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Der Deutsche Bundestag

Unterrichtseinheit

Bedeutung und Arbeit des Deutschen Bundestages berühren zentrale Themen der politischen Bildung. Insbesondere Demokratieverständnis, Wahlrecht und Wahlsystem sowie die Gesetzgebung sind zentrale Themenfelder, die in dieser überblicksartig gestalteten Einheit behandelt werden sollen. Der Deutsche Bundestag informiert mit drei großen Internetportalen über seine vielfältige Arbeit. Neben dem Portal " www.bundestag.de " hält der Bundestag mit " www.mitmischen.de " und " www.kuppelkucker.de " auch zwei Angebote speziell für Jugendliche und Kinder bereit, in welchen auch die Möglichkeiten des aktiven Mitwirkens eröffnet wird. Diese flexibel einsetzbare Unterrichtseinheit soll grundlegende Kenntnisse zum Deutschen Bundestag vermitteln und aktuelle parlamentarische Themen jugendgerecht aufbereiten. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler auch zur aktiven Recherche auf den Jugendseiten des Bundestages www.mitmischen.de angeregt. Die Unterrichtseinheit ist dabei so gestaltet, dass Lehrkräfte auch in einer einzelnen (Vertretungs-)Stunde relevante Inhalte rund um den Deutschen Bundestag mit ihren Schülerinnen und Schülern erarbeiten können. Die aktuell geltenden nationalen Bildungsstandards für den Politikunterricht sowie die Leitfäden zur Demokratiebildung der Bundesländer fordern die Ausbildung von politischer Urteilsfähigkeit, politischer Handlungsfähigkeit und methodischer Fähigkeiten. Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, ihre Bürgerrolle wahrzunehmen und politische und gesellschaftliche Prozesse aktiv mitzugestalten. Die Aufgaben dieser Einheit sind so gestaltet, dass die Lehrkraft als Moderatorin schülerinterner Arbeiten und Diskussionen im Hintergrund bleiben kann. Die Gesprächsleitung in Plenumsphasen kann – je nach Vorkenntnissen und sonstiger Unterrichtskonzeption – an vielen Stellen von den Lernenden selbst übernommen werden. 1 – Aufgaben den Bundestages Zu den wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages zählt, dass er über Gesetze entscheidet und diese verabschiedet. Dies erfahren die Lernen in Teil 1 dieser Unterrichtseinheit. 2 – Die Abgeordneten In Teil 2 recherchieren die Lernenden, wie die alltägliche Arbeit der Abgeordneten in und außerhalb der sogenannten Sitzungswochen aussieht. 3 – Die Wahl der Abgeordneten Wie funktioniert das mit den Stimmen genau? Teil 3 ermuntert die Schülerinnen und Schüler, die Regeln der Bundestagswahl zu recherchieren. 4 – Die Gremien des Bundestags Die Gremien des Bundestages sind das zentrale Thema des vierten Teils dieser Unterrichtseinheit. 5 – Wahl des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin Die Wahl des Regierungschefs ist eine wichtige Aufgabe des Deutschen Bundestages. Teil 5 hat diese Wahl zu Thema. 6 – Weg der Gesetzgebung Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Gesetzgebung. In Teil 6 erarbeiten die Schülerinnen und Schüler den Gesetzgebungsprozess. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Aufgaben des Deutschen Bundestages. lernen Wahl und Aufgaben der Abgeordneten kennen. kennen die Gremien des Deutschen Bundestages sowie ihre Aufgaben. erarbeiten zentrale Informationen zur Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. vollziehen den Weg der Gesetzgebung nach. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen interaktive Online-Angebote. sammeln durch Internetrecherchen auf den Jugendseiten des Bundestages ( www.mitmischen.de ) gezielt Informationen. verwenden Web 2.0 Tools wie Wiki oder Blog zur Ergebnissicherung. Der Deutsche Bundestag ist der zentrale Ort der politischen Auseinandersetzung. Als eines von fünf ständigen Verfassungsorganen erfüllt das Parlament, neben vielen weiteren, vier zentrale Aufgaben: Entscheidung über Gesetze Verabschiedung des Bundeshaushaltes Kontrolle der Regierung Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers Den Schülerinnen und Schülern wird zum Einstieg die folgende Frage gestellt: Was ist der Bundestag? Die erwarteten Antworten reichen dabei von "architektonischen Aspekten" über politisch-inhaltliche Antworten bis hin zu korrekten Definitionen. Diese Aspekte werden gesammelt und sortiert für alle sichtbar notiert. Hier kann eine Filterung im Hintergrund durch die Lehrkraft erfolgen. Die Lernenden werden, den gesammelten Aspekten folgend, in fünf bis sieben Kleingruppen aufgeteilt, die sich online über jeweils einen Aspekt des Aufgabenspektrums des Bundestages informieren. Ergebnissicherung Ihre Ergebnisse halten die Lernenden auf einer Folie in einem Präsentationsprogramm fest. In Form von Mini-Referaten tauschen die Schülerinnen und Schüler ihr neu erworbenes Wissen aus. Zudem sollen sie ein Glossar der politischen Fachbegriffe erstellen, denen sie im Verlauf der Beschäftigung mit dem Deutschen Bundestag begegnen werden. Dies kann auch mithilfe eines Wikis erfolgen, auf das alle Lernenden zugreifen können, etwa in einem virtuellen Klassenraum. Nachhaltige Ergebnisnutzung Das erstellte Glossar kann auch im Rahmen der Behandlung von anderen politischen Themen genutzt und erweitert werden. Durch die aktive Beschäftigung mit den Inhalten wird sichergestellt, dass sich die Lernenden die Begriffe besser merken können. Als Hausaufgabe werden die Gruppenthemen neu verteilt, und die Lernenden recherchieren frei im Netz zu den jeweils neuen Themenfeldern. In der Folgestunde werden zu Beginn neue Erkenntnisse ausgetauscht sowie die Ergebnisse in Textform zum Download, etwa über eine gemeinsame Dateiablage oder die Schulhomepage, für alle Lernende verfügbar gemacht. Hintergrund Der Deutsche Bundestag vertritt den Willen des Volkes, deswegen werden die Abgeordneten auch als Volksvertreter bezeichnet. Die Abgeordneten im Bundestag sind auf Bundesebene die einzigen Personen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Was macht ein Abgeordneter? Die Lernenden benennen zunächst verschiedene Vorurteile, die sie allgemein im Zusammenhang mit der Arbeit der Bundestagsabgeordneten schon einmal gehört haben. Zu erwarten sind dabei auch Antworten dergestalt, dass die Abgeordneten zu wenig arbeiten und zu viel verdienen würden. Es muss auch mit Antworten dahingehend gerechnet werden, dass die Abgeordneten oft nicht wüssten, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegt und sie sich meist um unwichtige Dinge kümmerten. Im Anschluss an diese Gedankensammlung benennen die Schülerinnen und Schüler konkrete Aufgaben der Abgeordneten und schätzen ab, wie hoch die monatliche Summe ist, die ein Abgeordneter für seine Arbeit erhält. Nun recherchieren die Lernenden (in Kleingruppen) die grundlegenden Fakten rund um die Aufgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Internet. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler greifen die zum Einstieg gesammelten Gedanken und gegebenenfalls die aufgezählten Vorurteile auf und reflektieren diese vor dem Hintergrund der durch die Recherche auf mitmischen.de gesammelten Informationen. Dies kann in tabellarischer oder in Textform geschehen. Abschließend bewerten sie, inwiefern die Vorurteile durch die realen Gegebenheiten und durch den Vergleich mit der privaten Wirtschaft widerlegt werden. Zudem wird das Glossar (Wiki) um neue Einträge ergänzt sowie gegebenenfalls überarbeitet und erweitert. Zur Konkretisierung der im Rahmen dieser Einheit erarbeiteten Aufgaben eines Abgeordneten suchen die Lernenden im Internet zunächst nach Websites, Blogs und/oder Twitter-Feets von Bundestagsabgeordneten. Anschließen erarbeiten sie, gegebenenfalls in Kleingruppen, auf Basis der dort abrufbaren Informationen ein Kurzporträt der recherchierten Person und skizzieren einen konkreten Arbeitstag als Mini-Präsentation. Darüber hinaus können die Ergebnisse als Einträge in einem Blog der Klasse aufbereitet und dort von den anderen Lernenden kommentiert werden. Hintergrund Bei der Bundestagswahl haben die Wähler nicht eine, sondern zwei Stimmen. Es gibt die Erststimme und die Zweitstimme. Aber wofür sind überhaupt zwei Stimmen notwendig? Und wie läuft eine Wahl ab? Das Grundgesetz schreibt in Artikel 38 vor, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden sollen. Diese zentrale Aussage stellt die Lehrkraft ohne weitere Erläuterung in den Raum, etwa als Tafelanschrieb oder per Beamer oder Whiteboard. Zum Einstieg in die weiterführende Beschäftigung mit dem Thema diskutieren die Lernenden nun, was unter dieser grundgesetzlichen Vorgabe eigentlich zu verstehen ist. Daraufhin wird im Plenum zusammengetragen, was den Schülerinnen und Schülern über die Wahl der Bundestagsabgeordneten bereits bekannt ist. Dieses Vorwissen wird dabei an Flipchart, Tafel oder Board fixiert sowie gleichzeitig strukturiert. Anhand der bei mitmischen.de abrufbaren Informationen können die Lernenden die im Plenum zusammengetragenen Informationen anschließend in Partnerarbeit beziehungsweise in themenspezifischen Kleingruppen verifizieren und dabei gegebenenfalls korrigieren. Ergebnissicherung Zunächst skizzieren die Lernenden die Grundzüge der Bundestagswahl schriftlich oder als Schaubild und ergänzen das zuvor erstellte Glossar um die zentralen Begriffe, die im Gespräch genannt wurden. Anschließend vergleichen die Schülerinnen und Schüler ihr Vorwissen damit und reflektieren die dabei aufgetretenen Differenzen. Zur weiteren Vertiefung können sich die Lernenden in Einzelarbeit mit bisher nicht genannten wichtigen Aspekten des Wahlsystems, etwa dem System der Erst- und Zweitstimme, der Fünf-Prozent-Hürde oder den Überhangmandaten, beschäftigen und diese kritisch analysieren. Zudem können sie schriftlich ausarbeiten, inwieweit neue Formen der Bürgerbeteiligung jenseits der Wahl des Deutschen Bundestages denkbar wären, und ihre Arbeitsergebnisse in der Folgestunde im Plenum mit den Vor- und Nachteilen diskutieren. Alternativ kann die Diskussion auch im Rahmen eines Forums innerhalb einer virtuellen Klasse stattfinden. Hintergrund Das Plenum des Deutschen Bundestages kennt jeder: Hier kommen die Abgeordneten zusammen, um zu debattieren und über Gesetze abzustimmen. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit wird aber in anderen Gremien geleistet. Eine zentrale Rolle spielen die Ausschüsse, und im besonderen Blickpunkt stehen oftmals die Untersuchungsausschüsse. Direkten Bürgerkontakt hat der Petitionsausschuss. Die Lehrkraft konfrontiert die Schülerinnen und Schüler mit den Namen der zentralen Bundestagsgremien jenseits des Plenums, die auf A4-Zettel gedruckt sind: Präsidium, Bundestagspräsident, Ältestenrat, Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommissionen, Petitionsausschuss und Wehrbeauftragter. Diese Begriffe werden nun auf Kleingruppen verteilt, und diese überlegen jeweils, was sich hinter diesen Gremien verbirgt, welche Aufgaben sie haben und welche Personen darin arbeiten. Ihre Überlegungen notieren sie auf dem zuvor verteilten Wort-Blatt. Im Plenumsgespräch werden die Arbeitsergebnisse vorgestellt und durch einzelne Lernende in Stichpunkten an der Tafel (oder via Beamer oder Whiteboard) festgehalten. Die Gruppen recherchieren bei mitmischen.de und vergleichen die Rechercheergebnisse mit den zuvor erarbeiteten Überlegungen. Ergebnissicherung Die anfangs vorgestellten Gremien werden nun, wieder in Gruppenarbeit, als Begriffe schriftlich fixiert und anschließend in das Glossar (Wiki) übertragen. Vertiefend kann man nun aktuelle politische Vorgänge aufgreifen, etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, und sich anhand dieser intensiver mit einzelnen Bundestagsgremien beschäftigen. Die Schülerinnen und Schüler schauen sich zunächst den auch auf mitmischen.de abrufbaren Videoclip über die Ausschüsse des Deutschen Bundestages an. Anschließend informieren sie sich in Kleingruppen auf der Website bundestag.de weitergehend über die verschiedenen Ausschüsse und stellen jeweils einen - nämlich den von ihnen begründet favorisierten - Ausschuss exemplarisch vor. Hintergrund Auch wenn es im Wahlkampf manchmal anders scheint: Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird in Deutschland nicht direkt durch das Volk, sondern durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Neben der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierungsarbeit ist die Kanzlerwahl eine wichtige Aufgabe, die für jeden neuen Bundestag zu Beginn der Wahlperiode ansteht. Die Schülerinnen und Schüler schauen sich den auf mitmischen.de abrufbaren Artikel über die Bundestagswahl und das Zustandekommen der Kanzlerwahl an. Anschließend besprechen die Lernenden im Plenum, wie die Wahl abgelaufen ist und welche Rolle der Amtseid dabei spielt. Die Abgeordneten des Bundestages wählen also die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, doch kann sie oder er von diesen auch wieder abgewählt werden? Diese Frage stellt die Lehrkraft im Plenum zur Diskussion, und die Lernenden überlegen, wie dies funktionieren könnte. Abschließend recherchieren die Lernenden bei mitmischen.de, welche Bedingungen bei der Abwahl eines Bundeskanzlers oder einer Kanzlerin im Rahmen eines sogenannten konstruktiven Misstrauensvotum erfüllt sein müssen. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler schreiben jeweils einen kurzen Blogbeitrag dazu, welche Informationen sie dem Artikel entnommen haben. Die Beiträge können direkt veröffentlicht oder zur späteren Publikation gesammelt werden. Zudem halten die Lernenden in Form einer Präsentation oder eines Schaubildes fest, wie ein konstruktives Misstrauensvotum zur Abwahl eines Bundeskanzlers abläuft, und ergänzen darüber hinaus das Glossar um die neuen Begriffe. Zur weiteren Vertiefung recherchieren die Lernenden im Internet, wie viele konstruktive Misstrauensvoten es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang gegeben hat und wie diese ausgegangen sind. Die Recherche-Ergebnisse werden tabellarisch aufbereitet. Hintergrund Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Gesetzgebung. Die Abgeordneten entscheiden im Plenum darüber, welche Gesetze in Kraft treten und für uns alle verbindlich sein sollen. Gesetzesentwürfe werden dabei im Bundestag in mehreren Stationen geprüft, diskutiert und sehr oft überarbeitet, bevor sie verabschiedet werden. Wie kommt ein Gesetz überhaupt zustande? Mit dieser Frage werden die Lernenden zum Einstieg in die Bearbeitung des Themas konfrontiert. Die Lehrkraft benennt über Karteikarten oder einen Anschrieb an Tafel oder Board zunächst die politischen Akteure, die neben dem Bundestag in diesem Prozess beteiligt sind: Bundesregierung, Bundesrat und Bundespräsident. Nun überlegen die Lernenden im Plenum, wie der Bundestag beziehungsweise seine Gremien sowie die anderen Akteure zusammenarbeiten, damit ein Gesetz schließlich in Kraft treten kann. Ein Schüler oder eine Schülerin moderiert diese Phase. Die Lehrkraft hält die in dem Plenumsgespräch genannten Begriffe und Stationen im Hintergrund fest (Tafel, Beamer, Whiteboard), ordnet und ergänzt diese gegebenenfalls. Schließlich recherchieren die Lernenden bei mitmischen.de die weiteren Details zu den Gremien oder Stationen, die in die Erarbeitung von Gesetzen involviert sind. "Wir geben uns ein Gesetz" Der Weg der Gesetzgebung wird abschließend grafisch zusammengefasst und die verschiedenen Begriffe in das Glossar aufgenommen. In einem (stark verkürzten) Rollenspiel kann zudem der grundsätzliche Ablauf der Gesetzgebung nachvollziehbar gemacht werden: Zunächst verteilen sich die die Lernenden auf die verschiedenen Akteure (Bundesregierung, Bundestag und Ausschüsse, Bundesrat, Bundespräsident). Die Bundesregierung startet nun eine Gesetzesinitiative und schlägt ein Gesetz vor, etwa die Einführung einer Geldstrafe bei häufigem Zuspätkommen. Dieses muss nun die verschiedenen Stationen passieren und wird dabei immer wieder verändert, bevor es schließlich dem Bundespräsident zur Unterschrift vorgelegt oder vom Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat abgelehnt wird. Das nächste Thema Die Gruppen, bei denen das "Gesetz" noch nicht zur Diskussion angekommen ist oder die es bereits bearbeitet haben, haben den Auftrag, sich zu überlegen, welchen Gesetzvorschlag sie als nächstes anstoßen würden. Das Thema notieren Sie abschließend plakativ auf Papier. Die Lernenden sollen sich auf mitmischen.de über aktuelle Gesetzgebungsverfahren informieren und jeweils den aktuellen Stand skizzieren. Dabei sollen sie vor allem darstellen, an welcher Stelle sich das Gesetz gerade befindet und welche Stationen noch ausstehen. Freiwillige formulieren und begründen ergänzend ihre Meinung zu diesem Gesetz.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Materialsammlung: Bundestagswahl 2025

