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Mort au musée ! Qui est l'assassin ?

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit regt dazu an, im Französischunterricht einen fiktiven Kriminalfall zu lösen. Dabei stellt sich allen Beteiligten die gleiche Frage wie dem Schriftsteller eines modernen Kriminalromans: Wie kann in einer immer komplexer werdenden Welt sichergestellt werden, dass Verbrechen aufgeklärt werden, Täter bestraft und nicht unschuldig Verdächtigte in die Mühlen der Justiz geraten?Der Kriminalroman gilt als "Trivialliteratur" und gerät als Gegenstand schulischen Unterrichts zuweilen unter Legitimationszwang. Wer diesen spürt, mag sich an André Gide halten, der Georges Simenon, den französischen Autor mit dem umfangreichsten Werk an Kriminalromanen, als "le plus grand romancier de tous, le plus vraiment romancier que nous ayons en littérature" bezeichnet hat. Gide verweist auf ein zentrales Merkmal eines jeden Kriminalromans: die notwendige Harmonie aller Bausteine, damit ein Rätsel ohne Widersprüche aufgebaut und gelöst werden kann. In Gides Definition des Kriminalromans drückt sich eine Verklärung des Fortschrittsoptimismus des 19. Jahrhunderts und des Vertrauens in naturwissenschaftliche Rationalität aus. In der Geschichte des Detektivromans realisiert sich dieser Optimismus in der Entlarvung der Täter. Kommunikation als Basis kriminologischen Erfolges Was in der Kriminalliteratur gelang, scheiterte zu häufig in der Realität, durch die "Modernisierung" der Gesellschaft wurde die Welt immer unübersichtlicher, Täter werden nicht mehr so leicht aufgespürt. Und so wurde auch in der Kriminalliteratur die Verbrechensaufklärung zunehmend schwerer. Im modernen Kriminalroman können Leserinnen und Leser nicht mehr davon ausgehen, dass der Täter gefunden und der Fall gelöst wird. Ein möglicher Ausweg aus der Unübersichtlichkeit der Beweislage besteht in der sorgfältigen Sicherung aller Aussagen von Zeugen und Verdächtigen. Um einen gerichtlich verwertbaren und eindeutigen Beweis für die Schuld eines Tatverdächtigen zu führen, müssen die möglichen Motive aller Verdächtigen ermittelt und ihre Alibis geprüft werden. Rollenspiel zeigt gesellschaftliche Utopie In der vorliegenden Unterrichtseinheit erwerben die Lernenden in einem komplexen Rollenspiel die Fähigkeit, in der Fremdsprache Zeugen- und Tatverdächtigenverhöre durchzuführen, aufmerksam zu beobachten und zu transkribieren und aus den Notizen Schlüsse über den Tathergang zu ziehen. Damit rekonstruiert das Rollenspiel eine funktionierende aufgeklärte Öffentlichkeit als Norm, die in der außerschulischen Wirklichkeit nicht mehr oder utopisch ausgedrückt noch nicht funktioniert. Durchführung Die Unterrichtseinheit ist so konzipiert, dass die Lernenden autonom anhand der Ablaufplanung arbeiten und am Ende die Ergebnisse zusammentragen. Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der Sequenz sich selbstständig einen komplexen Arbeitsauftrag erschließen und in eigenen Worten erläutern (Material M1). in einer Fantasiereise Indizien beschreiben und Tatverdächtige benennen (M2). die sprachlichen Mittel (Lexik und Redemittel) des Wortfeldes "Polizei und Kriminalität" erarbeiten und in einem Lückentext an den richtigen Stellen einfügen (M3). Rollenkarten erstellen, um sich auf ein Rollenspiel vorzubereiten (M4). in einem Rollenspiel Alibis verabreden. in einem Polizeiverhör auf Fragen antworten. einem Gespräch (hier einem Polizeiverhör) auf Französisch aufmerksam folgen und eine Mitschrift von Gesprächen (in diesem Fall des Verhörs) anfertigen. die eigenen Mitschriften mit denen anderer vergleichen und auswerten, indem sie sich gut begründet auf einen Hauptverdächtigen einigen (M5). einen Polizeibericht schreiben, in dem das Verhör mit dem Hauptverdächtigen zusammengefasst wird (M6). verschiedene Polizeiberichte lesen, vergleichen und begründet kritisieren. Die Schülerinnen und Schüler lesen das Aufgabenblatt und erläutern in eigenen Worten die einzelnen Arbeitsschritte. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten im Plenum die Anzahl und Gestalt der Indizien, indem sie in einer Fantasiereise an unterschiedlichen Orten des Museums (dans le bureau, dans le couloir, aux toilettes ...) eine Spurensicherung unternehmen. Sie einigen sich auf eine Reihe von möglichen Verdächtigen, die es zu vernehmen gilt. Die Punkte, auf die sich die Lerngruppe einigt, werden auf einem Plakat gesichert, das während der Unterrichtseinheit für alle sichtbar ausgehängt wird. Das neue Wortfeld kennenlernen Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die sprachlichen Mittel des Wortfeldes Polizei und Kriminalität. Die einsprachige Wortliste wird laut vorgelesen, um die Aussprache zu fördern, abgeschrieben, um das orthografisch richtige Schreiben zu fördern, und schließlich erklärt oder übersetzt. Das neue Wortfeld nutzen Nachdem die Bedeutung der Wörter geklärt ist, füllen die Schülerinnen und Schüler mithilfe der Wörter einen Lückentext. Der zweite Teil des Lückentextes dient zugleich als Vorbereitung auf die Verhöre, denn es handelt sich auch um einige der Fragen, die die Polizistinnen oder Polizisten stellen werden. Die Lernenden bereiten sich zu zweit auf das Spielen ihrer Rolle vor, indem sie in Partnerarbeit eine Rollenkarte erstellen und sich so eine Identität geben. Eine Partnergruppe übernimmt die Rolle der Polizeibeamtinnen und -beamten. Während des anschließenden Rollenspiels treten die Schülerinnen und Schüler immer gemeinsam auf. Sie müssen sich darauf einigen, ob sie abwechselnd antworten oder ob nur eine oder einer oder eine der beiden Personen spricht und die oder der andere souffliert. Wer ist der Mörder? Die Schülerinnen und Schüler treffen sich im Plenum und ziehen eine Karte, die bestimmt, wer die Rolle der Mörderin oder des Mörders spielen muss. Die Mörderin oder der Mörder hält geheim, dass sie oder er diese Rolle spielen muss. In dieser Phase sollte die traditionelle Sitzordnung in der Lerngruppe aufgehoben werden, um Raum für eine freie Bewegung aller Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Je mehr Bewegungsraum entsteht, desto leichter wird es den Lernenden fallen, Alibis zu verabreden. Absprache der Alibis Die Lernenden treffen sich im Klassenraum, stellen sich gegenseitig vor und verabreden Alibis (erfahrungsgemäß schaffen nicht alle Schülerinnen und Schüler durch Verabredungen, ein Alibi zu verabreden, was das Rollenspiel am Ende interessant macht, die Lehrkraft kann durch die Steuerung der Zeitdauer dieser Phase die Anzahl der guten Alibis erhöhen oder senken). Die Schülerinnen und Schüller sollten in dieser Phase ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Mörderin oder der Mörder keine falschen Verabredungen treffen, im Verhör aber lügen darf. Das Ziel des Verhörs ist es, das erlogene Alibi zu finden. Befragungen Es folgt nun die Phase der Zeugen- und Tatverdächtigenbefragungen. Jede Rolle ist doppelt besetzt. Dies hat zwei Vorteile. Erstens ist gesichert, dass bei Krankheit dennoch einer der beiden Tatverdächtigen seine Rolle vorspielen kann. Zweitens kann binnendifferenzierend in dem Tandem der schwächere aufgefordert werden, die Rolle zu spielen und der Stärkere den Auftrag erhalten, ihm Hilfestellung zu geben, wenn er nicht mehr weiter weiß. Alle Schülerinnen und Schüler beobachten alle Befragungen und halten die zentralen Aussagen in einem Protokollbogen fest. Glaubhaftes Spiel in erfundenen Identitäten Das Ziel der Verhöres ist es in erster Linie, herauszufinden, wer kein stichfestes Alibi hat und welches Alibi offensichtlich erlogen ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es im Rollenspiel häufig nicht gelingt, das erlogene Alibi zu finden. Für das Gelingen des Rollenspiels ist dies jedoch in keiner Weise problematisch. Das Spiel in erfundenen Identitäten ist an sich schon eine motivierende Herausforderung, denn es geht im Rollenspiel um die Lust am theatralischen Spiel in Rollen, um das Bewältigen überraschender Situationen und nur unter anderem auch um das Finden von Tatmotiven. Nichts macht den Lernenden in der Regel mehr Spaß, als andere in Verdacht zu bringen und sich für sie Motive auszudenken. Die sich entwickelnden Verhörgespräche sind meiner Erfahrung nach immer unterhaltsam und lustig. Eine Zeitbeschränkung auf fünf Minuten pro Verhör ist sinnvoll, um den Zeitaufwand zu beschränken. Abschließend diskutieren die Schülerinnen und Schüler zunächst in Partnerarbeit, dann in Vierer-Gruppen, schließlich im Plenum, wer die Täterin oder der Täter sein könnte und begründen ihre Vermutungen anhand der von ihnen notierten Indizien und Aussagewidersprüche. Die Polizeiberichte können dann wiederum Gegenstand einer Auswertungsphase sein. Sie können im Klassenraum nach Hauptverdächtigen geordnet an verschiedenen Stellen "ausgehängt" und gelesen werden. In der abschließenden Diskussion kann die Gruppe versuchen, sich begründet auf eine Täterin oder einen Täter zu einigen. Als Abschluss gesteht die Täterin oder der Täter ihre/seine Tat und erläutert ihr/sein erfundenes Tatmotiv.

