Nicht alles, was geht, geht: das Handy
Unterrichtseinheit
Das Handy bietet unzählige Möglichkeiten, aber auch diverse Risiken, die in dieser Unterrichtseinheit thematisiert werden. Anhand einer produktionsorientiert angelegten Auseinandersetzung mit Fallbeispielen sollen die Schülerinnen und Schüler Recht und Unrecht und dabei vor allem den korrekten Umgang mit der Handykamera und Bluetooth-Funktionalitäten erkennen.Den Schülerinnen und Schülern soll klar werden, in welchen Fällen mit dem Handy teilweise aus Unwissenheit, teilweise auch mit Vorsatz im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevante Verstöße begangen werden. Gearbeitet wird im Unterricht mit Fallbeispielen, die auf die zentralen Problembereiche der Handynutzung eingehen, wie zum Beispiel "Happy-Slapping" oder die Weiterverbreitung peinlicher Fotos und Filmszenen. Fachbezug Deutsch Im Sinne der Forderungen des Kerncurriculums Deutsch der Haupt- und Realschule (beispielsweise in Niedersachsen) erweitern die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit ihre Medienkompetenz. Darüber hinaus nutzen sie - wie für die Schuljahrgänge 5 und 6 sowie 7 und 8 gefordert - Formen des produktiven Textumgangs beziehungsweise verwenden produktive Verfahren zur Deutung von Texten. Fachbezug Politik Im Sinne der Forderungen des Kerncurriculums Politik in Niedersachsen werden in dieser Unterrichtseinheit die Bereiche "Normative Grundlagen" und "Konflikte" aus dem für die Schuljahrgänge 7 und 8 verbindlichen Themenfeld "Zusammenleben in der demokratischen Gesellschaft" aufgegriffen. Ablauf der Unterrichtseinheit Einstieg in die Unterrichtseinheit Hier werden zwei Möglichkeiten des Einstiegs in die Unterrichtseinheit vorgestellt. Wahlweise kann ein Unterrichtsgespräch oder eine Gruppenarbeit als Einführung dienen. Erarbeitungsphasen In den Erarbeitungsphasen setzen sich die Lernenden mit Chancen und Risiken der Handynutzung sowie der missbräuchlichen Herstellung von Handyfilmen auseinander. Vertiefung und Auswertung In dieser Phase nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive der Beteiligten ein und hinterfragen kritisch das Verhalten der Täter. Sicherung und Festigung Die Lernenden wenden die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fallbeispiele an und reflektieren das neu Gelernte. Die Schülerinnen und Schüler betrachten Medienprodukte kritisch und tauschen sich darüber aus. setzen sich produktiv mit Texten auseinander. beschäftigen sich mit dem Zusammenleben und möglichen Konflikten in der demokratischen und medial bestimmten Gesellschaft. Der Einstieg mithilfe des auf der Tafel oder Folie präsentierten Zitats "Ohne mein ... könnte ich nicht leben!" soll die Schülerinnen und Schüler zum Thema der Stunde führen und ihnen zugleich aufzeigen, welche große Bedeutung dem Handy in ihrem alltäglichen Leben zukommt. Am Ende dieses Einstiegs sollte die Überschrift "Das Handy" für den Rest der Stunde an der Tafel stehen. Erstellen von Partnerinterviews Sollte insgesamt mehr als eine Doppelstunde Zeit zur Verfügung stehen, bieten sich ergänzend oder alternativ zum Einstieg Partnerinterviews an. Dies dient dazu, den Schülerinnen und Schülern eine freie und ungezwungene Einführung in die Stundenthematik zu ermöglichen. Sie werden sich über die gestellten Fragen darüber bewusst, dass das Handy aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken ist und eine Schlüsselrolle im Rahmen der jugendlichen Lebenswelt einnimmt. Für die Interviews werden zunächst die drei Interview-Fragen an die Tafel geschrieben: "Seit wann hast Du ein eigenes Handy?", "Was machst Du am liebsten mit Deinem Handy?" und "Hast du dich schon mal über dein Handy geärgert?". Während der Interviews machen sich die Lernenden Notizen für eine nachfolgende Präsentation der Interview-Ergebnisse. Präsentation der Interview-Ergebnisse Anschließend stellen einzelne Schülerinnen und Schüler ihre Interviews vor. Nach zwei