• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle6
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Vertrag in der Tasche :-)

Blog

Hallo ihr Lieben, ich melde mich nochmal zurück mit einer tollen Neuigkeit: Ich habe endlich einen Job und heute den Vertrag unterschrieben!!! :-) Ab dem neuen Schuljahr kehre ich an meine Ref-Schule zurück. Es ist zwar nur eine Vertretungsstelle, aber es fühlt sich mega an, endlich als Lehrerin arbeiten zu können – und dann auch noch da, wo ich mein Referendariat gemacht habe. Ich habe damit überhaupt nicht gerechnet! Denn eigentlich bestand für meine Fächerkombi kein Bedarf an der Schule. Ich war sehr überrascht, als sich die Schulleiterin bei mir meldete und mir den Job angeboten hat. Eine Franze-Lehrerin hat nämlich entschieden, aus privaten Gründen die Schule zu verlassen. Durch Corona ist zusätzlich in einigen Klassen Vertretungsbedarf entstanden. Aus diesen Gründen konnte mir letztlich eine Vertretungsstelle angeboten werden! :-) Natürlich habe ich nicht lange überlegt und direkt zugesagt! Das Kollegium ist sehr nett und hilfsbereit und auch die Schüler sind lieb und "pflegeleicht". :-) Was für ein Glück, dass ich doch noch einen Job an einer so tollen Schule ergattern konnte! Lange Zeit sah es nämlich gar nicht gut aus. Ich musste mich arbeitssuchend melden und das Arbeitslosengeld II beantragen. Kein schönes Gefühl, das kann ich euch sagen. :-/ In der Zeit habe ich mich intensiv um einen Job bemüht, hatte aber nicht wirklich etwas in Aussicht. Für meine Fächerkombi waren leider nur wenige Vertretungsstellen ausgeschrieben, die auch nicht wirklich bei mir in der Umgebung lagen. Bei einigen Schulen habe ich mich initiativ beworben, aber auch das hat nicht gefruchtet. Plan B war dann an eine Grundschule zu gehen: Bei dieser Schulform habe ich mit Englisch und Französisch natürlich auch nicht die besten Voraussetzungen. Letztlich habe ich aber von einer Grundschule ein Stellenangebot für drei Monate erhalten, das ich wahrscheinlich auch angenommen hätte. Zum Glück kam dann aber doch noch ein viel besseres Angebot! :-) Meine ehemaligen Mitrefis sind inzwischen auch alle untergekommen. Zwei von uns konnten sogar direkt eine feste Stelle ergattern und wurden bereits verbeamtet!! Die anderen werden ab dem neuen Schuljahr als Vertretungslehrkräfte anfangen – die meisten übergangsweise an einer Grundschule. Für mich wird es sicherlich ein komisches Gefühl sein, an meine alte Ref-Schule zurückzukehren, aber meine lieben Mitrefis nicht mehr da zu haben. Trotzdem freue ich mich, dass alle einen Job gefunden haben. Als ich die Job-Nachricht bekommen habe, habe ich mir zum Ende der Sommerferien noch ein paar Urlaubstage am Bodensee gegönnt. Wir hatten tolles Strandwetter und haben auch noch viele schöne Orte um den Bodensee herum erkundet (Schloss Neuschwanstein, die Rheinfälle in der Schweiz, schöne Berglandschaften in Österreich). Ich konnte mich jedenfalls super erholen. Das neue Schuljahr kann also kommen! :) Ihr Lieben, für mich wird es Zeit, von euch Abschied zu nehmen, da mein Referendariat ja nun vorbei ist. Ich danke allen, die mit mir hier mitgefiebert, sich mitgefreut und mir die Daumen gedrückt haben. Mir selbst hat es sehr geholfen, meine Erlebnisse und Emotionen mit euch teilen zu können! Ich hoffe, ich konnte euch meinerseits einen kleinen Einblick in die doch so besondere Ref-Zeit geben. Es war schön mit euch... Genießt den Sommer und habt einen tollen Start in das neue Schuljahr! Fühlt euch wie immer gedrückt, Eure Anna

  • Fächerübergreifend

Ref-Müdigkeit

Blog

Hey ihr Lieben!! Etwa vor einem Jahr habe ich angefangen, hier zu schrieben. In diesem einen Jahr hat sich mein Leben – gefühlt – komplett auf den Kopf gestellt. Wegen des Refs bin ich damals aus Düsseldorf weggezogen und habe mir eine kleine Wohnung im Ort meiner Schule genommen. Und dann ging es los ... das große Abenteuer namens Referendariat! Diese Zeit hat mich bisher sehr geprägt und oft an meine Grenzen gebracht: Ich kann jetzt verstehen, warum viele das Ref als so belastend empfinden. Ich hatte und habe im Ref oft das Gefühl, nur funktionieren zu müssen. Das kommt hauptsächlich durch die regelmäßigen Unterrichtsbesuche, die viel Vorbereitungszeit erfordern und wo man einfach abliefern muss. So ist das Motto im Ref: Nach dem UB ist vor dem nächsten UB! Zum anderen muss ich für den Ausbildungsunterricht oft die Klassen wechseln - alle 6 Wochen in etwa. Das bedeutet, dass ich mich immer wieder auf neue Klassen einstellen und mich ständig in neue Themen einarbeiten muss - und das mitten im Schuljahr, wo sowieso schon ständig andere Dinge anstehen: Klassenarbeiten, Konferenzen, Elternsprechtage, Seminare etc... Hinzu kommt noch, dass die Ausbildungslehrer am Ende immer ein Gutachten schreiben, sodass die Stunden im Ausbildungsunterricht sehr aufwendig geplant und vorbereitet werden müssen. Natürlich ist es wichtig, Feedback zu bekommen, um sich weiter entwickeln zu können. Gleichzeitig ist es auf Dauer einfach kein schönes Gefühl, ständig beobachtet und bewertet zu werden. Über anderthalb Jahre ist man quasi einer dauerhaften Prüfungssituation ausgesetzt. Meine Gutachten waren bisher zwar immer in Ordnung - und trotzdem ist es nervig, ständig "abliefern" zu müssen. Zum Glück gibt es im Ref aber neben dem Ausbildungsunterricht auch noch den bedarfsdeckenden Unterricht (bdU), wo man allein für eine Klasse verantwortlich ist. Das sind die Stunden, auf die ich mich in der Woche am meisten freue. :) Ich kann noch nicht einmal sagen, dass ich für den bdU weniger machen würde, aber ich merke schon bei der Planung, dass es mir vieeeel mehr Spaß macht, diese Stunden vorzubereiten. Vielleicht liegt es daran, dass man im bdU eine Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern aufbauen kann, weil man ja hier dauerhaft eingesetzt ist. Ich mag meine Lerngruppen sehr, sodass ich mir auch gerne für sie etwas Schönes überlege. Mein Unterricht ist sicherlich nicht perfekt und oft nicht auf die Minute genau geplant - Aber was ist schon perfekt und muss man wirklich perfekt sein, um guten Unterricht zu machen? Im bdU fühle ich mich frei und kann ich selbst sein!! Das ist zur Abwechslung im Ref, wo man es sonst irgendwie allen recht machen muss, einfach ein tolles Gefühl! Ich stehe jetzt vor dem fünften UB in meinen beiden Fächern. In den nächsten vier Wochen ist also noch sehr viel Arbeit angesagt. Dann sind aber auch schon die Weihnachtsferien in Sicht. Ich sehne diese Tage sooooo herbei ... ? Drückt mir für die letzten UBs die Daumen! Ich werde euch davon berichten! Ganz liebe Grüße Eure (etwas refmüde) Anna

  • Fächerübergreifend

Wie lässt sich Freiarbeit in der Grundschule umsetzen?

