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Graphitti-Blog: Die Welt erklärt in lustigen Grafiken

Tool-Tipp

Mit diesem Fundstück ist eine unterhaltsame Abwechslung im stressigen Arbeitsalltag garantiert. Farbenfrohe Torten, Balken und andere Diagramme zeigen banale Alltagswahrheiten, die jeder von uns kennt. Wer schon immer einmal wissen wollte, was wir tun, wenn die Steuererklärung ansteht oder was Männer zu Tränen rührt und was Frauen, sollte dem Blog www.graphitti-blog.de unbedingt einen Besuch abstatten. Lustige Grafiken und Diagramme geben Aufschluss über Alltagssituationen oder aktuelle Themen. Als seriöse Statistiken sind die Grafiken wohl eher ungeeignet, einen hohen Unterhaltungswert bieten sie aber allemal. Von "Produktivität bei Hausarbeiten" bis hin zur "Anzahl verlorener Regenschirme" hält die Seite bunte Berechnungen parat.

  • Fächerübergreifend

Wenn Stühle fliegen: Schulische Sicherung und Rechte von Lehrkräften

Fall des Monats

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Klassenzimmer herrscht angespannte Stille, plötzlich schleudert ein Schüler in Wut einen Stuhl durch den Raum. Glücklicherweise wird niemand verletzt, aber die Situation eskaliert. Wie reagiert die Schule in dieser Situation adäquat? Darf ein Schüler oder eine Schülerin in solchen Fällen umgehend vom Unterricht ausgeschlossen werden? Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2025 (AZ: 7 CS 24.2156) beleuchtet diese brisante Frage und liefert wichtige Erkenntnisse für Lehrkräfte und Schulleitungen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de fasst die wesentlichen Aspekte dieser Entscheidung zusammen. Eskalation im Klassenzimmer führt zum vorläufigen Ausschluss Das war passiert: Ein Schüler der 6. Jahrgangsstufe einer Grund- und Mittelschule in Bayern zeigte bereits im Vorfeld wiederholt aggressives Verhalten. Mehrere Ordnungsmaßnahmen waren bereits erforderlich. Am 13. November 2024 eskalierte die Situation erneut: Aus Wut über einen Eintrag im Hausaufgabenheft schleuderte der Schüler einen Stuhl in Richtung anderer Schülerinnen und Schüler in der nachfolgenden Reihe. Nur durch das Einschreiten des Konrektors und beruhigende Worte konnte der Schüler davon abgehalten werden, einen weiteren Stuhl zu werfen, welchen er bereits ergriffen hatte. Die Schule reagierte unverzüglich und verfügte noch am selben Tag mündlich den vorläufigen Ausschluss des Schülers vom Schulbesuch. Diese Maßnahme wurde wenige Tage später durch ein an die Eltern gerichtetes Schreiben schriftlich bestätigt und begründet. Die Eltern des Schülers erhoben Klage gegen diesen Ausschluss und beantragten beim Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage – jedoch ohne Erfolg. Auch ihre Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Handlungsfähigkeit der Schulen bei akuter Gefährdung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt und die Beschwerde der Eltern eines vorläufig vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schülers zurückgewiesen. Kern der Entscheidung: Bei einer erheblichen konkreten Gesundheitsgefährdung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte durch eine Schülerin oder einen Schüler ist ein sofortiger, vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch gerechtfertigt, ohne dass zwingend eine vorherige Anhörung der Schülerin oder des Schülers beziehungsweise der Eltern erforderlich ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Schulen, in Gefahrensituationen schnell und effektiv intervenieren zu können, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Schutz der Gesundheit und Sicherheit überwiegt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung primär mit dem Vorrang des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der übrigen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Schülers – das Werfen eines Stuhls in einem besetzten Klassenzimmer – eine konkrete Gefahr für Leib und Gesundheit der Anwesenden darstellte. Dabei sei es unerheblich, dass durch den Stuhlwurf am 13. November 2024 niemand tatsächlich verletzt wurde; maßgeblich sei die objektiv zu bewertende Gefährdungslage an sich. Anhörungspflicht: Schutz vor Gefährdung überwiegt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich auch mit der Frage, ob die Schule vor der Entscheidung über den Ausschluss des Schülers eine Anhörung der Eltern oder des Schülers hätte durchführen müssen. Das Gericht stellte fest, dass gemäß Art. 88 Abs. 3 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) keine solche Anhörung erforderlich war. Diese Bestimmung verdrängt die allgemeine Vorschrift des Art. 28 BayVwVfG, die normalerweise eine Anhörungspflicht bei Verwaltungsmaßnahmen vorschreibt. In Fällen wie diesem, in denen eine unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit besteht, geht das Gesetz davon aus, dass der schnelle Schutz der Betroffenen Vorrang hat. Das Gericht argumentierte weiter, dass der vorläufige Ausschluss des Schülers auch im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung der anderen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gerechtfertigt war. Laut Art. 87 Abs. 1 BayEUG kann eine Schülerin oder ein Schüler bei Gefahr für die Gesundheit anderer vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen werden, selbst wenn die Gefahr noch nicht zu einer tatsächlichen Verletzung geführt hat. Diese Präventivmaßnahme wurde als notwendig erachtet, da das Verhalten des Schülers in der Vergangenheit bereits wiederholt zu gefährlichen Situationen geführt hatte, die nicht anders abwendbar waren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte, dass die Entscheidung der Schule im Einklang mit der rechtlichen Verantwortung für den Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte stand und die Maßnahme aufgrund der fortgesetzten Aggression des Schülers angemessen war. Präventiver Schutz in Schulen Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bietet Lehrkräften und Schulleitungen eine wichtige Orientierung im Umgang mit eskalierenden Situationen und bekräftigt die Befugnis der Schulen, bei einer konkreten Gefährdungslage zum Schutz aller Beteiligten auch ohne vorherige Anhörung zeitnah zu intervenieren. Es verdeutlicht jedoch ebenso die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation der Vorfälle sowie einer nachvollziehbaren und rechtssicheren Begründung der getroffenen Maßnahmen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Schule darf Gesichtsschleier verbieten

