Tipp der Redaktion

Tierische Scherzfragen und Rätselspaß für die Grundschule

Schaf streckt die Zunge heraus
Tipp der Redaktion

Tierische Scherzfragen und Rätselspaß für die Grundschule

Lassen Sie Ihre Lernenden um die Ecke denken mit unseren Scherzfragen und Rätseln zu Tieren und dem Landleben! Dieses Arbeitsmaterial für die Grundschule fördert Querdenken und Humor.

Tipp der Redaktion

Mündliche Kompetenzen bewerten

Schülerin meldet sich
Tipp der Redaktion

Mündliche Kompetenzen bewerten

Hier erhalten Lehrkräfte Tipps zur gezielten Schülerbeobachtung hinsichtlich ihrer Aktivitäten neben den schriftlichen Leistungen. Außerdem liefert er eine Liste mit unterschiedlichen Kriterien zur…

Tipp der Redaktion

Sicher unterwegs mit dem richtigen Sonnenschutz

gelber Hintergrund, Sonne mit Sonnencreme gezeichnet
Tipp der Redaktion

Sicher unterwegs mit dem richtigen Sonnenschutz

In dieser Unterrichtseinheit lernen Schülerinnen und Schüler spielerisch, warum Sonnenschutz wichtig ist, wie UV-Strahlung wirkt und wie sie sich im Alltag wirksam davor schützen können.

  • Schulstufe1
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp11
  • Quelle8
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Instrumentenkunde II: Instrumente im Zusammenspiel

Kopiervorlage / Interaktives / Video

Wie sieht es aus und wie hört es sich an, wenn Instrumente einzeln und zusammen ertönen? Wie heißen die verschiedenen Formate? Und was ist der Unterschied zwischen Solo-, Gruppen- und Orchesterspiel? All diese Fragen können Sie mithilfe des vorliegenden Materials, eines Überblickvideos und eines interaktiven Arbeitsblatts mit Ihren Lernenden erarbeiten. Um das Gehör zu schulen, stehen weiterhin 35 Einzel-MP3-Dateien zur Verfügung, die eine Bandbreite an Musikinstrumenten abdecken. Die Welt des Klangs und Spiels steht Ihnen offen! Das Arbeitsmaterial fokussiert sich auf das Zusammenspiel von Instrumenten , richtet sich an die Klassenstufen 5 und 6 und gibt den Lernenden weiterführende Informationen zum Arbeitsmaterial "Instrumente und Instrumentengruppen" an die Hand. Hierzu wird im Rahmen eines Erklär-Videos zunächst eine terminologische Einordnung vorgenommen, indem die Begriffe " Ensemble " und " Orchester " näher betrachtet werden. Es werden darüber hinaus Beispiele für die unterschiedlichen Besetzungsformen eines Orchesters aufgezeigt und anschaulich vermittelt. Auch auf die spezifische Sitzordnung und Zusammensetzung eines Orchesters wird näher eingegangen. Anschließend erarbeiten die Lernenden sich verschiedene Formen von Ensembles und deren Unterschiede zum Orchester auf einem interaktiven Arbeitsblatt mit Hörbeispielen. Dieses kann am Computer oder Tablet bearbeitet werden, aber auch mithilfe des Smartphones. Lernziele Die übergeordneten Lernziele sind: Instrumente anhand ihres Klangs erkennen zu können. die Differenzierung von Solo-, Klein- und Großgruppenspiel zu verinnerlichen. die Unterklassifizierungen von kleineren Ensembles benennen und beschreiben zu können. Instrumente im Zusammenspiel deuten sowie sie bezüglich ihres Klanges beziehungsweise ihrer spezifischen Stimmung korrekt einordnen zu können. Das beigefügte interaktive Arbeitsblatt , das mit eingebetteten Links beziehungsweise QR-Codes versehen ist, gibt zudem genaueren Aufschluss über kleinere Varianten des Zusammenspiels. Es werden ergo verschiedene Formen des Ensembles – vom Duo bis hin zum Dezett – besprochen und mit jeweils einem kurzen Videobeispiel veranschaulicht. In einer Beobachtungsaufgabe , die entweder im Unterricht oder als Hausaufgabe gelöst werden kann, vergleichen die Lernenden den Klang kleinerer Ensembles mit dem eines opulenten Orchesters. Damit knüpft die Beobachtungsaufgabe den Bogen zum Orchesterspiel und führt dazu, dass Lernende erkennen, welche Differenzierungen indiziert sind. Eine kreative Lernaufgabe bildet den Abschluss der Unterrichtseinheit und regt die Schülerinnen und Schüler zur individuellen Reflexion an. Die beigefügten, in Ihren Musikunterricht integrierbaren Audiobeispiele dienen entweder der Festigung von bereits Gelerntem (Instrumente werden angesagt) oder dem Aufbau von Differenzierungskompetenz (Instrumente werden nicht angesagt). In letzterem Fall sind die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, den spezifischen Klang verschiedener Instrumente dem entsprechenden Korrelat zuzuordnen. In diesem Sinne kann die vorliegende Unterrichtseinheit vor allem als Anschlusspunkt an das Arbeitsmaterial "Instrumentenkunde: Instrumente und Instrumentengruppen" genutzt werden. Die Lernenden können die Lerninhalte mithilfe des Erklär-Videos und des interaktiven Arbeitsblatts weitestgehend eigenständig erarbeiten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können musikalisches (Theorie-)Wissen anwenden. festigen ihre Kenntnisse über Instrumente und Instrumentengruppen, lernen Beispiele in deren Einsatz und können entsprechend differenzieren. erarbeiten selbstständig einen Unterrichtsgegenstand und schaffen einen Transfer durch die Verknüpfung mit einer Imaginationsaufgabe. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können das Arbeitsmaterial selbst digital bearbeiten und festigen damit ihre Kenntnisse des Umgangs mit Hyperlinks sowie digitalen Kontextinformationen. können den Unterrichtsgegenstand selbst anhand audio-visueller Stimuli erkunden. trainieren Audiokompetenzen durch das Hören der Beispiele. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler unterstützen sich mutuell beim Erraten und Wiedererkennen der Hörbeispiele. lernen über eine Fachthematik in der Gruppe zu diskutieren. erfahren Wertschätzung und üben sich im Umgang mit anderen Meinungen und Standpunkten, wenn die Auswertung des Arbeitsauftrages gemeinsam besprochen wird. Denn dieser lässt individuelle und nicht nur eine korrekte Antwort zu.

