unbekannt. Diese Lernenden benötigen besondere Förderung beim Lernen von Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, die in einer gemischten Klasse ohne zusätzliche Betreuung sehr schwer zu leisten ist. In Klassen mit primären Analphabeten sollte ein bestimmter Teil der Unterrichtszeit der Alphabetisierung auf dem Niveau der Schülerinnen und Schüler gewidmet sein. Dafür ist eine zusätzliche Lehrkraft oder zusätzliche Zeit mit der Klassenlehrkraft unbedingt nötig. In diesem Teil des Unterrichts werden Laute und Buchstaben eingeführt, phonologische Bewusstheit gefördert und das verstehende Lesen und mitteilende Schreiben geübt. Die Lehrkraft sollte Fachwissen aus dem Bereich Alphabetisierung mitbringen. Funktioneller Analphabetismus Der Begriff "Funktioneller Analphabetismus" trifft auf die Lernenden zu, deren Lese- und Schreibkenntnisse nicht ausreichen, um dem Unterrichtsgeschehen in vergleichbarem Maß zu folgen wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Auch im Alltag und vor allem später im Berufsalltag ergeben sich dann häufig Schwierigkeiten, denen durch gezielte Förderung im Unterricht vorgebeugt werden kann. Die größere Zahl der Schülerinnen und Schüler mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen hat im Heimatland bereits ein oder sogar zwei Schriftsysteme kennengelernt. Für den Lernerfolg in der deutschen Klasse ist dabei vor allem wichtig, wie hoch der Alphabetisierungsgrad in der Muttersprache oder in der Schulsprache ist und ob diese Sprache in lateinischer Schrift geschrieben wird. Eine relativ typische Lernerbiografie einer Schülerin oder eines Schülers mit hohem Förderbedarf umfasst häufig drei bis vier Jahre oft unregelmäßigen Schulbesuchs. Die Klassen sind meist sehr groß, sodass die Lernenden teilweise im Chor lesen, ohne dass das Textverständnis trainiert wird. Vermeidungsstrategien funktionieren an dieser Stelle relativ gut. Schreiben als Mittel der Kommunikation spielt häufig eine eher untergeordnete Rolle. Auch diese Lerner profitieren daher sehr von gezielter Lese- und Schreibförderung, die abseits des Regelunterrichts angeboten wird. Die Schülerinnen und Schüler lernen unter anderem verstehend zu lesen und das Schreiben als Mittel zum Ausdruck zu verwenden. Dabei sollte zunächst die Mitteilung im Fokus stehen. Erst im Laufe der Zeit nimmt die orthografische Korrektheit eine wichtigere Rolle ein. Auch auf höheren Niveaus ist häufig noch gesonderte Förderung nötig, diese kann aber unter Umständen durch eine zweite Lehrkraft in der Klasse geleistet werden. Hier wird das selbstständige Erfassen eines Arbeitsblattes mit seiner Strukturierung anhand des Layouts geübt, außerdem werden verschiedene Lesetechniken aus den vorangehenden Jahrgangsstufen gelernt. Beim Schreiben wird vermehrt auf eine korrekte Rechtschreibung geachtet. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler gern und möglichst viel schreiben. Zweitschriftlerner Zweitschriftlerner beherrschen ein anderes Schriftsystem als das lateinische souverän, die lateinische Schrift dagegen ist neu für sie. Diese Schülerinnen und Schüler machen häufig deutlich schnellere Fortschritte als funktionelle oder primäre Analphabeten. Sie sind mit Schriftlichkeit als Mittel der Kommunikation in verschiedenen Facetten vertraut. Je nach zuerst gelerntem Schriftsystem ergeben sich dennoch häufig typische Schwierigkeiten. Die arabische Schrift ist wie die lateinische eine Buchstabenschrift. Ein Unterschied besteht darin, dass Vokale häufig nicht mitgeschrieben werden, doch das bereitet eher weniger Probleme beim Zweitschrifterwerb. Die umgekehrte Schriftführung in der lateinischen Schrift dagegen, von links nach rechts, ist für viele Schülerinnen und Schüler ungewohnt und führt häufig dazu, dass die einzelnen Buchstaben in umgekehrter Richtung geschrieben werden, sodass der Schreibfluss sich nicht zügig entwickelt. Eine Methode, den Lernenden die Umständlichkeit dieser Schreibweise vor Augen zu führen, besteht darin, sich beispielsweise den eigenen Namen in arabischer Schrift zeigen zu lassen und dann jeden Buchstaben ebenfalls in umgekehrter Richtung zu schreiben. Die äthiopische Schrift wird vor allem in Äthiopien und Eritrea verwendet. Da es sich hierbei um eine Silbenschrift handelt, ist das Umdenken auf die lateinische Buchstabenschrift komplizierter. Umso wichtiger ist es, Buchstaben lautierend einzuführen ("p" statt "pe", "m" statt "em"). Die kyrillische und georgische Schrift sind wiederum Buchstabenschriften, die von links nach rechts geschrieben werden, sodass der Zweitschrifterwerb keine besondere Schwierigkeit darstellt. Fazit Den Lernstand Ihrer Schülerinnen und Schüler angemessen einschätzen zu können erfordert ein hohes Maß an diagnostischer Kompetenz. Die dargestellten Tipps und Handlungsempfehlungen ergeben sich aus Erfahrungen mit Lernern unterschiedlicher Herkunftsländer und dienen dazu, Lernschwierigkeiten besser verstehen und lösen zu können.