  • Französisch
  • Sekundarstufe I

Cybermobbing mit der Lektüre "Ich blogg dich weg!" thematisieren

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit zum Thema "Cybermobbing" behandelt den Roman "Ich blogg dich weg!" von Agnes Hammer. Dieser verdeutlicht auf anschauliche und drastische Weise, wie junge Menschen (als Opfer, Täter, Mitläufer, Elternteil oder Außenstehende) Cybermobbing erleben. Der Schwerpunkt der Unterrichtseinheit liegt auf der Analyse konkreter Cybermobbing-Situationen und auf dem Perspektivwechsel.Jeder Schüler und jede Schülerin kennt das Phänomen "Cybermobbing", entweder aus der Außen- oder sogar aus der Innenperspektive. Die Auseinandersetzung mit dem Thema anhand der Lektüre geht den Fragen nach: Was genau ist Cybermobbing? Welche Ausmaße kann es annehmen? Wie erleben die Opfer diese Situationen? Welche (langfristigen) Folgen kann Cybermobbing haben? Gemeinsam mit den Schülern soll zudem darüber nachgedacht werden, wie man sich als Opfer wehren kann. Didaktische Überlegungen Der Roman "Ich blogg dich weg!" verdeutlicht auf anschauliche und drastische Weise, wie junge Menschen (als Opfer, Täter, Mitläufer, Elternteil oder Außenstehende) Cybermobbing erleben. Die Schülerinnen und Schüler lernen durch die Lektüre einen ganz konkreten Fall kennen. Sie erschließen sich den Roman durch selbstständiges Lesen. Das Führen eines Lesetagebuchs (eingeteilt in Leseabschnitte) kann hilfreich sein und gegebenenfalls auch zur Benotung herangezogen werden. Der Schwerpunkt der Einheit liegt auf der Analyse konkreter Cybermobbing-Situationen. Die Schülerinnen und Schüler lesen einzelne Textstellen nach und versuchen, sich in das Opfer hineinzuversetzen. Der Perspektivwechsel und das Sympathisieren mit dem Opfer soll den Schülern helfen, eigene Vorschläge zu entwickeln, wie man sich als Opfer behelfen könnte und welche Personen man um Hilfe bitten könnte. Die Erstellung eines ausführlichen Charakterprofils der Hauptfigur trägt dazu bei, dass die Lernenden erkennen, welche Personen sich im näheren Umfeld des späteren Opfers bewegen und helfend eingreifen könnten. Dieser Schritt ist außerdem wichtig, um zu erkennen, welche Charaktereigenschaften die Hauptfigur vor dem Mobbing auszeichneten und wie das Mobbing sie im Laufe des Romans verändert. Methodisches Vorgehen Da dies ein sehr sensibles Thema ist, bei dem die Lernenden erfahrungsgemäß auch gerne eigene Erlebnisse einfließen lassen, sollte auf eine behutsame Gesprächskultur und aktives Zuhören geachtet werden. Bei dieser Einheit eignen sich daher besonders Methoden wie der Stuhlkreis oder partnerschaftliches Arbeiten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lesen den Jugendroman selbstständig. lernen Cybermobbing in seinen unterschiedlichen Facetten kennen. erkennen anhand der Hauptfigur des Romans, welche Formen von Cybermobbing es gibt und welche (langzeitlichen) Folgen es haben kann. kennen mögliche Motive der Täter und lernen präventive und aktive Umgangsformen mit Cybermobbing kennen (Beweise sichern, anonyme Absender blocken, Provider kontaktieren). Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen die eigene Mediennutzung und ihr Medienverhalten kritisch. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich in die Perspektive eines anderen (insbesondere des Opfers) hineinzuversetzen und Empathie zu empfinden. erhöhen durch das Wissen um alternative Handlungsmöglichkeiten ihre Eingriffsbereitschaft, wenn sie Zeugen von Cybermobbing werden. arbeiten partnerschaftlich zusammen und präsentieren gemeinsam Ergebnisse im Plenum.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I