Unterrichtseinheit

Am 23. Februar 2025 ist es soweit: Deutschland wählt einen neuen, den 21. Deutschen Bundestag. In dieser Sammlung finden Sie Unterrichtsanregungen rund um Demokratiebildung, Wahlen und natürlich speziell zur Bundestagswahl. In unserer Demokratie wird das deutsche Volk durch die Abgeordneten des Bundestags vertreten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger stimmen im Bundestag über wichtige Entscheidungen wie Gesetze oder die Wahl der Bundeskanzlerin beziehungsweise des Bundeskanzlers ab. Alle vier Jahre – so auch 2025 – wird der Bundestag neu gewählt. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition wird dieses Jahr allerdings schon im Feburar statt im September gewählt. Die vorgezogene Wahl wurde notwendig, nachdem die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP an unüberbrückbaren Differenzen zerbrach. Differenzen in zentralen Fragen wie der Energiewende, der Steuerpolitik und der Haltung zu Migration haben nicht nur die Regierung, sondern auch die Gesellschaft tief gespalten. Der Rücktritt des Kanzlers und die darauf folgende Vertrauenskrise machten einen Neuanfang unumgänglich. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag – Nationale und internationale Entwicklungen Deutschland sucht 2025 eine neue Regierung, eine neue Orientierung und Haltung vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Krisen. Der seit Jahren andauernde Krieg in der Ukraine hat Europa in eine neue sicherheitspolitische Realität gezwungen. Russlands Präsident Wladimir Putin setzt weiterhin auf Aggression und Destabilisierung, was den Handlungsdruck auf die NATO und die Europäische Union erhöht. Auch transatlantisch wird die Lage nicht einfacher: Die Rückkehr von Donald Trump in eine Führungsrolle in den USA hat die internationalen Beziehungen weiter polarisiert. Sein konfrontativer Kurs stellt die Einheit westlicher Bündnisse auf die Probe und fordert von Deutschland eine klarere Positionierung auf der Weltbühne. Vor diesem Hintergrund steht Deutschland vor weitreichenden Entscheidungen. Neben der Stabilisierung der Innenpolitik und dem Wiederaufbau des gesellschaftlichen Vertrauens sind mutige Reformen notwendig, um drängende Themen wie den Klimawandel , die Digitalisierung und die soziale Gerechtigkeit anzugehen. Die Bundestagswahl 2025 ist daher mehr als ein simpler Machtwechsel – sie ist eine Richtungswahl, die darüber entscheiden wird, wie Deutschland die Krisen der Gegenwart bewältigt und seine Zukunft gestaltet. Nicht nur für viele Erwachsene, sondern besonders für Jugendliche wird die Bundestagswahl 2025 außerordentlich bedeutsam sein. Alle Volljährigen dürfen selbst ihr Kreuz auf dem Stimmzettel setzen und damit aktiv am Wahlgeschehen teilhaben. Wer steht zur Wahl? Der Kanzlerkandidat der Union (CDU) Friedrich Merz steht laut aktuellem ZDF-Politbarometer vor dem amtierenden Bundeskanzler und erneutem SPD-Kandidaten Olaf Scholz. Für die Grünen wird der aktuelle Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, ins Rennen gehen. Die AfD nominierte Alice Weidel als Kanzlerkandidatin und das BSW stellt Sahra Wagenknecht . Damit stehen neben den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten weiterer Parteien erstmals fünf Kanzlerkandidatinnen bzw. Kandidaten zur Wahl. Unterrichtsmaterialien zur Bundestagswahl 2025 Die Bundestagswahl 2025 wird eine spannende Wahl für deutsche Jugendliche werden. Die Unterrichtsanregungen aus dieser Materialsammlung unterstützen Lehrkräfte dabei, die Bundestagswahl und das Wahlrecht im Unterricht aufzugreifen. Damit leistet Schule und Unterricht einen Beitrag zur Demokratie-Bildung und Demokratie-Stärkung: Schülerinnen und Schüler lernen am Beispiel der Wahlen die Bedeutung der Demokratie und des Rechtsstaates für Freiheit und Gerechtigkeit. Sie können Grundsätze für gerechte und demokratische Abstimmungen und Wahlen sowie deren Funktionen beschreiben. Nicht zuletzt können stimmberechtigte Schülerinnen und Schüler selbst Teil der politischen Willensbildung werden.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Bundestagswahlen: Ablauf und Wahlrecht