  • DaF / DaZ

Sprachsensibler Fachunterricht mit Lingo MINT

Fachartikel

Lingo MINT bietet Materialien für das integrierte Sprach- und Fachlernen (CLIL) zu mathematischen, technischen und naturwissenschaftlichen Themen für Lernende mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache. Lingo MINT ist konzipiert für den Unterricht in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache (DaF, DaZ). Die Materialien legen den inhaltlichen Fokus auf die MINT-Fächer und beinhalten Alltagsphänomene aus Technik, Mathematik und den Naturwissenschaften . Durch den phänomenbasierten Ansatz eignet sich das Material weltweit für den Unterricht in fächerübergreifenden Lernumgebungen als Fremd- und Zielsprache. Es wird ebenso in Schulen im Ausland mit Deutschschwerpunkt sowie für Lernende mit Migrationshintergrund in Deutschland eingesetzt. Inhalte für Kinder und Jugendliche Kinder von 8 bis 12 Jahren entdecken mit dem "Lingo macht MINT"-Magazin interessante Sprachthemen und können selbst Experimente machen.

  • DaF / DaZ / Mathematik / Rechnen & Logik / Technik / Sache & Technik / Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Chemie / Natur & Umwelt / Physik / Astronomie

Erstellung von Brickfilmen in der Begabungsförderung

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschreibt die einzelnen Schritte der Erstellung von Brickfilmen sowie den Mehrwert für die außerschulische Begabungsförderung. Der projektorientierte Ansatz nutzt einfache Technik sowie Bildbearbeitungssoftware, erreicht dabei aber professionelle Ergebnisse und fördert vielseitige Kompetenzen. Was sind Brickfilme? Unter "Brickfilm" versteht man einen Trickfilm, der mithilfe von Lego-Figuren erstellt wird. Die Bewegungen der Figuren werden in einzelnen Szenen fotografiert, dann werden die Figuren Stück für Stück weiterbewegt und wieder fotografiert. Aus Einzelbildern, die schnell hintereinandergereiht werden (Stop-Motion-Technik), entsteht dabei eine fließende Bewegung. Einsatz in der schulischen und außerschulischen Begabungsförderung Das beschriebene Vorgehen basiert auf einem Kurs von drei Mal fünf Stunden in der Begabungsförderung von Kindern der zweiten bis vierten Klasse, lässt sich aber auch in höheren Klassenstufen anwenden. Schritte der Brickfilm-Erstellung Beispiel eines Brickfilms analysieren Zu Beginn bietet es sich an, gemeinsam mit den Kindern einen Brickfilm anzusehen und diesen zu analysieren. Dabei achten die Schülerinnen und Schüler darauf, wie sich Figuren und Fahrzeuge bewegen, wie der Hintergrund gestaltet ist und welche Wirkung Töne und Musik erzeugen. Im Kurs wurde als Beispiel ein Brickfilm-Musikclip zu einem Lied von Schandmaul verwendet. Man sollte die Kinder jedoch darauf hinweisen, dass solche Filme sehr aufwendig zu produzieren sind und viel Zeit und Übung erfordern. So wird die Erwartungshaltung an die eigenen Projekte nicht zu hoch gesetzt. Entwicklung eigener Ideen für einen Brickfilm Im nächsten Schritt entwickeln die Kinder in Zweier- oder Dreiergruppen die Idee für einen Film. Bei den Geschichten sollte darauf geachtet werden, dass sie sich auf dem Boden abspielen. Die bei den Kindern beliebten Flugszenen sind schwierig zu produzieren. Sie sind möglich, wenn die Kamera so eingestellt wird, dass die Halterung der fliegenden Objekte nicht zu sehen ist. Für die Anfangszeit bieten sich Filme von 15 bis 20 Sekunden Länge an, so haben die Kinder schnell erste Erfolgserlebnisse.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Informationstechnik

Das neue Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz

Fall des Monats

Aus aktuellem Anlass haben wir heute kein Gerichtsurteil für Sie, sondern einen Infotext darüber, wie Sie in Zukunft Medien im Unterricht verwenden dürfen und worauf Sie achten müssen.

