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Urheberrecht in Schule und Unterricht

Dossier

Das Urheberrecht hat die wichtige Funktion, geistiges Eigentum zu schützen. Im Internet gilt diese Regelung genauso wie in der wirklichen Welt. Was viele oft nicht wissen: Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers heruntergeladen, auf der eigenen Webseite eingebunden oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Es genügt auch nicht, einfach nur die Quelle des Inhalts zu nennen und diesen trotzdem zu verwenden. Auch wenn das Internet oft unüberschaubar und riesengroß wirkt, ist die Gefahr, für dortige Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, nicht zu unterschätzen. Systematisch suchen Rechteinhaber und Angehörige der Unterhaltungsindustrie nach illegal eingestellten Inhalten. Werden sie fündig, erhält die oder der Betroffene zunächst ein Abmahn-Schreiben mit der Aufforderung, eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Für eine einzige Abmahnung werden dann oft schon mehrere tausend Euro fällig und es spielt keine Rolle, ob bewusst oder unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Kommt man der Aufforderung nicht nach, folgt häufig eine Klage oder ein gerichtlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese Themensammlung bündelt für Sie Informationen und Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht in Schule und Unterricht. Sie erhalten Tipps, wie Sie im Hinblick auf das Urheberrecht rechtssicher unterrichten, zum Beispiel, indem Sie mit Open Educational Resources (OER) arbeiten. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen im Unterricht verwendet werden dürfen. Auch stellen wir Ihnen Unterrichtsmaterialien mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen zur unterrichtlichen Behandlung des Themas Urheberrecht zur Verfügung. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Umgang mit dem Urheberrecht zu befähigen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Soziale Netzwerke im Unterricht

Dossier

Die Nutzung von sozialen Netzwerken ist heutzutage wesentlicher Bestandteil unserer Lebenswelten. Dank Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp und Social Communities wie Instagram, TikTok, Snapchat oder Facebook sind wir unentwegt und überall mit unseren Familien, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen verbunden. Die schnelle und einfache Kommunikation erleichtert uns zunehmend den Alltag: Wir sind immer up-to-date und immer erreichbar. Doch birgt die Nutzung sozialer Netzwerke auch etliche Risiken , für die besonders Kinder und Jugendliche sensibilisiert werden müssen. Social Media-Stress, Selbstoptimierungsdruck durch Influencerinnen und Influencer, Cybermobbing, Hate Speech, Verstöße gegen Datenschutz und Urheberrecht – das sind nur einige der Probleme, die die Nutzung von sozialen Netzwerken mit sich bringen kann. Mithilfe der vorliegenden Unterrichtsvorschläge und Arbeitsmaterialien fördern Sie den verantwortungsvollen Umgang Heranwachsender mit Social Communities. Fachartikel und Experten-Interviews ergänzen die Themensammlung. Gemäß der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt wird den Schülerinnen und Schüler so ein medienkompetenter Umgang in den Bereichen "Kommunizieren und Kooperieren" sowie "Schützen und sicher agieren" vermittelt. Sie lernen Verhaltensregeln bei digitaler Interaktion und Kooperation kennen und berücksichtigen ethische Prinzipien und kulturelle Vielfalt im Netz. Weiterhin reflektieren sie Risiken und Gefahren in digitalen Umgebungen und entwickeln Strategien zu ihrem Schutz, indem sie Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen, Sicherheitseinstellungen aktualisieren und ihre Privatsphäre im Internet schützen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Kommunizieren und Kooperieren