Fall des Monats

Ein Abendgymnasium darf eine Schülerin, die sich weigert, im Unterricht ihren Gesichtsschleier abzunehmen, von der Schule weisen. Denn so sei keine offene Kommunikation im Unterricht möglich, beschloss das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az. 1 B 81/16). Die Schülerin hatte sich für den Besuch des Abendgymnasiums angemeldet und war zunächst auch angenommen worden. Sie weigerte sich allerdings, ihren Niqab während des Unterrichts abzunehmen. Bei einem Niqab wird das Gesicht bis auf einen kleinen Schlitz für die Augen komplett verschleiert. Zwar wollte sie ihren Schleier einmalig vor einer Mitarbeiterin der Schule lüften, um ihre Identität feststellen zu lassen. Doch das reichte der Schule nicht aus, und sie nahm die Zulassung der jungen Frau wieder zurück. Diese wollte das allerdings nicht hinnehmen und ging vor Gericht.

  • Fächerübergreifend

Unfall im Chemieunterricht

Fall des Monats

Verletzt sich ein Schüler bei einem Unfall im Unterricht, kann er Schmerzensgeld nur bei Vorsatz des Unfallverursachers verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Osnabrück hervor (Az. 5 O 596/14). Im vorliegenden Fall erlitt ein Schüler der sechsten Klasse einer Oberschule Verletzungen im Chemieunterricht. Die Schüler führten Versuche zum Thema "Verbrennungen" durch, indem sie mit Brennspiritus experimentierten. Als die Lehrerin die vermeintlich leeren Schälchen der Schüler wieder mit dem Zündstoff füllen wollte, entzündete sich dieser in ihrer Flasche. Dabei entstand eine Stichflamme, die einen der Schüler verletzte. Er erlitt Verbrennungen Zweiten Grades im Gesicht und am Oberkörper. Daraufhin zog der Junge vor Gericht und verlangte Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.

  • Fächerübergreifend

Zurück im Schulalltag: Und direkt im nächsten Unterrichtsbesuch

Blog

Hey Leute, das letzte Mal hatte ich mich vor den Osterferien gemeldet. Mittlerweile bin ich schon wieder im Schulalltag und habe schon wieder einiges erlebt. Kurz nach den Ferien stand mein nächster Unterrichtsbesuch im beruflichen Fach Wirtschaft an. Ich befand mich weiterhin in der Lernsituation "Erstellung eines Werbeplans" . Ursprünglich hatte ich geplant, dass wir im Stoff bereits etwas weiter wären. Doch Feiertage, krankheitsbedingte Ausfälle und weitere terminliche Verpflichtungen führten dazu, dass einige Stunden ausfielen. Dabei wurde mir bewusst, wie schnell man als Lehrkraft mit dem Zeitplan in Verzug geraten kann – auch ohne eigenes Verschulden. Aussagen meiner früheren Lehrkräfte wie "Wir hängen im Stoff zurück" kann ich heute wesentlich besser nachvollziehen :D.