  • Fächerübergreifend

Kulturerbe mal anders: eine digitale Diskussionsplattform zum Europäischen Kulturerbejahr 2018

Fachartikel

Dieser Fachartikel portraitiert eine digitale Diskussionsplattform als Teil eines Vermittlungsprojektes, das Jugendliche an den Begriff des Kulturerbes heranführt. Unter dem Motto #Vollerbe wird die freie Interpretation und offene Diskussion von Kultur(-erbe) in sozialen Medien angeregt.

  • Fächerübergreifend

Welcome to the jungle

Fall des Monats

Eine junge Frau nimmt am Dschungelcamp teil. Ihre Mutter ist Lehrerin und will ihrer Tochter nach Australien folgen, doch die Schule lehnt ihren Antrag auf Sonderurlaub ab. Kurzerhand lässt sie sich für den Zeitraum krankschreiben. Und das fällt auf...

  • Fächerübergreifend

Schulbücher sind Mehrbedarfsleistung

Fall des Monats

Die Kosten für Schulbücher sind eine Mehrbedarfsleistung, die das Jobcenter übernehmen muss. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Für Taschenrechner gilt dies allerdings nicht (Az. L 11 AS 349/17).

  • Fächerübergreifend

Strategie der Kulturministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": von Null auf Hundert

