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Urheberrecht in Schule und Unterricht

Dossier

Das Urheberrecht hat die wichtige Funktion, geistiges Eigentum zu schützen. Im Internet gilt diese Regelung genauso wie in der wirklichen Welt. Was viele oft nicht wissen: Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers heruntergeladen, auf der eigenen Webseite eingebunden oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Es genügt auch nicht, einfach nur die Quelle des Inhalts zu nennen und diesen trotzdem zu verwenden. Auch wenn das Internet oft unüberschaubar und riesengroß wirkt, ist die Gefahr, für dortige Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, nicht zu unterschätzen. Systematisch suchen Rechteinhaber und Angehörige der Unterhaltungsindustrie nach illegal eingestellten Inhalten. Werden sie fündig, erhält die oder der Betroffene zunächst ein Abmahn-Schreiben mit der Aufforderung, eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Für eine einzige Abmahnung werden dann oft schon mehrere tausend Euro fällig und es spielt keine Rolle, ob bewusst oder unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Kommt man der Aufforderung nicht nach, folgt häufig eine Klage oder ein gerichtlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese Themensammlung bündelt für Sie Informationen und Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht in Schule und Unterricht. Sie erhalten Tipps, wie Sie im Hinblick auf das Urheberrecht rechtssicher unterrichten, zum Beispiel, indem Sie mit Open Educational Resources (OER) arbeiten. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen im Unterricht verwendet werden dürfen. Auch stellen wir Ihnen Unterrichtsmaterialien mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen zur unterrichtlichen Behandlung des Themas Urheberrecht zur Verfügung. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Umgang mit dem Urheberrecht zu befähigen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Erste Hilfe: Trau dich

Unterrichtseinheit

Erste Hilfe kann Leben retten. Vorausgesetzt, man weiß am Unfallort, was zu tun ist. Diese Unterrichtsmaterialien für Berufsbildende Schulen erläutern, was in einer Notsituation zu tun ist, welche Maßnahmen die Erste Hilfe im Betrieb umfasst und welche Vorteile die Ausbildung zur Ersthelferin oder zum Ersthelfer im Betrieb hat. Wo wir uns auch aufhalten – am Arbeitsplatz, zu Hause, im Sportverein, in der Schule oder im Straßenverkehr – überall und zu jeder Zeit können wir in Situationen geraten, in denen andere Menschen nach einem Unfall unsere tatkräftige Hilfe brauchen. Von diesen Situationen wird man normalerweise überrascht. Nicht jeder Mensch reagiert dann besonnen und weiß sofort, was zu tun ist. Im Gegenteil: Viele haben Angst und sind unsicher. Während sie unschlüssig herumstehen, vergeht wertvolle Zeit, die manchmal sogar über das Leben oder Sterben eines Menschen entscheidet. Die Schülerinnen und Schüler an Berufsbildenden Schulen begreifen auf der Basis der vorliegenden Unterrichtsmaterialien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dass sie bei einem Notfall verpflichtet sind zu helfen. Sie erkennen, dass sie selbst viel davon profitieren, wenn sie einer solchen Situation nicht hilflos ausgeliefert sind, sondern gezielt handeln können. Wer sieht schon gerne tatenlos zu, wenn ein Unfallopfer dringend Hilfe benötigt? Das ist nicht gerade gut für die Selbstsicherheit. Wer hingegen weiß, was zu tun ist und eine Notlage positiv beeinflussen kann, hilft nicht nur den Opfern, sondern erhält auch Anerkennung. Gute Gründe also, in das erforderliche Know-how ein wenig Zeit und Energie zu investieren. Eine Ausbildung zur Ersthelferin oder zum Ersthelfer – im privaten oder beruflichen Umfeld – und regelmäßige Auffrischungskurse sind das beste Mittel gegen die Hilflosigkeit und Ohnmacht im Ernstfall. Im Rahmen der Unterrichtsmaterialien werden folgende Inhalte vermittelt: Was ist in einer Notsituation zu tun? Welche Maßnahmen umfasst die Erste Hilfe im Betrieb? Welche Vorteile bringt die Ausbildung zur Ersthelferin oder zum Ersthelfer im Betrieb? Wichtig: Diese Unterrichtsmaterialien ersetzen keinen Erste-Hilfe-Kurs. Sie sind branchenübergreifend einsetzbar. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass man per Gesetz verpflichtet ist, Erste Hilfe zu leisten. wissen, dass Helferinnen und Helfer in aller Regel für Fehler nicht haften müssen. prägen sich ein, was in einer Notsituation zu tun ist. begreifen, dass sie als Ersthelfende Teil einer Rettungskette sind. lernen, wie die Erste-Hilfe-Infrastruktur in einem Betrieb aufgebaut ist. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten und diskutieren das Thema "Unterlassene Hilfeleistung" am Beispiel eines Cartoons. überdenken anhand eines Cartoons ihre eigene Handlungskompetenz in Notsituationen. erschließen sich anhand eines Rollenspiels Inhalte erlebnisorientiert. übertragen theoretische Kenntnisse auf die Praxis. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten verschiedene Aufgaben gemeinsam und stärken damit ihre Teamfähigkeit. versetzen sich in die Argumentation von anderen hinein und lernen, andere Überzeugungen zu akzeptieren. bauen durch Training Hemmungen ab und entwickeln genug Selbstbewusstsein, um Notfallsituationen zukünftig meistern zu können. werden motiviert, sich zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin ausbilden zu lassen.

  • Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Notfälle Teil 1: Herz, Lunge, Gehirn