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel zum Thema Freiarbeit liefert Lehrkräften wertvolle Praxistipps zur Installierung von Freiarbeitsphasen, die von der Klassenraumeinrichtung über geeignete Materialien hin zu Regeln und Ritualen reichen. Die Methode der Freiarbeit beruht auf Gedanken aus der Reformpädagogik und zählt zu den Konzepten des Offenen Unterrichts. Mithilfe der im Folgenden beschriebenen Schritte können Lehrkräfte individualisierten Unterricht implementieren, in dem die Schülerinnen und Schüler das Thema, die Methode, den zeitlichen Rahmen ihrer Arbeit, die Sozialform und den Einsatz der Lernmaterialien und Medien selbst bestimmen. Das Zutrauen der eigenen Steuerung des Lernprozesses fördert die Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und unterstützt die Persönlichkeitsbildung. 1. Bestandsaufnahme machen Ist-Zustand Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus? unbenutzte Möbel im Schulhaus zusätzliche Arbeitsplätze Ausweichmöglichkeit bei einem kleinen Klassenraum Auslagerung von Materialien breiter Flur leerstehende (Klassen-)Räume Im Kollegium ist eine Lehrkraft, die mit Freiarbeit vertraut ist. Erfahrungsaustausch Hospitation im Unterricht Eine Lehrkraft oder mehrere weitere Lehrkräfte möchten mit der Freiarbeit beginnen. gemeinsame Materialerstellung Materialaustausch Schulleitung ermöglicht phasenweise Doppelbesetzung in einer Klasse. Team-teaching FSJ-Kraft oder Referendarin beziehungsweise Referendar 2. Feste Zeitfenster festlegen Freiarbeit wird erst dann nutzwertig und von Schülerinnen und Schülern (sowie der Elternschaft) besser anerkannt, wenn sie regelmäßig stattfindet. Mögliche Varianten: ein Mal pro Woche zu einer bestimmten Zeit täglich im Rahmen eines offenen Anfangs für etwa 30 Minuten mehrmals die Woche während einer Zeitspanne von zwei bis drei Schulstunden anstelle des regulären Mathe- und Deutschunterrichts Für die Dokumentation (Mit welchen Materialien habe ich während der Freiarbeit gearbeitet? Bin ich mit etwas noch nicht fertig geworden?) sowie die Reflexion (Wie zufrieden bin ich mit meiner Leistung? Gab es Probleme? Habe ich jemandem geholfen?) sollte im Anschluss an die Freiarbeit Zeit eingeräumt werden. Das kann in schriftlicher Form wie beispielsweise dem Führen eines Freiarbeitsheftes und/oder dem Abhalten von Reflexionskreisen oder auch Einzelgesprächen stattfinden. Zusatztipp: Die Freiarbeitsmaterialien werden im Rahmen des normalen Unterrichts auch Schülerinnen und Schülern angeboten, die mit ihren sonstigen Aufgaben schon fertig sind und Wartezeiten hätten. 3. Klassenraum vorbereiten Damit während der Freiarbeit im Klassenraum gleichzeitig völlig unterschiedliche Tätigkeiten stattfinden können, muss er bewusst eingerichtet werden: Die Sitzordnung sollte einen schnellen Wechsel der Sozialformen ohne großes Umräumen ermöglichen. Halbhohe Regale können als Raumteiler, Steharbeitsplätze oder Ablageflächen für Material dienen. Fensterbänke, zusätzliche Tische, Pinn- oder Magnetwände sowie halbhohe Regale werden als Ausstellungsflächen genutzt. Tische in halbrunder, dreieckiger oder Trapezform stellen Arbeits- und Ausstellungsplätze dar. Schiebt man zwei Tische zusammen, entsteht schnell eine größere Fläche für Partnerarbeiten oder Besprechungen im Stehen. Ein Teppich, Teppichfliesen oder Tabletts auf Füßen ermöglicht/en das Arbeiten auf dem Boden. Ein Gruppentisch zum Basteln und/oder für Experimente sollte vorhanden sein. Das Bastelmaterial und (wenn vorhanden) das Waschbecken sollten in Reichweite sein. Eine Medienecke mit Computer, Tablet ermöglicht die Nutzung von Lernprogrammen/-Apps und das Schreiben von Texten. Eine Bücherecke kann darin integriert oder zusätzlich vorhanden sein. 4. Regalsystem einrichten Freiarbeitsmaterialien werden sinnvollerweise in offenen Regalen aufbewahrt. Dabei sollte die Lehrkraft Folgendes beachten: Die Regale oder Schänke sollten nur halbhoch sein. Andernfalls sollten die Materialien nur in den Fächern ausliegen, die auf Augenhöhe der Kinder sind. Die einzelnen Materialien liegen so aus, dass sie auf einen Blick zu sehen sind (nicht hintereinander angeordnet). Die Materialien werden übersichtlich und nach Lernbereichen getrennt dargeboten und sind je nach Altersstufe der Schülerinnen und Schüler noch beschriftet und/oder bebildert. Wird Material in verschiedenen Schwierigkeitsgraden angeboten, sollte das farblich oder mit entsprechenden Symbolen (zum Beispiel Feder = einfach, Stein = schwer ) gekennzeichnet sein. Die Schülerinnen und Schüler sollten möglichst ungehindert zum Material kommen (keine Schulranzen im Weg, recht breite Gänge zwischen den Stühlen). An einer Stelle im Klassenraum sollte sich ein Abgabeort befinden, an dem die Kinder zu korrigierende Materialien ablegen können, zum Beispiel in einer Plastikablage. Zusatztipp: Ist der Klassenraum recht klein, kann in einem Rollregal Material ausgelagert werden, sofern der Flur Platz dazu lässt oder sich ein anderer Abstellplatz dafür findet. 5. Material auswählen und bereitstellen Um verschiedenen Lerntypen und Leistungsunterschieden innerhalb einer Lerngruppe gerecht zu werden, sollten die Freiarbeitsmaterialien vielfältig sein. selbst hergestellte Lernspiele wie Dominos, Memorys, Klammerkarten, Lesepuzzles oder ähnliches Hilfsmittel wie Rechenschieber und -plättchen, Ziffern- und Buchstabenkarten und so weiter laminierte Arbeitsblätter, die mit abwischbaren Folienstiften bearbeiten werden Arbeitsblätter in Papierform käuflich erwerbliche Lernspiele (zum Beispiel Logico, Palet) Lern-Apps und/oder PC-Lernprogramm Lexika und Wörterbücher sowie Sachkarteien gegebenenfalls Musikinstrumente eventuell auch kleine Sportmaterialien wie Seile, Bälle und so weiter Die Materialien sollten bestimmte Kriterien erfüllen: verschiedene Sozialformen: Material für die Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit Handlungsorientierung ermöglichen, zum Beispiel Experimente, geometrische Körper bauen Lernen mit allen Sinnen, zum Beispiel Fühlsäckchen, Geräuschmemory Niveaudifferenzierung Weitestgehend selbst erklärend Aufforderungscharakter: schönes Layout, Farbdrucke, kindgerechte Ausgestaltung Selbstkontrolle ist vorrangiges Prinzip Eindeutigkeit: Lernspiele mit einer Lösung (zum Beispiel Domino mit Start- und Ende-Karte) Der Artikel " Montessori-pädagogische Lernmaterialien: durch die Handlung zur Erkenntnis " bietet weitere Hintergrundinformationen zur Gestaltung von Freiarbeitsmaterialien nach Montessori. 6. Regeln festlegen Regeln fördern einen reibungslosen Ablauf von offenem Unterricht. In unruhigen Klassen kann es sich anbieten, diese gleich vor Beginn der ersten Freiarbeitseinheiten vorzustellen. Ansonsten ist auch denkbar, sie erst beim Auftreten der ersten Probleme zum Thema zu machen. Die Lehrkraft kann der Lerngruppe die Regeln, die ihr für die Freiarbeit wichtig sind, vorstellen. Es ist sinnvoll, ein Regelplakat im Klassenraum aufzuhängen, das je nach Alter der Kinder noch mit Bildern ergänzt ist. Sind die Schülerinnen und Schüler schon älter, können sie auch in die Regelfindung eingebunden werden und die vorgestellten Regeln durch weitere ergänzen oder (in Kleingruppen) selbst Regeln formulieren. Beispiel für ein Regelplakat: Zusatztipp: In der Einführungsphase der Freiarbeit sollte die Lehrkraft besonders auf die Einhaltung der Regeln achten. Gravierende Regelverstöße (zum Beispiel nachlässiger Umgang mit dem Material, hohe Lautstärke) werden am besten umgehend thematisiert. Gegebenenfalls sollte die Freiarbeit ganz abgebrochen und am darauffolgenden Tag ein weiterer Versuch gestartet werden. 7. Rituale etablieren Es ist schön, die offene, selbstgesteuerte Freiarbeitsphase in einen geschlossenen Rahmen einzubetten. Freiarbeitslied : Die Lehrkraft spielt ein Lied von der CD/der Playlist ab oder lässt eine Spieluhr laufen, um den Beginn oder das Ende der Freiarbeitszeit anzukündigen. Nach Ablauf sollen alle ein Material ausgewählt oder die Sachen aufgeräumt haben. Freiarbeitscountdown : Der Timer des Handys/Tablets oder ein Küchenwecker mit Geräuschfunktion läuft während der Aufräumphase ab. Freiarbeitsklänge : Wird es zu laut oder muss die Lehrkraft etwas sagen, kann ein Klangsignal wie der Schlag auf eine Glocke, ein Tamburin oder eine Triangel eingesetzt werden. Auch schön ist es, wenn sie beginnt einen Rhythmus zu klatschen, in den dann nach und nach die gesamte Lerngruppe mit einstimmt. Wie Sie Ihren Schülerinnen und Schülern Feedback zu ihrem Arbeitsverhalten geben und ihre Arbeitsergebnisse bewerten können, erfahren Sie im Artikel Dokumentation, Kontrolle und Bewertung der Freiarbeit .