Erfurt und die Suche nach Ursachen

Unterrichtseinheit

Der Amoklauf des Gymnasialschülers Robert Steinhäuser in Erfurt, bei dem 16 Menschen ums Leben kamen, ist der tragischste in der Geschichte der Bundesrepublik und hat im ganzen Land Trauer und Entsetzen hervorgerufen.Die Opfer der Bluttat sind nun beerdigt und schnelle Forderungen der Politiker etwa nach einer Verschärfung des Waffengesetzes oder der Heraufsetzung der Volljährigkeit auf 21 Jahre stehen im Raum. Doch die Fragen nach den Ursachen solcher Gewalttaten bleiben. Sie sind weitaus schwieriger zu beantworten als mit einem verschärften Waffengesetz, sind doch die Gründe für eine derartige Tat sehr komplex. Erfurt wurde schnell zum Thema der inneren Sicherheit - was derzeit ohnehin den Nerv der Bevölkerung trifft. Nun stellt sich die Frage: Welchen Nutzen haben höhere Altersgrenzen für Volljährigkeit und Waffenbesitz oder die Zensur von Gewaltdarstellungen in Medien und Videospielen für die Prävention von Gewalt wirklich? Fortsetzung Die Schülerinnen und Schüler sollen aus dem Text herausarbeiten, welche Erklärungen für das Attentat in Erfurt in der Öffentlichkeit diskutiert werden und welche Lösungen die Politik vorschlägt. die Lösungsvorschläge verschiedenen Politikfeldern zuordnen und bewerten, ob es sich bei den diskutierten Maßnahmen eher um Ursachen- oder Folgenbekämpfung handelt. sich mit dem Konzept von jugendschutz.net auseinandersetzen und seinen Sinn diskutieren. einen Maßnahmenkatalog für ihre Schule entwickeln und diesen nach Prüfung, mit der Bitte um Stellungnahme, an das Bundesbildungsministerium mailen. sich den Pressespiegel auf der Homepage von "Counterstrike" anschauen und die Selbstdarstellung der Betreiber kritisch hinterfragen. zum Abschluss der Unterrichtsreihe bei jetzt.de einen Forumsbeitrag zu einem der dort veröffentlichten Artikel schreiben. Die Opfer der Bluttat sind nun beerdigt und schnelle Forderungen der Politiker etwa nach einer Verschärfung des Waffengesetzes oder der Heraufsetzung der Volljährigkeit auf 21 Jahre stehen im Raum. Doch die Fragen nach den Ursachen solcher Gewalttaten bleiben. Sie sind weitaus schwieriger zu beantworten als mit einem verschärften Waffengesetz, sind doch die Gründe für eine derartige Tat sehr komplex. Erfurt wurde schnell zum Thema der inneren Sicherheit - was derzeit ohnehin den Nerv der Bevölkerung trifft. Nun stellt sich die Frage: Welchen Nutzen haben höhere Altersgrenzen für Volljährigkeit und Waffenbesitz oder die Zensur von Gewaltdarstellungen in Medien und Videospielen für die Prävention von Gewalt wirklich? Fortsetzung des Basisartikels Der Amoklauf in Erfurt hat nicht nur die "große" Politik auf den Plan gerufen, über mögliche Lösungsmöglichkeiten für die wachsende Gewaltbereitschaft Jugendlicher nachzudenken, sondern erzeugte auch bei jungen Menschen einen enormen Kommunikationsbedarf. Diese Unterrichtseinheit soll SchülerInnen zum einen dazu anregen, sich mit den verschiedenen Ursachen und Lösungen für solche Gewaltausbrüche zu beschäftigen, zum anderen, sich mit der Durchführbarkeit von Maßnahmen an ihrer zu Schule auseinander zu setzen. Ziel ist, dass die SchülerInnen zum einen in der Politik diskutierte Vorschläge kritisch hinterfragen, zugleich aber auch zu erfahren, wie schwer es ist, Maßnahmen selbst in kleinsten Organisationen (hier: ihre eigene Schule) umzusetzen. Dazu sollten die SchülerInnen zunächst den Basisartikel lesen. Zum weiteren Verlauf der Unterrichtsreihe bieten sich entweder die Artikel von jetzt.de an, oder, je nach Schwerpunktwahl, die Artikel zu Ursachen und Lösungen (siehe Linksammlung). Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Fortsetzung I Nicht nur die Grünen und die Union sprachen sich dagegen aus, auch in der Jugendforschung gilt seit Jahrzehnten der gegenteilige Trend: Jugendliche reifen immer früher heran und sind früher verantwortungsbereit. Hat die Politik überhaupt die Pflicht und Befugnis regulierend einzugreifen? Oder müsste sie nicht an ganz anderen Politikfeldern wie der Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik ansetzen, um wirksam etwas gegen Leistungsdruck, Versagensangst und Perspektivendlosigkeit von Jugendlichen zu unternehmen? Ahnungslosigkeit Ein Schüler wird von der Schule suspendiert und die Eltern wissen nichts davon. Er ist im Besitz gefährlicher Waffen, doch die Behörden merken nichts. Am 26. April geht er, bewaffnet mit einer Pump Gun und einer Pistole, in seine alte Schule und tötet 13 Lehrer, zwei Schüler und einen Polizisten, bevor er sich selbst in einem Klassenraum erschießt. Eine Schule ist traumatisiert und mit ihr ein ganzes Land, das sich entsetzt fragt, was da schief gelaufen sein mag und wie und warum Kinder zu kühl kalkulierenden Mördern werden. In diese Hilflosigkeit hinein stellten die Politiker schnelle Forderungen auf. Der Kanzler berief die Intendanten der Fernsehanstalten ins Kanzleramt und fast keiner wagte in der momentanen Wahlkampfzeit einzugestehen, dass solche Taten auch in Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Schnell wurde der Zusammenhang zwischen Medien und Gewalt in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt, also die Frage nach Gewaltdarstellung im Fernsehen und die möglichen Folgen von Gewalt verherrlichenden Computerspielen, die der Schüler Robert Steinhäuser offenbar gespielt hat. Die Union nutzte die Gunst der Stunde und schob der Bundesregierung umgehend die Verantwortung zu, da sie nicht rechtzeitig gehandelt und Gewalt verherrlichende Video- und Computerspiele nicht verboten habe. Distanzierung Die vom Bundeskanzler zum Gespräch geladenen Verantwortlichen von Funk und Fernsehen distanzieren sich von der Tat in Erfurt und lehnen einen Zusammenhang mit der von ihnen verfolgten Programmpolitik und dem Amoklauf ab. Der Intendant der ARD, Fritz Pleitgen, betont, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch seine Präsentation von Gewalt in Nachrichten, Fernsehspielen und Spielfilmen, Gewalt als Konfliktlösung eindeutig ablehne und ächte. Das Fernsehen habe vielmehr die Aufgabe, eine gesellschaftliche Debatte über Gewalt anzustoßen, die es mit dem Zeigen solcher Bilder wahrnehme. Ein Beispiel dafür sei die Kriegsberichterstattung, wenngleich er hierbei eine Art "Gratwanderung" erkennt. Gewaltszenen können und sollen nach Meinung Pleitgens schockieren, müssen aber gleichzeitig so gezeigt werden, dass sie ein Negativbeispiel für Gewaltgebrauch sind und sollen die Entstehung und die Hintergründe von Gewalt verdeutlichen. Demnach wird es auch in Zukunft keine Eindämmung von Gewaltszenen im Fernsehen geben, wenngleich die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt vermieden werden soll. Auswirkungen sind unterschiedlich Ein direkter Zusammenhang zwischen Gewaltbildern im Fernsehen und dem Amoklauf von Erfurt lässt sich ohnehin nicht so einfach herstellen. Denn das Problem ist, dass sich Gewaltbilder auf die jeweiligen Nutzer ganz unterschiedlich auswirken können und man somit schlecht eine pauschale Wirkung festmachen kann. Es gibt Tausende von Jugendlichen, die ähnliche Spiele auf ihrem Computer haben, wie der Amokläufer von Erfurt sie hatte, und doch werden sie nicht zu Mördern oder sind in irgend einer Art verhaltensauffällig. Doch gibt es eben auch Fälle, in denen Kinder aggressiv oder übermäßig ängstlich werden und gegenüber Gewaltszenen abstumpfen. Zu Amokläufern werden auch sie nicht, da sind sich die Wissenschaftler weitgehend einig. Drehbuch und ... Wie und wann jedoch aus dem Spiel tödlicher Ernst wird, ist auch wissenschaftlich kaum zu beantworten. Es gibt zwar zahlreiche Studien zur Wirkung Gewalt verherrlichender Spiele, diese kommen jedoch zu sehr unterschiedlichen und widersprüchlichen Ergebnissen. Unbestritten ist lediglich, dass bei häufigem Spielen Gewöhnungseffekte an (virtuelle) Gewalt eintreten können. Der Schritt zu realer Gewalt bleibt dennoch groß. Unumstritten ist auch, dass Medien und Videospiele wie der sogenannte Ego-Shooter Counter Strike, bei dem man in einem Labyrinth von Raum zu Raum läuft und die Gegner exekutiert, quasi ein Drehbuch für einen Amoklauf abgeben. Aber auch diese drastische Form der Fiktion stellt für die jugendlichen Spieler in der Regel kein Abgrenzungsproblem zur Wirklichkeit dar. Die Frage, ob dies bei dem Amokläufer von Erfurt anders war und in diesem Einzelfall eine von dem Spiel ausgehende Kausalität bestand, wird letztendlich nicht zu beantworten sein. Dennoch: Gewalt in den Medien wird immer wieder als Erklärungsmuster für erschütternde und unerklärlich Gewaltausbrüche in der Gesellschaft herangezogen werden. Durchführung eines Amoklaufs Der Fall Steinhäuser, wie auch vergleichbare Amokläufe Jugendlicher in anderen Ländern, hinterlässt demnach viele unbeantwortete Fragen und ein Gefühl der Hilflosigkeit. Man sucht die Gründe daher auch im sozialen Umfeld der Jugendlichen, doch auch hier ist es im Fall Steinhäuser schwierig, Schlüsse zu ziehen, kam er doch aus einer scheinbar intakten Familie. Bleibt das Versagen in der Schule, dem die Suspendierung kurz vor dem Abitur folgte. Dass man in Thüringen beim Abbruch eines Schulabschlusses nicht wie in anderen Bundesländern den nächst niedrigeren erhält, ist eine mögliches Motiv. Dass die Eltern monatelang keine Ahnung vom Schulabbruch ihres Sohnes hatten und sich auch in der ehemaligen Schule anscheinend niemand mehr für die prekäre Situation des entlassen Schülers interessierte oder engagierte sind weiter Anhaltspunkte für den Verlauf der Tragödie. Doch auch sie können letztendlich nicht erklären, was im Einzelfall zum Überschreiten der Schwelle von Verzweiflung, Rachegefühlen und Gewaltvorstellungen zur Durchführung eines Amoklaufs führt. Fortsetzung II Um Jugendschutz kümmern sich Internet-Provider selten, nur wenige bieten eine "Kindersicherung" an. Zwar können Eltern mit einer speziellen Filtersoftware (z.B. bei www.netnanny.com; www.surfwatch.com) ihre Kinder vor Web-Seiten mit pornografischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt schützen, doch gibt es diese Programme nur auf englisch und sie müssen zudem laufend aktualisiert werden. Hinzu kommt, dass die Kinder sich meist besser mit dem Computer auskennen als ihre Eltern, zumal diese oft überhaupt nicht wissen, welche Spiele ihr Nachwuchs spielt und welche Seiten im Internet er sich ansieht. Ein Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen und Videos, wie es der bayerische Innenminister Günter Beckstein fordert, ist schwer realisierbar. Denn es bestünde weiterhin die Gefahr, dass Jugendliche sich Gewalt-Spiele illegal aus dem Internet ziehen oder sich Kopien von Freunden besorgen. Meist wissen die Jugendlichen genau, wo sie Spiele und Videos bekommen können. Brauchen wir Schützenvereine? Die Diskussion um Gewaltprävention hat neben der Frage um die Mitschuld und die Wirkung der Medien auch den Zugang zu und den Umgang mit Waffen allgemein in den Mittelpunkt gerückt sowie die Frage nach Sinn und Zweck von Schützenvereinen. Robert Steinhäuser war Mitglied in zwei Schützenvereinen. Die Gefahr durch Sportschießen und vor allem die damit verbundene Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung stehen daher seit Erfurt in einem ganz anderen Licht. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, das eben erst novellierte Waffengesetz erneut zu ändern und wieder deutlich zu verschärfen. Ob diese Maßnahmen allein ausreichen, ist allerdings fraglich, immerhin ist die Bundesrepublik ein Land, das ohnehin über eines der restriktivsten Waffengesetze der Welt verfügt; das Problem sind weniger die legalen, als vielmehr die illegalen Waffen. Gleichwohl vermittelt ein verschärftes Waffengesetz den Eindruck, einen Beitrag zur Gewaltprävention geleistet zu haben. Task-Force Gewaltfreie Schule Weiter reichende Forderungen stellen allerdings auch Politiker wie der saarländische Ministerpräsident Peter Müller oder Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, die eine neue Schulkultur anregt, in der die Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern gestärkt werden soll. Sie schlägt zudem eine "Task-Force Gewaltfreie Schule" vor. Gänzlich schützen kann man sich vor Taten wie in Erfurt nicht. Doch Bulmahn wünscht sich ein Klima an Schulen, in dem SchülerInnen lernen, Konflikte zu erkennen und selbst zu lösen. Die durch Erfurt ausgelöste bildungspolitische Diskussion darüber, wie dies genau zu bewerkstelligen sei, hat wohl gerade erst begonnen. Arbeiten Sie die wichtigsten Aussagen aus dem Text und gliedern Sie diese in Themenbereiche, die Sie vertiefen möchten. Welche Erklärungen für die Tat werden in der Öffentlichkeit diskutiert? Welche Reaktionen und Lösungen schlägt die Politik vor? Diskutieren Sie, inwieweit Sie die Lösungsvorschläge für sinnvoll befinden, um ähnliche Taten in Zukunft auszuschließen. In welchen Politikfeldern müsste noch gehandelt werden, um grundlegende gesellschaftliche Ursachen zu bekämpfen? Welches politische Handeln ist näher an den Symptomen von Gewalt, welches orientiert sich eher an den Ursachen? Erarbeiten Sie einen Maßnahmenkatalog. Prüfen Sie diesen, indem Sie Kosten und Umsetzungsmöglichkeiten in ihrer Schule prüfen. Senden Sie diesen Maßnahmenkatalog (wenn möglich mit den Ergebnissen, der von Ihnen durchgeführten Prüfung) an das Bundesbildungsministerium und bitten dort eine zuständige ReferentIn um Stellungnahme. Die SchülerInnen sollten die Website jugendschutz.net besuchen und diskutieren, ob sie das Konzept der Site für sinnvoll befinden. Links

