Tipp der Redaktion

Tierische Scherzfragen und Rätselspaß für die Grundschule

Schaf streckt die Zunge heraus
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Tierische Scherzfragen und Rätselspaß für die Grundschule

Lassen Sie Ihre Lernenden um die Ecke denken mit unseren Scherzfragen und Rätseln zu Tieren und dem Landleben! Dieses Arbeitsmaterial für die Grundschule fördert Querdenken und Humor.

Tipp der Redaktion

Mündliche Kompetenzen bewerten

Schülerin meldet sich
Tipp der Redaktion

Mündliche Kompetenzen bewerten

Hier erhalten Lehrkräfte Tipps zur gezielten Schülerbeobachtung hinsichtlich ihrer Aktivitäten neben den schriftlichen Leistungen. Außerdem liefert er eine Liste mit unterschiedlichen Kriterien zur…

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Sicher unterwegs mit dem richtigen Sonnenschutz

gelber Hintergrund, Sonne mit Sonnencreme gezeichnet
Tipp der Redaktion

Sicher unterwegs mit dem richtigen Sonnenschutz

In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler spielerisch, warum Sonnenschutz wichtig ist, wie UV-Strahlung wirkt und wie sie sich im Alltag wirksam davor schützen können.

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Prompts für KI-Tools

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel erfahren Sie mehr über die Unterrichtsstrategie des "Undoings" in Bezug auf die Erstellung von Quiz. Außerdem geht der Artikel auf die Erstellung von zielsicheren und effektiven Prompts in KI-Tools ein, was hier am Beispiel von Quiz dargestellt wird. Am Ende des Artikels erhalten Sie außerdem ein Beispiel für eine derartige Prompt-Formulierung. Seit über 30 Jahren werden weltweit bereits KI-Tools für die Pädagogik entwickelt. Aber gerade in den letzten Monaten ist die Liste dieser Tools enorm gewachsen. Meist zielen diese jedoch auf nur zwei Kategorien ab. Einmal die Erstellung von Inhalten und zum Anderen die von Quiz. Letztere sind zum Beispiel die neu auf den Markt gekommenen Quiz-Generatoren Quiz Gecko und Questgen . Diese Tools generieren mithilfe von KI in kürzester Zeit Fragen und Antworten auf der Grundlage von Informationen, die vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Ein großer Vorteil davon ist definitiv die Zeitersparnis, denn diese Tools funktionieren wirklich gut und die Ergebnisse sind über einen Link einfach mit der Lerngruppe teilbar. Weitere Infos zu den Apps können Sie in unserem Fundstück lesen. Forschungen in den letzten Jahren haben nun aber ergeben, dass Quizspiele oftmals nur einen begrenzten pädagogischen Wert haben, da sie Missverständnissen und alternativen Konzepten nicht effektiv entgegenwirken, sich auf unmittelbares Erinnern konzentrieren und nur oberflächliches Verständnis fördern. Neue Technologien, wie Quiz-Generatoren, imitieren diese schlechten Praktiken, anstatt sie zu verbessern. Es gibt jedoch gute Neuigkeiten! Durch die Verwendung von präzisen und durchdachten Anfragen können Lehrkräfte KI-Modelle, wie zum Beispiel Chat GPT oder Neuroflash, nutzen, um die Effektivität ihrer Unterrichtsmethoden zu steigern. Wie könnte sich ein besserer Einsatz von Quiz, die durch KI erstellt wurden, in der Bildung gestalten? Hier kommt das "Undoing" ins Spiel. Unter Undoing versteht man im Großen und Ganzen die didaktische Idee des Rückgängigmachens. Konkret bedeutet das im Unterricht, dass irrtümliche Grundideen und Annahmen aufgedeckt, in Frage gestellt und neu formuliert werden – ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Lernenden genaue Grundinformationen sinnvoll abrufen und verarbeiten können. Insgesamt kann Undoing helfen, eine positive und förderliche Lernumgebung zu schaffen, in der Schülerinnen ihre Erfahrungen erfolgreich verarbeiten und ihre Lernziele erreichen können. Diese Unterrichtsstrategie lässt sich auch auf das Erstellen von Quizspielen durch KI-Tools übertragen. Diese hinterfragen oftmals nicht die verschiedenen Aspekte zu einem bestimmten Thema und hinterlassen möglicherweise falsche Ideen und Annahmen bei den Lernenden. Somit wird ein sinnvolles Erinnern und auch die Verarbeitung grundlegender Informationen übergangen. Folglich ergibt sich die Wichtigkeit konkreter und zielführender Prompts bei KI-basierenden Quiz-Generatoren. Die Ergebnisse eines KI-Tools sind nur so gut wie die Qualität der Eingaben Die Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass der Prompt sowohl inhaltlich als auch strukturell für die bestmögliche Ausgabequalität optimiert ist. Die Aufforderung sollte idealerweise aus den folgenden sieben Hauptmerkmalen bestehen: Definierte Rolle für die KI: Je mehr Kontext das KI-Tool über die Rolle hat, die es spielt, desto besser. (zum Beispiel "Du bist Lehrer einer Hauptschule") Informationen über die Lerngruppe , zum Beispiel Alter, Fachgebiet, Verständnisniveau und Fähigkeiten: Wenn Sie dem KI-Tool Informationen über Ihre Lernenden geben, kann es für sie relevante Ergebnisse besser erzeugen. Fachwissen , das heißt Informationen über Unterrichtsstrategien: Indem Sie dem KI-Tool Ihr Fachwissen mitteilen – in diesem Fall, was Undoing ist und wie es sich von Quizfragen unterscheidet – greift es auf die effektivsten Ansätze zurück. Ohne die Undoing-Informationen wird das KI-Tool zum Beispiel gängige Quizformen wählen, ähnlich wie bei einem Tool wie Quiz Gecko. Ein Titel und ein Thema : Das KI-Tool mag Struktur. Durch das Hinzufügen eines Titels und eines Themas lenken wir den Fokus auf die Informationen, die am wichtigsten sind. Ein Beispiel : Beispiele sind ein guter Weg, um ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, wie eine gute Struktur und ein guter Inhalt aussehen. Eine klar definierte Aufgabe : Geben Sie klare Anweisungen, was das KI-Tool tun soll und wie. Eine klar definierte Ausgabe : Sagen Sie dem KI-Tool, was Sie wollen und wie es die Informationen präsentieren soll.

