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Neue Prüfungsformate für eine digitale Lernkultur

Fachartikel
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Dieser Fachartikel greift aktuelle Entwicklungen zu Prüfungsformaten im Unterricht auf und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese in einem ersten Schritt hin zu einer Prüfungskultur im Sinne eines Arbeitens in einer Kultur der Digitalität im Unterricht implementiert werden können. Grundsätzliche Überlegungen Lehrkräfte sehen sich im spätestens seit Zeiten von Distanz- und Hybrid-Unterricht mit der Frage konfrontiert, wie zielführend es ist, auf die bisher üblichen individuellen und schriftlich eingeforderten Tests, Klassenarbeiten und Klausuren zur Leistungsbewertung zu setzen. Lehrerinnen und Lehrer haben in den vergangenen Jahren vielfältige Verfahren erprobt, unter anderem, online Tests über die an ihren Schulen eingesetzten Lernmanagement-Systeme schreiben zu lassen oder aber kleinschrittig vielzählige digitale Arbeitsergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler einzusammeln, zu korrigieren und zu bewerten. Gerade Letzteres ist mit einem hohen Korrekturaufwand verbunden. Die Diskussion über alternative Leistungsnachweise und Prüfungsformate , die auch mit digitalen Technologien bewältigt werden können, hat in diesem Kontext deutlich an Dynamik gewonnen. Welche Prüfungsformate eignen sich folglich grundsätzlich für den Distanz-Unterricht? Welche davon haben bestenfalls im Sinne eines Arbeitens in einer Kultur der Digitalität langfristig Bestand und fristen nicht nur in Zeiten der Pandemie ein Dasein als eine Art "Notlösung"? All diese Fragestellungen sollen in den folgenden Abschnitten beleuchtet werden. Prüfungsformate in einer Kultur der Digitalität Das Lehren und Lernen in einer Kultur der Digitalität fokussiert in einem stärkeren Maße eine Öffnung und Flexibilisierung der bislang in Schule vorherrschenden Prüfungsformate. Während Prüfungen nach wie vor, sofern das Pandemiegeschehen dies zulässt, grundsätzlich schriftlich, in Einzelarbeit und in der Schule von den Schülerinnen und Schülern absolviert werden, gerieten spätestens mit der Pandemie und den daraus resultierenden Schulschließungen andere, wenn auch nicht gänzlich neue Prüfungsformate , wieder stärker in das Blickfeld. Die Kultusministerkonferenz greift in der Ergänzung zur Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" diese Thematik auf und spricht sich für eine Prüfungskultur aus, in der in einem stärkeren Maße die sogenannten "4Ks" der "21st Century Skills" Kommunikation, Kollaboration, Kritisches Denken und Kreativität Berücksichtigung finden (KMK 2021: 13). Gemeint ist damit, dass künftig Prüfungen im Sinne eines kumulativen Assessments im zunehmenden Maße mitgedacht werden sollen, in denen die Schülerinnen und Schüler unter Nutzung digitaler Technologien ihren Lernprozess aktiv und selbstgesteuert reflektieren. Dies muss keineswegs in Einzelarbeit geschehen, sondern kann kollaborativ in Zusammenarbeit mit Mitschülerinnen und Mitschülern erfolgen. "Zukünftige Prüfungsformate beziehen daher auch verstärkt Kreativität, Kollaboration, kritisches Denken und Kommunikation mit ein. Notwendig ist dabei in diesem Zusammenhang beispielsweise die Entwicklung von Prüfungsformaten, die unter anderem die Kompetenzen bei der Fähigkeit zur kollaborativen Zusammenarbeit überprüfen. Insgesamt sind bisherige Prüfungsformen um offenere Formate zu erweitern." (KMK 2021: 13). Die Antwort auf die Frage, wie derartige Formate zukünftig konkret aussehen könnten, stehe noch aus und befinde sich in Kooperation mit den Landesinstituten und Universitäten in der Entwicklung (KMK 2021: 15). Ungeachtet dessen haben Lehrkräfte insbesondere während der Schulschließlungen bewiesen, wie sich die oben genannten Empfehlungen in Form von offeneren Prüfungsformaten und unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Curricula in den Distanz-Unterricht integrieren ließen. Diesen Ideenreichtum gilt es nun aufzugreifen, ihn weiter auszubauen und künftig um neue Formate zu erweitern. Die folgenden Impulse erheben in sich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, können jedoch eine Anregung dahingehend bieten, künftig offeneren Prüfungsformaten einen gleichberechtigten Platz neben den traditionellen Formaten einzuräumen. Von der Idee zur unterrichtlichen Praxis – mit ePortfolios Verstehensprozesse sichtbar machen Um auf metakognitiver Ebene Lern- und Verstehensprozesse sichtbar zu machen, eignen sich Verfahren, in denen den Schülerinnen und Schülern Raum gegeben wird, ihr Lernen und Arbeiten zu reflektieren und zu dokumentieren . Dies können Problemstellungen sein, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler kritisch auseinandersetzen und für die sie einen Lösungsvorschlag entwickeln. Auch ist es denkbar, dass die Schülerinnen und Schüler im Sinne der Prozessorientierung gemeinsam im Unterricht Modelle bauen , mit digitalen Technologien Simulationen erstellen und den gemeinsamen Herstellungs- und Entwicklungsprozess festhalten . Zur Dokumentation eignen sich in hervorragender Weise ePortfolios oder (digitale) Lerntagebücher , die mit wenig Aufwand in die an der jeweiligen Schule verwendeten Lernmanagement-Systeme wie itslearning oder Moodle integriert werden können. Die Ergebnisse aus den Lerntagebüchern könnten, um die Korrekturlast für Lehrkräfte gleichmäßig zu verteilen, etappenweise von der Lehrkraft gesichtet werden. Vorstellbar ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler eigene Schwerpunkte setzen und diese mündlich vorstellen. So könnten die Schülerinnen und Schüler hervorheben, welchen Herausforderungen sie bislang begegnet sind, wie sie planen diese zu überwinden und welches ihre nächsten Schritte im Rahmen des Projektes sind. Projekt- und Produktorientiertes Arbeiten Um den Empfehlungen der KMK Folge leisten zu können, eignen sich Aufgaben, die auf ein auswertbares Produkt abzielen. Der fremdsprachliche Unterricht beispielsweise zielt in jeder thematischen Einheit auf die sogenannte Lernaufgabe ab. Sie bündelt alle erworbenen Kompetenzen und führt zu einem bewertbaren Leistungsprodukt. Dies können im Anfangsunterricht zunächst kleinere Aufgabenformate wie ein über sich verfasster Steckbrief sein, die Beschreibung des eigenen Tagesablaufes oder das Vorstellen der eigenen Familie . Sehr gut eignen sich hierzu DSGVO-konforme Webtools , die kollaboratives Arbeiten unter den Schülerinnen und Schülern begünstigen und über die es möglich ist, sich gegenseitig ein Feedback zu erteilen. Natürlich sollten diese Webtools so ausgewählt werden, dass sie auch den Lehrkräften die Möglichkeit bieten, mit geringem technischen Aufwand Korrekturen vorzunehmen und den Schülerinnen und Schülern im Sinne der konstruktiven Unterstützung eine Rückmeldung zu erteilen. In der unterrichtlichen Praxis erwiesen sich kooperativ angelegte Tools wie Taskcards oder Minibooks als sehr hilfreich. Ein sehr umfangreiches Angebot bietet das Niedersächsische Landesinstitut mit Kits . Neben Etherpads , einem Teammapping-Tool, mit dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam Mindmaps entwickeln können, bietet die Seite auch unter anderem mit Excalidraw ein sehr zu empfehlendes Tool, mit dem die Schülerinnen und Schüler zur Veranschaulichung von Prozessen mit wenigen Klicks Diagramme oder Infografiken erstellen können. Als weitere Lernprodukte eignen sich selbst erstellte Videos oder Präsentationen . Dafür sind nicht zwingend aufwendige Programme nötig. Die Schülerinnen und Schüler können mit wenig Aufwand Aufnahmen mit ihren digitalen Endgeräten machen oder aber Präsentationen mit den gängigen "Bordmitteln" wie PowerPoint erstellen, bei denen sich die Folien mit wenigen Klicks wie ein Kurzfilm abspielen lassen. Ebenso können Schülerinnen und Schüler Podcasts oder ähnliche Audiomaterialien erstellen. Ein sehr einfaches und niederschwelliges Tool ist Vocaroo . Wer Interesse daran hat, mit seinen Schülerinnen und Schülern europaweit mit anderen Kolleginnen und Kollegen und deren Klassen zusammenzuarbeiten, dem bietet eTwinning Gelegenheit dazu. Im eTwinning-Portal können Lehrkräfte europaweit nach Partnerinnen und Partnern suchen und online Projekte durchführen. Auf diese Weise arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit sich im Ausland befindenden Lernenden zusammen und machen die oben geforderten Kompetenzen Kommunikation, Kollaboration, Kritisches Denken und Kreativität in authentischen Lernsituationen erfahrbar. Weitere Informationen bietet die eTwinning-Seite. Literaturverzeichnis Kultusministerkonferenz (2021). Lehren und Lernen in der digitalen Welt. Ergänzung zur Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" .