Unterrichtseinheit

Mithilfe der Online-Angebote des Bundestags zum Thema "Bundestagswahlen" bauen die Schülerinnen und Schüler Grundlagenwissen zum Ablauf von Bundestagswahlen und Wahlrecht auf und erweitern vorhandene Kenntnisse. Neben dem Portal www.bundestag.de hält der Bundestag mit www.mitmischen.de und www.kuppelkucker.de auch zwei Angebote speziell für Kinder und Jugendliche bereit. Diese Seiten kommen in dieser Unterrichtseinheit zum Einsatz: Schülerinnen und Schüler werden zur aktiven Recherche auf den Jugendseiten des Bundestages angeleitet, um ihr Wissen zum Themenfeld Bundestagswahl zu erweitern. Die Sequenz ist flexibel einsetzbar und vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Bundestagswahl. Grundlagenwissen aufbauen, Handlungsfähigkeit vermitteln Die Aufgaben und Ziele der politischen Bildung zielen auf das Bild der "mündigen Bürgerinnen und Bürger" ab: Die Schülerinnen und Schüler sollen gemäß der Vorgaben für den Politikunterricht über ihr Grundlagenwissen hinaus eine selbstständige politische Urteils- und Handlungsfähigkeit entwickeln, um hieraus zu einer aktiven Mitwirkung in gesellschaftspolitischen Entscheidungsprozessen zu gelangen. Wahlen sind in einem demokratischen Staatswesen eine der grundlegenden Aufgaben der Staatsbürgerinnen und -bürger und somit ist das Wissen darum die Basis für die Demokratiekompetenz der Lernenden – und zukünftigen Wählerinnen und Wähler. Modularer Aufbau – flexibel einsetzbar Die Unterrichtseinheit ist so gestaltet, dass Lehrkräfte auch in einer einzelnen (Vertretungs-)Stunde mit ihren Schülerinnen und Schülern Inhalte zur Bundestagswahl erarbeiten können. Die einzelnen Kapitel sind modular aufgebaut und können auch einzeln oder in einer anderen Reihenfolge aufgegriffen werden. Module der Unterrichtseinheit "Bundestagswahlen" 1 – Die Bedeutung von Wahlen in einer Demokratie Die Lernenden erarbeiten die Grundlagen des Wahlsystems für eine parlamentarische Demokratie und begründen in Form eines Werbespots, warum man wählen gehen sollte. 2 – Die Wahlgrundsätze Die Schülerinnen und Schüler recherchieren die Bedeutung demokratischer Wahlprinzipien. Sie grenzen hiervon nichtdemokratische Wahlsysteme ab. 3 – Das Wahlrecht Mithilfe einer Internetrecherche erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Wahlsystems und das festgelegte Verfahren für eine Bundestagswahl. 4 – Die Fraktionen im Bundestag In einer Bundestagswahl stehen die politischen Parteien in einem Ideenwettbewerb um die Gunst der Wählerstimmen. Die Lernenden analysieren ihre Grundsatzprogramme. 5 – Der Ablauf der Wahlen Die Lernenden entwerfen einen Video-Spot, der Neuwählerinnen und Neuwähler über den Ablauf einer Bundestagswahl informiert. Die Umsetzung des Spots zu einem Videoclip kann in einer Vertretungsstunde erfolgen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Bedeutung von Wahlen in einem demokratischen System. erarbeiten sich zentrale Informationen zum Wahlablauf und zur Stimmenauszählung. erklären das in der Bundesrepublik geltende Wahlrecht in seinen Grundzügen. verstehen die Bedeutung des Ideenwettkampfs der Parteien im Wahlkampf und kennen die Grundsätze der im Bundestag vertretenen Parteien. werden für das Phänomen der Wahlmüdigkeit oder Politikverdrossenheit sensibilisiert. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sammeln durch Internetrecherchen auf den Jugendseiten des Bundestages (wie www.mitmischen.de ) gezielt Informationen. nutzen Internetquellen, um Informationen zu recherchieren. präsentieren erarbeitete Inhalte. nutzen interaktive Online-Angebote. verwenden Web-2.0-Tools wie Wikis oder Blogs zur Ergebnissicherung. erstellen Videos als Präsentationsform und laden sie auf einem Videoportal hoch. stellen mithilfe von Quizsoftware, Homepagegenerator oder Präsentationssoftware Arbeitsergebnisse als Frage-Antwort-Quiz vor. Hintergrund Als eines der wichtigsten Verfahren, bei denen die Souveränität der Staatsbürgerinnen und -bürger und die demokratische Mitbestimmung zum Tragen kommen, haben Wahlen einige zentrale Aufgaben: Legitimierung des politischen Systems, der Zusammensetzung des Bundestages als gesetzgebende Gewalt in Deutschland und der Regierung als Exekutivorgan. Entscheidung darüber, welche politischen Ziele und Themen sich im Ideenwettbewerb der Parteien durchsetzen und somit indirekt die Mitbestimmung über die Staatsausgaben. Repräsentation einer pluralistischen Gesellschaft und der unterschiedlichen Interessenslagen mit dem Ziel, einen Interessensausgleich herbeizuführen. Einbindung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse und Stärkung der Identifizierung mit dem parlamentarisch-demokratischen System. Überprüfung des eigenen Standpunktes und kritische Urteilsbildung bei der wahlberechtigten Bevölkerung. Einstieg im Plenum Den Schülerinnen und Schülern wird ein Spruch gezeigt, der zur aktiven Teilnahme an Wahlen motivieren soll: "Wenn du dich nicht entscheidest, dann verlasse ich dich. Deine Demokratie " (als Grafik oder Tafelanschrieb). Die Lernenden werden aufgerufen herauszufinden, warum es das Ende der Demokratie bedeutet, wenn Staatsbürgerinnen und -bürger von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen. Sie benennen Gründe hierfür und schildern, welche Folgen dies für jede und jeden einzelnen haben könnte. Die erwarteten Antworten können eine Übernahme der Macht durch Extremisten oder Vertretungen finanzstarker Institutionen erwähnen, ebenso einen allmählichen Umbau der demokratischen Ordnung in ein autoritäres System oder sogar einen Zusammenbruch der Ordnung. Dass Wahlen und Demokratie zusammengehören, wird den meisten intuitiv verständlich sein, die Begründungen über die Bedeutung der Wahlen in einer Demokratie sind voraussichtlich aber noch wenig konkret. Die Antworten werden gesammelt und sichtbar notiert, wobei die Lehrkraft bereits eine Gliederung nach den Einzelkapiteln der Unterrichtseinheit vornehmen kann. Die Lernenden werden in Zweiergruppen aufgeteilt und recherchieren online die Bedeutung von Wahlen und machen sich mit Argumenten vertraut, die zu einer aktiven Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die einzelnen Spots können in Gruppen- oder Partnerarbeit mithilfe einer Schnittsoftware zu einem Spot zusammengefügt und auf ein Videoportal geladen werden. Klassenintern oder über die Klasse hinaus kann für die eigenen Spots geworben um um Feedback gebeten werden. Die Schülerinnen und Schüler können anschließend die Reaktion der Zuschauerinnen und Zuschauer anhand der Kommentare zu ihrem Spot auswerten. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler greifen die zum Einstieg gesammelten Gedanken auf und reflektieren diese mithilfe ihres neu erworbenen Wissens. Sie konzipieren anschließend gemeinsam und mit Unterstützung durch die Lehrkraft einen kurzen Fernsehspot, in dem jede und jeder mit einer Kurzaussage begründet, warum sie oder er wählen gehen wird. Hierin verarbeiten die Lernenden die recherchierten Argumente und Fakten und verbinden diese mit einem persönlichen Apell. Jede der zuvor gebildeten Gruppen formuliert hierfür einen eigenen Text/Kurzaussage. Nach einem bis zwei Probedurchläufen werden die Aussagen gefilmt. Hintergrund Auch Diktaturen lassen Wahlen abhalten – doch selten genügen diese den Grundsätzen einer demokratisch abgehaltenen Wahl, die den Willen der Wahlbevölkerung repräsentiert. In Deutschland wird das verfassungsmäßige Fundament demokratischer Wahlen im Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." Die Einhaltung der Wahlgrundsätze überprüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, an den sich jede Bürgerin und jeder Bürger wenden kann. Einstieg im Plenum Zur Einarbeitung der Schülerinnen und Schüler in Funktion und Bedeutung der Wahlgrundsätze werden sie von der Lehrkraft dazu aufgerufen, Beispiele zu finden, die diesen Prinzipien nicht entsprechen oder in einem krassen Gegensatz dazu stehen. Dafür werden die fünf Prinzipen an die Tafel/Flipchart geschrieben, und die Lernenden nennen entsprechende Modelle. Die erwarteten Antworten werden wahrscheinlich historische Beispiele aufgreifen oder an tagespolitische Medieninformationen über autoritäre Regime anknüpfen. Die Lehrkräfte sind dabei aufgerufen, Beispiele, die nicht das Wahlrecht direkt betreffen (grundsätzliche Verstöße gegen demokratische Prinzipien oder Menschenrechtsverletzungen) herauszufiltern. Mögliche Nennungen, die notiert werden können, wären beispielweise: Zensuswahlrecht, keine Wahlberechtigung für bestimmte Bevölkerungsgruppen, Zwang und Druck bei der Stimmabgabe, Einparteien- oder Einkandidatenlisten, Privilegierung bestimmter Personengruppen. Denkbar ist ebenfalls die Erwähnung von Wahlmanipulationen bei der Stimmenauswahl, die von den klassischen Wahlgrundsätzen abzugrenzen sind. Anschließend sollen die Lernenden grundlegende Fakten zu den Wahlgrundsätzen recherchieren. Es bietet sich an, für jeden der Wahlgrundsätze ein oder mehrere Expertenteams zu ernennen und zusätzlich eine Gruppe aufzustellen, die sich über die Einhaltung der Wahlgrundsätze informiert. Ergebnissicherung Die Lernenden halten zunächst ihre Arbeitsergebnisse in einem Glossar fest, auf das alle zugreifen können. Dies kann in Form eines Wikis oder eines Blogs geschehen. Arbeitsgruppen, die das gleiche Recherchethema erarbeitet haben, erstellen gemeinsam den entsprechenden Lexikoneintrag. Dieses Glossar wird für alle weiteren Kernbegriffe weitergeführt, die im Verlauf der Unterrichtseinheit bearbeitet werden. Anschließend werden Quizkarten zum Thema im Frage-Antwort-Stil erstellt, die sich an Formate wie "Wer wird Millionär?" beziehungsweise "Trivial Pursuit" anlehnen können. Beim Verfassen der richtigen Antwort sollen die Lernenden eine Kurzerklärung verfassen. Solche Lernkarten können in einem Textverarbeitungsprogramm erstellt werden, wobei Vorder- und Rückseiten anschließend ausgedruckt und aneinandergeklebt werden. Alternativ kann man die Fragen und Antworten mithilfe von PowerPoint-Folien gestalten oder mit einer Quizsoftware arbeiten. Wichtig ist, dass alle Arbeitsgruppen mit der gleichen Methode oder Formatierung arbeiten, damit sich später ein kompletter Spielsatz ergibt, in dem alle Gruppen ihr Wissen zusammentragen. Die Schülerinnen und Schüler spielen das Quiz durch und erhalten somit das Faktenwissen der Themen aus den jeweils anderen Arbeitsgruppen. Nachhaltige Ergebnisnutzung Das erstellte Glossar, aber auch das Quiz kann auch im Rahmen der Behandlung von anderen politischen Themen genutzt und erweitert werden. Durch die aktive Beschäftigung mit den Inhalten wird sichergestellt, dass sich die Lernenden die Begriffe besser merken können. Die Lernenden greifen je ein Beispiel aus der Einstiegsphase auf, bei dem sie zu Beginn eine Verletzung der Wahlgrundsätze ausmachten. Sie recherchieren frei im Internet oder im Schulbuch nach den historischen oder aktuellen politischen Hintergründen. Denkbare Themen wären Frauenwahlrecht, Dreiklassenwahlrecht, Wahlmänner/-frauen in den USA, Einparteienstaat/DDR. In der Folgestunde werden die neu gewonnen Erkenntnisse ausgetauscht und die Ergebnisse dem allen zugänglichen Glossar zugefügt. Hintergrund Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten, dennoch sind die konkreten Bestimmungen teilweise recht komplex und breit gefächert. Grundsätzlich versteht man unter dem Wahlrecht alle gesetzlichen Bestimmungen, die das Verfahren von Wahlen in Deutschland regeln. Dies betrifft: Die Definition der Staatsbürgerin beziehungsweise des Staatsbürgers und des Personenkreises, der aktiv oder passiv am Wahlgeschehen teilnehmen kann. Das geltende Wahlsystem, das Zusammenspiel von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht und die damit zusammenhängende Bedeutung von Erst- und Zweitstimme bei der Stimmabgabe. Den Ablauf der Wahl. Die Funktion und Befugnisse der Wahlleitung und der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Den Turnus der Wahlen. Das Verfahren für die Stimmauswertung, die Vergabe der Mandate und somit die Zusammensetzung des neugewählten Bundestages. Einstieg im Plenum Die Schülerinnen und Schüler entwickeln zusammen eine MindMap oder ein Cluster zum Kernbegriff "Bundestagswahl". Dieses Vorwissen wird dabei an Flipchart, Tafel oder Board fixiert und gleichzeitig strukturiert. Die Antworten werden nicht gewertet oder korrigiert, auch falsche Aussagen werden gleichberechtigt aufgenommen. Anhand der Informationen unter mitmischen.de und bundestag.de können die Lernenden zum Thema Bundestagswahl recherchieren und anschließend die im Plenum zusammengetragenen Informationen gemeinsam mit der Lehrkraft verifizieren oder korrigieren. Es bietet sich an, themenspezifische Gruppen zu bilden. Mögliche Inhalte sind: Wahlberechtigte, aktives und passives Wahlrecht, personalisierte Verhältniswahl in Deutschland: Erst- und Zweitstimme, Vergabe der Mandate, (Fünf-Prozent-Hürde, Überhangmandate), Sitzverteilung, Auszählungsverfahren. Die Gruppen, die themenspezifisch hierzu recherchieren, sollten dabei im Vorfeld darüber informiert werden, dass sie die Verfahren zur Berechnung der Sitze im Bundestag (Sainte-Laguë/Schepers und Hare/Niemeyer) nur kurz umreißen sollen. Ergebnissicherung Die Lernenden ergänzen das Glossar um zentrale Begriffe. Um das Wissen der Expertengruppen zusammenzuführen, erstellen die Schülerinnen und Schüler weitere Quiz-Fragen und -Antworten oder Erläuterungen hierzu und spielen das Quiz durch. Die in der Einstiegsphase erstellte MindMap wird bei Bedarf korrigiert und ergänzt und in das Glossar aufgenommen. Gesellschaftspolitische Kontroverse Auch wenn die grundlegenden demokratischen Prinzipien des deutschen Wahlrechts in der öffentlichen Diskussion kaum in Frage gestellt werden, gibt es in Detailfragen durchaus Kontroversen. So wurde im Jahr 2012 durch einen Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichtes eine Neuregelung der Vergabe von Überhangmandaten nötig. Andere Debatten, die immer wieder aufkommen, sind das Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer oder eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über eines dieser gesellschaftspolitischen Kontroversen und stellen in einem Mini-Referat die zentralen Pro- und Kontra-Argumente vor. Hintergrund Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die Wahlen zum Bundestag sind daher faktisch eine Abstimmung über die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien, die nach Artikel 21 des Grundgesetzes an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Um eine Orientierung der im Wahlkampf vorgestellten Programme zu erhalten, ist es wichtig zu wissen, wofür die einzelnen Parteien stehen und sich mit deren Grundsatzprogrammen vertraut zu machen. Erarbeitung Die Schülerinnen und Schüler recherchieren in Partnerarbeit oder in Kleingruppen die Grundsätze der im Bundestag vertreten Parteien und setzen sich mit den jeweiligen Parteiprogrammen beziehungsweise Wahlkampfbroschüren auseinander. Es bietet sich an, eine Gruppe jeweils eine Partei untersuchen zu lassen. mitmischen.de: Wofür stehen die Parteien, die im Bundestag vertreten sind? Auf mitmischen.de finden die Lernenden einen kurzen Steckbrief zu jeder im Bundestag vertretenen Partei sowie die jeweiligen Grundsatzprogramme als PDF-Datei zum Herunterladen. Ergebnissicherung Die Gruppen entwerfen aus ihren Informationen ein Schaubild, das über die jeweilige Partei informiert. Die Gruppen stellen ihr Diagramm anschließend im Plenum vor, wobei die Gruppen, die die gleiche Partei bearbeiteten, hintereinander präsentieren sollten, um einen Vergleich der Arbeitsergebnisse zu ermöglichen. Die Schaubilder werden diskutiert, eventuell überarbeitet und dem Glossar zugefügt. Wortwolke als vorzeigbares Ergebnis Aus der jeweiligen Präambel beziehungsweise dem Vorwort der Grundsatzprogramme erstellen die Lernenden jeweils eine Wortwolke beispielsweise bei www.wortwolken.com . Die so entstandenen Wortwolken der Parteien werden miteinander verglichen und auf die Kernbegriffe hin untersucht. Anschließend vergleichen die Schülerinnen und Schüler die Schlüsselbegriffe, die sie in der Einstiegsphase den Parteien zugeschrieben haben. In der "heißen Phase" des Wahlkampfes stehen weitere Recherchemöglichkeiten zur Verfügung, wie Wahlkampfflyer, Wahlplakate, Kandidaten-Twitter, Wahlspots im Fernsehen oder im Internet, die untersucht werden können. Außerhalb des Bundestagswahlkampfes können sich die Schülerinnen und Schüler mit dem medialen Informationsangebot der einzelnen Parteien beschäftigen und diese analysieren: Wie übersichtlich/informativ sind Parteienwebsite/Facebook-Auftritt/Twitter-Angebot? Kann ich mich als wahlberechtige Bürgerin beziehungsweise Bürger gut informieren? Wird auf Neuwählende eingegangen? Die Lernenden informieren in der Folgestunde über ihre Arbeitsergebnisse, indem sie per Beamer die medialen Angebote der Parteien kommentierend vorstellen. Hintergrund Nicht wenige Neuwählerinnen und Neuwähler haben etwas Angst vorm "ersten Mal". Es besteht Unsicherheit darin, was genau zu tun ist, welche Unterlagen man ins Wahllokal mitbringen muss und wie man den Stimmzettel richtig ausfüllt. Um selbst gut vorbereitet zu sein, oder um das erarbeitete Vorwissen prägnant und allgemeinverständlich umzusetzen, beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit den einzelnen Schritten der Bundestagswahl. Da diese Thematik eine in sich geschlossene Einheit bildet, eignet sie sich gut für eine Vertretungsstunde und kann auch gut ohne eine vorausgehende Erarbeitung der eher theoretischen Grundlagen zum Wahlrecht in einer Doppelstunde umgesetzt werden. Einstieg im Plenum Den Lernenden werden Stimmzettel aus der zurückliegenden Bundestagswahl von 2017 gezeigt. Diese können unter www.wahlumfrage.de heruntergeladen und ausgedruckt oder auf dem Beamer, am Board präsentiert werden. Die Schülerinnen und Schüler tragen ihr Vorwissen zusammen und erklären, wie die Stimmzettel auszufüllen sind und wie der Ablauf der Wahl vonstatten geht. Anschließend informieren sich die Schülerinnen und Schüler auf den Seiten www.mitmischen.de und www.bundestag.de über den Ablauf einer Bundestagswahl. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler sollen in Kleingruppen eine Anleitung zum Wählen für Neuwählerinnen und Neuwähler im Video-Erklärformat ähnlich wie "explainity" oder "simpleshow" produzieren. Der Clip sollte höchstens drei Minuten dauern. Hierfür erstellen sie Skizzen und Symbole auf Papier und erklären den Ablauf in leicht verständlicher Form Schritt für Schritt. Die Präsentation kann zunächst offline auf einem Tisch erfolgen. Explainity: Bundestagswahlen einfach erklärt Komplexe Zusammenhänge einfach erklärt: mit simplen Szenen, einer Tischplatte und einigen Worten … simpleshow: Die simpleshow erklärt die Bundestagswahl Ein Animation, die die Wahlen zum Bundestag auf den Punkt bringt. Festigung des erworbenen Wissens Zur Ergebnissicherung der gesamten Unterrichtseinheit wird das Glossar/Wiki sowie das Quiz abschließend überarbeitet und ergänzt. Das Quiz kann zur Evaluation des Wissens oder zur Vorbereitung auf Klausuren später nochmals gespielt werden. Videos erstellen Die Präsentation der "Anleitung zum Wählen" soll als Video aufgezeichnet werden. Dies kann mit einem Smartphone erfolgen. Die Filme können anschließend auf einer Videoplattform hochgeladen und in der Folgestunde von den Schülerinnen und Schülern kommentiert werden.

