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Verschlüsselung: Video "Passwörter einfach erklärt"

Tool-Tipp

Wie funktioniert ein Passwort? Wie wird es geknackt? Und wie kann ich das bloß verhindern? Antworten liefert dieses Fundstück.Es sollte auf keinen Fall den Namen oder das Geburtsdatum der Liebsten beinhalten, mindestens acht Zeichen haben, inklusive Großbuchstaben und Sonderzeichen - und dann soll man sich das Passwort auch noch gut merken können. Warum ein sicheres Passwort so wichtig ist und wie man es sich merkt, zeigt sehr anschaulich ein Video von Alexander Lehmann, gefördert unter anderen von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

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Keine Noten auf Hausaufgaben

Fall des Monats

Lehrkräfte dürfen die Hausaufgaben ihrer Schülerinnen und Schüler nicht benoten. Das gilt bis auf Berlin für alle Bundesländer gleichermaßen. Hausaufgaben sind für manche Schülerinnen und Schüler ein rotes Tuch. Die einen erledigen selbstverständlich auch die freiwilligen Zusatzaufgaben, die anderen sträuben sich vor jeder noch so geringen Arbeit. Manch einer zittert dabei gar vor schlechten Noten. Doch das ohne Grund – denn benoten dürfen Lehrkräfte die Hausaufgaben ihrer Schülerinnen und Schüler nicht. Das gilt in allen Bundesländern gleichermaßen. Einzige Ausnahme: Berlin.

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Sommerferien: Da sind sie endlich!

Blog

Sommerferien – darauf habe ich so lange gewartet! Und nun waren sie endlich da! Abends habe ich direkt mit einem Sektchen angestoßen und so viele Pläne für die nächsten 6 Wochen Freiheit geschmiedet: natürlich Urlaub mit meinem Liebsten (die gemeinsame Zeit ist in letzter Zeit sehr selten gewesen), Familie besuchen und einfach die lauen Sommerabende mit einem Erfrischungsdrink genießen. Naja, und natürlich ganz viele Unterrichtsreihen planen, um sich den Stress zum Schuljahresbeginn zu ersparen.

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Arbeitsblatt "Steuerhinterziehung und Steueroasen"

Arbeitsblatt der Woche

Steuerhinterziehung und Steueroasen - das Arbeitsblatt erklärt, was genau hinter diesen Begriffen steckt.Die Stiftung Jugend und Bildung bietet Materialien an, mit denen die Lücken in der Unterrichtsversorgung geschlossen werden. Ergänzende Unterrichtsmaterialien der Stiftung zur politischen, sozialen und ökonomischen Bildung erscheinen regelmäßig neu und sind immer aktuell und kostenfrei. Die Materialien können unter www.jugend-und-bildung.de kostenfrei heruntergeladen oder unter www.jubi-shop.de bestellt werden.

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Corona-Pandemie: Anspruch auf uneingeschränkten Präsenz-Unterricht

