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Europa im Unterricht

Dossier

Diese Materialsammlung zum Thema "Europa im Unterricht" bündelt Unterrichtseinheiten, Fachartikel und Arbeitsblätter für alle Schulstufen und verschiedene Fächer rund um Europa und die Europäische Union. Schwerpunkte sind dabei zum einen die Geschichte der EU, die Rolle Deutschlands in Europa sowie auch der persönliche Bezug der Lernenden zur Europa-Politik . Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Europa-Bildung dazu befähigt werden, aktiv und kompetent am gesellschaftlichen, beruflichen, politischen und kulturellen Leben in Europa gestaltend teilhaben zu können. Europa-Bildung und Demokratie-Erziehung in der Schule "Ziel der pädagogischen Arbeit an Schulen ist es, die Europakompetenz, das heißt neben europabezogenen Kenntnissen vor allem interkulturelle Kompetenz, Partizipations- und Gestaltungskompetenz sowie Mehrsprachenkompetenz, bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und somit das Bewusstsein einer europäischen Identität als Ergänzung zu den lokalen, regionalen und nationalen Identitäten zu ermöglichen. Hierzu gehört, sie darauf vorzubereiten, ihre garantierten Rechte als Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union aktiv wahrnehmen zu können. Sie werden so zu einer selbstständigen, reflektierten Auseinandersetzung mit der aktiven Rolle Deutschlands in Europa, dem Europarat und der Europäischen Union, zur Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene sowie zum Umgang mit globalen Herausforderungen befähigt." (KMK-Beschluss "Europabildung in der Schule", in der Fassung vom 15.10.2020, Seite 5-6) Unterrichtsangebote Mithilfe der hier vorgestellten Materialien lernen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule beispielsweise (virtuell) die Lebensweisen, Besonderheiten, Traditionen und Sprachen Europas kennen. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe erhalten Hintergrundwissen um die Aufgaben sowie die Wahl des Europäischen Parlaments . Auch aktuelle Diskussionen um den Brexit und die Entwicklung der EU finden dabei Berücksichtigung. Bereiten Sie mit unseren Materialien Ihre Lerngruppen beispielweise auf Wahlen in Europa vor, greifen Sie das Thema im Rahmen des Europatages auf und erarbeiten Sie gemeinsam Hintergründe für ein besseres Verständnis und aktives Mitgestalten der Politik . Viel Spaß bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe!

  • Fächerübergreifend
  • Geschichte, Politik und Gesellschaftswissenschaften

Europawahl: Was wäre wenn?