Leistungsschutzrecht und Informationsfreiheit im Internet

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit führt in das Urheberrecht beziehungsweise das Leistungsschutzrecht und dessen wesentliche Merkmale ein. Durch eine gelenkte Internet-Recherche sollen die Lernenden die Effekte des Leistungsschutzrechtes auf den Online-Bereich verstehen.Am 1. März 2013 novellierte der Bundestag das Urheberrechtsgesetz und verabschiedete das Leistungsschutzrecht. Die Schülerinnen und Schüler lernen in dieser Unterrichtseinheit die Merkmale des Leistungsschutzrechtes kennen, indem sie Online-Texte lesen und ein Video zum Thema ansehen. Im Hinblick auf die Marktmacht von Google sollen sie kritisch bewerten, ob durch den gesetzlich bedingten Erwerb von Lizenzen bei den Verlagen für beispielsweise "Snippets" eine "Google-Realität" entsteht und damit einhergehend die Informationsfreiheit im Internet mögliche Einschränkungen erfährt. Abschließend diskutieren die Schülerinnen und Schüler in diesem Kontext, inwiefern sich die aktuellen Entwicklungen auf die individuelle Internetrecherche auswirken könnten. Das Leistungsschutzrecht kennenlernen Mithilfe von Online-Texten und einem Video lernen die Schülerinenn und Schüler zunächst das Leistungsschutzrecht kennen (Aufgaben 1, 2 und 3). Durch eine gelenkte Internet-Recherche sollen die Lernenden die Effekte des Leistungsschutzrechtes auf den Online-Bereich verstehen (Aufgabe 4). Sie erarbeiten des Weiteren, inwiefern die Informationsfreiheit im Internet durch das Leistungsschutzrecht Einschränkungen erfährt (Aufgabe 5). Diskussion In einer abschließenden Diskussion besprechen die Schülerinnen und Schüler die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen. Die Aufgaben bauen aufeinander auf und sollten in der vorgegebenen Reihenfolge bearbeitet werden. Weitere methodische Hinweise sind in die jeweiligen Aufgabenstellungen eingearbeitet. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit Der Ablauf der Unterrichtssequenz "Leistungsschutzrecht und Informationsfreiheit im Internet" ist hier übersichtlich für Sie zusammengestellt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen den Begriff "Snippet" kennen. lernen das Urheberrechtsgesetz kennen. lernen das Leistungsschutzrecht kennen. verstehen die zentralen Unterschiede zwischen dem Urheber- und dem Leistungsschutzrecht. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler betreiben Online-Recherchen. erarbeiten das Thema mithilfe eines YouTube-Videos und Online-Artikeln. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine eigene Position zu den Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes auf die Grundrechte der Internetuserinnen und -user und die Informationsfreiheit. bewerten das Handeln eines Verlages, indem sie ein Statement verfassen. lernen, die erarbeiteten Informationen und entwickelten Wertehaltungen nach Maßgabe einer Methode angemessen zu artikulieren. Vorbereitung Zu Beginn der Unterrichtseinheit "Leistungsschutzrecht und Informationsfreiheit im Internet" setzen sich die Schülerinnen und Schüler als Vorbereitung auf die nächsten Aufgaben zunächst mit dem Begriff "Snippet" auseinander. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Urheberrecht kennen, indem sie die Seiten 6 und 7 im Informationstext "Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Downloaden, tauschen, online stellen - Urheberrecht im Alltag" lesen, den Sie hier herunterladen können. Die Lernenden visualisieren außerdem wesentliche Inhalte zum Urheberrecht in einer Mindmap. Zudem lernen Sie das Leistungsschutzrecht kennen, indem sie ein Erklärvideo auf YouTube ansehen und sich währenddessen Notizen machen, die sie mit ihrem Nachbarn in Partnerarbeit abgleichen. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die zentralen Unterschiede zwischen dem Urheber- und dem Leistungsschutzrecht und stellen diese in Partnerarbeit tabellarisch gegenüber. Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine eigene Position zu den Auswirkungen des Leistungsschutzrechtes auf die "Grundrechte der Internetuser" und die "Informationsfreiheit", indem sie den Online-Artikel "Das Leistungsschutzrecht wackelt" lesen, zusammenfassen und einen eigenen Kommentar verfassen. Statement zum Handeln des Springer-Verlags Die Schülerinnen und Schüler lesen den Online-Artikel "Leistungsschutzrecht: Springer gibt Google kostenlose Lizenz" und verfassen dazu ein eigenes Statement. Abschluss Der Kurs wird darum gebeten, alle Materialien in Vorbereitung auf eine Abschlussdiskussion zu sichten. Die Lehrperson schreibt das Thema der Unterrichtssequenz "Das Leistungsschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Informationsfreiheit im Internet" an die Tafel. Ein abschließendes Fazit sollte vom Kurs formuliert und an der Tafel festgehalten werden.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union diskutieren die Lernenden sowohl das bisherige Urheberrecht als auch vor allem die umstrittene Gesetzesänderung. Sie hinterfragen die Neuerungen und setzen sich mit der Kritik an der Reform auseinander, die ein Ende des freien Internets voraussagt.Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der in Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Urheberrechtsreform der Europäischen Union (EU). Während die einen in der Reform ein längst überfälliges Regelwerk zum besseren Schutz der Urheber im Zeitalter der Digitalisierung sehen, fürchten andere, die Reform könnte durch den Uploadfilter das Ende des freien Internets bedeuten. Auch wenn man sich im Grunde einig ist, dass das Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss, bestehen Unstimmigkeiten darin, welche Regelungen für ein Copyright sinnvoll sind. Die Kritik an der Reform hinterfragen die Lernenden im Unterricht mit dieser Einheit im Sinne der kritischen Medienreflexion unter anderem am Beispiel Leistungsschutzrecht sowie bei der Frage, ob sie gegebenenfalls ihr eigenes Verhalten im Internet durch die Reform verändern müssen. Damit die Schülerinnen und Schüler sich eine eigene Meinung zum Thema bilden können, ist es wichtig, dass sie die wichtigsten Fakten kennen. Dieses Unterrichtsmaterial führt die Lernenden deshalb an das Regelwerk heran. Sie lernen die umstrittenen Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform kennen, untersuchen die Webseite ihres Ausbildungsbetriebs hinsichtlich ihrer Rechtsmäßigkeit nach der neuen Verordnung und setzen sich kritisch mit der Reform auseinander. Dabei diskutieren sie auch die Frage, inwieweit die Urheberrechtsreform das Ende des freien Internets bedeuten könnte. Das Unterrichtsmaterial eignet sich für den Einsatz in den berufsbildenden Schulen und wir durch EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen ergänzt. Das Thema "Urheberrechtsreform der Europäischen Union" im Unterricht Das Hochladen und Teilen von Inhalten ist ein fester Bestandteil der Internetkultur und kaum ein Schulreferat kommt heute noch ohne Bilder aus dem Internet aus. Ob und welche Verwendungszwecke erlaubt sind, spielt meist nur eine zweitrangige Rolle. Während Facebook, Youtube und weitere soziale Netzwerke mit diesen fremden Inhalten Millionen verdienen, sehen die Urheber meist keinen Cent. Dies zu ändern und das Urheberrecht an die Bedingungen im Internet anzupassen, ist Ziel der Europäischen Urheberrechtsreform. Allerdings ist die Reform bei den Internetusern und auch bei Teilen der Urheber auf heftige Kritik gestoßen. Die Unterrichtseinheit soll Ihren Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das umstrittene Gesetz ermöglichen und sie dazu befähigen, die Reform kritisch zu betrachten. Vorkenntnisse Die Unterrichtsreihe orientiert sich an der Lebenswelt der Jugendlichen und ist so angelegt, dass Sie als Lehrkraft keine besonderen Vorkenntnisse benötigen. Wenn Sie sich bisher bereits in den Medien über das Thema informiert haben, sind Sie ebenso wie Ihre Lernenden ausreichend vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits von der Diskussion um die Urheberrechtsreform und ihre möglichen Folgen für das Internet gehört haben, andernfalls bietet Arbeitsblatt 1 die Möglichkeit, sie zunächst in die Problematik einzuführen. Didaktische Analyse Die vorliegende Unterrichtseinheit soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit der Urheberrechtsreform auseinandersetzen. Die Lernenden erarbeiten sich wichtige Hintergrundinformationen, die sie dazu befähigen, sich eine eigene Meinung zum Thema zu bilden und diese zu vertreten. Methodische Analyse Die Urheberrechtsreform ist ein sehr komplexes Thema, und für Laien sind die Gesetzestexte kaum verständlich. Ziel der Unterrichtsreihe ist es daher im Sinne der Schüleraktivität, die wesentlichen Punkte, die auch den Alltag der Jugendlichen betreffen, aufzugreifen und allgemeinverständlich zu vermitteln. Die Einheit soll den Jugendlichen durch die entsprechende didaktische Reduktion die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu der Problematik zu machen und zum Nachdenken anregen. Je nach technischer Ausstattung wird ein Quiz zum Urheberrecht im Alltag in motivierender interaktiver Form sowie alternativ auf einem Arbeitsblatt angeboten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der Urheberrechtsreform der Europäischen Union auseinander und prüfen, was sich die Neuerungen verändert. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht kritisch. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Internetauftritte auf ihren Umgang mit dem Urheberrecht. arbeiten Informationen auf und setzen diese um. informieren sich selbstständig zu einem Thema. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich am Beispiel der Urheberrechtsreform mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander hinterfragen ihren eigenen Standpunkt und bilden sich eine eigene Meinung. arbeiten zielorientiert in Gruppen zusammen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Urheberrecht in der Schule: Häufig gestellte Fragen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel beantwortet Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt in der Schulpraxis häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Urheberrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei unterrichtsrelevante Themen wie zum Beispiel die Erstellung von Arbeitsblättern oder die Einbindung von Filmen und Videos. Viele Unsicherheiten hinsichtlich Urheberrecht im Schulalltag Wohl kaum ein Thema ruft bei Lehrkräften so viele Unsicherheiten hervor wie das Urheberrecht. Dass es die Aufgabe des Urheberrechts ist, geistiges Eigentum zu schützen, ist allseits bekannt. Doch was bedeutet das genau für Schule und Unterricht? Was ist erlaubt und was nicht? Was müssen Lehrkräfte zum Beispiel beachten, wenn sie selbst Arbeitsblätter erstellen und dabei Bilder und Texte aus dem Internet verwenden? Dürfen sie ihre privaten Streamingdienst-Accounts nutzen, um damit Dokus im Unterricht zu zeigen? Und was muss bei der Gestaltung von Schulhomepages bedacht werden? Diese und viele weitere häufig von Lehrkräften gestellte Fragen beantwortet der auf Urheberrecht in der Schule spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt. Urheberrecht im Internet und analog Da Lehrkräfte ihren Unterricht heutzutage häufig mithilfe von Inhalten aus dem Internet gestalten, muss zunächst die Frage gestellt werden, wie das Urheberrecht im Internet überhaupt funktioniert und welche Unterschiede es zur analogen Welt gibt. Wichtig zu wissen ist dabei: Der wesentliche Unterschied zwischen der analogen und der digitalen Welt besteht darin, dass man in letzterer schnell, kostengünstig, weltweit und ohne jeglichen Qualitätsverlust auf urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen, sie zugänglich machen, versenden und empfangen kann. Das Internet war nie und ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten vom Grundsatz dieselben Regeln wie in der analogen Welt. Vielen ist dies jedoch oft nicht bewusst. Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers weiterverwendet werden. Allgemeine Fragen zum Urheberrecht im Internet