Fall des Monats

Auch wenn in vielen Bundesländern die Schulen wieder teilweise geöffnet sind, wird in den meisten Klassenstufen ein Großteil des Unterrichts weiterhin im Distanz-Unterricht durchgeführt. Ein wichtiges Stichwort ist dabei der Wechsel-Unterricht, nach dem viele Schulen aktuell ihren Schulalltag organisieren. Doch haben Schülerinnen und Schüler ungeachtet der Umstände einen Anspruch auf uneingeschränkten Präsenz-Unterricht? Der konkrete Fall Nach dem Muster-Corona-Hygieneplan für alle Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg lernen unter anderem die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 im Hybrid-Unterricht in der Schule. Der Wechsel-Unterricht wird nach dem Muster-Hygieneplan so organisiert, dass die Hälfte der Unterrichtsstunden in der Schule erteilt wird. Eine Grundschülerin beantragte im Eilverfahren jedoch uneingeschränkten Präsenz-Unterricht. Die Entscheidung des Gerichts Kein Anspruch auf uneingeschränkten Präsenz-Unterricht Schülerinnen und Schüler haben in der Pandemie keinen Anspruch auf uneingeschränkten Präsenz-Unterricht. Die Schulen dürfen die Stunden durch andere schulische Angebote ersetzen. Auch Wechsel-Unterricht ist zulässig. Zwar ist der Präsenz-Unterricht das Leitbild des Bildungsanspruches – daraus lässt sich jedoch nur ein Teilhabe-Anspruch an den Angeboten herleiten. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. März 2021 (AZ: 5 E 643/21). Verstößt Wechsel-Unterricht gegen das Grundgesetz? Es gibt keinen Anspruch auf vollen Präsenz-Unterricht – er ließe sich weder aus dem Hamburger Schulgesetz, noch aus den Grundrechten des Mädchens herleiten, so das Gericht. Zwar setze das Schulgesetz die Beschulung im Präsenz-Unterricht als Leitbild voraus, der Bildungsanspruch beschränke sich aber auf die Teilhabe an dem vorhandenen Schulwesen. Die Stadt Hamburg habe diesen Teilhabeanspruch durch die Ermöglichung eines Wechsel-Unterrichts abweichend von diesem Leitbild aber in zulässiger Weise ausgestaltet, so das Gericht. Ein Anspruch ergebe sich auch nicht aus dem grundrechtlichen Teilhabeanspruch am Bildungssystem aus Artikel 2 Abschnitt 1 des Grundgesetzes. Die Antragstellerin könne daraus nur die "Teilhabe an den vorhandenen öffentlichen Bildungseinrichtungen und -angeboten beziehungsweise den Zugang zu diesen unter zumutbaren Bedingungen und unter dem Vorbehalt des Möglichen" verlangen. Bildungsanspruch auf Teilhabe beschränkt Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung erlaube es, die Präsenzpflicht auszusetzen und durch andere Unterrichtsformen zu ersetzen. Das Land habe die entsprechende Kompetenz, so das Gericht weiter, um die Virusausbreitung und das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Davon habe Hamburg Gebrauch gemacht. Gleichzeitig soll auch die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert werden. Nach Ansicht des Gerichts ist das ein "legitimer Zweck", der die Einschränkungen rechtfertigt. Die derzeitige Teilung von Klassen im Wechselmodell entspricht auch den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

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Über die Kunst des Korrigierens

Blog

Hallo Ihr Lieben! Meinen heutigen Blog-Beitrag widme ich einem Thema, das mich im Referendariat ständig begleitet: das Korrigieren. Ob Tests, Klassenarbeiten oder mündliche Leistungen: In jedem Fach müssen verschiedenste Leistungen bewertet und beurteilt werden. Das kostet vor allem Zeit. Und Nerven. :D Nach gut einem Jahr Referendariat habe ich insgesamt 4 Klassenarbeiten und 3 Klausuren selbst erstellt und korrigiert – ich konnte also meine ersten Erfahrungen mit dem Rotschrift sammeln. :) Bei der Erstellung der ersten Klassenarbeit war ich am Anfang völlig überfordert. Wie viele Aufgaben soll ich stellen? Wie umfangreich sollen die Aufgaben sein? Ich hatte absolut kein Gefühl dafür, ob die von mir angedachten Texte und Aufgaben zu schwer oder zu leicht waren. Meine große Rettung war wiedermal eine Kollegin. Sie hat mir Klassenarbeiten aus vorherigen Jahren zugeschickt. Ich habe mich dann an ihre Aufgabenformate angelehnt und dann selbst eine Arbeit zusammengebastelt. Letztlich war die Arbeit wahrscheinlich etwas zu leicht, weil sie vergleichsweise sehr gut ausgefallen ist. Aber besser so, als wenn die Arbeit gleich beim ersten Mal viel zu schwer wäre. Das Erstellen von Klassenarbeiten oder Klausuren ist auch, wie es sich herausgestellt hat, das geringere Problem. Das Schlimmste ist deren Korrektur!!! Wir hatten zwar im Seminar zwei ganze Sitzungen dazu. Als ich dann aber davor saß, hatte ich in vielen Fällen keine Ahnung, wie ich vorgehen soll. Vor allem bei den Analyse- und Interpretationsaufgaben habe ich oft hin- und herüberlegt, ob ich noch Punkte geben kann. Von einer Kollegin habe ich dann den Tipp bekommen, dass ich bei der Punktevergabe vor allem auch den Gesamteindruck der Arbeit im Hinterkopf behalten soll. Das hat mir letztlich sehr geholfen. Am Ende saß ich dann ein ganzes Wochenende über den 24 Heften – und das bei Klasse 6! Warum es so lange gedauert hat? Um ehrlich zu sein, habe ich bei manchen Klassenarbeiten wirklich sehr, sehr lange überlegt. Dann habe ich mir von einigen Heften noch zusätzlich Kopien gemacht, bevor ich die Korrektur ins Heft übertragen habe. Naja, und schließlich müssen ja bei jedem Heft nicht nur die Fehler markiert und der Erwartungshorizont ausgefüllt werden, sondern es muss auch noch ein individueller Kommentar für jeden Schüler geschrieben werden, wie er sich beim nächsten Mal verbessern kann. Das verlangt zumindest mein Fachleiter so. Das Erstellen und Korrigieren der nächsten Klassenarbeiten ging mir dann schon etwas leichter von der Hand, aber es dauert leider immer noch so lange. Das gehört wohl zum Lehrer-Job dazu?! ;-) Oder habt ihr irgendwelche Tipps für mich, wie ich effektiver arbeiten kann? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mit mir eure Erfahrungen und Tipps teilen würdet. :) Liebe Grüße, eure Anna

