Lehrkräfte klagen gegen zusätzliche Unterrichtsstunde in Brandenburg

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veröffentlicht am 28.05.2026

Acht Lehrkräfte in Brandenburg reichen Klage gegen die zusätzliche Wochenstunde ein. Die Bildungsgewerkschaft GEW argumentiert, dass Lehrkräfte dadurch 90 Minuten Mehrarbeit pro Woche leisten - ohne zusätzliche Bezahlung.

Klage gegen Mehrarbeit

Acht Lehrkräfte in Brandenburg wollen sich vor Gericht gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche wehren. Die Individualklagen seien vorbereitet und sollen bei verschiedenen Verwaltungsgerichten des Landes eingereicht werden, teilte Günther Fuchs, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Brandenburg, mit.

Hintergrund: Finanzielle Zwänge führen zu Mehrbelastung

Die zusätzliche Stunde Unterricht pro Woche wurde seit diesem Schulhalbjahr eingeführt. Sie wurde im Zuge des Doppelhaushalts für 2025 und 2026 wegen finanzieller Zwänge beschlossen und betrifft laut Bildungsministerium rund 60 Prozent aller Lehrkräfte. Ausgenommen sind nur Lehrkräfte an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen.

Gewerkschaften argumentieren mit echten Mehrbelastungen

Die GEW rechnet vor, dass Lehrkräfte letztlich 90 Minuten Mehrarbeit pro Woche leisten müssen: 45 Minuten für den zusätzlichen Unterricht und 45 Minuten für die Vorbereitung. Eine Arbeitsentlastung sei damit nicht gegeben, argumentieren die Gewerkschaften. Lehrkräfte arbeiten damit letztlich mehr für das gleiche Geld.

Auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband kündigte an, eine solche Klage einreichen zu wollen. Verbandspräsident Hartmut Stäker kritisiert, dass versprochene Erleichterungen nicht wirken.

Entlastungsmaßnahmen des Ministeriums greifen nicht

Das Brandenburgische Bildungsministerium hatte mehrere Entlastungsmaßnahmen angekündigt, um die Mehrbelastung auszugleichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Lernentwicklungsgespräche sind in den ersten und zweiten Klassen nicht mehr vorgeschrieben
  • Die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen erfolgt nur noch in vierten und sechsten Klassen
  • Keine Pflicht zur Facharbeit in neunten Klassen
  • Keine zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien mehr
  • Im Schuljahr 2026/2027 entfällt das Erstellen von Grundschulgutachten

Aus Sicht der Gewerkschaften reichen diese Maßnahmen nicht aus, um die Mehrarbeit zu kompensieren.

Bildungsminister signalisiert Akzeptanz für gerichtliche Prüfung

Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) äußerte sich zur Ankündigung der Klagen: "Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen. Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen." Inhaltlich wollte sich das Ministerium nicht zum gerichtlichen Verfahren äußern.

Bereits im November hatte die GEW eine Normenkontrollklage gegen die Arbeitszeiterhöhung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Ein Urteil steht noch aus.

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