  • Fächerübergreifend

Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung

Fachartikel
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In diesem Fachartikel rund um das Schulrecht geht es um das Thema "Aufsicht und Haftung". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, geht auf Terminologie, die Regelung der Aufsichtspflicht an Schulen und (mögliche) rechtliche Folgen ein. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Aufsicht und Aufsichtspflicht Die Landesschulgesetze enthalten Regelungen zur Aufsicht, die regelmäßig primär die Lehrkräfte über die Schülerinnen und Schüler zu führen haben. Möglich ist auch eine vorübergehende Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte, wobei sich die Regelungen hier in einer Weise unterscheiden, die für die Praxis nicht ganz unbedeutende Auswirkungen hat: Während etwa § 31 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) eine Übertragung der Aufsichtspflicht nicht nur auf andere Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte zulässt, sondern auch auf sonstige Dritte, ist beispielsweise § 62 Absatz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) strenger und lässt Dritte (inklusive Personal des Schulträgers, also zum Beispiel Schulsekretärinnen und -sekretäre oder -hausmeisterinnen und -hausmeister) nicht zu. Die örtlichen Grenzen der Aufsicht werden regelmäßig wie folgt gezogen: Aufsicht ist zu gewährleisten in der Schule, auf dem Schulgelände, bei Schulveranstaltungen andernorts und häufig an ÖPNV-Haltestellen am Schulgelände. Eine klare Zahl, bei bis zu wie vielen Metern Abstand eine Haltestelle noch "am Schulgelände" liegt, gibt es nicht, insoweit kommt es auf die jeweiligen räumlichen und topographischen Umstände des Einzelfalls an. Bei Schulveranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, ist empfehlenswert, die Schulveranstaltung erst vor Ort beginnen zu lassen, sodass die Anreise nicht in die Verantwortung der Lehrkraft fällt, sondern diese erst am vereinbarten Treffpunkt auflebt. Sinn und Zweck der Beaufsichtigung definiert § 31 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes paradigmatisch wie folgt: "Durch die Beaufsichtigung sollen sie vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund ihrer altersgemäßen Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, mit denen sie sich oder anderen Schaden zufügen können." Teilweise finden sich auch Konkretisierungen hinsichtlich der Anwesenheit (gerade für Pausenzeiten), wenn zum Beispiel § 62 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsischen Schulgesetzes festlegt, dass die Aufsichtsführenden auch verhindern sollen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Primar- oder Sekundarstufe I absentieren. Was genau "Aufsicht" bedeutet beziehungsweise erfordert, ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern lässt sich nur aus den diesbezüglichen Verlautbarungen der Kultusverwaltungen sowie der zivilrechtlichen Rechtsprechung (Land- und Oberlandesgerichte sowie Bundesgerichtshof) ableiten. Demnach gilt, dass Aufsicht präventiv, kontinuierlich und aktiv geführt werden soll, das Maß an Aufsicht aber einzelfall-, nämlich situations-, alters- und reifeabhängig ist, die aufsichtsführende Person (nur) das tun muss, was objektiv nötig und subjektiv möglich ist, es für kürzere Zeiträume (und ohne, dass eine besondere Gefahrensituation vorliegt) ausreichend sein kann, wenn sich die Schülerinnen und Schüler "beaufsichtigt fühlen", im Rahmen der Prävention gerade auf typische Risiken und Gefahrenquellen samt Schutzmöglichkeiten hinzuweisen ist. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, getroffene Maßnahmen (zum Beispiel Unterweisungen im Umgang mit Chemikalien, Maschinen oder ähnliches) kurz zu dokumentieren. Für Schulleitungsmitglieder gelten die vorgenannten Maßstäbe nicht nur, wenn sie selbst Aufsicht führen, sondern auch schon im Vorfeld, wenn sie aufgefordert sind, die Aufsicht so zu organisieren, dass diese auch planerisch die Maßstäbe erfüllt. Mangelt es hieran (etwa weil ein sehr großer Schulhof objektiv nicht von einer Person beaufsichtigt werden kann), kann ein sogenanntes Organisationsverschulden eintreten, bei welchem es auf das individuelle Verschulden der konkret aufsichtführenden Person nicht mehr ankommt, da die Aufsichtspflichtverletzung bereits durch die mangelhafte Organisation verschuldet wurde. Haftung und (mögliche) rechtliche Folgen Nur, wenn es während der Aufsicht zu einem Unfall oder sonstigen Schaden kommt, stellt sich die Frage nach der Haftung, sofern eine geschädigte Person Schadensersatz-Ansprüche geltend macht. (Zwar können Aufsichtspflicht-Verletzungen in Extremfällen auch disziplinarische/ arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, jedoch wiegen die finanziellen Risiken letztlich in der Regel am schwersten, weswegen sich die hiesige Darstellung auf diesen Aspekt beschränkt.) Für die Haftungsfrage sind zwei Perspektiven zu unterscheiden, nämlich das sogenannte Außenverhältnis, also Ansprüche der oder des potentiellen Geschädigten gegen das Bundesland (in Gestalt der Schule) oder eine Lehrkraft, und das sogenannte Innenverhältnis, also etwaige anschließende Regressansprüche des Landes gegen die Lehrkraft, die die Aufsichtspflicht verletzt hat. Ausgangspunkt eines Schadensersatz-Anspruchs, den man im hiesigen Kontext als Staatshaftungsanspruch bezeichnet, ist § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes (GG). Danach haben Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung die von ihnen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden im Außenverhältnis selbst zu tragen, dies aber nur, wenn die oder der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Letzteres ist glücklicherweise praktisch stets gegeben, denn Geschädigte können das Bundesland als Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn der aufsichtsführenden Lehrkraft in Anspruch nehmen. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen vorteilhaft, denn Bundesländer können niemals Insolvenz anmelden und sind damit der vorzugswürdige Schuldner. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren mit mehreren Beklagten (Land und Aufsichtsführende oder Aufsichtsführender) teurer sind, als wenn nur das Land verklagt wird; außerdem kann eine aufsichtsführende Person nicht zeugenschaftlich befragt werden, wenn sie selbst verklagt wurde. Im Außenverhältnis, also gegenüber Geschädigten, haben Aufsichtsführende daher regelmäßig nichts zu befürchten. Problematischer kann das Innenverhältnis sein, also die Möglichkeit des Landes, sich den an Geschädigte oder deren Versicherungen gezahlten Schadensersatz bei seinen Bediensteten, die die Aufsichtspflicht verletzt haben, zurückzuholen. Hier wird gemäß § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG; für angestellte Lehrkräfte gilt Gleiches über § 3 Absatz 7 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder/ TV-L) das Privileg gewährt, dass ein Regress nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Aufsichtspflicht-Verletzung möglich ist. In den üblichen Fällen einer einfach fahrlässigen Aufsichtspflicht-Verletzung droht der Lehrkraft also weder im Innen- (Regress) noch im Außenverhältnis ein finanzielles Risiko in Bezug auf entstandene Schäden. Die verschiedenen Formen des sogenannten Verschuldens definieren sich dabei wie folgt: (Einfache) Fahrlässigkeit ist laut Rechtsprechung "die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt", grobe Fahrlässigkeit ist Selbiges in besonders grobem Maße. Welche Sorgfalt im jeweiligen konkreten Fall "erforderlich" war, orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls und der Situation vor/ während des Schadensereignisses. Vorsatz ist das wissentliche und willentliche Herbeiführen des Schadens, das in der Praxis niemals vorliegen dürfte beziehungsweise allenfalls in der – indes schwer nachzuweisenden – Form des sogenannten bedingten Vorsatzes, bei welchem sich die aufsichtsführende Lehrkraft des Risikos nicht nur bewusst war und es für vernachlässigbar hielt (grobe Fahrlässigkeit/ "Es wird schon gut gehen."), sondern das Risiko erkannt hatte und bewusst ignorierte (bedingter Vorsatz/ "Und wenn schon."). Bei allen genannten Verschuldensarten gilt laut Bundesgerichtshof eine sogenannte Beweislastumkehr, das heißt, dass – anders als üblich – das Land beziehungsweise die Lehrkraft bei behaupteter Aufsichtspflichtverletzung beweisen muss, dass keine Aufsichtspflichtverletzung begangen wurde (§ 832 BGB), nicht hingegen die/ der Geschädigte ein Fehlverhalten beweisen muss. Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen Ebenso wie bei den zuvor behandelten klassischen Aufsichtssituationen gilt das Gesagte für verwahrte Gegenstände, die beschädigt werden oder verloren gehen. Kommt also zum Beispiel ein als Erziehungsmittel oder -maßnahme eingesammeltes Handy oder der aus Sicherheitsgründen während des Sport-Unterrichts von der Lehrkraft verwahrte Schmuck abhanden oder wird beschädigt, gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso. Es ist daher zu empfehlen, Vorkehrungen für eine sichere Verwahrung zu treffen (abschließbare Kiste in der Sporthalle, Luftpolsterumschläge, Lehrertisch-Schubladen, Handylocker oder ähnliches), um Fälle grober Fahrlässigkeit schon organisatorisch auszuschließen. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Grundkurs Schulrecht XVI: Ein Wegweiser durch das Schulrecht . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Landeskunde online: Link-Tipps für den Fremdsprachen-Unterricht