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Wenn der WhatsApp-Sticker zum Rechtsfall wird

Fall des Monats

Köln/Berlin. Ein Schüler verschickt in einem Klassenchat einen Sticker, der das Profilbild seines Lehrers zeigt und kassiert dafür einen schriftlichen Tadel samt Strafarbeit. Was eigentlich ganz klein klingt, wurde schließlich doch noch groß und landete schließlich vor Gericht. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln wies am 26. Mai 2025 (AZ: Az. 10 K 4731/23) die Klage des Schülers ab. Das Gericht stellte klar, dass der Tadel keine rechtsverbindliche Verfügung, sondern eine erzieherische Einwirkung war. Für eine Anfechtungsklage wäre ein sogenannter Verwaltungsakt notwendig gewesen, der die Rechtsstellung des Schülers nachhaltig verändert. Eine erzieherische Maßnahme, die das "Betriebsverhältnis" der Schule betrifft, zählt nicht dazu, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert. Der Streit um einen Sticker – was war passiert? Im März 2023 projizierte ein Informatiklehrer versehentlich sein privates Instagram-Profil auf die Leinwand. Mitschülerinnen und Mitschüler fertigten einen Screenshot des Profilbilds an, bearbeiteten ihn zu einem WhatsApp-Sticker und stellten diesen in den Klassenchat. Der Kläger, damals Fünftklässler, schickte den Sticker ebenfalls in die Gruppe. Als der Lehrer davon erfuhr, erhielt der Schüler einen schriftlichen Tadel. Zusätzlich sollte er einen Aufsatz über das Teilen von Fotos verfassen. Zunächst war von einer "Straftat" die Rede, später wurde der Begriff in "Rechtsverstoß" geändert und der Umfang des Aufsatzes reduziert. Die Eltern des Jungen wehrten sich gegen den Tadel – erst bei der Schule, dann bei der Bezirksregierung und schließlich vor Gericht. Tadel ist eine erzieherische Maßnahme der Schule Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Begründung: Der Tadel und die Strafarbeit seien erzieherische Einwirkungen nach § 53 Abs. 2 Schulgesetz NRW, also pädagogische Maßnahmen ohne unmittelbare Außenwirkung. Damit handele es sich nicht um einen Verwaltungsakt, der gerichtlich aufgehoben werden könnte. Auch der Hilfsantrag, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen, blieb erfolglos. Ein solches Feststellungsinteresse erfordere z. B. eine Wiederholungsgefahr oder eine nachhaltige Stigmatisierung. Beides verneinte das Gericht: Ein einmaliger Tadel samt Aufsatz sei eine alltägliche schulische Reaktion und führe nicht zu einer anhaltenden Beeinträchtigung. Bedeutung für den Schulalltag Das Urteil macht deutlich: Nicht jede schulische Reaktion ist ein Verwaltungsakt. Ein schriftlicher Tadel oder eine Strafarbeit bleiben pädagogische Mittel, die Gerichte regelmäßig nicht überprüfen. Für Lehrkräfte bedeutet das Rechtssicherheit im Umgang mit alltäglichen Disziplinfällen. Informationen: anwaltauskunft.de