  • Fächerübergreifend

Meine Freizeit, meine Worte – Wortschatz zum Thema "Freizeitaktivitäten" lernen und vertiefen

Kopiervorlage / Interaktives / Video

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihren Wortschatz zum Thema "Freizeitaktivitäten" durch eine Kombination aus Arbeitsblättern, interaktiven Übungen und einem Memoryspiel, bei denen sie Verben und Satzstrukturen lernen und anwenden. Sie vertiefen ihr Wissen, indem sie Fragen formulieren und in Paararbeit mündlich üben, unterstützt durch interaktive Videos zur Konjugation der Verben und einen Lückentext zur Anwendung der gelernten Formen. Die Schülerinnen und Schüler üben mithilfe der Arbeitsblätter und interaktiven Übungen Wortschatz zum Thema "Freizeitaktivitäten" ein und wenden ihn an. Zunächst erhalten sie eine Wortschatztabelle mit Bildern und zugehörigen Verben, die typische Freizeitaktivitäten von Kindern beschreiben. Ergänzt wird dieses Arbeitsblatt von einem interaktiven Memoryspiel, bestehend aus Bildern und einem Audiotext, welcher das passende Verb spricht und einen Satz, der beschreibt, was das Kind gerne macht. Anschließend bietet das zweite Arbeitsblatt die Gelegenheit, passende Fragen schriftlich zu formulieren (Zum Beispiel: "Schwimmst du gerne?", "Bastelst du gerne?", "Singst du gerne?"). Fragen und Antworten können schließlich mit dem Arbeitsauftrag des dritten Arbeitsblattes in Paararbeit mit einer Mitschülerin oder einem Mitschüler mündlich geübt werden, indem sich die Kinder gegenseitig fragen und die Antwort der Gesprächspartnerin oder des Gesprächspartners aufschreiben. Interaktive Videos zu den Konjugationen der gelernten Verben und ein Lückentext runden das Arbeitsmaterial noch zusätzlich ab. Auf einem Bild kann dazu auf verschiedene "Hotspots" geklickt werden und die jeweiligen Konjugationen können gehört und mitgelesen werden. Beim Lückentext geht es dann vor allem darum, die Konjugation der Verben zu üben und die richtigen Formen in vorgegebene Sätze einzusetzen. Arbeitsblatt 1 : Hierbei handelt es sich um eine Übersichtstabelle mit Bildern, die Freizeitaktivitäten zeigen und denen schriftlich die passenden Verben zugeordnet werden sollen. Arbeitsblatt 2 : Es sind wieder die Bilder mit den Freizeitaktivitäten zu sehen, dieses Mal mit jeweils einem passenden Satz (Zum Beispiel: "Ich male gerne.") und es soll jeweils die passende Frage dazu geschrieben werden ("Malst du gerne?") Arbeitsblatt 3 : Dieses Arbeitsblatt enthält den Arbeitsauftrag, gemeinsam in Paararbeit mit einer Mitschülerin oder einem Mitschüler Fragen und Antworten zum Wortschatz Freizeitaktivitäten mündlich zu üben. Interaktives Memospiel : Es sollen die gleichen Paare aus Bildern mit Freizeitaktivitäten gefunden werden, dabei ist das passende Verb und ein Beispielssatz zu hören. Interaktives Bild : Es ist ein Bild von Schulkindern auf ihrem Nachhauseweg zu sehen, wobei jedes Kind auf dem Rucksack einen klickbaren "Hotspot" hat, der jeweils ein Video einer Konjugation eines Freizeitaktivitäten-Verbs zeigt. Interaktiver Lückentext : Dieser beinhaltet Beispielsätze zum Wortschatz "Freizeitaktivitäten", bei dem die richtigen Verbformen im Präsens eingesetzt werden sollen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erweitern und trainieren ihren Wortschatz im Bereich Freizeitaktivitäten. lernen die Konjugation von Verben im Bereich Freizeitaktivitäten kennen. üben die Konjugation der Freizeitaktivitäten-Verben anhand eines Lückentextes. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erlernen die sichere Bedienung der digitalen Werkzeuge zur Bearbeitung der interaktiven Übungen. entwickeln die Fähigkeit, digitale Inhalte gezielt zu suchen, zu bewerten und zu verarbeiten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren ihre Selbstkompetenz durch eigenständige Bearbeitung von Aufgaben. vertiefen ihre Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit durch gemeinsames Bearbeiten eines mündlichen Arbeitsauftrags.