  • Musik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Fußball-Knobelei

Rätsel & Knobeleien

Mathematisches Fußballrätsel für Schülerinnen und Schüler, um das logische Denken zu trainieren. Die Lösung finden Sie hier .

  • Mathematik / Rechnen & Logik

Knobelei

Rätsel & Knobeleien

Knobeleien für Schülerinnen und Schüler, um das logische Denken zu trainieren. Die Lösung finden Sie hier.

  • Mathematik / Rechnen & Logik

Cartoon der Woche: Pädagogisches Profil

Cartoon

Welche Schule ist die beste für mein Kind? Die mit den niedrigsten Inzidenzen! Prioritäten am Tag der offenen Tür.

  • Fächerübergreifend

Canva im Unterricht

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel stellt das digitale Tool "Canva" für den unterrichtlichen Einsatz vor. Es werden Anwendungsszenarien gegeben, um Lernmaterialien zu entwickeln, fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterricht zu gestalten und selbstgesteuertes Lernen im Unterricht sowie kollegialen Materialaustausch zu fördern. In den letzten Jahren zeigte sich der Bedarf an digitalen Tools für den Unterricht auf Distanz deutlich. Erkennbar war in diesem Zusammenhang aber auch, dass grundsätzlich ein Bedarf an Lösungen besteht, die den Unterricht an die gesellschaftlichen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Canva als Möglichkeit, den Unterricht zu digitalisieren Mit " Canva " existiert ein einfach anzuwendendes Tool, das ganzheitlich Unterricht eingesetzt werden kann und zudem DSGVO-konform ist. Durch die Möglichkeit, mediatisiert individuelle, interaktive und kreative Ergebnisse zu gestalten, hat Canva einen motivierenden Charakter. Es fördert durch digitales Erarbeiten von Lernmaterial die Medienkompetenz und kann in verschiedene Lernplattformen beziehungsweise Learning-Management-Systeme (LMS) integriert werden. Die Funktion des virtuellen Klassenzimmers ermöglicht kollaboratives Arbeiten in Echtzeit, aber auch kooperatives Arbeiten zu individuellen Lernzeiten oder Einzelarbeit ist möglich. So kann Canva beispielsweise flexibel für Gruppenarbeiten genutzt werden. Fächer- und jahrgangsstufenübergreifender Unterrichtseinsatz Mittels Canva können diverse interaktive Lernmaterialien von Lernenden sowie Lehrenden erstellt werden. Das Tool kann dabei fächer-, methoden- und inhaltsübergreifend eingesetzt werden. Es eignet sich für den Einsatz ab der Jahrgangsstufe fünf. Technische Voraussetzungen Für die Anmeldung bei Canva ist zumindest auf Seiten der Lehrkraft eine E-Mail-Adresse oder ein Google-, Facebook- oder Apple-Account notwendig. Die Webseite wird auf Deutsch angezeigt. Für den Einsatz von Canva im Unterricht ist ein digitales Endgerät (Smartphone, Tablet, Computer) notwendig. Gebraucht wird auch ein Internetzugang und bei Bedarf ein Beamer oder ein interaktives Whiteboard. Kosten von Canva Die Anmeldung bei Canva ist in der Basisversion kostenlos. Dabei stehen über 250.000 Vorlagen, verschiedene Designtypen und Fotos sowie ein 5GB Cloudspeicher zur Verfügung. Die eigentlich kostenpflichtige Pro-Version steht Lehrkräften und Bildungseinrichtungen gratis zur Verfügung. Enthalten sind alle Features der Basisversion sowie zusätzliche Vorlagen, Designtypen, Fotos und Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem ist ein 100GB Cloudspeicher inkludiert. Canva anwenden – Lernmaterial entwickeln Sofern im Rahmen der Anmeldung angegeben, erhalten Lehrkräfte auf sie abgestimmte Vorschläge zum Erstellen von Unterrichtsmaterialien – die sogenannten Designs. Ein häufig verwendetes Design ist die Infografik. Diese kann den individuellen Ansprüchen (je nach Fach und Thema) gestalterisch und inhaltlich angepasst werden. Dafür stehen diverse Infografik-Vorlagen mit Bearbeitungsoptionen zur Verfügung. Bearbeitet werden können beispielsweise Schriftart, Schriftfarbe oder Effekte und Animationen. In die interaktive Infografik können auch eigene Grafiken oder Audiodateien eingebunden werden. Datenschutz und Sicherheit beachten Um minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Arbeit mit Canva zu ermöglichen, ist es als Lehrkraft unabdingbar, sich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Außerdem sollten Tracking Cookies deaktiviert werden, um zu vermeiden, dass das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer über das Internet aufgezeichnet und ausgewertet wird. Ergänzend sollte Canva über einen sicheren Browser anstelle einer mobilen App verwendet werden.

