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Die DEFA-Stiftung: Bewahrung des Kinoerbes der DDR

Tool-Tipp

Die DEFA-Stiftung bewahrt das filmische Erbe der DDR und macht es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Für Lehrkräfte bietet dieses Archiv vielfältige Möglichkeiten, um mit historischen Filmen eine anschauliche und kritische Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit im Unterricht zu fördern. Was ist die DEFA-Stiftung? Die DEFA-Stiftung wurde im Jahr 1998 gegründet, um die Filme der ehemaligen staatlichen Filmproduktion der DDR – der DEFA (Deutsche Film-Aktiengesellschaft) – zu erhalten, zu pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie verwaltet rund 12.000 Filme, darunter Spielfilme, Dokumentationen, Animationsfilme und Wochenschauen, die zwischen 1946 und 1992 entstanden sind. Ziel der Stiftung ist es, dieses Kulturerbe langfristig zu sichern und dessen historische wie künstlerische Bedeutung sichtbar zu machen. Filme als Quellen für historisch-politische Bildung Die DEFA-Filme eignen sich, um Schülerinnen und Schülern einen direkten Zugang zur Lebensrealität in der DDR zu ermöglichen. Ob Propaganda, Alltagskultur oder Widerspruch im Film – das breite Spektrum an Produktionen erlaubt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Geschichte. Besonders im Geschichts-, Politik- oder Ethikunterricht lassen sich die Filme als Primärquellen einsetzen, um Themen wie Sozialismus, Jugendkultur, Bildung, Staatssicherheit oder deutsche Teilung zu behandeln. Viele Filme regen zur Diskussion über Werte, Ideale und persönliche Freiheiten an. Sie bieten Einblicke in das Alltagsleben, die Ideologie und den Wandel innerhalb der DDR. DEFA im Deutsch- und Kunstunterricht Auch im Deutsch- und Kunstunterricht bietet das DEFA-Erbe vielfältige Impulse: Literarische Verfilmungen (z. B. von Klassikern wie Der Untertan ) können mit ihren literarischen Vorlagen verglichen werden, während ästhetische Aspekte wie Bildsprache, Erzählstruktur oder symbolische Gestaltung analysiert werden können. Animations- und Kinderfilme der DEFA eröffnen zudem kreative Zugänge für jüngere Lerngruppen. Didaktische Aufbereitung und Unterrichtsmaterialien Die DEFA-Stiftung bietet nicht nur Zugang zu einem umfangreichen Filmarchiv, sondern stellt auch begleitendes Material zur Verfügung – darunter Hintergrundtexte, filmwissenschaftliche Einordnungen und Informationen zur Produktionsgeschichte. Diese Inhalte unterstützen Lehrkräfte bei der didaktischen Aufbereitung der Filme im Unterricht. Darüber hinaus kooperiert die Stiftung mit Partnern wie der Bundeszentrale für politische Bildung, um speziell für den schulischen Einsatz aufbereitete Materialien bereitzustellen.

  • Kunst / Kultur / Geschichte / Früher & Heute / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik

Vorläufiger Schulausschluss darf nicht auf unbestimmte Zeit dauern

Fall des Monats

Ein vorläufiger Schulausschluss kann den Schulbetrieb schützen, für betroffene Schülerinnen und Schüler bedeutet er aber auch einen tiefen Einschnitt. Ein aktueller Fall zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und dem Recht auf schulische Teilhabe sein kann. Der Schulalltag hält oft Herausforderungen bereit, die über das rein Pädagogische hinausgehen. Wenn das Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler den geordneten Betrieb stört oder Dritte gefährdet, müssen Schulleitungen schnell handeln. Der vorläufige Schulausschluss ist hierbei ein scharfes Schwert der Gefahrenabwehr. Doch wie eine aktuelle Entscheidung verdeutlicht, darf dieses Instrument nicht als Dauerlösung missbraucht werden. Die zeitnahe Einleitung weiterführender Verfahren ist für Schulen rechtlich zwingend, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. In einem Beschluss vom 2. April 2026 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ: 7 CS 26.264) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Schülers gegen seinen vorläufigen Schulausschluss angeordnet. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, sah das Gericht die Fortdauer der Maßnahme nach fünf Monaten ohne weitere Schritte als unverhältnismäßig an. Die Entscheidung korrigiert damit die erstinstanzliche Sichtweise und betont die Pflicht der Schulen zur Beschleunigung. Übergriffiges Verhalten führt zur Suspendierung ohne weiteres Verfahren Im konkreten Fall ging es um einen 2007 geborenen Schüler einer Vorbereitungsklasse an einer Mittelschule in Nürnberg. Die Schulleitung hatte ihn im Oktober 2025 vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen. Zur Begründung verwies die Schule auf wiederholtes übergriffiges Verhalten gegenüber Mitschülerinnen sowie gegenüber pädagogischem Personal. Trotz Schulbegleitung habe sich die Situation nicht verbessert. Der geordnete Schulbetrieb sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Der Schüler legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte den Antrag zunächst ab. Das Gericht sah den Schulausschluss zu diesem Zeitpunkt als rechtmäßig an und hielt die Gefahrenprognose der Schule für nachvollziehbar. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Schüler mit einer Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er machte geltend, dass der monatelange Ausschluss zu erheblichen Lernrückständen führe. Zudem drohten soziale Isolation und Motivationsverlust. Besonders schwer wiege dies wegen seines Förder- und Unterstützungsbedarfs. Gericht sieht Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde statt. Nach Auffassung des Gerichts war der fortdauernde Ausschluss zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr verhältnismäßig. Die Richter betonten, dass ein vorläufiger Schulausschluss nur eine Sicherungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr sei. Deshalb müsse die Schule zeitnah entscheiden, ob die Maßnahme aufgehoben werde oder ob weitere schulrechtliche Schritte notwendig seien. Dazu zähle insbesondere die Prüfung anderer geeigneter Beschulungsformen. Im entschiedenen Fall hatte die Schule über einen Zeitraum von rund fünf Monaten keine solche weitergehende Maßnahme eingeleitet. Nach Auffassung des Gerichts reichte das nicht aus, um den fortdauernden Ausschluss zu rechtfertigen. Je länger ein vorläufiger Schulausschluss dauere, desto höher seien die Anforderungen an die Begründung der Maßnahme. Der Verwaltungsgerichtshof stellte außerdem fest, dass die Schule die schulische Entwicklung des Jugendlichen stärker hätte berücksichtigen müssen. Dazu gehörten mögliche Wissenslücken, soziale Isolation und Auswirkungen auf den angestrebten Schulabschluss. Bedeutung der Entscheidung für Schulen und Lehrkräfte Die Entscheidung verdeutlicht nach Angaben von anwaltauskunft.de, dass Schulen bei gravierenden Konflikten zwar schnell handeln dürfen, vorläufige Maßnahmen aber nicht über längere Zeit ohne weitere Verfahrensschritte fortführen können. Für Schulen bedeutet das Urteil, dass sie parallel zu einem vorläufigen Ausschluss zeitnah prüfen müssen, welche dauerhaften Lösungen infrage kommen. Dazu können schulische Ordnungsmaßnahmen ebenso gehören wie pädagogische Unterstützungsangebote oder alternative Formen des Unterrichts. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Außerschulische Lehrerfahrungen: Zwischen Klassenzimmer und Sportplatz