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zur Europawahl beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Zukunftsszenario, in dem das Europäische Parlament alle nationalen Parlamente ersetzt. Zum Einstieg setzen sich die Lernenden mit den Aufgaben und bisherigen Entwicklungen des Europäischen Parlaments auseinander. Im weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit entwickeln die Schülerinnen und Schüler in mehreren Lernrunden und auf der Grundlage von Internetrecherchen eine Vorstellung davon, welche praktischen Konsequenzen es hätte, wenn das Europäische Parlament mit seiner jeweiligen politischen Zusammensetzung die zentrale gesetzgebende Institution der EU würde. Inhaltlich differenzierte Auseinandersetzung Damit sich Jugendliche eine eigene Meinung zur Europawahl und zur europäischen Einigung bilden können, ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aufgaben, Entscheidungsprozessen und politischen Zielsetzungen des Europäischen Parlaments notwendig. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler eignen sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse an. verschaffen sich einen Einblick in die politische Zusammensetzung und die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments. bilden sich eine Meinung über die Auswirkungen einer legislativen Aufwertung des EU-Parlaments für Europa, Deutschland und für ihr eigenes Leben und vertreten diese argumentativ. lernen, Beschlüsse und Verlautbarungen des EU-Parlaments inhaltlich zu verstehen und politisch zu interpretieren. eignen sich ein profundes Wissen für eine bewusste und reflektierte Wahlentscheidung hinsichtlich der Parteien und Abgeordneten des Europäischen Parlaments an. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen im Informations-Labyrinth der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. hinterfragen und interpretieren Äußerungen von Politikern und Lobbyisten im politischen und gesellschaftlichen Kontext. verstehen die Arbeit von Fraktionen in einem Parlament auch als soziale und kommunikative Teilhabe und Auseinandersetzung. brechen fiktive politische Entscheidungen eines politischen Gremiums auf die eigene gesellschaftliche Lebensrealität herunter. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?" erarbeiten sich die Lernenden die wesentlichen Hintergründe zur Wahl des Europäischen Parlaments und setzen sich kritisch mit der aktuellen Entwicklung der EU auseinander. In dieser aktuellen Unterrichtseinheit zum Thema Europa geht es um die Europawahl: Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt - das einzige EU-Organ, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen können. Mit diesem Unterrichtsmaterial erarbeiten die Schülerinnen und Schüler deshalb zunächst als Grundlage die politische Zusammensetzung des Europaparlaments, die Regierungsbildung, die deutschen Vertreter sowie die Drei-Prozent-Klausel. Im Folgenden diskutieren sie dann die Idee gesamteuropäischer Parteien, die Gesetzgebung sowie die aktuelle Situation der Europäischen Union. Anhand eines Online-Tests überprüfen die Lernenden abschließend ihr Wissen vor der Wahl und hinterfragen eine mögliche Aufnahmeprüfung zur Wahlberechtigung. Das Thema "Europawahl 2019" im Unterricht Auch wenn es mit der überparteilichen und unabhängigen Bürgerinitiative "Pulse of Europe" und Macrons Reformplan "Initiative für Europa" positive Impulse für eine Beförderung der europäischen Einigung und die Weiterentwicklung der Europäischen Union gibt, stellt sich das Erscheinungsbild der EU vor der Europawahl 2019 doch überwiegend düster dar. Fehlende Kompromissbereitschaft führt zu Handlungsunfähigkeit in zentralen Fragen. Interne Streitigkeiten lassen erahnen, dass die Teilnehmerländer selbst ihr Grundverständnis und ihren gemeinsamen Wertekanon verloren haben. Die Union zeigt sich zerrissen. Ihre weiteren Ziele sind fraglich. Politische Meinungsverschiedenheiten, die im Zuge der "Euro-Rettung" noch mühsam gekittet werden konnten, treten durch die Flüchtlingskrise inzwischen offen zutage und stellen die Europäische Union nicht nur aufgrund des "Brexit" vor eine Zerreißprobe. Gleichzeitig mit dieser Problemlösungs- und Sinnkrise haben sich allerdings in den letzten Jahren die politischen Institutionen der EU gewandelt. Die Stellung des Parlaments ist weitaus stärker als noch fünf Jahren. Und auch die EU selbst scheint gegenüber den Mitgliedsstaaten deutlich an Einfluss zu gewinnen. Zahlreiche Verordnungen der Kommission und viele Urteile des Europäischen Gerichtshofes greifen merklich in das Alltagsleben der Bürger ein. Wohin also wird sich die Europäische Union weiter entwickeln? Eine Entscheidung darüber wird nicht zuletzt durch die Wahl des nächsten Europaparlaments fallen. Didaktisch-methodische Analyse Die Unterrichtseinheit nähert sich der Frage nach der Zukunft der Europäischen Union aus zwei Perspektiven: Bestandsaufnahme Wie sind derzeit die politischen Mehrheitsverhältnisse im Parlament? Welchen Einfluss hat das Parlament im Rahmen der europäischen Gesetzgebung? Ausblick Was spricht für und gegen eine weitere europäische Einigung? Wie könnten ein Europaparlament und eine europäische Regierung der Zukunft aussehen? Diesen Fragestellungen wird in mehreren Lernrunden nachgegangen, die Internetrecherchen, Präsentationen, Vernissagen, Positionslinien, Punktabfragen, Online-Tests und eine Podiumsdiskussion enthalten. Als Ergänzung zu den Streitgesprächen wäre es empfehlenswert, einen Europa-Abgeordneten einzuladen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse. erkennen die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments und der deutschen Abgeordneten. schließen von den Mehrheitsverhältnissen auf eine theoretische Europa-Regierung. bilden sich eine Meinung über die Einführung einer Prozent-Klausel und eines übernationalen Wahlsystems mit Europaparteien. können die Rolle des Europaparlaments im Rahmen der europäischen Gesetzgebung erklären. können Beispiele für europäische Richtlinien aus dem Bereich Verbraucherschutz zeigen und erläutern. bilden sich eine Meinung zu Emmanuel Macrons "Initiative für Europa". Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre gewonnen Ansichten in Abstimmungen und Diskussionen. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten. bilden sich eine politische Meinung zur weiteren europäischen Einigung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Politik in Europa für Kinder: Europäische Union, Brexit und Europawahl