  • Fächerübergreifend

EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen

Kopiervorlage

Mit diesem Unterrichtsmaterial zur EU-Urheberrechtsreform erarbeiten die Lernenden der Sekundarstufen mit dem Uploadfilter und dem Leistungsschutzrecht die wesentlichen Neuerungen des Urheberrechts und diskutieren die Kritik an der Reform.Fast alle Lernenden laden Inhalte im Netz hoch, teilen sie und nutzen das ein oder andere Bild, doch kaum einer macht sich Gedanken darüber, ob dies überhaupt erlaubt ist. Internetplattformen wie Youtube oder Facebook setzen Millionen um, doch die Urheber vom Content, mit dem dieses Geld verdient wird, gehen oft leer aus. Dass das Urheberrecht an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden muss, dagegen hat kaum jemand etwas. Was hingegen auf heftige Kritik stößt, sind die Details der Reform. Gerade bei den Jugendlichen ist das Internet und die Internetkultur durch soziale Netzwerke wie WhatsApp oder Instagram zu einem festen Bestandteil des Lebens geworden. Dieses Unterrichtsmaterial soll den Lernenden daher einen Einblick in die EU-Urheberrechtsreform geben, damit sie sich kritisch an dem Diskurs beteiligen können sowie sie zur Förderung von Medienkompetenz dazu anregen, über das Urheberrecht und ihr eigenes Verhalten im Netz zu reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler üben dabei, sich eine eigene Meinung zu einem aktuellen Thema zu bilden und ihren Standpunkt zu vertreten. Sie recherchieren Argumente, die für und gegen die Urheberrechtsreform sprechen und diskutieren die These, dass die Reform das Ende des offenen Internets bedeutet und der Meinungsfreiheit widerspricht. Weiterführende Informationen zum Thema sowie alternative Arbeitsblätter für die berufsbildenden Schulen finden Sie in der Einheit Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht .Da die Diskussion um die Urheberrechtsreform sehr komplex ist, beschränkt sich das Material im Rahmen der Gesetzestexte didaktisch reduziert auf die Proteste an den Artikeln 11 und 13. Ein wesentliches Lernziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf die Problematik um das Urheberrecht aufmerksam zu machen und sie zum Nachdenken anzuregen. Zum Einstieg in das Thema überlegen die Schülerinnen und Schüler zuerst, was sie über den Umgang mit Inhalten anderer wissen und an welchen Stellen im Alltag das Urheberrecht für sie eine Rolle spielt. Anhand ihres eigenen Verhaltens in den sozialen Medien recherchieren sie wichtige rechtliche Aspekte. Sie strukturieren zunächst ihr bisheriges Wissen in einem Schaubild und erarbeiten sich anschließend einige zentrale Begriffe, bevor sie anhand der Artikel 11 und 13 die möglichen Folgen der Reform in einem selbst gedrehten Video erläutern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich anhand der Diskussion um die Urheberrechtsreform kritisch mit einem aktuellen Thema unserer Gesellschaft auseinander. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erstellen selbst ein Video zum Thema. nehmen Informationen aus unterschiedlichen Kanälen auf, verstehen sie und setzen diese um. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander. hinterfragen ihren eigenen Standpunkt kritisch und begründen ihre Meinung. arbeiten konzentriert in Gruppen zusammen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Urheberrecht für Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Besonderheiten des Urheberrechts und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. In diesem Zusammenhang geht er auf die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, Audio- und Videowiedergabe, Musik-Noten/Partituren sowie Musik-, Theater- und Musical-Aufführungen ein. Außerdem werden die Open Educational Resources (OER) aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Das Urheberrecht ist durch Bundes- und Europarecht geprägt, deswegen bedarf es in diesem Teil der Serie ausnahmsweise keiner landesrechtlichen Differenzierungen. Urheberrecht Grundlage des Urheberrechts, das literarische, musikalische und sonstige künstlerische und wissenschaftliche Werke schützt, ist im Wesentlichen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es enthält in den zuletzt zum 1. März 2018 novellierten §§ 60a, 60b, 60h und 62 Provilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht, sowohl durch die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Unterricht meint hier wirklich Unterricht, inklusive der Vor- und Nachbereitung und der Prüfungen. Sonstige schulische Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulkonzerte) sind von den privilegierenden Regelungen grundsätzlich nicht erfasst, sodass in diesem Kontext zum Erwerb einer ausreichenden Zahl von Werken (Partituren, Textausgaben des Theaterstücks) zu raten ist. Neben dem UrhG ergeben sich die Regelungen auch aus Verträgen, die die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände mit verschiedenen Organisationen (Verwertungsgesellschaften oder Verlagen) geschlossen haben und in denen Pauschalvergütungen für die schulische Nutzung geregelt werden. Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke Lehrkräfte dürfen 15 %, höchstens 20 Seiten (beziehungsweise Werke von bis zu 25 Seiten Gesamtumfang komplett) eines Druckwerks pro Schuljahr und Lerngruppe für den eigenen Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und die Prüfungen fotokopieren, einscannen und elektronisch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Es muss die Quelle angeben werden (§ 63 UrhG), also insbesondere Autorin oder Autor, Titel, gegebenenfalls Verlag, Jahr und Seite/Fundstelle. Soll mehr als die genannte Höchstmenge verwendet werden, so muss entweder die entsprechende Zahl an Werken für beziehungsweise durch die Schülerinnen und Schüler gekauft werden oder es muss mit dem Verlag oder der Urheberin beziehungsweise dem Urheber eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Scan-Dateien dürfen auf verschiedenen Endgeräten der Lehrkraft gespeichert werden, ein Zugriff dritter Personen auf die Dateien der Scans muss aber ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Passwortschutz. Audio- und Videowiedergabe Die Vorführung von Spielfilmen, die auf handelsüblichen DVDs oder Blue Rays erworben wurden, in der Lerngruppe erfüllt noch nicht den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe aus § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG. Denn gemäß § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Vorführung dann nicht öffentlich, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind. Für Lerngruppen (Schulklassen oder Kurse) wird dies überwiegend bejaht (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 30. März 2004, Aktenzeichen 21 O 4799/04). Anders ist dies bei größeren Schulveranstaltungen (Schulfest, Präsentationen der Projektwoche oder ähnlichen). Hierbei geht der potentielle Rezipientenkreis so weit, dass die lizenzrechtliche Beschränkung auf private Nutzung überschritten würde. Im Zweifel sollte daher auf das Angebot der kommunalen beziehungsweise Landes-Medienzentren zurückgegriffen werden. Die dort zur Verfügung stehenden Datenträger sind mit den notwendigen Lizenzen versehen, um sie vor größeren Gruppen nutzen zu dürfen. Musik-Noten/Partituren Aus einem Notensatz dürfen maximal sechs Seiten für den Unterricht vervielfältig werden. Im Übrigen gilt gemäß eines zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden/Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA) geschlossenen Vertrages, dass Noten im Umfang (nur) eines kompletten Satzes pro Klasse vervielfältig und genutzt werden dürfen. Musik-Aufführungen Auch Musik-Aufführungen, sei es in Form der Live-Aufführung zum Beispiel durch das Schulorchester oder eine Band, sei es durch Wiedergabe von Tonträgern oder gestreamter Musik während eines Schulfestes, können in Schulen urheberrechtlich relevant, also lizenzpflichtig, sein. Aufgrund des im Dezember 1987 geschlossenen und bis heute gültigen Gesamt- beziehungsweise Pauschalvertrags, den die GEMA als zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikstücke mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise Bundesländern abgeschlossen hat, gilt dabei Folgendes: Der Schulträger entrichtet eine pauschale Vergütung für das Wiedergaberecht für diejenigen Fälle, die nicht ohnehin gemäß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG oder §§ 60a Abs. 1 Nr. 3, 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG vergütungsfrei sind. Die Höhe beläuft sich pro Schülerin beziehungsweise Schüler auf derzeit 0,1023 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich. Nicht erfasst sind Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld von mehr als 2,60 Euro erhoben wird und Veranstaltungen, bei denen die Schule Geld von kommerziellen Bewirtungsbetrieben erhält. Für diese Veranstaltungen ist in jedem Einzelfall vorab eine Anmeldung bei der GEMA vonnöten. Zwingend erforderlich ist es bei Live-Veranstaltungen, eine Liste der gespielten Werke (sogenannte Programm- oder Musikfolge) zu übermitteln (§ 42 Abs. 2 VGG). Durch diese Programmfolge ist es der GEMA möglich, die Urheberinnen und Urheber der Werke später auch im Rahmen der Tantiemen-Ausschüttung zu berücksichtigen. Theater- und Musical-Aufführungen Bei der sogenannten "bühnenmäßigen Darstellung" von Stücken ist unbeschadet der diversen urheberrechtlichen Privilegien für Schulen stets die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einzuholen (§ 52 Abs. 3 UrhG). Open Educational Resources (OER) Als "Open Educational Resources" werden Werke bezeichnet, die für unterrichtliche Zwecke frei lizenziert sind. Eine Lizenz ist eine Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Verträgen, mit denen eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber oder zum Beispiel ein Verlag festlegt, in welchem Umfang das Werk von wem genutzt werden darf. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet sind die Creative Commons-Lizenzen, die die Organisation Creative Commons entwickelt hat. Sind Lehr-/Lernmaterialien mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, so ist die Nutzung so weit kostenfrei zulässig, wie die jeweilige Lizenz es vorsieht. Die verschiedenen Creative Commons-Lizenzen erlauben dabei Folgendes, sofern Werktitel, Urheberin oder Urheber und die jeweilige Lizenz inklusive Verlinkung zum Inhalt der Lizenz benannt werden: Lizenz "CC-BY": Mit dem Werk darf alles gemacht werden. Lizenz "CC-BY-SA": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-ND": Das Werk darf genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz "CC-BY-NC": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, was nicht gewinnorientiert ist. Lizenz "CC-BY-NC-SA": Mit dem Werk darf alles nicht Gewinnorientierte gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-NC-ND": Das Werk darf nicht-gewinnorientiert genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz bzw. Freigabeerklärung "CC0" (auch "CC Zero"): Mit dem Werk darf alles gemacht werden und Angaben zur Urheberschaft sind nicht notwendig. Ein gut gepflegtes Verzeichnis von frei nutzbaren Materialien kann zum Beispiel über die Homepage der Informationsstelle OERInfo , einer Einrichtung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, genutzt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Digitale Medien als Schreibanlass: Ein Klassen-Weblog