Blog

Hey Leute, wieder sind ein paar Wochen meines Referendariats vergangen und ich habe vieles erlebt, was ich mit euch teilen möchte. Diesmal geht es unter anderem um die Eindrücke aus einem Unterrichtsbesuch sowie um außerschulische Erfahrungen, welche der Lehrerberuf mit sich bringt. Aktuell bin ich überwiegend noch am Hospitieren und habe somit weiterhin die Möglichkeit viele Kolleginnen und Kollegen sowie Klassen kennenzulernen. Neben der normalen Hospitation hatte ich die Möglichkeit bei einem Unterrichtsbesuch (UB) einer anderen Referendarin an meiner Schule dabei zu sein. Von Unterrichtsbesuchen anderer lernen Es handelte sich dabei um eine Klasse von Einzelhandelskaufleuten im 1. Lehrjahr im Lernfeld 4 "Ware präsentieren". Die Referendarin hatte sich eine tolle Lernsituation hierzu überlegt: Die Klasse stand vor dem Problem, dass der Schulkiosk mit sinkenden Umsatzzahlen zu kämpfen hat. Es sollte mithilfe von beiliegendem Kontextmaterial das Problem, die Ursachen sowie mögliche Lösungsansätze erarbeitet und anschließend präsentiert werden. Im berufsbildenden Bereich wird überwiegend mit Lernsituationen gearbeitet, damit ein möglichst großer Bezug zum reellen Handeln in den Betrieben entsteht. Neben dem optisch und fachlich sehr gut ausgearbeiteten Arbeitsmaterial wurde zusätzlich eine PowerPoint-Präsentation sowie ein Lernpfad in Form eines Plakats für eine optimale Strukturvorgabe genutzt. Hier wurde mir nochmal deutlich, wie viel Arbeit in der Vorbereitung eines UBs steckt und dass mich nach den Sommerferien eine sehr intensive Zeit erwarten wird. Im Anschluss an den Unterrichtsbesuch fand noch eine ausführliche Nachbesprechung mit dem Fachleiter statt, bei der ich ebenfalls teilnehmen durfte. Hierbei konnte ich einen ersten Eindruck gewinnen, was die Erwartungen auch an meinen Unterricht sein werden und worauf ich bei meiner Unterrichtsplanung achten muss. Insgesamt konnte ich viel Wissenswertes mitnehmen und habe jetzt auch ein besseres Gefühl dafür bekommen, was mich zukünftig erwarten wird. Die erste Lehrerkonferenz Vor Kurzem habe ich an meiner ersten Lehrerkonferenz teilgenommen und konnte somit mal sehen, wie solch eine Veranstaltung abläuft. Angefangen hat es mit einer Begrüßung der Schulleitung und der Vorstellung von verschiedenen Berichten beziehungsweise Themen aus dem Kollegium und der Schulleitung. Danach ging es um pädagogische Konzepte, organisatorische Fragen und die Weiterentwicklung der Schule im Allgemeinen. Interessant hierbei war vor allem zu sehen, welche weiteren Möglichkeiten es neben dem klassischen Unterrichten noch gibt, um sich in der Schule zu engagieren. Highlight Fußballturnier Außerdem hatte ich die Gelegenheit, einen etwas anderen "Unterricht" zu begleiten. Dabei handelte es sich um ein Fußballturnier, das regelmäßig von verschiedenen Schulen ausgerichtet wird. Im Rahmen der Veranstaltung unterstützte ich eine Kollegin bei der Betreuung der Klassen und fungierte als weitere Aufsichtsperson . Für meine Schule gingen zwei Mannschaften an den Start, bei denen es sich um angehende Fachkräfte der Lagerlogistik handelte. Die Klassen selbst hatte ich vorher noch nicht im Unterricht erlebt. Es war jedoch eine unterhaltsame Gruppe an verschiedenen Charakteren, die einen schnell herzlich aufnahm und in Fußballfachgespräche verwickelte. Die Klassen belegten den vorletzten sowie den dritten Platz und hatten viel Spaß bei dem Turnier. Ich selbst fand es besonders schön mal diese Erfahrungen gemacht zu haben und zu sehen, dass nicht nur der klassische Unterricht zum Lehrerberuf gehört. Solche außerschulischen Aktivitäten kosten zwar Zeit und Arbeitsaufwand für einen als Lehrkraft, bereiten den Schülerinnen und Schülern jedoch besonders viel Freude und sind eine gute Abwechslung zum normalen Unterricht. Zudem fördert es Sozialkompetenzen, den Zusammenhalt und die Teamfähigkeit innerhalb der Klasse. Meine aktuelle Gefühlslage ist weiterhin sehr positiv. Aktuell genieße ich noch etwas die Ruhe vor dem Sturm, versuche aber trotzdem so viele Informationen wie möglich zu sammeln, um für die kommenden 18 Monate (Hauptsemester) bestmöglich vorbereitet zu sein. Ich freue mich und bin gespannt auf die nächsten Wochen, da ich nun öfter als Vertretung eingesetzt werde und somit meine ersten eigenen Unterrichtserfahrungen sammeln kann. Wie diese verlaufen und was noch so alles passiert, teile ich euch in meinem nächsten Blogbeitrag mit. Liebe Grüße Euer Alex