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Nicht alles, was geht, geht: das Handy

Unterrichtseinheit

Das Handy bietet unzählige Möglichkeiten, aber auch diverse Risiken, die in dieser Unterrichtseinheit thematisiert werden. Anhand einer produktionsorientiert angelegten Auseinandersetzung mit Fallbeispielen sollen die Schülerinnen und Schüler Recht und Unrecht und dabei vor allem den korrekten Umgang mit der Handykamera und Bluetooth-Funktionalitäten erkennen.Den Schülerinnen und Schülern soll klar werden, in welchen Fällen mit dem Handy teilweise aus Unwissenheit, teilweise auch mit Vorsatz im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevante Verstöße begangen werden. Gearbeitet wird im Unterricht mit Fallbeispielen, die auf die zentralen Problembereiche der Handynutzung eingehen, wie zum Beispiel "Happy-Slapping" oder die Weiterverbreitung peinlicher Fotos und Filmszenen. Fachbezug Deutsch Im Sinne der Forderungen des Kerncurriculums Deutsch der Haupt- und Realschule (beispielsweise in Niedersachsen) erweitern die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit ihre Medienkompetenz. Darüber hinaus nutzen sie - wie für die Schuljahrgänge 5 und 6 sowie 7 und 8 gefordert - Formen des produktiven Textumgangs beziehungsweise verwenden produktive Verfahren zur Deutung von Texten. Fachbezug Politik Im Sinne der Forderungen des Kerncurriculums Politik in Niedersachsen werden in dieser Unterrichtseinheit die Bereiche "Normative Grundlagen" und "Konflikte" aus dem für die Schuljahrgänge 7 und 8 verbindlichen Themenfeld "Zusammenleben in der demokratischen Gesellschaft" aufgegriffen. Ablauf der Unterrichtseinheit Einstieg in die Unterrichtseinheit Hier werden zwei Möglichkeiten des Einstiegs in die Unterrichtseinheit vorgestellt. Wahlweise kann ein Unterrichtsgespräch oder eine Gruppenarbeit als Einführung dienen. Erarbeitungsphasen In den Erarbeitungsphasen setzen sich die Lernenden mit Chancen und Risiken der Handynutzung sowie der missbräuchlichen Herstellung von Handyfilmen auseinander. Vertiefung und Auswertung In dieser Phase nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive der Beteiligten ein und hinterfragen kritisch das Verhalten der Täter. Sicherung und Festigung Die Lernenden wenden die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fallbeispiele an und reflektieren das neu Gelernte. Die Schülerinnen und Schüler betrachten Medienprodukte kritisch und tauschen sich darüber aus. setzen sich produktiv mit Texten auseinander. beschäftigen sich mit dem Zusammenleben und möglichen Konflikten in der demokratischen und medial bestimmten Gesellschaft. Der Einstieg mithilfe des auf der Tafel oder Folie präsentierten Zitats "Ohne mein ... könnte ich nicht leben!" soll die Schülerinnen und Schüler zum Thema der Stunde führen und ihnen zugleich aufzeigen, welche große Bedeutung dem Handy in ihrem alltäglichen Leben zukommt. Am Ende dieses Einstiegs sollte die Überschrift "Das Handy" für den Rest der Stunde an der Tafel stehen. Erstellen von Partnerinterviews Sollte insgesamt mehr als eine Doppelstunde Zeit zur Verfügung stehen, bieten sich ergänzend oder alternativ zum Einstieg Partnerinterviews an. Dies dient dazu, den Schülerinnen und Schülern eine freie und ungezwungene Einführung in die Stundenthematik zu ermöglichen. Sie werden sich über die gestellten Fragen darüber bewusst, dass das Handy aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken ist und eine Schlüsselrolle im Rahmen der jugendlichen Lebenswelt einnimmt. Für die Interviews werden zunächst die drei Interview-Fragen an die Tafel geschrieben: "Seit wann hast Du ein eigenes Handy?", "Was machst Du am liebsten mit Deinem Handy?" und "Hast du dich schon mal über dein Handy geärgert?". Während der Interviews machen sich die Lernenden Notizen für eine nachfolgende Präsentation der Interview-Ergebnisse. Präsentation der Interview-Ergebnisse Anschließend stellen einzelne Schülerinnen und Schüler ihre Interviews vor. Nach zwei bis drei Interview-Vorstellungen sollten nur noch ergänzende oder andersartige Beiträge zur zweiten und dritten Frage präsentiert werden. Während der Präsentationen sollten Rückfragen der Schülerinnen und Schüler zugelassen werden, zum Beispiel Fragen nach Gründen. Nach diesem alternativen Einstieg kann direkt zur zweiten Frage der folgenden Erarbeitung übergeleitet werden. Spontane Äußerungen zu Aspekten der Handynutzung In dieser ersten Erarbeitung soll den Schülerinnen und Schülern deutlich werden, dass das Handy ein tolles Multifunktionsgerät ist, welches zahlreiche Funktionen und damit Chancen bietet, das aber auch etliche Probleme mit sich bringt. Dafür bietet es sich an, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst spontane Äußerungen zu positiven und negativen Aspekten des Handys machen, indem sie auf die Frage "Warum ist das Handy für euch so wichtig?" und anschließend auf die Frage "Wenn das Handy für euch so wichtig ist, warum darf es dann in der Schule nicht oder nur sehr eingeschränkt benutzt werden?" reagieren. Bei der zweiten Frage wäre es gut, wenn ein direkter Bezug zur jeweiligen Schulordnung hergestellt würde. Vertiefende Gruppenarbeit Diese ersten spontanen Äußerungen leiten die anschließende Gruppenarbeit ein, bei der die Schülerinnen und Schüler in Gruppen Plakate erstellen, auf welchen sie positive und negative Aspekte der Handynutzung tabellarisch gegenüberstellen. Alternativ können die Ergebnisse dieser Gruppenarbeit auch auf Folie festgehalten werden, würden dann jedoch nicht dauerhaft präsent bleiben können. Ein oder zwei der entstandenen Plakate werden im Anschluss an die Gruppenarbeit vorgestellt. Spätestens nach der zweiten Gruppe sollte nur noch ergänzend präsentiert werden. Kritische Gedanken als Übergang zur nächsten Phase Vermutlich werden in dieser Phase noch keine kritischen Gedanken bezüglich des missbräuchlichen Erstellens und Weiterleitens von Bild- und Filmmaterial angeführt. Sollten diese dennoch erfolgen, können sie als Aspekte als Überleitung zur folgenden Phase verwendet werden. Fallbeispiele lesen und einschätzen In dieser Phase sollen sich die Lernenden individuell in Fallbeispiele aus ihrer Lebenswelt einlesen, bei denen Jugendliche mit dem Handy missbräuchlich Filme herstellen, an deren Erstellung mitwirken oder Filme anderer weiterleiten. Dazu erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Kopie von vier Fallbeispielen (Arbeitsblatt MS1). Nach einem ersten Lesen sollen die Lernenden spontan in einer Tabelle (Arbeitsblatt MS2 oben) festhalten, wie problematisch sie das Verhalten der Filmenden beziehungsweise Filme-Verbreitenden finden, und diese Einschätzungen je nach zur Verfügung stehender Zeit auch begründen. Kein Bewusstsein für strafrechtliche Relevanz zu erwarten Zu erwarten ist, dass den Schülerinnen und Schülern die Tragweite und die strafrechtliche Relevanz in den einzelnen Fällen nicht bewusst sind und sie deshalb die Schwere der Vergehen zu gering einschätzen. Diese erste Einschätzung soll die Vorkenntnisse festhalten und es ermöglichen, in der späteren Sicherungsphase die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse und damit den Lernerfolg zu verdeutlichen. Zeitsparendes, arbeitsteiliges Lesen als Variante Um diese und die beiden folgenden Phasen zu verkürzen, könnte das erste Fallbeispiel weggelassen werden. Gegen ein eventuell zeitsparendes, arbeitsteiliges Lesen und anschließendes Vorstellen der Fallbeispiele spricht hingegen, dass eine derartige Vorstellung automatisch subjektiv gefärbt ist und dabei gerade auf Grund einer möglicherweise eintretenden Verharmlosung entscheidende Details verloren gehen können. Somit könnten sich nicht mehr alle Beteiligten auf Grundlage derselben Fakten ein eigenes Bild von den Situationen