Entdecken, Fortbilden, Vertiefen

Bleiben Sie neugierig: Entdecken Sie unsere Fachartikel zu praxisnahen Themen und lernen Sie neue Methoden und Werkzeuge kennen, um die täglichen Herausforderungen im Schulalltag zu meistern. 

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Linksammlung: Aufklärungsprojekte, Präventionsprogramme, Workshops und Fortbildungsangebote

Fachartikel

Hier finden Sie eine Übersicht von aktuellen Aufklärungsprojekten, Präventionsprogrammen, Workshops und Fortbildungsangeboten für Pädagoginnen und Pädagogen, die mit Kindern und Jugendlichen zu den Themen Pubertät und Sexualität arbeiten möchten.

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Linksammlung: Sexualität

Fachartikel

Hier finden Sie eine umfangreiche Zusammenstellung von Informations- und Beratungsangeboten zu den Themen Liebe, Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft, Geburt sowie HIV und Aids.

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Linksammlung: Gesundheit und Vorsorge

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Prävention und die Sensibilisierung für Fragestellungen rund um das Thema Gesundheit stehen auf diesen Seiten im Mittelpunkt. Sie liefern auch ergänzendes Unterrichtsmaterial zum Thema Gesundheit in der Pubertät.

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Linksammlung: Lehr- und Lernmedien zum Thema Pubertät

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Ergänzende Unterrichtsmaterialien, Medien und Informationen zum Thema Pubertät bieten diese Seiten an.

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Linksammlung: Emotionale Herausforderungen

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Gefühlsschwankungen in der Pubertät thematisieren diese Internetseiten. Sie enthalten Informationen, Materialien und Medien und liefern Hintergründe und Hilfestellungen.

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Linksammlung: Der Körper in der Pubertät

Fachartikel

Veränderungen des Körpers in der Pubertät werden Schülerinnen und Schülern mithilfe dieser Internetseiten vorgestellt und verständlich gemacht.

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Korrekturtool für das Mathematik Abitur ab 2026

Fachartikel

Die Excel-Vorlage mit VBA-Makros soll die Korrektur des Mathematik-Abiturs (in Bayern) erleichtern. Die Anpassung an neue Abiturprüfungen und die Punkteingabe sind per Klick möglich. Die Vorlage wurde für das Abitur ab 2026 entwickelt. Was kann das Tool? Schnelle Punkteingabe per Klick (auch mit Touchscreen) Anpassung an neue Abituraufgaben per Klick (kein Layouten nötig) Automatische Summen, Tendenzen und Noten Farbige Hervorhebung von Abweichungen (Erst-/Zweitkorrektur) Vergleichstabelle mit Differenzen Automatischer Ausdruck für Schülerinnen und Schüler (A4, fertig formatiert, wahlweise Erst- oder Zweitkorrektur) Wie funktioniert die Korrektur? Punkte werden über ein Eingabefenster vergeben (inkl. Tendenzen +/?). Dadurch entfällt das ständige manuelle Springen in der Tabelle. Eine Korrekturschleife erlaubt das schnelle Abarbeiten (z.B. die Aufgaben 1 bis 4 für alle Schülerinnen und Schüler hintereinander). Im Wahlteil werden die gewählten Aufgaben einmal festgelegt und automatisch berücksichtigt.

  • Mathematik / Rechnen & Logik
  • Sekundarstufe II

Friedhöfe im Wandel der Zeit erkunden

Fachartikel

Der Fachartikel für die Fächer Ethik und Religion der Klassen 9–10 vermittelt den Schülerinnen und Schülern den Wandel vom Umgang mit Tod und Trauer im Laufe der Jahrhunderte. Friedhofskultur wird als Spiegel gesellschaftlichen Wandels untersucht. Der Artikel zeigt historische Entwicklungen von Kirchhöfen zu modernen Begräbnisstätten, vergleicht religiöse Bestattungsrituale verschiedener Kulturen und stellt innovative Friedhofskonzepte als Orte der Begegnung und individuellen Erinnerung vor.