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Die Unterrichtseinheit geht auf die Grundsätze Erster Hilfe bei häufig vorkommenden Notfällen von Herz, Lunge und Gehirn ein. Um effektiv handeln zu können, werden vorrangig die Beobachtungskriterien sowie die dazugehörigen (Pflege-)Maßnahmen erläutert. Die Lernenden erarbeiten im Rahmen einer Gruppenarbeit ein Rollenspiel sowie eine Präsentation zu den Themenschwerpunkten Herzinfarkt und Apoplex. Es gibt eine Reihe von Notfällen, die ein (sehr) schnelles Eingreifen erfordern. Dennoch bestehen oft Unsicherheiten auf Seiten der Pflegenden. Die Verunsicherung betrifft primär die korrekte Einschätzung des Notfalls . Daher ist es von besonderer Bedeutung, die Symptome sicher zu erkennen. Ein Austausch über die bisherigen Erfahrungen mit Notfällen leitet daher die Einheit ein. Auf den grundsätzlichen Erste Hilfe Maßnahmen bei Unfällen aufbauend, werden Notfälle von Todesfällen differenziert. Weiterhin werden Notfälle, die die Organe Herz, Lunge und Gehirn betreffen, behandelt. In einem Rechercheauftrag erarbeiten die Schülerinnen und Schüler wesentliche Inhalte zu den Notfällen "Herzinfarkt" und "Apoplex". Gleichzeitig zeigt die Unterrichtseinheit auf, was in akuten Notfällen zu unterlassen ist. Darüber hinaus setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Patientenverfügung auseinander. Den Grundstein für die Unterrichtseinheit bildet eine PowerPoint-Präsentation. Diese wird durch Arbeitsblätter und eine interaktive Übung sinnvoll ergänzt. Überblick Insgesamt bearbeiten die Lernenden vier zusammenhängende Arbeitsblätter. Zu Beginn der Unterrichtseinheit tauschen sich die Auszubildenden zu vorgegebenen Fragestellungen zum Thema Notfall aus. Im Anschluss definieren die Lernenden den Begriff "Notfall". Weiterhin ergänzen sie eine Grafik zu Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Schülerinnen und Schüler differenzieren sichere und unsichere Todeszeichen. Im Anschluss werden die Notfallsituationen "Atemnot" und "Apoplex" thematisiert. Die Lerneinheit wird durch eine interaktive Übung unterstützt. Ein wesentliches Ziel der Unterrichtseinheit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre Kenntnisse der Ersten Hilfe wiederholen. Die Lerneinheit ist in drei Teile aufgeteilt: Während sich der erste Teil mit Notfällen im Bereich von Herz, Lunge und Gehirn beschäftigt, geht es in Teil zwei um Unfälle und Notfälle im Kindesalter . Im dritten und letzten Teil werden weitere Notfälle wie Schock, Vergiftungen und Erfrierungen thematisiert. In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die Inhalte zu einem Großteil selbstständig. Zu diesem Zweck werden sowohl Arbeitsblätter als auch eine interaktive Übung hinzugezogen. Sowohl in Paararbeit als auch in einer Gruppenarbeit haben die Lernenden die Möglichkeit sich auszutauschen. Der Zeitpunkt für den Rechercheauftrag zu den Themenbereichen "Herzinfarkt" und "Apoplex" ist variabel und kann von den Lehrkräften selbst bestimmt werden. Der zeitliche Rahmen für die Vermittlung der Theorie sollte bei mindestens drei Unterrichtsstunden liegen. Dies ist unter anderem abhängig von dem Zeitbedarf für eine ausführliche (Internet-)Recherche, Präsentation sowie das Rollenspiel. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen Notfälle, die das Herz, die Lunge oder das Gehirn betreffen sicher und können die Symptome entsprechend zuordnen. kennen entsprechende Erste Hilfe Maßnahmen. kennen die grundsätzlichen Inhalte einer Patientenverfügung. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihr Wissen selbstständig anhand interaktiver Übungen. erarbeiten sich Lerninhalte mittels interaktiver Übungen. sind in der Lage, im Rahmen der Gruppenarbeit wissenschaftliche Quellen im Internet ausfindig zu machen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Ergebnisse im Plenum. geben sich im Anschluss an die Präsentationen der Gruppenarbeit konstruktives Feedback. arbeiten effektiv und kooperativ in Kleingruppen zusammen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Abgemahnt und abgestraft

Fall des Monats

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Schülerinnen und Schüler, die illegal Musikdateien heruntergeladen haben und daraufhin von einer Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt, auf Unterlassung verklagt oder sogar mit einer Vertragsstrafe bedroht werden? In der Klasse 11b der Carl-Zeiss-Realschule in Gotha wurden mehrere Schülerinnen und Schüler, die in peer-to-peer Netzwerken Musik-Dateien runtergeladen hatten, wegen des Anbietens urheberrechtlich geschützter Werke durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg abgemahnt. Für den Fall, dass der Abmahnung nicht Folge geleistet wird, droht der Rechtsanwalt mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung. Vertrauensvoll wenden sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler an ihren Rechtskundelehrer Ferdinand Peters, der sich bei seiner Studienfreundin Dr. jur. Sabine Schmidt informiert, was unter einer Abmahnung und einer Einstweiligen Verfügung zu verstehen ist, und welche Handlungsmöglichkeiten es für die Betroffenen gibt.