  • Fächerübergreifend / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Mathematik / Rechnen & Logik / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin / Englisch / DaF / DaZ / Musik

religionen-entdecken.de: spannendes Wissen über Weltreligionen

Fachartikel

Diese Übersicht zu religionen-entdecken.de stellt das führende Wissensportal für die Weltreligionen in Deutschland vor. Kinder im Alter von 8 bis 13 Jahren finden ein umfassendes Lexikon über acht Weltreligionen, haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und das erlangte Wissen spielerisch zu testen. Die Website religionen-entdecken.de vermittelt 8- bis 13-Jährigen Wissen über die Weltreligionen. Sie informiert über religiöse Glaubensvorstellungen und -praktiken und baut so Vorurteile im Hinblick auf Unbekanntes ab. Zurzeit sind acht Religionsgemeinschaften dargestellt: Alevitentum Bahai Buddhismus Christentum Hinduismus Islam Judentum Jesidentum Sikhi Religionen-entdecken.de leistet einen wertvollen Beitrag zur Verständigung zwischen den Weltreligionen, in dem durch spielerische und niederschwellige Teilhabemöglichkeiten Kindern und Jugendlichen ein Wissensaustausch über das kulturell Fremde ermöglicht wird.

  • Religion / Ethik

Tägliches (Lehr-)Kraftritual: der Körper kennt alle Antworten

Kopiervorlage

Dieses Kurzritual für den Morgen oder Abend schenkt Lehrkräften in circa zehn Minuten Kraft und Ruhe für den Tag. Dabei geht es auf den eigenen Körper sowie auf die eigenen täglichen Bewertungen und Verurteilungen ein. Was, wenn wir unsere Einzigartigkeit sowie jene aller anerkennen und verstehen lernen und wir Heilung, Kreationskraft und Urvertrauen ermöglichen? Alle kennen diese Momente, in denen der Körper Signale sendet, denn Gefühle sind körperlich erfahrbar: Das Herz ist schwer, eine Last liegt auf den Schultern, die Knie sind weich, die Schmetterlinge tanzen im Bauch, der Kloß steckt im Hals und die Kehle ist wie zugeschnürt. Wie ist es möglich, dass wir im Alltag die Signale des Körpers ernst nehmen und vor allem wahrnehmen? Dieses kurze Kraftritual für den Morgen und/oder Abend bietet sich für Lehrkräfte und Lernende gleichsam an, um achtsam mittels Assoziationen Kraft und innere Ruhe für den Tag und/oder für die Nacht zu tanken. Grundgedanken Bereits im Moment der Befruchtung beginnt sich ein einzigartiger Organismus zu entwickeln. Jede der vielen Billionen Zellen weiß, was zu tun ist, wo sie hingehört, was ihre Aufgabe ist. Dabei sind bereits Neugeborene auf Berührung angewiesen: Sie spüren sich, wenn sie berührt werden, denn dies ist essentiell für ihr Überleben. Kinder, die nicht wahrgenommen und berührt werden, sterben (vgl. NZZ). Als Kind erfahren sich Menschen mit ihrem Körper, indem sie laufen, essen, sich waschen, spielen, Roller fahren und mehr lernen; alle Möglichkeiten und Grenzen werden ausgetestet. Im Laufe des Lebens aber scheinen Menschen die Anerkennung für die Genialität ihres Körpers manchmal zu verlieren. Sie beurteilen sich als zu dick, zu langsam, zu schwach, die Nase zu lang, die Ohren zu groß, die Brust zu klein, die Haare zu dünn, die Haut zu faltig – auch Lehrkräfte sind hiervor nicht gefeit. Dieses einfache, aber wirkungsvolle Ritual lädt Sie dazu ein, sich durch Achtsamkeit , Berührung und Assoziationen wahrzunehmen und anzuerkennen – sich anzuerkennen dafür, dass die Genialität des Körpers unübertroffen ist: Dass die Augen sehen können, der Mund sprechen, die Hände greifen und die Beine den Körper um die Welt tragen können. Der Körper verrichtet viele Aufgaben ohne bewusstes Zutun, ohne Befehl: Das Herz schlägt, die Lider schließen und öffnen sich, die Lunge atmet, die Organe verdauen und entledigen sich der Stoffe, die nicht mehr gebraucht werden – und das viele Jahre lang. Sich dessen bewusst zu werden, dem Körper dafür täglich zu danken und sich dadurch der eigenen Genialität, Energie und Stärke bewusst zu werden, dazu kann dieses Ritual beitragen. Literatur Lexikon der Psychologie: "Waisenkindversuche", in: Spektrum: www.spektrum.de/lexikon/psychologie/waisenkinderversuche/16645 . Selbstkompetenz Die Lehrerinnen und Lehrer beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler nehmen ihren Körper achtsam wahr. tragen aktiv zur eigenen Gesundheit durch Achtsamkeit bei.