Fachartikel
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Dieser Fachartikel liefert Anregungen für die Einbindung von Internetressourcen in den landeskundlichen Fremdsprachen-Unterricht. Hier finden Lehrkräfte Link-Tipps für den Englisch-, Französisch- und Spanisch-Unterricht. In diesem Artikel werden Möglichkeiten vorgestellt, das Internet in den landeskundlichen Fremdsprachen-Unterricht zu integrieren. Daneben werden praktische Link-Tipps zum interkulturellen Lernen und zur Landeskunde vorgestellt. Landeskunde online Das Internet liefert diverse authentische Quellen und Materialien, die den Unterricht bereichern. Diese werden nicht nur von Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern verfasst, sondern liefern auch aktuelle Informationen über politische und landeskundliche Themen. Mit so viel Authentizität und Aktualität kann kein Schulbuch mithalten. Das Arbeiten mit Online- Quellen hat zudem den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler in besonderem Maß motiviert werden. Die jüngere Generation ist bereits früh vertraut im Umgang mit den Internet; nicht zuletzt, weil Schülerinnen und Schüler einen Großteil ihrer Freizeit online verbringen. Internet-Recherche im schulischen Kontext fühlt sich deshalb gleich viel weniger nach Unterricht an als das Nachschlagen in Büchern. Beide Strategien sollten zum Sammeln von Informationen nicht unterschätzt werden. Bei der Online-Recherche kann neben der Sprache allerdings auch die Medienkompetenz trainiert werden. Da das Internet Bild und Text verbindet, sind die Texte im Netz für Lernende oft leichter zu verstehen. So können auch unbekannte Worte selbstständig erschlossen werden. Auch die Informationssuche fällt online leichter als auf Papier. Im Anfangsunterricht können mithilfe der Touristik-Webseiten vieler Städte beispielsweise interaktive Stadt-Rallyes in der Zielsprache durchgeführt werden. Die folgenden Link-Tipps helfen Ihnen bei der Unterrichtsvorbereitung für den landeskundlichen Englisch-, Französisch- oder Spanisch-Unterricht.

  • Englisch / Französisch / Spanisch / DaF / DaZ / Italienisch / Latein / Polnisch

Nähe zu Reichsbürger-Szene: Kein Ruhegehalt für pensionierte Lehrerin?

Fall des Monats

Lehrkräfte müssen für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen – dies gilt auch für beamtete Lehrkräfte im Ruhestand. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert seine Pension. Dies musste auch eine früher beamtete Lehrerin erfahren. Der konkrete Fall Eine ehemalige Lehrerin hatte sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt und das Gedankengut der sogenannten Reichsbürger-Bewegung verinnerlicht sowie aktiv nach außen getragen. Die ehemalige Beamtin war bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin vom Land beschäftigt. Etwa zehn Jahre später äußerte sich die Ruhestandsbeamtin in zwei Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden und bekam dafür vom Land Rheinland-Pfalz eine Disziplinarklage. Die Entscheidung des Gerichts Das Ruhegehalt wurde ihr zu Recht aberkannt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 11. März 2022 (AZ: 3 A 10615/21.OVG), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins anwaltauskunft.de mitteilt: Die Disziplinarkammer erkannte der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt ab. Sie habe sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt. Es komme nicht darauf an, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre. Ihre Äußerungen seien jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Die ehemalige Beamtin legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Sie machte unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und "kritische Demokratin" getätigt. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Berufung zurück. Pensionierte Lehrerin – Reichsbürgerin bekommt kein Ruhegehalt In den Äußerungen kam geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck, so das Gericht. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Die frühere Lehrerin hatte einen ehemaligen Bundespräsidenten als "Geschäftsführer" und das demokratische Wahlsystem als "Partei-Wahldiktatur" bezeichnet. Für das Gericht hatte sie die Verfassungsordnung als "ungültig" abgelehnt. Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen. Diese gehe auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus. Die Treuepflicht stelle einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die pensionierte Beamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen, so die Richter.