Unterrichtseinheit

Weblogs im Grundschulunterricht: Schülerinnen und Schüler erstellen einen Weblog, in dem sie regelmäßig eigene Texte zu unterschiedlichsten Themen veröffentlichen. Was es Neues in der Klasse gibt, wie die Kinder ihre Freizeit gestalten oder wen gerade was bewegt, können Interessierte somit im Internet nachlesen. Ein Klassentagebuch zu führen, ist mit erheblichem Aufwand für die Lehrkraft verbunden, denn sie muss die von den Schülerinnen und Schülern angefertigten Texte und Zeichnungen zusammenfassen und weitergeben. Ein solches Tagebuch ist außerdem weder lange aktuell noch dynamisch, weil der Inhalt immer statisch weitergegeben wird. Virtuelle Tagebücher, so genannte Weblogs oder kurz Blogs, können hingegen jederzeit aktualisiert werden. Hinzu kommt, dass Blogs von allen Internetnutzern abgerufen werden können, so dass auch andere Interessierte oder entfernt wohnende Verwandte und Bekannte über das Leben in der Klasse oder Schule informiert werden. Computer und Internet sollten in der Schule - speziell in der Grundschule - als Werkzeuge genutzt werden, die das Unterrichtsgeschehen mit ihren Möglichkeiten bereichern. Auf keinen Fall sollten sie den Unterricht bestimmen oder die Lehrkraft ersetzen. Blogs bieten sich für den Einsatz im Unterricht der Grundschule besonders an, da sie zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Tagebüchern oder Klassenzeitungen haben. Ein Weblog ist aktuell, interaktiv, dynamisch und lebendig: Die Leserinnen und Leser können Kommentare zu den einzelnen Beiträgen schreiben, die Autorinnen und Autoren können diese Rückmeldungen wiederum beantworten. Außerdem ist der Blog 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche erreichbar, so dass die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schulzeit Beiträge verfassen können. Einbindung in den Unterricht und Auswahl des Anbieters Beim Verfassen eines Blogs ergeben sich eine Reihe von Synergieeffekten zum Fachunterricht der Grundschule. Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts Hier finden Sie Überlegungen zur Einrichtung des Blogs, Hinweise zum Datenschutz sowie eine Skizze des Unterrichtsablaufs. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler schulen ihre Ausdrucksfähigkeit beim Schreiben des Blogs. schreiben ihre Erlebnisse in der richtigen Reihenfolge und grammatikalisch korrekt auf. beachten grundlegende Regeln der Aufsatzerziehung (zum Beispiel keine Wiederholungen, Tempus einhalten). wenden einfache Rechtschreibregeln während des freien Schreibens an. erhalten Einsichten in die Funktionalität von Rechtschreibhilfen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden im grundlegenden Umgang mit dem Computer (Anschalten, Programm starten, Herunterfahren) geschult. kennen und nutzen die Arbeitsoberfläche des Blogs. erlangen Einsichten in Urheberschutz und Urheberrecht beim Verwenden von Bildern. erhalten Erkenntnisse über sichere und unsichere Passwörter beim Anmelden im Blog. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler helfen sich bei Problemen im Umgang mit dem Blog gegenseitig. äußern in Schreibkonferenzen ihre Meinung zu dem Geschriebenen und begründen diese. Aufsatzerziehung Das Schreiben eines Blogs lässt sich sehr gut mit dem Deutschunterricht verbinden. In einem Online-Tagebuch kann man Aufsatzerziehung für das Fach Deutsch betreiben. Die Kinder schreiben ihre Geschichten und Erlebnisse auf. Nach dem Aufschreiben kann individuell auf die einzelnen Beiträge eingegangen werden. Die Lehrerin oder der Lehrer kann vor der Veröffentlichung des Beitrags Anmerkungen im Blog an jedes Schulkind richten, so dass dieses sein Geschriebenes verbessern kann. Individuell und motivierend Durch das Aufschreiben der eigenen Geschichten wird einer Individualisierung des Unterrichts Rechnung getragen. Die Motivation der Kinder steigt, da sie sich nicht an Themen halten müssen, die von der Lehrkraft vorgegeben werden. Auch der öffentliche Zugang des Blogs wirkt auf die Schülerinnen und Schüler sehr motivierend. Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass die Beiträge von einer breiten Öffentlichkeit gelesen werden können. Dadurch gewinnt ihr Beitrag an Bedeutung. Rechtschreibförderung Durch das freie Schreiben wird auch die Rechtschreibkompetenz der Schulkinder erhöht. Behandelte Regeln der Rechtschreibung können an bestimmten Wörtern aufgegriffen werden. So erhalten die Jungen und Mädchen Rechtschreibförderung "am lebenden Objekt" und wenden die gelernten Regeln später sicherer an. Medienkompetenz Die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler steigt sehr stark, da der Umgang mit Passwörtern, Urheberrechten et cetera direkt am konkreten Beispiel mit in den Unterricht einfließt. Auch der Umgang mit Computer und Internet wird durch das Arbeiten mit dem Blog geschult. Der richtige Blog-Anbieter Wenn man sich für einen Blog entscheidet, entscheidet man sich auch immer für einen Anbieter und eine Technik. Im Internet kann man mittlerweile unter vielen Blogs wählen, die kostenlos angeboten werden. Doch sollte die Lehrkraft bei der Wahl des Blogs für ihre Klasse Vorsicht walten lassen: In vielen Blogs gibt es Suchmöglichkeiten für andere Blogs, die dann oft zu nicht jugendfreien Inhalten führen. Daher sollte man sich am Besten für einen Blog entscheiden, den man selbst administrieren kann. Da bietet sich das kostenlose Wordpress an. Die Installation ist einfach, die Anleitung gut verständlich und der Blog kann weitgehend selbst administriert werden. Beispiel Wordpress: Und so geht's Man braucht technisch gesehen einen Internetanbieter, der PHP und SQL zulässt, was heute Standard ist. Nun legt man eine Datenbank im Internet an, öffnet die Datei wp-config-sample.php mit einem Texteditor und trägt die Datenbankdetails der neuen Internetdatenbank (Datenbankname, Benutzername und Kennwort) ein. Diese Datei speichert man als wp-config.php ab und lädt die Wordpress Daten per FTP ins Internet hoch. Damit ist die Installation abgeschlossen und man kann mit Wordpress im Internet arbeiten. Nach der Entscheidung für einen Blog (in meinem Fall Wordpress) beginnt das Einrichten. Es stellen sich verschiedene Fragen, die jede Lehrkraft für sich beantworten muss. Ich stelle im Folgenden meine Überlegungen dar. Sollen Besucher Kommentare hinterlassen dürfen? Im Sinne der Lebendigkeit der Seite erlaube ich den Besucherinnen und Besuchern der Seite, Kommentare zu hinterlassen. Wer darf Kommentare schreiben? Das dürfen nur Besucher der Seite, die sich auch angemeldet haben. Diese Funktion ist in Wordpress integriert. So hat man einen Überblick über die Nutzerinnen und Nutzer, die die Seite auch aktiv benutzen. Sollen Schülerinnen und Schüler direkt veröffentlichen? Zu Beginn des Projekts können die Schulkinder ihre Werke nicht selbstständig veröffentlichen, diese Funktion wird ihnen erst im Projektverlauf frei geschaltet. Da alle Schulkinder in den Blog schreiben sollen, muss für jede Schülerin und für jeden Schüler ein Nutzerkonto angelegt werden. Dabei kann man den Nutzern in Wordpress bestimmte Rollen zuweisen, sie können Leser oder Autoren sein. Da die Mädchen und Jungen schreiben sollen, wurden sie in diesem Projekt der Gruppe der Autoren zugeordnet, die nicht selbstständig ihre Werke veröffentlichen können. So hat die Lehrkraft zu Anfang des Projekts einen Überblick, welches Schulkind welchen Artikel verfasst hat. Dies ist gerade für den Beginn des Projekts wichtig. So kann jedes Kind an seinen Beiträgen arbeiten, ohne Gefahr zu laufen, dass diese sich durch einen Irrtum im Blog wiederfinden. Im weiteren Verlauf des Projektes ändere ich die Rolle der Schülerinnen und Schüler, damit diese auch selbst veröffentlichen können. Damit erhalten sie auch das Recht, Bilder selbst in ihre Beiträge einzufügen. Ganz wichtig bei allen neuen Projekten ist die Elternarbeit. Gerade bei Internet-Projekten müssen die Eltern genau darüber informiert werden, was beabsichtigt ist. Es herrscht in der Elternschaft oft eine gewisse Skepsis und Unsicherheit, die durch Meldungen in der Presse über den Missbrauch im Internet verstärkt wird. Ein Elternbrief mit Informationen zum Vorhaben kann hier Abhilfe schaffen. Da in den meisten Blogs die Namen der Autorinnen und Autoren erscheinen, ist es wichtig, eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten der Schülerinnen und Schüler bei den Erziehungsberechtigten einzuholen. An diese Einwilligung ist man als Lehrkraft gebunden. Nach dem Einholen der Erklärung sollte man mehrere Gruppen von Schulkindern unterscheiden: Schülerinnen und Schüler, von denen Bilder und Namen im Blog erscheinen dürfen, Schülerinnen und Schüler, von denen Namen im Blog erscheinen dürfen und Schülerinnen und Schüler, von denen weder Namen noch Bilder erscheinen dürfen. Entsprechend der jeweiligen Erlaubnis müssen die Beiträge gestaltet werden. Dafür gibt es in Wordpress eine sehr praktische Funktion, mit der man den Vorgaben der Eltern gerecht werden kann. Die Schulkinder, die weder Namen noch Bilder im Blog angeben dürfen, können sich in ihrem Profil ein Pseudonym geben. Dieses Pseudonym erscheint dann bei der Veröffentlichung von Beiträgen als Name der Autorin oder des Autors. So kann dem Daten- und Urheberschutz sehr einfach Rechnung getragen werden. Grundlegende Computerkenntnisse sind vorteilhaft Erleichtert wird die Durchführung des Projekts durch gute Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler. Die Kinder meiner Klasse sind im grundlegenden Umgang mit Computer und Internet vertraut. Sie können die Maus bedienen, URLs eingeben und sich im Internet bewegen. Daher ist in diesem Fall eine grundlegende Schulung des Computerumgangs nicht nötig, sollte aber je nach Vorkenntnissen der Schulkinder vor dem Beginn des Projekts durchgeführt werden. Wichtig: Ein sicheres Passwort In dieser Klasse war es nur nötig, den Schülerinnen und Schülern die Blogseite zu zeigen, und ihnen zu erklären, wie sie sich anmelden können. Als erstes sollen die Kinder sich ein eigenes Passwort ausdenken, das sie dann eingeben. So können sie erste Einsichten über die Notwendigkeit von sicheren Passwörtern gewinnen. Der Umgang mit dem Editor zum Schreiben der Blogbeiträge bereitete niemandem Probleme, da die Mädchen und Jungen das Arbeiten mit Word gewöhnt sind und der Online-Texteditor einfach zu bedienen ist. Textarbeit In den weiteren Stunden arbeiten die Kinder weitestgehend eigenständig an den Texten, die danach in einer Schreibkonferenz verbessert werden. Die Texte werden nach der Fertigstellung veröffentlicht und sind dann für alle frei zugänglich im Internet zu lesen. In diesen Unterrichtsphasen kann die Lehrkraft auch differenziert auf Probleme einzelner Schülerinnen und Schüler eingehen. Nach den Erfahrungen, die ich mit Bloggen in der Grundschule sammeln durfte, bin ich von dem Konzept des Online-Tagebuchs begeistert. Neben der starken Motivation, mit der die Schülerinnen und Schüler an ihren Beiträgen arbeiten, können auch sehr einfach die Lernziele der Aufsatzerziehung erreicht werden. Durch das Verbessern der Spontanschreibung der Schulkinder lassen sich die meisten Elemente der Aufsatzerziehung erarbeiten. Der Rechtschreibunterricht findet am lebenden Text statt. So werden Rechtschreibregeln angewendet und am realen Beispiel verinnerlicht. Das intuitive Arbeiten mit den Tools im Internet fällt den Kindern sehr leicht, so dass der Vorbereitungsaufwand eher als gering einzuschätzen ist. Insgesamt kann ich das Arbeiten mit Blogs für die Grundschule nur empfehlen.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Recht am eigenen Bild - Darf ein Kind über eine Veröffentlichung entscheiden?