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Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

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Der Wahl-O-Mat im Unterricht

Unterrichtseinheit

Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestags: Im Wahljahr 2025 ist vieles neu beim Wahl-O-Mat. Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Bundeszentrale für politische Bildung wieder den Wahl-O-Mat online geschaltet. Auf zahlreiche Nachfragen von Lehrerinnen und Lehrern, die den Wahl-O-Mat in der Schule einsetzen möchten, hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Unterrichtsbausteine erstellen lassen. Für Eilige gibt es Kurzmodule zum Einsatz des Wahl-O-Mat in einer Unterrichtsstunde und "best practices" aus der Schulpraxis. In kleinen Projekten können Lerngruppen sich mit ihren Partei-Images und den Themen des Wahlkampfs auseinandersetzen, politische Diskussionen gestalten oder selbst einen "Mini-Wahl-O-Mat" entwickeln. Die zur Verfügung stehenden Unterrichtsbausteine nehmen die innere Dynamik des Wahl-O-Mat auf, um sie im Unterricht für die weitere Bearbeitung von inhaltlichen Aspekten und sozialen Kompetenzen nutzbar zu machen. Im Zentrum der Unterrichtsbausteine steht der Wahl-O-Mat, dessen Einsatzmöglichkeit im Unterricht der Baustein "Wahl-O-Mat im Unterricht" beschreibt. Drei Hauptaspekte werden mit dem Einsatz des Wahl-O-Mat aufgegriffen: Motivation Der Wahl-O-Mat bietet durch die Internetpräsenz und durch seinen spielerischen Ablauf eine hohe Motivation, ihn auch mehrfach zu durchlaufen. Dies wird vor allem dadurch verstärkt, dass die Nutzerinnen und Nutzer direkt angesprochen werden, um zu unterschiedlichen Fragestellungen eigene Position zu beziehen. Wahrnehmung und Wahlmotive Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz des Wahl-O-Mat sollten die Erwartungsdifferenzen der Nutzerinnen und Nutzer thematisiert werden. Wie habe ich die Parteien eingeschätzt und welche Positionen haben sie zu den Thesen tatsächlich eingenommen? Wodurch wird die eigene Wahlentscheidung geprägt (Familie, Peergroup, Werbung, Information et cetera)? Weiterführende Informationen Fehlende Informationen beim Durchlauf des Wahl-O-Mat können als Impuls aufgegriffen und vielfältig in die bereits vorhandene Unterrichtsplanung eingebunden werden. Umfangreiches Unterrichtsmaterial zum Wahl-O-Mat Zahlreiche Unterrichtsbausteine zum Wahl-O-Mat gibt es für die Jahrgangsstufen 10 bis 13, von einer Unterrichtseinheit für eine Schulstunde bis zum Klassenprojekt. Dazu kommen weitere Informationsmaterialien und Online-Lernspiele. Beispielhafte Unterrichtsprojekte Die folgenden Beispiele sind für die Projektarbeit und den fächerübergeifenden Unterricht vorgesehen und werden hier zum Download angeboten:

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Unterrichtsmaterial zum Thema "Rentenreform reformieren"

Unterrichtseinheit

Dieses Unterrichtsmaterial behandelt die Frage, wie die zwei widersprüchlichen Ziele der Rentenpolitik unter einen Hut gebracht werden können: die Beiträge für die Rentenversicherungen niedrig halten und zugleich einen Anstieg der Altersarmut verhindern. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten verschiedene Arbeitsblätter und formulieren ein fundiertes Konzept zur Reform der Rentenreform.Das Ziel der Rentenpolitik ist von einem Widerspruch geprägt. Rentenpolitiker befinden sich stets in einem nur schwer zu lösenden Dilemma: Einerseits zielt Rentenpolitik darauf ab, durch niedrige Beiträge die Konkurrenz- und Profitfähigkeit der Wirtschaftsunternehmen zu stärken, um Arbeitsplätze zu schützen und das Wirtschaftswachstum zu erhöhen. Andererseits ist der Anspruch der Gesellschaft an die Rentenpolitik, dass sie angemessene Leistungen garantiert, um Altersarmut zu verhindern.Der Kern der Unterrichtseinheit besteht aus zwei gegensätzlichen, sich widersprechenden Konzepten zur Reform der Rentenreform (ein gewerkschaftsnaher und ein liberaler Reformvorschlag). Aus diesen wählen die Lernenden begründet Elemente aus, um eine eigene Reformidee zu konkretisieren. Diese Reformidee soll im Sinne einer Öffnung des Politikunterrichts zur Lebenswelt einer politischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Konzepte nicht nur in der Lerngruppe vorstellen und diskutieren, sondern auch in ihrem persönlichen Lebensumfeld und sie zudem an einen Abgeordneten ihrer Wahl mit der Bitte um eine Antwort schicken. Rentenreform: Vorüberlegungen und Hintergrundinfos Einige Hintergrundinformationen zum Thema Rentenpolitik und Hinweise zur Erarbeitung eines eigenen Renten-Reformvorschlages sind hier zu finden. Rentenreform: Arbeitsblätter und Ablauf Der detaillierte Ablauf der Unterrichtseinheit sowie die dazugehörigen Arbeitsmaterialien sind hier zusammengestellt. Die Schüler und Schülerinnen können vier Kernfragen der Rentenpolitik benennen. zu den vier Kernfragen der Rentenpolitik begründet Stellung beziehen. in einem selbstständig erarbeiteten Reformkonzept eine Lösung der Rentenreformproblematik vorstellen. die Reaktionen auf ihr Konzept vorstellen und auswerten. Text- und Internetquellen sowie Grafiken nutzen, um Informationen über kontrovers diskutierte Sachfragen zu recherchieren. Eine nachhaltige, in der Bevölkerung akzeptierte Rentenpolitik muss die folgenden vier Aufgaben lösen: durch ein angemessenes Rentenniveau die Altersarmut verhindern, für angemessene Beitragssätze sorgen, die die arbeitende Bevölkerung und die Arbeitgeber nicht zu stark belasten, die Beiträge für die Altersvorsorge so effizient wie möglich für diese Ziele einsetzen, eine Lösung für die durch den demografischen Wandel entstehenden Probleme finden. Kontrovers diskutierte Kernfragen Die richtige Strategie ist jedoch nicht leicht zu finden, denn in der politischen Debatte herrscht große Uneinigkeit. Kontrovers diskutiert werden unter anderem die folgenden Kernfragen: Wie hoch soll das Rentenniveau sein? Wie sollen sich die Beitragssätze für die staatliche Rentenversicherung entwickeln? Kann die private kapitalgedeckte Rentenversicherung die Rente wirklich effizienter und sicherer machen? Oder müssen nicht auch die kapitalgedeckten Rentenansprüche durch eine immer kleinere Zahl an Menschen erarbeitet werden? Wie besorgniserregend ist der demografische Wandel wirklich? Gefährdet er die Funktionsfähigkeit des Umlagesystems? Oder werden seine Folgen übertrieben dargestellt? Bei der Erarbeitung eines eigenen Renten-Reformvorschlages helfen die lehrgangsartig zu bearbeitenden Zusatzmaterialien: ein Einleitungstext, mit dem nach dem didaktischen Modell des Politikzyklus das der Rentenformdebatte zugrunde liegende Problem erarbeitet wird (Material 2) eine Sammlung von in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Kommentaren zur Rentendebatte (Material 9) ein zu Fragen der Rentenpolitik konkretisiertes politisches Urteilsraster, das die Schülerinnen und Schüler einsetzen, um die gegensätzlichen bereits vorliegenden Reformkonzepte mithilfe von ausgewählten Kategorien der politischen Urteilsbildung zu analysieren (Material 8) Materialien zur Erarbeitung von Antworten auf die vier Kernfragen der Rentenpolitik (Material 4 bis 7, Material 9) Die Lernenden diskutieren zur Vorentlastung und Einstimmung auf das Thema einige Fragen, die sie vor dem Hintergrund ihres Wissensstandes beantworten sollen. Im Anschluss werden ausgewählte Fragen im Plenum diskutiert und einige grundsätzliche Sachfragen geklärt sowie offene Fragen gesammelt und wenn möglich bereits an dieser Stelle beantwortet. Meinungsbild-Abfrage Die Reformvorschläge stehen stellvertretend für die Position linker Gewerkschaftler und Sozialdemokraten, die zurzeit nicht mehrheitsfähig ist, sowie für eine regierungsnahe liberale Sichtweise. Nach der Erarbeitung der Unterschiede wird in einer Blitzlichtrunde und einer folgenden Diskussion ein erstes Meinungsbild abgefragt. Diese Meinungsbild-Abfrage sollte am Ende der Einheit wiederholt werden, um zu klären, in welch unterschiedlicher Weise Lernprozesse angeregt worden sind. Kernfragen der Rentenpolitik Um die vier Kernfragen der Rentenpolitik zu klären, erarbeiten die Lernenden die notwendigen Sachinformationen. Dies kann ganz oder teilweise in arbeitsteiliger Gruppenarbeit mit Präsentationen geschehen, zum Beispiel als Gruppenpuzzle oder Kugellager. Die ARD-Reportage " Das Riester-Dilemma. Bilanz einer Jahrhundertreform " sollte als Einstieg in diese Phase gemeinsam angesehen und ausgewertet werden, da sie grundsätzliche Fragen aufwirft, die einen hohen Diskussionsbedarf auslösen. Die Lernenden erarbeiten in dieser Phase Argumente und Elemente für ihr zu erstellendes Reformkonzept. Wichtig dabei ist, dass sie zu jeder Kernfrage Notizen anlegen, die sie am Ende in das Reformkonzept einarbeiten. Durch den stärkeren Ich-Bezug dieser Phase wird die persönliche Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler nochmals unterstrichen. Wie zuvor notieren sie neue und für sie wichtige Argumente, die sie in ihren Reformentwurf einarbeiten wollen. Nach der Bearbeitung von Material 9 erstellen die Lernenden anschließend ihr eigenes Reformkonzept. Es ist sinnvoll, den Schülerinnen und Schülern die Materialien digital zur Verfügung zu stellen, da sie einen längeren Text schreiben und publizieren sollen und ihnen so ein zeitraubendes Abtippen erspart wird. Reformschritte nennen und begründen Die Lernenden verfassen auf der Basis ihrer Sachkenntnis ein begründetes Reformkonzept, das 1. die Reformschritte nennt und 2. eine Begründung für die Auswahl der Schritte erläutert. Vorlage für die Lernenden Sinnvoll kann es sein, dass die Lehrkraft eine unvollständige Vorlage zur Orientierung für die Schülerinnen und Schüler erstellt und mit der Lerngruppe bespricht. Eine solche Vorlage sollte in der Struktur wie folgt aufgebaut sein (und damit angelehnt an die Struktur von Gesetzesentwürfen, wie sie für den Bundestag formuliert werden): A. Beschreibung des mit dem Reformkonzept zu lösenden Problems Trotz der Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2001 (Altersvermögensgesetz) steht die Rentenpolitik weiterhin vor vielen Problemen: das Armutsrisiko für heute junge Menschen hat zugenommen, es ist unklar, ob die privaten Rentenversicherungen die aus der Kapitaldeckung finanzierten Rentenerträge werden auszahlen können et cetera. B. Erläuterung der verschiedenen Elemente des Reformkonzepts Um die Rente sicherer und gerechter zu machen, müssen die folgenden Entscheidungen getroffen werden: 1. ... 2. ... 3. ... C. Begründung für die Auswahl der einzelnen Elemente. 1. ist notwendig, weil ... 2. ist notwendig, weil ... 3. ist notwendig, weil ... Name, Anschrift, Datum Die Entwürfe werden mit der Bitte um Antwort an eine Bundestagsabgeordnete oder einen Bundestagsabgeordneten, möglichst aus dem Wahlkreis oder dem Bundesland der Schülerinnen und Schüler, verschickt und die Antworten dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Lerngruppe vorgestellt. Sinnvoll ist es, darauf zu achten, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien kontaktiert werden, um die unterschiedlichen Reaktionen miteinander vergleichen zu können. Die Lernenden sollen ihre Entwürfe zudem in der Lerngruppe und in ihrem persönlichen Umfeld zur Diskussion stellen. In einer späteren Stunde berichten die Lernenden über die Reaktionen auf ihre Versuche, für ein fundiertes Konzept einer Rentenreform zu werben. Der Politikunterricht öffnet sich auf diese Weise dem Umfeld der Schule und die Lernenden machen die Erfahrung, dass sie im Unterricht Wissen und Fähigkeiten erwerben, die es ihnen nicht nur ermöglichen, politische Vorgänge besser zu verstehen, sondern möglicherweise auch aktiv beeinflussen zu können.