  • Fächerübergreifend

Dyskalkulie: Definition, Symptome und Fördermöglichkeiten

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beleuchtet das Phänomen Dyskalkulie, gibt einen Überblick über die Entwicklung numerischer Fertigkeiten, Auswirkungen und Symptome von Dyskalkulie und zeigt Fördermöglichkeiten auf. Die Fähigkeit, mathematische Grundkenntnisse zu verstehen, zu erlernen und anzuwenden, können Kinder mit Dyskalkulie nicht entwickeln. Ohne Therapie geben Betroffene das "zählende Rechnen", ob versteckt oder an den Fingern, meist nie komplett auf. Logisches Denken ist diesen Kindern durchaus möglich - der abstrakte Umgang mit Zahlen nicht. Obwohl rund 3 bis 7% aller Grundschülerinnen und Grundschüler von einer Dyskalkulie betroffen sind und spezieller Hilfe bedürfen, findet die Rechenstörung nicht in gleichem Maße Beachtung wie die Lese-Rechtschreibstörung. Definition von Dyskalkulie Die Rechenstörung ist, ebenso wie die Legasthenie, eine von der WHO anerkannte schulische Entwicklungsstörung. Nach ICD-10 (F81.2) ist diese Störung als Beeinträchtigung definiert, die nicht durch Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung zu erklären ist, und die grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division) betrifft. Entsprechend den Kriterien des ICD-10 liegt eine Rechenstörung nur dann vor, wenn sie früh beginnt und nicht vorübergehend ist beziehungsweise durch andere psychosoziale Faktoren zu erklären ist. Entwicklung der numerischen und rechnerischen Fertigkeiten Neurowissenschaftlich ist die Entwicklung zahlenverarbeitender Hirnfunktionen ein neuroplastischer Reifungsprozess, der im Verlauf von Kindheit und Jugend zu einem komplexen, spezialisierten neuronalen Netzwerk führt. Die Entwicklung zahlenverarbeitender Hirnfunktionen verläuft grob umschrieben in vier Stufen. (1) Die Mengenerfassung wird als genetisch disponierte basisnumerische Grundkompetenz eines Menschen angenommen. Schon Kleinstkinder sind in der Lage, konkrete Mengengrößen zu unterscheiden, das heißt kleinere Mengen exakt zu erfassen und größere Mengen ungefähr einzuschätzen. (2) Mit der Sprachentwicklung beginnt die Fähigkeit, Anzahlen durch Zahlworte/ Zahlwortreihen zu benennen. (3) Das Kennenlernen der arabischen Zahlenschreibweise und des Stellenwertsystems (visuell-arabisches Zahlensystem) ermöglicht eine ökonomische schriftliche Symbolisierung von Zahlen sowie das rechnerische Operieren mit diesen Zahlen. (4) Im fortlaufenden Verstehen und Automatisieren entwickelt sich schließlich das kognitive Werkzeug einer abstrakten Zahlenraumvorstellung (mentaler Zahlenstrahl). Sie befähigt zum Schätzen, Überschlagen und Vergleichen von Mengen und Zahlen. Bildgebende Verfahren in der Hirnforschung zeigen auf, dass sich mit wachsender Übung und Anwendung ein neuronales Netzwerk in verschiedenen Hirnregionen bildet, das entsprechend den Erfordernissen gestellter Aufgaben aktiviert wird. Für die Verarbeitung von Rechen- und Zahlenverarbeitungsaufgaben sind unterschiedliche Hirnareale zuständig. Zahlenverarbeitung bei Dyskalkulie Bei Kindern mit Dyskalkulie liegen verminderte oder veränderte Aktivitäten vor, wenn sie rechnen. Forscher vermuten, dass sich das für die Zahlenverarbeitung notwendige neuronale Netzwerk weniger gut ausgebildet hat. Bei der Bearbeitung einfacher Rechenaufgaben zeigt sich bei Kindern mit einer Rechenstörung eine deutlich reduzierte Aktivität in den Hirnregionen, die zum neuronalen Netzwerk der Mengen- und Zahlenverarbeitung gehören. Normalerweise erfolgt beim Lesen einer Ziffer eine automatische Aktivierung der entsprechenden Hirnregion, um ein Verständnis für die Menge herzustellen. Bei Kindern mit einer Dyskalkulie fehlt diese Aktivierung in sehr vielen Fällen. Auswirkungen und Symptome von Dyskalkulie Kindern mit Dyskalkulie fehlen, aufgrund des mangelhaft ausgebildeten neuronalen Netzwerks, mathematische Basiskompetenzen, die jedoch die Voraussetzung für den Erwerb der Grundrechenarten sind. Sie sind kaum in der Lage, (abstrakte) Zahlen mit (konkreten) Mengen in Verbindung zu bringen. Sie rechnen nicht, sondern sie zählen. Das Vergleichen von Mengen (mehr/weniger) und Zahlen (größer/kleiner), das Benennen und Aufschreiben von Zahlen, die Fähigkeit, richtig zu zählen sowie die Entwicklung eines mentalen Zahlenstrahls gelingt rechenschwachen Kindern schlecht oder gar nicht. Durch diese Defizite im grundlegenden Mengen- und Zahlenverständnis werden die zugrundeliegenden mathematischen Prinzipien nicht verstanden. Es fehlt eine Vorstellung der Rechenschritte, die für die Bewältigung einer Aufgabe nötig sind. Diese werden mechanisch (ohne nachzudenken) durchgeführt und nicht hinterfragt. Folgt eine neue Aufgabe, werden dieselben Rechenschritte in derselben Reihenfolge durchgeführt. Rechenschwache Kinder erkennen nicht, wenn eine neue Aufgabe eine abgeänderte Vorgehensweise erfordert. Ebenso nehmen sie widersprüchliche Ergebnisse nicht wahr oder nehmen sie hin. Oft fallen die Probleme erst in der 3. oder 4. Klasse auf, da es den Kindern gelingt, mit unpassenden Rechen- und Zählstrategien (sogenannten "subjektiven Algorithmen") richtige Ergebnisse zu erzielen, bis sie sich in ihre mathematischen Vorstellungswelten so sehr verstrickt haben, dass sie damit scheitern. Beim Zählen werden Finger oder andere Hilfsmittel offen oder versteckt benutzt. Mit zunehmendem Alter wird das Zählen in den Kopf verlegt, was sehr anspruchsvoll für das Konzentrationsvermögen ist. Der Übergang zu zweistelligen Zahlen (Zahlenraum bis 100) gelingt kaum noch. Folgen Für all diese Strategien brauchen die Kinder viel Zeit, verlieren schnell die Lust und werden bei Klassenarbeiten nicht fertig. Trotz intensiven Übens werden keine wesentlichen Fortschritte gemacht und Geübtes schnell wieder vergessen. Durch ständige Misserfolge entwickeln viele Kinder, analog zu Kindern mit einer Legasthenie, ein negatives Selbstbild. Auffälligkeiten wie Rückzug, Aggressivität, unangemessenes Agieren, Depression, Clownerie, Arbeitsverweigerung und vieles mehr, führen im ungünstigsten Fall zur Totalverweigerung und allgemeinem Schulversagen. Lösungen in der Förderung Durch einen standardisierten Rechentest (zum Beispiel Bamberger Dyskalkulie Diagnostik BADYS), der die Diskrepanz der Rechenleistung zur Altersnorm deutlich macht, muss zunächst festgestellt werden, in welchem Ausmaß Probleme vorhanden sind. Rein quantitativ auswertbare Tests eignen sich in der Beurteilung einer Dyskalkulie nicht. Da Vielfalt und Ausprägungsgrad einer Dyskalkulie so individuell wie das Kind ist, wird vor Therapiebeginn ein förderdiagnostisches Interview geführt, um die Therapie passgenau zu planen. Die Therapie im FIDD Förderinstitut erfolgt in kleinen Schritten und ist durch mehrkanaliges Lernen gekennzeichnet: Aufbau und Verinnerlichung von Zahl und Mengenbegriff 1. konkretes Handeln mit Gegenständen in Verbindung mit Zahlen 2. bildliche Darstellung in Kombination mit Zahlen 3. Rechenoperationen ohne Material, nur mit Zahlen 4. Vertiefung und Anwendung von Rechenoperationen Automatisierung und Flexibilisierung des Gelernten Nur über fehlerfreie Wiederholungen ist ein kortikaler Umbau des Gehirns möglich, sodass Automatismen entstehen, die nicht willentlich kontrolliert werden müssen und trotzdem fehlerfrei ablaufen. Automatisches oder automatisiertes Verhalten zeichnet sich dadurch aus, dass es keinerlei Aufmerksamkeitssteuerung und keiner willentlichen Anstrengung unterworfen ist. Es kann auch unter Müdigkeit fehlerfrei abgerufen werden. Weiterführende Literatur Dehaene, Stanislas (2012): Der Zahlensinn oder Warum wir rechnen können, Springer Verlag.

  • Mathematik / Rechnen & Logik

Schülerin stürzt auf Klassenfahrt von Bett – Haftet die gesetzliche Unfallversicherung?

Fall des Monats

In der Schule und auch auf Klassenausflügen sind Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Aber fällt unter diesen Versicherungsschutz auch der Sturz von einem Bett? Darüber entschied jüngst das Hessische Landessozialgericht. Der konkrete Fall Ein siebzehnjähriges Mädchen, das eine Förderschule im Landkreis Fulda besucht, nahm an einer Klassenfahrt teil. Weil sie an Epilepsie und neurologischen Ausfallerscheinungen leidet, wurde sie auf der Klassenfahrt von einer Teilhabe-Assistenz begleitet. Diese setzte die Schülerin auf der Klassenfahrt auf ihr Bett, nachdem sie vor dem Frühstück einen krankheitsbedingten Krampfanfall hatte. Aus unbekannten Gründen fiel das Mädchen jedoch vom Bett und zog sich Verletzungen an den Zähnen zu. Die Unfallkasse weigerte sich, eine Entschädigung zu zahlen. Denn ihrer Auffassung nach sei der Unfall wegen der Erkrankung der Schülerin und nicht im Rahmen des Schulbetriebes passiert – und dafür müsse die gesetzliche Unfallkasse nicht haften. Die Entscheidung des Gerichts Auch das Gericht sah die Ursache des Unfalls nicht im Schulbetrieb und schloss sich der Meinung der Unfallkasse an (Az. L 3 U 7/18). Zwar sind Schülerinnen und Schüler auch auf Klassenfahrten versichert, allerdings trifft das nur auf Verrichtungen zu, die im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schülerin oder Schüler stünden. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Rein persönliche Unternehmungen oder Aktionen von Schülern unterbrechen den Versicherungsschutz nach Ansicht der Unfallkasse und des Gerichts. Während solcher Aktivitäten sind Schüler also nicht versichert. Darunter fällt laut Gericht auch der Unfall. Schließlich wurde die Schülerin wegen ihrer Erkrankung und nicht wegen Ursachen, die mit dem Schulausflug zusammenhängen, auf das Bett gesetzt. Auf dem Bett sollte das Mädchen warten, bis es gemeinsam mit der Teilhabe-Assistentin den Raum verlassen konnte. Diese Tätigkeit gehört laut Gericht nicht zum versicherungspflichtigen Rahmen. Auch durch ihr Umfeld und etwaige auf dem Boden liegenden Gegenstände, wie beispielsweise Taschen oder Koffer, war die Schülerin nicht gefährdet.