  • Fächerübergreifend

Mit dem Wochenplan zum selbstgesteuerten Lernen

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel zum Thema "Selbstgesteuertes Lernen" wendet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die in diesem Bereich erste Erfahrungen sammeln. Am Fach Mathematik wird beispielhaft beschrieben, wie dies mit dem Instrument des Wochenplans umgesetzt werden kann. Einleitung "[Die Pädagogik] soll, indem sie spendet und fördert, erzieht und belehrt, stets sich dessen bewußt sein, daß sie nicht gegen die Schüler, sondern mit ihnen und mit den in ihnen ruhenden Kräften arbeiten soll, daß diese spontanen Strebungen und Anlagen nur darnach dürsten, verwertet und veredelt und damit selbst zu den stärksten Hilfsmitteln des pädagogischen Erfolgs erhoben zu werden." (Stern 1919: 148) Obwohl dieses Zitat über 100 Jahre alt ist, definiert es den Stand heutiger Erkenntnis zum selbstgesteuerten Lernen. (Heymann 2015) Diese Art des Lernens übt der Lehrende mit den Lernenden in einer gesteuerten Lernumgebung. (Dimai 2005: 27; Killus 2009: 8) Dieser Artikel befasst sich mit der Konzeptionierung einer solchen gesteuerten Lernumgebung und richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die in diesem Gebiet erste Erfahrungen sammeln. Grundlagen sind das Instrument des Wochenplanes und das der Lerngruppen. Die Ausführungen beziehen sich auf das Fach Mathematik. Aufgrund der Bedeutung der Gestaltung und der Nutzung des Lernraumes, bleibt dieser Aspekt nicht unerwähnt. (Roßmann 2018) Pädagogische Bedingungen Vorbereitung Bei der Vorbereitung sind die folgenden Punkte relevant: Wochenplan : Eine wochenweise Einteilung der Unterrichtseinheit in Unterthemen bietet den Schülerinnen und Schüler den Freiraum, ein eigenes Lerntempo und eigenen Zeitplan zu entwickeln. Für eine bessere Übersicht hat sich eine eindeutige Beschriftung der Untereinheiten bewährt (beispielsweise Lernmodul 1 bis Lernmodul 4 für die jeweilige Woche). Quellen : Für die Recherche der Schülerinnen und Schüler legt man die Quellen im Vorfeld fest. Im Mathematikunterricht haben sich YouTube-Videos im Rahmen eines Flipped Classroom (Schmidt 2017), Texte aus Schulbüchern oder Arbeitsblätter und Lernkarten in analoger oder digitaler Form für die Begriffe bewährt. Übungsaufgaben : Für die Vertiefung und Wiederholung eignen sich Übungsaufgaben in digitaler (Lernapps) und analoger (Übungshefte/Arbeitshefte) Form, um eine Differenzierung zu gewährleisten. (Altmann 2013) Sinnvoll ist die Integration von Kopfübungen. Lernziele : Um den Schülerinnen und Schüler eine oberflächliche Orientierung zu geben, ob die Einheit ausreichend gelernt wurde, bietet sich die Formulierung von Lernzielen zu jeder Untereinheit an. Bewertete Übungen : Am Ende einer Untereinheit steht die Abfrage über eine Art Lernkontrolle an. Um die unterschiedlichen Lerntempi der Lernenden zu berücksichtigen, sind diese in Form von bewerteten Übungen zu betrachten. Da diese ein Indikator für den Lernstand sind, ist eine Einhaltung der Abgabefristen und eine zeitnahe Bewertung durch die Lehrerin oder durch den Lehrer wesentlich. (Killus 2009: 8) Lerngruppen : Ein wesentlicher Pfeiler eines selbstständigen Lernens sind die Lerngruppen, um sich über Ergebnisse und Lösungswege auszutauschen. (Dimai 2005: 8) Impulsreferat : Bei den "ersten Gehversuche" zum selbstständigen Lernen sind Schülerinnen und Schüler auf den Lehrervortrag an der Tafel, White- oder Activeboard angewiesen. Regeln : Selbstständiges Lernen im Klassenverband vollzieht sich reibungslos, wenn gemeinsame Vereinbarungen formuliert werden. Feedback : Ein wesentliches Element im Prozess zum selbstgesteuerten Lernen ist die Rückmeldung. Hinsichtlich der Vorbereitung eines Lernraumes sind folgende Fragestellungen möglich: Ist es möglich, Gruppentische aufzubauen? Lassen sich Lernecken errichten? Ist es möglich, Lerngruppen außerhalb des Klassenzimmers lernen zu lassen? Welche technische Ausstattung wird benötigt? Lassen sich die Rückmeldeformen in dem Raum umsetzen? Umsetzung und Nachbereitung Die Unterrichtseinheiten teilt man in Wochenpläne auf, die die Lerngruppen zu Beginn einer Einheit oder erst mit jedem Wochenbeginn "überreicht" bekommen. Diese beinhalten folgende Aspekte: Wochenplan mit den Terminangaben, Lernziele, Quellen, Übungsaufgaben mit Abgabeterminen, bewertete Übungen mit Abgabeterminen und Angaben zum Feedback. In der Praxis bewährte sich, diese Inhalte in Rubriken (Schritte-für-Schritt) einzuteilen, die eine Vorgehensweise angeben. Eine mögliche Einteilung wäre in "Aneignen" (Quellen), "Üben" (Übungsaufgaben) und "Überprüfen" (bewerteten Übungen). Für die Bearbeitung der Wochenpläne sind verschiedenen Arbeitsphasen zu definieren: Plenumsphase : In diesem Teil trägt die Lehrperson ihren Impulsvortrag vor, beantwortet allgemeine Fragen zum Thema und zum Ablauf. Übungsphase : In diesem Teil arbeiten die Schülerinnen und Schüler in ihren Lerngruppen an ihren Wochenplänen. Die Lehrerin oder der Lehrer nehmen eine beratende Rolle ein. Rückmeldungsphase : In diesem Teil melden die Lerngruppen im Klassenverband ihren aktuellen Lernstand zurück. Über spielerische Übungen mit der Klasse lässt sich diese ebenfalls erfassen. Die Übungsphasen beanspruchen einen größeren Zeitrahmen, denn dort entwickeln die Lernenden ihre Kompetenz des eigenständigen Lernens. Die Plenumsphase ist für eine deutlich kürzere Zeitspanne ausgelegt. Gleiches gilt für die Rückmeldungsphase. Wesentlich ist, dass der Zeitplan möglichst eingehalten wird. Der wöchentliche Rhythmus sorgt für Sicherheit im Umgang mit dem eigenen Lerntempo. Eine Abweichung stört diese Selbsterfahrung. Neben dem Zeitplan sind klar formulierte Regeln und Zeichen/Signale hilfreich, um die Phasenwechseln anzugeben und den Lärmpegel niedrig zu halten. Mithilfe der bewerteten Übungen und den Rückmeldungen aus den Lerngruppen lässt sich feststellen, ob die Planung zum Lerntempo der Klasse weiterhin passt. Nach der Unterrichtseinheit dient das Feedback zur Vorbereitung der folgenden Einheit. Fazit "Selbstständiges Lernen" kennzeichnet eine lange Entwicklung, bis eine deutliche Steigerung der Lernmotivation und -leistung im Vergleich zum "herkömmlichen" Unterricht spürbar und erkennbar ist. Dennoch überwiegen auf lange Sicht die Vorteile für die Schülerinnen und Schüler: Sie entwickeln eigenen Lernstrategien, sodass sie sich mit einem Inhalt befassen und nicht konsumieren. Sie lernen, eigene Lösungsansätze für bestehende Aufgabenstellungen zu finden. Dies fördert ein kritisches Denken, das beispielsweise bei der Entwicklung von Medienkompetenz bedeutsam ist. (Abfalterer 2007, 46 - 51; Kerres 2020) Die Umsetzung in Form eines Wochenplanes erfordert von der Lehrerin und von dem Lehrer, den Unterricht zu strukturieren und die Inhalte zu prüfen. Dies bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Transparenz und Planungssicherheit. Wenn die Lernenden in diesem Lernen geübt sind, lassen sich kollaborative Elemente (padlet, ZUMpad) einbauen, um andere Wege zur Förderung zu eröffnen. Im Unterricht scheint das Thema "selbstgesteuertes Lernen" trotz aller Vorteile kaum etabliert zu sein. Literaturverzeichnis Abfalterer, Erwin (2007): Foren, Wikis, Weblogs und Chats im Unterricht . Glückstadt. Verlag Werner Hülsbusch Altmann, Rainer (2013): Sinnvolles Üben im Mathematikunterricht . Schulentwicklung NRW. Online: schulentwicklung.nrw.de Dimai, Bettina (2005): Selbstgesteuertes Lernen . Zirl: Institute for Future Studies Heymann, Dr. Hans Werner (2015). Selbständigkeit erwächst aus Selbsttätigkeit und Selbstvertrauen . Pädagogik. Online: beltz.de Kerres, Michael (2020): Bildung in der digitalen Welt: Eine Positionsbestimmung. Für die Lehrerbildung . Universität Duisburg-Essen Learning Lab. Online: learninglab.uni-due.de Killus, Dagmar (2009): Selbstgesteuertes Lernen in Lern-, Interessen- und Erfahrungsangeboten an Schulen mit Ganztagangebot . Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Online: bildungsserver.berlin-brandenburg.de Roßmann, Nina (2018): Der Raum als ,dritter Pädagoge': Über neue Konzepte im Schulbau . Bundeszentrale für politische Bildung. Online: bpb.de Stern, William (1919): Psychologie und Schule . In: Zeitschrift für pädagogische Psychologie und Jugendkunde, 1919:20, 148

  • Mathematik

Erfolgreich Lernen: Lerntechniken für ein effizientes Verstehen, Verarbeiten und Behalten von…