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Bildung im Bundestagswahlkampf 2002

Unterrichtseinheit

Weder Arbeitslosigkeit noch Steuerreform oder gar die Umweltpolitik bestimmten das Wahlkampfgeschehen vor der Sommerpause und der Jahrhundertflut. Das PISA-Debakel, das Erfurter Blutbad und die Klagen der Wirtschaft und Universitäten über zu wenig Studenten führten dazu, dass die Bildungspolitik das wichtigste Thema der ersten heißen Wahlkampftage wurde.Ausgehend von der PISA-Studie und deren Ergebnissen lassen sich schulische Aufgaben, Defizite und deren Ursachen heraus arbeiten - eventuell mit Einsatz des Internets. Sicher erkennen die SchülerInnen schnell, warum das Thema im Bundestagswahlkampf derart präsent ist. Einstieg Ausgehend von der PISA-Studie und deren Ergebnissen lassen sich schulische Aufgaben, Defizite und deren Ursachen heraus arbeiten - eventuell mit Einsatz des Internets. Sicher erkennen die SchülerInnen schnell, warum das Thema im Bundestagswahlkampf derart präsent ist. Abgrenzen verschiedener Meinungen Die Einstellungen der politischen Parteien zum augenscheinlichen "Wahlkampfthema Nummer 1" sind in den Wahlprogrammen, die wiederum auf den Websites der Parteien einzusehen sind, zu entdecken. Diese können in Relation zu den grundsätzlichen Einstellungen der Parteien gesetzt werden. Recherche einer Diskussionsgrundlage Die Kulturhoheit der Länder spricht dagegen, dass Bildungspolitik Wahlkampfthema wird. Dennoch werden Stimmen laut, die Bildung zur Bundesaufgabe machen wollen. Eine Diskussion kann auf Basis der im Internet gewonnenen Informationen geführt werden.Die SchülerInnen sollen das Thema Bildung als politische Dimension begreifen. die unterschiedlichen Einstellungen der Parteien erkennen und beurteilen. selbstständig im Internet nach weiter gehenden Informationen suchen. Bildung als kulturhoheitliche Aufgabe der Länder verstehen und zu bundespolitischen Fragestellungen abgrenzen. Gerhard Schröder (SPD) erkannte dies und gab, eine Premiere in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, am 13. Juni 2002 als erster Bundeskanzler eine Regierungserklärung zum Thema "Bildung" ab. In ihr bezeichnete er die Bildungsfrage als "die soziale Frage des 21. Jahrhunderts". Stritten sich in der Vergangenheit die Parteien heftig um den richtigen Weg in der Bildungspolitik, sind sie in diesen Tagen programmatisch wesentlich näher beisammen. Niemand bezweifelt beispielsweise, dass Bildung die Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und gesellschaftliche Weiterentwicklung ist. Doch nach der Erfurter Bluttat finden auch Forderungen nach einer Rückbesinnung auf traditionelle Erziehungswerte ihren Platz in einigen Wahlprogrammen. Diese Unterrichtseinheit wurde in Kooperation mit politik-digital und Wahlthemen erstellt. Weiterführende Beiträge, Informationen sowie interaktive Angebote für den Unterricht finden Sie bei: Als eine erste Reaktion auf PISA beschloss die rot-grüne Bundesregierung, den Bundesländern in den nächsten Jahren rund vier Milliarden Euro zur Einrichtung von 10.000 Ganztagsschulen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus forderte Schröder eine "nationale" Bildungsreform. Kulturhoheit der Länder Damit löste er eine Welle der Empörung bei Länderregierungen und Opposition aus, denn die Bildungspolitik fällt im Wesentlichen in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Artikel 30 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt, dass die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur bei den Ländern liegen (Kulturhoheit der Länder). Kultusministerkonferenz Zur Koordination der einzelnen Länderpolitiken treffen sich die 16 Kultusminister regelmäßig in der so genannten Kultusministerkonferenz (KMK). Die KMK hat laut ihrer Geschäftsordnung die Aufgabe, "Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen" zu behandeln, doch eine bundesweit einheitliche Bildungspolitik existiert damit noch lange nicht. Bildung als Wahlkampfthema In der Vergangenheit wurde das föderale Bildungssystem nicht grundsätzlich in Frage gestellt, doch nach dem miserablen PISA-Abschneiden wagte sich die rot-grüne Bundesregierung an dieses Thema. Doch Widerspruch kam prompt und war zu Wahlkampfzeiten unmissverständlich. Wahlkampf ohne viele Gegensätze Im Wahlkampf thematisieren alle Parteien die Bildungspolitik und setzen dabei ihre Akzente nur geringfügig anders. Sie sind sich in der Diagnose weitgehend einig und auch die Rezepte der Parteien erscheinen, wie die angeführten Beispiele zeigen, recht ähnlich. Die WählerInnen müssen schon ganz genau hinschauen und die Aussagen der Parteien miteinander vergleichen, um die Unterschiede zu erkennen und ihre Wahlentscheidung zu treffen. Ganztagsbetreuung Die SPD setzt mehr Erwartungen in eine verbesserte ganztägige Betreuung. Die bereits erwähnten vier Milliarden Euro waren dabei ein erster Schritt. Bildungsministerin Edelgrad Bulmahn (SPD) verwies in der Bundestagsdebatte nach Schröders Regierungserklärung zur Bildungspolitik darauf, dass die rot-grüne Bundesregierung "die Trendwende eingeleitet und den Etat in nur vier Jahren um 21,5 Prozent auf 8,8 Milliarden Euro erhöht" habe. ...früh beginnen In dem SPD-Leitantragsentwurf "Bildung entscheidet über unsere Zukunft" stellt der Parteivorstand seine Vorschläge für die Zukunft vor. Wichtige Kernpunkte sind dabei die möglichst früh einsetzende Förderung von Bildungspotenzialen, eine neue Lehr- und Lernkultur an den Schulen, die gezielte Förderung des lebenslangen Lernens und ein besserer Umgang mit den neuen Medien. Eltern und fremde Kulturen integrieren Auch der Koalitions- und Regierungspartner der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, legt einen Schwerpunkt der politischen Arbeit auf das Bildungsthema. Als Reaktion auf die PISA-Studie forderten Niombo Lomba, Mitglied des Bundesvorstands, und Sybille Volkholz, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung, dass u.a. die Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern verbessert werden, "fremde Kulturen" besser integriert und die Schulen insgesamt mehr Autonomie erhalten müssten. Gerechtigkeit Auch Joschka Fischer, grüner Spitzenkandidat und amtierender Außenminister, äußerte sich Ende Juni 2002 zum Thema Bildung. Er sprach sich dagegen aus, Bayern als "Vorbild für die Bildungspolitik" zu nehmen. Er halte es lieber mit Finnland, das bei PISA sehr gut abschnitt. Bildung sei für ihn mehr denn je eine Frage der Gerechtigkeit. Die Grünen setzen sich außerdem noch für kleinere Klassen und eine bessere Lehrerausbildung ein. Föderalismus... Für die CDU/CSU ist der föderale Wettbewerb um das beste Bildungskonzept das "Zukunftsmodell zur Qualitätsverbesserung", so die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan und der Kanzlerkandidat Edmund Stoiber in einer gemeinsamen Erklärung. Trotzdem fordern sie, dass "vergleichbare Bildungsstandards zwischen allen 16 Ländern für alle Schularten" vereinbart werden sollen. Denn nur so könnten die "dramatischen Leistungsunterschiede" innerhalb Deutschlands wirksam bekämpft werden. ...versus Zentralismus Gleichzeitig spricht sich die CDU/CSU aber gegen einen "Zentralismus" bei pädagogischen Konzepten und dem Fächerkanon aus. Statt dessen soll ein neun Punkte umfassender "Qualitätspakt Bildung" Deutschland wieder in die internationale Bildungsspitze führen. Darunter versteht die CDU/CSU u.a. eine bessere Integration ausländischer Jugendlicher, mehr Selbständigkeit für die Schulen sowie mehr Respekt für die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Der Ausbau von Ganztagsschulen, die nach Ansicht der CDU/CSU nicht "generell zu einer Verbesserung der Qualität" beitragen, soll "bedarfsorientiert" erfolgen. Kinderbetreuung Für die FPD und ihren Kanzlerkandidaten Guido Westerwelle steht nicht nur die Zahl "18" im Mittelpunkt des Wahlkampfes, denn die Bildung sei "unser wichtigster Rohstoff", so eine Wahlkampfsite der FDP. In ihrem Positionspapier "Familien stärken - Kinderbetreuungsangebot ausbauen" schreiben sie, dass die "Kinderbetreuung der zentrale Schlüssel für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit" sei. Abschaffung der Kultusministerkonferenz PISA habe "gezeigt, wie entscheidend für die soziale Chancengerechtigkeit die Förderung des Sprachvermögens und der Lernmotivation im Vorschulalter" sei. Daher spricht sich auch die FPD an erster Stelle für den gezielten Ausbau der ganztägigen Betreuung ein und fordert vor allem mehr Wettbewerb zwischen den Einrichtungen. Außerdem tritt sie für die Abschaffung der Kultusministerkonferenz ein und "fordert unabhängige Qualitätssicherungsagenturen, die als Stiftung oder GmbH geführt werden". Chancengleichheit Auch die PDS positioniert das Thema ganz oben auf der politischen Prioritätsliste: "Bildung braucht jeder Mensch für ein reiches selbstbestimmtes Leben", heißt es auf einer Wahlkampfsite der PDS. Für sie steht die "Chancengleichheit" beim Bildungszugang an erster Stelle. PISA habe nach Meinung der PDS nachgewiesen, dass "der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland besonders stark ausgeprägt" sei. Gebührenfreiheit Daher brauche das Bildungswesen Strukturen, die "individuelle Förderung im Rahmen integrierter Bildungsformen" möglich machen. Die PDS will, dass niemand aus finanziellen Gründen auf Bildung verzichten müsse. Daher fordern sie"Gebührenfreiheit beim Bildungszugang und einen "Existenz sichernden Unterhalt von der Kita bis zur Weiterbildung". Problematisch erscheint der Umstand, dass die Bildungs- und Schulpolitik im Bundestagswahlkampf derart offensiv thematisiert wird, denn Bildungspolitik ist primär Sache der Bundesländer. Insofern stehen alle Versprechungen und Vorhaben, die jetzt von den Parteien im Wahlkampf publiziert werden, in Konflikt mit dem föderalen Aufbau des deutschen Bildungswesens. Bildung bleibt Ländersache? Welche Ankündigungen letztlich konkret vor Ort umgesetzt werden, hängt also nicht unbedingt mit dem Abschneiden bei der Bundestagswahl zusammen. Dafür sind die 16 Länderregierungen zuständig, die sich bislang mit Erfolg gegen eine Zentralisierung der Bildungspolitik gewehrt haben.