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Klassenchat: Regeln und Richtlinien für Schülerinnen und Schüler

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel zum Thema Klassenchat behandelt das gemeinsame Erstellen von Regeln und Richtlinien für den Umgang mit Messengern. Fragen und Überlegungen zu sechs verschiedenen Bereichen sollen den Schülerinnen und Schülern dabei helfen, problematische Situationen und Fehlverhalten zu reduzieren. Nutzung und Bedeutung von Klassenchats Das Smartphone und die damit verbundenen Funktionen sind aus dem Leben von Schülerinnen und Schülern nicht mehr wegzudenken. Bei den über Zwölfjährigen besitzen fast 100 Prozent ein Smartphone , das zeigt eine aktuelle Befragung die JIM-Studie 2025. Auch in den Schulen und im Unterricht ist das Smartphone allgegenwärtig, beispielsweise durch die Klassenchats. Und selbst wenn in der 5. Klasse noch nicht alle Schülerinnen und Schüler ein Smartphone besitzen, so gibt es doch fast immer schon einen Klassenchat. Der Messenger der ersten Wahl ist WhatsApp , obwohl er als unsicher, leicht abzuhören und undurchsichtig gilt sowie offiziell erst ab 16 Jahren genutzt werden darf. Immerhin gibt es seit 2016 eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sodass Nachrichten nicht von Dritten und auch nicht von WhatsApp selber mitgelesen werden können. Allerdings können die Metadaten problemlos ausgelesen werden und WhatsApp besitzt den vollständigen Zugriff auf das eigene Telefonbuch (auch auf Daten von Personen, die den Messenger überhaupt nicht nutzen). Empfohlene Alternativen zu WhatsApp sind beispielsweise Threema, Wire oder Signal.