  • Fächerübergreifend

Von der handwerklichen Einzelfertigung zur Industrie 4.0 – Online-Fortbildung für Lehrkräfte

Fachartikel

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Inhalte und Themen der Online-Fortbildungsreihe "Von der handwerklichen Einzelfertigung zur Industrie 4.0", die sich an Lehrkräfte richtet, die technische Projekte von der handwerklichen bis hin zur rechnergestützten Fertigung mittels CAD und 3D-Druck gestalten wollen. Das Material wurde im Kontext des von der Deutsche Telekom Stiftung geförderten Programms "Junior-Ingenieur-Akademie" entwickelt. Was erwartet Lehrkräfte in der Fortbildungsreihe und was sind die Inhalte? Diese Reihe wurde im Rahmen der Online-Fortbildung für Lehrkräfte der Junior-Ingenieur-Akademie erarbeitet. Es werden unterschiedliche Aspekte der Produktentwicklung, Fertigungsvorbereitung und Durchführung in der Schule thematisiert. Dabei geht es einerseits um die Anwendung technikspezifischer Unterrichtsverfahren (Konstruktionsaufgabe, Fertigungsaufgabe, technisches Experiment, ...) als auch um die Anwendung verschiedener Etappen der Automatisierung (Einzelfertigung, Mehrfachfertigung, automatisierte Fertigung). Dazu stehen insgesamt vier Fortbildungsmodule inklusive begleitender Materialien zur Verfügung. Durch die begleitende Herstellung eines einfachen Gegenstandes (Tic-Tac-Toe-Spiel) im Rahmen der Fortbildung werden die thematisierten Aspekte bei der eigenen praktischen Arbeit angewendet und somit erlebbar. Dadurch wird deutlich, vor welchen Herausforderungen Lernende und Lehrkräfte stehen. An dieser Stelle erhalten Lehrkräfte alle Materialien der Fortbildungsreihe, um sich eigenständig mit dem Thema zu beschäftigen. Was sind die Themen der einzelnen Module? Die Fertigungsaufgabe – handwerkliche Fertigung : In diesem Modul werden die Ziele der schulischen Fertigung thematisiert. Weitere Themen, die in diesem Modul besprochen werden sind Fertigungsvorbereitung , technische Zeichnungen , Messen-Anreißen-Prüfen , Instruktionen versus technische Experimente und schließlich die Bewertung . Die Mehrfachfertigung – Industrielle Fertigung : In diesem Modul geht es um die Mehrfachfertigung des in Modul 1 entwickelten Tic-Tac-Toe-Spiels. Wichtige Begriffe und Themen, die in diesem Modul außerdem behandelt werden, sind Fertigungsarten , inhaltliche Kontexte im Fächerverbund , Kosten- und Bedarfsanalyse , Planung von Arbeitsschritten , Vorrichtungen und Schablonen sowie Vor- und Nachteile der Automatisierung . Konstruieren mit CAD-Software – Digitale Fertigung : Das dritte Modul beschäftigt sich vor allem mit dem Konstruieren mittels CAD-Software und außerdem damit, wie digitale Medien in der Fertigung eingesetzt werden. Zudem erhalten Lehrkräfte Hinweise für didaktische Einsatzmöglichkeiten einer CAD-Software und eine Einführung in die browserbasierte CAD-Software TinkerCAD. Sie erlernen Basics im Umgang mit TinkerCAD und lernen praktische Übungen für die Schule kennen. Rechnergesteuerte Fertigung – Industrie 4.0 : Zentrales Thema diese Moduls sind digitalgestützte Fertigungssysteme. Außerdem erhalten die Lehrkräfte eine kleine Einführung in den 3D-Druck sowie Beispiele für Auswahlkriterien eines passenden 3D-Druckers für ihre Projekte. Dabei lernen sie die Grundlagen im Umgang mit 3D-Druckern, bekommen Informationen zur passenden Slicer-Software und erlernen Basics im Umgang mit Slicer-Software. Außerdem werden virtuelle 3D-Modelle aus dem Internet thematisiert. An wen richtet sich die Fortbildungsreihe? Die Fortbildungsreihe mit ihren vier Modulen richtet sich an alle Lehrkräfte, die technische Bildung in unterschiedlichen Kontexten vermitteln – beispielsweise im Rahmen der Junior-Ingenieur-Akademie , im Technikunterricht oder in fachübergreifenden Projekten und AGs – und hierbei mit ihren Schülerinnen und Schülern Werkstücke konstruieren und fertigen. Welche Materialien erhalten Lehrkräfte und wie läuft die Fortbildung ab? Zu jedem Modul können sich die Lehrkräfte ein Video anschauen. Dabei handelt es sich um eine besprochene Präsentation, die alles anschaulich an Beispielen erklärt und zum Download bereitsteht. Das Video gibt zudem Hinweise und Anregungen zur methodischen Gestaltung eigener technischer Projekte. Neben der Präsentation stehen sämtliche – direkt im Unterricht einsetzbare – Materialien zum Download zur Verfügung. Alle Module beinhalten zudem einen gebündelten ZIP-Ordner, in dem alle Dokumente im anpassbaren Word-Format vorliegen, sodass Lehrkräfte die Materialien individuell auf die Bedürfnisse ihrer Lerngruppe anpassen können. Die einzelnen Module bauen inhaltlich und didaktisch aufeinander auf, weshalb eine Bearbeitung durch die Lehrkraft in der festgelegten Reihenfolge zu empfehlen ist. Einzelne Materialien können jedoch auch ungeachtet der Fortbildung direkt im Unterricht eingesetzt werden. Welche weiteren Themen gibt es noch? Einige Themen der technischen Bildung werden begleitend thematisiert, beispielsweise die technikspezifischen Unterrichtsverfahren (Konstruktion, technisches Experiment, Lehrgang). Darüber hinaus erhalten Lehrkräfte Vorlagen und Empfehlungen zur Leistungsbewertung der Projekte und Modelle.

  • Technik / Sache & Technik

Vom Schaltplan zur Platine – Schaltpläne lesen und Platinen bestücken

Fachartikel

Dieser Fachartikel gibt praktische Hinweise und Tipps für den Unterricht, damit Schülerinnen und Schüler einfacher Schaltpläne lesen und Platinen oder Steckboards bestücken können. Die Hinweise beziehen sich gleichermaßen auf Streifenrasterplatinen und auf Steckboards. Außerdem erhalten Sie zwei Übungsaufgaben, die direkt im Unterricht eingesetzt werden können. Der Artikel wird im Kontext des von der Deutsche Telekom Stiftung geförderten Programms "Junior-Ingenieur-Akademie" in gekürzter Form veröffentlicht.

  • Technik / Sache & Technik / Elektrotechnik / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