machen. Perspektive der Beteiligten einnehmen In dieser Phase sollen die Lernenden die Perspektive einer Opfer- oder Täterfigur einnehmen, um sich die verletzten Gefühle und die empfundene Machtlosigkeit aufseiten der Opfer sowie die niederen Beweggründe und das Unrechtsbewusstsein beim Handeln der Täter bewusst zu machen. Dafür bietet sich das Schreiben innerer Monologe an, in denen die Schülerinnen und Schüler Gedanken und Gefühle während beziehungsweise nach der Tat (Ängste, Motive und so weiter) in der Ich-Perspektive versprachlichen. Bei diesem handlungs- und produktionsorientierten Schreiben liegt der besondere Anspruch darin, sich in die jeweilige literarische Figur hineinzuversetzen und einen Text zu produzieren, der mit den zuvor erschlossenen Informationen stimmig ist. Einzel- oder Partnerarbeit Beim Schreiben der inneren Monologe kann sich je nach Lerngruppe eine individuelle Einzelarbeit oder eine bereichernde Partnerarbeit anbieten. Es ist wichtig, dass zu jeder Figur mindestens ein innerer Monolog entsteht, um im weiteren Verlauf die konträren Emotionen in den unterschiedlich gelagerten Fallbeispielen abbilden und weiter vertiefen zu können. Bei der Verteilung der Rollen sollte darauf geachtet werden, dass damit nicht individuell problematische gruppenspezifische Strukturen aufgegriffen und verstärkt werden. Unrechtsbewusstsein stärken In dieser Phase sollen die in der vorherigen arbeitsteiligen Phase gewonnenen Einblicke in die Gefühle und Gedanken der einzelnen Opfer- und Täterrollen allen Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden. Das jeweilige Verhalten der Täter wird kritisch hinterfragt und bewertet. Insbesondere sollen hier das Unrechtsbewusstsein gestärkt sowie die zuvor vermutlich unterschätzte Tragweite und Schwere der Taten der Filmenden und der Filme-Verbreitenden erkannt werden. Präsentation der inneren Monologe Um alle auf einen gemeinsamen Kenntnisstand zu bringen, treten zunächst die zwei oder drei an einem Fallbeispiel beteiligten Figuren vor die Klasse und präsentieren nacheinander ihre inneren Monologe. Im Sinne des zu erreichenden Ziels sollten die inneren Monologe der jeweils Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden zuletzt präsentiert werden. Zugunsten einer kohärenten Präsentation sollte zu jeder Figur nur ein innerer Monolog vorgestellt werden. Im Rahmen der sechs folgenden Besprechungen können weitere, bisher noch nicht angeführte Aspekte eingebracht und gewürdigt werden. Vertiefung der Einzelfälle Um eine intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Fallbeispielen zu gewährleisten, sollte jedes einzelne direkt im Anschluss an dessen Präsentation kommentiert und weiter vertieft werden, bevor das nächste Fallbeispiel angesprochen wird. Zunächst werden dabei die zwei oder drei vorgestellten inneren Monologe gewürdigt und kommentiert. Hierbei muss insbesondere überprüft werden, ob der produktive Umgang mit der Textgrundlage gelungen ist, das heißt ob die inneren Monologe mit den Informationen aus den Fallbeispielen stimmig sind und die Darstellung der Beweggründe und Gefühle vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation überzeugen können, wobei hier auch mögliche Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge gemacht werden könnten. Die jeweils präsentierenden Schülerinnen und Schüler berichten anschließend (je nach Gruppenzusammensetzung vielleicht auf freiwilliger Basis) kurz über ihre Gefühle bei der Rollenübernahme. Dies kann zu einer Verstärkung der Wirkung des Dargestellten beitragen. Bewertung des Täterverhaltens Wenn daraufhin sichergestellt ist, dass allen Schülerinnen und Schülern in dem jeweils präsentierten Fallbeispiel die Schwere der seelischen Verletzungen aufseiten der Opferfiguren beziehungsweise das Ausmaß des Einflusses der Handykamera auf die Taten bewusst ist, kann darauf aufbauend eine Bewertung des Verhaltens der Filmenden oder Filme-Verbreitenden eingeleitet werden. Schließlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler (auch die Präsentierenden) Stellung zum Verhalten dieser zuletzt genannten Figuren, indem sie auf die folgenden Fragen reagieren: "Warum hat sich Tobi/Laura/Lea/Anne so verhalten?" und "Wie schlimm findet ihr das Verhalten von Tobi/Laura/Lea/Anne?". Bewusstsein über unrechtes Verhalten Am Ende der jeweiligen Stellungnahme zu einem Fallbeispiel sollte den Schülerinnen und Schüler deutlich geworden sein, dass es sich jeweils um niedere Motive aufseiten der Filmenden beziehungsweise der Filme-Verbreitenden handelt und dass diese sich ihres unrechten Verhaltens sowie der Tragweite ihrer Taten nicht ausreichend bewusst sind. Damit müsste das eingangs für diese Phase formulierte Ziel erreicht sein. Erneute Einschätzungen In dieser Phase sollen die Schülerinnen und Schüler die neu gewonnenen Erkenntnisse zu den Fallbeispielen anwenden und sichern sowie über die rechtliche Situation in diesen Zusammenhängen informiert werden. Zunächst wenden sie ihre Erkenntnisse an, indem sie die Fallbeispiele (siehe Erarbeitung I) auf Basis der veränderten Kenntnislage auf dem Arbeitsblatt erneut einschätzen. Zu erwarten ist, dass sie die jeweiligen Taten nun als problematischer einstufen. Veränderungen in den Einschätzungen im Plenum vorstellen Nachfolgend sollten die Schülerinnen und Schüler im Plenum über Veränderungen in ihren Einschätzungen berichten. Sollte sich zeigen, dass sie die Schwere der Vergehen weiterhin unterschätzen, muss dies spätestens nach dem folgenden Vortrag über die strafrechtliche Situation angesprochen und angepasst werden, damit sichergestellt ist, dass sich bei allen eine angemessene Einschätzung als Sicherung auf dem Arbeitsblatt befindet. Lehrervortrag zur rechtlichen Situation Damit deutlich wird, dass es sich dabei nicht nur um moralisch verwerfliche Handlungen, sondern um Straftaten handelt, die schwere Sanktionen nach sich ziehen können, werden die Schülerinnen und Schüler über einen Lehrervortrag darüber informiert, dass es sich in allen Fällen aufseiten der Filmenden beziehungsweise Filme? Verbreitenden um Straftaten handelt. Gegebenenfalls kann zuvor eine spontane Einschätzung der Lernenden bezüglich der strafrechtlichen Relevanz eingeholt werden. Bei der Darstellung der rechtlichen Situation sollte besonderes Gewicht auf die Rechte des Opfers gelegt werden, da diese den Jugendlichen vermutlich nicht ausreichend bekannt sind, aber eine wesentliche Stärkung der Position des Opfers bedeutet. Weiterführend bietet sich hier die Frage danach an, wie sich die Opfer in den jeweiligen Fallbeispielen verhalten könnten oder sollten. Anwendung des neu Gelernten Diese Phase dient der Anwendung und Festigung des neu Gelernten. Die Lernenden kreuzen in einer vorbereiteten Tabelle an, ob die jeweiligen Handlungen erlaubt oder verboten sind. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen und eventuell korrigiert, was mit Unterstützung einer Lösungsschablone auf Folie oder Papier erfolgen kann. Bedienungsanleitung zum Umgang mit dem Handy Die Aufgabe kann auch als Hausaufgabe vergeben werden. Alternativ wäre es auch möglich, in einer Folgestunde oder als Hausaufgabe daraus eine Art Bedienungsanleitung zum Umgang mit dem Handy im Zusammenhang mit Bild? und Filmmaterial zu erstellen, die als gegenüberstellende Tabelle "Erlaubt - Verboten" auf Plakate übertragen und dauerhaft präsent bleiben könnte. In der Schlussphase soll das neu Gelernte herausgestellt und reflektiert werden. Bei verbleibender Unterrichtszeit könnte abschließend thematisiert werden, was man als Unbeteiligte oder Unbeteiligter in Fällen mit entsprechend missbräuchlichem Umgang mit Bild? und Filmmaterial tun kann (zum Beispiel die Opfer stärken, über ihre Rechte informieren, Lehrkräfte oder andere Erwachsene einschalten).