  • Fächerübergreifend

Notfälle Teil 3: Schockformen und Erste Hilfe

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Der dritte Teil der großen Lerneinheit "Notfälle" thematisiert schwerpunktmäßig die unterschiedlichen Schockformen sowie die Notfälle "Thermische Verletzungen", "Verätzungen" "Intoxikationen", "Hypothermie" beziehungsweise "Erfrierungen" sowie "hyperglykämische Entgleisungen". Es stehen Lehrkräften unterrichtsbegleitende Arbeitsblätter mit Lösungen, Poster als Musterlösungen zum Recherche-Auftrag oder als zusammenfassende Handouts, drei interaktive Aufgaben sowie eine PowerPoint-Präsentation zur Verfügung. Es gibt eine Reihe von Notfällen, die ein (sehr) schnelles Eingreifen erfordern. Dennoch bestehen oft Unsicherheiten auf Seiten der Pflegenden. Die Verunsicherung betrifft primär die korrekte Einschätzung des Notfalls. Daher ist es von besonderer Bedeutung, die Symptome sicher zu erkennen. Diese Unterrichtseinheit geht auf die Grundsätze Erster Hilfe bei häufig vorkommenden Notfällen ein. Gleichzeitig zeigt sie aber auch auf, was in akuten Notfällen zu unterlassen ist. Erläutert werden dabei vorrangig die Beobachtungskriterien sowie die dazugehörigen (Pflege-)maßnahmen, um in solchen Situationen effektiv handeln zu können. Den Grundstein für die Unterrichtseinheit bildet eine PowerPoint-Präsentation. Diese wird durch vier zusammenhängende Arbeitsblätter, drei interaktive Übungen und einen Rechercheauftrag zu unterschiedlichen Schockformen sinnvoll ergänzt. Zuzüglich stehen Poster zur Verfügung, die als Musterlösungen zum Recherche-Auftrag oder als zusammenfassende Handouts genutzt werden können. Weitere thematisierte Notfälle betreffen die häufigsten Unfälle, die im häuslichen Bereich vorkommen, sowie Hypothermie (Aufgaben 4 und 5). Zu Beginn bearbeiten die Auszubildenden die Interaktive Übung 01, um die vorausgegangenen Lerninhalte zum Thema Notfälle zu wiederholen. Die Lernenden recherchieren daraufhin in Gruppen zu einer ihnen zugeteilten Schockform, halten die Recherche-Ergebnisse in einem Präsentationsmedium nach Wahl fest und präsentieren ihre Erkenntnisse im Plenum. Mithilfe der unterrichtsbegleitenden Arbeitsblätter erfolgt im Anschluss ein Austausch zu den Symptomen von Intoxikation sowie ein weiterer Recherche-Auftrag dazu, wie die Bewusstseinslage von bewusstseinseingetrübten Personen eingeschätzt beziehungsweise eingeteilt wird. Den Abschluss bilden die Interaktiven Übungen 02 und 03 zur Wiederholung und Vertiefung des Lernstoffs owie ein offizieller Abschluss der Unterrichtsreihe. Interaktive Übungen Angegliedert an die Lerneinheit sind drei interaktive H5P-Übungen, die Sie hier durchführen und herunterladen können: Interaktive Üebung 01: Das Question Set dient sowohl als einführende interaktive Übung als auch als Lernerfolgskontrolle in Bezug auf die vorausgegangenen Unterrichtseinheiten zum Thema "Notfälle". Interaktive Übung 02: Mit Sort the Paragraphs sortieren die Lernenden die Erstmaßnahmen, die im Falle eines Schocks zu ergreifen sind. Interaktive Übung 03: Mit diesem Question Set erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig die zu unterscheidenden Merkmale von Diabetischem Koma und Hyperglykämischem Schock. Bei diesem Unterrichtsmaterial handelt es sich um den dritten und letzten Teil der Unterrichtsreihe "Notfälle": Während sich Teil 1 mit Notfällen im Bereich von Herz, Lunge und Gehirn beschäftigt, geht es in Teil 2 um Unfälle und Notfälle im Kindesalter . Im dritten Teil werden die häufigsten Notfälle im häuslichen Bereich wie Intoxikationen und Hypothermie sowie Schockformen thematisiert. In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die Inhalte zu einem Großteil selbstständig. Zu diesem Zweck werden sowohl Arbeitsblätter als auch interaktive Übungen hinzugezogen. Die Sozialformen wechseln sich dabei stetig ab: Einzel-, Paar- und Gruppenarbeiten. Der Zeitpunkt für den Rechercheauftrag zum Thema Schockformen ist variabel und kann von den Lehrkräften selbst bestimmt werden. Der zeitliche Rahmen für die Vermittlung der Theorie sollte bei zwei bis drei Unterrichtsstunden liegen. Dies ist unter anderem abhängig von dem Zeitbedarf für eine ausführliche (Internet-)Recherche, für die Präsentation und die Nachbesprechung. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die unterschiedlichen Schockformen in Bezug auf die Symptome, die Ursachen und die Therapiemaßnahmen voneinander differenzieren. kennen Erste Hilfe Maßnahmen bei Intoxikationen, thermischen Verletzungen, Verätzungen und Hypothermie. können anhand unterschiedlicher Kriterien das Diabetische Koma vom hyperglykämischen Schock differenzieren. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihr Wissen und erarbeiten sich Lerninhalte selbstständig anhand interaktiver Übungen. recherchieren ergebnisorientiert nach validen, wissenschaftliche Quellen im Internet. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Ergebnisse im Plenum. geben sich im Anschluss an die Präsentationen der Gruppenarbeit konstruktives Feedback. arbeiten effektiv und kooperativ in Kleingruppen zusammen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Notfälle Teil 2: Notfälle im Kindesalter

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Im Kindesalter gibt es eine Reihe von Unfällen beziehungsweise Notfällen, die typisch für diese Altersgruppe sind und das Einleiten rascher Maßnahmen erfordern. Um bei Kindernotfällen adäquat zu reagieren, ist es wichtig, anatomische Besonderheiten zu berücksichtigen. In dieser Unterrichtseinheit stehen Lehrkräften eine PowerPoint-Präsentation und unterrichtsbegleitende Arbeitsblätter mit Lösungen zur Verfügung. Zwei Poster dienen als Musterlösungen zu Recherche-Aufträgen oder als zusammenfassende Handouts. Drei interaktive Aufgaben ergänzen die Unterrichtseinheit. Einführung Es gibt eine Reihe von Notfällen , die ein (sehr) schnelles Eingreifen erfordern. Insbesondere bei Kindern besteht eine große Hemmschwelle. Je nach Altersgruppe und Entwicklungsstand kommen unterschiedliche Unfälle zum Tragen: Während beispielsweise für das Säuglingsalter Sturzereignisse typisch sind, treten zwischen dem siebten Lebensmonat und dem vierten Lebensjahr vermehrt Verbrühungen, Fremdkörperaspirationen und Ertrinkungsunfälle auf. Da Säuglinge und (Klein-)Kinder über kein beziehungsweise ein beschränktes Sprachvermögen verfügen und sich je nach Alter teilweise noch nicht verbal äußern können, ist das sichere Erkennen der Symptome sowohl für die Bezugspersonen als auch für Pflegefachpersonen von elementarer Bedeutung. Gleichzeitig zeigt die Unterrichtseinheit auf, was in akuten Notfällen zu unterlassen ist. Themenschwerpunkte in dieser Unterrichtseinheit Den Grundstein für die Unterrichtseinheit bildet eine PowerPoint-Präsentation . Diese wird durch Arbeitsblätter und interaktive Übungen sinnvoll ergänzt. Die Unterrichtseinheit wird durch die Lehrperson moderiert. Zwischenzeitlich bearbeiten die Schülerinnen und Schüler mehrere interaktive Übungen sowie Aufgaben auf insgesamt vier Arbeitsblättern. Zu Beginn setzen sich die Lernenden mit den Besonderheiten im Säuglings- und Kindesalter auseinander. Darauf aufbauend werden verschiedene Notfälle thematisiert, die eingangs durch die Lehrperson anmoderiert und zur Verfestigung der Kenntnisse durch die Auszubildenden in Aufgabenstellungen bearbeitet werden. Die Notfälle sind: Ertrinkungs- und Stromunfälle sowie Krampfanfälle, Pseudokrupp, Fremdkörperaspiration, Asthma bronchiale, Frakturen im Wachstumsalter, Verbrennungen und Verbrühungen. In einem Rechercheauftrag erarbeiten die Schülerinnen und Schüler wesentliche Inhalte zu den Notfällen "Intoxikationen" und "Bisswunden" . Insgesamt bearbeiten die Lernenden vier zusammenhängende Arbeitsblätter. Die ersten beiden Aufgaben beinhalten die (anatomischen) Besonderheiten im Kindesalter. Weiterhin werden die Notfälle Ertrinkungsunfälle, Fieberkrampf, Vergiftungen, Bisswunden und Asthma bronchiale thematisiert. Die beiden Unfälle "Vergiftungen" und "Bisswunden" werden in einem Rechercheauftrag bearbeitet. Interaktive Übungen Die Lerneinheit wird durch drei interaktive Übungen ergänzt: Übung 1: Die Lernenden finden die häufigsten Notfälle im Kindesalter im Buchstabensalat. Übung 2: Die Schülerinnen und Schüler sortieren die Maßnahmen bei einem akuten Asthmaanfall. Übung 3: Die Lernenden ergänzen die Lücken zu den Verbrennungsgraden. Ein wesentliches Ziel der Unterrichtseinheit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die (anatomischen) Besonderheiten im Säuglings- und Kindesalter kennenlernen. Darauf aufbauend werden die entsprechenden Erste Hilfe Maßnahmen erläutert. Die Lerneinheit ist in drei Teile aufgeteilt: Während sich der erste Teil mit Notfällen im Bereich von Herz, Lunge und Gehirn beschäftigt, geht es in Teil 2 um Unfälle und Notfälle im Kindesalter. Im letzten Teil werden weitere Notfälle wie die Schockformen, Intoxikationen und Erfrierungen thematisiert. In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die Inhalte zu einem Großteil selbstständig. Zu diesem Zweck werden sowohl Arbeitsblätter als auch interaktive Übungen hinzugezogen. Sowohl in Paararbeit als auch in einer Gruppenarbeit haben die Lernenden die Möglichkeit sich auszutauschen. Der Zeitpunkt für den Rechercheauftrag zu den Themenbereichen "Intoxikation" und "Bisswunden" ist variabel und kann von der Lehrperson selbst bestimmt werden. Der zeitliche Rahmen für die Vermittlung der Theorie sollte bei etwa zwei bis drei Unterrichtsstunden liegen. Dies ist unter anderem abhängig von dem Zeitbedarf für eine ausführliche (Internet-)recherche, die Präsentation sowie das Rollenspiel. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nennen typische Notfälle im Kindesalter. kennen entsprechende Erste Hilfe Maßnahmen. kennen die Schweregrade eines Pseudo-Krupp-Anfalls. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihr Wissen selbstständig anhand interaktiver Übungen. erarbeiten sich Lerninhalte mittels interaktiver Übungen. sind in der Lage im Rahmen der Gruppenarbeit wissenschaftliche Quellen im Internet ausfindig zu machen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Ergebnisse im Plenum und geben sich gegenseitig konstruktives Feedback. erarbeiten gemeinschaftlich ein Rollenspiel. arbeiten effektiv und kooperativ in Paararbeit zusammen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Ressource Wasser nachhaltig nutzen und schützen

Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit für das Fach Geographie in den Klassen 7–8 thematisiert den verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Ursachen und Folgen von Wasserknappheit auseinander, reflektieren ihr individuelles Konsumverhalten und erörtern Möglichkeiten zur Ressourcenschonung. So werden Nachhaltigkeit und Generationenverantwortung praxisnah erfahrbar gemacht. Wasser bedeutet die Grundlage des Lebens. Es wird nicht nur direkt, also in Form von Trinkwasser verbraucht, sondern auch indirekt, zum Beispiel für die Herstellung von Kleidung und die Bewässerung von Obst und Gemüse. Der rücksichts- und verantwortungsvolle Verbrauch von Ressourcen wie Wasser ist insbesondere im Jahr 2022 aufgrund steigender Energiekosten und anhaltender Hitze in den Sommermonaten in den Fokus vieler Menschen gerückt. Darüber hinaus wird Wasser frequent im Rahmen der Diskussionen um den Klimawandel thematisiert. In gleich mehreren Fächern werden Themen rund um Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit und daraus resultierende Partizipationsmöglichkeiten und Generationenverantwortung behandelt. Es handelt sich hierbei ebenso um eine Thematik, anhand welcher sich sowohl individuelles als auch kollektives Verantwortungs- und Umweltbewusstsein ableiten und fördern lässt. Diese Unterrichtseinheit bietet sich für den fächerübergreifenden Unterricht an und besteht aus drei Arbeitsblättern mit Lösungsvorschlägen, in welchen Schülerinnen und Schüler für den Wasserverbrauch in der Schule, zuhause und in Deutschland sensibilisiert werden und über mögliche Wassereinsparungstechniken reflektieren sollen. Ein wesentliches Ziel der Unterrichtseinheit ist das Reflektieren des eigenen alltäglichen Umgangs mit Wasser. Darüber hinaus werden durch die Lerneinheit neue Impulse zur Energieeinsparung vermittelt. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, in diesem Fall mit (Warm-)Wasser, ist zugleich in mehreren Fächern Lehrplaninhalt, sodass sich diese Unterrichtseinheit auch zum fächerübergreifenden Unterricht eignet. So zielt der Sozialkunde-, Politik- und Wirtschaftsunterricht der Sekundarstufe I im Inhaltsfeld Gesellschaft und Natur unter anderem auch auf die Themen der nachhaltigen Entwicklung ab, mit welcher aktuelle und künftige Bedürfnisse in sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereichen gesichert werden können. Dabei geht es auch um Partizipationsmöglichkeiten, um Generationenverantwortung und um den eigenen regionalen, überregionalen und internationalen Lebensweltbezug. Doch auch im Ethik-Unterricht der Mittelstufe stehen Mensch, Natur und Technik zur Disposition, wobei ebenfalls die Konsequenzen des eigenen Handelns und Unterlassens thematisiert werden. Die Unterrichtseinheit startet mit einer Initialfrage, die den Lebensweltbezug herstellt, indem die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Wassernutzung des Tages reflektieren und die Wasserverbrauchsanlässe in einer Mindmap an der Tafel / auf dem Smartboard visualisieren. In einem Informationstext auf dem ersten Arbeitsblatt erarbeiten sie Hintergrundinformationen zum täglichen Pro-Kopf-Wasserverbrauch, zur lokalen/regionalen Wasserknappheit und Wassereinsparmethoden in Deutschland. Je nach Lerngruppe bieten sich bei der Bearbeitung verschiedene Sozialformen an. Im nächsten Schritt ermitteln die Schülerinnen und Schüler per Lückentext auf dem zweiten Arbeitsblatt Wassereinspartechniken durch Luftsprudler, Wassermengenregler und Ähnlichem. Schnelle Lernende können im Sinne der Binnendifferenzierung ergänzend ein Video dazu sehen und dessen Aspekte sowie mögliche eigene Ideen der Klasse präsentieren. Ein Wortgitter enthält weitere ressourcensparende Techniken im Umgang mit Wasser, welche weiterhin in einer Internetrecherche konkretisiert und in der Klasse präsentiert werden sollen. Den Abschluss bildet das handlungsorientierte dritte Arbeitsblatt . Die Schülerinnen und Schüler suchen mögliche Orte in der Schule, an denen Wasser genutzt und verbraucht wird, auf und reflektieren deren Wasserverbrauch sowie mögliche Einsparmaßnahmen für ihre Schule. Um die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf den eigenen häuslichen Alltag zu übertragen, führen die Schülerinnen und Schüler im Anschluss daran ein Wassertagebuch, in dem sie notieren, womit sie wann und wie viel Wasser im Alltag verbrauchen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen Richtwerte des aktuellen täglichen Pro-Kopf-Wasserverbrauchs und bekannter Sanitärvorrichtungen und -tätigkeiten sowie Gründe regionaler Wasserknappheiten in Deutschland. können Vor- und Nachteile von Wassereinsparungen benennen und wissen, warum vor allem die Warmwassereinsparung hinsichtlich Umwelt-, Ressourcen- und "Geldbeutel"-Schutz bedeutsam ist. reflektieren und entwickeln Ideen, wie sie (Warm-)Wasser in der Schule und zuhause einsparen können. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren selbstständig zu Energiespartechniken beziehungsweise -vorrichtungen im Internet. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler reflektieren eigene tägliche Verhaltensweisen. kooperieren in (Klein-)gruppen.