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel geht der Frage nach, wie gut sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer darauf vorbereitet sind, ab dem kommenden Sommer die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Lernausgangslage Eigentlich sollten Schülerinnen und Schüler bereits heute überall dort, wo Unterricht stattfindet, mit Medien lernen können, so der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2012, 6 ff.). Wäre das bereits erfüllt, dann bestünde Grund zur Hoffnung, dass die Schülerinnen und Schüler im kommenden Sommer den Sprung in die digitale Welt unproblematisch schaffen. Tatsächlich sieht die Realität jedoch anders aus. Bereits bei der International Computer and Information Literacy Study 2013 erhielt Deutschland im Bereich des schulischen Computereinsatzes die rote Laterne (Eickelmann, Schaumburg, Drossel & Lorenz, 2014, 204). Seitdem macht man sich darüber Gedanken, wie man dem digitalen Analphabetismus begegnen kann (Bundesfachausschuss Bildung, Forschung und Innovation der CDU Deutschlands, 2015, 4). Betroffen ist ein knappes Drittel aller Schülerinnen und Schüler, so Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Gründerzene, 2016). Deutschland befindet sich im Bereich der digitalen Bildung auf dem Niveau eines Entwicklungslandes (Der Tagesspiegel, 2017). Nur 25,4 Prozent der deutschen Jugendlichen sind im digitalen Bereich so fit, dass sie selbstbestimmt und reflektiert an gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben können (Eickelmann, 2017, 17). Die Probleme beginnen bereits in der Primarstufe. Dort nutzt nur gut ein Drittel der sechs- bis zehnjährigen Schülerinnen und Schüler den Computer. Laut der KIM-Studie 2016 lernen die Grundschülerinnen und Grundschüler den Umgang mit dem PC in der Regel zu Hause oder bei Freunden (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, 2017a, 29). Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung nutzt ungefähr die Hälfte aller Grundschülerinnen und Grundschüler im Unterricht nie oder nur höchst selten digitale Medien. An manchen Schulen müssen sich 20 bis 30 Kinder einen PC teilen (Thorn, Behrens, Schmid & Goertz, 2017, 16). Wertvolle medienpädagogische Arbeit kann so natürlich nicht geleistet werden. Die Mehrheit der Eltern stellt den Grundschulen deshalb in diesem Bereich auch ein schlechtes Zeugnis aus. Nur 38 Prozent der Eltern sind hier von der Arbeit der Grundschulen überzeugt (Büro für analytische Sozialforschung Hamburg, 2017). Den Kindern fehlt eine digitale Grundbildung. 45 Prozent der Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren lernen weder zu Hause noch in der Grundschule den Umgang mit digitalen Medien (Büro für analytische Sozialforschung Hamburg, 2017). Vor dem Hintergrund, dass drei Viertel aller Grundschülerinnen und Grundschüler regelmäßig Smartphone und Co. benutzen, ist diese Situation nicht zufriedenstellend (Büro für analytische Sozialforschung Hamburg, 2017). Die Schülerinnen und Schüler müssen auch auf diesen Teil ihrer Lebenswirklichkeit vorbereitet werden. Und dies gilt nicht nur für die Primarstufe. Bei der ICILS 2013 befanden sich knapp 30 Prozent aller Achtklässlerinnen und Achtklässler auf den untersten zwei Kompetenzstufen. Diese Schülerinnen und Schüler, auf die sich auch Ingo Kramer bezieht, verfügen bestenfalls über basale Wissensbestände und Fertigkeiten (Eickelmann, Gerick & Bos, 2014, 15 f.). Nennenswerte Fortschritte sind bislang nicht gemacht worden. Laut der JIM-Studie 2017 kommen in der Schule bis heute 12 Prozent der Schülerinnen und Schüler nie aktiv mit dem Internet in Berührung (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, 2017b, 53). Es stellt sich daher die Frage, wie es Schülerinnen und Schülern im Sommer gelingen soll, von Null auf Hundert zu starten. Genauso muss aber diskutiert werden, ob die Lehrerinnen und Lehrer auf den Sprung in die digitale Welt vorbereitet sind. Lehrausgangslage Die Lehrausgangslage der meisten Lehrerinnen und Lehrer ähnelt sich sehr. Der Dienstherr hat sie in der Regel weder früher als Schülerin oder Schüler noch während des Studiums, Referendariats oder