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Kurz vor den Ferien: Mein letzter Unterrichtsbesuch und der Schuljahresendspurt

Blog

Hey Leute, es gibt wieder einiges über meinen Schulalltag im Referendariat zu berichten. Diesmal geht es vor allem um meinen letzten Unterrichtsbesuch im zweiten Hauptsemester und darum, wie meine letzten Wochen vor den Ferien verlaufen sind. Die Unterrichtsbesuche folgen im Referendariat in recht engem Takt, und so stand nun bereits mein letzter Unterrichtsbesuch dieses Semesters an. Dieser fand im Fach Politik in meiner Berufsfachschulklasse statt, die mittlerweile bereits über einige Erfahrung mit Unterrichtsbesuchen verfügt. In der Lerngruppe war deutlich spürbar, dass die Schülerinnen und Schüler dem Ende des Schuljahres entgegenfieberten und von den vielen Unterrichtsbesuchen allmählich erschöpft waren. Das zeigte sich insbesondere in Fragen wie "Wann sind Sie eigentlich mit Ihrem Referendariat fertig?" oder "Wie viele Unterrichtsbesuche müssen Sie denn noch machen?". Solche Momente machen deutlich, dass Unterrichtsbesuche nicht nur für uns Lehrkräfte eine stressige Phase darstellen, sondern auch für die Lernenden, die diesen Prozess aufmerksam begleiten und dabei gewissermaßen mit uns mitfiebern. Der Unterrichtsbesuch fiel außerdem in die letzte Schulwoche der Klasse, bevor die Schülerinnen und Schüler in ihr vierwöchiges Praktikum starteten, das eine Voraussetzung für die Versetzung ins nächste Schuljahr ist. Um die Motivation kurz vor dem Schuljahresende noch einmal zu steigern, setzte ich auf kleine Anreize wie Süßigkeiten als Belohnung. Ob diese am Ende tatsächlich ausschlaggebend für die gute Mitarbeit waren, lässt sich schwer sagen – doch ein kleiner zusätzlicher Motivationsschub kann in solchen Phasen sicher nicht schaden. :) Unterrichtsbesuch: Zollpolitik aus verschiedenen Blickwinkeln Thematisch befasste sich der Unterricht mit der Frage "Sind Zölle für ein Land sinnvoll oder schädlich?" . Als Ausgangspunkt diente die Zollerhöhung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) auf ausländische Waren. Die Schülerinnen und Schüler nahmen unterschiedliche Perspektiven ein, darunter die des Staates, der inländischen und ausländischen Unternehmen sowie der Konsumierenden. Zunächst erarbeiteten sie in Einzelarbeit die Auswirkungen der Zölle auf ihre jeweilige Akteursrolle und tauschten sich anschließend in Partnerarbeit darüber aus. Daraufhin bereiteten sie sich auf eine Diskussion mit allen beteiligten Akteursrollen vor, in der die unterschiedlichen Perspektiven vorgestellt und gemeinsam auf einem Arbeitsblatt gesichert wurden. Diese Ergebnisse bildeten die Grundlage für eine abschließende Diskussion zur übergeordneten Fragestellung. Erfreulich war, dass viele Schülerinnen und Schüler erkannten, dass Zölle für verschiedene Beiteilgite sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben können. Diese Einsicht ermöglichte eine differenzierte Betrachtung und förderte die Urteilskompetenz der Lernenden – ein Fortschritt, den ich als sehr positiv wahrgenommen habe.