  • DaF / DaZ
  • Primarstufe
Titel: Hundertwasser Artproject

Hundertwasser Art Project: Shapes & Nature Grades 5 up to 9

Unterrichtseinheit
17,99 €

Secondary school students (Grades 5 up to 9) creatively immerse themselves in Hundertwasser's colorful world. This unit fosters aesthetic sensibility, connection to nature, and individual expression. Includes interactive tasks, pedagogical guidance, and ready-to-use materials – ideal for art class. This didactically sound teaching unit for the Hundertwasser Art Project empowers Middle School students (Grades 5 up to 9) to creatively and practically explore the unique art and philosophy of Friedensreich Hundertwasser. Comprising approximately 20 pages of material, it systematically and age-appropriately introduces core themes such as his organic shapes, vibrant colors, his approach to nature, and his architectural ideas. This comprehensively fosters aesthetic sensibility, creativity, and environmental awareness. The unit is designed for direct use in art class, covering both theoretical foundations and practical design processes. The package includes a variety of proven components structured for active and sustainable learning: Didactic Introductory Text: Provides teachers with pedagogical and artistic background for teaching the Hundertwasser topic. Interactive Jigsaw Puzzle Activity: Enables students to independently explore Hundertwasser's characteristic features and works. Subject-Specific Task: Concrete design assignments that reinforce learned concepts and promote transfer to their own artistic works. Single-Choice Test: For quick and effective assessment of understanding Hundertwasser's stylistic features and his message. Glossary: Explains all relevant art historical and philosophical terms in the context of Hundertwasser clearly and understandably. Summary: Concisely compiles the most important aspects of Hundertwasser's life, work, and philosophy. Didactic Teacher's Guide: A comprehensive guide for educators with lesson plans, differentiation ideas, and additional tips. Lay the groundwork for a profound understanding of modern art in your students and inspire them to greater creativity and a connection to nature. This material is an indispensable resource for any art class.

  • Kunst / Kultur
  • Sekundarstufe I
Titelbild: Klassensatz

Klassensatz Set 4 Lingo-Magazine: Zahlen, Insekten, Essen und Sonne im DaF / DaZ Unterricht