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der aktualisierten Unterrichtseinheit "Politik in Europa für Kinder: Europäische Union, Brexit und Europawahl" setzen sich die Lernenden mit der politischen Entwicklung in Europa auseinander und lernen anhand der Simulation einer Talkshow sowie einer Parlamentswahl, wie sie durch persönliches Engagement Demokratie aktiv mitgestalten können. Bereits in der Grundschule und der Sekundarstufe I werden Kinder über die Medien mit Politik konfrontiert. Alle sprechen über die Europawahl, über die EU und auch immer noch über den Brexit. Was sich hinter diesen politischen Begriffen verbirgt und was diese für uns bedeuten, erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit weitgehend selbstständig handlungs- und produktionsorientiert. Einführend wird in der Klasse zunächst ein YouTube-Video geschaut, bevor die Schülerinnen und Schüler in Gruppenarbeit Referate erarbeiten, die sie mittels Plakat oder PowerPoint-Präsentation visualisieren. Wenn dann alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Wissensstand haben, können sie eine Talkshow nachspielen, in der sie sich über die Vor- und Nachteile von EU und Parlamentswahl austauschen. Zuletzt kann eine Parlamentswahl in der Klasse nachgestellt werden: Einzelne Schülergruppen stellen dabei in kurzen Statements ihre Meinung vor und können anschließend gewählt werden. Auf diese Weise üben die Lernenden sich im Argumentieren und erleben in einer ersten Begegnung Politik und Demokratie spielerisch. Das Thema "Politik in Europa für Kinder: Europäische Union, Brexit und Europawahl" im Unterricht Europa geht uns alle an und so sollten auch die Schüler schon früh genug wissen, was dieser Staatenbund bedeutet. Durch die Wahl des Europäischen Parlaments oder andere aktuelle Entwicklungen der Politik ist das Thema Europa auch im Unterricht der Klassenstufen 3 bis 6 relevant. Vorwissen Die Schülerinnen und Schüler sollten bereits über Europa und seine Länder gesprochen haben. Sollte dies bisher versäumt worden sein, kann es im Einführungsgespräch nachgeholt werden. Didaktisch-methodische Analyse Für die Auseinandersetzung müssen zunächst Grundlagen geschaffen werden: Die EU im Gegensatz zu Europa muss klar sein. Um das Wissen nachhaltig abspeichern zu können, bietet es sich an, die Schülerinnen und Schüler auch zur Förderung der Medienkompetenz überwiegend selbstständig recherchieren zu lassen und mit passenden Linktipps oder Stichworten lediglich beratend zur Seite zu stehen. Beim Vortrag der einzelnen Referate festigen und überprüfen die Lernenden ihr Wissen, um so leichter eine Talkshow vorbereiten zu können. Jeder Schüler und jede Schülerin wählt verdeckt die Angaben zu seiner Rolle, die er oder sie in der Show einnehmen wird. Die Talkshow kann gefilmt werden und anschließend mit entsprechenden Einverständniserklärungen auch auf der Schulhomepage veröffentlicht oder als Grundlage für die weitere Erarbeitung genutzt werden. Abschließend können die Lernenden im Sinne der Demokratieerziehung die Europawahl in der Klasse nachstellen. Dafür stehen fiktive Wahlbögen in einem Arbeitsblatt zur Verfügung. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die EU im Unterschied zu Europa kennen. erfahren mehr über die Europawahl und den Brexit. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren selbstständig im Internet. entnehmen einem Video die wesentlichen Informationen. visualisieren ihre Ergebnisse in einer PowerPoint-Präsentation oder auf einem Plakat. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten konzentriert in der Gruppe. simulieren eine Talkshow zur Europawahl und interagieren gemeinsam. stellen eine Europawahl nach.

  • Politik / WiSo / SoWi / Geographie / Jahreszeiten
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Die Europäische Bürgerinitiative: Eine Lösung für die Akzeptanzkrise der EU?

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zur Europäischen Bürgerinitiative fokussiert die Frage: Wie könnte man in der Bevölkerung für eine breitere Akzeptanz der europäischen Idee – Frieden auf dem Kontinent, freier Austausch von Waren, Reisen ohne Grenzen – sorgen?Die EU prägt maßgeblich unseren Alltag. Kaum ein Tag vergeht, an dem Meldungen aus der EU nicht die Schlagzeilen prägen. Rechtspopulisten dominieren aber mittlerweile die Parlamente, viele EU-Bürger fühlen sich von Brüssel nicht wahrgenommen – geschweige denn repräsentiert. Die Zahl der Europaskeptiker wächst – auch in Deutschland und nicht erst seit den Erfolgen der Alternative für Deutschland (AfD). Europaskeptiker bemängeln oft die mangelnde Transparenz von EU-Entscheidungen. Vielleicht könnten direktdemokratische Elemente, wie die Europäische Bürgerinitiative, hier Abhilfe verschaffen? Inwieweit diese als Akzeptanzsteigerer taugt, beziehungsweise welche Probleme sie mit sich bringt, soll den Schülerinnen und Schülern im Laufe der Stunde klar werden, sodass sie am Ende ihr eigenes begründetes Urteil über dieses Instrument des Vertrags von Lissabon fällen können. Lehrplanverankerung Laut Rahmenlehrplan ist das Thema "Die Zukunft Europas und der Europäische Union" ein wesentlicher Inhalt der zehnten Klasse. Zentrale Kompetenzen sind hierbei, dass die Schülerinnen und Schüler einen Entscheidungsprozess sowie Chancen und Probleme der Friedenssicherung in Europa beispielhaft darstellen können. Die vorgestellte Stunde verbindet diese Kompetenzen: Nur wenn bei den EU-Bürgern die Akzeptanz für die europäische Idee als Friedensstifter wächst, hat die Union eine Zukunft. Ziele der Unterrichtsstunde Wesentliche Unterrichtsziele dieser Unterrichtseinheit sind, dass die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass es in der EU ein Akzeptanzproblem in der Bevölkerung gibt (zum Beispiel Unzufriedenheit der Bürger, geringe Wahlbeteiligung bei Europaparlamentswahlen, Aufkommen rechter und rechtspopulistischer europaskeptischer Parteien als Indikatoren), dass sie Wege, die der EU aus dieser Krise helfen könn(t)en, kritisch beleuchten und erläutern sowie eigene Lösungsideen entwickeln. In der Unterrichtsstunde steht demzufolge nicht (nur) der Wissenserwerb im Vordergrund. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler für das breitgefächerte Themenfeld "Europa-Skepsis" sensibilisiert werden. Materialangebot Das Material soll die Schülerinnen und Schüler zunächst motivieren. Durch die unterhaltsame Karikatur (AB 1) werden sie für die Thematik sensibilisiert. Die geringe Wahlbeteiligung bei den Europaparlamentswahlen (AB 2) wird - neben der Karikatur und einer Graphik zur (Un-)Zufriedenheit der Bevölkerung (AB 3) - exemplarisch für die Europa-Verdrossenheit oder auch Europa-Skepsis der EU-Bürger stehen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können den Prozess einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) beschreiben. können Wege, die der EU aus dieser Krise helfen könn(t)en, kritisch beleuchten und erläutern sowie eigene Lösungs-Ideen entwickeln. können die EBI in ihrer Rolle als Akzeptanz-Steigerer kritisch beurteilen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können eine Karikatur zunächst beschreiben, diese anschließend analysieren und sich somit selbst eine Stunden-Leitfrage erschließen. können Graphiken - zunächst unter Anleitung und später selbstständig - beschreiben und interpretieren. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass es in Europa ein Akzeptanzproblem für die EU in der Bevölkerung gibt (zum Beispiel Unzufriedenheit der Bürger, geringe Wahlbeteiligung bei Europaparlamentswahlen, Aufkommen rechter und rechtspopulistischer europaskeptischer Parteien als Indikatoren) und können die Beweggründe für unterschiedliche Positionen durch einen Perspektivwechsel nachvollziehen. arbeiten kooperativ in einer Partnerarbeit zusammen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Parlamentswahlen in Frankreich 2017 und die aktuelle politische Situation