Die Bibliothek der ungelesenen Bücher: Lesekompetenz im Unterricht fördern

Fachartikel

In diesem Fachartikel geht es um eine besondere Art der Leseförderung. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Büchern auseinander, die sie (noch) nicht gelesen haben. Im Rahmen des Projekts wird auch Sachwissen über Bibliotheken, den Buchmarkt und die Besonderheiten digitalen Lesens vermittelt. Dieser Fachartikel bietet Hintergrundinformationen und Tipps zur Umsetzung eines Projekts zur Leseförderung . In den Arbeitsblättern werden die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet, Interviews zu ungelesenen Büchern vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten (siehe Verlinkungen im Artikel). Gelesen oder ungelesen, das ist hier die Frage Über das Lesen von Büchern ist bereits viel geschrieben worden. In berühmten Romanen wie Robert Musils Mann ohne Eigenschaften , James Joyces Ulysses , Umberto Ecos Der Name der Rose oder, aktueller, Carlos Ruiz Zafóns Der Friedhof der vergessenen Bücher spielen Bibliotheken eine wichtige Rolle. In der Erzählung Die souveräne Leserin (2008), einer "Liebeserklärung an die Queen und die Literatur" (siehe Umschlagtext), schildert Alan Bennett, wie sich die britische Königin durch einen Bibliotheksbus zur Liebhaberin schöngeistiger Literatur entwickelt. Aber auch die Sachliteratur widmet sich dem Thema Bücherlesen: Erich Schön zum Beispiel untersucht den Verlust der Sinnlichkeit oder Die Verwandlung des Lesers (1987), Dieter E. Zimmer fragt nach der Bibliothek der Zukunft (2000) und Wolfgang Herles stellt Bücher die Geschichte machten (2007) vor. Das Lesen von Büchern ist auch ein wichtiges Thema in der didaktisch-methodischen Literatur, überwiegend, aber nicht nur für den Deutsch-Unterricht. Es geht um Lesekompetenz und Leseförderung und in diesem Zusammenhang auch um Leselust , also um die Frage: Wie werden Kinder zu Leserinnen und Lesern? Schulische Leseförderung schöpft dabei aus einem vielfältigen Repertoire: Buchvorstellung , Lesekiste , Lesetagebuch , Lesenacht , Lesecafé, Lesefest (zum Beispiel Frederick Tag ) und vieles mehr wird aufgeboten, um Kinder und Jugendliche zum Lesen von Büchern zu animieren. Man verspricht sich davon, dass sie damit ihre Kommunikationskompetenz, ihr Wissen über die Welt, ihre Vorstellungskraft, Kreativität und Empathie entfalten. Solch hohe Ziele üben einen gewissen Druck auf die Schülerinnen und Schüler, oft auch auf die Eltern, aus. Doch trotz ausgeklügelter Methoden der Leseförderung vermeiden oder verweigern viele Kinder und Jugendliche das Bücherlesen. Am Gespräch über Bücher nehmen sie nicht teil. Das vorgeschlagene Projekt weicht vom üblichen Weg ab. Es folgt nicht dem bekannten Schema: Wir lesen ein Buch/Bücher, um im Anschluss darüber zu sprechen und dabei das Leseverständnis zu überprüfen, gegebenenfalls auch zu benoten. Es fragt stattdessen nach den ungelesenen Büchern und fordert dazu auf, diese genauer zu beschreiben. Die Vorstellungskraft wird nicht mehr während des Lesen, sondern vor dem Lesen aktiviert und in Interviews kommunikativ vermittelt. Im Unterricht erlernte Kategorien (zum Beispiel Genre, Erzählperspektive, Erzählzeit, Hauptfigur, Spannung und so weiter), die für das angemessene Verstehen und Beschreiben von Literatur wichtig sind, werden dabei quasi wie von selbst angewandt. Interviews zu ungelesenen Büchern Julius Deutschbauers Bibliothek der ungelesenen Bücher dient als Vorbild für die Interviews, die von den Schülerinnen und Schülern geführt werden. Als Partnerin oder Partner für das Interview eignet sich fast jede und jeder: Mitschülerinnen und Mitschüler aus der eigenen oder einer anderen Klasse, Lehrkräfte, Schulleitung, Mitarbeitende im Sekretariat, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare, Mitarbeitende der Mensa und so weiter. Auch außerhalb der Schule finden sich Personen, die befragt werden können: Geschwister, Eltern, Großeltern, Verwandte, Bekannte, Buchhändler/-innen. Das Projekt kann also sehr individuell gestaltet werden, zum Beispiel als klasseninterne kurze Unterrichtssequenz oder als längerfristiges Projekt für die ganze Schule. Dabei soll in jedem Fall eine reale Bibliothek der ungelesenen Bücher entstehen, die von möglichst vielen Leserinnen und Lesern genutzt wird. Grundstruktur des Projekts Die Grundstruktur der Projektarbeit bleibt immer gleich: Eine Person führt mit einer anderen Person ein etwa 10-minütiges Interview durch, in dem es um ein ungelesenes Buch geht: ein Buch, das ungelesen im eigenen Regal steht oder auf dem Nachttisch liegt, ein Bestseller, den man eigentlich lesen wollte, ein schwieriger Klassiker, den man kennen müsste, ein dicker Wälzer, für den man einfach keine Zeit hat und so weiter. Gemeinsam entwickelte oder vorgegebene Leitfragen können helfen, das Gespräch vorzubereiten und zu strukturieren. ( Arbeitsblatt 1 , Arbeitsblatt 2 ) Gerade in höheren Klassenstufen empfiehlt es sich, einige von Deutschbauers Interviews anzuhören oder zumindest hineinzuhören ( julius-deutschbauer.com ). Sie sind alphabetisch nach den Nachnamen der befragten Personen, nicht der Autorinnen und Autoren, aufgelistet. Manche Buchtitel, unter anderem Der Mann ohne Eigenschaften, Ulysses, Der Zauberberg, sind mehrmals vertreten, wie man mit der Suchfunktion der Bücherlisten schnell herausfinden kann ( julius-deutschbauer.com ). Schon die Frage der Auswahl – Warum hast du gerade dieses Interview angehört? – kann zu spannenden Gesprächen in der Klasse führen. Natürlich kann die Lehrkraft auch eine Vorauswahl treffen. Hinweise zur Vorbereitung des Projekts Warum stehen manche Bücher jahrelang ungelesen im Regal? Über die vielfältigen Gründe dafür sollen sich die Schülerinnen und Schüler in einer vorbereitenden Reflexionsphase bewusst werden. ( Arbeitsblatt 1 ) Je nach Zeitbudget und Zielsetzung kann das Projekt durch einen Bibliotheksbesuch vorbereitet werden. ( Leseförderung in der Bibliothek ) Nach einer kurzen informativen Einführung in die Bibliothek (unter anderem Bibliotheksordnung, Ausleihregeln, Katalog, Bestand, Aufstellung, Signatursystem und so weiter) bekommen die Schülerinnen und Schüler den Auftrag, sich umzusehen und ein noch nicht gelesenes Buch aus dem Regal zu nehmen. Für die Beschäftigung mit diesem Buch sollten etwa 10 bis 15 Minuten zur Verfügung stehen, danach werden die Bücher im Plenum knapp vorgestellt. Die Leitfragen dafür werden auf einem Flipchart visualisiert: Warum hast du unter den xx (Anzahl) Büchern gerade dieses aus dem Regal gezogen? Was hast du damit gemacht? Würdest du dieses Buch gerne ganz lesen? Die vorgestellten Bücher werden der Reihe nach auf einen Tisch gelegt. Am Ende nimmt sich jede Person ein Buch (nicht das eigene!) und stellt es an die richtige Stelle im Regal zurück. Auch eine Recherche zum Buchmarkt kann den Interviews vorgeschaltet werden. Auf einschlägigen Internetseiten ermitteln die Schülerinnen und Schüler zum Beispiel, wie viele Bücher jährlich erscheinen, wie viele Bücher Leserinnen und Leser im Schnitt kaufen und so weiter. Eine persönliche Statistik zum Leseverhalten der Schülerinnen und Schüler lässt sich ganz einfach aufstellen: Jede Schülerin und jeder Schüler ermittelt die Zahl der Bücher im eigenen Regal, die sie oder er (noch) nicht gelesen hat. Auch andere Familienmitglieder können mit einbezogen werden. Fazit: Ungelesene Bücher sind kein "Versagen" der Leserschaft, sondern bieten eine Chance, denn sie warten aufs Gelesenwerden! Ausgehend von einem japanischen Ritual, dem Tsundoku , lernen die Schülerinnen und Schüler etwas über die Kunst des Büchersammelns und bekommen Anregungen, wie sie mit ungelesenen Büchern umgehen können. Tsundoku: Die japanische Kunst des Büchersammelns | RITUALS Hinweise zur Durchführung des Projekts Bei klasseninternen Interviews empfiehlt es sich, nach dem Zufallsprinzip Paare zu bilden, zum Beispiel durch zwei Sätze von Karten mit Bildern, Grafiken oder Symbolen zum Thema Buch (zum Beispiel Fotos oder Zeichnungen von Lesern, Leseorten und -plätzen, Wort "Buch" auf Englisch, Französisch, Latein und so weiter, Zitate zum Lesen und so weiter). ( Arbeitsblatt 3 ) Wird das Projekt klassenübergreifend durchgeführt, muss zunächst der Kontakt zu den Interviewpartnerinnen und -partnern hergestellt und ihr Einverständnis eingeholt werden. Das Anhören einiger Beispielinterviews, entweder als Hausaufgabe oder gemeinsam im Unterricht, kann wichtige Impulse für die Interviews der Schülerinnen und Schüler setzen. Auch ein Fragenkatalog ( Arbeitsblatt 2 ) kann die Interviewarbeit erleichtern. Die Fragen sind dabei als Anregungen zu verstehen, sie müssen nicht der Reihe nach abgearbeitet werden. Die Interviews, egal ob face to face oder per Video Call, müssen als Audiodatei gesichert werden (Smartphone), um nachhaltige Ergebnisse zu erhalten. Nach den Interviews muss genügend Zeit für die Auswertung eingeplant werden: für die individuelle Reflexion, die Besprechung im Plenum, das gemeinsames Anhören einiger Interviews. Zum Abschluss sollten die ungelesenen Bücher eingebunden, mit einer Signatur (Name der "Nicht-Leserin" oder des "Nicht-Lesers") versehen und an geeigneter Stelle gesammelt werden (Klassenbibliothek, Extraregal in der Schulbibliothek). Die Bücherspende kann entweder von der Leserin beziehungsweise dem Leser selbst kommen oder von Sponsoren (Buchhandlungen, Eltern, Förderverein und so weiter). Einen interessanten Exkurs bildet die Frage nach der Bedeutung von e-Books: Wer liest sie? Welche Vorteile/Nachteile bieten sie? Wie funktionieren sie? Dabei muss thematisiert werden, dass Lesende dabei unter ständiger Beobachtung stehen: Amazon und andere Anbieter registrieren, wie schnell, wie häufig, zu welcher Uhrzeit, wie lange wir lesen und ob wir ein Buch ganz lesen. Roland Schulz bringt es im Süddeutsche Zeitung Magazin auf den Punkt: "Während wir lesen, lesen sie [die Bücher] uns."

