Kinderschutz im Lehramtsstudium: Mehr Handlungssicherheit gefordert

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Autor: Merle Engeln
veröffentlicht am 21.10.2026

Ein Bündnis aus 15 Organisationen fordert ein verbindliches Kinderschutzmodul im Lehramtsstudium. Lehramtsstudierende sollen dadurch Warnsignale erkennen, Gespräche führen und schulische Verfahrenswege sicherer anwenden können.

Forderung nach verbindlichem Modul im Lehramtsstudium

Ein Bündnis aus 15 Studierenden-, Lehrkräfte-, Schüler- und Elternvertretungen fordert ein verpflichtendes Kinderschutzmodul im Lehramtsstudium. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) stellte die Forderung am 15. Oktober 2026 gemeinsam mit einem entsprechenden Papier vor.

Nach Auffassung des Bündnisses wird Kinderschutz in universitären Curricula und Landesgesetzen zur Lehrkräftebildung bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Vorgeschlagen wird eine gemeinsame Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz für ein verpflichtendes Modul im Umfang von fünf Leistungspunkten.

Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse über mögliche Warnsignale, die Gesprächsführung mit betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie sichere schulische Verfahrenswege. Auch niedrigschwellige und vertrauenswürdige Beschwerdestrukturen an Schulen werden als notwendig benannt.

Die Forderung ist keine bereits beschlossene Änderung der Lehrkräfteausbildung. Ob und in welcher Form die Länder ein solches Modul einführen, ist offen.

Kinderschutz als Aufgabe der gesamten Schule

Lehrkräfte sind häufig wichtige Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche. Sie müssen jedoch nicht allein handeln. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, ein schulisches Schutzkonzept, die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen und eine verlässliche Dokumentation.

Für Schulen bedeutet die Debatte, vorhandene Verfahren regelmäßig zu überprüfen und neue Kolleginnen und Kollegen mit den internen Abläufen vertraut zu machen.

Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag

Nehmen Sie sich im Kollegium eine Konferenz oder ein pädagogisches Zeitfenster, um das schulische Schutzkonzept zu prüfen. Klären Sie, an wen sich Lehrkräfte bei einem Verdacht wenden, wie Beobachtungen dokumentiert werden und welche externen Beratungsstellen erreichbar sind. Im Unterricht sollte das Thema altersgerecht und ohne persönliche Offenlegung bearbeitet werden. Besonders für Klassenleitungen und Lehrkräfte in der Grundschule ist eine regelmäßige Auffrischung der Verfahren sinnvoll.

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Quellen

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