  • Fächerübergreifend

Lehrerhandreichung Fliegen: Luftfahrt im Unterricht praxisnah vermitteln

Kopiervorlage

Fliegen dient nicht nur der Fortbewegung, sondern ist ein komplexes Zusammenspiel von Naturwissenschaften, Technik, Wirtschaft und Umwelt. Das Arbeitsbuch "Fliegen" bietet vielfältige Materialien, um in Ihrem MINT-Unterricht abzuheben. Durch praxisnahe Aktivitäten und anschauliche Experimente erforschen Schülerinnen und Schüler die physikalischen Grundlagen des Fliegens, verstehen die Technik moderner Flugzeuge und analysieren die wirtschaftlichen sowie ökologischen Auswirkungen des Luftverkehrs. Ob Aerodynamik, Meterologie, Flugrouten oder Emissionsvermeidung: Das Arbeitsbuch "Fliegen" bietet spannende, handlungsorientierte, lehrplankonforme und fächerübergreifende Unterrichtsmaterialien. Nicht allein für das Fach Physik werden Sie viele Anregungen für den Unterricht finden, sondern auch für die Fächer Biologie, Geographie, Englisch, Wirtschaftskunde, Technik oder Chemie. Das Arbeitsbuch ist zugeschnitten auf Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe. Luftfahrt als Lern- und Arbeitsfeld der Zukunft entdecken Der Flugverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Lebens und der globalen Konnektivität. Er stellt nicht nur einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, sondern spielt auch eine zentrale Rolle in der globalen Mobilität und im internationalen Handel. Daher ist es sinnvoll, junge Menschen für die verschiedenen Themengebiete und Aufgaben in der Luftfahrt zu interessieren. Während Naturwissenschaften und Technik (Flugphysik, Meteorologie, Strömungslehre) eine grundlegende Rolle spielen, sind auch viele soziale, wirtschaftliche und umweltpolitische Fragen relevant. Zu allen genannten Punkten finden sich Unterrichtsideen im vorliegenden Handbuch. Obwohl die Deutsche Flugsicherung eine breite Palette an Berufsmöglichkeiten für Fluglostinnen und Fluglotsen , Ingenieurinnen und Ingenieure und Informatikerinnen und Informatiker bietet, ist sie als Ausbildungsstätte weitgehend unbekannt. Deshalb ist es umso wichtiger, jungen Menschen diese attraktive und sichere berufliche Perspektive näherzubringen. Aufbau des Arbeitsbuchs "Fliegen" Kapitel 1: Geschichte (Geschichte des Fliegens, Geschichte der Flugsicherung) Kapitel 2: Geographie (Flugbewegungen, Flugrouten und Flugzeit, Zeit und Zeitzonen, Navigation) Kapitel 3: Englisch – Sprache der Luftfahrt (Funkverkehr, Phraseologie) Kapitel 4: Flugverkehr (Flugverkehr – ein gigantisches Unterfangen, Pilot und Tower am Start / bei der Landung, Kontrolle des Luftraums) Kapitel 5: Fluggeräte und Technik (Impuls, Impulserhaltung, Hubschrauber, Flugzeuge, Wir bauen ein Flugmodell, Navigationssysteme (ILS) und Radar) Kapitel 6: Biologie (Biologie des Fliegens, Vogelflug – die größte Flugschau der Welt, Insekten als fliegende Liebesboten, Pollenflug, Sporenverbreitung durch die Luft) Kapitel 7: Strömungslehre (Einführung in die Strömungslehre, Dynamischer Auftrieb, Luftwiderstand, Profilpolare, Wirbel) Kapitel 8: Meteorologie (Alle reden vom Wetter, Enteisung, Luftdruck, Fronten, Vulkanismus und Luftfahrt, Luftlöcher) Kapitel 9: Chemie (Chemie des Fliegens, Federn: Leichtgewichte mit Potenzial, Der Stoff, aus dem die Flügel sind, High Tech – Low Weight, Schweben – leichter als Luft) Kapitel 10: Human Factors (Fähigkeiten für die Karriere, Teamfähigkeit, Leistungsvermögen, Eigenanalyse der Schwächen und Stärken, Selbstbewusstsein stärken, Körpersprache – Eigenregie – Resilienz, Stressbewältigung, Zeitmanagement) Kapitel 11: Flugphysik (Die Mechanik des Fliegens, Kräfte und Bewegungsphasen, Leitwerke und Ruder, Fahrwerk, Steuerorgane – Flugverhalten, Trimmung, Flugfiguren) Kapitel 12: Fliegen und Umwelt (Fliegen und Umwelt – ein Widerspruch in sich?, Zero Emission – Wasserstoff im Tank, CO 2 – Das Unsichtbare sichtbar machen, Bio-Kerosin – Aufwind durch Rapsfelder?, Billigflieger – Vom Monopol zur Marktwirtschaft, "Greenwashing" – Ökomeilen statt Bonusmeilen?, Fliegen und Lärm – der Kampf um die Dezibels (dB)) Kapitel 13: Biology (Biology of Flight, Bird flight, Insects, Pollen flight, Air-borne spore dispersal) Kapitel 14: Human Factors (career capabilities, Mutual respect and disregarding your own feelings, Human performance, Body language – self-assurance – resilience, Stress management) Zu allen Themen finden Sie Bauanleitungen, Versuchsbeschreibungen, Aufgaben, Lösungen, Fotos und Grafiken sowie Zusatzmaterialien.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Chemie / Natur & Umwelt / Geographie / Jahreszeiten / Physik / Astronomie / Technik / Sache & Technik / Geschichte / Früher & Heute / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

RISE – Wertediskussionen und Identitätsbildung durch mediengestützte Peer-to-Peer-Ansätze