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  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Datenschutz: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz, Daten-Striptease

Unterrichtseinheit

In den letzten Wochen rückten die Themen Datenschutz und -sicherheit immer wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dieser Basis-Artikel liefert Ihren Schülerinnen und Schülern nützliche Informationen und regt zu weiteren Recherchen an.Dieses Mal waren es nicht nur staatliche Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben wie das umstrittene BKA-Gesetz, die die Datenschützer auf die Barrikaden riefen: Insbesondere die Abhöraffäre bei der Telekom ließ viele Experten daran zweifeln, ob personenbezogene Daten bei privaten Unternehmen ausreichend geschützt werden. Doch auch der freiwillige und unbekümmerte Daten-Striptease vieler Menschen in den sogenannten sozialen Netzwerken, also Webangeboten wie StudiVZ, beunruhigt die Datenschützer.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Diskussionen rund um Datenschutz und Datensicherheit verstehen. zum bewussten Umgang mit den eigenen Daten angeregt werden. eigene Angaben im Netz überdenken. Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. sich aktiv an der Diskussion zum BKA-Gesetz beteiligen. Thema Datenschutz 2008: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz und freiwilliger Daten-Striptease Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften, IKT Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Telekom-Affäre Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion durch Bekanntwerden der Tatsache, dass die Deutsche Telekom Telefon-Verbindungsdaten ausgewertet hat. Das BKA-Gesetz Diese Seite widmet sich der aktuellen Erweiterung des BKA-Gesetzes, das die Online-Durchsuchung regeln soll. StudiVZ und Co.: Öffentlicher Daten-Striptease Viele Jugendliche geben im Netz alles von sich selbst preis. Sie sollen durch diesen Text und entsprechende Recherchen zum kritischen Umgang sensibilisiert werden. Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold" Ende Mai 2008 deckte "Der Spiegel" auf, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 heimlich die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausgewertet hat, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Das Nachrichtenmagazin berichtete in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2008, Ziel der Spähoperationen "Clipper", "Rheingold" und einiger anderer "Nebenprojekte" sei "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privaten Kontaktpersonen" gewesen. Vorstandschef René Obermann bestätigt Vorgang Der Vorstandvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, bestätigte, dass der Spiegel-Bericht der Wahrheit entspricht. In einer Pressemitteilung betonte er, dass keine Gespräche abgehört wurden - lediglich die Verbindungsdaten, also Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen, seien rechtswidrig genutzt worden. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte René Obermann. Neue Vorwürfe: Affäre weitet sich aus Doch damit nicht genug, "Der Spiegel" berichtete in den folgenden Tagen, dass die Telekom im Jahr 2005 eine Detektei beauftragt haben soll, einen Spion in die Redaktion des Wirtschaftsmagazins "Capital" einzuschleusen. Der "Financial Times Deutschland" liegen eigene Recherchen vor, nach denen die Telekom schon im Jahr 2000 den damaligen Chefreporter der Zeitung, Tasso Enzweiler, bespitzelt haben soll. Und zu allem Überfluss berichtet die "Wirtschaftswoche" am 20. Juni 2008, dass frühere Topmanager verdächtigt werden, Mitte der 1990er Jahre vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Aufklärung gefordert Politiker aller Parteien fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auch der Bundestag beschäftigte sich am 4. Juni 2008 in einer Plenardebatte mit dem Thema. Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße keinen Anlass geben, sie auch nur annähernd zu entschuldigen oder sogar zu rechtfertigen. Allerdings bestehe aus seiner Sicht auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. "Dies ist nicht die Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der Strafverfolgungsbehörden", sagt Gehb. Deswegen sei es völlig fehl am Platz, nach weiteren Gesetzen zu rufen. Angriff auf die Menschenwürde und Verfassungsbruch Gisela Piltz, Innen- und Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnte, dass Datenmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei: "Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet." Sie fühlte sich ganz persönlich an Stasimethoden erinnert, "und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbeiter eingesetzt waren". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, warnt, dass der Begriff "Affäre" den Sachverhalt verharmlose: "Nach Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch, und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persönlichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefreiheit wurde attackiert." Dennoch sei der Telekom-Skandal ein Glücksfall. Denn er könne erhellen, "welche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz nicht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zukommt," so Pau. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was verbirgt sich hinter den Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold"? Welche Daten wurden anscheinend missbraucht? Sucht nach weiteren Hintergründen und aktuellen Entwicklungen im Internet. Wie positionieren sich die verschiedenen Parteien? Skizziert die Standpunkte von CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei anhand des Basistexts und recherchiert die Positionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert die These: Die Telekom-Affäre hat der gesamten Branche massiv geschadet und das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttert. Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt Das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten", kurz: BKA-Gesetz, sorgt bereits seit einiger Zeit für hitzige Debatten. Denn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelungen grundlegend reformieren und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse einräumen, die, so Kritiker, üblicherweise nur Geheimdiensten zustehen. Staat will fremde Festplatten heimlich überwachen Anfang Juni 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf verabschiedete, mit dem sich nun der Bundestag befassten muss. In der öffentlichen Diskussion steht insbesondere die sogenannte Online-Durchsuchung. Darunter versteht man, dass die Sicherheitsbehörden verdeckt auf den Computer einer verdächtigen Personen zugreifen und diesen dann online durchsuchen bzw. überwachen. Der neue Artikel 20k regelt diesen "verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme". Schäuble: Keine neuen Befugnisse für das BKA Im Rahmen der ersten Lesung des BKA-Gesetzes am 20. Juni 2008 betonte der Innenminister, dass Deutschland und Europa in das Fadenkreuz des Netzwerks des internationalen Terrorismus gerückt seien. Daher habe der Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 beschlossen, dem Bundeskriminalamt für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu übertragen. Dies werde durch die Neuregelung des BKA-Gesetzes nun umgesetzt. Das BKA erhalte keine neuen Befugnisse, vielmehr werde ihm nur neue Aufgaben übertragen, die bisher ausschließlich die Polizeien der Länder besaßen. "Wenn man dem Bundeskriminalamt die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr überträgt, dann muss man ihm dafür natürlich auch die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, über die die Länderpolizeien seit 50 Jahren verfügen", so Schäuble. Opposition: Polizei wird Bundessache Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Fraktion, kritisierte, dass die Neuregelung ein Bundeskriminalamt schaffe, das alles könne, was auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann, aber keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliege: "Man bringt hier eine Monsterbehörde auf den Weg." Die Kompetenzen, die die Länderpolizeien in Ausnahmefällen zum Teil haben, sollen jetzt die "tägliche Arbeit des BKA werden". Das verändere die Polizeiarbeit grundsätzlich: "Polizei wird nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache sein. Das schafft eine völlig neue Qualität von Polizeiarbeit", so Wieland. Ex-Innenminister will eventuell vor Bundesverfassungsgericht ziehen Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Innenminister, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes überprüfen zu lassen, wenn der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass insbesondere die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unzureichend seien. Im Gesetz sei auch nicht ausgeschlossen, "dass die Online-Durchsuchung erfolgt, wenn klare Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie den privaten Bereich ausschließlich betrifft", so Baum. Zudem gebe es "noch eine Fülle anderer Punkte", beispielsweise vermische der Gesetzentwurf die Kompetenz zwischen Bund und Ländern, "so dass am Ende nicht mehr ganz klar ist, wer eigentlich zuständig ist." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und es ohne Änderungen durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt wurden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben. "Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen", so Wendt. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was ist eine "Online-Durchsuchung"? Recherchiert den neuen Artikel 20k des BKA-Gesetzes im Internet und stellt seine Kernpunkte zusammen. Mit welchen Argumenten verteidigt Innenminister Schäuble das BKA-Gesetz? Findet ihr sie schlüssig? Warum will Gerhart Baum eventuell gegen die Neuregelung klagen? Schaut euch sein Interview mit dem Deutschlandfunk genau an und fasst seine anderen Bedenken in eigenen Worten zusammen. Nutzer protestieren Im Dezember 2007 traten einige StudiVZ-Nutzer in einen virtuellen Streik: Sie protestierten gegen neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), die der neue Eigentümer des Angebots, die Holtzbrinck-Gruppe, den Nutzern aufzwängen wollte. Nur wer sich den neuen Bedingungen beuge und ihnen bis zum 9. Januar 2008 zustimme, könne die Plattform weiter nutzen, hieß es. Geldquelle personalisierte Werbung Kern der Änderungen war, dass man die Nutzer mit personalisierten Werbeangeboten versorgen - auch per SMS und Instant Messenger - und damit Geld verdienen wollte. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der bei StudiVZ hinterlegten persönlichen Daten an Dritte sei aber nicht beabsichtigt, versicherte Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Allerdings kam StudiVZ den Kritikern ein Stück entgegen und überarbeitete die AGB nochmals - jedoch blieb der Grundsatz erhalten, dass man seine Nutzerdaten für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber suchen nach persönlichen Infos über Bewerber Generell sollte man im Internet keine persönlichen Daten preis geben. Spätestens wenn man sich um einen Job bewirbt, kann sich ein allzu sorgloser Umgang bitter rächen: Denn immer mehr Arbeitgeber suchen im Internet nach Informationen über ihre Job-Bewerber. Eine bereits Ende 2006 durchgeführte Befragung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der "Wirtschaftswoche" unter 300 Entscheidungsträgern aus Personalberatungsgesellschaften ergab, dass damals 28 Prozent diese Möglichkeit genutzt haben. BDU-Sprecher Klaus Reiners: "Das reicht vom ganz normalen Googeln bis zur gezielten Suche in Karrierenetzwerken wie Xing oder in Blogs." Was im Netz steht, wird verwendet - in alle Ewigkeit Auch andere schöpfen aus diesen Quellen. So haben die BILD-Blog-Macher zwei Fälle dokumentiert, in denen Reporter der BILD-Zeitung Informationen und Bilder von verschiedenen Webseiten, unter anderem StudiVZ, genommen und diese in Artikeln verwendet haben. Dabei haben sie keinerlei Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte genommen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zudem davor, dass das Netz nichts vergesse: "Was einmal drin steht, bleibt auch dort, selbst wenn es an der ursprünglichen Stelle gelöscht wird." Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Wogegen haben einige StudiVZ-Nutzer Ende 2007 protestiert? Warum haben sie sich so aufgeregt? In welchen "sozialen Netzwerken" seid ihr Mitglied? Kennt ihr die Datenschutzregeln? Sucht im Internet nach eurem Namen - welche Informationen könnt ihr über euch (oder eventuell eure Namensvetter) finden?