bis drei Interview-Vorstellungen sollten nur noch ergänzende oder andersartige Beiträge zur zweiten und dritten Frage präsentiert werden. Während der Präsentationen sollten Rückfragen der Schülerinnen und Schüler zugelassen werden, zum Beispiel Fragen nach Gründen. Nach diesem alternativen Einstieg kann direkt zur zweiten Frage der folgenden Erarbeitung übergeleitet werden. Spontane Äußerungen zu Aspekten der Handynutzung In dieser ersten Erarbeitung soll den Schülerinnen und Schülern deutlich werden, dass das Handy ein tolles Multifunktionsgerät ist, welches zahlreiche Funktionen und damit Chancen bietet, das aber auch etliche Probleme mit sich bringt. Dafür bietet es sich an, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst spontane Äußerungen zu positiven und negativen Aspekten des Handys machen, indem sie auf die Frage "Warum ist das Handy für euch so wichtig?" und anschließend auf die Frage "Wenn das Handy für euch so wichtig ist, warum darf es dann in der Schule nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzt werden?" reagieren. Bei der zweiten Frage wäre es gut, wenn ein direkter Bezug zur jeweiligen Schulordnung hergestellt würde. Vertiefende Gruppenarbeit Diese ersten spontanen Äußerungen leiten die anschließende Gruppenarbeit ein, bei der die Schülerinnen und Schüler in Gruppen Plakate erstellen, auf welchen sie positive und negative Aspekte der Handynutzung tabellarisch gegenüberstellen. Alternativ können die Ergebnisse dieser Gruppenarbeit auch auf Folie festgehalten werden, würden dann jedoch nicht dauerhaft präsent bleiben können. Ein oder zwei der entstandenen Plakate werden im Anschluss an die Gruppenarbeit vorgestellt. Spätestens nach der zweiten Gruppe sollte nur noch ergänzend präsentiert werden. Kritische Gedanken als Übergang zur nächsten Phase Vermutlich werden in dieser Phase noch keine kritischen Gedanken bezüglich des missbräuchlichen Erstellens und Weiterleitens von Bild- und Filmmaterial angeführt. Sollten diese dennoch erfolgen, können sie als Aspekte als Überleitung zur folgenden Phase verwendet werden. Fallbeispiele lesen und einschätzen In dieser Phase sollen sich die Lernenden individuell in Fallbeispiele aus ihrer Lebenswelt einlesen, bei denen Jugendliche mit dem Handy missbräuchlich Filme herstellen, an deren Erstellung mitwirken oder Filme anderer weiterleiten. Dazu erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Kopie von vier Fallbeispielen (Arbeitsblatt MS1). Nach einem ersten Lesen sollen die Lernenden spontan in einer Tabelle (Arbeitsblatt MS2 oben) festhalten, wie problematisch sie das Verhalten der Filmenden beziehungsweise Filme-Verbreitenden finden, und diese Einschätzungen je nach zur Verfügung stehender Zeit auch begründen. Kein Bewusstsein für strafrechtliche Relevanz zu erwarten Zu erwarten ist, dass den Schülerinnen und Schülern die Tragweite und die strafrechtliche Relevanz in den einzelnen Fällen nicht bewusst sind und sie deshalb die Schwere der Vergehen zu gering einschätzen. Diese erste Einschätzung soll die Vorkenntnisse festhalten und es ermöglichen, in der späteren Sicherungsphase die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse und damit den Lernerfolg zu verdeutlichen. Zeitsparendes, arbeitsteiliges Lesen als Variante Um diese und die beiden folgenden Phasen zu verkürzen, könnte das erste Fallbeispiel weggelassen werden. Gegen ein eventuell zeitsparendes, arbeitsteiliges Lesen und anschließendes Vorstellen der Fallbeispiele spricht hingegen, dass eine derartige Vorstellung automatisch subjektiv gefärbt ist und dabei gerade auf Grund einer möglicherweise eintretenden Verharmlosung entscheidende Details verloren gehen können. Somit könnten sich nicht mehr alle Beteiligten auf Grundlage derselben Fakten ein eigenes Bild von den Situationen machen. Perspektive der Beteiligten einnehmen In dieser Phase sollen die Lernenden die Perspektive einer Opfer- oder Täterfigur einnehmen, um