Altersteilzeit für Lehrkräfte: GEW fordert Verlängerung in Rheinland-Pfalz

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veröffentlicht am 04.08.2026

In Rheinland-Pfalz läuft die Altersteilzeitregelung für Lehrkräfte zum 31. Dezember 2026 aus. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine schnelle Verlängerung - sowohl als Instrument für Gesundheitsschutz als auch um älteren Lehrkräften einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.

Was ist Altersteilzeit für Lehrkräfte?

Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung, die älteren Lehrkräften ermöglicht, schrittweise aus dem aktiven Schuldienst auszusteigen. Nach Angaben des Landesamts für Finanzen Rheinland-Pfalz setzen sich die Bezüge dabei aus anteiligen Dienstbezügen und einem Altersteilzeitzuschlag zusammen. Das Modell bietet zwei Varianten: das konventionelle Modell mit reduzierter Stundenzahl über einen längeren Zeitraum oder das Blockmodell mit intensiverem Einsatz in der ersten Phase und Freistellung in der zweiten Phase. Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent besteht die Möglichkeit, bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen.

Der kritische Zeitpunkt: Auslaufen Ende 2026

Die Altersteilzeitregelungen in Rheinland-Pfalz laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Die GEW Rheinland-Pfalz warnt vor den Konsequenzen eines Auslaufens und fordert die Landesregierung auf, die Regelungen über diesen Termin hinaus fortzuführen. Stefan Jakobs, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz, unterstreicht die Dringlichkeit: “Lehrkräfte brauchen Planungssicherheit - und zwar nicht erst kurz vor Schluss. Wer nach Jahrzehnten im Schuldienst über Altersteilzeit nachdenkt, trifft eine weitreichende Lebensentscheidung.”

Verzögerter Entscheidungsprozess

Die Landesregierung hatte zunächst eine Evaluation bis Ende Mai 2026 in Aussicht gestellt, um danach über eine mögliche Verlängerung zu entscheiden. Diese Entscheidung steht nun an - zugleich wird der neue Doppelhaushalt 2027/28 geplant. Doch für viele Lehrkräfte bedeutet die Unklarheit monatelange Unsicherheit. Die GEW fordert deshalb ein klares und zeitnahes Signal: “Die Altersteilzeit bleibt.”

Gesundheitsschutz und altersgerechtes Arbeiten

Für die GEW ist Altersteilzeit keine Privileg, sondern ein wichtiges Instrument für Gesundheitsschutz. “Gerade ältere Lehrkräfte tragen seit Jahren eine enorme Last: steigende Anforderungen, Lehrkräftemangel, Inklusion, Integration, Digitalisierung und immer mehr Verwaltungsaufgaben”, erklärt Stefan Jakobs. Nach Angaben des Statistischen Amtes war mehr als jede dritte Lehrkraft im Schuljahr 2024/25 mindestens 50 Jahre alt. Mit Altersteilzeit lassen sich Belastungsspitzen reduzieren und der Übergang in den Ruhestand wird flexibler gestaltet.

Bewährte Regelung mit Geschichte

Die bisherigen Altersteilzeitregelungen wurden bereits 2021 verlängert. In der damaligen Gesetzesbegründung hielt die Landesregierung fest, dass sich die Regelungen bewährt haben. Sie öffnen jüngeren Lehrkräften Einstiegschancen, wenn erfahrene Kolleginnen und Kollegen ihren Stundenumfang reduzieren, und bieten älteren Lehrkräften einen flexiblen Übergang. Diese Logik bleibt gültig.

Weitere Forderungen der GEW

Die Gewerkschaft betont, dass Altersteilzeit allein nicht ausreicht. Zusätzlich fordert die GEW wirksame Verbesserungen bei:

  • Altersermäßigung für ältere Lehrkräfte
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz im Schulalltag
  • Prävention, damit Lehrkräfte bis zum Ruhestand gesund arbeiten können

“Die Schulen brauchen Verlässlichkeit. Die Lehrkräfte brauchen Respekt. Und die Politik muss zeigen, dass sie die Realität in den Lehrerzimmern verstanden hat”, sagt Stefan Jakobs. “Eine Verlängerung der Altersteilzeit wäre dafür ein notwendiges Signal.”

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