Fachartikel
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Dieser Fachartikel zum Urheberrecht an Schulen befasst sich mit dem Recht von Kindern und Jugendlichen am eigenen Bild. Der Artikel beantwortet unter anderem die Frage, ob ein Kind über die Veröffentlichung entscheiden darf. Das Urheberrecht in Deutschland regelt unter anderem die Rechte eines Menschen am eigenen Bild. Diese gelten nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch für Kinder. Wird ein Kind während einer Schulveranstaltung oder auf einer Klassenfahrt fotografiert, müssen die Lehrkräfte Sorge tragen, dass diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Kindes oder eines Erziehungsberechtigten veröffentlicht, verbreitet oder vervielfältigt werden. Andernfalls müssen die Lehrkräfte mit juristischen Konsequenzen rechnen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf. Was versteht man unter dem "Urheberrechtsgesetz"? Unser tägliches Leben wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften bestimmt und geregelt. Eines davon ist das sogenannte Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, bei dem es sich um eine Zusammenstellung von Rechtsvorschriften rund um das Urheberrecht handelt und welches auch in der Schule und während schulischer Veranstaltungen Anwendung findet. Definiert wird im Urheberrechtsgesetz zum Beispiel, welche Werke als schützenswert gelten, welche Rechte ein Urheber hat, wie lang das Urheberrecht gilt und welche Ansprüche bei einer widerrechtlichen Urheberrechtsverletzung bestehen. Was versteht man unter dem "Recht am eigenen Bild"? Das Recht am eigenen Bild wird in Deutschland durch die Urheberrechtsgesetze geregelt. Grundsätzlich definiert es das Recht eines jeden Menschen, selbst darüber zu entscheiden, ob ein Foto, auf dem man zu sehen ist, veröffentlicht oder vervielfältigt werden darf. Daher dürfen Fotos, die fremde oder dritte Personen abbilden, nur mit deren Einverständnis im Internet hochgeladen oder anderweitig verbreitet werden. Welche Rechte gelten für Kinder? Wie schon erwähnt, gilt das Recht am eigenen Bild für jede Person, egal ob es sich dabei um Erwachsene oder Minderjährige handelt. Daher dürfen grundsätzlich auch Kinder selbst entscheiden, ob ein Bild von ihnen verbreitet werden darf oder nicht. Diese Vorschrift wird durch das sogenannte "Kunsturheberrechtsgesetz" (KunstUrhG) definiert und stellt einen wichtigen Bestandteil der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen dar. Die Persönlichkeitsrechte sollen wiederum dazu beitragen, dass jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann und vor Eingriffen in die Lebens- oder Freiheitsbereiche geschützt wird. Daher gilt das Kunsturheberrechtsgesetz sowohl für Kinder als auch für Erwachsene - und das nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch bis zu zehn Jahre nach dem Tod der jeweiligen abgebildeten Person. Wer entscheidet über das Recht am eigenen Bild bei Kindern? Obwohl Kinder und Jugendliche grundsätzlich das Recht haben, selbst über die Veröffentlichung ihrer Bilder zu entscheiden, gestaltet sich dies in der Realität häufig etwas schwieriger. Das gilt besonders für Kleinkinder: Diese verstehen in der Regel nicht, worum es sich beim Recht am eigenen Bild handelt und welchen Zweck das Gesetz verfolgt. Doch auch Grundschulkindern und teilweise auch Jugendlichen fehlt häufig die Weitsicht und Erfahrung, um einschätzen zu können, welche Auswirkung die Veröffentlichung eines Bildes für sie haben kann. Daher sieht das Gesetz bestimmte Altersgrenzen vor, bis zu dem die Eltern über das Recht am Bild eines Kindes entscheiden. Bis zum siebten Lebensjahr können ausschließlich die Eltern darüber entscheiden, welches Foto ihres Kindes veröffentlicht wird. Lehrkräfte, die Fotos von Kindern zu schulischen Zwecken schießen und veröffentlichen möchten, zum Beispiel bei einer Ausstellung in der Schule oder auf der Webseite der Schule, sind demnach dazu verpflichtet, die Eltern um Erlaubnis zu bitten. Dies schließt vor allem die Verbreitung über die sozialen Netzwerke oder WhatsApp ein. Ab dem achten und bis zum siebzehnten Lebensjahr teilen sich die Eltern die Entscheidungsgewalt mit den Sprösslingen. Nur, wenn beide Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sind, darf diese auch stattfinden. Das bedeutet, dass ein Kind nicht völlig selbstständig entscheiden darf, welche Fotos es auf den sozialen Plattformen hochlädt. Ebenso wenig darf ein Elternteil jedoch ein Bild des Kindes ohne dessen Einverständnis veröffentlichen. Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., einem Zusammenschluss von Rechtsjournalistinnen und Rechtsjournalisten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Rechtsvorschriften für eine Website