  • Fächerübergreifend

Datenschutz gerne – aber bitte mit Augenmaß!

Blog

Datenschutz verhindert aktuell Digitale Bildung. Implementierte und seit Jahren bewährte Systeme werden nach und nach wegen Datenschutzmängeln abgesägt. Autor Dr. Peter Kührt fordert mehr präventive und rechtssichere Beratung durch Datenschutzbeauftragte, auf deren Lösungen und Empfehlungen Schulen und Lehrkräfte bauen können. Natürlich bin auch ich gegen Datenmissbrauch. Natürlich sollen Maßnahmen ergriffen werden, sodass niemand unsere 2.700 Schülerdaten und 1.400 Betriebedaten unrechtmäßig nutzt oder gar verkauft. Natürlich sollten unsere Schülerinnen und Schüler fit gemacht werden, dass sie nicht auf Betrugsmaschen oder Kriminalität im Netz hereinfallen, dass sie die AGBs von Verträgen und die Vertragsinhalte selbst verstehen und prüfen, dass sie Internetinhalte auf Glaubwürdigkeit checken, ihre persönlichen Daten nicht zu bereitwillig an obskure Netzakteure weitergeben, ihre Recherche- und Arbeitsergebnisse vernünftig abspeichern und auch in vier Wochen wieder finden. Und sie müssen natürlich das Urheberrecht bei Fotos, Musik und Texten strikt beachten und gegebenenfalls die Genehmigungen hierfür einholen. Ich finde es auch toll und bewundernswert, dass einige Datenschützende es tatsächlich geschafft haben, den schier übermächtigen US-Netzriesen erste Zugeständnisse abzuringen. Das Ende von Microsoft Team an deutschen Schulen? Nichtsdestoweniger erscheinen mir die jüngsten Forderungen der Datenschutzbeauftragten doch deutlich überzogen und realitätsfern. Circa 80 Prozent sämtlicher Unternehmen in Deutschland und auch unsere Ausbildungsbetriebe verwenden Windows -Produkte, unsere Schulen und Lehrpersonen haben mit Windows 365 und Microsoft Teams in der Coronazeit sehr gute Erfahrungen gemacht, im Unterschied zu vielen anderen Schulen lief der Unterricht fast nahtlos weiter, dennoch fordern die Datenschützer jetzt nach zwei Jahren ein Ende von Teams . Viele Schulen haben auch mit der Videoplattform Zoom sehr gute Erfahrungen gemacht. Das System ist einfach zu handhaben und lief nahezu immer stabil. Der Branchenverband Bitkom nutzt es, die Unis nutzen es, nur an den Schulen ist Zoom inzwischen in einigen Bundesländern verboten. Das Hauptargument der Datenschützer ist offenbar, dass Daten der US-Programme in den USA gespeichert und dort unter Umständen weiter gegeben werden können. Das ist sicherlich richtig. Aber über welche Daten reden wir hier denn, wenn wir die Programme im Unterricht verwenden? Sensible Daten in den Händen der US-Riesen? Einmal muss man sich bei den Programmen mit einer Mailadresse anmelden. In vielen Fällen läuft die Anmeldung über eine schulische Mailadresse, vielfach haben die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte mehrere Mail-Accounts und können für die Anmeldung damit eine Placebo-Adresse nehmen. In beiden Fällen ist es jetzt vermutlich nicht so wahnsinnig relevant, welche Suchanfragen und Internetseiten diesen Mailadressen von irgendeinem US-Auswertungsprogramm zugeordnet werden können. Auch die Inhalte dürften für geheime oder kommerzielle US-Instanzen nicht gerade von Relevanz sein. Ich glaube kaum, dass die 432. PowerPoint-Präsentation über den Deutschen