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit bietet die Möglichkeit, die Parlamentswahlen in Frankreich 2017 im Unterricht mitzuverfolgen und sich über die aktuelle politische Situation in unserem Nachbarland zu informieren.Die Vorbereitung der Parlamentswahlen in Frankreich, die im Juni 2017 stattfinden, und die Regierungsbildung laufen auf Hochtouren. Diese Unterrichtseinheit, die nach und nach ergänzt wird und aktuelle politische Ereignisse aufgreift, gibt Ihnen und Ihren Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II die Möglichkeit, die aktuelle politische Lage in Frankreich zu besprechen und aufzuarbeiten. Hörverstehen und Textarbeit Aus für Schülerinnen und Schüler geeigneten und mit einer gewissen Unterstützung durch die Lehrkraft nicht allzu schwer bearbeitbaren Internet-Quellen sollen mithilfe der Arbeitsblätter in dieser Unterrichtseinheit jeweils die zentralen Informationen entnommen, zusammengefasst und eventuell präsentiert werden, zum Beispiel: aus jeweils aktuellen Online-Ausgaben von französischen Tageszeitungen, beispielsweise Le Monde, Le Figaro, 20 minutes, et cetera. aus dem vom RFI ( Radio française internationale ) ausgestrahlten "Journal en français facile", das die Schülerinnen und Schüler online anhören oder auch als mp3 herunterladen können. aus der jeweils tagesaktuellen Ausgabe der Nachrichtensendung von euronews.com (Hier kann als Sprache unter anderen Französisch oder Deutsch gewählt werden, sodass sich die Seite gut für die Mediation eignet). sowie aus unterschiedlichen anderen Online-Quellen. Hinweise zum Arbeitsmaterial Zu den jeweils aktuellen politischen Ereignissen werden in dieser Unterrichtseinheit Arbeitsblätter mit verschiedenen Arbeitsaufträgen präsentiert. Die Arbeitsblätter werden sukzessive ergänzt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Hör-Seh-Verstehen. vertiefen ihre Lese-Kompetenzen. erweitern ihre Präsentationskompetenz. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen Medien-Recherchen im Internet durch. arbeiten dabei mit modernen Informationsquellen im Netz. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler helfen und unterstützen sich gegenseitig bei der Bearbeitung der Arbeitsaufträge. präsentieren ihre Ergebnisse gemeinsam.

  • Französisch
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Europawahl: Europa wählt ein neues Parlament

Fachartikel

Dieser Fachartikel zur Europawahl informiert über das Europäische Parlament und erläutert das Wahlprozedere. Konkrete Arbeitsaufträge zeigen, wie das Europäische Parlament im Unterricht behandelt werden kann. Alle fünf Jahre sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) aufgerufen, das Europäische Parlament neu zu wählen. Mit zuvor 785 Abgeordneten aus 28 Ländern, 24 Amtssprachen und drei Dienstsitzen übertrifft das Europäische Parlament alle parlamentarischen Dimensionen in Europa. Dennoch sank der Zuspruch der europäischen Wählerinnen und Wähler in den letzten Jahrzehnten stetig. Im Jahr 2004 Mal erreichte die Wahlbeteiligung in Deutschland einen absoluten Tiefpunkt: In Deutschland gaben nur 43 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme ab, der europäische Durchschnitt lag mit 45,6 Prozent nur unwesentlich darüber. Mit 42,6 Prozent Wahlbeteiligung im europäischen Durchschnitt lag die Wahlbeteiligung 2014 in Europa sogar noch niedriger. Teilaspekte des Artikels Dieser Beitrag zur Europawahl widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten sie Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Wahl des Europäischen Parlaments Informationen zum Wahlmodus und zur Arbeit der Abgeordneten. Das Europaparlament Die historische Entwicklung und die aktuellen Befugnisse des Europaparlaments.

