Recht am eigenen Bild - Darf ein Kind über eine Veröffentlichung entscheiden?

Fachartikel

Dieser Fachartikel zum Urheberrecht an Schulen befasst sich mit dem Recht von Kindern und Jugendlichen am eigenen Bild. Der Artikel beantwortet unter anderem die Frage, ob ein Kind über die Veröffentlichung entscheiden darf.

 

Das Urheberrecht in Deutschland regelt unter anderem die Rechte eines Menschen am eigenen Bild. Diese gelten nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch für Kinder. Wird ein Kind während einer Schulveranstaltung oder auf einer Klassenfahrt fotografiert, müssen die Lehrkräfte Sorge tragen, dass diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Kindes oder eines Erziehungsberechtigten veröffentlicht, verbreitet oder vervielfältigt werden. Andernfalls müssen die Lehrkräfte mit juristischen Konsequenzen rechnen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf.

Was versteht man unter dem "Urheberrechtsgesetz"?

Unser tägliches Leben wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften bestimmt und geregelt. Eines davon ist das sogenannte Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, bei dem es sich um eine Zusammenstellung von Rechtsvorschriften rund um das Urheberrecht handelt und welches auch in der Schule und während schulischer Veranstaltungen Anwendung findet. Definiert wird im Urheberrechtsgesetz zum Beispiel, welche Werke als schützenswert gelten, welche Rechte ein Urheber hat, wie lang das Urheberrecht gilt und welche Ansprüche bei einer widerrechtlichen Urheberrechtsverletzung bestehen.

Was versteht man unter dem "Recht am eigenen Bild"?

Das Recht am eigenen Bild wird in Deutschland durch die Urheberrechtsgesetze geregelt. Grundsätzlich definiert es das Recht eines jeden Menschen, selbst darüber zu entscheiden, ob ein Foto, auf dem man zu sehen ist, veröffentlicht oder vervielfältigt werden darf. Daher dürfen Fotos, die fremde oder dritte Personen abbilden, nur mit deren Einverständnis im Internet hochgeladen oder anderweitig verbreitet werden.

Welche Rechte gelten für Kinder?

Wie schon erwähnt, gilt das Recht am eigenen Bild für jede Person, egal ob es sich dabei um Erwachsene oder Minderjährige handelt. Daher dürfen grundsätzlich auch Kinder selbst entscheiden, ob ein Bild von ihnen verbreitet werden darf oder nicht. Diese Vorschrift wird durch das sogenannte "Kunsturheberrechtsgesetz" (KunstUrhG) definiert und stellt einen wichtigen Bestandteil der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen dar.

Die Persönlichkeitsrechte sollen wiederum dazu beitragen, dass jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann und vor Eingriffen in die Lebens- oder Freiheitsbereiche geschützt wird. Daher gilt das Kunsturheberrechtsgesetz sowohl für Kinder als auch für Erwachsene - und das nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch bis zu zehn Jahre nach dem Tod der jeweiligen abgebildeten Person.

Wer entscheidet über das Recht am eigenen Bild bei Kindern?

Obwohl Kinder und Jugendliche grundsätzlich das Recht haben, selbst über die Veröffentlichung ihrer Bilder zu entscheiden, gestaltet sich dies in der Realität häufig etwas schwieriger. Das gilt besonders für Kleinkinder: Diese verstehen in der Regel nicht, worum es sich beim Recht am eigenen Bild handelt und welchen Zweck das Gesetz verfolgt. Doch auch Grundschulkindern und teilweise...

 

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Isabel Frankenberg

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