berufsbegleitend ausreichend auf die digitale Dimension ihres Berufes vorbereitet. Insbesondere wurden sie nicht darin ausgebildet, die Lehr-Lern-Szenarien ihres Fachunterrichtes fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen einzubetten. Es handelt sich bei diesem Fachwissen auch nicht um Wissen, das man en passant im Selbststudium oder auf einer kurzen Fortbildung erwerben könnte. Rudimentäres Anwenderwissen reicht nicht aus, um Schülerinnen und Schüler angemessen bilden zu können! Deshalb sollen Lehrerinnen und Lehrer nun zusätzlich zu ihren Fakultäten auch noch "Medienexperten" werden. "Konkret heißt dies, dass Lehrkräfte digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können" (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 24). Auf den Seiten 25 und 26 der Strategie wird genau beschrieben, über welche umfänglichen Kompetenzen Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft verfügen sollen. Deutschland verfolgt große Ziele und will bis 2025 im Bereich der digitalen Bildung im internationalen Vergleich zur Spitzengruppe der Länder aufschließen und dort Maßstäbe setzen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2016, 51) Es herrscht sicher Konsens darüber, dass die Mehrheit der deutschen Lehrerinnen und Lehrer noch keine Medienexperten sind, die international eine Vorreiterrolle übernehmen und auf dem internationalen Parkett Maßstäbe setzen könnten. Tatsächlich haben die deutschen Pädagogen bereits damit Schwierigkeiten, fächerübergreifende digitale Lehr-Lern-Szenarien zu entwickeln. Denn die deutschen Pädagogen arbeiten im IT-Bereich nicht gerne zusammen. Nur 11,8 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer kooperieren beispielsweise systematisch bei der Entwicklung von IT-gestützten Unterrichtsstunden. Nur 30 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer bemühen sich in einem Team darum, die Nutzung digitaler Medien für den Unterricht zu verbessern. Nur 4,1 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in einer Arbeitsgruppe mit, die sich gezielt mit dem Einsatz von IT im Unterricht auseinandersetzt (Gerick, Schaumburg, Kahner & Eickelmann, 2014, 187 f.). Im internationalen Vergleich bilden die deutschen Lehrerinnen und Lehrer damit auch im Bereich der kollegialen, digitalen Kooperation das Schlusslicht (Gerick, Schaumburg, Kahner & Eickelmann, 2014, 192). Offensichtlich gibt es hier noch viele brach liegende Potenziale. Über die Gründe hierfür lässt sich nur mutmaßen. Möglicherweise liegt dies an der Struktur einer Schule mit dem Arbeitsplatz Klassenraum (Schween, 2017, 92). Vielleicht liegt dies auch daran, dass Lehrerinnen und Lehrer Konflikte scheuen (Vodafone Stiftung Deutschland, 2017, 5). Unter Umständen lassen sich viele Lehrerinnen und Lehrer aber auch nicht auf dieses Wagnis ein, weil nur 3 Prozent von ihnen die Lernkultur ihrer eigenen Schule als gut oder sehr gut erleben. 69 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer glauben, dass ihnen im Kollegium nicht zugestanden wird, Fehler zu machen (Vodafone Stiftung Deutschland, 2017, 6). Dies wiederum könnte damit begründet werden, dass nur 12,1 Prozent der deutschen Schulleitungen Fortbildungen zum Einsatz von IT im Unterricht eine hohe Priorität beimessen. Hier bildet Deutschland im internationalen Vergleich dieses Mal zusammen mit der Schweiz das Schlusslicht (Gerick, Schaumburg, Kahner & Eickelmann, 2014, 183). Ausblick Die Mehrheit der Grundschülerinnen und Grundschüler wird in der Primarstufe nicht an das digitale Lernen herangeführt. Noch in der achten Klasse ist jeder dritte Lernende ein digitaler Analphabet. Lehrerinnen und Lehrer sind mehrheitlich noch keine Medienexperten. Im Bereich der kollegialen, digitalen Kooperation bilden sie im internationalen Vergleich das Schlusslicht. Die Kollegien bieten ungünstige Rahmenbedingungen zum Lernen. Schulleitungen messen Fortbildungen zum Einsatz von IT im Unterricht keine hohe Priorität bei… Die Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" gleicht einem Sprung ins kalte Wasser. Es bleibt spannend, ob Lernende und Lehrende im kommenden Sommer von Null auf Hundert durchstarten werden.