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Datenklau an der Schule: Wenn der Hacker-Angriff zum Schulverweis führt

Fall des Monats

Hacking, Datendiebstahl und Cybermobbing – digitale Gefahren sind längst auch Teil des Schulalltags. Doch was passiert, wenn ein Schüler oder eine Schülerin technische Fähigkeiten einsetzt, um Lehrkräfte sowie Mitschülerinnen und Mitschüler auszuspionieren? Ein Berliner Fall wirft Fragen auf, wie Schulen mit solch schwerwiegenden Regelverstößen umgehen sollten und welche Konsequenzen folgen können. Cybermobbing, Datendiebstahl, Hacking – digitale Gefahren lauern auch im Schulalltag. Was aber, wenn Schülerinnen und Schüler ihre technischen Fähigkeiten nicht ausschließlich zum Lernen, sondern zum Ausspionieren von Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und Mitschülern einsetzen? Ein aktueller Fall zeigt, dass die Konsequenzen drastisch sein können. Schulverweis nach Hackerangriff: Verwaltungsgericht Berlin bestätigt harte Strafe Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 13. November 2024 in einem Eilverfahren (VG 3 L 610.24) entschieden, dass ein Schüler, der über Monate hinweg den Datenbestand seiner Schule ausspioniert und verändert hat, an eine andere Schule versetzt werden darf. Der Hacker von der letzten Bank In dem durch das Rechtsportal " anwaltauskunft.de " mitgeteilten Fall hatte ein Schüler der gymnasialen Oberstufe eines Berliner Gymnasiums zusammen mit zwei Mitschülern im vergangenen Schuljahr einen Schulcomputer manipuliert, um das Administratorpasswort auszuspähen. Mit diesem Passwort installierten sie einen sogenannten "Keylogger", der alle eingegebenen Passwörter aufzeichnete. So konnten die Schüler Zugriff auf interne Informationen im Lehrerkanal erhalten und organisatorische Daten der Schulleitung einsehen. Nach Bekanntwerden des Vorfalls beschloss die Schulaufsicht, den Schüler an eine andere Schule zu verweisen. Schulverweis rechtens Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Schulaufsicht. Die Richter sahen in dem Verhalten des Schülers einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Schulordnung, der die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtige. Der Schüler sei mit "krimineller Energie" vorgegangen und habe das Vertrauen der Schule in seine Integrität nachhaltig zerstört. Laut Berliner Schulgesetz (§ 63) sind Maßnahmen wie ein Schulwechsel zulässig, wenn sie erforderlich sind, um die Ordnung und Sicherheit des Schulbetriebs zu gewährleisten. Sie können insbesondere dann verhängt werden, wenn Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen oder keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Richter betonten daher, dass die Schule bei der Wahl der Ordnungsmaßnahme einen pädagogischen Beurteilungsspielraum habe. In diesem Fall sei der Schulwechsel auch unter Berücksichtigung der Tatsache verhältnismäßig, dass sich der Schüler in seinem letzten Schuljahr vor dem Abitur befinde. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die völlige Uneinsichtigkeit des Schülers. Quelle: www.anwaltauskunft.de

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Corona-Krise: Die erste Woche ist gemeistert!

Blog

Hallo ihr Lieben, wisst ihr noch, wie oft ich mich bei euch über die fehlende Zeit im Ref beklagt habe? – Gefühlt in jedem Beitrag. :D Jedes Wochenende habe ich mich nach Zeiten gesehnt, wo ich einfach mal den ganzen Tag mit Zopf und Schlabberpulli auf der Couch oder auf unserer kleinen Terrasse verbringen kann. So wie es aussieht, habe ich in den nächsten Wochen tatsächlich dafür ganz viel Zeit. Die Freude darüber hält sich jedoch aufgrund der schwierigen Situation im Moment aber deutlich in Grenzen.