Fachartikel
5,99 €

Erfolgreiches Lernen hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber das Wissen um unterschiedliche Lerntechniken kann dabei helfen, Informationen besser zu verstehen, zu verarbeiten und langfristig zu behalten. Neben den Klassikern, wie beispielweise Eselsbrücken, Mindmaps oder Karteikarten, gibt es noch viele weitere Lerntechniken, die vielleicht weniger bekannt sind, sich aber in der Praxis bewährt haben. Fünf dieser Lerntechniken werden im Folgenden vorgestellt. Verstehen, Verarbeiten und Behalten von Informationen: Techniken für ein effizientes Lernen Lernen ist ein zentraler Bestandteil des Lebens und spielt nicht nur innerhalb der Schule eine große Rolle, sondern auch außerhalb, da es die Grundlage für persönliches Wachstum und beruflichen Erfolg bildet. Dieser Fachartikel stellt fünf Lerntechniken vor, die Schülerinnen und Schüler dabei untertützen sollen, effizient(er) zu lernen. Sie helfen sowohl dabei, Wissen besser aufzunehmen als auch auch die langfristige Erinnerung und die Fähigkeit, Gelerntes anzuwenden, zu fördern. 1. Die Feynman-Methode Bei dieser Lerntechnik geht es darum, ein Thema so einfach wie möglich zu erklären, um so zu einem tieferen Verständnis zu gelangen. Im ersten von insgesamt vier Schritten wird versucht, (1) das gewählte Thema in eigenen Worten so einfach wie möglich zu erklären , sodass es auch Personen ohne Vorkenntnisse verstehen können. Hierbei sollte die Sprache einfach gehalten und anschauliche Beispiele gewählt werden. Während der Erklärung kann man dann seine (2) Wissenslücken identifizieren . Diese fallen auf, wenn man zum Beispiel beim Erklären stockt oder auf (zu komplexe) Formulierungen zurückgreift, die nicht von einem selbst stammen. In einem nächsten Schritt kann man diese (3) Wissenslücken durch erneute Recherche schließen und somit die Erklärung durch (4) anschließende Überarbeitung weiter vereinfachen. Es kann sein, dass die Schritte (2) bis (4) mehrfach wiederholt werden müssen, bis man das Thema verstanden und verständlich vermitteln kann. Richard Feynman, der Entwickler der Methode, sah einen wesentlichen Unterschied "zwischen dem Verstehen einer Sache und dem bloßen Nachplappern von Begriffen." (Stelzel 2023) Ziel ist es, vom bloßen Auswendiglernen wegzukommen und den Kern einer Sache zu durchdringen, um somit ein Verständnis für diese zu entwickeln. 2. Loci-Methode Bei der Loci-Methode geht man davon aus, dass sie bereits im antiken Griechenland zum Memorisieren von Reden verwendet wurde, und auch von Gedächtnisweltmeistern wird diese Methode heutzutage angewendet. Sie ist besonders geeignet, um sich Sachverhalte, Fakten und Ähnliches einzuprägen. Bei dieser Gedächtnistechnik werden Lerninhalte mit Orten/Stellen verknüpft, welche entlang einer Route liegen . Dies kann der Weg zum Supermarkt oder zur Arbeit sein, das eigene Wohnzimmer oder auch der eigene Körper. Auf dieser Route setzt man sich nun Ankerpunkte. Diese könnten auf dem Weg zur Arbeit zum Beispiel die Haustür, eine Bushaltestelle oder Bank auf dem Weg oder auch ein bestimmtes Gebäude sein. Am eigenen Körper könnte man einen Fuß, ein Knie, die Hüfte, den Bauch et cetera als Ankerpunkte setzen. Wichtig beim Setzen dieser Punkte ist, dass sie in einer klaren Reihenfolge aufeinanderfolgen , also dass sie zum Beispiel von unten nach oben, von links nach rechts, in einer geraden Linie oder im Uhrzeigersinn angeordnet sind, damit eine geradlinige Struktur gegeben ist. Jeder Ankerpunkt wird mit einer Information verknüpft. Für diese Verknüpfung sollte ein einprägsames Bild gewählt werden – je origineller und ungewöhnlicher die Bilder, desto besser kann unser Gehirn die Inhalte abspeichern. Würde man sich eine Einkaufsliste einprägen wollen, so könnte die Butter, die man kaufen möchte, mit der Haustür verknüpft werden. Dabei stellt man sich vor, dass die Haustür wie ein Stück gekaufte Butter in Folie eingewickelt ist, oder dass die komplette Tür mit Butter beschmiert ist. Wie gesagt: Je kreativer, ungewöhnlicher oder auch abwegiger die Bilder, desto besser prägt sich unser Gehirn die Inhalte ein. Im Fall der Körperroute könnte man sich vorstellen, dass man auf Stück Butter tritt und darauf ausrutscht. Somit wäre die Butter mit dem Fuß verknüpft. Beim späteren Abrufen der Inhalte wird die gewählte Route dann gedanklich abgegangen. 3. SQ3R-Methode Diese Methode ist eine fünfschrittige Lesetechnik, mit der sowohl das Textverständnis als auch das Behalten von Informationen verbessert wird. Das Lesen ist hierbei ein sehr aktiver Prozess. Zunächst verschafft man sich einen ersten Eindruck des Textes (= S urvey): Wie ist er strukturiert? Gibt es Überschriften, Zwischenüberschriften oder Visualisierungen, wie z. B. Schaubilder? In einem zweiten Schritt werden ausgehend von dem Vorwissen, das durch die Survey-Phase entstanden ist, Fragen an den Text gestellt (= Q uestion), wodurch die Aufmerksamkeit beim Lesen gesteigert und das Textverständnis gefördert wird. Man legt sich zurecht, was man genau in Erfahrung bringen möchte, welche Inhalte der Text liefern muss, damit er für die eigenen Zwecke brauchbar ist. Im Anschluss wird der Text gelesen (= R ead), wobei man gezielt Antworten auf die zuvor gestellten Fragen findet. Diesbezüglich wichtige Textstellen werden markiert und Notizen gemacht. Nach dem Lesen wird das Gelesene in eigenen Worten wiedergegeben (= R ecite), was sowohl schriftlich als auch mündlich geschehen kann. Bei längeren Texten eignet sich eine Zusammenfassung nach Sinnabschnitten. Abschließend überprüft man, ob man die wichtigsten Inhalte verstanden und auch behalten hat (= R eview). Die Fragen, die man sich in Schritt zwei gestellt hat, sollten nun erneut beantwortet werden, ohne dass man sie nachschlägt. 4. KAWA-Methode nach Birkenbihl und ABC-Methode KAWA steht für „Kreative Ausbeute von Wort-Assoziationen“. Dabei schreibt man das zentrale Thema oder Schlüsselwort waagerecht auf ein Blatt Papier. Es werden nun Begriffe gesammelt, die mit den Buchstaben des Schlüsselworts beginnen und auch mit ihm in Zusammenhang stehen. Dabei sollte man sich auf zentrale Inhalte konzentrieren und kann das KAWA auch zusätzlich mit Bildern visualisieren. Die ABC-Methode funktioniert ähnlich. Hierbei schreibt man das Alphabet s enkrecht auf ein Blatt Papier und sammelt zu den Buchstaben des Alphabets Begriffe zum gewählten Thema. 5. Spaced Repetition (= verteilte Wiederholung) Das Prinzip der verteilten Wiederholung zielt darauf ab, dass sich unser Gehirn Inhalte gut dauerhaft einprägen kann, wenn man sie in gewissen zeitlichen Abständen wiederholt . Die Abstände zwischen den einzelnen Wiederholungen werden dabei jedes Mal größer. Eine Wiederholungsfrequenz, die für alle Lernenden oder zu allen Themen passt, gibt es nicht. Eine erste Wiederholung sollte nach dem ersten Lernen stattfinden, also zum Beispiel nach einer Stunde. Bewährt hat sich das Wiederholungsintervall 1 Stunde, 1 Tag, 3 Tage, 1 Woche, das man individuell anpassen kann, indem man Intervalle vergrößert oder verkleinert. Stellt man etwa fest, dass bereits bei der ersten Wiederholung viele Inhalte nicht abrufbar sind, so sollte die nächste Wiederholung nicht erst am nächsten Tag, sondern früher stattfinden. Je häufiger wiederholt wird, desto besser können Inhalte im Langzeitgedächtnis verankert werden. (vgl. Krüger 2019) Fazit Der Einsatz und die Verwendung verschiedener Lerntechniken kann nicht nur die Effizienz des Lernens steigern, sondern auch Spaß und Motivation der Lernenden fördern. Dabei ist es wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler diverse Techniken ausprobiert und individuell entscheidet, welche sich für sie oder ihn am besten eignet. Gelingt dies, können sie diese Technik(en) – auch über die Schule hinaus – für das Aneignen von Wissen und ihre persönliche Entwicklung nutzen.