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  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Geheimdienste

Unterrichtseinheit

Der Bundesnachrichtendienst (BND) übernimmt in Deutschland die Aufgaben des Geheimdienstes. In den letzten Monaten geriet er durch verschiedene Affären in das Blickfeld der Öffentlichkeit.Der Bundesnachrichtendienst hat als einziger Auslandsnachrichtendienst Deutschlands die Aufgabe, Informationen zu sammeln und auszuwerten, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, notwendig sind. Diese Informationen werden der Bundesregierung übermittelt und erstrecken sich auf viele Themenbereiche. Das Blickfeld der Öffentlichkeit wird dabei eigentlich gemieden. Aber Anfang des Jahres 2006 sorgten zunächst die Aktivitäten deutscher Geheimdienst-Agenten im Irak für Aufsehen. Woraufhin die Medien ausführlich diskutierten, welche Rolle der Bundesnachrichtendienst bei der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri durch die "Central Intelligence Agency" (CIA) gespielt hat.Die Schülerinnen und Schüler sollen die drei deutschen Nachrichtendienste und deren Hauptaufgaben erläutern. die Entstehungsgeschichte sowie Strukturen und Aufgaben des BND beschreiben. die Geheimdienste der USA und Großbritanniens und deren geschichtliche Hintergründe kurz erklären. Informationen über das Internet recherchieren und diese kritisch bewerten. Thema Geheimdienste Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für 2 Schülerinnen und Schüler Zuletzt kam heraus, dass der Bundesnachrichtendienst jahrelang Journalisten bespitzelt und gezielt angeworben hat. Der BND wollte herausfinden, wie Journalisten an Informationen herangekommen sind, die eigentlich hätten intern bleiben sollen. Außerdem interessierte den Bundesnachrichtendienst, was mit diesen Informationen geschieht und durch welche Bundesnachrichtendienstquellen die Medien die Informationen erhalten haben. Doch das war rechtswidrig, denn eine Anweisung des damaligen Bundesnachrichtendienst-Präsidenten Hansjörg Geiger von Mai 1998 gibt eindeutig vor: "Grundsätzlich gibt es keine operative Nutzung von deutschen Medienvertretern." Die Presse spekuliert nun darüber, inwieweit die BND-Spitze und das Bundeskanzleramt über diese Praxis informiert waren. Daher soll ein Untersuchungsausschuss des Bundestages Licht ins Dunkel der Affären bringen und die Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst überprüfen. Doch was hat es mit dem Bundesnachrichtendienst überhaupt auf sich? Drei deutsche Nachrichtendienste Der Bundesnachrichtendienst ist nur einer von insgesamt drei deutschen Nachrichtendiensten. Die beiden anderen sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Daneben gibt es noch einige weitere Behörden, die sich mit Nachrichtenbeschaffung und Aufklärung beschäftigen. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die Aufgaben der unterschiedlichen Einrichtungen zu trennen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seinen Sitz in Köln und arbeitet laut Gesetz nur im Inland. Es ist gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) oder entsprechenden Abteilungen der jeweiligen Innenministerien unter anderem dafür verantwortlich, "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" über Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind." Das BfV ist darüber hinaus auch dafür zuständig, "geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht" aufzudecken, das heißt Wirtschafts- und politische Spionage zu bekämpfen und beim Geheim- und Sabotageschutz mitzuwirken. Der Militärische Abschirmdienst Die Arbeit des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ist, wie der Name bereits vermuten lässt, auf das Militär beschränkt. So wie das Bundesamt für Verfassungsschutz ist er nur im Inland tätig und allgemein für die Aufgaben zuständig, die das BfV außerhalb der Bundeswehr erfüllt. Das heißt, er sammelt Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und über Bestrebungen gegen die Bundeswehr von außen, zum Beispiel durch Spionage. Außerdem überprüft er Personen auf ihre Zuverlässigkeit, die dienstlich mit geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten zu tun haben. Den BND gibt es seit dem 1. April 1956, er ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Seine Vorläuferorganisation war die "Organisation Gehlen", benannt nach ihrem Gründer, dem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht Reinhard Gehlen. Er und Reste des Stabes "Abteilung Fremde Heere Ost" hatten bereits 1946 unter der Bezeichnung "Organisation Gehlen" für amerikanische Dienststellen im Bereich der militärischen Ostaufklärung gearbeitet. Der Bundesnachrichtendienst als Behörde Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Dort ist die Abteilung 6 ("Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes") für den Bundesnachrichtendienst zuständig, deren Leiter bekleidet gleichzeitig das Amt des Geheimdienstkoordinators. Seit dem 1. Dezember 2005 ist dies Klaus-Dieter Fritsche (CSU). Sein unmittelbarer Vorgänger, Ernst Uhrlau, wurde zum selben Datum der neue Bundesnachrichtendienstpräsident. Wer kontrolliert den Bundesnachrichtendienst? Der Bundesnachrichtendienst untersteht politisch also dem Bundeskanzleramt, beziehungsweise dem dortigen Geheimdienstkoordinator, und gehört damit im weiteren Sinne zur Regierung. In einem demokratischen Rechtsstaat kontrolliert die Legislative, das Parlament, die Arbeit der Exekutive. Der Bundesnachrichtendienst ist, so vertraulich seine Arbeit auch sein mag, keine Ausnahme. Bundestags-Gremium Im Bundestag gibt es daher ein spezielles Gremium, das so genannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Seine Mitglieder, allesamt Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Parteien, kontrollieren die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und natürlich auch der Bundesnachrichtendienst. Dabei sind die Parlamentarischen Kontrollgremiums-Mitglieder zur Verschwiegenheit, auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags, verpflichtet. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage bildet das "Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes". Dabei ist das Parlamentarische Kontrollgremium wesentlich jünger als der Bundesnachrichtendienst, es wurde erst 1978, damals als "Parlamentarische Kontrollkommission", eingerichtet. Sein Vorläufer war das so genannte "Parlamentarische Vertrauensmännergremium", das der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer 1956 ins Leben gerufen hatte. Dieses Gremium arbeitete aber lediglich auf Grundlage einer informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen. 1999 wurde die Kommission durch das Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) grundlegend erneuert, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und umbenannt. Vorschriften Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes regelt das "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG). Demnach ist der Bundesnachrichtendienst dafür zuständig, sicherheits- und außenpolitisch relevante Informationen aus dem beziehungsweise über das Ausland zu beschaffen und diese auszuwerten. Die gewonnenen Erkenntnisse leitet die Behörde der Bundesregierung weiter. Sie gibt dem BND auch die Aufklärungsschwerpunkte vor. Etat und Sitz Der Bundesnachrichtendienst hat einen Jahresetat von rund 430 Millionen Euro und beschäftigt insgesamt rund 6.000 Mitarbeiter (Stand 2005). Seine beiden Hauptstandorte sind derzeit in Pullach bei München und in Berlin. Allerdings wurde bereits 2003 beschlossen, den Stammsitz in Pullach aufzugeben und die ganze Behörde bis zum Jahr 2011 nach Berlin zu verlegen. Dieses Vorhaben ist allerdings ins Stocken geraten, da sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weigern, nach Berlin umzuziehen. Aufgaben In insgesamt acht Abteilungen erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Aufgaben. Dabei sind die Abteilungen 1 ("Operative Aufklärung") und 5 ("Operative Aufklärung / Auswertung - Organisierte Kriminalität und Internationaler Terrorismus") sowie 2 ("Technische Beschaffung") und 3 ("Auswertung") von besonderer Bedeutung: Abteilung 1 In Abteilung 1 verrichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "klassische nachrichtendienstliche Arbeit", so der Bundesnachrichtendienst auf seiner Internetseite. Darunter wird "die Gewinnung von geheimen Informationen mit menschlichen Quellen" verstanden. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnet diese Arbeitsmethodik auch als HUMINT, ein Begriff, der auf das englische "Human Intelligence" zurück zu führen ist. Schwerpunkte der operativen Informationsbeschaffung sind, so der BND in seiner Selbstdarstellung, politische, wirtschaftliche, militärpolitische und technisch-wissenschaftliche Themen. Aufgrund der Komplexität und der stark zugenommenen globalen Vernetzung arbeitet diese Abteilung eng mit den Nachrichtendiensten anderer Länder zusammen. Abteilung 2 In Abteilung 2 spielt die Technik die Hauptrolle, das heißt hier gewinnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen mit technischen Mitteln. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnet diese Fernmelde- und elektronische Aufklärung auch als SIGINT ("Signal Intelligence"). Dabei filtern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die internationalen Kommunikationsströme, auch verschlüsselte, und suchen dort nach brauchbaren Informationen. Abteilung 3 Abteilung 3 bildet, laut Bundesnachrichtendienst "den Start- und Endpunkt der gesamten nachrichtendienstlichen Arbeitskette im Bundesnachrichtendienst. Sie dient als Drehscheibe für Auftragseingang und -erfüllung." Hier werden die Aufklärungsaufträge der Bundesregierung in konkrete "Beschaffungsaufträge" für die Abteilungen 1, 2 und 5 umgesetzt. Die Nachrichten, die die drei Abteilungen gewinnen, werden hier mit weiteren Informationen zusammengeführt und anschließend analysiert. Abteilung 5 Abteilung 5 konzentriert sich speziell auf "transnationale Phänomene", wie den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität. Entstehung und Aufgaben Die Central Intelligence Agency (CIA) ist der wohl bekannteste und berüchtigste Geheimdienst der Welt. US-Präsident Harry S. Truman unterzeichnete am 18. September 1947 den "National Security Act" und gründete damit die Nachfolgeorganisation der "Central Intelligence Group" (CIG) aus dem Zweiten Weltkrieg. Die CIA ist, genau wie der Bundesnachrichtendienst, ein Auslandsnachrichtendienst. Ihre Aufgabe besteht also ebenfalls darin, nicht frei zugängliche Informationen aus dem Ausland zu beschaffen und auszuwerten. Dazu setzt die CIA Agenten ein und arbeitet mit den Nachrichtendiensten befreundeter Staaten zusammen. Die so gewonnenen Erkenntnisse stellt die CIA der US-Regierung zur Verfügung. Der "National Security Council" (NCS) gibt der CIA die grundlegenden Ziele der Aufklärungsarbeit vor. Sie hat ihren Sitz in Langley, Virginia. Neustrukturierung nach dem 11. September Seit dem Jahr 2004 untersteht die CIA dem Direktor der Nationalen Aufklärungsdienste ("Director of National Intelligence" - DNI), dem ehemaligen US-Botschafter im Irak, John Negroponte. US-Präsident George W. Bush hat die Strukturen der CIA nach dem 11. September 2001 neu geordnet und das Amt geschaffen. Je ein Geheimdienstausschuss des Senats ("U.S. Senate Select Committee on Intelligence") und des Repräsentantenhauses ("U.S. House Permanent Select Committee on Intelligence") kontrollieren die CIA. Im Gegensatz zu anderen US-Behörden muss die CIA ihren Haushalt nicht veröffentlichen und gibt auch keine genauen Mitarbeiterzahlen an. Geheime Einsätze Die CIA-Agenten können andere Mittel einsetzen, als dies BND-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist. So ist es deutschen Agenten beispielsweise untersagt, verdeckte Operationen durchzuführen. CIA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln dagegen nicht nur Informationen, sie streuen auch Falschmeldungen und führen selbst Anschläge durch. Als das bekannteste Beispiel gilt die fehlgeschlagene Invasion 1961 in der Schweinebucht von Kuba, mit der Fidel Castro gestürzt werden sollte (Operation Zapata). Bis heute ist allerdings nicht zweifelsfrei geklärt, wie stark die CIA die gescheiterte Landung von rund 1.500 exilkubanischen Soldaten wirklich geplant und finanziert hat. Angeblich soll die CIA auch an der Ermordung des legendären Revolutionärs Che Guevara 1967 in Bolivien beteiligt gewesen sein. Vor dem zweiten Weltkrieg Die Wurzeln des britischen Auslandsnachrichtendienstes reichen weit in die Vergangenheit zurück: Bereits im 16. Jahrhundert baute Sir Francis Walsingham (1532-1590) ein ausgeklügeltes Spionagesystem auf und konnte so mehrere Attentate auf Elisabeth I. (1558-1603) vereiteln. Institutionalisiert wurde der britische Auslandsgeheimdienst allerdings erst 1909. Damit reagierte die britische Regierung auf die wachsende Bedrohung durch Deutschland, das zu Lande und vor allem zur See militärisch stark aufrüstete. Das damals eingerichtete "Secret Service Bureau" hatte den Auftrag, ausländische Spionage in Großbritannien zu bekämpfen ("Home Section") und gleichzeitig im Ausland Informationen zu sammeln ("Foreign Section"). Aus der "Home Section" entstand später der britische Inlandsgeheimdienst ("Security Service" - MI5), aus der "Foreign Section" im Jahr 1922 der "Secret Intelligence Service", der auch unter dem Namen MI6 bekannt ist. Hauptsitz des SIS ist Vauxhall Cross in London. Nach dem zweiten Weltkrieg Nach den beiden Weltkriegen und daraus resultierenden Neuausrichtungen wurde der SIS während des "Kalten Kriegs" vor allem durch James Bond weltweit bekannt. Dabei war der reale SIS nicht immer so erfolgreich wie sein Filmheld. Bis in die 1960er Jahre gelang es der Sowjetunion immer wieder, eigene Spione in den Reihen des SIS zu positionieren und wichtige Informationen zu gewinnen. In der zweiten Hälfte des "Kalten Krieges" konnte der SIS die Sicherheitslücken schließen und ihm gelang es seinerseits, sowjetische Doppelagenten zu rekrutieren. Das wahre Ausmaß der Aktivitäten in dieser Zeit bleibt aber weitgehend unbekannt. Dass der SIS überhaupt existiert, gab die britische Regierung erst 1994 zu. Die Verantwortlichen Der Premierminister ist für alle nachrichtendienstlichen Belange verantwortlich und wird dabei vom Kabinettsminister unterstützt. Jeweils ein Direktor leitet die verschiedenen britischen Geheimdienste, die dem zuständigen Ministerium - für das SIS das Außenministerium - persönlich verantwortlich sind. Die gesetzliche Grundlage des SIS ist der "Intelligence Services Act" von 1994. Damit wurde auch ein parlamentarisches Kontrollgremium, das "Intelligence and Security Committee" (ISC), eingerichtet. Dieses Gremium, dem insgesamt neun Parlamentarier des Unter- und Oberhauses angehören, kontrolliert die drei britischen Geheimdienste und erstattet dem Premierminister mindestens einmal jährlich Bericht.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Unterrichtseinheit