  • Politik / WiSo / SoWi

Europa hautnah erleben – Lernen auf neuartige Weise

Fachartikel

Das Europäische Parlament ist das Herzstück der europäischen Demokratie. Der Besuch des Parlaments in Brüssel und Straßburg bietet die einmalige Gelegenheit, die Europäische Union hautnah zu erleben und besser zu verstehen. Das vielfältige Angebot bringt Schulgruppen im wahrsten Sinne des Wortes näher, wie das Europäische Parlament funktioniert, wie es entstand und was es für Europäerinnen und Europäer tut.

  • Politik / WiSo / SoWi

Der Konflikt im Nahen Osten

Unterrichtseinheit

Der Kampf zwischen Israel und dem Libanon ist die neueste Eskalationsstufe eines Konflikts, dessen Wurzeln tief in die jüngere Vergangenheit hereinreichen. Nach 33 Tagen haben Israels Armee und die libanesischen Hisbollah-Milizen die Kampfhandlungen eingestellt. Wie dauerhaft diese Waffenruhe sein wird, ist noch ungewiss. Nach dem Tod von Palästinenserpräsident Jassir Arafat im November 2004 und der Wahl von Mahmud Abbas zu seinem Nachfolger im Januar 2005, keimte kurz neue Hoffnung in dem seit Jahrzehnten schwelenden Nahost-Konflikt auf. Denn der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon und der palästinensische Präsident Mahmud Abbas verkündeten bei einem Gipfeltreffen im ägyptischen Badeort Scharm el Scheich am 8. Februar 2005 eine gegenseitige Waffenruhe. Diese kurze Chronologie fasst die wichtigsten politischen Geschehnisse von der palästinensischen Präsidentenwahl bis zur UN-Resolution 1701 zusammen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Entwicklung und die Hintergründe des Nahost-Konflikts informieren. die unterschiedlichen Interessen und Standpunkte der Beteiligten kennen lernen. sich über die Rolle der UNO informieren. die Folgen des Konflikts und der Eskalation diskutieren. die Interessen von anderen Beteiligten (USA, UNO, Wirtschaft etc.) reflektieren. den Einsatz von Bundeswehrtruppen im Krisengebiet diskutieren. sich der historischen, politischen und religiösen Dimension des Konflikts bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Konflikt im Nahen Osten Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Auf den folgenden Seiten werden die politischen Geschehnisse von der palästinensischen Präsidentenwahl bis zur UN-Resolution 1701 zusammengefasst. Webseiten zur Recherche für die Lernenden finden Sie unter Links zum Thema. Die ersten Anzeichen der Krise Die Kräfteverhältnisse sowohl im israelischen als auch im palästinensischen Parlament verschieben sich. Die politische Integration der Hamas mißlingt. AIsrael reagiert auf Hamas-Angriffe Die Neuwahlen in Israel gewinnt die Kadima-Partei unter Ehud Olmert. Nach Raketenangriffen durch die Hamas beginnt die "Operation Sommerregen". Ein brüchiger Friede Der Angriff von Hisbollah-Milizen auf israelische Soldaten lässt die Situation eskalieren. Der Sicherheitsrat verabschiedet die Resolution 1701. Gipfeltreffen in Scharm el Scheich Nach dem Tod von Palästinenserpräsident Jassir Arafat im November 2004 und der Wahl von Mahmud Abbas zu seinem Nachfolger im Januar 2005 keimte kurz neue Hoffnung in der seit Jahrzehnten von kriegerischen Auseinandersetzungen heimgesuchten Nahost-Region auf. Denn der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon und der palästinensische Präsident Mahmud Abbas verkündeten bei einem Gipfeltreffen im ägyptischen Badeort Scharm el Scheich am 8. Februar 2005 eine gegenseitige Waffenruhe. Scharons Alleingang So machte sich die israelische Regierung unter Ariel Scharon an die Umsetzung des noch zu Arafats Lebzeiten entworfenen "einseitigen Abkopplungsplans". Dieser sah vor, dass Israel alle 21 Siedlungen im Gaza-Streifen räumt und sich damit komplett aus dem Gebiet zurückzieht. Der Plan stieß allerdings sowohl auf israelischer als auch auf palästinensischer Seite auf Ablehnung. Dennoch konnte Sharon den einseitigen israelischen Abzug aus dem Gaza-Streifen Anfang 2005 innenpolitisch durchsetzen. Netanjahu tritt zurück Er musste allerdings einen hohen politischen Preis zahlen, denn an dem Streit über den Abzugsplan zerbrach seine Regierungskoalition. Um den Rückzug umzusetzen, musste Scharon den Regierungspartner wechseln und eine große Koalition mit der Arbeitspartei eingehen. Zudem stand er unter politischen Beschuss von parteiinternen Kritikern, beispielsweise dem damaligen Finanzminister Benjamin Netanjahu, der im August 2005, kurz vor Vollzug des Gaza-Abzugs, schließlich von seinem Amt zurücktrat. Die Kadima-Partei wird gegründet Der Streit um den israelischen Abzug aus dem Gaza-Streifen hatte bei Ariel