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik / Pädagogik / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I

Täter, Opfer oder beides? Suizid eines jüdischen SS-Manns

Unterrichtseinheit

1933 erschoss sich der Klinikarzt und SS-Mann Walter Müller aus dem schwäbischen Waiblingen – weil er Jude war. Der Fall beschäftigt jetzt die Kleinstadt. Es wird darüber gestritten, ob das Grab von Walter Müller weiterhin gepflegt werden soll oder nicht."Es ist eine Tragödie im klassischen Sinne" - so beschreibt der Stadthistoriker von Waiblingen, Hans Schultheiß, den Fall Walter Müller. Dessen Tragödie ist rasch beschrieben: Er war überzeugter Nationalsozialist, SS-Mann und Jude. Im Juni 1933, nachdem den Behörden seine "jüdische Abstammung" bekannt wurde, nahm sich Walter Müller das Leben. Das Arbeitsblatt und die Materialien, die hier zum Download bereit stehen, eignen sich für eine kurze Unterrichtssequenz zum Nationalsozialismus. Das Fallbeispiel Walter Müller und damit verknüpft die Entscheidungsfrage, wie mit seinem Grab umgegangen werden soll, bietet einen problemorientierten und gegenwartsbezogenen Zugang zur Frage nach der Erinnerung an Täter und Opfer des Nationalsozialismus.Als Methode, um die voraussichtlich kontroverse Diskussion zu führen, eignet sich ein Entscheidungsspiel. Als Einstieg wird der Abschiedsbrief Müllers an seine Frau vorgelesen und die Schülerinnen und Schüler mutmaßen, was Walter Müller zu seinem Schritt bewogen haben mag. Anschließend werden die Schüler über die aktuelle Debatte in Waiblingen und die Frage nach dem Umgang mit Walter Müllers Grab informiert. Danach bearbeiten die Lernenden in Einzelarbeit das Arbeitsblatt und verfassen mittels der Materialien und eventuell einer Internetrecherche ihr "Gutachten" der Schülerinnen und Schüler . Dafür benötigen sie ein bis zwei Unterrichtsstunden. In der folgenden Unterrichtsstunde wird mit der ganzen Lerngruppe eine Debatte über das Erinnern an Walter Müller und den Umgang mit seinem Grab geführt. Wichtig ist dabei, dass die Schüler in drei Gruppen umgesetzt werden. In einen Teil des Klassenzimmers setzen sich alle Schülerinnen und Schüler, die sich bei Aufgabe 1 für a (Grab einebnen) entschieden haben, in eine andere Ecke alle Schüler, die für b (Grab sich selbst überlassen) gestimmt haben, sowie in eine dritte Ecke diejenigen mit der Antwort c. Sie kennen somit den Standpunkt ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler und von nun an kann die Debatte über Meldekette geführt werden. Am Schluss der Debatte wird nachgefragt, ob jemand seinen Standpunkt im Laufe der Diskussion verändert hat.Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand der aktuellen Debatte über Walter Müller die Frage nach Täterschaft und Schuld im Dritten Reich problematisieren und darauf aufmerksam werden, dass Auseinandersetzung mit Geschichte immer auch die Gegenwart beeinflusst. üben sich durch die Methode des Entscheidungsspiels darin, einen Standpunkt zu beziehen und in der Debatte zu vertreten. lernen, durch das Verfassen des Gutachtens aus Perspektive eines unabhängigen Historikers einen Standpunkt argumentativ schlüssig darzulegen. Thema Täter, Opfer oder beides? Suizid eines jüdischen SS-Manns Autor Dr. Christoph Pallaske Fach Geschichte Zielgruppe Sekundarstufe II, gegebenenfalls Jahrgangsstufe 9 und 10 Zeitumfang zwei bis drei Unterrichtsstunden

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe II

Mobbing in der Schule

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Mobbing erarbeiten sich die Lernenden an unterschiedlichen Beispielsituationen eine Definition von Mobbing und lernen erste Möglichkeiten zur Konfliktlösung kennen. Von Mobbing sind je nach Untersuchung zwischen 10 und 50 Prozent aller Jugendlichen betroffen. Entsprechend viele unterschiedliche Mobbing-, Opfer- und Täter/innen-Situationen gibt es. Oft ist gerade den Täterinnen und Tätern die Dimension ihres Handels gar nicht bewusst. Diese Unterrichtseinheit soll helfen, das Thema in der Klasse anzusprechen, zu sensibilisieren und erste Wege zur Lösung aufzuzeigen, um schließlich im weiteren Verlauf alternative Konfliktbewältigungsmöglichkeiten erarbeiten zu können. In fünf Arbeitsschritten befasst sich die Unterrichtseinheit mit dem Thema Mobbing. Zu Beginn wird ein Beispiel erarbeitet auf dessen Basis in Folge zur Definition gearbeitet wird. Anhand eines Filmbeispiels wird im dritten Arbeitsschritt eine konkrete Situation beobachtet und im Anschluss gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner analysieren. Abschließend werden die Ergebnisse im Plenum verglichen und besprochen. Das Thema "Mobbing" im Unterricht Das Thema Mobbing ist von zunehmender Bedeutung an Schulen, unter Jugendlichen und auch mittlerweile auch an den Arbeitsplätzen. Die Jugendlichen sollen im Rahmen der Unterrichtseinheit sensibilisiert werden und in Folge ein Basiswissen zur weiteren Bearbeitung des Themas in die Hände gelegt werden. Diese Unterrichtseinheit ist als Einstieg ins Thema geplant. Es sind daher keine Vorkenntnisse notwendig. Didaktisch-methodische Analyse Die eingesetzten Materialien setzen beim Wissenstand der Schülerinnen und Schüler an. Besonders motivierend ist dabei, dass die zugrunde gelegten Beispiele über QR-Codes angeschaut werden können. Zu Beginn der Einheit steht die Beschreibung einer fiktiven oder realen Mobbingsituation im Vordergrund. Erst im Anschluss erfolgt die Recherche und Einarbeitung ins Thema. Anhand dieses Beispiels sollen die Schülerinnen und Schüler das Thema Mobbing einordnen, an ihren Wissensstand anknüpfen und den eigenen Horizont erweitern. Durch das Mittel des Films wird ein konkretes Mobbingbeispiel miterlebt und damit das Verständnis für Mechanismen und Wirkungsweisen erhöht. Durch das aktive Fernsehen bleiben die Schülerinnen und Schüler während des gesamten Films aufmerksam und notieren sich wesentliche Punkte zum Thema. In der anschließenden Beschäftigung mit dem Infoblatt , das in sechs Punkten Merkmale und Charakteristika von Mobbing zusammenfasst, wird das Verständnis weiter vertieft und im Anschluss das gelernte auf den gesehenen Film angewendet. In der Partnerarbeit entsteht eine intensivere Auseinandersetzung und Austausch mit den Mobbingsituationen im Konkreten und dem Thema im Allgemeinen. In der abschließenden Gruppendiskussion können zusätzliche Inputs einfließen – an dieser Stelle kann die Lehrkraft auch Informationen über etwaige Hilfsangebote und weiterführende Informationen zur weiteren Behandlung des Themas geben. Die einzelnen Arbeitsschritte basieren auf offenen, individuellen Lösungswegen je nach Lern- und Erfahrungsstand der Schülerinnen und Schüler. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich die Definition von Mobbing und erweitern so ihr Verständnis. vergleichen in der Gruppe ihre Einschätzungen der im Film gezeigten Situation. erweitern ihr Wissen über verschiedene Formen von Mobbing. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren mit ihren Mobiltelefonen und speziellen QR-Codes. verarbeiten Informationen aus einem Film. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erhöhen ihr Einfühlungsvermögen, da ihnen die Opferseite näher gebracht wird. diskutieren und vertreten ihre Einschätzung in einer Diskussion.

  • Religion / Ethik / Pädagogik / Fächerübergreifend / Ich und meine Welt
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Recht gegen Unrecht: Das Militärtribunal in Nürnberg

Unterrichtseinheit

Die kurze Unterrichtssequenz vermittelt die juristischen Grundlagen des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg und die Anklagepunkte gegen die NS-Kriegsverbrecher. Am 14. November 1945 wurde der erste Prozess gegen die 24 Hauptkriegsverbrecher der nationalsozialistischen Führung vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg eröffnet. Erstmals in der Geschichte mussten sich Politiker, Militärs und führende Persönlichkeiten der Wirtschaft persönlich für das Planen und Führen eines Angriffskrieges und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Die Verhandlung fand vor dem eigens für den Prozess einberufenen Internationalen Militärgerichtshof (IMG) ("International Military Tribunal", IMT) statt und dauerte vom 14. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946. Der Hauptkriegsverbrecherprozess sowie die sich anschließenden Prozesse gegen Ärzte, Juristen und weitere führende Personen aus der Wirtschaft sind rechtshistorisch Vorläufer des 2003 eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) in Den Haag. Fächerübergreifende Ansätze Die Unterrichtssequenz ist geeignet für den Geschichtsunterricht in den Klassen 9 und 10 oder in der gymnasialen Oberstufe. Gleichzeitig lassen sich Bezüge zu den Fächern Sozialkunde oder Religion/Ethik herstellen. Ein Vergleich mit Kriegsverbrecherprozessen gegen die Täter des Kosovo-Konflikts liefert beispielsweise ausreichenden Stoff für den Sozialkundeunterricht. Durch die Thematik kann eine Klasse im Fach Religion/Ethik gleichzeitig für die Verantwortung für das eigene Handeln, für die eigene Verpflichtung gegenüber ethischen Werten sensibilisiert werden und sich mit der moralischen Rechtfertigung der Bestrafung "sine lege" sowie den Kriegsverbrechen heute auseinander setzen. Materialien auswerten und bewerten Die Recherche im Internet ermöglicht einen raschen und gezielten Zugriff auf ausgewählte Informationen, die sowohl Text- als auch Bild-, Ton- und Filmmaterial umfassen. Die Internetseiten, die von den Schülerinnen und Schülern für ihre Informationsbeschaffung benutzt werden, sind vorab ausgewählt, so dass ein zielloses Umherirren im Netz vermieden wird. Dadurch bekommen die Schülerinnen und Schüler zwar vorgegeben, wo sie zu suchen haben, doch sie müssen die für ihre Aufgabe entsprechenden Fakten und Materialien selbstständig auswerten und weiterverarbeiten, was mit zu den eigentlichen Zielen der Sequenz gehört. Die Erarbeitung im Unterricht Alle Aufgaben und Arbeitsmaterialien im Überblick Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vorüberlegungen und Beschlüsse, welche zur erstmaligen Einrichtung eines Kriegsverbrecherprozesses führten, kennen lernen. sich über die Anklagepunkte informieren. einen Einblick in die Haltung der nationalsozialistischen Angeklagten gewinnen. hierbei auch die Besonderheiten des Nürnberger Prozesses und seine beabsichtigte Wirkung selbstständig erschließen. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. die recherchierten Fakten und Materialien selbstständig auswerten und beurteilen. Thema Recht gegen Unrecht: Das Militärtribunal in Nürnberg Autor Stefan Schuch Fach Geschichte Zielgruppe Klasse 9/10 in Realschule und Gymnasium, gymnasiale Oberstufe Zeitraum zwei bis drei Unterrichtsstunden (je nach Vertiefung und Erweiterung verlängerbar) Technische Ausstattung Computer mit Internetanschluss Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten in Einzel- oder Partnerarbeit die vorgegebenen Arbeitsaufträge. Möglich ist auch eine arbeitsgleiche Gruppenarbeit in Kleingruppen. Die in den Aufgaben 4 und 5 erarbeiteten Ergebnisse werden im Klassenverband diskutiert. Den Erwartungshorizont beziehungsweise die relevanten Ergebnisse der Quellenarbeit finden Sie vorab in der Ergebnisskizze (PowerPoint-Datei), die als Download zur Verfügung steht. 1. Welche Grundlagen für eine gerichtliche Verfolgung der nationalsozialistischen Täter lieferte das Potsdamer Abkommen? 1. Fasse die Anklagepunkte zusammen und halte fest, welcher Täterkreis als potenziell verdächtig gelten musste! 2. Informiere dich im Internet über folgende Aspekte und notiere dir wichtige Stichpunkte: a) Warum wählte das Internationale Militärtribunal (IMT) Nürnberg als Tagungsort? b) Wie setzte sich das Internationale Militärtribunal zusammen? c) Wie lange dauerte der Prozess? d) Wer war neben den Personen noch angeklagt? Lies hierzu auch den Text des Berichterstatters Deml vom Berliner Rundfunk! 3. Hermann Göring vor dem IMT, Ausschnitte der Tonbandaufnahmen : a) Welche Anklagepunkte weist Göring in seinem Schlusswort zurück und worauf begründet er sein Handeln? b) Höre dir die Vernehmung Görings durch Robert Jackson vom 18. März 1946 und die Befragung durch David Maxwell-Fyfe vom 21. März 1946 an. Halte fest, wie Göring auf die Fragen antwortet und in welcher Rolle er sich sieht! 4. Notiere, welche Rechtfertigung Dr. Ernst Kaltenbrunner in seinem Schlusswort für sein Handeln gibt. 5. Kläre, welche beabsichtigte Wirkung das IMT hatte. 6. Stelle fest, welche Bedeutung das IMT letztlich hatte. Argumentieren und Bewerten In der Erweiterungsphase kann die Klasse diskutieren, welche Einstellung in den Stellungnahmen von Hermann Göring und Dr. Ernst Kaltenbrunner deutlich werden und wie sie ihre Verbrechen zu rechtfertigen versuchen. In der gymnasialen Oberstufe kann auch die rechtliche Problematik des IMT diskutiert werden. Hierzu sollte sich die Klasse mit der "juristischen Basis" vertraut machen. Informationen dazu finden Sie im Internet auf den Seiten des Oberlandesgerichts Nürnberg. Oberlandesgericht Nürnberg: Beiträge zur Rechtsgeschichte Der Beitrag von Dr. Klaus Kastner, dem Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth, erläutert unter anderem die juristische Basis des IMT ("Nürnberg als Rechtsfrage").