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Arbeitsblatt "Schwarzarbeit: kein Kavaliersdelikt"

Arbeitsblatt der Woche

Was fällt unter Schwarzarbeit - und was nicht? Das Arbeitsblatt testet das Wissen und gibt Hintergrundinformationen zum Thema.Die Stiftung Jugend und Bildung bietet Materialien an, mit denen die Lücken in der Unterrichtsversorgung geschlossen werden. Ergänzende Unterrichtsmaterialien der Stiftung zur politischen, sozialen und ökonomischen Bildung erscheinen regelmäßig neu und sind immer aktuell und kostenfrei. Die Materialien können unter www.jugend-und-bildung.de kostenfrei heruntergeladen oder unter www.jubi-shop.de bestellt werden.

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Die Bibliothek der ungelesenen Bücher: Lesekompetenz im Unterricht fördern

Fachartikel

In diesem Fachartikel geht es um eine besondere Art der Leseförderung. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Büchern auseinander, die sie (noch) nicht gelesen haben. Im Rahmen des Projekts wird auch Sachwissen über Bibliotheken, den Buchmarkt und die Besonderheiten digitalen Lesens vermittelt. Dieser Fachartikel bietet Hintergrundinformationen und Tipps zur Umsetzung eines Projekts zur Leseförderung . In den Arbeitsblättern werden die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet, Interviews zu ungelesenen Büchern vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten (siehe Verlinkungen im Artikel). Gelesen oder ungelesen, das ist hier die Frage Über das Lesen von Büchern ist bereits viel geschrieben worden. In berühmten Romanen wie Robert Musils Mann ohne Eigenschaften , James Joyces Ulysses , Umberto Ecos Der Name der Rose oder, aktueller, Carlos Ruiz Zafóns Der Friedhof der vergessenen Bücher spielen Bibliotheken eine wichtige Rolle. In der Erzählung Die souveräne Leserin (2008), einer "Liebeserklärung an die Queen und die Literatur" (siehe Umschlagtext), schildert Alan Bennett, wie sich die britische Königin durch einen Bibliotheksbus zur Liebhaberin schöngeistiger Literatur entwickelt. Aber auch die Sachliteratur widmet sich dem Thema Bücherlesen: Erich Schön zum Beispiel untersucht den Verlust der Sinnlichkeit oder Die Verwandlung des Lesers (1987), Dieter E. Zimmer fragt nach der Bibliothek der Zukunft (2000) und Wolfgang Herles stellt Bücher die Geschichte machten (2007) vor. Das Lesen von Büchern ist auch ein wichtiges Thema in der didaktisch-methodischen Literatur, überwiegend, aber nicht nur für den Deutsch-Unterricht. Es geht um Lesekompetenz und Leseförderung und in diesem Zusammenhang auch um Leselust , also um die Frage: Wie werden Kinder zu Leserinnen und Lesern? Schulische Leseförderung schöpft dabei aus einem vielfältigen Repertoire: Buchvorstellung , Lesekiste , Lesetagebuch , Lesenacht , Lesecafé, Lesefest (zum Beispiel Frederick Tag ) und vieles mehr wird aufgeboten, um Kinder und Jugendliche zum Lesen von Büchern zu animieren. Man verspricht sich davon, dass sie damit ihre Kommunikationskompetenz, ihr Wissen über die Welt, ihre Vorstellungskraft, Kreativität und Empathie entfalten. Solch hohe Ziele üben einen gewissen Druck auf die Schülerinnen und Schüler, oft auch auf die Eltern, aus. Doch trotz ausgeklügelter Methoden der Leseförderung vermeiden oder verweigern viele Kinder und Jugendliche das Bücherlesen. Am Gespräch über Bücher nehmen sie nicht teil. Das vorgeschlagene Projekt weicht vom üblichen Weg ab. Es folgt nicht dem bekannten Schema: Wir lesen ein Buch/Bücher, um im Anschluss darüber zu sprechen und dabei das Leseverständnis zu