Scharon und der Likud-Partei tiefe Spuren hinterlassen. Die Kluft zwischen Gegnern und Befürwortern schien unüberbrückbar. Scharon sah für sich keine Zukunft mehr in der Likud-Partei und trat im November 2005 aus. Zusammen mit einigen Getreuen gründete er wenig später die Partei "Kadima" ("Vorwärts") und rechnete sich sehr gute Chancen aus, die für den März 2006 geplanten vorgezogenen Neuwahlen zu gewinnen. Ehud Olmert übernimmt die Amtsgeschäfte Doch dann fiel Ariel Scharon Anfang Januar 2006 nach einem Schlaganfall ins Koma, und die als Terrororganisation eingestufte Hamas-Bewegung ("Harakat al Mukawamah al Islamijah" - "Islamische Widerstandsbewegung") gewann bei der palästinensischen Parlamentswahl am 25. Januar 2006 die absolute Mehrheit. Der stellvertretende Ministerpräsident Ehud Olmert, der nach Sharons Erkrankung die Amtsgeschäfte übernommen hatte, erklärte nach dem Hamas-Wahlsieg, dass der Staat Israel nicht mit einer palästinensischen Regierung verhandeln werde, "der eine bewaffnete terroristische Organisation angehört, die zur Zerstörung Israels aufruft". Israel werde "unter allen Umständen mit eiserner Faust überall den Kampf gegen den Terrorismus fortsetzen". UN fordert Gewaltverzicht Das so genannte Nahostquartett (bestehend aus den Vereinten Nationen, der USA, der EU und Russland) rief zum Gewaltverzicht auf. In einer Erklärung hieß es, es gebe einen "fundamentalen Widerspruch zwischen den Aktivitäten bewaffneter Gruppen und Milizen und dem Aufbau eines demokratischen Staates". Eine Zwei-Staaten-Lösung des Konflikts verlange von allen Beteiligten, den demokratischen Prozess voranzutreiben und auf Gewalt und Terror zu verzichten. Weiterhin sei die Anerkennung des Existenzrechts Israels eine unabdinbare Voraussetzung. Ismail Hanija wird Regierungschef Auf pälästinensischer Seite erklärte der bis dato amtierende Regierungschef Ahmed Kureia von der Fatah-Organisation kurz nach der Wahl seinen Rücktritt und Palästinenserpräsident Abbas beauftragte die Hamas mit der Regierungsbildung. Ende März 2006 bestätigte das palästinensische Parlament die neue Regierung unter Ministerpräsident Ismail Hanija. Kadima-Partei gewinnt Wahl Am 28. März 2006 wählte auch die israelische Bevölkerung ein neues Parlament: die Wahl konnte - wie Beobachter erwartet hatten - die neue Kadima-Partei mit ihrem Spitzenkandidaten Ehud Olmert für sich entscheiden. Die erst im November 2005 von Ariel Scharon gegründete Partei errang aus dem Stand heraus 28 der insgesamt 120 Parlamentssitze. Olmert erklärte noch in der Wahlnacht, dass er neue Friedensgespräche mit den Palästinensern führen wolle und auch zu Zugeständnissen bereit sei. Olmert beharrt auf einseitiger Grenzziehung Allerdings bekräftigte er zugleich seinen Plan, dass die zukünftige Grenzziehung allein dem Staat Israel vorbehalten sei: "In der kommenden Legislaturperiode werden wir darauf hinarbeiten, die endgültigen Grenzen des Staates Israels zu ziehen, eines jüdischen Staates mit einer jüdischen Mehrheit." Rund vier Wochen nach der Parlamentswahl konnte Olmert Anfang Mai 2006 seine Regierungskoalition bilden. Sie besteht aus einem Vierer-Bündnis seiner Kadima-Partei mit der Arbeitspartei, der Rentner- und der Schas-Partei. Kämpfe nach Gründung der Hamas-Brigade In der Zwischenzeit spitzte sich auf der palästinensischen Seite der Machtkampf zwischen der Fatah-Organisation von Präsident Mahmud Abbas und der Hamas-Regierung immer weiter zu. Vordergründiger Anlass der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der beiden Gruppen war, dass Abbas ein Veto gegen die Gründung der Hamas-Brigade eingelegt hatte. Dennoch rekrutierte die Hamas 3.000 bewaffnete Männer für diese Vereinigung. Seit Mitte April kam es in der Folge wiederholt zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen beiden Lagern und erst Mitte Juni 2006 konnte man sich unter ägyptischer Vermittlung auf einen Waffenstillstand einigen. Abbas' Versuch einer Integration der Hamas Vor allem ging es in dem Konflikt zwischen den beiden palästinensischen Organisationen darum, dass Präsident Abbas die Hamas-Regierung dazu bewegen wollte, den Staat Israel endlich anzuerkennen und ein Dokument für die "nationale Einheit" zu unterschreiben. Darin legen sich die Palästinenser auf einen eigenen Staat in den Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt fest. Der Kampf gegen die Besatzung soll "nur" noch in den besetzten Gebieten geführt werden. Dies würde de facto eine indirekte Anerkennung des Staates Israel durch die Hamas bedeuten. Weiterhin könnte dieser Schritt dazu beitragen, die