Kopiervorlage

Das Materialpaket hat zum Ziel, Teilnehmende für die Wirkungsmechanismen verschiedener Gruppenzugehörigkeiten und die Bedeutung von Mehr- und Minderheitsgruppen zu sensibilisieren.Wenn Menschen aufgrund einer angenommenen, konstruierten oder realen Gruppenzugehörigkeit (zum Beispiel Geschlecht oder Migrationserfahrung) ein Platz in der Gesellschaft zugwiesen wird, können dabei für die Betroffenen Entwicklungsaufgaben behindert, Teilhabechancen verringert oder gar demokratiefeindliche Positionen befördert werden. Konstruierte Gruppenzuschreibungen und Zugehörigkeiten sind dabei sowohl Grund als auch Folge von rassistischem Denken, das die Welt in " Gut/wir " und " Böse/ihr " einteilt. Dabei wird auch der Frage nach Mehrfachzugehörigkeiten, das heißt verschiedener Identitäten von Menschen nachgegangen und in die zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben junger Menschen eingebettet. Basis des Unterrichtsmaterials ist der Kurzfilm "WIR SIND". Der Film zeigt Interviews mit Menschen, die sich ganz unterschiedlichen Gruppen, oder auch gar keiner, zugehörig fühlen, und von ihren persönlichen Ansichten und Erfahrungen erzählen. Zwei Materialpakete mit ausführlichen Anleitungen zu Übungen und Hintergrundinformationen geben Anregungen, um den Film im Unterricht zu behandeln. Ein Materialpaket ist für die eine Durchführung online vorgesehen, das andere für die Durchführung in Präsenz. Beide beinhalten Materialien zu den Themen Gruppen und Gruppenzugehörigkeiten, Vorurteile und Gruppenausschluss sowie Stigmatisierung von Gruppen. Kurzfilm "WIR SIND" . Der 7,5-minütige Film aus 2020 geht den Fragen nach: Welcher Gruppe fühle ich mich zugehörig? Was sind die Gründe, wieso ich dieser angehöre und weshalb scheint es überhaupt so wichtig zu sein, sich mit einer Gemeinschaft zu identifizieren? Materialpaket I: Durchführung in Präsenz Modul 1 (Gruppen und Gruppenzugehörigkeit): Darin enthalten sind zwei Übungen. Was sind Gruppen, welchen fühle ich mich zugehörig und was haben sie zu bedeuten? (Durch die Übung setzen Teilnehmende sich anhand des Films " WIR SIND " mit der Vielfalt von Gruppen und der Bedeutung von Gruppenzugehörigkeiten auseinander.) sowie Und wie ist das bei Dir? (In dieser Übung erarbeiten und drehen Teilnehmende – angelehnt an den Film "WIR SIND" – eigene Interviews.) Modul 2 (Gruppen und Zeichen, Vorurteile und Schubladendenken): Darin enthalten sind drei Übungen. Meine Zeichen und Symbole (Teilnehmende lernen ihre eigenen Zeichen und die Zeichen anderer Teilnehmenden kennen und setzen sich kritisch damit auseinander, wie diese (miss-)verstanden werden und welche Vorstellungen sie selber von ihnen haben.), Mediale Darstellungen von (kulturellen) Zeichen (Medien greifen in ihren Berichterstattungen oftmals auf vorhandene Stereotype von Gruppen zurück und festigen so Vorurteile. In dieser Übung recherchieren Teilnehmende, wie ihre Gruppen und medial präsentiert werden. Diese Übung sollte mit der ersten Übung " Meine Zeichen und Symbole " aus dem Modul " Die meisten, die mich sehen denken eher ich bin kein Moslem " verknüpft werden.) und (Miss)versteht mich richtig (Nachdem Teilnehmende sich in den beiden Übungen " Meine Zeichen und Symbole " und " Mediale Darstellungen von (kulturellen) Zeichen " mit ihrer Gruppenzugehörigkeit und bestehenden Stereotypen und Vorurteilen über diese auseinandergesetzt haben, erstellen sie schließlich Erklärfilme oder Memes, um mit diesen aufzuräumen.) Modul 3 (Nicht-Zugehörigkeit, Gruppenausschluss und Stigmatisierung von Gruppen): Darin enthalten sind drei Übungen. Nicht können, dürfen oder wollen? (In dieser Übung erkennen Teilnehmende, dass es verschiedene Gründe haben kann, nicht zu einer Gruppe dazuzugehören. Manche Gruppen stellen für Menschen zum Beispiel einen Schutzraum dar, andere schließen Personen gezielt zum Beispiel aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft aus.), Du gehörst nicht dazu! (In dieser Übung analysieren die Teilnehmende Inhalte unterschiedlicher rechter Akteurinnen und Akteure und beschäftigen sich damit, welche Gruppen mehrheitlich (symbolisch) ausgeschlossen werden und welche Folgen das haben kann.) und Ein Zeichen setzen (Als Abschluss des Moduls zum Thema Gruppenausschluss designen die Teilnehmende eigene Logos mit der App Canva, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und für Solidarität und Zusammenhalt zu setzen.) Materialpaket II: Durchführung online Modul 1 (Einführung in das Thema Gruppenzugehörigkeit): Darin enthalten sind zwei Übungen. Film und Einführung ins Thema Gruppenzugehörigkeit und Zeichen und Gruppenzugehörigkeit . Modul 2 (Im digitalen Raum Diskriminierung entgegentreten): Darin enthalten sind vier Übungen. Video "Sag mir, ob ich geflüchtet bin" , Meme-Erstellung , Diskriminierung und Sichtbarmachung und 5-Minuten-Hashtags . Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Vielfältigkeit und Diversität von Gruppen und Gruppenzugehörigkeiten. setzen sich mit der Konstruktion von Gruppen und eigener Gruppenzugehörigkeit auseinander. hinterfragen von in der Gesellschaft bestehenden Vorurteilen gegenüber diskriminierten Gruppen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler reflektieren Filminhalte. erstellen eigene mediale Produkte (Memes und Videos). setzen sich mit Diskriminierung auf Social Media auseinander. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Gruppenzuschreibungen über Teilhabechancen in der Gesellschaft entscheiden. werden zum Einsatz gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung (zum Beispiel im digitalen Raum) ermutigt. entwickeln Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit Diskriminierung. Hintergrund RISE ist ein Kooperationsprojekt des JFF – Institut für Medienpädagogik mit ufuq.de, dem Medienzentrum Parabol, dem Netzwerk Vision Kino und jugendschutz.net. Das JFF befasst sich in medienpädagogischer Forschung und Praxis mit Medienaneignung und Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Medien werden dabei als zentrales Mittel zur Teilhabe an und Mitgestaltung von Gesellschaft verstanden. Das Projekt RISE entwickelt pädagogische Materialien mit medienpädagogischen Ansätzen zur Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Inhalten in jugendlichen Lebenswelten. Es unterstützt pädagogische Fachkräfte mit Hintergrundinformationen und audiovisuellen Lernmaterialien in der Arbeit mit Jugendlichen und fördert die Umsetzung von medienpädagogischen Peer-Projekten von und mit Jugendlichen. Dabei bewegt sich das Projekt an der Schnittstelle von Medienpädagogik, politischer Bildung und universeller Präventionsarbeit. Insbesondere bietet RISE Impulse zur werteorientierten Identitätsbildung bei Jugendlichen.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Why women are paid less – practicing listening and viewing skills