überprüfen, gegebenenfalls auch zu benoten. Es fragt stattdessen nach den ungelesenen Büchern und fordert dazu auf, diese genauer zu beschreiben. Die Vorstellungskraft wird nicht mehr während des Lesen, sondern vor dem Lesen aktiviert und in Interviews kommunikativ vermittelt. Im Unterricht erlernte Kategorien (zum Beispiel Genre, Erzählperspektive, Erzählzeit, Hauptfigur, Spannung und so weiter), die für das angemessene Verstehen und Beschreiben von Literatur wichtig sind, werden dabei quasi wie von selbst angewandt. Interviews zu ungelesenen Büchern Julius Deutschbauers Bibliothek der ungelesenen Bücher dient als Vorbild für die Interviews, die von den Schülerinnen und Schülern geführt werden. Als Partnerin oder Partner für das Interview eignet sich fast jede und jeder: Mitschülerinnen und Mitschüler aus der eigenen oder einer anderen Klasse, Lehrkräfte, Schulleitung, Mitarbeitende im Sekretariat, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare, Mitarbeitende der Mensa und so weiter. Auch außerhalb der Schule finden sich Personen, die befragt werden können: Geschwister, Eltern, Großeltern, Verwandte, Bekannte, Buchhändler/-innen. Das Projekt kann also sehr individuell gestaltet werden, zum Beispiel als klasseninterne kurze Unterrichtssequenz oder als längerfristiges Projekt für die ganze Schule. Dabei soll in jedem Fall eine reale Bibliothek der ungelesenen Bücher entstehen, die von möglichst vielen Leserinnen und Lesern genutzt wird. Grundstruktur des Projekts Die Grundstruktur der Projektarbeit bleibt immer gleich: Eine Person führt mit einer anderen Person ein etwa 10-minütiges Interview durch, in dem es um ein ungelesenes Buch geht: ein Buch, das ungelesen im eigenen Regal steht oder auf dem Nachttisch liegt, ein Bestseller, den man eigentlich lesen wollte, ein schwieriger Klassiker, den man kennen müsste, ein dicker Wälzer, für den man einfach keine Zeit hat und so weiter. Gemeinsam entwickelte oder vorgegebene Leitfragen können helfen, das Gespräch vorzubereiten und zu strukturieren. ( Arbeitsblatt 1 , Arbeitsblatt 2 ) Gerade in höheren Klassenstufen empfiehlt es sich, einige von Deutschbauers Interviews anzuhören oder zumindest hineinzuhören ( julius-deutschbauer.com ). Sie sind alphabetisch nach den Nachnamen der befragten Personen, nicht der Autorinnen und Autoren, aufgelistet. Manche Buchtitel, unter anderem Der Mann ohne Eigenschaften, Ulysses, Der Zauberberg, sind mehrmals vertreten, wie man mit der Suchfunktion der Bücherlisten schnell herausfinden kann ( julius-deutschbauer.com ). Schon die Frage der Auswahl – Warum hast du gerade dieses Interview angehört? – kann zu spannenden Gesprächen in der Klasse führen. Natürlich kann die Lehrkraft auch eine Vorauswahl treffen. Hinweise zur Vorbereitung des Projekts Warum stehen manche Bücher jahrelang ungelesen im Regal? Über die vielfältigen Gründe dafür sollen sich die Schülerinnen und Schüler in einer vorbereitenden Reflexionsphase bewusst werden. ( Arbeitsblatt 1 ) Je nach Zeitbudget und Zielsetzung kann das Projekt durch einen Bibliotheksbesuch vorbereitet werden. ( Leseförderung in der Bibliothek ) Nach einer kurzen informativen Einführung in die Bibliothek (unter anderem Bibliotheksordnung, Ausleihregeln, Katalog, Bestand, Aufstellung, Signatursystem und so weiter) bekommen die Schülerinnen und Schüler den Auftrag, sich umzusehen und ein noch nicht gelesenes Buch aus dem Regal zu nehmen. Für die Beschäftigung mit diesem Buch sollten etwa 10 bis 15 Minuten zur Verfügung stehen, danach werden die Bücher im Plenum knapp vorgestellt. Die