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Einführung in das Schulrecht: Schulpflicht

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel behandelt die gesetzlich verankerte und für das deutsche Bildungssystem zentrale Bezugsnorm der Schulpflicht. Dabei informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über allgemeine Rechtsgrundlagen sowie -inhalte und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die bei Schulpflichtverletzungen zu antizipieren sind. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier für den Schulalltag Wissenswertes. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Schulpflicht Schulpflicht besteht in allen 16 Bundesländern, unterscheidet sich hierbei aber im Detail durchaus. Die Landeschulgesetze behandeln die Schulpflicht teilweise sehr ausführlich, so in §§ 63 bis 70 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), teilweise aber auch sehr schlank, so in den §§ 37 bis 40 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Begrifflich von der Schulpflicht zu unterscheiden ist die (§ 58 NSchG oder § 28 Abs. 2 HmbSG statuierte) Pflicht zur Teilnahme, Mitwirkung und Leistungserbringung, die über die originäre Schulpflicht hinausgeht und inhaltliche Pflichten der Schülerinnen und Schüler konkretisiert. Blickt man über den nationalen Tellerrand, so ist festzustellen, dass die deutsche Schulpflicht durchaus nicht die Regel darstellt. In vielen Staaten besteht zwar eine Beschulungspflicht, eine Schulpflicht mit Präsenzpflicht ist hingegen vergleichsweise selten. Stattdessen werden vielerorts auch Homeschooling und Ähnliches toleriert, die in Deutschland regelmäßig ausgeschlossen werden. Beginn und Dauer der Schulpflicht Schulpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat und das 6. Lebensjahr vollendet hat, wobei sich die Landesregelungen im Detail leicht unterscheiden. Ist etwa in Hamburg das gesamte Jahr, in dem ein Kind das 6. Lebensjahr vollendet, in verschiedenen Konstellationen Anknüpfungspunkt für den Beginn der Schulpflicht (§ 38 HmbSG), zielt zum Beispiel § 64 NSchG darauf ab, dass alle Kinder schulpflichtig sind, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulpflicht aber auch hier früher oder später beginnen. Die Dauer der Schulpflicht beträgt in Niedersachsen gemäß § 65 NSchG grundsätzlich 12, in Hamburg gemäß § 37 Abs. 3 HmbSG 11 Schulbesuchsjahre, wobei Hamburg und andere Bundesländer die sinnvolle Regelung treffen, dass die Schulpflicht mit der Volljährigkeit endet. Dies erspart in schwierigen Fällen kleinteilige Berechnungen. Teilweise wird in den Landesgesetzen über die reine Dauer der Schulpflicht hinaus auch geregelt, wie lange der Besuch der einzelnen Schulstufen dauern muss (so etwa §§ 66 f. NSchG). Auszubildende sind auch nach Abschluss ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn berufsschulpflichtig (siehe § 37 Abs. 2 HmbSG). Auch besondere Fälle regeln die Schulgesetze mit variierender Ausführlichkeit. So befasst sich etwa § 69 NSchG mit langfristigen Erkrankungen, besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie Schülerinnen und Schülern in Strafhaft oder Heimen. § 39 HmbSG fasst sich hier kürzer und fingiert das Ende der Schulpflicht nach erfolgreichem Durchlaufen der Berufsfachschule. Daneben findet sich eine Öffnungsklausel für Einzelfallentscheidungen der Schulverwaltung. Ruhen und Ende der Schulpflicht Das sogenannte Ruhen der Schulpflicht regeln § 70 NschG und § 40 HmbSG. Ein Ruhen der Schulpflicht kann etwa während des Mutterschutzes einer Schülerin sowie bei Ableistung freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligen Sozialen (FSJ) oder Ökologischen Jahres (FÖJ) eintreten. Das Ende der Schulpflicht ergibt sich regelmäßig aus der Erfüllung der Schulbesuchsjahre. Teilweise gibt es auch hierzu weitergehende Regelungen, so in § 70 Abs. 6 NSchG, wonach die Schulpflicht mit Erlangung der allgemeinen Hochschulreife endet, außerdem wenn die Schulpflicht mindestens ein Jahr geruht hat sowie bei besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn mindestens ein Jahr eine Ersatzmaßnahme für die Sekundarstufe II (Vollzeitunterricht an einer Berufsbildenden Schule, Arbeit in einer Jugendwerkstatt oder Ähnliches) absolviert wurde. Schulpflichtverletzung Die Schulpflicht trifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern mittelbar auch jeweils die Erziehungsberechtigten, die (zum Beispiel über § 71 NschG und § 41 HmbSG) dafür zu sorgen haben, dass ihre Kinder am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Die Nichtbefolgung ist als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, kann also mit Bußgeldern belegt werden (siehe § 176 NSchG). Daneben besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zwangsweise der Schule zuzuführen, sogenannter Schulzwang (siehe etwa § 177 NSchG und § 41a HmbSG). Regelungen zur Frage, wie konkret mit Absentismus umzugehen ist (normalerweise sind die gesetzlichen Bußgelder und Schulzwang die letzten Mittel), finden sich üblicherweise nicht unmittelbar im Landesschulgesetz, sondern in dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Am niedersächsischen Beispiel soll hier dargestellt werden, was die Regelungen vorzusehen pflegen: Ziffer 3.3.2. der "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" regelt, dass bei unentschuldigtem Fehlen zunächst die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch einzuladen sind. Kommt kein Gespräch zustande, sind sie schriftlich zu informieren. Wiederholt sich das unentschuldigte Fehlen trotzdem, erfolgt eine schriftliche Information durch die Schulleitung an die Erziehungsberechtigten, dass bei weiterem Fehlen Jugend- und Ordnungsamt eingeschaltet werden. Das Jugendamt hat sodann die Aufgabe, eine mögliche Kindeswohlgefährdung (§ 8a des Achten Sozialgesetzbuches / SGB VIII) zu prüfen, das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde (teilweise auch die Schulverwaltung selbst) ist zuständig für die Verhängung von Bußgeldern gegen die Erziehungsberechtigten. Der Schülerin beziehungsweise dem Schüler gegenüber können daneben Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Datenschutzrecht für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Datenschutzrecht für Schulen" und seine Bedeutung für den Schulalltag. Dabei wirft Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, auch einen Blick auf Videokonferenz-Systeme. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zu datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundlage des Datenschutzrechts ist (mittlerweile) die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die allerdings aufgrund vielfacher Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe einer landesrechtlichen und auch themenspezifischen Konkretisierung bedarf. Diese wurde in allen Bundesländern zum Mai 2018 (teilweise auch bereits mit neuerlichen Änderungen seitdem) umgesetzt, so in Niedersachsen in § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und diversen ergänzenden Regelungen (zum Beispiel dem Runderlass "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" und dem Runderlass "Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften") und in Hamburg durch §§ 98 ff. des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) und der Schul-Datenschutzverordnung (Schul-DSV). Regelungsgegenstand Durch das Datenschutzrecht geschützt werden (nur) sogenannte "personenbezogene Daten". Diese definiert Artikel 4 der DSGVO wie folgt: "Personenbezogene Daten" [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann." Datenschutzrechtliche Grundsätze Das Datenschutzrecht ist zumeist sehr ausführlich und kleinteilig geregelt. Um dabei den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, sich einige Grundsätze vor Augen zu führen, mittels derer sich in jeder Regelung der rote Faden erkennen lässt: Die Grundlagen des Datenschutzrechts stammen bereits aus dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983. Danach ist Datenerhebung durch staatliche Stellen verboten, sofern es keine Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen gibt; dürfen nur so wenige Daten wie nötig erhoben werden (Grundsatz der "Datensparsamkeit"); darf die Datenverarbeitung nur zum ursprünglichen Zweck erfolgen (Grundsatz der Zweckbindung und Verbot von staatlichem "big data"); ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Aus späterer Rechtsprechung hat sich außerdem das "Recht auf Vergessen" ergeben, also ein Rechtsanspruch darauf, dass nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Durch die EU-DSGVO erstmals mit Rechtsverbindlichkeit festgelegt wurden außerdem das Recht auf Datenkorrekturen auf Antrag Betroffener; die Pflicht zur Sicherstellung von IT- (und damit Daten-) Sicherheit und eine Meldepflicht (innerhalb von 48 Stunden!) gegenüber der/dem Landesdatenschutzbeauftragten bei Datenschutzverletzungen. Neue Instrumentarien aus der EU-DSGVO Neben einer Konkretisierung der zuvor dargestellten Grundsätze hat die DSGVO auch einige Neuerungen gebracht. Wesentlich sind dabei die Pflicht, Verzeichnisse der (Daten-) Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Artikel 30 Absatz 1 DSGVO), Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Schulträger und etwaigen externen IT-Dienstleistern abzuschließen (Artikel 28 DSGVO) und Betroffene proaktiv über Datenverarbeitungen zu unterrichten (Artikel 13 DSGVO). In den landesrechtlichen Regelungen finden sich hierzu jeweils Konkretisierungen. Schulische Datenschutzbeauftragte Wie in jeder Behörde muss es auch in Schulen Datenschutzbeauftragte geben. Dies regelt zumeist nicht das Schulrecht, sondern das allgemeine Datenschutzrecht, zum Beispiel § 58 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Es muss sich um eine fachlich geeignete und weisungsfreie Person handeln, die frei von Interessenkonflikten (also insbesondere nicht Schulleitungsmitglied oder IT-Systemadministrator/in) ist. Als Aufgaben nennen die Gesetze regelmäßig: Unterstützung, Beratung und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes und Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Speziell: Videokonferenz-Systeme Im Zuge der Corona-Pandemie hat (nicht nur) die schulische Bedeutung von Videokonferenzen exponentiell zugenommen. Hierbei wurden zunächst allenthalben die "Augen zugedrückt", wenn es um Fragen des Datenschutzes ging, da die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs als Priorität eingestuft wurde. Unterdessen ist etwas Ruhe eingekehrt und ein nüchterner datenschutzrechtlicher Blick angezeigt: Um allerdings beantworten zu können, ob die Nutzung datenschutzkonform ist, muss jedes einzelne Videokonferenz-System (Teams, ClickMeeting , Zoom, iServ, Big Blue Button, Gotomeeting, Jitsi et cetera) individuell durchleuchtet werden, wobei auch die jeweilige Konfiguration der an der einzelnen Schule genutzten Software und Software-Version einen Unterschied machen kann. Als grundsätzliche Linie lässt sich dabei nur festhalten, dass die Nutzung immer dann datenschutzrechtlich problematisch ist, wenn Daten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-DSGVO verarbeitet und gespeichert werden, zum Beispiel in den USA. Für viele Schulen muss daher davon ausgegangen werden, dass das genutzte beziehungsweise vom Schulträger zur Verfügung gestellte System nicht vollständig datenschutzkonform ist. Kultusministerien und Schulbehörden sind (außer in Baden-Württemberg) bislang zurückhaltend mit etwaigen Eingriffen, dies dürfte sich aber künftig ändern. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Wer suchet, der findet: eine Schatzkarte erstellen