  • Politik / SoWi
  • Sekundarstufe I

Die besondere Verantwortung von Lehrkräften auf Schulfahrten

Fall des Monats

Klassenfahrten sind für viele ein Highlight im Schuljahr – und für Lehrkräfte zugleich eine Herausforderung mit großer Verantwortung. Was aber, wenn gesundheitliche Risiken übersehen werden? Ein tragischer Fall zeigt, wie wichtig es ist, Gesundheitsdaten im Vorfeld systematisch zu erfassen und ernst zu nehmen. Denn wer eine Schulreise begleitet, trägt mehr als nur organisatorische Verantwortung – er oder sie ist Schutzperson für alle mitreisenden Schülerinnen und Schüler. Klassenfahrten sind für Schülerinnen und Schüler oft ein Highlight des Schuljahres – eine willkommene Abwechslung vom Schulalltag, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt und neue Erfahrungen ermöglicht. Für Lehrkräfte bedeuten sie jedoch auch eine besondere Verantwortung. Sie übernehmen die Aufsichtspflicht für ihre Schülerinnen und Schüler und sind in besonderem Maße für deren Wohlergehen verantwortlich. Doch was passiert, wenn trotz aller Sorgfalt etwas Tragisches geschieht? Ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach wirft ein Schlaglicht auf die weitreichenden Pflichten von Lehrkräften und verdeutlicht die Notwendigkeit präziser Vorsichtsmaßnahmen. Das Urteil, über das das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert, bietet wichtige Informationen für alle Lehrkräfte, die an der Organisation und Durchführung von Schulfahrten beteiligt sind. Fahrlässige Tötung einer Schülerin auf einer Klassenfahrt Das Landgericht Mönchengladbach hat am 15. Februar 2024 (AZ: 23 KLs 6/23) zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall waren es 23.400 Euro, im anderen 7.200 Euro. Beides entspricht jeweils 180 Tagessätzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung endgültig bestätigt (Beschluss v. 18.12.2024, Az. 3 StR 292/24). Im Kern steht die Feststellung, dass die Angeklagten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie haben es versäumt, vor der Fahrt schriftlich die Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler abzufragen. Das Gericht unterstreicht damit die Garantenstellung von Lehrkräften gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern bei Ausflügen und Klassenfahrten, insbesondere wenn es um gesundheitliche Beeinträchtigungen geht. Der tragische Sachverhalt: Emilys letzter Schulausflug Der Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, ist zutiefst tragisch: Emily, eine minderjährige Schülerin, litt seit ihrem siebten Lebensjahr an Diabetes mellitus Typ I und war auf eine lebenslange Insulintherapie angewiesen. Ihre Erkrankung war bei der Schulaufnahme bekannt und in ihrer Schulakte vermerkt. Auch ihre Klassenlehrerin war umfassend über Emilys Gesundheitszustand informiert. Im Jahr 2019 nahmen die beiden angeklagten Lehrerinnen gleichberechtigt an der Organisation und Durchführung einer jahrgangsübergreifenden Schulfahrt nach London teil. Emily war den Angeklagten nicht persönlich bekannt, da sie nie von ihnen unterrichtet worden war. Bei einer vorbereitenden Informationsveranstaltung zur Fahrt, an der Emily und der Lebensgefährte ihrer Mutter teilnahmen, erfolgte seitens der Angeklagten keine schriftliche Abfrage der Gesundheitsdaten. Dies, obwohl eine solche Abfrage bei Klassenfahrten an der Schule üblich und verpflichtend war. Die Angeklagten nahmen weder Einsicht in Emilys Schulakte, noch informierten sie sich bei Kollegen über potenzielle gesundheitliche Besonderheiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hätten sie dies getan, wäre ihnen Emilys Diabetes-Erkrankung bekannt gewesen. Während der Klassenfahrt verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Schülerin nach einem Essen. Trotz mehrfacher Hinweise einer Mitschülerin über den schlechten Gesundheitszustand haben die Lehrerinnen sich weder über mögliche Vorerkrankungen informiert noch haben sie einen Arzt konsultiert. Sie ließen die Schülerin sich alleine auf ihrem Hotelzimmer ausruhen. Erst als sie sich nach zwei Tagen nicht erholte, brachten die Lehrerinnen die Schülerin ins Krankenhaus. Die Hilfe kam zu spät und die Schülerin verstarb. Die Urteilsgründe: Verletzte Aufsichtspflicht und Garantenstellung Das Gericht entschied, dass die Lehrerinnen durch ihr Verhalten den Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen erfüllt hätten. Der Hauptvorwurf war, dass sie es versäumt hatten, die Gesundheitsdaten von Emily vor der Fahrt abzufragen. Das Gericht stellte fest, dass die Lehrerinnen aufgrund ihrer Garantenstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern für deren gesundheitliche Sicherheit verantwortlich waren. Da sie die Gesundheitsakte von Emily nicht eingesehen hatten und keine schriftliche Abfrage der gesundheitlichen Vorerkrankungen vornehmen ließen, waren sie nicht in der Lage, die Schwere von Emilys Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Das Unterlassen dieser wichtigen Informationen hatte fatale Folgen und führte zu Emilys Tod. Die rechtliche Bedeutung der Garantenstellung von Lehrkräften Das Urteil unterstreicht die Verantwortung von Lehrkräften, nicht nur im Unterricht, sondern auch bei Schulfahrten und anderen schulischen Aktivitäten, die Gesundheit und Sicherheit der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Lehrkräfte sind gemäß § 13 StGB als sogenannte "Beschützergaranten" verpflichtet, ihre Schülerinnen und Schüler vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren und die Gefahren auf ein minimales Risiko zu reduzieren. Dies schließt auch die sorgfältige Abfrage von Gesundheitsdaten vor Klassenfahrten ein. Das Gericht betonte, dass die Lehrerinnen auch dann hätten eingreifen müssen, wenn sie Emily nicht direkt unterrichtet hatten. Ihre Aufsichtspflicht galt gleichermaßen für alle Schülerinnen und Schüler, die an der Fahrt teilnahmen. Ein Versäumnis bei der Abfrage gesundheitlicher Informationen stelle eine objektive Pflichtverletzung dar, die im vorliegenden Fall tragische Konsequenzen hatte. Das Gericht stellte zudem fest, dass eine schriftliche Abfrage der Gesundheitsdaten eine gängige Praxis vor Schulfahrten sei und für die Lehrerinnen auch ohne Weiteres zumutbar gewesen wäre. Was bedeutet das Urteil für die Praxis? Das Urteil des LG Mönchengladbach hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis von Schulfahrten und die damit verbundene Aufsichtspflicht von Lehrkräften. Verbindliche schriftliche Abfrage: Es ist unerlässlich, vor jeder Schulfahrt eine verbindliche schriftliche Abfrage der Gesundheitsdaten aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Dies muss Informationen über chronische Erkrankungen, Allergien, benötigte Medikamente und Kontaktdaten für den Notfall umfassen. Eine bloß mündliche Nachfrage reicht nicht aus. Einsichtnahme in Schulakten: Lehrkräfte sollten sich vor der Fahrt aktiv über die Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler informieren, die in der Schulakte vermerkt sind. Eine bloße Annahme, dass Eltern oder Schülerinnen und Schüler von sich aus relevante Informationen weitergeben, ist fahrlässig. Sensibilisierung für Notfälle: Lehrkräfte müssen sich des potenziellen Risikos bewusst sein, das mit den gesundheitlichen Besonderheiten von Schülerinnen und Schülern verbunden ist. Sie sollten im Vorfeld Strategien entwickeln, wie im Notfall schnell und adäquat reagiert werden kann. Dokumentation: Die erfolgte Abfrage der Gesundheitsdaten und die ergriffenen Maßnahmen zur Informationsbeschaffung sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, sondern auch der Absicherung der Lehrkräfte im Falle eines unglücklichen Vorfalls. Schulische Richtlinien: Schulen sollten klare und verbindliche Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Schulfahrten festlegen, die die im Urteil betonten Punkte berücksichtigen und die Lehrkräfte entsprechend schulen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Arbeit mit Gesprächsforen im Französisch-Unterricht