Bundestag, Nürnberger Friedhöfe oder die Arbeitslosenversicherung den Think Tanks in den USA oder der NSA große Erkenntnisgewinne bringen. Ganz abgesehen davon, ob die Schülerpräsentationen, Arbeitsblätter, Linklisten und Erklärfilme überhaupt inhaltlich richtig sind. Und die Arbeits- und Aufgabenblätter der Kolleginnen und Kollegen werden die Amerikaner auch nicht gerade vom Hocker reißen. Es sieht also danach aus, dass die derzeit sehr rigiden Positionen der Datenschützer eher mir der Hybris ihrer gestiegenen Bedeutung und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit zu erklären ist, die sie zunehmend eine rigide, buchstabengetreue und wenig flexible und praxisgerechte Interpretation von Datenschutz einnehmen lässt. Datenschutzbeauftragte müssen von Beginn an klare datenschutzkonforme Lösungen präsentieren Was ich aber noch schlimmer finde, ist die Tatsache, dass die Datenschutzbeauftragten immer nur sagen, wie es nicht geht – und dies oftmals Monate und Jahre später, nachdem die Programme längst in der Breite implementiert sind –, sie aber nicht willens und fähig sind, im Vorhinein datenschutzkonforme Lösungen für die Praxis, für Schulen und Lehrerinnen und Lehrer vorzuschlagen und zu definieren. Es gibt bis heute keine allgemein verfügbaren Muster von Datenschutzerklärungen für Schulen, für Lehrerseiten, für Schülerseiten oder für Projektseiten. Ich habe zum Beispiel für eine neu erstellte Website zur Glaubwürdigkeitsprüfung von Netzinhalten die Datenschützer unserer Stadt, unseres Bundeslandes, unserer Lehrerfortbildungsanstalt und weitere Datenschützer im ganzen Bundesgebiet gebeten, die Datenschutzerklärung unserer Website zu prüfen. Kein einziger Datenschützer war dazu bereit, alle haben mich auf allgemeine Internetseiten oder an Anwälte verwiesen. Dabei handelte es sich um eine nackte Internetseite, die keinerlei Personendaten erfragt oder verarbeitet und die auch keinen Zähler oder Ähnliches im Hintergrund mitlaufen lässt. Wir sollen mit unseren Schülerinnen und Schülern digitale Bildung betreiben, abwechslungsreich, kreativ und innovativ. Kein einziger Datenschützer und kein einziges Kultusministerium aber sind bereit, uns rechtlich unbedenkliche Musterlösungen für Lehrer- oder Schüler-Websites zur Verfügung stellen. Alle werden aber sicherlich schlaue Anmerkungen machen, wenn wir in einigen Monaten oder Jahren wegen rechtlicher Unzulänglichkeiten die Gebührennote eines Abmahnvereins erhalten. Digitale Bildung braucht Freiräume. Datenschutzkonforme. Datenschutz ist inzwischen ein Verhinderer von Digitaler Bildung , weil sich kaum noch eine Lehrkraft ohne Bedenken im Netz bewegt, statt dessen immer die persönliche Haftung und die Ängste der Schulleitung und Schulträger im Hinterkopf hat. Wie aber wollen wir und die Schülerinnen und Schüler mit Experimentierfreude, Neugierde und Begeisterung die Räume und Entwicklungen des WWW ausloten, um sie auf die digitale Zukunft vorzubereiten und für sie resilient zu machen, wenn uns die Schere im Kopf in jeder Sekunde den Verzicht auf digitales Neuland dringlichst nahelegt? Wir Lehrkräfte brauchen entweder Rückendeckung für experimentelle Freiräume oder klare Mustervorgaben für rechtlich unbedenkliche Netzaktivitäten und -projekte.