Kopiervorlage

Aufgepasst, das Abenteuer beginnt! Mit diesen Materialien schlüpfen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule und frühen Sekundarstufe I selbst in die Rolle von Piraten, Schatzsuchenden und Kompanie: Sie können ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Kreativität entfalten, indem sie selbstständig eine eigene Schatzkarte anfertigen. Wo ist der Schatz versteckt, wer findet ihn? Rätsel , Knobeleien, Scherzfragen und Denkspiele verschiedenster Art können für Kinder sehr motivierend sein und damit unterstützend auf Lernprozesse wirken. Eine besondere Faszination im Grundschulalter oder der frühen Sekundarstufe üben häufig Schatzsuchen aus: Viele sind begeistert davon, versteckten Hinweisen zu folgen und verschlüsselte Informationen herauszufinden – oder in die Rolle eines Piraten zu schlüpfen, der verstecktes Gold sucht. Das beflügelt die Fantasie der Kinder, sie "tauchen" in eine andere Welt ein und setzen sich intensiv mit einem Thema auseinander, indem sie ihre Kreativität entfalten können. Lassen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler auf die Reise gehen und eine Schatzkarte anfertigen. Die vorliegenden Arbeitsblätter laden dazu ein, dass sie selbstständig eine Schatzkarte anfertigen : Anschauliche Bilder sowie kurze Erklärungen dienen als Anleitung, anhand derer die Kinder eigenständig arbeiten können. Der Einsatz dieses Materials bietet sich zum Beispiel an, wenn im Unterricht entsprechende Themen wie Piraten, Schatzsuche und so weiter (beispielweise im Rahmen von Lektürearbeit) behandelt werden sowie in den Fächern Kunst oder Geschichte . Auch Projektwochen oder die Zeit kurz vor den Ferien bilden einen geeigneten Rahmen. Die Arbeitsblätter können ebenso zwischendurch eingesetzt werden. Vorher sollte sichergestellt werden, dass alle Materialien, die zur Umsetzung benötigt werden, zur Verfügung stehen. Auch müssen gegebenenfalls Begriffe und einzelne Schritte besprochen und geklärt werden. Bei der Durchführung sind verschiedene Sozialformen denkbar: Eine Umsetzung bietet sich sowohl in Einzelarbeit, Paararbeit sowie Kleingruppen an. In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Sozialkompetenz , sondern auch Fertigkeiten im Umgang mit Stiften und Materialien gefördert. Lassen Sie der Fantasie Ihrer Lernenden freien Lauf und tauchen auch Sie ein in fremde Welten voller Rätsel, Geheimnisse und Schätze!