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben

Mental Load und Gefühlsarbeit in der Schule: ein (Video-)Interview

Fachartikel / Video-Tutorial
5,99 €

In diesem Interview beantwortet Ann-Marie Backmann, Lehrerin, Bloggerin und Lehrkräfte-Coach, Fragen rund um die Themen Mental Load im Lehrberuf und Gefühlsarbeit in der Schule. Es geht darum, wieso besonders Lehrkräfte von Mental Load – sowohl im schulischen Umfeld als auch zu Hause – betroffen sind sowie um konkrete Strategien und Tipps, für eine persönliche Stressreduktion und beziehungsstärkere Lernkultur in der Schule. Lehrkräfte übernehmen eine Fülle an Aufgaben. Gar nicht so leicht, da den Überblick zu behalten und nicht in Stress zu geraten! Die To-dos aus privatem und schulischem Umfeld können dazu führen, dass sich der Mental Load von Lehrerinnen und Lehrer erhöht und sich nicht nur auf ihre Gesundheit, sondern auch auf die Beziehungen zu ihren Schülerinnen und Schülern auswirkt. Deshalb ist es umso wichtiger, Strategien und Tipps gegen Mental Load zu entwickeln und die Gefühlsarbeit in der Schule zu fördern , denn davon profitieren sowohl Lehrende als auch Lernende. In diesem Interview mit Lehrkräfte-Coach Ann-Marie Backmann geht es um folgende Aspekte: Aufgabenbereiche von Lehrkräften Warum diese Berufsgruppe so von Mental Load betroffen ist und welche Faktoren spielen eine Rolle? Gefühlsarbeit in der Schule Konkrete Strategien und Tipps gegen Mental Load und für mehr Gefühlsarbeit in der Schule

  • Fächerübergreifend

Künstlerische Interventionen in schulischen Kontexten – über den Wert von Künstlerinnen und…