  • Politik / WiSo / SoWi / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik

Gendern an der Schule – müssen Eltern gendersensible Sprache dulden?

Fall des Monats

Die gesellschaftliche Debatte zum Gendern wird hitzig geführt und gleicht einem Glaubens-Streit. Viele Eltern lehnen es ab, dass an den Schulen ihrer Kinder gegendert wird. Doch welche Freiheiten haben Schulen – und wie können Eltern darauf reagieren? Der konkrete Fall Das Nachsehen hatte ein Vater, der gegen die teilweise Verwendung von genderneutraler Sprache und der "Critical Race Theory" an den Gymnasien seiner beiden Kinder vorging. Er berief sich auf sein elterliches Erziehungsrecht. Die Schulleitungen hatten den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt. Gleichzeitig wiesen sie klar darauf hin, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten seien. Die Entscheidung des Gerichts Der Vater scheiterte: Das Verwaltungsgericht Berlin konnte am am 24. März 2023 (AZ: VG 3 L 24/23) nicht erkennen, dass der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzte. Daher muss auch nicht die Schulaufsicht einschreiten. Argumentative Leitlinie des Gerichts Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien nicht, zumal genderneutrale Sprache Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei, wenn auch nicht in der vom Vater favorisierten Weise. Auch verstoße eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern- und Schülerschaft nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache: Wegen der breiten öffentlichen Diskussion bleibe diese selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich. Es liege auch kein Verstoß gegen das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst vor. Mit der Verwendung genderneutraler Sprache gehe keine politische Meinungsäußerung einher. Zudem würde sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zulassen. Des Weiteren konnte der Vater keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die angegriffene Schreib- und Sprechweise nachweisen, so das Gericht. Zumal der Spracherwerb bei den beiden Zehntklässlern weitgehend abgeschlossen sein dürfte. Der Vater behauptete auch, dass Gendersprache, Identitätspolitik und "Critical Race Theory" einseitig dargestellt und seine Kinder "indoktriniert" würden. Auch dies überzeugte das Gericht nicht, welches für das Verfahren Stellungnahmen eingeholt hatte. "In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen kann die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein", schrieb das Gericht. Den Kindern sei es grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden. Der Vater hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt – es bleibt also spannend. Mehr Informationen zum Thema Recht unter: www.anwaltsauskunft.de .

  • Fächerübergreifend

Ihre Klasse digitalisieren – das Conrad Education Team unterstützt!