Leitfragen dafür werden auf einem Flipchart visualisiert: Warum hast du unter den xx (Anzahl) Büchern gerade dieses aus dem Regal gezogen? Was hast du damit gemacht? Würdest du dieses Buch gerne ganz lesen? Die vorgestellten Bücher werden der Reihe nach auf einen Tisch gelegt. Am Ende nimmt sich jede Person ein Buch (nicht das eigene!) und stellt es an die richtige Stelle im Regal zurück. Auch eine Recherche zum Buchmarkt kann den Interviews vorgeschaltet werden. Auf einschlägigen Internetseiten ermitteln die Schülerinnen und Schüler zum Beispiel, wie viele Bücher jährlich erscheinen, wie viele Bücher Leserinnen und Leser im Schnitt kaufen und so weiter. Eine persönliche Statistik zum Leseverhalten der Schülerinnen und Schüler lässt sich ganz einfach aufstellen: Jede Schülerin und jeder Schüler ermittelt die Zahl der Bücher im eigenen Regal, die sie oder er (noch) nicht gelesen hat. Auch andere Familienmitglieder können mit einbezogen werden. Fazit: Ungelesene Bücher sind kein "Versagen" der Leserschaft, sondern bieten eine Chance, denn sie warten aufs Gelesenwerden! Ausgehend von einem japanischen Ritual, dem Tsundoku , lernen die Schülerinnen und Schüler etwas über die Kunst des Büchersammelns und bekommen Anregungen, wie sie mit ungelesenen Büchern umgehen können. Tsundoku: Die japanische Kunst des Büchersammelns | RITUALS Hinweise zur Durchführung des Projekts Bei klasseninternen Interviews empfiehlt es sich, nach dem Zufallsprinzip Paare zu bilden, zum Beispiel durch zwei Sätze von Karten mit Bildern, Grafiken oder Symbolen zum Thema Buch (zum Beispiel Fotos oder Zeichnungen von Lesern, Leseorten und -plätzen, Wort "Buch" auf Englisch, Französisch, Latein und so weiter, Zitate zum Lesen und so weiter). ( Arbeitsblatt 3 ) Wird das Projekt klassenübergreifend durchgeführt, muss zunächst der Kontakt zu den Interviewpartnerinnen und -partnern hergestellt und ihr Einverständnis eingeholt werden. Das Anhören einiger Beispielinterviews, entweder als Hausaufgabe oder gemeinsam im Unterricht, kann wichtige Impulse für die Interviews der Schülerinnen und Schüler setzen. Auch ein Fragenkatalog ( Arbeitsblatt 2 ) kann die Interviewarbeit erleichtern. Die Fragen sind dabei als Anregungen zu verstehen, sie müssen nicht der Reihe nach abgearbeitet werden. Die Interviews, egal ob face to face oder per Video Call, müssen als Audiodatei gesichert werden (Smartphone), um nachhaltige Ergebnisse zu erhalten. Nach den Interviews muss genügend Zeit für die Auswertung eingeplant werden: für die individuelle Reflexion, die Besprechung im Plenum, das gemeinsames Anhören einiger Interviews. Zum Abschluss sollten die ungelesenen Bücher eingebunden, mit einer Signatur (Name der "Nicht-Leserin" oder des "Nicht-Lesers") versehen und an geeigneter Stelle gesammelt werden (Klassenbibliothek, Extraregal in der Schulbibliothek). Die Bücherspende kann entweder von der Leserin beziehungsweise dem Leser selbst kommen oder von Sponsoren (Buchhandlungen, Eltern, Förderverein und so weiter). Einen interessanten Exkurs bildet die Frage nach der Bedeutung von e-Books: Wer liest sie? Welche Vorteile/Nachteile bieten sie? Wie funktionieren sie? Dabei muss thematisiert werden, dass Lesende dabei unter ständiger Beobachtung stehen: Amazon und andere Anbieter registrieren, wie schnell, wie häufig, zu welcher Uhrzeit, wie lange wir lesen und ob wir ein Buch ganz lesen. Roland Schulz bringt es im Süddeutsche Zeitung Magazin auf den Punkt: "Während wir lesen, lesen sie [die Bücher] uns."

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