Video / Kopiervorlage

Das Arbeitsmaterial bietet Hör-Seh-Verstehen-Aufgaben zur Folge "Why women are paid less" der Netflixserie "Explained", mit denen die Schülerinnen und Schüler die Inhalte der Folge erschließen können. Darüber hinaus werden pre- und post-listening/viewing tasks vorgeschlagen. In der "Explained"-Episode "Why women are paid less" erörtern unter anderem die US-amerikanische Politikerin Hillary Clinton und die US-amerikanische Politikwissenschaftlerin Anne-Marie Slaughter die kulturellen Normen, die für das weltweite Lohngefälle zwischen Männern und Frauen verantwortlich sind, einschließlich der "motherhood penalty". Sexismus als Diskriminierungsmechanismus und die bleibende Vorannahme, Frauen seien primär für die Kindererziehung zuständig, werden ebenfalls thematisiert. Im Speziellen werden historisch die USA, Ruanda und Island betrachtet: Die Frauenbefreiungsbewegung, der ruandische Genozid (1994) und die Einführung des Mutterschutzurlaubs in Island (1987) sind Beispiele, die in den while- und post-listening tasks vertieft betrachtet werden. Das Arbeitsblatt beinhaltet sechs while-listening tasks, die entweder während des ersten Betrachtens im Plenum oder bei individueller Betrachtung durch die Lernenden durch Pausieren beantwortet werden sollen. Die Hör-Seh-Verstehen-Aufgaben können im Rahmen einer Doppelstunde bearbeitet werden. Je nachdem, wie sehr man im Anschluss noch in die Tiefe gehen möchte, können post-listening/viewing activities auch in Folgestunden bearbeitet werden. Mögliche Unterrichtseinstiege Sollte gender pay gap innerhalb einer Reihe zum Thema "Diskriminierung" der erste Aspekt sein, über den gesprochen wird, könnte der Einstieg über ein Akrostichon zum Wort "Discrimination" erfolgen. Der Einstieg in die Stunde könnte auch mit einem Cartoon gestaltet werden. Folgende Cartoons könnten hierfür zum Beispiel genutzt werden: https://leftycartoons.com/tag/gender-pay-gap/ https://www.mercurynews.com/2014/04/16/cartoons-gender-wage-gap/ https://ec.europa.eu/newsroom/just/items/607452 https://www.deccanherald.com/india/karnataka/bengaluru/gender-inequality-cartoon-goes-717690.html https://cartoonmovement.com/cartoon/equal-opportunity Alternativ könnte der Einstieg auch über ein Lied erfolgen, das "gender inequality" thematisiert. Bei der Besprechung des Songs könnten so verschiedene Aspekte, die die Ungleichbehandlung von Mann und Frau thematisieren, aufgegriffen und diskutiert werden. Zum Einsatz kommen könnten Beyoncé – If I were a boy Christina Aguilera – Can’t hold us down No Doubt – Just a girl Dolly Parton – 9 to 5 Viewing-Phase Im Anschluss an die pre-listening/viewing activity sehen sich die Schülerinnen und Schüler die Folge an und bearbeiten das Arbeitsblatt. Die komplette Episode finden Sie unter: www.youtube.com/watch?v=hP8dLUxBfsU . Post-viewing Aufgaben Je nach Leistungsstand/Vorwissen der Lerngruppe und vorhandener Zeit könnte(n) nach der Besprechung der Lösungen mit der Grafik aus Minute 5:00 gearbeitet werden ("causes for the pay gap in the 50 & 60s"), indem über die einzelnen Gründe eingehender diskutiert wird. die Schülerinnen und Schüler eine Recherche zu Frauen, die die Welt veränderten, durchführen und die Ergebnisse in einer der kommenden Stunden in einer kurzen Präsentation vorstellen (Women’s Rights Hall of Fame). Die Buchreihe von Kate Pankhurst ("Incredibly Great Women Who Worked Wonders / Made History / Changed the World / Saved the Planet") liefert beispielsweise Ideen, welche Frauen in der Vergangenheit die Welt veränderten. die Schülerinnen und Schüler zu einem Land ihrer Wahl recherchieren, wie die aktuelle Situation bezüglich des gender pay gap ist und in einer der Folgestunden darüber und die Ursachen und Folgen informieren. der Netflix-Dokumentarfilm "Feminists: What were they thinking?" gesehen werden, um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema "Frauenrechte" noch zu vertiefen. Der Film darf im Unterricht zum Einsatz kommen, da eine "Genehmigung pädagogisch motivierter Filmmvorführungen" (Stand: 11.11.23) vorliegt. Ob diese Genehmigung zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes im Unterricht noch aktuell ist, kann auf https://media.netflix.com/de/ überprüft werden. Aussagen berühmter Frauen als Grundlage für eine Diskussion dienen, zum Beispiel "We don’t get what we want, we get what we think we deserve … Ask for more." (Sarah Silverman) "Teach our boys the rules of equality and respect so that as they grow up, gender equality becomes a natural way of life." (Beyoncé) "It’s never overreacting to ask for what you want and need." (Amy Poehler) Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können Cartoons und/oder Songtexte analysieren und interpretieren. mit Hilfe von Leitfragen gezielt Informationen aus der Dokumentation entnehmen. kritisch zu Diskussionsfragen Stellung nehmen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können zielgerichtet Rechercheaufgaben durchführen. die Ergebnisse ihrer Recherche in einer kurzen Präsentation strukturiert und zusammenhängend darstellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können in Diskussionen angemessen auf ihre Gesprächspartnerinnen und -partner eingehen.

  • Englisch
  • Sekundarstufe II

ADHS-Schüler darf trotz Inklusion auf andere Schule verwiesen werden

Fall des Monats

Was tun, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf immer wieder Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler attackiert, den Unterricht massiv stört und sogar gefährliche Gegenstände mitbringt? Können Schulen in solchen Fällen durchgreifen – oder steht das Recht auf Inklusion über allem? Ein Gericht musste eine schwierige Entscheidung treffen. Lehrkräfte stehen täglich vor der Herausforderung, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch für ein sicheres und respektvolles Lernumfeld zu sorgen. Schule soll ein sicherer Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche nicht nur lernen, sondern auch soziale Kompetenzen entwickeln. Doch was passiert, wenn ein Schüler oder eine Schülerin fortlaufend Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte attackiert und den Schulfrieden massiv stört? Mit dieser Frage musste sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am 29. September 2023 (AZ: 2 ME 75/23) auseinandersetzen. Demnach konnte ein zehnjähriger Schüler trotz einer diagnostizierten ADHS-Beeinträchtigung wegen grober Pflichtverletzungen an eine andere Schule derselben Schulform überwiesen werden, informiert das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de . Anhaltende Pflichtverletzungen eines Schülers mit ADHS Der betroffene Schüler, geboren im Jahr 2012, besuchte seit dem Schuljahr 2022/2023 eine weiterführende Schule in Niedersachsen. Bereits in der Grundschule war bei ihm ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung festgestellt worden. Die Liste der Verfehlungen ist lang: Schläge, Beleidigungen, sexuelle Anspielungen und schließlich die Verletzung einer Mitschülerin mit einem Rasiermesser. Besonders schwerwiegend waren sexuelle Belästigungen von Mitschülerinnen sowie das Mitführen eines Rasiermessers, mit dem er eine Mitschülerin verletzte. Die Schule hatte mehrfach erzieherische Maßnahmen ergriffen, darunter Gespräche mit den Eltern, Abmahnungen, vorübergehende Ausschlüsse vom Unterricht und den Wechsel in eine andere Klasse. Trotz dieser Maßnahmen verbesserte sich das Verhalten nicht. Die Schulleitung entschied daher in einer Klassenkonferenz, den Schüler an eine andere Schule derselben Schulform zu überweisen. Gericht: Abwägung zwischen Inklusion und Schulfrieden Die Eltern des Jungen legten Widerspruch gegen die Maßnahme ein und beantragten einstweiligen Rechtsschutz. Sie argumentierten, dass ihr Sohn aufgrund seiner ADHS-Problematik nicht für sein Verhalten verantwortlich gemacht werden könne und das Prinzip der Inklusion einer Schulüberweisung entgegenstehe. Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Antrag jedoch zurück. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. Das OVG Lüneburg betonte in seinem Urteil, dass das Inklusionsprinzip nicht bedeute, dass jede Verhaltensweise toleriert werden müsse. Im vorliegenden Fall überwog das öffentliche Interesse an einem sicheren Schulbetrieb. Die Richter wiesen darauf hin, dass auch bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis zulässig seien, wenn sie die Sicherheit anderer gefährden oder den Schulbetrieb nachhaltig stören. Das Gericht stellte klar, dass die Schule alle pädagogischen Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, bevor sie den Schulverweis aussprach. Zudem wurde berücksichtigt, dass der Schüler trotz seiner ADHS-Erkrankung in der Lage war, sein Fehlverhalten zu erkennen und zu reflektieren. Was bedeutet das Urteil für Lehrkräfte? Handlungsspielraum: Das Urteil stärkt die Position von Schulen, bei gravierenden Pflichtverletzungen durchzugreifen. Es zeigt, dass auch bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Grenzen gesetzt werden müssen. Dokumentation ist entscheidend: Die detaillierte Dokumentation der Vorfälle und der ergriffenen Maßnahmen war im vorliegenden Fall ausschlaggebend. Lehrkräfte sollten jedes Fehlverhalten und alle Gespräche mit Schülern und Eltern genau festhalten. Zusammenarbeit mit Experten: Bei Verhaltensauffälligkeiten ist die Einbeziehung von Schulpsychologen und anderen Fachkräften unerlässlich. Eine umfassende Diagnostik und individuelle Förderpläne können helfen, Eskalationen zu vermeiden. Einzelfallentscheidung: Jeder Fall ist einzigartig und muss individuell bewertet werden. Eine pauschale Anwendung des Urteils ist nicht möglich. Fazit: Der Schutz aller Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte muss gewährleistet sein Das Urteil des OVG Lüneburg verdeutlicht, dass die Schule ein Ort der Inklusion, aber auch der Sicherheit sein muss. Es zeigt, dass in Extremfällen auch harte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz aller Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu gewährleisten. Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten des Einzelnen und dem Schutz der Gemeinschaft ist. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Das Thema "Influencer" in Schule und Unterricht