sich die verletzten Gefühle und die empfundene Machtlosigkeit aufseiten der Opfer sowie die niederen Beweggründe und das Unrechtsbewusstsein beim Handeln der Täter bewusst zu machen. Dafür bietet sich das Schreiben innerer Monologe an, in denen die Schülerinnen und Schüler Gedanken und Gefühle während beziehungsweise nach der Tat (Ängste, Motive und so weiter) in der Ich-Perspektive versprachlichen. Bei diesem handlungs- und produktionsorientierten Schreiben liegt der besondere Anspruch darin, sich in die jeweilige literarische Figur hineinzuversetzen und einen Text zu produzieren, der mit den zuvor erschlossenen Informationen stimmig ist. Einzel- oder Partnerarbeit Beim Schreiben der inneren Monologe kann sich je nach Lerngruppe eine individuelle Einzelarbeit oder eine bereichernde Partnerarbeit anbieten. Es ist wichtig, dass zu jeder Figur mindestens ein innerer Monolog entsteht, um im weiteren Verlauf die konträren Emotionen in den unterschiedlich gelagerten Fallbeispielen abbilden und weiter vertiefen zu können. Bei der Verteilung der Rollen sollte darauf geachtet werden, dass damit nicht individuell problematische gruppenspezifische Strukturen aufgegriffen und verstärkt werden. Unrechtsbewusstsein stärken In dieser Phase sollen die in der vorherigen arbeitsteiligen Phase gewonnenen Einblicke in die Gefühle und Gedanken der einzelnen Opfer- und Täterrollen allen Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden. Das jeweilige Verhalten der Täter wird kritisch hinterfragt und bewertet. Insbesondere sollen hier das Unrechtsbewusstsein gestärkt sowie die zuvor vermutlich unterschätzte Tragweite und Schwere der Taten der Filmenden und der Filme-Verbreitenden erkannt werden. Präsentation der inneren Monologe Um alle auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen, treten zunächst die zwei oder drei an einem Fallbeispiel beteiligten Figuren vor die Klasse und präsentieren nacheinander ihre inneren Monologe. Im Sinne des zu erreichenden Ziels sollten die inneren Monologe der jeweils Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden zuletzt präsentiert werden. Zugunsten einer kohärenten Präsentation sollte zu jeder Figur nur ein innerer Monolog vorgestellt werden. Im Rahmen der sechs folgenden Besprechungen können weitere, bisher noch nicht angeführte Aspekte eingebracht und gewürdigt werden. Vertiefung der Einzelfälle Um eine intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Fallbeispielen zu gewährleisten, sollte jedes einzelne direkt im Anschluss an dessen Präsentation kommentiert und weiter vertieft werden, bevor das nächste Fallbeispiel angesprochen wird. Zunächst werden dabei die zwei oder drei vorgestellten inneren Monologe gewürdigt und kommentiert. Hierbei muss insbesondere überprüft werden, ob der produktive Umgang mit der Textgrundlage gelungen ist, das heißt ob die inneren Monologe mit den Informationen aus den Fallbeispielen stimmig sind und die Darstellung der Beweggründe und Gefühle vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation überzeugen können, wobei hier auch mögliche Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge gemacht werden könnten. Die jeweils präsentierenden Schülerinnen und Schüler berichten anschließend (je nach Gruppenzusammensetzung vielleicht auf freiwilliger Basis) kurz über ihre Gefühle bei der Rollenübernahme. Dies kann zu einer Verstärkung der Wirkung des Dargestellten beitragen. Bewertung des Täterverhaltens Wenn daraufhin sichergestellt ist, dass allen Schülerinnen und Schülern in dem jeweils präsentierten Fallbeispiel die Schwere der seelischen Verletzungen aufseiten der Opferfiguren beziehungsweise das Ausmaß des Einflusses der Handykamera auf die Taten bewusst ist, kann darauf aufbauend eine Bewertung des Verhaltens der Filmenden oder Filme-Verbreitenden eingeleitet werden. Schließlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler (auch die Präsentierenden) Stellung zum