  • Fächerübergreifend

Haare stylen will gelernt sein – Berufsfeld Friseurhandwerk

Fachartikel

Der Fachartikel beleuchtet das Friseurhandwerk als modernen Dienstleistungsberuf. Thematisiert werden handwerkliche und kreative Tätigkeiten, erforderliche Kompetenzen wie Empathie und Kommunikationsfähigkeit sowie aktuelle Entwicklungen in Bereichen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Dabei werden handwerkliche, betriebswirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven miteinander verknüpft. Zur Orientierung: Trendbewusstsein, Kreativität und Empathie "Denken Sie daran, dass die Kunden nicht nur wegen der perfekten Frisur in den Salon kommen: Sie wollen auch verwöhnt und umsorgt werden" (Jany, Diekmann, Lipp-Thoben und Lück 2009: 7). Dieses Zitat verdeutlicht, dass für den Beruf der Friseurin / des Friseurs nicht nur technisches Geschick und fachliche Kenntnisse ausschlaggebend sind: Neben einer kreativen Ader, dem Sinn für Schönheit und Stil sowie einem Blick für Trends sollten Anwärterinnen und Anwärter des Friseurhandwerks durch Aufgeschlossenheit und Empathie charakterisiert sein. Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen helfen dabei, einen gleichermaßen unterhaltsamen wie taktvollen Kundenumgang zu realisieren. Des Weiteren ist die Befähigung zur Teamarbeit und ein guter Umgang mit Kritik von Vorteil (Jany, Diekmann, Lipp-Thoben und Lück 2009: 4ff.). Zur Kategorie der Handwerks- und Dienstleistungsberufe zählend, muss die Friseurtätigkeit speziellen Anforderungen gerecht werden, die Kundinnen und Kunden an heutige Dienstleistungsarbeit stellen; sie umfasst diverse Dienstleistungen, die in den vergangenen Jahrzehnten stetig komplexer geworden sind: "Mit der traditionellen Tätigkeitsbeschreibung durch Waschen, Schneiden, Föhnen ist es schon seit Längerem nicht mehr getan. Inhalte wie Trend-, Typ- und Beautyberatung sowie eine stärkere Betonung kommunikativer Kompetenzen und neuer Anforderungen an handwerklich-praktische Fertigkeiten spielen eine zunehmende Rolle" (Bauer und Böhle 2020: 105). Der Verkauf zielgruppenorientierter Produkte ergibt sich als "logische Konsequenz [der] Beratung" (Jany, Diekmann, Lipp-Thoben und Lück 2009: 317). Des Weiteren werden etwa betriebswirtschaftliche sowie EDV-Kenntnisse vorausgesetzt (Jany, Diekmann, Lipp-Thoben und Lück 2009: 4). Ablauf und Inhalte der Ausbildung Die Basis für den gelungenen Eintritt in zahlreiche interessante Berufsfelder bildet die Friseurausbildung . Faktische Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Schullaufbahn (entweder mit Haupt-, Realschulabschluss, Abitur oder Fachabitur). Im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung, die unter gewissen Bedingungen auf zwei Jahre verkürzt werden kann, erfolgt die Vermittlung der handwerklichen und theoretischen Kompetenzen des Friseurberufs. Erweitert durch überbetriebliche Kurse, ist der Hauptteil der Ausbildung praktisch orientiert und wird in einem Friseurmeisterbetrieb geleistet. Entsprechend den Öffnungszeiten des jeweiligen Salons findet der Praxisteil Vollzeit innerhalb dieser Zeitspannen statt. Der schulische Ausbildungsteil wird wöchentlich durch ein- bis zweimaligen Besuch der Berufsschule absolviert, alternativ in Form einer Blockveranstaltung. Beginn der Ausbildung ist meistens der 1. August oder 1. September, dies kann jedoch, je nach Betrieb, auch variieren (friseurhandwerk.de). Den Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zuzusichern, die mindestens einmalig pro Jahr anzusteigen hat (friseur-news.de). Die drei Ebenen der Qualifikationen Laut Ausbildungsrahmenplan ist die Lehre dreier Qualifikationsgruppen vorgesehen: der sog. "Kernqualifikationen", der " Wahlqualifikationen " sowie der "integrativen Fertigkeiten". Erstere und letztere sind im Laufe der gesamten Ausbildung zu erwerben, die "Wahlqualifikationen" zwischen dem 19. und 36. Ausbildungsmonat. Unter den "Kernqualifikationen" werden Kenntnisse und Fähigkeiten subsumiert, die dem Beruf sein Profil verleihen: Neben klassischen Friseurdienstleistungen wie Haare schneiden und pflegen sowie dekorativen kosmetischen und Maniküre-Anwendungen fallen hierunter auch Kunden- und Betriebsmanagement sowie Marketing. Die "Wahlqualifikationen" umfassen die Konzeption von Langhaarfrisuren, das Arbeiten mit Haarersatz und Kolorationstechniken sowie pflegende kosmetische Maßnahmen und das Gestalten der Nägel. Die "integrativen Fertigkeiten" beziehen sich auf weitere übergeordnete Wissensbereiche wie Koordination des Betriebs, Berufsbildung, arbeits- und tarifrechtliche Fragen, sicherheits- und gesundheitsrelevante Aspekte sowie Umweltschutz (Jany, Diekmann, Lipp-Thoben und Lück 2009: 6f.). Im Einzelnen gehört zur Behandlung der Haare auch die Pflege der Kopfhaut. Über das Schneiden gemäß klassischer und moderner Techniken hinaus sowie das Kolorieren werden das Verlängern, Verdichten und die Strukturveränderung der Haare erlernt sowie das Konzipieren von Frisuren aller Art. Des Weiteren geht es um die Aneignung der umfassenden Betreuung der Kundinnen und Kunden, stets mit dem Fokus auf deren speziellen Anliegen und individuellen Typen. Dazu zählt die erwähnte Beratung bezüglich der Produktauswahl und -anwendung sowie der Verkauf der entsprechenden Waren. Zudem gewinnt – analog zu Fragen der Nachhaltigkeit – das Thema Digitalisierung der Arbeitswelt mehr und mehr an Bedeutung (handwerk.de). Die Gesellenprüfung Die Ausbildung zur Friseurin / zum Friseur wird mit einer Gesellenprüfung abgeschlossen: Im ersten Prüfungsteil stehen klassische, im zweiten modische Friseurtätigkeiten im Zentrum; jeder der beiden Prüfungsteile umfasst wiederum einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Rahmen des praktischen Teils gilt es, das bereits Erlernte vorzuführen, indem jeweils eine zuvor in der Prüfungsmappe geplante und dokumentierte Damen- und Herrenfrisur anhand eigener Modelle realisiert wird. Im Theorie-Teil geht es um die korrekte Beantwortung berufsbezogener Fragestellungen. Am Ende der Ausbildungszeit ist der zweite Teil der Gesellenprüfung abzulegen. Analog zu Prüfungsteil eins müssen auch hier die gewonnenen fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl schriftlich als auch praktisch unter Beweis gestellt werden (friseurhandwerk.de). Begleitend zur Ausbildung wird zudem ein handschriftlich oder per App geführtes Berichtsheft zur Dokumentation der individuellen Lernfortschritte erstellt, das zur Abschlussprüfung eingereicht wird. Zusätzlich unterstützt z. B. die Lern-Applikation "GETHAIR" die Auszubildenden bei der Aneignung der Lehrinhalte (friseurhandwerk.de). Fazit Der Friseurberuf basiert auf und eignet sich für Schülerinnen und Schüler mit handwerklichen und gestalterischen Fertigkeiten, die diese Skills in der Ausbildung mit fachspezifischem Wissen auskleiden können. Als Dienstleistungsberuf, der durch die direkte Arbeit am Menschen charakterisiert ist, erfordert er darüber hinaus vor allem intersubjektive Kompetenzen beziehungsweise eine empathische und ganzheitliche Wahrnahme der Kundinnen und Kunden sowie ihrer Haare (Dunkel 2006: 226f.). Während der in der Regel dreijährigen Ausbildung erlangen die Lehrlinge umfassende betrieblich-praktische wie theoretische Kenntnisse des Friseurhandwerks, die weit über Haare waschen und schneiden hinausreichen und beispielsweise Aspekte wie Digitalisierung oder Umweltschutz inkludieren. In der gestaffelten Gesellenprüfung wird das Erlernte schließlich demonstriert. Eine erfolgreich beendete Ausbildung eröffnet den Absolventinnen und Absolventen den Weg zu diversen Möglichkeiten der Weiterbildung und Spezialisierung (friseurhandwerk.de). Verwendete Literatur Bauer, Hans G. und Fritz Böhle (2020): Haarige Kunst. Über den Eigensinn des Haars und das Können von Friseuren . Wiesbaden: Springer. Dunkel, Wolfgang (2006): "Interaktionsarbeit im Friseurhandwerk – Arbeit am Menschen und Arbeit am Gegenstand". In: Böhle, Fritz und Jürgen Glaser. Arbeit in der Interaktion – Interaktion als Arbeit. Arbeitsorganisation und Interaktionsarbeit in der Dienstleistung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 219-234. Jany, Petra, Karsten Diekmann, Hanna Lipp-Thoben und Dieter Lück (2009): Friseurfachkunde . 6. überarb. Aufl. Wiesbaden: Vieweg + Teubner. Verwendete Internetadressen Das Handwerk: "Friseur/-in". Online: https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/friseurin . friseur-news.de. "Ausbildungsvergüting". Online: https://friseur-news.de/der-friseurberuf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/ausbildungsvergütung . Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks: "Ausbildung zur Friseurin und zum Friseur". Online: https://friseurhandwerk.de/bildung/ausbildung/ .

  • Fächerübergreifend

Können Lehrkräfte Jahrbuchsfotos löschen lassen?