Fachartikel
5,99 €

Dieses Experten-Interview beantwortet Fragen zum Megatrend "Influencer". Es erläutert Lehrkräften, wieso Influencerinnen und Influencer heutzutage einen so großen Einfluss auf Jugendliche haben und wie sie das Thema unterrichtlich behandeln können. Welche Influencerinnen und Influencer sind bei Jugendlichen besonders beliebt? Wieso lassen wir uns von Influencerinnen und Influencern beeinflussen? Und wie können Lehrkräfte das Thema "Influencer" in ihren Unterricht integrieren? Diese und weitere Fragen hat uns Dr. Maya Götz beantwortet. Frau Dr. Maya Götz ist Leiterin des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) und pädagogische Leiterin von "so geht MEDIEN", der Medienkompetenzplattform von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Influencerinnen und Influencer sind die neuen Stars der Jugend. Warum? Zunächst aus den Gründen, aus denen Menschen auch in anderen Medienbereichen zu Stars oder Sternchen werden: Sie werden bewundert, weil sie etwas besonders gut können, sich cool und witzig vor der Kamera inszenieren und den Idealen ihrer Zeit entsprechen. Kinder und Jugendliche gehen mit ihnen sogenannte parasoziale Beziehungen ein, denken oft an sie, orientieren sich an ihnen und stellen sie sich als ihre Freundinnen und Freunde oder große Geschwister vor. Genau hier haben Influencerinnen und Influencer noch einmal mehr zu bieten als zum Beispiel Serienstars. Sie erscheinen authentischer, selbstbestimmter und nehmen ihre Fans bis in die intimen Bereiche ihrer Privatsphäre mit. Die Ästhetik der Auftritte , meist über eine feststehende Kamera aufgenommen, ähnelt einem Gespräch unter Freundinnen und Freunden auf FaceTime oder Skype. Hinzu kommen die ständigen Bekundungen, sie würden sich so sehr über Rückmeldungen freuen und ihnen sei die Meinung jedes Einzelnen so wichtig. Welche Influencerinnen und Influencer sind aktuell besonders beliebt bei Jugendlichen? Seit mehreren Jahren stehen bei Mädchen Dagi Bee und Bibi mit ihrem BeautyPalace ganz oben auf der Hitliste, aber auch Shirin David, also alles junge Frauen, die ihren Lebensunterhalt vor allem mit Werbung für Mode und Beautyprodukte verdienen. Aber auch Sängerinnen wie Rihanna oder Showbusiness-Frauen wie Heidi Klum haben viele Followerinnen und Follower und prägen auf ihre Weise das Verständnis von dem, was es heißt, heute eine erfolgreiche Frau zu sein. Bei den Jungen ist die Bandbreite deutlich vielfältiger. Von Gamern wie Gronkh über Politik-Vlogger wie LeFloid bis hin zu Comedy- und Musik-Influencern wie Die Lochis. Wie verdienen diese Influencerinnen und Influencer genau ihr Geld? Influencerinnen und Influencer fangen selbstgetrieben an, regelmäßig Fotos und Videos auf Social Media zu posten, und erarbeiten sich so ihre Followerschaft. Ab einer gewissen Followerzahl (ca. 1.000) bekommen sie gelegentlich Produkte kostenfrei zur Verfügung gestellt. Können sie noch mehr Followerinnen und Follower akquirieren (meist ca. 200.000), werden sie von YouTube beziehungsweise Google gezielt beraten und es wenden sich Agenturen an sie beziehungsweise sie suchen sich ein Management, welches dann Werbeverträge für sie aushandelt. Das kann von Product-Placement und Unpacking-Videos (in denen gemeinsam ein Produkt ausgepackt und getestet wird) über die eigene Produktlinie (zum Beispiel Bilou von Bibi) bis zum Sponsoring oder zu klassischen Werbeeinblendungen bei längeren Videos gehen. Hinzu kommen gebuchte Auftritte oder Teilnahmen an Feiern, Reisen zu bestimmten Orten oder in bestimmte Hotels. Ein ganz anderes Finanzierungsmodell wird mit den öffentlich-rechtlichen Anbietern ermöglicht. Hier darf keine Werbung geschaltet werden, sondern die Influencerinnen und Influencer bekommen die Chance, ihre Expertise herauszustellen und das kreativ umzusetzen, was ihnen wichtig ist – unter den entsprechenden redaktionellen Rahmenbedingungen. So haben dann auch Frauen wie die promovierte Chemikerin Dr. Mai Thi Nguyen-Kim (alias maiLab) die Chance, Chemie und Naturwissenschaften mit Witz zu präsentieren. Das klingt ja erstmal nach einem Traumjob. Ist das tatsächlich so? Besonders Schülerinnen und Schüler gehen davon aus, dass das Influencer-Dasein ein Traumberuf ist, mit viel Freiheit und Fame. Wie anstrengend der Lebensalltag der Influencerinnen und Influencer ist, dass sie beispielsweise nie frei haben, ständig überlegen müssen, wie sie sich auch unter den bescheidensten Lebensumständen als gut drauf und erfolgreich präsentieren, haben die Schülerinnen und Schüler in Konsequenz nicht im Blick. Es kursieren gelegentlich Zahlen, was einzelne Topverdienerinnen und -verdiener pro Post bekommen. Diese Zahlen, zum Beispiel dass Bibi 22.500 Euro pro Post verdient (Vertical Media GmbH, 2018), klingen für einen Laien nach einer hohen Summe. Was sie nicht wissen, ist, dass die Kosten für die Produktion eines über zehn Minuten langen Clips in Konsequenz hoch sind. Nach Abzug der Steuern bleibt ein Minutenpreis, der im Medienbereich eher an der unteren Grenze liegt. Hier fehlt das Wissen, wie viel solche Produktionen kosten, dass auch Kameramänner und -frauen ein Gehalt bekommen und Sozialversicherung zahlen, dass Schnittzeit und Postproduktion bezahlte Arbeitszeit sind und so weiter. Welche Gefahren und Probleme bringt das Konsumieren von Influencerinnen und Influencern mit sich? Influencerinnen und Influencer sind Vorbilder und zeigen, was zurzeit angesagt ist, von Kleidung über Produkte bis hin zu Reisezielen. Bei einer Überfülle an Produktangeboten hilft das bei der Kaufentscheidung, schafft Wünsche und gibt konkrete Hinweise, was gut und richtig ist. Ein Problembereich liegt dabei im Verwischen der Grenzen von Werbung und Ratgeber-Format . Gerade Jüngeren fehlt oftmals die Medienkompetenz, um sich gegen die zum Teil sehr offensiv eingebrachten Werbebotschaften zu wehren. Viele Bereiche dieser Geschäftsmodelle des E-Marketings sind noch so neu, dass sich die rechtlichen Grenzen erst noch ausloten müssen. Influencerinnen wie Pamela Reif oder Cathy Hummels wurden jüngst zum Beispiel wegen unerlaubter Schleichwerbung angeklagt, weil sie unter anderem die Marken ihrer Kleidung markiert hatten, ohne es als Werbefläche anzugeben. Auch bei den diversen Formen der Weiterverarbeitung oder Ironisierung von Medien-Material kommen sie schnell in rechtliche Grauzonen. Mit den aktuellen Datenschutzrichtlinien und Urheberrechtsbestimmungen kommen noch mal neue Herausforderungen auf die Influencerinnen und Influencer zu. Die Influencerinnen und Influencer stehen weiterhin für bestimmte Werte , zum Beispiel dafür, dass Mädchensein vor allem mit einem perfekt gestylten und geschminkten Aussehen einhergeht. Spätestens seit der viral gegangenen Abrechnung von Rezo mit der CDU und dem Aufruf diverser bekannter YouTuberinnen und YouTuber, nicht CDU/SPD/FDP/AfD bei der Europawahl 2019 anzukreuzen, wird auch die potenzielle politische Kraft von Influencerinnen und Influencern deutlich. Dies kann viele Chancen, aber auch potenzielle Gefahren mit sich bringen. Wie können Lehrkräfte das Thema "Influencer" in ihren Unterricht integrieren? Zunächst geht es darum, sich auf diese neuen Stars pädagogisch professionell einzulassen, das heißt, sie mit wohlwollendem Auge wahrzunehmen, und sich mit einzelnen Influencerinnen und Influencern ernsthaft auseinanderzusetzen. Einzelne Beiträge können sich dann sehr gut für eine Integration in den Unterricht eignen und zum Beispiel als Motivation oder Diskussionsgrundlage dienen. Medienkritische Fragen zu diskutieren, ist hier wichtig – ohne zu versuchen, den Schülerinnen und Schülern ihre Heldinnen und Helden auszureden. Mit ein bisschen (medien-)pädagogischem Fingerspitzengefühl kommen hier in der Klasse schnell spannende Diskussionen zustande. Sollte das Thema Ihrer Meinung nach auch in außerunterrichtlichen Kontexten eine Rolle an Schulen spielen? Die Medienwelten der Influencerinnen und Influencer spielen für viele Kinder und Jugendliche eine zentrale Rolle und entsprechend sollten sie auch Teil der außerunterrichtlichen Arbeit sein. Für Eltern wäre es sehr hilfreich, wenn sie sich mit dem Thema im Rahmen von Elternabenden auseinandersetzen würden. In Projektwochen könnten sich Jugendliche außerdem kritisch mit der Welt der Influencerinnen und Influencer auseinandersetzen. Wenn Jugendliche den Raum bekommen, nachzurecherchieren, die Problembereiche zu benennen und sich dann selbst als Expertinnen und Experten für diesen Bereich zu positionieren, werden sie erstaunlich medienkritisch. Welche Netzwerkpartner und Materialien rund um den Themenkomplex "Influencer" können Schulen zu Rate ziehen? Auf so geht MEDIEN , der Medienkompetenzplattform von ARD, ZDF und Deutschlandradio, finden sie einen humorvollen Erklärfilm zu dem Thema und eine Unterrichtseinheit für ein bis zwei Schulstunden. Weitere Vorschläge für die Thematisierung im Unterricht findet man zum Beispiel in der Influencer Werkstatt des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (2018) oder in der Handreichung für Lehrkräfte zum Thema Influencer und Selbstdarstellung der PH Heidelberg. Oftmals wird das Thema auch im Kontext von Werbung (zum Beispiel Verflixte Werbeklicks – ein Spiel für die ganze Familie zum Thema Internet und Werbung , Landesanstalt für Medien NRW, 2015) oder im Kontext von politischer Bildung thematisiert. Insgesamt ist das Thema angesichts der hohen Bedeutung für Kinder und Jugendliche aber noch immer viel zu wenig pädagogisch thematisiert und aufbereitet.