  • Fächerübergreifend

Der digitale Erziehungs- und Fürsorgeauftrag

Fachartikel
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Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit dem digitalen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Der Erziehungs- und Fürsorgeauftrag wächst Wenn die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler zum Lernen in digitale Lernumgebungen schicken, dann müssen sie sich dort auch um die Kinder kümmern. Genauso wie in der realen Welt müssen sie sie dort erziehen und schützen. Damit erweitert die Strategie der Kultusministerkonferenz den Erziehungs- und Fürsorgeauftrag der Lehrerinnen und Lehrer deutlich. Cybermobbing Ebenso wie in der realen Welt gehen Kinder und Jugendliche auch in der virtuellen Welt teilweise recht hart miteinander um. Über 1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler sind mittlerweile von Cybermobbing betroffen (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 81 f.). Die meisten Lehrerinnen und Lehrer glauben, dass die Anonymität im Internet die Bereitschaft der Jugendlichen fördere, böse und gemein gegenüber anderen zu sein. Auch sei die Umgangssprache zwischen Jugendlichen härter und gewaltbetonter geworden, so die Studie Cyberlife II (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 61). Wie in der realen Welt begegnet man auch in der digitalen Welt Mobbing am besten präventiv. Deshalb bieten die meisten Schulen mittlerweile Workshops zur Mobbing-Prävention und Anti-Gewalt Trainings an (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 56). Darüber hinaus wünschen sich Lehrerinnen und Lehrer ein geeignetes Cybermobbing-Gesetz (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 60), da es ihnen bislang schwer fällt, ihrer digitalen Erziehungs- und Fürsorgepflicht nachzukommen. Das ergibt sich bereits daraus, dass sie sich nicht am Ort des Geschehens befinden sollen. So erlauben beispielsweise nur vier Bundesländer ihren Lehrerinnen und Lehrern die dienstliche Nutzung von Facebook. Alle anderen Bundesländer genehmigen diese nur unter Einschränkungen oder verbieten sie vollständig (Muuß-Merholz & Moje, 2014). Darüber hinaus fällt die digitale Post der Schülerinnen und Schüler unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Wie im Artikel Mobile Endgeräte im Unterricht: Bring Your Own Device beschrieben wurde, darf nur die Staatsanwaltschaft Einsicht in die mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler nehmen. Das erschwert es Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich, Sachverhalte zu klären und Probleme zu lösen. Es stellt sich aber auch ganz allgemein die Frage, wie weit der digitale Erziehungs- und Fürsorgeauftrag geht. Sind Schulen beispielsweise dafür zuständig, wenn sich Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulzeit in selbst gegründeten Klassengruppen, zu denen Lehrerinnen und Lehrer gar keinen Zugang haben, gegenseitig hart angehen, sich mobben oder sexuell belästigen? Im Schulalltag werden solche Probleme immer häufiger an die Pädagogen herangetragen. Im letzten Jahr sind über die Hälfte aller Lehrerinnen und Lehrer mit irgendeiner Form von Cybermobbing in Berührung gekommen. Jeder Zehnte von ihnen sogar regelmäßig (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 47). Es erscheint daher dringend nötig, an dieser Stelle Rechtssicherheit zu gewährleisten, den digitalen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag zu konkretisieren sowie Personal zu schulen und dafür abzustellen. Bislang gibt es nur an 22 Prozent der Schulen einen Anti-Mobbing-Beauftragten. Ein spezielles Unterstützungsteam für die Opfer von Cybermobbing, Cybercrime, Cyberstalking und sexuelle Übergriffe gibt es sogar nur an 12 Prozent der Schulen (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 31). Hier herrscht Handlungsbedarf. Ebenfalls müssen die Eltern mit ins Boot geholt und über diesen Problem-Komplex informiert werden. Bislang klären noch nicht einmal die Hälfte aller Schulen ihre Eltern über Cybermobbing, Cyberstalking, Cybercrime oder Cyber-Grooming auf (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 32), obwohl eine stärkere Zusammenarbeit auch von den Kultusministern erwünscht ist. Exzessiver Medienkonsum Lehrerinnen und Lehrer müssen ihre Schülerinnen und Schüler aber nicht nur vor Schaden durch Dritte bewahren. Sie müssen sie auch davor schützen, dass sie sich selbst schädigen. Laut der Drogenaffinitäts-Studie 2015 wachsen die internet- und computerspielbezogenen Störungen insbesondere in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen stark an (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2016, 9). 