Fall des Monats

Die Schulzeit soll fotografisch dokumentiert werden. Es sollen Erinnerungsstücke für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler entstehen. Manchmal werden die Fotos jedoch nicht nur für die Klassen verwendet, sondern erscheinen auch in einem Jahrbuch der Schule. Müssen Lehrkräfte dies hinnehmen? Der konkrete Fall Passend zum Schuljahreswechsel weist das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins anwaltauskunft.de auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. April 2020 hin (AZ: 2 A 11539/19.OVG). Es klärt, ob Lehrkräfte, die sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit Schulklassen ablichten lassen, einen Anspruch auf Entfernung der im Jahrbuch der Schule veröffentlichten Bilder haben. Der Kläger ließ sich bei einem Fototermin in der Schule mit einer Schulklasse und einem Oberstufenkurs fotografieren. Die Schule gab, wie bereits im Jahr zuvor, ein Jahrbuch mit den Abbildungen sämtlicher Klassen und Kurse nebst den jeweiligen Lehrkräften heraus. Dies wollte der Lehrer nicht und wandte sich innerhalb der Schulverwaltung gegen die Veröffentlichung der Fotos. Allerdings ohne Erfolg, deshalb erhob er Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Publikation verletze sein Persönlichkeitsrecht, begründete er. Er habe kein Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder erteilt, sondern stehe einer solchen vielmehr ablehnend gegenüber. Zu den Fotos sei es nur gekommen, weil eine Kollegin ihn überredet habe. Den wahren Verwendungszweck der Fotos habe er nicht gekannt. Die Entscheidung des Gerichts Der Mann scheiterte bereits beim Verwaltungsgericht in Koblenz. Nach dem Kunsturhebergesetz bedürfe es keiner Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Jahrbuch der Schule, weil diese Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Dies ergebe sich aus der dafür erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen. Es bestehe auch bei Veranstaltungen von regionaler oder lokaler Bedeutung ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Eine solche Bedeutung hätten die Jahrbücher mit den Klassenfotos für die Angehörigen der Schule. Das Verwaltungsgericht sah nur geringfügige Beeinträchtigungen der Rechte des Lehrers. Er sei im dienstlichen Bereich in einer völlig unverfänglichen, gestellten Situation aufgenommen worden und die Bilder seien in keiner Weise unvorteilhaft oder ehrverletzend. Selbst wenn eine Einwilligung erforderlich gewesen sein sollte, wäre diese zumindest konkludent durch das Fotografieren mit beiden Lerngruppen erteilt worden. Unter konkludent verstehen Juristinnen und Juristen den Umstand, dass anhand des Verhaltens eines Menschen auf einen bestimmten Willen geschlossen werden kann. Demnach musste der Lehrer nicht explizit seine Einwilligung geben. Er habe gewusst oder jedenfalls wissen müssen, dass die Schule derartige Klassenfotos bereits in der Vergangenheit für Jahrbücher verwendet habe. Konkludente Einwilligung durch Erstellung der Fotos Es stelle ein widersprüchliches Verhalten dar, die Veröffentlichung von Fotos einerseits strikt abzulehnen und sich andererseits auf Fotos ablichten zu lassen, die offensichtlich dem Zweck der Veröffentlichung dienten. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht an. Der Kläger habe keine Gründe dargelegt, warum seine Interessen höher wiegten als die vom Verwaltungsgericht dargelegten Interessen der Öffentlichkeit. Auch habe er den vom Verwaltungsgericht aufgezeigten Widerspruch in seinem Verhalten nicht überzeugend auflösen können. Informationen und Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Corona-Tests an Schulen: Beaufsichtigung durch Lehrkräfte?

Fall des Monats

Jedes Bundesland verfügt über unterschiedliche Konzepte, wie Beschulte auf Corona getestet werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden können, die Tests zu beaufsichtigen. Der konkrete Fall Mit Blick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie haben die rheinland-pfälzische Landesregierung und das Ministerium für Bildung im Frühjahr 2021 Regelungen zur Testung von Schülerinnen und Schülern auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 erlassen. Darin ist der "Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen in Rheinland-Pfalz" vorgesehen. Es wurde aufgeführt, dass es zur dienstlichen Verpflichtung der Lehrkräfte gehöre, die Tests vor- und nachzubereiten, die Schülerinnen und Schüler anzuleiten und sie bei den Selbsttests zu beaufsichtigen. Dagegen wandte sich ein Gymnasiallehrer. Er macht im Wesentlichen geltend, er stelle die Sinnhaftigkeit oder Zweckmäßigkeit der Testungen nicht in Frage, habe jedoch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken. Die Anweisung sei nicht durch die einschlägige Dienstordnung gedeckt und überschreite den Aufgabenbereich des Lehrers. Außerdem bestehe eine erhöhte Infektionsgefahr, was bei ihm als Risikopatienten besonders zum Tragen komme. Über den Fall und die Entscheidung informiert das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins anwaltauskunft.de . Die Entscheidung des Gerichts Das Verwaltungsgericht Trier hat am 08. Februar 2022 (AZ: 7 K 3107/21.TR) die Klage des Gymnasiallehrers abgewiesen. Der Kläger wurde dazu verpflichtet, die Selbsttests der Beschulten zu beaufsichtigen und anzuleiten. Auch nach Auffassung des Gerichts kann eine Weitergabe des SARS-CoV2 während der Selbsttests der Schülerinnen und Schüler nicht ausgeschlossen werden. Daher sei der Kläger (auch als Beamter) potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen. Dennoch könne der Kläger dazu verpflichtet werden, da die Weisung in der Sache rechtmäßig sei. Tests als Unterstützung des Schulbetriebs Die Beaufsichtigung stelle eine amtsangemessene Aufgabe für den Kläger dar. Der Aufgabenbereich einer Lehrkraft erstrecke sich auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs. Auch würde von den Lehrkräften nicht verlangt, ein medizinisch-diagnostisches Verfahren durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler würden den Test selbst durchführen und hierbei nur von den Lehrkräften beaufsichtigt und bei Bedarf angeleitet. Zudem könnten diese Tests von jeder Person ohne medizinische Vorkenntnisse an sich selbst durchgeführt werden. Es werde also kein besonderer medizinischer Sachverstand vorausgesetzt. Das Gericht definierte in seiner Entscheidung aber auch eine Grenze: Diese wäre dann überschritten, wenn vom Kläger eine körperliche Interaktion mit den Schülerinnen und Schülern verlangt würde, was aber hier gerade nicht der Fall sei. Tests nur beaufsichtigen, nicht selbst durchführen – das ist zumutbar Auch sei das Land seiner Fürsorge-Pflicht gegenüber den Lehrkräften gerecht geworden. Durch das Testkonzept sei das Infektions- und Erkrankungsrisiko auf ein zumutbares Maß reduziert worden. Es verbliebe lediglich ein Restrisiko einer Infektion mit SARS-CoV2 während der Selbsttests. Das Risiko gehe nicht über das durch den Unterricht schon gegebene Maß hinaus. Auch hatte das Gericht keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Weitergabe der Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler wäre zulässig, um die weitere Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in der Gesamtbevölkerung weitestgehend einzudämmen. Dies würde helfen, den Präsenz-Unterricht zur Gewährleistung einer adäquaten Schulbildung aufrechtzuerhalten. Informationen und eine Anwaltsuche: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Corona: Keine Freistellung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht

Fall des Monats

Die Schulen waren wochenlang geschlossen, nun beginnt wieder der Unterricht. Manche Lehrerinnen und Lehrer sorgen sich um ihre eigene Gesundheit, da fraglich ist, ob die Hygienemaßnahmen wirklich eingehalten werden können. Können Lehrkräfte sich auf Corona berufen und die Teilnahme am Präsenzunterricht verweigern? Schulrechtsfall 1 Die Konrektorin einer Grundschule wollte erreichen, dass sie vom Präsenzunterricht freigestellt wird. Ihr Dienstherr solle erst eine nach ihrer Auffassung unabdingbar notwendige erneute Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchführen. Durch die Corona-Pandemie seien veränderte Umstände entstanden und der Dienstherr müsse vor Wiederaufnahme des Schulbetriebs ein Konzept für ihre Schule erstellen und alle Lehrkräfte und Eltern darüber informieren. Die Corona-Pandemie berge unwägbare gesundheitliche Gefahren. Deshalb, so die Lehrerin, sei eine Überprüfung ihres Arbeitsplatzes durch eine medizinische oder virologische Fachkraft und die Anpassung an besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Der Hygieneplan für die Schulen werde den besonderen Anforderungen einer Grundschule nicht gerecht. Die Entscheidung des Gerichts Das Verwaltungsgericht Gießen hat am 5. Mai 2020 (AZ: 5 L 1592/20.GI) entschieden, dass die Konrektorin nicht vom Präsenzunterricht freigestellt wird. Das Gericht konzentrierte sich in diesem Fall darauf, dass derzeit noch nicht feststehe, wann und unter welchen Bedingungen die Grundschulen in Hessen wieder öffnen und welche Vorsorgemaßnahmen von den Schulbehörden ergriffen werden. Erst wenn diese Entscheidungen gefallen seien, komme eine gerichtliche Überprüfung in Betracht, ob tatsächlich die Gesundheit der Lehrerin durch den Präsenzunterricht gefährdet sei. Schulrechtsfall 2 Eine andere Begründung kam später vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) 14. Mai 2020 (AZ: 1 B 1308/20). Demnach seien die Vorkehrungen an den hessischen Schulen ausreichend. Der VGH in Kassel verpflichtete eine beamtete Grundschullehrerin auch während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht. Die verbeamtete Lehrerin wollte es dem Land Hessen anlässlich der Covid-19-Pandemie untersagen lassen, sie zum Präsenzunterricht heranzuziehen. Zunächst sollten von ihr näher bezeichnete Arbeitsschutzmaßnahmen (insbesondere schulbezogene Gefährdungsbeurteilung, Schutzkonzept und dessen Umsetzung sowie die schriftliche Dokumentation) getroffen werden. Die Entscheidung des Gerichts Für den VGH sind an der Schule sowohl unter beamtenrechtlichen Fürsorgeaspekten als auch unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten hinreichende Vorkehrungen getroffen worden. Eine Gefährdung nicht nur der Schülerinnen und Schüler, sondern auch der Lehrkräfte sei minimiert. Das Land Hessen hatte zwischenzeitlich Schutzmaßnahmen für ein stufenweises "Anfahren" des Unterrichts erlassen. Das Gericht sah auch das Recht einer oder eines Beamten zur Verweigerung seiner Arbeits- oder Dienstleistung als sehr eingeschränkt. Das gelte selbst bei einer unterstellten Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Allein, wenn die Arbeits- oder Dienstleistung hierdurch unzumutbar sei, etwa eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben bedeute, bestünde das Recht zur Verweigerung. Dies war hier aber nicht der Fall. Die infektionsschutzrechtlichen Regelungen sehen vor, dass der Unterricht in zahlenmäßig reduzierten Gruppen stattfindet, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Auch darf die Gruppengröße in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind ebenfalls einzuhalten. Auch gab es für den Präsenzunterricht an der Schule einen Hygieneplan. Dieser sah vor, welche grundsätzlichen Hygieneregeln mit den Kindern besprochen und eingeübt werden sollen. Wer seine Rechte überprüfen lassen möchte, findet neben anderen Rechtsinformationen auch eine Anwaltssuche auf dem Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