Unterrichtseinheit
1,00 €

Lingo MINT Bundle: DaF und DaZ mit MINT-Themen als Klassensatz (25 Stück pro Heft). Im Bundle sind die vier Hefte "Die Welt der Zahlen", "Essen auf der Welt","Insekten auf der Welt" und "Sonne zum Leben". Das Heft 5 - "Die Welt der Zahlen" Nach dem einführenden Editorial ist das Heft diesmal in die Fächer Erdkunde, Mathematik, Informatik und Biologie unterteilt. Da sich das Thema für Anwendungsaufgaben bestens eignet, gibt es diesmal keine zusätzlichen Experimente. Statt eines Versuchsprotokolls findet sich daher auf der Rückseite des Magazins der Anfang einer Fibonacci-Folge, welcher zu einer Spirale vervollständigt werden soll. Das Editorial führt in die Thematik ein, indem es den Lernenden die Wichtigkeit von Zahlen verdeutlicht. Anschließend beginnt der Erdkunde-Teil mit einem geschichtlichen Überblick über das Zählen. Lernende erfahren, wie Mayas und Römer gezählt haben. Neben dem Rechnen mit römischen Zahlen geht es darum, woher unsere modernen Zahlen stammen. Das Heft 7 - "Essen auf der Welt" Nach dem einleitenden Editorial finden sich in dieser Ausgabe Inhalte zu den Fächern Erdkunde, Chemie, Biologie und Technik. In dieser Ausgabe befinden sich vier verschiedene Experimente. Zu Beginn beschäftigen sich die Lernenden mit der Frage, warum und welche Mahlzeiten wir essen. Sie schreiben ihren individuellen Menüplan auf und erkunden die Herkunft von Essen. In einem ersten Experiment bietet bereits das Editorial die Möglichkeit, verschiedene Geschmacksrichtungen zu entdecken. Im Fach Erdkunde geht es um Spezialitäten aus aller Welt. Das Heft 8 - "Insekten auf der Welt" Gleich zu Beginn beschäftigen sich Lernende mit den Merkmalen von Insekten, sodass sie anschließend unterscheiden können, bei welchen Tieren es sich um Insekten handelt. Das Fach Biologie geht den Fragen nach, wer wen oder was frisst und was passieren würde, wenn es keine Insekten mehr gäbe. In einem Experiment entdecken Lernende, dass auch Bienen Lieblingsfarben haben. In Chemie wird das Thema Insektensterben erneut aufgegriffen und vertieft. Auch hier werden die Lernenden wieder selbst aktiv. Das Heft 4 - "Sonne zum Leben" Das Magazin ist in dieser Ausgabe aufgeteilt in die Fächer Erdkunde, Physik, Technik, Biologie und Chemie. Von Tag und Nacht, über den Regenbogen bis hin zu Sonnencreme – hier hat alles mit der Sonne zu tun. Dabei kommen auch vier Experimente zum Einsatz. Eine Einführung in das Thema gibt das Editorial. Es befasst sich mit Sonnenstunden im Sommer und im Winter und verdeutlicht, dass Pflanzen, Tiere und Menschen Sonne brauchen. Im Fach Erdkunde geht es um das Größenverhältnis der Sonne zur Erde, um Wärmespeicher und um die Frage, warum es auf der Erde Tag und Nacht gibt. Achtung : Bei diesem Produkt handelt es sich um eine professionelle Drucklizenz. Diese erhalten Sie als Direktdownload. Anschließend können Sie die Datei von einer Druckerei vor Ort drucken und heften lassen oder auch selbst ausdrucken. LINGO im CLIL-Unterricht für Deutsch als Fremd-/Zweitsprache "Lingo macht MINT“ ist für den DaF/DaZ-Unterricht nach dem CLIL-Ansatz (Content and Language Integrated Learning) in MINT-Fächern entwickelt und macht so integriertes Fremdsprachen- und Sachfachlernen möglich. Das Magazin erscheint viermal im Jahr inklusive begleitender Arbeitsblätter und didaktisch-methodischer Anregungen für den Einsatz im Unterricht in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache.

  • DaF / DaZ / Fächerübergreifend / Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Physik / Astronomie / Mathematik / Rechnen & Logik / Pädagogik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