2017 warnten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, das Institut für Medizinökonomie & Medizinische Versorgungsforschung und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. in einer gemeinsamen Erklärung davor, dass die Zahl der internetabhängigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen rasant ansteige. Experten gehen mittlerweile von etwa 600.000 Internetabhängigen und 2,5 Millionen problematischen Nutzern in Deutschland aus. Für Marlene Mortler, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, "ist ganz klar: Wir müssen die gesundheitlichen Risiken der Digitalisierung ernst nehmen!" (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2017). Doch mit ihrer digitalen Erziehungs- und Fürsorgepflicht hadern die Schulen bislang noch. Nur 14,8 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer fördern ihre Schülerinnen und Schüler im Bereich der Medienerziehung (Bos, Lorenz, Endberg, Eickelmann, Kammerl & Welling, 2016, 15). Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese 14,8 Lehrkräfte tatsächlich auch den exzessiven Medienkonsum thematisieren, denn dieser Inhalt wird bislang nicht verbindlich vorgegeben (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2016). Erst die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" thematisiert das Suchtproblem (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 17). Ausblick Noch ein halbes Jahr - dann soll die Strategie der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden. Doch anders als bei der Verkehrserziehung, bei der die Kinder behutsam Schritt für Schritt an die Teilnahme am Straßenverkehr herangeführt werden, findet eine solche Vorbereitung auf den Eintritt in die digitale Welt bislang noch nicht statt. Es scheint mehr ein Drahtseilakt – ohne Netz und doppelten Boden – als verantwortungsvolle Pädagogik. Denn der Sprung in die digitale Welt und der Umgang mit digitalen Medien sind nicht ungefährlich: Bei Schülerinnen und Schülern, die süchtig nach Computerspielen sind, konnte beobachtet werden, dass sich ihre schulischen Leistungen mit zunehmender Spielzeit verschlechterten. Ebenso wuchs mit zunehmender Spielzeit ihr Schulabsentismus (Rehbein, Kleimann & Mössle, 2009, 24). "Aus der neurobiologischen Forschung ist bekannt, dass die Nutzung digitaler Medien bei Kindern zu Schädigungen in der Gehirnentwicklung führen kann. Irreversible Schäden können speziell die Reifungsvorgänge des Stirnhirns betreffen und die Sozialisierung der Kinder schwer behindern" (Projekt aufwach(s)en mit digitalen Medien, 2017). Bei Schülerinnen und Schülern, die sich weniger mit digitalen Medien beschäftigen, treten seltener Aufmerksamkeitsstörungen auf. Schülerinnen und Schüler, die nicht so häufig ihr Smartphone nutzen, leiden seltener an Schlafstörungen (Riedel, Buesching & Brand, 2016, 36 f.). "Zu viel Smartphone, zu viel Laptop, zu viel Online erhöht die Wahrscheinlichkeit von Smartphone-Abhängigkeit, reduzierter Aufmerksamkeitsspanne, Vergesslichkeit, Produktivitäts-Einbußen, Ungeduld, Unzufriedenheit und mangelndem Selbstwertgefühl bis hin zu fehlenden emotionalen und sozialen Kompetenzen" (WirtschaftsWoche, 2017). Multitasking-Stress verkürzt die Wahrnehmung und verflacht das Denken. Immer mehr Studien bestätigen die These, dass das Internet die Schülerinnen und Schüler durch konstante Ablenkungen, Unterbrechungen und Reizüberflutungen zu intellektueller Oberflächlichkeit verführt (Fokus, 2010). Zudem beschränken die mobilen Endgeräte die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler schriftlich zu denken. Während die Schülerinnen und Schüler ihre Gedanken auf Papier frei strukturieren, gruppieren und aufschreiben können, setzen ihnen Textverarbeitungs-Programme Grenzen (WirtschaftsWoche, 2017). Opfer von Cybermobbing leiden unter Konzentrationsproblemen, Kopf- oder Magenschmerzen, sind plötzlich verschlossen, ziehen sich in andere Welten zurück und fehlen häufiger im Unterricht (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 49). 14 Prozent aller Cybermobbing-Opfer betäubten ihren Schmerz mit Alkohol oder Tabletten. 20 Prozent von ihnen tragen sich mit Suizidgedanken (Bündnis gegen Cybermobbing, 2017, 86).

