Altersteilzeit für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz steht vor ungewisser Zukunft

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veröffentlicht am 12.08.2026

Die GEW Rheinland-Pfalz fordert, die Altersteilzeit für Lehrkräfte über den 31. Dezember 2026 hinaus fortzuführen. Für Schulen und Lehrkräfte geht es um Planungssicherheit, einen gesundheitsgerechten Übergang in den Ruhestand und die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter.

GEW fordert Entscheidung zur Altersteilzeit

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz drängt die Landesregierung, die geltenden Regelungen zur Altersteilzeit für Lehrkräfte rechtzeitig zu verlängern. Nach Angaben der Gewerkschaft sollte eine Entscheidung ursprünglich auf Grundlage einer Evaluation bis Ende Mai 2026 getroffen werden. Im Hinblick auf die Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/28 sei nun eine klare Regelung erforderlich.

Die Altersteilzeit ermöglicht Lehrkräften einen schrittweisen Übergang aus dem aktiven Schuldienst. In Rheinland-Pfalz können beamtete Lehrkräfte dabei zwischen einem Teilzeitmodell und einem Blockmodell wählen. Im Teilzeitmodell arbeiten sie während der gesamten Altersteilzeit mit der Hälfte ihrer bisherigen Arbeitszeit. Im Blockmodell folgt auf eine Arbeitsphase eine vollständige Freistellungsphase.

Planungssicherheit für Lehrkräfte und Schulen

Aus Sicht der GEW ist Altersteilzeit kein Sondervorteil, sondern ein Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ältere Lehrkräfte seien zunehmend mit hohen Anforderungen konfrontiert. Dazu zählten unter anderem der Lehrkräftemangel, Inklusion, Integration, Digitalisierung und zusätzliche Verwaltungsaufgaben. Eine reduzierte Arbeitszeit könne dazu beitragen, Belastungsspitzen im höheren Erwerbsalter zu verringern.

Die Forderung betrifft eine Berufsgruppe, deren Altersstruktur bundesweit zunehmend in den Blick rückt: Im Schuljahr 2024/2025 waren 35,4 Prozent der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen mindestens 50 Jahre alt. 25,4 Prozent gehörten zur Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren, weitere 10,0 Prozent waren 60 Jahre oder älter. 12 Regelungen für einen gesundheitsgerechten Übergang in den Ruhestand betreffen damit viele Beschäftigte und zugleich die Personalplanung der Schulen.

Verlängerung bereits einmal beschlossen

Die geltenden Regelungen waren bereits 2021 um fünf Jahre verlängert worden. Die damalige Gesetzesbegründung verwies darauf, dass die Altersteilzeit älteren Lehrkräften einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermögliche und zugleich Einstiegsmöglichkeiten für jüngere Lehrkräfte schaffen könne.

Neben der Fortführung der Altersteilzeit fordert die GEW Verbesserungen bei der Altersermäßigung, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Prävention. Für die Schulen sei entscheidend, frühzeitig zu erfahren, ob und unter welchen Bedingungen Lehrkräfte auch nach 2026 Altersteilzeit beantragen können.

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