Fachartikel

Das Conrad Education Team unterstützt: Hands-on-Workshops auf der Learntec vom 23. bis 25. Mai 2023 in Karlsruhe – Jetzt anmelden! Digitale Kompetenzen werden bereits heute in vielen Berufsfeldern vorausgesetzt. Dementsprechend sind auch Bildungseinrichtungen unter Zugzwang. Unterstützung gibt es vom Conrad Education Team : "Über unsere Beschaffungsplattform liefert Conrad das passende Equipment für eine erfolgreiche Digitalisierung. Wir wollen aber mehr sein als einfach nur Technikhändler. Wir verstehen uns als Lösungsanbieter und geben deshalb auch Hilfestellung bei individuellen Anliegen", erklärt Dr. Jan Gerrit Lonnemann vom Conrad Education Team. Hilfestellung bei konkreten Projekten "Wir erleben dabei Anliegen aller Art und beraten sämtliche Kundentypen im Bildungssektor", berichtet er: Diejenigen, die mit genauen Vorstellungen kommen und diejenigen, die noch Orientierung brauchen. Teilweise unterscheiden sich die Anforderungen auch von Bundesland zu Bundesland. "Dementsprechend wichtig ist es, einen Partner wie Conrad an der Seite zu haben, der breit aufgestellt ist, um umfassend rund ums Thema Schuldigitalisierung zu beraten", findet Lonnemann.

  • Mathematik / Rechnen & Logik / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Technik / Sache & Technik / Chemie / Natur & Umwelt / Geographie / Jahreszeiten / Physik / Astronomie / Fächerübergreifend

Unfall auf dem Weg ins Sportinternat – Schutz der Unfallversicherung?

Fall des Monats

Der Weg von und zur Schule steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sollten auch Schulen wissen, wenn sie von einem Unfall einer Schülerin oder eines Schülers erfahren. Geschützt ist aber grundsätzlich nur der unmittelbare Weg zwischen der Schule und dem Zuhause, man muss sich also auf direktem Wege befinden. Gleiches gilt im Übrigen für die Lehrkräfte. Was ist aber, wenn ein Schüler nicht unmittelbar nach Hause geht, sondern ins Sportinternat? Der konkrete Fall Ein elfjähriger Schüler musste täglich nach Schulschluss in ein etwa 700 Meter entferntes Sportinternat laufen, um dort zu Mittag zu essen und die Hausaufgaben zu erledigen. Danach ging er weiter zum ebenfalls 700 Meter entfernten Sportleistungszentrum, um am Schwimm-Kadertraining teilzunehmen. Auf dem Weg von der Schule ins Sportinternat verunfallte er unglücklicherweise. Die Unfallversicherung verweigerte den Versicherungsschutz. Schließlich sei das Sportinternat nur ein Zwischenziel gewesen. Tatsächlich sei die Teilnahme am Kadertraining im Leistungszentrum das Endziel des Schülers gewesen. Daher sei der Weg von der allgemeinbildenden Schule kein versicherter Schulweg. Die Entscheidung des Gerichts Das Sozialgericht in Hannover widersprach der Unfallversicherung, es lag ein versicherter Wegeunfall vor. Damit genoss der Schüler den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Weg hatte auch einen entsprechenden Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Er ging ins Sportinternat, um dort zu essen und seine Hausaufgaben zu erledigen. Nichts anderes hätte er gemacht, wenn er in die elterliche Wohnung gegangen wäre. Die Eltern hatten dies wiederum im Rahmen ihres Sorgerechts und ihrer Aufsichtspflicht dem Sportinternat übertragen. Der Aufenthalt im Internat ersetze letztlich den Aufenthalt in der elterlichen Wohnung, so das Sozialgericht. Daher war die Station auch kein Zwischenziel, sondern das Endziel des Weges von der versicherten Tätigkeit, sprich dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Schülerinnen und Schüler sind ergo unfallversichert, wenn sie sich nach Schulschluss auf dem Weg in ein Sportinternat befinden, um dort das Mittagessen einzunehmen und Hausaufgaben zu erledigen. Das Gericht äußerte sich allerdings nicht dazu, ob auch der später anzutretende Weg zum Kadertraining so zu beurteilen wäre. Hier muss der Einzelfall geprüft werden. Mehr Informationen zum Thema Recht unter: www.anwaltauskunft.de .