Unterrichtseinheit

Die Arbeit mit Gesprächsforen hat zwei Hauptziele: Produktion und Rezeption von Texten zu lehrplannahen Themen in einem authentischen Kontext. Die Arbeit mit Gesprächsforen kann im Unterricht zu fast allen Themen eingesetzt werden, da die hier angesprochenen Jugendforen und Foren der Tageszeitungen inhaltlich die meisten Lehrplanbereiche abdecken. Die Arbeit mit Gesprächsforen kann im Unterricht zu fast allen Themen eingesetzt werden, da die hier angesprochenen Jugendforen und Foren der Tageszeitungen inhaltlich die meisten Lehrplanbereiche abdecken. Hinsichtlich des Verlaufs einer solchen Unterrichtseinheit bieten sich diese zwei Modelle der Unterrichtsgestaltung an: Modell 1: Textarbeit mit Forumsbezug Modell 2: Diskussion ausgewählter Gesprächsbeiträge Zu jedem Modell finden Sie passende Download-Arbeitsmaterialien. Die Schülerinnen und Schüler sollen in Kontakt mit französischen Muttersprachlern treten. die Welt des französischsprachigen Internet kennen lernen. Gesprächsforen beurteilen und in der Fremdsprache nutzen lernen. Durch die Arbeit mit Gesprächsforen sollen deutsche Lernende in unverbindliche Kontakte mit frankophonen Jugendlichen kommen, indem sie eigene Texte im Internet veröffentlichen. Idealerweise erhalten sie Feedback von Muttersprachlern, das wiederum zum Erstellen einer Antwort motiviert. Andererseits sollen die Jugendlichen auch die Sprache des frankophonen Internets kennen lernen und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst spielerisch anwenden. Nur eine sehr begrenzte Zahl an Internetforen eignet sich für die Verwendung im Unterricht. Ob es sich lohnt, mit einem Forum zu arbeiten, hängt ab vom Anbieter des Forums, von den gestellten Themen, von der Pflege des Forums durch den Forenmaster, von den Nutzern des Forums, von der sprachlichen Umgangsweise der Nutzer. Weitere Praxistipps finden Sie hier: Hinweise zur Arbeit mit Internetforen Geeignete Websites sind zusammengestellt in den Internetressourcen Die Unterrichtseinheit beginnt mit der Arbeit an einem Forumstext zu einem beliebigen Thema (inhaltliche Erschließung und Analyse, Erarbeitung eines Sachwortschatzes, Stellungnahme). Daran schließt sich die Lektüre eines oder mehrerer thematisch passender Beiträge aus einem Gesprächsforum an. Die eigene Aktivität der SchülerInnen äußert sich dann in der Produktion von eigenen Beiträgen, die anschließend von einer Schülergruppe ins Internet gestellt werden. Ergänzend oder als Hausaufgabe könnten die Arbeitsblätter zu "Binettes" und "Le code Internet" bearbeitet werden. Ergänzend zu dieser Vorgehensweise bei der Arbeit mit dem Internet eignen sich die folgenden Arbeitsblätter: Die Lehrkraft hat aus einem Internetforum zu einem beliebigen Thema mehrere (evtl. konträre) Gesprächsbeiträge kopiert und auf einem Textblatt zusammengestellt. Die Beiträge werden sprachlich erschlossen und inhaltlich diskutiert. Anschließend könnte entweder eine sprachliche Übung (Arbeitsblätter "Binettes", "Le code Internet") durchgeführt oder aber eine Stellungnahme geschrieben werden, die später an der entsprechenden Stelle im Forum veröffentlicht wird. Evtl. eingehende Reaktionen darauf könnten wiederum in den Unterricht eingebracht werden. Zu diesem Zweck oder alternativ könnte eine Schülergruppe die Beobachtung des Forums übernehmen. Ergänzend zu dieser Vorgehensweise bei der Arbeit mit dem Internet eignen sich die folgenden Arbeitsblätter: Selbst wenn oder gerade weil das Internet ein freier Raum ist, in dem man sich ungezwungen bewegen kann, sollten Sie bei der Arbeit mit den SchülerInnen im Netz einige Ratschläge beherzigen. Sprachniveau Der/die LehrerIn sollte darauf achten, dass sich die SchülerInnen sprachlich adäquat ausdrücken und im verwendeten Register nicht zu stark von den anderen Nutzern abweichen. Die in den Foren verwendeten Niveaus variieren stark. In den jugendlichen Gesprächsforen ist der Argot der Jugendlichen an der Tagesordnung. Datenschutz Die Daten der SchülerInnen müssen stets geheim gehalten werden. Es empfiehlt sich - wie im Internet üblich - mit Nicknamen, Vornamen und anonymen E-Mail-Adressen zu arbeiten. Die Veröffentlichung von Fotos sollte man aus Datenschutzgründen unterlassen. Um sich unnötige Arbeit durch hin- und herklicken vor dem Veröffentlichen zu ersparen, bietet es sich an, Texte, die ins Forum gestellt werden sollen, zunächst mit Textverarbeitungsprogrammen zu erstellen und erst in der korrekten Form ins Forum zu kopieren. Die Klasse erstellt im Computerraum Beiträge für ein Forum. Parallel können die SchülerInnen im Internet die neuesten Beiträge lesen und auch die Beiträge von MitschülerInnen einsehen. Die SchülerInnen erstellen am häuslichen Computer einen Text, den sie dem/der LehrerIn per E-Mail schicken. Nach der Korrektur kann der Text von LehrerIn oder SchülerInnen veröffentlicht werden. Die Klasse erstellt im Klassenzimmer einen gemeinsamen Beitrag, der anschließend von einem/einer SchülerIn oder dem/der LehrerIn in das Forum gestellt wird. Für den Einsatz im Unterricht empfehlen sich vor allem die folgenden Internetadressen, da sie gut gepflegt sind und seriöse Anbieter haben. Zudem wenden sie sich bevorzugt an Jugendliche: Mit Einschränkung sind die Foren der großen Tageszeitungen zu empfehlen, da sie sich in der Regel an ältere TeilnehmerInnen wenden und aufgrund der lexikalischen Ansprüche erst bei Fortgeschrittenen einsetzbar sind.

  • Französisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Smartphones im Unterricht

Unterrichtseinheit

Heutzutage besitzt fast jede Schülerin und jeder Schüler ein Mobiltelefon, in den meisten Fällen handelt es sich um ein Smartphone. Im Unterricht ist deren Nutzung oftmals verboten. Folgender Beitrag soll verdeutlichen, dass der Einsatz von Smartphones das unterrichtliche Geschehen aber durchaus auch positiv beeinflussen kann.Smartphones spielen im Leben der Lernenden eine wichtige Rolle. So nutzen sie die mobilen und internetfähigen Geräte unter anderem zur alltäglichen Kommunikation und Organisation. Dieser Unterrichtsvorschlag zeigt, dass ein Verbot nicht der einzige Weg ist, wie Lehrkräfte mit Smartphones im Unterricht umgehen können. Über Risiken und Chancen aufklären Smartphones gehören zur Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern und sind fest in deren Alltag integriert. Für Lehrkräfte stellt sich nicht nur die Aufgabe, Jugendliche über das Missbrauchs- und Gefahrenpotenzial von Smartphones aufzuklären und sie in ihrer Medienkompetenz zu schulen, es gilt auch, das Potenzial der Geräte für den Unterricht zu erkennen und zu nutzen. Wie dies gelingen kann, zeigt diese Unterrichtseinheit. Ablauf Einsatz von Smartphones im Unterricht Einige allgemeine Informationen zu Smartphones sowie konkrete Tipps für den Einsatz der Geräte im Unterricht stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wissen, was Applikationen sind und wissen, wie man sie nutzt. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler suchen mithilfe des Smartphones nach Informationen. notieren sich Termine im Kalender ihres Mobiltelefons. erlernen, wie sie verschiedene Apps sinnvoll im Schullalltag anwenden können (zum Beispiel Fremdsprachen-Lexika, das Periodensystem, Stundenpläne). Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler halten sich an die Regel, ihre Smartphones nur für schulische Zwecke zu nutzen und nicht für private Angelegenheiten. sind sich darüber bewusst, dass ein Schummeln in Prüfungen mithilfe eines Smartphones untersagt ist. schaden keinem anderen durch die Nutzung ihres Smartphones (zum Beispiel Unterlassen bloßstellender Aufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern im Unterricht). Was ist ein Smartphone? Im Gegensatz zu älteren Modellen agieren Smartphones eher wie ein Computer. Über sie hat man die Möglichkeit, im Internet zu surfen und verschiedene Applikationen , Softwareprogramme und Anwendungen auf das Gerät herunterzuladen. Nutzungsgewohnheiten von Jugendlichen 96 Prozent aller 12- bis 19-jährigen besitzen nach der aktuellen JIM-Studie inzwischen ein eigenes Mobiltelefon (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest/JIM-Studie 2013). Auch der Zugang zu mobilem Internet hat sich weiter verbreitet - und damit die Nutzung von Apps. Vorteile, die sich aus der Nutzung für den Unterricht ergeben Gerade weil das Smartphone als fester Bestandteil der Lebenswelt der Lernenden gelten kann und sich viele Schülerinnen und Schüler sowieso über dessen Verbot an Schulen hinwegsetzen, sollte über einen produktiven Gebrauch der mobilen Geräte im Unterricht nachgedacht werden. Zum einen kommen Sie so den Lernenden entgegen, zum anderen können Sie die mobilen Endgeräte sehr vielfältig ins unterrichtliche Geschehen integrieren. Für kleinere Recherchen im Internet reichen Smartphones zum Beispiel vollkommen aus. Praktisch kann das vor allem dann sein, wenn nicht für jede Schülerin und jeden Schüler ein Laptop oder ein Computer zur Verfügung steht. Auch Termine und Hausaufgaben können einfach und übersichtlich im Smartphone abgespeichert werden, was den jugendlichen Nutzungsgewohnheiten oft stärker entspricht als das schriftliche Eintragen in einem Hausaufgabenheft. Nachteile, die sich aus der Nutzung für den Unterricht ergeben Natürlich hat die Nutzung von Smartphones im Unterricht nicht nur positive Seiten. Während Klassenarbeiten erleichtern sie das Spicken und auch die Aufnahme von Videos oder Fotos von Mitschülerinnen und Mitschülern, aber auch von Lehrkräften, kann zu erheblichen Problemen führen. Generell erfolgt die Arbeit mit dem Smartphone im Unterricht auf Vertrauensbasis, die Lehrkraft hat kaum eine Möglichkeit, wirklich zu kontrollieren, für welchen Zweck die Lernenden ihr Smartphone im Unterricht nutzen. Dennoch scheint es der bessere Weg zu sein, Smartphones zu akzeptieren und sie sinnvoll einzusetzen, anstatt sie gänzlich zu verbieten. Unterrichtsbeispiel 1: Nutzung eines Kalenders Machen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern das Angebot, dass sie ihr Smartphone im Unterricht einsetzen dürfen, solange sie damit zuverlässig arbeiten und es nicht als Ablenkung gebrauchen. So können sie beispielsweise ihre Termine in der Kalender-Anwendung ihres Smartphones notieren statt einen Papier-Kalender dafür zu benutzen. Vereinbaren sie gemeinsam einen Zeitraum, in dem die Lernenden unter Beweis stellen können, dass sie Ihr Vertrauen nicht missbrauchen und die mobilen Geräte nur zu schulischen Zwecken verwenden. Funktioniert der Einsatz von Smartphones im Unterricht, gibt es eigentlich keinen Grund, sie zu verbieten. Natürlich muss ein solches Vorhaben mit dem Kollegium und der Schulleitung abgesprochen werden. Unterrichtsbeispiel 2: Anwendung nützlicher Applikationen Sammeln Sie zusammen mit Ihrer Klasse Beispiele für nützliche Applikationen - kurz Apps - für den Schulalltag. Das können zum Beispiel Fremdsprachen-Lexika, das Periodensystem oder Stundenplan-Apps sein. Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler wird sich besser auskennen als Sie selbst. Sie sollten demnach bereit sein, auch Hilfe von den Lernenden anzunehmen. Es gibt viele nützliche Programme, die sich gut im Unterricht einsetzen lassen. Die Liste lässt sich von Zeit zu Zeit ergänzen. Es bietet sich an, eine verbindliche Vereinbarung mit den Lernenden zu treffen. Sie können mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam festlegen, für welche Zwecke sie ihr Smartphone im Unterricht nutzen dürfen. Zum Beispiel kann die Nutzung bestimmter Apps im Unterricht erlaubt sein, das Schreiben von Nachrichten oder das Nutzen von sozialen Netzwerken jedoch nicht. Alle diese vorgestellten Argumente scheinen dafür zu sprechen, dass die Erlaubnis von Smartphones im Unterricht zumindest einen Versuch wert ist. Missbrauchen die Lernenden die Erlaubnis, ist ein Verbot schnell wieder eingeführt. Versuchen Sie also, Handys durch die Nutzung von sinnvollen Apps in den Unterricht einzubinden. Wenn Sie sich vorher selbst über geeignete Applikationen informieren wollen, können Sie im Internet eine ganze Menge Informationen finden. Wenn Sie ein eigenes Smartphone besitzen, bietet es sich an, die Apps vorher auszuprobieren, um aus eigener Erfahrung sprechen zu können.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik / Pädagogik / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Corona-Pandemie: Impf-Angebote an Schulen erlaubt?