internationale Isolation der Hamas-Regierung zu beenden. Das Ende der Waffenruhe Am 9. Juni 2006 wurden am Strand von Gaza mehrere Zivilisten getötet, wofür aus palästinensicher Sicht Israel die Verantwortung trug; Israel bestritt diese Deutung. Dennoch brachen daraufhin Kämpfer der radikal-islamischen Hamas-Organisation am nächsten Tag die seit einem Jahr weitgehend eingehaltene Waffenruhe und feuerten insgesamt zwölf so genannter "Kassam"-Raketen auf israelisches Gebiet. Damit setzte sich die Gewaltspirale wieder in Gang: Israel reagierte auf den Raketenbeschuss und nahm seinerseits die Hamas-Kräfte und insbesondere deren Führungspersonal ins Visier. Beginn der israelischen Offensive Gut zwei Wochen später, am 25. Juni, erfolgte ein Angriff auf den Grenzübergang zum Gazastreifen im Gebiet des Kibbuz "Kerem Shalom". Dabei töteten bewaffnete Kämpfer der Hamas und des "Popular Resistance Committees" (PRC) zwei israelische Wachposten und entführten einen Soldaten, vier Soldaten wurden verletzt. Israel machte die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) allein verantwortlich für das Schicksal des entführten Soldaten und startete in der Nacht zum 28. Juni eine Militäroffensive im Gaza-Streifen. Kontroverse um die Hintergründe der Angriffe Israels Ziel war nach offiziellen israelischen Angaben, den entführten Soldaten zu befreien. Allerdings waren in den Monaten vor der Entführung von palästinensischem Gebiet aus mehrere hundert "Kassam"-Raketen auf Israel abgefeuert worden. Es wird spekuliert, dass der eigentliche Grund für den israelischen Einmarsch darin bestand, diese Angriffe zu stoppen. Inhaftierung führender Hamas-Abgeordneter Nach Beginn der israelischen Offensive im Gaza-Streifen eskalierte die Lage weiter. Israels Armee nahm acht Minister und 20 Abgeordnete der radikalislamischen Hamas-Bewegung fest. Die israelische Armee betonte, dass es sich um einen begrenzten Einsatz handele und eine dauerhafte Besetzung des Gaza-Streifens nicht geplant sei. Kurz zuvor hatten sich die rivalisierenden Palästinensergruppen grundsätzlich auf eine Zwei-Staaten-Lösung geeinigt und das Dokument für die "nationale Einheit", in dem die Anerkennung der Grenzen von 1967 festgeschrieben war, angenommen. Einrichtung einer kontrollierten Sicherheitszone Allerdings hatte Israel das Dokument bereits für "irrelevant" erklärt. Und auch der Islamische Dschihad, eine weitere palästinensische Extremisten-Gruppe, lehnte mehrere Punkte des Papiers ab. Die "Operation Sommerregen", so der militärische Codename, endete Anfang Juli 2006 vorläufig mit der Einrichtung einer israelisch kontrollierten Sicherheitszone im nördlichen Gaza-Streifen. Seitdem hat die israelische Luftwaffe jedoch immer wieder Ziele im Gazastreifen angegriffen. Israel reagiert auf Hisbollah-Angriffe Wenige Tage später, am Morgen des 12. Juli, begann die von Syrien und dem Iran unterstützte libanesische Hisbollah-Miliz mit Angriffen auf israelische Soldaten: zwei wurden entführt und drei getötet - die Israel-Libanon-Krise 2006 nahm ihren Lauf. Denn noch am gleichen Tag reagierte das israelische Militär mit einer groß angelegten Offensive gegen die vom Libanon aus operierende Hisbollah. Ehud Olmert bezeichnete den Angriff der Hisbollah als einen "Kriegsakt" und kündigte dem Libanon eine "sehr schmerzvolle und weitreichende Antwort" an. Kampfhandlungen fordern zahlreiche Opfer In den folgenden Tagen bombardierte die israelische Luftwaffe Straßen, Brücken, den Beiruter Flughafen sowie zahlreiche Dörfer, in denen sie Stellungen der Hisbollah vermutete. Die libanesischen Hisbollah-Kämpfer reagierten mit Raketenangriffen auf verschiedene Städte im Norden Israels. Im Zuge der Kampfhandlungen gab es zahlreiche zivile und militärische Opfer auf beiden Seiten. Die internationale Gemeinschaft zeigte sich angesichts der massiven Kriegshandlungen besorgt. Israels Militäroperationen wurden von einigen Staaten als "unverhältnismäßig" kritisiert. US-Präsident George W. Bush äußerte sich zwar "besorgt um die Demokratie im Libanon". Dennoch betonte er, dass Israel das Recht habe, sich selbst verteidigen zu dürfen. Annan für Blauhelmeinsatz UN-Generalsekretär Kofi Annan machte auf dem G8-Gipfel im russischen St. Petersburg (15.