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Mobile Endgeräte im Unterricht: "Bring Your Own Device"

Fachartikel
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Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" mithilfe der Methode "Bring Your Own Device" pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Die Zeichen stehen auf "Bring Your Own Device" Wenn die Schülerinnen und Schüler ab dem Sommer in digitalen Lernumgebungen lernen sollen, stellt sich zuvorderst die Frage, mit welchen Geräten sie dies tun werden. Denn die Schüler-Computer-Relation an den Schulen ist dafür bislang noch zu gering (Schmid & Goertz, 2017, 16). Noch 2014 hatte nur 1 Prozent aller Schulen für jede Klasse einen Klassensatz an Tablet-Computern oder Smartphones. 86 Prozent der Schulen hatten gar keine Klassensätze (forsa, 2014, 8). Wie im Artikel "Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft" aufgezeigt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Schulen bis zum kommenden Sommer nicht mit einer angemessenen IT-Ausstattung versorgt werden. Das überrascht nicht, denn bereits 2016 wies Ties Rabe, Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung, darauf hin, dass sich kein Bundesland eine adäquate Ausstattung mit Tablets, Smartphones oder Rechnern für alle Schüler leisten könne. Deshalb würden sich auch alle Bundesländer mit der Frage beschäftigen, wie die Geräte der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht eingebunden werden könnten (Süddeutsche Zeitung, 2016). Die Zeichen stehen also auf "Bring Your Own Device" (BYOD). Die Schülerinnen und Schüler sollen bald nicht nur mit ihrem eigenen Taschenrechner, sondern zusätzlich auch mit ihrem eigenen mobilen Endgerät im Unterricht lernen. Ökonomisch kann "Bring Your Own Device" die Schulen enorm entlasten. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Geräten in den digitalen Lernumgebungen lernen, müssen die Schulen nicht mehr mit teurer Hard- und Software ausgestattet werden. Ebenfalls entfällt in der Folge auch die aufwändige Hardware-Verwaltung und -Pflege. Doch die meisten Kollegien sind von BYOD aktuell nicht so richtig überzeugt. Noch ist die Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht an den meisten Schulen grundsätzlich verboten (Schmid, Goertz & Behrens, 2017, 37). In einigen Fällen ist sie sogar auf dem gesamten Schulgelände untersagt, was rechtlich allerdings umstritten ist (Lukorai, 2015). BYOD versus Lernmittelfreiheit Wenn sich Schulen gegen BYOD entscheiden, dann hat das häufig auch juristische Gründe. Denn auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen ihre Schülerinnen und Schülern dazu verpflichten, mobile Endgeräte zum Lernen mitzuführen? Doch genau das wäre nötig, wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen sollen. Sie hätten schließlich die Pflicht funktionsfähige Geräte mitzubringen – genauso wie ihre Schulbücher, Hefte und Stifte. In der Folge wären Eltern verpflichtet ihre Kinder mit mobilen Endgeräten auszustatten, diese Geräte instand zu halten, gegebenenfalls zeitnah reparieren zu lassen und im besten Falle ein Ersatzgerät vorrätig zu haben. Dieser Anspruch übersteigt den Eigenanteil an Lernmitteln jedoch deutlich, denn gemäß der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Absatz 5 SchulG (NRW) liegt dieser für allgemein bildende Schulen pro Schuljahr unter 100 Euro. Damit lassen sich keineswegs geeignete mobile Endgeräte kaufen, in Betrieb nehmen und gegebenenfalls instand setzen. In der Regel reicht das Geld lediglich knapp für die benötigten Schulbücher. An diesem Eigenanteil an Lernmitteln orientiert sich auch § 28 Absatz 3 SGB II. Zudem finden bei Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit von ihrem Alter gemäß § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz auch noch regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für die Nachrichtenübermittlung Berücksichtigung, ca. 70 Prozent von 36,56 Euro pro Monat. Sollte BYOD verpflichtend eingeführt werden, so müssten neben dem Eigenanteil der Eltern auch die Grenzen des § 28 Absatz 3 SGB II an die veränderte Situation angepasst werden. Klassenarbeiten und Tests mit dem eigenen Handy Doch nicht nur die finanziellen Probleme stehen einer verbindlichen Einführung von BYOD entgegen. Auch die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen berücksichtigen noch nicht die Nutzung privater mobiler Endgeräte. Bislang reicht das bloße Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels wie zum Beispiel eines Smartphones aus, um eine Prüfungsleistung mit "ungenügend" zu bewerten (VG Karlsruhe, 2011). Das müsste sich im Zuge von BYOD ändern. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen, dann müssten sie diese – analog zu den Regeln für die Verwendung von Taschenrechnern – auch in ihren Prüfungen benutzen dürfen. Doch darauf sind die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen noch nicht ausgelegt. So ist beispielsweise das Anforderungsniveau der Prüfungen bislang noch nicht auf die Nutzung privater mobiler Endgeräte ausgerichtet, denn noch beinhalten die meisten Richtlinien einen reproduktiven Teil. Dieser Teil der Prüfung wäre jedoch überflüssig, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren mobilen Endgeräten sämtliche Mitschriften, Hausarbeiten, Tafelbilder und ergänzende Literatur im Dateiformat mitführen könnten (Niederastroth, 2015, 18). Verhindern ließe sich das Mitführen dieser Dateien nicht. Denn die privaten mobilen Endgeräte dürfen nicht auf verbotene Unterlagen hin durchsucht werden. Die persönlichen Daten in den Handys der Lernenden fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Nur die Staatsanwaltschaft darf hier Einsicht nehmen (Klicksafe, 2017). Aber die Richtlinien müssen im Zuge von BYOD nicht nur darauf ausgelegt werden, dass die Schülerinnen und Schüler alle Materialien in ihre Prüfungen mitbringen. Sie müssen darüber hinaus auch dahin gehend angepasst werden, dass sie sich in Prüfungen untereinander und mit fremden Experten austauschen. Die Kommunikation mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit externen Experten lässt sich schließlich technisch ebenfalls nicht unterbinden. Für den Einsatz von Störsendern gibt es keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen (irights, 2017). Darüber hinaus dürfen die privaten mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler auch nicht im Nachhinein darauf hin überprüft werden, ob sich die Lernenden während einer Prüfung unerlaubt untereinander oder mit Dritten ausgetauscht haben (Klicksafe, 2017). Ausblick Bislang scheint es noch nicht möglich, die Strategie der Kultusministerkonferenz verbindlich mit BYOD umzusetzen. Vorher müssen diverse rechtliche Regelungen an die veränderte Situation angepasst werden. Unter anderem darf mit Spannung auf Richtlinien gewartet werden, die es zulassen, dass die Schülerinnen und Schüler zu ihren Prüfungen Unterlagen mitbringen und sich dort untereinander und mit fremden Experten austauschen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit, das Verbot von Störsendern an Schulen auszuhebeln und die Schülerinnen und Schüler zumindest in Prüfungen mit preiswerten, mobilen Endgeräten der Schule zu versorgen. Anders als Hamburg sieht beispielsweise Nordrhein-Westfalen durchaus die Möglichkeit, die Schulen im notwendigen Umfang mit Endgeräten zu versorgen (CDU/Freie Demokraten, 2017, 15). Oder man verzichtet so wie Frankreich ganz auf BYOD. Dort wird den Schülerinnen und Schülern nicht nur im Unterricht die Nutzung des Handys verboten, sondern in allen Bildungseinrichtungen des Landes (DiePresse, 2017). Demnach lernen die Schülerinnen und Schüler in Frankreich mit Geräten der Schulen. In Deutschland wäre das grundsätzlich auch möglich. Ein Land, das beim Versagen der Banken sofort und unkompliziert 150 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften mit dem Verweis auf die Systemrelevanz der Banken zur Verfügung stellen kann, sollte auch in der Lage sein, seinen Schülerinnen und Schülern ein paar mobile Endgeräte zu kaufen. Die Jugend unseres Landes ist doch deutlich "systemrelevanter" als deren Banken. Allein mit dem Geld, das dem Fiskus bei den Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften entgangen ist, könnte man alle deutschen Schülerinnen und Schüler ein Jahrzehnt lang mit mobilen Endgeräten versorgen.

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