  • Fächerübergreifend

Abschiedsstimmung: bye bye Referendariat

Blog

Hallo Ihr Lieben, ich hätte das ja gar nicht für möglich gehalten: Aber ich bin tatsächlich etwas traurig, dass das Ref-Kapitel nun abgeschlossen ist. Ich weiß, dass ihr euch jetzt wahrscheinlich fragt, was mit mir nicht stimmt – bei den unzähligen Beiträgen, in denen ich das Ref-Ende kaum abwarten konnte. Aber es ist so, irgendwie fühlt es sich traurig an. Natürlich werde ich nicht die Unterrichtsbesuche und schon gar nicht die Seminare vermissen. Dennoch hatte die Zeit tatsächlich auch etwas Gutes: Ich habe sechs tolle Mitrefis an meiner Schule gehabt, die die Zeit sehr besonders gemacht haben. Ich gebe zu, unsere Gesprächsthemen waren jetzt nicht unbedingt sehr vielfältig, meistens drehte sich alles ums Ref. Aber es war cool, immer jemanden zu haben, mit dem man quatschen oder der einen aufbauen konnte. Unser Abschied von der Ref-Schule ist coronabedingt etwas kleiner ausgefallen als sonst: Wir wurden in der Bibliothek verabschiedet, wo leider nur wenige Lehrkräfte dabei sein durften. Trotzdem haben sich die Beteiligten bemüht, es für uns nett zu gestalten. Wir haben kleine Abschiedsgeschenke erhalten und konnten auch in gemütlicher Runde ein Erfrischungsgetränk genießen. :-) Ich habe von meinen beiden Fachschaften einen Gutschein von einer Buchhandlung, ein cooles Spiel (just one), eine Sekt-Flasche und viel, viel Süßzeug bekommen. :-D Auch wir haben uns bei den beiden Ausbildungskoordinatoren sowie der Schulleitung für die gute Betreuung mit einem Blumenstrauß und Schokolode bedankt. Ich werde meine Ref-Schule auf jeden Fall in guter Erinnerung behalten. Wir haben eine tolle Ausbildungssituation mit vielen Möglichkeit vorgefunden, zum Beispiel Begleitung von Klassenfahrten, eine große Vielfalt an Kursen (sogar Französisch-LK wurde angeboten^^), ein buntes Schulleben mit zahlreichen Arbeitsgemeinschaften wie English-Theatre oder Roboter-AG. Unvergessen bleiben auch die Sitzungen mit unseren Koordinatoren jeden Mittwoch von 14 bis 16 Uhr. Zugegeben, wir haben uns immer nur mäßig motiviert dahinbegeben, doch letztlich haben es die beiden Koordinatoren immer geschafft, für eine lockere Stimmung zu sorgen – nicht zuletzt dank der Schoko-Bons, die zu jeder Sitzung dazugehörten! :-) Besonders wichtig war es mir, mich auch nochmals persönlich bei den Lehrkräften zu bedanken, die mich im Examen begleitet haben. Es war auch für sie dieses Mal eine ungewöhnlich lange Examensvorbereitung! Sehr schade finde ich es, dass ich meine beiden Lerngruppen seit den Osterferien nicht wiedergesehen habe. Ich konnte mich nur über eine E-Mail verabschieden, habe allerdings von vielen Schülerinnen und Schülern sehr nette Nachrichten zurückbekommen, worüber ich mich unendlich gefreut habe! :-) Eine Feier vom ZfsL (Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung) wird es für unseren Jahrgang aus den bekannten Gründen nicht geben. Die Urkunde wird uns per Post zugesendet. Es lässt sich zurzeit eben nicht anders regeln. Schade ist es aber trotzdem. Ich muss ehrlicherweise zugeben: Ich habe mir oft den Moment vorgestellt, in dem wir mit den Leuten unseres Jahrgangs anstoßen und für alberne Selfies posieren. So ist es dann doch ein sehr stiller Abgang ... Wie es mit mir jetzt weitergeht? Keine Ahnung, meine Lieben! Ich habe jetzt einige Bewerbungen losgeschickt und hoffe, irgendwo zumindest eine Vertretungsstelle ergattern zu können – und das so schnell wie möglich, das wäre wünschenswert!! Aber ich bin recht optimistisch, dass es irgendwo da draußen eine Stelle gibt, die darauf wartet, von mir besetzt zu werden. :) Sobald ich etwas habe, teile ich natürlich meine Freude mit euch! In diesem Sinne, bleibt gesund und fühlt euch gedrückt, eure Anna

  • Fächerübergreifend

Schülerin nicht versetzt – auch keine Teilnahme am Unterricht im Eilverfahren?

Fall des Monats

Ein interessanter Schulfall wirft Fragen auf: Eine Schülerin kämpft gegen ihre Nichtversetzung in die Klasse 7. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen traf am 20. Dezember 2023 eine wegweisende Entscheidung. Erhalten Sie Einblicke in die Details dieses Falls und entdecken Sie, welche möglichen Auswirkungen sich daraus ergeben könnten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Eilbeschwerde einer Schülerin aus Nordrhein-Westfalen gegen eine Nichtversetzung in die nächste Klasse zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen befasste sich am 20. Dezember 2023 in seinem Beschluss (AZ: 19 B 1110/23, 19 E 698/23) mit einem Fall, der die Nichtversetzung einer Schülerin und ihre ausbleibende Möglichkeit, vorläufig am Unterricht teilzunehmen, betrifft. Schülerin wird nicht versetzt In dem von dem Rechtsportal "anwaltauskunft.de" mitgeteilten Fall wurde die Schülerin im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 6 einer Realschule in Nordrhein-Westfalen eingeschult. In der Abschlusskonferenz am 21. Juni 2023 wurde beschlossen, die Schülerin nicht in die Klasse 7 zu versetzen. Die Schülerin erhob daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das die Klage mit Beschluss vom 21. September 2023 abwies. Die Schülerin beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt. Die Schülerin legte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein und begründete dies unter anderem damit, dass sie zu alt für die Klasse 6 sei. Zudem seien ihre unzureichenden mündlichen Leistungen auf das Verhalten einer Lehrerin zurückzuführen. Und schließlich machte sie geltend, dass ohne ihr Einverständnis psychologische Tests durchgeführt worden seien. Schülerin scheitert mit Eilantrag auf vorläufige Unterrichtsteilnahme Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde zurückgewiesen. Sie sei unzulässig, weil sie nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt worden sei. Diese Frist sei zwei Wochen ab Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses gewesen ­­­– und sei mit Ablauf des 9. Oktober 2023 abgelaufen. Die Schülerin habe keinen Wiedereinsetzungsantrag gestellt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nur dann möglich, wenn der Antragsteller vor Einlegung des fristgebundenen Rechtsmittels noch innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingereicht habe. Dazu gehöre auch eine aus laienhafter Sicht wenigstens kursorische Begründung, in der sich der Antragsteller wenigstens in groben Zügen mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt. Diesen Anforderungen habe die Schülerin nicht genügt. Nichtversetzungsentscheidung des Gymnasiums ist rechtmäßig Die Schülerin habe auch keinen Anspruch auf vorläufige Unterrichtsteilnahme in der Klasse 7. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend entschieden, dass gegen die Entscheidung über die Nichtversetzung keine ernsthaften Bedenken bestehen. Die Schülerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass sie die Anforderungen für die Versetzung in die Klasse 7 erfüllen könne. Zum Alter der Schülerin führte das Gericht aus, dass dies für die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung nicht relevant sei. Die Anforderungen an die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe seien unabhängig vom Alter. Die psychologischen Tests sah das Gericht als nicht erheblich für das Verfahren an. Die Schülerin habe in ihrer Beschwerdebegründung nicht konkret dargelegt, welche psychologischen Tests durchgeführt worden seien und wie diese zu ihren unzureichenden Leistungen geführt hätten. Quelle: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Einstiegswissen zu Fake News