  • Kunst / Kultur / Fächerübergreifend / Geschichte / Früher & Heute
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Erik und Tina, die Elektroniker

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit für den Sachunterricht der Klassen 3–4 vermittelt den Lernenden spielerisch erste Kenntnisse über Elektrizität und elektrische Spannung. Mithilfe der sympathischen Figuren, Rätseln, Experimenten und interaktiven Materialien entdecken die Kinder Stromkreise, bauen Signalanlagen, lernen den Unterschied zwischen Leitern und Nichtleitern kennen und erhalten wichtige Sicherheitshinweise im Umgang mit Strom. Dieses Unterrichtsmaterial vermittelt Schülerinnen und Schülern der Grundschule erste Grundlagen zum Thema Elektrizität. Spielerisch lernen die Kinder durch die sympathischen Figuren sowie durch Rätsel und Experimente den Stromkreis kennen. Der Kompetenzaufbau wird gezielt durch Wiederholungen, handlungsorientierte Methoden und wechselnde Sozialformen gezielt gefördert. Eine spielerische und schülerorientierte Vermittlung wichtiger Sicherheitshinweise im Umgang mit Elektrizität wird durch das ergänzende interaktive Tafelbild ermöglicht. Die Unterrichtseinheit "Erik und Tina, die Elektroniker" ist Teil des Dossiers "An den Schaltstellen der Zukunft". Sie bietet neben dem detaillierten Unterrichtsablauf und dem methodisch-didaktischen Kommentar auch die Unterrichtsmaterialien zum Download. Diese bestehen aus Arbeitsblättern, einem Rätsel, einem interaktiven Tafelbild und mehreren Experimenten sowie aus Link- und Literaturempfehlungen . Sie können direkt in der Unterrichtseinheit " Erik und Tina, die Elektroniker " heruntergeladen werden.