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener

Kopiervorlage

Das Arbeitsmaterial thematisiert die Situation von sowjetischen Kriegsgefangenen und wie die deutsche Bevölkerung dies miterlebte.Auf der Grundlage von Erlebnisberichten setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener nach dem Zweiten Weltkrieg auseinander und analysieren, wie die Zivilbevölkerung dies miterlebte. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit dem Thema Empathie sowie der Frage, Verantwortung für Handlungen und Taten zu übernehmen. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen zentrale Inhalte des Genfer Abkommens und der Genfer Konventionen. wissen um die Existenz von Kriegsgefangenen. erörtern die Frage der Verantwortung für Kriegshandlungen und Taten. formulieren und diskutieren Sichtweisen und Empfindungen verschiedener Beteiligter. reflektieren kritisch die Rolle der Zivilbevölkerung. setzen sich mit den Auswirkungen von Krieg und Kriegsgefangenschaft bis in die Gegenwart auseinander. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren das selbstständige Erschließen von Themen und Inhalten sowie das Recherchieren im Internet. üben sich im eigenständigen Analysieren und Interpretieren historischen Text- und Bildmaterials. erfassen unterschiedliche Perspektiven. trainieren im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeit ihre Zusammenarbeit mit anderen. lernen Diskussionen argumentativ und rational zu führen. schulen in Diskussionen und Präsentationen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Argumente aus historischen Deutungen kriteriengeleitet. analysieren und beurteilen Sachverhalte im Hinblick auf Interessenbezogenheit, beabsichtigte und unbeabsichtigte Nebenfolgen sowie ideologische Implikationen. lernen, kritische Deutungen historischer Sachverhalte vorzunehmen und dabei Quellen in angemessener Weise mit in die eigene Argumentation einzubeziehen.

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Behandlung von Kriegsgefangenen

Kopiervorlage

Das Arbeitsmaterial schildert, wie sich die Flucht eines SS-Angehörigen nach dem Ende des Krieges gestaltete. Zudem wird auch die Situation von sowjetischen Kriegsgefangenen behandelt und wie die deutsche Bevölkerung dies miterlebte.Auf der Grundlage eines Erlebnisberichts von Kriegsgefangenen setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Bild der jeweiligen Betroffenen von sich selbst und ihrem Verhalten, aber auch mit dem Bild Außenstehender von dieser Person auseinander. Im Zentrum geht es vor dem Hintergrund des humanitären Völkerrechts auch um die Frage, Verantwortung für Handlungen und Taten zu übernehmen. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erschließen zentrale Inhalte des Genfer Abkommens und der Genfer Konventionen. wissen um die Existenz von Kriegsgefangenen. erörtern die Frage der Verantwortung für Kriegshandlungen und Taten. formulieren und diskutieren Sichtweisen und Empfindungen verschiedener Beteiligter. setzen sich mit den Auswirkungen von Krieg und Kriegsgefangenschaft bis in die Gegenwart auseinander. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren und erschließen selbstständig Themen und Inhalte im Internet. analysieren und interpretieren historisches Text- und Bildmaterial. erfassen unterschiedliche Perspektiven. trainieren im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeit ihre Zusammenarbeit mit anderen. lernen Diskussionen argumentativ und rational zu führen. schulen in Diskussionen und Präsentationen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Argumente aus historischen Deutungen kriteriengeleitet. analysieren und beurteilen Sachverhalte im Hinblick auf Interessenbezogenheit, beabsichtigte und unbeabsichtigte Nebenfolgen sowie ideologische Implikationen. lernen, kritische Deutungen historischer Sachverhalte vorzunehmen und dabei Quellen in angemessener Weise mit in die eigene Argumentation einzubeziehen.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Menschenrechtsverletzungen in den Haftanstalten des MfS