  • Fächerübergreifend

Mathematik zum Muttertag in der zweiten Klasse

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Die Schülerinnen und Schüler rechnen mithilfe dieses Unterrichtsmaterials zum Muttertag gemischte Aufgaben zur Addition und Subtraktion im Zahlenraum 1 bis 100 im Mathe-Unterricht in der Grundschule. Das Arbeitsmaterial "Mathematik zum Muttertag" ist thematisch passend zum Muttertag gestaltet und beliebt bei Lernenden der Klassenstufe 2. Es umfasst differenzierte Arbeitsblätter. Die Materialien mit Lösungen eignen sich auch für Vertretungsstunden. Dieses Arbeitsmaterial zum Muttertag mit Arbeitsblättern inklusive Lösungen und Differenzierung eignet sich für Schülerinnen und Schüler in der Grundschule der zweiten Klasse im Mathematik-Unterricht oder in Vertretungsstunden . Die differenzierten Arbeitsblätter sind mittels des Sternchens hinter dem Arbeitsblatttitel gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler rechnen die Aufgaben zur Addition und Subtraktion im Zahlenraum 1 bis 100. Außerdem üben und wiederholen sie mittels dieses Arbeitsmaterials die beiden Rechenarten und berechnen beispielsweise Platzhalteraufgaben oder Sachaufgaben und malen dazu – alles thematisch passend zum Muttertag. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie das Thema Muttertag in den Mathematik-Unterricht eingebunden werden kann. berechnen Aufgaben zur Addition und Subtraktion im Zahlenraum 1 bis 100. lernen Sachaufgaben zum Thema Muttertag kennen. wiederholen die Grundrechenarten Addition und Subtraktion.

  • Mathematik / Rechnen & Logik
  • Primarstufe

Feedback mit der "Handmethode"

Kopiervorlage

Süß, kreativ, spaßig und äußerst konkret: Mit dieser Feedback-Methode in verschiedenen Sprachen holen Sie präzise Rückmeldungen Ihrer Schülerinnen und Schüler zu Ihrem Unterricht – zum Beispiel am Ende eines Schuljahres – ein. Wie? Durch Zeichnen des eigenen Handumrisses und Beantwortung vorgegebener Fragen pro Handabschnitt. Spaß und konstruktives Feedback garantiert! Mit dieser Handreichung können Sie Feedback zu Inhalten, Gestaltung, Lernzielen oder Atmosphäre im Unterricht einfach, spielerisch und kreativ einholen. Die Schülerinnen und Schüler zeichnen dafür ihren Handumriss auf das Material und nutzen ihre Finger beziehungsweise ihre Handfläche als Gedankenstütze auf folgende Fragen, die je nach Intention oder Fragebedürfnis durch die Lehrkraft individuell abgeändert werden können: Daumen: Was hat mir gut gefallen? Zeigefinger: Was habe ich gelernt? Mittelfinger: Was fand ich weniger hilfreich? Was hat mir nicht gefallen? Ringfinger: Wie war die Atmosphäre? Kleiner Finger: Was ist zu kurz gekommen? Handfläche: Das wünsche ich mir für den Unterricht. Fingernägel: Daran könnte meine Lehrerin / mein Lehrer noch feilen. Die "Handmethode" ist so gestaltet, dass sie sich problemlos für jede Schulstufe und für jeden (Fach-)Unterricht anpassen lässt, um somit ein möglichst konkretes und zielführendes Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht erhalten zu können. Sie finden sie in deutscher, englischer und französischer Sprache.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Elementarbildung, Berufliche Bildung

Unterrichtsmaterial und News für die Grundschule

In diesem Schulformenportal finden Grundschullehrkräfte abwechslungsreiche digitale und analoge Unterrichtsmaterialien zum Download für die Fächer der Primarstufe:

  • Sprache: Deutsch, Englisch, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
  • MINT: Mathematik und Sachunterricht
  • Kunst und Musik
  • sowie Religion/Ethik, Sport und Fächerübergreifend.

Dabei stehen Lehrerinnen und Lehrern kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtseinheiten und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zur Verfügung. Diese können heruntergeladen und direkt im Fach-Unterricht sowie in Vertretungsstunden eingesetzt werden. Zu lehrplanorientierten Unterrichtsideen und Übungen gesellen sich aktuelle Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für den Unterricht von der ersten bis zur vierten Klasse. 

Nutzen Sie unsere Suche mit ihren zahlreichen Filterfunktionen, um einfach und schnell lehrplanrelevante Arbeitsmaterialien für Ihren Unterricht zu finden.

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