Der Bundestag hat beschlossen, deutsche Soldaten nach Afghanistan zu entsenden – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik steht somit die Bundeswehr für einen Kampfeinsatz außerhalb Europas zur Verfügung.Um diese Entscheidung herbeizuführen, hatte Bundeskanzler Schröder zuvor im Parlament die Vertrauensfrage gestellt und sie mit der inhaltlichen Frage über die Entsendung deutscher Truppen nach Afghanistan zur Unterstützung der Amerikaner im ?Kampf gegen den internationalen Terrorismus? verknüpft. Denn obwohl die Macht der Taliban in Afghanistan nach dem wochenlangen Bombardement durch die USA und den Erfolgen der Nordallianz am Boden schwindet, ist ein militärischer Einsatz der Bundeswehr allgemein umstritten. Die Bundesregierung hält es nach wie vor für notwendig, den Amerikanern die ?uneingeschränkte? Solidarität zu gewähren, die Bundeskanzler Schröder nach den Terroranschlägen des 11. Septembers versprochen hatte. (Fortsetzung s. Unterrichtsschritte, Basisartikel)Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mithilfe des Basisartikels Grundlagen zur aktuellen Diskussion und die Argumente der Kriegsgegner und -befürworter erarbeiten. mithilfe von im Internet recherchierten Informationen einzelne Aspekte vertiefen. die Rolle Deutschlands im "Bündnisfall" erörtern können. die Situation der Regierungskoalition und der Grünen beurteilen. die Tragweite der Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik in der Vertrauensfrage diskutieren. Um diese Entscheidung herbeizuführen, hatte Bundeskanzler Schröder zuvor im Parlament die Vertrauensfrage gestellt und sie mit der inhaltlichen Frage über die Entsendung deutscher Truppen nach Afghanistan zur Unterstützung der Amerikaner im "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" verknüpft. Denn obwohl die Macht der Taliban in Afghanistan nach dem wochenlangen Bombardement durch die USA und den Erfolgen der Nordallianz am Boden schwindet, ist ein militärischer Einsatz der Bundeswehr allgemein umstritten. Die Bundesregierung hält es nach wie vor für notwendig, den Amerikanern die "uneingeschränkte" Solidarität zu gewähren, die Bundeskanzler Schröder nach den Terroranschlägen des 11. Septembers versprochen hatte. (Fortsetzung s. Unterrichtsschritte, Basisartikel) Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Die Verknüpfung zweier unterschiedlicher Fragen - einer außenpolitischen mit einer innenpolitischen Machtfrage - ist bei fast allen Parteien auf Kritik gestoßen. Entgegen Schröders anfänglichen Behauptungen, eine Mehrheit in der eigenen Koalition sei weniger wichtig als eine breite Mehrheit im Bundestag, hatte er seine Meinung geändert und den Antrag zur Vertrauensfrage gestellt: "Ich habe bewusst die Vertrauensfrage und den Antrag über die Bereitstellung deutscher Streitkräfte für den Kampf gegen den Terrorismus miteinander verknüpft. Denn der Bundeskanzler kann seinem Amt nur dann entsprechen, wenn seine Person und sein Programm die Zustimmung der ihn tragenden Mehrheit des Hohen Hauses finden", sagte er vor der Abstimmung im Bundestag. Bundeswehreinsatz schwer vermittelbar Dem Tag der Abstimmung war eine Woche vorausgegangen, in der noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden musste, vor allem bei den Grünen, aber auch in den Reihen der SPD-Fraktion, wo sich ebenfalls starke Zweifel breitgemacht hatten. Ein Einsatz der Bundeswehr, der humanitäre Hilfsleistungen überschreitet und gezielt militärische Aktionen einbezieht, ist für Deutschland problematisch und der Öffentlichkeit schwer vermittelbar. Wegen der von Deutschland ausgegangenen Überfälle auf seine Nachbarstaaten und der Schrecken des Zweiten Weltkriegs, herrscht seit Bestehen der Bundesrepublik Konsens darüber, dass von deutschem Boden nie wieder kriegerische Handlungen ausgehen dürften. Die Wiederbewaffnung Deutschlands und die Gründung der Bundeswehr unter Konrad Adenauer in den fünfziger Jahren stand unter dem Zeichen des Kalten Krieges zwischen Ost und West. Sie fand daher unter der strengen Aufsicht der westlichen Verbündeten und einer Einbindung in die NATO statt. Ebenso wurde die Nationale Volksarmee (NVA) der DDR in den Warschauer Pakt, das Verteidigungsbündnis des Ostens, integriert. Beide Armeen wurden ausdrücklich als Verteidigungsinstrumente angelegt. Heute hat sich die Situation geändert: Deutschland ist wiedervereinigt, der Ost-West-Gegensatz beigelegt und der Warschauer Pakt aufgelöst. Die Bedrohungen und Krisenszenarien haben sich aus der Sicht der NATO verändert. Heute steht nicht mehr die Verteidigung der Mitgliedsstaaten gegen einen Angriff im Mittelpunkt der NATO-Strategie, sondern die weltweiten "friedensstiftenden Einsätze" in Krisenregionen, auch wenn kein Bündnisfall oder UN-Mandat vorliegt. Die PDS ist mit einer Klage gegen diese Ausweitung der NATO-Aufgaben, die sie nicht mehr durch den ursprünglichen NATO-Vertrag gedeckt sieht, vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Schröder begründet daher die Verpflichtung Deutschlands für einen Bundeswehreinsatz auf Seiten der USA mit dem Bündnisfall der NATO, der nach den Terroranschlägen des 11. September ausgerufen wurde. Befürworter und Gegner Allgemein wird der Entschluss, deutsche Soldaten auch außerhalb Europas zu stationieren, als Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik gewertet. Die Befürworter des Einsatzes betrachten dies als folgerichtiges "Erwachsenwerden" Deutschlands, das in der Außenpolitik selbst Verantwortung übernehmen müsse und militärische Einsätze nicht mehr allein den Verbündeten überlassen könne. Die Kritiker sehen in der Entscheidung eine fatale Fehlentwicklung, die vor allem zu einer Eskalation von Konflikten führt und Humanitären und politischen Zielen schadet. Die Abgeordnete Christa Lörcher etwa trat aus Protest gegen den Druck, der in dieser Gewissensfrage auf die Abgeordneten seitens der Regierung ausgeübt wurde, aus ihrer Fraktion aus. Auch die PDS lehnt den Bundeswehreinsatz kategorisch ab, das Mandat ist der Partei nicht genau genug definiert, sie befürchtet eine Ausweitung des Krieges und damit des Mandats auf andere Staaten wie etwa den Irak. Die Diskussion darüber ist entfacht, seit der Kanzler die bedingungslose Unterstützung der Amerikaner zugesichert hatte: Kritiker sind der Auffassung, Deutschland stünde mehr Zurückhaltung an. Andere sind der Meinung, gerade im Vergleich zu anderen Staaten Europas kann Deutschland sich nicht "raushalten". Die Frage wurde zu einer Feuerprobe für die Regierungskoalition. Die Grünen, viele ihrer Gründungsmitglieder aus der Friedensbewegung kommend, werden zum entscheidungsunfähigen Sündenbock abgestempelt, obwohl sie im Grunde die Meinungsvielfalt zu diesem Thema in der Gesellschaft abbilden. Die Verknüpfung dieser innenpolitischen Probleme mit der Frage nach der Richtung deutscher Außenpolitik ist umstritten - die vom Kanzler herbeigeführte Vertrauensfrage ein selten strapaziertes Instrument der Politik. Der Artikel der AutorInnen von politik-digital schafft einen guten Einstieg in die Thematik. Alle wesentlichen Aspekte des viel diskutierten Themas werden angesprochen, Tendenzen deutlich heruasgestellt. Um einzelne Aspekte zu vertiefen, können die SchülerInnen Dokumente und Zeitungsartikel recherchieren, unbekannte Begrifflichkeiten können nachgeschlagen werden. Internetadressen, die hierfür als Ausgangspunkt dienen können, sind von politik-digital bereits zusammengestellt worden. So können sich die SchülerInnen zum Beispiel zunächst über die beiden Verteidigungsbündnisse des Kalten Krieges informieren und Bezüge zur heutigen, veränderten Situation herstellen, in der die westlichen Staaten die Weltpolitik dominieren und in der Mitte Europas ein wiedervereinigtes Deutschland liegt. Fragen zur Regierungskoalition und der besonderen Lage der Grünen können ebnfalls mit den angfügten Adressen untersucht werden, ggf. können die SchülerInnen noch auf den Seiten der Parteien die dortigen Programme und Stellungnahmen einsehen. Zur Vorbereitung einer abschließenden Diskussion sollte der Artikel "Deswegen bitte ich um Ihr Vertrauen" zu Einsatz kommen, folgende Erarbeitungsfragen sind denkbar: Wie begründet Schröder die Verknüpfung der Vertrauensfrage mit der inhaltlichen Frage? Warum hat die Entscheidung, egal wie sie ausfällt, nach Argumentation der CDU/CSU keinen Bestand? Weshalb verweigert die PDS ihre Zustimmung? Nach der Verfassung ist jeder Abgeordnete ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet, es darf kein Druck auf ihn ausgeübt werden. Faktisch jedoch untersteht er der Fraktionsdisziplin, die Regierungsfraktionen auch dem Koalitionszwang. Da Schröder die Vertrauensfrage gestellt hatte, machte er das Fortbestehen der Koalition von dieser inhaltlichen Entscheidung der Entsendung von Bundeswehrsoldaten abhängig. Ohne die Unterstützung der Regierungskoalition in dieser wichtigen Frage wäre ein Weiterregieren nicht möglich, argumentierte Schröder. Selten wurde der Charakter des Zweckbündnisses so deutlich wie in diesen Tagen. Pazifismus versus Regierungsverantwortung Dementsprechend gestaltete sich die Gewissensentscheidung für Bündnis 90/Die Grünen besonders schwierig. Die Partei hatte sich zu großen Teilen aus der Friedensbewegung heraus gebildet. Die Grünen Abgeordneten standen in dieser Frage vor dem Dilemma, entweder ihre pazifistische Grundhaltung aufgeben zu müssen oder aber die Koalition platzen zu lassen und Neuwahlen zu riskieren. Umfragen zufolge wären die Wählersympathien bei Neuwahlen zugunsten einer sozialliberalen Koalition ausgefallen. Somit mussten die Grünen also entweder ihre Grundwerte über Bord werfen oder aber in Kauf nehmen, dass eine neue, wahrscheinlich sozialliberale Regierung eine Politik unterstützte, die ihren Interessen noch ferner läge als der derzeitige Regierungskurs. Um also den Fortbestand der Koalition nicht zu gefährden, rangen sich schließlich die acht Kriegsgegner um Hans-Christian Ströbele die strategische Entscheidung ab, ihre Stimmen aufzuteilen: vier Stimmen für den Kanzler (und damit für den Erhalt der Koalition) und vier Stimmen gegen Schröder (als Ausdruck der Ablehnung des Krieges). Durch das taktische Zahlenspiel der Grünen hatte Schröder am Ende 336 Jastimmen beisammen, genau zwei mehr als für eine Mehrheit erforderlich. Das Ergebnis ist insofern paradox, als es genau die entgegengesetzten Verhältnisse im Parlament widerspiegelt: Denn sowohl FDP als auch die CDU/CSU-Fraktion befürworten einen Einsatz der Bundeswehr, verweigerten dem Kanzler jedoch das Vertrauen, weil sie gegen eine Weiterführung der rot-grünen Koalition sind. So gesehen haben auch sie das getan, was sie dem Kanzler vorwarfen: eine ursprünglich außenpolitische Frage mit innenpolitischen Überlegungen vermischt. Die Vertrauensfrage wurde zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gestellt. Die Vertrauensfragen von Willy Brand 1972 und Helmut Kohl 1982 führten (beabsichtigt) zur Auflösung des Bundestages und zu Neuwahlen. Helmut Schmidt überstand 1982 zwar die Vertrauensfrage, verlor seine Mehrheit aber schon sieben Monate später, als ihn die Abgeordneten mithilfe des Misstrauensvotums abwählten. Auch Gerhard Schröder steht nach der Abstimmung nicht wirklich gestärkt da, die Wunden vor allem beim kleinen Koalitionspartner sind tief. Das Instrument der Vertrauensfrage ist ein starkes Mittel, das er nach Artikel 68 des Grundgesetztes erfolgreich zur Disziplinierung seiner Koalition eingesetzt hat, es offenbart jedoch gleichzeitig die Schwäche eines Bundeskanzlers, der sich seiner Mehrheit in dieser Frage offensichtlich nicht anders sichern konnte. Doch die Entscheidung für einen Kriegseinsatz der Bundeswehr, die auch ein Pokerspiel um mehr Macht und Einfluss auf dem internationalen Parkett war, ist endgültig. Die Vorbereitungen für den Einsatz laufen: Das Verteidigungsministerium wird Schnellboote, Minensucher und Aufklärungsflugzeuge der Marine zur Überwachung an die somalische Küste schicken. Auch die Vorbereitungen des Kommando Spezialkräfte (KSK) für einen Einsatz in Afghanistan sind im Gang. Die Elitesoldaten des KSK sind darauf spezialisiert, Geiseln zu befreien und Terroristen zu fangen. Die Mithilfe Deutschlands im internationalen Krisenmanagement schließt Kampfhandlungen zwar schon seit dem Kosovo-Krieg nicht mehr aus. Doch es überschreitet erstmals die Grenzen Europas.

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