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel zu Fake News möchte grundlegende Inhalte (Definition, Relevanz und Wirksamkeit von Fake News) für die Behandlung dieses Themas im Unterricht vermitteln. Die Stärkung der Informationskompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für die kompetente Teilhabe an unserer Wissensgesellschaft. Skizzierung der Ausgangslage Auch wenn es durch die Diskussionen in den letzten Jahren den Anschein hat: Fake News sind kein neues Phänomen. Dieser Eindruck kann zwar durch eine besonders eklatante Häufung und damit Medienpräsenz des Themas entstehen: Ursächlich sind unter anderem die amerikanische Präsidentschaftswahl 2016 und der daraus hervorgegangene Amtsinhaber sowie eine ganze Reihe von politisch meist rechtspopulistischen beziehungsweise rechtsextremen Strömungen, die europaweit im Kontext der Flüchtlingsbewegung seit 2015 für die verstärkte, oft unterschwellige Verbreitung von Fake News sorgen. Fake News haben aber gerade in Deutschland zuvor schon eine weite Verbreitung gehabt – zum Beispiel eingebunden in die Propaganda des Nationalsozialismus, im politischen System der DDR oder durch den Sensationsjournalismus der Boulevardmedien. Daher sind Fake News leider als ein althergebrachter Bestandteil unserer (Medien-)Gesellschaft zu werten. Neu ist hingegen die Möglichkeit für jeden und jede, bei der Erstellung mitzumachen sowie die Omnipräsenz von Fake News, die bewusst, massenhaft, schnell und einfach verbreitet werden können: Das Internet bietet die passende Infrastruktur. Verschärfend hinzu kommen problematische beziehungsweise rechtswidrige Umgangsformen wie zum Beispiel die Zunahme von Hate Speech (Hassbotschaften) , gerade in Sozialen Netzwerken und Kommentarfunktionen von Webseiten: "Hate Speech und Fake News bilden ein Tandem der Beeinflussung, gefährlich speziell im politisch-gesellschaftlichen Diskurs, fatal aber auch in allen anderen Bereichen, in denen Kommunikation als Grundlage einer funktionierenden Demokratie schon dient oder erst eingeübt werden soll (Information und Meinungsbildung)" (Hajok/Selg 2018: 2). Relevanz der Thematik bei Schülerinnen und Schülern Mit diesen Entwicklungen werden Schülerinnen und Schüler zwangsläufig konfrontiert: Das Internet beziehungsweise Soziale Netzwerke stehen bei ihnen im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit. Sie verbringen immer mehr Zeit mit den von ihnen am häufigsten zu Information, Orientierung und Kommunikation oder Freizeitgestaltung verwendeten Online-Angeboten, insbesondere YouTube, WhatsApp, Instagram, Snapchat, Google und Facebook, (vergleichen Sie hierzu die jeweils aktuellen KIM- und JIM-Studien ). Dies bedeutet auch: Fake News können nicht nur bei der gezielten Informationssuche (beispielsweise für die Lösung einer schulischen Aufgabe) aufgenommen werden, sondern auch "nebenbei" beim Surfen . Kinder und Jugendliche müssen jedoch, wie viele Erwachsene auch, das Handwerkszeug für die Entlarvung von Fake News allerdings erst noch lernen, selbst wenn ihnen das Phänomen zunehmend bewusst wird ("Bedenken und Verunsicherung" gegenüber dem Vorhandensein von Fake News empfinden 51 % von ihnen, vergleiche N.N. 2019: 30f). Definitionsvorschlag und Abgrenzungen Für die schulische Auseinandersetzung mit Fake News sollte möglichst Klarheit darüber herrschen, was diese im Kern ausmacht und was nicht. Unter der Einbeziehung verschiedener Ansätze (vergleiche zum Beispiel Antos 2017: 9; Sängerlaub/Meier/Rühl 2018: 11) bietet sich folgende Definition an: Fake News sind gezielt erstellte und medial verbreitete, falsche bzw. gefälschte oder irreführende und damit manipulative Informationen, die jemandem (Person, Gruppe, Organisation) gezielt Schaden zufügen sollen und/oder allgemein der zielgerichteten Beeinflussung des Meinungsklimas dienen. Von Fake News abzugrenzen sind unter anderem: Spaßmeldungen beziehungsweise Satire : Sie haben in der Regel eine unterhaltsame, entlarvende oder aufklärerische Absicht und bleiben durch ihre Rahmung erkennbar (zum Beispiel Publikationsort: Satire-Magazin, Erscheinungszeit: 1. April). Werbung/PR : Diese Beiträge sind in der Regel gekennzeichnet ("Anzeige") und ihre Platzierung wird bezahlt; ihre Absicht ist es, (Kauf-)Anreize zu setzen beziehungsweise ein positives Image aufzubauen. versehentliche Falschmeldungen oder vorschnelle Meldungen: Sie stellen sich als falsch heraus (zum Beispiel bei Live-Berichterstattungen die Wertung eines Ereignisses als Terroranschlag). Wichtig ist hier eine zeitnahe und öffentlichkeitswirksame Korrektur. Letzteres deutet darauf hin, dass die gängige, einfache Übersetzung von Fake News als "Falschmeldung" nicht erkennen lässt, ob Entstehung und Verbreitung unabsichtlich oder absichtlich geschieht, eine Absicht in der aktuellen Diskussion aber als ein Kern von Fake News gewertet wird (zur ausführlichen Herleitung und Unterscheidung von verwandten Phänomenen siehe Selg/Hajok 2018). Verbreitung und Wirksamkeit Warum haben Fake News eine weite Verbreitung und Wirksamkeit, obwohl man meint, dass oftmals der gesunde Menschenverstand ausreichen müsste, um sie zu entlarven? Hier gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten: Fake News können vielfältig in allen Mediengattungen (Print, Fernsehen, Radio, Internet) und in allen Medienformen (Text, Foto/Grafik, Video, Audio; als Nachrichten, Meldungen, Kommentare, Postings und so weiter) auftreten. Wesentlich erleichtert wird ihre Verbreitung und Wirksamkeit durch die Reduzierung auf kurze, zugespitzte Texte (oft angereichert mit Hate Speech) oder Fotos, die das Gegenüber meistens emotional-affektiv (beispielsweise über die Erzeugung von Ärger, Wut, Angst sowie durch Übertreibungen) und selten sachlich-nüchtern ansprechen. Inhaltlich werden bestehende Vorurteile durch Behauptungen unterfüttert, die wie Tatsachen klingen ; besonders anfällig, auch für Verschwörungstheorien, sind dafür sozial isolierte Menschen ('Außenseiter'). Es werden einfache Erklärungen und damit eine einfache Weltsicht (gut—böse, richtig—falsch) angeboten . Sie erleichtern vermeintlich die Orientierung in einer immer komplexeren Welt. Zudem wird eine schnelle, unüberlegte Reaktion durch die Funktionalität des Internets und Sozialer Medien unterstützt, durch einfache Funktionen wie Verlinken, Teilen beziehungsweise Retweeten und die permanente Verfügbarkeit von Smartphones und Apps. Dies hat zur Folge, dass Fake News für Personen, die nur wenige unterschiedliche Informationsquellen verwenden und deren Internetnutzung überdurchschnittlich hoch ist (insbesondere Soziale Medien, Effekt von Echokammer/Filterblase), gehäuft auftreten und somit als 'Wahrheit' gewertet werden. Abhilfe: Stärkung der Informationskompetenz Viele der oben genannten Punkte begründen die besondere Bedeutung, die Fake News als Thema im schulischen Kontext haben müssen: Hier werden Informationsbeschaffung und (politische) Meinungsbildung eingeübt, hier festigen sich im Laufe der Schulzeit nach und nach Einstellungen zu bestimmten Themen. Dies geschieht im Idealfall aufgrund der Kenntnis fundierter Tatsachen beziehungsweise Fakten. Wie letztere aus den Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) herausgefiltert werden und wie seriöse von unseriösen Quellen unterschieden werden, gehört zu den unabdingbaren Kernkompetenzen einer Informations- beziehungsweise Wissensgesellschaft. In diesem Zusammenhang befinden sich die Schülerinnen und Schülern in einem besonderen Dilemma: Die Angebote des von ihnen am liebsten genutzten Mediums Internet (siehe oben unter "Relevanz") sind zugleich die potenziell am wenigsten vertrauensvollsten, da sie beispielsweise keine journalistischen Qualitätsstandards erfüllen. Literaturverzeichnis Antos, Gerd (2017): "Fake News. Warum wir auf sie reinfallen. Oder: 'Ich mache euch die Welt, so wie sie mir gefällt'". In: Der Sprachdienst, 61. Jahrgang, Heft 1/2017, S. 1-20. Hajok, Daniel und Olaf Selg (2018): "Kommunikation auf Abwegen? Fake News und Hate Speech in kritischer Betrachtung." In: JMS-Report, 41. Jahrgang, Heft 4/2018, S. 2-6. Online N.N. (2019): "Zusammenfassung". In: Deutsche Shell Holding GmbH (Hg.): Jugend 2019. 18. Shell Jugendstudie. Hamburg: Beltz Verlag. S. 13-33. Online Sängerlaub, Alexander / Miriam Meier und Wolf-Dieter Rühl (2018): Fakten statt Fakes: Verursacher, Verbreitungswege und Wirkungen von Fake News im Bundestagswahlkampf 2017. Berlin: Stiftung Neue Verantwortung. Online Weiterführende Literatur Brodnig, Ingrid (2018): Lügen im Netz. Wie Fake News, Populisten und unkontrollierte Technik uns manipulieren. Wien: Brandstätter.

  • Politik / WiSo / SoWi / Fächerübergreifend
ANZEIGE