Unterrichtseinheit

An den berufsbildenden Schulen sollte nicht nur das technische Werkzeug, sondern auch die Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung von Webseiten als Bestandteil von Fach- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler verstanden werden. Eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie für die Steuerung der Arbeitprozesse in den Betrieben nimmt mittlerweile die Internet- und Intranettechnologie ein. Daher erlangt nicht nur der Umgang mit den Internetdiensten, sondern insbesondere die Erarbeitung des Instrumentariums zur Erstellung von Webseiten (externe Informations- und Kommunikationsseiten sowie interne Arbeitsoberflächen) durch die Lernenden eine hohe Relevanz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Instrumentarium zählen neben den Befehlen der zur Erzeugung von Webseiten erforderlichen Auszeichnungs- und Programmiersprachen auch die im Rahmen der Erstellung von Webseiten zu berücksichtigen Rechtsvorschriften. Mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Vorschriften im Bereich Internetrecht muss der Erarbeitung der Rechtslage durch selbsttätiges Handeln der Schülerinnen und Schüler eine besondere Beachtung zukommen. Da die Vorschriften des Internetrechts durch ihre fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit besitzen oder durch weitere Regelungen ergänzt werden, muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, flexibel genug zu sein, um im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. Unterrichtsverlauf Die Vorschriften des Internetrechts haben durch fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit. Daher muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. Gesamtreflexion Die Durchführung einer Internetrecherche erwies sich als eine geeignete Möglichkeit, die relevanten und aktuellen Informationen von den Schülerinnen und Schülern herausfiltern und problemorientiert bewerten zu lassen. Print- und Onlineressourcen zum Thema Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungselemente von Webseiten erfassen, die als "geschützte Werke" gelten. die möglichen Rechtsfolgen einer Verwertung geschützter Gestaltungselemente von Webseiten erkennen. die Bedeutung der Ausnahmeregelung erklären, dass geschützte Werke "zum privaten Gebrauch" verwendet werden dürfen. die Bedeutung einer "Verbreitung" von Werken im Sinne des Internetrechts erläutern. die durch das Internet bereitgehaltenen Informationen zur Lösung der Aufgabenstellungen problemorientiert auswerten und anwenden. Zielsetzung ist es deshalb, eine nicht primär ergebnisorientierte, sondern vielmehr prozessorientierte Unterrichtskonzeption zur Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung einer Website zu entwickeln. Diese Zielsetzung lässt sich durch die Nutzung des Internets im Rahmen des Unterrichts verwirklichen. So liefert das Internet nicht nur die Möglichkeit einer ständig aktuellen Informationsbeschaffung, wobei die Informationen im Vergleich zu Gesetzestexten in einer komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich einfacher nachvollziehbaren Form dargeboten werden. Eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler unterstützt darüber hinaus ihre Selbstbestimmung und Kreativität im Lernprozess und verlangt zudem eine selbstverantwortliche Kontrolle der eigenen Arbeitsergebnisse. Die Unterrichtssequenz zur "Erarbeitung von Vorschriften des Urheberrechts" gliedert sich in zwei Unterrichtseinheiten. Dabei umfasst die erste Unterrichtseinheit auf Grund der verfolgten fachlich-inhaltlichen sowie methodischen Lernziele zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, die mit Blick auf eine zusammenhängende Erarbeitung und Beurteilung der Ergebnisse zur Problemlösung im Rahmen einer Doppelstunde ohne Unterbrechung des zeitlichen Ablaufs durchgeführt werden sollten. Die zweite Unterrichtseinheit dient der Anwendung der zuvor erarbeiteten Lerninhalte und kann in einer 45 Minuten umfassenden Einzelstunde durchgeführt werden. Einstieg Um einen Einstieg in die Problematik zu gewährleisten, der bei den Schülern zu einem Diskrepanzerlebnis führt und damit eine intrinsische Motivation im Sinne eines kognitiven Antriebs auslöst, werden die Schüler zunächst an die in der vorangegangenen Unterrichtsstunde abgeschlossene Erstellung ihrer persönlichen Webseiten erinnert. Sodann wird den Schülern dargelegt, dass das Leo-Statz-Berufskolleg nach dem Abschluss ihrer Arbeiten an jeden einzelnen Schüler persönlich gerichtete Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalten hat. Bei den zur Motivation und Problemstellung entworfenen und an die Schüler ausgeteilten Briefen ist es wichtig, dass diese einen realitätsnahen Eindruck vermitteln und dass sich jeder Schüler durch deren Inhalte persönlich betroffen fühlt. Daher wurde jeder Brief durch Eintragung des Namens und der Adresse eines Schülers in das Anschriftenfeld sowie durch eine persönliche Anrede individualisiert. Darüber hinaus musste die Formulierung des Textes auf einem Niveau erfolgen, das einerseits der juristischen Fachsprache entspricht und andererseits die Inhalte für die Schüler nachvollziehbar darlegt. Zusätzlich wurden die Schüler durch die Briefe mit möglichen rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bei der Erstellung ihrer Webseiten konfrontiert. Problemdefinition Zur Problemdefinition werden die Schüler gefragt, ob sie den in den Schreiben gestellten Forderungen (Unterlassung der Verwertung von Grafikdateien des Mandanten und Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 500.000,00) nachkommen würden und ob sie die Rechtslage beurteilen können. Da zu vermuten ist, dass die Lerngruppe die Rechtslage nicht bewerten kann, sollen die Schüler mögliche Lösungsansätze zur Beurteilung der Rechtslage bei der Erstellung einer Website nennen. Die von den Schülern geäußerten Lösungsansätze werden von mir auf der Tafel (Whiteboard) festgehalten. Mit Blick auf den Bildungsgang ist anzunehmen, dass die Schüler als einen möglichen Lösungsansatz die Internetrecherche nennen und im Rahmen der anschließend geforderten Beurteilung der einzelnen Lösungsansätze die Internetrecherche als die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit erkennen. (Dokumentationen von Richtersprüchen und Kommentare werden unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Lerngruppe nicht als Schülerantworten erwartet.) Um sodann eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler durchführen lassen zu können, ist es erforderlich, dass sie über die zielorientierten Suchbegriffe verfügen. Die von der Klasse als Antworten auf eine entsprechende Fragestellung angeführten Suchbegriffe werden wiederum von mir auf der Tafel (Whiteboard) gesammelt und hier während des gesamten anschließenden Erarbeitungsprozesses für die Schülerinnen und Schüler sichtbar dokumentiert. Erarbeitung In der sich anschließenden Erarbeitungsphase erhalten die Schüler die Aufgabe, die Rechtslage bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Gestaltungselementen von Webseiten zu beurteilen. Dazu sollen sie zusammen mit einem Mitschüler sieben Fragen mithilfe der Durchführung einer Internetrecherche beantworten. Die Antworten sowie die Adressen der Webseiten, auf denen die Informationen zur Beantwortung der Fragen gefunden wurden, sollen auf den Aufgabenblättern festgehalten werden. Bei der Erstellung der Fragen wurden auf schwer verständliche juristische Fachbegriffe - soweit es die Durchdringung des Problemfeldes zulässt - verzichtet. Zudem wurden die Reihenfolge der Fragestellungen sowie die im Rahmen der Fragen durch Anführungszeichen gekennzeichneten Schlagwörter von mir bewusst gewählt, um eine strukturierte Auswahl Informationen liefernder Internetseiten durch die Schüler zu ermöglichen. (Die zu wählende Reihenfolge der Fragestellungen sowie die zu kennzeichnenden Schlagwörter wurden von mir auf der Grundlage der Internetrecherche über die Suchmaschine "Google.de" und der Auswahl der Suchbegriffe "Internetrecht", "Internet-Recht", "Onlinerecht" und "Online-Recht" festgestellt.) Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Schüler sowohl die Zweckmäßigkeit einiger gekennzeichneter Schlagwörter als einzelne, zusätzlich zur Verfügung stehende Suchbegriffe als auch den oftmals gegebenen Nutzen einer (logischen) Kombination gekennzeichneter Schlagwörter mit den zuvor erarbeiteten Suchbegriffen für die zielgerichtete Internetrecherche erkennen. Ergebnispräsentation Durch die zentrale Präsentation der Arbeitsergebnisse mithilfe des Overhead-Projektors - hierbei sollen die Antworten auf die einzelnen Fragen von jeweils zusammenarbeitenden Partnern gemeinsam präsentiert werden - erhalten die Schüler die Möglichkeit, ihre eigenen Antworten mit denen ihrer Mitschüler zu vergleichen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Zudem dient die Sicherung der Arbeitsergebnisse dazu, die Arbeitsprozesse der Schüler zu verbessern, indem aufgetretene Probleme festgestellt, analysiert und gelöst werden. Zudem wird der Raum geschaffen, (auch weiterführende) Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler zu erörtern oder zu diskutieren sowie aus meiner Sicht erforderliche Ergänzungen durch die Schüler beurteilen zu lassen. So werden in die Betrachtung der möglichen Rechtsfolgen (Frage 4) von mir auch jugendschutzrechtliche Gesichtspunkte einbezogen - soweit dieses nicht bereits durch die Lerngruppe erfolgte. Zum Abschluss der Unterrichtseinheit wird der Ausgangsfall auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse von den Schülern beurteilt. Dazu werden sie gefragt, ob sie nunmehr die Rechtslage beurteilen können und den Forderungen in den an sie gerichteten Schreiben nachkommen würden. Da zu vermuten ist, dass die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage und deshalb fehlender Informationen von den Schülern nicht beurteilt werden kann, wird ergänzt, dass der Schadensersatzanspruch vom Geschädigten in Abhängigkeit des Betrages, den er bei einer (eventuellen) Veräußerung des Werkes erhalten hätte, berechnet und damit in einem weiten Bereich frei bestimmt werden darf. Es ist zu erwarten, dass diese Information die Schüler zum Abschluss der ersten Unterrichtseinheit noch einmal zum Nachdenken anregt. Transfer In der zweiten Unterrichtseinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst den Arbeitsauftrag, ihre persönlichen Webseiten unter Berücksichtigung der zuvor erarbeiteten Rechtsvorschriften zu überprüfen und die dabei festgestellten Rechtsverletzungen schriftlich festzuhalten. Der Arbeitsauftrag wird an der Tafel (Whiteboard) fixiert. Die Erfüllung der Aufgabe soll wiederum in Partnerarbeit erfolgen, sodass von jedem Schüler zwei Webseiten zu beurteilen sind. Sodann werden zwei Schüler aufgefordert, ihre Schüler-Webseiten unter Beachtung der rechtmäßig oder unrechtmäßig von ihnen verwendeten Gestaltungselemente der Klasse vorzustellen. Hiermit soll allen Schülern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eigenen Arbeitsergebnisse aus der zweiten Unterrichtseinheit zu kontrollieren sowie offene Fragestellungen und Probleme zu erörtern oder zu diskutieren. Abschließend erhalten die Schüler die Aufgabe, in Hausarbeit die Rechtsverletzungen auf ihrer jeweiligen persönlichen Website bis zum Ende des Schuljahres zu beheben. Denn die einzelnen in der Unterstufe des Assistentenbildungsganges erstellten Schüler-Webseiten werden am Leo-Statz-Berufskolleg im Rahmen einer Jahresarbeit beurteilt und später auf der Schul-Website veröffentlicht. Aktualität des Internets und Informationsstand des Lehrers Dabei liegt der Vorteil des Internets nicht nur in der ständigen Bereitstellung aktueller rechtlicher Informationen, sondern auch in der komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich nachvollziehbaren Darbietung dieser Fakten. Dennoch erfordert die vorgestellte Unterrichtskonzeption zur Förderung der beruflichen Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler vom Lehrer einen hohen Vorbereitungsaufwand, um die Voraussetzungen für eine strukturierte Internetrecherche durch die Schüler zu schaffen. Dieses gilt insbesondere deshalb, weil die Abstimmung zwischen der Reihenfolge der Fragestellungen, der zu kennzeichnenden Schlagwörter, der zu nutzenden Suchmaschine sowie der zu wählenden Suchbegriffe in Abhängigkeit einer Veränderung der Rechtslage und des Angebots einschlägiger Informationsseiten im Internet vor jeder Unterrichtsdurchführung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Rechercheerfahrung der Lernenden Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die Unterrichtseinheiten auf der Grundlage der fachlichen und methodischen Voraussetzungen entwickelt wurden, welche die Auszubildenden des betrachteten Assistentenbildungsganges in der zweiten Hälfte der Unterstufe durchschnittlich aufweisen. Daher ist vor Anwendung der Unterrichtskonzeption insbesondere zu prüfen, ob die Lerngruppe die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung einer Internetrecherche bereits mitbringen oder diese zuvor erarbeitet werden müssen. Dieses bezieht sich nicht nur auf den Umgang mit dem PC im Allgemeinen sowie mit Suchmaschinen im Besonderen, sondern auch auf die Fähigkeit, die im Internet zur Verfügung stehenden relevanten Informationen verstehen und bewerten vorgestellten Unterrichtskonzeption in Klassen, die in fachlicher und methodischer Hinsicht starke Leistungsschwächen zeigen, scheitern wird. Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz Unter Berücksichtigung der Schülerergebnisse, die den fach-, methoden- und sozialkompetenzorientierten Lernzielen Rechnung trugen, sowie einer überaus positiv zu bewertenden praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse, ergibt sich für mich der folgende Schluss: Die exemplarisch erarbeitete Unterrichtskonzeption ist dazu geeignet, die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden im Berufsfeld "Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin / Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent - Fachrichtung Informationsverarbeitung" zu fördern und sollte daher hier auch künftig im Unterricht Anwendung finden. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen wurde die entwickelte Unterrichtsreihe am Leo-Statz-Berufskolleg, Düsseldorf, in den Stundenverteilungsplan dieses Bildungsganges eingearbeitet. Monographien und Sammelwerke Boehme-Neßler, V.CyberLaw: Lehrbuch zum Internet-Recht, München 2001. Börner, F. et alii.: Der Internet-Rechtsberater: Rechtsfragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, 2. Auflage, Köln 2002. Eichhorn, B.Internet-Recht: Ein Lehrbuch für das Recht im World Wide Web, 3. Auflage, Troisdorf 2003. Hoeren, T.: Grundzüge des Internetrechts: E-Commerce - Domains - Urheberrecht, 2. Auflage, München 2002. Köhler, M.; Arndt, H.-W.: Recht des Internet, 4. Auflage, Heidelberg 2003. Strömer, T. H.: Online-Recht: Rechtsfragen im Internet, 3. Auflage, Heidelberg 2002. Zimmerling, J.; Werner, U.: Schutz vor Rechtsproblemen im Internet: Handbuch für Unternehmen, Berlin, Heidelberg, New York 2001. Aufsätze und Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen Große Koalition verringert den Eigentumsschutz von Urhebern, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 12.04.2003, S. 14. Philipp, J.: Die Schulhomepage - ein Fall für den Richter?, in: SchulVerwaltung NRW, Nr. 9, 2001, S. 250-253.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Sekundarstufe II