Fall des Monats

Die Debatte, ob Schülerinnen und Schüler an Schulen geimpft werden dürfen oder sollen, nimmt weiter Fahrt auf. Den einen ist der "Impfdruck" zu stark, den anderen geht es um die sichere Durchführung des Unterrichts. Viele Fragen bleiben weiterhin offen. Der konkrete Fall In Schleswig-Holstein beantragte die Mutter eines betroffenen Kindes, die Impf-Angebote dauerhaft zu unterlassen. Die Entscheidung des Gerichts In dem Bundesland ist die Rechtslage bezüglich der Impfung von Schülerinnen und Schülern nun geklärt. Ebenda dürfen sie an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes geimpft werden. Der von der Mutter gestellte Antrag dagegen wurde abgelehnt. Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anwaltauskunft.de informiert über die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 04. August 2021 und nennt die Gründe (AZ: 1 B 104/21). Pandemie: Impf-Angebot für Schülerinnen und Schüler Der klagenden Mutter fehlte es bereits an der erforderlichen Klagebefugnis. Das Gericht sah ihr Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz nicht betroffen. Die Gründe des Gerichts für die Ablehnung des Antrags: 1. Bei dem Impf-Angebot in der Schule handelte es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen muss. 2. Eine Erklärung der Eltern oder Beschulten, die das Angebot nicht annehmen möchten, wurde nicht verlangt. 3. Es gab keinen unmittelbaren Druck durch die Schulverwaltung auf die Betroffenen. Schließlich hielt es das Gericht zwar nicht für ausgeschlossen, dass andere Schülerinnen und Schüler am Tag der Impfung in der Schule erfahren, wer sich nicht impfen lässt. Aus der Nicht-Teilnahme an der Impfung konnte jedoch nich auf eine bestimmte, möglicherweise weltanschaulich geprägte innere Einstellung zu den Impfungen geschlossen werden, so das Gericht. Vielmehr könne die Nicht-Teilnahme eine Vielzahl von Gründen haben. Imfpungen an Schulen erlaubt Fragen der Einwillgung durch Eltern, beziehungsweise der Einsichtsfähigkeit der betroffenen Schülerinnen und Schüler waren nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Letztendlich verneinte das Gericht auch eine Verletzung der Mutter in ihren Rechten durch die Nutzung der Räumlichkeiten der Schule.

  • Fächerübergreifend

Corona Pandemie: Quarantäne-Anordnung für Schülerinnen und Schüler

Fall des Monats

Der Umgang mit Corona an den Schulen unterliegt weiterhin dynamischen Änderungen. Diskutiert wird über die Maskenpflicht, Belüftung im Winter und vieles mehr. Aber auch die Möglichkeiten der Quarantäne-Anordnung bei Kontakt mit positiv Getesteten gehört dazu. Der konkrete Fall Eine minderjährige Schülerin saß im Unterricht in der Sitzreihe vor einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person. Dabei war sie einen Platz rechts vor der Erkrankten positioniert. Der Kreis erließ gegen die Schülerin eine 14-tägige Quarantäne. Dagegen wehrte sie sich. Die Entscheidung des Gerichts Anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19. August 2021 (AZ: 1 B 106/21) und die Folgen. Demnach ist es zulässig, Beschulten eine Quarantäne aufzuerlegen, wenn eine Schülerin in der Nähe einer infizierten Mitschülerin saß. Die Behörden konnten auch eine 14-tägige Quarantäne anordnen. Diese musste auch nicht wegen negativer Tests verkürzt werden. Quarantäne wegen infizierter Mitschülerinnen oder Mitschüler? Das Gericht bewertete die Anordnung des Kreises als offensichtlich rechtmäßig. Das Interesse am Vollzug der Anordnung überwiege das Aussetzungsinteresse der betroffenen Schülerin. Dabei stützte sich das Gericht auf die vom mit besonderer Sachkunde ausgestatteten Robert-Koch-Institut aufgestellten Leitlinien zum Kontakt-Management. Es sah die für enge Kontaktpersonen in schwer zu überblickenden Kontaktsituationen wie zum Beispiel Schulklassen gelisteten Faktoren für die Einschätzung und Bewertung des Infektionsrisikos in diesem Fall erfüllt. Da die Antragstellerin zu den umliegenden Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person zähle, konnte auch trotz einer guten Belüftungssituation und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckungen die Quarantänemaßnahme angeordnete werden, entschied das Gericht schließlich. Hohe Infektiösität bei Schülerinnen und Schülern Dabei sei auch die altersbedingt erhöhte Infektiösität der erkrankten Mitschülerin (zwischen 11 und 15 Jahren) berücksichtigt worden. Das Gericht stellte zudem fest, dass ein negativer Corona-Test während der Quarantäne nicht geeignet ist, diese zu verkürzen. Die Inkubationszeit betrage bis zu 14 Tagen. Das dann notwendige Gesundheitsmonotoring könne daher nicht durch Testung ersetzt werden. Der schwerwiegende, aber zeitlich befristete Eingriff in die Grundrechte der Schülerin sei verhältnismäßig. Dem stünden die Folgen des Unterlassens erforderlicher Schutzmaßnahmen für Gesundheit und Leben der Allgemeinheit sowie der Schutz des öffentlichen Gesundheitssystems vor Überlastungen gegenüber.

  • Fächerübergreifend
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