La phrase interrogative – der Fragesatz im Französischen

Kopiervorlage / Interaktives

In diesem Arbeitsmaterial mit interaktiven Übungen werden die verschiedenen Fragearten und Interrogativpronomen im Französischen wiederholt. Arbeitsblätter informieren über den Einsatz der unterschiedlichen Fragearten und Pronomen und Begleiter. In vielfältigen interaktiven Übungen festigen die Lernenden ihr Wissen. Fragen zu stellen gehört zu den wichtigsten sprachlichen Kompetenzen im Fremdsprachen-Unterricht. Dieses Arbeitsmaterial fasst alles wichtige rund um das Thema La phrase interrogative zusammen. Auf Arbeitsblatt 1 lernen die Schülerinnen und Schüler die Intonationsfrage , die Frage mit "est-ce que" und die Inversionsfrage sowie deren Verneinung kennen und vertiefen den Einsatz der Fragearten entsprechend des Sprachregisters. Das zweite Arbeitsblatt thematisiert die Ergänzungsfrage und gibt den Lernenden einen Überblick über (zusammengesetzte) Interrogativpronomen und -begleiter sowie Interrogativadverbien, die im Französischen eingesetzt werden. Das dritte Arbeitsblatt fasst die wichtigsten Informationen zur indirekten Frage zusammen. In verschiedenen interaktiven Übungen können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen rund um die verschiedenen Fragearten überprüfen und Gelerntes wiederholen. Ergänzend zu diesem Arbeitsmaterial können Sie mit dem interaktiven Arbeitsmaterial "Qui ou non?" das Thema Entscheidungsfrage vertiefen. Das Thema "La phrase interrogative" im Französisch-Unterricht Jemanden zu fragen, wie es ihm geht, ist nie verkehrt und kann ein hervorragender Opener für ein Gespräch sein. Egal ob beim Telefonat mit der Hotelrezeption, beim Unterhalten mit Einheimischen oder sich nach dem Weg erkundigen, nach der Uhrzeit fragen, bei der Polizei Angaben machen oder Hilfe suchen, egal wo, ob in Restaurants, Hotels, Supermärkten, Bahnhöfen oder Geschäften, im Fremdenverkehrsamt – Fragen und Antworten sind ständige Begleiter in unserem Alltag. Daher ist es besonders wichtig, auch im Fremdsprachen-Unterricht das Nachfragen intensiv zu üben. Fragen zu stellen zählt zu den wichtigsten Kompetenzen beim Erlernen einer Fremdsprache. Sie hilft den Lernenden, sich mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern zu verständigen und sich im Land der Zielsprache zurechtzufinden. Vorkenntnisse Dieses Arbeitsmaterial dient in seiner Gesamtheit der Wiederholung und Vertiefung des Themas La phrase interrogative . Wird das gesamte Arbeitsmaterial verwendet, ist es wichtig, dass die Lernenden bereits Vorkenntnisse haben. Zum Vertiefen von Teilthemen können die Arbeitsblätter und Übungen auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. So kann das Arbeitsmaterial an den Lernstand der Klasse angepasst werden. Methodische Analyse Jedes Thema, das auf den Arbeitsblättern vorgestellt wird, wird durch eine kleine Übung ergänzt, in der die Schülerinnen und Schüler das Stellen von Fragen selbst anwenden und wiederholen sollen. So wird bereits Erlerntes wieder ins Gedächtnis gerufen. Bei interaktiven Übungen kommen die Lernenden nur zu einem Ergebnis, indem sie aktiv werden und den Lösungsweg selbst finden. Anschließen können die Musterlösungen angesehen und mit der Lösung der Lernenden verglichen werden. Durch aktive, schriftliche Betätigung wird außerdem die Konzentration und Motivation beim Lernen und Üben gesteigert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Themen einfache Fragen stellen und beantworten. können Fragen und Aussagen situationsgerecht, verständlich und ausreichend korrekt formulieren. kennen die wichtigsten Merkmale, Formen und Funktionen des Fragesatzes. können Intonations- und Inversionsfragen sowie Fragen mit "est-ce que" stellen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten interaktive Übungsaufgaben selbstständig. nutzen Lösungen zu Selbstkorrektur.

  • Französisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Video-Interview: Für Technik begeistern

Fachartikel / Video-Tutorial

In diesem Video-Interview sprechen wir mit Prof. Dr. Elke Hartmann vom Institut für Technik-Didaktik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und mit Anja Eckstein – Lehrkraft am Lyonel Feininger Gymnasium in Halle – über technische Bildung an deutschen Schulen, wie Lernende von Technik begeistert werden können und warum technische Bildung gerade heute wichtiger denn je ist. Das Interview wurde im Kontext des von der Deutsche Telekom Stiftung geförderten Programms "Junior-Ingenieur­ Akademie" geführt. Technik-Unterricht an allgemeinbildenden Schulen Technische Kompetenzen werden immer wichtiger und sind in Zeiten des Distanz-Unterrichts Grundvoraussetzung dafür, dass Video-Konferenzen und Online-Unterricht überhaupt stattfinden können. Dennoch genießt technische Bildung in Deutschland nach wie vor einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. Wie steht es um die technische Bildung in allgemeinbildenden Schulen in Deutschland? Bereits 2008 hat der Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) eine sehr heterogene Umsetzung technischer Bildung in den einzelnen Bundesländern konstatiert. Dies betraf sowohl den Status technischer Bildung hinsichtlich der Schulform aber auch hinsichtlich der strukturellen Verankerung als Fach, als Lernbereich oder als Integrationsfach in Kombination mit anderen Disziplinen. Daran hat sich bis heute nur wenig verändert. Dass Schülerinnen und Schüler auch heute noch ohne ausgewiesene Technikbildung die Schule abschließen können, bestätigt die Studie des Verbands des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus, der 2019 die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland auf das Fach Technik hin untersucht hat. Hinzu kommt: MINT-Lehrkräfte sind Mangelware! Das ist das Ergebnis einer Studie, die der Bildungswissenschaftler Prof. Dr. Klaus Klemm von der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Deutsche Telekom Stiftung durchgeführt hat. In der Studie wurde die Situation für das Jahr 2030/31 exemplarisch für das Land Nordrhein-Westfalen prognostiziert und der Bedarf und das Angebot an MINT-Lehrkräften berechnet. Es zeigt sich, dass es extrem schwer wird, den Einstellungsbedarf in den MINT-Fächern decken zu können. Dabei sieht es hier für alle MINT-Fächer schlecht aus, aber besonders hart trifft es das Fach Technik: Hier wird der Bedarf nur zu 4 % gedeckt. Es ist davon auszugehen, dass es in den anderen Bundesländern nicht wesentlich anders aussieht. Technik an der Schule einführen Wer dennoch technische Bildung an seiner Schule vorantreiben will oder sogar das Fach Technik einführen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss die Schulleitung das Fach genehmigen und mindestens zwei Lehrkräfte müssen sich bereit erklären, das Fach zu unterrichten. Zudem muss die Stundentafel des jeweiligen Landes das Fach überhaupt vorsehen. Mindestens eine unterrichtende Lehrkraft sollte dabei im Fach Technik ausgebildet sein. Und schließlich muss die Schule über entsprechende Fachräume verfügen. Das vollständige Interview Welche weiteren Voraussetzungen eine Schule mitbringen muss, wie Lehrkräfte, Eltern und die Lernenden für technische Bildung begeistert werden können und warum Technikkompetenzen gerade in der heutigen Zeit so wichtig sind, erfahren Sie im obenstehenden Video-Interview.