  • Fächerübergreifend

Vandalismus-Video im Klassenchat: Konsequenzen der Verbreitung per WhatsApp

Fall des Monats

Klassenchats und WhatsApp-Gruppen sind weit verbreitet. Allerdings ist dieser Bereich nicht rechtlos. Inhalte, die in den Klassenchats verbreitet werden, können rechtliche Konsequenzen haben. Was droht Lernenden, wenn sie ein Vandalismus-Video teilen? Der konkrete Fall Ein Schüler hatte im Klassenchat ein Video eingestellt, in dem zu sehen war, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem vierten Stock des Schulgebäudes wirft. Die Schulleitung schloss den Schüler, der das Vandalismus-Video in der Klassengruppe auf WhatsApp verbreitete, für sechs Tage vom Unterricht aus. Dagegen wandte er sich und machte geltend, der Vorfall sei zwar mit seinem Mobiltelefon gefilmt worden, aber nicht von ihm selbst. Außerdem missbillige er das Verhalten seines Mitschülers. Auch habe er das Video nur auf Bitten weiterer Mitschülerinnen und Mitschüler in den Klassenchat eingestellt. Deshalb hätte er nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen. Die Entscheidung des Gerichts Die Schulleitung kann eine Schülerin oder einen Schüler vorläufig vom Unterricht ausschließen, wenn sie oder er Vandalismus im Klassenchat verbreitet. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2020 (AZ: 3 L 649/20) hervor, über die das Rechtsportal anwaltsauskunft.de informiert. Von dem Schüler gehe eine negative Vorbildfunktion aus, begründete das Gericht seine Entscheidung und billigte den von der Schule verhängten sechstägigen Ausschluss vom Unterricht. Überbietungswettbewerb in Chatgruppen Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts gefährdete der Schüler durch sein Verhalten das geordnete Schulleben. Außerdem erschütterte er das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten und gewaltfreien schulischen Rahmen. Dabei war es für das Gericht irrelevant, ob der Antragsteller selbst den Vorfall gefilmt habe und wie der dazu stehe. Das Video zeige, wie Schuleigentum zerstört und Menschen dadurch gefährdet würden. Daher komme es alleine auf die Außenwirkungen des Films an. Durch das Einstellen des Videos in den Klassenchat habe der Schüler diese Auswirkung zu verantworten. Es war absehbar, dass sich das Video darüber hinaus weitläufig verbreite, so das Gericht weiter. Andere könnten dazu animiert werden, ähnliche Aktionen durchzuführen. Die Dynamik sozialer Onlinemedien und virtueller Chatgruppen könne einen regelrechten Überbietungswettbewerb um immer schwerere Regelübertretungen auslösen. Die Schulleitung habe durch den Unterrichtsausschluss klargestellt, dass ein entsprechendes Verhalten Konsequenzen nach sich ziehe, so die Richter. Deshalb musste sie auch nicht eine weniger einschneidende Maßnahme als den Ausschluss vom Unterricht ergreifen.

  • Fächerübergreifend

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf
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