Verhalten dieser zuletzt genannten Figuren, indem sie auf die folgenden Fragen reagieren: "Warum hat sich Tobi/Laura/Lea/Anne so verhalten?" und "Wie schlimm findet ihr das Verhalten von Tobi/Laura/Lea/Anne?". Bewusstsein über unrechtes Verhalten Am Ende der jeweiligen Stellungnahme zu einem Fallbeispiel sollte den Schülerinnen und Schüler deutlich geworden sein, dass es sich jeweils um niedere Motive aufseiten der Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden handelt und dass diese sich ihres unrechten Verhaltens sowie der Tragweite ihrer Taten nicht ausreichend bewusst sind. Damit müsste das eingangs für diese Phase formulierte Ziel erreicht sein. Erneute Einschätzungen In dieser Phase sollen die Schülerinnen und Schüler die neu gewonnenen Erkenntnisse zu den Fallbeispielen anwenden und sichern sowie über die rechtliche Situation in diesen Zusammenhängen informiert werden. Zunächst wenden sie ihre Erkenntnisse an, indem sie die Fallbeispiele (siehe Erarbeitung I) auf Basis der veränderten Kenntnislage auf dem Arbeitsblatt erneut einschätzen. Zu erwarten ist, dass sie die jeweiligen Taten nun als problematischer einstufen. Veränderungen in den Einschätzungen im Plenum vorstellen Nachfolgend sollten die Schülerinnen und Schüler im Plenum über Veränderungen in ihren Einschätzungen berichten. Sollte sich zeigen, dass sie die Schwere der Vergehen weiterhin unterschätzen, muss dies spätestens nach dem folgenden Vortrag über die strafrechtliche Situation angesprochen und angepasst werden, damit sichergestellt ist, dass sich bei allen eine angemessene Einschätzung als Sicherung auf dem Arbeitsblatt befindet. Lehrervortrag zur rechtlichen Situation Damit deutlich wird, dass es sich dabei nicht nur um moralisch verwerfliche Handlungen, sondern um Straftaten handelt, die schwere Sanktionen nach sich ziehen können, werden die Schülerinnen und Schüler über einen Lehrervortrag darüber informiert, dass es sich in allen Fällen aufseiten der Filmenden beziehungsweise Filme? Verbreitenden um Straftaten handelt. Gegebenenfalls kann zuvor eine spontane Einschätzung der Lernenden bezüglich der strafrechtlichen Relevanz eingeholt werden. Bei der Darstellung der rechtlichen Situation sollte besonderes Gewicht auf die Rechte des Opfers gelegt werden, da diese den Jugendlichen vermutlich nicht ausreichend bekannt sind, aber eine wesentliche Stärkung der Position des Opfers bedeutet. Weiterführend bietet sich hier die Frage danach an, wie sich die Opfer in den jeweiligen Fallbeispielen verhalten könnten oder sollten. Anwendung des neu Gelernten Diese Phase dient der Anwendung und Festigung des neu Gelernten. Die Lernenden kreuzen in einer vorbereiteten Tabelle an, ob die jeweiligen Handlungen erlaubt oder verboten sind. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen und eventuell korrigiert, was mit Unterstützung einer Lösungsschablone auf Folie oder Papier erfolgen kann. Bedienungsanleitung zum Umgang mit dem Handy Die Aufgabe kann auch als Hausaufgabe vergeben werden. Alternativ wäre es auch möglich, in einer Folgestunde oder als Hausaufgabe daraus eine Art Bedienungsanleitung zum Umgang mit dem Handy im Zusammenhang mit Bild? und Filmmaterial zu erstellen, die als gegenüberstellende Tabelle "Erlaubt - Verboten" auf Plakate übertragen und dauerhaft präsent bleiben könnte. In der Schlussphase soll das neu Gelernte herausgestellt und reflektiert werden. Bei verbleibender Unterrichtszeit könnte abschließend thematisiert werden, was man als Unbeteiligte oder Unbeteiligter in Fällen mit entsprechend missbräuchlichem Umgang mit Bild? und Filmmaterial tun kann (zum Beispiel die Opfer stärken, über ihre Rechte informieren, Lehrkräfte oder andere Erwachsene einschalten).
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Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik / Pädagogik / Fächerübergreifend
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Sekundarstufe I