  • Technik / Sache & Technik

Vom Suchen und Nutzen von Bildern

Fall des Monats

Herr Engler schmückt ein Arbeitsblatt mit fremden Cliparts und Fotos und beabsichtigt, es als Fotokopie im Unterricht zu verteilen sowie es auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Englischlehrer Engler bereitet für seine Klasse ein Arbeitsblatt zum Thema Irland vor. Damit es nicht so langweilig aussieht, sucht er über Google passendes Illustrationsmaterial und wird teilweise fündig: Er schmückt das Arbeitsblatt mit dem Clipart (Computergrafik) einer keltischen Harfe aus einer Online-Bildersammlung und mit dem Foto eines Irischen Pubs, das er auf der privaten Homepage des Fotografen findet. Zunächst nutzt Herr Engler das Arbeitsblatt nur im Rahmen des Unterrichts. Später beginnt er aber, Unterrichtsmaterialien auf seiner frei zugänglichen Homepage anderen zur Verfügung zu stellen und möchte auch dieses Arbeitsblatt veröffentlichen. Ist das geschilderte und geplante Vorgehen zulässig?

  • Fächerübergreifend

Täuschung mit KI in Prüfungen: Rechtliche Maßstäbe und Folgen

Fall des Monats

Digitale Werkzeuge wie ChatGPT, Online-Lernplattformen oder automatische Rechen-Apps haben längst den Schulalltag erreicht. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen sie bewusst oder unbewusst – sei es zur Vorbereitung, zur Vertiefung oder auch, um sich eine Abkürzung zu verschaffen. Für Lehrkräfte stellt das eine enorme Herausforderung dar: Wie lässt sich noch sicher feststellen, ob eine Prüfungsleistung wirklich eigenständig erbracht wurde? Und welche rechtlichen Maßstäbe gelten, wenn ein Täuschungsverdacht besteht? Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 18. November 2025 (AZ: 19 B 881/25) entschieden, dass die Bewertung einer Mathematikarbeit als "ungenügend" wegen eines umfangreichen Täuschungsversuchs rechtmäßig war. Die Schülerin hatte nach Auffassung des Gerichts unerlaubte Hilfsmittel, unter anderem ChatGPT zur Lösung genutzt, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Im Rahmen des sogenannten Anscheinsbeweises konnte das Gericht aus objektiven Umständen auf eine Täuschung schließen, obwohl die Schülerin nicht unmittelbar beim Spicken "erwischt" worden war. Das Gericht wies damit die Beschwerde einer Schülerin zurück, die im Wege einer einstweiligen Anordnung den Erwerb der Fachoberschulreife festgestellt haben wollte. Note 6 in Mathe wegen ChatGPT - keine Fachoberschulreife Eine Zehntklässlerin wollte gegen die Bewertung ihrer Mathematikabschlussarbeit vorgehen. Ihre Arbeit war mit "ungenügend" bewertet worden, weil die Lehrkraft den Verdacht hatte, dass sie unerlaubte Hilfsmittel benutzt hatte. Die Schülerin bestritt dies und verwies darauf, dass sie sich mit Hilfe eines Nachhilfelehrers sowie ChatGPT intensiv vorbereitet habe. Doch mehrere Auffälligkeiten ließen erhebliche Zweifel an einer eigenständigen Bearbeitung aufkommen: Die Schülerin nutzte Lösungswege, die nicht im Unterricht vermittelt worden waren. Trotz vorher eher schwacher Leistungen erzielte sie auffallend präzise Ergebnisse, etwa auf zwei Nachkommastellen – obwohl laut Aufgabenstellung keine Hilfsmittel erlaubt waren. Bei der Nachbesprechung konnte sie entscheidende Rechenschritte nicht erklären. Sie wusste trotz angeblich intensiver Vorbereitung nicht mehr, wie bestimmte Grundfunktionen des Taschenrechners für trigonometrische Aufgaben eingegeben werden, obwohl genau diese für die richtige Lösung ihrer Arbeit notwendig gewesen wären. Die vom Lehrer über ChatGPT eingeholte Musterlösung zeigte eine auffällige Ähnlichkeit zu den Antworten der Schülerin. Die Schülerin legte eidesstattliche Versicherungen vor, blieb jedoch den Nachweis konkreter Lernmaterialien schuldig. Ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sollte bewirken, dass die Schule feststellt, sie habe dennoch die Fachoberschulreife erworben. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab und das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die Entscheidung vollständig. Täuschungshandlung und rechtliche Grundlage Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und sah die Voraussetzungen für die Nichtbewertung der gesamten Leistung als ungenügend (nach § 6 Abs. 7 Nr. 3 APO-S I NRW) als gegeben an: 1. Täuschungshandlung Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling eine eigenständige Leistung vorspiegelt, sich aber unerlaubter Hilfe bedient hat. Die Beweislast liegt zwar grundsätzlich bei der Schule, jedoch… 2. Anwendung des Anscheinsbeweises ...kommen hier die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins zum Tragen. Entgegen der Auffassung der Schülerin ist es nicht erforderlich, beim Nutzen des unerlaubten Hilfsmittels "erwischt" worden zu sein. Der Anscheinsbeweis greift, wenn die nachzuweisende Tatsache auf einen typischen Sachverhalt gestützt werden kann, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt. Das Gericht wertete die oben genannten Umstände (atypische Lösungswege, fehlende Rechenschritte, korrekte, aber unerklärliche Eingaben in der Nachbesprechung) als einen solchen typischen Sachverhalt, der auf einen Täuschungsversuch hindeutet. Die Erklärung der Schülerin, sie hätte sich die Lösungswege vorbereitet, konnte sie aber eine Woche später unter "Druck" nicht erklären, konnte diesen Anscheinsbeweis nicht erschüttern. 3. Umfangreiche Täuschung Die Täuschung war zudem als umfangreich anzusehen, da sie sich auf mehr als die Hälfte der geforderten Leistung bezog. In diesem Fall erfüllt die erbrachte Leistung nicht mehr den Sinn und Zweck der Leistungsbewertung: eine aufschlussreiche Aussage über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers zu geben. Die Bewertung mit "ungenügend" wurde als nicht unverhältnismäßig bestätigt, da auch die Rechte der Mitschülerinnen und Mitschüler auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) zu wahren sind. Fazit für die Praxis Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Lehrenden: Der Nachweis eines Täuschungsversuchs ist auch ohne direktes Erwischen möglich. Ungewöhnliche, vom Unterricht abweichende Lösungen, unvollständige Rechenwege bei korrekten Ergebnissen oder die Unfähigkeit, das eigene Ergebnis im Nachhinein zu erklären, können den Anscheinsbeweis begründen. Atypische Sachverhalte müssen von der Schülerin oder dem Schüler plausibel erklärt und idealerweise belegt werden. Das bloße Bestreiten oder der Verweis auf "Druck" in einer Nachbesprechung genügt nicht. Dokumentieren Sie auffällige Abweichungen von den erwarteten Lösungswegen präzise. Das OVG NRW stärkt die Schulen im Umgang mit modernen Täuschungsmöglichkeiten. Gleichzeitig zeigt der Fall: Eltern sollten mit ihren Kindern offen über die Nutzung digitaler Hilfsmittel sprechen. KI kann ein wertvolles Lernwerkzeug sein, aber nicht dann, wenn es eine echte Prüfungsleistung ersetzen soll. Informationen: www.anwaltauskunft.de

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