-17.Juli) den Vorschlag, eine UN-Friedensmission im Südlibanon zu stationieren. Der britische Premier Tony Blair unterstützte ihn und erklärte: "Der einzige Weg, die Bombardierung Israels zu stoppen, ist eine Stationierung internationaler Truppen". Auch Russland und die EU standen dem Vorschlag positiv gegenüber. Selbst Israel begrüßte eine Stationierung von Blauhelmen, stellte hierfür aber Bedingungen. So müsse die Friedenstruppe dazu befugt werden, die Hisbollah-Kämpfer in einem Streifen bis 80 km nördlich der Grenze zu entwaffnen. Uneinigkeit über den Inhalt der Resolution Doch bis der UN-Sicherheitsrat eine entsprechende Resolution verabschieden konnte, vergingen einige Wochen. Die USA und Frankreich stritten unter anderem darüber, ob sich Israel aus dem Libanon zurückziehen müsse oder ob dort Truppen verbleiben können. Zudem bestanden die USA darauf, eine robuste Friedenstruppe in den Libanon zu schicken. Den Vorschlag, lediglich 15.000 libanesische Soldaten im Süden des Landes zu stationieren, hielten sie für unzureichend. Die Resolution 1701 wird verabschiedet Letztlich konnte man sich nach zähen Verhandlungen einigen und in der Nacht zum 12. August 2006 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 1701. Sie verlangt im Wesentlichen die vollständige Beendigung der Feindseligkeiten, "insbesondere die sofortige Einstellung sämtlicher Angriffe der Hisbollah sowie die sofortige Beendigung aller offensiven Militäroperationen Israels". Nach dem Ende der Kämpfe sollen libanesische und UN-Streitkräfte Schritt für Schritt in den Südlibanon einrücken. Verstärkung der UN-Truppen im Libanon Parallel dazu sollen sich die israelischen Streitkräfte aus dem Libanon zurückziehen, und weiterhin wird die bereits im Libanon stationierte UN-Truppe (UNIFIL) von 2.000 auf 15.000 Soldaten aufgestockt. Sie soll unter anderem dabei helfen, die Stationierung von 15.000 libanesischen Soldaten und den damit einhergehenden Rückzug der israelischen Streitkräfte zu koordinieren. Zwischen der "Blauen Linie", das heisst der Grenze zwischen Israel und dem Libanon, und dem Litani-Fluss soll eine Zone errichtet werden, in der sich außer den libanesischen und UNIFIL-Truppen keine Bewaffneten aufhalten dürfen. Ebenso wenig dürfen Waffen und militärische Anlagen dort vorhanden sein. Israel räumt erste Stellungen Seit dem 14. August schweigen nun weitgehend die Waffen, und die israelische Armee bereitet ihren Abzug aus dem Libanon vor. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters wurden bereits am dritten Tag der Waffenruhe erste israelische Stellungen an UN-Truppen übergeben. UN-Soldaten der Libanontruppe Unifil sollen Stüzpunkte übernehmen, die nicht als strategisch relevant gelten. Gleichzeitig solle die libanesische Armee zunächst bis an den Litani-Fluss, nach einem israelischen Abzug dann nach und nach in die Zone südlich des Litani vorrücken. Nach israelischen Angaben könnte der Rückzug aus dem Südlibanon innerhalb von weniger als zwei Wochen abgeschlossen werden. Frankreich könnte Führung übernehmen Unterdessen wird bei den Vereinten Nationen in New York über die Organisation der UN-Truppe für den Libanon verhandelt. Als mögliche Führungsnation kommt vor allem die frühere Mandatsmacht Frankreich in Frage. Falls Frankreich die Führung übernimmt, könnten die ersten neuen UN-Soldaten innerhalb von zehn bis 15 Tagen im Libanon eintreffen, heißt es aus UN-Kreisen. Auch Deutschland wird sich an der Friedenssicherung im Libanon beteiligen. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, "einen Beitrag" gemäß der UNO-Resolution zu leisten. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat angekündigt, bei der UNO-Truppensteller-Konferenz am 17. August ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. In den Planungen der Bundeswehrführung werde davon ausgegangen, dass Einheiten von Heer, Luftwaffe und Marine für den Einsatz angeboten würden, berichtete die Tageszeitung "Die Welt". Deutschland will "Beitrag leisten" In einer Erklärung der Bundesregierung heißt es zur Ausgestaltung des deutschen Beitrags: "Hierfür kommen eine Vielzahl kurz- und langfristiger Komponenten in Betracht, wie der Wiederaufbau im Libanon, die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1701 und die beharrliche und konsequente Arbeit zur Durchsetzung einer dauerhaften Friedensordnung in der Region. (...) Bei der Umsetzung der Resolution 1701 will Deutschland einen Beitrag entsprechend seiner Fähigkeiten leisten, vorausgesetzt die hierfür notwendigen Bedingungen werden bei den jetzt laufenden Verhandlungen in New York geschaffen. Im Vordergrund stehen dabei humanitäre Hilfsleistungen, Leistungen des Wiederaufbaus und Beiträge zur Sicherung der syrisch-libanesischen Grenze, insbesondere seeseitig."

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  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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