  • Sache und Technik
  • Primarstufe

Digitale Unterrichtsplanung mit TaskCards

Fachartikel
5,99 €

Digital, flexibel und überall zugänglich: Autorin Katharina Sambeth beschreibt in diesem Artikel, wie und warum sie ihren eigenen Unterricht mit dem Tool TaskCards plant. Als Lehrkraft habe ich lange nach der für mich perfekten Methode zur Vorbereitung meines Unterrichts gesucht. Hierbei hatte ich diverse Anforderungen an das Tool oder Programm zur Organisation meines Fachunterrichts: Es sollte möglichst flexibel und interaktiv , aber auch ein Zugriff über externe Endgeräte sollte möglich sein. Des Weiteren war es mir wichtig, dass ich dort auch Links und Materialien ablegen kann, welche ich aktiv im Unterricht benötige. Hierdurch wurden bereits viele Anwendungen im Voraus aussortiert. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen nutzen gerne PowerPoint oder Word , welche für mich nicht praktikabel sind, da ich hier keine Materialien interaktiv und sofort einsetzbar ablegen kann. OneNote , ein weiteres Produkt aus dem Hause Microsoft, ist mir persönlich zu unstrukturiert und unübersichtlich. Im Studium hatte ich die Anwendung für mich ausführlich getestet und den Versuch nach zwei Wochen beendet. Vorteile von TaskCards : digitale Pinnwände für alle Fälle Mit dem Einsatz von TaskCards in all meinen Klassen habe ich festgestellt, dass ich nicht nur Links und Materialien für meine Schülerinnen und Schüler dort organisiere und zur Verfügung stelle, sondern mir auch immer mehr private Pinnwände mit Material für den Unterricht und diverse Sammlungen anlege. So habe ich mir Pinnwände zu den verschiedenen Jahrgangsstufen und Sequenzen angelegt und dort mein Material sowie Links zu diversen Anwendungen und Materialien hinterlegt. Mit der Zeit habe ich zudem begonnen, die einzelnen Phasen des Unterrichts farblich hervorzuheben und die Bezüge zum Lehrplan von meinen analogen Plänen sowie unserem Curriculum mit in die Pinnwände aufzunehmen. Auf diese Weise entstand eine Struktur, welche für mich funktioniert und die ich nach wie vor noch modifiziere, sodass ich alle wichtigen Informationen und Materialien auf der jeweiligen Pinnwand für meinen Unterricht finde. Was ist TaskCards ? Bevor ich meine Methode zur Unterrichtsplanung mit TaskCards im Detail erläutere, möchte ich kurz die browserbasierte Anwendung selbst vorstellen. Vielleicht haben Sie schon einmal von Padlet oder Trello gehört? Auch bei TaskCards handelt es sich um eine digitale Pinnwand, welche kollaborativ bearbeitet wird und welche in Echtzeit synchronisiert . Im Vergleich zu den anderen beiden genannten Anwendungen ist TaskCards allerdings DSGVO-konform und das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland. Somit erfüllt dieses Tool alle schulischen Vorgaben des Datenschutzes. Für die Nutzung der Pinnwand ist eine Registrierung durch die Lehrkraft notwendig ; für die Nutzung dieser durch die Schülerinnen und Schüler dagegen nicht. Den Nutzenden stehen bei TaskCards verschiedene Preiskategorien zur Verfügung, welche von einer kostenlosen Nutzung bis zu einer Nutzung mit Schullizenz reichen. Auch diverse Medienzentren bieten ihren Lehrkräften mittlerweile einen kostenlosen Zugang an. Bei Bedarf fragen Sie einfach mal an entsprechender Stelle nach. Meine Unterrichtsplanung mit TaskCards An meiner Schule erfolgt die Planung von Unterrichtsstunden nach dem Einzelstundenmodell. Für mich persönlich hat es sich als sinnvoll erwiesen, meinen Unterricht entsprechend den einzelnen Einheiten einer jeden Sequenz zu planen. Diese können sich sowohl auf eine einzelne Schulstunde beschränken, aber auch über mehrere Stunden ziehen. Entsprechend dieser Grundlage gehe ich auch bei meiner Unterrichtsplanung mit TaskCards vor. Jede Sequenz besitzt hier eine eigene Pinnwand , welche in den entsprechenden Ordnern der jeweiligen Jahrgangsstufen abgelegt wird. Untergliedert sind die verschiedenen Pinnwände in Spalten, welche den jeweiligen Themenschwerpunkt der Einheit als Titel tragen und zur besseren Orientierung der Themengebiete in der jeweiligen Pinnwand dienen. Die einzelnen Einträge der jeweiligen Spalten erfolgen anschließend gemäß einem von mir entwickelten Farbschema: orange: Kompetenzschwerpunkt(e) der jeweiligen Einheit gelb: Verankerung im Lehrplan (hier: LehrplanPlus Bayern) weiß: Fragestellung der jeweiligen Einheit, welche gemeinsam im Unterricht erarbeitet wird grün: Einstieg rot: Erarbeitung pink: Vertiefung grau: Abschluss und Beantworten der eingangs erarbeiten Fragestellung Gemäß diesem Farbschema plane ich nun meinen Unterricht. Nach der Sichtung und Erstellung von Materialien füge ich alle in dieser Sequenz benötigten Materialien und Links den jeweiligen Pins hinzu. Auch Seiten aus dem Schulbuch und entsprechende Aufgabenstellungen werden hier vermerkt.

  • Fächerübergreifend

Unterrichtsmaterial und News für die Grundschule

In diesem Schulformenportal finden Grundschullehrkräfte abwechslungsreiche digitale und analoge Unterrichtsmaterialien zum Download für die Fächer der Primarstufe:

  • Sprache: Deutsch, Englisch, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
  • MINT: Mathematik und Sachunterricht
  • Kunst und Musik
  • sowie Religion/Ethik, Sport und Fächerübergreifend.

Dabei stehen Lehrerinnen und Lehrern kostenlose und kostenpflichtige Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtseinheiten und interaktive Übungen mit Lösungsvorschlägen zur Verfügung. Diese können heruntergeladen und direkt im Fach-Unterricht sowie in Vertretungsstunden eingesetzt werden. Zu lehrplanorientierten Unterrichtsideen und Übungen gesellen sich aktuelle Bildungsnachrichten sowie Tipps zu Apps und Tools für den Unterricht von der ersten bis zur vierten Klasse. 

Nutzen Sie unsere Suche mit ihren zahlreichen Filterfunktionen, um einfach und schnell lehrplanrelevante Arbeitsmaterialien für Ihren Unterricht zu finden.

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