Ganztagsanspruch für Grundschulkinder: Was Schulen jetzt brauchen

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veröffentlicht am 20.08.2026

Seit August 2026 haben Kinder in der ersten Klasse Anspruch auf ganztägige Förderung. In Schleswig-Holstein fehlen an manchen Schulen jedoch noch Räume, Fachkräfte und bewilligte Fördermittel. Für Lehrkräfte stellt sich damit die Frage, wie der Ganztag pädagogisch und organisatorisch gelingen kann.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zunächst für Kinder der ersten Jahrgangsstufe. Der Anspruch wird schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet und soll ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gelten. In Schleswig-Holstein müssen Kommunen und Schulen deshalb ihre Ganztagsangebote weiter ausbauen.

Ganztagsausbau zwischen Fördermitteln und Zeitdruck

An der Kaland-Schule in Lübeck wurden zusätzliche Räume und eine Mensa geschaffen. Das Dachgeschoss der Grundschule wurde dafür ausgebaut. Die Finanzierung erfolgt teilweise über Fördermittel für den Ganztagsausbau. Gleichzeitig wartet die Hansestadt nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks noch auf zahlreiche Förderbescheide. Von 49 beantragten Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 33,6 Millionen Euro waren zunächst rund 5,7 Millionen Euro bewilligt.

Das Land Schleswig-Holstein hat angekündigt, bis zu 85 Prozent der Kosten für Baumaßnahmen und Ausstattung zu übernehmen. Nach Angaben des Bildungsministeriums lagen landesweit rund 630 Anträge vor. Rund 250 davon waren zum Berichtszeitpunkt bewilligt. Die kommunalen Anträge umfassten ein Investitionsvolumen von etwa 883 Millionen Euro. Das Ministerium geht davon aus, dass die förderberechtigten Anträge bis Ende 2026 bewilligt werden.

Für die Kommunen bleibt der Verwaltungsaufwand eine Herausforderung. Sie kritisieren, dass Anträge umfangreich begründet und nach ergänzenden Hinweisen teilweise überarbeitet werden müssten. Das Bildungsministerium betont dagegen, die Förderbedingungen seien nicht nachträglich verändert worden. Überarbeitete Fragen und Antworten sollten lediglich Missverständnisse bei der Antragstellung vermeiden.

Qualität im Ganztag braucht Fachkräfte und gemeinsame Planung

Neben der räumlichen Ausstattung entscheidet die pädagogische Qualität darüber, ob Ganztagsangebote den Schulalltag sinnvoll ergänzen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Schleswig-Holstein weist auf fehlende Fachkräfte und zu kleine Mensen hin. An einigen Schulen müsse deshalb im Schichtsystem oder in Klassenräumen gegessen werden.

Auch die Kultusministerkonferenz hebt gemeinsame Qualitätskriterien für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote hervor. Dazu gehören unter anderem verlässliche Kooperationen, geeignete Räume und ausreichend Zeit für die Zusammenarbeit von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Fachverbände betonen zudem, dass gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung wichtig sind, um genügend Fachkräfte für den Ganztag zu gewinnen.

Für Schulen bedeutet der Ausbau daher mehr als zusätzliche Betreuungsplätze. Ganztagskonzepte müssen mit dem Unterricht, dem Mittagessen, Freizeitangeboten und der individuellen Förderung verbunden werden. Verlässliche Fördermittel und gemeinsame Planungszeiten können dazu beitragen, dass der Rechtsanspruch nicht nur formal erfüllt wird, sondern auch im Unterrichtsalltag und im Schulleben ankommt.

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