Fachartikel

Dieser Fachartikel beschreibt die Besonderheiten und Herausforderungen künstlerischer Arbeit im System Schule und beschreibt mögliche Einsatzbereiche für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler in der Schule sowie Potentiale für Unterricht und kulturelle Schulentwicklung. Vor allem mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuungen an Schulen bieten zunehmend Künstlerinnen und Künstler verschiedener Sparten im nicht benoteten Nachmittagsbereich oder auch in Kooperation mit Lehrkräften künstlerisch-kulturelle Angebote an. Bundesweite Programme wie " Jedem Kind ein Instrument " oder " Kulturagenten für kreative Schulen " der Kulturstiftung des Bundes und der Mercator Stiftung tragen zur Unterstützung und Sichtbarkeit künstlerischer Arbeit in Schule bei. Inzwischen ist die Schule eines der wichtigsten Betätigungsfelder für Künstlerinnen und Künstler in der Kulturellen Bildung (vgl. Priller 2020: 42ff.). Antagonismen Kultur – Schule Dabei gestaltet sich die Arbeit von Kunstschaffenden im System Schule keineswegs nur harmonisch. Aus Sicht der Künste ist Schule eine ambivalente Institution: Zwar ist sie die zentrale Lebenswelt für Kinder und Jugendliche, in der sie Eigenständigkeit unabhängig vom Elternhaus erfahren können, durch die verbindlich geltende Schulpflicht ist sie gleichzeitig eine Art Zwangseinrichtung. Sie ist Ort der gesellschaftlichen Sozialisation und Integration im Aufwachsen und ermöglicht auch Kindern aus Elternhäusern, die wenig Kontakte zu den Künsten und Kultureller Bildung haben, Zugänge zu diesen, gleichzeitig ist sie auch 'Normierungsinstitution' (vgl. RFBK 2017: 5, Hohmeier/Speck 2018). Die Felder der Schule und der Künste werden oft als antagonistisch beschrieben: Auf der Seite der Schule strukturiertes Vorgehen, zu erfüllende, klar abgesteckte Lernziele, Überprüfbarkeit, standardisierte Bewertungen, einzuhaltende Regeln, ein fortlaufend möglichst reibungsloser Betrieb, Aufgaben, die in 45 Minuten passen. Auf der Seite der Künste der Anspruch, Ergebnisse dem Prozess unterzuordnen, Freiheit in der Gestaltung zu geben, Zeit und Raum zur Selbstverwirklichung, -erkenntnis und -bildung zu ermöglichen, Grenzübertretungen nicht nur zuzulassen sondern zu forcieren, die Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen zu achten, Beteiligung aller zu ermöglichen, Praktiken bewusst neu und anders zu gestalten, Abweichungen von der Norm zu begrüßen, Regeln in Frage zu stellen, offene Fragen zu stellen, keine eindeutigen Antworten zuzulassen und auch das System Schule kritisch zu spiegeln. Wie können angesichts dieser auf den ersten Blick unversöhnlichen Herangehensweisen künstlerische Projekte und Interventionen produktiv werden für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte ebenso wie für die Künstlerinnen und Künstler? Zertifikatskurs für Künstlerinnen und Künstler in der Kulturellen Bildung In einem Zertifikatskurs speziell für Kunstschaffende in der Kulturellen Bildung werden seit Herbst 2021 in einem bundesweiten Modellprojekt der Universität Hildesheim, gefördert von der Mercator Stiftung, 35 Künstlerinnen und Künstler verschiedener Sparten qualifiziert für Tätigkeiten in Bildungskontexten, vor allem in der Schule. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler entwickeln auf Basis ihrer jeweiligen künstlerischen Position und Strategien Settings für die Arbeit in Bildungseinrichtungen. Der Begriff der "künstlerischen Intervention" deutet darauf hin, dass sie dabei ihre künstlerische Autonomie wahren und sich nicht dem System Schule unterwerfen, doch zugleich die besonderen Bedingungen und Kontexte in Schule analysieren und berücksichtigen. Einsatzbereiche für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler in der Schule Kunstschaffende sind vor allem im Bereich Lehr-/Lernkultur in außerunterrichtlichen kulturellen Projekten oder regelmäßigen AGs für Lernende tätig, die ohne schulische Benotung stattfinden. Zudem bieten sie punktuelle ästhetisch-kulturelle beziehungsweise künstlerische Methoden im Fachunterricht zur Unterstützung der Unterrichtspraxis der Lehrkräfte an. Darüber hinaus agieren sie zunehmend auch in Bereichen der Personalentwicklung und mehr noch der Organisationsentwicklung, wenn sie künstlerische Fortbildungen für Lehrkräfte zur Förderung der individuellen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeiten sowie zur Anregung und Unterstützung bei der Entwicklung kreativer Lehr-/Lernsettings anbieten. Vor allem in Schulen mit einem künstlerischen Profil können sie die Entwicklung einer neuen Schulkultur begleiten durch ästhetisch-künstlerische Forschung, die neue Perspektiven auf Schule zeigt und neue ästhetische Räume und Formate für Schule entwickelt (vgl. Braun 2021; BKJ 2019: 33ff.). Der besondere Wert künstlerischer Arbeit für Schule "Eine Schulglocke klingt anders, wenn sie einmal zum Gegenstand einer künstlerischen Untersuchung gemacht wurde, das Selbstverständnis der Nutzung von Tischen verändert sich, saß man einmal darauf oder darunter, Räume werden gestaltbar, hat man sich alle Winkel einmal genauer angesehen und auch die Wahrnehmung von Lehrer/innen- und Schüler/innenrollen kann sich verändern, wenn klassische soziale Konstellationen künstlerisch befragt und auf die Probe gestellt wurden" (Hummel 2011: 14). Die Künste haben für Bildungsprozesse besonderes Potential, denn sie ermöglichen außergewöhnliche "ästhetische Differenzerfahrungen" jenseits der Alltagswahrnehmung. Künstlerische Prinzipien wie forschendes, entdeckungsgeleitetes Lernen können bei Schülerinnen und Schülern Neugierde, eigenständiges und unkonventionelles Denken und Handeln anregen und Erfahrungen von Selbstwirksamkeit verstärken. Zudem können künstlerische Projekte, die neben kognitiven auch ästhetische, soziale und emotionale Fähigkeiten erfordern, Stärken derjenigen Schülerinnen und Schüler zeigen, die sich in klassischen schulischen Kontexten eher schwer tun (s. Artikel " Heterogenität im Klassenzimmer: kreative Methoden für individuelle Zugänge und Arbeitsweisen in allen Fächern "). Sie können die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an kulturellen Ressourcen verbessern (vgl. Kelb 2007). Auch die sozialräumliche Orientierung und Auseinandersetzung mit der regionalen Umgebung kann durch künstlerische Projekte unterstützt werden, so etwa in dem Projekt "Industriegebietskinder", in dem Schülerinnen und Schüler einer Theater-AG ihren von Industrie geprägten Stadtteil und dessen Geschichte untersuchten. Im Anschluss an den Rechercheprozess wurde daraus ein Theaterstück entwickelt und aufgeführt: "Das Projekt zeichnete sich durch verschiedene Untersuchungsmethoden aus: Sozialraumforschung im Stadtteil und an den alten Industrieorten, Biografiearbeit mit den Jugendlichen und mit ehemaligen Arbeitern. Nach der Begehung der Industrieorte wie Hochofen, Industriehalle und Kühlbecken wurden szenische Improvisationen erarbeitet, die die Jugendlichen aufforderten, sich in die Gebäude zu versetzen. Dabei entstanden Texte und Szenen, die davon erzählen, wie das Gelände von den Jugendlichen wahrgenommen und die alten Industriestandorte in ihrer Freizeit angeeignet wurden" (Hinz 2014: 10). Schule muss sich verändern, um in einer immer komplexeren und zugleich zunehmend unberechenbaren und schnelllebigen Welt Menschen darauf vorzubereiten, flexibel, handlungsfähig, sozial kompetent und resilient agieren zu können. Künstlerinnen und Künstler können dazu beitragen, dass diese Fähigkeiten gestärkt werden, sie können für Transformationen an Schule ermutigen und die dafür benötigten Freiräume schaffen.

  • Kunst / Kultur / Fächerübergreifend / Pädagogik

Krieg in der Ukraine: Ukrainische Schülerinnen und Schüler in Deutschland

Fachartikel / Video-Tutorial

Der Krieg in der Ukraine stellt Länder, Schulen und Lehrkräfte in Deutschland vor neue Herausforderungen. Wir fragten den Schulleiter des Justus-von-Liebig-Gymnasiums Neusäß und stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Philologenverbands OStD Stefan Düll nach seinen Einschätzungen und Erfahrungen zur aktuellen Lage und nach möglichen Begegnungsszenarien.

  • Fächerübergreifend / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / DaF / DaZ

Studienreisen von Lehrkräften von der Steuer absetzen?

Fall des Monats

Studienreisen bilden und können für den Lehrberuf sinnvoll sein. Dabei stellt sich die Frage, ob man hierfür die Kosten von der Steuer absetzen und als Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. Damit die Kosten für eine Studienreise als Werbungskosten geltend gemacht werden können, darf die Reise nicht aus privatem Interesse angetreten werden. Allerdings bleibt offen, wie dies zweifelsfrei zu trennen ist. Der konkrete Fall Betroffen ist eine Religionslehrerin, die an einem katholischen Privatgymnasium unterrichtet. Schulträger ist das Bistum. In den Herbstferien 2019 nahm die Frau an einer vom Bistum organisierten Studienfahrt nach Israel teil. Teilnehmen konnten ausschließlich Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Das Programm der einwöchigen Reise umfasste unter anderem Besuche in Jerusalem, Yad Vashem, Haifa, Nazareth, Kana, des Toten Meers, des Sees Genezareth und mehrere Gottesdienste. Aufgrund des Programms wollte die Klägerin die von ihr selbst getragenen Reisekosten der Israelreise als Werbungskosten geltend machen. Die Entscheidung des Gerichts Das Finanzamt lehnte eine Anerkennung als Werbungskosten jedoch ab. Die Ablehnung betraf sowohl den Reisepreis als auch den Verpflegungsmehraufwand. Der Abzug von Aufwendungen für eine Israelreise als Werbungskosten kommt dann nicht in Betracht, wenn die Reise sowohl aus beruflichen als auch aus privaten Beweggründen erfolgt. Zudem dürfen sich beide "Veranlassungsbeiträge" nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen. Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins anwaltauskunft.de erklärt den Sachverhalt und informiert über die Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 27. Januar (AZ: 1 K 224/21 E). Finanzamt sieht keine Studienreise Laut Finanzamt unterscheide sich die Studienreise nicht von einer allgemein-touristischen Reise. Die Klägerin meinte, dass sich das Konzept der Studienreise an den Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Schule orientiert habe. Auch seien die Erkenntnisse für ihre Unterrichtsgestaltung von Belang gewesen. Zudem habe sie diese in ein auf den Unterricht abgestimmtes Reise-Tagebuch eintragen können. Ferner seien die besuchten Orte für die christlichen Religionen von herausragender Bedeutung. Das Finanzgericht in Münster wies die Klage ab. Die Reise sei sowohl beruflich als auch privat veranlasst gewesen. Die berufliche Veranlassung sei durch das von der Klägerin vorgelegte Konzept der Reise, das Reisetagebuch und die Lehrpläne belegt worden. Das Gericht erkannte also an, dass die Reise für den Beruf der Lehrerin förderlich war. Kein Werbungskostenabzug bei Israelreise einer Religionslehrerin Gegen die steuerliche Absetzbarkeit sprach allerdings, dass die Reise auch privat veranlasst gewesen war. Dies entnahm das Gericht dem Programm: Es enthielt "nahezu ausschließlich Ziele von allgemein-touristischem und kulturellem Interesse", die typischerweise auch von privaten Israel-Reisenden besucht werden. Auch die während der Reise besuchten Gottesdienste änderten daran nichts. Gottesdienstbesuche seien in erster Linie Ausdruck der höchstpersönlichen Religionsausübung, so das Gericht. Schließlich wurde auch berücksichtigt, dass sich der Arbeitgeber der Klägerin nicht an den Kosten beteiligt und sie nicht für die Reise vom Unterricht freigestellt hatte. Damit waren weder der berufliche noch der private Anlass der Reise von untergeordneter Bedeutung. Kein Programmpunkt konnte eindeutig ausschließlich dem beruflichen oder dem privaten Bereich zugeordnet werden. Es war auch keine Abgrenzung nach Zeitanteilen möglich. Dies sprach gegen eine Anerkennung als Werbungskosten. Informationen und eine Anwaltssuche: https://anwaltauskunft.de/magazin