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit verdeutlicht am Beispiel der Untersuchungshaft durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), welch menschenunwürdigen Verhältnissen politische Häftlinge ausgesetzt waren. Dabei hatte sich die DDR mit der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975) zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet.Menschenrechtsverletzungen sind der heutigen Schülergeneration zumeist aus diktatorisch regierten Staaten bekannt. Dass es aber bis 1989 auf dem heutigen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ebenfalls gravierende Menschenrechtsverletzungen gab und politische Häftlinge unter entwürdigenden Haftbedingungen und Folter zu leiden hatten, wissen nur die wenigsten. In der vorliegenden Unterrichtseinheit soll deutlich gemacht werden, wie groß der psychische und physische Druck auf die Inhaftierten von Seiten der Staatsmacht gewesen war. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Bewusstsein dafür, die politisch formulierten Ansprüche und Ziele der ehemaligen DDR kritisch zu hinterfragen. Nostalgische Verklärung versus kritische Aufarbeitung Gut 20 Jahre nach dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten scheint es zwei gegensätzliche Positionen zu geben, mit denen man dem ehemaligen ostdeutschen Staat begegnet: Nostalgische Verklärung der DDR (Datschenidylle, Vollbeschäftigung etc.) oder kritische Aufarbeitung des Unrechtsstaats. Untrennbar mit dem willkürlichen Charakter der SED-Herrschaft verknüpft sind die menschenunwürdigen und erniedrigenden Haftbedingungen für politisch Inhaftierte, unter deren Nachwirkungen Betroffen teilweise bis heute zu leiden haben. Für eine kritische Aufarbeitung ist demzufolge eine Auseinandersetzung mit den menschenunwürdigen Bedingungen in der MfS-Untersuchungshaft unerlässlich. Menschenunwürdigkeit der Haftbedingungen erkennen Im Zentrum stehen die Ankunft in einer Untersuchungshaftanstalt mit erniedrigender Körperdurchsuchung, die Verhörpraktiken sowie weitere alltägliche "Zersetzungsmaßnahmen" in der Haft: Desorientierung, Isolation und permanente Überwachung. Erarbeitet werden sollen diese Zusammenhänge mit Hilfe von Zeitzeugenberichten (die in Form von Audio- oder Videobeiträgen vorliegen), aber auch mit Auszügen aus Originalmaterial der Staatssicherheit (Schulungsmaterial, Handbuch zum Haftvollzug). Um die Menschenunwürdigkeit der Haftbedingungen zumindest ansatzweise nachvollziehen und die Erfahrungen der Häftlinge erfassen zu können, befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit Zeitzeugenberichten und führen Rollenspiele durch. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte soll durchgängig auf ihre Einhaltung überprüft werden. Folgen politischer Haft Mit den Haftarbeitslagern (HAL) wird ein weiterer Aspekt des Strafvollzugs in der DDR einbezogen, der oftmals außer Acht gelassen wird, die Idee der "Umerziehung" durch Haft beziehungsweise Arbeit jedoch deutlich werden lässt. Außerdem sollen die Folgen politischer Haft diskutiert und so auch die Brücke zur Gegenwart geschlagen werden. Schließlich soll auch der Frage nachgegangen werden, wie ein Mensch zum "Täter" werden konnte, um eine vorschnelle "Verurteilung" zu vermeiden. Daher sollen Gründe und Motive für die Mitarbeit bei der Staatssicherheit dargestellt und so das Funktionieren des Systems verdeutlicht werden. Didaktisch-methodische Hinweise zur Unterrichtseinheit "Menschenrechtsverletzungen in den Haftanstalten des MfS" In dieser Einheit sollen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit den Menschenrechtsverletzungen in den Haftanstalten des MfS auseinandersetzen. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler lernen die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kennen. klassifizieren die Menschenrechte als universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte. setzen sich mit der Leibesvisitation bei Ankunft in der Stasi-Untersuchungshaft auseinander und erkennen dies als erniedrigend und menschenunwürdig. diskutieren Menschenrechtsverletzungen, die durch die Verhörmethoden in Untersuchungshaft verursacht wurden. skizzieren einen alltäglichen Tagesablauf eines politisch Inhaftierten, erkennen Desorientierung, Isolation und Dauerüberwachung als Grundprinzipien und stellen einen Zusammenhang zu Verletzungen der Menschenrechte her. erarbeiten die Haftbedingungen in einem Haftarbeitslager. erörtern die Folgen von politischer Haft und Menschenrechtsverletzungen. ergründen Motive für eine Tätigkeit für das MfS. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können aus Zeitzeugenberichten Informationen entnehmen. können im Internet Informationen recherchieren und bewerten. bereiten ihre Arbeitsergebnisse visuell ansprechend und angemessen auf. bereiten eine Podiumsdiskussion vor und führen diese durch. generieren eine Webseite. nutzen ein Internetforum als Plattform zur Diskussion. Internetnutzung steht im Vordergrund Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Haftbedingungen indirekt auch zur Abschreckung weiterer Oppositioneller oder Republikflüchtlinge dienten. Zwar durfte kein Häftling nach seiner Entlassung über seine Erlebnisse sprechen, aber viele kehrten eingeschüchtert oder sogar "gebrochen" aus der Haft zurück. Angehörige und Bekannte, die ehemalige Häftlinge auf diese Weise erlebten, konnten somit ebenfalls mittelbar eingeschüchtert werden. Bei der Erarbeitung der Themen kommen unterschiedliche Webseiten und Fachportale zum Einsatz. Die Nutzung des Internets steht im Vordergrund. Baustein 1: Erklärung der Menschenrechte (UN) Den Ausgangspunkt für die vorliegende Unterrichtseinheit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), die zunächst erarbeitet werden soll. Zwar können alle Bausteine auch unabhängig voneinander verwendet werden, die Einführung endet aber mit ersten Zeitzeugenberichten zu Haftbedingungen im Stasi-Untersuchungsgefängnis, so dass sich eine Fortsetzung mit dem zweiten Baustein empfiehlt. Baustein 2: Untersuchungsgefängnis und Haftarbeitslager Hier stehen die Ankunft im Untersuchungsgefängnis und die Verhörmethoden (Arbeitsblatt 2) sowie die Zersetzungsmethoden in der Untersuchungshaft im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler sollten die Ergebnisse, die sie hierzu erarbeiten durch die Gestaltung einer Webseite präsentieren und jeweils die Einhaltung der Menschenrechte prüfen, die den generellen Bezugspunkt für die Unterrichtseinheit bilden. Vertiefend hierzu können die Haftarbeitslager (HAL) in der DDR als Besonderheit des Strafvollzugs behandelt werden. Baustein 3: Folgen politischer Haft In diesem Baustein setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Folgen politischer Haft auseinander. Da in diesem Zusammenhang auch oft eine Entschädigung der ehemaligen Häftlinge diskutiert wird, bietet es sich an, in der Klasse eine Podiumsdiskussion hierzu vorbereiten und durchführen zu lassen. Baustein 4: Analyse von Täterbiografien Durch die Betrachtung von Opfern der Menschenrechtsverletzungen in Stasi-Haft einerseits und Tätern, verkörpert durch MfS-Mitarbeiter, andererseits, wird außerdem multiperspektivisches Lernen angeregt und das Funktionieren der SED-Diktatur begreifbar gemacht. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei den Tätern insbesondere ihre Beweggründe für eine Tätigkeit bei der Staatssicherheit erarbeiten und dadurch erkennen, dass Ideologie und Sozialisation im SED-Staat eine erhebliche Bedeutung für die Weltanschauung und das Handeln der Bürgerinnen und Bürger allgemein und der MfS-Mitarbeiter im Speziellen hatten. Bedeutung der Menschenrechte Durch eine Analyse der Darstellung im Spielfilm "Das Leben der Anderen" kann dieser Aspekt vertieft und in besonderem Maß die Perspektivität, Standortgebundenheit und damit der Konstruktionscharakter von Geschichte herausgearbeitet werden. Dabei soll keine der jeweiligen Seiten vorschnell "verunglimpft", sondern als subjektive Wahrnehmung von Geschichte erkannt werden, die es zu hinterfragen gilt. Abschließend sollten die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der Menschenrechte und deren Schutz reflektieren und begründen, warum die Menschenrechte ihrer Meinung nach schützenswert sind. Haftbedingungen emotional nachempfinden Um bei den Lernenden einen Denkprozess auszulösen, müssen sie die Problemstellung mit ihrem eigenen Erleben in Verbindung setzen können. Daher wird eine kognitive, emotional ansprechende und handlungsorientierte Methodik gewählt und an verschiedenen Stellen der Unterrichtseinheit ein "Selbsttest" eingefügt, bei dem die Schülerinnen und Schüler für wenige Minuten den Haftbedingungen in Untersuchungsgefängnissen nachspüren sollen. So sollen sie einen "Eindruck" von der Wirkung der Zersetzungsmaßnahmen gewinnen und der Thematik schließlich auch ernsthaft begegnen (Arbeitsblatt 3: "Zersetzungsmethoden" und Arbeitsblatt 7: "Lernen vor Ort"). Auch die Podiumsdiskussion sowie die Anfertigung einer Webseite beziehungsweise Erstellung verschiedener Foreneinträge trägt diesem Gedanken Rechnung. Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten Vorausgesetzt werden grundlegende Kenntnisse zum Aufbau und Wirken des Ministeriums für Staatssicherheit (z.B. Richtlinie über Zersetzungsmaßnahmen). Die Unterrichtseinheit bietet sich im Anschluss an die Einheit "Flucht und Inhaftierung" an oder, wenn diese nicht genutzt wird, nach Behandlung der neuen Ostpolitik ("Wandel durch Annäherung", Grundlagenvertrag) und der KSZE-Schlussakte von Helsinki von 1975, nach der die Menschenrechte und Grundfreiheiten von den Unterzeichnerstaaten geachtet werden sollten. Daher kann die Einheit im Rahmen der Themen "Der Weg zur Deutschen Einheit", "Geteilte Welt und Kalter Krieg", "Blockbildung und Weltmächte" oder "Geschichte Deutschlands nach 1945 im europäischen und internationalen Kontext", die in den Kerncurricula für den 9./10. Jahrgang der Haupt- und Realschule beziehungsweise des Gymnasiums vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aufgaben zur Vertiefung bieten sich für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler beziehungsweise vorwiegend für eine Bearbeitung am Gymnasium an. Besuch der Gedänkstätte Generell kann und soll ein Besuch der Gedenkstätte Lindenstraße in Potsdam den Abschluss und Höhepunkt der Unterrichtseinheit bilden, da das bisher Gelernte dort vertieft und erweitert werden kann. Die Gedenkstätte bietet einen komplexen Zugang zu den Haftbedingungen in Untersuchungshaft des MfS, da die ehemaligen Zellen, Verhörräume und so weiter direkt besichtigt werden können und somit einen authentischen Lernort darstellen. Abschließendes Gespräch Die Schülerinnen und Schüler sehen nun mit eigenen Augen die Räumlichkeiten und Einrichtungen, von denen sie bisher nur gehört haben. Zudem werden über Informationstafeln auch einige Auskünfte angeboten, die mit Hilfe des letzten Arbeitsblattes erarbeitet werden können. Unerlässlich scheint ein abschließender Gesprächskreis über die Gedanken und Empfindungen der Lernenden, der durch eine gemeinsame Form des Gedenkens an die Opfer politischer Verfolgung in der Lindenstraße ergänzt werden kann. Wernicke, Thomas Staats-Sicherheit. Ein Haus in Potsdam, Potsdam 1991. Schnell, Gabriele Das "Lindenhotel". Berichte aus dem Potsdamer Geheimdienstgefängnis, 3. erweiterte Auflage, Berlin 2009. Knabe, Hubertus (Hg.) Gefangen in Hohenschönhausen. Stasi-Häftlinge berichten, Berlin 2007. Bastian, Uwe/ Neubert, Hildigung Schamlos ausgebeutet. Das System der Haftzwangsarbeit politischer Gefangener des SED-Staates, Berlin 2003. Das Leben der Anderen Ein Film von Florian Henckel von Donnersmarck. Gesicht zur Wand Ein Film von Stefan Weinert.

  • Geschichte / Früher & Heute / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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