  • Fächerübergreifend

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 2

Fachartikel
5,99 €

Wie lässt sich Rechtswissen im Schulunterricht verständlich, praxisnah und ohne juristische Überforderung vermitteln? Der Beitrag zeigt, warum Rechtsbildung nicht an Hochschulen enden darf und welche didaktischen Wege Lehrkräfte nutzen können, um Rechtskunde alltagsnah, interaktiv und lernendengerecht in den Unterricht zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen Praxisbezug, klare Vereinfachung, geeignete Methoden und sinnvolle Leistungsnachweise. Dass eine verstärkte Rechtsbildung in unseren Schulen Sinn macht und dass dazu didaktische Wege geebnet werden müssen, wurde schon vor Augen geführt. Nun geht es konkreter darum, was zu tun ist. Vereinfacht: Teil 1 betraf das 'ob' mit Schwerpunkt auf Nutzen und Herausforderungen, Teil 2 betrifft das 'wie' mit Schwerpunkt auf Didaktik. Warum ist Jura den Hochschulen vorbehalten? An Hochschulen ist Jura weitaus präsenter als in unseren Schulen. Vergleichen wir Fakultäten und Lehrpläne fällt Folgendes auf: Mathematik ist Fakultät und Lehrplanstoff, Religion auch, Physik, Chemie und Biologie ohnehin. Hinzugekommen ist Wirtschaftskunde als Essenz der betriebs- und volkswirtschaftlichen Studiengänge sowie IT als komprimierte Lehre basierende auf der Fakultät Informatik. Erkenntnis: Rechtswissenschaften haben es ausnahmsweise nicht vermocht, in die schulischen Lehrpläne Einzug zu nehmen. Rechtswissenschaften ist sogar eine der ältesten Fakultäten an den Universitäten. An den Fachhochschulen, heute "Universities of Applied Science" genannt, ist das anders. Während unter anderem die Wirtschaftswissenschaft dort breit unterrichtet werden. Warum? Weil dort nicht zum juristischen Staatsexamen vorbereitet wird. Das ist aber erforderlich, um entweder rechtlich beraten zu dürfen oder für den Staat im Richteramt und Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Rechtsunterricht ist nicht Rechtsberatung oder –sprechung Im Rechtsunterricht muss gelten: "to the point", ohne "wenn und aber", Nachfragen sind zugelassen. Wir schauen uns hier nämlich Pädagogik an, deren Ziel der Wissenstransfer ist. Würden wir uns die Rechtsberatung anschauen, sähe das ganz anders aus. Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen natürlich viel mehr aufpassen, dass die Informationen zutreffen. Ihnen droht sonst Anwaltshaftung. Dafür gibt es zwar eine Pflichtversicherung, aber angenehm ist das jedenfalls nicht und auch nicht gut für das Image. Bei einem Mandatsvertrag kann eine Falschberatung einen Schaden und damit eine Haftung auslösen. Um hier auf der halbwegs sicheren Seite zu sein, empfehlen sich Nachfragen und Präzisierungen. Der Mandantschaft zu raten, einen Kaufpreis zu zahlen, aber zu übersehen, dass die Kaufpreisforderung verjährt ist und die Zahlung deshalb hätte vermieden werden können, kann Probleme auslösen. Bei Pädagogik ist das weniger streng. Es liegt keine vertragliche Verpflichtung vor. Es wird kein Geld unmittelbar mit der Wissensvermittlung verdient. Nach dem Unterricht bekommen die Schülerinnen und Schüler keine Honorarrechnung. Außerdem ist die Haftung von Staatsbediensteten ohnehin begrenzt. Letztlich gibt es auch den Grundsatz, dass bei Gefälligkeiten kein strenger Haftungsmaßstab gilt. Wer beispielsweise ehrenamtlich die Jugendarbeit fördert, ist insoweit auf einer deutlich sicheren Seite. Letztlich kann es auch helfen, auf den Bedarf an Vertiefung hinzuweisen. Rechtsunterricht ist auch nicht Rechtsprechung. Auch gegenüber Richterinnen und Richtern haben Lehrkräfte eine vollkommen andere Aufgabe. Praxisbezug mit Alltag Die zu "beschulenden" müssen dort abgeholt werden, wo sie sind. Im Mittelpunkt sollte deren Leben stehen. Nur durch praxisnahe Didaktik wird der Sinn des Zuhörens klar. Eigentlich könnte jeder Unterricht mit Erlebnissen aus dem Alltag begonnen werden, etwa: "Also vorhin beim Bäcker ist mir etwas passiert, was meint Ihr denn dazu? Die wollten mir das Brot nicht zu dem Preis in der Auslage verkaufen, sondern einfach mehr haben. Das finde ich total ungerecht und wir sollten darüber mal sprechen, denn das kann Euch genauso passieren." So könnte ein "Aufhänger" für das Unterrichten der sogenannte Invitatio ad offerendum, also der Unverbindlichkeit von Preisschildern ausschauen. Erfahrungsgemäß haben damit Viele Erfahrungen gemacht. Wer lehrt hat nicht selten einen hohen Bildungsanspruch. Dem müssen aber die Lehrkraft nicht gerecht werden, wenn sie Rechtswissen vermitteln. Präzision vermeiden Ganz wichtig: In der juristischen Didaktik muss Mut zur Lücke bestehen. Es ist Schlimmer nichts zu vermitteln, als Halbwissen. Das halbe Wissen ist mehr wert als Nichtwissen, wie beim Geld. Beispiel: Muss ich etwas bezahlen, wenn ich es gekauft habe? Einfache Antwort: Ja Mit dem Gesetz begründete Antwort: "Schaut bitte in § 433 II BGB", denn dort steht: "Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen." Juristische akkurate Antwort: "Es kommt darauf an" und