Materialgestütztes Schreiben: Energiewende und Klimawandel als Aufgabe und Herausforderung für das…

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit üben die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe im Fach Deutsch das materialgestützte beziehungsweise wissenschaftliche Schreiben am gesamtgesellschaftlichen Thema "Energiewende und Klimawandel als Aufgabe und Herausforderung für das Handwerk". Dabei stehen ihnen eine Auswahl an analogen und digitalen Materialgrundlagen, Formulierungshilfen, ein Erwartungshorizont und ein konkreter Situationsbezug als Aufgabenstellung zur Verfügung. Als Vorbereitung auf Haus- oder Facharbeiten in Schule, Ausbildung oder Studium ist Lerngegenstand im Deutsch-Unterricht der Oberstufe das Erlernen materialgestützten Schreibens, oder anders ausgedrückt, des wissenschaftlichen Schreibens. Dieses Material bietet Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 11 oder 12 eine Anwendungsmöglichkeit des Erlernten. Dabei steht den Lernenden eine interessante Ausgangssituation zur Verfügung, die es sich zum Ziel setzt, mithilfe ausgewählter Texte und Linkvorschläge eine Grundlage zum Verfassen eines Vortragstextes für eine Schulveranstaltung zu schaffen. Der Vortrag, der auch tatsächlich an einer Schulveranstaltung gehalten werden könnte, soll sich dabei an Mitschülerinnen und -schüler, Lehrkräfte, Eltern und regionale Politikerinnen und Politiker richten. Die Grundlage zeichnet sich durch verschiedene Texte und Textsorten sowie weiterführende Links aus. Des Weiteren werden Formulierungshilfen mit angegeben; ein Erwartungshorizont rundet das Material ab. Häufig werden im Rahmen dieses Lehrplanthemas höchst theoretische, weit von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entfernte Themen zum Üben des materialgestützten Schreibens verwendet. Dieses Material soll daher ein Thema in den Mittelpunkt und in die Diskussion rücken, das aktuell in fast allen Gesellschaftsbereichen vorherrschend ist: der Klimawandel und die damit verbundene Notwendigkeit des klima- und umweltfreundlichen Handelns. Im Fokus steht dabei der Aspekt "Die Energiewende und der Klimawandel als Aufgabe und Herausforderung im Handwerk". Der Themenkreis "Energie- und Klimawende" wird in zahlreichen schulischen Kontexten berührt. Außen vor gelassen wird dabei allzu häufig, dass handwerkliche Leistungen für das Gelingen dieser Wende entscheidend sind. Insofern erlaubt und ermöglicht eine Betrachtung dieses Zusammenhangs im Kontext wissenschaftlichen Schreiben in der Oberstufe einen neuen und besonders relevanten Blick auf die Gesamtthematik. Aktualitätsbezug und Lehrpläne Die Energiewende, der Klima- und Umweltschutz, das Ressourcen sparende Leben und Wirtschaften – kein Gesellschaftsbereich kommt mehr an diesen Themen vorbei. Schülerinnen und Schüler begegnen dieser gesamtgesellschaftlichen und bedeutsamen Aufgabe zuhause, in der Schule, auf dem Weg zu und von der Schule oder in der Freizeit. Daher ist es sinnvoll, diese Thematik auch in der Schule zu behandeln. Die Lehrpläne haben in den meisten Fächern bereits seit Jahren Umwelt- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit in irgendeiner Weise integriert, individuell können die Themen durch Aktualitäts- und Lerngruppenbezug in den Unterricht geholt werden. Das vorliegende Material integriert den Aspekt der nachhaltigen Gesellschaft in das Lehrplanthema des Faches Deutsch "materialgestütztes Schreiben", auch "wissenschaftliches Schreiben" genannt, das klassischerweise in der elften oder zwölften Klasse als Vorbereitung auf Fach- oder Hausarbeiten behandelt wird. In diesem Rahmen lernen Schülerinnen und Schüler, Texte und Textsorten (in allen Medienformaten) hinsichtlich ihres relevanten und verwertbaren Gehalts einzuschätzen, die für die eigene Aufgabenstellung oder These benötigten Materialien zu beschaffen und zu organisieren und diese strategisch sinnvoll und in eigenen Worten beziehungsweise mit korrekter Zitier- und Belegtechnik in einem Text zusammenzuführen. Dabei gilt es, den spezifischen Textaufbau sowie eine wissenschaftliche Sprache und die Schritte von der Idee bis zur Abgabe des Schülerprodukts zu kennen und zu beachten. Schülerinnen und Schülern fällt dies erfahrungsgemäß zunächst sehr schwer, wenn sie erstmals mit der Komplexität dieser Form des Schreibens konfrontiert sind. Viele Übungsanlässe können hier aber zielführend sein. Das bietet dieses Übungsmaterial Das Material bietet diesen Übungsanlass. Vorkenntnisse sind hierbei notwendig, denn den Schülerinnen und Schülern muss bekannt sein, wie ein Vortrag aufgebaut ist, wie man korrekt zitiert und wie man strategisch an die Bearbeitung des materialgestützten Schreibens geht. Die Materialien dieser Übung umfassen verschiedene Textsorten – sowohl in Print- als auch in Digitalversion – , eine Statistik, diverse Quellen und weiterführende Links. Im Sinne der Binnendifferenzierung bietet es sich an, die einzelnen Textmaterialien als Grundanforderung, zusätzliche ausgewiesene Links als Medium-Niveau und eine zuzügliche freie Eigenrecherche für Fortgeschrittene zu nutzen. Medienkompetenzbereiche der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" werden hier expliziert angesprochen. Thematisch untergliedern sich die Texte in: Was ist die Energiewende? Handwerkliche Berufe in der Energiewende Auszubildenden- und Fachkräftemangel – eine Gefahr / ein Problem für die Energiewende Wie lässt sich die Attraktivität von handwerklichen "Klimaberufen" steigern? Energiewende im Handwerk allgemein. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler schreiben kriterienorientiert und materialgestützt einen Vortrag zum Thema "Energiewende und Klimaschutz als Aufgabe und Herausforderung für das Handwerk". wenden die Kriterien hinsichtlich Vorgehen/Management, Aufbau, Struktur, Inhalt, Belegtechnik und Sprache im Rahmen des wissenschaftlichen/materialgestützten Schreibens an. schreiben gänzlich (oder nahezu) fehlerfrei und der Textsorte sprachlich angemessen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren aufgabenspezifisch gelenkt und/oder frei im Internet. können Rechercheergebnisse hinsichtlich ihrer Qualität, Vertrauenswürdigkeit und Brauchbarkeit in freien Internetrecherchen einschätzen. wahren das Urheberrecht von Internetquellen durch entsprechende Zitiertechniken. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten ergebnisorientiert in Einzel- oder Paararbeit. geben sich kriterienorientiert Rückmeldung zu Schülerprodukten.

  • Deutsch
  • Sekundarstufe II

Webinar zum Thema Datenschutz und digitale Schule

Blog

In der ersten Episode der neuen Veranstaltungsreihe HERDT|Live@school sprachen unsere Kollegin Ariane Huster und unsere Autorin sowie Datenschutzexpertin Mareike Gloeckner über aktuelle Herausforderungen beim Thema Datenschutz und digitale Schule. Wunschtraum Whitelist & Co: Was brauchen Lehrkräfte in der Praxis wirklich? Durch die Corona-Pandemie hat sich die Schullandschaft in Deutschland maßgeblich verändert. Die Digitalisierung, die an vielen Schulen bis dato nur langsam voranschritt, musste plötzlich in großen Schritten voranschreiten. Die Schulleitungen, aber auch Lehrerinnen und Lehrer waren plötzlich mit neuen Problemen bezüglich der IT-Infrastruktur und des Datenschutzes konfrontiert. Im Interview sprechen die beiden Expertinnen darüber, welche Rolle der Datenschutz aktuell an Schulen spielt und vor welchen Aufgaben die Datenschutzbeauftragten der Schulen stehen, wie der Datenschutz den Schulalltag beeinflusst, wo Lehrkräfte Unterstützung finden, und welche Entwicklungen wir bezüglich des Datenschutzes in Zukunft erwarten können. Das Wichtigste auf einen Blick Das Thema Urheberrecht, das lange Zeit die wichtigste Aufgabe von Datenschutzbeauftragten an Schulen war, wurde durch die Pandemie eindeutig von der Frage abgelöst, wie sich Schulen digital weiterentwickeln können und welche Programme und Tools datenschutzkonform im Unterricht einsetzbar sind. Da das digitale Unterrichten für viele Lehrerinnen und Lehrer Neuland ist, brauchen sie vor allem bei der Auswahl von digitalen Tools für den Unterricht Unterstützung. Erschwerend kommt hinzu, dass zu Beginn der Pandemie zeitnah digitale Unterrichtsformate entwickelt werden mussten und der Datenschutz dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielte. Was damals aus Mangel an Alternativen geduldet wurde, ist heute bereits nicht mehr erlaubt. Daher müssen Lehrkräfte auf die Unterstützung von Datenschutzbeauftragten, verlässliche Informationsquellen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule bauen können. Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz finden interessierte Lehrkräfte auch in unserem Dossier "IT-Sicherheit und Datenschutz" oder auf unserem Portal "LO-Recht" . Die digitalen Tools, die Lehrkräfte im Distanz-Unterricht schätzen gelernt haben und auch heute nicht mehr missen möchten, sind vor allem Video-Konferenz-Tools, Programme für die Unterrichtsorganisation und Lernspiel-Apps. Lehrkräfte brauchen nun dringend problemlösungsorientierte Unterstützung und Sicherheit, zum Beispiel in Form von bundeslandübergreifend nutzbaren FAQ-Listen oder Positivlisten/Whitelists , die ihnen aufzeigen, welche Apps und Tools sie datenschutzrechtlich unbedenklich im Unterricht nutzen können. Auch die Sensibilisierung der Lernenden selbst ist in Zukunft nicht zu vernachlässigen. Im Unterricht oder im Rahmen von Medien-AGs sollten grundlegende Kenntnisse zu Datenschutz und Datensicherung vermittelt werden. Umsetzbar ist dies beispielsweise über digitale Schnitzeljagden, aber auch durch den Aufbau von Medien-AGs an Schulen, in denen Lernende es sich zur Aufgabe machen, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zu schulen.

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