  • Fächerübergreifend

Schulische Sanktionsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Schulische Sanktionsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, thematisiert dabei Terminologie, den rechtlichen Rahmen sowie die (mögliche) Umsetzung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit . Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Einführung Alle Landesschul-Gesetze sehen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor. Auch wenn die Terminologie sich teilweise etwas unterscheidet (so heißen die Erziehungsmaßnahmen zum Beispiel in Niedersachsen Erziehungsmittel), geht es in der Sache stets darum, den Unterricht, den Schulfrieden oder die Sicherheit von Personen vor kleineren (dann Erziehungsmaßnahmen) oder größeren (dann Ordnungsmaßnahmen) Störungen oder Gefahren zu schützen. Erziehungsmaßnahmen Erziehungsmaßnahmen sind pädagogische Einwirkungen auf Schülerinnen und Schüler. Sie enthalten also ein "strafendes" Element, dienen aber im Wesentlichen der prospektiven Entwicklung und weniger der retrospektiven Sanktionierung. Während manche Regelungen sich auf die reine Begrifflichkeit beschränken (so das Niedersächsische Schulgesetz / NSchG in § 61 Abs. 1) und damit zum Ausdruck bringen, dass unter Erziehungsmaßnahme letztlich alles zu fassen ist, was nicht zum abschließenden Kanon der Ordnungsmaßnahmen gehört, zählen die Landesschul-Gesetze teilweise beispielhafte Kataloge möglicher Erziehungsmaßnahmen auf. So werden in § 49 Abs. 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) benannt: Ermahnungen und Absprachen, kurzfristiger Ausschluss vom oder Nachholen von Unterricht, die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen einschließlich der dazu im Einzelfall erforderlichen Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen, die Auferlegung sozialer Aufgaben für die Schule, die Teilnahme an einem Mediationsverfahren, die Teilnahme an innerschulischen sozialen Trainingsmaßnahmen und die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Das Recht zur Durchsuchung von Kleidung und Taschen stellt dabei den Ausnahmefall dar; von dieser Möglichkeit sollte – wenn überhaupt – nur Gebrauch gemacht werden, wenn das jeweilige Landesrecht es explizit zulässt. Verfahrenstechnisch sind Erziehungsmaßnahmen regelmäßig sehr schlank geregelt, indem sie unmittelbar von der jeweiligen Lehrkraft festgesetzt und vollzogen werden dürfen. Zur Steigerung des pädagogischen Impacts besteht die Möglichkeit, Erziehungsmaßnahmen wahlweise auch durch eine Konferenz festlegen zu lassen (zum Beispiel § 61 Abs. 1 Satz 2 NSchG). Der rechtliche "Clou" an Erziehungsmitteln ist neben der Einfachheit der Anwendung die Tatsache, dass es sich bei ihnen regelmäßig nicht um Verwaltungs-, sondern nur um Realakte handelt (siehe dazu: " Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen "), was zur Folge hat, dass die Erziehungsmaßnahmen nicht mit den klassischen Rechtsmitteln (Widerspruch und Klageverfahren) angegriffen werden können. Ordnungsmaßnahmen Ordnungsmaßnahmen sind das gewichtigere "Entgegenstellen" gegen schwerwiegendere Störungen beziehungsweise Gefahren. Bei ihnen handelt es sich stets um Verwaltungsakte, die durch Konferenzen beziehungsweise (wenn es etwa um schulübergreifende Überweisungen geht) teilweise auch durch die Kultusbehörden festgesetzt werden. Anders als Erziehungsmaßnahmen sind die Ordnungsmaßnahmen in den Landesschul-Gesetzen abschließend aufgezählt, sodass keine selbst erdachten weiteren Ordnungsmaßnahmen genutzt werden dürfen (solche wären dann rechtlich vielmehr als Erziehungsmaßnahmen anzusehen). Typische Ordnungsmaßnahmen sind vollständiger oder partieller Unterrichts- oder Angebotsausschluss, wobei der zeitliche Rahmen sehr stark differiert (während § 49 Abs. 4 HmbSG maximal 10 Tage zulässt, können es zum Beispiel gemäß § 61 Abs. 3 Nr. 3 NSchG bis zu 3 Monate sein), Überweisung in eine Parallelklasse oder an eine andere Schule sowie Verweis von der Schule (sofern die Schulpflicht dem nicht entgegensteht). Ordnungsmaßnahmen produzieren erheblich mehr Aufwand als Erziehungsmaßnahmen, da eine Konferenzentscheidung herbeizuführen ist, inklusive Anhörung aller Beteiligten, sowie anschließend ein Bescheid mit schriftlicher Begründung gefertigt werden muss, gegen den dann die klassischen Rechtsmittel von Widerspruch und Klageverfahren sowie die Möglichkeiten des einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eröffnet sind. Besonderes Augenmerk ist bei den Ordnungsmaßnahmen auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (siehe dazu: "Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule" ) zu legen, da es erfahrungsgemäß fast immer an einem Verstoß gegen diesen liegt, wenn ein Widerspruchs- beziehungsweise Gerichtsverfahren zu Gunsten der Schülerin oder des Schülers ausgeht. Prüfungspunkte hierbei sind: Ist die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen, um den gewünschten Zweck (Wiederherstellung des Schulfriedens et cetera) zu erreichen? Insbesondere bei den zeitigen Unterrichts- beziehungsweise Schulausschlüssen sollte dabei genau geschaut werden, welchen Maximal-Rahmen das jeweilige Landesschul-Gesetz ermöglicht und inwiefern das auslösende Ereignis seiner Schwere nach Anlass dazu gibt, diesen Rahmen mehr oder weniger weit auszuschöpfen. Zugleich darf der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allerdings auch nicht dahingehend missverstanden werden, dass zwingend mit der schwächsten Maßnahme begonnen werden müsste. Es muss vielmehr nur dafür Sorge getragen werden, dass Fehlverhalten und Ordnungsmaßnahme zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen. Im Lichte dessen ist auch die Kombination verschiedener Maßnahmen nicht per se ausgeschlossen, zum Beispiel ein sofortiger Unterrichtsausschluss als Eilmaßnahme und eine anschließende Umsetzung in die Parallelklasse als eigentliche Ordnungsmaßnahme; es muss "nur" insgesamt die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Grundkurs Schulrecht XVI: Ein Wegweiser durch das Schulrecht. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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