dann wird es komplex. Nur wenn Du schon geschäftsfähig bist oder zumindest beschränkt geschäftsfähig und Deine Eltern vorab eingewilligt oder im Nachhinein genehmigt haben, es sei denn, durch hast dies mit eigenen Mitteln bewirkt. Außerdem darf kein Zurückbehaltungsrecht bestehen und auch der Hinweis auf Erfüllung "zug und zug" darf nicht greifen. Vielleicht ist aber auch die Vorleistungspflicht der verkaufenden Person zu beachten. Noch Grundsätzliches: Kann den der Kaufvertrag überhaupt wirksam durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande? Es kann doch sein, dass entweder die Käuferin, der Käufer oder die verkaufendende Person kein Handlungsbewusstsein hatte, vielleicht fehlte auch das Erklärungsbewusst sein oder der Geschäftsbindungswille war nicht vorhanden. Denkbar ist natürlich auch, dass der Kaufvertrag nicht mit dem Recht in Einklang ist. Dazu müsste man wissen, ob es sittenwidrig war, vielleicht sogar gesetzeswidrig. Und dann ist das noch die Problematik mit den Formen, möglicherweise musste notariell protokolliert werden, dann schließt sich die Frage an, ob das Notariat nach der Notarordnung ordnungsgemäß protokolliert hat. Ach so, verjährt könnte die Kaufpreisforderung doch auch schon sein, aber dabei ist wichtig, wann die Verjährung begann. Es kann allerdings auch sein, dass sie gehemmt wurde. Das geht durch Klage und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Ist vielleicht eine Meinung ausreichend? Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlen magst, kommt eine Anfechtung in Betracht, wegen Irrtum, aber nicht jeder Irrtum genügt. Täuschung ist auch ein Argument. Überhaupt, ob deutsches Recht gilt, muss vorab geprüft werden. Didaktische Hilfsmittel "Guten Morgen, was ist eigentlich Recht?". So könnte eine erste Unterrichtsstunde beginnen. Jura muss anders vermittelt werden als bislang. Der klassische Weg des Erläuterns und Kommentierens von Paragraphen und Artikels ist zu praxisfremd. Die Idee ist nicht neu. Ein Großteil der Welt ist davon geprägt, dass Recht nicht anhand von Normen angewendet wird. Lehrmethoden, die an juristischen Fakultäten nicht stattfinden, können im Unterricht nutzen. Eine Möglichkeit ist es, Sachverhalte vorzuspielen. Eine Veranschaulichung kann dabei durch Rollenspiele erleichtert werden. Sachverhalte mit juristischen Problemen können so in einer Gruppe interaktiv im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt werden. Die Nutzung von Fotos ist ebenfalls sinnvoll. Entsprechendes gilt für Videos. Damit das haptische Element nicht zu kurz kommt, bietet es sich ferner an, Gegenstände mitzubringen. Beispielsweise das Mitbringen von Haustieren erfreut sich traditionell der Beliebtheit bei Schülerinnen und Schüler, zumindest solange die Tierchen ungefährlich sind. So kann es auch anregen, beispielsweise ein defektes Mobiltelefon herumzureichen, bevor die rechtliche Frage der Gewährleistung diskutiert wird. Es ist dann schlicht vorstellbarer. Interaktiv ist es auch, die Gruppe stets nach deren Einschätzung zu fragen. Nachdem beispielsweise ein rechtlich relevanter Sachverhalt dargestellt und die Frage aufgeworfen wurde, wer "im Recht ist", kann abgestimmt werden. Nach der "Auflösung" aus rechtlicher Sicht kann dies zu einem kleinen Erfolgserlebnis führen. Leistungsnachweise Im Jurastudium ist beim Leistungsnachweis der sogenannte Gutachtenstil im Vordergrund. Basierend auf einem Sachverhalt soll herausgefunden werden, welche Norm quasi dazu passt, denn der Gesetzgeber hat natürlich nie konkrete Lebenssituationen beschrieben, sondern viele ähnliche Konstellationen "unter einen Hut gebracht". Also müssen Studierende nachweisen, dass sie "subsumieren" können. Hierbei wird der Sachverhalt Stück für Stück mit den in Betracht kommenden gesetzlichen Vorgaben abgeglichen. Ist ein Schraubenzieher eine Waffe? Hat die Polizei eine "Gefahr" abgewendet? Um das zu prüfen, verwenden Studierende den sogenannten Gutachtenstil. Dabei wird zunächst die Annahme in den Raum gestellt, im Konjunktiv formuliert, beispielsweise: "A könnte gegen B Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben". Dann wird geprüft, ob ein Kaufvertrag vorliegt usw., also systematisch "abgeklopft", ob die Annahme passt. Auch wenn im Ergebnis die Annahme abgelehnt ist, ist es eine gute Leistung, sofern die entscheidenden Aspekte erörtert wurden. Im Schulunterricht oder bei sonstiger Wissensvermittlung muss die Form der Leistungsnachweise nicht übernommen werden. Hier bietet sich ebenfalls an, Lebenssituationen zu beschrieben, damit dies rechtlich zugeordnet werden. Der Gutachtenstil sollte aber nicht verlangt werden, weil er teils als formalistisch empfunden wird, obwohl er durchaus zu einer kritischen Analyse zwingt. Besser wäre es, Fließtext zuzulassen. Dabei sollte auch weniger auf die Wiedergabe von Gesetzestext geachtet werden und eher darauf, ob Beschulte den Sinn verstehen, etwa, wenn sich jemand im Geschäft vergriffen hat.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf

Internetrecherche in der Grundschule begleiten

Fachartikel
5,99 €

Die Internetrecherche in der Grundschule ist für viele Kinder spannend, aber auch herausfordernd. Damit sie im Unterricht tatsächlich zu einem Informationsgewinn und zu nachhaltigem Lernen führt, muss sie gut vorbereitet, aufmerksam begleitet und sinnvoll nachbereitet werden. Entscheidend ist, dass Kinder nicht nur technische Abläufe beherrschen, sondern auch lernen, Informationen einzuordnen, relevante Inhalte auszuwählen und ihre Ergebnisse zu dokumentieren. Technische Grundlagen als Voraussetzung Bevor Grundschulkinder eigenständig im Internet recherchieren, sollten sie über ein technisches Basiswissen verfügen. Dazu gehören unter anderem das Anklicken von Links, die Bedienung des Browsers, die Eingabe von Internetadressen, die Nutzung einer Suchmaschine und der Umgang mit dem Scrollbalken. Diese Grundlagen lassen sich gut in einer vorbereitenden Unterrichtseinheit einführen, etwa im Computerraum oder im Rahmen einer angeleiteten Medienbildungsphase. Hilfreich können auch Übungseinheiten sein, in denen fortgeschrittene Kinder zuvor vereinbarte Internet-Grundkenntnisse an andere Lernende weitergeben. So wird nicht nur technisches Wissen gesichert, sondern auch selbstständiges und kooperatives Lernen gefördert. Vorbereitung der Internet-Recherche Eine gelingende Recherche beginnt mit einer klaren inhaltlichen Vorbereitung. Kinder sollten vor dem Start genau wissen, wonach sie suchen möchten. Dazu notieren sie Fragen, Stichworte oder Teilaspekte zu einem Thema. Wichtig ist, dass das Rechercheinteresse nicht zu eng gefasst wird, damit überhaupt passende und verständliche Informationen gefunden werden können. Arbeiten Kinder in Paararbeit, braucht es zudem eine kurze Abstimmung über gemeinsame Interessen, Ziele und Vorgehensweisen. Ebenso wichtig ist die frühzeitige Sensibilisierung für die Frage, ob Informationen aus dem Internet vertrauenswürdig sind. Kinder sollten verstehen, dass nicht jede Website verlässliche Inhalte bietet und dass Seiten Fehler, ungenaue Aussagen oder problematische Inhalte enthalten können. Treffen die Lernenden auf widersprüchliche oder unklare Informationen, vergleichen sie Ergebnisse, prüfen mehrere Quellen und besprechen mit der Lehrkraft, welche Inhalte am ehesten glaubwürdig sind. Auf diese Weise wird Quellenkritik altersangemessen angebahnt.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.