Am 18. März 1990 wählten die Menschen in der DDR erstmals die Volkskammer in einer freien demokratischen Wahl. Während die Volkskammer zu Zeiten der SED-Diktatur nur ein Scheinparlament war, wurde sie nun zu einer echten demokratischen Volksvertretung.
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Funktion eines Parlamentes in einer Demokratie auseinander, lernen die Herausforderungen kennen mit denen sich das Parlament in der DDR konfrontiert sah und untersuchen das Grundgesetz der Bundesrepublik.